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ID0602908300

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    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Inhalt: Anteilnahme an dem Anschlag auf das Altersheim der israelitischen Kultusgemeinde in München 1245 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 1245 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Berlin, Dr. von Nordenskjöld, Dr. Erhard, Frau Seppi und Becker (Pirmasens) 1245 B Amtliche Mitteilungen 1245 C Beratung des Jahresgutachtens 1969 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/100) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/281) Dr. Schiller, Bundesminister 1247 B, 1297 A, 1328 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 1255 A Kienbaum (FDP) 1263 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (zur GO) 1267 B Junghans (SPD) 1267 B, 1323 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 1272 A Brandt, Bundeskanzler 1281 C Mertes (FDP) 1282 D Dr. Schachtschabel (SPD) 1284 B Höcherl (CDU/CSU) 1288 A Dr. von Dohnanyi (SPD) 1294 D Graaff (FDP) 1303 D Zander (SPD) 1304 C Dr. Luda (CDU/CSU) 1306 D Lenders (SPD) 1310 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1313 C Rosenthal (SPD) 1314 B Gewandt (CDU/CSU) 1316 B Wolfram (SPD) 1318 B Springorum (CDU/CSU) 1321 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 1322 C Dr. Warnke (CDU/CSU) 1324 A Wehner (SPD) 1325 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1326 C Nächste Sitzung 1330 II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1331 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel betr. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände 1331 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Meister betr. Freigabe von Wohnungen durch die Stationierungsstreitkräfte 1331 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr betr. Wohngeld für Sozialhilfeempfänger 1332 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach betr. Kompetenzen in bezug auf Hilfsmaßnahmen für Nigeria 1332 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Hilfsmaßnahmen für Biafra 1332 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Verfolgung von Mängelrügen durch Käufer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen im Prozeßwege 1332 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Maßnahmen gegen den Mietwucher 1333 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mertes betr. Übergang von mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen in Privatbesitz 1333 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1245 29. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 17. 2. Adorno 20. 2. Dr. Artzinger * 17. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Behrendt * 17. 2. Biechele 28. 2. Dr. Dittrich * 20. 2. Frehsee 28. 2. Geldner 20. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. Hauck 28. 2. Kater 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Dr. Prassler 20. 2. Richarts * 19. 2. Schirmer 17. 2. Stücklen 18. 2. Vogel 17. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2. b) Urlaubsanträge Burgemeister 31. 3. Dohmann 31.3. Dr. Pohle 28. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 28. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel zu seiner Mündlichen Frage *). Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V., Bonn, (AGV) ist ein Zusammenschluß von 20 Verbänden und Organisationen, die sich laut Satzung überwiegend mit Verbraucherfragen beschäftigen; die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse der Publikationen und zweckgebundene Zuwendungen der öffentlichen Hand für spezielle Aufklärungsmaßnahmen. Die AGV erhält vom BML keine globalen Zuschüsse zur Deckung ihrer laufenden Personal- und Sachkosten. Die AGV verfügt über gute Verbindungen zur Tagespresse sowie zum Rundfunk und Fernsehen; sie ist für die Information der Verbraucher über das *) Siehe 22. Sitzung Seite 833 B Anlagen zum Stenographischen Bericht aktuelle wirtschaftspolitische Geschehen eine wichtige Einrichtung. Da mir an einer schnellen und weitgestreuten Verbraucherinformation gelegen ist, erhält die AGV von meinem Hause zweckgebundene Zuwendungen mit dem Auftrag, a) jahrlich bis zu 70 Rundfunksendungen und 40 Fernsehsendungen zu warenkundlichen und verbraucherpolitischen Themen auf dem Ernährungsgebiet im überregionalen Programm eingenverantwortlich durchzuführen, b) wöchentlich Angaben über Verbraucherpreise für Nahrungsmittel im gesamten Bundesgebiet - besonders in Mittel- und Kleinstädten - zu sammeln und die Ergebnisse der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft und der Unterabteilung für Verbraucherangelegenheiten in meinem Hause für Auswertungen zur Verfügung zu stellen, c) jährlich bis zu 100 Schreibmaschinenseiten Informationen über verbraucherpolitische Themen sowie Warenkunde, Marktzusammenhänge und richtiges Verhalten beim Einkauf von Nahrungsmitteln in der Verbraucherpolitischen Korrespondenz (VPK) oder Verbraucherrundschau (VR) zu veröffentlichen. Eine Beeinflussung der AGV etwa in der Richtung, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt, ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Es besteht mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der AGV Übereinstimmung darüber, daß sich die Arbeitsgemeinschaft bei ihren Veröffentlichungen um eine objektive Darstellung des Sachverhalts zu bemühen und bei ihrer Meinungsäußerung jede Polemik zu vermeiden hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Meister zu seiner Mündlichen Frage *). Die Unterhaltskosten für die freigegebenen und wegen der laufenden Instandsetzung zur Zeit noch nicht besetzten rd. 1400 Wohnungen betragen pro Monat schätzungsweise rd. 31 220 DM (22,30 je Wohnung und Monat im Durchschnitt). Die Kosten werden vom Bund als Eigentümer getragen. Die Wohnungen befinden sich zur Zeit in einem Zustand, der es nicht gestattet, sie sofort zu beziehen. Da sie unmittelbar nach der notwendigen Instandsetzung vermietet werden, ist ein Mietausfall nicht zu erwarten. *) Siehe 25. Sitzung Seite 1012 B 1332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordnerten Strohmayr (Drucksache VI/273 Frage A 49): Welche Maßnahmen sind erforderlich oder bereits getroffen worden, daß die Sozialhilfeempfänger nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 29 des Wohngeldgesetzes vom 1. April 1965 nunmehr und noch nachträglich Wohngeld erhalten? In einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19. Dezember 1969 haben die Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung die für die Durchführung des Wohngeldgesetzes, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge zuständigen obersten Landesbehörden über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 unterrichtet. Das Rundschreiben stellt klar, daß alle Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind. Ab November 1969, dem Monat, in dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden ist, werden die Anträge des genannten Personenkreises unter Nichtbeachtung des § 29 Wohngelde vom 1. April 1965 beschieden. Es ist sichergestellt, daß die Antragberechtigten neben dem ihnen zustehenden Wohngeld soviel Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, daß sie nicht schlechter gestellt sind, als wenn sie wie früher lediglich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten würden. Im Interesse einer zügigen und möglichst reibungslosen Abwicklung der etwa 350 000 Wohngeldanträge werden zunächst die Anträge bearbeitet, die sich auf den Zeitraum ab November 1969 erstrecken. Die Entscheidungen über das Wohngeld für die zurückliegende Zeit werden vorerst zurückgestellt, weil die damit zusammenhängenden Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Dem begünstigten Personenkreis entstehen dadurch jedoch keine Nachteile. Zur Erörterung des gesamten Fragenkomplexes hat im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen am 15. Januar 1970 eine Ressortbesprechung und gestern eine Besprechung mit Vertretern der zuständigen Länderminister stattgefunden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/273 Frage A 98) : Wie lange haben die Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt gewisse Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung an Nigeria verzögert, und erklärt sich damit die Tatsache, daß der Vertreter des für humanitäre Hilfe angeblich zuständigen Bundesinnenministeriums nicht nach Lagos ausreisen konnte? Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern hat es keine Kompetenzstreitigkeiten gegeben, noch hat es in irgend einer Weise Verzögerungen der Hilfsmaßnahmen durch die Bundesregierung gegeben. Wie mir der Bundesminister des Innern mitgeteilt hat, ließen sich die bisher in Frage kommenden Soforthilfen weitgehend anhand der Berichte der Deutschen Botschaft in Lagos und der Hilfsorganisation aus Nigeria in die Wege leiten. Eine Reise eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern nach Nigeria ist deshalb bis jetzt nicht vorgesehen worden. Erweist sich eine Prüfung an Ort und Stelle als zweckmäßig, wird dei Bundesminister des Innern unverzüglich einen Vertreter nach Nigeria entsenden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/273 Frage A 101) : Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung begonnen, Hilfsmaßnahmen für Biafra zu koordinieren? Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden der Not in der Ostregion Nigerias im Sommer 1968 die nach dortigen Verhältnissen mögliche Hilfe geleistet. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die deutschen Hilfsmaßnahmen koordiniert, und zwar sowohl zwischen den in Frage kommenden Bundesministerien als auch mit den nichtstaatlichen Hilfsorganisationen. Diese Koordinierung ist auch jetzt laufend fortgesetzt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/273 Fragen A 109 und 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Regel hohen Abzahlungsquoten die Inhaber von Eigentumswohnungen oder Kaufeigenheimen hindern, mögliche Mängelrügen angesichts des hohen Streitwertes im Prozeßwege zu verfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in solchen Fallen den Bürgern den Rechtsweg zu erleichtern? Fälle, in denen die Eigentümer von Eigentumswohnungen und Kaufeigenheimen durch die hohen Belastungen aus dem Erwerb ihres Eigentums ernsthaft daran gehindert worden sind, Mängelrügen im Prozeßwege zu verfolgen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes in Fällen, in denen er die zusätzlichen Mittel für eine Prozeßführung zur Verfolgung von Mängel- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1333 rügen nicht aufbringen kann, bereits im Rahmen des geltenden Rechts hinreichend durch die Inanspruchnahme des Armenrechts geholfen werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Jannuar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/273 Frage A 129) : Was gedenkt der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen zu unternehmen, nachdem er im Süddeutschen Rundfunk am 10. Januar 1970 erklärte, daß die vorhandenen Vorschriften gegen den Mietwucher nicht ausreichen? Die Mietwuchervorschrift des § 302 Buchst. e Strafgesetzbuch ist nicht sehr wirksam, denn die Straftatbestände sind so gefaßt, daß man in der Praxis damit sehr wenig anfangen kann, insbesondere was die subjektive Seite dieser Rechtsnorm angeht. Deshalb soll die Mietwuchervorschrift des § 302 e Strafgesetzbuch im Zuge der Strafrechtsreform geändert werden. Das hat der Herr Bundesminister der Justiz bereits in der Fragestunde am 4. Dezember 1969 in Aussicht gestellt. Seine Ausführungen zu diesem Fragenkreis bitte ich im Protokoll der 17. Sitzung auf Seite 612 nachzulesen. Wir werden Herrn Minister Jahn in seinem Bemühen um eine Lösung dieses Problems voll unterstützen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/273 Fragen A 130 und 131) : In welchem Umfang sind Wohnungen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in Privatbesitz übergegangen und in welchem Umfang befinden sich derartige noch in Händen von Kommunen oder Baugesellschaften? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines verstärkten Einsatzes des öffentlich geförderten Wohnungsbaues als Mittel der privaten Vermögensbildung? Insgesamt sind in den Jahren 1949 bis 1968 rd. 1,3 Millionen Eigentümerwohnungen — das sind Wohnungen, die der Eigentümer selbst bewohnt - mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das sind etwas mehr als ein Viertel aller mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Sozialwohnungen. Für den Bereich der Kommunen liegen keine Zahlen vor, die als Antwort auf Ihre Frage dienen können. Die Gemeinden haben im allgemeinen auch keine Wohnungen selbst gebaut. Für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist zu sagen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 23 v. H., also nahezu ein Viertel, ihrer gesamten Bauleistung in eigener Bauherrschaft Wohnungen waren, die sie anschließend an Einzelbewerber zur Eigennutzung veräußert haben. Von den in den Jahren 1949 bis 1968 in eigener Bauherrschaft von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen errichteten Wohnungen sind nahezu 600 000 in Ein- und Zweifamilienhäusern und fast 75 000 Wohnungen in Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern, zusammen also fast 700 000 Sozialwohnungen von den Unternehmen zur Veräußerung erstellt und dementsprechend als privates Einzeleigentum veräußert worden. Daneben haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen noch den Bau von mehreren hunderttausend Wohnungen in Eigenheimen und in Mehrfamilienhäusern also Eigentumswohnungen — für private Bauherren betreut. Sie haben hiermit einen beachtlichen Beitrag zur privaten Vermögensbildung geleistet. Die Bundesregierung wird auch weiterhin an der im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegten Förderung der Eigentumsbildung für breite Volksschichten festhalten. Das Förderungsvolumen wird sich in erster Linie am Bedarf orientieren sowie an den im II. Wohnungsbaugesetz vorgeschriebenen Förderungsschwerpunkten. Das gilt auch für das vorgesehene langfristige Wohnungsbauprogramm.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Lenders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Luda, zunächst ein paar Worte zu Ihnen. Ich meine, die Verrenkungen, die Sie jetzt hier angestellt haben, sind doch nichts anderes als der ständige Versuch, die eigenen Wunden zu lecken.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)




    Lenders
    Ich verstehe eigentlich nicht, wieso sie ständig auf die Vergangenheit zurückkommen und diese Wunden selbst immer wieder aufreißen. Sie versuchen hier einen Dissens zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und der Bundesbank herbeizureden. Ich kann da nur das unterstützen, was soeben Herr Porzner aus dem letzten Bericht der Bundesbank zitiert hat, und ich weise ferner darauf hin, daß der neue Präsident der Deutschen Bundesbank Mitte Januar ganz klar erklärt hat, er sehe diese Bundesregierung in ihrem Verhalten als Mitstreiter bei der Bewältigung der konjunkturellen Probleme an. Also ich weiß nicht, wo Sie diesen Dissens, diese Unstimmigkeit zwischen Bundesbank und Bundeswirtschaftsminister hernehmen.
    Meine Damen und Herren, ich darf nur eine Viertelstunde reden, bis die rote Lampe aufleuchtet. Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß dieser Bericht des Bundeswirtschaftsministers, über den wir jetzt diskutieren, nicht nur ein konjunkturpolitischer Bericht ist, sondern ein Jahreswirtschaftsbericht und daß er weitere wesentliche Bereiche der Wirtschaftspolitik abdeckt, wie z. B. die Strukturpolitik, auf die hier dankbarerweise mein Kollege Zander schon eingegangen ist, wie die Wettbewerbspolitik, wie die Energiepolitik usw. Diese Bereiche der Wirtschaftspolitik sind genauso wichtig wie die konjunkturpolitischen Fragen, die von der Bundesregierung sehr ernst genommen werden, langfristig vielleicht sogar noch wesentlicher und wichtiger. Bisher habe ich Aussagen der Opposition zu diesen Teilen des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung, zu diesen wirtschaftspolitischen Fragen und Vorschlägen, die hier gemacht worden sind, vermißt, abgesehen von der Wettbewerbspolitik, auf die ich kurz eingehen möchte.
    Ich nehme das, was Herr Müller-Hermann zum Abschnitt Wettbewerbsrecht bzw. Novellierung des GWB gesagt hat. Herr Müller-Hermann, Sie haben
    ich habe mir das aufgeschrieben — erklärt: Wir von der Opposition sind bereit, etwas zu tun, um den Wettbewerb auch unter den veränderten technologischen Bedingungen zu erhalten. Das hören wir sehr gerne, das hört auch sicherlich die Bundesregierung sehr gerne. Nur ist bei Ihnen ausgeblieben, wie Sie sich das vorstellen. Ich muß Sie fragen: gelten da die Aussagen, die etwa im Bereich Ihres Arbeitskreises „Mittelstand" zur Zeit gemacht werden, oder gelten die Aussagen, die der CDU-Wirtschaftsrat dazu macht, oder welche Aussagen gelten dazu im Bereich Ihrer Fraktion?

    (Abg. Russe: Das ist doch zu billig! — Abg. Dr. Müller-Hermann : Haben Sie den Eindruck, daß der Bundeswirtschaftsminister weiß, was er will?)

    — Herr Müller-Hermann, wenn Sie sagen - sofort nach der Erklärung der Bereitschaft, mitzuarbeiten —: Aber keine weiteren Instrumente, keine Gängelung der Wirtschaft, — dann kommt mir das sehr bekannt vor.

    (Abg. Dr. Müller-Herrann: Herr Kollege, der Minister weiß doch jetzt noch nicht, was er will!)

    Wenn ich das, was Sie sagen, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen öffentlichen Debatte in der Presse sehe, bedeutet das doch wohl im Endeffekt, daß Sie von Marktwirtschaft viel reden, aber wenn es zum Schwur kommt, sind Sie wegen der Interessengegensätze in Ihrer eigenen Fraktion auch in diesen Fragen nicht handlungsfähig.
    Wir begrüßen es, daß der Bundeswirtschaftsminister im Jahreswirtschaftsbericht erklärt hat, die Novelle werde noch in diesem Jahr kommen. Dieser neue Anlauf zu einer Reform der Wettbewerbspolitik hat ja doch die sehr lebhafte und engagiert geführte Debatte in der Öffentlichkeit um die Konzentrationsvorgänge sowohl in der Bundesrepublik, als auch in der europäischen Industrie in den letzten Jahren zum Hintergrund.
    Angesichts dieses Hintergrundes der zur Zeit in der Öffentlichkeit geführten Debatte, möchte ich eine weitere Bemerkung machen. Gegen die geplante Novelle wird z. B. der Vorwurf des Staatsdirigismus oder des Abbaus unternehmerischer Freiheit erhoben; das ist auch bei Ihnen angeklungen, Herr Müller-Hermann. Dieser Vorwurf wird insbesondere im Zusammenhang mit der Fusionskontrolle und dem Ausbau der Mißbrauchsaufsicht laut. Ich möchte für meine Fraktion in aller Deutlichkeit sagen: die Debatte darüber, warum Marktverfassung und Marktverhalten unter der Kontrolle von Parlament, Regierung und Rechtsprechung zu liegen haben, ist für uns ausgestanden. Sie ist im Grundsatz mit der Verabschiedung und Entstehung des Wettbewerbsgesetzes im Jahre 1957 bereits ausgestanden gewesen. Auf dieses Geleise der Debatte lassen wir uns jedenfalls nicht mehr schieben. Uns geht es vielmehr darum — wenn hier schon von Dirigismus gesprochen wird —, den Dirigismus der Großen gegenüber den Kleinen, den der Mächtigen gegenüber den Schwachen in der Wirtschaft selbst in Schranken zu halten und einen funktionsfähigen Wettbewerb zu sichern. Deshalb müssen wir heute vor dem Hintergrund der Konzentrationsvorgänge der letzten Zeit auch den Tatbestand der Macht, der Marktbeherrschung und der Marktmacht durch Fusion, durch die verschiedensten Formen unternehmerischer Zusammenschlüsse sehen.
    Fusionskontrolle - das scheint mir in dieser
    Debatte und in der Diskussion in der Öffentlichkeit vielfach bewußt oder unbewußt übersehen zu werden — heißt ja nicht grundsätzliches Fusionsverbot. Durch eine Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht, die vielfach als Gegenvorschlag erörtert wird, kann unserer Meinung nach eine vorbeugende Fusionskontrolle schon deswegen nicht ersetzt werden, weil die Fusionskontrolle bereits bei der Entstehung marktbeherrschender Positionen einsetzen muß, damit auf diese Weise von vorherein Fehlentwicklungen vermieden werden.
    Die SPD — das darf ich für meine Fraktion sagen — wird sich bei der Novellierung des Wettbewerbsrechts von extremen Positionen fernhalten.

    (Abg. Russe: Gehört dazu die Preisbindung der zweiten Hand?)




    Lenders
    - Ich spreche im Augenblick von dem Bereich „Mißbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle". Wir haben durchaus erkannt, daß wir uns in Europa in der Anfangsphase eines grundlegenden Strukturwandels der Industrie befinden. Davon legen die Konzentrationsvorgänge der letzten Zeit auch Zeugnis ab. Wir erkennen sehr wohl den wirtschaftlichen Sachzusammenhang an, daß sich in einer wandelnden Welt beispielsweise bestimmte Zusammenfassungen von Unternehmen abspielen müssen.
    Da wir die Betonung auf Fusionskontrolle und Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht legen, möchte ich, um unsere Position auch gegenüber den in der öffentlichen Diskussion geäußerten Meinungen deutlich zu machen, ein Zitat von Professor Kantzenbach bringen, der vor einigen Wochen in einem Aufsatz, bezogen auf die amerikanischen Erfahrungen, geschrieben hat:
    Die amerikanische Erfahrung lehrt aber auch, daß eine wirtschaftspolitische Konzentrationskontrolle schon dann einsetzen sollte, bevor der Konzentrationsprozeß auf den meisten Märkten die Schwelle fühlbarer Wettbewerbsbeschränkungen erreicht und überschritten hat. Denn nur wenn noch ein Spielraum für weitere Konzentrationen vorhanden ist, kann die Wirtschaftspolitik wirklich lenkend in diesen Prozeß eingreifen, um technisch optimale Lösungen zu erreichen.
    Das ist unsere Position in dieser Frage.
    Ein paar Bemerkungen zu den Einzelheiten, die im Jahreswirtschaftsbericht angekündigt sind. Bei der Novellierung kommt es uns darauf an, daß die Wettbewerbsbehörden gesetzlich wie institutionell in die Lage versetzt werden, tatsächlich wettbewerbspolitisch tätig werden zu können. Was ich damit meine, ist sehr schnell verständlich durch einen Hinweis auf die gegenwärtigen Unzulänglichkeiten bei der Mißbrauchsaufsicht, wie sie im GWB geregelt ist.
    Ein Wort zur vorbeugenden Fusionskontrolle. Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß allein eine vorbeugende Fusionskontrolle, d. h. eine Kontrolle vor Vollzug der Fusion, dazu geeignet ist, den Konzentrationsprozeß zu steuern. Damit würden auch die Probleme eines Entflechtungsmechanismus hinfällig.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, an der Prüfung und an der Entscheidung im Rahmen der Fusionskontrolle das Bundeskartellamt, eine unabhängige Monopolkommission und das Bundeswirtschaftsministerium zu beteiligen. Die Verteilung der Kompetenzen in diesem Dreiecksverhältnis werden wir nach Vorlage des Gesetzentwurfs im Hinblick auf Praktikabilität und Wirksamkeit sehr sorgfältig prüfen.
    Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei dieser beabsichtigten Novellierung des GWB, des Wettbewerbsrechts, ist der Komplex der Selbständigenpolitik. Die Ausführungen im Jahreswirtschaftsbericht zu diesem Bereich lassen erkennen, daß die Bundesregierung die angekündigte Novelle weithin auch unter dein Gesichtspunkt der Selbständigenpolitik sieht. Meine Fraktion begrüßt und unterstützt das Bemühen der Bundesregierung, das Gleichgewicht der Wirtschaft in sich, die Ausgewogenheit zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen in der Bundesrepublik durch ein unternehmensgrößenbezogenes Wettbewerbsrecht in der Zukunft, in die Zukunft hinein zu erhalten.
    Die Bundesregierung hat in ihrem ersten Wirtschaftsbericht in dieser Legislaturperiode, so meinen wir, eine ausgewogene marktwirtschaftliche Strategie der Selbständigenpolitik entwickelt, der wir zustimmen. Zum einen stützt sich diese Strategie auf die Festigung der Marktstellung mittlerer und kleinerer Unternehmen durch die soeben angedeutete Verbesserung des Wettbewerbsrechts, zum anderen auf die betriebswirtschaftliche Stärkung dieser kleinen und mittleren Unternehmen. Dem Bundeswirtschaftsminister darf ich sagen: auch am Erfolg dieser Strategie wird die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung gemessen werden.
    Erstrangige Bedeutung im Rahmen dieses Programms der Selbständigenpolitik auf der wirtschaftliche Seite haben für uns erstens die Maßnahmen zur Förderung der Anpassung kleiner und mittlerer Unternehmen an den technischen Fortschritt durch Bereitstellung entsprechender Mittel für die Verwendung etwa der elektronischen Datenverarbeitung in diesen Betrieben oder beim Aufbau gemeinschaftlicher Rechenzentren, zweitens die Gemeinschaftsforschung und -entwicklung in diesem Bereich und die entsprechende Anwendung und drittens die Verbesserung des Informationsniveaus, insbesondere durch die Vermittlung zeitgemäßer Marktanalysen. Hinzu kommt ein zweiter Schwerpunkt, der hier auch schon mal angesprochen worden ist, nämlich die Förderung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften für kleine und mittlere Unternehmen. Wir haben - das geht eindeutig aus dem Jahreswirtschaftsbericht hervor - in dieser Frage eine andere Konzeption, als sie die CDU bisher anbietet. Wir lehnen in Übereinstimmung mit der Bundesregierung ab, daß solche Gesellschaften direkt oder indirekt nur in öffentlicher Hand sind und damit die mittelständischen Unternehmen auf die Dauer in eine Abhängigkeit zum Staat als Kapitalgeber und Risikoträger kommen würden.
    Lassen Sie mich mit einem Schlußsatz aus der Regierungserklärung selbst schließen. Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 28. Oktober gesagt:
    Ein verbessertes Kartellgesetz muß zum Instrument einer wirksamen und fortschrittlichen Mittelstandspolitik werden. Auf dieser Grundlage können dann weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten, zum Ausbau des Beratungswesens und zu einer vom Betrieb unabhängigen Alterssicherung für Selbständige aufbauen.
    Diese programmatischen Grundsätze erfahren jetzt. im Jahreswirtschaftsbericht eine weitere Konkretisierung, und - das darf ich als letztes für meine Fraktion sagen - wir wären dem Bundeswirtschaftsminister dankbar, wenn die im Jahreswirtschaftsbericht angekündigten Grundsätze einer Struktur-



    Lenders
    politik für mittlere und kleine Unternehmen bald folgen würden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch! — Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Burgbacher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Thema Vermögenspolitik. Im Jahreswirtschaftsbericht sind dieser Frage drei Abschnitte gewidmet. Das ist gut so; denn diese Frage gehört ganz zweifellos nicht zu den retrospektiven und nicht zu den höchst aktuellen, aber zu den Schicksalsfragen einer nahen Zukunft für unser Wirtschaftssystem und unsere Sozialordnung.

    (Beifall hei der CDU/CSU.)

    Ich treue mich, daß an diesem Tag, wenn auch zu später Stunde, doch noch die Möglichkeit besteht, einige Minuten über entscheidende Zukunftsprobleme zu sprechen, weil ich der Meinung bin, daß dieses Hohe Haus sicherlich mehr Pflichten gegenüber der Zukunft als gegenüber der Vergangenheit hat.
    Im ersten Abschnitt wird lobenswert dargestellt, daß die Vermögenspolitik die Beteiligung breiter Schichten am Vermögenszuwachs in der Wirtschaft zum Ziel haben soll. Das ist übersetzt das, was wir auf Grund des CDU-Parteitags in Berlin unter gesetzlichem Beteiligungslohn verstehen.
    Im zweiten Abschnitt wird dann eine höchst dünne Suppe serviert, nämlich als Maßnahme der Regierung die Verbesserung des 312-DM-Gesetzes. Ich muß wiederholen, daß ich das absolut nicht als einen wesentlichen Beitrag zu dein im ersten Abschnitt richtig gekennzeichneten Problem ansehen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das 312-DM-Gesetz, das wir geschaffen haben, ist leider von den Sozialpartnern nur für 1 Million unselbständig Beschäftigte in Anspruch genommen worden, aber unter den unselbständig Beschäftigten aus eigenen Mitteln immerhin von 4 Millionen, zusammen von 5 Millionen. Bei 22 bis 24 Millionen unselbständig Beschäftigten ist das kein Durchbruch, sondern nur ein beachtenswerter Anfang.
    Wer nun glaubt, er könnte diesen bescheidenen, unzulänglichen Anfang damit verbessern, daß er den besser Verdienenden die Möglichkeit gibt, zum zweiten Mal 312 DM anzulegen - denn nur für die kommen die zweiten 312 DM in Frage, solange die ersten nicht von der Masse der unselbständig Beschäftigten in Anspruch genommen werden oder ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden —, der ist nach meiner Ansicht sicher guten Willens. Aber ich bitte um Entschuldigung, wenn ich sage: Das ist soziale Augenwischerei und sonst gar nichts.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sehen, daß unser Bundeswirtschaftsminister in seiner Gründlichkeit, die wir sicherlich alle anerkennen wollen, in seine Vorausschau Beträge für die Förderung der Vermögensbildung eingesetzt hat, die so gering sind, daß es ganz klar ist, daß die Regierung selbst von ihrem Kind nichts hält. Denn würde sie der Meinung sein, daß die Menge der unselbständig Beschäftigen von der Verdoppelung der 312 DM Gebrauch machen würde, müßte sie ganz andere Mittel 'in ihren Haushalt einsetzen. Damit wird also sozusagen von Amts wegen die Augenwischerei gedruckt bestätigt.
    Wir sind der Meinung, daß die Lösung dieses Grundproblems nicht ohne gesetzliche Regelung geschehen kann. Das ist sicherlich ein umstrittenes Thema und wird dieses Hohe Haus noch beschäftigen.