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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 27. Februar 1970

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . 1685 A Erweiterung der Tagesordnung 1685 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/70 — Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen VI/278, VI/450) 1685 B Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache VI/279) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/452), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/420, zu VI/420) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (6. Besoldungserhöhungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 131) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen VI/420, zu VI/420) — Zweite Beratung — und mit Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/ CSU betr. Beamtenbesoldung (Drucksachen VI/130, VI/420, zu VI/420) Berger (CDU/CSU) 1685 D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1686 A, 1689 D Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 1687 A, 1689 A, 1690 A Dr. Rutschke (FDP) 1688 C Rollmann (CDU/CSU) 1688 D Dichgans (CDU/CSU) 1690 C Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit (Straffreiheitsgesetz 1970) (SPD, FDP) (Drucksache VI/392) — Erste Beratung — Krockert (SPD) . . . . . . . . 1691 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 1692 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 1696 C Benda (CDU/CSU) 1699 C Jahn, Bundesminister 1703 A Dr. de With (SPD) . . . . . . 1705 B Vogel (CDU/CSU) 1706 D Moersch (FDP) . . . . . . . 1708 A Dr. Pinger (CDU/CSU) 1709 A Fragestunde (Drucksache VI/415) Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behauptung von Radio Moskau über eine Beteiligung der Bundesrepublik an der Herstellung von Kernwaffen in Südafrika 1709 D Frage des Abg. Reddemann: Untersuchung betr. Unterzeichnung eines Vertrages mit der CSSR ohne II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1710 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . 1710 A, B Frage des Abg. Baier: Forderung von sogenannten Folgekosten bei Baulanderschließungen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1710 C, D Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 1710 D Fragen des Abg. Scheu: Visumerteilung für führende Kräfte der rumänischen Wirtschaft Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1710D, 1711 B, C Scheu (SPD) 1711 B, C Frage des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Ergänzung des Grundgesetzes durch ein Grundrecht auf Naturgenuß Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1711 D, 1712B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) 1712 A, B Dichgans (CDU/CSU) 1712 C Fragen des Abg. Benda: Verstöße gegen die rahmenrechtlichen Bindungen des Bundesbesoldungsrechts Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1712 D, 1313B, C, D, 1714 A Benda (CDU/CSU) . . . 1713 B, C, D Vogel (CDU/CSU) 1714 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 1714 A Fragen des Abg. Ollesch: Gesellschaft zur Förderung der Olympischen Spiele „Der Flammenpfennig" Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 1714 B, C, D, 1715 A, B, C, D Ollesch (FDP) . . . . . . . . 1714 C, D Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1715 A, B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 1715 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1715 C Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Austausch von Informationen über Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 1715 D Frage des Abg. Strohmayr: Repräsentativbefragung in der Volkszählung 1970 1716 A Frage des Abg. Brück: Preisunterschiede zwischen in Frankreich und in Deutschland verkauften Autos 1716 C Frage des Abg. Löffler: Wahrung der Interessen des Handels mit osteuropäischen Staaten und Entwicklungsländern Ertl, Bundesminister 1716 D Frage des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Unterstützung von Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des biologischen Anbaus von Obst und Gemüse Ertl, Bundesminister . 1716 D, 1717 A, B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . 1717 A, B Dasch (CDU/CSU) 1717 B Fragen der Abg. Dr. Wagner (Trier), Bremm und Dr. Klepsch: EWG-Entschließung über die Weinmarktordnung — Existenzgefährdung deutscher Winzer — Notstandsklausel Ertl, Bundesminister 1717 C, 1718 A, B, D, 1719 B, C,. D, 1720 A, B, C, D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 1718 A, B Bremm (CDUCSU) . . . .. 1718 C, 1719 A Dr. Schmid, Vizepräsident 1719 B Dröscher (SPD) . . . . 1719C, 1720 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1720 B, C Pieroth (CDU/CSU) 1720 D Frage des Abg. Strohmayr: Vorschlag des niederländischen Landwirtschaftsministers betr. Verteilung eines unentgeltlichen „Schulapfels" . . 1721 A Fragen des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) : Beteiligung des Bundes an einer Niedersächsischen Küstenland GmbH Ertl, Bundesminister 1721 B Frage des Abg. Dichgans: Anzahl der Haushaltungen mit Anspruch auf eine Sozialwohnung . . 1721 C Nächste Sitzung 1721 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1723 A Anlage 1 a Änderungsantrag der Abg. Dr. Schäfer, Berger und Dr. Rutschke 1723 C Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten betr. Ergebnis der Untersuchungen über das Fischsterben im Rhein 1723 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Verpflichtungen der EWG-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Wirtschaftspolitik . . . . 1723 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Warnke betr. Vorlage des Entwurfs eines Zonenrandförderungsgesetzes 1724 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Verkauf von deutschsprachigen Zeitungen und Zeitschriften aus Ostblockländern . . . . 1724 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Brück betr. Preisunterschiede zwischen in Frankreich und in Deutschland verkauften Autos . . . . 1724 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gewandt betr. Erhöhung der Zuschlagssätze für lohngebundene Kosten 1724 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kleinert betr. Berechnung des Gemeinkostenzuschlags bei der Bauwirtschaft 1725 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weber (Heidelberg) betr. Unterstützung der Internationalen StokeMandeville-Weltspiele durch die Bundesregierung . . . . . ... . . . 1725 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rutschke betr. Aktion „Flammenpfennig" 1725 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wurbs betr. Aktion „Flammenpfennig" 1726 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gewandt betr. Vorlage des Entwurfs eines neuen Presserechts 1726 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Roser betr. Information der Teilnehmer an Kongressen in Warschauer-Pakt-Staaten über die Staatsangehörigkeitsgesetzgebung der DDR . . 1726 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Kleinert betr. Wahlrecht der im Ausland lebenden Deutschen . . 1726 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Biehle betr. Erhöhung der Mieten für alte bundeseigene Lagerhallen im Zonengrenzgebiet 1727 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) betr. Ausnahme des Olympiagroschens von der Berechnung der Umsatzsteuer 1727 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) betr. Verträge zwischen dem European Exchange System und deutschen Konzessionären 1727 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann betr. Zusammenhang zwischen dem steigenden Absatz von Tabakerzeugnissen und der Herabsetzung der Tabaksteuer . . . . 1728 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lensing betr. Vergabe öffentlicher Darlehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1728 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Susset betr. Ergebnis der EWG-Verhandlungen über eine Weinmarktordnung 1728 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dichgans betr. Anzahl der Haushaltungen mit Anspruch auf eine Sozialwohnung . . . . . . . . 1329 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans betr. Vorfinanzierung der Bausparverträge von Beamten durch die Deutsche Bau- und Bodenbank 1729 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hammans betr. Erhöhung der Zinssätze für Hausinstandsetzungsdarlehen 1729 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater betr. Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitnehmer 1729 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Senkung der Kosten und Beschleunigung von Hochschulbauten durch Rationalisierung 1729 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Nutzbarmachung der Friedensforschung für die Arbeit der Bundesregierung . . . . 1730 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister betr. Unterstützung von Forschungen auf dem Gebiet der Kernfusion durch die Bundesregierung 1730 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer betr. Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über den Ausbau der Hochschulen 1730 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer betr. zusätzliche Schnellbaumaßnahmen im Hochschulbereich 1731 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hubrig betr. Kriterien bei der Wahl der Projekte für das Schnellbauprogramm . . . . . . . . 1331 C Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hubrig betr. Thesen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zum Hochschulrahmengesetz 1732 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Zahl der Teilnehmer am Fernstudium . . . . . 1332 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff betr. Belastung des auswärtigen Dienstes durch Besuche von Vertretern des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik im Ausland . . . 1732 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden betr. Prüfung der Koordinierungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Raumordnung des Saarlandes und Lothringens 1733 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Einführung von Stufenprüfungen im öffentlichen Dienst 1733 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Folgen der Neuregelung der mittelfristigen Finanzierung der EWG-Agrarpolitik ab 1975 1733 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Becker (Mönchengladbach) betr. einen einheitlichen Turnus der Betriebsprüfungen im Bundesgebiet 1733 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 V Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. von Bülow betr. Förderung des Gebietes eines zum Bundesausbaugebiet erklärten Landkreises nach dessen Eingliederung in wirtschaftsstärkere' Landkreise 1734 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Varelmann betr. Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsamtsbezirken Leer und Vechta . . 1734 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Verringerung der Rentenbezüge deutscher Bürger, die jahrelang in Frankreich gearbeitet haben 1735 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gewandt betr. Anordnungen des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Berufsbildungsförderung 1735 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Deckung des Defizits der Rentnerkrankenversicherung 1736 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Untersuchung der Lehrlingsausbildung . . . 1736 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Darlehensgewährung für die bauliche und technische Vorbereitung von Umschulungsmaßnahmen 1736 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Unland betr. Plan von Prof. Dr. Schreiber zur Neugestaltung des Kindergeldrechts 1737 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dasch betr. Ortsdurchfahrt von Marktl im Zuge der B 12 . . 1737 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lemper betr. Ausbau der Erfttalstraße . . . . . . . . . 1737 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden betr. Sonderaktion der Bundesbahn für Frührentner 1737 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Härzschel betr. Ausbau der Ortsumgehung Schopfheim . . . . 1738 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Miltner betr. Sachverständigenkommission zur Festlegung einheitlicher Prüfwerte für die Sehleistung von Kraftfahrzeugführern und Sehteste der Kreisverkehrswacht Tauberbischofsheim 1738 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer betr. Ausbau der B 312 zwischen Stuttgart und Reutlingen 1738 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Bekämpfung der Luftpiraterie mit Hilfe von Foerster-Sonden 1738 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seibert betr. Odenwald-autobahn und Anschluß der Landkreise Obernburg und Miltenberg an diese Autobahn 1739 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Arnold betr. Störung des Empfangs der Fernsehprogramme durch Hochhäuser 1739 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock betr. Wohnungsbau in den Kreisen Wolfenbüttel und Goslar 1739 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1685 35. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Artzinger 28. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Becker (Nienberge) 27. 2. Berlin 31. 3. Biechele 28. 2. Biehle 27. 2. Dr. Birrenbach 6. 3. Bremer 28. 2. Bühling 27. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich * 27. 2. Ehnes 28. 2. Frau Dr. Elsner * 27. 2. Flämig * 23. 2. Frehsee 24. 3. Dr. Giulini 28. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 27. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Jacobi (Köln/ Iserlohn) 31. 3. Kiep 27. 2. Kleinert 27. 2. Köppler 27. 2. Kriedemann * 27. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 2. Lange 27. 2. Lautenschlager * 27. 2. Lemmrich 27. 2. Lensing 27. 2. Dr. Löhr * 27. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 27. 2. Majonica 27. 2. Meister * 23. 2. Memmel * 27. 2. Dr. Mikat 27. 2. Müller (Aachen-Land) * 27. 2. Ott 27. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 23. 2. Rasner 28. 2. Richarts * 27. 2. Riedel (Frankfurt) * 27. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Dr. Schulz (Berlin) 27.2. Dr. Siemer 27. 2. Springorum * 27. 2. Dr. Starke (Franken) * 27. 2. Dr. Warnke 27. 2. Weigl 27. 2. Wurbs 27. 2. Dr. Zimmermann 28. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 a Umdruck 11 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schäfer, Berger, Dr. Rutschke zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (...BesÄndG) - Drucksachen VI/279, VI/420, zu VI/420 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 § 1 Abs. 2 werden die Worte „der Vorbemerkung Nummer 5" ersetzt durch die Worte „den Vorbemerkungen Nummern 5 und 6" 2. In der Anlage 2 des Gesetzes wird unter Nr. 2 eingefügt: „Vorbemerkung Nummer 6 67,00 DM" Bonn, den 26. Februar 1970 Prof. Dr. Schäfer Berger Dr. Rutschke Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/381 Frage A 53) : Zu welchem Ergebnis haben die bisherigen Untersuchungen über das Fischsterben im Rhein vom vergangenen Jahr geführt? Die Ursache des Fischsterbens vom vergangenen Jahr konnte noch nicht geklärt werden. Es ist inzwischen bekannt, daß Endosulfan über den Main in den Rhein gelangt; es konnte aber noch nicht festgestellt werden, ob das Fischsterben im Juni 1969 allein oder im Zusammenwirken mit anderen Umständen durch Endosulfan verursacht wurde. Die Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeführt, die dabei von den Fachbehörden der beteiligten Bundesländer unterstützt wird. Auf meine Antworten auf die Mündlichen Anfragen der Kollegen Hansen und Bay in der 32. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Februar 1970 darf ich im übrigen hinweisen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom. 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/415 Frage A 4) : Was muß nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in die Tat umzusetzen, wonach jeder Mitgliedstaat die Pflicht hat, die Wirtschaftspolitik zu betreiben, 1724 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 die erforderlich ist, um unter Wahrung eines hohen Beschäftigungsstandes und eines stabilen Preisniveaus das Gleichgewicht seiner Gesamtzahlungsbilanz zu sichern und das Vertrauen in seine Währung aufrechtzuerhalten? Die Bundesregierung wird diese Prinzipien in geduldiger Zähigkeit vertreten. Art. 104 des EWG-Vertrages stellt nämlich nur eine allgemeine Verpflichtung dar. Sie ist bei der Gipfelkonferenz in Den Haag bekräftigt worden. Der Bundeswirtschaftsminister hat neuerdings einen Stufenplan für die fortschreitende Koordinierung und Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in der EWG auf der Grundlage von Stabilität und Wachstum vorgelegt. Am Ende dieses Stufenplanes steht die Wirtschafts- und Währungsunion. Die Wirtschafts- und Finanzminister der EWG haben am 24. Februar 1970 in Paris — zusammen mit den Notenbankgouverneuren — diesen Stufenplan eingehend beraten. Die Ministerkonferenz hat sich übereinstimmend für eine schrittweise Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik und die Entwicklung der EWG zu einer Stabilitäts- und Wachstumsgemeinschaft ausgesprochen. Die Einzelheiten sollen nunmehr in einer Ad-hoc- Arbeitsgruppe geklärt werden. Für Mitte dieses Jahres ist dann eine eingehende Beratung im Ministerrat vorgesehen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (Drucksache VI/415 Frage A 5) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag in angemessener Frist vor der Sommerpause den Entwurf eines Zonenrandförderungsgesetzes vorzulegen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den vier Zonenrandländern und den Zonenrandausschüssen der kommunalen und wirtschaftlichen Spitzenverbände, wie die Priorität der Zonenrandförderung auch in Zukunft gesichert werden kann. Sollte sich ergeben, daß die Erhaltung der Priorität der Zonenrandförderung — und sei es auch nur auf Teilgebieten — einer gesetzlichen Regelung bedarf, wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause initiativ werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Februar 1970 .auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/415 Frage A 6) : In welchen Auflagen werden in der Bundesrepublik Deutschland Zeitungen und Zeitschriften aus Ostblockländern in deutscher Sprache verkauft, wie z. B. „Sputnik" (Verlag Belser, Stuttgart), „Ideen des exakten Wissens" (Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart) oder die Zeitschrift „Polen"? In der Bundesrepublik gibt es keine amtliche Statistik, aus ,der .die von Ihnen gewünschten Angaben entnommen werden könnten. Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. verfügen nicht über zuverlässige Unterlagen. Privaten Schätzungen zufolge liegt die Verkaufsauflage von „SPUTNIK" bei ca. 28 000 Stück, von „Ideen des exakten Wissens" bei ca. 7000 Stück und von „Polen" bei ca. 100 000 Stück. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage dies Abgeordneten Brück (Drucksache VI/415 Frage A 7) : Kann die Bundesregierung die Differenzen bekanntgeben, die sie zu der Tabelle der Saarbrücker Zeitung über Preisunterschiede zwischen in Frankreich und in Deutschland verkauften Autos ermittelt hat, da sie in der schriftlichen Antwort auf die Frage Nummer 98 der Drucksache VI/381 die Tabelle der Saarbrücker Zeitung nur in der Größenordnung, jedoch nicht bis zu dieser Exaktheit bestätigen konnte? Beim Peugeot 204 ist die Differenz um 162 DM kleiner, beim Renault ,16 um 126 DM, beim VW 1300 um 103 DM und beim Opel Kadett urn 13 DM größer. Das sind Beispiele. Den eingeholten Auskünften liegen die Bruttopreise ohne Fracht- und Umrüstungskosten zugrunde. Demgegenüber hat die Saarbrücker Zeitung die französischen Grundpreise ,frei Forbach einschließlich Kasten für gewisse, von Fall zu Fall unterschiedliche Exportausstattungen und deutscher Mehrwertsteuer mit dem deutschen Bruttopreis frei Saarbrücken verglichen. Derartige Vergleiche lassen sich aber nicht mit letzter Exaktheit durchführen: Die Ausstattungen der Fahrzeuge sind in beiden Ländern unterschiedlich. Die Kosten für die erforderliche Umrüstung in Deutschland und den Transport über die Grenze lassen sich nur schätzen. Hinzu kommen die Kosten der notwendigen Einzelabnahme durch den TÜV. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Februar 1970 .auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/415 Frage A 8): Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die bereits am 7. November 1969 bei Gesprächen mit den Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft in Aussicht gestellte Erhöhung der Zuschlagssätze für lohngebundene Kosten, die durch die Veränderung infolge der zum 1. Januar 1970 eingeführten Lohnfortzahlung bedingt sind, nicht zu gewähren? Übereinstimmend mit dein Beratungsergebnissen in der Konzertierten Aktion und im Konjunkturrat hat die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1970 erklärt, daß im Hinblick auf die konjunkturelle Situation bei der Erhöhung administrierter Preise Zurückhaltung geboten ist. Dieser Grundsatz muß auch für die Neufestsetzung von Zuschlagsätzen für lohngebundene Kosten gelten. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1725 Im übrigen sind die vom Bundesminister für Wirtschaft bekanntgegebenen Zuschlagsätze für lohngebundene Kosten lediglich Richtsätze, die der Vereinfachung der Preisberechnung in den Fällen dienen, in denen Lohngleitklauseln vereinbart worden sind. Die Zuschläge des Auftragnehmers für lohngebundene Kosten können bis zur Höhe der Richtsätze ohne Nachweis als preisrechtlich zulässig angesehen werden. Die Richtsätze begründen keine preisrechtliche Obergrenze. Dem Auftragnehmer können höhere lohngebundene Kosten auf Nachweis erstattet werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (Drucksache VI/415 Frage A 9): Hält die Bundesregierung es für vertretbar, die durch das Lohnfortzahlungsgesetz der Bauwirtschaft, insbesondere den kleineren Unternehmen, auferlegten Belastungen bei der Berechnung des preisrechtlich zu genehmigenden Gemeinkostenzuschlages völlig unberücksichtigt zu lassen, oder ist auf Grund inzwischen etwa festgestellten Zahlenmaterials eine Änderung der bisherigen ablehnenden Stellung zu erwarten? Die Bundesregierung hatte Ende vergangenen Jahres beabsichtigt, die in der Stundenlohnverordnung als Höchstsätze festgelegten Kalkulationszuschläge für Gemeinkosten und Gewinn im Hinblick auf die am 1. Januar 1970 eintretenden Kostensteigerungen zu erhöhen. Die gegenwärtige preispolitische Situation erfordert jedoch eine neue Betrachtung aller Preisregelungen, die noch von der Verwaltung festgesetzt werden. Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 1969 auf die besondere Bedeutung der administrativen Preisregelungen hingewiesen. In den letzten Zusammenkünften der Konzertierten Aktion und des Konjunkturrates der öffentlichen Hand ist Übereinstimmung erzielt worden, daß eine Preiserhöhung auf Grund administrativer Regelungen im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Multiplikatorwirkung auf den allgemeinen Preisstand ausüben würde und daher möglichst unterbleiben solle. In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, daß das Verbot, höhere als die in der Stundenlohnverordnung festgesetzten Zuschläge bei der Preisberechnung zu verwenden, sich weder auf die öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln zu Wettbewerbspreisen oder zu Selbstkostenpreisen vergebenen Bauaufträge noch auf private Aufträge erstreckt. Die Bundesregierung ist aber bestrebt, die Stundenlohnzuschläge baldmöglichst den Kostensteigerungen anzupassen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (Drucksache VI/415 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit zuzusagen, daß der Bund sich in wesentlichem Umfang an den Kosten für die Ausrichtung der „Olympiade der Querschnittsgelähmten" (Internationale StokeMandeville-Weltspiele) beteiligen wird, die vom 1. bis 12. August 1972 in Heidelberg stattfinden werden? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, sich an den Kosten für die Durchführung der Internationalen Stoke-Mandeville-Weltspiele im Jahre 1972 zu beteiligen. Über die Höhe der Beteiligung kann z. Z. noch nichts Näheres gesagt werden. Auch der Deutsche Versehrtensportverband als Träger der Veranstaltung konnte hierzu Einzelheiten noch nicht mitteilen. Er geht jedoch davon aus, daß eine verhältnismäßig kleine Finanzierungslücke zu schließen sein wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache VI/415 Fragen A 37 und 38) : Sind dem Bundesminister des Innern Meldungen bekannt, nach denen von 30 bis 35 Millionen DM Unterstützung für die Olympischen Spiele durch die Aktion „Flammenpfennig" nur 80 000 bis 120 000 DM auf Konten der Aktion eingegangen sind, das Geld aber weder an die Deutsche Sporthilfe noch an die Olympische Gesellschaft oder das Nationale Olympische Komitee abgeführt worden sein soll? Zählt der Bundesminister des Innern die Aktion „Flammenpfennig" zu den begrüßenswerten privaten Initiativen, von denen sein damaliger Amtsvorgänger betonte, sie seien zur Erreichung der Ziele in München erforderlich? Mir ist bekannt, daß der Vorstand des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade München 1972 am 21./22. November 1969 einstimmig den folgenden Beschluß gefaßt hat: „1. Der Vorstand des Organisationskomitees distanziert sich förmlich von der Tätigkeit des Vereins „Der Flammenpfennig", insbesondere weil dieser in der Öffentlichkeit behauptet, die ihm zufließenden Mittel (Zündholzwerbung, Olympiaschallplatte) dienten der Förderung der Olympischen Spiele München 1972, während weder dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland noch dem Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade München 1972, noch dem Verein zur Förderung der Olympischen Spiele von München 1972 e. V. noch der Stfitung Deutsche Sporthilfe bisher Erträge zugeführt bzw. irgendwelche konkreten Zusagen in dieser Richtung gemacht worden sind. 2. Das Generalsekretariat wird gebeten, den Verein „Der Flammenpfennig" — unter Fristsetzung — zur ,Unterlassung der vorgenannten Behauptung aufzufordern. Notfalls sind rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen." Nach diesem einstimmigen Beschluß des für die Vorbereitung und Durchführung der Olympischen Spiele 1972 zuständigen Gremiums sehe ich keine Möglichkeit, die Aktion „Der Flammenpfennig" zu 1726 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 den im Sinne Ihrer Frage „begrüßenswerten privaten Initiativen" zu rechnen. Die in der Frage angesprochene Summe von 80-120 000 DM steht nach mir zugegangenen Informationen in dieser Höhe überhaupt nicht zur Debatte. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/415 Fragen A 39 und 40) : Kann von seiten der Bundesregierung bestätigt werden, daß die Informationen, die im Dezember 1968 durch ein Mitglied des Hauses, der Geschäftsführer der Aktion „Flammenpfennig" ist, dem damaligen Staatssekretär Köppler in der Fragestunde gegeben wurden, Eingang in die Unterlagen des für die Olympischen Spiele zuständigen Hauses gefunden haben? Welche Schlüsse oder Maßnahmen sind daraus für die damals angekündigten Gespräche zwischen „Flammenpfennig" und Organisationskomitee gezogen oder getroffen worden? Ich kann dies bestätigen. Die Informationen, die der Herr Kollege Wagner in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Dezember 1968 gegeben hat, wurden leider in der Sache nicht bestätigt. Die Informationen haben seinerzeit die Hoffnung genährt, daß die Gespräche zwischen Organisationskomitee, Deutscher Olympischer Gesellschaft und „Flammenpfennig", auf die ich in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Ollesch eingegangen bin, zu einem der Sache dienenden Übereinkommen führen würden. Leider wurde diese Hoffnung, wie ich gleichfalls schon ausführte, gründlich enttäuscht. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/415 Frage A 41): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag ihren Entwurf für ein neues Presserecht, in dem die rechtliche Stellung der Redakteure geregelt wird, vorzulegen? Der Bund besitzt nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes lediglich eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse. Schon im Hinblick auf diese eingeschränkte Gesetzgebungsbefugnis müssen die Vorbereitungen zu einem Presserechtsrahmengesetz im engen Kontakt mit den Ländern und den beteiligten Organisationen und Verbänden erfolgen. Das beansprucht eine gewisse Zeit, so daß ein Termin für die Vorlage eines Presserechtsrahmengesetzes noch nicht, auch nicht annähernd, genannt werden kann. Ich werde den Entwurf zügig, aber nicht überhastet voran treiben. Ob in diesem Gesetz auch die rechtliche Stellung der Redakteure geregelt werden wird, ist noch offen. Selbst wenn dies geschehen würde, bedürfte die Regelung, da es sich dann auch hier nur um Rahmenrecht handeln könnte, noch der Ausfüllung im einzelnen durch die Landesgesetzgeber. Entsprechende Vorschriften müßten deshalb so gestaltet sein, daß die augenblicklich noch unübersichtliche Entwicklung nicht etwa durch die Landesgesetzgeber gehemmt wird, sondern daß Raum bleibt für tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarungen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (Drucksache VI/415 Frage A 42) : Was unternimmt die Bundesregierung zur Information derjenigen Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland, die beabsichtigen, an wissenschaftlichen Kongressen in Ländern des Warschauer Pakts teilzunehmen, auf die die Staatsangehörigkeitsgesetzgebung der DDR Anwendung finden könnte (z. B. XIII. Internationaler Historiker-Kongreß vom 16. bis 23. August 1970 in Moskau und VII. Weltkongreß für Soziologen vom 14. bis 19. September 1970 in Varna/Bulgarien)? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, haben sich auf 'internationalen Kongressen Schwierigkeiten der Art, die in Ihrer Frage angedeutet werden, für Wissenschaftler aus der Bundesrepublik bisher nicht ergeben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es auch in Zukunft dazu nicht kommen wird. Für besondere Informationen oder gar Warnungen sieht sie daher keinen Anlaß. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß eine Reise nach Osteuropa für Personen, nach denen die DDR-Behörden fahnden, deshalb ein Risiko bedeuten kann. Dies ist jedoch ein generelles Problem und nicht eine Frage, die speziell mit in Osteuropa abgehaltenen internationalen wissenschaftlichen Kongressen zusammenhinge. Im Gegenteil können wir feststellen, daß die Veranstalter in solchen Fällen um einen reibungslosen Ablauf besonders bemüht sind. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (Drucksache VI/415 Frage A 46) : Welches Ergebnis hat die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Prüfung gehabt, im Ausland lebenden Deutschen das Wahlrecht zuzugestehen? Nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes haben Angehörige des öffentlichen Dienstes, die auf Anordnung ihres Dienstherrn ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben, das aktive Wahlrecht. Eine Ausweitung des aktiven Wahlrechts auf weitere Gruppen von Auslandsdeutschen ist in mehreren Besprechungen der beteiligten Bundesressorts geprüft worden, ohne daß eine rechtlich wie politisch unbedenkliche Lösung gefunden werden konnte. Vor allem in verfassungsrechtlicher Hinsicht erga- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1727 ben sich dabei unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes Schwierigkeiten bei der Abgrenzung bestimmter Gruppen von Auslandsdeutschen, die in die Wahlberechtigung einbezogen werden sollten, gegenüber solchen, die weiterhin davon ausgeschlossen geblieben wären. An diese Schwierigkeiten war in der letzten Wahlperiode auch der Initiativgesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD durch Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gescheitert. Mit diesem Gesetzentwurf sollte den Bediensteten zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Organisationen für die Dauer ihres Dienstverhältnisses das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag eingeräumt werden. Der Bundesrat hielt es für geboten, die Ausdehnung des aktiven Wahlrechts nochmals gründlich zu überdenken und eine gesetzliche Regelung dem Sechsten Deutschen Bundestag vorzubehalten. Das aus anderem Anlaß bereits beabsichtigte Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz wird Gelegenheit geben, das Gesamtproblem im Sinne der Anregung des Bundesrats nochmals zu behandeln. Die Bundesregierung wird dabei bemüht bleiben, dieses Anliegen der Auslandsdeutschen im Rahmen der Möglichkeiten zu fördern. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 26. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (Drucksache VI/415 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es gerechtfertigt ist, Mieten für alte bundeseigene Lagerbauten zum jetzigen Zeitpunkt und zudem im Zonengrenzgebiet (z. B. Neuwildflecken bzw. Oberwildflecken, Brückenau) ohne jeden Grund um 100 % zu erhöhen und damit die dort angesiedelte Industrie, die wegen der geographisch ungünstigen Lage schwer genug zu kämpfen hat, ernsthaft in ihrer Existenz zu gefährden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die 100%ige Erhöhung bei dem angeführten Beispiel Lagerhallen der ehemaligen Wehrmacht betrifft, die durch Sprengungen 1945 bis 1951 schwer in Mitleidenschaft gezogen wurden, und somit eine Mieterhöhung auch generell nicht vertretbar ist, zudem seit Beginn des Mietverhältnisses bisher die Mieten schon um 100 % erhöht wurden und erhebliche bauliche Instandsetzungen vom Mieter zu tragen waren? Die Bundesregierung wird keine grundlosen Mieterhöhungen dulden, schon gar nicht in dem von Ihnen angeführten Umfang. Über den Einzelfall, der Ihrer Frage zugrunde liegt, und die Gründe der hier notwendigen Mieterhöhung sind Sie bereits mit Schreiben vom 16. Februar 1970 ausführlich unterrichtet worden. Ich bin gerne bereit, Ihnen den Sachverhalt in Erinnerung zu bringen. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, daß die bisherigen Mietsätze bei dem von Ihnen angesprochenen Objekt ganz erheblich unter dem ortsüblichen Niveau liegen und schon längst hätten erhöht werden müssen. Auch der erhöhte Mietzins liegt immer noch unter dem Durchschnitt der in der dortigen Gegend und für vergleichbare Objekte allgemein geforderten Nutzungsentgelte. Eine Existenzgefährdung des betroffenen Unternehmens ist um so weniger anzunehmen, als diese Firma bereits mehrere früher bundeseigene Lagerhallen gekauft hat und auch noch weitere Mietobjekte käuflich zu erwerben beabsichtigt. Bei der Bemessung des Mietzinses sind Lage, Bauzustand und sonstige Beschaffenheit des Mietobjektes ebenso berücksichtigt worden wie der Umstand, daß die Firma die Kosten des Bauunterhalts trägt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (Drucksache VI/415 Frage A 54) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den bei Sportveranstaltungen derzeit erhobenen Olympiagroschen von der Berechnung der Umsatzsteuer auszunehmen? Herr Kollege, es ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie im einzelnen bei Sportveranstaltungen ein Olympiagroschen erhoben wird. Daher kann die von Ihnen gestellte Frage zur Zeit nicht beantwortet werden. Das Bundesfinanzministerium wird sich mit den Sportverbänden und den zuständigen Finanzbehörden der Länder in Verbindung setzen. Ich werde veranlassen, daß Sie über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 26. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (Drucksache VI/415 Fragen A 56 und 57) : Ist die Bundesregierung bereit, die zwischen dem European Exchange System (EES) als Behörde der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und den deutschen Vertragspartnern (Konzessionären) abgeschlossenen Verträge daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem deutschen Recht vereinbar sind, und ist sie gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß die Musterverträge geändert werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verträge vorsehen, daß über alle Streitigkeiten und Ansprüche aus den Verträgen der vertragschließende Offizier der Streitkräfte, also eine Vertragspartei, entscheidet, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß aus diesem Grunde noch kein Schlichtungsverfahren nach Artikel 4 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens beantragt wurde? Die Frage der Ausgestaltung der Konzessionärsverträge zwischen dem European Exchange System (EES), einer Behörde der amerikanischen Streitkräfte, und deutschen Unternehmern war kürzlich Gegenstand einer mündlichen Anfrage des Kollegen Schmidt (Kempten). In meiner schriftlichen Beantwortung — sie ist abgedruckt im Sitzungsprotokoll vom 28. Januar 1970 S. 1168 — habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bereit ist, ihre guten Dienste zur Beilegung von Streitigkeiten aus diesen Verträgen zur Verfügung zu stellen. Ich wiederhole die Bereitschaft der Bundesregierung, in diesen Fällen vermittelnd und gutacht- 1728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 lieh tätig zu werden. Sollte sich in diesem Zusammenhang herausstellen, daß Vertragsbestimmungen Anlaß zu Bedenken geben, wird die Bundesregierung ggf. für eine Änderung der Verträge eintreten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in diesen Verträgen vorgesehen ist, daß der vertragschließende Offizier der amerikanischen Streitkräfte bei Streitigkeiten von Anträgen eines Konzessionärs einen schriftlichen Bescheid erteilt. Nach Artikel 4 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens kann jedoch der Konzessionär innerhalb von 21 Tagen nach Empfang des Bescheides einen Schlichtungsantrag stellen. Über den Antrag entscheidet dann ein Vertragsschlichtungsausschuß. Der vorgesehene Schlichtungsausschuß ist allerdings noch nicht errichtet worden, und zwar deshalb, weil ein Schlichtungsantrag bisher noch nicht gestellt worden ist. Die Entscheidung des vertragschließenden. Offiziers ist demnach kein Hindernis, sondern gerade Voraussetzung für das Zusammentreten des Schlichtungsausschusses. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 26. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (Drucksache VI/415 Frage A 63) : Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem ständig steigenden Absatz von Tahakerzeugnissen — 1969 ergab sich gegenüber 1968 eine Steigerungsrate von rund 5 % auf einen Absatz im Werte von über 11 Milliarden DM — und der bei Einführung der Mehrwertsteuer erfolgten Herabsetzung der Tabaksteuer? Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der ständigen Zunahme des Klein-verkaufswertes der abgesetzten Tabakerzeugnisse — mengenmäßig steigt seit Jahren nur der Zigarettenabsatz — und der geringfügigen Senkung der Tabaksteuer zum 1. Juli 1968. Durch die Senkung der Tabaksteuer für Zigaretten um 1 v. H. und für Zigarren um 0,4 v. H. des Kleinverkaufspreises wurde lediglich die Umsatzsteuermehrbelastung des Kostenanteils „Tabaksteuer" beim Umsatzsteuersatz von 11 v. H. ausgeglichen. Diese Maßnahme hat nicht zu einer Senkung der Kleinverkaufspreise für Zigaretten und Zigarren geführt. Sie hat sich deshalb auch nicht auf die Steigerungsrate für die Zeit nach der Tabaksteuersenkung ausgewirkt. Mit 5,6 v. H. entspricht die Steigerungsrate für 1969 fast genau dem Durchschnitt der Steigerungsraten der letzten fünf Jahre. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 27. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lensing (Drucksache VI/415 Fragen A 70 und 71) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969 in den Ländern starke Bestrebungen ausgelöst hat, auf Landesebene jeweils nur einem bestimmten Kreditinstitut oder einer bestimmten Institutsgruppe die Leitfunktion für die Vergabe öffentlicher Darlehen oder deren Direktvergabe zu übertragen, und daß dadurch, wie schon in Hessen nach den Landesrichtlinien vom 16. Juni 1967, den betrauten Institutionen Wettbewerbsvorteile oder Monopole gegeben und dementsprechend den Bauern die Möglichkeit der freien Bankenwahl genommen oder weitgehend beschränkt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit auch insoweit der bisherige Grundsatz der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Sauern gewahrt bleibt und damit entsprechend den Forderungen des Berichts der Bundesregierung über die Wettbewerbsuntersuchung im Kreditgewerbe vom 18. November 1968 das Prinzip der Wettbewerbsneutralität öffentlicher Stellen berücksichtigt und Einflußnahmen öffentlicher Stellen zugunsten bestimmter Kreditinstitute vermieden werden? Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen in den Ländern bekannt, die darauf abzielen, bestimmten Kreditinstituten oder einer bestimmten Institutsgruppe die Vergabe der öffentlichen Mittel bei Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zu übertragen. Da nach § 10 des Gesetzes über eine Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" der Bund jedem Land 60 % bzw. beim Küstenschutz 70 % der in dem betreffenden Land entstandenen Kosten lediglich zu erstatten hat, werden Darlehen und Zuschüsse von den Ländern unmittelbar vergeben. Die Länder sind damit Darlehensgeber und bestimmen deshalb auch den Bankenweg. Durch Landesmaßnahmen könnte für den einzelnen Landwirt die Möglichkeit der freien Wahl einer Hausbank eingeschränkt werden. Die Bundesregierung hat jedoch keine rechtliche Handhabe, einen bestimmten Bankenweg vorzuschreiben. Sie würde es begrüßen, wenn die Länder den bisherigen bewährten Bankenweg beibehalten würden, sie hat jedoch keine Möglichkeit; in dieser Richtung auf die Länder einzuwirken. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (Drucksache VI/415 Frage A 72) : Wie vereinbart sich das vorläufige Ergebnis der Brüsseler Verhandlungen über eine europäische Weinmarktordnung mit den Erklärungen, die der Bundesernährungsminister noch am 13. Januar 1970 (s. Der deutsche Weinbau, Nr. 3 vom 20. Januar 1970) abgegeben hat und denen zufolge die europäischen Weinrechts- und Weinmarktbestimmungen so weit gefaßt und so stark regionalisiert werden müßten, daß die Bestimmungen des deutschen Weingesetzes nicht geändert zu werden brauchten? Anläßlich des Besuches des Präsidenten des Deutschen Weinbauverbandes am 13. Januar 1970 habe ich folgendes erklärt: Ich würde mich nachdrücklich dafür einsetzen, daß die europäischen Weinrechts- und Weinmarktbestimmungen so weit gefaßt werden, daß sie den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen in der EWG Rechnung tragen; das ist auch geschehen. Wenn nicht alle Bestimmungen des neuen deutschen Weingesetzes in der Entschließung des Rates Aufnahme gefunden haben, so lag das an den schwerwiegenden gegensätzlichen Auffassungen der Mitgliedstaaten. Meines Erachtens bildet der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1729 ausgehandelte Kompromiß eine brauchbare Lösung für die deutsche Weinwirtschaft. Im übrigen wird über die Frage der Einfügung einer Katastrophenklausel noch verhandelt. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/415 Frage A 112) : Wieviel Haushaltungen in der Bundesrepublik Deutschland hätten schätzungsweise bei den geltenden Einkommensgrenzen einen Anspruch auf eine „Sozialwohnung", deren Miete mit Hilfe öffentlicher Mittel verbilligt ist, und wieviel solcher Sozialwohnungen gibt es schätzungsweise in der Bundesrepublik Deutschland? Gegenwärtig gehören etwa 14 Mio Haushalte zu den Berechtigten des sozialen Wohnungsbaues. Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik rund 5,1 Mio Sozialwohnungen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/415 Frage A 113) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Deutschen Bau- und Bodenbank die erforderlichen Mittel fehlen, um Bausparverträge der Bediensteten des Bundes und der Länder zu günstigen Bedingungen ausreichend vorzufinanzieren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bau- und Bodenbank zur Zeit nicht alle vorliegenden Anträge von Bundesbediensteten auf Gewährung von Vor- und Zwischenkrediten bedienen kann. Deshalb ist beabsichtigt, der Deutschen Bau- und Bodenbank zur Vor- und Zwischenfinanzierung ein weiteres Darlehen in Höhe von 5 Millionen DM für Baumaßnahmen der Bundeswehr und in Höhe von 3 Millionen DM für Baumaßnahmen der Verwaltungsangehörigen des Bundes zu gewähren. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache VI/415 Frage A 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zinssätze der vom Bund mit Zinsverbilligunqsmitteln geförderten Hausinstandsetzungsdarlehen durch die Erhöhungen des Diskontsatzes wesentlich angehoben worden sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zinssätze der vom Bund verbilligten Kapitalmarktdarlehen für die Instandsetzung und Modernisierung angezogen haben, soweit die vereinbarten Darlehensbedingungen dies erlauben. Dies ist vor allem insofern der Fall, als sich der Spareckzins und der Zins für längerfristige Spareinlagen erhöht haben, aus denen diese Mittel hauptsächlich refinanziert werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Storck vom 27. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (Drucksache VI/415 Fragen A 115 und 116) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch gezielte Maßnahmen im Bereich des Wohnungsbaus eine bessere Integration der ausländischen Arbeitnehmer, die in erheblichem Umfang an unserer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beteiligt sind, erreicht werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, besondere Initiativen zu ergreifen oder zu veranlassen, um zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus für ausländische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, zu erreichen? Gezielten Maßnahmen für den Wohnungsbau für ausländische Arbeitnehmer sind von unserer Förderungssystematik her Grenzen gesetzt. Ausländische und inländische Arbeitnehmer haben zum Wohnungsmarkt — Wohnungsneubau und Wohnungsbestand — gleichen Zugang. Die Bundesregierung hat aber gleichwohl seit 1966 über den Haushalt des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung alljährlich Mittel zur Verfügung gestellt, um den Abfluß der für den Wohnungsbau ausländischer Arbeitnehmer von der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel — die aus Liquiditätsgründen bereits in 10 Jahren getilgt werden müssen — zu erleichtern. Auf diese Weise sind bis einschließlich 1968 rd. 1320 Wohnungen gefördert worden. Die Zahlen für 1969 — die zwischen 400 und 500 Wohnungen liegen dürften — stehen noch aus. Die Bundesregierung hat auch für 1970 und die Folgejahre für diesen Zweck 4 Millionen DM im Haushalt des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vorgesehen. Die derzeitige Förderung der ausländischen Arbeitnehmer sieht bis zu 9000 DM (2 % Zins, Tilgung in 10 Jahren) je Wohnung von der Bundesanstalt für Arbeit und bis zu 7500 DM je Wohnung vom Bund als öffentliche Darlehen oder als Zuschüsse zur Tilgungsstreckung der Anstaltsmittel vor. Die Bundesmittel werden über die Länder gewährt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/415 Frage A 117): Hat die Bundesregierung bereits ein Programm entwickelt, um durch entsprechende Rationalisierungsarbeiten auf dem Gebiet des Hochschulbauwesens zu einer Kostensenkung und Beschleunigung von Hochschulbauten zu kommen? Die Bundesregierung bemüht sich, gemeinsam mit den Ländern zu einer Rationalisierung, d. h. zu einer Kostensenkung und Beschleunigung im Hochschulbau zu kommen. Sie arbeitet zu diesem Zweck aktiv im Zentralarchiv für Hochschulbau in Stuttgart mit, das 1962 gegründet wurde. Im Zentralarchiv werden grundlegende Methoden einer Bedarfsbemessung und Planung dies Hochschul- 1730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 baues und Richtwerte zum Flächenbedarf und zur Höhe der einzelnen Kasten entwickelt. Zu einher Kostensenkung wird weiter die Auswertung der Erfahrungen beitragen, die Bund und Länder bei dem zur Zeit laufenden Schnellbauprogramm machen. Die Anwendung auf dem Markt befindlicher Konstruktionssysteme im Hochschulbau (Erstellung sog. Standard- oder Systembauten) wird nicht nur zu einer Beschleunigung bei der Planung und baulichen Durchführung der Baumaßnahmen führen, sondern auch — durch die hier mögliche Anwendung größerer Serien — zu einer Kostensenkung. Das wird um so mehr der Fall sein, als zu erwarten ist, daß diese Bauweise stärker als bisher Eingang in den Hochschulbau findet. Weiterhin hat der Planungsausschuß für den Hochschulbau auf Vorschlag des Bundes bereits in seiner konstituierenden Sitzung am 16. Januar 1970 beschlossen, zu einer Vereinfachung und Verkürzung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens zu kommen. Nach entsprechenden Vorarbeiten in mehreren Ländern und im Zentralarchiv, das in Kürze erste Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens vorlegen will, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die in- und ausländischen Erfahrungen zu diesem Fragenkomplex analysieren und Methoden für ein rationalisiertes Verfahren und seiner Anwendung in den einzelnen Ländern erarbeiten. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/415 Frage A 118) : Welche Vorstellung hat die Bundesregierung über eine Nutzbarmachung der Friedensforschung für die Arbeit der Bundesregierung? Die Vorstellungen der Bundesregierung über eine Nutzbarmachung der Friedens- und Konfliktforschung für ihre Arbeit lassen sich unter drei Aspekten zusammenfassen: 1. Ein wesentlicher Bestandteil der Friedensforschung ist die Konfliktsforschung. Gerade dieser Methodenzweig kann Hilfestellung bei der friedlichen Konfliktlösung auf vielen Gebieten leisten. Neben der Sicherheitspolitik kann Konfliktforschung auch Integrationsprozessen, der Entwicklungspolitik, aber auch innenpolitischen Fragestellungen zugewandt sein. 2. Wie jede Wissenschaft wirkt die Friedensforschung — und für sie gilt dies sicher in besonderem Maße — in die Öffentlichkeit und damit über die öffentliche Diskussion wieder auf die Rationalität des politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses ein. Auch dies ist eine Hilfe für die Arbeit der Bundesregierung. 3. Konkreter Nutzen für die praktische Arbeit der Bundesministerien setzt enge Kontakte zwischen den Politikern, Beamten und Wissenschaftlern voraus. Diese Zusammenarbeit ist nicht nur für die gegenseitige Information, sondern zur gemeinsamen Problemfindung und Formulierung von Arbeitsvorhaben notwendig. Es gibt schon heute auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesressorts und wissenschaftlichen Instituten. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/415 Fragen A 119 und 120) : Beabsichtigt die Bundresegierung, Forschungen auf dem Gebiet der Kernfusion zu unterstützen? ist die Bundesregierung in der Lage zu berichten, ob auf dem Gebiet der Kernfusion in Forschungsstätten der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet wird? Die Bundesregierung fördert Forschungen auf dem Gebiet der Kernfusion seit dem Jahre 1965, dem Jahr, in dem die Erforschung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland wiederaufgenommen werden konnte. Seit dieser Zeit bilden die Arbeiten auf den Gebieten der Plasma- und Fusionsforschung einen wichtigen Teil der deutschen Atomprogramme. Das 3. Atomprogramm für die Jahre 1968-1972 sieht dafür staatliche Fördermittel in Höhe von 260 Millionen DM vor. Vor allem das Institut für Plasmaphysik GmbH in München-Garching und das Institut für Plasmaphysik der Kernforschungsanlage Jülich arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernfusion. Daneben laufen Forschungsarbeiten an Hochschulinstituten in Stuttgart und Braunschweig. Die von Bund und Ländern hierfür aufgewendeten Fördermittel betrugen in den Jahren 1968 und 1969 etwa 85 Millionen DM. In den beiden Instituten in Garching und Jülich arbeiteten Ende 1969 rund 1000 Beschäftigte, davon 205 Wissenschaftler. Seit 1963 sind die Arbeiten in Garching und Jülich durch Assoziationsverträge mit dem Forschungs- und Ausbauprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft verknüpft. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/415 Frage A 121) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Professor Dahrendorf, die er auf dem Landesparteitag der FDP am 5. Januar 1970 in Stuttgart in folgende Worte faßte: „Ich habe die allergrößte Sorge, daß mein Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1731 Kollege, der gegenwärtige Wissenschaftsminister, eine Politik des Ausbaus für die 70er Jahre betreiben wird, die dazu führt, daß am Ende der 70er Jahre unsere Hochschulen nicht anders aussehen als am Ende der 60er Jahre, nur mehr davon da sind."? Um die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu verstehen, die er auf dem Landesparteitag der FDP am 5. Januar 1970 in Stuttgart gemacht hat, muß man sie im Zusammenhang lesen. Prof. Dahrendorf begann seine kritische Bemerkung mit der Feststellung: „Aus dem Jahre 1969 können wir uns noch daran erinnern, daß Hochschulreform gesagt wurde und tatsächlich nichts anderes getan wurde, als durch erhebliche neue Zuweisungen von Mitteln die bestehenden Hochschulen in der bestehenden Form auszubauen." Herr Prof. Dahrendorf befürchtete offenbar, daß — angesichts dieser Erfahrungen — sich die neue Regierung auch heute nicht aus dieser Tradition befreien könnte. Herrn Prof. Dahrendorf konnten zu diesem Zeitpunkt die Überlegungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zum Ausbau der Hochschulen noch nicht im einzelnen bekannt sein, die ihren Niederschlag inzwischen teilweise in der ersten Sitzung des Planungsausschusses nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, teilweise in den Thesen zum Hochschulrahmengesetz gefunden haben. Die Bundesregierung hat sich aber von den einseitig quantitativen Ausbauverfahren gelöst und meint, daß damit auch die Befürchtungen Prof. Dahrendorfs gegenstandslos geworden sind. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/415 Frage A 122) : Wieviel Projekte mit welchen Gesamtkosten haben die Länder dem Bund für zusätzliche Schnellbaumaßnahmen im Hochschulbereich vorgeschlagen? Die Anmeldungen der Länder zum Schnellbauprogramm und die Prüfung ,der Vorhaben anhand der vom Planungsausschuß für den Hochschulbau beschlossenen Schnellbaukriterien — 1. Engpaß, der 2. baulich durch 3. über das normale Hochschulbauprogramm hinausgehende zusätzliche und 4. schnell (in der Regel innerhalb eines Jahres) durchführbare Maßnahmen beseitigt werden kann — durch die ebenfalls vom Planungsausschuß eingesetzte Expertengruppe ist noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung erster Um- und Nachmeldungen haben die Länder bisher insgesamt 92 Vorhaben mit Gesamtkosten von rd. 840 Millionen DM zum Schnellbauprogramm angemeldet. Nach noch nicht abgeschlossener Prüfung durch die Expertengruppe sind bis jetzt 54 Vorhaben mit Gesamtkosten von rd. 290 Millionen DM für rd. 13 000 zusätzliche Arbeitsplätze in das Programm einbezogen und 27 Vorhaben mit Gesamtkosten von rd. 460 Millionen DM unter Hinweis auf eine mögliche Förderung im normalen Hochschrulbauprogramm abgelehnt worden. Für 47 der befürworteten Vorhaben sind den Ländern vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bereits 44 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden; weitere Erstattungsbescheide werden in Kürze folgen. Ein vorläufiger Überblick wird in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 16. März 1970 gegeben werden können. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (Drucksache VI/415 Frage A 123) : Nach welchen Kriterien sind welche Projekte für das Schnellbauprogramm aus den Vorschlägen der Länder ausgewählt worden? Folgende Kriterien sind für die Aufnahme von den Ländern vorgeschlagener Projekte in das Schnellbauprogramm maßgebend: 1. Die Baumaßnahme muß einen Engpaß beseitigen a) entweder in einem der vom Wissenschaftsrat ermittelten strukturellen Engpaßfächer (Mathematik, Lehrerausbildung in Physik, Chemie und den philologischen Engpaßfächern; Biologie; vorklinische Medizin; Zahnmedizin; Elektrotechnik; zentrale Einrichtungen von Bedeutung für die Erweiterung der Ausbildungskapazität) b) oder außerhalb dieses Katalogs, wenn in dem Fach, dem das Vorhaben dient, an der betroffenen Hochschule ein Numerus clausus besteht oder droht oder ähnlich unhaltbare Zustände herrschen. 2. Der Engpaß muß allein durch das Bauvorhaben oder bis zu dessen Beendigung in Verbindung mit anderen Maßnahmen — vor allem personalwirtschaftlicher Art — zu beseitigen sein. 3. Es muß sich um zusätzliche Vorhaben handeln, deren Finanzierung in der „Jahresempfehlung 1970" des Wissenschaftsrates nicht ohnehin empfohlen ist. 4. Die Vorhaben sollen kurzfristig — möglichst in zwölf, spätestens in 18 Monaten — fertiggestellt werden können. Diese Merkmale hat der Planungsausschuß nach dem Hochschulbauförderungsgesetz in seiner ersten Sitzung am 16. Januar 1970 beschlossen. Die Auswahl der einzelnen Vorhaben ist noch im Gange; "sie dürfte — von wenigen Ausnahmen vielleicht abgesehen — Mitte März 1970 abgeschlossen sein. Für 47 — vorbehaltlich späterer Überprüfung — als besonders geeignet erscheinende Projekte sind bereits 44 Millionen DM den Ländern zur Verfügung 1732 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 gestellt worden. Dadurch kann ein Bauvolumen von rd. 242 Millionen DM in Angriff genommen werden, das rd. 12 000 neue Studienplätze ergeben wird. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (Drucksache VI/415 Frage A 124) : Aus welchen Gründen hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Thesen zum Hochschulrahmengesetz, die er am 6. Februar der Presse erläuterte, erst am 16. Februar den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zugesandt? Die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft haben die gedruckten Exemplare der Thesen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zum Hochschulrahmengesetz zum frühest möglichen Zeitpunkt erhalten. Die Exemplare wurden dem Ministerium von der Druckerei am Nachmittag des 13. Februar — einem Freitag — geliefert; ein Bote des Ministeriums hat die nötige Stückzahl am Vormittag des 16. Februar — einem Montag — im Sekretariat des Ausschusses abgegeben. Schon vorher hatte der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft den Vorsitzenden des Ausschusses, ebenso wie die Vorsitzenden der drei Bundestagsfraktionen, in einem Brief über die Thesen unterrichtet. Die Unterrichtung der Presse erfolgte, nachdem das Kabinett am 5. Februar die Thesen beraten hatte, im Rahmen der auf diese Kabinettsitzung folgenden routinemäßigen Bundespressekonferenz, in der üblicherweise über das Ergebnis der Kabinettsitzung berichtet wird. Zu diesem Zeitpunkt lagen gedruckte Exemplare noch nicht vor, da der Druckauftrag natürlich erst nach der Beratung im Kabinett erteilt werden konnte. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/415 Frage A 125) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß z. B. im Nachbarland Holland die Zahl der Teilnehmer am Fernstudium im Verhältnis zu der Einwohnerzahl fast zehnfach größer ist als bei uns, und wie stellt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Frage des Vertrauens in die Fernlehrinstitute, das durch die stellenweise vorliegende Unkündbarkeit der Verträge und durch die unsolide Vertreterwerbung verursacht wird? Es trifft zu, daß die Zahl der Fernunterrichts-Teilnehmer in der Bundesrepublik verhältnismäßig niedrig liegt — es mag sich schätzungsweise um 250 000 handeln. Der Grund hierfür liegt nach Auffassung der 'Bundesregierung nicht zuletzt darin, daß nicht immer seriöse Praktiken gewisser — wenn auch natürlich nicht aller — Fernlehrinstitute das Vertrauen in diese Unterrichtsart beeinträchtigen. Ein systematischer Einbau der Fernkurse in das gesamte Bildungswesen setzt selbstverständlich Vertrauen in diesen Zweig des Bildungswesens voraus. Diesem Zweck dienen zwei Einrichtungen, die noch im Jahre 1970 ihre Kontrolltätigkeit aufnehmen sollen: einmal die von der Ständigen Konferenz 'der Kultusminister 'beschlossene Zentralstelle für Fernunterricht, zum anderen die nach dem Berufsbildungsgesetz vorgesehene Prüfstelle für Fernunterricht im Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung. Hinzu treten die Kontrollmöglichkeiten in Verfahren für die Mehrwertsteuerbefreiung. Weitere Einzelheiten zu dem Gesamtproblem bitte ich den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Abg. Moersch, Kubitza u. a. vom 4. April 1968 (Drucksache V/2831) und der Abg. Deringer, Petersen u. a. vom 7. Mai 1969 (Drucksache V/4133) zu entnehmen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 27. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/415 Frage A 126) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß der auswärtige Dienst belastet wird durch Besuche von Vertretern des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, die ohne sachliche Rechtfertigung darauf bestehen, daß sie von unseren diplomatischen Vertretungen empfangen und über ihren Besuchszweck hinausgehend betreut werden, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für notwendig, um diese unproduktive Belastung einzuschränken? Es ist für die Bundesregierung selbstverständlich, daß jeder im Ausland reisende Deutsche, auch der rein private Besucher, Anspruch auf angemessene Hilfe durch die jeweilige Auslandsvertretung hat. Dies gilt also auch für Vertreter des öffentlichen Lebens, insbesondere für Mitglieder dieses Hohen Hauses. Es ist eine Tatsache, die der Bundesregierung bekannt ist, daß von unseren Auslandsvertretungen vielfach über das dienstliche, durch den Auftrag eines Besuchers gerechtfertigte Maß hinaus Betreuungsfunktionen erwartet und verlangt werden. Es ist jedoch nicht möglich, den genauen Umfang solcher zusätzlicher Dienste der Auslandsvertretungen und ihrer Angehörigen zahlenmäßig darzustellen. Sicher ist, daß unsere Auslandsvertretungen mit unberechtigten Betreuungsverlangen überfordert werden. Die einzige Maßnahme, die die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für notwendig hält, um die von Ihnen genannte unproduktive Belastung einzuschränken, ist die, daß ich von dieser Stelle aus an sane diejenigen, für die das gilt, den dringenden Appell richte, sich verantwortlich zu überlegen, was sie sinnvollerweise an Betreuung erwarten können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1733 Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 25. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/415 Frage B 1) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß in die Kommission, die in dem deutsch-französischen Konsultationsgespräch am 14. März 1969 verabredet ist, zu prüfen, welche Möglichkeiten der Koordinierung auf dem Gebiet der Raumordnung und des Ausbaus der Infrastruktur des Saarlandes und Lothringens bestehen, als deutsche Vertreter auch saarländische Wirtschaftssachverständige berufen werden sollten? Nach den hier vorliegenden Informationen dürften mit dem Begriff „saarländische Wirtschaftssachverständige" Fachleute aus der privaten Wirtschaft und nicht sachverständige Beamte gemeint sein. Hierzu ist zu sagen, daß bei den Themen, die die gemischte deutsch-französische Kommission zu behandeln hat — insbesondere Kanal-, Straßen- und Flughafenbau — zumindest zunächst die staatlichen Aspekte ganz eindeutig im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund ist mit der französischen Seite Einvernehmen erzielt worden, daß an den Kommissionsbesprechungen nur Vertreter des Bundes und der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz sowie der französischen Zentralregierung und des Départment Lorraine teilnehmen. Für die Behandlung von Teilfragen wurden bezw. werden deutsch-französische Unterausschüsse eingesetzt; möglicherweise werden diese auch private Sachverständige fallweise hinzuziehen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 26. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/415 Frage B 2) : Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, im öffentlichen Dienst anstelle schriftlicher Schlußprüfungen Stufenprüfungen einzuführen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die heute üblichen Prüfungssysteme verbesserungsfähig und auch verbesserungsbedürftig sind. Es handelt sich hier um ein Problem, mit dem man sich zur Zeit im gesamten Ausbildungs- und Prüfungswesen, u. a. auch im Hochschulbereich, befaßt. Im Vordergrund dieser Überlegungen steht die Frage, wie bei einer Straffung der Ausbildung die Leistungen des Ausgebildeten zuverlässig erkannt und bewertet werden können. Gedacht ist hierbei an „ausbildungsbegleitende" Prüfungen, die es ermöglichen würden, die eigentliche Abschlußprüfung von bereits „abgeschichteten" Stoffgebieten zu entlasten. Dies hätte den Vorteil, daß sich die Abschlußprüfung mehr auf die Zusammenhänge zwischen den Stoffgebieten und auf die Feststellung der Urteils- und Denkfähigkeit des Geprüften erstrecken könnte. Mit einer stufenweisen Abschichtung des Ausbildungs- und Prüfungsstoffes soll auch eine Anrechnung der Vorprüfungsergebnisse bei der Examensnote einhergehen. Das würde eine stärkere Berücksichtigung der Leistungen während der Ausbildungszeit erlauben und die Abschlußprüfung von den Unzulänglichkeiten eines nur augenblicklichen Eindruckes von den Prüfungsleistungen mehr als bisher freihalten. Die Bundseregierung steht bei der Gestaltung der Ausbildung im öffentlichen Dienst dem Gedanken einer stärkeren Integrierung von Ausbildung und Prüfung positiv gegenüber und wird sich bei der Neuordnung des Ausbildungswesens auch mit dieser Frage befassen. Ob hierbei ein gänzlicher Verzicht auf den schriftlichen Teil der Abschlußprüfung möglich sein wird, erscheint allerdings fraglich, da gerade er ein objektives Gesamtbild der Leistungen des Geprüften vermittelt. Anlage 36. Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/415 Fragen B 3 und 4) : Sind die Berechnungen und Angaben im DIW-Wochenbericht vom 22. Januar 1970, S. 29 ff., zutreffend, wonach die in Brüssel vereinbarte Neuregelung der mittelfristigen Finanzierung der EWG-Agrarpolitik ab 1975 dazu führen muß, daß nach dem geplanten Verteilungsschlüssel die Bundesrepublik Deutschland 40 % statt bisher 31,7 % des Finanzfehlbetrages durch Beiträge decken muß? Wie hoch sind die Belastungen prozentual für die Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten der EWG, und zwar aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen 1970, 1971 bis 1975 und nach 1975? Die Berechnungen und Angaben im DIW-Wochenbericht vom 22. Januar 1970 S. 29 ff. sind rein hypothetischer Natur und können deshalb nicht zutreffend sein, weil sie die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften durch beitrittswillige Staaten nicht berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, daß spätestens ab 1975 die Gemeinschaften durch weitere Staaten (Großbritannien) erweitert worden sind. Die Finanzbeiträge der Mitgliedsländer können deshalb über einen weiteren Zeitraum als 1974 auch nicht schätzungsweise angegeben werden. Nach den durchgeführten Berechnungen, die jedoch auf Schätzungen beruhen, ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedstaaten in den Jahren 1970 bis 1974 folgende Belastungen: 1970 31,37 % 1971 31,68 % 1972 32,00 % 1973 32,32 % 1974 32,64 %. Die durchschnittliche Belastung der Bundesrepublik Deutschland beläuft sich damit im Zeitraum 1970 bis 1974 auf rund 32 %. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 25. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Mönchengladbach) (Drucksache VI/415 Frage B 5) : Welche Maßnahmen gedenkt der Bundesfinanzminister zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsprüfungen einheitlich im Bundesgebiet in dem vorge- 1734 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 schriebenen Turnus stattfinden und so der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleibt? Eine gesetzliche Vorschrift zur turnusmäßigen Betriebsprüfung kennt 'die Abgabenordnung nur für Großbetriebe (§ 1.62 Abs. 11 AO). Als Großbetriebe gelten nach den derzeitig gültigen Abgrenzungsmerkmalen u. a. Fertigungsbetriebe mit einem Jahresumsatz über 2,5 Millionen DM oder einem steuerlichen Gewinn von über 120 000 DM und Handelsbetriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 4. Millionen DM oder einem steuerlichen Gewinn von über 150 000 DM. Bei diesen Betrieben werden stets Anschlußprüfungen durchgeführt, so daß kein Zeitraum ungeprüft bleibt. Der Prüfungszeitraum beträgt zur Zeit im Bundesdurchschnitt 4,4 Jahre. Nach der Jahresstatistik der Betriebsprüfung konnte der Prüfungszeitraum von 4,4 Jahren nahezu unverändert gehalten werden, obwohl sich die Anzahl der Großbetriebe allein in den Jahren 1958 bis 1968 verdoppelt hat (nämlich von 34 752 auf 69 730). Für Mittel- und Kleinbetriebe schreibt § 4 Abs. 2 Betriebsprüfungsordnung (Steuer) grundsätzlich einen. Prüfungszeitraum von 3 Veranlagungszeiträumen vor. Durch diese Einschränkung soll gewährleistet werden, daß eine größere Zahl von. Betrieben — wenn auch nicht lückenlos — geprüft werden kann. Zum Umfang der sich hier der Finanzverwaltung stellenden Prüfungsaufgaben sei darauf hingewiesen, daß die Zahl der zu prüfenden Mittelbetriebe in den Jahren 1958 bis 1968 von 221 097 auf 428 491 angestiegen ist. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Kleinbetriebe von 617 207 auf 778 381. Auf Grund der angespannten Personallage waren die für den Prüfungsdienst zuständigen Landesfinanzverwaltungen nicht in der Lage, ihren Prüfungsdienst im gleichen Maße personell durch Neueinstellungen zu vermehren. Der Bundesminister der Finanzen und die Finanzminister der Länder bemühen sich daher schon seit Jahren, den Betriebsprüfungsdienst fortgesetzt personell zu verstärken und insbesondere durch Organisations- und Rationalisierungsmaßnahmen sowie den Einsatz technischer Hilfsmittel noch wirkungsvoller zu gestalten. Für die Intensivierung dieser Maßnahmen ist ein besonderer Arbeitskreis des Bundes und der Länder gebildet worden. Zum anderen wird erwogen, im Zuge der Reform des allgemeinen Abgabenrechts die sog. Steuerfestsetzung unter Prüfungsvorbehalt einzuführen, die ebenfalls das Ziel hat, die Betriebsprüfungstätigkeit zu verstärken. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Bülow (Drucksache VI/415 Frage B 6) : Wird die Bundesregierung das Gebiet eines zum Bundesausbaugebiet erklärten Landkreises auch dann weiter fördern, wenn dieser Landkreis im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst und wirtschaftsstärkeren, über den Schwellenwerten liegenden Landkreisen angegliedert wird? Maßnahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform in den Ländern sind in der Regel von erheblicher wirtschaftsstruktureller Bedeutung. Deshalb geht die Bundesregierung grundsätzlich davon aus, daß Maßnahmen der Wirtschafts- und Infrastrukturförderung des Bundes Vorhaben der Gebiets- und Verwaltungsreform nicht behindern dürfen. In den von Ihnen genannten Fällen beabsichtigt die Bundesregierung, nach Möglichkeit einzelne Schwerpunktorte in den jeweiligen Kreisen zu bestimmen, in denen bis zur Erreichung der Entwicklungsziele weiter gefördert wird. Es ist selbstverständlich, daß diese Übergangsregelungen nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land getroffen werden können. Auch bei der Aufstellung des 1. Rahmenplanes gemäß § 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird sich die Bundesregierung in dem von Bund und Ländern zu bildenden Planungsausschuß dafür einsetzen, daß für die von Ihnen genannten Fälle Übergangs- und Härteregelungen vorbereitet werden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (Drucksache VI/415 Fragen B 7 und 8) : Beachtet die Bundesregierung die leider in diesem Winter sich wieder zeigende hohe Arbeitslosenquote in den Arbeitsamtsbezirken Leer und Vechta? Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um der sich hier alljährlich zeigenden Arbeitslosigkeit durch Schaffung von mehr Dauerarbeitsplätzen zu begegnen? Die Bundesregierung beachtet die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsamtsbezirken Leer und Vechta .ebenso sorgfältig wie in anderen Bezirken, in denen zum Teil weitaus höhere Arbeitslosenquoten vorliegen. Die hohe Winterarbeitslosigkeit in den Arbeitsamtsbezirken Leer und Vechta beruht letztlich auf den bisher strukturbestimmenden und saisonabhängigen Wirtschaftszweigen Landwirtschaft, Torfindustrie und Baugewerbe. Die relativ hohe Zahl von Arbeitnehmern, die als Pendler außerhalb der Bezirke im Baugewerbe tätig sind, belastet in den Wintermonaten die Arbeitslosenquote in beiden Arbeitsamtsbezirken zusätzlich. Um die Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur in den beiden Arbeitsamtsbezirken zu intensivieren, sind sie 1969 voll in das regionale Aktionsprogramm Nordwest-Niedersachsen einbezogen worden. Innerhalb dieses regionalen Aktionsprogrammes sind die Städte Leer, Papenburg, Friesoythe, Cloppenburg und Vechta als Schwerpunktorte für industrielle Ansiedlung und weitere Maßnahmen festgelegt worden, in denen die Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Betrieben durch die Gewährung von Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz, von Investitionszuschüssen des Bundes und von zins- günstigen Darlehen mit 15 v. H. der Investitionssumme gefördert wird. Im übrigen darf ich noch folgendes anmerken: Die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt sich in erheblichem Ausmaße an der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie an kommunalen Infrastrukturmaßnahmen und am Wohnungs- und Wohnheimbau. Sie hat bisher hierfür im Arbeitsamtsbezirk Leer insgesamt rd. 31 Millionen DM und im Arbeitsamtsbezirk Vechta rd. 15 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der Bundesanstalt hat kürzlich für die Regionale Wirtschaftsförderung in der Bundesrepublik weitere Beträge bewilligt. Durch die strukturverbessernden Maßnahmen, mit denen allein in den beiden letzten Jahren die Schaffung von über .1500 Dauerarbeitsplätzen gefördert wurde, ist die Beschäftigungslage in den beiden Arbeitsamtsbezirken verbessert worden. Durch die intensivierte Förderung der letzten Jahre erwartet die Bundesregierung eine weitere Verbesserung. Die strukturellen Förderungsmaßnahmen wirken sich erfahrungsgemäß erst nach einer Anlaufzeit voll aus. Eine Zusammenstellung über die Entwicklung der winterlichen Arbeitslosigkeit in den Arbeitsamtsbezirken Leer und Vechta seit 1966 füge ich zu Ihrer Unterrichtung bei. Arbeitslosenquoten der Arbeitsämter Vechta und Leer Vechta Leer Arbeitlosenquoten Bund Landesarbeitsamt Niedersachsen/ Bremen 1966 November 2,0 4,4 1,3 1,0 Dezember 6,1 9,5 2,3 1,7 1967 Januar 9,5 17,0 4,0 2,9 Februar 9,8 14,0 4,4 3,1 November 3,4 6,2 2,4 1,8 Dezember 8,0 10,4 3,3 2,4 1968 Januar 10,0 15,0 4,2 3,2 Februar 10,2 14,0 3,8 2,8 November 2,6 4,4 1,4 0,9 Dezember 5,5 8,0 1,9 1,3 1969 Januar 6,9 11,6 2,4 1,8 Februar 7,3 10,7 2,5 1,8 November 1,0 2,8 0,9 0,6 Dezember 3,4 6,0 1,4 0,9 1970 Januar 5,1 10,0 1,9 1,3 Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/415 Fragen B 9 und 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Bürger, die in Frankreich jahrelang gearbeitet haben und jetzt in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, auf Grund der französischen Abwertung und der deutschen Aufwertung eine Verringerung ihrer Rentenbeziige um 21 0/o erlitten haben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Ausgleichszahlung zu veranlassen, besonders auch für Bürger, die nicht im Saarland ansässig sind? Zu den beiden von Ihnen aufgeworfenen Fragen habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. November 1969 (vgl. Niederschrift über die 13. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November 1969 S. 465 ff.) eingehend Stellung genommen. Ich darf Sie auf meine Ausführungen über die Fragen von Wechselkurseinbußen verweisen. Dabei habe ich die Problematik der Ausgleichszahlungen dargelegt. Weiterhin habe ich ausgeführt, daß neben den für das Saarland geltenden Übergangsregelungen auch Vorschriften der Verordnung Nr. 3 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie entsprechende Bestimmungen zweiseitiger Abkommen über Soziale Sicherheit für einen Teil der Rentner unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleich gestatten. Es handelt sich dabei um Bezieher ausländischer Renten, ,die eine Zulage nach Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung Nr. 3 zu ihrer deutschen Rente erhalten. Der Ausgleich wird vom zuständigen deutschen Träger bei der nächsten Rentenänderung von Amts wegen vorgenommen. Ich darf jedoch nochmals darauf hinweisen, daß diese Regelung der EWG nicht speziell zum Ausgleich von Auf- oder Abwertungsverlusten getroffen worden ist, sondern sich nur in bestimmten Fällen so auswirkt. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf .die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/415 Fragen B 11 und 12): Warum hat die Bundesregierung die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit erlassenen und bereits im Oktober 1969 dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Unterschrift nach § 191 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes überwiesenen Anordnungen zur individuellen und institutionellen Förderung der beruflichen Bildung noch nicht unterzeichnet bzw. wann beabsichtigt die Bundesregierung die Anordnungen zu unterzeichnen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Nichtunterzeichnung Anträge auf individuelle und institutionelle Förderung von den Arbeitsämtern noch nach den alten Durchführungsbestimmungen zum Leistungsförderungsgesetz beschieden werden müssen, die gegenüber den nach § 39 des Arbeitsförderungsgesetzes zu erlassenden Anordnungen ungünstiger sind und dadurch den betroffenen Personen und Einrichtungen erhebliche materielle Nachteile entstehen? Nach § 191 Abs. 4 AFG ist dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Reihe von Anordnungen des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Genehmigung vorgelegt worden, die 1736 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 in den Bereich der Berufsbildungsförderung fallen. Die erste Anordnung betrifft die institutionelle Förderung der beruflichen Bildung, eine weitere Anordnung die individuelle berufliche Fortbildung und Umschulung. Diese beiden Anordnungen, die am 31. Oktober 1969 bzw. am 18. Dezember 1969 vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt beschlossen worden sind, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung am 28. November 1969 bzw. am 22. Januar 1970 genehmigt. Sie lösen die von Ihnen erwähnten Durchführungsbestimmungen zum Leistungsförderungsgesetz ab. Nicht im Zusammenhang mit dem Leistungsförderungsgesetz stehen die Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung und die Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung in sozialen Berufen. Die Genehmigungsverfahren für diese beiden Anordnungen werden alsbald abgeschlossen, nachdem nunmehr die Fragen, die sich aus den Beziehungen der beiden Anordnungen zur allgemeinen Ausbildungsförderung ergeben, mit Vertretern der Bundesanstalt erörtert worden sind. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/415 Frage B 13) : In welcher Höhe tragen die Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1. Januar 1967 pro Mitglied zur Deckung des Defizits der Rentenkrankenversicherung bei? Im Jahre 1967 haben die Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenkassen) mit 32,20 DM pro Mitglied zu der Rentnerkrankenversicherung beigetragen. im Jahre 1968 sollen die von den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zu leistenden Beiträge 80 v. H. der Leistungsaufwendungen in der Krankenversicherung der Rentner decken. Nach vorläufigen Berechnungen wird der auf einen Pflichtversicherten entfallende Betrag ca. 40 DM jährlich (= 3,50 DM monatlich) ausmachen. Für das Jahr 1969 können noch keine Angaben gemacht werden, weil die Rechnungsergebnisse erst im Laufe ides Jahres 1970 festgestellt werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/415 Frage B 14) : Wird die Bundesregierung angesichts der sich immer öfters artikulierenden Unzufriedenheit der Lehrlinge mit Art und Inhalt ihrer Ausbildung eine repräsentative Untersuchung der Lehrlingsausbildung veranlassen, in der Ausbilder wie Auszubildende über Art, Umfang und Probleme der Ausbildung befragt werden? Die Bundesregierung bejaht die Notwendigkeit, Berufsbildungsforschung zu betreiben. Sie ist der Auffassung, daß Grundlagen, Inhalte und Ziele der Berufsbildung wissenschaftlich untersucht und analysiert werden müssen. Dabei kommt nach Auffassung der Bundesregierung den Untersuchungen im Bereich der Lehrlingsausbildung besonderes Gewicht zu. Für diese Aufgabe wird in Zukunft eine besondere Bundeseinrichtung zur Verfügung stehen. Das 1969 verabschiedete Berufsbildungsgesetz sieht die Errichtung eines Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung vor, das im Wege interdisziplinär angelegter wissenschaftlicher Forschung auch die von Ihnen genannten Sachverhalte untersuchen soll. Die Bundesregierung schafft zur Zeit die Voraussetzungen dafür, daß dieses Institut möglichst bald seine Arbeit aufnehmen kann. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 24. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/415 Frage B 15) : Wird die Bundesregierung den Hinweis der Umschulungsträger, Darlehensgewährung für die baulichen und technischen Vorbereitungen der Umschulungsmaßnahmen sei mit einer Laufzeit von 15 bis 18 Jahren bei einer 5 bis 6%igen Verzinsung unzureichend, aufgreifen und entsprechende Verbesserungen veranlassen? Die „Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Einrichtungen der beruflichen Bildung vom 31. Oktober 1969" sieht bei der Gewährung von Darlehen im wesentlichen die 'gleichen Bedingungen vor, wie sie bei der Förderung vor Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes galten. Die flexibel gehaltene Anordnung ermöglicht es der Bundesanstalt für Arbeit, bei ihren Entscheidungen über Zuwendungsanträge die finanziellen Verhältnisse der Träger zu berücksichtigen. In den Fällen, in denen es die Bundesanstalt für richtig hält, bei einer Baumaßnahme die Zuwendung als Darlehen zu geben, ist dieses mit 2 v. H. zu verzinsen; die Laufzeit beträgt bei 4 v. H. Tilgung unter Vorschaltung von zwei tilgungsfreien Jahren etwa 22 Jahre. Soweit zu Ausstattungsinvestitionen Darlehen gegeben werden, beträgt der Zinssatz ebenfalls 2 v. H.; die Laufzeit verkürzt sich jedoch auf etwa acht. Jahre infolge höherer Tilgungsraten als bei Baumaßnahmen. Darlehen sind aber nicht das einzige Mittel bei der institutionellen Förderung. Die Bundesanstalt kann nämlich in allen Fällen Zuschüsse gewähren, in denen ein förderungsfähiger Träger die Belastungen eines Darlehens nicht aufbringen kann. Die Förderungsmöglichkeiten können z. Z. nur vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit durch Änderung der erwähnten Anordnung weiter verbessert werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1737 Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 25. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/415 Frage B 16) : Wie beurteilt die Bundesregierung den von Prof. Dr. Wilfried Schreiber entwickelten und veröffentlichten Plan (z. B. in der Wochenzeitung Publik Nummer 7 vom 13. Februar 1970) eines revolvierenden Kindergeld-Kreditfonds? Der von Professor Dr. Schreiber entwickelte Plan zur Neugestaltung des Kindergeldrechts ist ein wertvoller Beitrag zur Diskussion über die Reform des Familienlastenausgleichs. Er ist mit in die Überlegungen der Bundesregierung zur sozial gerechteren und wirksameren Gestaltung des Familienlastenausgleichs leinbezogen worden. Das von Professor Dr. Schreiber entwickelte Finanzierungssystem bedeutet allerdings, was den Kreis der abgabepflichtigen Personen betrifft, die Einführung einer — neben der Einkommensteuer stehenden — zweiten einkommensbezogenen Abgabe, und zwar einer zweckgebundenen. Vor allem darin dürfte die Problematik liegen. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/415 Frage B 17) : Ich frage die Bundesregierung, bis wann nach Abschluß der Vorgespräche und Planungen mit dem Neubau der B 12 bei Marktl gerechnet werden kann, damit die Ortschaft entlastet und die dauernde Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, in der Ortsmitte beseitigt wird? Die Ortsdurchfahrt von Marktl im Zuge der B 12 wurde in den vergangenen Jahren ausgebaut und erheblich verbessert. Der Bau einer Ortsumgehung ist daher in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Für ein sicheres Überqueren der Fahrbahn der B 12 für Fußgänger sollen noch entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Die Straßenbauverwaltung prüft zur Zeit, ob hierzu mit Ampeln ausgestattete Fußgängerüberwege oder eine Fußgängerunterführung angelegt werden sollen. Auch Verhandlungen mit der Gemeinde sind eingeleitet worden. Es kann somit angenommen werden, daß die Frage sicherer Fußgängerüberwege im Zug der B 12 noch in diesem Jahre gelöst wird. In den Bedarfsplan für den Ausbauplan der Bundesfernstraßen (1971-1985) wurde ferner eine neue B 12 zwischen Mühldorf und Passau aufgenommen. Wegen einer Reihe von vordringlicheren Maßnahmen kann ein verbindlicher Termin für dieses Projekt z. Z. noch nicht angegeben werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache VI/415 Fragen B 18 und 19) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Ausbau bzw. der Fertigstellung der Erfttalstraße innerhalb des Kreises Bergheim zu rechnen? Ist die Bundesregierung bereit, die Verlegung der B 477 (nördliche Umgehung Bergheim/Erft) in den nächsten Jahren durchzuführen? Wie bereits in der schriftlichen Antwort vom 13. November 1968 auf Ihre Frage 103 ausgeführt wurde, handelt es sich bei der Erfttalstraße nicht um eine Bundesstraße, sondern um eine Landstraße. Auf Anfrage hat das Bauministerium des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Angaben gemacht: Der 8,7 km lange Abschnitt von Blessem (A 14) bis zur B 264 bei Kerpen wird zur Zeit 4spurig gebaut und voraussichtlich Anfang 1971 zusammen mit dem Abschnitt Blessem—Miel der linksrheinischen Autobahn fertiggestellt. Nach Norden anschließend ist die Erfttalstraße auf rd. 10 km Länge bis zur B 477 bei Thorr 2spurig bereits seit 1965 unter Verkehr. Eine Erweiterung auf 4 Spuren einschließlich des erforderlichen Umbaus der bestehenden Anschlußstelle Kerpen ist zwischen 1971 und 1976 vorgesehen. Die Reststrecke von 16 km ibis zur Kreisgrenze im Raum Jackerath soll in den Jahren 1972 bis 11975 4spurig ausgebaut werden. Ein Vorentwurf für die Neuführung der B 477 im Bereich nördlich Bergheim/Erft wurde aufgestellt. Die Ausweisung der erforderlichen Flächen auf der Grundlage dieses Entwurfs ist in einem Flurbereinigungsverfahren vorgesehen. Die Straße soll einen 2spurigen Querschnitt mit einer Kronenbreite von 15 m erhalten. Überlegungen im Rahmen des Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 haben jedoch im Raum nördlich Bergheim zu einer neuen Netzkonzeption geführt, bei der bestehende Planungen teilweise überlagert werden. Bei dem neuen Netz handelt es sich um ein 4spuriges Schnellstraßensystem. Zur Zeit vermag noch nicht beurteilt zu werden, ob für die Umgehungsstraße Bergheim im Zuge der B 477 eine neue Führung erarbeitet werden muß. Terminangaben für eine Realisierung sind daher zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache V1/415 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der Deutschen Bundesbahn dafür einzusetzen, daß bei einer zukünftigen Sonderaktion für verbilligtes Reisen auch einmal die Frührentner in den Genuß einer solchen Vergünstigung kommen? Der Bundesminister für Verkehr hat bereits vor einiger Zeit den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, zu prüfen, ob in eine künftige Sonderaktion auch die Frührentner einbezogen werden können. Sie ist im Begriff, die finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme zu ermitteln. 1738 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 Außerdem wird gegenwärtig im Zusammenwirken mit den zuständigen Bundesressorts geprüft, wie die Frage des Berechtigungsnachweises gelöst werden kann. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (Drucksache VI/415 Fragen B 21 und 22) : Was ist die Ursache dafür, daß die vom Bundesverkehrsminister in der Fragestunde am 11. Dezember 1968 schriftlich gegebene Antwort, wonach der Ausbau der Ortsumgehung Schopfheim für das Jahr 1970 angestrebt wurde, nicht verwirklicht werden kann, und welche neuen Termine sind für die Planfeststellung und den Baubeginn jetzt in Aussicht genommen? Ist damit zu rechnen, daß nach Abschluß der Planfeststellung die notwendigen Mittel unverzüglich — möglichst schon im Haushalt 1971 — eingesetzt werden, und wann wird mit den Bauarbeiten begonnen? Neuere Untersuchungen haben ergeben, daß die Bundesstraße 317 vom Süden her bis zum Abgang der Bundesstraße 518 bei Schopfheim beim vorgesehenen Neubau gleich einen 2bahnigen Querschnitt erhalten muß. Durch diese Änderung der früheren Planungsgrundlage ist für die laufende Planung der Ortsumgehung Schopfheim im Zuge der Bundesstraße 317 eine Verzögerung eingetreten, so daß der Entwurf noch nicht fertiggestellt werden konnte. Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist unmittelbar nach Vorliegen einer genehmigten Planung vorgesehen. Ein Termin für die Bauausführung kann derzeit nicht genannt werden, da diese in den Zeitraum des „Ausbauplanes für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" fallen wird, dessen Aufstellung noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen ist jedoch bei der vorgesehenen Dringlichkeitsreihung mit einer vorderen Einstufung zu rechnen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (Drucksache VI/415 Fragen B 23 und 24) : Kann die Bundesregierung Untersuchungsergebnisse über Zusammenhänge zwischen Sehvermögen und Fahrtüchtigkeit vorlegen, für welche eine Kommission des Bundesgesundheitsamtes im Jahre 1966 beauftragt wurde? Ist die Bundesregierung bereit, die Kreisverkehrswacht Tauberbischofsheim auf deren eigene Kosten zu beauftragen, im Landkreis Tauberbischofsheim bei allen Führerscheininhabern einen Sehtest mit Roda-Testgeräten auf freiwilliger Basis durchzuführen, um Hinweise zu bekommen, daß auch ohne gesetzliche Regelung der Zweck von Sehtesten erreicht wird? Am 1. April 1964 habe ich beim Herrn Bundesminister für das Gesundheitswesen die Bildung einer Sachverständigenkommission zur Festlegung einheitlicher Prüfwerte für die Sehleistung von Kraftfahrzeugführern angeregt. Dazu gehört auch eine Untersuchung der Zusammenhänge von Sehvermögen und Fahrtüchtigkeit. Untersuchungsergebnisse liegen bis jetzt noch nicht vor. Die Fertigstellung des Gutachtens ist noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Bundesregierung hat keinerlei Weisungsrecht gegenüber der Kreisverkehrswacht Tauberbischofsheim. Ich habe jedoch keine Bedenken, wenn die Kreisverkehrswacht Sehteste auf freiwilliger Grundlage durchführt. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/415 Fragen B 25 und 26) : Ist die Bundesregierung bereit, den von der Landesregierung vorgeschlagenen zweibahnigen anbaufreien Ausbau der B 312 zwischen Stuttgart und Reutlingen im Interesse einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen dem Gesamtraum Reutlingen—Metzingen und dem Industriezentrum des Raumes Stuttgart in den neuen Ausbauplan aufzunehmen und eine vorrangige Dringlichkeitseinstufung vorzusehen? Bis wann kann ggf. mit dem Beginn der entsprechenden Bauarbeiten gerechnet werden? Als leistungsfähige Straßenverbindung zwischen dem Industriezentrum Stuttgart und dem Gesamtraum Reutlingen wird der Straßenzug Bundesstraße 27 — Zubringer Reutlingen 2bahnig neu gebaut. Nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens werden die Bauarbeiten anlaufen und Zug um Zug weitergeführt. Der 2bahnige Ausbau der Bundesstraße 312 zwischen Stuttgart und Metzingen ist im Entwurf für den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vorgesehen. Über den Baubeginn kann z. Z. noch nichts gesagt werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/415 Fragen B 27 und 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der „Stuttgarter Zeitung" Nr. 37 vom 14. Februar 1970, Seite 28, daß mit den sogenannten „Foerster-Sonden" die Luftpiraterie sowohl in den Flugzeugen als auch in den Transiträumen wirkungsvoll und mit verhältnismäßig bescheidenen Finanzmitteln bekämpft werden kann? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich mit ihren Möglichkeiten dafür einzusetzen, daß „Foerster-Sonden" zur Bekämpfung der Luftpiraterie eingesetzt werden? Es ist möglich, mit Hilfe von Foerster-Sonden, die auf elektronischer Basis ähnlich wie Minensuchgeräte arbeiten, Metallteile im Gepäck und am Körper von Menschen zu orten. Sonden dieser Art sind in Südamerika und neuerdings auch in den USA Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 1739 versuchsweise im Einsatz. Nach den Vorfällen am Wochenende in der Schweiz und in Frankfurt hat die Deutsche Lufthansa mit den betreffenden Gesellschaften Kontakte aufgenommen und Erfahrungsberichte angefordert. Auch das Bundesverkehrsministerium wird die Berichte prüfen, ob mit Sonden dieser Art, die etwa 2500 DM (600 $) pro Stück kosten sollen, die Luftpiraterie und Bombenanschläge auf Luftfahrzeuge wirkungsvoll bekämpft werden können. Sollte es sich erweisen, daß mit Foerster-Sonden die Luftpiraterie wirkungsvoll bekämpft werden kann, wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Bundesregierung ist sich jedoch im klaren, daß auch der evtl. Einsatz von Foerster-Sonden die Luftpiraterie und die Bombenanschläge nicht vollständig verhindern kann. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (Drucksache VI/415 Fragen B 29 und 30) : Bis wann ist mit dem Bau der in Aussicht genommenen sogenannten Sauerland-Autobahn über Aschaffenburg hinaus in Richtung Heilbronn zu rechnen, und welche Trassenfuhrung ist dafür vorgesehen? Welche Autobahnzubringer sind für die Landkreise Obernburg und Miltenberg geplant? Die Untersuchungen über die Odenwaldautobahn sind noch im Gange. Aller Voraussicht nach wird die Autobahn in Hessen durch den östlichen Teil der Kreise Dieburg und Erbach — also im Raum Babenhausen, Bad König, Michelstadt und Erbach — geführt werden. Die technischen Vorarbeiten für den Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Zellhausen (Anschluß an die BAB Frankfurt/M.—Nürnberg—A 15) westlich Aschaffenburg und der Anschlußstelle Babenhausen (B 26) sind auf einen Baubeginn in der Mitte des 1. Fünfjahresplanes (1971 bis 1975) abgestellt. Dieser Termin kann aber nur dann gehalten werden, wenn auch die finanzielle Seite gesichert ist und die für den Bundesfernstraßenbau zweckgebundenen Mittel aus dem Mineralölsteueraufkommen in den kommenden Jahren uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In Baden-Württemberg befindet sich die Linienführung der Odenwaldautobahn im Stadium der Voruntersuchung. Angaben über Bautermine können noch nicht gemacht werden. Die Landkreise Obernburg und Miltenberg sollen voraussichtlich wie folgt an die sogenannte Odenwaldautobahn angeschlossen werden: a) Als Autobahnzubringer aus dem Raum Obernburg sollen dienen die bayerische Staatsstraße 2308 durch das Mömlingtal über MömlingenHainstadt—Neustadt zur Autobahnanschlußstelle Höchst bzw. die von der Staatsstraße 2308 bei Neustadt abzweigenden hessischen Landesstraßen 3259 und 3106 bis nördlich Breitenbrunn und von dort ein etwa 1 km langer Neubau bis zur Autobahnanschlußstelle Fürstengrund. Die erwähnten Staats- bzw. Landesstraßen müssen entsprechend ausgebaut werden. b) Der Raum Miltenberg wird in nördlicher Richtung zunächst über die Bundesstraße 469 bis Laudenbach und von dort über eine auszubauende Kreisstraße zur Anschlußstelle Bremhof an die Autobahn angeschlossen sein. Bei entsprechendem Verkehrsaufkommen ist hier für später der Neubau eines Zubringers vorgesehen, der von der Bundesstraße 469 zwischen Miltenberg und Kleinheubach abzweigt und über Rüdenau zur Anschlußstelle Bremhof verläuft. In südlicher Richtung erhält der Raum Miltenberg seinen Anschluß über die Bundesstraße 469 bis Amorbach und von dort über die Bundesstraße 47 zur Autobahnanschlußstelle Eulbach. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (Drucksache VI/415 Fragen B 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Empfang der Fernsehprogramme bei immer mehr Bürgern in den Großstädten durch die wachsende Zahl von Hochhäusern, die sich in Richtung zu den Sendern befinden, erheblich verschlechtert oder gar unmöglich wird? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Benachteiligung zu beheben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Hochhausbebauung durch Abschattung und Reflexion der Funkwellen den Empfang der Fernsehprogramme stört. Als technische Abhilfemaßnahmen kommen nur Großgemeinschaftsantennenanlagen oder Kabelfernsehen in Betracht. Die Hauptschwierigkeiten liegen jedoch im rechtlichen Bereich. Der Arbeitskreis „Rundfunkempfangsantennen", in dem verschiedene Ressorts der Bundesregierung, die Länder sowie alle betroffenen Interessengruppen vertreten sind, bemüht sich gegenwärtig um Lösungsmöglichkeiten. — Ergänzend darf ich auf meine Ausführungen zum gleichen Thema in der Fragestunde am 19. Februar 1970 verweisen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 26. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (Drucksache VI/415 Frage B 33) : Ist die Bundesregierung bereit, die Landkreise um das Salzgitter-Gebiet durch bevorzugte Bereitstellung von Mitteln so zu unterstützen, daß im Rahmen des für dieses neue Industrieteilgebiet Salzgitters erforderlichen Werkwohnungsbedarf auch die 1740 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Februar 1970 Wohnungsbaugesellschaften der Kreise Wolfenbüttel und Goslar eingeschaltet werden können und Wohnungen in den Salzgitter nahe liegenden Zonenrandgemeinden dieser Kreise für den Bedarf der neuen Werke errichtet werden können? Der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage im Zonenrandgebiet widmet die Bundesregierung ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie ist sich darüber im klaren, daß einer Abwanderung von Facharbeitern und Schlüsselkräften entscheidend durch Wohnungsbaumaßnahmen begegnet werden kann. Aus diesen Gründen ist das Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen bemüht, den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet bevorzugt zu fördern. Seit dem Jahre 1966 werden von den nach § 19 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 150 Millionen DM jährlich 14 Millionen DM ausschließlich im Zonenrandgebiet eingesetzt. Diese Mittel werden jeweils am Ende eines Jahres für das folgende Rechnungsjahr global auf die betroffenen Länder verteilt. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der in Absatz 2 des § 19 a Zweites Wohnungsbaugesetz enthaltene Katalog der Verwendungszwecke, wozu auch die Förderung des Wohnungsbaues in den Zonenrandgebieten gehörte, durch das Finanzänderungsgesetz 1967 weggefallen ist. Dennoch konnte im Benehmen mit den Ländern die jährliche Sonderzuweisung an die vier Zonenrandländer aufrechterhalten werden. Die Bundesmittel für das Rechnungsjahr 1970 wurden den Ländern mit Schreiben vom 22. Dezember 1969 zugewiesen. Auf das Land Niedersachsen entfiel zur Förderung des Wohnungsbaues für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet ein Betrag von 4 088 000 DM. Da diese Mittel global verteilt wurden, können hieraus keine einzelnen Projekte vom Städtebauministerium gefördert werden, die Verteilung auf die zu fördernden Objekte nimmt das Land vor. Es darf daher angeregt werden, daß Sie sich wegen der Förderung von Werkswohnungen im Industrieteilgebiet Salzgitter mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen in Verbindung setzen. Sie können versichert sein, daß ich im Rahmen des langfristigen Wohnungsbauprogramms bemüht sein werde, Strukturverbesserungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet in erhöhtem Umfange zu fördern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Scheu


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte trotzdem nochmals fragen, Herr Staatssekretär, ob sich nicht eine Vereinfachung bewerkstelligen läßt. Der Generaldirektor einer großen Firma aus Sofia — ich habe gerade wieder einen neuen solchen Fall — braucht drei Wochen, um mit seinen Herren in der Bundesrepublik ein technisches Gespräch über eine eilbedürftige Sache zu führen. Das läuft über den normalen Weg: Frankfurt, zweiseitiger Fragebogen an die zu empfangende Firma. Bis der Mann in Sofia erfährt, daß er in die Bundesrepublik einreisen darf, vergehen vom Zeitpunkt der Antragstellung in Sofia runde drei Wochen. Ist das im Sinne der erwünschten Beziehungen?


Rede von Wolfram Dorn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Es ist, Herr Kollege, sicher nicht im Sinne der gewünschten Beziehungen, wenn es so lange dauert. Nur, da es sich in diesem konkreten Fall, ,den Sie vortragen, um Bulgarien handelt, ist es für uns insofern etwas schwieriger, als wir dort diplomatisch nicht direkt vertreten sind, sondern es noch eines zusätzlichen Weges über die Botschaft bedarf, die dort unsere Interessen vertritt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Scheu auf:
    Liegt es nicht im Interesse der Verbesserung der Handelsbeziehungen zu Rumänien und anderen Ostblockstaaten, daß führende Kräfte der rumänischen Wirtschaft rascher ein solches Visum bekommen, zumal deutsche Wirtschaftler und Techniker zur Einreise in die betreffenden Länder des Ostblocks keinerlei Formalitäten nötig haben und von einem Tag zum andern etwa nach Rumänien reisen können?