Deutscher Bundestag
29. Sitzung
Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970
Inhalt:
Anteilnahme an dem Anschlag auf das Altersheim der israelitischen Kultusgemeinde in München 1245 A
Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 1245 B
Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Berlin, Dr. von Nordenskjöld, Dr. Erhard, Frau Seppi und Becker (Pirmasens) 1245 B
Amtliche Mitteilungen 1245 C
Beratung des Jahresgutachtens 1969 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/100) in Verbindung mit
Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/281)
Dr. Schiller, Bundesminister 1247 B,
1297 A, 1328 A
Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 1255 A
Kienbaum (FDP) 1263 B
Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (zur GO) 1267 B
Junghans (SPD) 1267 B, 1323 D
Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 1272 A
Brandt, Bundeskanzler 1281 C
Mertes (FDP) 1282 D
Dr. Schachtschabel (SPD) 1284 B
Höcherl (CDU/CSU) 1288 A
Dr. von Dohnanyi (SPD) 1294 D
Graaff (FDP) 1303 D
Zander (SPD) 1304 C
Dr. Luda (CDU/CSU) 1306 D
Lenders (SPD) 1310 D
Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1313 C
Rosenthal (SPD) 1314 B
Gewandt (CDU/CSU) 1316 B
Wolfram (SPD) 1318 B
Springorum (CDU/CSU) 1321 A
Dr. Frerichs (CDU/CSU) 1322 C
Dr. Warnke (CDU/CSU) 1324 A
Wehner (SPD) 1325 B
Dr. Arndt, Parlamentarischer
Staatssekretär 1326 C
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II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten 1331 A Anlage 2
Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel betr. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände 1331 B
Anlage 3
Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Meister betr. Freigabe von Wohnungen durch die Stationierungsstreitkräfte 1331 D
Anlage 4
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr betr. Wohngeld für Sozialhilfeempfänger 1332 A
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die Mündliche
Frage des Abg. Breidbach betr. Kompetenzen in bezug auf Hilfsmaßnahmen für Nigeria 1332 B
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Hilfsmaßnahmen für Biafra 1332 C
Anlage 7
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Verfolgung von Mängelrügen durch Käufer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen im Prozeßwege 1332 D
Anlage 8
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Maßnahmen gegen den Mietwucher 1333 A
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mertes betr. Übergang von mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen in Privatbesitz 1333 B
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1245
29. Sitzung
Bonn, den 17. Februar 1970
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
a) Beurlaubungen
Adams * 17. 2.
Adorno 20. 2.
Dr. Artzinger * 17. 2.
Dr. Bayerl 28. 2.
Behrendt * 17. 2.
Biechele 28. 2.
Dr. Dittrich * 20. 2.
Frehsee 28. 2.
Geldner 20. 2.
Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2.
Hauck 28. 2.
Kater 20. 2.
Memmel * 20. 2.
Müller (Aachen-Land) * 20. 2.
Dr. Prassler 20. 2.
Richarts * 19. 2.
Schirmer 17. 2.
Stücklen 18. 2.
Vogel 17. 2.
Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2.
b) Urlaubsanträge
Burgemeister 31. 3.
Dohmann 31.3.
Dr. Pohle 28. 2.
Schröder (Sellstedt) 6. 3.
*Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Ertl vom 28. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel zu seiner Mündlichen Frage *).
Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V., Bonn, (AGV) ist ein Zusammenschluß von 20 Verbänden und Organisationen, die sich laut Satzung überwiegend mit Verbraucherfragen beschäftigen; die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse der Publikationen und zweckgebundene Zuwendungen der öffentlichen Hand für spezielle Aufklärungsmaßnahmen.
Die AGV erhält vom BML keine globalen Zuschüsse zur Deckung ihrer laufenden Personal- und Sachkosten.
Die AGV verfügt über gute Verbindungen zur Tagespresse sowie zum Rundfunk und Fernsehen; sie ist für die Information der Verbraucher über das
*) Siehe 22. Sitzung Seite 833 B
Anlagen zum Stenographischen Bericht
aktuelle wirtschaftspolitische Geschehen eine wichtige Einrichtung. Da mir an einer schnellen und weitgestreuten Verbraucherinformation gelegen ist, erhält die AGV von meinem Hause zweckgebundene Zuwendungen mit dem Auftrag,
a) jahrlich bis zu 70 Rundfunksendungen und 40 Fernsehsendungen zu warenkundlichen und verbraucherpolitischen Themen auf dem Ernährungsgebiet im überregionalen Programm eingenverantwortlich durchzuführen,
b) wöchentlich Angaben über Verbraucherpreise für Nahrungsmittel im gesamten Bundesgebiet - besonders in Mittel- und Kleinstädten - zu sammeln und die Ergebnisse der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft und der Unterabteilung für Verbraucherangelegenheiten in meinem Hause für Auswertungen zur Verfügung zu stellen,
c) jährlich bis zu 100 Schreibmaschinenseiten Informationen über verbraucherpolitische Themen sowie Warenkunde, Marktzusammenhänge und richtiges Verhalten beim Einkauf von Nahrungsmitteln in der Verbraucherpolitischen Korrespondenz (VPK) oder Verbraucherrundschau (VR) zu veröffentlichen.
Eine Beeinflussung der AGV etwa in der Richtung, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt, ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Es besteht mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der AGV Übereinstimmung darüber, daß sich die Arbeitsgemeinschaft bei ihren Veröffentlichungen um eine objektive Darstellung des Sachverhalts zu bemühen und bei ihrer Meinungsäußerung jede Polemik zu vermeiden hat.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Meister zu seiner Mündlichen Frage *).
Die Unterhaltskosten für die freigegebenen und wegen der laufenden Instandsetzung zur Zeit noch nicht besetzten rd. 1400 Wohnungen betragen pro Monat schätzungsweise rd. 31 220 DM (22,30 je Wohnung und Monat im Durchschnitt). Die Kosten werden vom Bund als Eigentümer getragen.
Die Wohnungen befinden sich zur Zeit in einem Zustand, der es nicht gestattet, sie sofort zu beziehen. Da sie unmittelbar nach der notwendigen Instandsetzung vermietet werden, ist ein Mietausfall nicht zu erwarten.
*) Siehe 25. Sitzung Seite 1012 B
1332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom
30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordnerten Strohmayr (Drucksache VI/273 Frage A 49):
Welche Maßnahmen sind erforderlich oder bereits getroffen worden, daß die Sozialhilfeempfänger nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 29 des Wohngeldgesetzes vom 1. April 1965 nunmehr und noch nachträglich Wohngeld erhalten?
In einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19. Dezember 1969 haben die Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung die für die Durchführung des Wohngeldgesetzes, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge zuständigen obersten Landesbehörden über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 unterrichtet. Das Rundschreiben stellt klar, daß alle Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ab November 1969, dem Monat, in dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden ist, werden die Anträge des genannten Personenkreises unter Nichtbeachtung des § 29 Wohngelde vom 1. April 1965 beschieden. Es ist sichergestellt, daß die Antragberechtigten neben dem ihnen zustehenden Wohngeld soviel Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, daß sie nicht schlechter gestellt sind, als wenn sie wie früher lediglich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten würden.
Im Interesse einer zügigen und möglichst reibungslosen Abwicklung der etwa 350 000 Wohngeldanträge werden zunächst die Anträge bearbeitet, die sich auf den Zeitraum ab November 1969 erstrecken. Die Entscheidungen über das Wohngeld für die zurückliegende Zeit werden vorerst zurückgestellt, weil die damit zusammenhängenden Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Dem begünstigten Personenkreis entstehen dadurch jedoch keine Nachteile.
Zur Erörterung des gesamten Fragenkomplexes hat im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen am 15. Januar 1970 eine Ressortbesprechung und gestern eine Besprechung mit Vertretern der zuständigen Länderminister stattgefunden.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/273 Frage A 98) :
Wie lange haben die Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt gewisse Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung an Nigeria verzögert, und erklärt sich damit die Tatsache, daß der Vertreter des für humanitäre Hilfe angeblich zuständigen Bundesinnenministeriums nicht nach Lagos ausreisen konnte?
Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern hat es keine Kompetenzstreitigkeiten gegeben, noch hat es in irgend einer Weise Verzögerungen der Hilfsmaßnahmen durch die Bundesregierung gegeben. Wie mir der Bundesminister des Innern mitgeteilt hat, ließen sich die bisher in Frage kommenden Soforthilfen weitgehend anhand der Berichte der Deutschen Botschaft in Lagos und der Hilfsorganisation aus Nigeria in die Wege leiten. Eine Reise eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern nach Nigeria ist deshalb bis jetzt nicht vorgesehen worden. Erweist sich eine Prüfung an Ort und Stelle als zweckmäßig, wird dei Bundesminister des Innern unverzüglich einen Vertreter nach Nigeria entsenden.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/273 Frage A 101) :
Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung begonnen,
Hilfsmaßnahmen für Biafra zu koordinieren?
Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden der Not in der Ostregion Nigerias im Sommer 1968 die nach dortigen Verhältnissen mögliche Hilfe geleistet. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die deutschen Hilfsmaßnahmen koordiniert, und zwar sowohl zwischen den in Frage kommenden Bundesministerien als auch mit den nichtstaatlichen Hilfsorganisationen. Diese Koordinierung ist auch jetzt laufend fortgesetzt worden.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Jahn vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/273 Fragen A 109 und 110) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Regel hohen Abzahlungsquoten die Inhaber von Eigentumswohnungen oder Kaufeigenheimen hindern, mögliche Mängelrügen angesichts des hohen Streitwertes im Prozeßwege zu verfolgen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in solchen Fallen den Bürgern den Rechtsweg zu erleichtern?
Fälle, in denen die Eigentümer von Eigentumswohnungen und Kaufeigenheimen durch die hohen Belastungen aus dem Erwerb ihres Eigentums ernsthaft daran gehindert worden sind, Mängelrügen im Prozeßwege zu verfolgen, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes in Fällen, in denen er die zusätzlichen Mittel für eine Prozeßführung zur Verfolgung von Mängel-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1333
rügen nicht aufbringen kann, bereits im Rahmen des geltenden Rechts hinreichend durch die Inanspruchnahme des Armenrechts geholfen werden kann.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom
30. Jannuar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/273 Frage A 129) :
Was gedenkt der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen zu unternehmen, nachdem er im Süddeutschen Rundfunk am 10. Januar 1970 erklärte, daß die vorhandenen Vorschriften gegen den Mietwucher nicht ausreichen?
Die Mietwuchervorschrift des § 302 Buchst. e Strafgesetzbuch ist nicht sehr wirksam, denn die Straftatbestände sind so gefaßt, daß man in der Praxis damit sehr wenig anfangen kann, insbesondere was die subjektive Seite dieser Rechtsnorm angeht.
Deshalb soll die Mietwuchervorschrift des § 302 e Strafgesetzbuch im Zuge der Strafrechtsreform geändert werden. Das hat der Herr Bundesminister der Justiz bereits in der Fragestunde am 4. Dezember 1969 in Aussicht gestellt. Seine Ausführungen zu diesem Fragenkreis bitte ich im Protokoll der 17. Sitzung auf Seite 612 nachzulesen. Wir werden Herrn Minister Jahn in seinem Bemühen um eine Lösung dieses Problems voll unterstützen.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/273 Fragen A 130 und 131) :
In welchem Umfang sind Wohnungen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in Privatbesitz übergegangen und in welchem Umfang befinden sich derartige noch in Händen von Kommunen oder Baugesellschaften?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines verstärkten Einsatzes des öffentlich geförderten Wohnungsbaues als Mittel der privaten Vermögensbildung?
Insgesamt sind in den Jahren 1949 bis 1968 rd. 1,3 Millionen Eigentümerwohnungen — das sind Wohnungen, die der Eigentümer selbst bewohnt -
mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das sind etwas mehr als ein Viertel aller mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Sozialwohnungen.
Für den Bereich der Kommunen liegen keine Zahlen vor, die als Antwort auf Ihre Frage dienen können. Die Gemeinden haben im allgemeinen auch keine Wohnungen selbst gebaut.
Für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist zu sagen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 23 v. H., also nahezu ein Viertel, ihrer gesamten Bauleistung in eigener Bauherrschaft Wohnungen waren, die sie anschließend an Einzelbewerber zur Eigennutzung veräußert haben.
Von den in den Jahren 1949 bis 1968 in eigener Bauherrschaft von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen errichteten Wohnungen sind nahezu 600 000 in Ein- und Zweifamilienhäusern und fast 75 000 Wohnungen in Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern, zusammen also fast 700 000 Sozialwohnungen von den Unternehmen zur Veräußerung erstellt und dementsprechend als privates Einzeleigentum veräußert worden.
Daneben haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen noch den Bau von mehreren hunderttausend Wohnungen in Eigenheimen und in Mehrfamilienhäusern also Eigentumswohnungen — für private Bauherren betreut. Sie haben hiermit einen beachtlichen Beitrag zur privaten Vermögensbildung geleistet.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin an der im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegten Förderung der Eigentumsbildung für breite Volksschichten festhalten. Das Förderungsvolumen wird sich in erster Linie am Bedarf orientieren sowie an den im II. Wohnungsbaugesetz vorgeschriebenen Förderungsschwerpunkten. Das gilt auch für das vorgesehene langfristige Wohnungsbauprogramm.