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    Deutscher Bundestag 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1970 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 1173 A Fragestunde (Drucksache VI/273) Frage des Abg. Weigl: Äußerung des Bundeskanzlers zur Wiedervereinigung Deutschlands Dr. Ehmke, Bundesminister 1173 D, 1174 A, B Weigl (CDU/CSU) 1174 A Baier (CDU/CSU) 1174 B Frage des Abg. Baier: Verbesserung des Inlandsmarktes für Walzdraht Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1174 C, D Baier (CDU/CSU) 1174 D Frage des Abg. Werner: Erhöhung des Hermes-Plafonds für arabische Staaten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretar 1175 A, B Werner (CDU/CSU) 1175 B Fragen des Abg. Hussing: Aufhebung der Preisbindung für Markenartikel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 1175 C, D, 1176 A, C, D, 1177 A, B, C Hussing (CDU/CSU) . 1175 C, 1176 B, C Vogt (CDU/CSU) 1175 D Matthöfer (SPD) 1176 A Breidbach (CDU/CSU) 1176 D Frau Griesinger (CDU/CSU) 1176 D Dr. Apel (SPD) 1177 B Ott (CDU/CSU) 1177 C Frage des Abg. Pfeifer: Prognosen der Bundesregierung über Preissenkungen bei den Grundnahrungsmitteln Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 1178 A, B, C, D, 1179 B Pfeifer (CDU/CSU) 1178 A Frau Griesinger (CDU/CSU) 1178 C, D Dasch (CDU/CSU) 1178 D Dröscher (SPD) 1179 A Ott (CDU/CSU) 1179 B, C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 1179 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1970 Fragen des Abg. Vogt: Paritätsche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Industrie- und Handelskammern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1179 C, 1180 A, B Vogt (CDU/CSU) 1179 D Breidbach (CDU/CSU) 1180 A Matthöfer (SPD) 1180 B Fragen des Abg. Löffler: Überwachung des innerdeutschen Handels durch die Europäische Kommission 1180 B Frage des Abg. Müller (Niederfischbach) : Marktwirtschaftliche Gestaltung administrativer Preisregelungen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1180 C, D Müller (Niederfischbach) (CDU/CSU) 1180 D Fragen des Abg. Dr. Apel: Steuerliche Abzugsfähigkeit der Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden Ehegatten — Steuerklasse getrennt lebender und geschiedener Ehegatten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1181 A, B, D Dr. Apel (SPD) 1181 C, D Frage des Abg. Ollesch: Verwendung hellerer Grundfarben für Straßendecken Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1182 A Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Beteiligung des Bundes an den Kosten des Großflughafens München-Erding Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1182 B, C, D, 1183 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) 1182 C Fragen der Abg. Maucher und Adorno: Elektrifizierung der Bundesbahnstrekken Ulm—Friedrichshafen und UlmSigmaringen—Immendingen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1183 B, 1184 A, B, C Maucher (CDU/CSU) 1183 B Adorno (CDU/CSU) 1184 B, C Frage des Abg. Adorno: Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Offenburg—Radolfzell—Lindau Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1184 D, 1185 A, B Adorno (CDU/CSU) . 1184 D, 1185 A, B Fragen des Abg. Mursch (Soltau/Harburg) : Bezeichnung des Plans für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 1185 C, D, 1186 A, B, C Mursch (Soltau/Harburg) (CDU/CSU) 1185 C, 1186 A, B Seefeld (SPD) 1185 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1186 C Fragen des Abg. Baeuchle: Beteiligung von über 65 Jahre alten Kraftfahrzeugfahrern an Verkehrsunfällen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1186 D, 1187 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) 1187 A Frage des Abg. Dr. Schachtschabel: Benutzung der Autobahn durch US-Fahrzeugkolonnen während des Berufsverkehrs Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 1187 C Nächste Sitzung 1187 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten 1189 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1970 1173 27. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 26. Sitzung, Seite I, Zeile 3 statt „Februar" : „Januar". Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Ahrens * 31. 1. Dr. Aigner ** 29. 1. Alber * 31. 1. Amrehn * 31. 1. Bals * 31. 1. Bauer (Würzburg) * 31. 1. Dr. Bayerl * 31. 1. Bergmann ** 30. 1. Dr. Birrenbach 31. 1. Blumenfeld * 31. 1. Brück ** 29. 1. van Delden 30. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 31. 1. Dr. Dittrich ** 30. 1. Dohmann 30. 1. Dollinger 31. 1. Dorn 31. 1. Draeger * 31. 1. Frau Dr. Elsner 31. 1. Frehsee 28. 2. Fritsch * 31. 1. Dr. Furler * 31. 1. Frau Geisendörfer 29. 1. Dr. Gleissner 7. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 1. Haase (Kellinghusen) * 31. 1. Hauck 15. 2. Frau Dr. Henze 31. 1. Frau Herklotz * 31. 1. Dr. Hermesdorf * 31. 1. Hösl * 31. 1. Dr. Jaeger 30. 1. Jung ** 29. 1. Dr. Jungmann 31. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Kalinke 29. 1. Dr. Kempfler 31. 1. Frau Klee * 31. 1. Dr. Kley 30. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 31. 1. Klinker ** 30. 1. Lemmrich * 31. 1. Lenze (Attendorn) * 31. 1. Lenzer ** 29. 1. Lücke (Bensberg) 31. 1. Müller (Aachen-Land) ** 29. 1. Dr. Müller (München) * 31. 1. Pöhler * 31. 1. Richter * 31. 1. Dr. Rinderspacher * 31. 1. Roser * 31. 1. Dr. Rutschke * 31. 1. Schirmer 31. 1. Schmidt (Würgendorf) * 31. 1. Dr. Schmücker * 31. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 31. 1. Sieglerschmidt * 31. 1. Dr. Starke (Franken) ** 30. 1. Dr. Stoltenberg 29. 1. Struve 30. 1. Tallert ** 29. 1. Unertl 31. 1. Frau Dr. Walz * 31. 1. Wienand * 31. 1. Zebisch 29. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mit Schreiben vorn 28. Januar 1970 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs

(Nr. 3'70 — Zollkontingent für Sulfat- oder Natronzellstoff)

— Drucksache VI/278 —
mit der Bitte um fristgemäße Behandlung dem Ausschuß für Wirtschaft übersandt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 22. Januar 1970 mitgeteilt, daß der Wirtschaftsausschuß die nachstehenden Verordnungen zur Kenntnis genommen habe und sich, da alle Verordnungen bereits im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verkündet wurden und in Kraft getreten sind, eine besondere Berichterstattung an das Plenum erübrigt:
Verordnung (EWG) Nr. 2335'69 des Rates vom 25. November 1969 für Süßorangen
Verordnung (EWG) Nr. 2336'69 des Rates vom 25. November 1969 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Mandarinen
Verordnung (EWG) Nr. 2337'69 des Rates vom 25. November 1969 liber die zeitweilige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Sprotten der Tarifstelle 03.01 B I a) 2 bb)

(EWG1 Nr. 2436/69 des Rates vom 6. Dezember 1969 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B des Gemeinsamen Zolltarifs, in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Verordnung Ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf: Fragestunde Drucksache VI/273 — Ist die Äußerung des Bundeskanzlers zur Wiedervereinigung Deutschlands Herr Minister! Die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers ist in der Meldung von dpa vom 22. Januar 1970 unvollständig wiedergegeben, und dadurch ist ihr Inhalt entstellt worden. Die entsprechende Stelle in der dpa-Meldung lautet: Zur Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands sagte Brandt: Dies wird nicht geschehen. Tatsächlich hat der Herr Bundeskanzler in seinem Interview mit der amerikanischen Fernsehgesellschaft „National Educational Television", New York, das am 17. Januar 1970 in Bonn aufgenommen und am 21. Januar 1970 in den USA ausgestrahlt worden ist, zum Thema Wiedervereinigung folgendes gesagt: ... Ich zögere, wenn ich das Wort höre, vor allem wegen dieses ersten Teils „wieder", — „wieder", das erweckt den Eindruck, als ob die Bundesminister Dr. Ehmke Dinge in ein früheres Stadium zurückversetzt werden sollten. Das wird nicht geschehen. Das wird in keinem Fall geschehen. Ich glaube an die Einheit meines Volkes, aber sie wird nicht notwendigerweise im Rahmen eines Nationalstaates verwirklicht werden. Es gibt andere Möglichkeiten, wenn wir es zustande bringen — und das ist der Hauptinhalt meiner Politik —, beizutragen zu einer neuen Ordnung in Europa. Ihre Frage, Herr Abgeordneter, geht also von Voraussetzungen aus, die nicht gegeben sind. Die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers fragt gerade nach den besten Möglichkeiten, die Einheit unseres Volkes zu wahren. Herr Kollege, haben Sie eine Zusatzfrage? Bitte schön! Herr Bundesminister, können Sie mir sagen, warum der Herr Bundeskanzler in letzter Zeit immer häufiger davon spricht, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht möglich sei? Weil von Franz Josef Strauß bis zu Leuten in unseren Reihen die Einsicht wächst, daß es mit der Fortdauer der Teilung, die nun schon 25 Jahre andauert, unwahrscheinlich wird, daß eine größere politische Einheit unseres Volkes in erster Linie in der Form des alten Nationalstaates zu erreichen sein wird. Von dieser Vorstellung, also der Idee der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, sind wir ja ursprünglich alle ausgegangen. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Baier. Herr Bundesminister, halten Sie es, wenn in einer so wichtigen Frage eine Äußerung des Bundeskanzlers falsch oder nur teilweise wiedergegeben wird, nicht für notwendig und geboten, daß die Bundesregierung ein Dementi gibt? Nein, ich glaube, in diesem Falle nicht. Es passiert natürlich oft, daß die Wiedergabe einer Meldung, auch wenn der ganze Text vorliegt, von den Agenturen verkürzt gebracht wird. Auf Grund der Regierungserklärung und auf Grund der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zur Lage der Nation kann an der Stellung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers in diesem Punkt ja kein Zweifel bestehen. Daher ist es, glaube ich, nicht notwendig, jede verkürzte Meldung gleich zu korrigieren. Damit ist die Frage beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Für die Antworten steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Arndt zur Verfügung. Ich rufe die Frage 114 des Herrn Abgeordneten Baier auf: Wie beurteilt der Bundesminister für Wirtschaft, daß Walzdraht in Thomas-Güte im ersten Quartal 1969 327,50 DM kostete und im ersten Quartal 1970 524,00 DM, also um 200,00 DM pie Tonne erhöht wurde, und ist der Bundesminister für Wirtschaft bereit, darauf hinzuwirken, daß alsbald zollfreie Kontingente für Importe aus Drittländern genehmigt werden, um damit eine Verbesserung des Inlandsmarktes für Walzdraht zu erreichen? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Herr Kollege Baier, der Ministerrat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben am 26. Januar 1970, also vor wenigen Tagen, beschlossen, daß der Zoll für Walzdraht am 1. Februar des Jahres ohne Mengenbeschränkung zur Hälfte ausgesetzt wird. Die Senkung des Zolltarifs gilt zunächst bis 31. Mai. Für diesen Beschluß hat sich die Bundesregierung seit dem Juli vorigen Jahres eingesetzt. Die von Ihnen zitierte Preissteigerung für Walzdraht von 327,50 auf 524 DM gilt — wir haben das geprüft — nur für Importe aus Drittländern. Walzdraht aus der Bundesrepublik oder aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaften zeigt eine geringere Elastizität der Preise auf Nachfrageveränderungen. So sind z. B. die Listenpreise von 369 DM am Jahresanfang 1969 auf 465 bis 470 DM zum Jahresende gestiegen. Diese Preise gelten auch noch heute. Die Preissteigerung je Tonne betrug hier also 100 DM. Das ist die Hälfte der Preiserhöhungen für Waren aus Staatshandelsländern. Bitte schön, eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, nachdem innerhalb der EWG und in der Bundesrepublik der Bedarf an Walzdraht nicht gedeckt werden konnte, wurden zollvergünstigte Einfuhren aus Drittländern gefordert. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie die Auffassung teilen, die in der „FAZ" vom 27. Januar zum Ausdruck kam, wonach die Walzstahlkontore in der letzten Stahlflaute ihren Auftrag zur Preisstabilisierung und zur Erhöhung der Markttransparenz nicht erfüllt haben, und ob es angesichts dieser Praktiken nicht notwendig wäre, den Zoll für Einfuhren aus den Drittländern nicht nur zu ermäßigen, sondern bei der nächsten Gelegenheit — im Sommer dieses Jahres — völlig in Wegfall kommen zu lassen. Herr Abgeordneter, ich kann den letzten Teil ihrer Frage beantworten, ohne versucht zu sein, bei dem ersten Teil ein summarisches Urteil abzugeben. Die Bundesregierung hat sich in der EWG für eine Erhöhung der Kontingente an Walzstahl aller Provenienzen eingesetzt, Das Erreichte ist leider hinter unseren Wünschen zurückgeblieben. Aber das ist eines der Opfer, die wir auf dem Altar der Europäischen Gemeinschaft zu bringen haben. Immerhin sind wir zufrieden, daß es in der richtigen Richtung, vorangeht. Ich rufe die Frage 115 des Kollegen Werner auf: Ist die Bundesregierung bereit, den Hermes-Plafond für jene arabischen Staaten, die im Augenblick keine diplomatischen Beziehungen mit uns unterhalten, zu erhöhen? Ist der Herr Abgeordnete im Saal? — Bitte schön, Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter, ich bitte in diesem speziellen Fall um Ihr Verständnis dafür, daß ich diese Frage nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten, sondern Ihnen dafür lediglich eine Zustandsbeschreibung geben kann. Herr Staatssekretär, ich wäre im Hinblick auf die Richtlinien für die Fragestunde dankbar, wenn Sie diese Zustandsbeschreibung möglichst kurz halten könnten. Gegenüber den arabischen Ländern ohne diplomatischen Beziehungen mit der Bundesrepublik erfolgen Bürgschaftsgewährungen nach den üblichen wirtschaftlichen Kriterien, also auch nach entwicklungspolitischen Kriterien. Dies heißt vor allem, daß der Umfang der Bürgschaftsmöglichkeiten von der Amortisationsund der Transferkraft der Empfängerländer bestimmt wird. Ausfuhrbürgschaften und -garantien durch den Bund gibt es also auch ohne diplomatische Beziehungen. Für ein Land gilt allerdings eine Sonderregelung aus dem Jahre 1967, nämlich für Ägypten, und zwar zum Vorteil dieses Landes. In dem damaligen Umschuldungsabkommen wurde ein Plafond vereinbart, der dem Land neue Bürgschaften entsprechend den Rückzahlungen auf Grund dieses Abkommens sichert. Eine Zusatzfrage? Ist sich die Regierung darüber im klaren, daß sich die Begrenzung des Plafonds, in einigen Fällen auf 1 Million DM, so auswirkt, daß der deutschen Industrie dadurch erhebliche Aufträge verlorengehen? Die Regierung prüft diese Frage und ist gern bereit, in den zuständigen Ausschüssen, z. B. im Ausschuß für Wirtschaft darüber Auskunft zu geben. Danke. Ich rufe die Frage 116 des Abgeordneten Hussing auf: Hält die Bundesregierung die Abschaffung der Preisbindung für Markenartikel für ein Mittel, um marktgerechte Preissenkungen zu erreichen? Ist der Herr Kollege im Saal? — Bitte schön! Darf ich die beiden Fragen 116 und 117 zusammen beantworten? Dazu müssen wir die Zustimmung des Fragestellers einholen. Herr Kollege, sind Sie einverstanden, daß die Fragen in der Beantwortung durch den Herrn Staatssekretär verbunden werden? Nein. Das ist ein legitimes Recht des Fragestellers. Die Bundesregierung hält die Abschaffung der Preisbindung für Markenartikel nicht unbedingt für ein Mittel, um marktgerechte Preissenkungen zu erreichen. Sie tritt aber nach wie vor für eine Abschaffung von Preisbindungen, d. h. im Einzelfall, ein. Eine Zusatzfrage, bitte schön! Herr Staatssekretär, kann ich dann annehmen, daß der Satz aus dem Regierungsprogramm der SPD, der sinngemäß beinhaltete, daß die Abschaffung der Preisbindung für Markenartikel als ein Mittel, marktgerechte Preissenkungen zu erreichen, anzusehen ist, nur in Teilen richtig oder falsch ist? Herr Kollege, ich bedauere, hier das Programm der SPD nicht kommentieren zu dürfen, so gern ich das täte. Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? — Nein. — Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Vogt. Herr Staatssekretär, der Umfang von Preisempfehlungen hat in den letzten Monaten erheblich zugenommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hat vorgeschlagen, die Preisempfehlungen zu verbieten bzw. das Verfahren bei der Anmeldung zu verschärfen. Plant die Regierung solche Maßnahmen, wie sie die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände vorgeschlagen hat? Bei den bisherigen Beratungen über die Novellierung des Kartellgesetzes wurde das noch nicht erörtert. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Matthöfer. Herr Staatssekretär, können Sie uns mitteilen, wie sich die Vertreter der CDU/ CSU-Fraktion verhalten haben, als es in der vergangenen Legislaturperiode darum ging, die Preisbindung abzuschaffen? Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, Herr Kollege Matthöfer, ist in der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kiesinger ein entsprechender Antrag des Bundeswirtschaftsministers, zwar nicht auf Abschaffung, sondern auf Einschränkung dieser Preisbindungen, an dem Widerstand der damaligen Kabinettsmehrheit — und das ist die von Ihnen geschilderte Gruppierung — gescheitert. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe dann die Frage 117 des Abgeordneten Hussing auf: Denkt die Bundesregierung daran, heute, wo ein Großteil der Preise steigt, die Preisbindung der zweiten Hand aufzuheben und damit insbesondere einer Forderung von SPD und DGB zu entsprechen? Herr Kollege Hussing, die Bundesregierung denkt nicht an eine Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand, weder heute, da — wie Sie zu Recht bedauern — ein Großteil der Preise steigt, noch morgen, wenn die Preisstabilität wiederhergestellt sein wird. Die Bundesregierung tritt aber nach wie vor für die Abschaffung von Preisbindungen, also im Einzelfall, ein. Im Jahreswirtschaftsbericht heißt es dazu: „Im Rahmen der wettbewerbspolitischen Mißbrauchsaufsicht des Staates soll ungerechtfertigten Preiserhöhungen entgegengewirkt werden. Das gilt auch für den Bereich der preisgebundenen Waren. Auf diese Weise soll schon vor der angekündigten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, also des sogenannten Kartellgesetzes, die Wettbewerbspolitik intensiviert werden." Zu dieser Entschlossenheit wird die Bundesregierung durch folgende Erfahrungen ermutigt. Nach dem Wegfall der vertikalen Preisbindung im Einzelfall sanken die Preise für Rundfunkgeräte um rund 13 %, für Fernsehempfänger um rund 25 %, für Kühlschränke um rund 10 %, für verschiedene Fotogeräte zwischen 20 und 50 %, für Waschmittel um 5 %, für Schokolade um 30 % und für Pulverkaffee um 27 %. Eine Zusaztfrage, Herr Kollege Hussing. Herr Staatssekretär, sind Ihnen die Aussagen von Wirtschaftsminister Schiller noch in Erinnerung, der selbst eine halbe Million Markenartikel als preisgebunden und preisempfohlen deklariert hat und seinerzeit — bis in diese Tage hinein — die Abschaffung dieser Preisbindung zugesagt hatte? Der Bundeswirtschaftsminister hat die Position — ich kann das mit großer Sicherheit sagen —, daß nicht die Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand zur Diskussion steht, sondern daß etwas gegen die Ausdehnung der Preisbindungen getan werden muß. Die Zahl der preisgebundenen Einheiten ist um etwa 7000 gestiegen. Nicht Abschaffung, sondern Eindämmung — containment eher denn roll back — ist die Position des Bundesministers für Wirtschaft. Herr Kollege Hussing, haben Sie eine zweite Zusatzfrage? — Bitte! Darf ich annehmen, Herr Staatssekretär, daß Ihre modifizierten Ansichten und Einsichten einer Konzession an die FDP sind? Das dürfen Sie nicht annehmen. Bereits in der Bundesregierung des Bundeskanzlers Kiesinger hatte der Bundesminsiter für Wirtschaft eine derartige Formulierung vorgeschlagen, nämlich, dem Kartellamt ein Widerspruchsrecht gegen neue Preisbindungen einzuräumen. Das ist seinerzeit abgelehnt worden, und wegen dieser Ablehnung haben wir im letzten Jahr jene Ausdehnung der Preisbindung der zweiten Hand gebabt. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Breidbach. Herr Staatssekretär, darf ich all Ihren Antworten entnehmen, daß die Bundesregierung zwischenzeitlich erkannt hat — obwohl die ursprünglichen Absichten zumindest eines Koalitionspartners andere waren —, daß die Position der Christlich-Demokratischen Union, die sie in der letzten Legislaturperiode in der Frage der Abschaffung oder der Nichtabschaffung der Preisbindung der zweiten Hand vertreten hat, richtig war? Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft. Nein, das hat sie keineswegs. Eine solche Meinung kann man auch gar nicht vertreten; denn die Zahl der Preisbindungen hat zugenommen, und wir wissen, daß es bei zahlreichen preisgebundenen Erzeugnissen Handelsspannen von 50 oder auch 80 °/o gibt. Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Griesinger. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mitzuteilen — um in Ihrer Antwort die Situation objektiv darzustellen, was wohl auch in Ihrem Interesse liegt —, daß durch Aufhebungen von Preisbindungen Waren nicht nur billiger geworden sind, sondern daß es, wie UnterFrau Griesinger suchungen in den USA ergeben haben, durchaus auch vorgekommen ist, daß durch den Wegfall der Preisbindung Waren teurer geworden sind, und darf ich daran die Frage knüpfen: sind Sie mit mir der Meinung, daß es bedauerlich ist, daß Ihre Partei vor der Wahl bei vielen Verbrauchern den Eindruck erweckt hat, die Preisbindung der zweiten Hand völlig aufheben zu wollen, damit die betreffenden Waren alle billiger würden und der Verbraucher günstiger einkaufen könne, und stimmen Sie mir zu, daß das im Grunde genommen eine subjektive — Frau Kollegin, als amtierender Präsident habe ich schon die Verbindung von zwei Fragen in einer Zusatzfrage zugelassen; aber jetzt machen Sie es mir sogar als Kollegen schwer, noch eine dritte Frage mit einpacken zu lassen. Haben Sie bitte dafür Verständnis! Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung! In Deutschland ist es nicht vorgekommen, daß nach Aufhebung einer Preisbindung Preise gestiegen sind. Hier sind sie bisher gesunken; Beispiele habe ich gegeben. Im übrigen, Frau Kollegin Griesinger, geht es nicht um die totale Abschaffung der Preisbindung zweiter Hand. Es geht ferner nicht um den sogenannten „echten" preisgebundenen Markenartikel. Es geht auch nicht um die Sicherheit der Existenz vieler Einzelhändler. Das ist nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr, daß die Preisbindung der zweiten Hand, nachdem sie 1967 und 1968 eher zurückgegangen war, 1969 angestiegen ist und daß Prüfungen notwendig sind, inwieweit das hingenommen werden kann. Die Bundesregierung wird nach wie vor im Einzelfall für Abschaffung von Preisbindungen eintreten. Eine Zusatzfrage des Kollegen Apel. Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die zunehmende Wirksamkeit des EWG-Wettbewerbsrechts im Hinblick auf die Zukunft der deutschen Preisbindung? Gegenwärtig sind dem Kartellamt so gut wie keine Möglichkeiten gegeben, gegen Preisbindungen zweiter Hand vorzugehen. Das von Ihnen zitierte Gesetz sieht vor, daß ein wesentlicher Teil preisgebundener Waren mit Disagio über andere Kanäle des Handelsbereichs verkauft werden kann, bevor das Kartellamt eine Preisbindung aufheben kann. Die Spanne mag 80, 100 oder 200 % sein — es kommen sogar noch höhere vor —, wie auch immer: Das Kartellamt hat auf Grund einer überhöhten Handelsspanne allein keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Herr Kollege Ott, eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wären Sie, nachdem Sie vorher von Handelsspannen von 50 und 80 % gesprochen haben, bereit, die Artikel zu nennen, bei denen solche Handelsspannen üblich sind, und würden Sie mir widersprechen, wenn ich behaupte, daß diese Handelsspannen bei Artikeln wie Lippenstiften und ähnlichen üblich sind? Nein, ich stimme Ihnen zu. Ich habe eine große Liste dieser Artikel da: Verstärker 80 %, Uhren 60 bis 80 %, Tabletten verschiedener Art 80 %, Seifen 70 %. Ich bin jederzeit in der Lage, beliebig lange Listen vorzulegen. Diese Listen sind ja öffentlich; denn Preisbindungen sind beim Kartellamt registriert und können von jedem eingesehen werden. Es sind nur 170 000 Artikel, und es ist etwas mühselig, diese Arbeit zu unternehmen. Damit ist diese Frage beantwortet. Ich rufe die Frage 118 des Kollegen Pfeifer auf: Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen des Hauptgeschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittel-Filialbetriebe, in denen die in einer halbseitigen Zeitungsanzeige der Bundesregierung enthaltenen Prognosen über Preissenkungen bei den Grundnahrungsmitteln um 1 bis 6 % als eine „bewußte Irreführung der Verbraucher" bezeichnet wurden? Herr Kollege Pfeifer ist im Saal. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Die Bundesregierung bedauert die Äußerung des Hauptgeschäftsführers. Diese Äußerung kann ärmlich in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, daß der Lebensmittelhandel keine Möglichkeit sieht, Preissenkungen der Vorstufen ungeschmälert weiterzugeben. Die Erfahrung der Vergangenheit, auch die der jüngsten Vergangenheit, ja auch die des heutigen Tages, zeigt aber das Gegenteil. Sie zeigt nämlich, daß Preissenkungen weitergegeben werden. So hat die Bundesregierung Informationen, daß sich Preissenkungen von 6 % bei Markenbutter, Zucker, Käse, Geflügel und Eiern auf der Einzelhandelsstufe durchsetzen. Hinzu kommen Preissenkungen für Rindund Schweinefleisch von etwa 4 bis 6 N. Diese Größenordnungen, Herr Kollege, entsprechen genau der vom Bundeswirtschaftsministerium für diese wichtigen Grundnahrungsmittel errechneten Preissenkung. Sie entsprechen damit den Zahlen, die in der Anzeige der Bundesregierung von Mitte Januar veröffentlicht worden sind. Im übrigen erschien diese Anzeige nach den ersten Preissenkungen im Einzelhandel. Die Bundesregierung ist diesen Pionierunternehmen der ersten Stunde zu Dank verpflichtet, zu Dank verpflichtet für die Preissenkungen einerseits und für den Druck auf die Vorstufen andererseits. Schließlich war es der erklärte Wille des Hohen Hauses und der Bundesregierung, die preissenkenden Wirkungen der Aufwertung auch bei Lebensmitteln voll dem Verbraucher zugute kommen zu Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt lassen, und zwar ohne Schaden für den Landwirt. Für diesen Zweck sind im Bundeshaushalt 1970 1,7 Milliarden DM an Einnahmeverzichten oder an Ausgaben bereitgestellt worden. Diese Mittel gelten dem Verbraucher und gelten dem Bauern. Sie galten nicht und gelten nicht den Verarbeitungsund Distributionsstufen, weder zu deren Kostenentlastung noch zu deren Gewinnvermehrung. Eine Zusatzfrage des Kollegen Pfeifer. Herr Staatssekretär, nachdem die Anzeige der Bundesregierung ja auch für das ganze Jahr 1970 eine Prognose enthalten hat, möchte ich Sie fragen: Wie beurteilen Sie die bei der Tagung der Lebensmittelfilialbetriebe von Baden-Württemberg in Stuttgart von den dortigen Sprechern geäußerte Ansicht, die Bundesregierung habe bei ihrer Prognose nur die Rohstoffpreise, aber nicht die Kostensteigerungen bei den Herstellern beachtet, habe insbesondere nicht beachtet, daß allein die Personalkosten pro 100 DM in kurzer Zeit relativ um 35 °/0 gestiegen seien und daß sich deshalb das Niveau der Lebensmittelpreise im Jahre 1970 im ganzen nicht senken werde? Herr Staatssekretär! Es ist für mich etwas schwierig, eine Ansicht zu beurteilen, von der ich zwar mit Sicherheit annehmen kann, daß Sie sie im ganzen Zusammenhang wiedergegeben haben; aber da ich für die Bundesregierung spreche, würde ich mich lieber darüber vorher informieren. In der Anzeige der Bundesregierung ist vom „ganzen Jahr 1970" jedenfalls nicht die Rede. Hier steht: Die Bundesregierung hat am 27. Oktober die Mark aufgewertet, und seit dem 1. Januar wirkt sich dies auch bei den Preisen für Lebensmittel aus. Das ist die Anzeige. Sie haben eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege? Herr Staatssekretär, dann möchte ich Sie fragen: sind Sie im Moment nicht in der Lage, zu sagen, daß sich im Jahre 1970 die Lebensmittelpreise insgesamt nicht senken werden, oder würden Sie eine solche Prognose nicht stellen? Sie sinken doch. Aber im Jahre 1970 insgesamt nicht? Da kann ich nur sagen, es ist die Politik der Bundesregierung, es dabei zu belassen. Es hängt auch von der Bereitschaft des Hohen Hauses ab — bei den Haushaltsberatungen, bei den Konjunkturberatungen; und bisher ist diese Bereitschaft dagewesen —, daß diese Politik befolgt wird. Frau Kollegin Griesinger! Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, von welchen Großhandelsfirmen Sie die Preissenkungsmitteilungen haben, ob sie Ihnen hauptsächlich von den Co-op-Märkten zugegangen sind und von welchen anderen Großfirmen Sie weiterhin Informationen über Preissenkungen in dem Umfang erhalten haben, den Sie gerade genannt haben. Diese Informationen waren auch der allgemeinen Presse zu entnehmen. Zahlreiche Kaufhäuser haben das gemacht. Von Verbrauchermärkten wissen wir das gleiche, von den Einzelbetrieben des selbständigen Einzelhandels ist es ebenfalls bekannt. Was sich hier niederschlägt, ist: der Wettbewerb funktioniert, und die marktwirtschaftliche Ordnung funktioniert. Frau Kollegin! Ist es nicht etwas seltsam, daß ausgerechnet nur die Co-op-Märkte die Anzeige der Bundesregierung in ihre eigene Anzeige hineinverarbeitet haben, um damit deutlich zu machen, daß sie analog der Prognose der Bundesregierung auch ihre Lebensmittelpreise speziell in diesen Bereichen senken, — ohne daß eine Aussage gemacht wird, wo sie eventuell erhöht werden müssen, damit die Senkungen wieder aufgefangen werden? Mir war das nicht bekannt. Aber die Bundesregierung hat gegen eine derartige Verwendung ihrer Informationen nichts einzuwenden. Eine Zusatzfrage des Kollegen Dasch. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung und teilen Sie nicht die Befürchtung, daß die Nichtberücksichtigung der gestiegenen Kosten, sowohl der Lohn-, der Sozialund der sonstigen Kosten des Lebensmittelhandwerks und der Lebensmittelindustrie, zu einem stärkeren Preisdruck auf die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise führte, als das bereits durch die Aufwertung der D-Mark geschehen ist? Über die MögParlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt lichkeit, Kosten zu machen, entscheidet in einer Marktwirtschaft der Markt. Bei den Beispielen, die ich Ihnen vorgelesen habe, hat der Markt entschieden, und der Markt funktioniert. Es gibt einen anderen Bereich, wo wir uns mehr Sorgen machen. Wir würden dem Einzelhandel gewiß nicht vorwerfen, Preissenkungen nicht weitergegeben zu haben, die er nämlich selbst auch nicht erhalten hat. Das gilt für Mehl. Hier gibt es — allerdings im Bereich dieser Industrie, der Mühlenindustrie —, wenn überhaupt Wettbewerb, dann sehr eingeschränkten. Es gibt ein Kartell, und der Bundesminister für Wirtschaft hat sich heute veranlaßt gesehen, in einer Verfügung die Mühlenindustrie aufzufordern, ihre Mehlpreise zu senken. Eine Zusatzfrage des Kollegen Dröscher. Herr Staatssekretär, halten Sie die liier erwähnte Äußerung des Hauptgeschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft nicht für eine recht egoistische Äußerung im Zusammenhang mit dem Versuch, die Vorteile des billigeren Einkaufs, die diese Firmen jetzt auf dem Auslandsmarkt haben, gewinnsteigernd zu verwenden und insofern dem Verbraucher ein bißchen Sand in die Augen zu streuen? Herr Kollege Dröscher, ich halte sie eigentlich mehr für ein Mißverständnis. Vielleicht hat der Herr Hauptgeschäftsführer gemeint, die Bundesregierung erwarte dort Preissenkungen, wo der Handel in der ihn beliefernden Vorstufe keine Preissenkungen bekommen hat. Das ist nicht der Fall. Was wir mit unserer Anzeige wollten, ist, den Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, was dieses Hohe Haus für ihn bestimmt hat, und den Handel darauf aufmerksam zu machen, daß er bei seinen Vorlieferanten diese Senkung der landwirtschaftlichen Interventionspreise geltend machen kann. Das ist überall dort gelungen, wo wir Wettbewerb, d. h. eine gute marktwirtschaftliche Ordnung haben. Eine letzte Zusatzfrage des Kollegen Ott. Herr Staatssekretär, da Sie vorhin erklärten, daß die von Ihrem Haus angekündigten Verbilligungen gewisser Nahrungsmittel nur für die nächste Zeit Gültigkeit haben werden, möchte ich Sie fragen: Wird die Bundesregierung zur Beurteilung einer gerechten Preisbildung in der Zukunft durch öffentliche Anzeigen auf Verteuerungskosten hinweisen, wenn sich beispielsweise öffentliche Abgaben, Lohnkosten — auch durch Urlaubsveränderungen und sonstige Gemeinkosten, auch die Kohlenpreise, erhöhen werden? Herr Staatssekretär, ich bitte, die Frage nicht zu beantworten. Sie steht mit dem hier zur Debatte stehenden Thema nicht mehr in einem Zusammenhang. Eine Ersatzfrage! Herr Kollege Ott, ich rufe die nächste Frage, die Frage 119 des Kollegen Vogt auf: Befürwortet die Bundesregierung die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Industrieund Handelskammern? Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Kollegen Vogt zusammen beantworten? Das liegt beim Fragesteller. Herr Kollege Vogt? — Sie stimmen zu. Dann rufe ich ferner die Frage 120 auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf, der das vorläufige Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern ersetzen würde, einzubringen? Bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! In der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 sind die Absichten der Bundesregierung zur Verbesserung der Mitbestimmung dargelegt worden. Bundeskanzler Brandt führte dazu aus: Auf der Grundlage der in der 5. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwürfe wird eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes durchgeführt. Der in der vergangenen Legislaturperiode angeforderte Bericht der Mitbestimmungskommission wird geprüft und erörtert werden. Wir wollen die demokratische Gesellschaft, zu der alle mit ihren Gedanken zu einer erweiterten Mitverantwortung und Mitbestimmung beitragen sollen. Nun, weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Gutachten der Mitbestimmungskommission erstreckt sich auf die Mitbestimmung in den Industrieund Handelskammern. Sie können daher davon ausgehen, daß Gesetzesinitiativen nicht beabsichtigt sind. Herr Kollege, Sie haben vier Zusatzfragen. Ihr Fragerecht ist nicht dadurch geschmälert, daß Sie der Verbindung der Fragen zugestimmt haben. Bitte! Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung auch nicht plant, andere Maßnahmen zu ergreifen, durch die die sogenannte überbetriebliche Mitbestimmung realisiert werden kann? Präziser gefragt: Plant die Bundesregierung andere Vogt Maßnahmen, die als Alternative zur paritätischen Besetzung der Industrieund Handelskammern angesehen werden können? Herr Kollege, Sie dürfen davon ausgehen, daß die Regierungserklärung alle Absichten der Bundesregierung enthält. Haben Sie keine weiteren Zusatzfragen? — Herr Kollege Breidbach! Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so werten, daß die Bundesregierung selbst dann bei ihrem Standpunkt bleibt und in der Frage der paritätischen Besetzung der Industrieund Handelskammern oder einer Alternativlösung nicht aktiv werden wird, wenn in einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen getroffen werden, die unter Umständen zu erneuten Schwierigkeiten im Bereich der Ausweitung der Mitbestimmung bzw. überbetrieblichen Mitbestimmung führen werden? Sie dürfen davon ausgehen. Herr Kollege Matthöfer! Herr Staatssekretär, habe ich richtig im Gedächtnis, daß bei der Schlußabstimmung über das Berufsbildungsgesetz die Mehrheit der CDU, CSU-Fraktion die vorgesehene Mitbestimmung der Gewerkschaften durch einen Überraschungsantrag wesentlich verschlechtert hat? Ich nehme an, daß Ihr Gedächtnis Sie nicht trügt, Herr Kollege Matthöfer. Für mich müßte ich das allerdings erst noch einmal prüfen. Damit sind auch diese Fragen beantwortet. Wir kommen zu den Fragen 121 und 122 des Kollegen Löffler: Trifft es zu, daß gegenwärtig der EWG-Ministerrat die Frage prüft, ob gemäß Artikel 155 des EWG-Vertrags die Abwicklung des innerdeutschen Handels durch die Europäische Kommission überwacht werden müßte? Wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den innerdeutschen Handel unbeeinflußt von der EWG so gestalten zu können, wie es der in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 angekündigten Politik entspricht? Der Fragesteller hat darum gebeten, die Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 29. Januar 1970 lautet: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Herr Vredeling, hat den Rat der Europäischen Gemeinschaften um Auskunft gebeten, ob er die Auffassung teile, daß es gemäß Artikel 155 EWG-Vertrag Sache der Kommission sei, die Einhaltung des „Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen" im Anhang zum EWG-Vertrag zu überwachen. Eine Antwort wurde bisher im Rat noch nicht beraten, Materieller Anlaß für die erwähnte Anfrage sind neue Richtlinien der Bundesregierung über Preisprüfungen bei Bezügen im innerdeutschen Handel. Diese Richtlinien sind noch nicht erlassen. Die EG-Kommission wird selbstverständlich informiert werden. Int übrigen ist es das Ziel dieser Richtlinien, Marktstörungen durch Preisunterbietungen zu verhindern. Sie entsprechen daher voll dem Absatz 2 des „Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen". Die Bundesregierung sieht daher keine Gefahr für die Verwirklichung der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969. Ich rufe die Frage 123 des Abgeordneten Müller In der Pressemitteilung über die „konzertierte Aktion" des Bundeswirtschaftsministers vom 12. Januar 1970 wird erklärt: „Sollten administrative Preisregelungen dennoch geändert werden, so ist damit gleichzeitig eine stärkere marktwirtschaftliche Gestaltung Ist der Kollege im Saal? — Er ist anwesend. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Im Jahreswirtschaftsbericht, vorgelegt am 29. Januar 1970, heißt 'es: Die Bundesregierung wird in der gegenwärtigen Konjunkturlage gegenüber Erhöhungen administrativ beeinflußter Preise soweit als möglich Zurückhaltung üben. Sollten administrative Preisregelungen geändert werden, so wird damit gleichzeitig eine stärkere marktwirtschaftliche Gestaltung, z. B. durch Margentarife, angestrebt. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege. Herr Staatssekretär, der Bundesminister für Verkehr hat im zuständigen Ausschuß erklärt, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt Margentarife nicht ausreichend sein würden. Darf ich, wenn Sie jetzt zunächst einmal die Schlußfolgerung für die Bundesbahn ziehen, Ihre Erklärung so verstehen, daß Sie dann auch eventuell notwendigen Tariferhöhungen im gewerblichen Güterkraftverkehr nicht zustimmen würden? Sie wären ja zu genehmigen. Wie stellt sich dann die Bundesregierung den Ausgleich diesem Gewerbezweig gegenüber vor, wenn sie doch der Bundesbahn gegenüber praktisch in die Defizitlücke einsteigen muß? Herr Kollege, Sie dürfen davon ausgehen, daß die von Ihnen vermuteten — wahrscheinlich zu Unrecht vermuteten Differenzen durch den Jahreswirtschaftsbericht vom 27. Januar ausgeräumt sind. Sie haben keine weitere Zusatzfrage? — Damit ist diese Frage beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl zur Verfügung. Ich rufe die Frage 111 des Abgeordneten Dr. Apel auf: Wie begründet die Bundesregierung die im Steuerrecht geltende Regelung, daß beim getrennt lebenden Ehegatten die Unterhaltszahlungen an seine Ehefrau und Kinder nicht steuerlich abzugsfähig sind, wenn sie auf Grund eines Urteils, gerichtlichen Vergleichs bzw. freiwilliger — außergerichtlicher und nicht notariell niedergelegter — Vereinbarung erfolgen, dagegen eine vor einem Notar abgegebene Erklärung über freiwillige Unterhaltszahlungen in voller Höhe steuerlich abzugsfähig ist? Herr Staatssekretär, bitte schön! Untehaltsaufwendungen an eine dauernd getrennt lebende Ehefrau können nur durch eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 1200 DM im Kalenderjahr berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um den gleichen Betrag, der auch für die Unterstützung sonstiger Personen berücksichtigt wird, die einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben. Der Betrag von 1200 DM ist seiner Höhe nach an dem Kinderfreibetrag für das erste Kind orientiert. Höhere Beträge können bei gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen auch dann nicht abgezogen werden, wenn die höheren Beträge auf einem besonderen Verpflichtungsgrund, wie etwa einer Gerichtsentscheidung, einem Vergleich oder einer notariellen Vereinbarung, beruhen. Im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform wird geprüft werden, ob diese Regelung, die in Einzelfällen zu gewissen Härten führen kann, beibehalten werden soll. Was die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für die Kinder eines getrennt lebenden Ehegatten angeht, so ist dazu zu bemerken, daß diese Aufwendungen durch die Gewährung von Kinderfreibeträgen abschließend berücksichtigt werden. Ich rufe die Frage 112 des Abgeordneten Dr. Apel auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, um eine größere Steuergerechtigkeit zu erreichen, getrennt lebende und geschiedene Ehegatten statt wie bisher nach Steuerklasse I, unter der Voraussetzung, daß nur ein Ehegatte Einkommen bezieht und deshalb den anderen Ehegatten und evtl. Kinder voll unterhalten muß, nach Steuerklasse III zu besteuern? Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten werden nach dem derzeitigen Recht wie unverheiratete Personen besteuert Das Splittingverfahren ist eine Besteuerungsform, die im Grundsatz auf die Besteuerung zusammenlebender Ehegatten angelegt ist. Sie kann deshalb, von gewissen Ausnahmen für Verwitwete abgesehen, nicht auf unverheiratete Personen angewendet werden. Gegen die Ausdehnung auf unverheiratete Personen bestehen im übrigen auch verfassungsrechtliche Bedenken. Der Gesetzgeber hat für unverheiratete Personen, auf die das Splittingverfahren keine Anwendung findet, besondere Freibeträge eingeführt. So erhalten über 50 Jahre alte unverheiratete Personen einen Sonderfreibetrag von 840 DM im Kalenderjahr und unverheiratete Personen, bei denen ein Kinderfreibetrag abgezogen wird, einen Sonderfreibetrag von 1200 DM im Kalenderjahr. Im Rahmen der eingeleiteten Steuerreform wird auch das Problem der unterschiedlichen Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten im Verhältnis zu zusammenlebenden Ehegatten einer Prüfung unterzogen werden. Herr Staatssekretär, Sie haben soeben immer von Unverheirateten gesprochen. Diese getrennt Lebenden sind aber zu ihrem Leidwesen nicht unverheiratet, sondern noch verheiratet. Sind Sie nicht der Meinung, daß es deswegen, solange die Ehe formell besteht, auch notwendig ist, sie so wie andere Verheiratete zu behandeln und damit das Splittingverfahren zu ihrem Vorteil anzuwenden? Das halte ich nach der gegenwärtigen Verfassungslage nicht für möglich. Der Art. 6 des Grundgesetzes ist auf den Schutz der zusammenlebenden Familie abgestellt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat — wenn ich das Urteil von damals richtig verstanden habe —auf zusammenlebende Ehegatten abgestellt, die dann im Splittingverfahren besteuert werden können. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt. Dagegen hat es bisher auch keinerlei verfassungsrechtliche Klagen gegeben. Aber wie schon gesagt, die Frage wird geprüft werden müssen. Ob die Prüfung aber zu einer vollständigen Gleichbehandlung führen kann, halte ich für zweifelhaft. Die zweite Zusatzfrage. Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie sich zumindest bemühen werden, nicht mehr wie bisher über das Steuerrecht moralischen Grundsätzen und Werturteilen Sekundantendienste zu leisten? Herr Kollege, dazu darf ich doch sagen, daß es hier nicht um moralische Werturteile geht, sondern um die steuerliche Behandlung einer in sich geschlossenen Familie Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl im Vergleich zu der steuerlichen Behandlung einer auseinandergeratenen Familie. Ganz gleich wird man das nicht behandeln können. Danke schön, Herr Staatssekretär. Die Frage 113 des Abgeordneten Dr. Ritz ist zurückgezogen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen auf und beginne mit der Frage 50 des Abgeordneten Ollesch: Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Verkehrssicherheit bei den zuständigen Länderund Gemeindebehörden darauf hinzuwirken, daß hellere Grundfarben für die Straßendecken verwendet werden, nachdem sich gerade in den letzten Wochen wieder herausgestellt hat, in wie starkem Maße die früher üblichen schwarzen Fahrbahndecken bei Nebel, Regen und Dunkelheit Licht schlucken? Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Börner. Herr Kollege, der Bundesminister für Verkehr hat keine Möglichkeit, auf die Baulastträger für Land-, Kreisund Gemeindestraßen unmittelbar durch Weisung einzuwirken. Der Bundesminister für Verkehr hat allerdings in den regelmäßigen technischen Dienstbesprechungen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder wiederholt empfohlen, aufgehellte Straßendecken zu bauen. Außerdem hat der Bundesminister für Verkehr mit Nachdruck darauf hingewirkt, daß die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen bereits 1962 ein Merkblatt für die Aufhellung bituminöser Fahrbahndecken herausgegeben hat. Erfahrungsgemäß werden straßenbautechnische Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr und der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen von den übrigen Straßenbaulastträgern weitgehend berücksichtigt. Das gilt auch für die Aufhellung bituminöser Fahrbahndecken. Ich rufe die nächste Frage, die Frage des Kollegen Dr. Riedl Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung eine Bundesbeteiligung an den Kosten des Großflughafens München-Erding von der Bedingung des weiteren Betriebs des Flughafens München-Riem abhängig gemacht, und hat die Bundesregierung damit die Zusage des früheren Bundesverkehrsministers Seebohm widerrufen, der eine Bundesbeteiligung ohne Bedingung zugesichert hatte? Herr Staatssekretär, bitte! Herr Kollege, die Bereitschaft des Bundes, Gesellschafter der Flughafen München GmbH zu werden und sich an den Kosten des Baues des künftigen Großflughafens zu beteiligen, ist nicht von der unabdingbaren Bedingung abhängig, daß München-Riem dauernd Flughafen bleibt. Einvernehmen muß darüber bestehen, daß heute eine Entscheidung über die Einstellung des Flugbetriebes in München-Riem im Zeitpunkt der Fertigstellung des künftigen Großflughafens noch nicht möglich ist. Diese Entscheidung kann nur das Ergebnis der Beurteilung der Erfordernisse des künftigen Luftverkehrs sein, die dann mit den besonderen Belangen der Stadt München abzuwägen sein werden. Bei der Entscheidung wird es auf die Zustimmung aller Gesellschafter ankommen. Sie kann heute nicht einseitig präjudiziert werden. Von einem Widerruf irgendeiner Zusage des früheren Bundesverkehrsministers Dr. Seebohm kann schon allein deshalb keine Rede sein, weil im Bundesverkehrsministerium keine derartige Zusage bekannt ist. Haben Sie eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege! Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Tatsache, daß der Bundesminister für Verkehr noch mit Schreiben vom 17. Dezember 1969, das an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr und an die bayerische Landeshauptstadt gerichtet war, von ganz konkreten Voraussetzungen für den Eintritt des Bundes in eine Beteiligung beim Bau des Münchner Großflughafens gesprochen hat? Herr Kollege, ich kann Ihrer Interpretation nicht beitreten. Herr Bundesminister Leber hat darauf hingewiesen, daß die Luftverkehrsentwicklung späterer Jahre zu einem Zeitpunkt überprüft werden muß, in dem der Bau des Großflughafens München II, wie er bei unseren bisherigen technischen Überlegungen hieß, weiter gediehen ist. Es ist selbstverständlich, daß wir bestimmte Gesichtspunkte, die die Stadt München in dieser Diskussion geltend macht, in den Überlegungen berücksichtigen wollen. Wir wollen ja nichts präjudizieren, sondern meinen nur, wie ich es eben gesagt habe, es sei noch zu früh, eine endgültige Entscheidung über die Schließung des Flughafens MünchenRiem zu fällen. Herr Kollege, bitte! Herr Staatssekretär, können Sie für die Bundesregierung erklären, daß sie bereit ist, in Verhandlungen darüber einzutreten, daß eine Beteiligung des Bundes über die bisherige Quote von 26 % hinaus auch für die Flughäfen Frankfurt und Hamburg erfolgt? Ich denke, daß man an die Grenze herankommen kann, die man für Köln-Wahn mit 30 % gezogen hat. Nein, Herr Kollege, das kann ich nicht. Ich würde dann die Entschlüsse des Hohen Hauses zur mittelfristigen Finanzplanung und auch bestimmte wichtige Luftverkehrsgesichtspunkte präjudizieren. Die Beteiligung des Bundes an solchen Objekten ist, wie Sie wissen, in verkehrspolitischen Diskussionen der vergangenen Legislaturperiode festgelegt worden. Eine Veränderung der GesellParlamentarischer Staatssekretär Börner schafterbeteiligung an der jeweiligen Flughafengesellschaft muß sich nach Erfordernissen richten, auf die man hier in der Fragestunde nicht in allen Einzelheiten eingehen kann. Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Dr. Riedl auf: Hat die Bundesregierung bei den anderen GroßflughafenProjekten in der Bundesrepublik Deutschland ähnliche Bedingungen gestellt, und ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt München den Bau eines Großflughafens nur unter der Voraussetzung angestrebt hat, daß nach seiner Fertigstellung der bisherige Flughafen München-Riem aus mehrfachen — nicht zuletzt städtebaulichen Gründen Zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär das Wort. Herr Kollege, bei dem nur in Frage kommenden vergleichbaren Großflughafenprojekt Hamburg-Kaltenkirchen liegen die Verhältnisse ähnlich. Der Bundesregierung sind die Sorgen der Landeshauptstadt München wegen der Lage des Flughafens Riem bekannt. Sie ist deshalb bemüht, alle Fragen in vertrauensvollem Zusammenwirken mit den künftigen Gesellschaftern in zufriedenstellender Weise zu regeln. Entsprechende Verhandlungen sind im Gange. (Abg. Geisenhofer meldet sich zu einer Zusatzfrage.)