Rede:
ID0604200100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6042

  • date_rangeDatum: 15. April 1970

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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Bartsch und Dr. Jungmann . . . 2111 A Erweiterung der Tagesordnung 2111 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2111 B Fragestunde (Drucksache VI/610) Frage des Abg. Dr. Jungmann: Begründung des Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2113 A, B, C Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 2113 B, C Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Bedingungen für Sonderabschreibungen von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten — Befreiung der Verkehrsunternehmen von der Straßengüterverkehrsteuer Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2113 D, 2114 A Fragen des Abg. Brück: Verluste der Saarbergwerke AG infolge Beteiligung an der Frisia AG — Geschäftspolitik des bisherigen Vorstandes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2114 B, C Brück (SPD) 2114 B, D Fragen des Abg. von Bockelberg: Wegfall von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung und von Einkommensteuerveranlagungen bei Erhöhung des Pauschbetrages für Sonderausgaben bzw. des Grundfreibetrages Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2115 A, B, C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 2115 B Frage des Abg. Dr. Fuchs: Bereitstellung der für die regionale Wirtschaftsförderung in den Zonenrand- und Ausbaugebieten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2115B, 2116 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2115 D Frage des Abg. Seefeld: Steuerliche Begünstigung der Anschaffung von Autoradiogeräten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 2116 A, B, C Seefeld 2116B, C Frage des Abg. Dr. Rinderspacher: Änderung der Bemessungsgrundlage für die Buchführungspflicht der Gewerbetreibenden Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2116D, 2117 A, B Dr. Rinderspacher (SPD) 2117 A von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 2117 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Frage des Abg. Baier: Steuerliche Maßnahmen zur Behebung des Mangels an ehrenamtlichen Trainern in Sportvereinen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2117 B, C, D Baier (CDU/CSU) 2117 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Antragsformulare für die Bewilligung der Sparprämien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2117 D, 2118 A, C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 2118 B Frage des Abg. Dr. Gölter: Freigabe der Mittel für den Ausbau der Hochschulen Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2118 C, 2119A, B Dr. Gölter (CDU/CSU) 2119 A Pfeifer (CDU/CSU) 2119 A Fragen des Abg. Peiter: Unabhängigkeit der Richter unter dem Schutz der Bundesregierung Jahn, Bundesminister 2119 C, D Peiter (SPD) . . . . . . . . 2119 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Anpassung der Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung an die derzeitigen Erfordernisse Jahn, Bundesminister 2120 A, C, D, 2121 A Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 2120 B, C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 2120 D Frage der Abg. Frau Klee: Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung der Piratensender Jahn, Bundesminister 2121 A, B Frau Klee (CDU/CSU) 2121 B Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ratifizierung der Europäischen Übereinkommen über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen Jahn, Bundesminister . . 2121 C, 2122 A Bauer (Würzburg) (SPD) . 2121 D, 2122 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Unterstützung des Internationalen Instituts für Menschenrechte durch die Bundesregierung Jahn, Bundesminister . . . . 2122 B, C, D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 2122 C Frage des Abg. Weigl: Familienzusammenführung der in beiden Teilen Deutschlands getrennt Lebenden 2122 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Salmonellenverseuchung bei in- und ausländischem Schlachtgeflügel und in importiertem Fischmehl Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2123 A, C Frage des Abg. Niegel: Berücksichtigung der Landwirtschaft nach dem Wohngeldgesetz Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2124 A, B, C, D Niegel (CDU/CSU) 2124 B, C Dasch (CDU/CSU) 2124 C Frage des Abg. Dröscher: Anträge auf Landabgaberente . . . . 2124 D Frage des Abg. Dr. Kempfler: Entwurf des Bundesforstgesetzes Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 2125 A, B Dr. Kempfler (CDU/CSU) 2125 B Frage des Abg. Dr. Apel: Einreisebestimmungen für Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2125 C, 2126 D Dr. Apel (SPD) 2126 A Anteilnahme an der Erdbebenkatastrophe in der Türkei 2126 B Beileidstelegramme zum Tode des Reichskanzlers a. D. Dr. Brüning und des Botschafters Graf von Spreti von Hassel, Präsident 2126 C, D Begrüßung einer Delegation des jugoslawischen Parlaments unter Führung des Vizepräsidenten Djuricié 2126 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 III Wünsche für die glückliche Rückkehr der Besatzung des Raumschiffes Apollo XIII 2127 A Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers Brandt, Bundeskanzler . . 2127 A, 2147 D, 2153 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2128 B, 2150 B, 2154 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 2133 C Wehner (SPD) 2136 C Scheel, Bundesminister 2139 D Strauß (CDU/CSU) 2143 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2145 D Begrüßung der Mitglieder zweier Ausschüsse der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union 2160 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drucksache VI/601) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen und zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes (Beteiligungslohngesetz) (CDU/CSU) (Drucksache V1/616) — Erste Beratung —Arendt, Bundesminister 2155 A Katzer (CDU/CSU) 2157 B Rosenthal (SPD) . . . . . . . 2163 A Schmidt (Kempten) (FDP) 2165 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 2168 D Dr. Nölling (SPD) 2173 D Weigl (CDU/CSU) 2182 B Zander (SPD) 2184 D Mischnick (FDP) . . . . . . . 2188 A Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . 2189 D Dr. Schachtschabel (SPD) 2191 B Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) 2194 B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 2194 B Häussler (CDU/CSU) 2195 B Pieroth (CDU/CSU) 2196 B Ott (CDU/CSU) . . . . . 2198 D Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksache VI/602) — Erste Beratung — Ertl, Bundesminister 2199 D Bewerunge (CDU/CSU) 2201 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2203 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 2204 B Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse von Enquete-Kommissionen (SPD) (Drucksache VI/546) — Erste Beratung — 2205 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz) (Drucksache VI/584) — Erste Beratung — 2205 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU) (Drucksache VI/560) — Erste Beratung — . . . 2205 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache W566) — Erste Beratung — 2205 D Entwurf eines Gesetzes zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 und zum Protokoll zur Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vom 16. April 1964 (Drucksache VI/567) — Erste Beratung — 2205 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes und des Teesteuergesetzes (Drucksache W396); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/607) — Zweite und dritte Beratung — 2206 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Mai 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutsch-österreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben (Drucksache VI/305); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/590) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 2206 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt (Drucksache W397); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/585) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 2206 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Vorlage eines Entwurfs für ein Verwaltungsverfahrensgesetz (Drucksachen VI/409, VI/579) . . . . . . . . 2206 C Ubersicht 3 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/562) 2206 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über schädliche Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (Drucksachen VI/72, VI/529) 2206 D Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden Verordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/408, VI/576) 2207 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Spinnfasern Verordnung des Rates zur Ausdehnung der für Ölsaaten geltenden Preisregelung auf Leinsamen (Drucksachen V/4689, VI/592) 2207 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1014/68 zur Festlegung der Grundregeln für die öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1043/68 über die Grundregeln zum Ausgleich der Auswirkungen der Berichtigungsbeträge, die auf die Interventionspreise gewisser Milcherzeugnisse angewandt werden (Drucksachen VI/203, VI/284, VI/599) . . . 2207 B Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für die Rechnungsjahre 1967 und 1968 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/472) . . 2207 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557) — Erste Beratung — . . . 2207 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Dichgans, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Jaeger, Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/600) — Erste Beratung — 2207 D Nächste Sitzung 2207 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2209 A Anlage 2 Schreiben des Bundesministers des Innern betr. Bestellung der Mitglieder der Wahlkreiskommission 2209 C Anlage 3 Abschließende Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schwabe betr. Unterbringung des Herrn Wilfried Schwabe im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Wunstorf 2209 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf den zweiten Teil der Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) betr. gesamtwirtschaftliche Erschließung des niedersächsischen Küstenraumes 2210 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. Kopplung von Abgaben mit statistischen Angaben 2210 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz betr. Ausarbeitung einer „Europäischen Landwirtschaftscharta" 2210 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 2111 42. Sitzung Bonn, den 15. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung In der 38. Sitzung, Seite 1919 D, Zeile 12, ist zwischen den Wörtern „es" und „zu" das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Abelein 17. 4. Adams *) 17. 4. Adorno 15. 4. Dr. Arndt (Berlin) 15. 4. Dr. Artzinger *) 16. 4. Dr. Bayerl 18. 4. Behrendt *) 25. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Blumenfeld 16 4. Dr. Brand (Pinneberg) 17. 4. Burgemeister 30. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 15. 4. Dr. Dittrich *) 17. 4. Dröscher 17. 4. von Eckardt 15. 4. Engelsberger 17. 4. Faller *) 15. 4. Fellermaier 17. 4. Dr. Furler 17. 4. Gerlach *) 17. 4. Dr. Gleissner 17. 4. Gottesleben 8. 5. Graaff 18. 4. Hauck 16. 4. Dr. Hein *) 17. 4. Hösl 17. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) *) 17. 4. Klinker *) 15. 4. Dr. Kochi 17. 4. Köppler 15. 4. Köster 17. 4. Frau Krappe 24. 4. Kriedemann *) 17. 4. Dr. Löhr *) 17. 4. Lücker *) 17. 4. Maibaum 18. 4. Meister 's') 19. 4. Memmel *) 17. 4. Müller (Aachen-Land) *) 24. 4. Müller (Remscheid) 16. 4. Peters (Norden) 18. 4. Dr. Prassler 20. 4. Richarts *) 16. 4. Dr. Starke 17. 4. Wienand 20. 4. Wurbs 17.4. b) Urlaubsanträge Alten-Nordheim 24. 4. Damm 25. 4. Konrad 28. 4. Frau Schlei 24. 4. *) Für Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Bundesminister des Innern VI5 - 121 117-1/8 Bonn, den 1. April 1970 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestags Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes mit Urkunde vom 24. März 1970 zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission bestellt: den Direktor a. D. des Instituts für Raumordnung in der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung Dr. Erich Dittrich, den Präsidenten a. D. des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Prof Dr. Hermann F e n e berg, den ,Senatspräsidenten beim Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Walther Fürst, den Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Dr. Hans Werner Otto , den Staatssektretär im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten in Osnabrück Dr. Hans-Georg- Suermann für die Dauer der Wahlperiode des Sechsten Deutschen Bundestags. Der Präsident des Statistischen Brundesamts, Patrick Schmidt, ist mit Urkunde vom 24. Februar 1966 für ,die Dauer seines Hauptamts zum Mietglied der Wahlkreiskommission ernannt worden. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung In Vertretung (Dr. Schäfer) Anlage 3 Abschließende Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 20. März 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwabe *) Der Herr Niedersächsische Minister der Justiz hat mich inzwischen über den von Ihnen in Ihrer Frage vom 26. November 1969 aufgegriffenen Fall des Herrn Wilfried Schwabe unterrichtet. Danach war 1 Siehe 18. Sitzung Seite 650 B 2210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. April 1970 die vorläufige Unterbringung nicht im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens, sondern aufgrund der §§ 9, 10 des niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nieders. GVBl. S. 79) erfolgt. Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört zur ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung ist daher eine Änderung der im Falle des Herrn Schwabe angewandten Voschriften nicht möglich. Der Herr Niedersächsische Minister der Justiz sieht nach Überprüfung des Falles keine Veranlassung, Maßnahmen der Dienstaufsicht zu ergreifen oder eine Abänderung des maßgeblichen niedersächsischen Landesrechts anzuregen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 13. April 1970 auf den zweiten Teil der Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) zu seiner Frage *). Was den niedersächsischen Küstenraum anbetrifft, so kann eine solche gesamtwirtschaftliche Erschließung auch ohne eine Beteiligung des Bundes als Gesellschafter gewährleistet werden. Eine Koordinierungsstelle — ganz gleich in welcher Form, ob behördliche Dienststelle mit besonderen und ausreichenden Befugnissen oder GmbH — könnte nicht nur die für eine Gesamterschließung notwendigen Aufgaben zusammenfassen und lenken, sondern sie könnte dasselbe auch für die aus den verschiedenen Bundes- und Landesressorts fließenden staatlichen 1 Mittel tun. Mit einer solchen Organisation kann jede notwendige gesamtwirtschaftliche Erschließung sichergestellt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/ 610 Frage A 7): Ist die Bundesregierung bereit, die Koppelung von Abgaben mit statistischen Angaben auf dem landwirtschaftlichen Sektor aufzuheben, um die Statistik zuverlässiger zu machen und Verzerrungen zu vermeiden? Eine Kopplung von Abgaben mit statistischen Angaben besteht auf dem landwirtschaftlichen Sektor in Verbindung mit der Viehzählung. 'Gemäß § 6 des Viehzählungsgesetzes vom 18. Juni 1956 dürfen die Einzelangaben der Viehhalter für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengesetzes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchenentschädigungskassen und für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren verwendet werden. Eine negative Auswirkung auf die Zuverlässigkeit der statistischen Ergebnisse wird dabei nach den bisherigen Erfahrungen der Statistiker von Bund und Ländern und 'der wissenschaftlichen Marktbeobachter vor allem durch die Bemessung der Beiträge zu den Viehseuchenentschädigungskassen aufgrund der Angaben der Viehhalter zu den Vieh*) Siehe 35. Sitzung Seite 1721 B zählungen verursacht. Hierbei ergaben sich insbesondere 'bei Änderung der Beitragssätze oder der Tiergruppen, für die Beiträge erhoben werden, wie 2. B. Einbeziehung 'der Ferkel, in den letzten Jahren in einigen Bundesländern abrupte Änderungen der Zählfehler und damit Verzerrungen der Zählungsergebnisse. Dadurch sind die agrarpolitisch dringend .erforderliche Marktbeurteilung und im besonderen die Marktprognosen sehr erschwert worden und haben zu unsicheren Ergebnissen geführt. Um die Zuverlässigkeit der Statistik zu erhöhen, hat sich mein Ministerium vor allem in der vergangenen Legislaturperiode in Besprechungen mit Vertretern der Bundesländer bemüht, eine neue, von den Viehzählungen unabhängige Bemessungsgrundbage für die Festsetzung der Viehseuchenumlagen zu schaffen. Dabei haben die 'für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden nur eine Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge aufgrund eigener in den Ländern entwickelter Verfahren für .gangbar gehalten. Die Beratungen haben bisher keine für alle Beteiligten geeigneten Möglichkeiten einer Neuregelung ergeben, ,so daß weder mein Vorgänger noch ich bisher einen Entwurf zur Änderung des Viehzählungsgesetzes vorlegen konnten. Das Statistische Bundesamt hat mir aufgrund einer Beratung mit den Statistischen Ämtern der Länder vor kurzem mitgeteilt, daß eine entscheidende Besserung der Ergebnisse der Viehzählung nicht zu erwarten sei und der bedauerliche Zählfehler weiter hingenommen werden müsse, wenn nicht durch eine Gesetzesänderung sichergestellt werde, 'daß die Zählungsergebnisse nur statistischen Zwecken dienen dürfen und keine direkten finanziellen Belastungen für die Auskunftspflichtigen zur Folge haben. Ich werde ,diese Anfrage und die Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes zum Anlaß nehmen, die Beratungen mit den Ländern fortzusetzen, um zu einer Regelung zu kommen, die den Erfordernissen der Statistik und den Belangen der Tierseuchenbekämpfung gerecht wird." Anlage 6 Schriftliche Antwort des 'Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (Drucksache VI/ 610, Frage A 9) : Wird sich die Bundesregierung an der Ausarbeitung der in der Empfehlung 577 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 23. Januar 1970 im Entwurf vorgelegten europäischen Landwirtschaftscharta beteiligen? In der Empfehlung 577 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 23. Januar 1970 wird vorgeschlagen, ein Gremium hoher Regierungsbeamter mit der Ausarbeitung eines „Statuts des europäischen Landwirts" zu betrauen. Die Erörterungen der Ministerbeauftragten, ob die Einsetzung eines derartigen Ausschusses zweckmäßig ist, sind noch nicht abgeschlossen. Wenn der Ministerausschuß das empfohlene Beamtengremium einsetzen wird, wird 'die Bundesregierung sich an der Ausarbeitung der „Europäischen Landwirtschaftscharta" beteiligen.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Kai-Uwe von Hassel


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

      Die Sitzung ist eröffnet.
      Meine Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich zwei Mitgliedern des Hauses zu runden Geburtstagen gratulieren. Am 24. März hat der Abgeordnete Bartsch das 65. Lebensjahr erreicht. Ich spreche ihm namens des Hauses die Glückwünsche aus und genauso dem Abgeordneten Dr. Jungmann, der am 4. April 60 Jahre alt wurde. Ebenfalls herzliche Glückwünsche!

      (Beifall.)

      Alsdann gebe ich bekannt, daß nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Tagesordnung um
      die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden soll. Das Haus ist wohl damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; die Erweiterung der Tagesordnung ist beschlossen.
      Der Entwurf der Fraktion der CDU/CSU für ein Beteiligungslohngesetz wird dann unter Punkt 2 der Tagesordnung aufgerufen, so daß Punkt 2 in a) und b) unterteilt wird.
      Außerdem ist dem Hause bekannt, daß wir für 10 Uhr die Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung erwarten, der sich eine Debatte -anschließt.
      Ich gebe außerdem bekannt, daß Punkt 3 der Tagesordnung — Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1970 — am Freitag nach der Fragestunde aufgerufen wird.
      Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
      Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. März 1970 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
      Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Januar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit
      Gesetz über den Wegfall des von Rentnern für ihre Krankenversicherung zu tragenden Beitrags
      Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
      Gaststättengesetz
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 23. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bay, Biermann, Engholm, Waldhoff, Ollesch und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Wehrersatzdienst — Drucksache VI/498 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/569 verteilt.
      Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung hat am 25. März 1970 die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Offiziere der Bundeswehr mit abgeschlossenem akademischem Studium — Drucksache VI/431 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/574 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 25. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rosenthal, Neemann, Porzner, Bredl, Folger, Dr. Nölling, Ollesch, Dr. Rutschke und Genossen betr. Information über Einkommens-und Vermögensbildung — Drucksache VI/497 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/575 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 26. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Schmitt (Lockweiler), Draeger, von Thadden und Genossen betr. Bau eines MoselSaar-Pfalz-Rhein-Kanals — Drucksache VI/514 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/582 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 25. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Orgaß, Dr. MüllerHermann, Frau Tübler, Bremer, van Delden, Mursch (SoltauHarburg) und Genossen betr. Situation der deutschen Seeleute
      — Drucksache VI/426 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/586 verteilt.
      Der Chef des Bundeskanzleramtes hat am 26. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bach, Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Marx (Kaiserslautern) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Personalpolitik der Bundesregierung — Drucksache VI/435 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/587 verteilt.
      Der Staatssekretär des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hat am 23. März 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Remscheid), Breidbach, Franke (Osnabrück), Vogt, Russe und Genossen betr. Bericht der Biedenkopf-Kommission
      — Drucksache VI/536 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/588 verteilt.
      Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung hat am 1. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klepsch, Ernesti, Damm, Dr. Zimmermann, Dr. Marx (Kaiserslautern) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wehrgerechtigkeit — Drucksache VI/542 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/593 verteilt.
      Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am
      1. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schroeder (Detmold), Frau Griesinger, Frau Brauksiepe, Burger, Müller (Remscheid) und Genossen betr. Umschulung in soziale und pflegerische Berufe — Drucksache VI/492 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/594 verteilt.
      Der Bundesminister für Verkehr hat am 2. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Riedl (München), Geisenhofer, Lemmrich, Dr. Kreile, Dr. Probst, Dr. Jobst und Genossen betr. Bahnübergänge im S-Bahn-Bereich München (§ 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz) — Drucksache VI/534 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/596 verteilt.
      Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat am

      (Drucksache VI/539 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/597 Der Bundesminister des Innern hat am 1. April 1970 die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Personenkennziffern — Drucksache VI/554 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/598 verteilt. Der Bundesminister des Innern hat am 6. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen betr. Autoschrott — Drucksache VI/533 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/608 verteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat am 9. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stahlberg, Dr. Klepsch, Damm, Ernesti, Dr. Zimmermann, Dr. Marx Präsident von Hassel der Wehrmacht — Drucksache VI/543 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/612 verteilt. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 8. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Tübler, Bremer, Rollmann, Glüsing Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen hat am 8. April 1970 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmid-Burgk, Dr. MüllerHermann, Dr. von Bismarck, Bremer, Rollmann, Krammig und Genossen betr. Lage der deutschen Seeschiffahrt — Drucksache VI/551 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/615 verteilt. Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein bei der Oberfinanzdirektion Berlin hat am 16. März 1970 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein bei der Oberfinanzdirektion Berlin sowie die Bilanz mit Gewinnund Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1968/69 Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 10. März 1970 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz nebst Gewinnund Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1968/69 Die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen ist als zu Drucksache VI/483 verteilt. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 24. März 1970 ihre Kleine Anfrage betr. Rechtsstellung der Parlamentarischen Staatssekretäre — Drucksache VI/405 — zurückgezogen. Der Bundesminister des Innern hat unter dem 1. April 1970 die vom Herrn Bundespräsidenten gemäß § 3 des Bundeswahlgesetzes bestellten Mitglieder der Wahlkreiskommission mitgeteilt. Zugleich hat der Bundesminister des Innern mitgeteilt, daß der Präsident des Statistischen Bundesamts mit Urkunde vorn 24. Februar 1966 für die Dauer seines Hauptamts zum Mitglied der Wahlkreiskommission ernannt worden ist. Sein Schreiben wird dem Sitzungsprotokoll als Anlage 2 beigefügt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 8. April 1970 mitgeteilt, daß gegen die folgender in Drucksache VI/201 aufgeführten Kommissionsvorschläge des Rates im Ausschuß keine Einwendungen erhoben werden, nachdem sie inzwischen als Verordnungen Nr. 2597/69, 2598/69 und 2599/69 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden sind: Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Blumenkohl für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1970 Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1970 Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1970 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 8. April 1970 mitgeteilt, daß gegen die folgenden Verordnungen des Rates vom Ausschuß keine Einwendungen erhoben werden: Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung des Rates, mit der die Niederlande ermächtigt werden, besondere Interventionsmaßnahmen bei Apfeln anzuwenden Verordnung des Rates über bestimmte Verwendungsarten für Apfel, die Gegenstand von Interventionen waren — Drucksache VI/553 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Verordnung des Rates über die Erzeugung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Honig — Drucksache VI/563 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die gemeinsame Liberalisierungsliste der Verordnung — Drucksache VI/564 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/EURATOM des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes — Drucksache VI/568 — überwiesen an den Innenausschuß Verordnung des Rates zur Änderung der Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen — Drucksache VI/570 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung — Drucksache VI/583 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mtigliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Abs. 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind — Drucksache VI/595 — überwiesen an den Rechtsausschuß Verordnung des Rates über die Finanzierung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Milchund Milcherzeugnisse — Drucksache VI/603 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Memorandum der Kommission der Europäischen Gemeinschaften betreffend die Industriepolitik der Gemeinschaft — Drucksache VI/606 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache VI/565 — Präsident von Hassel überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 3. Juni 1970 Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs — Drucksache VI/591 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 3. Juni 1970 Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde — Drucksache VI/610 — Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen und dort zunächst die Frage 30 des Abgeordneten Dr. Jungmann auf: Steht die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Anfrage Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl. Die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Mündliche Anfrage vom 19. Februar 1970, Herr Kollege, steht nicht im Gegensatz zu der Begründung des Achten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes — Drucksache V/2632 — und dein Schriftlichen Bericht zu diesem Gesetz — Drucksache V/2891 —. Ein Zusammenhang zwischen dem steigenden Zigarettenabsatz und der geringfügigen Steuersenkung besteht nach Ansicht der Bundesregierung deshalb nicht, weil der Zigarettenabsatz schon seit Jahren und nicht erst seit der Steuersenkung vom 1. Juli 1968 steigt. Nach der Begründung zum Achten Änderungsgesetz und dem Bericht zu diesem Gesetz sollte mit der Steuersenkung erreicht werden, daß die Absatzentwicklung unverändert bleibt. In der Antwort auf Ihre Anfrage vom 19. Februar 1970 hat die Bundesregierung dargelegt, daß dieser Zweck erreicht worden sei. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jungmann. Darf ich aus Ihrer Antwort, Herr Staatssekretär, entnehmen, daß Sie entgegen der Antwort auf meine erste Anfrage in dieser Sache jetzt doch zugeben, daß fiskalische Erwägungen im Interesse des Steueraufkommens aus der Tabaksteuer bei der seinerzeitigen Senkung durch die 8. Novelle maßgebend, mindestens mit maßgebend gewesen sind? Das .möchte ich nach dem, was damals in der Begründung dargelegt worden ist, nicht sagen. Es ist ausdrücklich Wert darauf gelegt worden, daß eben keine Veränderng des Absatzes eintreten soll. Daß sich dieser Absatz trotzdem ändern kann, läßt sich, glaube ich, durch solche Maßnahmen kaum verhindern. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann. Sind Ihnen; Herr Staatssekretär, Äußerungen des designierten Staatssekretärs Ihres Hauses, Herrn Professor Haller, bekannt, nach denen dieser eine stärkere Belastung von Tabak und Alkohol aus gesundheitspolitischen Erwägungen für geboten hält? Diese Äußerungen sind mir nicht bekannt, Herr Kollege. Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Memmel auf. — Der Abgeordnete ist nicht Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Schröder Ist die Bundesregierung bereit, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den strukturschwachen Gebieten, die sich durch die Diskontsatzerhöhung noch verstärkt haben, dadurch zu mildern, daß sie den Unternehmen in diesen Gebieten dieselben Bedingungen für Sonderabschreibungen gewährt, wie sie im Zonenrandgebiet gelten? Der Abgeordnete ist im Saal. Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wenn der Herr Kollege Schröder einverstanden ist, würde ich wegen des Sachzusammenhangs die Fragen 32 und 33 gern zusammen beantworten. Keine Bedenken. Dann rufe ich noch die Frage 33 des Abgeordneten Schröder Ist die Bundesregierung bereit, aus den obengenannten Gründen die Verkehrsunternehmen in den betroffenen Gebieten von der Straßengüterverkehrsteuer voll zu befreien? Das Zonenrandgebiet ist gegenüber den übrigen strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik durch seine Randlage, die durch die Demarkationslinie zur DDR entstanden ist und die sich durch die zunehmende europäische Integration immer stärker auswirkt, zusätzlich benachteiligt. Es ist deshalb nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar geboten, die Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet stärker zu fördern als in anderen strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik. Hieran hat sich durch die Diskontsatzerhöhung nichts geändert, da von dieser Maßnahme das Zonenrandgebiet und die übrigen förderungsbedürftigen Gebiete in gleicher Weise betroffen sind. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, an den wohlabgewogenen unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet und die übrigen förderungsbedürftigen Gebiete etwas zu Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl ändern. Die Straßengüterverkehrsteuer ermäßigt sich auf die Hälfte der Regelsteuer im Verkehr mit Berlin, mit dem Zonenrandgebiet, den daran anschließenden Frachthilfegebieten sowie verschiedenen anderen Gebieten, die wegen ungünstiger Verkehrslage oder Verkehrserschließung gleichgestellt worden sind. Für diese Begünstigung gelten die zuvor erwähnten Gründe entsprechend. Daher kann auch eine Ausdehnung der Begünstigung auf alle strukturschwachen Gebiete unter Umwandlung in eine Steuerbefreiung auf Grund der Diskontsatzerhöhung nicht in Betracht gezogen werden. Einer solchen Erweiterung steht außerdem entgegen, daß der mit der Besteuerung verfolgte verkehrspolitische Zweck durch eine so umfangreiche Befreiung gefährdet würde. Hinzu kommt, daß das Ausmaß der dann begünstigten Gebiete und der große Unterschied in der steuerlichen Belastung zu den nicht begünstigten Gebieten auf Bedenken aus Art. 3 des Grundgesetzes stieße. Keine Zusatzfrage. Die Fragen sind erledigt. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Brück auf: Wie hoch sind die Verluste der Saarbergwerke AG durch die Beteiligung an der Frisia AG? Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Die Saarbergwerke AG hat ihre Beteiligung an der Frisia an die Gulf Oil Corporation gegen mehrjährige Rohöllieferungen veräußert. Das Ergebnis aus dem FrisiaEngagement wird sich erst nach Abwicklung des Geschäfts ermitteln lassen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß Einzelheiten des Vertragswerkes hier nicht genannt werden können. Das Verhandlungsergebnis ist als befriedigend zu bezeichnen. Hinzu kommt, daß zugleich der Weiterbetrieb der Frisia-Raffinerie in Emden erreicht wurde. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brück. Herr Staatssekretär, heißt das, daß die Saarbergwerke durch diese Beteiligung an der Frisia keinerlei Verluste hatten? Es kann doch wohl kaum Zweifel darüber bestehen, daß die Saarbergwerke durch ihre Beteiligung an der Frisia Verluste hatten. Die Frage ist jetzt nur — und diese läßt sich noch nicht endgültig beantworten —, wie sich der Abschluß aus dem Verkauf darstellt. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Brück. Aber es müßte doch aus den Verträgen zu ersehen sei, wie hoch die Verluste sind. Nein; so wie es augenblicklich aussieht, ist es ein sehr günstiger Abschluß. Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Brück auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Geschäftspolitik des bisherigen Vorstandes der Saarbergwerke AG? Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Die Geschäftspolitik kann nicht allein nach dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden, denn als Unternehmen des Bundes und des Saarlandes und als größter Arbeitgeber im Saarland hatte die Saarbergwerke AG eine besondere soziale und strukturpolitische Verpflichtung. Die Saarbergwerke AG war im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes ein nur kohlenbergbautreibendes Unternehmen und daher von der rückläufigen Entwicklung am Kohlemarkt besonders stark betroffen. Die erste Aufgabe der Geschäftspolitik, nämlich Abbau der Kohleförderung unter Vermeidung sozialer Härten, wurde reibungslos gelöst. Die Umstrukturierung des Unternehmens, die im wesentlichen innerhalb des Saarlandes zu vollziehen war, erwies sich hingegen als ungewöhnlich schwierig. Unter regionalpolitischer Zielsetzung hat sie trotz bisher unbefriedigender Unternehmensergebnisse positive Aspekte. Die Gesellschafter Bund und Land haben im vergangenen Jahr ein Gutachten zur künftigen Geschäftspolitik und Organisation veranlaßt. Das Ziel ist vor allem die Konsolidierung der bisher noch verlustbringenden Unternehmensbereiche. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brück. Herr Staatssekretär, würden Sie nicht auch sagen, daß die Beteiligung an der Frisia nicht gerade zur Verbesserung der Struktur der Saarbergwerke AG beigetragen hat? Da stimme ich Ihnen ohne weiteres zu. Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Brück. Gibt es personelle Konsequenzen aus den Fehlentscheidungen des Vorstandes der Saarbergwerke AG? Es hat ja, wenn ich nicht irre, einige Änderungen im Vorstand gegeben. Ich glaube, das sind schon gewisse Konsequenzen, die gezogen worden sind. Diese Fragen sind beantwortet. Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Orgaß auf. — Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten von Bockelberg auf: Wenn anstatt der Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags Zur Beantwortung der Herr Palamentarische Staatssekretär. Bei einer Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags für Arbeitnehmer von 936 um 240 DM auf 1 176 DM dürften, berechnet nach den Wirtschaftstatbeständen 1970/71, schätzungsweise 0,4 Millionen Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und 0,8 Millionen Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht mehr gestellt werden. Hiernach würde also rund 5,4 % der insgesamt 22 Millionen gestellten Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und/oder Lohnsteuerjahresausgleich erspart werden. Wenn man von einer Bearbeitungszeit von 20 Minuten je Antrag und von 12 bis 15 DM Stundenkosten ausgeht, dürften etwa 3 bis 6 Millionen DM an Verwaltungskosten und 50 000 Arbeitstage eingespart werden. Die Einsparung an Arbeitstagen würde zwar war rein rechnerisch rund 230 Beschäftigte freisetzen. Bezogen auf die mit der Lohnsteuererhebung befaßten Finanzämter — im Bundesgebiet über 500 —, würde dies aber nicht einmal eine halbe Arbeitskraft je Finanzamt bedeuten. Auf der anderen Seite würden durch die Erhöhung des Sonderausgabenpauschbetrags Steuermindereinnahmen von rund 200 Millionen DM entstehen, die im wesentlichen nur solchen Lohnsteuerbelasteten zugute kämen, die heute schon mit dem geltenden Sonderausgabenpauschbetrag von 936 DM auskommen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter von Bockelberg. Wie hoch müßte der Pauschbetrag sein, wenn eine fühlbarere Entlastung der Lohnsteuerstellen der Finanzämter erreicht werden soll? Ich fürchte, er müßte ganz erheblich höher sein. Aber dann würde eben auch der Steuerausfall entsprechend höher werden. Keine zweite Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten von Bockelberg auf: Wenn anstatt der Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrages Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Durch die Erhöhung des in den Einkommensteuertarif eingearbeiteten Grundfreibetrags von 1680 DM um 240 DM würden — wiederum berechnet nach den Wirtschaftstatbeständen 1970/71 — Einkomemnsteuerveranlagungsfälle in einer Größenordnung von nur etwa 50 000 wegfallen. Die Einsparung an Verwaltungsaufwand ist hiernach als äußerst gering anzusehen, während die Steuermindereinnahmen auf etwa 1,2 Milliarden DM veranschlagt werden müßten gegenüber etwa 900 Millionen DM bei Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Fuchs auf: Ist die Bundesregierung bereit, die für die regionale Wirtschaftsförderung und für die Finanzierung der Hochund Tiefbauvorhaben in den Zonenrandund Ausbaugebieten zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unverzüglich bereitzustellen, und zwar noch vor Verabschiedung des Bundeshaushaltes? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Die Bundesregierung kann vor Verabschiedung des Bundeshaushalts Haushaltsmittel gemäß Art. 111 GG grundsätzlich nur im Wege der vorläufigen Haushaltsführung bereitstellen. Die durch die vorläufige Haushaltsführung 1970 im Rahmen des binnenwirtschaftlichen Stabilisierungsprogramms eingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über Investitionsausgaben beeinträchtigt in keiner Weise die Durchführung der strukturverbessernden Programme der regionalen Wirtschaftsförderung und in den Zonenrandund Ausbaugebieten. Die freigegebenen 60 % der Haushaltsansätze 1969 für Investitionen reichen aus, im ersten Halbjahr 1970 bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans alle eingeleiteten Strukturmaßnahmen durchzuführen. Erfahrungsgemäß fließt der überwiegende Teil der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel erst in der zweiten Jahreshälfte ab. Die Länder sind bereits über die im Bundeshaushalt 1970 für diese Bereiche veranschlagten Bundesmittel unterrichtet worden, damit keine Verzögerung der Finanzplanungen eintritt. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. Herr Staatssekretär, ist damit nach Ihrer Auffassung absolut sichergestellt, daß keine Unterbrechung oder auch nur eine zeitliche Verzögerung bei den Hochund Tiefbaumaßnahmen in den Zonenrandund den Ausbaugebieten erfolgt? Nach den bisherigen Erfahrungen, von denen ich ja sprach, bin ich sicher, daß keine solchen Verzögerungen eintreten werden. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 40 des Abgeordneten Seefeld auf: Ist die Bundesregierung bereit, künftig die Anschaffung von Autoradiogeräten steuerlich zu begünstigen, damit ein Anreiz für eine vermehrte Anschaffung gegeben ist und somit der Verkehrswarnfunk effektiver werden kann? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Aufwendungen für die Anschaffung eines Autoradios können nach geltendem Recht steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. In der Regel hingegen gehören die Kosten für ein Autoradio zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung; denn die Nutzung eines Autoradios liegt meistens im privaten Bereich. Ich habe bereits in der Fragestunde am 11. Dezember 1969 auf eine Mündliche Anfrage des Kollegen Strohmayr erklärt, daß die Bundesregierung nicht beabsichtigt, diese Rechtslage zu ändern. Hieran hält die Bundesregierung auch nach nochmaliger Überprüfung fest. Auch wenn nicht verkannt wird, daß Autoradios eine Hilfe zur Orientierung über die Verkehrsverhältnisse darstellen, ist eine allgemeine Steuervergünstigung für die Anschaffung von Autoradios nicht vertretbar. Steuerbegünstigungen stellen ihrem Wesen nach Ausnahmen dar und setzen Maßnahmen voraus, die im besonderen Interesse der Allgemeinheit liegen. Sie können daher in den Fällen nicht gewährt werden, in denen zwar auch für die Allgemeinheit ein gewisses Interesse besteht, jedoch, wie beim Autoradio, das private Interesse regelmäßig überwiegt. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Seefeld. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands in Kürze mit der Ausstrahlung eines vierten Hörfunkprogramms auschließlich zu dem Zwecke der ständigen Information der Autofahrer beginnt, und würden Sie mir zustimmen, daß es eigentlich Aufgabe der Regierung sein müßte, diese wohllöbliche Absicht durch, wie man heutzutage sagt, flankierende Maßnahmen zu begleiten? Diese Tatsache ist mir bis jetzt leider nicht bekannt. Wenn das geschieht, wird man sicher die Gesamtfrage noch einmal prüfen müssen. Das Schwierige daran ist eben, daß bei der Anschaffung eines Autoradios, dessen Ausgestaltung völlig unterschiedlich sein kann, der private Zweck in der Regel weit überwiegt. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Leuten, die es auch zu betrieblichen Zwecken verwenden. Sie würden die Vergünstigung dann haben. Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Seefeld. Herr Staatssekretär, darf ich hoffen, daß Sie bei der Steuerreform, die ja kommen wird, den Gesichtspunkt, den wir eben miteinander besprochen haben, auf jeden Fall mit in Erwägung ziehen werden? Es ist ganz selbstverständlich, ,daß diese Frage noch einmal sehr eingehend geprüft werden muß. Ich rufe die Frage 41 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher auf: Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der veränderten durchschnittlichen Einkommensgrößen den § 161 der Reichsabgabenordnung so zu ändern, daß die Bemessungsgrundlage für die Buchführungspflicht der Gewerbetreibenden von mindestens 12 000 DM schon jetzt etwa verdoppelt wird, so wie es in § 84 der geplanten neuen Abgabenordnung für 1975 vorgesehen ist? Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär. Die in § 161 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung bestimmten Grenzen für die Buchführungspflicht im Steuerrecht sind verschiedentlich der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt worden. So wurde die nach dem Gewinn bemessene Grenze im Jahre 1953 von 6000 auf 9000 DM und im Jahre 1968 auf 12 000 DM erhöht. Der zur Reform der Reichsabgabenordnung eingesetzte Arbeitskreis schlägt in § 84 seines Gesetzentwurfs hinsichtlich des Gewinns aus Gewerbebetrieb eine Erhöhung auf 24 000 DM vor. Dieser Entwurf liegt zur Zeit den Ländern, den Verbänden und anderen Organisationen zur Prüfung vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend mit dem Entwurf befaßt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zunächst das Ergebnis der Prüfung abzuwarten ist. Sie kann im übrigen ein dringendes Bedürfnis für die Änderung des § 161 der Reichsabgabenordnung nicht erkennen, zumal die Grenzen für die Buchführungspflicht erst vor eineinhalb Jahren erhöht worden sind und die neue Abgabenordnung nach dem für die Steuerreform vorgesehenen Zeitplan schon am 1. Januar 1974 in Kraft treten soll. Soweit sich im Einzelfall nach dem geltenden Recht Schwierigkeiten aus der gesetzlichen Buchführungspflicht ergeben, können die Finanzämter auf Grund des § 161 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung Erleichterungen bewilligen. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Rinderspacher. Herr Staatssekretär, sind Sie also der Meinung, daß die untere Grenze von 12 000 DM den heutigen Einkommensverhältnissen entsprechend angesetzt ist? Sie ist nach dem Stand, als diese Änderung das letzte Mal vorgenommen wurde, richtig. Es ist einfach unerträglich, eine solche Grenze schon nach ganz kurzer Zeit wieder zu ändern, weil eine solche Änderung eine ganze Menge Folgeerscheinungen und Folgeänderungen mit sich bringt. Im übrigen darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Frage nun in dem ersten der Steuerreformgesetze, nämlich in dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung, das eine völlig neue Abgabenordnung schaffen soll, ohnehin völlig neu geregelt wird, und zwar wird die Grenze sehr viel höher festgelegt, wie Sie ja gehört haben, sofern Verbände, Länder usw. zustimmen. Wir sind augenblicklich in dem Stadium, daß ein Entwurf an die Länder und Verbände herausgegeben worden ist und dort geprüft wird. Dann wird ein Referenten-und Regierungsentwurf erstellt. Eine Zusatzfrage, Abgeordneter von Bockelberg. Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig, daß die Änderung oder Verdoppelung des Betrages von 12 000 DM allein nichts nützen würde, sondern daß man sämtliche Freibeträge und Freigrenzen in einer Sicht betrachten muß, wenn man wirksame Abhilfe schaffen will? Das ist genau der Grund, weswegen wir jetzt keine isolierte Änderung vornehmen wollen, sondern die Frage im großen Zusammenhang der Steuerreform lösen wollen. Frage 42 des Abgeordneten Baier: Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des Mangels an ehrenamtlichen Trainern und Übungshelfern bei Turnund Sportvereinen durch geeignete steuerliche Maßnahmen, wie etwa die Gewährung eines zusätzlichen Freibetrages für Sonderausgaben wegen erhöhten Aufwandes durch die ehrenamtliche Tätigkeit, einen Beitrag zur Behebung dieses Manuels und zur stärkeren Verwirklichung der olympischen Idee zu leisten? Aufwendungen, die Trainern und Übungshelfern durch eine ehrenamtliche Tätigkeit für Turnund Sportvereine erwachsen, sind steuerlich nach geltendem Recht nicht berücksichtigungsfähig. Sie stellen insbesondere keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, weil ein Zusammenhang mit Einkünften fehlt. Die Anfrage zielt auf die Schaffung eines besonderen Freibetrages für ehrenamtlich tätige Trainer und Übungshelfer bei Turnund Sportvereinen ab. Die Bundesregierung vermag eine solche steuerliche Erleichterung jedoch nicht in Aussicht zu stellen. Ehrenamtliche Tätigkeit gibt es in vielen Lebensbereichen, z. B. auch auf dem Gebiet der Sozialhilfe und auf karitativem Gebiet. Deshalb hält die Bundesregierung einerseits steuerliche Maßnahmen allein zugunsten von Personen, die auf sportlichem Gebiet ehrenamtlich tätig sind, nicht für möglich. Sie ist andererseits aber auch der Auffassung, daß es nicht angezeigt ist, jedwede ehrenamtliche Tätigkeit mit steuerlichen Mitteln zu begünstigen. Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Baier. Herr Staatssekretär, wenn Sie der Auffassung sein sollten, daß es gerade auch zur stärkeren Verwirklichung der olympischen Idee notwendig ist, den großen Mangel an ehrenamtlichen Trainern und Übungshelfern zu beseitigen, aber der Meinung sind, daß es nicht angezeigt ist, deren ehrenamtliche Tätigkeit durch eine steuerliche Maßnahme zu begünstigen, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung andere Vorstellungen darüber hat, wie diesem Mangel abgeholfen werden kann. Für mögliche andere Vorstellungen wäre mein Haus nicht zuständig. Ich kann also darüber heute hier nichts sagen, ich kann nur über die steuerlichen Angelegenheiten Auskunft geben; und da sehe ich die Schwierigkeiten, die ich Ihnen dargestellt habe. Eine weitere Zusatzfrage. Würden Sie dann innerhalb der Bundesregierung — denn die ist angesprochen — diese Frage zur schriftlichen Beantwortung weitergeben? Das kann ich machen. Fragen 43 und 44 des Abgeordneten Dr. Weber Frage 45 des Abgeordneten Strohmayr: Warum werden die Antragsformulare für die Bewilligung der Sparprämien einschließlich der Zusatzprämie, die in diesem Jahr sogar die Steuerunterlagen von 1968 fordern, immer komplizierter? Ich darf, wenn der Fragesteller einverstanden ist, beide Fragen des Herrn Abgeordneten Strohmayr im Zusammenhang beantworten, Keine Bedenken. — Ich rufe auch die Frage 46 des Abgeordneten Strohmayr auf: Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß gerade die Sparer, die Zusatzprämien beanspruchen können, diese nicht beantragen, weil die Ausfüllung der Antragsformulare zu große Schwierigkeiten bereitet? Der Antragsvordruck für die Gewährung von Sparprämien 1969 entspricht in seinen Grundzügen den Antragsvordrucken der Vorjahre. Die Erweiterung des Vordrucks ist bedingt durch die Einführung der einkommensabhängigen Zusatzprämien durch das Steueränderungsgesetz 1969 sowie durch die Einführung eines zusätzlichen Prämienhöchstbetrages für vermögenswirksame Leistungen. Die Verwaltung war bei der Abfassung des Antragsvordrucks bestrebt, die infolge der Rechtsänderungen erforderlich gewordenen zusätzlichen Fragen in einem angemessenen Rahmen zu halten. Die für die Gewährung der Zusatzprämie erhebliche Frage nach dem zu versteuernden Einkommen des Prämiensparers braucht nur von solchen Prämiensparern beantwortet zu werden, deren zu versteuernder Einkommensbetrag bei Ledigen im Jahre 1968 unter 6000 DM und bei Verheirateten unter 12 000 DM gelegen hat. Sofern hiernach eine Zusatzprämie in Betracht kommen kann, können die Angaben über das zu versteuernde Einkommen in einfachster Form erbracht werden. Zur Einkommensteuer veranlagte Prämiensparer können den zu versteuernden Einkommensbetrag ihrem Steuerbescheid für 1968 entnehmen. Nicht zur Einkommensteuer veranlagte Prämiensparer — wie z. B. regelmäßig Rentner — können ihre Einkünfte in einfachster Form angeben. Für nicht zur Einkommensteuer veranlagte Arbeitnehmer ist ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommensbetrags eingeführt worden. Diese Arbeitnehmer haben lediglich ihren Bruttoarbeitslohn 1968 und die Zahl der Kinder, für die sie einen Kinderfreibetrag erhalten, anzugeben. Aus diesen Angaben errechnet das Finanzamt in einem Pauschalierungsverfahren den zu versteuernden Einkommensbetrag. Die Angaben über Sparbeiträge, die vermögenswirksame Leistungen darstellen, werden regelmäßig vom Kreditinstitut in den Antragsvordruck eingesetzt, so daß der Prämiensparer sich hiermit nicht zu befassen braucht. Im übrigen ist dem Antragsvordruck ein Erläuterungsblatt beigefügt, in dem die einzelnen Fragen des Antragsvordrucks erläutert werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr. Herr Staatssekretär, wären Sie trotz aller notwendigen Voraussetzungen, die anscheinend erfüllt sein müssen, bereit, die Antragsformulare nochmals zu überprüfen, um alle unnötigen Fragen herauszunehmen? Herr Kollege, es ist selbstverständlich, daß die Antragsvordrucke von Jahr zu Jahr immer wieder daraufhin überprüft werden, ob man noch etwas weglassen kann, weil eigentlich kein Mensch eine besondere Freude an zu umfangreichen Formularen hat, auch die Finanzämter nicht. Damit sind wir am Ende der Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich darf Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär danken. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Die Fragen 10 und 11 sind vom 'Fragesteller zurückgezogen. Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Gölter auf: Was gedenkt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zu tun, um die unter die von der Bundesregierung verfügte vorläufige Konjunktursperre fallenden 75 Millionen DM für den Ausbau der Hochschulen im Jahre 1970 sofort freizubekommen? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Dohnanyi. Herr Präsident, in dem Zielkonflikt zwischen Konjunkturdämpfung einerseits und Studienplatzvermehrung andererseits war die Bundesregierung aus übergeordneten konjunkturpolitischen Gründen gezwungen, zunächst auch den wegen seiner Zweckbestimmung und Ansatzhöhe besonders konjunkturwirksamen Hochschulbautitel in die Sparmaßnahmen einzubeziehen, jedoch, Herr Kollege Gölter, mit der ausdrücklichen Maßgabe, daß bei einer Lockerung der Sperre vordringlich diese 75 Millionen DM Hochschuibaumitel freigegeben werden sollen. Die Bundesregierung prüft jedoch weiterhin, ob der Sperrbetrag im Hochschulbautitel auf andere Ansätze iumgeschichtet werden kann. Über das Ergebnis wird in Kürze dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages berichtet werden können. Mit einer ohne Konjunktursperre berechneten Erhöhung werden für 1970 jedenfalls die Bundesmittel für den Hochschulbau in einer Höhe bereitgestellt werden, wie sie bisher in keinem Jahr vorher ,auch nur annähernd erreicht wurde. Gegenüber 1969 — das ist wichtig zu sehen — steigen die vergleichbaren Beträge um mindestens 21 bzw. 30%. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist zu berücksichtigen: Die Planungen, die zwischen Bund und Ländern erfolgen, geschehen für 1970 natürlich auf Länderseite in erster Linie auf der Grundlage der aus der Zeit zuvor vorliegenden Planungszahlen. Diese aber waren, wie Sie wissen, Herr Kollege Gölter, von der früheren Bundesregierung für 1970 wesentlich niedriger angesetzt, und zwar um so viel, daß wesentlich gesteigerte Mittel im Jahre 1970 selbst wahrscheinlich gar nicht ausgegeben werden könnten Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Gölter. Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß ein Nichterreichen des alten Ansatzes Auswirkungen auf die Progression der Ansätze in den kommenden Jahren haben müßte? Herr Kollege Gölter, ich kann dem nicht zustimmen. Worauf es ankommt, ist, glaube ich, zu erkennen, daß von 1971 an die Planungen mit den Ländern so zügig vorangetrieben werden müssen, daß das, was im Jahre 1970 auf Grund der davorliegenden Vorplanungen eingetreten ist, in Zukunft nicht mehr eintreten wird. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pfeifer. Herr Staatssekretär, trifft es zu — ich beziehe mich jetzt auf den Schluß Ihrer Antwort —, daß die Kultusminister der Länder am 12. März 1970 das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gebeten haben, nicht nur die 75 Millionen DM zu entsperren, sondern bereits für das Jahr 1970 die vorgesehenen Bundesmittel für weitere Schnellbaumaßnahmen im Hochschulbereich zu erhöhen, und wie ist Ihre Haltung dazu? Herr Kollege Pfeifer, zum ersten Teil Ihrer Frage: Es trifft zu, daß die Kultusminister diese Bitte geäußert haben. Es ist auch verständlich, daß in einer politischen Situation, wie wir sie heute haben, diese Bitte geäußert wird. Es ist aber in keiner Weise sicher, daß die Mittel ausgegeben werden könnten. Sie wissen, Herr Kollege Pfeifer, daß wir in der Frage der Planung gerade hinsichtlich der Schnellbaumaßnahmen immer wieder dies festgestellt haben: Es bestehen zwar Absichten, aber die Durchführung kann nicht so schnell erfolgen, wie wir selber es wünschen, weil eben die Planvorhaben noch nicht fertiggestellt sind. Zum zweiten Teil ihrer Frage: Die zur Verfügung stehenden Mittel für Schnellbaumaßnahmen sind in diesem Sinne nicht begrenzt, d. h. derjenige Anteil aus dem gesamten Bautitel, der für Schnellbaumaßnahmen gebraucht werden könnte, wird auch zur Verfügung stehen. Im Augenblick gibt es keinen Schnellbauantrag, der nicht befriedigt werden kann. Die Frage ist beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Peiter auf: Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die deutschen Richter unabhängig und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind? Zur Beantwortung Herr Bundesjustizminister Jahn. Ich darf die Frage mit dem Hinweis auf Art. 97 Abs. 1 GG beantworten, wonach die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Unabhängigkeit des Richters ist ein tragender Verfassungsgrundsatz. Er besagt zunächst, daß jede Art der Einflußnahme auf die rechtsprechende Tätigkeit des Richters unzulässig ist. Daraus folgt zugleich die Verpflichtung für die staatliche Gewalt, den Richter in seiner Unabhängigkeit zu schützen, damit sich die Rechtsprechung in der ihr gemäßen Weise vollziehen kann. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Peiter. Herr Minister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Äußerungen eines Mitglieds dieses Hauses über das oberste deutsche Gericht bedauern. Es steht einem Mitglied der Bundesregierung nicht zu, Mitglieder dieses Hauses zu kritisieren. Generell ist jeder öffentliche Angriff auf die Gerichte unseres Landes, soweit er die Grenzen der sachlichen Kritik überschreitet, zu bedauern. Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Peiter. Herr Minister, darf ich Übereinstimmung darüber feststellen, daß Äußerungen dieser Art, gleichgültig, von wem sie kommen, unserem Rechtsstaat abträglich sind? Die Richter unseres Landes müssen sich auch der sachlichen öffentlichen Kritik stellen, Herr Kolege Peiter. Darüber hinausgehende Angriffe helfen niemandem. Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Peiter auf: Wird die Bundesregierung alle Angriffe gegen die Richter zurückweisen und sich schützend vor sie stellen? Zur Beantwortung der Herr Bundesjustizminister. Insoweit darf ich auf meine Ausführungen in der 39. Sitzung dieses Hohen Hauses am 18. März 1970 bei der Beratung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts Bezug nehmen. Die Bundesregierung ist sich der Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes der Richter bewußt. Sie verurteilt entschieden alle tätlichen Angriffe, Drohungen und Verleumdungen, die sich gegen Richter gerichtet haben. Die Verhinderung und Verfolgung solcher Delikte obliegt in erster Linie den Behörden der Länder. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit wird aber auch die Bundesregierung alles tun, um solchen Angriffen entgegenzutreten. Darüber hinaus sieht sich die Bundesregierung gegebenenfalls auch veranlaßt, andere Arten von Bundesminister Jahn Angriffen gegen die Gerichte unseres Landes zurückzuweisen, die Gerichte und ihre Richter in Schutz zu nehmen. Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Hörmann Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Fallen die derzeitig gesetzlich geltende Mindesthaftpflichtversicherung von 250 000 DM für PKW — insbesondere für Selbstfahrermietfahrzeuge — bei schuldhaftem Verursachen von Unfällen durch den Eigner oder Fahrer bzw. durch den Mieter eines Selbstfahrermietfahrzeuges ungenügend ist, sofern der Eigner, Fahrer oder Mieter nicht selbst zusätzlich ausreichend versichert ist oder mit persönlichem Vermögen für entstandene Schäden an Leben und Eigentum Dritter haften kann? Zur Beantwortung der Herr Minister. Ich bitte, beide Fragen des Abgeordneten Hörmann zusammen beantworten zu dürfen. Keine Bedenken: Ich rufe auch die Frage 26 des Abgeordneten Hörmann Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf gesetzlicher Grundlage sowohl für Privatfahrzeuge als auch für Selbstfahrermietwagen die Grenzen der Mindesthaftpflichtversicherung den heutigen Erfordernissen angepaßt zu erhöhen? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die in der Kfz-Haftpflichtversicherung geltende Mindestversicherungssumme von 250 000 DM je Personenschaden in vielen Fällen nicht ausreicht. Die Mindestversicherungssummen wurden 1965 durch Gesetz neu festgesetzt und hierbei erheblich erhöht. Da der Höhe der Deckungssummen bei einer Pflichtversicherung schon aus Gründen der Prämienbelastung Grenzen gesetzt sind und eine unbegrenzte Deckung nach den Grundsätzen des deutschen Versicherungsrechts ohnehin nicht gewährt werden könnte, wird es sich allerdings nie ganz ausschließen lassen, daß in bedauerlichen Ausnahmefällen mit besonders hohem Schadensumfang die Versicherungsdeckung nicht ganz ausreicht. Bei den Selbstfahrermietfahrzeugen ist zwar die statistische Durchschnittshöhe eines Unfallschadens etwas höher als bei normalen Personenkraftwagen, Besonderheiten beim Anfall von Großschäden über 250 000 DM sind jedoch nicht feststellbar. Die Bundesregierung ist ermächtigt, zum Schutze der Verkehrsopfer bei einer Änderung der Verhältnisse die Mindestversicherungssummen durch Rechtsverordnung heraufzusetzen. Sie wird die Entwicklung auf diesem Gebiet deshalb auch weiterhin aufmerksam beobachten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hörmann. Herr Minister, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, zwischen privaten Pkws und beispielsweise Mietwagen oder Selbstfahrermietfahrzeugen hinsichtlich der Mindesthaftpflichtsumme zu differenzieren? Es bestand bisher kein Anlaß, dieser Frage besonders nachzugehen. Ich bin gern bereit, das zu tun. Es ist aber nicht zu erkennen, wodurch eine solche unterschiedliche Regelung der Haftung gerechtfertigt werden soll, nachdem, wie ich eben gesagt habe, Herr Kollege Hörmann, wesentliche Differenzen gegenüber den normalen Versicherungsnehmern im Kraftfahrzeugverkehr bisher nicht festgestellt werden konnten. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hörmann. Herr Minister, da mir einige Fälle bekannt sind, in denen die Mindesthaftpflichtsumme von 250 000 DM tatsächlich nicht ausgereicht hat, um den Schaden zu decken, insbesondere für die Hinterbliebenen, frage ich: welche Möglichkeiten sind in solchen Ausnahmefällen gegeben, diesen Hinterbliebenen zu helfen? Die Feststellungen, die wir bisher haben treffen können, reichen nicht aus, eine generelle Erhöhung der Höchstsumme zu rechtfertigen. Ausnahmen von der Höchstgrenze sind in keiner Regelung vorgesehen. Es könnte sein — das will ich jetzt nicht ausschließen —, daß bei einer entsprechend großen Zahl von Fällen eine Überprüfung der geltenden Regelung erforderlich ist. Dazu bedürfte es aber weit umfangreicheren Materials, als uns bisher zur Verfügung steht. Sie sagen, Herr Kollege Hörmann, daß Sie mehrere Fälle dieser Art kennen. Dann wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das Material, das Sie haben, zur Verfügung stellen könnten. Es würde unter Umständen helfen, unsere Überlegungen zu beeinflussen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher. Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß eine generelle Änderung solcher Grenzen heute nur im Rahmen der EWG möglich wäre? Das ist nicht zwingend so. Wir sind in dieser Frage frei, nach unseren eigenen Rechtsvorschriften vorzugehen, und ich halte das unter den gegebenen Umständen auch für ausreichend und richtig. Das ändert nichts an dem Wunsch, daß wir auch insofern zu einer einheitlichen europäischen Regelung kommen. Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Abschaffung der grünen Versicherungskarte, ,die wir seit Jahren wünschen, daran scheitert, daß die Versicherungsgrundlagen in Dr. Rinderspacher den verschiedenen Ländern der EWG so differieren, daß eine Einigung über die Abschaffung bisher nicht möglich war? Das ist mir bekannt. Aber hier geht es um die Frage eines ausreichenden Schutzes der Verkehrsteilnehmer durch ausreichende Versicherungssummen und entsprechende Regelungen. Wenn ich vor einer solchen Alternative stehe — wie sie in Ihrer Frage anklingt —, dann rangiert der Schutz der Versicherungsnehmer, der Beteiligten .am Kraftfahrzeugverkehr allemal vor. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe Frage 27 der Abgeordneten Frau Klee auf: Bis wann ist mit dem Abschluß des Ratifizierungsverfahrens für das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden, zu rechnen, dessen Ratifizierungsgesetz vom Deutschen Bundestag bereits am 2. Juli 1969 verabschiedet wurde? Bitte, Herr Minister, zur Beantwortung. Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung der Piratensender ist von sieben Staaten, nämlich Belgien, Schweden, Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Irland und der Bundesrepublik Deutschland, ratifiziert worden. Das Übereinkommen ist nach seinem Art. 9 am 19. Oktober 1967 in Kraft getreten. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Klee. Herr Minister, mich würde interessieren, warum bis heute keine Veröffentlichung darüber im Bundesanzeiger erfolgt ist. Nach der Geschäftsordnung der Bundesministerien, verehrte Frau Kollegin, ist das Auswärtige Amt für diese Bekanntmachung zuständig. Ich bin deswegen überfordert, wenn ich jetzt Auskunft darüber geben soll, weshalb ,das bisher nicht geschehen ist, und bitte Sie, eine solche Frage an den Kollegen Außenminister zu stellen. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang bemerken, daß das Übereinkommen auch ohne die vorgesehene Bekanntmachung seines Inkrafttretens innerstaatlich voll wirksam ist. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Bauer Aus welchem Grund konnte das Ratifizierungsverfahren für die beiden Europäischen Übereinkommen über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen noch nicht abgeschlossen werden, deren Zustimmungsgesetze vom Deutschen Bundestag bereits am 4. Juni 1964 gebilligt und im Bundesgesetzblatt am 6. November 1964 verkündet wurden? Zur Beantwortung der Herr Minister. In den Antworten auf Ihre früheren, Bleichgelagerten Anfragen vom 8. Dezember 1965 und vom 25. November 1966 haben meine Amtsvorgänger bereits die Gründe mitgeteilt, die maßgeblich dafür sind, daß die Bundesregierung die Ratifikationsurkunden zu dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen und dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen noch nicht hinterlegt hat. Diese Gründe bestehen fort. Insoweit darf ich daher auf die früheren Antworten Bezug nehmen. Der Stand der Verhandlungen mit mehreren Staaten des Europarats über den Abschluß von Zusatzverträgen ist folgender: Die Zusatzverträge mit der Schweiz zu den beiden Europäischen Übereinkommen sind am 13. November 1969 unterzeichnet worden. Sie werden in den nächsten Monaten den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. In den Verhandlungen mit Frankreich, den Niederlanden, Osterreich und der Türkei sind Entwürfe von Zusatzverträgen erarbeitet worden, die noch Gegenstand von Erörterungen sind. Mit Italien sind erste Verhandlungen geführt worden. Sie sollen in Kürze fortgesetzt werden. Mit der Unterzeichnung der Zusatzverträge mit Frankreich und Osterreich ist im Jahre 1970 zu rechnen. Die Arbeiten an den Zusatzverträgen mit Italien, den Niederlanden und der Türkei werden mit Vorrang betrieben. Erste Verhandlungen über den Abschluß von Zusatzverträgen sind kürzlich mit Dänemark geführt worden. Sie sollen in der zweiten Hälfte des Jahres fortgesetzt werden. Mit Israel sind für Ende Mai 1970 Verhandlungen über einen Zusatzvertrag zu dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vorgesehen. Verhandlungen mit Griechenland sind vorerst zurückgestellt worden. Trotz der durch die zahlreichen Verhandlungen bedingten Belastungen ist mein Haus weiter bemüht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Ratifikationsurkunden zu den beiden Europäischen Übereinkommen so bald wie möglich hinterlegt werden können. Ich darf jedoch erneut darauf aufmerksam machen, daß die hierfür erforderlichen Arbeiten noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Aus diesem Grunde bin ich gegenwärtig noch nicht in der Lage, einen Zeitpunkt zu nennen, zu dem die beiden Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten werden. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bauer Darf, Herr Bundesminister, die deutsche Öffentlichkeit die außergewöhnlich lange Verhandlungsdauer auf diesem Gebiet so auslegen, daß eventuell wesentliche Veränderungen statt Vereinfachungen und vielleicht ganz neue Gesichtspunkte beim Abschluß dieser Verträge im Vordergrund stehen, weil sonst eine Dauer von fünf Jahren kaum erklärlich erscheinen muß? Nein, so dürfen Sie es nicht auslegen, Herr Kollege Bauer. Es geht um Ergänzungen, also um Regelungen, die durch das Europäische Übereinkommen nicht gedeckt sind, von ihm nicht erfaßt werden. Wenn Sie die außergewöhnlich lange Dauer beklagen, so kann ich das zwar verstehen und auch in gewissem Sinne unterstützen. Ich bitte aber zu berücksichtigen: Bei einer so ungewöhnlich großen Zahl von Staaten, mit denen Regelungen getroffen werden müssen, bleibt es gar nicht aus, da auch die beteiligten Verhandlungskapazitäten nicht unbegrenzt sind, daß sich solche Bemühungen über einen längeren Zeitraum hin erstrecken. Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bauer. Ist es nicht naheliegend, Herr Minister, in Ihrem Amtsbereich zu überprüfen, nachdem auf die Personallage in Ihrem Hause hingewiesen worden ist, ob vielleicht durch eine Verstärkung des Personals eine Beschleunigungsmöglichkeit eröffnet werden kann, um die Zeitdauer abzukürzen? Ich sehe nicht, woher die Personalverstärkungen kommen sollen, Herr Kollege Bauer. Ich rufe Frage 29 des Abgeordneten Bauer auf: Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung den in der Rede des Bundesministers der Justiz in Straßburg am 14. Dezember 1969 zum Ausdruck gebrachten Willen zur Hilfsstellung für das auf Initiative des Nobelpreisträgers Präsident Rene Cassin gegründete internationale „Institut für Menschenrechte" im Sinn der Europarats-Empfehlung Nr. 580 vom Januar 1970 und nach Maßgabe der in ihrer Linie bereits geleisteten bzw. zugesagten Beiträge anderer Mitgliedstaaten realisieren? Die Bundesregierung mißt dem auf Initiative des Nobelpreisträgers Rene Cassin gegründeten Internationalen Institut für Menschenrechte in Straßburg große Bedeutung für die Fortentwicklung und Sicherung der Menschenrechte bei. Sie teilt deshalb auch die in der Empfehlung 580 Die Versuche des Bundesministeriums ,der Justiz in der Bundesrepublik, in gleicher Weise, wie das in anderen Mitgliedstaaten des Europarats geschehen ist, noch im Jahre 1970 einen entsprechenden Beitrag sicherzustellen, sind daran gescheitert, daß die Beratungen des Bundeshaushaltsplans bereits zu weit vorangeschritten waren. Ich beabsichtige deshalb, jedenfalls für das Haushaltsjahr 1971, die Bereitstellung eines wesentlichen Beitrags für das Internationale Institut für Menschenrechte zu veranlassen. Der Abschluß der Haushaltsberatungen für das Jahr 1971 bleibt abzuwarten. Für jede UnterStützung aus diesem Hohen Hause bei der Bewilligung eines solchen Betrags kann der Bundesminister der Justiz nur dankbar sein. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Bauer Sind Sie bereit, Herr Bundesminister, gerade unter Bezugnahme auf Ihre Ausführungen am 14. Dezember 1969 in Straßburg, den Eindruck zu vermeiden, daß die Bundesrepublik durch die von Ihnen erwähnte Teilnahme deutscher Juristen an den Kursen dieses Instituts nur als der nehmende Teil erscheint, und sind Sie bereit, sich darum zu bemühen, daß nicht nur ein einmaliger Beitrag der Bundesrepublik für 1971, sondern daß vielleicht eine laufende Summe in den Haushalten vorgesehen wird? Ich hoffe, sehr geehrter Herr Kollege Bauer, wenn es mir und uns gemeinsam gelingt, im Etat 1971 einen ersten Betrag dafür zu erlangen, daß sich dann auch die Bereitschaft, diese Bemühungen in der Zukunft fortzusetzen, stärker entwickeln lassen wird. Eine letzte Zusatzfrage, der Abgeordnete Bauer. Sind Sie bereit, Herr Bundesminister, dabei besonders das Argument zu berücksichtigen — Sie kennen es vielleicht selbst oder auf Grund des Vortrags Ihrer Beamten —, daß wirtschaftlich wesentlich schwächere Länder — ich verweise auf Österreich, Zypern und Schweden —bereits wertvolle Beiträge zu diesem Institut geleistet haben? Ich bin sehr gern bereit, dieses Argument zu verwenden, Herr Kollege Bauer, muß allerdings darauf hinweisen, daß solche Argumente nicht frei von Gefahren sind. Denn die Bundesrepublik Deutschland leistet auf anderen Gebieten insgesamt außerordentlich hohe Beiträge für internationale Organisationen. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Bundesminister, beantwortet. Ich danke Ihnen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen, zunächst zur Frage 1 des Abgeordneten Dr. Probst. Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Weigl auf: Wird die Bundesregierung bei den Gesprächen in Kassel die Familienzusammenführung der seit dem Mauerbau in Berlin zwangsläufig in beiden Teilen Deutschlands getrennt lebenden Ehegatten, Kinder etc. zur Sprache bringen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 13. April 1970 lautet: Präsident von Hassel Die Bundesregierung bemüht sich sehr urn Erleichterungen für die von der Spaltung Deutschlands besonders hart betroffenen Menschen. Der Herr Bundeskanzler hat bei seinem ersten Treffen mit dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR in Erfurt auf diese Probleme hingewiesen. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung bei den künftigen Verhandlungen mit der Regierung der DDR um menschliche Erleichterungen bemühen, dies gilt auch für die beabsichtigte zweite Begegnung des Herrn Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden des Ministerrates der DDR. die am 21. Mai in Kassel stattfinden soll. Eines der schwierigsten Probleme ist die Zusammenführung der durch die Spaltung Deutschlands voneinander getrennten Familienmitglieder. Die Bundesregierung bemüht sich in besonderem Maße, in diesen Fällen zu helfen, jedoch bitte ich um Verständnis, daß ich — nicht zuletzt im Interesse der Betroffenen selber — über diese Bemühungen die Öffentlichkeit nicht unterrichten kann. Es ist mir daher auch nicht möglich, Ihnen Einzelheiten aus den Vorbereitungen für das Kasseler Gespräch mitzuteilen. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Kann die Bundesregierung veterinärmedizinische Berichte bestätigen, nach denen eine hohe Salmonellenverseuchung bei in-und ausländischem Schlachtgeflügel und in importiertem Fischmehl festgestellt wurde und wenn ja, welche seuchenhygienischen Konsequenzen ist sie bereit, daraus zu ziehen? Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist anwesend. Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann. Die Frage enthält zwei verschiedene Sachzusammenhänge. Soweit sie importiertes Fischmehl betrifft, darf ich bitten, diesen Teil des sachlichen Zusammenhangs wegen zusammen mit der zweiten Frage beantworten zu dürfen. Im Einvernehmen mit dem für Fragen der Lebensmittelhygiene zuständigen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit stelle ich zur Frage der Salmonellenverseuchung von Schlachtgeflügel fest, daß inund ausländisches Schlachtgeflügel mit Salmonellen infiziert sein kann. Über die Höhe des Anteils derartigen Geflügels am gesamten Geflügelmarkt sind exakte Unterlagen für das Bundesgebiet nicht vorhanden, da gegenwärtig weder das im Inland geschlachtete noch das eingeführte Geflügel einer regelmäßigen amtlichen Untersuchung unterworfen wird. Seit dem Jahr 1963 liegt dem Rat der Europäischen Gemeinschaften der Vorschlag einer Richtlinie zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch vor, deren Beratung bis auf wenige Vorschriften von politischer Bedeutung seit längerer Zeit abgeschlossen ist. Noch nicht erzielt werden konnte z. B. eine Einigung über die Methoden zur Kühlung des geschlachteten Geflügels. Von deutscher Seite wird ein Verbot der gemeinsamen Kühlung von mehreren Tierkörpern in einem Eiswasserbad, dem sogenannten Spinchiller, gefordert, weil hierbei eine Keimübertragung von einem infizierten Tier auf zahlreiche andere Tiere stattfinden kann und das Geflügelfleisch bis zu 10 v. H. hygienisch nicht einwandfreies Wasser aufnimmt. Die Delegationen der Niederlande und Italiens haben sich einem Verbot des Spinchillers bisher beharrlich widersetzt. Die Bundesregierung wird weiterhin wie bisher bemüht sein, die noch offenen Fragen so schnell wie möglich zu lösen, um in der Lage zu sein, dem Bundestag ein Geflügelhygienegesetz vorzulegen. Mit diesem Gesetz wird sowohl die Schlachttierund Fleischuntersuchung bei Geflügelschlachtungen im Inland als auch die Einfuhruntersuchung geregelt. Keine Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 4 des Abgeordneten Dr. Schmidt Stimmt es, daß z. Z. bei dem erwähnten Futtermittel nur Stichprobenuntersuchungen durchgeführt werden und pflanzliche Futtermittel bislang noch keiner amtlichen Untersuchung unterliegen? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Der Bundesregierung sind keine veterinärmedizinischen Berichte bekannt, nach denen bei importiertem Fischmehl eine hohe Salmonellenverseuchung festgestellt wurde; dies erscheint auch unwahrscheinlich, weil die Einfuhr von salmonelleninfiziertem Fischmehl auf Grund von tierseuchenrechtlichen Verordnungen verboten ist. In diesen Rechtsverordnungen ist weiterhin vorgeschrieben, daß jede Fischmehlsendung vor der Einfuhr auf das Vorhandensein von Salmonellen zu untersuchen ist. Es trifft also nicht zu, daß nur Stichprobenuntersuchungen durchgeführt werden. Die Zahl der von jeder Partie amtlich zu ziehenden Proben hängt von der Größe der Partie ab und richtet sich nach einem im Bundesgebiet einheitlich festgelegten Schlüssel. Mit Salmonellen behaftete Partien müssen von der Einfuhr zurückgewiesen oder vor der Einfuhr einem unter polizeilicher Aufsicht durchgeführten Erhitzungsverfahren unterworfen werden, durch das Salmonellen abgetötet werden. Die Zahl der beanstandeten Partien des zur Einfuhr angemeldeten Fischmehls bewegt sich seit dem Jahre 1964 gleichbleibend bei etwa 1 % mit Ausnahme des Jahres 1968, in dem — offenbar bedingt durch einen stärkeren Anstieg peruanischer Fischmehlsendungen — die Befallsquote auf 3,29 % anstieg. Für das Jahr 1969 betrug der Prozentsatz wieder 0,98 %; es wurden im Jahre 1969 34 349 Partien Fischmehl zur Untersuchung gestellt. Futtermittel pflanzlicher Herkunft werden nach den geltenden Vorschriften nur dann auf Salmonellen untersucht, wenn sie als Bestandteil von Mischfutter eingeführt werden sollen, die auch Stoffe tierischer Herkunft enthalten. Eine Untersuchungspflicht für Einfuhren von Futtermitteln rein pflanzlichen Ursprungs ist nicht vorgeschrieben. Bislang liegen mir keine Anhaltspunkte dafür vor, daß solche Futtermittel in einem Grad als mit Salmonellen verseucht angenommen werden müssen, der eine entsprechende Untersuchungspflicht — die mit einem sehr erheblichen finanziellen und personellen Aufwand verbunden sein würde — erforderte. Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Niegel auf: Wie wird die Landwirtschaft in allen ihren Formen der Bewirtschaftung, wie Vollerwerbs-, Zuoder Nebenerwerbsbetriebe, nach dem Wohngeldgesetz und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen und Erlassen berücksichtigt und wie wird das Einkommen der nichtbuchführenden Landwirte ermittelt? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär. Inhaber landwirtschaftlicher Nebenerwerbsstellen sind in § 6 des Wohngeldgesetzes ausdrücklich als Antragsberechtigte genannt und können somit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Wohngeld beziehen. Auf Grund des Wortlauts des § 6 des Wohngeldgesetzes sind Zweifel entstanden, ob auch Eigentümer landwirtschaftlicher Vollerwerbsstellen wohngeldberechtigt sein können. Nach Auffassung der beteiligten Bundesressorts ist die Gewährung von Wohngeld grundsätzlich auch an Eigentümer landwirtschaftlicher Vollerwerbsstellen möglich, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Wohngeldgesetz genannt sind. Dieser Auffassung haben sich inzwischen alle für die Durchführung des Wohngeldgesetzes zuständigen Länder angeschlossen, so daß insoweit eine einheitliche Handhabung des Wohngeldgesetzes gewährleistet ist. Im Rahmen der Novellierung des Wohngeldgesetzes ist eine ausdrückliche Klarstellung des strittigen Punktes beabsichtigt. Die Ermittlung des Einkommens nach dem Wohngeldgesetz bereitet in Einzelfällen, insbesondere bei nichtbuchführenden Landwirten, Schwierigkeiten. Die Einkommensermittlung bei nichtbuchführenden Landwirten erfolgt zur Zeit in den einzelnen Ländern nach unterschiedlichen Methoden. In Niedersachsen wird z. B. das Einkommen nach der Dritten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz auf der Grundlage des Einheitswertes errechnet, während in Bayern nach einem Erlaß der Bundesanstalt für Arbeit vom 14. Juli 1967 verfahren wird, wonach das Einkommen nach der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu berechnen ist und der Anbau von Sonderkulturen zu berücksichtigen ist. Die beteiligten Bundesressorts sind zur Zeit gemeinsam mit den Ländern bemüht, ein einheitliches Berechnungsschema für die Einkommensermittlung bei landwirtschaftlichen Antragsberechtigten zu finden, das auch in der Praxis einfach zu handhaben ist. Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Niegel. Herr Staatssekretär, wäre es möglich, daß man die Bestimmungen des GDL dafür zur Anwendung bringen könnte? Herr Kollege Niegel, ich darf darauf hinweisen, daß die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Frage eigentlich beim Bundesministerium für Städtebau lag. Ich würde Sie also bitten, Ihre Frage an dieses Ministerium zu richten. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dasch. Herr Staatssekretär, ist das Bundesernährungsministerium bereit, bei dieser Berechnungsgrundlage vor allen Dingen den tatsächlichen Ertragswert der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe in den Vordergrund zu stellen? Wir haben uns, wie gesagt, schon bemüht, zu einer Vereinfachung dieser Probleme zu kommen, und wir werden auch weiterhin in diesem Sinne tätig bleiben. Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Niegel. Wenn ich auch bedaure, Herr Staatssekretär, daß nicht das Städtebauministerium selbst die Antwort erteilt hat, so möchte ich doch die Frage an Sie richten: Könnte das Ernährungsministerium die Initiative ergreifen, damit die Frage der Einkommensberechnung, die ja doch mehr in das Ressort des Landwirtschaftsministerium fällt, mehr oder weniger forciert betrieben wird? Ich glaube, ,das habe ich in meiner Antwort schon gesagt. Wir sind durchaus bereit, hier entsprechend zu wirken. Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneter Dröscher auf: Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die Alterskassen jetzt schon dahin einzuwirken, daß angesichts der anstehenden zahlreichen ungelösten Anträge auf Landabgaberente bei Betrieben in der Größenordnung der 2bis 4fachen Mindesthöhe einerseits und andererseits der erheblichen unverbrauchten Mittel für diesen Zweck sowie angesichts der bevorstehenden Novelle auf diesem Gebiet Anweisung gegeben wird, den gestellten Anträgen zu entsprechen, wenn sie nur unwesentlich über der bisherigen geforderten Mindesthöhe des Einheitswertes liegen, wobei an eine Überschreitung von 50 % gedacht werden könnte? Die Frage wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 15. April 1970 lautet: Nach geltendem Recht können nur solche landwirtschaftlichen Unternehmer Landabgaberente erhalten, deren Unternehmen das Doppelte der Mindesthöhe einer Existenzgrundlage nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte nicht überschreitet. Die Gewährung der Landabgaberente an landwirtschaftliche Unternehmer, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Zur Wahrung der Rechtssicherheit muß an diesem Tatbestand festgehalten werden. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht befugt, auf die landwirtschaftlichen Alterskassen in dem vorgeschlagenen Sinne einzuwirken. Den gesetzgebenden Körperschaften wird aber in Kürze ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zugehen, der eine Erweiterung des begünstigten Betriebsgrößenbereichs bis zur vierfachen Mindesthöhe vorsehen wird. Die Frage 7 des Abgeordneten Höcherl wird schriftlich beantwortet, da er nicht im Saal ist. Präsident von Hassel Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Kempfler auf: In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, bei der Ausarbeitung des Bundesforstgesetzes den Forderungen der Empfehlung 579 über die Lage der Forstwirtschaft in Europa, die von der Beratenden Versammlung des Europarates am 23. Januar 1970 angenommen wurde, Rechnung zu tragen? Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann. Die Bundesregierung beabsichtigt, in einem Entwurf des Bundeswaldgesetzes die Empfehlung 579 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 23. Januar 1970 über die Lage der Forstwirtschaft in Europa zu berücksichtigen, soweit dies im R ahmen dieses Gesetzesvorhab ens geschehen kann und noch erforderlich sein wird. Insbesondere bedarf es zum Schutz und zur Erhaltung des Privatwaldes des Ausgleichs zwischen den öffentlichen Belangen und den Eigentümerinteressen, wobei z. B. der Ersatz zusätzlicher Aufwendungen für Forstschutz gegen Waldbrände und andere Gefahren, für den Ausgleich von Schäden oder die Beseitigung von Verunreinigungen oder zur Sicherheit der Waldbesucher in Frage kommt. Anderen Empfehlungen der Beratenden Versammlung dies Europarates, so z. B. bezüglich der forstlichen Forschung, der Trennung von Waldund Weideflächen, der Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, entsprechen in der Bundesrepublik schon bisher finanzielle Hilfen von Bund und Ländern sowie gesetzliche Regelungen, z. B. das Gesetz über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, das Forstschädenausgleichsgesetz und das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Empfehlungen für steuerliche Entlastungen der Forstbetriebe sollen so weit wie möglich in steuerrechtlichen Maßnahmen Ausdruck finden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kempfler. Herr Staatssekretär, in welchem Stadium der Ausarbeitung befindet sich augenblicklich das Waldgesetz? Die Vorbereitungen für ein Bundeswaldgesetz sind auf der Grundlage des in der 5. Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Regierungsentwurfes in vollem Gange. Gegenwärtig — das darf ich noch dazu sagen, Herr Kollege — werden in den Ländern Anregungen und Vorschläge vorbereitet, die alsbald zusammengefaßt und aufeinander .abgestimmt werden sollen. Dann wird der Entwurf vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und forsten zügig bearbeitet werden. Ein genauer Zeitpunkt läßt sich heute noch nicht sagen. Keine Zusatzfrage. Wir kommen zur Frage 9 der Abgeordneten Frau Herklotz. Ist die Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Wir sind am Ende der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann. Ich darf Ihnen danken. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, zunächst die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Zimmermann. Der Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Frage 14 des Abgeordneten Dr. Apel: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Einreisebestimmungen für die Familienangehörigen von in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EWG-Ländern so zu verändern, daß neben dem Ehepartner und den ehelichen Kindern ein weiteres Mitglied der Familie einreisen kann, mit der Zielsetzung, auf diese Weise die häusliche Betreuung der Kinder und ihren Schulbesuch durch einen nicht berufstätigen Erwachsenen anstelle der meist voll berufstätigen Eltern sicherzustellen? Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dorn. Herr Kollege Dr. Apel, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Die Frage betrifft nicht die gesetzlichen Einreisevorschriften, sondern die Ausübung des behördlichen Ermessens bei der Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörden der Länder. Die Innenminister der Länder haben sich bereits 1965 zur Herausgabe von Weisungen veranlaßt gesehen, die eine Ermessensbindung für die zuständigen örtlichen Behörden enthalten und besagen, daß ein Nachzug von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer prinzipiell auf den Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren begrenzt werden soll. Damit wird die Gestattung des Aufenthalts auch für andere Familienangehörige in Härtefällen nicht ausgeschlossen. Im Regelfall sollte jedoch nur der engeren Familie ein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestattet werden. Würde der Familiennachzug über den Kreis der engeren Familie hinaus zugelassen, so würde dies zur Übersiedlung von ausländischen Großfamilien und Sippenverbänden führen. Eine Begrenzung des Nachzuges auf nur eine weitere Person pro Arbeitnehmerfamilie wäre nicht durchführbar. Wenn etwa — worauf die Anregung hinauslaufen dürfte — der Mutter eines hier beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers oder seiner Schwiegermutter grundsätzlich der Aufenthalt gestattet würde, so könnte er dem Ehegatten des Nachzugsberechtigten und dessen Kindern nicht versagt werden. Die Aufhebung der Beschränkung auf die engere Familie würde damit unausweichlich zur Einwanderung zahlreicher ausländischer Großfamilien führen, die jeweils von nur wenigen Erwerbsfähigen wirtschaftlich abhängig wären und deren Fähigkeit zur Unterhaltsgewährung ' unter den hiesigen Lebensbedingungen überfordern müßten. Eine solche Einwanderung wäre mit den Gegebenheiten der Parlamentarischer Staatssekretär Dorn Bundesrepublik, die ihrer ganzen Struktur nach kein Einwanderungsland ist, unvereinbar und würde große zusätzliche Belastungen und Schwierigkeiten auf sozialem, wirtschaftlichem und ordnungsrechtlichem Gebiet heraufbeschwören. Es gibt im allgemeinen auch keine zur Unterbringung großer Familiengruppen geeigneten und dabei für ausländische Arbeitnehmer erschwinglichen Wohnmöglichkeiten. Schon jetzt sind, wie aus Presseberichten immer wieder zu entnehmen ist, die von ausländischen Arbeitnehmerfamilien benutzten Wohnungen vielfach überbelegt. Die Zulassung des Nachzuges von Angehörigen der weiteren Familie würde dieses Problem noch erheblich verschärfen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Apel. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß wir in unserem Lande über 500 000 Kinder von ausländischen Arbeitnehmern haben, daß diese Kinder, da normalerweise beide Elternteile berufstätig sind, nicht betreut werden, daß die schulischen Verhältnisse nicht ausreichen und daß die Kinder aus diesen Gründen echten Gefährdungen ausgesetzt sind? Und ist Ihnen weiter bekannt — das ist dann schon meine zweite Zusatzfrage —, daß alle Wohlfahrtsverbände übereinstimmend durchaus der Meinung sind, daß der von mir in der Frage angesprochene Weg eine Möglichkeit wäre, um diesem Problem wenigstens kurzfristig zu begegnen? Dorn, 'Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Dr. Apel, ich bin mir bewußt, daß die Lage, die zur Zeit mit all den Problemen, die Sie aufgezeigt haben, vorhanden ist, keine Ideallösung ist; und daran, daß hier manches verbesserungsbedürftig ist, gibt es auch keinen Zweifel. Nur: Die Probleme, die auf uns zukämen, wenn wir einem weiteren Nachzug in dem Ausmaß, in dem er dann zwangsläufig einsetzen müßte, stattgäben, würden die Probleme, die wir im Augenblick haben, noch vervielfachen, und dadurch würde im Endergebnis nach unserer Meinung keine Verbesserung eintreten. Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind damit am Ende der heutigen Fragestunde angelangt. Meine Damen und Herren, ich habe die traurige Pflicht, dem Hause nachträglich von folgendem Kenntnis zu geben. In der Nacht vom 28. zum 29. März 1970 hat sich in der Türkei eine schwere Naturkatastrophe ereignet. In und um Gediz verloren mehrere tausend Menschen durch schwere Erdbeden ihr Leben, und weitere ungezählte Menschen haben Not und Obdachlosigkeit zu ertragen. Der Deutsche Bundestag spricht dem türkischen Parlament und dem türkischen Volk seine tiefempfundene Anteilnahme aus. Zum Tode des ehemaligen Reichskanzlers Dr. Heinrich Brüning habe ich am 6. April 1970 folgendes Beileidstelegramm an Frau HerthaVollmer gesandt: Sehr verehrte gnädige Frau! Die Nachricht vom Tode Dr. Heinrich Brünings hat mich tief bewegt. Nach der Rückkehr von einer längeren Reise übermittle ich Ihnen für den Deutschen Bundestag und auch im eigenen Namen meine aufrichtige Anteilnahme. Der ehemalige Reichskanzler wird dem Deutschen Bundestag als ein Politiker und Staatsmann von untadeliger Gesinnung in Erinnerung bleiben. Im Schatten ,der verfehlten Friedensordnung von 1919, der Weltwirtschaftskrise und vor dem Entstehen der nationalsozialistischen Diktatur unternahm er einen letzten Versuch in einer schweren Zeit unserer Vergangenheit zur Rettung der Demokratie in Deutschland und zur Verständigung in Europa. Jedermann weiß, wie sehr es Heinrich Brüning getroffen hat, daß seine Bemühungen scheiterten. Der Deutsche Bundestag wird ihn ehrend in Erinnerung behalten. Am 6. April 1970 habe ich an Helene Sabine Gräfin von Spreti folgendes Beileidstelegramm gerichtet: Sehr verehrte Gräfin Spreti! Die Nachricht von dem grauenhaften Tode Ihres Gatten hat mich wie jeden in unserem Volke zutiefst erschüttert. Für den Deutschen Bundestag und persönlich übermittle ich Ihnen und Ihren Kindern unsere aufrichtige Anteilnahme und Mittrauer. Unsere Gedanken waren in den letzten Tagen bei Ihnen in der Hoffnung auf einen guten Ausgang der Bemühungen um Graf von Spreti. Sein Tod hinterläßt Bitterkeit darüber, daß sich brutale Gewalt, Haß und Rechtlosigkeit durchgesetzt haben. Graf von Spreti hat in der Mitte des Deutschen Bundestages von 1949 bis 1956 für den Frieden und die soziale Gerechtigkeit unermüdlich und engagiert gewirkt. Wir werden ihn ehrend in Erinnerung behalten. Ihnen und Ihren Kindern sind wir in diesen Stunden verpflichtet und verbunden. Wir wünschen Ihnen die Kraft, die Sie brauchen, um den Schmerz dieses Schicksalsschlages zu überwinden. Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, wir haben die Ehre, eine Delegation des jugoslawischen Parlaments unter der Leitung seines Vizepräsidenten Djuricic bei uns zu begrüßen. Wir freuen uns, daß Sie unserer Einladung gefolgt sind. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß ich mich zum Sprecher des Deutschen Bundestages und Präsident von Hassel damit des ganzen deutschen Volkes mache, wenn ich erkläre, daß wir alle, das Parlament und unser Volk, mit großer Anteilnahme den Rückweg der drei Astronauten mit Apollo XIII verfolgen und auf eine glückliche Rückkehr hoffen. Vereinbarungsgemäß erfolgt nunmehr die Abgabe einer Erklärung des Bundeskanzlers, der sich eine Aussprache anschließt. Ich erteile Ihnen, Herr Bundeskanzler, das Wort. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Besprechungen in Washington im Laufe der vorigen Woche sind zufriedenstellend verlaufen. Sie fanden in einem Geist bewährter Freundschaft und großer Offenheit gegenüber einer echten Partnerschaft statt. Wir konnten ebenso verfahren, wie man es bei den Besuchen des britischen Premierministers und des französischen Staatspräsidenten gehalten hatte, d. h. wir trennten uns in vollem Einverständnis ohne Kommuniqué. Im Vordergrund stand das Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten und Europa, auch seine langfristige weitere Entwicklung. Wir gingen gemeinsam davon aus, daß die durch die Vollendung und Erweiterung des Gemeinsamen Marktes wachsenden Kräfte Europas befähigen werden, im Geiste einer vollen Partnerschaft und wachsender Selbständigkeit auch politisch größere Verantwortung zu übernehmen. Dies liegt im Interesse Europas ebenso wie im Interesse der Vereinigten Staaten. Inzwischen wird es darauf ankommen, daß zwischen den USA und der sich erweiternden EWG nicht unnötige handelspolitische Interessengegensätze entstehen. Selbstverständlich habe ich in Amerika nicht für die EWG sprechen können, sondern für die Regierung eines Mitgliedstaates. Ich habe das vertreten, wofür wir auch im Ministerrat der EWG eingetreten sind. Niemand hat, so glaube ich, ein Patentrezept für den künftigen laufenden Kontakt zwischen der sich erweiternden EWG und den USA. Allerdings sollte man sich darüber im klaren sein, daß nur Westeuropa als ein Ganzes Gleichheit mit Amerika erreichen kann. In diesem Licht möchte ich meine Anregungen verstanden wissen. Im übrigen gab es keinen Zweifel, daß für das Gebiet der Sicherheit in und für Europa das Engagement, die Präsenz der USA und die Glaubwürdigkeit der amerikanischen Garantien unerläßliche Voraussetzung für eine nicht absehbare Zukunft bleiben. Verantwortung und Eigeninteresse der Vereinigten Staaten als einer der beiden Supermächte werden insoweit in Washington nicht anders gesehen als in Bonn. Ich kann dem Hohen Haus versichern, daß andere Eindrücke, die man zuweilen aus der Wiedergabe der öffentlichen Diskussion erhalten kann, den Realitäten nicht entsprechen. Wir haben, was die bei uns stationierten Truppen angeht, mit den Vereinigten Staaten ein Offset-Abkommen, das bis zum 30. Juni 1971 gilt, d. h. es ist mehr Zeit, als beide Regierungen in früheren Jahren hatten, um ohne Überstürzung im Zusammenhang mit anderen Fragen dafür zu sorgen, daß kein vertragsloser Zustand eintritt. Der Bundesverteidigungsminister hat die hiermit zusammenhängenden und andere Fragen eingehend erörtert. Zu diesen anderen Fragen gehören auch Überlegungen innerhalb des Bündnisses zugunsten einer gleichmäßigen Truppenreduzierung in Ost und West, einer „mutual balance reduction", wie die Fachleute es nennen, besser gesagt: Bemühungen, die nach der Meinung zahlreicher Persönlichkeiten im Bündnis auch auf Grund der Gespräche in Washington zwischen den Amerikanern und uns intensiviert und aktiviert werden sollen. Dabei handelt es sich ganz gewiß nicht um eine kurzfristig lösbare Vorstellung. Aber die ungewöhnliche Konzentration militärischen Potentials in der Mitte Europas, die ungewöhnlichen finanziellen Aufwendungen, die alle beteiligten Völker aufbringen, zu reduzieren, — dies sollte als Beginn weiterer Schritte ernsthaft zur Diskussion gestellt werden. Der gute Grundsatz, daß den Worten der Entspannung auch Taten zu folgen haben, gilt gerade auch für dieses Gebiet. Die Vereinigten Staaten beginnen bekanntlich in dieser Woche ihre Verhandlungen mit der Sowjetunion über die Begrenzung strategischer Waffen. Dies entspricht der Entschlossenheit Präsident Nixons, einen ernsten Versuch zu machen, die Konfrontation abzubauen und durch Verhandlungen die Möglichkeiten einer Kooperation zu suchen. Die Bundesregierung hat nicht nur für die von ihr eingeleitete Politik gegenüber den Staaten des Warschauer Pakts keine Widerstände zu überwinden gehabt, sie hat Verständnis, Unterstützung und Vertrauen gefunden. Vor meiner Reise konnte man in einigen Zeitungen lesen, ich müßte nach Washington gehen, um mir Grünes Licht für die Ostpolitik zu holen. Insoweit kann ich Ihnen von keinem Erfolg berichten; denn das Licht stand schon auf Grün, als ich zu den Gesprächen ankam. Mir liegt daran, die heutige Gelegenheit wahrzunehmen, um in diesem Zusammenhang noch einmal zu betonen, welches große Gewicht die Bundesregierung auf die Verhandlungen der Drei Mächte mit der Sowjetunion über Berlin legt. Die Situation in der Mitte Europas kann nicht entspannt werden, wenn nicht auch die Situation in und um Berlin möglichst befriedigend geregelt wird. Dabei wissen wir, daß die unmittelbare Verantwortung dafür bei den Vier Mächten liegt und bleiben muß. Aber das Interesse der Bundesregierung an einer Berlin-Regelung ist stark genug, um die Erklärung zu wiederholen, ,daß es für uns bei den Fragen der Entspannung mit Moskau, mit Warschau, mit OstBerlin und um Berlin um eine Einheit geht. Neben diesen wichtigen Komplexen wurden eine ganze Reihe weiterer Fragen besprochen, die sicher zu gegebener Zeit das Hohe Haus hier beschäftigen werden und über die im einzelnen der Auswärtige Ausschuß durch die Bundesregierung bereits morBundeskanzler Brandt gen unterrichtet werden wird. Ich möchte hier nur auf den Komplex einer qualifizierten technologischen Zusammenarbeit hinweisen. Ich möchte noch ein Wort zu denjenigen sagen, die es für stilgerecht halten, den Bundekanzler, wenn er im Ausland ist, mit Vorwürfen zu bombardieren. Mich stört das nicht. Auch lautstarke Rufe sind ja jenseits des Atlantiks nur noch sehr gedämpft zu hören. Soweit sie zu hören waren, kann ich nur sagen: man hat sich unnötige Sorgen gemacht. Nicht die Gefährdung, sondern die Festigung der gemeinsamen Interessen war das Thema der Gespräche in Washington. Die Freundschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten wird über dem Streit der Parteien bleiben müssen. Wer das nicht versteht, .dem kann ich auch nicht helfen. Um zusammenzufassen: nach dem Besuch in den Vereinigten Staaten habe ich über die Grundsätze und Ziele ,der Bundesregierung, der Politik dieser Bundesregierung nichts von dem zurückzunehmen und nichts an dem zu ändern, was ich vorher gesagt habe. Ich kann also in voller Übereinstimmung mit ,dem Bundesaußenminister mit Genugtuung feststellen, daß die Bundesregierung ihre Politik des Friedens, der Entspannung, der Sicherung des Friedens fortsetzen wird mit der frischen Bestätigung, dabei bewährte Freunde an ihrer Seite zu haben. Ich danke dem Herrn Bundeskanzler für die Abgabe der Erklärung. Wir eröffnen die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Barzel, der Vorsitzende der CDU/ CSU-Fraktion. Für ihn ist mehr als 15 Minuten Redezeit beantragt. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist, wenn es von anderen nicht anders gewünscht wird, nicht die Stunde einer großen Debatte, sondern es sollte sein die Stunde von Mitteilungen, von Informationen, von Feststellungen und von Festlegungen. Dazu gehört natürlich, daß man Fragen stellt oder ankündigt, und Antworten der Bundesregierung wären wohl nötig, zumal konkrete Informationen und inhaltsreiche Mitteilungen nicht gerade die stärkste Seite der Erklärung waren, ,die wir eben gehört haben. Nach der Erklärung des Bundeskanzlers und nach dem Gang der Ereignisse seit der letzten Aussprache hier stehen sechs Themen zur Debatte: die fortdauernde Anwesenheit und Stärke der Truppen der USA in Deutschland, das Verhältnis der EWG zu den USA, die Gespräche der Großmächte über Berlin, die Gespräche der Bundesregierung mit der Sowjetunion, die Gespräche der Bundesregierung mit der Volksrepublik Polen, das bevorstehende innerdeutsche Treffen in Kassel. Diese Fragen stehen zur Debatte und erheischen konkrete Ausführungen, auch wenn der Bundeskanzler dem ausweicht. Zu den einzelnen Themen: erstens NATO und Truppen der USA. Solange es keine gleichgewichtige, gleichwertige und kontrollierte Abrüstung gibt und solange die politischen Spannungsursachen in Europa fortdauern, bleibt die NATO und bleiben die Truppen der USA in Deutschland und in Europa die unverzichtbare Basis unserer .Sicherheit, unserer Freiheit und einer guten Zukunft. — Sie kriegen gleich dazu etwas zu hören, meine Damen und Herren. — Ja; meine Damen und Herren, dann wollen wir doch einmal folgendes in aller Ruhe sagen. Der Kanzlerbeklagt sich über kritische Einlassungen, während er draußen ist, und die Regierungsfraktion beklagt sich, wenn wir dann nach seiner Rückkehr hier im Haus unsere Meinung sagen. Das können Sie mit „mehr Demokratie" nun wirklich nicht vereinbaren! Das Bemühen um Entspannung setzt — und dies wird der Bundeskanzler verstehen, wenn ich es sage — diese Sicherheit voraus. Ich meine, entgegen allen anderen Akzenten, die zu hören waren, die richtige Feststellung ist, daß die fortdauernde ungeschmälerte Anwesenheit dieser Truppen im gemeinsamen Interesse der USA und der Bundesrepublik Deutschland liegt. Ich sage dies, um hier mitzuteilen, daß sich die Bundesregierung auf die Unterstützung der CDU/CSU für eine Politik, die darauf gerichtet ist, dieses unentbehrliche Fundament zu stärken, jederzeit wird verlassen können. Ich sage dies auch deshalb, weil wir zu einem früheren Zeitpunkt — nach den Erklärungen des Außenministers der USA, Rogers, darüber, daß die Lasten im Bündnis anders verteilt werden müßten, und nach der Erklärung des Präsidenten der USA, Nixon, daß die USA ihr Engagement und ihre Präsenz abbauen würden, — hier und an anderer Stelle darauf hingewiesen haben, daß es eben nicht genügt, wenn die Bundesregierung verlangt, diese Truppen müßten hierbleiben. Vielmehr muß ihre eigene Politik einen Beitrag dazu leisten, indem sie weder irgendwo gar zu optimistische Entspannungserwartungen fördert noch etwa ihren Verteidigungsbeitrag, anders als nach der Krise in der Tschechoslowakei, festgelegt, verstärkt noch etwa darauf verzichtet, die politische Einigung des freien Europa zu betreiben. Dies sind wesentliche Beiträge, die die Bundesregierung leisten kann und muß, um die Dr. Barzel Truppen der USA so lange, wie dies nötig ist — und das ist eingangs beschrieben —, hierzuhalten. Wir hören nun, daß die Bundesregierung eigene Vorschläge für eine kommende NATO-Konferenz machen will. Wir hören, daß diese Probleme in Washington bis zu dieser Konferenz ausgeklammert worden seien. Wir hören, daß es eigene Vorschläge der Bundesregierung für diese Konferenz geben werde. Wir nehmen an, daß alle diese Fragen später in parlamentarisch geeigneter Weise erörtert werden. Der zweite Punkt betrifft: das Verhältnis der EWG zu den USA. Wir hätten es begrüßt, wenn der Herr Bundeskanzler, der hier soeben in seiner Erklärung schon eine Einschränkung vorgenommen hat, als er dartat, er habe für sich und nicht für die Gemeinschaft gesprochen, seine Einlassungen in Washington hierzu vorher mit den anderen Mitgliedern der EWG abgestimmt hätte. Zu diesem Problem ist folgendes Grundsätzliche zu sagen. Der Botschafter der USA bei den Gemeinschaften, Schaetzel, hat unlängst in einem Vortrag in Bonn — und als der nicht genügend gehört wurde, ist er noch veröffentlicht worden — sehr präzise und aus einer sehr freundschaftlichen Gesinnung die zunehmend negativen Tendenzen der Einstellung der öffentlichen Meinung der USA zu Problemen des Gemeinsamen Marktes dargetan. Seine Besorgnis, die er selber als ein „völlig düsteres Bild" bezeichnete, gipfelte in folgender kritischer Feststellung — deshalb ist es nicht nur ein Problem von Handelspolitik, Herr Bundeskanzler —: Wenn die politischen Ziele Europas nicht deutlich sind oder wenn uns der politische Rahmen für unsere Beziehungen fehlt, ergibt sich eine echte Gefahr, daß die Probleme und Reibungen in unseren Beziehungen die beherrschende Rolle übernehmen. Mit anderen Worten: Entwickelt sich die EWG zu einem handelspolitischen Verein von Präferenzen ohne eine politische Zielsetzung und ohne den Willen zur politischen Gemeinschaft, dann empfinden die USA dies — ich füge hinzu: mit Recht — als eine Diskriminierung. Ist dagegen das politische Ziel da, wird diese Sache anders beurteilt. Das ist ein wichtiger Punkt, meine Damen und Herren. Ich sage dies hier deshalb, weil da weniger die Bundesregierung und der Außenminister als der Bundeskanzler selbst angesprochen ist. Herr Bundeskanzler, in dem „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa", dem Sie und Herr Kollege Wehner von Ihnen, Herr Kollege Scheel, Herr Kollege Kiesinger und ich für uns und andere angehören, haben wir — mit Ihrer Zustimmung — am 11. März 1969, als wir die britischen Kollegen dort aufnahmen, folgenden Beschluß gefaßt: Deshalb ist das Komitee der Auffassung, daß nichts wichtiger ist als die Feststellung der Fortsetzung der von den Sechs schon begonnenen europäischen Integration dadurch, daß die Verwirklichung der Wirtschaftsunion fortgesetzt und Großbritannien mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Mitgliedsländer an der wirtschaftlichen und politischen Integration Europas beteiligt wird. Dies waren die Worte, die Ihre und der britischen Kollegen Zustimmung fanden. In Brüssel haben wir das am 16. Juli 1969 — ebenfalls mit Ihrer Zustimmung und nach einer entsprechenden Erklärung des britischen Außenministers Stewart — wiederholt und haben beschlossen — ich zitiere —: Die Sechs und Großbritannien mögen gleichzeitig ihren Willen kundtun, den Weg zur politischen Einheit .so bald als möglich zu beschreiten. Auf der Konferenz der Regierungschefs in Den Haag am 1. und 2. Dezember, deren Ergebnissen wir hier, wie erinnerlich, überwiegend zugestimmt haben, ist die Bundesregierung folgende Verpflichtung eingegangen — ich zitiere wieder —: Soweit die beitrittswilligen Staaten die Verträge und deren politische Zielsetzung akzeptieren, haben die Staatsbzw. Regierungschefs der Eröffnung von Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und den beitrittswilligen Staaten zugestimmt. Dagegen, Herr Bundeskanzler, steht eine Erklärung, die Sie am 3. März bei Ihrem Besuch in London abgegeben haben. Ich zitiere auch diese Erklärung im vollen Wortlaut: Ich glaube, wir müssen gewisse Probleme den nach uns kommenden Generationen überlassen. Das Denken hinsichtlich der politischen Union hat sich seit der Unterzeichnung des Rom-Vertrages im Jahre 1957 etwas gewandelt. Die vorherrschende Tendenz der öffentlichen Meinung — so behaupten Sie —befaßt sich heute mit einer echten Wirtschaftsgemeinschaft, d.h. Stärkung der Gemeinschaft durch Erweiterung, so daß sie gegen Ende dieses Jahrzehnts die echte Wirtschaftsunion auch in dem Sinne sein kann, daß sie eine Währungspolitik hätte. Dies ist ein umfangreiches Problem. Und gleichzeitig sollte man auch versuchen, eine politische Zusammenarbeit zu entwickeln, die Substanz hat. Sie wäre weniger als eine supranationale Lösung, aber viel mehr als der herkömmliche Typ von Beziehungen zwischen Regierungen. Wir werden es, glaube ich, mit zwei parallelen Prozessen zu tun haben, von dienen einer die wirtschaftliche Integration betrifft und der andere eine starke politische Zusammenarbeit. Und dann werden die nach uns kommende Generation oder Generationen sich des übrigen annehmen müssen. Dr. Barzel Meine Damen und Herren! Das, was wir miteinander im gemeinsamen Komitee verbindlich beschlossen und was Sie in Den Haag zugesagt haben, heißt: Politisches Ziel. Dagegen hat der Kanzler in London gesagt: das eine solle eine Union und das andere eine spezielle Form von Zusammenarbeit abgeben. Die ist ein fundamentaler Punkt. Glauben Sie, Herr Bundeskanzler, daß es im Interesse des europäischen Fortgangs wie im Interesse der Probleme der USA, von denen ich einen Akzent hier bezeichnet habe, gut wäre, auch im Hinblick auf die Klarheit gegenüber Moskauer Stimmen, die sich gegen dieses politisch freie Europa wenden, weil sie ihr Konzept einer gesamteuropäischen Sicherheitskonferenz dagegen setzen, wenn Sie, Herr Bundeskanzler, ganz klarmachten, daß Ihre Position die von Den Haag und die des „Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa" ist! Meine Damen und Herren, damit hier niemand behaupten kann, diese öffentliche Meinung, die Sie da unterstellen, sei die des ganzen Hauses: Wir meinen, daß auch das Schaffen des politisch vereinten Europas Aufgabe dieser Generation ist. Wie sonst sollen die jungen Menschen optimistisch der Zukunft entgegensehen? — Wie wollen Sie die Probleme einer Währungspolitik, einer Handelspolitik in Europa, die Ihre Regierung anspricht, wie wollen Sie die Probleme der verstärkten technologischen Zusammenarbeit, der Koordination der Gesellschaftspolitik regeln, wie wollen Sie eine gemeinsame Außenhandelspolitik möglich werden lassen ohne gleichzeitige Schritte auf die politische Union hin? Das ist die Frage. Das war der zweite Punkt. — Drittens. Die Gespräche der Großmächte über Berlin. Herr Bundeskanzler, die Bundesregierung sollte — und ich stelle diese Forderung nicht für hier, sondern ich kündige sie für den Auswärtigen Ausschuß an — zumindest in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments mitteilen, ob und gegebenenfalls was sie selbst den Westmächten als ihre Vorschläge für diese Gespräche auf den Weg gegeben hat. Wir haben hier unterstützt — und tun dies noch einmal —, was der Bundeskanzler in Erfurt öffentlich zu Berlin gesagt hat. Wir fragen, ob diese Fragen in den Gesprächen unter vier Augen in Erfurt eine fortgesetzte Behandlung gefunden und welche Rolle sie gespielt haben. Die Berliner Gespräche, denen die CDU/CSU, wie sich jedermann hier erinnern kann, seit langem zeitlich und politisch den Vorrang einräumt, sind für uns wie für viele draußen ein Prüfstein und ein Testfall für die Frage, ob es überhaupt eine Chance gibt, daß die Sowjetunion Entgegenkommen zeigt. Wenn ich den Herrn Bundeskanzler eben recht verstanden habe, so war dies der einzige konkrete Punkt und doch wohl ein neuer Akzent. Wir würden es begrüßen, Herr Bundeskanzler, wenn Sie unserer Auffassung, daß dies Priorität hat, ein Stückchen näher rücken könnten. Denn: wer Beziehungen zur DDR regeln will, muß doch zuerst das freie Berlin festigen. Das Berlin-Problem spielt eine Rolle auch bei den vorbereitenden Überlegungen zu einer Europäischen Sicherheitskonferenz. Wer soll dort für Berlin sprechen? — Das Berlin-Problem liegt auch im Zentrum der Überlegungen, zwischen Bonn und Moskau ein Gewaltverzichtsabkommen zu schließen. Unterstellt man, wie man lesen kann, in einem solchen Vertrag ginge es auch darum, irgendeine Formel über die Respektierung aller Grenzen zu finden, so stellt sich doch die Frage, ob diese Bundesregierung, dieser Bundestag und die Bundesrepublik Deutschland überhaupt Vollmacht haben, irgendeine Frage, die Demarkationslinie in Berlin betreffend — konkret genannt „die Mauer" —, regeln zu können und zu dürfen, ob dies nicht gegen den Vier-Mächte-Status oder gegen alliierte Vorrechte verstößt. Wer weiterkommen will, muß zuerst Berlin festigen. Und — ich sage dies, weil wir es für wichtig halten, das noch einmal in 'diesem Protokoll zu wissen — nach dem Willen der Berliner gehört West-Berlin zum Kultur-, Rechts-, Wirtschaftsund Finanzbereich ides Bundes. Dieser Wille der Berliner steht in Übereinstimmung mit dem Willen der Westmächte und mit den gewachsenen Realitäten. Ohne freien Zugang und ohne militärische Anwesenheit unserer Verbündeten wäre Berlin ebensowenig lebensfähig wie ohne die finanzielle Hilfe des Bundes. Wir meinen, daß diese Hilfe des Bundes in unverminderter Berlin-Präsenz des Bundes weiterhin ihren Ausdruch finden muß. Der vierte Punkt betrifft: Die Gespräche der Bundesregierung mit der Sowjetunion. Hierzu haben wir am 20. März Stellung genommen. Wir sehen kein Argument und keinen Vorgang, die uns veranlassen könnten, diese Stellungnahme zu verändern. Unsere Besorgnisse, Herr Bundeskanzler, wo wir sie geäußert haben, und unsere Zustimmung, wo wir sie geäußert haben, bestehen fort. Diese Besorgnisse wachsen, — auch über unsere Fraktion hinaus. Da die Regierung über diese Gespräche keine öffentlichen Mitteilungen macht, obwohl diese Gespräche im Kern ihrer ostpolitischen Aktivitäten liegen, werden wir eine Große Anfrage zu all diesen Fragen einbringen. Wir werden bereit sein — je nachdem, wie die Lage sich entwickelt und wie auch das Klima durch Pressesprecher usw. sich entwikkelt —, diese Große Anfrage, wenn möglich, erst nach dem Treffen in Kassel zu behandeln. (Abg. Dr. Apel: „Wenn ihr nicht artig seid, dann hauen wir euch!" — Heiterkeit bei der SPD.)








    Rede von Dr. Gerhard Reischl
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)