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ID0602911000

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    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Inhalt: Anteilnahme an dem Anschlag auf das Altersheim der israelitischen Kultusgemeinde in München 1245 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 1245 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Berlin, Dr. von Nordenskjöld, Dr. Erhard, Frau Seppi und Becker (Pirmasens) 1245 B Amtliche Mitteilungen 1245 C Beratung des Jahresgutachtens 1969 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/100) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/281) Dr. Schiller, Bundesminister 1247 B, 1297 A, 1328 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 1255 A Kienbaum (FDP) 1263 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (zur GO) 1267 B Junghans (SPD) 1267 B, 1323 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 1272 A Brandt, Bundeskanzler 1281 C Mertes (FDP) 1282 D Dr. Schachtschabel (SPD) 1284 B Höcherl (CDU/CSU) 1288 A Dr. von Dohnanyi (SPD) 1294 D Graaff (FDP) 1303 D Zander (SPD) 1304 C Dr. Luda (CDU/CSU) 1306 D Lenders (SPD) 1310 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1313 C Rosenthal (SPD) 1314 B Gewandt (CDU/CSU) 1316 B Wolfram (SPD) 1318 B Springorum (CDU/CSU) 1321 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 1322 C Dr. Warnke (CDU/CSU) 1324 A Wehner (SPD) 1325 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1326 C Nächste Sitzung 1330 II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1331 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel betr. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände 1331 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Meister betr. Freigabe von Wohnungen durch die Stationierungsstreitkräfte 1331 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr betr. Wohngeld für Sozialhilfeempfänger 1332 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach betr. Kompetenzen in bezug auf Hilfsmaßnahmen für Nigeria 1332 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Hilfsmaßnahmen für Biafra 1332 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Verfolgung von Mängelrügen durch Käufer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen im Prozeßwege 1332 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Maßnahmen gegen den Mietwucher 1333 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mertes betr. Übergang von mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen in Privatbesitz 1333 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1245 29. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 17. 2. Adorno 20. 2. Dr. Artzinger * 17. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Behrendt * 17. 2. Biechele 28. 2. Dr. Dittrich * 20. 2. Frehsee 28. 2. Geldner 20. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. Hauck 28. 2. Kater 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Dr. Prassler 20. 2. Richarts * 19. 2. Schirmer 17. 2. Stücklen 18. 2. Vogel 17. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2. b) Urlaubsanträge Burgemeister 31. 3. Dohmann 31.3. Dr. Pohle 28. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 28. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel zu seiner Mündlichen Frage *). Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V., Bonn, (AGV) ist ein Zusammenschluß von 20 Verbänden und Organisationen, die sich laut Satzung überwiegend mit Verbraucherfragen beschäftigen; die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse der Publikationen und zweckgebundene Zuwendungen der öffentlichen Hand für spezielle Aufklärungsmaßnahmen. Die AGV erhält vom BML keine globalen Zuschüsse zur Deckung ihrer laufenden Personal- und Sachkosten. Die AGV verfügt über gute Verbindungen zur Tagespresse sowie zum Rundfunk und Fernsehen; sie ist für die Information der Verbraucher über das *) Siehe 22. Sitzung Seite 833 B Anlagen zum Stenographischen Bericht aktuelle wirtschaftspolitische Geschehen eine wichtige Einrichtung. Da mir an einer schnellen und weitgestreuten Verbraucherinformation gelegen ist, erhält die AGV von meinem Hause zweckgebundene Zuwendungen mit dem Auftrag, a) jahrlich bis zu 70 Rundfunksendungen und 40 Fernsehsendungen zu warenkundlichen und verbraucherpolitischen Themen auf dem Ernährungsgebiet im überregionalen Programm eingenverantwortlich durchzuführen, b) wöchentlich Angaben über Verbraucherpreise für Nahrungsmittel im gesamten Bundesgebiet - besonders in Mittel- und Kleinstädten - zu sammeln und die Ergebnisse der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft und der Unterabteilung für Verbraucherangelegenheiten in meinem Hause für Auswertungen zur Verfügung zu stellen, c) jährlich bis zu 100 Schreibmaschinenseiten Informationen über verbraucherpolitische Themen sowie Warenkunde, Marktzusammenhänge und richtiges Verhalten beim Einkauf von Nahrungsmitteln in der Verbraucherpolitischen Korrespondenz (VPK) oder Verbraucherrundschau (VR) zu veröffentlichen. Eine Beeinflussung der AGV etwa in der Richtung, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt, ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Es besteht mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der AGV Übereinstimmung darüber, daß sich die Arbeitsgemeinschaft bei ihren Veröffentlichungen um eine objektive Darstellung des Sachverhalts zu bemühen und bei ihrer Meinungsäußerung jede Polemik zu vermeiden hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Meister zu seiner Mündlichen Frage *). Die Unterhaltskosten für die freigegebenen und wegen der laufenden Instandsetzung zur Zeit noch nicht besetzten rd. 1400 Wohnungen betragen pro Monat schätzungsweise rd. 31 220 DM (22,30 je Wohnung und Monat im Durchschnitt). Die Kosten werden vom Bund als Eigentümer getragen. Die Wohnungen befinden sich zur Zeit in einem Zustand, der es nicht gestattet, sie sofort zu beziehen. Da sie unmittelbar nach der notwendigen Instandsetzung vermietet werden, ist ein Mietausfall nicht zu erwarten. *) Siehe 25. Sitzung Seite 1012 B 1332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordnerten Strohmayr (Drucksache VI/273 Frage A 49): Welche Maßnahmen sind erforderlich oder bereits getroffen worden, daß die Sozialhilfeempfänger nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 29 des Wohngeldgesetzes vom 1. April 1965 nunmehr und noch nachträglich Wohngeld erhalten? In einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19. Dezember 1969 haben die Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung die für die Durchführung des Wohngeldgesetzes, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge zuständigen obersten Landesbehörden über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 unterrichtet. Das Rundschreiben stellt klar, daß alle Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind. Ab November 1969, dem Monat, in dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden ist, werden die Anträge des genannten Personenkreises unter Nichtbeachtung des § 29 Wohngelde vom 1. April 1965 beschieden. Es ist sichergestellt, daß die Antragberechtigten neben dem ihnen zustehenden Wohngeld soviel Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, daß sie nicht schlechter gestellt sind, als wenn sie wie früher lediglich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten würden. Im Interesse einer zügigen und möglichst reibungslosen Abwicklung der etwa 350 000 Wohngeldanträge werden zunächst die Anträge bearbeitet, die sich auf den Zeitraum ab November 1969 erstrecken. Die Entscheidungen über das Wohngeld für die zurückliegende Zeit werden vorerst zurückgestellt, weil die damit zusammenhängenden Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Dem begünstigten Personenkreis entstehen dadurch jedoch keine Nachteile. Zur Erörterung des gesamten Fragenkomplexes hat im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen am 15. Januar 1970 eine Ressortbesprechung und gestern eine Besprechung mit Vertretern der zuständigen Länderminister stattgefunden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/273 Frage A 98) : Wie lange haben die Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt gewisse Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung an Nigeria verzögert, und erklärt sich damit die Tatsache, daß der Vertreter des für humanitäre Hilfe angeblich zuständigen Bundesinnenministeriums nicht nach Lagos ausreisen konnte? Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern hat es keine Kompetenzstreitigkeiten gegeben, noch hat es in irgend einer Weise Verzögerungen der Hilfsmaßnahmen durch die Bundesregierung gegeben. Wie mir der Bundesminister des Innern mitgeteilt hat, ließen sich die bisher in Frage kommenden Soforthilfen weitgehend anhand der Berichte der Deutschen Botschaft in Lagos und der Hilfsorganisation aus Nigeria in die Wege leiten. Eine Reise eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern nach Nigeria ist deshalb bis jetzt nicht vorgesehen worden. Erweist sich eine Prüfung an Ort und Stelle als zweckmäßig, wird dei Bundesminister des Innern unverzüglich einen Vertreter nach Nigeria entsenden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/273 Frage A 101) : Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung begonnen, Hilfsmaßnahmen für Biafra zu koordinieren? Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden der Not in der Ostregion Nigerias im Sommer 1968 die nach dortigen Verhältnissen mögliche Hilfe geleistet. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die deutschen Hilfsmaßnahmen koordiniert, und zwar sowohl zwischen den in Frage kommenden Bundesministerien als auch mit den nichtstaatlichen Hilfsorganisationen. Diese Koordinierung ist auch jetzt laufend fortgesetzt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/273 Fragen A 109 und 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Regel hohen Abzahlungsquoten die Inhaber von Eigentumswohnungen oder Kaufeigenheimen hindern, mögliche Mängelrügen angesichts des hohen Streitwertes im Prozeßwege zu verfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in solchen Fallen den Bürgern den Rechtsweg zu erleichtern? Fälle, in denen die Eigentümer von Eigentumswohnungen und Kaufeigenheimen durch die hohen Belastungen aus dem Erwerb ihres Eigentums ernsthaft daran gehindert worden sind, Mängelrügen im Prozeßwege zu verfolgen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes in Fällen, in denen er die zusätzlichen Mittel für eine Prozeßführung zur Verfolgung von Mängel- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1333 rügen nicht aufbringen kann, bereits im Rahmen des geltenden Rechts hinreichend durch die Inanspruchnahme des Armenrechts geholfen werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Jannuar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/273 Frage A 129) : Was gedenkt der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen zu unternehmen, nachdem er im Süddeutschen Rundfunk am 10. Januar 1970 erklärte, daß die vorhandenen Vorschriften gegen den Mietwucher nicht ausreichen? Die Mietwuchervorschrift des § 302 Buchst. e Strafgesetzbuch ist nicht sehr wirksam, denn die Straftatbestände sind so gefaßt, daß man in der Praxis damit sehr wenig anfangen kann, insbesondere was die subjektive Seite dieser Rechtsnorm angeht. Deshalb soll die Mietwuchervorschrift des § 302 e Strafgesetzbuch im Zuge der Strafrechtsreform geändert werden. Das hat der Herr Bundesminister der Justiz bereits in der Fragestunde am 4. Dezember 1969 in Aussicht gestellt. Seine Ausführungen zu diesem Fragenkreis bitte ich im Protokoll der 17. Sitzung auf Seite 612 nachzulesen. Wir werden Herrn Minister Jahn in seinem Bemühen um eine Lösung dieses Problems voll unterstützen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/273 Fragen A 130 und 131) : In welchem Umfang sind Wohnungen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in Privatbesitz übergegangen und in welchem Umfang befinden sich derartige noch in Händen von Kommunen oder Baugesellschaften? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines verstärkten Einsatzes des öffentlich geförderten Wohnungsbaues als Mittel der privaten Vermögensbildung? Insgesamt sind in den Jahren 1949 bis 1968 rd. 1,3 Millionen Eigentümerwohnungen — das sind Wohnungen, die der Eigentümer selbst bewohnt - mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das sind etwas mehr als ein Viertel aller mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Sozialwohnungen. Für den Bereich der Kommunen liegen keine Zahlen vor, die als Antwort auf Ihre Frage dienen können. Die Gemeinden haben im allgemeinen auch keine Wohnungen selbst gebaut. Für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist zu sagen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 23 v. H., also nahezu ein Viertel, ihrer gesamten Bauleistung in eigener Bauherrschaft Wohnungen waren, die sie anschließend an Einzelbewerber zur Eigennutzung veräußert haben. Von den in den Jahren 1949 bis 1968 in eigener Bauherrschaft von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen errichteten Wohnungen sind nahezu 600 000 in Ein- und Zweifamilienhäusern und fast 75 000 Wohnungen in Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern, zusammen also fast 700 000 Sozialwohnungen von den Unternehmen zur Veräußerung erstellt und dementsprechend als privates Einzeleigentum veräußert worden. Daneben haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen noch den Bau von mehreren hunderttausend Wohnungen in Eigenheimen und in Mehrfamilienhäusern also Eigentumswohnungen — für private Bauherren betreut. Sie haben hiermit einen beachtlichen Beitrag zur privaten Vermögensbildung geleistet. Die Bundesregierung wird auch weiterhin an der im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegten Förderung der Eigentumsbildung für breite Volksschichten festhalten. Das Förderungsvolumen wird sich in erster Linie am Bedarf orientieren sowie an den im II. Wohnungsbaugesetz vorgeschriebenen Förderungsschwerpunkten. Das gilt auch für das vorgesehene langfristige Wohnungsbauprogramm.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Junghans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluß der Debatte - wahrscheinlich zum Abschluß, ich weiß es nicht — möchte ich einige Bemerkungen machen. Sie von der CDU/CSU, von der Opposition, sind heute mit einem großen Aufwand hier ausmarschiert, jedenfalls was die Zahl der 'Redner angeht.

    (Abg. Dr. Ritz: Wir haben uns noch Zurückhaltung auferlegt! Wir könnten noch mehr!)

    — Natürlich, natürlich, wir haben aber alles beleuchtet! — Außer der Ankündigung, daß der Burgbacher-Plan nun endlich fertiggestellt und Ihre Zustimmung wahrscheinlich bekommen wird, gibt es für die aktuelle Wirtschaftspolitik keine Vorschläge.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Es gibt keinen Vorschlag von Ihnen zur Konjunkturpolitik!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Protokoll lesen!)




    Junghans
    — Sie haben keinen Vorschlag gemacht; Sie haben noch nicht einmal verlangt, was man hätte verlangen können, z. B. die Vergrößerung der Konjunkturausgleichsrücklage. Es gibt keine konkreten Vorschläge zur Struktur-, Wettbewerbs- und Energiepolitik; es gibt keine Vorschläge zur Verbesserung des Instrumentariums.
    Die Opposition hat ihre Möglichkeiten nicht genutzt. Meine Damen und Herren, Kritik allein reicht nicht aus. Sie haben heute die Möglichkeit gehabt, die eigene Wirtschaftspolitik, Ihre eigene Position darzustellen. Konkrete Vorschläge haben Sie nicht vorgebracht. Das war's, was ich Ihnen zum Schluß noch sagen wollte.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Warnke: Warten Sie mal! Es kommt noch was!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordneter Dr. Warnke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Warnke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Junghans hat das Fehlen konkreter Vorschläge bemängelt. Dem Manne kann geholfen werden, würde ich sagen. Herr Kollege Zander von der sozialdemokratischen Fraktion hat hier in einem formal gefälligen und ansprechenden Diskussionsbeitrag die Strukturpolitik der Großen Koalition gelobt, und das ausgerechnet noch am Beispiel der Investitionszulagen auf Grund des Steueränderungsgesetzes 1969, von dem man wohl als mindestes behaupten kann, daß es eine Gemeinschaftsarbeit der Herren Schiller und Strauß gewesen ist, mit initiiert, beschleunigt und maßgeblich gestaltet durch eine Initiative der CDU/ CSU-Fraktion in diesem Hause. Und da kann ich Herrn Zander nur recht geben und sagen: Das waren strukturpolitisch eben noch Zeiten. Aber heute schreiben wir 1970, und wir wollen wissen: Was hat diese Bundesregierung jetzt in petto? Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, am Beispiel der Zonenrandpolitik dartun, das die strukturpolitischen Vorstellungen dürftig sind, und Ihnen, Herr Kollege Junghans, Gelegenheit geben, dieser Dürftigkeit durch zwei Vorschläge etwas entgegenzuwirken.
    Wir haben im Jahreswirtschaftsbericht zur Zonenrandförderung die Feststellung, daß der Zonenrand die Priorität behalten wird, und den Hinweis auf Maßnahmen wie die Frachthilfe, wie die Bevorzugung bei der Erteilung öffentlicher Aufträge, also auf Maßnahmen, die nun nicht aus der Zeit der Großen Koalition, sondern sage und schreibe aus dem Beginn der fünfziger Jahre stammen. Wir haben aber, was Berlin angeht, den Hinweis darauf, daß man ein Förderungsgesetz für die Berliner Wirtschaft vorlegen wird mit neuen Maßnahmen für die Wirtschaft und mit der Einführung von verbesserten Begünstigungen für die Arbeitnehmer in Berlin.
    Ich frage mich, meine Damen und Herren, was Herr Kollege Wehner, der bis zum Schluß hier ausgeharrt hat, empfindet. Eine Woche vor der Bundestagswahl hat er den Arbeitnehmern in Oberfranken und anderswo im Zonenrandgebiet die Einführung eines Arbeitnehmerfreibetrages für das Zonenrandgebiet bindend für den Fall versprochen, daß seine Partei diese Regierung führt. Ich frage mich, was er empfindet, wenn er nun so eklatant desavouriert wird, einmal durch den Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung, der kein Wort dazu enthält, und zum andern durch die expliziten Erklärungen des Bundesfinanzministers hier in diesem Hause, daß man in diesem Punkte mit der Auffassung der vorigen Bundesregierung übereinstimme und zur Erhöhung der Arbeitnehmerfreibeträge keine Vorlagen zu machen gedenke, sondern sich gegen die Einführung von Steuergrenzen im Binnenland verwahre.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Gewandt: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert! — Gegenruf des Abg. Wehner.)

    Meine Damen und Herren, damit wir uns recht verstehen: Wir kritisieren nicht die konjunkturpolitisch gebotene Zurückhaltung bei Steuersenkungen im gegenwärtigen Augenblick. Das wird von uns mitgetragen, mitgefordert. Wir kritisieren nicht, daß Sie in den ersten hundert Tagen Ihrer Regierung keine fertigen Projekte vorgelegt haben. Wir kritisieren aber, daß Sie sieben Tage vor der Wahl etwas versprechen und es 50 Tage nach der Wahl bereits bindend für diese Legislaturperiode ablehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    So kann man die Menschen, so kann man die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet nicht behandeln. Darunter leidet nicht nur die Glaubwürdigkeit einer Partei, darunter leidet nicht nur die Glaubwürdigkeit dieser Bundesregierung, darunter leidet die Glaubwürdigkeit des gesamten Parlaments und des gesamten Parlamentarismus in der Bundesrepublik, wenn alle Jahre wieder vor einer anstehenden Wahl so etwas versprochen und hinterher nicht realisiert wird.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Hausfrauenrecht usw.! Alles eine Masche!)

    Ich richte deshalb an die Bundesregierung die Frage: Welche Maßnahme gedenkt die Bundesregierung zur steuerlichen Förderung der Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet entsprechend den Ankündigungen des Vorsitzenden der SPD-Fraktion vor der Bundestagswahl nach der Ablehnung des Arbeitnehmerfreibetrages durch den Bundesfinanzminister, nach Ablehnung der Verbesserung der Kilometerpauschale durch den Bundesfinanzminister

    (Abg. Lemmerich: Und den Bundesverkehrsminister!)

    hier vorzuschlagen, und bis wann gedenkt sie, diese Maßnahmen in Kraft treten zu lassen? Und ich sage Ihnen gleich noch eins: Kommen Sie uns nicht mit einem Arbeitnehmerfreibetrag mit einem effektiven monatlichen Ergebnis von 3,50 DM. 3,50 DM monatlich schaffen keine soziale Symmetrie, und 3,50 DM monatlich helfen diesem Zonenrandgebiet keinen Schritt weiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Zweites, meine Damen und Herren. Meine Fraktion wird sich nicht damit abfinden, daß nach



    Dr. Warnke
    der gesetzlichen Fundierung der regionalen Wirtschaftspolitik im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftspolitik" und daß nach der Ankündigung eines Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft durch die Versagung eines Zonenrandförderungsgesetzes die Menschen im Zonenrandgebiet und die Grundlagen der dortigen Wirtschaftsförderung rechtlich schlechter und faktisch unsicherer gestellt werden, als das in den anderen Problemgebieten der Fall ist. Auch dieses Gesetz ist von der Sozialdemokratischen Partei vor der Wahl versprochen worden, auch dieses Gesetz ist weder im Jahreswirtschaftsbericht angekündigt noch als Ergebnis der Zonenrandkonferenz, die die Sozialdemokraten in der vorvergangenen Woche abgehalten haben, in der Öffentlichkeit gefordert worden.
    Meine Damen und Herren, damit wir uns richtig verstehen: Was auch immer die Arrangements in der Ost- und Deutschlandpolitik, die geplant sind, sein mögen, wir werden nicht zulassen, daß in der Zonenrandförderung kurz getreten wird. Dieses Zonenrandförderungsgesetz — auch darauf lege ich Wert — ist nach unserer Auffassung konjunkturpolitisch neutral, weil es im wesentlichen die Kodifizierung bestehender Institute wie Sonderabschreibungen, wie Investitionszulage, wie Arbeitnehmerwohnungsbau, wie Kommunalförderung und wie Infrastrukturverbesserung enthalten soll. Ein Entwurf, Herr Bundeswirtschaftsminister, den die Länder zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden und zusammen mit den Handels- und Handwerkskammern ausgearbeitet haben, liegt Ihrem Hause bereits vor.
    Dieser Entwurf ist dringlich. Denn angesichts der Durchführung der regionalen Wirtschaftspolitik als Gemeinschaftsaufgabe in den ersten Monaten dieses Jahres brauchen wir, wenn eine Schlechterstellung vermieden werden soll, gleichzeitig die gesetzliche Fundierung der Zonenrandförderung.
    Meine Aufforderung an Sie geht dahin, uns hier und heute zu erklären, ob Sie bereit sind, diesem Hause ein Zonenrandförderungsgesetz vorzulegen, und wenn ja, ob das in angemessener Frist, d. h. auf jeden Fall vor der Sommerpause, geschehen kann. Wenn Sie es nicht tun, werden wir von uns aus die Initiative ergreifen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)