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ID0604415100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6044

  • date_rangeDatum: 17. April 1970

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    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2229 A Fragestunde (Drucksache VI/610) Fragen des Abg. Flämig: Robbenjagd in Kanada Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2229 B, C, D, 2230 A Flämig (SPD) 2229 C, 2230 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Ratifizierungsverfahren für die Europäische Konvention über die konsularischen Befugnisse Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 2230 A, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 2230 B, C Frage der Abg. Frau Klee: Ratifizierungsverfahren für das Europäische Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen 2230 D Fragen des Abg. Walkhoff: Vereinbarkeit der Tankstellenverträge mit dem Kartellrecht — Einsetzung einer Monopolkommission Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2231 A, B Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 2231 B Frage des Abg. Dr. Fuchs: Verbesserung der Konditionen des ERP-Kreditprogramms in den Zonenrand- und Ausbaugebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2231 D, 2232 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2232 A Fragen des Abg. Werner: Struktur- und Raumordnungspolitik der Bundesrepublik — Erwartungen der Entwicklungsländer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2232 B, C, D, 2233 A Werner (CDU/CSU) . . . . . . 2232 C, D Frage des Abg. Weigl: ERP-Kredite zugunsten der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft in Förderungsgebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2233 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 2233 B Fragen des Abg. Geldner: Facharbeiternachwuchsmangel im Bereich des Handwerks Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2233 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Frage des Abg. Dröscher: Verpflichtung zur Unterbringung kriegsbeschädigter und aus Altersgründen beschränkt vermittlungsfähiger Arbeitskräfte 2234 B Fragen des Abg. Bäuerle: Pressemeldungen über Benachteiligung der Kriegerwitwen bei der zum 1. Januar 1971 beabsichtigten Rentenanpassung 2234 C Frage des Abg. Leicht: Förderung der Heime zur Erziehung und Berufsausbildung schwererziehbarer Jugendlicher Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2234 D, 2235 A, B Leicht (CDU/CSU) 2235 A, B Fragen der Abg. Hansen, Frau Lauterbach und Löffler: Illegale Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 2235 B, C, 2236 A, B, C, D, 2237 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 2236 A Frau Lauterbach (SPD) 2236 B, C Dr. Geßner (SPD) 2236 D Härzschel (CDU/CSU) 2236 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 2237 A Frage des Abg. Pieroth: Flexiblere Regelung für Anträge auf Gewährung der Landabgaberente . . 2237 B Fragen des Abg. Cramer: Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2237 C, D, 2238 A Cramer (SPD) 2237 D, 2238 A Frage des Abg. Hansen: Pressemitteilungen über die Behandlung eines dienstunfähigen Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 2238 A, B, C Hansen (SPD) 2238 B Fragen des Abg. Dr. Enders: Rückforderungen von Studienbeihilfen an Nachwuchskräfte der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2238 C, D, 2239 A, B Dr. Enders (SPD) . . . 2238 D, 2239 A, B Fragen des Abg. Wende: Bereitstellung von Bundeswehrflugzeugen für Luftsportvereine Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 2239 C, D, 2240 A, B, C Wende (SPD) 2239 D, 2240 A Jung (FDP) 2240 C Frage des Abg, Dr. Klepsch: Hissung der Flagge der DDR durch Bundeswehrangehörige bei der Rennrodelweltmeisterschaft 2240 D Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Durchführung einer einheitlichen Warenkatalogisierung für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung . . . . . . 2240 D Frage des Abg. Dr. Geßner: Eintragung von Blutgruppe, RhesusFaktor und Impfungen in Pässen und Personalausweisen Frau Strobel, Bundesminister . . 2241 B, C Dr. Geßner (SPD) 2241 C, D Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Verkauf des Vitaminpräparats Multibionta in verschiedener Zusammensetzung — Schutz der Verbraucher vor Irreführung . . . . . . . . . . 2241 D Fragen des Abg. Burger: Auslegung des Bundessozialhilfegesetzes durch den Landwohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern Frau Strobel, Bundesminister . . . 2241 D, 2242 A, B, C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 2242 B Fragen des Abg. Härzschel: Zahl der beschützenden Werkstätten für geistig Behinderte — Förderung solcher Werkstätten durch die Bundesregierung Frau Strobel, Bundesminister . . 2242 C, D, 2243 A, B Härzschel (CDU/CSU) . . 2242 D, 2243 A Burger (CDU/CSU) 2243 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 III Frage des Abg. Dasch: Stellungnahme der Bundesregierung zu der Speiseeisverordnung der EG-Kommission Frau Strobel, Bundesminister 2243 B, C, D Dasch (CDU/CSU) 2243 C, D Beratung der Dokumentation der Bundesregierung über die Bemühungen zur Freilassung des entführten deutschen Botschafters Karl Graf von Spreti (Drucksache VI/622) Scheel, Bundesminister . . . . . 2243 D Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1970 (Drucksache VI/580) Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 2246 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 2249 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 2253 D Kirst (FDP) 2255 A Antrag betr. die soziale Lage der Schriftsteller, Komponisten und bildenden Künstler (Abg. Dr. Martin, Dr. Schober, Dr. Kotowski, Dr. Mikat, Rock, Dr. Schulze-Vorberg und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/467) Dr. Schober (CDU/CSU) 2256 D Wende (SPD) 2258 D Moersch (FDP) 2260 C Absetzung des Punktes 4 von der Tagesordnung 2262 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Dr. Schmid-Burgk, Dr. Pohle, Porzner, Dr. Koch, Frau Funcke, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/389) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/626), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/589) — Zweite und dritte Beratung — 2262 D Antrag betr. Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik (Abg. Picard, Dr. Martin, Dr. Jungmann, Dr. Götz, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Thadden, Köster und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/474) Picard (CDU/CSU) . . . 2263 B, 2267 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident (zur GO) 2267 B, 2269 C Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 2269 C, D Krall (FDP) 2271 D Frau Strobel, Bundesminister . . . 2272 B Dr. Martin (CDU/CSU) 2274 A Koenig (SPD) 2274 D von Thadden (CDU/CSU) 2276 B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2277 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 2278 C Nächste Sitzung 2278 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2279 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Varelmann zu seiner Mündlichen Frage betr. den Anteil der auf Grund der Richtlinien in den Zonenrand- und Ausbaugebieten vergebenen Aufträge 2279 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst betr. Verdächtigung deutscher Wissenschaftler von seiten der DDR 2280 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Zimmermann betr Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen zum Deutschen Bundestag 2281 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz betr. Beteiligung der Bundesregierung an der Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Umwelthygiene 2281 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Memmel betr. Steuerbelastung der nichtöffentlichen privaten Stiftungen in Bayern . . . . . . . . 2281 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Orgaß betr. Wegfall der Gebührenfreiheit für die Aufbewahrung von Bundesschatzbriefen 2282 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) betr. Steuermindereinnahmen durch Steuerflucht in die Schweiz . . . . . . . . 2282 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram betr. Konzertierte Aktion und Erweiterung des Gesprächsteilnehmerkreises 2282 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. Impuls der verteuerten Kreditkosten auf den Anstieg der Preise für Haushaltungs- und Investitionsgüter . . . . . . . . . 2283 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Zurückstellung von Projekten zur wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung im Zonenrandgebiet infolge der Haushaltssperrungen . . . . . . . . 2283 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Scheu betr. Aufgaben des Deutschen Normenausschusses . . . 2283 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) betr. Bildung des Planungsausschusses nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2284 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung 2284 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Einrichtung regionaler Sektionen bei der Schaffung der Bundesknappschaft . . . 2284 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherungen des Saarlandes . 2285 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Verkauf des Vitaminpräparats Multibionta in verschiedenen Zusammensetzungen und Schutz der Verbraucher vor Irreführung 2285 B Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst betr. Erstellung einer zentralen Giftkartei im Bundesgesundheitsamt . . . . . . . . 2285 D Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (SchwäbischGmünd) betr. Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik . . 2286 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) betr. Verwaltungsaufwand infolge der derzeitigen Gebührenregelung im Kfz-Zulassungswesen 2286 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Fahren von handgeschalteten Wagen nach der Fahrprüfung auf Wagen mit Automatik 2286 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Abzweigung der für den Unfallrettungsdienst erforderlichen Mittel 2287 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Errichtung von Wildschutzzäunen an den Autobahnen . . . . . . . . . 2287 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Benachteiligung der Transportunternehmen in Grenzgebieten durch § 6 a des Güterkraftverkehrsgesetzes 2287 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (SchwäbischGmünd) betr. obligatorischen Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneue Personenkraftwagen 2287 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Flugplatzgebühr für Auslandsflüge in West-Berlin 2287 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 V Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Verminderung der Unfallgefahren durch Beseitigung der Bäume an Bundesstraßen 2288 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Empfang der Sendung „Blick ins Land" in der Südpfalz 2288 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Ratifizierungsverfahren für das europäische Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen 2288 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Luda betr. Pressemeldungen über Äußerungen von Bundeskanzler Brandt in einer Sitzung des Bundeskabinetts 2288 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Möhring betr. Zerstörungen bei Übungen britischer Panzertruppen im Raum Amelinghausen 2288 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Bauer (Würzburg) betr. Veröffentlichung des Berichts der Europäischen Menschenrechtskommission über Griechenland 2289 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Beteiligung der Bundesregierung an dem geplanten europäischen Komitee für die Erhaltung des kulturellen Erbes 2289 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert betr. Informierung des Auslandes über die Sportförderung in der Bundesrepublik und die Vorbereitung der Olympischen Spiele — Diskreditierung der Bundesrepublik durch die DDR 2289 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Möhring betr. Herstellung von Notruftafeln des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz . . . . 2290 C Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Beibehaltung des Zollamtes in Wiesloch 2290 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Steuerausfälle durch die für Berliner Arbeitnehmer geplante Zulage zum Bruttolohn . . . . 2291 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch betr. Mietpreiserhöhungen in den Bundessozialwohnungen auf der Koblenzer Karthause 2291 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Arbeitnehmerverdienste im Zonenrandgebiet und in Berlin 2291 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel betr. Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz für Kartoffeln . . . . . . . . . 2291 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) betr. Arbeitsmarkt- und Berufsanalyse in den Bezirken Leer und Emden . . 2292 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter betr. den endgültigen Standort des Kreiswehrersatzamtes Montabaur 2292 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Prassler betr. Mikrowellengeräte zur Erwärmung von Lebensmitteln 2292 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. Flugplatzplanung im Raum Pforzheim 2293 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Arnold betr. Herabsetzung der Altersgrenze bei Führerscheinprüfungen . . . . . . . . . 2293 B Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Umgehung von Wasserburg am Inn 2293 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Auswirkungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes auf das Fahren unter Alkoholeinfluß 2293 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Lärmausstrahlung von Überschallverkehrsflugzeugen 2294 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Ausbau der B 5 in Schleswig-Holstein . . . 2294 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht betr. Straßenbaumaßnahmen in den Kreisen Landau, Bad Bergzabern, Germersheim und der Stadt Landau sowie im Raum Wörth . . . . 2294 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Neckarbrücke zwischen Neckargerach und Guttenbach . 2295 B Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Funkstörungen im Gebiet Günzburg/Leipheim 2295 C Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Arnold betr. Wegfall der Zustellung an Samstagen 2295 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. Anträge von Wohlfahrtseinrichtungen auf Ballonpostbeförderung 2295 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dittrich betr. Mittel für den allgemeinen Schulbau und sonstige kulturelle Veranstaltungen . . . 2296 B Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Hochschulstatistikgesetz 2296 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2229 44. Sitzung Bonn, den 17. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 17. 4. Adams *) 17. 4. Dr. Ahrens **) 24. 4. Dr. Aigner *) 17. 4. Alber 5*) 24. 4. von Alten-Nordheim 24. 4. Amrehn *5) 24. 4. Bals **) 24.4. Dr. Barzel 17.4. Bauer (Würzburg) **) 24. 4. Dr. Bayerl 18.4. Behrendt *) 25. 4. Berlin 4. 5. Biehle 17. 4. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld **) 24. 4. Dr. Brand (Pinneberg) 17.4. Dr. Burgbacher 17.4. Burgemeister 30.4. Corterier 17.4. Damm 25. 4. van Delden 17. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 5*) 24. 4: Dr. Dittrich *) 17.4. Draeger *5) 24.4. Dröscher 17.4. Frau Dr. Elsner 17.4. Engelsberger 17. 4. Dr. Erhard 17.4. Faller 17. 4. Fellermaier *) 17. 4. Flämig *) 17. 4. Fritsch *5) 24. 4. Dr. Furler 5) 17.4. Gerlach *) 17. 4. Dr. Gleissner 17.4. Glüsing (Dithmarschen) 17.4. Gottesleben 8. 5. Graaff 18. 4. Haage *) 17.4. Haase (Kellinghusen) **) 24.4. Dr. Hein *) 17. 4. Frau Herklotz *5) 24. 4. Dr. Hermesdorff *5) 24. 4. Herold 17. 4. Hösl 17.4. Dr. Jahn (Braunschweig) *) 17. 4. Frau Klee 5*) 24. 4. Dr. Kliesing *5) 24. 4. Dr. Koch*) 17. 4. Köster 17.4. Konrad 28. 4. Frau Krappe 24. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann*) 17. 4. Frau Dr. Kuchtner 17. 4. Lautenschlager 17. 4. Lemmer 17.4. Lemmrich **) 24. 4. Lenze (Attendorn) **) 24. 4. Dr. Löhr *) 18.4. Lücker *) 17.4. Dr. Luda 17.4. Maibaum 18. 4. Meister *) 19. 4. Memmel *) 17. 4. Dr. Mende 17.4. Müller (Aachen-Land) *) 24. 4. Dr. Müller . (München) **) 24. 4. Offergeld 17. 4. Frau Dr. Orth 17.4. Ott 17.4. Peters (Norden) 18.4. Pieroth 17. 4. Pöhler **) 24. 4. Pohlmann 17.4. Dr. Prassler 20.4. Dr. Probst 17.4. Richter **) 24. 4. Dr. Rinderspacher **) 24. 4. Dr. Ritz 17.4. Rösing 17. 4. Roser *5) 24.4. Dr. Rutschke **) 24.4. Schlee 17. 4. Frau Schlei 24.4. Dr. Schmid (Frankfurt) **) 24. 4. Schmidt (Würgendorf) **) 24.4. Dr. Schmücker 17.4. Dr. Schulz (Berlin) *5) 24. 4. Schwabe *) 17.4. Dr. Schwörer *) 17.4. Seefeld 26. 4. Seibert 17.4. Seiters 17.4. Sieglerschmidt **) 24. 4. Dr. Stark 17.4. Dr. Starke 17.4. Stein 17.4. Dr. Stoltenberg 17.4. Unertl 17. 4. von Weizsäcker 20.4. Wienand 20.4. von Wrangel 21.4. Wurbs 17.4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 14. April 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Varelmann zu seiner Mündlichen Frage *). *) Siehe 41. Sitzung Seite 2087 C 2280 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. März 1970 hatten Sie sich in einer Zusatzfrage erkundigt, wie hoch der prozentuale Anteil der Aufträge ist, die aufgrund der Richtlinien in den Zonenrandgebieten und den Ausbaugebieten vergeben werden. Des weiteren hatten Sie danach gefragt, ob die Bundesregierung ggfs. Listen über Firmen in den vorher genannten Gebieten führen könnte, die bereit sind, außerhalb dieser Gebiete Aufträge entgegenzunehmen. Hierzu darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Der Anteil der öffentlichen Aufträge, die aufgrund der Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (letzte Fassung 19. Juni 1968 — Bundesanzeiger Nr. 138 vom 27. Juli 1968) von den Vergabestellen des Bundes in das Zonenrandgebiet vergeben worden sind, hat in den letzten Jahren (1965 bis einschließlich 1968) zwischen ca. 6,5 und ca. 10% des Auftragsvolumens des Bundes gelegen. Für das Jahr 1969 ist das Zahlenmaterial noch nicht vollständig. Nach den bislang eingegangenen Meldungen kann jedoch erwartet werden, daß mehr öffentliche Aufträge als im Vorjahr in dieses Gebiet gelangt sind. Für die Bundesausbaugebiete, die Sie ebenfalls erwähnt haben, gibt es keine Regelungen über die bevorzugte Behandlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Listen von Unternehmen in den Bundesausbaugebieten und im Zonenrandgebiet, die bereit sind, außerhalb der Heimat Aufträge entgegenzunehmen, aufzustellen und zu führen, dürfte aus mehreren Gründen nicht tunlich sein. Vor allem wären solche Listen kaum mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen, von denen auch das öffentliche Auftragswesen getragen wird, zu vereinbaren. Wenn sie nämlich ihren Zweck erfüllen sollen, müßten die Aufträge unter Beschränkung oder sogar unter Ausschaltung des Wettbewerbs an die in den Listen verzeichneten Unternehmen vergeben werden. Ein solches Verfahren 1m Vergabewesen würde den Preis als Regulator ausschalten. Abgesehen davon würde es einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursachen, für alle Vergabestellen derartige Listen anzulegen und sie ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Bei der Ausgestaltung unseres Vergabewesens erscheint es auch gar nicht erforderlich, Firmenlisten anzulegen. Da nach den Verdingungsordnungen öffentliche Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden, und zwar nicht nur im Bundesausschreibungsblatt, sondern darüber hinaus üblicherweise auch in Regionalblättern und Fachzeitschriften, hat jeder interessierte Unternehmer die Möglichkeit, sich um öffentliche Aufträge des Bundes zu bewerben. Wir waren uns in der Fragestunde schon darüber einig, daß Unternehmen in wirtschaftlich schwächeren Gebieten häufig geringere Kasten haben als Unternehmen in stark industrialisierten Gebieten, deshalb preisgünstigere Angebote abgeben und bei Bundesaufträgen leichter zum Ziele kommen können. Es wäre zu wünschen, wenn das Interesse von Unternehmen aus wirtschaftlich schwächeren Gebieten an öffentlichen Aufträgen künftig noch zunehmen würde. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/610 Frage A 1) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Wissenschaftler von seiten der DDR in Broschüren und Noten an die UNO und die Genfer Abrüstungskonferenz verdächtigt werden, auf dem verbotenen Gebiet der chemischen und biologischen Kampfstoffe zu arbeiten, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz der Betroffenen gegen diese Behauptungen zu unternehmen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Wissenschaftler von der DDR verdächtigt werden, an der Herstellung chemischer und biologischer Kampfstoffe zu arbeiten. Die Behauptung, die Bundesregierung bereite die chemische Kriegführung vor, gehört seit langen Jahren zu den ständig wiederholten Argumenten in der Propaganda der DDR- Regierung. Eine Ausweitung dieser Argumentation in Richtung auf den Vorwurf, die Bundesregierung bereite auch den bakteriologischen Krieg vor, zeichnet sich seit Anfang Dezember 1968 ab. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich am 23. Oktober 1954 bekanntlich verpflichtet, atomare, chemische und biologische Waffen nicht herzustellen. Sie unterliegt für die Einhaltung dieser Verpflichtung der Kontrolle durch das Rüstungskontrollamt der westeuropäischen Union. Chemische und bakteriologische Waffen werden dementsprechend in der Bundesrepublik Deutschland nicht hergestellt. Diesem Umfang unserer kontrollierter Rüstungsverzichte steht jedoch eine vergleichbare kontrollierte völkerrechtliche Verpflichtung der DDR, auf die Herstellung chemischer und biologischer Kampfmittel zu verzichten, nicht gegenüber. Die DDR unterliegt demgemäß auch keiner diesbezüglichen Kontrolle durch internationale Organe. Die Bundesregierung kann in der gegebenen Lage nicht davon ausgehen, daß ihr Verzicht auf die Herstellung chemischer und biologischer Waffen in jedem Falle und jeder Situation ein gleiches Verhalten anderer hervorruft. Solange Gefahren, die sich aus dieser Situation für die deutsche Bevölkerung ergeben, bestehen, müssen die Möglichkeiten zur Abwendung von Gefahren rechtzeitig untersucht werden. Für die mit diesen Arbeiten beschäftigten Wissenschaftler ist es vertraglich bindende Verpflichtung, daß sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, Strafantrag zu stellen, wenn der Verdacht besteht, daß Untersuchungen für die Herstellung von Kampfstoffen zur biologischen und chemischen Kriegführung angestellt werden. Die von der DDR erhobenen Vorwürfe gegen Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb falsch und werden von der Bun- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2281 desregierung nachdrücklich zurückgewiesen. Die Bundesregierung wird nicht versäumen, wenn dies notwendig ist, diesen Standpunkt in angemessener Weise zum Schutze der Betroffenen zum Ausdruck zu bringen. Sie wird sich dabei von den schutzbedürftigen Interessen der Betroffenen leiten lassen. Die Bundesregierung hält es für überzeugender als Vorwürfe, wenn sich die Regierung der DDR mit gleicher Wirkung völkerrechtlich verpflichten würde, auf die Herstellung chemischer und biologischer Waffen zu verzichten, wie die Bundesrepublik Deutschland vor 16 Jahren. Die Bundesregierung hofft, daß die Arbeiten an einer internationalen Konvention über das Verbot der Massenvernichtungswaffen erfolgreich voranschreiten und ist überzeugt, daß ihr völkerrechtlicher Verzicht auf die Herstellung von B- und C-Waffen sowie die aus der praktischen Erfahrung des Herstellungsverzichts gemachten Vorschläge an den Generalsekretär der Vereinten Nationen in ihrem Memorandum vom 12. September 1969 dem gefährdeten Frieden in dieser Welt mehr nützen als Polemik. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI/610 Frage A 13) : Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen, deutschen Staatsbürgern, die vorübergehend oder ständig ihren Wohnsitz im Ausland haben, die Ausübung ihres Wahlrechts bei Bundestagswahlen zu ermöglichen? Die Bundesregierung hat bereits in der Fünften Wahlperiode geprüft, ob den Auslandsdeutschen insgesamt oder einzelnen ihrer Gruppen die Wahlberechtigung zum Deutschen Bundestag eingeräumt werden könnte. Anlaß hierzu war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes mit dem Ziel, den deutschen Bediensteten zwischen- oder überstaatlicher Organisationen das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen zuzugestehen. Ähnliche Bestrebungen waren in den parlamentarischen Beratungen des Entwicklungshelfergesetzes zugunsten dieses Personenkreises zu verzeichnen. Beide Vorhaben scheiterten durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (Drucksache V/3897 [neu] und V/4107). Der Bundesrat hielt es für geboten, im Hinblick auf die Bedeutung und die Schwierigkeit der rechtlichen, insbesondere der verfassungrechtlichen, sowie rechtspolitischen Bedenken, die gesamte Problematik nochmals gründlich zu überdenken und eine etwaige gesetzliche Regelung dem Sechsten Deutschen Bundestag vorzubehalten. Dazu dürfte sich bei der Änderung des Bundeswahlgesetzes Gelegenheit ergeben, die bereits aus anderem Anlaß, insbesondere der Anpassung der Wahlkreiseinteilung an zwischenzeitliche Bevölkerungsverschiebungen und der Verbesserung einiger wahlrechtlicher Einzelregelungen vorgesehen ist. Das Gesamtproblem könnte dann im Sinne der Anregung des Bundesrats nochmals eingehend geprüft wenden. Wegen der zunehmenden internationalen Verflechtungen und der fortschreitenden europäischen Integration erscheint es in der Tat erstrebenswert, die Wahlberechtigung zum Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung von Auslandsdeutschen stärker auszuweiten als es die Regelung für lAngehörige des öffentlichen Dienstes vorsieht, die auf Anordnung ihres Dienstherrn ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben. Zur Zeit läßt sich noch nicht übersehen, in welchem Umfang eine Ausdehnung der Wahlberechtigung anläßlich der erwähnten Novellierung des Bundeswahlgesetzes wird vorgeschlagen werden können. Die Bundesregierung betrachtet es selbstverständlich auch weiterhin als ihr Anliegen, diese Bestrebungen der Auslandsdeutschen im Rahmen des rechtlich und politisch Möglichen einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (Drucksache VI/610 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 562 (1969) der Beratenden Versammlung des Europarates sich an der Ausarbeitung einer Europäischen Charta der Umwelthygiene zu beteiligen? Die 'Bundesregierung ist bereit, sich an der Ausarbeitung einer Europäischen Grundsatzerklärung zur Einrichtung einer Verwaltung für Umwelthygiene zu beteiligen. Nur eine solche Grundsatzerklärung ist in der Empfehlung 562 der Beratenden Versammlung ,des Europarates vorgesehen, von einer Charta ist dort nicht die Rede. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (Drucksache VI/610 Frage A 31) : Sieht der Bundesfinanzminister eine Möglichkeit, den nichtöffentlichen privaten Stiftungen, die nach Artikel 34 des bayerischen Stiftungsgesetzes vorn 26. November 1954 aus der staatlichen Obhut ausgeschieden und damit der Körperschaftsteuer und Vermögensteuer unterworfen sind, zu helfen, damit sie ihrer Aufgabe, Stipendien auszuschütten, nachkommen können und damit nicht das Stiftungsvermögen durch die Steuerbelastung aufgezehrt wird? Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stiftungen, soweit es sich um Stiftungen des Privatrechts handelt. Stiftungen sind nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 bzw. 5 des Körperschaftsteuergesetzes — KStG — unbeschränkt 2282 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 körperschaftsteuerpflichtig und nach § 1 Abs. 1 Ziff. 2 d bzw. 2 e des Vermögensteuergesetzes —VStG — unbeschränkt vermögensteuerpflichtig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie unter staatlicher Obhut stehen oder nicht. Dienen sie jedoch nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken, so sind sie von der Körperschaftsteuer und der Vermögensteuer befreit. Unterhalten sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht, so sind sie lediglich insoweit steuerpflichtig (§ 4 Abs. 1 Ziff. 6 KStG; § 3 Abs. 1 Ziff. 6 VStG). Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die nichtöffentlichen Stiftungen anders zu behandeln, da steuerlich eine Benachteiligung gegenüber den öffentlichen Stiftungen grundsätzlich nicht vorliegt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß (Drucksache VI/610 Frage A36): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die von den Banken und Sparkassen für die Aufbewahrung von Bundesschatzbriefen erhobene Mindestdepotgebühr von jährlich 4 DM künftig entfällt, unter dem Gesichtspunkte, daß damit für weite Kreise der Bevölkerung das Interesse am Bundesschatzbrief geweckt und gefördert werden kann? Die bisherige Gebührenfreiheit für Kleindepots bis etwa 2000 DM, die auch für BundesschutzbriefBestände galt, ist von einem Teil der Kreditinstitute aufgehoben worden. Die Bundesregierung wird in Verhandlungen mit dem Kreditgewerbe zu erreichen versuchen, daß die Erwerber von Bundesschatzbriefen möglichst weitgehend von Depotgebühren freigestellt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (Drucksache VI/610 Fragen A 43 und 44) : Wie hoch schätzt das Bundesfinanzministerium die Steuermindereinnahmen, die dadurch entstanden sind, daß Einkünfte von deutschen Steuerpflichtigen der Besteuerung nach deutschem Recht entzogen und nur den weit milderen Steuergesetzen der Schweiz unterworfen worden sind (vgl. DGB-Nachrichtendienst vom 26. März 1970) ? Wird das Bundesfinanzministerium bei der Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz entsprechend der Forderung des DGB darauf drängen, eine Steuerflucht in die Schweiz durch gesetzliche Maßnahmen zu verhindern, und rückwirkend — z. B. für einen Zeitraum von fünf Jahren — die der deutschen Besteuerung entzogenen Beträge nachversteuern? Unsere Aufkommensverluste aus Einkommens- und Vermögensverlagerungen in die Schweiz sind sehr hoch. Genaue Zahlen kann ich Ihnen aber nicht geben, weil gerade die wichtigsten Verlagerungsvorgänge von den Beteiligten sorgfältig geheimgehalten oder verschleiert werden — eine statistische Erfassung der Steuerflucht ist deshalb nur in ganz engen Grenzen möglich. Stichprobenmaterial liefern uns allerdings Einzelfälle, die der deutschen Finanzverwaltung bekannt sind und von ihr aufgegriffen werden, wobei die angestrebten Steuervorteile oft aufgrund des bestehenden Rechts, vor allem der Vorschriften gegen den Rechtsmißbrauch vereitelt werden. Aus einer Sammlung von Verlagerungen von Briefkastengesellschaften — sie betrifft auch Vermögensverlagerungen in andere Oasenländer als die Schweiz — ergibt sich je Fall im Durchschnitt ein angestrebter jährlicher Steuerausfall von mehreren Hunderttausend DM, in den größten Fällen sogar von mehreren Millionen DM im Jahr. Vorweg möchte ich bemerken, daß die Vorteile aus der Steuerflucht auf dem zwischenstaatlichen Steuergefälle zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz beruhen. Dieses Steuergefälle kann durch eine Abkommensrevision nicht beseitigt werden, weil die Schweiz als souveräner Staat allein über ihr Steuerniveau zu befinden hat. Das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen verstärkt die unerwünschten Auswirkungen des Steuergefälles, indem es Einkünfte dem an sich noch bestehenden deutschen Steueranspruch ganz oder teilweise entzieht. Die Bundesregierung ist daher seit langem in sehr schwierigen Verhandlungen bemüht, das Abkommen zu revidieren, um die deutsche Besteuerung in den Fällen, in denen das gegenwärtige Abkommen zu unangemessenen Steuervorteilen und Fiskaleinbußen führt, wieder herzustellen. Ich darf Sie um Verständnis bitten, wenn ich im Hinblick auf die international übliche Vertraulichkeit der Verhandlungen mich zu näheren Einzelheiten des Verhandlungsstandes noch nicht äußere. Ich kann Ihnen aber erklären, daß die Bundesregierung ihre Bemühungen auch in den kommenden Verhandlungen, die für Anfang Mai 1970 vorgesehen sind, mit allem Nachdruck fortsetzen wird, um zu einem baldigen Verhandlungsabschluß zu gelangen. Eine Rückwirkung der die Steuerpflichtigen stärker als bisher belastenden Revisionsregelungen würde allerdings gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoßen, die steuerliche Rechtsposition des Betroffenen nachträglich zu verschlechtern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Drucksache VI/610 Fragen A 47 und 48) : Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die „Konzertierte Aktion" optimal ihre Aufgabe, bzw. was könnte gerade im Hinblick auf die derzeitige kunjunkturelle Lage besser funktionieren? Ist die Bundesregierung bereit, außer den bisherigen Partnern weitere zu beteiligen, wie z. B. den Bundesverband der Banken, oder bestehen gegen eie Ausweitung des Gesprächsteilnehmerkreises berechtigte Bedenken? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2283 Die Konzertierte Aktion hat die Aufgabe, die Zielvorstellungen und Strategien des Staates und der autonomen Gruppen im Wirtschaftsprozeß gegenseitig kennenzulernen und soweit aufeinander abzustimmen, daß im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht erhalten oder erforderlichenfalls wiederhergestellt wird. Auch bei idem letzten Gespräch am 17. März 1970 waren sich alle Beteiligten in diesem Sinne über Inhalt und Aufgabe der Konzertierten Aktion und der gemeinsamen Gespräche einig. Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten Jahresgutachten klargestellt, ,daß es für eine wirksame Verhaltenskoordination nicht eines förmlichen Beschlusses bedarf; für den Konjunkturverlauf sei allein entscheidend, „daß jede Gruppe sehr genau die Grenzen erkennt und respektiert, bei deren Überschreiten sie sich selbst nicht weniger schadet als der Gesamtheit". Am 17. März 1970 haben alle Gesprächsteilnehmer bekundet, daß sie die wirtschaftspolitischen und einkommenspolitischen Ziele der Bundesregierung mit den ihnen autonom zur Verfügung stehenden Mitteln weiterverfolgen wollen. Es kann daher festgestellt werden, daß die Konzertierte Aktion auch in der gegenwärtigen Situation ihre Aufgabe erfüllt. Im Zusammenhang mit dem Gespräch im Rahmen der Konzertierten Aktion am 17. März 1970 hat der Bundesminister für Wirtschaft erneut geprüft, inwieweit der Kreis der unmittelbaren Gesprächsteilnehmer erweitert werden kann. Er ist — in Übereinstimmung mit den bereits Beteiligten — zu dem Entschluß gekommen, zu den künftigen Gesprächen auch zwei Vertreter der Kreditwirtschaft einzuladen. Die Benennung dieser beiden Teilnehmer liegt im Ermessen der Verbände des Kreditgewerbes. Der Kreis der unmittelbaren Teilnehmer an den Gesprächen muß bei der großen Zahl interessierter Organisationen zwangsläufig so beschränkt werden, daß eine fruchtbare Diskussion noch möglich ist. Daher sind Verbände auszuwählen, die einerseits die hier gewonnenen Einsichten einem möglichst großen Kreis von Entscheidungsträgern in der Wirtschaft nahebringen und andererseits der Bundesregierung die Auffassung der Wirtschaft möglichst repräsentativ vermitteln können. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/610 Frage A 55) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Impuls der verteuerten Kreditkosten auf den Anstieg der Preise für Haushaltungs- und Investitionsgüter? Zweck der kreditpolitischen Maßnahmen der Deutschen Bundesbank vom 6. März 1970 ist die Anhebung des Zinsniveaus und damit die Verteuerung der Kredite. Hierdurch soll die Kreditaufnahme eingeschränkt werden mit der Folge, daß die gesamtwirtschaftliche Nachfrage vor allem nach Investitionsgütern zurückgeht, die Lagerhaltung reduziert wird und die konjunkturellen Spannungen, die für die derzeitigen Preissteigerungen ausschlaggebend sind, abgebaut werden. Es ist nicht auszuschließen, daß mit der Verteuerung der Kredite kurzfristig gewisse Preissteigerungen bei Investitionsgütern und Verbrauchsgütern verbunden sind. Die von den kreditpolitischen Restriktionen ausgehenden Wirkungen führen aber längerfristig zweifellos zu einer spürbaren Preisdämpfung. Insgesamt gesehen werden die Preise für Investitions- und Verbrauchsgüter weniger steigen, als dies ohne Anwendung des kreditpolitischen Instrumentariums der Fall sein würde. Eine quantifizierende Schätzung ist allerdings nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/610 Fragen A 56 und 57) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag in einer Übersicht konkrete Angaben darüber zu machen, welche geplanten oder bereits laufenden Projekte für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung in Zonenrandgebieten, vor allem in Schleswig-Holstein, durch die für das laufende Wirtschaftsjahr von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltssperrungen zurückgestellt bzw. gestoppt werden müssen, und stehen solche Sperrungen nicht in Widerspruch zu dem Anliegen und den Zielvorstellungen der regionalen Förderungsprogramme? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in den strukturell bekanntlich schwachen und deshalb ja gezielt geförderten Zonenrandgebieten trotz der überspitzten Wirtschaftslage z. Z. keineswegs von einer Hochkonjunktur, die solche Einsparungen rechtfertigen würde, gesprochen werden kann und daß für diese Gebiete bei mangelnden Investitionen eine unerwünschte und bedenkliche Verödung eingeleitet werden könnte? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Investitionen in den Fördergebieten zu erschweren. Deshalb wurden die Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung auch 1970 aufgestockt. Die gute Konjunktur soll der Entwicklung dieser Regionen voll dienstbar bleiben. Im übrigen ist sichergestellt, daß laufende Projekte von den relativ geringfügigen Sperrungen nicht beeinträchtigt werden, und wird erwogen, dafür Sorge zu tragen, daß neue Vorhaben durch die Sperren nicht behindert werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheu (Drucksache VI/610 Fragen A 58 und 59) : 2284 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Da andere Länder — z. B. Großbritannien ca. 60 %, Frankreich über 50 % — einen wesentlichen Anteil der Kosten für die Normenausschüsse aus öffentlichen Mitteln aufbringen, während Bund (1,9 %) und Länder (2,9 %) zusammen nur 4,8 % aus öffentlichen Mitteln beisteuern, frage ich die Bundesregierung, ob sie die Absicht hat, ihren Beitrag für den Deutschen Normenausschuß so zu erhöhen, daß der durch den Deutschen Normenausschuß geleistete Beitrag zur wirtschaftlichen Infrastruktur und zur allgemeinen Wirtschafts- und Gewerbeförderung effektiver wird, und welche Beträge sie für möglich hält, um im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung in den nächsten Jahren die erforderliche Stärkung des Deutschen Normenausschusses durchzuführen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie in Zukunft zu ergreifen, um nach Schaffung der entsprechenden Übersetzervoraussetzungen im Deutschen Normenausschuß die Wirtschafts-Attachés der deutschen Botschaften und Konsulate in die notwendige Vermittlung der Kenntnisse, Ergebnisse und Erfolge des deutschen Normenwerkes, insbesondere in den Entwicklungsländern und im Rahmen deutscher Industrieprojekte im Ausland, einzuschalten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die zunehmenden Aufgaben des Deutschen Normenausschusses, insbesondere auf den Gebieten der Sicherheitstechnik, des Verbraucherschutzes, der Rationalisierung und der Typisierung sowie seine intensivere Einschaltung in internationale Verhandlungen eine stärkere finanzielle Unterstützung von seiten der Bundesregierung rechtfertigt. Der Bundesminister für Wirtschaft hat deshalb erstmalig für das Haushaltsjahr 1970 einen besonderen Titel „Förderung des Normenwesens" in Höhe von 300 000 DM beantragt. Für das Hauhaltsjahr 1971 ist eine Steigerung auf 400 000 DM vorgesehen. Im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung sind für die darauf folgenden Haushaltsjahre für die Förderung des Normenwesens folgende Titelansätze in Aussicht genommen: 1972 600 000 DM 1973 800 000 DM. Zu den erwähnten internationalen Aufgaben des Deutschen Normenausschusses gehört die Mitwirkung bei der Förderung des Normenwesens im Ausland, speziell im Rahmen der technischen Hilfe. Der Deutsche Normenausschuß steht deshalb mit meinem Haus sowie mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit in ständiger Verbindung. Im Hinblick auf die unterschiedlichen technischen Gegebenheiten in den einzelnen Ländern muß sich die Zusammenarbeit den speziellen Erfordernissen anpassen. Die Einschaltung der Wirtschaftsabteilungen der deutschen Auslandsvertretungen in die Förderungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Normenwesens verläuft durchaus zufriedenstellend. Allerdings würden personelle Strukturverbesserungen bei den Auslandsvertretungen auch der internationalen Arbeit auf dem Normenwesen zugute kommen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (Drucksache VI/610 Frage A 64) : Warum ist der Planungsausschuß gemäß § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 bis jetzt noch nicht gebildet worden, und wann ist mit seiner Konstituierung zu rechnen? Die ursprünglich vorgesehene Sitzung des Planungsausschusses mußte aus Termingründen verschoben werden. Der Bundesminister für Wirtschaft hat den Ausschuß nunmehr für den 6. Mai 1970 zu seiner konstituierenden Sitzung einberufen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/610 Frage A 67): Ist die Bundesregierung bereit, die wirtschaftliche Situation der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die bei einer Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen bei Krankenhausaufenthalt lediglich ein Hausgeld, d. h. ein erheblich vermindertes Krankengeld beziehen, zu verbessern? Wir wissen, Herr Kollege, aus den sozialpolitischen Beratungen gemeinsam um die Problematik des Hausgeldes, das bei stationärer Behandlung dem Versicherten zu zahlen ist. Dieses Hausgeld entspricht nicht in allen Fällen dem tatsächlichen Leistungsbedarf. Nach meiner Auffassung müssen die Barleistungen der Krankenversicherung, soweit sie Lohnersatzfunktion haben, so festgesetzt werden, daß es den Versicherten und ihren Familien möglich ist, ihren Lebensstandard auch während einer längeren Krankheitsdauer aufrechtzuerhalten. Zu diesem Fragenkomplex erwarten wir Vorschläge von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Die Kommission wird voraussichtlich am 29. April zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/610 Frage A 69) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Sicherung einer versichertennahen Betreuung bei der Einrichtung der Bundesknappschaft regionale Sektionen eingerichtet und daß für den Bereich der Saarknappschaft eine eigene Sektion „Saar" geschaffen werden soll? Die Frage der Sektionen hat, wie ich aus eigener Erinnerung weiß, den Sozialpolitischen Ausschuß dieses Hohen Hauses bei den Beratungen des Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft eingehend beschäftigt. Der Gesetzgeber hat schließlich in § 153 Reichsknappschaftsgesetz der Bundesknappschaft die Möglichkeit eingeräumt, zur Durchführung der knappschaftlichen Krankenversicherung Sektionen zu bilden. Die nähere Bestimmung hat er dabei ausdrücklich der Satzung überlassen. Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls für welche Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2285 Bereiche eine Sektion zur Durchführung der knappschaftlichen Krankenversicherung zu bilden ist, obliegt daher ausschließlich den Selbstverwaltungsorganen der Bundesknappschaft. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/610 Frage A 70): Wie weit sind die Verhandlungen zur Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes gediehen, bei denen das Bundesarbeitsministerium federführend ist? Wie Sie wissen, ist für die Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland ein Arbeitsausschuß gebildet worden, der überwiegend aus Vertretern der interessierten Stellen im 'Saarland besteht. Der Arbeitsausschuß hat bisher in mehreren Sitzungen die mit der Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung zusammenhängenden Fragen und Probleme erörtert. Die Bundesregierung ist — wie auch die Mitglieder des Arbeitsausschusses — der Auffassung, daß eine systemgerechte Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung bloßen Teillösungen vorzuziehen ist. Die nächste Sitzung des Arbeitsausschusses findet am 20. April 1970 in Bonn statt. Ich hoffe, daß die Bundesregierung in der zweiten Hälfte dieses Jahres den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorlegen kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 15. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache VI/610 Fragen A 89 und 90) : Trifft es zu, daß die Firma Merck/Darmstadt das Vitaminpräparat Multibionta mit dem gleichen Namen in der gleichen Aufmachung und zum gleichen Preis, aber in verschiedener Zusammensetzung zur Zeit verkauft, weil sie das alte Präparat noch bis zum 27. Januar 1971 verkaufen darf, welches u. a. Vitamin D und Vitamin A enthält, während das neue Präparat, das zur Zeit neben dem alten verkauft wird und nach dem 27. Januar 1971 allein verkauft werden wird, kein Vitamin D enthält und Vitamin A nur unterhalb der Sperrgrenze? Falls die Frage 89 mit ja zu beantworten ist, was wird die Bundesregierung tun, um die Verbraucher vor der Gefahr einer Irreführung zu schützen, da ja die meisten Käufer die Zusammensetzung des Präparates, die in sehr kleinem Druck auf der Verpackung angegeben ist, beim Kauf nicht lesen, überdies meistens nicht wissen, daß zwei verschiedene Präparate zum gleichen Preis in der gleichen Aufmachung auf dem Markt sied, von denen das zweite, in Zukunft allein auf dem Markt befindliche, frei verkäuflich ist, während das alte nur in Apotheken abgegeben wird? Es trifft zu, daß eine Arzneispezialität der Firma Merck AG mit der Bezeichnung Multibionta registriert worden ist, die sich in der Zusammensetzung der arzneilich wirksamen Bestandteile von einer bereits früher mit ,der Bezeichnung Multibionta registrierten Arzneispezialität der Firma Merck AG unterscheidet. Die Firma Merck AG hat der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde gegenüber erklärt, daß kaum noch nennenswerte Bestände der Arzneispezialität alter Zusammensetzung im Handel sein dürften. Die alte Arzneispezialität Multibionta wird seit Juli 1969 nicht .mehr hergestellt und seit November 1969 von dem Hersteller nicht mehr ausgeliefert. Ein Hersteller von Arzneimitteln kann im Rahmen der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes die Zusammensetzung der von ihm hergestellten Arzneispezialität ändern. Dieser Fall ist im § 23 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes geregelt. Danach gilt eine Arzneispezialität als neu und muß als neue Arzneispezialität registriert werden, wenn eine Änderung der arzneilich wirksamen Bestandteile vorgenommen wird. Wird im Zusammenhang mit der Neueintragung die alte Arzneispezialität auf Antrag des Herstellers gelöscht, so dürfen Packungen, die bereits in den Verkehr gebracht sind, noch für die Dauer eines Jahres abgegeben werden, soweit sonstige Vorschriften nicht entgegenstehen (§ 25 Abs. 3 Arzneimittelgesetz). Der Hersteller ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Löschung zu beantragen. Einem weiteren Inverkehrbringen von Arzneispezialitäten mit derselben besonderen Bezeichnung kann u. a. die Vorschrift des § 8 des Arzneimittelgesetzes (Irreführung) entgegenstehen, falls diese im Einzelfall unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr gebracht werden. Zuständig für die Einleitung von Maßnahmen sind die Länder und für 'die Entscheidung letztlich die Gerichte. Unabhängig davon, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Irreführung im Sinne des § 8 des Arzneimittelgesetzes handelt, werde ich im Rahmen einer künftigen Novellierung des Arzneimittelgesetzes prüfen, ob das Bundesgesundheitsamt die Befugnis erhalten soll, bei Änderung der Zusammensetzung der arzneilich wirksamen Bestandteile einer im Verkehr befindlichen Arzneispezialität die Weiterverwendung der bisherigen Bezeichnung nur zuzulassen, wenn gleichzeitig die Löschung der alten Arzneispezialität erfolgt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (Drucksache VI/610 Frage A 93) : Welche Bewandtnis hat es mit der im Zusammenhang mit Beschuldigungen — siehe Frage 1 — erwähnten sogenannten „zentralen Giftkartei", die im Bundesgesundheitsamt erstellt wird? Bei der sogenannten Giftkartei handelt es sich um eine Informationskartei über handelsübliche Gifte, wie sie im Haushalt, im Garten und in Gewerbetrieben als Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel usw. Verwendung finden. Es 2286 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 ist beabsichtigt, die Informationskartei auch auf Arzneimittel auszudehnen. Die Giftkartei enthält keine Informationen über chemische Kampfstoffe. Sie dient ausschließlich als Unterlage für die Beratung von Ärzten für die spezifische Behandlung von Vergiftungsfällen, wie sie durch unsachgemäße oder mißbräuchliche Verwendung täglich vorkommen. Die steigende Anzahl von Vergiftungen in Haushaltungen mit Mitteln des täglichen Bedarfs, von denen auch zahlreiche Kinder betroffen sind, veranlaßte das Bundesministerium für Gesundheitswesen im Jahre 1965, beim Bundesgesundheitsamt eine Dokumentationszentrale zur Erfassung aller Handelsartikel mit giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen einzurichten und eine Informationskartei für Vergiftungsfälle zu erstellen, die an eine begrenzte Anzahl von Krankenanstalten, die über die für die Behandlung von Vergiftungen entsprechenden Einrichtungen und Erfahrungen verfügen, verteilt werden. Diese Krankenanstalten geben Auskünfte an Ärzte im Vergiftungsfall. Diese sogenannte Giftkartei enthält 1. Hinweise für allgemeine Maßnahmen bei Vergiftungen, 2. sogenannte Stoffkarten, die Auskunft geben über die chemischen Stoffe, wie sie in Reinigungs- und Pflegemitteln des Haushalts und in Pflanzenschutzmitteln vorkommen, nach ihrer Beschaffenheit, Verwendung, Giftwirkung, ihrem Nachweis, den Symptomen und Behandlungsvorschlägen, 3. sogenannte Firmenkarten, die Auskunft geben über Sitz der Firmen. Rufnummer, Rufnummer des verantwortlichen Leiters oder Arztes, der mit Auskünften über die Firmenerzeugnisse dienen kann, 4. sogenannte Mittelkarten, die den Namen des Markenartikels und den Hersteller, die Handelsform und den Verwendungszweck sowie die für eine Vergiftung in Frage kommenden Bestandteile enthalten. Im übrigen verweise ich auf den Artikel im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Vergiftungen" (Nr. 22, Seite 223 vom 18. Februar 1970). Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (Drucksache VI/610 Frage A 94) : Ist es richtig, daß — einer Pressemitteilung zufolge — die Bundesrepublik Deutschland im Kampf gegen die Säuglingssterblichkeit an 21. Stelle unter den Ländern der Erde steht? Die von Ihnen genannte Pressenotiz, Herr Kollege Schulte, nach der die BRD im Kampf gegen die Säuglingssterblichkeit an 21. Stelle unter den Ländern der Erde steht, ist mir nicht bekannt. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes liegt die BRD nach Veröffentlichungen der UN mit einer Säuglingssterblichkeit von 22,8 auf 1000 Lebendgeborene im Jahre 1967 an 18. Stelle unter den Ländern der Erde und an 12. Stelle unter den Ländern Europas. Zahlen für 1968 liegen noch nicht von allen Ländern vor. In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß bei der Säuglingssterblichkeit eine absolute internationale Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, da die Definition für Tot- und Lebendgeborene sowie die Registrierung von Säuglingssterbefällen in den einzelnen Ländern teilweise sehr variieren. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (Drucksache VI/610 Fragen A 99 und 100) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte vor, wonach die derzeitige Gebührenregelung im Kfz-Zulassungswesen ausgesprochen praxisfremd ist und einen unnötigen Verwaltungsaufwand erfordert? Hat die Bundesregierung Bedenken, die in Artikel I B der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. d. F. der Änderungsverordnung vom 15. Juli 1966 (BGBl. I S. 420) vorgesehenen 40 Einzelgebühren zu Pauschalgebühren zusammenzufassen, diese Pauschalgebühren etwa nach den einzelnen Zulassungsverfahren (Erstzulassung — Umschreibung — Stillegung — Wiederzulassung) zu bestimmen und damit die bisherigen 40 Einzelgebühren auf etwa 3 bis 5 Pauschalgebühren zu reduzieren? Erfahrungsberichte im Sinne der Anfrage liegen der Bundesregierung nicht vor. Es besteht auch kein Bedürfnis, statt der Einzelgebühren Pauschalgebühren im Kfz-Zulassungswesen festzusetzen. Den mit der Gebührenerhebung befaßten Stellen bereitet es keine Schwierigkeiten, für die häufiger vorkommenden Vorgänge im Zulassungsverfahren eine Gesamtgebühr auszuweisen, der die Einzelpositionen der Gebührenordnung als Rechnungsfaktor zugrunde liegen. Ein Verzicht auf differenzierte Einzelgebühren liegt auch nicht im Interesse der Kraftfahrzeughalter, da diese bei der Inanspruchnahme einer Einzelmaßnahme durch die unter Umständen viel zu hohe Pauschalgebühr unangemessen hoch belastet würden. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, daß das Gebührenaufkommen nicht nur den Ländern, sondern zum Teil auch dem Bunde zufließt. Die Aufteilung in Einzelgebühren erleichtert die Abrechnung und deren Überprüfung. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/610 Frage A 101) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2287 Trifft es zu, daß ein Test der Landesverkehrswacht in Hamburg ergeben hat, daß Fahrschüler, die auf Wagen mit Automatik gelernt und die Fahrprüfung bestanden haben, sich in einem handgeschalteten Wagen als unsicher und als Gefahrenquelle im Straßenverkehr erwiesen? Es trifft zu, daß die von der Landesverkehrswacht in Hamburg getesteten Personen — es handelt sich lediglich um zwei Damen —, die als Fahrschüler auf Wagen mit Automatik gelernt hatten und die ihre bisherige Fahrpraxis auf solchen Wagen erworben haben, sich auf handgeschalteten Wagen als unsicher und verkehrsgefährdend erwiesen. Wie der Bundesregierung bekannt wurde, hatten beide Testpersonen zu keiner Zeit — auch nicht während ihrer Fahrschulausbildung — auf Kraftfahrzeugen mit konventioneller Kraftübertragung geübt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/610 Fragen A 102 und 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem Unfallrettungsdienst die notwendigen Mittel fehlen, um seiner Aufgabe gerecht zu werden? Ist die Bundesregierung bereit, aus dem besonderen Topf für die Publizierung der Straßenverkehrs-Ordnung wenigstens einen Teil der Mittel für den Unfallrettungsdienst abzuzweigen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß der Rettungsdienst in den dafür zuständigen Bundesländern oft nicht ausreichend finanziert wird. Der Bundesminister für Verkehr hat daher die Innenminister der Bundesländer dringend gebeten, den Rettungsdienst in ihren Landesbereichen zu überprüfen und, wo erforderlich, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Die für die Information der Bevölkerung über die neue Straßenverkehrsordnung veranschlagten Haushaltsmittel reichen nicht aus, um das zur Aufklärung der Bevölkerung vorgesehene Programm in vollem Umfang durchzuführen. Im übrigen ist die Aufklärung der Bevölkerung über die künftige Straßenverkehrsordnung nicht Selbstzweck, sondern sie ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Verkehrserziehung. Sie dient somit der Unfallverhütung. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen 'Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 ,auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/610 Frage A 104) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag von Professor Grzimek aufzunehmen und an den Bundesautobahnen, besonders an den gefährdeten Stellen, Wildschutzzäune zu errichten, um damit schwere Unfälle zu vermeiden? Die Bundesregierung prüft zur Zeit Zweckmäßigkeit und Umfang einer Ausrüstung der Bundesautobahnen mit Wildschutzzäunen. Zu diesem Zweck läßt sie im Rahmen eines umfangreichen Programms in einigen Ländern Versuche an Bundesautobahnen durchführen. Wenn auch der Bund rechtlich nicht verpflichtet ist, Wildschutzzäune an Straßen aufzustellen, so kommt eine Ausrüstung an Bundesautobahnen dennoch in Betracht, wenn die Versuchsergebnisse dafür sprechen sollten und die Unterhaltung derartiger Anlagen zusammen mit den jagdinteressierten Stellen vernünftig geregelt werden kann. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/610 Frage A 105) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Transportunternehmen in Grenzgebieten durch die Regelung des § 6 a des Güterkraftverkehrsgesetzes benachteiligt werden, und ist sie bereit, durch eine Vorlage auf Änderung dieser Bestimmung fiktive Standorte zuzulassen, damit die Wettbewerbsfähigkeit dieses für die häufig schwach strukturierten Grenzgebiete wichtigen Wirtschaftszweiges verbessert wird? Nach Auffassung der Bundesregierung werden Transportunternehmen in Grenzgebieten durch die Regelung des § 6 a Güterkraftverkehrsgesetz grundsätzlich nicht benachteiligt. Es ist jedoch vorgesehen, noch in diesem Monat alle Probleme, die sich aus der derzeitigen Regelung ergeben, zusammen mit den Ländern zu erörtern. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die. Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (Drucksache VI/610 Frage A 106) : Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend dem Vorbild anderer europäischer Länder, den Einbau von Sicherheitsgurten in fabrikneue Personenkraftwagen im Interesse der Sicherheit der Wageninsassen zur Pflicht zu machen? Eine entsprechende Vorschrift ist beabsichtigt und soll durch Änderungsverordnung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingeführt werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/610 Frage A 107): Warum muß in Westberlin für Auslandsflüge noch immer eine Flugplatzgebühr von 5 DM entrichtet werden, die in westdeutschen Flughäfen schon seit einiger Zeit nicht mehr erhoben wird? 2288 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Der Berliner Senat hat sich — in Übereinstimmung mit der Bundesregierung — nicht dazu entschließen können, den zuständigen alliierten Stellen eine Änderung der gegenwärtigen Gebührenregelung vorzuschlagen. Eine Beeinträchtigung der Stabilität der Flugreise im Auslandsflugverkehr von Berlin wäre nämlich bei einer Abwälzung der Gebühr auf die Luftverkehrsunternehmen zu befürchten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/610 Frage A 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur Verminderung der Unfallgefahren, die Baumbepflanzung entlang der Bundesstraßen zu beseitigen? Soweit Bäume an Bundesfernstraßen — nur für diese Straßen kann der Bund Weisungen erteilen für die Verkehrsteilnehmer eine akute Gefahr bilden, werden sie beseitigt. Eine Beseitigung aller Bäume wäre unzweckmäßig, da Untersuchungen ergeben haben, daß bei einer solchen Straße Unfallgefahr und Unfallschwere nicht geringer werden, sondern sich unter gewissen Umständen noch verschärfen. Das erklärt sich damit, daß sich auf baumlosen Straßen das Blickfeld des Kraftfahrers zwangsläufig erweitert und ihn zum schnelleren Fahren veranlaßt, was wiederum zunehmende Gefahren zur Folge hat. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/610 Frage A 111): Ist die Bundesregierung bereit, alles Notwendige zu tun, um im Sendebereich des Südwestfunks auch der Südpfalz (Raum Bad Bergzabern, Landau, Germersheim) den Empfang der Sendung „Blick ins Land" (Berichte und Nachrichten aus Rheinland-Pfalz), der bisher in diesem Raum meistens durch die Sendung „Abendschau" (Berichte und Nachrichten aus Baden-Württemberg) überlagert wird, zu ermöglichen? Bei den angesprochenen Fragen handelt es sich um Sendeanlagen für das 1. Fernsehprogramm, für die nicht die Deutsche Bundespost, sondern der Südwestfunk zuständig ist. Das Fernsehleitungsnetz der Deutschen Bundespost würde es technisch ermöglichen, die im Land Rheinland-Pfalz liegenden Sendeanlagen des Südwestfunks mit einem anderen Programm zu versorgen als die im Land Baden-Württemberg. Es ist jedoch ausschließlich Sache des Südwestfunks, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 17. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/610 Frage A 120) : Bis wann ist mit dem Abschluß des Ratifizierungsverfahrens für das Europäische Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen zu rechnen, dessen Ratifizierungsgesetz vom Deutschen Bundestag bereits am 19. Juni 1969 verabschiedet wurde? Die Ratifikationsurkunde für das Europäische Übereinkommen über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen wurde am 30. Januar 1970 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Übereinkommen ist nach seinem Artikel 10 Absatz 3 am 28. Februar 1970 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Die Bekanntmachung des Inkrafttretens gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 1969 zu dem genannten Europäischen Übereinkommen ist eingeleitet. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Ehmke vom 16. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (Drucksache VI/610 Frage B 1) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge Bundeskanzler Brandt in einer Sitzung des Bundeskabinetts erklärt hat, die Steigerung des englischen Ausdrucks für Nachrichten laute: „News, bad news, Agnews"? Die Frage bezieht sich offensichtlich auf einen Bericht im „SPIEGEL" vom 30. März 1970 über Stil und Arbeitsweise im Kabinett seit dem Regierungswechsel. Als Beispiel dafür, daß der Kanzler im Kabinett auch „Die Richtlinien des Humors bestimmt" — so die Formulierung in diesem SpiegelArtikel, wird berichtet, Bundeskanzler Brandt habe in einer Kabinettsitzung in bezug auf den Vizepräsidenten der USA den in der Frage zitierten Scherz erzählt. Der Herr Bundeskanzler hat den Scherz jedoch nicht in dem vom „SPIEGEL" behaupteten Zusammenhang erzählt, sondern — wie ihm beiläufig berichtet worden war — als Beispiel dafür, welche Witze in amerikanischen Zeitungen über Politiker zu lesen sind. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (Drucksache VI/610 Frage B 2) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß bei Übungen britischer Panzertruppen im Raum Amelinghausen, Etzen—Dehnsen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen landwirtschaftlich genutzte Felder weiterhin befahren und damit Kulturen z. T. nachhaltig zerstört werden? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2289 In dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1362) ist festgelegt, daß Panzerübungen bis zur Zugstärke nur auf bestimmten, den britischen und kanadischen Streitkräften zur ständigen Benutzung überlassenen Flächen (den sog. roten Flächen) durchgeführt werden. Geländeübungen mit größeren Panzereinheiten sind, soweit militärisch erforderlich, in dem gesamten westlich der Luhe gelegenen Teil des Übungsraums zugelassen. Für diese Übungen gelten zugunsten der Bevölkerung und ihres Vermögens die Schutzvorschriften des Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) und des Abkommens zu Artikel 45 Abs. 5 des Zusatzabkommens vom gleichen Tag (BGBl. 1961 II S. 1355), ergänzt und modifiziert durch die Vorschriften des SoltauLüneburg-Abkommens. Danach hat die übende Truppe alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit Schäden so weit wie möglich vermieden werden und die wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Artikel 45 Abs. 2 (a) des Zusatzabkommens). Die Schäden, die zu Ihrer Frage Anlaß gaben, entstanden in der zweiten Märzhälfte bei britischen Panzerübungen in Kompaniestärke. Sie waren witterungsbedingt und bei der Planung nicht vorauszusehen. Die Panzer sanken tief in das feuchte Erdreich ein, weil das Wasser starker Niederschläge in dem gefrorenen Boden nicht abfließen konnte. Auf Vorstellungen des Oberkreisdirektors in Soltau und des Regierungspräsidenten in Lüneburg brachen die britischen Militärbehörden die Übungen ab. Die Bundesregierung bedauert, daß die diesjährigen abnormen Witterungsverhältnisse zu den erwähnten Schäden geführt haben. Sie kann andererseits feststellen, daß sich die Zusammenarbeit der örtlichen und regionalen deutschen Stellen mit den entsprechenden britischen militärischen Stellen bewährt hat und daß die britischen Stellen sogleich in der gebotenen Weise reagiert haben. Artikel 45 Abs. 2 des Zusatzabkommens sieht für Grundstücke, auf denen erhebliche Übungsschäden entstanden sind, oder die wirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt worden ist, gewisse Schonzeiten vor. Demgemäß haben seit dem Abbruch der britischen Übungen im März bisher keine weiteren Panzerübungen im Raum Amelinghausen-EtzenDehnsen stattgefunden. Die zuständigen deutschen Stellen werden darüber wachen, daß die Schonfrist eingehalten wird. Bei etwaigen Schwierigkeiten würde der Ständige Ausschuß nach Artikel 5 Abs. 2 des Soltau-Lüneburg-Abkommens angerufen werden können, in dem die Bundesregierung vertreten ist. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 16. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache VI/610 Frage B 3) : Wird sich die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates entsprechend der Empfehlung 574 der Beratenden Versammlung des Europarates für die Veröffentlichung des Berichts der europäischen Menschenrechtskommission über die Lage in Griechenland einsetzen? Das Ministerkomitee des Europarats hat am 15. April mit der als Anlage beigefügten Resolution u. a. auch beschlossen, den Bericht der Europäischen Menschenrechtskommission über Griechenland zu veröffentlichen. Ich habe der Resolution als Vertreter der Bundesregierung zugestimmt. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 14. April 1970 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/610 Frage B 4) : Hat die Bundesregierung die Absicht, entsprechend der Empfehlung 389 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 26. Januar 1970, in Zusammenarbeit mit den Ländern sich an dem geplanten europäischen Komitee für die Erhaltung und Wiederbelebung des kulturellen Erbes zu beteiligen? Die Empfehlung 389 der Beratenden Versammlung des Europarats vom 26. Januar 1970 geht auf Entschließungen der Europäischen Konferenz der für Denkmalspflege zuständigen Minister vom 25. bis 27. November 1969 in Brüssel zurück. In der Entschließung I der genannten Konferenz wird die Einsetzung eines Sachverständigenausschusses für Denkmalspflege verlangt. Sie liegt zur Zeit den Ministerbeauftragten des Europarats zur Prüfung vor. Die Ministerbeauftragten haben auf ihrer 187. Sitzung im März d. J. das Generalsekretariat des Europarats beauftragt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die Angaben über Zusammensetzung, Aufgaben und Kosten des Sachverständigenausschusses enthalten sollen. Die Bundesregierung steht in dieser Frage mit den Bundesländern in Verbindung, bei denen nach der Verfassung zum überwiegenden Teil die innerstaatliche Zuständigkeit liegt. Die Initiative der Brüsseler Konferenz wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Vor einer endgültigen Stellungnahme, die im Benehmen mit den Ländern erfolgen wird, müssen zunächst noch die Vorschläge des Generalsekretariats des Europarats abgewartet werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache VI/610 Fragen B 5 und 6) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — im Zusammenwirken mit den Olympischen Gremien in der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Sportbund —, dazu beizutragen, daß das Ausland stärker als bisher über die Sportförderung in der Bundesrepublik Deutschland und die Vorbereitungen der Olympischen Spiele 1972 publizistisch informiert wird? 2290 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Was unternimmt die Bundesregierung gegen den Versuch der DDR, im Ausland, insbesondere in den afro-asiatischen Ländern, ein Bild über die Vorbereitungen und Ziele der Olympischen Spiele 1972 in München und Kiel zu verbreiten, das mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt? In Zusammenarbeit mit dem Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade München 1972, in dem ich die Bundesregierung vertrete, wird das Ausland bereits seit längerer Zeit in vielfacher Form über die Vorbereitung der Olympischen Spiele 1972 informiert. Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit leistet die Olympia-Pressestelle. Sie gibt Publikationen heraus und betreut Journalisten aus dem In- und Ausland. An Publikationen erscheinen u. a.: Manuskriptdienst „Olympia press": Der Dienst wird in einer Auflage von 11 500 Exemplaren und in 7 Sprachen herausgegeben. Empfänger sind vor allem die Redaktionen von Zeitungen, Zeitschriften und von Fernseh- und Rundfunkanstalten sowie Sportinstitutionen in 126 Ländern. Bulletin des. Organisationskomitees: Das Bulletin hat die Aufgabe, einzelne Teilbereiche der Vorbereitungen in ausführlicher Form darzustellen. Bisher sind zwei Ausgaben erschienen. Eine dritte wird vorbereitet. Olympia-Broschüren und Prospekte: Erschienen ist die Broschüre „Bundesrepublik Deutschland - Reiseland zwischen München und Kiel" in 70 000 Exemplaren und der Olympiaprospekt „München hat viel zu bieten — 1972 noch mehr" in 200 000 Exemplaren. Weitere Broschüren und Prospekte werden vorbereitet. Auch die deutschen Auslandsvertretungen nehmen sich der Informationsarbeit in zunehmendem Maße an. Alle Beteiligten haben ihre Planung darauf ausgerichtet, die gesamte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in dem Maße zu intensivieren, in dem der Zeitpunkt der Olympischen Spiele 1972 näherrückt. Die publizistische Information des Auslandes über die Sportförderung in der Bundesrepublik soll durch verschiedene Maßnahmen verstärkt werden. Es ist vorgesehen, ausländische Journalisten mehr als bisher in der Bundesrepublik insbesondere über Sportstättenbau, sportliche Ausbildungseinrichtungen und die Arbeit der Sportorganisationen zu unterrichten. Daneben soll die Unterrichtung des Auslandes über die Sportförderung in der Bundesrepublik u. a. in verstärktem Umfang durch Rundfunksendungen und durch die Verbreitung von Publikationen und Filmen über die deutschen Botschaften verbessert werden. Die Bundesregierung wird hierbei wie bisher mit dem Deutschen Sport und seinen Mitgliedsorganisationen eng zusammenarbeiten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die DDR auch die Olympischen Spiele in München zum Anlaß zu nehmen versucht, die Bundesrepublik durch falsche oder tendenziöse Meldungen zu diskreditieren. Sie tritt diesen Versuchen mit Mitteln entgegen, die gegenüber polemischer Propaganda angebracht sind. Die Bundesregierung sieht die beste Antwort auf eine entstellende Agitation darin, die deutsche Wirklichkeit in objektiver und verständlicher Form darzustellen. Auch die Presse- und Offentlichkeitsarbeit des Organisationskomitees dient diesem Zweck. Das Organisationskomitee unterhält mit Erfolg enge Kontakte zu Sporteinrichtungen und Sportorganisationen in Afrika und Asien. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (Drucksache VI/610 Frage B 7) : Wurden für die Herstellung von Notruftafeln des Bundesamtes für den zivilen Bevölkerungsschutz, die im Raum Lüneburg—Uelzen zur Verteilung gelangten und die eine überwiegende Firmenreklame enthalten, für die das Bundesamt laut Aufdruck die Billigung gegeben hat, Steuermittel aufgewendet? Für die Herstellung der Notruftafeln hat das Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz keine Steuermittel aufgewendet. Diese Notruftafeln werden von der Anzeigenverwaltung der Stadtbücherei-Werbung, Osnabrück, Rehmstrafe 7 a herausgegeben und finanziert. Der auf den Notruftafeln gegebene Hinweis auf das Bundesamt erfolgt kostenlos. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. April 1970 ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/610 Frage B 8) : Wird der Bundesminister der Finanzen angesichts der besonderen Bedeutung des Zollamtes Wiesloch für den dortigen Industrieraum auch weiterhin für die Beibehaltung des Zollamtes mit Sitz in Wiesloch eintreten? Mit Schreiben vom 13. November 1967 konnte Ihnen mein Amtsvorgänger zum Sachstand mitteilen, daß die Entscheidung über den Fortbestand des Zollamts Wiesloch erst nach Verwirklichung der Zollunion, d. h. nach dem 1. Juli 1968, fallen werde. Die Auswirkungen der Zollunion werden verständlicherweise erst nach und nach erkennbar. Die Überprüfung ist deshalb zunächst zurückgestellt worden. Nunmehr habe ich veranlaßt, daß die Oberfinanzdirektion Karlsruhe eine eingehende Geschäftsprüfung beim Zollamt Wiesloch durchführt Sie erstreckt sich u. a. auf die Unterbringung, die Abfertigungsmöglichkeiten, den Geschäftsumfang, den Personalbedarf und den Anteil des EWG-Verkehrs am Gesamtverkehr. Es kommt mir dabei vor allem auf die Entwicklung des Zollamts seit Inkrafttreten der Zollunion an. Von besonderer Bedeutung wird das gemeinschaftliche Versandverfahren sein, das erst am 1. Januar 1970 eingeführt wurde. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2291 Vor Abschluß dieser Prüfung vermag ich zu der Frage, ob das Zollamt Wiesloch bestehen bleibt, nicht Stellung nehmen. Ich darf Sie zu gegebener Zeit erneut über den Sachstand unterrichten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 17. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/610 Frage B 9) : Zu welchen Steuerausfällen wird die ab 1. Januar 1970 für Berliner Arbeitnehmer geplante Einführung einer Zulage von 8 % zum Bruttolohn führen? Die Einführung einer einheitlichen Arbeitnehmerzulage von 8 v. H. des Bruttolohnes anstelle der bisherigen 30v. H.-Lohnsteuerpräferenz und der degressiv gestaffelten Arbeitnehmerzulage in Berlin-West ab 1. Januar 1971 verursacht im Entstehungsjahr 1971 Steuermindereinnahmen von ,etwa 200 Millionen DM (darunter Bund 86 Millionen DM). Nach Rechnungsjahren betragen die Steuermindereinnahmen (in Millionen DM) 1970 1971 130 (Bund 56) 1972 215 (Bund 92) 1973 235 (Bund 101). Diese Angaben sind in der Bundesratsdrucksache 114/70 vom 4. März 1970 enthalten (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften). Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/610 Fragen B 10 und 11): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die durch die Diskonterhöhung verursachten Mietpreiserhöhungen in den Bundessozialwohnungen auf der Koblenzer Karthause (Flugfeld) um 0,34 DM je Quadratmeter auszugleichen? Wird auch die Bundesregierung gezwungen, auf Grund der Diskonterhöhung ihre bisher gewährte, laut Vertrag jederzeit widerrufliche, Zinsvergünstigung aufzuheben? Von den bisher mit Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes in Koblenz auf der Karthause geförderten 605 Wohnungen für Angehörige der Bundeswehr werden durch die Erhöhung des Hypotheken-Zinssatzes lediglich 84 Wohnungen (Einfamilienreihenhäuser) der Frankfurter Siedlungsgesellschaft betroffen. Die Koblenzer Sparkasse, die s. Zt. ein Hypotheken-Darlehen zur Finanzierung dieser Wohnungen gewährte, hat im Zuge der allgemeinen Zinserhöhung ihren Zinssatz von 6,5 % auf 8% ,angehoben. Die Frankfurter Siedlungsgesellschaft hat nunmehr mit der Koblenzer Sparkasse eine Tilgungsstreckung ausgehandelt mit .der Maßgabe, daß die Tilgung der Hypothek vorübergehend ,ausgesetzt und Zinsen innerhalb der früheren Gesamtannuität von 7,5 % (6,5% Zinsen und 1 % Tilgung) gezahlt werden. Bezüglich der restlichen 0,5 % Zinsen ist eine vorübergehende Abwälzung auf die Mieter nicht vermeidbar. Die ursprüngliche Belastung wird sich jedoch durch die eingeleiteten Maßnahmen von 0,35 DM/qm/Wofl/Monat auf rund 0,11 DM/qm/ Wofl/Monat verringern. Da der Zinssatz für das Bundesdarlehen bereits auf 0 % gesenkt ist, kann die verbleibende Belastung vom Bund nicht übernommen werden. Nach einer Senkung des Sparkassen-Zinssatzes wird darauf zu achten sein, daß auch die Mieterhöhung wieder abgebaut wird. Die Erhöhung des Diskontsatzes hat auf den Zinssatz der Bundesdarlehen keinen Einfluß. Die Bundesregierung ist nicht gezwungen, die widerrufliche Zinsvergünstigung deshalb aufzuheben. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 16. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/610 Frage B 12) : Trifft es zu, daß die Auswertung statistischer Unterlagen über die Einkünfte von Zweikinderfamilien ergab, daß die Arbeitnehmerverdienste im Zonenrandgebiet wesentlich unter den Arbeitnehmerverdiensten in Berlin liegen? Derartige statistische Unterlagen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Das in der schriftlichen Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Götz (39. Sitzung vom 18. März 1970 — Anlage 13 — S. 2050) angekündigte Zahlenmaterial zum Zweitkindergeld läßt die von Ihnen gewünschte regionale Interpretation ebenfalls nicht zu. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 1. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/610 Frage B 13) : Ist mit der baldigen Vorlage der entsprechenden Durchführungsverordnung nach dem Marktstrukturgesetz für Kartoffeln zu rechnen, damit die betroffenen Landwirte und Wirtschaftskreise noch rechtzeitig für die diesjährige Ernte disponieren können? Der Entwurf einer Verordnung zum Marktstrukturgesetz: Kartoffeln ist bereits fertiggestellt. Dieser Entwurf wird Gegenstand einer für den 10. April 1970 anberaumten Besprechung mit der beteiligten Wirtschaft sein. Ich hoffe, daß sich dabei die Vertreter der Kartoffelwirtschaft in ihren Vorstellungen über die Mindesterzeugungsmengen für Erzeuger- 2292 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 gemeinschaften näher kommen werden, damit der Verordnungsentwurf noch vor der Sommerpause dem Bundesrat zur Beratung und Zustimmung zugeleitet werden kann. Die betroffenen Landwirte und Wirtschaftskreise könnten dann noch rechtzeitig für die diesjährige Ernte entsprechende Dispositionen treffen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (Drucksache VI/610 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der neueren Zahlen über die Erwerbstätigkeit und die Arbeitslosigkeit im Bezirk Leer und Emden, wonach im besonderen der Arbeitsamtsbezirk Leer mit einer Arbeitslosenquote von 10 % im Bundesgebiet eine Spitzenstellung einnimmt, als Grundlage für alle Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eine soziologische Untersuchung bzw. Arbeitsmarkt- und Berufsanalyse zu fertigen? Die Bundesregierung hält es für eine wichtige Aufgabe, die Wirtschaftsstruktur in den Bezirken Leer und Emden zu verbessern. Diesem Ziel dient vor allem das Regionale Aktionsprogramm Nordwest-Niedersachsen, das der Interministerielle Ausschuß für Regionale Wirtschaftspolitik im August 1969 verabschiedet hat. Das Programm beruht auf einer vom Land Niedersachsen vorgenommenen Untersuchung des Arbeitsmarktes in diesem Raum. Auch das Rationalisierungs- Kuratorium der Deutschen Wirtschaft, Landesbezirk Niedersachsen, hat eine eingehende Arbeitsmarkt- und Berufsanalyse des ostfriesischen Raumes in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in etwa drei Monaten vorliegen werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß die Bundesregierung zunächst von diesen Untersuchungen ausgehen wird. Sie ist jedoch bereit, sich mit dem Land Niedersachsen in Verbindung zu setzen, um gemeinsam die Frage zu erörtern, wann und inwieweit weitere Untersuchungen des niedersächsischen Arbeitsmarktes erforderlich sind. Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung entwickeltes Modell zur quantitativen und qualitativen Analyse des Arbeitsmarktes in der Bundesrepublik und zur Prognose seiner Entwicklung ist den Ländern bereits zugeleitet worden. Die in diesem Modell erarbeiteten Methoden sind besonders geeignet, regionale Arbeitsmärkte rasch und tiefgegliedert zu untersuchen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/610 Fragen B 15 und 16) : Bestehen Pläne über den endgültigen Standort des Kreiswehrersatzamtes Montabaur? Ist die Bundesregierung bereit, das Kreiswehrersatzamt wieder von Neuwied nach Montabaur zurückzuverlegen? Zu Ihren mündlichen Anfragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15./17. April 1970, die den künftigen Standort des Kreiswehrersatzamtes Montabaur betreffen, teile ich Ihnen mit, daß die Absicht, das Kreiswehrersatzamt von Neuwied nach Montabaur zu verlegen, nach wie vor besteht. Voraussetzung ist jedoch daß eine geeignete Unterkunft für das Kreiswehrersatzamt in Montabaur geschaffen werden kann und für das derzeitig vom Kreiswehrersatzamt genutzte Gebäude in Neuwied eine anderweitige Verwendung gefunden wird. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache VI/610 Fragen B 17 und 18) : Sind Mikrowellengeräte, die zur Zeit in erhöhtem Umfang zur Speisenzubereitung in Lebensmittelgeschäfte verkauft und vermietet werden, darauf geprüft, ob durch ihre Strahlungsintensität Gesundheitsschäden für das Bedienungspersonal entstehen können und ob die darin zubereiteten Speisen auf Dauer unbedenklich genossen werden können? Werden Mikrowellengeräte bereits von deutschen Firmen gebaut und verkauft, oder sind bisher nur Einfuhr- und Verkaufslizenzen besonders für Geräte amerikanischer Bauart erteilt worden? Mikrowellengeräte zur Erwärmung von Lebensmitteln sind Hochfrequenzanlagen, die den Bestimmungen des Hochfrequenzgerätegesetzes unterliegen. Nach diesem Gesetz bedürfen derartige Geräte einer Betriebsgenehmigung, die nach Prüfung des Gerätes durch die zuständige Genehmigungsstelle der Deutschen Bundespost erteilt wird. Bei der Prüfung wird unterschieden zwischen seriengeprüften und einzelgeprüften Geräten. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob das Gerät allseitig geschlossen ist und die Wärmeerzeugung selbsttätig unterbrochen wird, wenn die Tür des Gerätes geöffnet wird. Durch diese Vorschrift werden die in den USA bekanntgewordenen Gesundheitsschäden vermieden. Nach einer Untersuchung des Public Health Service NCRH (National Center of Radiological Health) — Report TSB (Technical Service Branch) Nr. 5 vom Dezember 1968 ist in den meisten Fällen die Schädigung auf ein Versagen des Sicherheitsschalters zurückzuführen, der beim Öffnen des Gerätes die Hochfrequenz abschalten soll. Auf Grund der zunehmenden Anwendung der Mikrowellengeräte, insbesondere zu Kochzwecken, wird zur Zeit die Grundlage für eine gesetzliche Regelung erarbeitet. Gleichzeitig ist eine VDE-Prüfnorm in Vorbereitung. Mikrowellengeräte werden nach Auskunft des Zentralverbandes der Elektroindustrie in der Bundesrepublik von drei Firmen hergestellt. Außerdem werden über den Fachhandel im Ausland hergestellte Geräte, darunter Produkte aus Schweden, der Schweiz und den USA, importiert. Alle Geräte unterliegen der in der vorhergehenden Antwort bereits erwähnten Prüfung und Betriebsgenehmigung. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2293 Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/610 Fragen B 19 und 20) : Ist die Bundesregierung unterrichtet, ob die Absicht besteht, im Raume Pforzheim, Gewann Katharinentaler Hof, einen Großflughafen zu errichten? Ist die Bundesregierung in der Lage, über den Stand der Planungen Auskunft zu erteilen? Die Bundesregierung ist durch das nach § 31 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz zuständige Innenministerium Baden-Württemberg, an das Sie Ihre Anfrage ebenfalls gerichtet haben, über dessen Vorstellungen im Zusammenhang mit Flugplatzplanungen im Raum Pforzheim unterrichtet. Nähere Angaben hierzu als die Ihnen vom zuständigen Innenministerium des Landes BadenWürttemberg mit Schreiben vom 24. März 1970 übermittelten, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier nicht bekannt. Ergänzend ist jedoch zu bemerken, daß von Beginn der Planung eines Verkehrsflughafens bis zu seiner Inbetriebnahme im allgemeinen mindestens 10 Jahre vergehen. Bei nicht rechtzeitig eingeleiteten Maßnahmen besteht daher die Gefahr, daß geeignetes Gelände unter Berücksichtigung der erforderlichen raumordnerischen Maßnahmen nur mit großem finanziellen Aufwand bereitgestellt werden kann. Vorausschauende Planungen, wie hier die Suche nach einem geeigneten Gelände für einen neuen Flughafen sollen dem vorbeugen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/610 Frage B 21): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, nach denen die Altersgrenze bei Führerscheinprüfungen auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll? Für den Erwerb von Fahrerlaubnissen bestehen zur Zeit folgende Altersgrenzen: vollendetes 21. Lebensjahr für den Führerschein der Klasse 2, vollendetes 18. Lebensjahr für den Führerschein der Klassen 1 und 3, vollendetes 16. Lebensjahr für den Führerschein der Klassen 4 und 5. Eine Änderung dieser Altersgrenzen ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Es wird jedoch geprüft, ob die. Voraussetzungen vorliegen, die eine Herabsetzung der Altersgrenze für den Führerschein der Klasse 3 rechtfertigen können. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/610 Frage B 22) : Ich frage die Bundesregierung, wie weit die Planungen und Vorhaben gediehen sind, den Durchgangsverkehr durch die Stadt Wasserburg/Inn durch eine Ortsumgehung (Neubau der B 304) zu entlasten, und bis wann mit einem eventuellen Baubeginn gerechnet werden kann? Die Beratungen über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 sind noch nicht abgeschlossen. Im Hinblick auf die gegenwärtige Haushaltssituation und eine Vielzahl vordringlicher Straßenbauprojekte läßt sich jedoch schon jetzt erkennen, daß mit dem Bau der Umgehung von Wasserburg/Inn im Zuge der Bundesstraße 304 im 1. Fünfjahresplan. (1971 bis 1975) nicht begonnen werden kann. Dessen ungeachtet wird die Planung für diese Umgehung weiter bearbeitet. Nach Untersuchung verschiedener Varianten liegt die generelle Linienführung fest. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/610 Frage B 23) : Welche Erfahrungen und Ergebnisse liegen vor über die Wirkungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog auf das Verhalten der Kraftfahrer im Straßenverkehr, insbesondere auf das Fahren unter Alkoholeinfluß? Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluß wird nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Vergehen nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 oder § 316 des Strafgesetzbuches bestraft. Weder das Ordnungswidrigkeitengesetz noch der Bußgeldkatalog enthalten eine Bestimmung, in das Fahren unter Alkohol mit Geldbuße bedroht bzw. in der eine Geldbuße festgesetzt ist. Das sog. 0,8-Promille-Gesetz, das für das Fahren unter Alkoholeinfluß einen besonderen Bußgeldtatbestand vorsieht, wurde vom Gesetzgeber nicht verabschiedet. Zur Frage, welche Auswirkungen das Ordnungswidrigkeitengesetz im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog seit dem 1. Januar 1969 auf das Verhalten der Kraftfahrer im Straßenverkehr allgemein hat, ist folgendes zu bemerken: Aus allen Bundesländern wurde berichtet, daß sich die Verkehrsdisziplin in :den ersten Monaten des Jahres 1969 verbessert, dann allerdings wieder leicht nachgelassen hat. Die Unfallentwicklung im Jahre 1969 ist gegenüber 1968 im Ganzen gesehen positiv zu beurteilen: nach der vorläufigen Unfallstatistik des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 1969 ist gegenüber 1968 zwar eine Zunahme zu verzeichnen bei der Gesamtzahl der Unfälle um 2,4%, bei der Zahl der Unfälle mit Sachschäden um 3,5 %; hingegen liegt eine Abnahme vor bei den Unfällen mit Personenschäden um 0,5 % und bei den durch Verkehrsunfälle getöteten Personen um 0,3 %. Berücksichtigt man, daß der Kraftfahrzeugbestand von Januar 1969 bis Januar 1970 um 8,1 % zugenommen hat, so ist nicht nur die leichte Abnahme der 2294 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Unfälle mit Personenschäden positiv zu bewerten, sondern auch die verhältnismäßig geringe Zunahme der Unfälle mit Sachschäden um nur 3,5 %. Inwieweit diese Entwicklung auf die Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes und des Bußgeldkataloges zurückzuführen ist, läßt sich jedoch nicht mit Bestimmtheit sagen. Es ist aber nicht auszuschließen, daß die Neuregelung in der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen zur Hebung der Verkehrsdisziplin und zur relativ positiven Unfallentwicklung mit beigetragen hat. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/610 Frage B 24) : Trifft es zu, daß der Start- und Landelärm der Überschallmaschinen, die nach der auf die Kleine Anfrage — Drucksache VI/331 — erteilten Antwort vom 17. Februar 1970 — Drucksache VI/403 — über besiedelten Gebieten nur mit Unterschallgeschwindigkeit geflogen werden sollen, gleichwohl im Augenblick des Starts und der Landung etwa doppelt so groß sein wird wie derjenige der zur Zeit lautstärksten Flugzeuge, der Caravellen? Bisher ist nicht bekannt, welche Lärmausstrahlung Überschallverkehrsflugzeuge beim Start und bei der Landung ausüben. Meßwerte der bisher lediglich in der Erprobung befindlichen britisch-französischen Concorde sind nicht bekannt geworden. Es wird vermutet, daß die Lärmellipse breiter, wegen des großen Leistungsüberschusses und daher steileren Starts jedoch kürzer sein wird. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/610 Fragen B 25 und 26) : Warum ist der Haushaltsplan 1970 lediglich für den Ausbau der B 5 bei Geesthacht (Anlage zur Drucksache VI/300, Einzelplan 12 — Finanzhaushalt — Anlage 1 zu Kapitel 12 10, zu Tit. 760 21, Kennzeichen 1021, lfd. Nr. 385) ein Betrag eingesetzt, während für einen Gesamtausbau der B 5 keine Mittel vorgesehen sind, obgleich wegen des wachsenden Pendlerverkehrs zwischen Lauenburg und Geesthacht einerseits und Hamburg andererseits dies dringend erforderlich ist? Ist es richtig, daß der gleichzeitige Ausbau des Elbe-LübeckKanals mit dem Elbe-Seiten-Kanal — eine Maßnahme von wirtschaftlicher Bedeutung für die Kreise Stormarn/Lauenburg — bis jetzt daran gescheitert ist, daß das Land Schleswig-Holstein sich geweigert hat, den von ihm zu tragenden finanziellen Beitrag aufzubringen, während das ebenfalls einkommensschwache Land Niedersachsen den in den Regierungsabkommen vom Bund und den beteiligten Ländern im Verhältnis 2 :1 festgesetzten Beitrag zum Elbe-Seiten-Kanal, der für Niedersachsen von gleicher wirtschaftlicher Bedeutung ist wie der Elbe-LübeckKanal für Schleswig-Holstein, gezahlt hat? Die Tatsache, daß im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1970 an der von Ihnen genannten Stelle bei Kz. 1021, lfd. Nr. 385 nur ein einzelnes Bauvorhaben „Ausbau bei Geesthacht" aufgeführt ist, bedeutet keineswegs, daß sonst an der B 5 in Schleswig-Holstein nichts geschieht. So ist weiterhin bei Kz. 1031, lfd. Nr. 284 b der „Ausbau der Ortsdurchfahrt Geesthacht (Geesthachter-Straße) " mit Gesamtkosten von 1 850 000 DM ausgebracht. Darüber hinaus aber enthält die GlobalKz. 1010 „Kleiner Um- und Ausbau" (Seite 106) Baumaßnahmen zur Herstellung einer breiteren Fahrbahn und z. T. auch von Radwegen zwischen der Landesgrenze und Escheburg auf 4,3 km Länge, zwischen Geesthacht und Lauenburg auf 13,6 km Länge, sowie in Lauenburg auf 2,5 km Länge. Von den für diese im Haushaltsplan nicht ersichtlichen Maßnahmen veranschlagten Gesamtkosten von 7,2 Millionen DM sind seit 1968 rd. 2,2 Millionen DM investiert worden. Der Ausbau wird 1970 im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten fortgesetzt. Auf lange Sicht ist von der Bundesautobahn bei Hamburg-Moorfleeth bis zur B 404 auf neuer Trasse der 4spurige Neubau der B 5 (sog. Marschenlandstraße) mit anschließender Ortsumgehung Geesthacht vorgesehen; diese Planung ist in dem in Vorbereitung befindlichen „Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971/85" berücksichtigt worden. Nach dem Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein vom 14. September 1966 über den Bau des Elbe-Seitenkanals und den Ausbau der Oststrecke des Mittellandkanals werden die Kosten für den Bau des Elbe-Seitenkanals wie folgt aufgebracht: Bund: 66 2/3 % Hamburg: 33 1/3 %. Das Land Niedersachsen trägt zu den Kosten für den Bau des Elbe-Seitenkanals nicht bei. Für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals konnte das Land Schleswig-Holstein zum Zeitpunkt des Abschlusses des genannten Regierungsabkommens eine Kostenbeteiligung nicht zusagen. In Artikel 2 des Abkommens ist daher festgelegt, daß der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals in einem Zusatzabkommen zur gegebenen Zeit geregelt wird. Ein derartiges Zusatzabkommen ist bisher nicht abgeschlossen worden. Um für weitere Überlegungen über den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals die erforderlichen technischen Unterlagen zu schaffen, führt zur Zeit die dem Bundesminister für Verkehr unterstehende Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel auf Kosten des Landes Schleswig-Holstein Untersuchungen darüber durch, in welchem Umfang der Elbe-Lübeck-Kanal für einen vollschiffigen Anschluß des Hafens Lübeck an das deutsche Binnenschiffahrtsstraßennetz ausgebaut werden müßte und welche Kosten dabei entstehen würden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/610 Fragen B 27 und 28) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 2295 Wo werden und in welch finanzieller Höhe im Raum der Kreise Landau, Bad Bergzabern, Germersheim und der Stadt Landau Straßenbaumaßnahmen an Bundesstraßen noch in diesem Jahr durchgeführt? Aus welchen Gründen werden die infolge Ansiedlung größerer Wirtschaftsunternehmungen sehr dringlichen Straßenbaumaßnahmen im Zuge der B 9 und B 10 im Raum Wörth in diesem Jahr nicht in Angriff genommen? Im Raum der Kreise Landau, Bad Bergzabern, Germersheim und der Stadt Landau werden im Jahre 1970 voraussichtlich folgende größere Straßenbaumaßnahmen an Bundesstraßen mit den nachstehenden Beträgen durchgeführt: B 9, zwischen Wörth und Jockgrim 3,5 Millionen DM B 35, Rheinbrücke Germersheim einschließlich linksrheinische Anbindung an die vorhandene B 9 und rechtsrheinischer Anschluß an die L 557 (BadenWürttemberg) 8,5 Millionen DM Daneben sind noch folgende kleinere Maßnahmen vorgesehen: B 10, Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Wörth 1,0 Millionen DM B 10, „Römerweg", Fertigstellung der Anschlußstelle Insheim rd. 1,0 Millionen DM Durch die Beschränkung der Hauhaltsmittel im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung und die im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1970 enthaltene Sperrung von Investitionsmitteln für den Bundesfernstraßenbau zur Dämpfung der Konjunktur sind z. Z. keine Mittel verfügbar, weitere dringliche Straßenbaumaßnahmen im Zuge der B 9 und B 10 im Raum Wörth in diesem Jahr zu beginnen. Ungeachtet dieser finanziellen Schwierigkeiten kann die Umgehungsstraße Wörth im Zuge der B 10 wegen der Einsprüche und Klagen gegen die Planung nicht in Angriff genommen werden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/610 Frage B 29) : Wie beurteilt der Bundesminister für Verkehr die Forderung der Bevölkerung und des Kreistages im Landkreis Mosbach nach dem Bau einer Neckarbrücke zwischen Neckargerach und Guttenbach, und in welcher Weise wird der Bundesminister für Verkehr dieses Vorhaben fördern und finanziell unterstützen? Die geplante Neckarbrücke zwischen Neckargerach und Guttenbach liegt nicht im Zuge einer Bundesfernstraße, so daß die Zuständigkeit des Bundes nicht gegeben ist. Der Bund kann lediglich nach Maßgabe der geltenden Richtlinien einen Zuschuß zu den Kosten für den Bau einer solchen Brücke im Rahmen der dem Lande Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Zuschußmittel des Bundes gewähren. Ein diesbezüglicher Antrag des zuständigen Baulastträgers liegt weder dem Bundesminister für Verkehr noch, soweit hier bekannt ist, der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vor. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/610 Frage B 30) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Störung des Rundfunk- und Fernsehempfangs durch Flugzeuge, die auf dem Flugplatz in Leipheim starten und landen, zu beseitigen? Bei der zuständigen Funkstörungsmeßstelle Augsburg der Deutschen Bundespost liegen keine Funkstörungsmeldungen aus dem Gebiet Günzburg/Leipheim vor, die auf die Flugzeuge des Flughafens Leipheim zurückzuführen wären. Die Ton- und Fernseh-Rundfunkteilnehmer, deren Empfang beeinträchtigt wird, sollten ihre konkreten Störungsmeldungen an die Funkstörungsmeßstelle in 89 Augsburg, Grottenau 1, Fernsprecher 08 21 —31 84 15 richten, damit die Störungsursache geklärt und der Betroffene über Abhilfemaßnahmen beraten werden kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/610 Frage B 31): Wird die. Bundesregierung der Forderung der Hamburger Postgewerkschaft entsprechen, die Briefzustellung an den Samstagen abzuschaffen? Aus Kreisen der Hamburger Postgewerkschaft ist mir erstmalig im Dezember 1966 die Bitte vorgetragen worden, den Wünschen des Personals auf Wegfall der Zustellung an Samstagen zu entsprechen. Ich habe seinerzeit diese Bitte nach Abwägung der Interessenlage aller Betroffenen abgelehnt. Zur Zeit wird mit der Deutschen Postgewerkschaft erneut über die Angelegenheit verhandelt. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/610 Fragen B 32 und 33) : 2296 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. April 1970 Ist die Deutsche Bundespost bereit, ihre bisherige Haltung zu überprüfen, wonach Anträge von Wohlfahrtseinrichtungen, z. B. des Pestalozzi-Kinderdorfes Wahlwies, auf Ballonpostbeförderung abgelehnt wurden? Ist sich die Deutsche Bundespost darüber im klaren, daß sie mit ihrer ablehnenden Haltung im Vergleich zu anderen Staaten isoliert dasteht und daß kaum nennenswerte Erschwerungen in den Dienstgeschäften im Interesse der guten Sache auch von der Deutschen Bundespost in Kauf genommen werden sollten? Die Leitung des Kinderdorfes von Wahlwies hat beantragt, daß von ihr vorbereitete Sendungen, die sie selbst mit Luftballons auflassen will, jeweils am Start- und Landeort der Ballons einen Einlieferungsstempel der Post erhalten. Das würde jedoch aus folgenden Gründen zu einer Falschbeurkundung führen: Durch den Poststempel wird die Einlieferung einer Sendung beurkundet. Damit werden außerdem eine Reihe von gesetzlich festgelegten rechtlichen Konsequenzen wirksam wie z. B. die Verpflichtung, die Sendung an den Empfänger weiterzuleiten. Wegen dieses beurkundenden Charakters des Poststempels dürfen Sendungen, die aus Anlaß von Flugveranstaltungen eingeliefert werden, keine Angaben tragen, aus denen ein Käufer oder Sammler den unrichtigen Schluß ziehen könnte, als sei die Sendung von der Deutschen Bundespost z. B. mit einem Ballon, einer Rakete oder einem Segelflugzeug befördert worden. Zulässig wäre lediglich ein Vermerk wie z. B. „Vor der Posteinlieferung mit Ballon befördert". Aus diesen Gründen kann eine Überprüfung der bisherigen Haltung der Deutschen Bundespost zu keinem anderen Ergebnis führen. Die Frage der betrieblichen Belastung ist dabei ebensowenig ausschlaggebend wie der Umstand, daß andere Postverwaltungen anders verfahren. Im übrigen teilt auch die Aerophilatelie in dieser Frage die Haltung der Deutschen Bundespost. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/610 Frage B 34) : Sind die Ausgaben für Bildung und Wissenschaft in Höhe von 305 Millionen DM auch gesperrt für die Investitionsvorhaben im Zonenrandgebiet hinsichtlich der Schulbauförderung und sonstigen kulturellen Vorhaben? Im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für 1970 sind zwar Mittel für Maßnahmen zur Erneuerung und raschen Verbesserung des Bildungssystems veranschlagt. Diese sind jedoch für Maßnahmen der Bildungsforschung und Bildungsplanung, nicht für den allgemeinen Schulbau und sonstige kulturelle Veranstaltungen vorgesehen. Die Sperre in Höhe von 305 Millionen DM hat daher auf derartige Vorhaben keinen Einfluß. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/610 Frage B 35) : Wann wird die Hochschulstatistik so ausgebaut sein, daß sie binnen angemessener Frist Angaben über die Aufwendungen der öffentlichen Kassen für das Studium eines Studenten im Jahresdurchschnitt (Studienjahr) und für die durchschnittliche Studiendauer liefert, unterteilt nach den wichtigsten Fächergruppen, ferner unterteilt nach Kosten der laufenden Lehre, der lehrbezogenen Forschung sowie der Bauten und sonstigen Investitionen? Eine zuverlässige Aussage zu den gestellten Fragen wird dann gegeben sein, wenn die Hochschulstatistik —eine eindeutige Berechnung der durchschnittlichen Studiendauer für Fächer bzw. Fachbereiche ,ermöglicht — eine Kostenstellenrechnung der Hochschulverwaltung ausweist, mit deren Hilfeeine eindeutige Zuordnung der Hochschulausgaben auf Fachbereiche möglich ist — eine Kostenartenrechnung besitzt, die eine Trennung der Ausgaben für Forschung und Lehre möglich macht. Die Bundesregierungbereitet gegenwärtig ein Hochschulstatistikgesetz vor, das dem Bundestag noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Verbunden mit diesem Gesetz sollen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß alle relevanten hochschulstatistischen Daten eines .Semesters von der Amtlichen Statistik jeweils zu Beginn des folgenden Semesters zur Verfügung gestellt werden können. Durch das Hochschulstatistikgesetz wird die bereits seit 1966 durchgeführte individualisierte Verlaufsstatistik auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Es soll erreicht werden, daß bis zum Ende des Jahres 1971 alle hochschulstatistischen Daten bis einschließlich Sommersemester 1971 veröffentlicht sind. Nach Vorliegen der individualstatistischen Daten für einen Studienablauf (Kohorte) wird eine zuverlässige Ermittlung der durchschnittlichen Studiendauer möglich sein. Im Rahmen der gegenwärtig stattfindenden Novellierung des Finanzstatistikgesetzes ist beabsichtigt, die Ausgaben der einzelnen Hochschularten zusätzlich nach Fachbereichen zu gliedern. Auf eine möglichst rasche Einführung der Kostenstellenrechnung an den Hochschulen hat der Bund allerdings keinen Einfluß. Ein annähernd zuverlässiger Ausweis der Ausgaben, nach Forschung und Lehre getrennt, setzt umfangreiche empirische Untersuchungen voraus, insbesondere über die zeitliche Belastung der Lehreinheiten durch Lehrveranstaltungen, Forschungsarbeit und Verwaltung. Diese Untersuchungen werden nur mit Hilfe der Informationszentren an den Hochschulen und der Hochschul-Informations-System GmbH durchgeführt werden können. Ergebnisse hierzu werden nicht vor Ende des Jahres 1971 vorliegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Burger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Könnte, Frau Minister, durch die notwendige Neufassung des bisherigen § 5 der Eingliederungshilfeverordnung gewährleistet werden, daß keine Einschränkung der Leistungspflicht für bisher Berechtigte eintritt?


Rede von Käte Strobel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eigentlich muß es gewährleistet sein. Aber ich bin gern bereit, über die Länder noch einmal darauf aufmerksam zu machen, daß es um eine Verbesserung und nicht um eine Minderung der Leistungen gegangen ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann komme ich zur Frage 93 des Abgeordneten Dr. Probst. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.
    Ich komme zur Frage 94 des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch-Gmünd). Ist er im Saal? — Das ist nicht der Fall. Dann wird auch diese Frage schriftlich beantwortet.
    Ich komme zur Frage 95 des Abgeordneten Härzschel:
    Wieviel beschützende Werkstätten für geistig Behinderte gibt es im Bundesgebiet und wieviel wären zusätzlich notwendig, um allen Behinderten, die dazu in der Lage sind, einen solchen Arbeitsplatz zu geben?
    Bitte sehr!