Rede:
ID0603119300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6031

  • date_rangeDatum: 19. Februar 1970

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1970 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1365 A Amtliche Mitteilungen 1365 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksache VI/300) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1969 bis 1973 (Drucksache VI/301) Leicht (CDU/CSU) 1365 C Kirst (FDP) 1372 D Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . 1378 D Strauß (CDU/CSU) 1385 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 1394 D Schmidt, Bundesminister . . . . 1403 B Leicht (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1407 A Fragestunde (Drucksache VI/381) Fragen des Abg. Damm: Auswirkungen des Organisationserlasses des Bundeskanzlers bei der Militärgerichtsbarkeit Dr. Ehmke, Bundesminister . 1407 B, C, D, 1408 A Damm (CDU/CSU) 1407 C, D, 1408 A Fragen des Abg. Gnädinger: Brücke über den Überlinger See Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1408 B, C, D Gnädinger (SPD) . . . . . . . 1408 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Stürze aus Eisenbahnzügen infolge Verwechslung der Türen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1408 D, 1409 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 1409 A Fragen des Abg. Härzschel: Unfälle an beschrankten Bahnübergängen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 1409 B, C, D, 1410 A Härzschel (CDU/CSU) . . 1409 D, 1410 A Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Rechtsunsicherheit infolge Verfassungswidrigkeit des § 13 Abs. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1410 B; C Müller (Nordenham) (SPD) . . . . 1410 B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 1410 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1970 Fragen des Abg. Dr. Apel: Kündigung des Transcontainertarifs von und zu den niederländischen Häfen durch die Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 1410 C, D, 1411 A, B, C Dr. Apel (SPD) . . . . 1410D, 1411 C Grobecker (SPD) 1411 A Lemmrich (CDU/CSU) 1411 A Fragen der Abg. Biehle und Wende: Störungen beim Empfang des Fernsehens durch Hochbauten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 1411 D, 1412 A, B, C, D, 1413 A Biehle (CDU/CSU) 1412 A, B Wende (SPD) . . . . 1412 C, D, 1413 A Frage des Abg. Dr. Hauff: Winterbereifung der Dienstfahrzeuge der Bundespost Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1413 B, C Dr. Hauff (SPD) 1413 B Josten (CDU/CSU) 1413 C Frage des Abg. Dr. Ritz: Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Lernmittel im Rahmen der-außergewöhnlichen Belastungen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1413 D, 1414 A, B Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . . 1414 A Frage des Abg. Leicht: Versteuerung von Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen im öffentlichen Interesse Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1414B, D, 1415 A Leicht (CDU/CSU) . 1414 D, 1415 A Frage des Abg. Dr. Zimmermann: Erhöhung der für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung maßgebenden kommensgrenze der Lohnsteuerzahler . 1415 A Fragen des Abg. Strohmayr: Auslegung von Vormerklisten bei Sonderprägungen — Terminschwierigkeiten bei der Prägung der Olympiamünzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1415 C, D, 1416 A Strohmayr (SPD) . . .. . . . . 1415, D Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Verluste an deutschem Nationalvermögen in den Oder-Neiße-Gebieten, dem Zwischenkriegs-Polen, dem Sudetenland und Südosteuropa Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 1416 A, B, D, 1417 A, B Dr. Becher. (Pullach) (CDU/CSU), 1416 C, D, 1417 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 1416 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 1417 A Frage des Abg. Niegel: Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden, als Folge des Strukturwandels in den Steinkohlebergbaugebieten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1417 B, C Niegel (CDU/CSU) 1417 C Frage des Abg. Geisenhofer: Förderung der Produktion von Elektrostraßenfahrzeugen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1417 D Frage des Abg. Müller (Nordenham) : Angebliche Verlagerung des Vermögens deutscher Unternehmer in das Ausland Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1418 A Frage des Abg. Dr. Fuchs: Einschränkung der Sonderabschreibungen im Rahmen des Grenzlandförderungsprogramms Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1418 B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 1418 B, C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1970 III Frage des Abg. Krammig: Wegfall der Schonfrist für Steuerpflichtige Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 1418 D, 1419A, B Krammig (CDU/CSU) 1419 A, B Frage des Abg. Hansen: Verwendung der Bezeichnungen „sowjetische Besatzungszone Deutschlands" und „Sowjetsektor von Berlin" in Vordrucken für den Lohnsteuerjahresausgleich 1419 B Frage des Abg. Josten: Geschlossene Unterbringung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1419 C, D Josten (CDU/CSU) 1419 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Zulassung von Minderjährigen ab 18 Jahren zum Scheckverkehr Jahn, Bundesminister . . . . 1420 A, C, D, 1421 A, B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 1420 B, C, 1421 A, B Rasner (CDU/CSU) 1420 D Fragen des Abg. Pensky: Novellierung des Abzahlungsgesetzes Jahn, Bundesminister 1421 C, D Pensky (SPD) . . . . . . . . 1421 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1970 (Haushaltsgesetz 1970) (Drucksache VI/300) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1969 bis 1973 (Drucksache VI/301) Fortsetzung der Aussprache Strauß (CDU/CSU), . . . 1422 A 1456 D Dr. Eppler, Bundesminister . . . 1425 B Peters (Poppenbüll) (FDP) 1425 C 1440 C Raffert (SPD) 1427 B Moersch (FDP) . .. . . . . . 1429 D Dr. Martin (CDU/CSU) 1431 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 1432 C Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) . . . 1434 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 1436 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident (zur GO) . . . . 1439 A Dr. von Bülow (SPD) 1439 A Ertl, Bundesminister 1442 D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 1445 B Seidel (SPD) 1446 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1448 B Frau Strobel, Bundesminister . . 1450 D Schmidt (Kempten) (FDP) 1452 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 1453 D Krampe (CDU/CSU) 1455 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . . . . 1459 A Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1466 A Wehner (SPD) . . . . . . . 1466 C Nächste Sitzung 1466 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1467 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner betr. Werbung der Bundesbahn 1467 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Blendfreiheit von Halogen-Nebelrücklichtern an Kraftfahrzeugen und Anbringung der Stoßstangen in einer normierten Höhe . . . 1467 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Bearbeitung von medizinisch-psychologischen Gutachten durch die Technischen Überwachungsvereine . . . . . . . 1467 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Graaff betr. Beschädigung der Fahrbahnen durch Spikes-Reifen . . 1468 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1970 1365 31. Sitzung Bonn, den 19. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 30. Sitzung, Seite 1361 A, Zeile 9, statt „Solidarität": „Solidität". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 20. 2. Amrehn 19. 2. Dr. Barzel 20. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Berlin 28. 2. Biechele 28. 2. Burgemeister 31. 3. Dr. Dittrich * 20. 2. Dohmann 31.3. Dröscher * 19. 2. Fellermaier * 20. 2. Frehsee 28. 2. Geldner 6. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. von Hassel 28. 2. Hauck 28. 2. Dr. Hubrig 19. 2. Jacobi (Köln/Iserlohn) 28. 2. Kater 20. 2. Kriedemann * 19. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 20. 2. Dr. Löhr * 20. 2. Lücke (Bensberg) 28. 2. Lücker (München) * 20. 2. Meister * 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Frau Dr. Orth * 19. 2. Dr. Pohle 28. 2. Dr. Prassler 20. 2. Richarts * 19. 2. Riedel (Frankfurt) * 19. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. Dr. Siemer 20. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2., Werner * 20. 2. Windelen 20. 2. Zoglmann 19. 2. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (Drucksache VI/381 Frage A 7) : Auf welche Einzelprojekte zur Konkretisierung ihrer schriftlichen Antwort (Anlage 7 des Stenographischen Berichts über die 25. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. Januar 1970, Seite 1105) kann die Bundesregierung hinweisen? Die Deutsche Bundesbahn kann auf zahlreiche Einzelprojekte der Werbung verweisen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Ich weise - als Beispiel - auf folgende Aktionen hin: 1. Die jährliche Touristikkampagne, die im Inland für Urlaub in Deutschland wirbt, 2. die Werbekampagne „Zu Gast im Nachbarland Deutschland", die mit besonderen Prospekten und Anzeigen in Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, der Schweiz und Österreich durchgeführt wird, und zwar in Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentrale für Fremdenverkehr. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/381 Fragen A 10 und 11) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine gesetzliche Regelung die Blendfreiheit bei Halogen-Nebelrücklichtern an Kraftfahrzeugen zu gewährleisten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine gesetzliche Regelung die Anbringung von Stoßstangen bei Kraftfahrzeugen in einer normierten Höhe herbeizuführen und damit die Kosten für Bagatellschäden zu senken? Nebelschlußleuchten haben eine an der Blendstörgrenze liegende Lichtstärke, die - auch bei Verwendung von Halogenlampen - höchstens 300 Candela betragen darf. Bei Herabsetzung der zulässigen Lichtstärke oder bei Neigung des Lichtbündels wären die Nebelschlußleuchten bei starkem Nebel praktisch wirkungslos. Entscheidend ist, daß die Leuchten nicht schon bei leichtem Dunst oder schwachem Nebel eingeschaltet werden. Technische Einrichtungen, die das zu frühe Einschalten ausschließen, gibt es nicht, so daß nur .an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appelliert werden kann. Das Straßenverkehrsgesetz ermächtigt den Bundesverkehrsminister mit Zustimmung des Bundesrates, Rechtsverordnungen zu erlassen über Maßnahmen zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere auch solche über Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge. In gleicher Höhe normierte Stoßstangen können dazu beitragen, die Kosten für Bagatellschäden zu senken. Der Bundesverkehrsminister kann jedoch verkehrsrechtliche Vorschriften nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr erlassen. Eigenwirtschaftliche Erwägungen der Kraftfahrzeughalter begründen nicht die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministers zum Erlaß entsprechender Bestimmungen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Februar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) Drucksache VI/381 Fragen A 14 und 15) : 1468 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Februar 1970 Teilt die Bundesregierung die häufig geäußerte Kritik an den Technischen Überwachungsvereinen e. V., wonach diese in der Bearbeitung von medizinisch-psychologischen Gutachten zu Lasten der Betroffenen Koordinierung und Zügigkeit vermissen ließen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Arbeitsmethoden und innere Verhältnisse der Vereine durch bundeseinheitliche Richtlinien zu verbessern? Kritik an der Arbeitsweise der medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen der Technischen Überwachungsvereine, wie sie in Ihrer ersten Frage zum Ausdruck gebracht wird, ist der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. Sie versucht gleichwohl eine einheitliche Arbeitsweise in den einzelnen Untersuchungsstellen zu gewährleisten. Diesem Zweck dienen sowohl die im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden aufgestellten Richtlinien für die amtliche Anerkennung von medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen vom 7. Oktober 1969 (VKBl. 1969 S. 637), als auch die ebenfalls mit den obersten Landesbehörden erarbeiteten Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern gleichfalls vom 7. Oktober 1969 (VKBl. 1969 S. 638). Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 19. Februar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graaff (Drucksache VI/381 Frage A 16) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Untersuchungsergebnissen des Instituts für Straßen- und Verkehrswesen an der Technischen Universität Berlin, wonach Winterreifen mit Stahlstiften (Spikesreifen) die Fahrbahnbeläge derart stark angreifen, daß schon nach kurzer Zeit die relative Sicherheit, die eine intakte Straßendecke bietet, deutlich vermindert wird? Die bisherigen Erfahrungen und die jüngsten Untersuchungsergebnisse über die Verwendung von Winterreifen mit Stahlstiften (sogenannten SpikesReifen) geben (in .der Tat zu einer gewissen Besorgnis Anlaß. Diese Reifen tragen unter bestimmten winterlichen Verhältnissen einerseits zur Hebung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Andererseits verursacht ihre Verwendung einen höheren Verschleiß der Fahrbahndecken und Markierungen. Unter Abwägung .dieser Vor- und Nachteile wurde die Verwendung von Spikes-Reifen in einem bestimmten Zeitraum zugelassen. Im Zusammenhang mit den noch nicht abgeschlossenen Forschungsarbeiten wird geprüft, wie widerstandsfähigere Straßenbeläge entwickelt werden können. Es wird dabei erwartet, daß auch die Reifenindustrie durch die Entwicklung von straßenschonenderen Reifenbauweisen zur Lösung des gemeinsamen Problems beiträgt. Darüber hinaus wird auch erwogen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Benutzung von Spikes-Reifen zu beschränken. Die Untersuchungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir kommen zur Frage 81 des Abgeordneten Dr. Zimmermann:
    Ist die Bundesregierung im Interesse der Vermögensbildung und der Vereinfachung der Steuerverwaltung bereit, die Einkommensgrenze für Lohnsteuerzahler nach § 46 EStG für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung von 24 000 DM und die Steuerfreiheitsgrenze für Nebeneinkünfte von 800 DM angemessen zu erhöhen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Februar 1970 lautet:
    Die Vorschrift des § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM stets zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, dient der Steueraufsicht und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
    Erfahrungsgemäß haben Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM vielfach Nebeneinkünfte, die bei der Steuerbemessung grundsätzlich nicht außer Ansatz bleiben können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem zu versteuernden Einkommensbetrag von 24 000 DM der Progressionssteuersatz nach dem für Alleinstehende geltenden Einkommensteuergrundtarif bereits 37,2 v. H. und nach dem für zusammenlebende Ehegatten geltenden Splittingtarif 24,8 v. H. beträgt. Im Hinblick hierauf erscheint es grundsätzlich gerechtfertigt, nicht nur Nebeneinkünfte zu erfassen, sondern auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten, lediglich auf einer Vorausschätzung beruhenden Freibeträge zu überprüfen. Etwaige Steuernachforderungen können nämlich nicht im Wege des Lohnsteuer-Jahresausgleichs, sondern nur im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Einkommensgrenze von 24 000 DM auch heute noch gerechtfertigt.
    Es kommt folgende Überlegung hinzu:
    Eine Heraufsetzung dieser Einkommensgrenze hätte u. a. zur Folge, daß nicht nur bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 24 000 DM, sondern auch bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen zwischen 24 000 DM und der neuen Veranlagungsfreigrenze Nebeneinkünfte von insgesamt nicht mehr als 800 DM künftig nicht mehr zur Einkommensteuer herangezogen würden. Im Hinblick auf die vorgenannten Steuersätze, die sich mit wachsendem Einkommen erhöhen, bestehen gegen eine Heraufsetzung der Einkommensgrenze aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Bedenken, weil bei Nichtarbeitnehmern derartige Nebeneinkünfte stets in vollem Umfang zur Einkommensteuer herangezogen werden. Das gilt in noch stärkerem Maße, wenn gleichzeitig auch die Freigrenze von 800 DM (§ 46 Abs. 2 Ziff. 1 EStG) erhöht würde.
    Gleichwohl könnte erwogen werden, die Veranlagungsgrenze von 24 000 DM mäßig zu erhöhen, wenn schwerwiegende Gründe der Verwaltungsvereinfachung für die Erhöhung dieser Grenze sprächen.
    Zur Entscheidung der Frage, ob durch die Erhöhung der Veranlagungsgrenze eine fühlbare Arbeitsentlastung für alle Beteiligten herbeigeführt werden könnte, sind in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin besondere statistische Repräsentativerhebungen der Arbeitnehmerveranlagungsfälle nach § 46 Abs. 1 EStG durchgeführt worden. Die Auswertung dieser Erhebungen hat jedoch ergeben, daß einschneidende verwaltungsmäßige Entlastungen des Einkommensteuerveranlagungsverfahrens von einer Erhöhung der Veranlagungsgrenze für Arbeitnehmer auf 30 000 DM oder 36 000 DM Einkommen nicht zu erwarten sind. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß nur 3 bis 4 v. H. der veranlagten Arbeitnehmer über der Veranlagungsgrenze von 24 000 DM liegen und von diesen wiederum ein Großteil aus anderen Gründen (insbesondere wegen Sonderabschreibungen nach § 7 b EStG) ohnehin zur Einkommensteuer zu veranlagen ist.
    Eine gewisse verwaltungsmäßige Entlastung könnte allerdings erzielt werden, wenn zugleich mit der Veranlagungsgrenze auch die Freigrenze von 800 DM erhöht würde. Eine solche Erhöhung der an sich schon hohen Freigrenze erscheint aber aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung kaum vertretbar, weil diese Grenze nur für Nebeneinkünfte von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt. Im übrigen
    ist darauf hinzuweisen, daß eine Erhöhung der Freigrenze auf 1600 DM zu Steuerausfällen in einer Größenordnung von 30 Millionen DM führen würde, und daß nur weniger als die Hälfte der veranlagten Arbeitnehmer über Nebeneinkünfte von mehr als 800 DM verfügen, von denen wiederum ein Teil aus anderen Gründen ohnehin zu veranlagen wäre.
    Unter diesen Umständen bestehen gegen eine Heraufsetzung der Veranlagungsgrenze von 24 000 DM und der Freigrenze von 800 DM im Interesse der Verwaltungsvereinfachung erhebliche Bedenken.
    Der Gesichtspunkt der Förderung der Vermögensbildung kann eine solche Heraufsetzung nicht vertretbar erscheinen lassen. Sie wäre schon deshalb kein geeignetes Mittel für gesellschaftspolitische Zwecke, weil sie nur einen verhältnismäßig kleinen Teil der Arbeitnehmer besserstellen würde.
    Im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform wird auch die Frage der Veranlagung von Arbeitnehmern einer Prüfung unterzogen werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß vor einer endgültigen Entscheidung das Ergebnis dieser Prüfung abgewartet werden sollte.
    Ich rufe nunmehr die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Strohmayr auf:
    Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sinnvoll wäre, bei Sonderprägungen von 5- oder 10-DM-Münzen bei den Bank- und Sparinstituten Vormerklisten aufzulegen, damit der Bedarf auch tatsächlich gedeckt und Spekulation ausgeschlossen werden kann?


Rede von Dr. Gerhard Reischl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nach Ansicht der Bundesregierung tragen Vormerklisten bei Kreditinstituten dazu bei, daß die Gedenkmünzen gleichmäßig an die Interessenten verteilt werden. Entscheidend für die Befriedigung der Nachfrage ist aber letztlich die Höhe der Auflage. Mit Zustimmung des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank ist die Auflage für die nächste Gedenkmünze, die Mercatormünze, von 3 Millionen auf 5 Millionen Stück und für die Olympiamünzen zu 10 DM von 6 Millionen auf zunächst 10 Millionen Stück je Motiv erhöht worden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege!