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    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Geldner in den Bundestag 1117 A Amtliche Mitteilungen 1117 A Fragestunde (Drucksachen VI/273, VI/282) Fragen des Abg. Krammig: Haltung der deutschen Delegation bei den Brüsseler Verhandlungen über das sog. Tabakpaket — Unterrichtung und Stellungnahme des Bundestages . . . 1117 C Frage des Abg. Dr. Häfele: Gewährung von Hilfe für Betriebe des biologischen Landbaues Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1118 A, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1118 C Fragen des Abg. Dr. Gölter: EWG-Weinmarktordnung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 1118 D, 1119 A, B, C, D, 1120 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 1119 A, D Strohmayr (SPD) 1119 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1119 C Dröscher (SPD) 1119 C von Hassel, Präsident 1119 C Frage des Abg. Dr. Enders: Erhöhung der den Familienangehörigen einberufener Wehrpflichtigen zur Unterhaltssicherung zustehenden Beträge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1120 B Frage des Abg. Leicht: Verluste der Bundeswehr an Flugzeugen vom Typ Starfighter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1120 B, C Leicht (CDU/CSU) 1120 C Frage des Abg. Flämig: Einberufung der Wehrpflichtigen nach Absolvierung des Technischen Gymnasiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1120 D, 1121 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 1121 A Frage des Abg. Dr. Jobst: Auflösung von Standortverwaltungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 1121 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) 1121 B Stahlberg (CDU/CSU) 1121 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Frage des Abg. Dr. Jobst: Beantwortung der Anfragen von Abgeordneten an einen Minister Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1121 D Fragen des Abg. Buchstaller: Human-Zentrifuge im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1122 A, B, C Buchstaller (SPD) . . . . . . 1122 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude: Beurlaubung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme eines Ingenieurschulstudiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1122 D, 1123 A, B, C, D Dr. Schmude (SPD) . . . . . 1123 A, B Stahlberg (CDU/CSU) 1123 C Damm (CDU/CSU) 1123 C Jung (FDP) 1123 D Fragen der Abg. Frau Dr. Orth: Lehrgänge für Soldaten auf Zeit zum Erwerb der Fachhochschulreife Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 1124 A, B Dr. Huys (CDU/CSU) 1124 B Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Versehrtenrente des bei dem Überfall von Lebach verletzten ehemaligen Gefreiten Schulz — Versicherung der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1124 C, 1125 A, B, C, D, 1126 A Frau von Bothmer (SPD) 1125 A Maucher (CDU/CSU) . . . . 1125 B, C Josten (CDU/CSU) . 1125 C Jung (FDP) .........1125 D Fragen des Abg. Maucher: Härten bei der Einberufung der Söhne von Schwerbeschädigten und Kriegerwitwen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1126 B, C Maucher (CDU/CSU) . . . 1126 C Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Zahl der nicht eingezogenen Wehrpflichtigen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . • . • 1126 C, 1127 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1127 A Frage des Abg. Dr. de With: Mindestalter des Vorsitzenden und der Beisitzer von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1127 B, C Dr. de With (SPD) 1123 B, C Fragen der Abg. Stahlberg und Zink: Vorfälle in Dienststellen des zivilen Ersatzdienstes — Gestaltung des zivilen Ersatzdienstes Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1127 D, 1128 B, C, D, 1129 A Stahlberg (CDU/CSU) . . . . . 1128 B, C Zink (CDU/CSU) . . . . . . . 1128 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1128 D Frage des Abg. Zebisch: Vertrieb von Waren durch Zivilversehrte 1129 A Frage des Abg. Folger: Ausgewiesene Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 B, C Folger (SPD) 1129 C Frage der Abg. Frau Funcke: Wegeunfalischutz der berufstätigen Mütter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 D, 1130 A, B Frau Funcke (FDP) 1130 A Frage des Abg. Dr. Haack: Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrrads für Beschädigte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 B Frage des Abg. Wolf: Bundesausschuß für Berufsbildung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1130 C, D Wolf (SPD) 1130 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 III Frage des Abg. Weigl: Urteil des Bundessozialgerichts betr. Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 D Frage des Abg. Bay: Einweisung von Ersatzdienstleistenden in das Lager Schwarmstedt Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1131 A, C Bay (SPD) . . . . . . . . . . 1131 B Würtz (SPD) . . . . . . . . . 1131 C Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 1131 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142) — Erste Beratung — Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 1132 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 1135 A Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 1138 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 1139 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 1143 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften (SPD, FDP) (Drucksache V1/159) — Erste Beratung — Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1145 D Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 1146 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . 1148 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 1149 B Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 1151 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1152 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache VI/279) — Erste Beratung — . . . 1153 B Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/ 189) Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 1 153 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 1154 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1156 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 1157 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Stücklen, Strauß, Wagner [Günzburg], Dr. Riedl [München], Dr. Kreile, Geisenhofer, Dr. Schneider [Nürnberg], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/253) — Erste Beratung — Stücklen (CDU/CSU) 1159 A Porzner (SPD) . . . . . . . 1160 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 1161 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Abg. Stücklen, Ehnes, Dr. Zimmermann, Strauß, Dr. Probst, Gierenstein, Rainer, Kiechle u. Gen.) (Drucksache VI/244) — Erste Beratung — Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/276) — Erste Beratung — . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Januar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Einbeziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/277) —Erste Beratung — 1162 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopferversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz) (Drucksache VI/274) — Erste Beratung — Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1163 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 1164 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 1164 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache VI/275) — Erste Beratung — 1165 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt (Drucksache VI/80) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/264) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1165 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. europäischer Agrarmarkt (Drucksachen VI/63, VI/255) . . . 1165 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 22/69 — Erhöhung des Zollkontingents für feste Brennstoffe) (Drucksachen VI/153, VI/267) 1165 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeit des Kohlengroßhandels und für Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Kohlengroßhandels und der Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet Richtlinien des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Augenoptikers (Drucksachen VI/17, VI/97, VI/268) . . 1166 A Nächste Sitzung 1166 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1167 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 7 zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/189) 1167 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff betr. Steuervorteile durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin . . . . . . . 1167 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. European Exchange System 1168 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. gegenseitige Behandlung der beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. Inland 1169 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Zulassung von Bewerbern zum Medizinstudium . . 1169 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Verletzung der Pflanzenschutzmittelverordnung durch ausländische Importe . . . . . 1170 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Faller betr. Zahlung von Gewerbesteuer durch eine französische Elektrizitätsgesellschaft an die Gemeinde Märkt . . . . . . . . . . 1170 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Barche betr. ausländische Zahlungsmittel deutscher Wehrmachtangehörige . . . . . . . . . 1171 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. leerstehende Wohnblocks für französische Stationierungsstreitkräfte in Traben-Trarbach 1171 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1117 26. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 13. Sitzung, Seite 461 D, Zeile 1 statt „14. November 1969" : „21. November 1969" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Ahrens * 31. 1. Dr. Aigner ** 29. 1. Alber * 31. 1. Amrehn * 31. 1. Bals * 31. 1. Bauer (Würzburg) * 31. 1. Dr. Bayerl * 31. 1. Bergmann** 30. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 31. 1. Blumenfeld * 31. 1. Brück ** 29. 1. Burgemeister 28. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 31. 1. Dr. Dittrich ** 30. 1. Dollinger 31. 1. Draeger ' 31. 1. Frau Dr. Elsner 31. 1. Fritsch * 31. 1. Dr. Furler * 31. 1. Dr. Gleissner 7. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 1. Haase (Kellinghusen) * 31. 1. Frau Dr. Henze 31. 1. Frau Herklotz * 31. 1. Dr. Hermesdorf * 31. 1. Hösl' 31. 1. Horn 28. 1. Jung ** 29. 1. Dr. Jungmann 31. 1. Dr. Kempfler * 31. 1. Frau Klee * 31. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 31. 1. Klinker ** 30. 1. Lautenschlager 31. 1. Lemmrich * 31. 1. Lenze (Attendorn) * 31. 1. Lenzer ** 29. 1. Lücke (Bensberg) 31. 1. Dr. Müller (München) * 31. 1. Pieroth 28. 1. Pöhler * 31. 1. Dr. Preiß 28. 1. Richter * 31. 1. Dr. Rinderspacher * 31. 1. Rohde 28. 1. Roser * 31. 1. Dr. Rutschke * 31. 1. Frau Schanzenbach 28. 1. Schirmer 31. 1. Schlee 28. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Würgendorf) * 31. 1. Dr. Schmücker * 31. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 31. 1. Sieglerschmidt * 31. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Starke (Franken) ** 30. 1. Struve 28. 1. Tallert ** 29. 1. Unertl 31. 1. Frau Dr. Walz * 31. 1. Westphal 28. 1. Frau Dr. Wolf 28. 1. Wienand * 31. 1. Wohlrabe 28. 1. b) Urlaubsanträge Frehsee 28. 2. Hauck 15. 2. Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses (5. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - Drucksache VI/189 - Der Ausschußantrag - Drucksache VI/189 - erhält folgende Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen, 1. sich in der Streitsache 2 BvF (C. lfd. Nr. VI/2) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht dahin gehend zu äußern, daß der Antrag des Landes Hessen abgelehnt wird; 2. zu den übrigen nachstehend aufgeführten Streitsachen von einer Äußerung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen." Bonn, den 21. Januar 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/245 Fragen A 26 und 27): Hält die Bundesregierung den gegebenen steuerlichen Anreiz für Großverdiener, in Berlin zu investieren, für ein vermögenspolitisch akzeptables Instrument zur Sicherung der Lebensfähigkeit Berlins? Hält es die Bundesregierung für wünschenswert zu überprüfen, welche der beiden Möglichkeiten zu einem höheren wirtschaftlichen und strukturell gewünschten Wachstum in Berlin führt: entweder - wie bisher - eine indirekte Unterstützung durch 1168 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Steuervergünstigungen für private Investoren oder eine direkte Unterstützung durch die öffentliche Hand in höhe der jetzt erlittenen Steuermindereinnahmen? Das Ausmaß der Steuervorteile, die durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin erzielt werden können, ist wiederholt vom Finanzausschuß dieses Hohen Hauses erörtert worden. Der Finanzausschuß ist dabei stets zu dem Ergebnis gekommen, daß die Notwendigkeit, zur Sicherung der Lebensfähigkeit von Berlin eine rege Investitionstätigkeit in dieser Stadt aufrechtzuerhalten, die im Berlinhilfegesetz vorgesehenen Steuervergünstigungen rechtfertigt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie glaubt, daß die teilweise nicht unbedenklichen vermögenspolitischen Auswirkungen insbesondere der 75%igen Abschreibungsvergünstigung des § 14 BHG durch die am 1. Januar 1970 wirksam gewordene Einschränkung der Vergünstigung auf Gebäude, die zu mehr als 80 v. H. der Fabrikation, der Forschung und Entwicklung oder Wohnzwecken eigener Arbeitnehmer dienen, auf ein vertretbares Maß zurückgeführt worden sind. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform werden sämtliche steuerlichen Vergünstigungen einschließlich der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes auf ihre Berechtigung und Angemessenheit überprüft werden. Ich habe veranlaßt, daß im Rahmen dieser Überprüfung auch untersucht wird, ob es möglich und zweckmäßig ist, die Investitionstätigkeit in Berlin in Zukunft statt durch steuerliche Vergünstigungen durch entsprechende offene Subventionen zu fördern. Insbesondere soll überprüft werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den in der vorigen Fragebeantwortung genannten Effekt zu erhalten, falls ein Teil der Steuerpräferenzen fortfällt. Es ist selbstverständlich, daß diese Probleme — wie bisher — zu gegebener Zeit im engen Einvernehmen mit dem Berliner Senat zu erörtern sein werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/245 Fragen A 55 und 56) : Hält die Bundesregierung die Dienstleistungsverträge, die zwischen dem European Exchange System (EES) als Behörde der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und den deutschen Vertragspartnern (Konzessionären) abgeschlossen werden, in allen Punkten mit dem deutschen Recht für vereinbar oder ist sie bereit, bei den Behörden der amerikanischen Streitkräfte auf eine Änderung der beanstandeten Dienstleistungsverträge hinzuarbeiten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Schlichtungsverfahren nach Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffung stattgefunden haben, und wer sind die Vertreter der Bundesregierung in dem Vertragsschlichtungsausschuß gemäß Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaflung? Das European Exchange System (EES), ein integrierender Bestandteil der im Bundesgebiet stationierten amerikanischen Streitkräfte, schließt im Interesse der Versorgung der amerikanischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder mit privaten Unternehmern sog. Konzessionärsverträge ab, z. B. über den Betrieb von Friseurläden, den Vertrieb von Zeitungen oder die Aufstellung von Waschautomaten. Die einzelnen Verträge sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann deshalb auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob diese Verträge in allen Punkten mit dem deutschen Recht vereinbar sind oder nicht. Nach Artikel 2 des in Ihren Fragen erwähnten deutsch=amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens stellen die deutschen Behörden den Behörden der amerikanischen Streitkräfte ihre guten Dienste zur Beilegung von Streitigkeiten aus Direktbeschaffungsverträgen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage sind die zuständigen Behörden bereit, bei Streitigkeiten aus Konzessionärsverträgen zu vermitteln und gutachtlich tätig zu werden. Anregungen hierzu können dem Bundesministerium der Finanzen übermittelt werden. Das EES ist als Bestandteil der amerikanischen Streitkräfte der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen. Das deutsch-amerikanische Direktbeschaffungsabkommen sieht aber vor, daß — falls nicht besondere vertragliche Bestimmungen zwischen den Vertragspartnern über eine Beilegung von Streitigkeiten getroffen worden sind — die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Vereinigten Staaten vor deutschen Gerichten verklagt werden kann. In einem solchen Rechtsstreit wird der Bund durch den Bundesminister der Finanzen vertreten, der seinerseits die Prozeßführungsbefugnis auf die zuständigen Behörden der Verteidigungslastenverwaltung delegiert hat. Diese Delegierung ist im Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1966, S. 118 veröffentlicht. Enthält ein Vertrag besondere Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten, so kann jeder Vertragspartner beantragen, daß die Streitigkeit einem Schlichtungsverfahren unterworfen wird. Das ist in Artikel 4 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens geregelt. Bisher haben Schlichtungsverfahren dieser Art nicht stattgefunden. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekanntgeworden, in dem ein solches Schlichtungsverfahren beantragt worden wäre. Da sich bislang kein Bedürfnis für ein Schlichtungsverfahren ergeben hat, ist auch der in Ihrer Frage erwähnte Vertragsschlichtungsausschuß nicht errichtet worden. Im Bundesministerium der Finanzen ist ein Fall bekannt, in dem sich Streitigkeiten aus einem Vertrage zwischen dem EES und einer deutschen Firma ergeben haben. In diesem Fall ist aber weder ein Schlichtungsverfahren beantragt noch eine Klage nach Artikel 3 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens erhoben worden. Vielmehr hat die deutsche Firma ihre erhobenen Ansprüche aus Besitzrecht und auf Schadenersatz zum Gegenstand eines Rechtsstreits wegen Entschädigung nach Artikel VIII Abs. (5) des NATO-Truppenstatuts gemacht. In diesem Rechtsstreit, in dem die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1169 einigten Staaten nach Artikel 12 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut (Bundesgesetzbl. II, 1961, S. 1183) auftritt, ist ein für die Firma ungünstiges Urteil ergangen, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/273 Fragen A 2 und 3) : Hat die Bundesregierung schon einmal in einem umfassenden Bericht feststellen lassen, in welchen Beziehungen sich die beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. als Inland behandeln? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, einen solchen umfassenden Bericht erarbeiten zu lassen? Die Bundesregierung besitzt bereits umfangreiches Material zu den von Ihnen angeschnittenen Themen. Diese Unterlagen werden z. Z. im Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit der DDR überarbeitet. Zur Sache selbst darf ich jetzt schon mitteilen: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit diesem Hohen Haus der Auffassung, daß der andere Teil Deutschlands für uns kein Ausland ist. Die DDR ist auch kein Teil der Bundesrepublik Deutschland; wir maßen uns keine Hoheitsbefugnisse über die dort lebenden Menschen an. Die in der DDR ergangenen Gesetze, Gerichtsurteile und Verwaltungsakte werden im Bundesgebiet anerkannt, sofern sie nicht den guten Sitten oder dem Zweck eines im Bundesgebiet geltenden Gesetzes widersprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung paßt das Begriffspaar Inland — Ausland nicht auf das besondere Verhältnis zwischen BRD und DDR. Wenn in Deutschland auch zwei unterschiedliche staatliche und gesellschaftliche Ordnungen existieren, so ergeben sich doch für die Angehörigen des einen deutschen Volkes andere Beziehungen der beiden Rechtsordnungen zueinander als sie zwischen anderen Völkern und Staaten bestehen. Vieles in dem besonderen Verhältnis zwischen den beiden Teilen Deutschlands folgt aus der Verantwortung der Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Für die Bundesregierung besitz neben menschlichen Erleichterungen Vorrangigkeit, auf dem Weg von Verhandlungen mit der Regierung der DDR gemeinsam rechtlich zu Formendes zu finden, das im Interesse beider Seiten liegt. Ihre Fragen können dahin beantwortet werden, daß die Untersuchung der Rechtslage in den verschiedensten Bereichen ebenso wie der im Bericht zur Lage der Nation angekündigte Versuch vergleichender Darstellungen zu den Arbeiten gehört, die die Bundesregierung in Verfolgung der von ihr erklärten Politik für nötig hält. Sie wird hierüber berichten, wenn es der Stand der Verhandlungen erlaubt. Die Bundesregierung schlägt vor und bittet darum, die weiteren Aspekte dieser Fragen im vertraulichen Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen zu erörtern, um keine Argumentation der erhofften Verhandlungen zu präjudizieren. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/273 Fragen A 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von 8580 registrierten Bewerbern zum Medizinstudium zu Beginn des Wintersemesters 1969/70 lediglich 2666 zugelassen wurden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses krasse Mißverhältnis zwischen der Studienmöglichkeit für zukünftige Arzte einerseits und der sich vergrößernden Zahl vakanter Kassenarztstellen andererseits zu beseitigen? Die Zahl der Bewerber und der zugelassenen Studenten im Fach Medizin sind der Bundesregierung bekannt. Sie wurden im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Numerus clausus am 21. 1. 1970 und auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Dichgans am 5. November 1969 bereits dem Bundestag mitgeteilt. Die ungewöhnlich hohe Zahl von Bewerbern in dem Fach Medizin läßt es in Anbetracht der vorhandenen Ausbildungskapazität der Hochschulen nicht zu, daß alle Bewerber zugelassen werden können. Eine Zulassung aller Bewerber hätte die Funktionsunfähigkeit der medizinischen Ausbildungsstätten zur Folge. Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten ;im Jahre 1968 einen starken Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten auch im Hinblick auf die zukünftige erforderliche Zahl der Absolventen empfohlen. Die Empfehlungen schlagen die 5-Jahres-Pläne für den Ausbau der bestehenden und die Errichtung neuer medizinischer Ausbildungsstätten vor. Die angestrebte Aufnahme-Kapazität beträgt 5000 Studienanfänger pro Jahr. Die Bundesregierung bemüht sich, die Länder beim Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten entsprechend diesen Empfehlungen zu unterstützen und sicherzustellen, daß diese zunächst angestrebte Zahl der Absolventen möglichst bald erreicht wird. Die Bundesregierung wird zum Beispiel unverzüglich im Rahmen ihres Sofortprogramms für die Hochschulen versuchen, Engpässe in der Medizin durch gezielte Maßnahmen zu beheben und die Ausbildungskapazität zu erweitern. Solche Engpässe bestehen besonders in den vorklinischen Fächern, während sich für den klinischen Teil der Ausbildung die verstärkte Beteiligung sog. Akademischer Krankenhäuser anbietet. Nach den Vorausberechnungen des Wissenschaftsrates besteht in der allgemeinen Medizin zur Zeit kein krasses Mißverhältnis zwischen der angestrebten Zahl an Studienanfängern und dem Bedarf an 1170 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Hochschulabsolventen. Das Ergebnis der Berechnungen des Wissenschaftsrates wurde durch eine im Auftrag des BMJFG angefertigte Studie über den Nachwuchsbedarf an Ärzten bestätigt. Bei den kassenärztlichen Vakanzen handelt es sich um ein Problem besonderer Art, zu dem sich die Bundesregierung bereits im Zusammenhang mit einer von Ihnen gestellten Frage am 21. 1. 1970 geäußert hat. Das BMBW wird aber auch die Frage der kassenärztlichen Versorgung im Rahmen seiner Zielvorstellungen über den Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten berücksichtigen. Die Berechnungen des Wissenschaftsrates und des BMJFG bedürfen einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf alle Umstände, die für den Bedarf an Absolventen wichtig sind. Dabei wird die Bundesregierung auf die Präventivmedizin, die Altenversorgung und die Arbeitsmedizin besonderen Wert legen. Auch die sich verändernde Arbeitszeit und Belastbarkeit der Ärzte wird zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/273 Fragen A 127 und 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland für die deutsche Obsterzeugung geltende Pflanzenschutzmittelverordnung, welche aus gesundheitlichen Erwägungen die Verwendung arsenhaltiger Spritzmittel unter Verbot stellt, durch ausländische Importe, insbesondere aus den EWG-Partnerländern Frankreich und Italien, ständig verletzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahre 1969 Obst, das bereits durch die Intervention vernichtet sein sollte, in Kisten gefüllt und auf dem Markt teilweise sogar als zweite Qualität verkauft wurde? Vor Inkraftreten der Vorschriften über erlaubte Rückstandsgehalte nach der deutschen Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz am 1. Januar 1968 wurde wiederholt über Arsengehalte an Obstsendungen bei Einfuhren berichtet. Neuerliche repräsentative Ermittlungen bei mehreren LebensmittelUntersuchungsämtern in den Ländern (Hamburg, Münster, Stuttgart, Augsburg), die z. B. für solche Rückstandsuntersuchungen zuständig sind, haben jedoch keine nennenswerten Beanstandungen, auch nicht im Jahre 1969, ergeben. In der Bundesrepublik wurden 1969 keine Interventionen bei Obst vorgenommen. Eine mißbräuchliche Verwendung der betreffenden Erzeugnisse scheidet deshalb in der Bundesrepublik aus. Konkrete Anhaltspunkte, daß in anderen Mitgliedstaaten der EWG Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 165/67/EWG der Kommission über die Verwendung der Erzeugnisse, deren Ankauf die Mitgliedstaaten im Rahmen der Interventionen auf dem Obst- und Gemüsemarkt getätigt haben, vorgekommen sind, liegen nicht vor. Nach Artikel 2 der genannten Verordnung treffen allein die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur vorgeschriebenen Verwendung der intervenierten Erzeugnisse. Die Bundesregierung ist aber entschlossen, bei nachweislichen Verstößen gegen die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen in Brüssel mit allem Nachdruck auf Abstellung zu bestehen. Nach § 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz vom 30. November 1966, die mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in Kraft getreten ist, ist die unmittelbare oder mittelbare Behandlung von Pflanzen und Pflanzenschutzerzeugnissen u. a. mit arsenhaltigen Präparaten verboten, wenn solche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen. Die festgesetzte O-Toleranz gilt auch für Einfuhren. Mit diesen Vorschriften sind jedoch natürlich vorkommende Arsengehalte über den Boden zur Pflanze nicht auszuschließen. Diese können z. B. bei Äpfel bis zu 0,1 ppm betragen; auch Getreide und Gemüse enthalten ähnliche natürliche vorkommende Rückstandgehalte. Bekannt ist, daß sich in Garnelen oder Muscheln bis zu 90 ppm natürlich vorkommendes Arsen nachweisen läßt. Begründet auf diese Feststellungen konnte deshalb in Brüssel zu der in Vorbereitung befindlichen Höchstmengen-Richtlinie keine Einigkeit über die von der deutschen Delegation vorgeschlagene O-Toleranz für Arsen erzielt werden. Die Beneluxländer wünschen eine Berücksichtigung des natürlich vorkommenden Arsengehaltes bei Obst und Gemüse von 0,1 ppm, während Italien und Frankreich sich nach wie vor für die Anwendung dieser Präparate einsetzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 20. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Faller (Drucksache VI/245 Fragen B 3 und 4) : Wie haben sich die amtlichen deutsch-französischen Kontakte wegen der Zahlung von Gewerbesteuer durch die französische Elektrizitätsgesellschaft „Electricité de France" an die Gemeinde Märkt (Kreis Lörrach) seit meiner letzten Anfrage im April 1961 entwickelt? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Hinblick auf die bald 40jährigen erfolglosen Bemühungen der vom 2. Weltkrieg schwer betroffenen Gemeinde Märkt für eine einmalige, großzügige Sonderregelung — unabhängig von der Rechtslage — einzusetzen, nachdem die Steuerschuld der „Electricité de France" sich schon 1936 auf rund 40 000 Reichsmark belaufen hatte? In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung wiederholt in verschiedensten Gremien versucht, die Angelegenheit mit der französischen Seite zu erörtern. Die französische Seite hat aber bislang eine Sachdiskussion stets abgelehnt, weil das Stauwehr Märkt durch internationale Verträge (Versailler Vertrag, Vertrag vom 27. Oktober 1956 über den Ausbau des Oberrheins) der deutschen Steuerhoheit entzogen sei. Erst neuerdings zeichnet sich die französische Bereitschaft ab, ungeachtet der abweichenden Rechtspositionen in Sachgespräche einzutreten. Die Bundesregierung bemüht sich, in diesen Gesprächen zu einer pragmatischen Lösung zugunsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1171 der Gemeinde Märkt zu gelangen. Die evtl. Gewerbesteuereinnahme darf indessen nicht überschätzt werden; denn nach den französischen Angaben ist die französische Elektrizitätsgesellschaft als öffentliches Unternehmen grundsätzlich gehalten, keine Gewinne zu erzielen. Zu der von Ihnen angesprochenen „einmaligen Sonderregelung" ist darauf hinzuweisen, daß es Sache des kommunalen Finanzausgleichs der Länder ist, den finanzschwachen Gemeinden zu helfen. Nach Mitteilung des Finanzministeriums von Baden-Württemberg kam die Gemeinde Märkt aufgrund des Landesfinanzausgleichsgesetzes in den vergangenen Jahren in den Genuß der sog. „Sockelgarantie". Das hat zur Folge, daß der Steuerausfall bezüglich des Stauwehrs der Gemeinde über die Ausgleichsbeträge im wesentlichen ersetzt worden ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Barche (Drucksache VI/245 Fragen B 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Angehörigen der Wehrmacht, die während des Krieges in einem besetzten Land waren und ihren Wehrsold in der Währung dieses Landes erhalten haben, nach der Kapitulation des Deutschen Reichs, teilweise noch im besetzten Land oder später bei der Deutschen Reichsbank, das in ihrem Besitz befindliche ausländische Geld gegen eine Abgabebescheinigung abgeben mußten, ohne daß sie dafür entsprechend dem Umrechnungskurs deutsches Geld erhalten haben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen davon betroffenen ehemaligen Wehrmachtsangehörigen nachträglich zu ihrem Recht zu verhelfen, zumal die immer auf deutschem Gebiet stehenden Wehrmachtsangehörigen ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und dadurch keinen Verlust erlitten haben? Der unter Ihrer 1. Frage wiedergegebene Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Die ausländischen Zahlungsmittel, welche den deutschen Soldaten bei ihrer Gefangennahme abgenommen wurden, sind ebenso wie die aufgrund der Militärregierungsgesetze Nr. 53 abgelieferten ausländischen Zahlungsmittel von den Alliierten zum Zwecke der Reparation weggenommen worden. Es handelt sich also um Reparationsschäden. Eine gesetzliche Regelung dieser Schäden ist durch das mit Wirkung vom 1. Januar 1969 in Kraft getretene Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) vom 12. Februar 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 105) getroffen worden. Das Reparationsschädengesetz sieht jedoch keine Entschädigung für den Verlust von Zahlungsmitteln vor, da auch die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Ostgeschädigten für derartige Verluste nach dem Lastenausgleichsgesetz keine Entschädigung erhalten. Auf Tz. 112 der Begründung zum Reparationsschädengesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Dezember 1967 (BT-Drucksache V/2432) darf ich verweisen, die hierzu nähere Ausführungen enthält. Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung keine Möglichkeit für eine andere Regelung dieser Verluste. Sie kann auch nicht durch einen Vergleich mit den Wehrmachtsangehörigen begründet werden, ,die ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und deshalb keinen Verlust erlitten hahen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/245 Frage B 7) : Trifft es zu, daß in Traben-Trarbach drei große Wohnblocks, die in den 50er Jahren für französische Besatzungsfamilien gebaut worden sind, seit zwei Jahren leerstehen und 40 zum Teil große Wohnungen darin an einheimische Wohnungsbewerber nicht vergeben werden können, weil nach Angaben der Bundesvermögensverwaltung die Kosten für die Reparaturen dieser Häuser nicht aufgebracht werden können? Es trifft nicht zu, daß die in Traben-Trarbach von den französischen Stationierungsstreitkräften von März bis September 1969 übergebenen Wohnungen deswegen leerstehen, weil die Instandsetzungskosten nicht aufgebracht werden könnten. Die Instandsetzung der Wohnungen wurde lediglich zurückgestellt, bis feststeht, ob die Wohnungen auf die Dauer für Zwecke des Bundes benötigt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Erstens erfolgt hier gerade der Zwischenruf: Also doch Demonstration!

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    — Ich habe Ihnen hier diesen Zwischenruf zitiert.
    Im übrigen, Herr Dr. Stoltenberg, steht es mir an dieser Stelle nicht zu, mich hier für meine Fraktion schon jetzt dahin gehend zu äußern. Mögen Sie die
    Antrag stellen. Die sozialdemokratische Fraktion wird auch darüber entscheiden, und Sie werden dann sehen, wie wir stimmen.

    (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, auf eines möchte ich jedoch an dieser Stelle noch ausdrücklich hingewiesen haben.

    (Abg. Rasner: Das stand doch in der „Frankfurter Rundschau"! — Abg. Dr. Barzel: „Ich habe aber Angst vor Herrn Wehner!")

    — Herr Barzel, leider ist auch Ihre Stimme nicht ganz zu mir durchgedrungen.
    Zu Argumenten, die ich von dieser Stelle aus noch einmal ausdrücklich unterstreichen möchte, gehört insbesondere, daß von verschiedenen Seiten gesagt wird, daß der Rechtsweg der, durch die Änderung des Art. 10 des Grundgesetzes ausgeschlossen werde, das Entscheidende sei und wiederhergestellt werden müsse. Hier liegt der entscheidende Irrtum all jener, die vortragen, daß das Grundgesetz, wenn es vom Rechtsweg spreche, immer den Rechtsweg an die Gerichte oder auch den Gerichtsweg meine. Abgesehen davon, daß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ja gar nicht verfassungsfest wäre! Aber das kann man hier noch dahingestellt sein lassen.
    Der Art. 10 des Grundgesetzes und das Ausführungsgesetz, das dieses Haus in der 5. Legislaturperiode beschlossen hat, hat nach unserer Meinung
    einen Rechtsweg eröffnet, der besser ist als der Weg an die Gerichte, als der Gerichtsweg. Wir meinen sogar, daß wir heute die beste Kontrolle der Welt zugunsten der Bürger haben, die von einem derartigen Eingriff in das Grundrecht der Informations- und Kommunikationsfreiheit betroffen sind. Auch hier darf ich auf das verweisen, was die Bundesregierung bereits im März des Jahres 1969 hervorragend vorgetragen hat, insbesondere auf das Problem, daß dem Bürger, wollte man ihn an die ordentlichen oder Verwaltungsgerichte verweisen, nur Steine statt Brot gegeben würden.
    Wir halten also, um das zusammenzufassen, den jetzt gegebenen Rechtsweg für ausreichend — und auch da spreche ich nicht als Blinder von der Farbe, sondern als einer, den dieses Haus ja schließlich mit der sehr schweren Bürde der Mitkontrolle beauftragt hat. Hier können wir dem Bürger durch den Rechtsweg an die Gerichte nur weniger geben, als wir ihm heute bereits mit der so konstruierten Art des Rechtschutzes geben. Darum, meine Damen und Herren, liegt es nicht nur im Interesse dieses Hauses, sondern liegt es auch im Interesse des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn wir dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmen, nicht aber dem Antrag, der hier auf dem Umdruck gestellt ist, und in diesem Sinne appelliere ich an Sie.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Benda.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich entnehme den Ausführungen des Kollegen Dr. Arndt, daß er für seine Fraktion versichert, in der Sache, nämlich der Rechtsfrage, mit uns nach wie vor einig zu sein, daß er im übrigen von politischen Demonstrationen, wie er es genannt hat, nichts halte. Ich will dazu nur drei Dinge sagen.
    Erstens. Sicher bin ich der letzte, der es nicht begrüßen würde, wenn auf die in der Tat sehr gute, unter meiner Federführung im Bundesinnenministerium erarbeitete Stellungnahme zu der Sache zurückgegriffen wird. Ich glaube, daß das in der Tat nach wie vor gilt. Mir würde es leichter fallen, diesem Argument ein gewisses Gewicht abzugewinnen, wenn ich nicht bei der Diskussion vor wenigen Wochen in diesem Hause über eine vor einem guten Jahr einstimmig verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Deutschlandfrage von dem gegenwärtigen Chef der Bundesregierung auf die Frage, ob sie dazu noch stünde, den Hinweis bekommen hätte, daß ja inzwischen Wahlen gewesen seien.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dies scheint, Herr Kollege Dr. Arndt, doch wohl bei Ihren Freunden ein Argument zu sein, das den Wert von früher eingenommenen Auffassungen relativiert. Inzwischen waren ja Wahlen, inzwischen hat sich auch in der Regierung etwas verändert, und es gibt eine neue Konstellation, bei der eine Form des beredten Schweigens dem Bundesverfassungsgericht gegenüber praktiziert wird, in einer Frage, in der es



    Benda
    übrigens auch — und darauf komme ich noch in meinem letzten Punkt — um die Frage des Umgangs mit dem höchsten deutschen Gericht geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich sage zweitens, Herr Kollege Dr. Arndt: Daß die SPD erklärt: nun ja, in der Sache stimmt ja alles, was ihr sagt, aber wir wollen es nicht so deutlich dem Gericht gegenüber sagen, und daß die FDP — sie hat sich ja noch nicht geäußert, vielleicht äußert sie sich noch — möglicherweise erklären wird, sie habe ihre Auffassung auch nicht geändert, das ist ja wohl auch eine Art politischer Demonstration.

    (Abg. Rasner: Mit Augenzwinkern!)

    Und nun sage ich Ihnen drittens — und das ist eigentlich der wichtigste Punkt —: Wenn Sie sich in dieser Frage, in der doch nicht von irgend jemand, sondern von einem Bundesland dem Deutschen Bundestag gegenüber der Vorwurf verfassungswidriger Verfassungsgesetzgebung erhoben wird, nicht äußern wollen, wann eigentlich, meinen Sie, soll sich der Deutsche Bundestag in der Zukunft dem Bundesverfassungsgericht gegenüber noch äußern?

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich wiederhole das Angebot, das mein Kollege Dr. Stoltenberg hier unterbreitet hat. Sie können dem Rechnung tragen, indem Sie unseren Antrag annehmen. In ihm steht — Sie haben ihn ja vor sich —, daß wir uns dem Bundesverfassungsgericht gegenüber dahin gehend äußern, „daß der Antrag des Landes Hessen abgelehnt wird". Für meine Freunde erkläre ich die Bereitschaft — über eventuelle Formulierungen wäre dann ja im Rechtsausschuß wohl noch zu sprechen —, daß diese Äußerung vielleicht nur in dem einen Satz besteht: Wir halten die Stellungnahme der Bundesregierung vom März 1969 in der Sache nach wie vor für zutreffend, wir schließen uns diesen Rechtsargumenten an, und der Deutsche Bundestag beantragt zusammen mit der damaligen Bundesregierung, den Antrag des Landes Hessen abzulehnen. Dann haben Sie das, was der Kollege Stoltenberg in der Sache angeregt hat, und dann braucht man möglicherweise in der Sache, weil dort in der Tat rechtlich genug gesagt ist, nicht mehr zu tun.

    (Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Aha!)

    Aber, Herr Kollege Dr. Arndt, ich halte es für einen ganz schlechten Stil gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, im Rechtsausschuß und vor dem Plenum des Deutschen Bundestages darauf hinzuweisen, daß man dem Bundesverfassungsgericht das Protokoll einer Ausschußsitzung übersandt hat. Dem Bundesverfassungsgericht gegenüber äußert sich der Deutsche Bundestag in der Form der Beschlußfassung in diesem Hause und nicht in anderer Weise.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich halte eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, die in einer Äußerung eines Kollegen besteht: „Wir haben euch ein Protokoll übersandt", für eine in der Form ungehörige Außerung gegenüber dem höchsten deutschen Gericht. — Bitte schön, Herr Dr. Arndt!

    (Abg. Wehner: Nicht so ungehörig, wie umgekehrt die mutige Praxis, daß man sagt, man wisse vorweg, was der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in einem bestimmten Punkte meinen und urteilen werde! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)