Rede:
ID0602905900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6029

  • date_rangeDatum: 17. Februar 1970

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    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Inhalt: Anteilnahme an dem Anschlag auf das Altersheim der israelitischen Kultusgemeinde in München 1245 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 1245 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Berlin, Dr. von Nordenskjöld, Dr. Erhard, Frau Seppi und Becker (Pirmasens) 1245 B Amtliche Mitteilungen 1245 C Beratung des Jahresgutachtens 1969 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache VI/100) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1970 der Bundesregierung (Drucksache VI/281) Dr. Schiller, Bundesminister 1247 B, 1297 A, 1328 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) 1255 A Kienbaum (FDP) 1263 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (zur GO) 1267 B Junghans (SPD) 1267 B, 1323 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 1272 A Brandt, Bundeskanzler 1281 C Mertes (FDP) 1282 D Dr. Schachtschabel (SPD) 1284 B Höcherl (CDU/CSU) 1288 A Dr. von Dohnanyi (SPD) 1294 D Graaff (FDP) 1303 D Zander (SPD) 1304 C Dr. Luda (CDU/CSU) 1306 D Lenders (SPD) 1310 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1313 C Rosenthal (SPD) 1314 B Gewandt (CDU/CSU) 1316 B Wolfram (SPD) 1318 B Springorum (CDU/CSU) 1321 A Dr. Frerichs (CDU/CSU) 1322 C Dr. Warnke (CDU/CSU) 1324 A Wehner (SPD) 1325 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1326 C Nächste Sitzung 1330 II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1331 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Niegel betr. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände 1331 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Meister betr. Freigabe von Wohnungen durch die Stationierungsstreitkräfte 1331 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Strohmayr betr. Wohngeld für Sozialhilfeempfänger 1332 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Breidbach betr. Kompetenzen in bezug auf Hilfsmaßnahmen für Nigeria 1332 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wulff betr. Hilfsmaßnahmen für Biafra 1332 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Petersen betr. Verfolgung von Mängelrügen durch Käufer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen im Prozeßwege 1332 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier betr. Maßnahmen gegen den Mietwucher 1333 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Mertes betr. Übergang von mit Bundesmitteln geförderten Wohnungen in Privatbesitz 1333 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1245 29. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adams * 17. 2. Adorno 20. 2. Dr. Artzinger * 17. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Behrendt * 17. 2. Biechele 28. 2. Dr. Dittrich * 20. 2. Frehsee 28. 2. Geldner 20. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 20. 2. Hauck 28. 2. Kater 20. 2. Memmel * 20. 2. Müller (Aachen-Land) * 20. 2. Dr. Prassler 20. 2. Richarts * 19. 2. Schirmer 17. 2. Stücklen 18. 2. Vogel 17. 2. Dr. Freiherr von Weizsäcker 20. 2. b) Urlaubsanträge Burgemeister 31. 3. Dohmann 31.3. Dr. Pohle 28. 2. Schröder (Sellstedt) 6. 3. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 28. Januar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel zu seiner Mündlichen Frage *). Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V., Bonn, (AGV) ist ein Zusammenschluß von 20 Verbänden und Organisationen, die sich laut Satzung überwiegend mit Verbraucherfragen beschäftigen; die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Verkaufserlöse der Publikationen und zweckgebundene Zuwendungen der öffentlichen Hand für spezielle Aufklärungsmaßnahmen. Die AGV erhält vom BML keine globalen Zuschüsse zur Deckung ihrer laufenden Personal- und Sachkosten. Die AGV verfügt über gute Verbindungen zur Tagespresse sowie zum Rundfunk und Fernsehen; sie ist für die Information der Verbraucher über das *) Siehe 22. Sitzung Seite 833 B Anlagen zum Stenographischen Bericht aktuelle wirtschaftspolitische Geschehen eine wichtige Einrichtung. Da mir an einer schnellen und weitgestreuten Verbraucherinformation gelegen ist, erhält die AGV von meinem Hause zweckgebundene Zuwendungen mit dem Auftrag, a) jahrlich bis zu 70 Rundfunksendungen und 40 Fernsehsendungen zu warenkundlichen und verbraucherpolitischen Themen auf dem Ernährungsgebiet im überregionalen Programm eingenverantwortlich durchzuführen, b) wöchentlich Angaben über Verbraucherpreise für Nahrungsmittel im gesamten Bundesgebiet - besonders in Mittel- und Kleinstädten - zu sammeln und die Ergebnisse der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle der Deutschen Landwirtschaft und der Unterabteilung für Verbraucherangelegenheiten in meinem Hause für Auswertungen zur Verfügung zu stellen, c) jährlich bis zu 100 Schreibmaschinenseiten Informationen über verbraucherpolitische Themen sowie Warenkunde, Marktzusammenhänge und richtiges Verhalten beim Einkauf von Nahrungsmitteln in der Verbraucherpolitischen Korrespondenz (VPK) oder Verbraucherrundschau (VR) zu veröffentlichen. Eine Beeinflussung der AGV etwa in der Richtung, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt, ist nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Es besteht mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der AGV Übereinstimmung darüber, daß sich die Arbeitsgemeinschaft bei ihren Veröffentlichungen um eine objektive Darstellung des Sachverhalts zu bemühen und bei ihrer Meinungsäußerung jede Polemik zu vermeiden hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Februar 1970 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Meister zu seiner Mündlichen Frage *). Die Unterhaltskosten für die freigegebenen und wegen der laufenden Instandsetzung zur Zeit noch nicht besetzten rd. 1400 Wohnungen betragen pro Monat schätzungsweise rd. 31 220 DM (22,30 je Wohnung und Monat im Durchschnitt). Die Kosten werden vom Bund als Eigentümer getragen. Die Wohnungen befinden sich zur Zeit in einem Zustand, der es nicht gestattet, sie sofort zu beziehen. Da sie unmittelbar nach der notwendigen Instandsetzung vermietet werden, ist ein Mietausfall nicht zu erwarten. *) Siehe 25. Sitzung Seite 1012 B 1332 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordnerten Strohmayr (Drucksache VI/273 Frage A 49): Welche Maßnahmen sind erforderlich oder bereits getroffen worden, daß die Sozialhilfeempfänger nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum § 29 des Wohngeldgesetzes vom 1. April 1965 nunmehr und noch nachträglich Wohngeld erhalten? In einem gemeinsamen Rundschreiben vom 19. Dezember 1969 haben die Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen, für Jugend, Familie und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung die für die Durchführung des Wohngeldgesetzes, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge zuständigen obersten Landesbehörden über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 unterrichtet. Das Rundschreiben stellt klar, daß alle Empfänger von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind. Ab November 1969, dem Monat, in dem der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden ist, werden die Anträge des genannten Personenkreises unter Nichtbeachtung des § 29 Wohngelde vom 1. April 1965 beschieden. Es ist sichergestellt, daß die Antragberechtigten neben dem ihnen zustehenden Wohngeld soviel Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten, daß sie nicht schlechter gestellt sind, als wenn sie wie früher lediglich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten würden. Im Interesse einer zügigen und möglichst reibungslosen Abwicklung der etwa 350 000 Wohngeldanträge werden zunächst die Anträge bearbeitet, die sich auf den Zeitraum ab November 1969 erstrecken. Die Entscheidungen über das Wohngeld für die zurückliegende Zeit werden vorerst zurückgestellt, weil die damit zusammenhängenden Fragen noch nicht abschließend geklärt sind. Dem begünstigten Personenkreis entstehen dadurch jedoch keine Nachteile. Zur Erörterung des gesamten Fragenkomplexes hat im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen am 15. Januar 1970 eine Ressortbesprechung und gestern eine Besprechung mit Vertretern der zuständigen Länderminister stattgefunden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/273 Frage A 98) : Wie lange haben die Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt gewisse Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung an Nigeria verzögert, und erklärt sich damit die Tatsache, daß der Vertreter des für humanitäre Hilfe angeblich zuständigen Bundesinnenministeriums nicht nach Lagos ausreisen konnte? Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern hat es keine Kompetenzstreitigkeiten gegeben, noch hat es in irgend einer Weise Verzögerungen der Hilfsmaßnahmen durch die Bundesregierung gegeben. Wie mir der Bundesminister des Innern mitgeteilt hat, ließen sich die bisher in Frage kommenden Soforthilfen weitgehend anhand der Berichte der Deutschen Botschaft in Lagos und der Hilfsorganisation aus Nigeria in die Wege leiten. Eine Reise eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern nach Nigeria ist deshalb bis jetzt nicht vorgesehen worden. Erweist sich eine Prüfung an Ort und Stelle als zweckmäßig, wird dei Bundesminister des Innern unverzüglich einen Vertreter nach Nigeria entsenden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 30. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wulff (Drucksache VI/273 Frage A 101) : Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung begonnen, Hilfsmaßnahmen für Biafra zu koordinieren? Die Bundesregierung hat seit Bekanntwerden der Not in der Ostregion Nigerias im Sommer 1968 die nach dortigen Verhältnissen mögliche Hilfe geleistet. Seit diesem Zeitpunkt werden auch die deutschen Hilfsmaßnahmen koordiniert, und zwar sowohl zwischen den in Frage kommenden Bundesministerien als auch mit den nichtstaatlichen Hilfsorganisationen. Diese Koordinierung ist auch jetzt laufend fortgesetzt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache VI/273 Fragen A 109 und 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Regel hohen Abzahlungsquoten die Inhaber von Eigentumswohnungen oder Kaufeigenheimen hindern, mögliche Mängelrügen angesichts des hohen Streitwertes im Prozeßwege zu verfolgen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in solchen Fallen den Bürgern den Rechtsweg zu erleichtern? Fälle, in denen die Eigentümer von Eigentumswohnungen und Kaufeigenheimen durch die hohen Belastungen aus dem Erwerb ihres Eigentums ernsthaft daran gehindert worden sind, Mängelrügen im Prozeßwege zu verfolgen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß dem Erwerber einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes in Fällen, in denen er die zusätzlichen Mittel für eine Prozeßführung zur Verfolgung von Mängel- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Februar 1970 1333 rügen nicht aufbringen kann, bereits im Rahmen des geltenden Rechts hinreichend durch die Inanspruchnahme des Armenrechts geholfen werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Jannuar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (Drucksache VI/273 Frage A 129) : Was gedenkt der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen zu unternehmen, nachdem er im Süddeutschen Rundfunk am 10. Januar 1970 erklärte, daß die vorhandenen Vorschriften gegen den Mietwucher nicht ausreichen? Die Mietwuchervorschrift des § 302 Buchst. e Strafgesetzbuch ist nicht sehr wirksam, denn die Straftatbestände sind so gefaßt, daß man in der Praxis damit sehr wenig anfangen kann, insbesondere was die subjektive Seite dieser Rechtsnorm angeht. Deshalb soll die Mietwuchervorschrift des § 302 e Strafgesetzbuch im Zuge der Strafrechtsreform geändert werden. Das hat der Herr Bundesminister der Justiz bereits in der Fragestunde am 4. Dezember 1969 in Aussicht gestellt. Seine Ausführungen zu diesem Fragenkreis bitte ich im Protokoll der 17. Sitzung auf Seite 612 nachzulesen. Wir werden Herrn Minister Jahn in seinem Bemühen um eine Lösung dieses Problems voll unterstützen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 30. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/273 Fragen A 130 und 131) : In welchem Umfang sind Wohnungen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in Privatbesitz übergegangen und in welchem Umfang befinden sich derartige noch in Händen von Kommunen oder Baugesellschaften? Welche Überlegungen hat die Bundesregierung hinsichtlich eines verstärkten Einsatzes des öffentlich geförderten Wohnungsbaues als Mittel der privaten Vermögensbildung? Insgesamt sind in den Jahren 1949 bis 1968 rd. 1,3 Millionen Eigentümerwohnungen — das sind Wohnungen, die der Eigentümer selbst bewohnt - mit öffentlichen Mitteln gefördert worden. Das sind etwas mehr als ein Viertel aller mit Bundes- und Landesmitteln geförderten Sozialwohnungen. Für den Bereich der Kommunen liegen keine Zahlen vor, die als Antwort auf Ihre Frage dienen können. Die Gemeinden haben im allgemeinen auch keine Wohnungen selbst gebaut. Für den Bereich der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ist zu sagen, daß in den letzten Jahren durchschnittlich 23 v. H., also nahezu ein Viertel, ihrer gesamten Bauleistung in eigener Bauherrschaft Wohnungen waren, die sie anschließend an Einzelbewerber zur Eigennutzung veräußert haben. Von den in den Jahren 1949 bis 1968 in eigener Bauherrschaft von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen errichteten Wohnungen sind nahezu 600 000 in Ein- und Zweifamilienhäusern und fast 75 000 Wohnungen in Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern, zusammen also fast 700 000 Sozialwohnungen von den Unternehmen zur Veräußerung erstellt und dementsprechend als privates Einzeleigentum veräußert worden. Daneben haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen noch den Bau von mehreren hunderttausend Wohnungen in Eigenheimen und in Mehrfamilienhäusern also Eigentumswohnungen — für private Bauherren betreut. Sie haben hiermit einen beachtlichen Beitrag zur privaten Vermögensbildung geleistet. Die Bundesregierung wird auch weiterhin an der im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegten Förderung der Eigentumsbildung für breite Volksschichten festhalten. Das Förderungsvolumen wird sich in erster Linie am Bedarf orientieren sowie an den im II. Wohnungsbaugesetz vorgeschriebenen Förderungsschwerpunkten. Das gilt auch für das vorgesehene langfristige Wohnungsbauprogramm.
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    Rede von Karl Fred Zander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle in diesem Hause haben aus der Erfahrung der Rezession der Jahre 1966/67 eine Reihe von Lehren gezogen. Lassen Sie mich heute eine dieser Lehren herausgreifen und einige Bemerkungen dazu machen.
    Ich meine, die Rezession dieser Jahre hat die Strukturschwächen in der Wirtschaft der Bundesrepublik schonungslos offengelegt. Zu lange waren die Strukturprobleme von einem Konjunkturaufschwung überdeckt worden. Aber als die Rezession begann, zeigte sich ziemlich deutlich, in welchen Gebieten welche Versäumnisse strukturpolitischer Art in der Vergangenheit begangen worden waren. Man kann sehr genau die strukturschwachen Gebiete erkennen und vergleichen, wenn man einmal die Karte der Arbeitslosenzahlen in diesen Jahren 66/67 über die Karte der Bundesrepublik deckt. Man wird erkennen, daß es die traditionellen Gebiete sind, in denen schon immer Strukturschwächen erkannt waren, die aber in der Vergangenheit nicht ausreichend gefördert wurden. Vor den Jahren der Rezession war die Strukturpolitik, die betrieben wurde, unvollkommen. Sie war materiell zu schwach ausgestattet, und sie setzte falsch und an den falschen Stellen an. Lassen Sie mich nur zwei Beispiele dafür nennen, wo in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden, um zu zeigen, wie sich bisher die neue Strukturpolitik von dem abhebt, was in der Vergangenheit üblich war.
    Früher wurde nicht die Dynamik der Wirtschaft insgesamt bewertet und beurteilt und danach die einzelnen Branchen der Wirtschaft gefördert. Früher wurden einzelne Projekte gefördert, ohne die wirtschaftlichen Regionen in ihrem gesamten Zusammenhang zu bewerten und zu beurteilen, um festzustellen, wo und wie man zweckmäßigerweise Strukturpolitik treiben sollte. Damals wurden im Grunde die bestehenden Strukturen erhalten und damit insgesamt der Produktivitätsfortschritt der Wirtschaft gehemmt.
    Ich darf auch hierzu nur drei Beispiele nennen. Ich nenne die Probleme der Zonenrandgebiete, die im Grunde 20 Jahre lang ungelöst geblieben sind. Die Folgen für diese Gebiete waren in der Rezession für jeden deutlich sichtbar. Ich nenne die Bergbaukrise, die durch einen falschen Einsatz von Subventionen jahrelang überdeckt wurde. Die Folgen für die Beschäftigten in diesem Bereich sind für jeden offenkundig. Ich nenne das Saarland, das



    Zander
    immer noch hinter der allgemeinen wirtschaftlichen
    Entwicklung der Bundesrepublik zurückgeblieben ist.
    Ich meine, aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen müssen wir zwei Lehren ziehen. Die erste Lehre besteht für mich darin, daß man erfolgreiche Strukturpolitik nur in der Hochkonjunktur, nicht aber in der Rezession treiben kann. Die zweite Konsequenz, die wir ziehen müssen, ist: Die Strukturpolitik muß planmäßig koordiniert und vorausschauernd zusammengefaßt werden.
    Ich meine, erst seit der Übernahme des Wirtschaftsressorts durch den Bundeswirtschaftsminister, der eben hier gesprochen hat, und nach Überwindung der ersten großen Schwierigkeit der Rezession — etwa seit Beginn des Jahres 1968 — können wir zum ersten Mal in der Bundesrepublik von Strukturpolitik im eigentlichen Sinne sprechen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Welches sind ihre Elemente, meine Damen und Herren? Ich möchte drei nennen. Diese neue Strukturpolitik hat die bisher vorhandenen unvollkommenen Ansätze reorganisiert und zusammengefaßt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer?

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    Rede von Karl Fred Zander


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, meine Zeit ist knapp bemessen.
    Sie hat zweitens neue Instrumente geschaffen wie z. B. die regionalen Aktionsprogramme, die ich hier nennen möchte. Sie hat drittens eine erhebliche Ausweitung ihrer materiellen Mittel erfahren.
    Ich nannte die regionalen Aktionsprogramme als ein wichtiges Instrument der Strukturpolitik. Diese regionalen Aktionsprogramme führen von der Zufälligkeit bisheriger Förderung weg und zur Lösung spezieller Strukturprobleme ganzer Regionen hin. Sie nutzen die Möglichkeit mehrjähriger Planung und setzen so Orientierungsdaten für die Entscheidungen der Kommunalpolitiker und der Wirtschaft. Sie berücksichtigen die Zielsetzungen der Landespolitik, und sie bilden das wichtigste Planungsinstrument für die Lösung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Die regionalen Aktionsprogramme sind der beste Weg der Kooperation in dem föderalistischen System der Bundesrepublik, wobei, wie ich am Rande bemerken muß, allerdings die Kooperationsbereitschaft aller Bundesländer eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg dieser Politik ist.
    In Verbindung damit sind die laufenden und beachtlichen Erhöhungen der Mittel zu sehen. Allein vom Bund wurden für die regionalen Förderungsprogramme im Jahre 1966 mehr als 170 Millionen DM, im Jahre 1967 mehr als 170 Millionen DM im Jahre 1968 220 Millionen DM und im Jahre 1969 350 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Für das gemeinsame Strukturprogramm Ruhr, Saar und Zonenrandgebiet wurden 1968 rund 50 Millionen DM und 1969 rund 60 Millionen DM aufgebracht. Für die Folgejahre sind weitere 290 Millionen DM eingeplant. Meine Damen und Herren, ich meine, das sind Summen, die sich sehenlassen können und die für nur eine der zahlreichen Maßnahmen in der Strukturpolitik bereitstanden.
    Die regionalen Aktionsprogramme und die genannten Summen dienen den betroffenen Gebieten und ihren Menschen ebenso wie der gesamten Volkswirtschaft. Einer höheren Elastizität der Angebotsseite werden wir auch in Zukunft zu einem erheblichen Teil das weitere Wachstum der Wirtschaft zu verdanken haben. Meine Fraktion kann die neue Bundesregierung daher nur ermuntern, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen.
    Die Reorganisation der Strukturpolitik fand ihren ersten und umfassenden Ausdruck im Steinkohlegesundungsgesetz. Dieses Gesetz war die erste umfassende strukturpolitische Maßnahme und in seiner Art ohne Vorbild. Es leitete die längst überfällige Neuorientierung des Steinkohlebergbaus ein und bildete auch die Grundlage für eine dauerhafte Sanierung an Ruhr und Saar. Das Gesetz trug auch der Tatsache Rechnung, daß man dauerhafte wirtschaftliche Sanierung nicht auf Kosten der Arbeitnehmer betreiben kann. Daher war es nur konsequent, daß in diesem Gesetz neben struktur- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen auch Vorschriften für die Lösung der sozialen Probleme enthalten waren. Zusammen mit der Neuorientierung der regionalen Wirtschaftsförderung kam es in der Strukturpolitik zu einer Fortentwicklung von der Förderung unzusammenhängender Einzelprojekte ohne jede wirtschaftliche Perspektive zur planmäßigen und abgestimmen Förderung großer Regionen und zur Sanierung ganzer Branchen.
    In dem Jahreswirtschaftsbericht, über den wir heute hier sprechen, ist von mehr als 40 000 neuen Arbeitsplätzen die Rede. Ich meine, das ist ein beachtlicher Erfolg. Wir Sozialdemokraten erwarten von Bund und Ländern, daß sie in ihren Anstrengungen nicht nachlassen. Wir begrüßen, daß für 1970 rund 270 Millionen DM für Investitionszulagen und 360 Millionen DM für Investitionszuschüsse bereits wieder eingeplant sind. Dazu kommen weitere Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und von der Bundesanstalt für Arbeit.
    Meine Damen und Herren, man kann nicht oft genug betonen, worin der grundsätzliche Unterschied zwischen dem, was früher Strukturpolitik genannt wurde, und dem, was heute Strukturpolitik ist, besteht. Es werden keine Erhaltungssubventionen mehr gezahlt. die im Grunde bestehende Strukturen nur aufrechterhalten und den Produktivitätsfortschritt hemmen. Es werden keine Einzelprojekte mehr gefördert ohne Beachtung der Probleme eines ganzen Wirtschaftsraumes.
    Lassen Sie mich einige Schwerpunkte herausgreifen. Die Politik dieser Regierung besteht eben nicht nur — wie manchmal darzustellen versucht wird — in der gesamtwirtschaftlichen Rahmenplanung; sie besteht auch in gezielter und aktiver Strukturpolitik. Das gilt für das Zonenrandgebiet, das gilt für Ruhr und Saar, für Berlin und andere Problemgebiete.



    Zander
    Die Zonenrandgebiete sind intensiv und sinnvoll gefördert worden. Sie führen kein Schattendasein mehr und haben eine wirtschaftliche Perspektive, die klar ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Leitung der Großen Koalition, nicht der jetzigen!)

    — Ich habe eine Zäsur im Jahre 1968 gesetzt und habe gesagt: als nach Überwindung der ersten Schwierigkeiten der Rezession d e r Bundeswirtschaftsminister, der heute hier gesprochen hat und der seit 1966 im Amt ist, beschlossen hat, Strukturpolitik zu machen; und ich spreche darüber, wie diese Ansätze jetzt erfolgreich fortentwickelt werden.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich sage: erst seit 1967/68 mit dem nötigen Nachdruck. — Was das Zonenrandgebiet angeht, so wurden in diesen Jahren seit 1967/68 rund 1,3 Milliarden DM zur Verfügung gestellt. Wir begrüßen, daß der Wirtschaftsbericht der Bundesregierung im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms der Zonenrandförderung erneut hohe Priorität beimißt.
    Das gilt auch für Berlin. Wir begrüßen die Absicht, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berlinhilfegesetzes einzubringen. Wir halten es für völlig richtig, wenn der Wirtschaftsbericht klarstellt, daß ein wesentliches strukturpolitisches Problem Berlins das Problem des Arbeitsmarktes ist. Wir stimmen mit dem Jahresbericht der Bundesregierung überein und halten als sozialdemokratische Fraktion die Verbesserung der Präferenzen für die Berliner Arbeitnehmer für erforderlich.

    (Zuruf der CDU/CSU: Nicht für das Zonenrandgebiet?)

    Die vorgeschlagene einheitliche Zulage von 8 % zum Bruttolohn und die zusätzlichen Kindergeldzahlungen sind für diesen Deutschen Bundestag sehr diskussionswürdige Absichten der Bundesregierung.
    Neben dem Zonenrandgebiet und Berlin spielte schon immer das Saarland in der Strukturpolitik und in der Wirtschaftsförderungspolitik eine besondere Rolle. Sie wissen, daß das Saarland sehr stark montanindustrie-orientiert ist. Infolgedessen zeigte sich dort in den letzten Jahren eine Mischung von regionalen und sektoralen Strukturproblemen. Daher kann eine vernünftige und dauerhafte Abhilfe dieser Probleme auch nur durch eine Mischung der Anwendung sektoraler und regionaler Strukturpolitik erreicht werden. Von 1966 bis 1968, also in den Jahren der Rezession und in dem unmittelbar darauf folgenden Jahr 1968, sank die Zahl der Industriebeschäftigten im Saarland um 10 %.
    Lassen Sie mich auch hier nur einen kurzen Vergleich bringen. Allein die regionale Förderung für das Saarland umfaßte in den Jahren 1967 und 1968 rund 500 Millionen DM. In zwei Jahren also rund 500 Millionen DM für regionale Förderungsmaßnahmen für das Saarland. In den zehn Jahren vor 1967 wurden für den gleichen Zweck insgesamt nur 700 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
    Ich glaube, diese regionalen Schwerpunkte zeigen, daß die Strukturpolitik insgesamt erfolgreich angefaßt wurde, daß sie aber auch für die Zukunft einen wichtigen Teil der Wirtschaftspolitik bilden wird. Die Bundesregierung ist nach unserer Überzeugung gut beraten, wenn sie sich nicht von dem augenblicklichen wirtschaftlichen Aufschwung täuschen läßt. Sie muß vielmehr zielbewußt, sie muß gemeinsam mit den Bundesländern, sie muß auf der Grundlage mehrjähriger Planung die erfolgreiche Strukturpolitik der letzten Jahre fortsetzen.
    Sichere, krisenfeste Arbeitsplätze in bisher vernachlässigten Gebieten erleichtern auch die Lösung der Probleme der Agrarstrukturverbesserung. Wirtschaftspolitik und Agrarpolitik haben hier ihren Berührungspunkt, und es ist ganz sicher nicht zufällig, daß sei kurzem auch Vertreter der Landwirtschaft an den Beratungen im Rahmen der Konzertierten Aktion teilnehmen. Ich möchte hier eine Anregung geben und die Bundesregierung bitten, zu prüfen, ob es nicht zweckmäßig wäre, in die regionalen Aktionsprogramme auch Probleme der Wohnungsbeschaffung, der Erhöhung des Freizeitwertes einzelner Regionen, der Verbesserung der Bildungseinrichtungen und der Schulen in solchen regional und strukturell benachteiligten Gebieten einzubeziehen.
    Meine Damen und Herren, noch einige wenige Bemerkungen zur sektoralen Strukturpolitik. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt, daß erneut einige Branchen als Schwerpunkt hervorgehoben werden. Es gilt, ihre Anpassungsprobleme zu erkennen und lösen zu helfen. Hier ist insbesondere begrüßenswert, daß die Luft- und Raumfahrtindustrie, die in den vergangenen Jahren vom Schlendrian in der Strukturpolitik betroffen wurde und qualifizierte Fachleute ans Ausland abgeben mußte, besonders gefördert wird. Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, noch im Jahre 1970 ein Basisprogramm für die Luft- und Raumfahrtindustrie dem Bundestag vorzulegen bzw. zu veröffentlichen. Wir können die Bundesregierung in dieser Absicht nur bestärken.
    Ein besonderes Problem spielen schon immer die Werften. Sie sind ein Sonderfall, nicht erst seit der Aufwertung. Ich meine, daß die Bundesregierung auch hier gut beraten ist, wenn sie sich insbesondere um einen Abbau der internationalen Probleme und Wettbewerbsverzerrungen bemüht.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, die Bundesregierung hat mit diesen erfolgreichen Maßnahmen zur Strukturpolitik den Auftrag erfüllt, den das Grundgesetz im Art. 72 stellt.

    (Beifall bei der SPD.)