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ID0604220300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bartsch und Dr. Jungmann . . . 2111 A Erweiterung der Tagesordnung 2111 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2111 B Fragestunde (Drucksache VI/610) Frage des Abg. Dr. Jungmann: Begründung des Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2113 A, B, C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2113 B, C Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bedingungen für Sonderabschreibungen von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten — Befreiung der Verkehrsunternehmen von der Straßengüterverkehrsteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2113 D, 2114 A Fragen des Abg. Brück: Verluste der Saarbergwerke AG infolge Beteiligung an der Frisia AG — Geschäftspolitik des bisherigen Vorstandes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2114 B, C Brück (SPD) 2114 B, D Fragen des Abg. von Bockelberg: Wegfall von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung und von Einkommensteuerveranlagungen bei Erhöhung des Pauschbetrages für Sonderausgaben bzw. des Grundfreibetrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2115 A, B, C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 2115 B Frage des Abg. Dr. Fuchs: Bereitstellung der für die regionale Wirtschaftsförderung in den Zonenrand- und Ausbaugebieten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2115B, 2116 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2115 D Frage des Abg. Seefeld: Steuerliche Begünstigung der Anschaffung von Autoradiogeräten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2116 A, B, C Seefeld 2116B, C Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Änderung der Bemessungsgrundlage für die Buchführungspflicht der Gewerbetreibenden Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2116D, 2117 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) 2117 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 2117 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Frage des Abg. Baier: Steuerliche Maßnahmen zur Behebung des Mangels an ehrenamtlichen Trainern in Sportvereinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2117 B, C, D Baier (CDU/CSU) 2117 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Antragsformulare für die Bewilligung der Sparprämien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2117 D, 2118 A, C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 2118 B Frage des Abg. Dr. Gölter: Freigabe der Mittel für den Ausbau der Hochschulen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2118 C, 2119A, B Dr. Gölter (CDU/CSU) 2119 A Pfeifer (CDU/CSU) 2119 A Fragen des Abg. Peiter: Unabhängigkeit der Richter unter dem Schutz der Bundesregierung Jahn, Bundesminister 2119 C, D Peiter (SPD) . . . . . . . . 2119 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Anpassung der Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung an die derzeitigen Erfordernisse Jahn, Bundesminister 2120 A, C, D, 2121 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2120 B, C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 2120 D Frage der Abg. Frau Klee: Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung der Piratensender Jahn, Bundesminister 2121 A, B Frau Klee (CDU/CSU) 2121 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ratifizierung der Europäischen Übereinkommen über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen Jahn, Bundesminister . . 2121 C, 2122 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 2121 D, 2122 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Unterstützung des Internationalen Instituts für Menschenrechte durch die Bundesregierung Jahn, Bundesminister . . . . 2122 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 2122 C Frage des Abg. Weigl: Familienzusammenführung der in beiden Teilen Deutschlands getrennt Lebenden 2122 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Salmonellenverseuchung bei in- und ausländischem Schlachtgeflügel und in importiertem Fischmehl Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2123 A, C Frage des Abg. Niegel: Berücksichtigung der Landwirtschaft nach dem Wohngeldgesetz Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2124 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2124 B, C Dasch (CDU/CSU) 2124 C Frage des Abg. Dröscher: Anträge auf Landabgaberente . . . . 2124 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Entwurf des Bundesforstgesetzes Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2125 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2125 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einreisebestimmungen für Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2125 C, 2126 D Dr. Apel (SPD) 2126 A Anteilnahme an der Erdbebenkatastrophe in der Türkei 2126 B Beileidstelegramme zum Tode des Reichskanzlers a. D. Dr. Brüning und des Botschafters Graf von Spreti von Hassel, Präsident 2126 C, D Begrüßung einer Delegation des jugoslawischen Parlaments unter Führung des Vizepräsidenten Djuricié 2126 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 III Wünsche für die glückliche Rückkehr der Besatzung des Raumschiffes Apollo XIII 2127 A Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers Brandt, Bundeskanzler . . 2127 A, 2147 D, 2153 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2128 B, 2150 B, 2154 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 2133 C Wehner (SPD) 2136 C Scheel, Bundesminister 2139 D Strauß (CDU/CSU) 2143 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2145 D Begrüßung der Mitglieder zweier Ausschüsse der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union 2160 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache VI/601) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes (Beteiligungslohngesetz) (CDU/CSU) (Drucksache V1/616) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister 2155 A Katzer (CDU/CSU) 2157 B Rosenthal (SPD) . . . . . . . 2163 A Schmidt (Kempten) (FDP) 2165 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 2168 D Dr. Nölling (SPD) 2173 D Weigl (CDU/CSU) 2182 B Zander (SPD) 2184 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 2188 A Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 2189 D Dr. Schachtschabel (SPD) 2191 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) 2194 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2194 B Häussler (CDU/CSU) 2195 B Pieroth (CDU/CSU) 2196 B Ott (CDU/CSU) . . . . . 2198 D Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksache VI/602) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister 2199 D Bewerunge (CDU/CSU) 2201 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2203 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2204 B Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse von Enquete-Kommissionen (SPD) (Drucksache VI/546) — Erste Beratung — 2205 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/584) — Erste Beratung — 2205 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU) (Drucksache VI/560) — Erste Beratung — . . . 2205 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache W566) — Erste Beratung — 2205 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zum Protokoll zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 (Drucksache VI/567) — Erste Beratung — 2205 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes und des Teesteuergesetzes (Drucksache W396); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/607) — Zweite und dritte Beratung — 2206 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben (Drucksache VI/305); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/590) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 2206 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt (Drucksache W397); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/585) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 2206 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Vorlage eines Entwurfs für ein Verwaltungsverfahrensgesetz (Drucksachen VI/409, VI/579) . . . . . . . . 2206 C Ubersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/562) 2206 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über schädliche Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (Drucksachen VI/72, VI/529) 2206 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/408, VI/576) 2207 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Spinnfasern Verordnung des Rates zur Ausdehnung der für Ölsaaten geltenden Preisregelung auf Leinsamen (Drucksachen V/4689, VI/592) 2207 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1014/68 zur Festlegung der Grundregeln für die öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1043/68 über die Grundregeln zum Ausgleich der Auswirkungen der Berichtigungsbeträge, die auf die Interventionspreise gewisser Milcherzeugnisse angewandt werden (Drucksachen VI/203, VI/284, VI/599) . . . 2207 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für die Rechnungsjahre 1967 und 1968 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/472) . . 2207 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557) — Erste Beratung — . . . 2207 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Dichgans, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Jaeger, Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/600) — Erste Beratung — 2207 D Nächste Sitzung 2207 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2209 A Anlage 2 Schreiben des Bundesministers des Innern betr. Bestellung der Mitglieder der Wahlkreiskommission 2209 C Anlage 3 Abschließende Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schwabe betr. Unterbringung des Herrn Wilfried Schwabe im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Wunstorf 2209 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf den zweiten Teil der Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) betr. gesamtwirtschaftliche Erschließung des niedersächsischen Küstenraumes 2210 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. Kopplung von Abgaben mit statistischen Angaben 2210 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz betr. Ausarbeitung einer „Europäischen Landwirtschaftscharta" 2210 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 2111 42. Sitzung Bonn, den 15. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung In der 38. Sitzung, Seite 1919 D, Zeile 12, ist zwischen den Wörtern „es" und „zu" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 17. 4. Adams *) 17. 4. Adorno 15. 4. Dr. Arndt (Berlin) 15. 4. Dr. Artzinger *) 16. 4. Dr. Bayerl 18. 4. Behrendt *) 25. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld 16 4. Dr. Brand (Pinneberg) 17. 4. Burgemeister 30. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 15. 4. Dr. Dittrich *) 17. 4. Dröscher 17. 4. von Eckardt 15. 4. Engelsberger 17. 4. Faller *) 15. 4. Fellermaier 17. 4. Dr. Furler 17. 4. Gerlach *) 17. 4. Dr. Gleissner 17. 4. Gottesleben 8. 5. Graaff 18. 4. Hauck 16. 4. Dr. Hein *) 17. 4. Hösl 17. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) *) 17. 4. Klinker *) 15. 4. Dr. Kochi 17. 4. Köppler 15. 4. Köster 17. 4. Frau Krappe 24. 4. Kriedemann *) 17. 4. Dr. Löhr *) 17. 4. Lücker *) 17. 4. Maibaum 18. 4. Meister 's') 19. 4. Memmel *) 17. 4. Müller (Aachen-Land) *) 24. 4. Müller (Remscheid) 16. 4. Peters (Norden) 18. 4. Dr. Prassler 20. 4. Richarts *) 16. 4. Dr. Starke 17. 4. Wienand 20. 4. Wurbs 17.4. b) Urlaubsanträge Alten-Nordheim 24. 4. Damm 25. 4. Konrad 28. 4. Frau Schlei 24. 4. *) Für Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Bundesminister des Innern VI5 - 121 117-1/8 Bonn, den 1. April 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestags Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes mit Urkunde vom 24. März 1970 zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission bestellt: den Direktor a. D. des Instituts für Raumordnung in der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung Dr. Erich Dittrich, den Präsidenten a. D. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Prof Dr. Hermann F e n e berg, den ,Senatspräsidenten beim Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Walther Fürst, den Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Dr. Hans Werner Otto , den Staatssektretär im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten in Osnabrück Dr. Hans-Georg- Suermann für die Dauer der Wahlperiode des Sechsten Deutschen Bundestags. Der Präsident des Statistischen Brundesamts, Patrick Schmidt, ist mit Urkunde vom 24. Februar 1966 für ,die Dauer seines Hauptamts zum Mietglied der Wahlkreiskommission ernannt worden. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung In Vertretung (Dr. Schäfer) Anlage 3 Abschließende Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 20. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwabe *) Der Herr Niedersächsische Minister der Justiz hat mich inzwischen über den von Ihnen in Ihrer Frage vom 26. November 1969 aufgegriffenen Fall des Herrn Wilfried Schwabe unterrichtet. Danach war 1 Siehe 18. Sitzung Seite 650 B 2210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 die vorläufige Unterbringung nicht im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens, sondern aufgrund der §§ 9, 10 des niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nieders. GVBl. S. 79) erfolgt. Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört zur ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung ist daher eine Änderung der im Falle des Herrn Schwabe angewandten Voschriften nicht möglich. Der Herr Niedersächsische Minister der Justiz sieht nach Überprüfung des Falles keine Veranlassung, Maßnahmen der Dienstaufsicht zu ergreifen oder eine Abänderung des maßgeblichen niedersächsischen Landesrechts anzuregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. April 1970 auf den zweiten Teil der Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) zu seiner Frage *). Was den niedersächsischen Küstenraum anbetrifft, so kann eine solche gesamtwirtschaftliche Erschließung auch ohne eine Beteiligung des Bundes als Gesellschafter gewährleistet werden. Eine Koordinierungsstelle — ganz gleich in welcher Form, ob behördliche Dienststelle mit besonderen und ausreichenden Befugnissen oder GmbH — könnte nicht nur die für eine Gesamterschließung notwendigen Aufgaben zusammenfassen und lenken, sondern sie könnte dasselbe auch für die aus den verschiedenen Bundes- und Landesressorts fließenden staatlichen 1 Mittel tun. Mit einer solchen Organisation kann jede notwendige gesamtwirtschaftliche Erschließung sichergestellt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/ 610 Frage A 7): Ist die Bundesregierung bereit, die Koppelung von Abgaben mit statistischen Angaben auf dem landwirtschaftlichen Sektor aufzuheben, um die Statistik zuverlässiger zu machen und Verzerrungen zu vermeiden? Eine Kopplung von Abgaben mit statistischen Angaben besteht auf dem landwirtschaftlichen Sektor in Verbindung mit der Viehzählung. 'Gemäß § 6 des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 dürfen die Einzelangaben der Viehhalter für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren verwendet werden. Eine negative Auswirkung auf die Zuverlässigkeit der statistischen Ergebnisse wird dabei nach den bisherigen Erfahrungen der Statistiker von Bund und Ländern und 'der wissenschaftlichen Marktbeobachter vor allem durch die Bemessung der Beiträge zu den Viehseuchenentschädigungskassen aufgrund der Angaben der Viehhalter zu den Vieh*) Siehe 35. Sitzung Seite 1721 B zählungen verursacht. Hierbei ergaben sich insbesondere 'bei Änderung der Beitragssätze oder der Tiergruppen, für die Beiträge erhoben werden, wie 2. B. Einbeziehung 'der Ferkel, in den letzten Jahren in einigen Bundesländern abrupte Änderungen der Zählfehler und damit Verzerrungen der Zählungsergebnisse. Dadurch sind die agrarpolitisch dringend .erforderliche Marktbeurteilung und im besonderen die Marktprognosen sehr erschwert worden und haben zu unsicheren Ergebnissen geführt. Um die Zuverlässigkeit der Statistik zu erhöhen, hat sich mein Ministerium vor allem in der vergangenen Legislaturperiode in Besprechungen mit Vertretern der Bundesländer bemüht, eine neue, von den Viehzählungen unabhängige Bemessungsgrundbage für die Festsetzung der Viehseuchenumlagen zu schaffen. Dabei haben die 'für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden nur eine Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge aufgrund eigener in den Ländern entwickelter Verfahren für .gangbar gehalten. Die Beratungen haben bisher keine für alle Beteiligten geeigneten Möglichkeiten einer Neuregelung ergeben, ,so daß weder mein Vorgänger noch ich bisher einen Entwurf zur Änderung des Viehzählungsgesetzes vorlegen konnten. Das Statistische Bundesamt hat mir aufgrund einer Beratung mit den Statistischen Ämtern der Länder vor kurzem mitgeteilt, daß eine entscheidende Besserung der Ergebnisse der Viehzählung nicht zu erwarten sei und der bedauerliche Zählfehler weiter hingenommen werden müsse, wenn nicht durch eine Gesetzesänderung sichergestellt werde, 'daß die Zählungsergebnisse nur statistischen Zwecken dienen dürfen und keine direkten finanziellen Belastungen für die Auskunftspflichtigen zur Folge haben. Ich werde ,diese Anfrage und die Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes zum Anlaß nehmen, die Beratungen mit den Ländern fortzusetzen, um zu einer Regelung zu kommen, die den Erfordernissen der Statistik und den Belangen der Tierseuchenbekämpfung gerecht wird." Anlage 6 Schriftliche Antwort des 'Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (Drucksache VI/ 610, Frage A 9) : Wird sich die Bundesregierung an der Ausarbeitung der in der Empfehlung 577 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 23. Januar 1970 im Entwurf vorgelegten europäischen Landwirtschaftscharta beteiligen? In der Empfehlung 577 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 23. Januar 1970 wird vorgeschlagen, ein Gremium hoher Regierungsbeamter mit der Ausarbeitung eines „Statuts des europäischen Landwirts" zu betrauen. Die Erörterungen der Ministerbeauftragten, ob die Einsetzung eines derartigen Ausschusses zweckmäßig ist, sind noch nicht abgeschlossen. Wenn der Ministerausschuß das empfohlene Beamtengremium einsetzen wird, wird 'die Bundesregierung sich an der Ausarbeitung der „Europäischen Landwirtschaftscharta" beteiligen.
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    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 die Eigentums- und Vermögensbildung in breiten Schichten der Bevölkerung zu einem der Schwerpunkte ihrer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik erklärt. Sie läßt sich dabei von zwei Motiven leiten.
    Erstens will sie eine gerechtere Vermögensverteilung erreichen, und zweitens will sie zugleich dem einzelnen Menschen eine weitere finanzielle Grundlage verschaffen, 'die ihn auch im betrieblichen Alltag unabhängiger und freier macht. Nicht nur ich, auch andere Mitglieder dieses Hohen Hauses haben während der Kohlenkrise im Jahre 1966, vor vier Jahren, miterlebt, wie derjenige Arbeitnehmer benachteiligt ist, der nur von der Hand in den Mund leben muß, wie man so sagt. Damals haben wir sehen können, wieviel Unsicherheit beim Verlust des Arbeitsplatzes auftritt, wenn der Arbeitnehmer darauf angewiesen ist, die nächstbeste Stelle anzunehmen. Hier erhielt der Satz „Wer verkaufen m u ß , erzielt nicht den Preis, den er erzielen würde, wenn er verkaufen k a n n" eine richtige Bestätigung.
    Wir wollen und können gewiß nicht mit der Sparförderung und auch nicht mit dem 624-DM-Gesetz die Maßnahmen der sozialen Sicherheit und der Arbeitslosenversicherung ersetzen oder auch nur ihren weiteren Ausbau verlangsamen. Aber wir können mit unseren Maßnahmen der Sparförderung und Vermögensbildung den einzelnen Arbeitnehmer vor solchen Risiken schützen, ,die selbst durch ein noch so enges Netz der Sozialversicherung nicht aufgefangen werden können.
    Die Vermögensverteilung in unserem Staat ist auch nach dem Urteil eines führenden Oppositionspolitikers, des von mir geschätzten Professors Burgbacher, „skandalös". Wenn 70% des Produktivkapitals in der Hand von 1,7 % aller Familien liegt, wie das von seriösen Wissenschaftlern in der Vergangenheit ermittelt worden ist, ist das ein Sachverhalt, meine Damen und Herren, der niemanden kalt lassen kann. Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, ob es tatsächlich 1,7% oder 3,5% der Familien sind. Entscheidend ist, daß nach allgemeinem Urteil eine völlig einseitige Verteilung des Eigentums an Produktionsmitteln vorliegt.'

    (Abg. Katzer: Zur Sache!)

    — Das ist die Sache, Herr Katzer; das ist die Sache, die Sie seit 1949 hätten ändern müssen!
    Die vielfach übliche Unterscheidung in der Statistik zwischen Selbständigen und Unselbständigen ist in diesem Zusammenhang völlig unwichtig. Die Handwerker, Landwirte, Einzelhändler, ja auch die
    Besitzer kleiner und mittlerer Unternehmen sind natürlich nicht gemeint, wenn hier die Vermögenskonzentration angesprochen wird. Es geht vielmehr um die zehntausend Familien, die über die Mehrzahl unserer Produktionsmittel verfügen.
    Ein Großunternehmen, in dem über Wohl und Wehe von Tausenden von Menschen entschieden wird, kann auf die Dauer nicht mit der Elle derselben Eigentumsgrundsätze gemessen werden, wie sie aus dem römischen Recht vor über 2000 Jahren überkommen sind und früheren Agrargesellschaften angemessen schienen.
    So, wie uns heute kaum begreiflich erscheint, daß noch vor knapp 200 Jahren Dörfer, Städte und ganze Landstriche von Fürsten wie Privateigentum an einem Gebrauchsgegenstand verkauft wurden, wie Staatsämter vererbt wurden, so wird in nicht ferner Zeit den Menschen unverständlich sein, daß wir heute noch soziale Großgebilde, wie sie unsere Großunternehmen darstellen, nach denselben eigentumspolitischen Regeln behandeln wie etwa einen Bauernhof, ein Einzelhandelsgeschäft oder einen Handwerksbetrieb.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung will nachdrücklich eine Wirtschaftsordnung mit freiem Wettbewerb, freier Berufs- und Arbeitsplatzwahl und freiem Koalitionsrecht erhalten. Wir alle sind mit der Frage konfrontiert, ob sich damit die Vermögenskonzentration vereinbaren läßt. Dabei kann es nicht nur darum gehen, durch einige Millionen „Mini-Aktionäre" das Kapital der Großaktionäre um so unangreifbarer zu machen.
    Wir wollen im Sinne unserer vermögenspolitischen Zielsetzung die Eigentums- und Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand stärken und ein Gegengewicht gegen die bedrohlich fortschreitende Konzentration von Vermögen schaffen.
    Den Oppositionspolitikern, die vereinzelt kritisieren, daß diese Regierung noch keine weitergehenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Vermögensbildung vorgeschlagen hat, möchte ich folgendes sagen: Diese Bundesregierung war gerade vier Monate im Amt, als sie Ende Februar 1970 das erste vermögenspolitische Gesetz dieser Legislaturperiode verabschiedet hat.
    Das war nicht immer so, meine Damen und Herren. Früher wurden solche Gesetzentwürfe stets im Jahr der Bundestagswahl dem Parlament zugeleitet.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das stimmt doch gar nicht!)

    — Das war 1961 so, das war 1965 so, und das war 1969 so.

    (Abg. Katzer: Und jetzt zur Landtagswahl! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich das offen sagen: Dadurch geriet die Vermögenspolitik in den Geruch der Wahlgeschenke. Wir wollen das nicht!

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

    Deshalb haben wir schon zu Beginn dieser Legislaturperiode diese Novelle zum Vermögensbildungsgesetz vorgelegt. Lassen Sie mich hinzufügen: Wir



    Bundesminister Arendt
    werden nicht bis 1973 warten, bis unsere weiteren vermögenspolitischen Maßnahmen in diesem Hohen Hause zur Diskussion gestellt werden.
    Das geschieht noch in diesem Jahr mit der Vorlage eines Vermögensberichts. Daran arbeiten wir. Ich will jetzt nicht diesen Bericht der Bundesregierung vorwegnehmen. Aber ich kann heute schon sagen, daß die Gewinnbeteiligung zur Vermögensbildung darin eine zentrale Bedeutung haben wird. Wir hoffen — das füge ich hinzu — zuversichtlich auf die Unterstützung auch aus den Reihen der Opposition, zumal in den vergangenen Jahren vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung an Herrn Professor Krelle ein Forschungsauftrag über ein System der überbetrieblichen Ertragsbeteiligung vergeben und anschließend auch veröffentlicht worden ist. Hier, so meinen wir, sind Ansatzpunkte, die weiter zu verfolgen sind.
    In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch ein Wort an Sie, Herr Kollege Burgbacher. Wenn Sie solche Modelle zur überbetrieblichen Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer ablehnen, weil Sie sagen, der Arbeitnehmer habe dabei wegen der zwischengeschalteten Fonds keinen unmittelbaren Zugang zum Produktivvermögen, so scheint mir das wenig überzeugend. Mit dieser Begründung müßten Sie auch aus Ihrem Gesetzentwurf Investment-Wertpapiere und mittelständische Beteiligungsgesellschaften streichen; denn auch hierbei sind Fonds zwischen Unternehmen und Wertpapierbesitzer geschaltet.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Ein ganz anderer Fonds! Nicht jeder, der Willi heißt, ist derselbe Willi)

    Ich sehe im Gegenteil in der Risikostreuung durch
    solche Fonds einen Vorteil für die Arbeitnehmer.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Bemerkungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf machen. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzentwurf die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand verstärkt fördern und zugleich einen Beitrag dazu leisten, daß wir in unserem Staat mehr soziale Gerechtigkeit verwirklichen.
    Sie schlägt vor, ab 1970, also für dieses Jahr schon, den Begünstigungsrahmen für vermögenswirksame Leistungen von 312 auf 624 Mark zu verdoppeln und ab 1971 zu einem Zulagesystem überzugehen. Durch die neue Arbeitnehmer-Sparzulage soll die bisherige Lohnsteuer- und Sozialabgabebefreiung der vermögenswirksam angelegten Leistungen ersetzt werden. Die Sparzulage soll 30 % der vermögenswirksamen Leistung betragen; sie wird vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt und dem Lohnsteueraufkommen entnommen.
    Nun wird hier und da Kritik an der Verdoppelung geltend gemacht mit der Begründung, sie begünstigte die oberen Einkommensschichten, die unteren könnten ohnehin den 624-Mark-Betrag nicht ausschöpfen.
    Dieses Argument verkennt Sinn und Zweck des Vermögensbildungsgesetzes. Ich glaube, wir waren uns früher in diesem Hause mit der heutigen Opposition stets darin einig, daß dieses Gesetz vor allem die Sparfähigkeit gerade der unteren Einkommensschichten der Arbeitnehmer fördern soll, indem es die Tarifparteien veranlaßt, neben dem Barlohn vermögenswirksame Leistungen zu vereinbaren.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Veranlassen sollte!)

    — Ich komme noch darauf; Sie sehen ja die Reaktion draußen in der Offentlichkeit.
    Nur am Rande sei vermerkt, daß die vermögenswirksamen Leistungen nach der Tarifpraxis nicht etwa wie Barlöhne prozentual zum bisherigen Lohn gezahlt werden. Deshalb erhalten die Bezieher niedriger Einkommen nicht etwa weniger vermögenswirksame Zuwendungen als die Bezieher höherer Einkommen, wie das sonst beim Barlohn üblich zu sein pflegt. Sie werden vielmehr völlig gleich behandelt, so daß gerade bei diesem Gesetz der Vorwurf der Benachteiligung der unteren Einkommensschichten ungerechtfertigt ist.
    Im übrigen sind Sie wie ich im Augenblick Zeuge des Vorgangs, daß der neue Gesetzentwurf der Regierung die Attraktivität der Sparförderung durch Tarifverträge erhöht hat. In vielen Bereichen, für mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer, für die Tarifverhandlungen anstehen, sind solche Forderungen ja schon erörtert worden.
    Von mancher Seite ist kritisiert worden, daß auch das Sparen aus dem laufenden Lohn ebenso wie die vermögenswirksamen Leistungen im Tarifvertrag in die Verdoppelung des Begünstigungsrahmens einbezogen werden soll. Aus folgenden Gründen ist es erforderlich, auch die sogenannten §-4-Fälle in den neuen Begünstigungsrahmen aufzunehmen: Für Millionen Arbeitnehmer werden keine Tarifverträge abgeschlossen, weil ihre Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband angehören. Diese würden, wenn man § 4 unberücksichtigt ließe, schlechter gestellt werden. Die Folge der Ausklammerung der §-4-Fälle würde doch sein, daß viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darin einigen, den vertraglich vereinbarten Lohn um die Beträge zu kürzen, die für den Arbeitnehmer vermögenswirksam angelegt werden, und diese Beträge nach außen gegenuber dem Kreditinstitut und der Finanzverwaltung als zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer zu kennzeichnen. Es würde sich dann formell um Fälle des § 3, praktisch aber um Fälle des § 4 handeln. Die Arbeitgeber würden an einem solchen Verfahren interessiert sein, weil Arbeitgeber mit nicht mehr als 50 Arbeitnehmern nach § 14 sogar eine Steuervergünstigung von 30 % der vermögenswirksamen Leistung geltend machen könnten. Die Arbeitnehmer würden zu einem solchen Vorgehen bereit sein, weil sie anderenfalls die Vorteile des Vermögensbildungsgesetzes nicht in Anspruch nehmen könnten.
    Doch zurück zu diesem heute zu behandelnden Gesetzentwurf: Das neue Zulagesystem, das mit Wirkung vom 1. Januar 1971 eingeführt werden soll, scheint mir gesellschaftspolitisch zumindest ebenso bedeutsam zu sein wie die Verdoppelung der begünstigten Beträge. Sie kennen alle die Nach-



    Bundesminister Arendt
    teile von Steuervergünstigungen auf dem Gebiet der Sparförderung: Sie wirken bei den unteren Einkommensschichten der Arbeitnehmer — und das sind immerhin vier Millionen — überhaupt nicht und bei den oberen bringen sie Vorteile bis zu 50 %. Sie kennen ,auch die Nachteile der Sozialversichenungsabgabebefreiung vermögenswirksamer Leistungen in der Sozialversicherung. Denn eine bloße Verdoppelung würde hier natürlich auch eine Verdoppelung der Rentenminderungen für den Versicherten bedeuten.
    Das wollte und das will die Bundesregierung nicht, und deshalb der Vorschlag, den Übergang zu einem Zulagesystem vorzunehmen. Die neue Zulage wird alle bisherigen Nachteile der Steuer- und Sozialabgabebefreiung beseitigen und für alle Arbeitnehmer die gleiche Vergünstigung bringen. Ich hoffe gerade in diesem Punkt auf eine breite Mehrheit im Bundestag, zumal die Opposition einen ähnlichen Vorschlag diskutiert und auch akzeptiert hat.
    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß kommen: Ich habe die aufrichtige Bitte an das Parlament, den Gesetzentwurf zwar gründlich, aber auch zügig zu beraten. Wenn er bis Anfang Juni nicht in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet ist, kann er wegen der Sitzungstermine des Bundesrates frühestens im Oktober dieses Jahres verkündet werden. Das wäre nicht nur konjunkturpolitisch, sondern auch wegen der bereits abgeschlossenen Tarifverträge im öffentlichen Dienst sowie wegen der bevorstehendn Tarifverhandlungen in der Metallindustrie und auch in anderen Branchen unserer Wirtschaft bedauerlich.
    Wir streben .an, daß breite Schichten der Arbeitnehmer inkontinuierlichen monatlichen Beträgen möglichst bald von dem neuen Gesetz Gebrauch machen können. Eine Verabschiedung erst im Oktober würde vor allem auch die kleinen und mittleren Arbeitgeber, denen man für die erforderliche Verwaltungsarbeit auch nach der einschlägigen Rechtsprechung einige Wochen Zeit lassen muß, aber auch die Kreditwirtschaft vor schwierige Verwaltungsprobleme stellen. Deshalb befürworten Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und :Kreditwirtschaft einhellig eine Verabschiedung dieses Gesetzes noch vor der Sommerpause.

    (Abg. Liehr: Wir auch!)

    Ich bitte Sie deshalb um eine baldige und — wie ich hoffe — möglichst breite Mehrheit für diesen Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Zur Begründung des Entwurfs der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Katzer das Wort. Herr Katzer, ich glaube, Sie hatten zur Begründung 45 Minuten Redezeit beantragt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn mein verehrter Herr Amtsvorgänger meint, nach vier Mona-
    ten — —

    (Lachen und Zurufe.)

    — Ich bin den Dingen schon ein bißchen voraus.
    Wenn Herr Kollege Arendt meint, nach vier Monaten wäre die Regierung schon in der Lage, ein Gesetz vorzulegen, und das als besondere Leistung erwähnt, dann ist das ja nur deshalb möglich, weil hier in einem Gesetz ein Betrag verdoppelt wird und weil hier ein Zulagensystem eingeführt wird, das mit Recht als Verbesserung dargestellt wurde. Das möchte ich unterstreichen und werde es nachher auch noch tun. Aber da war eben einfach die Regierung der Großen Koalition in dieser Frage schon erheblich weiter als die heutige Regierung. Wenn Sie nachfragen bei Ihrem Pressereferat, werden Sie feststellen, daß der Arbeitsminister am 19. Juli 1969 eine Broschüre über die „Vermögenspolitik in einer wachsenden Wirtschaft" herausgegeben hat. Darin war das Ergebnis der Beratungen des Arbeitsministers, des Wirtschaftsministers und des Finanzministers zusammengefaßt, und darin finden Sie dieses Zulagensystem exakt als eine der wünschenswerten Neuerungen, die bei dieser Frage Platz greifen sollten.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Vier Diskussionsmodelle!)

    — Vier Diskussionsmodelle.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Und kein Entwurf!)

    — Vier Diskussionsmodelle in der Großen Koalition.
    — Aber, Herr Kollege Schellenberg, das ist eine gedankliche Vorarbeit, die es dieser Regierung sehr viel leichter gemacht hätte — ich komme noch darauf zurück —, statt nur einer Verdoppelung etwas mehr zu bringen. Das will ich jetzt begründen mit Ihrer gütigen Erlaubnis.
    Dabei will ich einen Satz unterstreichen, Herr Kollege Arendt. Sie haben die Opposition angesprochen und um ihre Mitarbeit gebeten. Ich spreche die Regierungsparteien an und bitte sie um ihre Mitarbeit, damit die Alternative, die die christlich-demokratische und christliche-soziale Unionsfraktion Ihnen vorlegt, bei den Beratungen genauso ernstgenommen wird wie das 624-DM-Gesetz der Bundesregierung.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Die ist bei Ihnen gestern nachmittag erarbeitet worden!)

    — Nein, gestern nachmittag verabschiedet. Erarbeitet haben wir das vier Monate. Und ich bin sehr dankbar, daß Sie zugestimmt haben, daß wir heute diese Lesung mit der Beratung der Regierungsvorlage verbinden können.
    18 Jahre Diskussion und Bemühungen um die Vermögensbildung in breiten Schichten, entscheidend gestaltet von der Christlich-Demokratischen Union, sowohl im Konzept wie in den Einzelmaßnahmen haben auf dem Gebiet der Sparförderung sicherlich eine Reihe von Erfolgen erzielt. Das bestreitet niemand. Vorhin wurde Herr Kollege Burgbacher zitiert. Er ist sicherlich dankbar dafür, daß er zitiert wird. Denn dazu stehen wir. Wir halten es nicht für gut, daß noch immer 71% des Produktivkapitals unserer Wirtschaft sich in der Hand von 1,7% der Bevölkerung befinden.

    (Sehr gut! bei der SPD.)




    Katzer
    Da sind wir der Meinung, wir müssen hier heute ein Stück mehr tun als das, was die Regierung sagt. Wir müssen eine Zwischenbilanz ziehen. Wir müssen uns das Ziel vergegenwärtigen und weitere Schritte zur Weiterentwicklung unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung tun.
    Dazu hat Ihnen die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich sage noch einmal: wir sehen darin eine Alternative und bitten Sie um Ihre Mitarbeit. Ich füge hinzu: wir sind dabei offen für jede Anregung, für jede Verbesserung, von wem und von welcher Seite auch immer sie kommen mag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir werden dies im Verlauf der Beratung dankbar empfinden. Denn uns geht es in dieser Frage der Eigentumspolitik nicht um den Wahltermin. Hier oder dort wird in Deutschland immer gewählt. Sondern es geht uns einfach darum — ich werde das nachher noch mit einigen Bemerkungen deutlich zu machen versuchen —, daß wir draußen in der Öffentlichkeit in der Darstellung unserer sozialwirtschaftlichen Ordnung glaubwürdig sind. Das darf uns keine Sekunde hindern, zu sagen, daß Fehlentwicklungen da sind. Es hat auch keinen Sinn, darüber zu streiten, wer dieses und jenes getan oder nicht getan hat. Wir wollen eine Politik weiterführen, die, vom Tage der Kapitulation angefangen bis heute, immerhin einen bemerkenswerten Fortschritt hin zu einer partnerschaftlichen Ordnung erzielt hat, die christlich sozialem Grunddenken entspringt und die jeden Klassenkampfgedanken von oben wie von unten überwinden will.
    Meine Damen und Herren, bevor ich den Entwurf im einzelnen erläutere — das wird Kollege Burgbacher anschließend noch weiter tun —, lassen Sie mich einige wenige Sätze über die bisherige Entwicklung sagen. Ich glaube, wir können drei Phasen der Entwicklung feststellen.
    Erstens. Die aus der Not der Nachkriegszeit geborene Förderung der Kapitalbildung in der Wirtschaft und im Wohnungsbau. Die Folgen für die Vermögensverteilung waren nicht immer — und das wissen wir nicht erst seit heute — erfreulich. Aber dennoch, an eine eigentumspolitische Feineinstellung war damals angesichts der Trümmerberge nicht zu denken. Wir mußten aus dem Gröbsten herauskommen.
    Zweitens. Die Weiterentwicklung dieser Politik zur Sparförderung, die breite Schichten erreichen sollte, ganz besonders die Umschichtung von der Steuerbegünstigung auf die allgemeine und auf die Wohnungsbauprämie. Ein weiteres wichtiges Element war die Privatisierung von wirtschaftlichem Vermögen der öffentlichen Hand. Ich denke an VW, ich denke an Preußag, ich denke an Veba. Ich höre jetzt, daß der Finanzminister an Plänen arbeitet, das vorhandene Industrievermögen des Bundes zusammenzufassen. Wenn da der Weg der sozialen Privatisierung, wie wir ihn begonnen haben, fortgesetzt werden wird, werden Sie selbstverständlich unsere Unterstützung dazu finden. Das ist ganz selbstverständlich.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Dritte ist die verstärkte Ausrichtung der Förderung auf die Arbeitnehmer, das Vermögensbildungsgesetz 1961, ein arbeitsrechtliches Gesetz, das die Vermögensbildung im Rahmen der Arbeitsverhältnisse fördern will. Dieses Gesetz wurde von unserem Kollegen Blank, dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, eingebracht und am 27. Januar 1961 in erster Lesung hier beraten. Es ist interessant, einmal nachzulesen, was von den Sprechern der Fraktionen, insbesondere auch vom Kollegen Starke von der FDP, der im Augenblick leider nicht im Saal sein kann, damals gesagt worden ist. Es lohnt sich wirklich, das einmal nachzulesen.
    Dann haben wir den Versuch gemacht, das Problem über Betriebsvereinbarungen zu lösen. Wir haben erkennen müssen, daß dieser Weg nicht ging. Vier Jahre später, aus diesen Erfahrungen lernend, haben wir den Tarifvertrag eingeführt. Heute müssen wir leider sagen, daß das Ergebnis auch nicht befriedigend ist, aus welchen Gründen auch immer. Wir können also sagen: Wir haben als Ergebnis der bisherigen Politik ein Bündel von Maßnahmen, die das Sparen breiter Schichten erleichtern und langfristig sichern sollen. Man kann lange darüber streiten, ob und wieweit dieses Sparförderungssystem wirksam gewesen ist. Es ist auf einem weitem Gebiet sicherlich wirksam gewesen, aber es hat das Ziel der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital nicht verwirklichen können.
    Wir sind der Auffassung, daß die Richtung, die wir damals eingeschlagen haben, richtig war, daß aber die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um dem langfristigen Ziel einer breiten Vermögensbildung genügend Rechnung zu tragen. Diese Auffassung teilt offenbar auch die Bundesregierung, wenn ich an die Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 denke und sie richtig verstehe. Aber ich glaube, an uns als Politiker, an alle Parteien und an die Regierung wird die Frage immer dringlicher gestellt. Ich sage das hier ohne jede Polemik; denn ich glaube, Polemik wäre dem Thema überhaupt nicht angemessen. Jeder von uns hat im Bundestagswahlkampf Diskussionen noch und noch geführt, und jeder von uns — ich habe das als beglückend empfunden — hat gesehen, daß Fragen der Vermögensbildung und Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle spielen und insbesondere bei der jungen Generation Antworten darauf von uns verlangt werden. Wenn nicht alles täuscht, wird in dieser Frage die Glaubwürdigkeit des ganzen Parlaments von großen Teilen unseres Volkes einer Nagelprobe unterzogen werden.
    Meine Damen und Herren, die Institution des Privateigentums, die wir bejahen, würde angezweifelt, wenn sich herausstellen sollte, daß der Zugang zum Eigentum theoretisch zwar allen, praktisch aber nur einer kleinen Schicht von Personen möglich ist, die bereits Eigentümer sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der SPD.)

    — Ich bin sehr dankbar für Ihren Beifall. Mir geht
    es nämlich — ich sage es noch einmal und werde es
    nachher begründen — um folgendes: Es sollte gelin-



    Katzer
    gen — das würde dem Parlament zur Ehre gereichen —, diesen unseren Alternativvorschlag, den wir, wie Sie wissen, mit großem Zeit- und Kraftaufwand als Opposition erarbeitet haben, gemeinsam zu beraten. Er sollte in die Beschlüsse einfließen. die dieses Hohe Haus zu fassen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Gründe dafür, warum ,das geschehen sollte,
    werde ich nachher noch einmal ausdrücklich dartun.
    Ich möchte zunächst folgendes sagen. Wir sollten die Kritik ernst nehmen. Unsere Antwort auf die hier anstehende Frage kann nur lauten: Das Eigentum muß auch unseren gesellschaftlichen Strukturen gerecht werden, es muß offen und zugänglich für alle Schichten der modernen Industriegesellschaft bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Vor hundert Jahren waren 80 % der Erwerbstätigen Selbständige, die alle ein produktiv genutztes Vermögen meist in der Landwirtschaft besaßen. Heute sind 80 % unseres Volkes Arbeitnehmer. Sie wollen und sollen vollgültig in unsere Gesellschaft, in unsere Wirtschaft integriert werden. Diese 80 % müssen 'deshalb ihren Anteil am produktiv genutzten Kapital unserer Industrie, unseres Gewerbes und unserer Dienstleistungsbereiche erhalten. Sonst stehen wir In der Fortentwicklung unserer Industriegesellschaft an einem Scheideweg. Die volkswirtschaftlich entscheidende Kapitalbildung bliebe nämlich dann Sache einer kleinen Gruppe von Kapitalgebern, und der große Teil der erwerbstätigen Bevölkerung bliebe ausgeschlossen. Gerade diesen Teil aber müssen wir doch mit in die Verantwortung hineinnehmen und dürfen ihn nicht aufs Konsumgeren beschränken.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Eine derartige Professionalisierung der Kapitalbildung können und wollen wir nicht zulassen; denn im wichtigsten Bereich der Wirtschaft, der unsere Zukunft sichert, bliebe dann eine zunehmend scharfe Trennung zwischen Kapitaleigentümern und vermögenslosen Nurkonsumenten bestehen.
    Das ist der Punkt, an dem wir stehen. Wir stehen vor der Aufgabe, ein Konzept vorzulegen, das verspricht, den tiefen gesellschaftlichen Gegensatz strukturell nachhaltig zu überwinden. Dabei müssen wir in logischer Fortsetzung unserer Politik in eine vierte Phase der Eigentums- und Vermögenspolitik eintreten und folgerichtig den bisherigen Weg fortsetzen, allerdings unter konsequenter Nutzung der bisherigen Erfahrungen und mit einer volkswirtschaftlichen und verteilungspolitischen Feineinstellung.
    Wir haben gesehen, daß die bisherigen Förderungsmaßnahmen den Vermögensbildungsprozeß nicht in der erwünschten soziologischen Breite in Gang gesetzt und vorangetrieben haben. Ihre Breitenwirkung und ihre Nachhaltigkeit sind begrenzt, weil sie bei der Sparbereitschaft und Sparwilligkeit ansetzen, ohne genügend nach der Sparfähigkeit zu fragen. Hier ist natürlich, Herr Kollege Arendt, sofort die Frage zu stellen: Wollen wir 624 DM für
    einen begrenzten Personenkreis begünstigen, oder wollen wir allen Arbeitnehmern, insbesondere allen kleinen Arbeitnehmern, Zugang zum Eigentum ermöglichen, indem wir eben auf unseren Gesetzentwurf abheben?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist eine der Fragen. Solange ich Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung war, habe ich — und Sie sagten vorhin, es habe Übereinstimmung bestanden; ja, ich meinte das immer — die Meinung vertreten: Ehe wir an eine Verdoppelung oder Verbesserung der Möglichkeiten für einen kleinen Personenkreis herangehen, sollten wir zuerst für eine breite Anwendung dieses Gesetzes sorgen, und dem trägt unser Gesetzentwurf nachdrücklich Rechnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Abschluß von zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen, der, wie die Erfahrung lehrt, unter erheblichen Erschwernissen leidet, ist nur zögernd in Gang gekommen. Von seiten der Gewerkschaften wird trotz aller Verstärkung der Bereitschaft — die ich jetzt dankbar begrüße; ich hätte sie nur gern schon sehr viel früher gesehen — auch heute eingewandt, daß man die tarifpolitischen Möglichkeiten in dieser Hinsicht nicht überschätzen sollte. Mit Recht ist vorhin darauf hingewiesen worden — das gilt gerade auch für unseren Gesetzentwurf —, daß eine Grenze für die autonome Tarifpolitik der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände auch darin zu sehen ist, daß nicht für alle Tarifverträge abgeschlossen werden können, weil es Bereiche gibt, für die Tarifverträge nicht gültig sind. Es sind immerhin etwa vier bis fünf Millionen unselbständig Beschäftigte, die nicht unter Tarifverträge fallen und die von diesem Gesetz über tarifvertragliche Regelungen nicht betroffen würden.
    Der Schritt, der jetzt not tut, muß mit politischem Nachdruck und mit gesetzlicher Absicherung endlich in voller Breite die Beteiligung unserer Arbeitnehmer am volkswirtschaftlichen Produktivkapital mit einer langfristigen Zwangsläufigkeit in Gang setzen. Das Ziel lautet: Verbesserung der Voraussetzungen der gesamtwirtschaftlichen Kapitalbildung und Vorsorge dafür, daß von dem jährlichen Vermögenszuwachs der Wirtschaft künftig ein wachsender Teil auf die Arbeitnehmer entfällt.
    Eine Vermögenspolitik, die sich ganz auf die Bedürfnisse und Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft konzentriert, geht nicht von der Vorstellung einer Umverteilung von Eigentum aus; diese Absicht geht noch von einem tiefen Mißtrauen gegenüber der Institution des Eigentums aus und will sie im Grunde neutralisieren. Die Vermögenspolitik der Union dagegen will die strukturellen Voraussetzungen verbessern, unter denen neues und dauerhaftes Arbeitnehmervermögen entsteht. Sie sieht deutlich eine funktionale Unzulänglichkeit in unserer gesellschaftlichen Ordnung und greift hier, indem sie einen Weg sieht, breite Bevölkerungsschichten an der in einer Marktwirtschaft unentbehrlichen Gewinnbildung zu beteiligen, zugunsten des Privateigentums ein.



    Katzer
    Dabei ist der Name des Gesetzes, wenn Sie ihn dem Vorschlag der Regierung gegenüberstellen, ein Programm. Dieser Entwurf heißt „Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes". Ich werde mir dazu noch einige wenige Bemerkungen erlauben. Lassen Sie mich versuchen, den Inhalt kurz darzustellen. Ich sagte schon, daß Herr Kollege Burgbacher das nachher besonders nach der finanziellen Seite hin ergänzen, vertiefen und verbreitern wird.
    Zunächst, meine Damen und Herren, glauben wir, daß die Förderung der Sparwilligkeit durch die Förderung der Sparfähigkeit ergänzt werden muß, und zwar der Sparfähigkeit für alle Arbeitnehmer, wie dies in unserem Gesetzentwurf vorgesehen ist, unabhängig von betrieblichen oder tariflichen Gegebenheiten. Auch unser Entwurf — das lassen Sie mich gleich bemerken — räumt der Vereinbarung durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Priorität ein. Wo Tarifverträge oder Vereinbarungen in dem Ausmaß dieses unseres Gesetzes abgeschlossen werden, ist der Gesetzesauftrag erfüllt. Ich möchte das hier auch deshalb nachdrücklich sagen, weil in der Öffentlichkeit der eine oder andere Irrtum in dieser Richtung passiert ist.
    Diese gesetzliche Grundförderung, wie ich sie nennen möchte, soll die Arbeitnehmer zur Beteiligung am Produktivkapital unserer Volkswirtschaft führen, sowohl an Kapital, das in der privaten Wirtschaft arbeitet, wie auch an dem Kapital, das für Gemeinschaftsaufgaben einschließlich Bildungsaufgaben benötigt wird. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, daß die enormen Investitionen, die in den nächsten Jahren im Hochschulbau notwendig sein werden, zum Teil auch von privatrechtlichen Trägern erbracht werden, an deren Kapital sich breite Schichten unseres Volkes beteiligen können. Das gleiche gilt für Zukunftsindustrien, wie etwa die Ausnutzung der Meeresschätze, die auf lange Sicht besondere Erträge versprechen. Zu überlegen wäre dabei die Durststrecken, die bei derartigen Zukunftsprojekten zu überwinden sind, durch Bürgschaften der öffentlichen Hand abzusichern.
    Ich wiederhole und betone, meine Damen und Herren: Die gesetzliche Förderung schließt nicht die Eigeninitiative der Tarifvertragsparteien und Betriebe aus, im Gegenteil, wir sind sehr dafür, daß sie Vorrang haben, wenn sie der Mindestnorm der Vermögensbildung gerecht werden.
    Die Grundförderung soll auch weiterhin durch die bisherige Sparförderung ergänzt werden. Wir werden aber überlegen müssen — und deshalb, Herr Kollege Schellenberg, meine nachdrückliche Bitte um Alternativberatung —, wenn die 624 DM — —

    (Abg. Dr. Schellenberg: Die Sie ja 1968 beantragt haben!)

    — Herr Kollege Schellenberg, ich polemisiere nicht.
    Sie hören doch mein Bemühen, in dieser Frage möglichst gemeinsam einen Schritt weiterzukommen,
    und da helfen uns doch nicht irgendwelche Geschichten von früher. Wir wollen nach vorne blicken. Das ist der Punkt, auf den es mir ankommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schellenberg: Am lezten Samstag noch die CSU auf einer ganz anderen Linie: — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege, ich will der Regierung ja helfen, ich will dem Finanzminister helfen. Das mögen Sie nicht glauben, aber es ist so. Sie werden doch am Ende des Jahres, wenn Sie den vermögenspolitischen Bericht vorlegen, zwei Möglichkeiten haben: entweder Sie stellen fest, daß letztlich alle die, bei denen Sie es gerne hätten, von den 624 DM Gebrauch gemacht haben oder, daß sie einbezogen sind. Aber dann haben wird doch über den Haushalt solche Summen an Prämien zu zahlen, daß das Haushaltsprobleme noch und noch aufwirft. Ich glaube, das muß man jetzt und hier parallel sehen, denn auch von Ihrer Seite ist doch schon der Vorschlag gemacht worden, zu überlegen,: ob es bei den Sparprämien nicht Einkommensgrenzen geben muß. Das muß doch alles mit hineingenommen werden. Meine Damen und Herren, ob es Ihnen recht ist oder nicht: das verstehe ich unter einer konstruktiven Oppositionsarbeit, hier einen Beitrag zu leisten, über den Sie nicht einfach hinweggehen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)