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    Deutscher Bundestag 32. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 1469 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksache VI/300) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1969 bis 1973 (Drucksache VI/301) Fortsetzung der Aussprache Dr. Wörner (CDU/CSU) 1469 B Brandt, Bundeskanzler 1477 B Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 1483 C Moersch (FDP) 1491 A Benda (CDU/CSU) 1497 B Genscher, Bundesminister . . . 1502 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . 1505 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 1510 A Wehner (SPD) 1511 B Fragestunde (Drucksache VI/381) Frage des Abg. Draeger: Schätzung des Potentials der Streitkräfte der NATO und des Warschauer Paktes Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1512 D Draeger (CDU/CSU) 1513 B Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen: Vergütung für die Lehrkräfte zur Ausbildung der Beamten des gehobenen und mittleren auswärtigen Dienstes . . 1513 B Fragen des Abg. Breidbach: Tätigkeit von Guerilla-Organisationen in der Bundesrepublik — Bezeichnung Israels in einer Tischrede des jordanischen Ministerpräsidenten Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1513 C Breidbach (CDU/CSU) 1514 A Frage der Abg. Frau Funcke: Günstigere Teilzeitbestimmungen im Landesbeamtengesetz von Baden-Württemberg 1514 C Frage des Abg. Koenig: Unnötige Härten bei der Handhabung des Tatbestandes der illegalen Einreise 1514 D Frage des Abg. Hansen: Verunreinigung des Rheinwassers durch Giftstoffe Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1515 A Hansen (SPD) 1515 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . 1515 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1515 C Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 1515 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Fragen des Abg. Lenzer: Abschlußgesetzgebung zu Art. 131 GG Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1516 B Lenzer (CDU/CSU) 1516 D Fragen des Abg. Wagner (Günzburg) : Wirksame Verhinderung eines Mißbrauchs des Gastrechts durch Ausländer Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1517 A Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 1517 B Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Einleitung von Giftstoffen durch die Farbwerke Hoechst in den Main Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1518 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDUCSU) . . . . 1518 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Luftverschmutzung in Ballungsgebieten der chemischen Industrie Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 1518 C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 1518 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . . 1519 B Fragen des Abg. Bay: Angebliche Vergiftung des Rheinwassers mit Endosulfan durch die Farbwerke Hoechst Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1519 C Bay (SPD) 1520 A Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Verschärfung der Wohnungsnot im Raum München durch Ansiedlung eines Großunternehmens in Perlach Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1520 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1520 C Fragen des Abg. Varelmann: Schaffung von Krankenhausbetten für Opfer des Straßenverkehrs Frau Strobel, Bundesminister . . . 1521 B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1521 B Fragen des Abg. Eckerland: Höhe der Entschädigung auf Grund des § 49 des Bundesseuchengesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 1521 D Eckerland (SPD) . . . . . . . . 1522 A Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Illegaler Verkauf von Tiermedikamenten Frau Strobel, Bundesminister . . . 1522 C Fragen des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Mangel an Mitarbeitern im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Frau Strobel, Bundesminister . . . 1522 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 1523 A Fragen des Abg. Flämig: Erkenntnisse hinsichtlich der Zwangsimpfung aus den jüngsten Pockenerkrankungen Frau Strobel, Bundesminister . . 1523 B Flämig (SPD) 1523 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 1523 D Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . . 1524 B Fragen des Abg. Seefeld: Kenntnisse der Ärzte in Erster Hilfe Frau Strobel, Bundesminister . . . 1524 C Seefeld (SPD) . . . . . . . . . 1524 D Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) : Organisation, Arbeitsweise und Ergebnisse der Institute für Städtebau und Raumordnung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1525 A Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 1525 B Frage des Abg. Baier: Deckung des Wohnungsbedarfs kinderreicher Familien, alter Menschen, junger Ehepaare, Alleinstehender und Körperbehinderter Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär 1525 D Baier . (CDU/CSU) . . . . . . 1526 A Nächste Sitzung 1526 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1527 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schwabe betr. Vorarbeiten zur Neugliederung des Bundesgebietes und Änderung der Landesgrenzen zwischen Baden-Württemberg und Hessen 1527 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff betr. Beseitigung der Unterschiede zwischen dem Ortszuschlag der Ortsklassen S und A . 1527 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg.Ollesch betr. finanzielle Unterstützung der Sportfilmtage 1970 in Oberhausen 1528 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Schädigung der deutschen Pelzwirtschaft durch Serieneinbrüche 1528 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Unland betr. Erschwerung der Aufklärung von Delikten durch föderative Organisation der Polizei . . 1528 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst betr. Berufsförderung für infolge einer Beschädigung ausscheidende Offiziere des Bundesgrenzschutzes 1528 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Elektroomnibusse für den Stadtverkehr . 1529 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bredl betr. Bewilligung von politischem Asyl für griechische Gastarbeiter und Studenten . . . . . . . 1529 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Susset betr. Frist für Anträge auf vermögenswirksame Leistungen durch Arbeitnehmer im. öffentlichen Dienst 1529 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Heyen betr. Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen auf deutschen Flughäfen 1529 D Anlagen 12 und 13 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Fragen ,des Abg. Wohlrabe betr. Gewährung von Wohngeld für Sozialhilfeempfänger 1530 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner betr. Auswirkungen der Aufwertung im Hinblick auf Rückzahlungsverpflichtungen 1530 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger betr. Bearbeitung der Anträge auf regionale Wirtschaftsförderung 1531 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner betr. Benachteiligung des deutschen Fremdenverkehrsgewerbes gegenüber dem Ausland infolge der DM-Aufwertung 1531 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Meister betr. Gaslieferungsvertrag der Ruhrgas-AG — Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit . . . 1531 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Brück betr. Verkaufspreise deutscher und französischer Kraftwagen in Frankreich 1532 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. Begrenzung von Bundesausbaugebieten . . 1532 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Frerichs betr. Preisgleitklauseln in langfristigen Verträgen öffentlicher Auftraggeber mit Handel und Handwerk bei Bauvorhaben 1532 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) betr. Verkauf der Frisia-Erdölwerke . . . . 1532 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch betr. Erhöhung des Milchfettgehalts . . . . . . . . . 1533 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Bittelmann betr. Auszahlung der letzten Rate des Getreidepreisausgleichs 1533 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) betr. Rodungsprämie im Obstbau 1533 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Auswirkung der von Vizepräsident Mansholt vertretenen „positiven Preispolitik" auf Erzeuger und Verbraucher in der Bundesrepublik 1534 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens als Voraussetzung für die Gewährung der Landabgaberente . . . . . . . . . 1534 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Abschlachtaktion bei Milchkühen . . . 1534 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Herklotz betr. Vorbereitung einer modernen europäischen Sozialpolitik 1535 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gewandt betr. Berücksichtigung des Handels bei der Zusammensetzung des Bundesausschusses für Berufsbildung 1535 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bäuerle betr. Kosten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für erkrankte Arbeiter 1536 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Schmidt (Niederselters) und Zander betr. private Krankenüberwachungseinrichtungen 1536 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler betr. Vorbereitungen für die Ausdehnung der freiwilligen Angestelltenversicherung auf weitere Berufsgruppen 1537 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pawelczyk betr. Anrechnung der truppenärztlichen Tätigkeit auf die für eine Kassenpraxis erforderliche Zeit 1537 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Koenig betr. Erhöhung des Übergangsgeldes für Umschüler . . 1537 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Umschulungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit auf dem Lande und in Großstädten 1537 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Dynamisierung der Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte . . . . . . . 1538 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf .die Mündliche Frage des Abg. Weigl betr. Verdoppelung des im Vermögensbildungsgesetz festgelegten Betrages von 312 DM . . . 1538 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin). betr. Durchführung des politischen Programms der Gipfelkonferenz von Den Haag . . . 1539 A Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl betr. Schutz der internationalen Zivilluftfahrt gegen Luftpiraterie . . . . . . . . . . . . 1539 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 V Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenze (Attendorn) betr. internationale Kontrolle des Waffen- handels 1540 A Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock betr. Bau eines Chemiewerks im Raum Salzgitter-Drütte 1540 B Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Versetzung von Zollbeamten . . . . . . . . . 1540 C Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. Aktionsprogramm für den Landkreis Stockach . 1540 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Bau eines neuen Messezentrums in Nürnberg 1540 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. zolltarifliche Erleichterungen für Einfuhren aus Kooperationsgeschäften 1541 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dichgans betr. Unterbindung von Fusionen 1541 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten bei Novellierung des 312-D-Mark-Gesetzes 1541 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Rock betr. Gefährdung der mittelständischen Wirtschaft im Salzgittergebiet durch neue Industriewerke 1542 B Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Horstmeier betr. Lärmbelästigung der Bevölkerung im Raum Minden durch Strahlflugzeuge . . . . 1542 D Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Berding betr. Einsatz von Soldaten als Aufbaukommandos bei Reitturnieren 1543 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer betr. Schwierigkeiten bei der ärztlichen Versorgung der Landbevölkerung und Ausbildung von Ärzten für Allgemeinmedizin 1543 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Einführung der Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin" 1544 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack betr. Informationen über Vorhaben des Schienennahverkehrs für Gemeinden in Ballungsgebieten 1544 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Becker (Nienberge) betr. Ausschank von höherprozentigem Alkohol in TEE-Zügen bei der Durchfahrt durch Belgien 1544 C Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr Neuorganisation der Mittelinstanz der Bundesbahn 1544 D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baier betr. Aufstufungswünsche des Landes Baden-Württemberg 1545 B Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Beseitigung eines Verkehrsengpasses in Weiden . . 1545 C Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pieroth betr. Beseitigung des Gefahrenpunktes in der Ortsdurchfahrt Bretzenheim . . . . . . . . . 1545 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wurbs betr. Schließung der Stückgutbahnhöfe im Landkreis Witzenhausen 1545 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Einrichtung eines einheitlichen Zustellamtes für die Großgemeinde Tangstedt und Anschluß an das Hamburger Telefonnetz . . 1546 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baron von Wrangel betr. Einbeziehung der Gemeinden Aumühle und Wohltorf in das Hamburger Ortsfernsprechnetz . . . . . . . . 1546 C Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Geiger betr. Neubau eines Fernmelde- und Postdienstgebäudes in Leonberg 1546 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Meister betr. verstärkte Förderung der technischen Fakultäten bzw. Fachbereiche an Teenischen Hochschulen und Universitäten 1547 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1469 32. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 29. Sitzung, Seite 1265 B, Zeile 19 statt „der Wettbewerbs-Kohle" : „des Wettbewerbs". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1527 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 20. 2. Adorno 20.2. Dr. Barzel 20. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 20. 2. Berlin 31.3. Biechele 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich * 20. 2. Dohmann 31.3. Dröscher* 20. 2. Fellermaier* 20. 2. Frehsee 28. 2. Dr. Furler * 20. 2. Geldner 6.3. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. Haage (München) 20.2. voll Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Dr. Hein * 20. 2. Jacobi (Köln-Iserlohn) 28. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 2. Kater 20. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20. 2. Lautenschlager* 20. 2. Dr. Löhr * 20. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 20. 2. Meister* 20. 2. Memmel* 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 20. 2. Dr. Preiß 20. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 20.2. Schwabe * 20. 2. Dr. Siemer 20. 2. Tobaben 20. 2. Dr. Warnke 20. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2. Werner* 20. 2. Windelen 20. 2. * Für die Teilnahme an .Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/381 Fragen A 28 und 29) : Ist das Bundesinnenministerium mit Vorarbeiten zur Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 des Grundgesetzes befaßt? Werden Gesetzentwürfe entsprechend den Absätzen 2 bis 4 und/oder gemäß dem Absatz 5 des Artikels 29 des Grundgesetzes vorbereitet, in denen eine Änderung der Landesgrenzen zwischen Baden-Württemberg und Hessen erwogen oder dekretiert wird? Nach der Änderung des Art. 29 GG vom 19. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1241) ist zunächst in Baden bis zum 30. Juni d. J. ein Volksentscheid darüber herbeizuführen, ob das vormalige Land Baden selbständig werden oder ab seine bisherige Zugehörigkeit zum Land Baden-Württemberg bestehen bleiben soll. Die Bundesregierung hat daher zunächst den Entwurf eines Gesetzes über den Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg gemäß Art. 29 Abs. 3 des Grundgesetzes beim Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf wurde vom Bundestag am 30. Januar 1970 in 2. und 3. Lesung angenommen; er ist am 13. Februar vom Bundesrat im 2. Durchgang verabschiedet worden. Erst wenn das Ergebnis des badischen Volksentscheids feststeht, kann die Abwicklung der übrigen erfolgreichen Volksbegehren, die (in Art. 29 Abs. 3 GG .gleichfalls vorgeschrieben und Ibis zum 31. März 1975 befristet ist, in Angriff genommen und im Zusammenhang damit eine Gesamtkonzeption für eine umfassende Neugliederung des gesamten Bundesgebiets erarbeitet und dem Bundestag unterbreitet werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/381 Frage A 30) : Ist die Bundesregierung bereit, die bestehenden Unterschiede zwischen dem Ortszuschlag der Ortsklasse S und der Ortsklasse A baldmöglichst zu beseitigen? Es ist das Ziel der Bundesregierung, die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem Ortszuschlag der Ortsklasse S und dem der Ortsklasse A während dieser Legislaturperiode stufenweise zu beseitigen. Mit dem stufenweisen Abbau ist in dem am 1. April 1969 in Kraft getretenen Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz begonnen worden, durch das die Unterschiede in der Tarifklasse III um die Hälfte und in der Tarifklasse II um ein Drittel verringert worden sind. In .dem Regierungsentwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (BT-Drucksache VI/279) ist mit Wirkung vom 1. Januar 1970 eine weitere Verringerung der Unterschiede im Ortszuschlag vorgesehen. Die verbleibenden Unterschiede sollen in zwei weiteren Stufen gänzlich beseitigt werden. 1528 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Ab- geordneten Ollesch (Drucksache VI/381 Frage A 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Sportfilmtage 1970 in Oberhausen, die lebhaftes Interesse in der deutschen Öffentlichkeit gefunden haben und die sicherlich geeignet sind, die olympische Idee zu verbreiten, finanziell zu unterstützen, da ohne diese Unterstützung die Durchführung dieser Sport- und Filmveranstaltung gefährdet ist? Nachdem mein Haus bereits im Jahre 1968 die Sportfilmtage in Oberhausen finanziell unterstützt hatte, beabsichtige ich, auch die diesjährige Veranstaltung wieder zu fördern. Zu diesem Entschluß haben mich vor allem das positive Echo der letzten Veranstaltung, die rege internationale Beteiligung und die starken Impulse bewogen, die vom Sportfilm für die gesamte Entwicklung des Sports zu erwarten sind. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/381 Frage A 32): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der deutschen Rauchwaren- und Pelzwirtschaft durch zunehmende organisierte Serieneinbrüche und -diebstähle allein im Jahre 1969 ein Schaden von rund 14 Millionen DM entstanden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den europäischen Nachbarländern die Einbruchsdiebstähle in Pelzgeschäfte in den letzten Jahren nach Anzahl und Schadenshöhe stark angestiegen sind. Das Bundeskriminalamt hat die Schadenshöhe für das Jahr 1969 mit 13 Millionen DM angegeben. Ob es sich um organisierte Serieneinbrüche mit Tatzusammenhängen handelt, wird vom Bundeskriminalamt laufend beobachtet. Nach den derzeitigen Erkenntnissen werden Pelzgeschäftseinbrüche in der Bundesrepublik vorwiegend von Tätergruppen ausgeführt, die voneinander unabhängig auftreten. Diese Tätergruppen, zu denen auch häufig Ausländer gehören, wenden verschiedene Arbeitsweisen an und nutzen auch unterschiedliche Absatzmöglichkeiten sowohl im Inland als auch im Ausland. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (Drucksache VI/381 Frage A 33) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der betroffenen Wirtschaftskreise, daß durch die föderative Organisation der Polizei eine Aufklärung der Delikte außerordentlich erschwert wird, und ist sie bereit, etwa durch Sondermaßnahmen beim Bundeskriminalamt, eine erfolgreiche Fahndungsarbeit der Polizei I zu erleichtern? Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtung der betroffenen Wirtschaftskreise, daß die föderative Organisation der Polizei in den genannten Fällen eine Aufklärung der Delikte außerordentlich erschwert. Nach dem Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalamtes hat das Bundeskriminalamt alle Nachrichten und Unterlagen für die kriminalpolizeiliche Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen zu sammeln und auszuwerten und die Behörden der Länder über die sie betreffenden Nachrichten und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge strafbarer Handhungen zu unterrichten. Das geschieht auch bei den hier zur Diskussion stehenden Straftaten; die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den zuständigen Behörden der Länder verläuft einwandfrei. Dieses hat im übrigen in den letzten zwei Jahren seine Bemühungen zur Einleitung, Koordinierung und Unterstützung der Bearbeitung von zusammenhängenden Tat- und Täterkomplexen gerade auch auf dem Gebiet der Pelzdiebstähle erheblich verstärkt. So wurden beispielsweise im Jahre 1969 zwei umfangreiche Verfahren mit überörtlicher, teils internationaler Auswirkung vom Bundeskriminalamt mit Unterstützung einzelner Landeskriminalämter zentral bearbeitet. Ferner ist dem Bayerischen Landeskriminalamt im November 1969 ein Komplex von Bandendiebstählen u. a. aus Pelzgeschäften im Rahmen des Zuweisungsrechts gemäß § 4 b BKA-Gesetz übertragen worden. Ein weiterer sehr umfangreicher Ermittlungskomplex mit Auswirkung in das Ausland wird noch in diesen Tagen einem Landeskriminalamt übertragen werden. Auch steht das Bundeskriminalamt in ständiger Verbindung mit der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation — INTERPOL — und führt Arbeitsbesprechungen, auch mit ausländischen Dienststellen, über gemeinsame Ermittlungen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des AbAbgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/381 Fragen A 34 und 35) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch eine Ergänzung des Bundespolizeibeamtengesetzes (BPolBG) ermoglicht werden sollte, daß Offiziere des Bundesgrenzschutzes, die nicht Beamte auf Lebenszeit sind und deren Dienstverhältnis infolge einer Beschädigung im Sinne des § 46 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes vor Vollendung des vierzigsten Lebensjahres endet, auf Antrag Berufsförderung, insbesondere in Form der Fachausbildung nach § 12 BPolBG erhalten können? Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? Die Bundesregierung prüft, in welcher Weise Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf der Grenzschutzoffizierlaufbahn, die wegen Polizeidienstunfähigkeit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1529 infolge einer Beschädigung im Sinne des § 46 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes aus dem Bundesgrenzschutz entlassen werden, künftig Hilfe zur Eingliederung in das spätere Berufsleben gewährt werden kann. Die derzeitige Dienstzeitversorgung dieser Polizeivollzugsbeamten schließt die Entstehung von Härtefällen nicht aus. Die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes, die in solchen Fällen für Offiziere auf Zeit der Bundeswehr einen Anspruch auf Hilfe zur Erlangung oder Besserung der beruflichen Leistungsfähigkeit vorsehen, sind auf Polizeivollzugsbeamte i. BGS nicht anwendbar. Durch Ergänzung des Bundespolizeibeamtengesetzes könnte eine soziale Sicherung der GS-Offiziere auf Widerruf erreicht werden. Eine entsprechende Ergänzung des Bundespolizeibeamtengesetzes könnte, wenn die Bundesregierung meinem Vorschlag zustimmt, im Rahmen eines der laufenden Gesetzgebungsvorhoben vorgesehen werden. Anlage 8 Schrifltiche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/381 Frage A 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von zwei deutschen Automobilherstellern bereits in der Öffentlichkeit vorgestellten Elektroomnibusse für den Stadtverkehr (Daimler-Benz mit Hybridantrieb und MAN-Modell auf Akkumulatorbasis), und sieht die Bundesregierung darin einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Luftverunreinigung? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß von mehreren großen Firmen zwei abgasarme bzw. abgasfreie elektrisch angetriebene Fahrzeuge entwickelt werden. Mein Haus hat sich eingehend mit den Problemen auseinandergesetzt. Die MAN und das RWE haben erstmalig zu einer Besichtigung des MAN-Fahrzeugtyps am 13. Februar nach München eingeladen. Ein Vertreter meines Hauses ha an der erstmaligen Vorführung teilgenommen. Bevor ein Urteil über das Fahrzeug abgegeben werden kann, müssen Erfahrungen über das Fahrzeug, insbesondere auch über dessen Verkehrsverhalten, abgewartet werden. Eine endgültige Beurteilung darüber, inwieweit diese Fahrzeuge geeignet sind, einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung zu liefern, kann frühestens nach Ablauf eines einjährigen ununterbrochenen Tests des Fahrzeuges abgegeben werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bredl (Drucksache VI/381 Frage A 41) : Was will die Bundesregierung tun, um bei Bewilligung von politischem Asyl für griechische Gastarbeiter und Studenten eine einheitliche Handhabung des Rechts in allen Ländern zu gewährleisten? Das Ausländergesetz und die dazu erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 7. Juli 1967 stellen die einheitliche Anwendung des Rechts in allen Bundesländern für Ausländer sicher, denen auf Grund politischer Verfolgung Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (Drucksache VI/381 Frage 44) : Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß die Prüfung der Antragsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst bis zu drei Monate in Anspruch nehmen und dazu führen kann, daß Anträge auf vermögenswirksame Leistungen nach dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz durch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bereits bis Mitte Oktober eines Jahres beim Arbeitgeber (z. B. Bund als Dienstherr) gestellt sein müssen? Die Bediensteten des Bundes haben bei Anträgen für die erstmalige oder einmalige vermögenswirksame Anlage von Teilen ihrer Dienstbezüge nach dem 2. Vermögensbildungsgesetz einen Zeitpunkt anzugeben, der mindestens zwei volle Monate nach der Antragstellung liegt. Diese lange Frist ist nicht nur durch die Prüfung einer großen Zahl von Anträgen, sondern vor allem durch die in vielen Verwaltungen eingeführte Zentralisierung und Mechanisierung des Arbrechnungsverfahrens bedingt. Eine reibungslose Abwicklung der Gehaltszahlungen ist bei diesem Verfahren nur dann sichergestellt,, wenn den Berechnungsstellen Veränderungen, die Auswirkungen auf die Höhe der Bezüge haben, frühzeitig bekannt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyen (Drucksache VI/381 Fragen A 51 und 52) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Sicherheitsvorkehrungen auf deutschen Flughäfen so weit zu verbessern, daß sich Bombenattentate wie das in München am 10. Februar 1970 auf die Fluggäste der EL AL-Maschine nicht wiederholen können? Wird die Bundesregierung auf die in Frage kommenden Landesregierungen einwirken, damit diese in Zukunft ausreichend Vorsorge treffen, um die Sicherheit der Fluggäste und des Luftverkehrs in Deutschland zu gewährleisten? Zu Frage 51 Die Bundesregierung wird mit den Ländern, auf deren Gebiet Flugplätze mit internationalem Verkehr liegen, sowie mit den Flughafengesellschaften und den Fluggesellschaften prüfen, welche Sicherheitsvorkehrungen auf deutschen Flughäfen noch 1530 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 getroffen werden können. Das Ergebnis der Verhandlungen wird abzuwarten sein. Im übrigen hat Herr Kollege Dr. Dahrendorf bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Höcherl bereits darauf hingewiesen, daß gefährdete Maschinen auf den Flughäfen auf sichere Abstellplätze geleitet und dort polizeilich bewacht werden. Es ist ferner veranlaßt, daß der Aufenthalt der Passagiere zu den Transiträumen und ihre Beförderung auf dem Flughafen unter Polizeischutz stehen. In weiteren Besprechungen mit den beteiligten Stellen des Bundes und der Länder wird geprüft werden müssen, ob diese Sicherheitsmaßnahmen noch verbessert werden können. Hierbei wird man sich jedoch klar darüber sein müssen, daß Angriffe fanatischer Menschen niemals völlig ausgeschlossen werden können. Es wird unsere Aufgabe sein, alles menschenmögliche zu tun, um .das zu verhindern. Antwort zu Frage 52: Die Frage ist bereits durch die Antwort zu Frage 51 beantwortet. Im übrigen verweise ich auf die Antworten, die Herr Kollege Dr. Dahrendorf für das Auswärtige Amt gegeben hat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/381 Frage A 71): Hat die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern nachdem am 14. November 1969 das Bundesverfassungsgericht § 29 des Wohngeldgesetzes insoweit für nichtig erklärt hat, als Sozialhilfeempfänger durch diese Vorschrift vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen werden, rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet, die unter Beachtung dieses Urteils den erforderlich werdenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand auf. ein Mindestmaß beschränken? Mit Wirkung ab November 1969, dem Monat, in dem das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluß gefaßt hat, werden ,die Wohngeldanträge der Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge unter Beachtung dieses Beschlusses beschieden. Die Antragsteller erhalten Wohngeld, wenn die individuellen Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind. Durch gemeinsames Rundschreiben der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung an die zuständigen obersten Landesbehörden ist sichergestellt, daß die Antragberechtigten neben dem ihnen zustehenden Wohngeld so viel Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, daß sie nicht schlechter gestellt sind, als wenn sie wie früher lediglich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge beziehen würden. Im Ergebnis hat sich finanziell für die Hilfeempfänger nichts geändert, allerdings entfällt für sie die Rückzahlungsverpflichtung nach dem BSHG. Dadurch, daß aber jetzt die Hilfe zum Wohnen aus zwei Quellen statt wie bisher aus einer fließt, entsteht unabweisbar zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Bundesregierung ist in Zusammenarbeit mit den Ländern bemüht, diesen Mehraufwand durch rationelle Verwaltungsmaßnahmen so weit wie möglich herabzusetzen. So wird z. B. ein pauschales Verfahren entwickelt, mit dem der Kostenausgleich für die zurückliegenden noch nicht erledigten Wohngeldanträge zwischen den Kostenträgern gefunden werden soll. Den Wohngeldberechtigten entsteht dadurch kein Nachteil. Bei der jetzigen Rechtslage sehen Bund und Länder jedoch keine Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand völlig zu vermeiden. Es werden aber Überlegungen angestellt, ob und ggf. wie dieses Ziel im Zuge einer gesetzlichen Änderung erreicht wenden kann. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (Drucksache VI/381 Frage A 72): Hält es die Bundesregierung bei der derzeitigen Rechtslage für erforderlich, daß — wie in einigen Bundesländern geschehen — alle Sozialhilfeempfänger aufgefordert werden, einen Antrag auf Gewährung von Wohngeld zu stellen? Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Dies gilt für alle Bürger, auch für die Empfänger von Sozialhilfe. Der Antrag ist nötig, weil Gewährung und Höhe des Wohngeldes von Voraussetzungen abhängen, die der Antragsteller der Bewilligungsbehörde mitteilen muß. Es ist mir bekannt, daß vornehmlich die Kommunen die Empfänger von Sozialhilfe auffordern, Wohngeldanträge zu stellen. Die Kommunen haben als Träger der Sozialhilfe natürlich ein Interesse daran, daß die Sozialhilfeempfänger Wohngeld erhalten, weil das Wohngeld je zur Hälfte vom Bund und den Ländern bezahlt wird und die Sozialhilfeträger in gleicher Höhe von Kosten entlastet. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (Drucksache VI/381 Frage A 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Aufwertung im Hinblick auf die Rückzahlungsverpflichtungen dritter Länder für von der Bundesregierung gewährte Kapitalhilfen? 1. Die Rückzahlungsverpflichtungen erhöhen sich um den Aufwertungssatz. 2. Der künftige Import dieser Länder verteuert sich im gleichen Maß. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1531 3. Demgegenüber steigen die Exporterlöse dieser Länder je Produkteinheit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland oder erhöhen sich ihre Exportchancen der Menge nach. Demzufolge ist zu urteilen, daß sich die Verbindlichkeiten in der jeweiligen Landeswährung erhöhen, wie dies auch bei einer Abwertung ihrer eigenen Währung der Fall gewesen wäre und wiederholt der Fall gewesen ist. Dagegen wird sich die devisenpolitische Lage der Entwicklungsländer durch die DM-Aufwertung in der Regel verbessern: Die größeren Exportchancen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bedeuten zusätzliche Einnahmen an konvertibler Währung, die beliebig, und nicht nur im Aufwertungsland, verwendet werden kann. Beides — Amortisations- wie Zahlungsbilanzeffekt — können sich dann decken, wenn es sich um Kapitalhilfeprojekte in exportstarken Industrien handelt. Dann ergeben die gleichen DM-Erlöse den höheren Gegenwert in Landeswährung oder ermöglichen Senkungen der DM-Preise wie zusätzlichen Absatz und damit ebenfalls höhere Einnahmen in Landeswährung. Bei dieser Divergenz der Wirkungen war der Bundesregierung von vornherein klar, daß ein summarisches Urteil über die Wirkung der Aufwertung auf die Entwicklungsländer falsch sein würde. Vielmehr ist es weiterhin notwendig, die externe wie interne Verschuldung der Entwicklungsländer genau zu beobachten und zu verhindern, daß dies die Entwicklungsanstrengungen lähmt. Bei dem Beschluß über die Aufwertung der DM hat das Kabinett die Ressorts beauftragt, die Auswirkungen der Aufwertung auf die bestehenden DM-Verbindlichkeiten der Entwicklungsländer im Verlauf des Anpassungsprozesses sorgfältig zu beobachten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/381 Fragen A 93 und 94) : Hält es die Bundesregierung mit den Anliegen der regionalen Wirtschaftsförderung und mit dem Erfordernis einer raschen, gezielten und wirksamen Hilfe für wirtschaftsschwache Gebiete (Bundesausbaugebiete) für vereinbar, daß entsprechende Anträge auf Förderung wegen der ständigen Änderung der Förderungsrichtlinien fast ein Jahr lang nicht verabschiedet werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige für förderungwürdige Unternehmen unzumutbare Wartezeiten zu verkürzen und eine reibungslosere und schnellere Bearbeitung von Förderungsanträgen sicherzustellen? Im Jahre 1969 wurden die Richtlinien für die Regionale Wirtschaftsförderung mehrmals geändert, und zwar auf Grund von Verbesserungen für die Kreditnehmer. Dies wird sich 1970 nicht wieder- holen. Die Wartezeiten werden sich daher entsprechend verkürzen und auf Bundesebene 'in .der Regel etwa ein bis zwei Monate betragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneter Geldner (Drucksache VI/381 Frage A 95) : Welche Erfahrungen haben sich seit der Fragestunde vom 13. November 1969 bezüglich der Benachteiligung des deutschen Fremdenverkehrsgewerbes gegenüber dem Ausland infolge der DM-Aufwertung ergeben, und welche Fühlungnahmen hat die Bundesregierung auf Grund dessen entsprechend der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt eingeleitet? Die Lage des deutschen Fremdenverkehrsgewerbes wurde am 4. 'und 5. Dezember 1969 mit den Länderwirtschaftsministerien erörtert. Es wurde beschlossen, im Falle ungewöhnlicher Entwicklungen das Bundeswirtschaftsministerium unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus ist das Bundeswirtschaftsministerium laufend mit dem Deutschen Fremdenverkehrsverband, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, ,dem Deutschen Heilbäderverband und dem Deutschen Reisebüroverband in Verbindung. Statistische Informationen stehen jetzt für fast alle Fremdenverkehrsgebiete für den Zeitraum Oktober bis Dezember zur Verfügung. Sie zeigen durchweg normale Zuwachsraten in der Zahl der Übernachtungen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache 111/381 Fragen A 96 und 97) : Glaubt die Bundesregierung, daß der zwischen der RuhrgasAG und der russischen Allunionsvereinigung abgeschlossene Gaslieferungsvertrag, der nach Pressemeldungen eine sogenannte Ausschließungsklausel enthält, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz darstellt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf diesem Gebiet die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten oder aber die sich ergebenden Verzerrungen auszugleichen? Ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen liegt nicht vor: Die zeitlich begrenzte Ausschließlichkeitsklausel wird das kaufmännische Risiko der Ruhrgas AG auf den zumutbaren Rahmen begrenzen und damit die Erdgasimporte überhaupt möglich machen. Für das Liefergebiet führt dieser neue Versorgungsstrang zu günstigeren Erdgaspreisen, bringt also offenkundig Vorteile für die Verbraucher in Süddeutschland. Deshalb hat die Bundesregierung das Zustandekommen dieses Vertrages soweit als möglich unterstützt. 1532 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brück (Drucksache VI/381 Frage A 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Frankreich deutsche und französische Autos weitaus billiger verkauft werden als in der Bundesrepublik Deutschland, wobei es bei deutschen Typen Preisdifferenzen bis zu 1227 DM und bei französischen bis zu 3880 DM gibt? Nach der Abwertung des französischen Franc und der Aufwertung der DM hat sich für den Käufer von Personenwagen folgendes ergeben: Nach wie vor kauft ein Franzose französische Wagen am besten in Frankreich. Der Franzose ist im allgemeinen auch im Vorteil, wenn er einen deutschen Wagen bei sich zu Hause kauft. Das ist jdoch für den deutschen Käufer nicht mehr mit Sicherheit zusagen. Aufwertung einerseits und Abwertung andererseits haben ein nicht unbeträchtliches Gefälle in den Preisen diesseits und jenseits der 'Grenze entstehen lassen. Trotz Nachversteuerung, technischer Umrüstung rund der erforderlichen Einzelabnahme des Fahrzeugs ergeben sich Ersparnisse. Dies gilt für Deutsche, die deutsche Wagen in Frankreich kaufen. Kauft dagegen ein Deutscher in Frankreich einen französischen Wagen, so kann seine Ersparnis sogar sehr beträchtlich sein. Die „Saarbrücker Zeitung" hat am 23. Januar 1970 ausführlich und mit einer Vergleichstabelle berichtet. Das Zweite Deutsche Fernsehen hat am 4. Februar 1970 ebenfalls darüber informiert. Ob weitere Berichterstattungen erfolgten, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die in der Tabelle der „Saarbrücker Zeitung" genannten und in Ihrer Frageaufgenommenen Preisdifferenzen kann das Bundeswirtschaftsministerium bis zu dieser Exaktheit nicht bestätigen, da sie ebenfalls von der Ausstattung des Einzelfahrzeuges mit Zubehörabhängen. In der Größenordnung treffen die Zahlen jedoch zu. Im übrigen bedauert die Bundesregierung die Tatsache, daß innerhalb des gemeinsamen Marktes ein derartiges Maß an Preisdifferenzierung nach innergemeinschaftlichen Absatzgebieten betrieben wird. Sie hofft im Interesse des deutschen Einzelhandels, daß ,die französischen Automobilhersteller bald einen Weg finden, ihre 'deutschen Preise nach unten zu korrigieren. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/381 Fragen A 99 und 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die räumliche Geltung der Förderungsprinzipien von strukturschwachen Gebieten durch Beschränkung auf die Kreisgrenzen teilweise willkürliche Begrenzungen aufweist? Ist die Bundesregierung bereit, die Begrenzung von Bundesausbaugebieten nach gerechteren Gesichtspunkten zu vollziehen als nach Kreisgrenzen? Dies ist ,der Bundesregierung bekannt. Aus diesem Grunde ist im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgesehen, daß ein von Bund und Ländern zu bildender Planungsausschuß die Abgrenzungen der strukturschwachen Gebiete erneut prüft und hierfür neue Kriterien erarbeitet. Der Ausschuß wird voraussichtlich im März seine Arbeit aufnehmen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucks ache VI/381 Frage A 101): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in längerfristigen Verträgen zwischen offentlidien Auftraggebern und Handel und Handwerk — insbesondere aus dem Bereich der Bauwirtschaft — auch für mit öffentlichen Mitteln finanzierte Bauvorhaben einheitliche und für die Vertragspartner verbindliche Preisgleitklauseln vereinbaren zu können, damit die durch erhebliche Preisveränderungen im Baumarkt unübersehbaren und existenzbedrohenden Risiken, die bei der häufig festzustellenden Forderung der auftrageergebenden Stellen nach Festpreisangeboten entgegen den preisrechtlichen Empfehlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft ausschließlich bei den Anbietern liegen, für diese beseitigt oder gemindert werden? Mit Erlaß vom 15. Dezember 1955 und 19. Januar 1957 hat der Bundesminister für Wirtschaft die öffentlichen Auftraggeber gebeten, bei der Vereinbarung von Preisvorbehalten nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Bei langfristigen Verträgen können Vorbehalte vereinbart werden, wenn Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten sind und das mit der Vereinbarung von Festpreisen verbundene Risiko für den Auftragnehmer unzumutbar 'ist. Bei Bauleistungen ist unter den erwähnten Voraussetzungen die Vereinbarung von Preisvorbehalten schon bei Laufzeiten ,der Verträge von sechs Monaten, im Ausbaugewerbe sogar bei Laufzeiten unter sechs Monaten möglich. Damit sind alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um der Wirtschaft unübersehbare und existenzbedrohende Risiken :abzunehmen. Auch ,ist sichergestellt, daß die Vereinbarungen von Preisvorbehalten gegebenenfalls nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Bestimmte Preisgleitklauseln allgemein verbindlich vorzuschreiben ist weder möglich noch zweckmäßig. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1533 des Abgeordneten Peters (Norden) (Drucksache VI/381 Fragen A 102 und 103) : Hat die Bundesregierung mit dem Verkauf der Frisia Erdölwerke AG/Emden die Konzeption eines deutschen Erdolkonzerns aufgegeben? Sind durch den Verkauf Arbeitsplätze, insbesondere im Bereich der Verwaltung, gefährdet und mit dem Verkauf Auflagen verbunden, etwa die Kapazität der Raffinerie zu halten oder zu erweitern? Nein, denn die Bundesregierung hat ein derartiges Konzept nicht verfolgt. So heißt es im Basisprogramm für die Mineralölpolitik vom 24. Februar 1969: Die Mineralölpolitik der Bundesregierung verfolgt folgende wesentliche Ziele: 1. niedrige Preise für Erdölprodukte, 2. Sicherung der Erdölversorgung, 3. Aufrechterhaltung des Marktanteils deutscher Mineralölunternehmen der Gewinnung oder Verarbeitung. Ich kann Ihnen natürlich keine Einzelheiten über die Kaufverhandlungen mitteilen, kann Ihnen aber versichern, daß den von Ihnen genannten Gesichtspunkten von Anfang an Rechnung getragen wurde. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (Drucksache VI/381 Frage A 104) : Ich frage die Bundesregierung, wie weit die Maßnahmen, Anordnungen und Absprachen gediehen sind, die dahin führen, den Milchfettgehalt von 3,3 auf 3,5 % zu erhöhen und damit eine qualitativ hochwertigere Milch an die Verbraucher abzugeben? Die für eine Neufestsetzung des Fettgehalts der Trinkmilch notwendigen rechtlichen und sonstigen Vorbereitungen stehen kurz vor dem Abschluß. Auf der Agrarministerkonferenz am 23. Januar d. J. haben sich die Bundesländer mit großer Mehrheit für eine geringere Entrahmung des natürlichen Gemelkes und damit für eine Einstellung des Fettgehalts der Trinkmilch auf 3,5 % ausgesprochen. Dabei bleibt der Festpreis in der bisherigen Höhe bestehen. Zur Zeit finden noch Beratungen über die Frage der Preisgestaltung für Markenmilch statt, die in den nächsten Tagen abgeschlossen werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bittelmann (Drucksache VI/381 Frage A 105) : Wann wird die Bundesregierung die letzte Rate des Getreidepreisausgleichs auszahlen, nachdem im Herbst 1969 bei der Antragstellung angekündigt worden war, daß die Zahlungen zu Beginn des Jahres 1970 geleistet werden sollten? Die Auszahlung der 3. Tranche des EWG-Getreidepreisausgleichs (Ausgleichsbetrag 40,45 DM/ ha) an die Berechtigten wird im Februar 1970 beginnen und im März 1970 im wesentlichen beendet sein. Nach Abschnitt II Nr. 3 der „Richtlinien für die Gewährung der flächenbezogenen dritten Ausgleichszahlung im Rahmen der Getreidepreisharmonisierung" vom 10. September 1969 setzt die Ermittlung des Ausgleichsbetrags/ha die Meldung der genauen Ernteflächen sowie der innerhalb der 2. Tranche angefallenen Restmittel durch alle Länder voraus. Unter normalen Verhältnissen wären diese Angaben Mitte Dezember 1969 verfügbar gewesen, so daß die Auszahlung nach Abschnitt II Nr. 5 der Richtlinien im Januar 1970 vorgenommen worden wäre. Wegen technischen Versagens der zentralen 'Datenverarbeitungsanlage in einem Land und Verzögerungen bei der Errechnung der Restmittel in einem anderen waren die erforderlichen Zahlen jedoch erst Ende Januar 1970 bekannt. Mit Schnellbrief vom 29. Januar 1970 wurden daraufhin — nach eingeholter Einverständniserklärung des Herrn Bundesministers der Finanzen — den Ländern der Ausgleichsbetrag/ha und die ihnen zustehenden Quoten bekanntgegeben. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gemünd) (Drucksache VI/381 Frage A 106) : Kann die Bundesregierung zusagen, daß die von der EWG zugesicherte Rodungsprämie im Obstbau noch in dieser Rodungssaison zum Tragen kommt? „Die Verordnung (EWG) Nr. 2517/69 des Rates vom 9. Dezember 1969 zur Festlegung einiger Maßnahmen zur Sanierung der Obsterzeugung in der Gemeinschaft und die Verordnung (EWG) Nr. 2637/ 69 der Kommission vom 24. Dezember 1969 zur Festlegung eines Betrages und der Bedingungen für die Gewährung einer Prämie für das Roden von Apfel-, Birn- und Pfirsischbäumen sind am 1. Januar 1970 in Kraft getreten und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Maßnahme soll von den Ländern durchgeführt und aus den bei Kap. 10 03 Tit. 683 93 des Entwurfs des Bundeshaushaltsplans 1970 veranschlagten 60 Millonen DM finanziert werden. Der Bedarf wird für dieses Haushaltsjahr auf 2 Millionen DM geschätzt. Die erforderlichen Mittel werden den Ländern in Kürze zugewiesen, so daß die Prämie noch für Rodungen dieser Saison gewährt werden kann. 1534 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/381 Frage A 107): Ist der Bundesregierung bekannt, was der EWG-Vizepräsident -Mansholt unter „positiver Preispolitik" versteht, und wie wird sich diese „positive Preispolitik” auf Erzeuger und Verbraucher in der Bundesrepublik Deutschland auswirken? Von „positiver Preispolitik" hat Vizepräsident Mansholt während einer Vortragsveranstaltung in Hannover im Januar 1970 gesprochen. Nach den mir vorliegenden Informationen über diese Veranstaltung wurde dieser Begriff in folgendem Zusammenhang gebraucht: Als erstes müßten die vorhandenen Überschüsse in der EWG beseitigt werden, da erst dann eine „positive Preispolitik" möglich sei, die sobald wie möglich wieder betrieben werden sollte. Eine Preisdruckspolitik wolle die Kommission nicht betreiben. Die Kommission strebe auf allen Produktionssektoren den höchstmöglichen Preis an. Bei der Preispolitik wird man daher nach der Vorstellung Vizepräsident Mansholts zwischen Überschuß- und Defiziterzeugnissen in der Gemeinschaft unterscheiden müssen. Bei einigen Defiziterzeugnissen befürwortet die Kommission schon heute Preisanhebungen, z. B. bei Rindfleisch und Mais. Demgegenüber hat sie bei den Überschußerzeugnissen Milch, Weizen und Zucker unmittelbare bzw. mittelbare Preissenkungen vorgeschlagen, zuletzt in ihrer Mitteilung über das Gleichgewicht der Agrarmärkte, die sie im November 1969 vorgelegt hat. Bei diesen Erzeugnissen muß damit gerechnet werden, daß die Kommission Preisanhebungen frühestens dann vorschlagen wird, wenn das Überschußproblem gelöst ist und der Markt eine positive Preispolitik zuläßt. Durch Preisanhebungen bei Defiziterzeugnissen würde die Erlössituation der Erzeuger in diesen Sektoren verbessert und ein entsprechender Anreiz zur Verlagerung der Produktion gegeben. Global gesehen würde sich die Einkommenslage der Erzeuger allerdings nicht verbessern, wenn gleichzeitig entsprechend den Vorstellungen. der Kommission die Preise bei Überschußerzeugnissen gesenkt würden. Insgesamt würden sich sogar Einkommensverluste ergeben, die nach Auffassung der Kommission durch eine stärkere Förderung im Struktursektor ausgeglichen werden sollen, obwohl diese Förderung nicht den Landwirten zugute käme, die durch Preissenkungen am härtesten betroffen wären. Bei Preisanhebungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden wegen des geringen Erzeugeranteils am Endverbraucher die Verbraucher nicht wesentlich belastet. Die Kosten der Verarbeitungsindustrie und des Handels sind von den Erzeugerpreisen weitgehend unabhängig; insofern entsteht auch dort durch Erzeugerpreisänderungen keine Beeinflussung des Kostenniveaus. gez. Dr. Baath Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/381 Frage A 108) : Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Fälle zu Ibsen, in denen Landwirte, die ihren Betrieb abgeben wollen, um eine Landabgaberente zu erhalten, keinen geeigneten Pächter für ihren Betrieb finden? Nach § 41 Abs. 1 c des 4. Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens für Zwecke der Strukturverbesserung unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung der Landabgaberente. Der Tatbestand der Abgabe kann durch Verkauf, durch langfristige Verpachtung oder durch Begründung eines sonstigen Nutzungsverhältnisses erfüllt werden. Eine Änderung dieser gesetzlichen Vorschriften ist nicht beabsichtigt. Der Bundesregierung sind aus der Zeit seit Geltung der gesetzlichen Vorschriften über die Landabgaberente keine Fälle bekannt, in denen die Gewährung der Landabgaberente daran gescheitert ist, daß kein Käufer oder Pächter für das angebotene Land gefunden werden konnte. Allerdings reichen die bisherigen Erfahrungen mit der Landabgaberente noch nicht aus, um einen zutreffenden Überblick über die Auswirkungen der einzelnen Vergabebedingungen zu geben. Die Bundesregierung läßt deshalb z. Z. , im Rahmen eines Forschungsauftrages prüfen, ob und in welchen Gebieten derartige Probleme auftauchen können. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/381 Frage A 109) : Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung die große Differenz in der Zahl der für die sogenannte Abschlachtprämie angemeldeten Kühe in Deutschland im Vergleich zu den anderen EWG-Staaten zurückzuführen, und welche Folgen wird diese Aktion nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Äußerungen von Vizepräsident Mansholt, wonach die beabsichtigte Wirkung der prämienbegünstigten Abschlachtaktion bei Milchkühen verpufft sei, langfristig für unsere Milchwirtschaft haben? 1. In der BRD wurden rd. 168 000 Milchkühe zur Abschlachtprämie angemeldet, d. s. knapp 60% aller Anmeldungen in Höhe von rd. 290 000 Tieren. in der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1535 EWG. Auf Frankreich entfallen nur 17%, auf Italien 11 %, der Rest der Prämienanmeldungen verteilt sich auf die Beneluxländer. Die Gründe für diese Differenz sind unterschiedlicher Natur. Die relativ geringe Beteiligung in Frankreich ist in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die französische Regierung die Prämiengewährung auf ältere Betriebsinhaber von mindestens 55 Jahren beschränkt hat, um das Aufgeben der Milchkuhhaltung speziell in diesen Betrieben zu fördern. Eine Rechtsgrundlage hierfür bietet Artikel 19 der VO Nr. 2195/69/EWG über die Durchführungsbestimmungen der Kommission zur Abschlachtaktion. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß ein beträchtlicher Prozentsatz der französischen Kühe nicht den Zweinutzungsrassen, sondern den Fleischrassen zuzurechnen ist, die von dieser Maßnahme nicht erfaßt werden. In Italien dürften administrative Schwierigkeiten (verspätete Verkündung der EWG-Maßnahme) die Zahl der Anmeldungen möglicherweise beeinflußt haben. 2. Die von Ihnen zitierte Äußerung des EWG-Vizepräsidenten Mansholt, daß die beabsichtigte Wirkung der prämienbegünstigten Abschlachtaktion bei Milchkühen verpufft sei, kann aus deutscher Sicht nicht geteilt werden. Zumindest in struktureller Hinsicht ist in der BRD mit der Aufgabe der Milchviehhaltung in mehr als 40 000 Betrieben, davon rd. 80 % Kleinkuhhalter mit 2-5 Kühen ein guter Erfolg zu verzeichnen. Die damit verbundene Einschränkung der Milcherzeugung ist auf 1-2% zu beziffern. Weitere Folgerungen aus der Abschlachtaktion können erst nach voller Auswertung aller verfügbaren Unterlagen im Mai 1970 gezogen werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Herklotz (Drucksache V1/381 Frage 110) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der von der Beratenden Versammlung des Europarates am 30. September 1969 angenommenen Empfehlung 565 (1969) die Einberufung einer Konferenz der europäischen Arbeits- und Sozialminister zu befürworten, um eine koordinierte und moderne europäische Sozialpolitik in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung steht den Bestrebungen, eine Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Mitgliedstaaten des Europarates durchzuführen, aufgeschlossen gegenüber. Es muß jedoch bedacht werden, daß eine solche Konferenz gründlich vorbereitet werden muß, wenn sie zu greifbaren Ergebnissen führen soll und von ihr Impulse für eine fruchtbare internationale Zusammenarbeit erwartet werden sollen. Außerdem muß berücksichtigt werden, daß eine solche Konferenz zeitlich nicht zu sehr in die Nähe ähnlicher internationaler Begegnungen der Arbeits- und Sozialminister gelegt wird. Ich darf darauf hinweisen, daß die OECD eine Arbeitsministerkonferenz plant und die Internationale Arbeitsorganisation erwägt, die 1968 ausgefallene Zweite Europäische Regionalkonferenz in der nächsten Zeit nachzuholen. Außerdem finden im Rahmen der EWG regelmäßig Ratstagungen der Arbeits- und Sozialminister statt. Sowohl von dem Zeitablauf als auch von den Themen her müssen diese Konferenzen miteinander abgestimmt werden. Die Bundesregierung wird die noch audauernden Bemühungen im Regierungs-Sozialausschuß des Europarats, die Voraussetzungen für eine Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zu entwickeln, mit ihren Kräften weiter unterstützen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Februar 1970 ,auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (Drucksache VI/381 Fragen A 111 und 112) : Aus welchen Gründen hat bei der Zusammensetzung des Bundesausschusses für Berufsbildung der Handel, der über 350 000 Auszubildende, davon allein 190 000 im Einzelhandel, beschäftigt und dessen Berufsausbildung erheblich von derjenigen anderer Berufszweige abweicht, keine Berücksichtigung gefunden? Beabsichtigt die Bundesregierung, nachträglich nodi einen Spitzenverband des Handels, z. B. den Rat des Deutschen Handels, in den Bundesausschuß zu berufen? Wie Ihnen, Herr Kollege, sicher bekannt sein wird, ist nach dem Berufsbildungsgesetz die Zahl der Beauftragten der Arbeitgeber im Bundesausschuß für Berufsbildung auf 6 festgelegt worden. Es mußte daher unter der wesentlich größeren Zahl von Berufungsvorschlägen eine Auswahl getroffen werden. Die Bundesregierung hat sich dabei bemüht, den Belangen der einzelnen Berufszweige so weit wie möglich gerecht zu werden. So ist der stellvertretende Vorsitzende des Bundesausschusses, der vom Deutschen Industrie- und Handelstag vorgeschlagen wurde, als Kaufmann an hervorragender Stelle im Handel tätig. Damit sollte nicht zuletzt auch der Vertretung dieses Bereiches Rechnung getragen werden. Ich bitte um Verständnis dafür, daß angesichts der vom Gesetz festgesetzten Mitgliederzahl weitere Vorschläge nicht berücksichtigt werden konnten. Um jedoch eine Überprüfung der getroffenen Entscheidung in angemessener Zeit zu ermöglichen und um dem Bundesausschuß selbst im Verlauf seiner Arbeiten Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln, wurde die Berufung der Beauftragten zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Geschäftsordnung des Bundesausschusses die Bildung von Unterausschüssen vorsehen wird. In diesen Unterausschüssen werden die besonderen Probleme bestimmter Berufsgruppen zu behandeln sein. Dabei wind der Sachverstand der jeweiligen Organisationen — wie z. B. auch des Rates des Deut- 1536 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 schen Handels — dringend benötigt und erbeten werden. Die besonderen 'Belange des Handels können also auch durch die Mitwirkung in diesen Unterausschüssen zur Geltung gebracht werden. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (Drucksache VI/381 Fragen A 113 und 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nadi dem Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes kranke Arbeiter für die zweite und jede weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Kosten innerhalb der ersten sechs Krankheitswochen selbst tragen müssen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Arbeiter künftig von diesen Kosten zu befreien (wie Angestellte zu behandeln)? Nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung gehören seit dem 1. Januar 1970, dem Tage des Inkrafttretens des Lohnfortzahlungsgesetzes, unter anderem ,auch die Bescheinigungen, die versicherte Arbeiter für ihren Lohnfortzahlungsanspruch benötigen, zur kassenärztlichen Versorgung. Das bedeutet, daß auch die Kasten für die von Ihnen, Herr Kollege, genannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von den Krankenkassen und nicht vom Versicherten selbst zu tragen sind. Entsprechend diesem gesetzlichen Auftrag haben die Bundesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen und !die Kassenärztliche Bundes-Vereinigung vertraglich vereinbart, wie und in welcher Höhe ¡die Kosten für diese Bescheinigungen von den Krankenkassen vergütet werden sollen. Dieselbe Regelung haben auch die Ersatzkassen hinsichtlich der bei ihnen versicherten Arbeiter getroffen. Kranke Arbeiter dürfen daher weder für die erste noch für weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Kosten belastet werden. Die Bundesregierung braucht daher auch keine Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Schmidt (Niederselters) und Zander (Drucksache VI/381 Fragen A 115, 116, 117 und 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zugleich mit dem Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes sogenannte „Krankenkontrolldienste für Betriebe" gegründet wurden, die sich anbieten, gegen Bezahlung die kranken Arbeitnehmer zu überwachen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Diskriminierung der kranken Arbeiter zu verhindern? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang seit Wirksamwerden des Lohnfortzahlungsgesetzes private Krankenüberwachungseinrichtungen — in Frankfurt am Main beispielsweise unter dem Namen „Allgemeiner Krankenkontrolldienst für Betriebe" — tätig geworden sind? Ist nadi Ansicht der Bundesregierung die Tätigkeit solcher Einrichtungen mit dem Grundrecht auf Menschenwürde sowie mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten vereinbar? Die Bundesregierung möchte bei dieser Gelegenheit ihre eindeutig ablehnende Haltung unterstreichen, die sie gegenüber den nach dem Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes gegründeten Krankenüberwachungseinrichtungen einnimmt. Es ist uns bekannt geworden, daß in Frankfurt/ Main ein „Allgemeiner Krankenkontrolleurdienst für Betriebe" und in Mannheim ein Detektivbüro an Arbeitgeber mit dem Anerbieten herangetreten .sind, die Arbeitsunfähigkeit ihrer krank gemeldeten Arbeitnehmer gegen Entgelt durch Krankenbesucher zu kontrollieren. Wir wissen nicht, ob sich Arbeitgeber zwischenzeitlich dieser Einrichtungen 'bedient haben. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit von 'solchen Kontrollen von Belang. Der Arbeitnehmer braucht sie nicht zu dulden. Er kann Krankenbesuchern von Einrichtungen der genannten Art den Zutritt zu seiner Wohnung aufgrund des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung verweigern. Solche Maßnahmen verstoßen des weiteren gegen das 'Grundrecht der Unantastbarkeit 'der Menschenwürde, dessen Wahrung gerade innerhalb des Arbeitsverhältnisses von großer Bedeutung ist. Sie ,sind zudem weder mit dem das gesamte Arbeitsverhältnisrecht beherrschenden Gebot der Anerkennung ,der Persönlichkeit noch mit dem Wesen des Arbeitsverhältnisses vereinbar, das eine Basis gegenseitigen Vertrauens voraussetzt. Mit dieser Rechtsauffassung befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Tarifpartnern. Nicht nur der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich scharf gegen solche Praktiken ausgesprochen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat in. ihrem Pressedienst vom 28. Januar 1970 ausdrücklich die Einrichtung von Krankenkontrolldiensten auf kommerzieller Basis bedauert und erklärt, daß ,sie dies für einen falschen Weg halte. Der soziale Frieden könne vielmehr nur durch eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betrieben, Arbeitnehmern, Ärzten und Krankenkassen gewahrt werden. Angesichts dieser übereinstimmenden Haltung geht die Bundesregierung davon aus, daß die Arbeitgeber solche gewerbliche Krankenkontrolleinrichtungen nicht in Anspruch nehmen werden und deshalb auch nicht besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß derartige gewerbliche Kontrollmaßnahmen auch darum abwegig sind, weil die neuen gesetzlichen Vorschriften über die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und den Vertrauensärztlichen Dienst eine objektive Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit gewährleisten. Diese Auffassung findet auch in der gemeinsamen Empfehlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1537 der Deutschen Arbeitgeberverbände an die Spitzenverbände der Krankenkassen vom 6. November 1969 ihren Ausdruck. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/381 Fragen A 121 und 122) : Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, die freiwillige Angestelltenversicherung weiteren Berufsgruppen auf freiwilliger Grundlage zu eröffnen? Besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung einer zahlenmäßig genau übersehbaren Berufsgruppe, wie etwa den Rechtsanwälten, vorrangig zu eröffnen? Bereits in der Regierungserklärung wurde dem Willen der Bundesregierung Ausdruck verliehen „die gesetzliche Altersversicherung für weitere Gesellschaftsgruppen" zu öffnen. Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Problem, das zur Zeit eingehend geprüft wird. Dabei sind verschiedene Modelle in Betracht zu ziehen. Wir wollen auch mit den Betroffenen selbst Art und Umfang der sozialen Alterssicherung erörtern. Solange die Prüfung der Sachfragen nicht abgeschlossen ist, wäre es unzweckmäßig und schwierig, Sonderregelungen nur für einzelne Berufszweige vorab zu treffen. Hier gibt es Zusammenhänge, die berücksichtigt werden müssen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (Drucksache VI/381 Frage A 123) : Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die truppenärztliche Tätigkeit wenigstens zur Hälfte auf die Zeit angerechnet wird, die für die Niederlassung eines Arztes in einer Kassenpraxis erforderlich ist? Das geltende Recht verlangt für die Zulassung zum Kassenarzt u. a. die Ableistung einer eineinhalbjährigen Vorbereitungszeit. Diese Vorbereitungszet setzt sich nach der Zulassungsordnung für Kassenärzte aus einer Tätigkeit bei frei praktizierenden Kassenärzten und in Krankenanstalten zusammen. Hierbei kann auch eine Tätigkeit in einer Krankenanstalt der Bundeswehr in Betracht kommen. Ob und inwieweit eine ärztliche Tätigkeit bei der Bundeswehr im Einzelfall anerkannt werden kann, (ist bei der Eintragung in das Arztregister durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu entscheiden. Unabhängg hiervon möchte ich noch hinzufügen, daß die Frage, in welcher Form die Vorbereitungszeit in Zukunft abgeleistet werden soll, zu dem Problemkreis gehört, der im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung zu erörtern sein wird. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Koenig (Drucksache VI/381 Frage A 124) : Ist die Bundesregierung bereit, durch Novellierung der Reichsversicherungsordnung die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit künftig auch Umschüler, die ein Übergangsgeld von den Landesversicherungsanstalten erhalten, in den Genuß regelmäßiger Erhöhungen nach dem Vorbild der Dynamisierung des Arbeitsförderungsgesetzes kommen? Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Frage der Aktualisierung des Übergangsgeldes, das von der Rentenversicherung bei Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit gezahlt wird. Im übrigen wurden bereits Anfang Dezember 1969 die Herren Arbeitsminister und Senatoren der Länder vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gebeten, zu diesem Problem Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung wird dem Hohen Hause aufgrund der von ihr eingeleiteten Prüfung sobald wie möglich einen Vorschlag unterbreiten. Ob die Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes übernommen werden können, wird in diese Prüfung einbezogen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/381 Frage A 126) : Kann die Bundesregierung Zahlen darüber nennen, in welchem Umfang die Bundesanstalt für Arbeit Umschulungsmaßnahmen von dem Land im Vergleich zu den Großstädten fördert? Die Bundesregierung hat sich bemüht, die Zahlen über die im Jahre 1969 von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen zu erhalten, um die von Ihnen aufgeworfene Frage zu beantworten. Wegen der Kürze der Zeit mußte sich die Bundesanstalt auf Erhebungen in drei ausgewählten Landesarbeitsamtsbezirken beschränken, nämlich auf Nord-Bayern, Süd-Bayern und Niedersachsen-Bremen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen die uns zur Verfügung gestellten Ergebnisse. Im übrigen haben wir die Bundesanstalt gebeten, der Problematik, die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, in Zukunft ihr besonderers Augenmerk zu widmen. Sobald uns weitere Unterlagen darüber zugehen, werden wir sie Ihnen selbstverständlich übermitteln. Übersicht über die von der Bundesanstalt geförderten Umschüler, die 1969 neu in Umschulungsmaßnahmen eingetreten sind. Niedersachsen-Bremen Nordbayern Südbayern AA Bezirk Teilnehmer in AA Bezirk Teilnehmer in AA Bezirk Teilnehmernehmer in v. H. v. H. v. H. Braunschweig 513 14,5 Ansbach 132 7,0 Augsburg 86 6,3 Bremen 405 11,5 Aschaffenburg 53 2,8 Deggendorf 261 19,1 Bremerhaven 237 6,7 Bamberg 140 7,4 Donauwörth 40 2,9 Celle 169 4,8 Bayreuth 117 6,1 Freising 5 0,4 Emden 147 4,2 Coburg 43 2,3 Ingolstadt 77 5,6 Goslar 26 0,7 Hof 37 2,0 Kempten 85 6,2 Göttingen 268 7,6 Nürnberg 238 12,5 Landshut 42 3,1 Hann. Münden 92 2,6 Regensburg 417 22,0 Memmingen 55 4,0 Hannover 512 14,5 Schwandorf 358 18,9 München 510 37,4 Helmstedt 24 0,7 Schweinfurt 24 1,2 Passau 147 10,8 Hildesheim 120 3,4 Weiden 272 14,3 Pfarrkirchen 12 0,9 Leer 58 1,6 Weißenburg - Rosenheim 17 1,3 Lüneburg 11 0,3 Würzburg 66 3,5 Traunstein 18 1,3 Nienburg 18 0,5 Weilheim 9 0,7 Nordhorn 143 4,0 Oldenburg 205 5,8 Osnabrück 113 3,2 Stade 59 1,7 Uelzen 21 0,6 Vechta 74 2,1 Verden 118 3,3 Wilhelmshaven 203 5,7 3 536 100,0 1 897 100,0I 1 364 100,0 Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/381 Frage A 127) : Bis wann kann mit der von der Bundesregierung in der Regierungserklärung angekündigten Überprüfung und Dynamisierung der Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte und der Einführung des ebenfalls angekündigten Arbeitgeberbeitrages für alle oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienenden Angestellten gerechnet werden? In der Regierungserklärung hat die Bundesregierung ausgeführt: „Die Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte wird überprüft und dynamisiert. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wird auch für alle Angestellten der Arbeitgeberbeitrag eingeführt werden." Die Bundesregierung sieht hierin eine vordringliche gesellschaftspolitische Maßnahme. Sie hat deshalb Vorbereitungen für einen entsprechenden Gesetzentwurf eingeleitet. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen sowie vor allem auch die Daten zu berücksichtigen, die sich aus der letzten Heraufsetzung der Einkommensgrenze und aus den seither eingetretenen Lohn- und Gehaltserhöhungen ergeben. Die Berechnungen werden sodann mit allen Beteiligten abgestimmt. Sobald diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorliegen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/381 Frage A 128) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1539 Trifft es zu, daß die geplante Verdoppelung des 312-DM-Gesetzes nur Arbeitnehmern zugute kommen soll, für die diese Verbesserung im Rahmen eines Tarifvertrages vereinbart wird? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die geplante Verdoppelung des 312-DM-Betrages im Vermögensbildungsgestz nur Arbeitnehmern zugute kommen zu lassen, für die vermögenswirksame Leistungen im Rahmen eines Tarifvertrages vereinbart werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 20. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/381 Frage A 154) : Sind auf der Ratstagung der WEU vom 9. und 10. Januar 1970 Ergebnisse erzielt worden, die entsprechend der Empfehlung 193 der Versammlung der WEU vom 10. Dezember 1969 geeignet sein können, das politische Programm von Den Haag beschleunigt durchzuführen, und sind Überlegungen angestellt worden, auf welche Weise die WEU wirksamer als bisher die politische Einigung Europas unterstützen kann? Die Gipfelkonferenz von Den Haag hat die sechs Außenminister der EG-Staaten beauftragt, die Frage zu prüfen, wie in der Perspektive der Erweiterung am besten Fortschritte auf dem Gebiet der politischen Einigung erzielt werden können und dazu vor Ende Juli 1970 Vorschläge zu machen. Die vorbereitenden Arbeiten für die Implementierung von Ziff. 15 sind bereits angelaufen. Die Bundesregierung hat hierbei gewisse Initiativen ergriffen und hofft, daß die diesbezüglichen Bemühungen weiterhin erfolgreich verlaufen werden. Während der WEU-Ministerratstagung in Brüssel am 9./10. Januar 1970 wurde .auf Antrag des britischen Außenministers hin auch die Frage der europäischen politischen Zusammenarbeit angeschnitten. Die EG-Mächte haben den Wunsch, die britische Regierung über .den Fortgang der Arbeiten auf dem Sektor der politischen Zusammenarbeit gemäß Ziffer 15 des Haager Kommuniqués zu unterrichten. Ich möchte betonen, daß wir uns mit allem Nachdruck bemühen, Fortschritte auf dem Gebiet der politischen Einigung gemäß den Haager Beschlüssen zu erreichen. Ich möchte gleichzeitig darauf hinweisen, daß es nicht die Aufgabe der Westeuropäischen Union sein kann, unmittelbar auf ,das den 6 Außenministern erteilte Mandat einzuwirken oder das politische Programm der Gipfelkonferenz von Den Haag — wie ,es in Ihrer Frage heißt — beschleunigt durchzuführen. Unbeschadet dessen sind die Konsultationen, die im Rahmen der Westeuropäischen Union im Ministerrat und im Ständigen Rat geführt wurden und geführt werden, bedeutsam und können als einen Schritt 'in Richtung auf die politische Einigung Europas angesehen werden. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 20. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen 'des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/381 Fragen A 155 und 156) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Wiederholung von Fällen der Luftpiraterie, wie jetzt in München, auf Flugplätzen der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern? Wird die Bundesregierung an die Regierungen arabischer Staaten herantreten, um darauf einzuwirken, daß Terroraktionen der palästinensischen Befreiungsfront gegen Israel auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland unterbleiben, und wird sie sich um das Zustandekommen eines weltweiten Abkommens über geeignete Maßnahmen gegen Luftpiraterie bemühen? Die Bundesregierung ist selbstverständlich der Auffassung, daß alle wirksamen Maßnahmen zum Schutz der Internationalen Zivilluftfahrt gegen Luftpiraterie ergriffen werden sollten. Dabei kommen Maßnahmen im internationalen Rahmen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grunde hat die Bundesrepublik Deutschland das Abkommen über strafbare und andere Handlungen, die sich an Bord von Luftfahrzeugen ereignen (Tokioter Abkommen), vom 14. September 1963 im Jahre 1969 ratifiziert und die Ratifikationsurkunde am 16. Dezember 1969 in Montreal hinterlegt. Die Bundesregierung hat ferner an einer Regierungskonferenz der bedeutendsten Luftfahrtnationen (im Dezember des vergangenen Jahres in Washington teilgenommen, auf .der alle Möglichkeiten zur Bekämpfung der Luftpiraterie erörtert wurden. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus aktiv die Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), ein besonderes internationales Abkommen über die Strafbarkeit der Luftpiraterie auszuarbeiten und ihren Mitgliedstaaten zum Beitritt vorzulegen. Zur Zeit wird über die Gestaltung dieses Abkommens im Rechtsausschuß 'der ICAO in Montreal unter Beteiligung der Bundesregierung beraten. Wegen des Anschlags auf dem Flughafen München, ,der übrigens keinen Fall von Luftpiraterie darstellt, weil die Handlungen sich nicht an Bord eines Flugzeuges abspielten, hat die Bundesregierung ihre Vertretungen in den arabischen Ländern angewiesen bzw. in den arabischen Ländern, mit denen wir keine diplomatischen Beziehungen unterhalten, die Vertretungen der Schutzmächte gebeten, die jeweilige Regierung über die Haltung der Bundesregierung, insbesondere von ihrer Verurteilung des Anschlags zu unterrichten. Bei den Attentätern auf dem Flughafen München handelte es sich, wie Sie gewiß aus den Pressemeldungen wissen, um Angehörige einer kleinen, unabhängig operierenden Gruppe. Es kann nicht unterstellt werden, daß die arabischen Regierungen auf die Aktivität derartiger Splittergruppen Einfluß haben. Die Bundesregierung ist aus der Berichterstattung unserer Auslandsvertretungen vielmehr bekannt, daß das Vorgehen der Gruppe sowohl in arabischen Regierungskreisen wie auch in Führungsgremien der größeren palästinensischen Organisationen auf Ablehnung gestoßen ist. 1540 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Die Bundesregierung hat schon im Januar 1969 mach dem Anschlag ,auf eine El Al-Maschine in Athen die in Betracht kommenden Bundesländer dringend gebeten, auf den gefährdeten Flughäfen besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um solche Anschläge zu verhindern. Die daraufhin getroffenen Maßnahmen haben sich bei der Abwehr des Anschlags auf dem Flughafen München insofern bewährt, als ,die Polizei sofort eingegriffen und die Täter festgenommen hat. Nach dem Anschlag auf den Flughafen München prüft die Bundesregierung im Benehmen mit den beteiligten Bundesländern, ob die Sicherheitsmaßnahmen auf .den Flughäfen noch weiter verbessert werden können. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 18. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenze (Attendorn) (Drucksache VI/381 Fragen B 1 und 2) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der Empfehlung 194 der Versammlung der WEU vom 10. Dezember 1969 darauf hinzuwirken, daß auf höchster internationaler Ebene eine Instanz geschaffen wird, die imstande ist, den internationalen Waffenhandel streng zu kontrollieren? Bestehen in der Bundesrepublik Deutschland ausreichende Kontrollmöglichkeiten, um den Export schwerer Waffen in Krisengebiete verhindern zu können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sowohl in der WEU als auch von anderen Institutionen Anregungen für eine strenge internationale Kontrolle des Waffenhandels gemacht wurden. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt grundsätzlich solche Bestrebungen, muß jedoch feststellen, daß ihnen bisher kein Erfolg beschieden war. Dies ist darauf zurückzuführen, daß wegen erheblicher Unterschiede in den politischen Zielsetzungen eine einheitliche Auffassung über eine internationale Kontrolle des Waffenhandels schon im westlichen Lager schwer realisierbar, zwischen West und Ost darüber hinaus zur Zeit aussichtslos erscheint. Die Herstellung und die Ausfuhr aller Kriegswaffen — also schwerer und leichter Waffen — sind nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vom 20. April 1961 genehmigungspflichtig. Nach den nunmehr fast neunjährigen Erfahrungen reichen die im genannten Gesetz gegebenen Möglichkeiten aus, um Herstellung und Handel mit Kriegswaffen zu kontrollieren und insbesondere ihre Lieferung in sogenannte Spannungsgebiete zu unterbinden. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (Drucksache VI/381 Frage B 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen des weiteren Ausbaues des Industriegebiets von Salzgitter ein Chemiewerk im Raum Salzgitter—Drütte mit ca. 3000 Beschäftigten gebaut werden soll, daß bei der Niederungslage der Stadt Wolfenbüttel u. U. starke Benachteiligung der Bevölkerung dieser Wohnstadt durch weitere Abgase und Ausdünstungen mit sich bringen kann? Der Bundesregierung und dem zuständigen Landesministerium ist nicht bekannt, daß im Raum Salzgitter/Drütte ein Chemiewerk mit 3000 Beschäftigten errichtet werden soll. Die Errichtung eines solchen Werkes bedarf einer besonderen Genehmigung nach § 16 GewO. Ein solcher Antrag liegt nicht vor. Um erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen der Bevölkerung zu verhindern, hat die Bundesregierung in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 GewO (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) — GMB1. 1964/433 — Bestimmungen darüber erlassen, welche Anforderungen die zuständigen Landesbehörden im Genehmigungsverfahren im einzelnen zu stellen haben. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/381 Frage B 4) : Wie viele der im Rahmen der zur Zeit laufenden Versetzungsaktion in westdeutsche Zollgrenzbezirke versetzte Zollbeamte aus dem Bereich der Oberfinanzdirektion Nürnberg leben heute wegen fehlender Dienstwohnungen getrennt von ihren Familien? Im Zusammenhang mit der laufenden Grenzablösung sind seit etwa Juli 1968 insgesamt 173 ZGDBeamte der OFD Nürnberg in andere Oberfinanzbezirke versetzt worden. Davon haben bisher 168 Beamte ihren Dienst angetreten. Von ihnen sind 104 Beamte am neuen Dienstort wohnungsmäßig untergebracht. 64 Beamte leben z. Z. noch getrennt. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Februar 197Q auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/381 Fragen B 5 und 6) : Warum gibt es für den Landkreis Stockach, der 1969 neu zum Bundesausbaugebiet erklärt worden ist, bisher kein Aktionsprogramm? Bis wann ist mit einem solchen Aktionsprogramm zu rechnen? Das Land Baden-Württemberg erarbeitet zur Zeit ein regionales Aktionsprogramm, das den Landkreis Stockach umfaßt. Dieses Aktionsprogramm wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres fertiggestellt sein. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1541 Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/381 Frage B 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Internationale Spielwarenmesse nur dann auf die Dauer in Nürnberg und damit in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben kann, wenn für sie ein wesentlich vergrößertes und technisch verbessertes Messegelände zur Verfügung gestellt werden wird, und welche Möglichkeiten hält die Bundesregierung für gegeben, den Bau eines neuen Messezentrums in Nürnberg finanziell zu unterstützen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stadt Nürnberg eine wesentliche Vergrößerung der Standflächen für die Nürnberger Spielwarenmesse für erforderlich hält. Nürnberg erwägt daher die Neuanlage eines Messegeländes an anderer Stelle und hat sich wegen einer finanziellen Hilfe des Bundes bereits an die Bundesregierung gewandt. Für eine direkte Mitfinanzierung sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit; sie sollte schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Messegesellschaften durch den Bund unterbleiben. Inwieweit indirekte Finanzierungshilfen, z. B. Bürgschaften für das geplante Vorhaben in Frage kommen, muß zwischen den Beteiligten noch geprüft werden. - Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/381 Frage B 8): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Kooperationsverträgen deutscher Unternehmer, denen der deutsche Markt nicht die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann, mit Unternehmen in anderen europäischen Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaften für die Waren, die auf Grund solcher Kooperationsverträge in den deutschen Markt fließen, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften die Möglichkeit gezielter und befristeter Zollvergünstigungen zu betreiben, um auf diese Weise den Preisauftrieb zu dämpfen, zugleich in der Erwägung, daß bei der gegenwärtigen Lage die Verlegung der Erzeugung in Gegenden mit einem reichlichen Arbeitskräfteangebot günstiger ist als das Hereinholen dieser Arbeitskräfte als Gastarbeiter in die Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung bemüht sich, bei den Europäischen Gemeinschaften zolltarifliche Erleichterungen für Einfuhren aus Kooperationsgeschäften zu erreichen. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auch die Frage einer Auflockerung zollrechtlicher Vorschriften geprüft. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 19. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache VI/381 Frage B 9): Bei welchen Fusionen der letzten Jahre bedauert die Bundesregierung, daß sie mangels gesetzlicher Vorschriften diese Fusionen nicht hat unterbinden können, gesetzlicher Vorschriften von der Art, wie sie sie zur Zeit in Beziehung auf eine Fusionskontrolle vorbereitet? Nach geltendem Recht sind bestimmte bedeutende Zusammenschlüsse lediglich beim Bundeskartellamt anzuzeigen. Das Amt hat keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten. Es kann nur nach dem Vollzug des Zusammenschlusses unter bestimmten Voraussetzungen eine Anhörung nach § 24 GWB durchführen. Die Erfahrungen mit den §§ 23, 24 GWB haben gezeigt, daß 'diese Instrumente allenfalls für eine Beobachtung, -nicht 'aber für eine abschließende Beurteilung ,der Konzentration geeignet sind. Die Bundesregierung kann daher solange kein Urteil über Fusionsvorgänge der Vergangenheit abgeben, als sie diese nicht in einem. ordentlichen und für die Fusionskontrolle geeigneten Verwaltungsverfahren überprüft hat. Hinzu kommt, daß den beteiligten Unternehmen keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um eine solche Beurteilung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Einführung einer Fusionskontrolle nicht für notwendig erachtet, auch wenn es in der Vergangenheit Konzentrationsfälle gegeben haben mag, die die Grenze des wettbewerbspolitisch Zuträglichen überschritten haben. Die Öffnung der nationalen Märkte im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der weltweiten wirtschaftlichen Integration hat in den meisten 'Bereichen einen wirksamen Wettbewerb gesichert. Jetzt müßte aber dafür gesorgt werden, daß dieses im allgemeinen günstige Wettbewerbsbild erhalten bleibt. Für eine Fusionskontrolle wäre es zu spät, wenn sie erst dann eingeführt werden würde, nachdem die bestehenden vorteilhaften Marktstrukturen durch übermäßige Konzentration beseitigt worden sind. Bei der Beurteilung, ob ein Konzentrationsvorgang den wirksamen Wettbewerb beeinträchtigt, müssen selbstverständlich die Wettbewerbssituation auf Iden Weltmärkten sowie die Notwendigkeit von Wachstum und technischem Fortschritt berücksichtigt werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/381 Frage B 10) : Erwägt die Bundesregierung mit der Novellierung des 312D-Mark-Gesetzes, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszudehnen, zum Beispiel auf Vorstandsmitglieder von Genossenschaften und auf Pensionäre und Rentner? Die Bundesregierung hat die Beratung über die Novellierung des Zweiten Vermögensbildungsgesetzes noch nicht abgeschlossen. Bei der von ihnen gestellten Frage ist folgendes zu bedenken: Vorstandsmitglieder von Genossenschaften sind als Mitglieder des Organs, das zur Vertretung der juristischen Person berufen ist, keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne und kraft der ausdrücklichen Vorschrift des § 1 Abs. 2 a des Vermögensbildungsgesetzes nicht in den Geltungsbereich 1542 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 des Gesetzes einbezogen. Diese Regelung, die der in Rechtsprechung und Rechtslehre bereits seit langem ganz überwiegend vertretenen Auffassung' entspricht, ist 1969 in das Gesetz aufgenommen worden. Sie stimmt überein mit zahlreichen anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen, die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist, nicht als Arbeitnehmer behandeln (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitordnung, Schwerbeschädigtengesetz, Arbeitsgerichtsgesetz). Auch Rentner und Pensionäre sind keine Arbeit. nehmer im arbeitsrechtlichen Sinne und daher nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Das Vermögensbildungsgesetz stellt nach seiner gesamten Konzeption auf die im aktiven Erwerbsleben stehenden Arbeitnehmer ab. Es will diese Arbeitnehmer, die zum volkswirtschaftlichen Vermögenszuwachs unmittelbar beitragen, durch eine am Arbeitsverhältnis anknüpfende vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers am Vermögenszuwachs beteiligen. Bei Rentnern scheidet diese Möglichkeit schon deshalb aus, weil sie keinen Arbeitgeber mehr haben. Da es dem Gesetzgeber bisher nicht zweckmäßig erschien, bei sparfördernden Maßnahmen des Staates zwischen den Empfängern von Sozialversicherungsrenten und den Empfängern von Versorgungsbezügen zu unterscheiden, hat er auch die Pensionäre nicht in den Geltungsbereich des Vermögensbildungsgesetzes einbezogen. Beide Personenkreise können im übrigen die all- gemeinen Sparförderungsgesetze (z. B. Sparprämiengesetz, Wohnungsbauprämiengesetz) ausschöpfen, oberhalb bestimmter Altersgrenzen und unterhalb bestimmter Grenzen des zu versteuernden Einkommens sogar mit erhöhten Vergünstigungen. Diese Erwägungen, die bisher der Gesetzgeber angestellt hat, wird die Bundesregierung bei der Beratung und Entscheidung über die zukünftige Gesetzgebung auf diesem Felde zu bedenken haben. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 17. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rock (Drucksache VI/381 Frage B 11) : Hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den neu im Salzgitter-Gebiet errichteten Industriewerken und der Bundesanstalt für Arbeit genügend Vorsorge getroffen, daß der zusätzliche Bedarf an Arbeitskräften (ca. 8000 für das Volkswagenwerk und 3000 für das Chemiewerk) so gesichert werden kann, daß die mittelständischen Industriebetriebe und die Handwerksbetriebe in diesem Zonenrandgebiet durch Arbeitskräfteabwerbung nicht gefährdet werden? Aufgrund der Gesamtplanung der beteiligten Stellen ist im Zusammenhang mit der von Ihnen genannten Industrieansiedlung nicht damit zu rechnen, daß die mittelständische Wirtschaft im Salzgitter-Raum durch die Abwerbung von Arbeitskräften unzumutbar beeinträchtigt wird. Die an Wachstums- industrien arme und einseitige Wirtschaftsstruktur 1 dieses Gebietes, die durch Eisenerzbergbau sowie Eisen- und Stahlerzeugung mit rückläufigen Beschäftigtenzahlen bestimmt wird, machte besondere Förderungsmaßnahmen im Rahmen der regionalen und sektoralen Strukturpolitik erforderlich. Diese Notwendigkeit wird durch die Erfahrungen in der Rezession 1966/67 und die hier immer noch bestehende überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit bestätigt. Am 30. Januar 1970 lag die Arbeitslosenquote im Bezirk der Arbeitsamtsnebenstelle Salzgitter-Lebenstedt bei 2,5 von Hundert und im Bezirk der Nebenstelle Salgitter-Bad bei 3 von Hundert, während sie im Bundesdurchschnitt 1,3 von Hundert betrug. Die Errichtung des Zweigwerks der Volkswagen-AG als vorerst größte Ansiedlungsmaßnahme dürfte wesentlich zur strukturellen Festigung des Raumes Salzgitter beitragen. Dementsprechend haben die Institutionen der örtlichen Wirtschaft, die vorbereitend beteiligt wurden, diese Maßnahme befürwortet. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß derartige Ansiedlungen allgemein zu einer wirtschaftlichen Belebung führen und sich damit auch für die mittelständischen Betriebe günstig auswirken. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen 'Staatssekretärs Berkhan vom 18. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache VI/381 Fragen B 12 und 13) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf Grund der Petitionen der Bevölkerung im Raum Minden, Porta-Westfalica, zur Vermeidung von gesundheitlichen Schädigungen durch die ständig zunehmende Lärmbelästigung infolge von Flugzeugen, insbesondere Strahlflugzeugen, unternommen? Ist die Bundesregierung bereit, die verstärkten Flugübungen auf die See oder weniger dicht besiedelte Gebiete umzudirigieren oder zumindest dafür zu sorgen, daß Tiefflüge von Flugzeugen, insbesondere Strahlflugzeugen (auch ausländischen), sowie das Durchbrechen der Schallmauer über dem Raum Minden, Porta-Westfalica, schnellstens verboten werden? Um die Auswirkungen der Lärmbelastung auf die Bevölkerung durch militärische Tief- und Überschallflüge so gering wie möglich zu halten, werden seit Jahren einschränkende Maßnahmen durchgeführt, die zur Lärmminderung beitragen. Wie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bereits im Oktober 1967 mitgeteilt wurde, ist jedoch bei dem gegenwärtigen Stand der Technik und dem geringen zur Verfügung stehenden Luftraum eine alle Seiten befriedigende Lösung des Lärmproblems trotz .aller Maßnahmen nicht zu erzielen. Die Erfüllung des Verteidigungsauftrages im Rahmen .der NATO ist ohne ein gewisses Maß an Lärmbelastung nicht möglich. Zu den befohlenen Einschränkungen gehört u. a. die Verringerung der Übungsüberschallflüge um über 'die Hälfte und ihre weitgehende Verlegung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1543 über die Nordsee. Da jedoch bei Überschallflügen auch die Zusammenarbeit mit ,Bodenstellen erforderlich ist, konnte dies nicht 'für alle Flüge befohlen werden. Wegen der 'bekannten Ausbreitung der Stoßwellen bis zu 40 km beiderseits des Flugweges kann eine Ausklammerung bestimmter Gebiete nicht angeordnet werden. Der Flugweg ist jedoch so zu wählen, daß dichtbesiedelte Gebiete nach Möglichkeit nicht berührt werden. Außerdem wurde eine Mindestflughöhe von 36 000 ft (11 000 m) festgelegt. Auch für Tiefflüge wurde die Mindestflughöhe heraufgesetzt. Ein Überflugverbot wurde für Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern erlassen. Alle anderen Orte, insbesondere Kur- und Heilbäder, die in den Tiefflugkarten besonders gekennzeichnet sind, sollen möglichst vermieden werden. Da die Überschallflüge im Raum Minden überwiegend auf die britische Luftwaffe zurückzuführen sind, wurde das Hauptquartier der" britischen Luftwaffe gebeten, Möglichkeiten einer Besserung zu untersuchen, was von dort aus zugesagt wurde. In diesem Sinne habe ich auch dem Petentengeantwortet und ihm darüber hinaus angeboten, einen Offizier des Führungsstabes der Luftwaffe nach Minden zu entsenden, um das Lärmproblem an Ort und Stelle zu besprechen. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berding (Drucksache VI/381 Fragen B 14 und 15) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, wonach auf Grund eines Erlasses des Bundesministeriums der Verteidigung Angehörige der Bundeswehr bei Reitturnieren nicht mehr als Aufbaukommandos eingesetzt werden dürfen? Falls ja, welche Begründung gibt es für dieses Verbot, nachdem in der Vergangenheit Bundeswehrsoldaten in freiwilligem Einsatz zur allgemeinen Zufriedenheit bei Reitturnieren mitgewirkt haben? In den ersten Jahren hat die Bundeswehr Soldaten bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit dienstlich eingesetzt. Einsprüche des Herrn Bundesfinanzministers und Prüfungsbescheide des Bundesrechnungshofes haben dann aber Einengungen erforderlich gemacht, weil bei den Veranstaltungen Eintrittsgelder gefordert und finanzielle Gewinne erzielt wurden. Als Konsequenz daraus wurden im Erlaß vom 27. Oktober 1966 unter dem Titel „Dienstlicher Arbeitseinsatz von Soldaten bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen" die dienstlichen Einsatzmöglichkeiten eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Die Einschränkungen bzw. Ausnahmemöglichkeiten sind in den Nummern 1 und 2 festgehalten. Zeitungsmeldungen treffen daher nicht zu, daß Angehörige der Bundeswehr bei Reitturnieren nicht mehr als Aufbau-Kommandos eingesetzt werden dürfen. Ein freiwilliger Einsatz von Soldaten in ihrer Freizeit ist jederzeit ohne Einschränkung möglich und erfolgt laufend. Ich freue mich, sehr geehrter Herr Kollege, daß Sie diese freiwilligen Einsätze von Soldaten positiv würdigen konnten. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 18. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/381 Fragen B 16 und 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß während der jüngsten Grippewelle die ärztliche Versorgung von Grippeerkrankten in ländlichen Gebieten durch den zunehmenden Mangel an praktischen Ärzten vielfach auf ernsthafte Schwierigkeiten gestoßen ist und daß in den kommenden Jahren die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum deshalb immer schwieriger wird, weil für den überalterten Berufsstand der praktischen Ärzte zu wenig Nachwuchs zur Verfügung steht? Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen der Ärzteschaft, künftig die Ausbildung eines Facharztes für Allgemeinmedizin vorzusehen? Die Bundesregierung hat schon wiederholt in der Fragestunde zur ärztlichen Versorgung der Bevölkerung sowohl im Zusammenhang mit der Grippewelle als auch speziell in ländlichen Räumen Stellung genommen. Ich darf insbesondere auf die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Januar 1970 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen verweisen, ferner auf die Antwort .des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung in der Fragestunde vom 21. Januar 1970. Staatssekretär Rohde hat darin mitgeteilt, daß vorgesehen ist, die Frage der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch eine Sachverständigenkommission untersuchen zu lassen. Dabei soll auch die Frage der Nachwuchsgewinnung an praktischen Ärzten angesprochen werden. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, daß ich Ihnen anliegend Fotokopien dieser Antworten und meiner schriftlichen Antwort vom 17. Januar 1969 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer zuleite. Eine Weiterbildung zum „Allgemeinarzt" oder „Arzt für Allgemeinmedizin", bei der es sich nicht um eine Weiterbildung zum Facharzt handelt, sieht der vom 71. Deutschen Ärztetag 1968 beschlossene Vorschlag für eine neue Weiterbildungsordnung für die 'deutschen Ärzte vor. Die neue Weiterbildungsordnung, ,die, um Wirksamkeit zu erlangen, von den Landesärztekammern beschlossen und von den zuständigen Landesministern genehmigt werden muß, ist bereits in einem Teil der Länder erlassen worden. Die Bundesregierung wirkt auf Grund der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten beim Erlaß der Berufs- und Weiterbildungsordnungen für Ärzte nicht mit. 1544 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Anlage 52 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 18. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/381 Fragen B 18 und 19) : Welche Bundesländer haben den „Facharzt für Allgemeinmedizin" eingeführt? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Einführung eines „Facharztes für Allgemeinmedizin" dazu beiträgt, dem Mangel an praktischen Ärzten vor allem für Landgemeinden abzuhelfen, und ist sie gegebenenfalls bereit, sich mit ihren Möglichkeiten für die Einführung dieses Facharztbereichs einzu setzen? Die Weiterbildungsordnung für die deutschen Ärzte, die die Einführung der Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin" oder „Allgemeinarzt" vorsieht, ist inzwischen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hiessen, Niedersachsen, Rhein- land-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein erlassen worden. Der Mangel an praktischen Ärzten auf dem Lande wird im wesentlichen auf die ländlichen Verhältnisse selbst zurückzuführen sein, die ,dem Arzt ein besonders hohes Maß an Bereitschaft abverlangen für ihn selbst und seine Familie, aber gleichzeitig eine Reihe von Beschränkungen bringen. Ob die Einführung der Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin" auch dazu beitragen wird, 'dem Mangel an praktischen Ärzten, vor allem für Landgemeinden, abzuhelfen, kann man nicht voraussehen. Die Bundesregierung wirkt beim Erlaß der Berufs- und Weiterbildungsordnungen für Ärzte nicht mit. Die Berufs- und Weiterbildungsordnungen werden von den Landesärztekammern beschlossen und bedürfen der Genehmigung des zuständigen Landesministers. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/381 Frage B 20) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Gemeinden in Ballungsgebieten und Ballungsrandgebieten Grobinformationen über geplante Vorhaben des Nahverkehrs auf der Schiene zu geben, damit die betroffenen Gemeinden ihre Planungen darauf abstellen können? Es muß im Interesse aller Beteiligten liegen, bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sich gegenseitig über beabsichtigte Planungen für Straßenbahn-, U-Bahn- und S-Bahnprojekte zu unterrichten; zu einem Zeitpunkt also, in dem eine Einschaltung des Bundesministers für Verkehr noch nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll ist. Eine rechtzeitige Einschaltung der Gemeinden ist außerdem im Hinblick auf .die Darstellung der Finanzierung solcher Projekte wichtig, weil diese sich auch bei Vorhaben ,der Deutschen Bundesbahn häufig an der 'Finanzierung beteiligen. Im übrigen werden die Vorhaben des schienengebundenen Personennahverkehrs in einem Arbeitskreis behandelt, in dem neben Vertretern des Bundes und der Länder auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mitwirken. Diese Praxis hat sich bislang bewährt. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (Drucksache VI/381 Frage B 21) : Besteht Aussicht, daß in absehbarer Zeit der Ausschank von höherprozentigem Alkohol (z. B. Magenliköre) in TEE-Zügen bei der Durchfahrt durch Belgien vor allem zur Zeit der Einnahme von Mittag- und Abendessen gestattet wird? Der grenzüberschreitende Speisewagendienst Bundesrepublik Deutschland/Belgien wird gemeinsam von der Deutschen Schlafwagen- und Speisewagengesellschaft m. b. H. und der Internationalen Schlafwagen- und Touristikgesellschaft besorgt. Die Deutsche Bundesbahn hat durch Nachfragen bei diesen Unternehmen und bei ihrer Vertretung in Brüssel festgestellt, daß nach einem belgischen Gesetz aus dem Jahre 1919 über die Beschränkung des Alkoholverbrauchs der Ausschank von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20% in den Restaurants einschließlich der auf belgischem Territorium verkehrenden Speisewagen untersagt ist. Ausnahmebewilligungen für den internationalen Eisenbahnverkehr sind nicht vorgesehen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/381 Fragen B 22 und 23) : Ist die Bundesregierung bereit, den am 9. Juli 1969 vom damaligen Bundeskanzler gefaßten Beschluß im Zuge der Neuorganisation der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn zu überprüfen, da sowohl die damit verbundenen Kosten und wirtschaftlichen und sozialen Nachteile für die betroffenen Bundesbahnangehörigen und den jeweils betroffenen Wirtschaftsraum als auch die durch Zusammenfassung entstehende Ballungssituation, wie beispielsweise im Raum München, den gewünschten Rationalisierungseffekt weitgehend in Frage stellen? Ist die Bundesregierung bereit, vor ihrer Endentscheidung rechtzeitig dem Deutschen Bundestag oder dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages alle für die Fragen der Neuorganisation der Mittelinstanzen der Deutschen Bundesbahn erstellten Unterlagen und Statistiken zuzuleiten? Die Bundesregierung anerkennt, daß sie zu einer solchen Überprüfung verpflichtet ist. Nach dem Beschluß der früheren Bundesregierung vom 9. Juli 1969 soll der Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 20. Dezember 1968 über eine Neuorganisation der Mittelinstanz der Deutschen Bundesbahn und ihrer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1545 zentralen Ämter nochmals unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung und der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der betroffenen Direktionsbereiche überprüft werden. Die Bundesregierung wird bei ihrer endgültigen Entscheidung auch die Belange der betroffenen Eisenbahner beachten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der für organisatorische Einzelmaßnahmen verantwortliche Vorstand der Bundesbahn bisher in voller Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr bestrebt war, soziale Härten zu vermeiden. Selbstverständlich gilt das auch für künftige organisatorische Veränderungen. Ob für den Raum München durch eine Reform der Organisation der Bundesbahndirektionen eine besondere Ballungssituation entsteht, die einen Rationalisierungseffekt beeinträchtigt, wird im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Antrag des Vorstandes der Bundesbahn bzw. über den Einspruch des Landes Bayern zu prüfen sein. Die Bundesregierung ist im Rahmen der Geschäftsordnung des Bundestages und der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten immer bereit, Auskünfte und Informationen zu geben. Im vorliegenden Fall dürfte es zweckmäßig sein, zunächst eine Meinungsbildung des Bundeskabinetts herbeizuführen, zumal der Bundesregierung Anträge einiger Bundesländer nach § 52 Abs. 1 Bundesbahngesetz vorliegen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/381 Frage B 24) : Wird der Bundesminister für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen den mit Drucksache VI/195 bekanntgegebenen Aufstufungswünschen des Landes Baden-Württemberg mit 1085 Streckenkilometern 1970 wenigstens teilweise nachkommen und dabei die beantragte Aufstufung der L 532 und L 600, welche eine wichtige verkehrsmäßige Ergänzung des Bundesfernstraßennetzes darstellen, vornehmen, nachdem 1969 keinerlei Aufstufung im Land Baden-Württemberg mit erfolgte und das Land Baden-Württemberg mit 19 (/o den niedrigsten Anteil der Bundesfernstraßen am Gesamtnetz der klassifizierten Straßen hat? Sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, werden auch weiterhin auf Antrag der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg Landesstraßen zu Bundesstraßen aufgestuft. Das ist auch im Jahre 1969 außerhalb des in Drucksache VI/195 behandelten Aufstufungsprogramms geschehen. Was den Straßenzug L 532/L 600 betrifft, so haben die Untersuchungen im Rahmen des Ausbauplanes für Bundesfernstraßen in den Jahren 1971/1985 erbracht, daß zur Entlastung der Bundesstraße 37 im Raume Heidelberg-Neckarelz es einer weiteren Bundesstraße bedarf. Ob dieses durch eine Aufstufung der L 532/L 600 oder durch einen Neubau in etwa der gleichen Linie erreicht werden kann, bedarf noch einer eingehenden Prüfung. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/381 Frage B 25) : Sind alle Voraussetzungen für die Beseitigung des Verkehrsengpasses am Kolping-Platz in Weiden in der Oberpfalz erfüllt? Der Ausbau des Kolpingplatzes in. Weiden ist ein Projekt, das von der Stadt Weiden in eigener Baulast durchgeführt wird. Die Stadt Weiden hat inzwischen die Planungsunterlagen erstellt und über die Oberste Baubehörde in München dem Bundesverkehrsministerium zur Gewährung eines Bundeszuschusses nach Artikel 8 § 4 Steueränderungsgesetz 1966 vorgelegt. Diese Unterlagen werden in den nächsten Tagen vom Bundesverkehrsministerium genehmigt und zurückgesandt. Zum Ausbau des Kolpingplatzes kann die Stadt mit einem Bundeszuschuß bis zu 60% der zuschußfähigen Kosten rechnen. Die Maßnahme ist bereits im Haushaltsentwurf 1970 mit einem Betrag von 500 000 DM berücksichtigt. Ob alle Voraussetzungen für einen Baubeginn z. Z. schon erfüllt sind, wäre bei der Stadt Weiden zu erfragen. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Ab- geordneten Pieroth (Drucksache VI/381 Frage B 26) : Ist der Bundesregierung die Gefährlichkeit der Linkskurve der Bundesstraße 48 am Ortseingang Bretzenheim, in der seit 1949 bei Verkehrsunfällen 14 Menschen ums Leben kamen (zuletzt 1 Tote am 1. Februar 1970), bekannt und was wird die Bundesregierung tun, um diesen Gefahrenpunkt zu beseitigen? Der Bundesminister für Verkehr hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes 'Rheinland-Pfalz gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen zur Beseitigung des Gefahrenpunktes in der Ortsdurchfahrt Bretzenheim im Zuge der B 48 erforderlich sind. Je nach dem Ergebnis dieser Untersuchung wird .das Notwendige umgehend veranlaßt werden. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vorn 18. Februar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/381 Frage B 27): Ist die Schließung der Stückgutbahnhöfe im Landkreis Witzenhausen mit den Vorstellungen der Bundesregierung, die Leistungskraft des Zonenrandgebietes gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Raumordnungsgesetzes zu stärken, zu vereinbaren? 1546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 Die Reorganisation des Stückgutdienstes im Landkreis Witzenhausen ist nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit den Bestrebungen, die Leistungskraft des Zonenrandgebietes nach § 2 Abs. (1) Ziffer 4 zu steigern. Durch den von der Bundesbahn einzurichtenden Kraftwagendienst werden nicht nur alle bisher bestehenden Relationen des Schienenverkehrs erfaßt, sondern es werden darüber hinaus im Raume Witzenhausen eine größere Zahl abseits der Schiene gelegener Orte in den Stückgutverkehr der Bundesbahn einbezogen. Es wird Haus-HausVerkehr eingerichtet, und zwar zu festen veröffentlichten Gebührensätzen und unter voller Verantwortung der Bundesbahn für die Gesamtbeförderungsstrecke auf der Schiene und auf der Straße. Die Erstreckung des Kleingutdienstes auf Ortschaften außerhalb des bisherigen Bediennungsbereichs der Eisenbahn fördert vor allem auch die Ansiedlung von gewerblichen Betrieben in den strukturell schwachen Räumen dieser Region. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/381 Fragen B 28 und 29) : Wird auf Grund der Tatsache, daß mit Wirkung vom 1. April 1970 die Gemeinden Tangstedt, Wilstedt, Wulksfelde, Wulksfelde-Gut, Wiemerskamp, Ehlersberg, Rade und Rethfurt zu der Großgemeinde Tangstedt zusammengelegt werden, ein einheitliches Zustellamt Tangstedt eingerichtet, wodurch die unhaltbare postalische Zersplitterung der einzelnen Gemeinden beseitigt würde? Ist beabsichtigt, die Großgemeinde Tangstedt ebenso wie bereits die Gemeinde Wulksfelde, die ab 1. April 1970 Bestandteil der Großgemeinde Tangstedt wird, an das Hamburger Telefonnetz anzuschließen? Es bestehen bereits konkrete Planungen, den gesamten Zustelldienst in der neuen Großgemeinde beim Postamt Tangstedt zusammenzufassen. Es ist beabsichtigt, diese Regelung zum 1. April 1970 durchzuführen, wenn bis dahin die kommunale Neugliederung in Kraft getreten ist. Von der künftigen Großgemeinde Tangstedt sind die Gemeinden Tangstedt und Wilstedt im Fernsprechortsnetz Tangstedt vereinigt, während die Gemeinde Wulksfelde mit ihren 6 Ortsteilen dem Ortsnetz Hamburg zugeordnet ist. Die einzelnen Orte bzw. Ortsteile sind baulich in sich geschlossen; die zum Ortsnetz Tangstedt und die zum Hamburger Ortsnetz gehörenden Orte sind durch ein zum Teil mehrere Kilometer breites landwirtschaftlich genutztes Gebiet voneinander getrennt. Unter diesen Umständen kann die Deutsche Bundespost die im Ortsnetz Tangstedt vereinigten Orte nicht in das Hamburger Ortsnetz einbeziehen. Eine solche Maßnahme liefe sowohl den für die Ortsnetzabgrenzung geltenden Grundsätzen als auch dem bestehenden organisatorischen und technischen Aufbau der Ortsnetze, die zugleich Ortsgebührenbereiche sind, zuwider. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/381 Fragen B 30 und 31): Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die inzwischen völlig mit dem Hamburger Verkehrsnetz verbundenen und wirtschaftlich nahezu ausschließlich auf Hamburg ausgerichteten Randgemeinden Aumühle und Wohltorf in das Hamburger Ortsfernsprechnetz einzubeziehen, um einen offenkundig den wirtschaftlichen Wettbewerb erschwerenden Nachteil zu beseitigen? Hat die von der Bundesregierung eingesetzte Tarifkommission für die Fernsprechgebührenvorschriften auch den Auftrag oder kann sie noch beauftragt werden, alle Aspekte zu prüfen, die diese Frage für die erwähnten Gemeinden und weitere Orte in ihrer exponierten Lage zwischen der Großstadt Hamburg und der Zonengrenze (im Zusammenhang mit für Zonenrandgebiete ständig geforderten Strukturverbesserungen) berühren, und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen? Die Gemeinde Wentorf ist in das Hamburger Ortsnetz einbezogen. Die Gemeinden Aumühle und Wohltorf sind im Ortsnetz Aumühle vereinigt. Eine Einbeziehung des Ortsnetzes Aumühle in das Hamburger Ortsnetz ist leider nicht möglich. Eine solche Regelung liefe dem bestehenden organisatorischen und technischen Aufbau der Ortsnetze, die ja zugleich Ortsgebührenbereich sind, ebenso zuwider wie den Grundsätzen für die Ortsnetzabgrenzung. In der von Ihnen angesprochenen Frage der Disparität zwischen einem Großstadtortsnetz und den Randgemeinden habe ich im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage kürzlich ausführlich Stellung genommen. Ich •darf Sie insoweit auf die Drucksache VI/328 verweisen. Die erwähnte Kommission befaßt sich nicht mit Fragen der Ortsnetzzugehörigkeit einzelner Gemeinden am Rande Hamburgs oder anderer Großstädte. Sie befaßt sich vielmehr damit, im Fernsprechdienst eine neue Gebührensystematik einzuführen, die es gestattet, die Tarifgrenzen von den Grenzen der Ortsnetze zu lösen, so daß die Frage, ob ein in der Nähe einer Großstadt liegender Ort in das Großstadtortsnetz einbezogen ist oder nicht, hinsichtlich der Fernsprechgebühren bedeutungslos wird. Da die bestehende Gebührensystematik nur mit einer gleichzeitigen Reform des gesamten Tarifgefüges der Grund- und Gesprächsgebühren geändert werden kann, sind die eingeleiteten Untersuchungen sehr umfangreich. Im Augenblick läßt sich der Zeitpunkt, zu dem über das künftige langfristige Tarifkonzept endgültig entschieden werden kann, noch nicht bestimmen. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen .des Abgeordneten Geiger (Drucksache VI/381 Fragen B 32 und 33): Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Februar 1970 1547 Sind die Planungen für den Neubau eines Fernmelde-Dienstgebäudes und eines Post-Dienstgebäudes in Leonberg abgeschlossen? Kann wegen der Dringlichkeit mit einem früheren Baubeginn gerechnet werden, als in der Antwort des Bundespostministeriums auf meine Frage in der Fragestunde vom 23./25. April 1969 angegeben wurde? Die Planung für das Fernmeldedienstgebäude in Leonberg ist so weit vorangetrieben worden, daß auf jeden Fall im Jahr 1971 mit dem Baubeginn gerechnet werden kann. Die Planung für das Postdienstgebäude ist im Gange. Mit einem Baubeginn ist nicht vor 1972, wahrscheinlich jedoch erst 1973 zu rechnen. Eine Vorverlegung des Baugebinns erscheint in beiden Fällen nicht möglich. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 19. Februar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meister (Drucksache VI/381 Fragen B 34 und 35) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die technischen Fakultäten an Technischen Hochschulen und Universitäten einer erhöhten Förderung bedürfen und bei der weiteren Planung und Entwicklung besonders berücksichtigt werden müssen? Ist die Bundesregierung in der Lage, zusammen mit den Ländern darauf einzuwirken, den technischen Fakultäten eine erhöhte Förderung angedeihen zu lassen, um so die technologische Lücke eher zu schließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die technischen Fakultäten bzw. Fachbereiche an Technischen Hochschulen und Universitäten einer intensiven Förderung bedürfen und bei der weiteren Planung und Entwicklung des Hoschulausbaus ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden müssen. Seit Beginn der Bundesbeteiligung am Hochschulbau im Jahre 1958 bis einschließlich 1969 hat der Bund den Ländern für mehr als 150 Bauvorhaben ingenieurwissenschaftlicher Fächer an den wissenschaftlichen Hochschulen rd. 400 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Empfehlungen des Wissenschaftsrates vom 31. Januar 1970 sind für dieses Jahr mindestens weitere 40 Millionen DM Bundesleistungen in Aussicht genommen. Darüber hinaus werden in diesem Jahr im Rahmen des in der Regierungserklärung angekündigten Schnellbauprogramms in Engpaßfächern weitere Bundesmittel für zusätzliche Vorhaben bereitgestellt werden. 1970 wird die finanzielle Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau sich erstmals auf Bauvorhaben für die Ingenieurwissenschaften in der Universität Bochum erstrekken. Schon in den letzten Jahren haben erhebliche Bundeszuschüsse den Aufbau der neuen Technischen Fakultät Erlangen-Nürnberg wesentlich gefördert. Die Bundesregierung kann und wird zusammen mit den Ländern darauf hinwirken, die technischen Fakultäten bzw. Fachbereiche an den Hochschulen so zu fördern, daß die Durchführung ihrer Aufgaben in Forschung und Ausbildung als Voraussetzung eines hohen technischen Leistungstandes insgesamt nicht gefährdet wird. Seit 1. Januar 1970 besteht aufgrund des Hochschulbauförderungsgesetzes die Möglichkeit, im Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mit den Ländern noch enger zusammenzuarbeiten als bisher. Der Planungsausschuß hat seine Tätigkeit unverzüglich aufgenommen. Bereits am 16. Januar 1970 ist er zum erstenmal zusammengetreten. Schon für den 16. März ist die nächste Sitzung vorgesehen. Dem Planungsausschuß obliegt vor allem die Aufstellung eines Rahmenplans für den Hochschulausbau. Innerhalb des Rahmenplans soll dafür Sorge getragen werden, daß eine ausreichende Zahl an Forschungs- und Ausbildungsplätzen unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nachfrage nach Studienplätzen und des langfristig zu erwartenden Bedarfs auch in den ingenieurwissenschaftlichen Fächern gewährleistet ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Karl-Heinz Hansen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für schärfere Sanktionen gegen festgestellte Urheber von Wasserverunreinigung durch schädliche Chemikalien, z. B. durch Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfram Dorn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es sind bereits Verfahren eingeleitet worden. Die ermittelnde Behörde ist die Staatsanwaltschaft in Koblenz. Untersuchende Landesbehörden sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Obersten Landesbehörden, und zwar in Hessen der Minister für Landwirtschaft und Forsten in Wiesbaden, in Rheinland-Pfalz der Minister für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz, in Nordrhein-Westfalen der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf.
    Ich darf noch ergänzend zum neuesten 'Stand mitteilen: Der Oberstaatsanwalt Dr. Ulrich in Koblenz hat sich nach einer Pressemitteilung vom 18. Februar zum erstenmal zu dem Gesamtkomplex von der Staatsanwaltschaft her geäußert. Ich möchte das jetzt nicht alles vorlesen; 'ich bin aber gern bereit, Ihnen das alles schriftlich zur Verfügung zu stellen.