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    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Geldner in den Bundestag 1117 A Amtliche Mitteilungen 1117 A Fragestunde (Drucksachen VI/273, VI/282) Fragen des Abg. Krammig: Haltung der deutschen Delegation bei den Brüsseler Verhandlungen über das sog. Tabakpaket — Unterrichtung und Stellungnahme des Bundestages . . . 1117 C Frage des Abg. Dr. Häfele: Gewährung von Hilfe für Betriebe des biologischen Landbaues Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1118 A, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1118 C Fragen des Abg. Dr. Gölter: EWG-Weinmarktordnung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 1118 D, 1119 A, B, C, D, 1120 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 1119 A, D Strohmayr (SPD) 1119 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1119 C Dröscher (SPD) 1119 C von Hassel, Präsident 1119 C Frage des Abg. Dr. Enders: Erhöhung der den Familienangehörigen einberufener Wehrpflichtigen zur Unterhaltssicherung zustehenden Beträge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1120 B Frage des Abg. Leicht: Verluste der Bundeswehr an Flugzeugen vom Typ Starfighter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1120 B, C Leicht (CDU/CSU) 1120 C Frage des Abg. Flämig: Einberufung der Wehrpflichtigen nach Absolvierung des Technischen Gymnasiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1120 D, 1121 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 1121 A Frage des Abg. Dr. Jobst: Auflösung von Standortverwaltungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 1121 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) 1121 B Stahlberg (CDU/CSU) 1121 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Frage des Abg. Dr. Jobst: Beantwortung der Anfragen von Abgeordneten an einen Minister Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1121 D Fragen des Abg. Buchstaller: Human-Zentrifuge im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1122 A, B, C Buchstaller (SPD) . . . . . . 1122 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude: Beurlaubung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme eines Ingenieurschulstudiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1122 D, 1123 A, B, C, D Dr. Schmude (SPD) . . . . . 1123 A, B Stahlberg (CDU/CSU) 1123 C Damm (CDU/CSU) 1123 C Jung (FDP) 1123 D Fragen der Abg. Frau Dr. Orth: Lehrgänge für Soldaten auf Zeit zum Erwerb der Fachhochschulreife Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 1124 A, B Dr. Huys (CDU/CSU) 1124 B Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Versehrtenrente des bei dem Überfall von Lebach verletzten ehemaligen Gefreiten Schulz — Versicherung der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1124 C, 1125 A, B, C, D, 1126 A Frau von Bothmer (SPD) 1125 A Maucher (CDU/CSU) . . . . 1125 B, C Josten (CDU/CSU) . 1125 C Jung (FDP) .........1125 D Fragen des Abg. Maucher: Härten bei der Einberufung der Söhne von Schwerbeschädigten und Kriegerwitwen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1126 B, C Maucher (CDU/CSU) . . . 1126 C Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Zahl der nicht eingezogenen Wehrpflichtigen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . • . • 1126 C, 1127 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1127 A Frage des Abg. Dr. de With: Mindestalter des Vorsitzenden und der Beisitzer von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1127 B, C Dr. de With (SPD) 1123 B, C Fragen der Abg. Stahlberg und Zink: Vorfälle in Dienststellen des zivilen Ersatzdienstes — Gestaltung des zivilen Ersatzdienstes Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1127 D, 1128 B, C, D, 1129 A Stahlberg (CDU/CSU) . . . . . 1128 B, C Zink (CDU/CSU) . . . . . . . 1128 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1128 D Frage des Abg. Zebisch: Vertrieb von Waren durch Zivilversehrte 1129 A Frage des Abg. Folger: Ausgewiesene Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 B, C Folger (SPD) 1129 C Frage der Abg. Frau Funcke: Wegeunfalischutz der berufstätigen Mütter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 D, 1130 A, B Frau Funcke (FDP) 1130 A Frage des Abg. Dr. Haack: Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrrads für Beschädigte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 B Frage des Abg. Wolf: Bundesausschuß für Berufsbildung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1130 C, D Wolf (SPD) 1130 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 III Frage des Abg. Weigl: Urteil des Bundessozialgerichts betr. Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 D Frage des Abg. Bay: Einweisung von Ersatzdienstleistenden in das Lager Schwarmstedt Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1131 A, C Bay (SPD) . . . . . . . . . . 1131 B Würtz (SPD) . . . . . . . . . 1131 C Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 1131 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142) — Erste Beratung — Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 1132 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 1135 A Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 1138 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 1139 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 1143 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften (SPD, FDP) (Drucksache V1/159) — Erste Beratung — Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1145 D Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 1146 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . 1148 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 1149 B Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 1151 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1152 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache VI/279) — Erste Beratung — . . . 1153 B Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/ 189) Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 1 153 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 1154 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1156 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 1157 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Stücklen, Strauß, Wagner [Günzburg], Dr. Riedl [München], Dr. Kreile, Geisenhofer, Dr. Schneider [Nürnberg], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/253) — Erste Beratung — Stücklen (CDU/CSU) 1159 A Porzner (SPD) . . . . . . . 1160 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 1161 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Abg. Stücklen, Ehnes, Dr. Zimmermann, Strauß, Dr. Probst, Gierenstein, Rainer, Kiechle u. Gen.) (Drucksache VI/244) — Erste Beratung — Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/276) — Erste Beratung — . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Januar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Einbeziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/277) —Erste Beratung — 1162 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopferversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz) (Drucksache VI/274) — Erste Beratung — Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1163 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 1164 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 1164 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache VI/275) — Erste Beratung — 1165 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt (Drucksache VI/80) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/264) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1165 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. europäischer Agrarmarkt (Drucksachen VI/63, VI/255) . . . 1165 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 22/69 — Erhöhung des Zollkontingents für feste Brennstoffe) (Drucksachen VI/153, VI/267) 1165 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeit des Kohlengroßhandels und für Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Kohlengroßhandels und der Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet Richtlinien des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Augenoptikers (Drucksachen VI/17, VI/97, VI/268) . . 1166 A Nächste Sitzung 1166 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1167 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 7 zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/189) 1167 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff betr. Steuervorteile durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin . . . . . . . 1167 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. European Exchange System 1168 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. gegenseitige Behandlung der beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. Inland 1169 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Zulassung von Bewerbern zum Medizinstudium . . 1169 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Verletzung der Pflanzenschutzmittelverordnung durch ausländische Importe . . . . . 1170 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Faller betr. Zahlung von Gewerbesteuer durch eine französische Elektrizitätsgesellschaft an die Gemeinde Märkt . . . . . . . . . . 1170 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Barche betr. ausländische Zahlungsmittel deutscher Wehrmachtangehörige . . . . . . . . . 1171 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. leerstehende Wohnblocks für französische Stationierungsstreitkräfte in Traben-Trarbach 1171 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1117 26. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 13. Sitzung, Seite 461 D, Zeile 1 statt „14. November 1969" : „21. November 1969" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Ahrens * 31. 1. Dr. Aigner ** 29. 1. Alber * 31. 1. Amrehn * 31. 1. Bals * 31. 1. Bauer (Würzburg) * 31. 1. Dr. Bayerl * 31. 1. Bergmann** 30. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 31. 1. Blumenfeld * 31. 1. Brück ** 29. 1. Burgemeister 28. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 31. 1. Dr. Dittrich ** 30. 1. Dollinger 31. 1. Draeger ' 31. 1. Frau Dr. Elsner 31. 1. Fritsch * 31. 1. Dr. Furler * 31. 1. Dr. Gleissner 7. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 1. Haase (Kellinghusen) * 31. 1. Frau Dr. Henze 31. 1. Frau Herklotz * 31. 1. Dr. Hermesdorf * 31. 1. Hösl' 31. 1. Horn 28. 1. Jung ** 29. 1. Dr. Jungmann 31. 1. Dr. Kempfler * 31. 1. Frau Klee * 31. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 31. 1. Klinker ** 30. 1. Lautenschlager 31. 1. Lemmrich * 31. 1. Lenze (Attendorn) * 31. 1. Lenzer ** 29. 1. Lücke (Bensberg) 31. 1. Dr. Müller (München) * 31. 1. Pieroth 28. 1. Pöhler * 31. 1. Dr. Preiß 28. 1. Richter * 31. 1. Dr. Rinderspacher * 31. 1. Rohde 28. 1. Roser * 31. 1. Dr. Rutschke * 31. 1. Frau Schanzenbach 28. 1. Schirmer 31. 1. Schlee 28. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Würgendorf) * 31. 1. Dr. Schmücker * 31. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 31. 1. Sieglerschmidt * 31. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Starke (Franken) ** 30. 1. Struve 28. 1. Tallert ** 29. 1. Unertl 31. 1. Frau Dr. Walz * 31. 1. Westphal 28. 1. Frau Dr. Wolf 28. 1. Wienand * 31. 1. Wohlrabe 28. 1. b) Urlaubsanträge Frehsee 28. 2. Hauck 15. 2. Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses (5. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - Drucksache VI/189 - Der Ausschußantrag - Drucksache VI/189 - erhält folgende Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen, 1. sich in der Streitsache 2 BvF (C. lfd. Nr. VI/2) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht dahin gehend zu äußern, daß der Antrag des Landes Hessen abgelehnt wird; 2. zu den übrigen nachstehend aufgeführten Streitsachen von einer Äußerung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen." Bonn, den 21. Januar 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/245 Fragen A 26 und 27): Hält die Bundesregierung den gegebenen steuerlichen Anreiz für Großverdiener, in Berlin zu investieren, für ein vermögenspolitisch akzeptables Instrument zur Sicherung der Lebensfähigkeit Berlins? Hält es die Bundesregierung für wünschenswert zu überprüfen, welche der beiden Möglichkeiten zu einem höheren wirtschaftlichen und strukturell gewünschten Wachstum in Berlin führt: entweder - wie bisher - eine indirekte Unterstützung durch 1168 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Steuervergünstigungen für private Investoren oder eine direkte Unterstützung durch die öffentliche Hand in höhe der jetzt erlittenen Steuermindereinnahmen? Das Ausmaß der Steuervorteile, die durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin erzielt werden können, ist wiederholt vom Finanzausschuß dieses Hohen Hauses erörtert worden. Der Finanzausschuß ist dabei stets zu dem Ergebnis gekommen, daß die Notwendigkeit, zur Sicherung der Lebensfähigkeit von Berlin eine rege Investitionstätigkeit in dieser Stadt aufrechtzuerhalten, die im Berlinhilfegesetz vorgesehenen Steuervergünstigungen rechtfertigt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie glaubt, daß die teilweise nicht unbedenklichen vermögenspolitischen Auswirkungen insbesondere der 75%igen Abschreibungsvergünstigung des § 14 BHG durch die am 1. Januar 1970 wirksam gewordene Einschränkung der Vergünstigung auf Gebäude, die zu mehr als 80 v. H. der Fabrikation, der Forschung und Entwicklung oder Wohnzwecken eigener Arbeitnehmer dienen, auf ein vertretbares Maß zurückgeführt worden sind. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform werden sämtliche steuerlichen Vergünstigungen einschließlich der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes auf ihre Berechtigung und Angemessenheit überprüft werden. Ich habe veranlaßt, daß im Rahmen dieser Überprüfung auch untersucht wird, ob es möglich und zweckmäßig ist, die Investitionstätigkeit in Berlin in Zukunft statt durch steuerliche Vergünstigungen durch entsprechende offene Subventionen zu fördern. Insbesondere soll überprüft werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den in der vorigen Fragebeantwortung genannten Effekt zu erhalten, falls ein Teil der Steuerpräferenzen fortfällt. Es ist selbstverständlich, daß diese Probleme — wie bisher — zu gegebener Zeit im engen Einvernehmen mit dem Berliner Senat zu erörtern sein werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/245 Fragen A 55 und 56) : Hält die Bundesregierung die Dienstleistungsverträge, die zwischen dem European Exchange System (EES) als Behörde der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und den deutschen Vertragspartnern (Konzessionären) abgeschlossen werden, in allen Punkten mit dem deutschen Recht für vereinbar oder ist sie bereit, bei den Behörden der amerikanischen Streitkräfte auf eine Änderung der beanstandeten Dienstleistungsverträge hinzuarbeiten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Schlichtungsverfahren nach Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffung stattgefunden haben, und wer sind die Vertreter der Bundesregierung in dem Vertragsschlichtungsausschuß gemäß Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaflung? Das European Exchange System (EES), ein integrierender Bestandteil der im Bundesgebiet stationierten amerikanischen Streitkräfte, schließt im Interesse der Versorgung der amerikanischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder mit privaten Unternehmern sog. Konzessionärsverträge ab, z. B. über den Betrieb von Friseurläden, den Vertrieb von Zeitungen oder die Aufstellung von Waschautomaten. Die einzelnen Verträge sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann deshalb auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob diese Verträge in allen Punkten mit dem deutschen Recht vereinbar sind oder nicht. Nach Artikel 2 des in Ihren Fragen erwähnten deutsch=amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens stellen die deutschen Behörden den Behörden der amerikanischen Streitkräfte ihre guten Dienste zur Beilegung von Streitigkeiten aus Direktbeschaffungsverträgen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage sind die zuständigen Behörden bereit, bei Streitigkeiten aus Konzessionärsverträgen zu vermitteln und gutachtlich tätig zu werden. Anregungen hierzu können dem Bundesministerium der Finanzen übermittelt werden. Das EES ist als Bestandteil der amerikanischen Streitkräfte der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen. Das deutsch-amerikanische Direktbeschaffungsabkommen sieht aber vor, daß — falls nicht besondere vertragliche Bestimmungen zwischen den Vertragspartnern über eine Beilegung von Streitigkeiten getroffen worden sind — die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Vereinigten Staaten vor deutschen Gerichten verklagt werden kann. In einem solchen Rechtsstreit wird der Bund durch den Bundesminister der Finanzen vertreten, der seinerseits die Prozeßführungsbefugnis auf die zuständigen Behörden der Verteidigungslastenverwaltung delegiert hat. Diese Delegierung ist im Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1966, S. 118 veröffentlicht. Enthält ein Vertrag besondere Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten, so kann jeder Vertragspartner beantragen, daß die Streitigkeit einem Schlichtungsverfahren unterworfen wird. Das ist in Artikel 4 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens geregelt. Bisher haben Schlichtungsverfahren dieser Art nicht stattgefunden. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekanntgeworden, in dem ein solches Schlichtungsverfahren beantragt worden wäre. Da sich bislang kein Bedürfnis für ein Schlichtungsverfahren ergeben hat, ist auch der in Ihrer Frage erwähnte Vertragsschlichtungsausschuß nicht errichtet worden. Im Bundesministerium der Finanzen ist ein Fall bekannt, in dem sich Streitigkeiten aus einem Vertrage zwischen dem EES und einer deutschen Firma ergeben haben. In diesem Fall ist aber weder ein Schlichtungsverfahren beantragt noch eine Klage nach Artikel 3 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens erhoben worden. Vielmehr hat die deutsche Firma ihre erhobenen Ansprüche aus Besitzrecht und auf Schadenersatz zum Gegenstand eines Rechtsstreits wegen Entschädigung nach Artikel VIII Abs. (5) des NATO-Truppenstatuts gemacht. In diesem Rechtsstreit, in dem die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1169 einigten Staaten nach Artikel 12 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut (Bundesgesetzbl. II, 1961, S. 1183) auftritt, ist ein für die Firma ungünstiges Urteil ergangen, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/273 Fragen A 2 und 3) : Hat die Bundesregierung schon einmal in einem umfassenden Bericht feststellen lassen, in welchen Beziehungen sich die beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. als Inland behandeln? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, einen solchen umfassenden Bericht erarbeiten zu lassen? Die Bundesregierung besitzt bereits umfangreiches Material zu den von Ihnen angeschnittenen Themen. Diese Unterlagen werden z. Z. im Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit der DDR überarbeitet. Zur Sache selbst darf ich jetzt schon mitteilen: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit diesem Hohen Haus der Auffassung, daß der andere Teil Deutschlands für uns kein Ausland ist. Die DDR ist auch kein Teil der Bundesrepublik Deutschland; wir maßen uns keine Hoheitsbefugnisse über die dort lebenden Menschen an. Die in der DDR ergangenen Gesetze, Gerichtsurteile und Verwaltungsakte werden im Bundesgebiet anerkannt, sofern sie nicht den guten Sitten oder dem Zweck eines im Bundesgebiet geltenden Gesetzes widersprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung paßt das Begriffspaar Inland — Ausland nicht auf das besondere Verhältnis zwischen BRD und DDR. Wenn in Deutschland auch zwei unterschiedliche staatliche und gesellschaftliche Ordnungen existieren, so ergeben sich doch für die Angehörigen des einen deutschen Volkes andere Beziehungen der beiden Rechtsordnungen zueinander als sie zwischen anderen Völkern und Staaten bestehen. Vieles in dem besonderen Verhältnis zwischen den beiden Teilen Deutschlands folgt aus der Verantwortung der Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Für die Bundesregierung besitz neben menschlichen Erleichterungen Vorrangigkeit, auf dem Weg von Verhandlungen mit der Regierung der DDR gemeinsam rechtlich zu Formendes zu finden, das im Interesse beider Seiten liegt. Ihre Fragen können dahin beantwortet werden, daß die Untersuchung der Rechtslage in den verschiedensten Bereichen ebenso wie der im Bericht zur Lage der Nation angekündigte Versuch vergleichender Darstellungen zu den Arbeiten gehört, die die Bundesregierung in Verfolgung der von ihr erklärten Politik für nötig hält. Sie wird hierüber berichten, wenn es der Stand der Verhandlungen erlaubt. Die Bundesregierung schlägt vor und bittet darum, die weiteren Aspekte dieser Fragen im vertraulichen Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen zu erörtern, um keine Argumentation der erhofften Verhandlungen zu präjudizieren. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/273 Fragen A 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von 8580 registrierten Bewerbern zum Medizinstudium zu Beginn des Wintersemesters 1969/70 lediglich 2666 zugelassen wurden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses krasse Mißverhältnis zwischen der Studienmöglichkeit für zukünftige Arzte einerseits und der sich vergrößernden Zahl vakanter Kassenarztstellen andererseits zu beseitigen? Die Zahl der Bewerber und der zugelassenen Studenten im Fach Medizin sind der Bundesregierung bekannt. Sie wurden im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Numerus clausus am 21. 1. 1970 und auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Dichgans am 5. November 1969 bereits dem Bundestag mitgeteilt. Die ungewöhnlich hohe Zahl von Bewerbern in dem Fach Medizin läßt es in Anbetracht der vorhandenen Ausbildungskapazität der Hochschulen nicht zu, daß alle Bewerber zugelassen werden können. Eine Zulassung aller Bewerber hätte die Funktionsunfähigkeit der medizinischen Ausbildungsstätten zur Folge. Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten ;im Jahre 1968 einen starken Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten auch im Hinblick auf die zukünftige erforderliche Zahl der Absolventen empfohlen. Die Empfehlungen schlagen die 5-Jahres-Pläne für den Ausbau der bestehenden und die Errichtung neuer medizinischer Ausbildungsstätten vor. Die angestrebte Aufnahme-Kapazität beträgt 5000 Studienanfänger pro Jahr. Die Bundesregierung bemüht sich, die Länder beim Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten entsprechend diesen Empfehlungen zu unterstützen und sicherzustellen, daß diese zunächst angestrebte Zahl der Absolventen möglichst bald erreicht wird. Die Bundesregierung wird zum Beispiel unverzüglich im Rahmen ihres Sofortprogramms für die Hochschulen versuchen, Engpässe in der Medizin durch gezielte Maßnahmen zu beheben und die Ausbildungskapazität zu erweitern. Solche Engpässe bestehen besonders in den vorklinischen Fächern, während sich für den klinischen Teil der Ausbildung die verstärkte Beteiligung sog. Akademischer Krankenhäuser anbietet. Nach den Vorausberechnungen des Wissenschaftsrates besteht in der allgemeinen Medizin zur Zeit kein krasses Mißverhältnis zwischen der angestrebten Zahl an Studienanfängern und dem Bedarf an 1170 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Hochschulabsolventen. Das Ergebnis der Berechnungen des Wissenschaftsrates wurde durch eine im Auftrag des BMJFG angefertigte Studie über den Nachwuchsbedarf an Ärzten bestätigt. Bei den kassenärztlichen Vakanzen handelt es sich um ein Problem besonderer Art, zu dem sich die Bundesregierung bereits im Zusammenhang mit einer von Ihnen gestellten Frage am 21. 1. 1970 geäußert hat. Das BMBW wird aber auch die Frage der kassenärztlichen Versorgung im Rahmen seiner Zielvorstellungen über den Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten berücksichtigen. Die Berechnungen des Wissenschaftsrates und des BMJFG bedürfen einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf alle Umstände, die für den Bedarf an Absolventen wichtig sind. Dabei wird die Bundesregierung auf die Präventivmedizin, die Altenversorgung und die Arbeitsmedizin besonderen Wert legen. Auch die sich verändernde Arbeitszeit und Belastbarkeit der Ärzte wird zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/273 Fragen A 127 und 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland für die deutsche Obsterzeugung geltende Pflanzenschutzmittelverordnung, welche aus gesundheitlichen Erwägungen die Verwendung arsenhaltiger Spritzmittel unter Verbot stellt, durch ausländische Importe, insbesondere aus den EWG-Partnerländern Frankreich und Italien, ständig verletzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahre 1969 Obst, das bereits durch die Intervention vernichtet sein sollte, in Kisten gefüllt und auf dem Markt teilweise sogar als zweite Qualität verkauft wurde? Vor Inkraftreten der Vorschriften über erlaubte Rückstandsgehalte nach der deutschen Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz am 1. Januar 1968 wurde wiederholt über Arsengehalte an Obstsendungen bei Einfuhren berichtet. Neuerliche repräsentative Ermittlungen bei mehreren LebensmittelUntersuchungsämtern in den Ländern (Hamburg, Münster, Stuttgart, Augsburg), die z. B. für solche Rückstandsuntersuchungen zuständig sind, haben jedoch keine nennenswerten Beanstandungen, auch nicht im Jahre 1969, ergeben. In der Bundesrepublik wurden 1969 keine Interventionen bei Obst vorgenommen. Eine mißbräuchliche Verwendung der betreffenden Erzeugnisse scheidet deshalb in der Bundesrepublik aus. Konkrete Anhaltspunkte, daß in anderen Mitgliedstaaten der EWG Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 165/67/EWG der Kommission über die Verwendung der Erzeugnisse, deren Ankauf die Mitgliedstaaten im Rahmen der Interventionen auf dem Obst- und Gemüsemarkt getätigt haben, vorgekommen sind, liegen nicht vor. Nach Artikel 2 der genannten Verordnung treffen allein die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur vorgeschriebenen Verwendung der intervenierten Erzeugnisse. Die Bundesregierung ist aber entschlossen, bei nachweislichen Verstößen gegen die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen in Brüssel mit allem Nachdruck auf Abstellung zu bestehen. Nach § 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz vom 30. November 1966, die mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in Kraft getreten ist, ist die unmittelbare oder mittelbare Behandlung von Pflanzen und Pflanzenschutzerzeugnissen u. a. mit arsenhaltigen Präparaten verboten, wenn solche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen. Die festgesetzte O-Toleranz gilt auch für Einfuhren. Mit diesen Vorschriften sind jedoch natürlich vorkommende Arsengehalte über den Boden zur Pflanze nicht auszuschließen. Diese können z. B. bei Äpfel bis zu 0,1 ppm betragen; auch Getreide und Gemüse enthalten ähnliche natürliche vorkommende Rückstandgehalte. Bekannt ist, daß sich in Garnelen oder Muscheln bis zu 90 ppm natürlich vorkommendes Arsen nachweisen läßt. Begründet auf diese Feststellungen konnte deshalb in Brüssel zu der in Vorbereitung befindlichen Höchstmengen-Richtlinie keine Einigkeit über die von der deutschen Delegation vorgeschlagene O-Toleranz für Arsen erzielt werden. Die Beneluxländer wünschen eine Berücksichtigung des natürlich vorkommenden Arsengehaltes bei Obst und Gemüse von 0,1 ppm, während Italien und Frankreich sich nach wie vor für die Anwendung dieser Präparate einsetzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 20. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Faller (Drucksache VI/245 Fragen B 3 und 4) : Wie haben sich die amtlichen deutsch-französischen Kontakte wegen der Zahlung von Gewerbesteuer durch die französische Elektrizitätsgesellschaft „Electricité de France" an die Gemeinde Märkt (Kreis Lörrach) seit meiner letzten Anfrage im April 1961 entwickelt? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Hinblick auf die bald 40jährigen erfolglosen Bemühungen der vom 2. Weltkrieg schwer betroffenen Gemeinde Märkt für eine einmalige, großzügige Sonderregelung — unabhängig von der Rechtslage — einzusetzen, nachdem die Steuerschuld der „Electricité de France" sich schon 1936 auf rund 40 000 Reichsmark belaufen hatte? In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung wiederholt in verschiedensten Gremien versucht, die Angelegenheit mit der französischen Seite zu erörtern. Die französische Seite hat aber bislang eine Sachdiskussion stets abgelehnt, weil das Stauwehr Märkt durch internationale Verträge (Versailler Vertrag, Vertrag vom 27. Oktober 1956 über den Ausbau des Oberrheins) der deutschen Steuerhoheit entzogen sei. Erst neuerdings zeichnet sich die französische Bereitschaft ab, ungeachtet der abweichenden Rechtspositionen in Sachgespräche einzutreten. Die Bundesregierung bemüht sich, in diesen Gesprächen zu einer pragmatischen Lösung zugunsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1171 der Gemeinde Märkt zu gelangen. Die evtl. Gewerbesteuereinnahme darf indessen nicht überschätzt werden; denn nach den französischen Angaben ist die französische Elektrizitätsgesellschaft als öffentliches Unternehmen grundsätzlich gehalten, keine Gewinne zu erzielen. Zu der von Ihnen angesprochenen „einmaligen Sonderregelung" ist darauf hinzuweisen, daß es Sache des kommunalen Finanzausgleichs der Länder ist, den finanzschwachen Gemeinden zu helfen. Nach Mitteilung des Finanzministeriums von Baden-Württemberg kam die Gemeinde Märkt aufgrund des Landesfinanzausgleichsgesetzes in den vergangenen Jahren in den Genuß der sog. „Sockelgarantie". Das hat zur Folge, daß der Steuerausfall bezüglich des Stauwehrs der Gemeinde über die Ausgleichsbeträge im wesentlichen ersetzt worden ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Barche (Drucksache VI/245 Fragen B 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Angehörigen der Wehrmacht, die während des Krieges in einem besetzten Land waren und ihren Wehrsold in der Währung dieses Landes erhalten haben, nach der Kapitulation des Deutschen Reichs, teilweise noch im besetzten Land oder später bei der Deutschen Reichsbank, das in ihrem Besitz befindliche ausländische Geld gegen eine Abgabebescheinigung abgeben mußten, ohne daß sie dafür entsprechend dem Umrechnungskurs deutsches Geld erhalten haben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen davon betroffenen ehemaligen Wehrmachtsangehörigen nachträglich zu ihrem Recht zu verhelfen, zumal die immer auf deutschem Gebiet stehenden Wehrmachtsangehörigen ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und dadurch keinen Verlust erlitten haben? Der unter Ihrer 1. Frage wiedergegebene Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Die ausländischen Zahlungsmittel, welche den deutschen Soldaten bei ihrer Gefangennahme abgenommen wurden, sind ebenso wie die aufgrund der Militärregierungsgesetze Nr. 53 abgelieferten ausländischen Zahlungsmittel von den Alliierten zum Zwecke der Reparation weggenommen worden. Es handelt sich also um Reparationsschäden. Eine gesetzliche Regelung dieser Schäden ist durch das mit Wirkung vom 1. Januar 1969 in Kraft getretene Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) vom 12. Februar 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 105) getroffen worden. Das Reparationsschädengesetz sieht jedoch keine Entschädigung für den Verlust von Zahlungsmitteln vor, da auch die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Ostgeschädigten für derartige Verluste nach dem Lastenausgleichsgesetz keine Entschädigung erhalten. Auf Tz. 112 der Begründung zum Reparationsschädengesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Dezember 1967 (BT-Drucksache V/2432) darf ich verweisen, die hierzu nähere Ausführungen enthält. Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung keine Möglichkeit für eine andere Regelung dieser Verluste. Sie kann auch nicht durch einen Vergleich mit den Wehrmachtsangehörigen begründet werden, ,die ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und deshalb keinen Verlust erlitten hahen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/245 Frage B 7) : Trifft es zu, daß in Traben-Trarbach drei große Wohnblocks, die in den 50er Jahren für französische Besatzungsfamilien gebaut worden sind, seit zwei Jahren leerstehen und 40 zum Teil große Wohnungen darin an einheimische Wohnungsbewerber nicht vergeben werden können, weil nach Angaben der Bundesvermögensverwaltung die Kosten für die Reparaturen dieser Häuser nicht aufgebracht werden können? Es trifft nicht zu, daß die in Traben-Trarbach von den französischen Stationierungsstreitkräften von März bis September 1969 übergebenen Wohnungen deswegen leerstehen, weil die Instandsetzungskosten nicht aufgebracht werden könnten. Die Instandsetzung der Wohnungen wurde lediglich zurückgestellt, bis feststeht, ob die Wohnungen auf die Dauer für Zwecke des Bundes benötigt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als einer derer im Hause, die nicht ständig im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen mitarbeiten, kann ich mir natürlich nur ein Urteil über die Qualität, die Richtigkeit und die Fixigkeit der Arbeit der CDU/CSU machen — und Sie haben dieses Zitat hier wieder aufgegriffen —, indem ich am praktischen Beispiel prüfe, inwieweit die Arbeit einzelner Gruppen der CDU/CSU korrekt und in Ordnung ist. So gibt es einen Antrag auf Drucksache VI/ 14, einen Gruppenantrag von Abgeordneten der CSU und auch der CDU betreffend Verlängerung mietpreisrechtlicher Vorschriften. Herr Orgaß war wohl der Meinung, das würde auch für Hamburg gelten. Wenn man sich aber die Begründung dieses Gesetzentwurfs ansieht, stellt man fest, daß — zumindest nach der Begründung, in den Paragraphen sieht es dann etwas anders aus — diese



    Dr. Apel
    Initiative nur für München gelten soll. Wir Sozialdemokraten kommen zu dem Ergebnis, daß hier eben doch wieder einmal mit der heißen Nadel genäht worden ist, wie es Frau Meermann genannt hat. Aber sie werden dazu sicherlich noch etwas zu sagen haben.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang unterstreichen, daß es sich bei dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eben nicht um einen Gruppenantrag handelt, sondern daß hinter dem Antrag VI/159 sowohl die Sozialdemokraten als auch die FDP stehen. Für uns ist das ein ganz besonders gutes Zeichen, daß diese Koalition in der Lage ist, wohnungspolitische Fehlentscheidungen vergangener Regierungen auszubügeln und zu verändern und an das anzupassen, was heutzutage notwendig ist. Ich unterstreiche in diesem Zusammenhang, daß den Kollegen von der FDP hier unser Dank gebührt, insbesondere dem Hamburger Abgeordneten der FDP, Herrn Kirst.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Sie werden vielleicht fragen, wieso die Koalitionsfraktionen der Meinung sind, daß für Hamburg und für München eine Verlängerung der Mietpreisbindung notwendig ist. Nun, wir haben uns endlich von den Berechnungen des Lücke-Plans gelöst, und wir sind zu effektiven Zahlen gekommen.

    (Abg. Mick: Sie sind nicht im Bilde, Herr Apel, Sie werfen sogar die Begriffe durcheinander! Sie müssen sich um die Materie kümmern!)

    1— Herr Mick, Sie können hier nicht „Mick" reden, auch nicht mitreden, sondern Sie müssen sich schon zu Wort melden, wenn Sie mich etwas fragen wollen.

    (Abg. Mick: Keine Ahnung haben Sie!)

    Wir haben einmal für Hamburg sehr genau nachgerechnet, und wir kommen zu dem Ergebnis, daß in Hamburg immer noch ein Wohnungsfehlbestand von 7,6 % ist und daher in Hamburg Verhältnisse gegeben sind, die es nicht zulassen, daß wir jetzt die Mietpreisbindung aufheben. Uns fehlen noch weit über 50 000 Wohnungen; das ist weitgehend unbestritten. Deswegen sind wir froh, daß wir diesen Gesetzentwurf vorlegen konnten. Dieser Gesetzentwurf bedeutet für die Hansestadt, daß der Altbauwohnungsbestand, der gut 40 % ausmacht, weitgehend von übertriebenen Mietpreisbindungen verschont bleibt. Nach unserem Gesetzentwurf wird lediglich eine Mietpreiserhöhung um 10 % zum 1. 1. 1971 möglich sein. Dieser Gesetzentwurf führt auch dazu, daß öffentlich begünstigte Neubauten aus ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen herausbleiben, weil es für den gleichen Zeitraum für sie bei der Kostenmiete bleibt. Da wir sowieso davon ausgehen können, daß bei den sozial geförderten Wohnungen ungerechtfertigte Mietpreissteigerungen nicht zu erwarten sind, können wir damit sicherstellen, daß für die nächsten Jahre bis Ende 1972 in Hamburg die Mieter vor ungerechtfertigten Mietpreissteigerungen verschont bleiben.
    Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch den Art. 2 § 2, der es auch für Hamburg möglich machen
    wird, in Zukunft bei einer mißbräuchlichen Benutzung dieses Gesetzes zu höheren Mieten zu kommen. Wir haben natürlich auch in Hamburg Fälle gehabt, in denen bei Luxuswohnungen, die unter die Definition der bisherigen Mietpreisbindung fallen, von den Mietern dieser Wohnungen Mieten nur im Rahmen dieses Gesetzes bezahlt werden. Das führt dazu, daß dort der Mietzins zu niedrig ist und die Wohnungs- und Grundeigentümer sich zu Recht darüber beschweren, daß hier Mißbrauch getrieben wird. Wir begrüßen es also, daß in diesem Gesetz eine Klausel enthalten ist, die es möglich macht, in diesem Falle die Mieten auf die Kostenmiete anzuheben.
    Wir möchten aber den zuständigen Ausschuß, an den dieser Gesetzentwurf verwiesen wird, auch darum bitten, zu überprüfen, ob es nicht notwendig ist, in dieses Gesetz eine Definition aufzunehmen, was ein Wohnraum im Sine dieses Gesetzes ist. Sie erinnern sich daran, daß wir bei der Verlängerung der Mietpreisbindung bis zum Ende dieses Jahres nicht klar definiert haben, was ein Wohnraum ist. Das hat in Hamburg doch zu einigen Schwierigkeiten geführt, indem Räume, die eigentlich nicht für Wohnzwecke geeignet sind, mitgezählt worden sind, um mit der jeweiligen Zahl von Wohnräumen in den Bereich der Großraumwohnung hinein und damit aus der Mietpreisbindung herauszukommen.

    (Abg. Mick: Dafür ist Hamburg verantwortlich!)

    — Nein, Herr Mick, dafür sind wir verantwortlich, weil wir alle zusammen damals bei diesem Gesetz etwas unvorsichtig gearbeitet haben. Wir bitten also den Ausschuß, zu prüfen, ob -es heute und jetzt noch notwendig ist, eine Veränderung, eine Präzisierung, was Wohnraum ist, vorzunehmen. Es könnte sein, daß der Sachstand uns sagt, das ist gar nicht mehr notwendig; die strittigen Fälle sind geregelt.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließen. Die Koalitionsfraktionen haben Ihnen diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir wissen, daß zumindest ein Teil der Fraktion der CDU/CSU diese Initiative unterstützt, weil es ja einen entsprechenden Gruppenantrag gibt. Wir sind froh darüber, denn auf diese Art und Weise werden wir es fertigkriegen, sehr bald eine Regelung zu finden, die uns in Hamburg für weitere zwei Jahre aus den Schwierigkeiten herausbringt und uns die Möglichkeit gibt, in Hamburg in den verbleibenden 23/4 Jahren bis Ende 1972 den Wohnungsbau so voranzubringen, daß wir es hoffentlich nicht nötig haben werden, Ende 1971 erneut vor dieses Haus zu treten und um eine zusätzliche Verlängerung zu bitten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Der Antrag ist begründet. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Geisenhofer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Franz Xaver Geisenhofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Regie-



    Geisenhofer
    rungskoalition - Drucksache VI/159 , den Herr
    Dr. Apel soeben begründet hat, beinhaltet im wesentlichen und im Grundsätzlichen die gleichen Probleme und die gleichen Anliegen wie der Gruppenantrag der CDU/CSU auf Drucksache VI/14. Der Unterschied liegt im Zeitlichen begründet, nämlich darin, daß wir diesen Antrag drei Monate früher eingereicht haben, während Sie, meine Kollegen von der SPD und FDP, nun erst nachziehen.
    Herr Dr. Riedl und ich haben bei der ersten Lesung am 12. November vergangenen Jahres unseren Antrag damit begründet, daß in München wohnungspolitisch eine Sondersituation herrscht und daß deswegen die Verlängerung der Mietpreisbindung vom 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1972, also über die Zeit der Olympiade Münchens hinaus, dringend notwendig ist. Die Begründung liegt auch noch darin, daß in München ca. 17 000 Wohnungen fehlen, daß ein jährlicher Zuzug von 30 000 bis 40 000 Menschen zu verzeichnen ist und daß die Olympiade, die zweifellos den Wohnungsmarkt belasten wird, nun auf München zukommt.
    Der Herr Kollege Schmidt hat anläßlich der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs im November zu unseren Gesetzentwürfen Stellung genommen, und Sie, Herr Kollege Schmidt, haben gesagt: Wir werden bessere Vorlagen bringen, die auch zeitlich weitere Fristen enthalten, und wir werden alles tun, daß in diesem Hohen Hause bessere Anträge verabschiedet werden. Darf ich Sie, Herr Kollege Schmidt, und die Münchner SPD-Kollegen fragen: Wo sind die besseren Anträge, wo sind jene fünf Anträge, die man uns Abgeordneten der CSU am 16. Oktober 1969 in München mit der Bitte, sie zu unterstützen, vorgelegt hat und die man dann in einer großangelegten Pressekonferenz der Bevölkerung Münchens dargelegt hat? Wo sind diese Anträge? Wo ist der Antrag über die Erhöhung des Wohngeldes? Wo ist der Antrag über die Rückkehr zum Schwarzen Kreis und zum qualifizierten Mieterschutz? Wo ist der Antrag zur Verbesserung des Mieterschutzes bei Umwandung von Altbau- in Eigentumswohnungen? Wo ist der Antrag: Verbot der Zweckentfremdung von Altbauwohnungen zu gewerbsmäßigen Massenquartieren und Gastarbeiterschlafstellen, die in München so viel Ärgernis in der Bevölkerung, bei Mietern und auch bei den Gastarbeitern selbst, erregt?
    Wir haben, meine Herren Kollegen von der SPD, unsere fünf Gesetzentwürfe eingereicht, und sie liegen dem Ausschuß vor. Sie haben billige Versprechungen gemacht, die Sie jetzt, wie es scheint, nicht erfüllen können. Ich fühle mit Ihnen, wie schwer es Ihnen fallen muß, daß Sie diesmal nicht sagen können: Die unsoziale CSU ist schuld, sie hat uns unsere Anträge kaputt gemacht.
    Meine Damen und Herren, die jetzt vorliegenden Anträge sollen Härten beseitigen oder Härten mildern, zum mindesten neue Härten nicht aufkommen lassen; aber das Wohnungsproblem, die Wohnungsnot, der Wohnungsfehlbestand wird mit diesen Anträgen nicht gelöst. Hierzu sind weitere Maßnahmen dringend notwendig, Herr Bundesminister. Ich meine, notwendig ist die permanente Fortsetzung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch raumordnerische Maßnahmen, Maßnahmen zur organischen Stadtentwicklung beispielsweise in München — und nicht Maßnahmen zu einer überhitzten Stadtentwicklung, bei der man die Nachfolgelasten im Wohnungsbau, im Schulhausbau und all den anderen Bereichen einfach nicht mehr in den Griff bekommen kann.
    Ein schwieriges Problem, Herr Bundesminister, sind die fehlbelegten Wohnungen, ein Problem, das mit allem Ernst in diesem Hohen Hause angegangen werden muß. Kleine und mittlere Einkommensbezieher sind in freifinanzierte teure Wohnungen abgedrängt, wo sie 30 bis 40 % ihres Einkommens für Miete zahlen müssen, Mieten von 400 und 500 DM bei einem Monatseinkommen von 1000 DM. Das ist untragbar, während auf der anderen Seite — das muß in diesem Hause auch einmal angesprochen werden — Großverdiener in staatlich subventionierten Sozialwohnungen leben. Jeder soll in seiner liebgewordenen Wohnung bleiben, niemand soll sie verlassen müssen; aber hier müssen Lösungen geschaffen werden.
    Schuld an diesem Abdrärngen ist auch die viel zu
    eng gezogene Einkommensgrenze im sozialen Wohnungsbau. Die CDU/CSU-Fraktion hat soeben — und Herr Dr. Czaja hat diesen Antrag begründet — eine Initiative ergriffen, diese Einkommensgrenzen zu erhöhen.
    Ein ganz wichtiges Problem, Herr Bundesminister, das ich noch ansprechen möchte, ist die Erhöhung des Wohngeldes. Wir von der CDU/CSU haben am 12. November des vergangenen Jahres einen diesbezüglichen Antrag eingereicht, der dem Anliegen der einkommensschwachen Mieter weitestgehend entgegenkommt. Ich bitte herzlich und dringend, daß im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen endlich mit der Beratung dieser Materie begonnen wird. Sie, Herr Bundesminister, haben in diesem Hohen Hause anläßlich der ersten Beratung unseres Gesetzes feierlich erklärt, daß Sie noch im Dezember 1969 den Wohngeldbericht vorlegen und auch selbst eine Novelle zum Wohngeldgesetz einbringen würden. Einen Monat später, im Dezember, haben Sie im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen durch Ihnen Staatssekretär erklären lassen, daß der Wohngeldbericht zwar fertig sei, daß er aber bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts zurückgestellt werde. Darf ich einmal fragen, was hat die Vorlage des Wohngeldberichts mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts zu tun? Auch wir waren und sind der Meinung, daß ausgabewirksame Gesetze bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts zurückgestellt werden müssen. Aber das berechtigt doch nicht, dem Parlament und der Opposition wichtige Beratungsunterlagen vorzuenthalten. Ich bitte also dringend, Herr Bundesminister, daß der Wohngeldbericht umgehend vorgelegt wird. Sie haben nun in ihrer heutigen Rede zugesagt, ihn in cien nächsten acht oder vierzehn Tagen vorzulegen.