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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 26. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 28. Februar 1970 Inhalt: Eintritt des Abg. Geldner in den Bundestag 1117 A Amtliche Mitteilungen 1117 A Fragestunde (Drucksachen VI/273, VI/282) Fragen des Abg. Krammig: Haltung der deutschen Delegation bei den Brüsseler Verhandlungen über das sog. Tabakpaket — Unterrichtung und Stellungnahme des Bundestages . . . 1117 C Frage des Abg. Dr. Häfele: Gewährung von Hilfe für Betriebe des biologischen Landbaues Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1118 A, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1118 C Fragen des Abg. Dr. Gölter: EWG-Weinmarktordnung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 1118 D, 1119 A, B, C, D, 1120 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 1119 A, D Strohmayr (SPD) 1119 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1119 C Dröscher (SPD) 1119 C von Hassel, Präsident 1119 C Frage des Abg. Dr. Enders: Erhöhung der den Familienangehörigen einberufener Wehrpflichtigen zur Unterhaltssicherung zustehenden Beträge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1120 B Frage des Abg. Leicht: Verluste der Bundeswehr an Flugzeugen vom Typ Starfighter Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1120 B, C Leicht (CDU/CSU) 1120 C Frage des Abg. Flämig: Einberufung der Wehrpflichtigen nach Absolvierung des Technischen Gymnasiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 1120 D, 1121 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 1121 A Frage des Abg. Dr. Jobst: Auflösung von Standortverwaltungen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . , 1121 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) 1121 B Stahlberg (CDU/CSU) 1121 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Frage des Abg. Dr. Jobst: Beantwortung der Anfragen von Abgeordneten an einen Minister Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 1121 D Fragen des Abg. Buchstaller: Human-Zentrifuge im Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1122 A, B, C Buchstaller (SPD) . . . . . . 1122 B, C Frage des Abg. Dr. Schmude: Beurlaubung von Wehrpflichtigen zur Aufnahme eines Ingenieurschulstudiums Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1122 D, 1123 A, B, C, D Dr. Schmude (SPD) . . . . . 1123 A, B Stahlberg (CDU/CSU) 1123 C Damm (CDU/CSU) 1123 C Jung (FDP) 1123 D Fragen der Abg. Frau Dr. Orth: Lehrgänge für Soldaten auf Zeit zum Erwerb der Fachhochschulreife Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 1124 A, B Dr. Huys (CDU/CSU) 1124 B Fragen der Abg. Frau von Bothmer: Versehrtenrente des bei dem Überfall von Lebach verletzten ehemaligen Gefreiten Schulz — Versicherung der Soldaten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 1124 C, 1125 A, B, C, D, 1126 A Frau von Bothmer (SPD) 1125 A Maucher (CDU/CSU) . . . . 1125 B, C Josten (CDU/CSU) . 1125 C Jung (FDP) .........1125 D Fragen des Abg. Maucher: Härten bei der Einberufung der Söhne von Schwerbeschädigten und Kriegerwitwen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1126 B, C Maucher (CDU/CSU) . . . 1126 C Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) : Zahl der nicht eingezogenen Wehrpflichtigen Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . • . • 1126 C, 1127 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 1127 A Frage des Abg. Dr. de With: Mindestalter des Vorsitzenden und der Beisitzer von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 1127 B, C Dr. de With (SPD) 1123 B, C Fragen der Abg. Stahlberg und Zink: Vorfälle in Dienststellen des zivilen Ersatzdienstes — Gestaltung des zivilen Ersatzdienstes Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1127 D, 1128 B, C, D, 1129 A Stahlberg (CDU/CSU) . . . . . 1128 B, C Zink (CDU/CSU) . . . . . . . 1128 C, D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1128 D Frage des Abg. Zebisch: Vertrieb von Waren durch Zivilversehrte 1129 A Frage des Abg. Folger: Ausgewiesene Gastarbeiter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 B, C Folger (SPD) 1129 C Frage der Abg. Frau Funcke: Wegeunfalischutz der berufstätigen Mütter Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1129 D, 1130 A, B Frau Funcke (FDP) 1130 A Frage des Abg. Dr. Haack: Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrrads für Beschädigte Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 B Frage des Abg. Wolf: Bundesausschuß für Berufsbildung Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1130 C, D Wolf (SPD) 1130 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 III Frage des Abg. Weigl: Urteil des Bundessozialgerichts betr. Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente Dr. Auerbach, Staatssekretär . . . 1130 D Frage des Abg. Bay: Einweisung von Ersatzdienstleistenden in das Lager Schwarmstedt Dr. Auerbach, Staatssekretär . . 1131 A, C Bay (SPD) . . . . . . . . . . 1131 B Würtz (SPD) . . . . . . . . . 1131 C Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 1131 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/142) — Erste Beratung — Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 1132 A Frau Meermann (SPD) . . . . . 1135 A Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 1138 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 1139 C Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 1143 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften (SPD, FDP) (Drucksache V1/159) — Erste Beratung — Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1145 D Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 1146 D Kirst (FDP) . . . . . . . . . 1148 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 1149 B Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 1151 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1152 C Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache VI/279) — Erste Beratung — . . . 1153 B Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/ 189) Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 1 153 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 1154 C Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 1156 D Kleinert (FDP) . . . . . . . . 1157 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (Abg. Stücklen, Strauß, Wagner [Günzburg], Dr. Riedl [München], Dr. Kreile, Geisenhofer, Dr. Schneider [Nürnberg], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/253) — Erste Beratung — Stücklen (CDU/CSU) 1159 A Porzner (SPD) . . . . . . . 1160 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 1161 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (Abg. Stücklen, Ehnes, Dr. Zimmermann, Strauß, Dr. Probst, Gierenstein, Rainer, Kiechle u. Gen.) (Drucksache VI/244) — Erste Beratung — Ehnes (CDU/CSU) . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von nach § 19 des Zahnheilkundegesetzes berechtigten Personen zur Behandlung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Drucksache VI/276) — Erste Beratung — . . . . . . . 1162 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Januar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Einbeziehung und Beitreibung von Beiträgen der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/277) —Erste Beratung — 1162 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Grundrentenabfindung in der Kriegsopferversorgung (Rentenkapitalisierungsgesetz) (Drucksache VI/274) — Erste Beratung — Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 1163 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 1164 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 1164 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter (Drucksache VI/275) — Erste Beratung — 1165 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt (Drucksache VI/80) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/264) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1165 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. europäischer Agrarmarkt (Drucksachen VI/63, VI/255) . . . 1165 D IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 22/69 — Erhöhung des Zollkontingents für feste Brennstoffe) (Drucksachen VI/153, VI/267) 1165 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeit des Kohlengroßhandels und für Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Kohlengroßhandels und der Vermittlertätigkeiten in Handel und Industrie auf demselben Gebiet Richtlinien des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Augenoptikers (Drucksachen VI/17, VI/97, VI/268) . . 1166 A Nächste Sitzung 1166 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1167 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 7 zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/189) 1167 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauff betr. Steuervorteile durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin . . . . . . . 1167 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Kempten) betr. European Exchange System 1168 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein betr. gegenseitige Behandlung der beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. Inland 1169 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung betr. Zulassung von Bewerbern zum Medizinstudium . . 1169 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Verletzung der Pflanzenschutzmittelverordnung durch ausländische Importe . . . . . 1170 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Faller betr. Zahlung von Gewerbesteuer durch eine französische Elektrizitätsgesellschaft an die Gemeinde Märkt . . . . . . . . . . 1170 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Barche betr. ausländische Zahlungsmittel deutscher Wehrmachtangehörige . . . . . . . . . 1171 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dröscher betr. leerstehende Wohnblocks für französische Stationierungsstreitkräfte in Traben-Trarbach 1171 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1117 26. Sitzung Bonn, den 28. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 13. Sitzung, Seite 461 D, Zeile 1 statt „14. November 1969" : „21. November 1969" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Ahrens * 31. 1. Dr. Aigner ** 29. 1. Alber * 31. 1. Amrehn * 31. 1. Bals * 31. 1. Bauer (Würzburg) * 31. 1. Dr. Bayerl * 31. 1. Bergmann** 30. 1. Bewerunge 28. 1. Dr. Birrenbach 31. 1. Blumenfeld * 31. 1. Brück ** 29. 1. Burgemeister 28. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 31. 1. Dr. Dittrich ** 30. 1. Dollinger 31. 1. Draeger ' 31. 1. Frau Dr. Elsner 31. 1. Fritsch * 31. 1. Dr. Furler * 31. 1. Dr. Gleissner 7. 2. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 1. Haase (Kellinghusen) * 31. 1. Frau Dr. Henze 31. 1. Frau Herklotz * 31. 1. Dr. Hermesdorf * 31. 1. Hösl' 31. 1. Horn 28. 1. Jung ** 29. 1. Dr. Jungmann 31. 1. Dr. Kempfler * 31. 1. Frau Klee * 31. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 31. 1. Klinker ** 30. 1. Lautenschlager 31. 1. Lemmrich * 31. 1. Lenze (Attendorn) * 31. 1. Lenzer ** 29. 1. Lücke (Bensberg) 31. 1. Dr. Müller (München) * 31. 1. Pieroth 28. 1. Pöhler * 31. 1. Dr. Preiß 28. 1. Richter * 31. 1. Dr. Rinderspacher * 31. 1. Rohde 28. 1. Roser * 31. 1. Dr. Rutschke * 31. 1. Frau Schanzenbach 28. 1. Schirmer 31. 1. Schlee 28. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schmidt (Würgendorf) * 31. 1. Dr. Schmücker * 31. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 31. 1. Sieglerschmidt * 31. 1. Dr. Siemer 28. 1. Dr. Starke (Franken) ** 30. 1. Struve 28. 1. Tallert ** 29. 1. Unertl 31. 1. Frau Dr. Walz * 31. 1. Westphal 28. 1. Frau Dr. Wolf 28. 1. Wienand * 31. 1. Wohlrabe 28. 1. b) Urlaubsanträge Frehsee 28. 2. Hauck 15. 2. Anlage 2 Umdruck 7 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zu dem Ausschußantrag in der Übersicht 1 des Rechtsausschusses (5. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - Drucksache VI/189 - Der Ausschußantrag - Drucksache VI/189 - erhält folgende Fassung: „Der Bundestag wolle beschließen, 1. sich in der Streitsache 2 BvF (C. lfd. Nr. VI/2) gegenüber dem Bundesverfassungsgericht dahin gehend zu äußern, daß der Antrag des Landes Hessen abgelehnt wird; 2. zu den übrigen nachstehend aufgeführten Streitsachen von einer Äußerung vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen." Bonn, den 21. Januar 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (Drucksache VI/245 Fragen A 26 und 27): Hält die Bundesregierung den gegebenen steuerlichen Anreiz für Großverdiener, in Berlin zu investieren, für ein vermögenspolitisch akzeptables Instrument zur Sicherung der Lebensfähigkeit Berlins? Hält es die Bundesregierung für wünschenswert zu überprüfen, welche der beiden Möglichkeiten zu einem höheren wirtschaftlichen und strukturell gewünschten Wachstum in Berlin führt: entweder - wie bisher - eine indirekte Unterstützung durch 1168 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Steuervergünstigungen für private Investoren oder eine direkte Unterstützung durch die öffentliche Hand in höhe der jetzt erlittenen Steuermindereinnahmen? Das Ausmaß der Steuervorteile, die durch Inanspruchnahme der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes für Investitionen in Berlin erzielt werden können, ist wiederholt vom Finanzausschuß dieses Hohen Hauses erörtert worden. Der Finanzausschuß ist dabei stets zu dem Ergebnis gekommen, daß die Notwendigkeit, zur Sicherung der Lebensfähigkeit von Berlin eine rege Investitionstätigkeit in dieser Stadt aufrechtzuerhalten, die im Berlinhilfegesetz vorgesehenen Steuervergünstigungen rechtfertigt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie glaubt, daß die teilweise nicht unbedenklichen vermögenspolitischen Auswirkungen insbesondere der 75%igen Abschreibungsvergünstigung des § 14 BHG durch die am 1. Januar 1970 wirksam gewordene Einschränkung der Vergünstigung auf Gebäude, die zu mehr als 80 v. H. der Fabrikation, der Forschung und Entwicklung oder Wohnzwecken eigener Arbeitnehmer dienen, auf ein vertretbares Maß zurückgeführt worden sind. Im Rahmen der Vorarbeiten für die Steuerreform werden sämtliche steuerlichen Vergünstigungen einschließlich der Vergünstigungen des Berlinhilfegesetzes auf ihre Berechtigung und Angemessenheit überprüft werden. Ich habe veranlaßt, daß im Rahmen dieser Überprüfung auch untersucht wird, ob es möglich und zweckmäßig ist, die Investitionstätigkeit in Berlin in Zukunft statt durch steuerliche Vergünstigungen durch entsprechende offene Subventionen zu fördern. Insbesondere soll überprüft werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um den in der vorigen Fragebeantwortung genannten Effekt zu erhalten, falls ein Teil der Steuerpräferenzen fortfällt. Es ist selbstverständlich, daß diese Probleme — wie bisher — zu gegebener Zeit im engen Einvernehmen mit dem Berliner Senat zu erörtern sein werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache VI/245 Fragen A 55 und 56) : Hält die Bundesregierung die Dienstleistungsverträge, die zwischen dem European Exchange System (EES) als Behörde der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und den deutschen Vertragspartnern (Konzessionären) abgeschlossen werden, in allen Punkten mit dem deutschen Recht für vereinbar oder ist sie bereit, bei den Behörden der amerikanischen Streitkräfte auf eine Änderung der beanstandeten Dienstleistungsverträge hinzuarbeiten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Schlichtungsverfahren nach Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffung stattgefunden haben, und wer sind die Vertreter der Bundesregierung in dem Vertragsschlichtungsausschuß gemäß Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaflung? Das European Exchange System (EES), ein integrierender Bestandteil der im Bundesgebiet stationierten amerikanischen Streitkräfte, schließt im Interesse der Versorgung der amerikanischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder mit privaten Unternehmern sog. Konzessionärsverträge ab, z. B. über den Betrieb von Friseurläden, den Vertrieb von Zeitungen oder die Aufstellung von Waschautomaten. Die einzelnen Verträge sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann deshalb auch nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob diese Verträge in allen Punkten mit dem deutschen Recht vereinbar sind oder nicht. Nach Artikel 2 des in Ihren Fragen erwähnten deutsch=amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens stellen die deutschen Behörden den Behörden der amerikanischen Streitkräfte ihre guten Dienste zur Beilegung von Streitigkeiten aus Direktbeschaffungsverträgen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage sind die zuständigen Behörden bereit, bei Streitigkeiten aus Konzessionärsverträgen zu vermitteln und gutachtlich tätig zu werden. Anregungen hierzu können dem Bundesministerium der Finanzen übermittelt werden. Das EES ist als Bestandteil der amerikanischen Streitkräfte der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen. Das deutsch-amerikanische Direktbeschaffungsabkommen sieht aber vor, daß — falls nicht besondere vertragliche Bestimmungen zwischen den Vertragspartnern über eine Beilegung von Streitigkeiten getroffen worden sind — die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Vereinigten Staaten vor deutschen Gerichten verklagt werden kann. In einem solchen Rechtsstreit wird der Bund durch den Bundesminister der Finanzen vertreten, der seinerseits die Prozeßführungsbefugnis auf die zuständigen Behörden der Verteidigungslastenverwaltung delegiert hat. Diese Delegierung ist im Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1966, S. 118 veröffentlicht. Enthält ein Vertrag besondere Bestimmungen über die Beilegung von Streitigkeiten, so kann jeder Vertragspartner beantragen, daß die Streitigkeit einem Schlichtungsverfahren unterworfen wird. Das ist in Artikel 4 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens geregelt. Bisher haben Schlichtungsverfahren dieser Art nicht stattgefunden. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekanntgeworden, in dem ein solches Schlichtungsverfahren beantragt worden wäre. Da sich bislang kein Bedürfnis für ein Schlichtungsverfahren ergeben hat, ist auch der in Ihrer Frage erwähnte Vertragsschlichtungsausschuß nicht errichtet worden. Im Bundesministerium der Finanzen ist ein Fall bekannt, in dem sich Streitigkeiten aus einem Vertrage zwischen dem EES und einer deutschen Firma ergeben haben. In diesem Fall ist aber weder ein Schlichtungsverfahren beantragt noch eine Klage nach Artikel 3 des deutsch-amerikanischen Direktbeschaffungsabkommens erhoben worden. Vielmehr hat die deutsche Firma ihre erhobenen Ansprüche aus Besitzrecht und auf Schadenersatz zum Gegenstand eines Rechtsstreits wegen Entschädigung nach Artikel VIII Abs. (5) des NATO-Truppenstatuts gemacht. In diesem Rechtsstreit, in dem die Bundesrepublik in Prozeßstandschaft für die Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1169 einigten Staaten nach Artikel 12 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut (Bundesgesetzbl. II, 1961, S. 1183) auftritt, ist ein für die Firma ungünstiges Urteil ergangen, das jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/273 Fragen A 2 und 3) : Hat die Bundesregierung schon einmal in einem umfassenden Bericht feststellen lassen, in welchen Beziehungen sich die beiden Teile Deutschlands als Ausland bzw. als Inland behandeln? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, einen solchen umfassenden Bericht erarbeiten zu lassen? Die Bundesregierung besitzt bereits umfangreiches Material zu den von Ihnen angeschnittenen Themen. Diese Unterlagen werden z. Z. im Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit der DDR überarbeitet. Zur Sache selbst darf ich jetzt schon mitteilen: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit diesem Hohen Haus der Auffassung, daß der andere Teil Deutschlands für uns kein Ausland ist. Die DDR ist auch kein Teil der Bundesrepublik Deutschland; wir maßen uns keine Hoheitsbefugnisse über die dort lebenden Menschen an. Die in der DDR ergangenen Gesetze, Gerichtsurteile und Verwaltungsakte werden im Bundesgebiet anerkannt, sofern sie nicht den guten Sitten oder dem Zweck eines im Bundesgebiet geltenden Gesetzes widersprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung paßt das Begriffspaar Inland — Ausland nicht auf das besondere Verhältnis zwischen BRD und DDR. Wenn in Deutschland auch zwei unterschiedliche staatliche und gesellschaftliche Ordnungen existieren, so ergeben sich doch für die Angehörigen des einen deutschen Volkes andere Beziehungen der beiden Rechtsordnungen zueinander als sie zwischen anderen Völkern und Staaten bestehen. Vieles in dem besonderen Verhältnis zwischen den beiden Teilen Deutschlands folgt aus der Verantwortung der Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Für die Bundesregierung besitz neben menschlichen Erleichterungen Vorrangigkeit, auf dem Weg von Verhandlungen mit der Regierung der DDR gemeinsam rechtlich zu Formendes zu finden, das im Interesse beider Seiten liegt. Ihre Fragen können dahin beantwortet werden, daß die Untersuchung der Rechtslage in den verschiedensten Bereichen ebenso wie der im Bericht zur Lage der Nation angekündigte Versuch vergleichender Darstellungen zu den Arbeiten gehört, die die Bundesregierung in Verfolgung der von ihr erklärten Politik für nötig hält. Sie wird hierüber berichten, wenn es der Stand der Verhandlungen erlaubt. Die Bundesregierung schlägt vor und bittet darum, die weiteren Aspekte dieser Fragen im vertraulichen Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen zu erörtern, um keine Argumentation der erhofften Verhandlungen zu präjudizieren. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/273 Fragen A 4 und 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von 8580 registrierten Bewerbern zum Medizinstudium zu Beginn des Wintersemesters 1969/70 lediglich 2666 zugelassen wurden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses krasse Mißverhältnis zwischen der Studienmöglichkeit für zukünftige Arzte einerseits und der sich vergrößernden Zahl vakanter Kassenarztstellen andererseits zu beseitigen? Die Zahl der Bewerber und der zugelassenen Studenten im Fach Medizin sind der Bundesregierung bekannt. Sie wurden im Zusammenhang mit der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zum Numerus clausus am 21. 1. 1970 und auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Dichgans am 5. November 1969 bereits dem Bundestag mitgeteilt. Die ungewöhnlich hohe Zahl von Bewerbern in dem Fach Medizin läßt es in Anbetracht der vorhandenen Ausbildungskapazität der Hochschulen nicht zu, daß alle Bewerber zugelassen werden können. Eine Zulassung aller Bewerber hätte die Funktionsunfähigkeit der medizinischen Ausbildungsstätten zur Folge. Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten ;im Jahre 1968 einen starken Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten auch im Hinblick auf die zukünftige erforderliche Zahl der Absolventen empfohlen. Die Empfehlungen schlagen die 5-Jahres-Pläne für den Ausbau der bestehenden und die Errichtung neuer medizinischer Ausbildungsstätten vor. Die angestrebte Aufnahme-Kapazität beträgt 5000 Studienanfänger pro Jahr. Die Bundesregierung bemüht sich, die Länder beim Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten entsprechend diesen Empfehlungen zu unterstützen und sicherzustellen, daß diese zunächst angestrebte Zahl der Absolventen möglichst bald erreicht wird. Die Bundesregierung wird zum Beispiel unverzüglich im Rahmen ihres Sofortprogramms für die Hochschulen versuchen, Engpässe in der Medizin durch gezielte Maßnahmen zu beheben und die Ausbildungskapazität zu erweitern. Solche Engpässe bestehen besonders in den vorklinischen Fächern, während sich für den klinischen Teil der Ausbildung die verstärkte Beteiligung sog. Akademischer Krankenhäuser anbietet. Nach den Vorausberechnungen des Wissenschaftsrates besteht in der allgemeinen Medizin zur Zeit kein krasses Mißverhältnis zwischen der angestrebten Zahl an Studienanfängern und dem Bedarf an 1170 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 Hochschulabsolventen. Das Ergebnis der Berechnungen des Wissenschaftsrates wurde durch eine im Auftrag des BMJFG angefertigte Studie über den Nachwuchsbedarf an Ärzten bestätigt. Bei den kassenärztlichen Vakanzen handelt es sich um ein Problem besonderer Art, zu dem sich die Bundesregierung bereits im Zusammenhang mit einer von Ihnen gestellten Frage am 21. 1. 1970 geäußert hat. Das BMBW wird aber auch die Frage der kassenärztlichen Versorgung im Rahmen seiner Zielvorstellungen über den Ausbau der medizinischen Ausbildungsstätten berücksichtigen. Die Berechnungen des Wissenschaftsrates und des BMJFG bedürfen einer ständigen Überprüfung im Hinblick auf alle Umstände, die für den Bedarf an Absolventen wichtig sind. Dabei wird die Bundesregierung auf die Präventivmedizin, die Altenversorgung und die Arbeitsmedizin besonderen Wert legen. Auch die sich verändernde Arbeitszeit und Belastbarkeit der Ärzte wird zu berücksichtigen sein. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/273 Fragen A 127 und 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland für die deutsche Obsterzeugung geltende Pflanzenschutzmittelverordnung, welche aus gesundheitlichen Erwägungen die Verwendung arsenhaltiger Spritzmittel unter Verbot stellt, durch ausländische Importe, insbesondere aus den EWG-Partnerländern Frankreich und Italien, ständig verletzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahre 1969 Obst, das bereits durch die Intervention vernichtet sein sollte, in Kisten gefüllt und auf dem Markt teilweise sogar als zweite Qualität verkauft wurde? Vor Inkraftreten der Vorschriften über erlaubte Rückstandsgehalte nach der deutschen Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz am 1. Januar 1968 wurde wiederholt über Arsengehalte an Obstsendungen bei Einfuhren berichtet. Neuerliche repräsentative Ermittlungen bei mehreren LebensmittelUntersuchungsämtern in den Ländern (Hamburg, Münster, Stuttgart, Augsburg), die z. B. für solche Rückstandsuntersuchungen zuständig sind, haben jedoch keine nennenswerten Beanstandungen, auch nicht im Jahre 1969, ergeben. In der Bundesrepublik wurden 1969 keine Interventionen bei Obst vorgenommen. Eine mißbräuchliche Verwendung der betreffenden Erzeugnisse scheidet deshalb in der Bundesrepublik aus. Konkrete Anhaltspunkte, daß in anderen Mitgliedstaaten der EWG Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 165/67/EWG der Kommission über die Verwendung der Erzeugnisse, deren Ankauf die Mitgliedstaaten im Rahmen der Interventionen auf dem Obst- und Gemüsemarkt getätigt haben, vorgekommen sind, liegen nicht vor. Nach Artikel 2 der genannten Verordnung treffen allein die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur vorgeschriebenen Verwendung der intervenierten Erzeugnisse. Die Bundesregierung ist aber entschlossen, bei nachweislichen Verstößen gegen die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen in Brüssel mit allem Nachdruck auf Abstellung zu bestehen. Nach § 2 der Höchstmengenverordnung — Pflanzenschutz vom 30. November 1966, die mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in Kraft getreten ist, ist die unmittelbare oder mittelbare Behandlung von Pflanzen und Pflanzenschutzerzeugnissen u. a. mit arsenhaltigen Präparaten verboten, wenn solche Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen. Die festgesetzte O-Toleranz gilt auch für Einfuhren. Mit diesen Vorschriften sind jedoch natürlich vorkommende Arsengehalte über den Boden zur Pflanze nicht auszuschließen. Diese können z. B. bei Äpfel bis zu 0,1 ppm betragen; auch Getreide und Gemüse enthalten ähnliche natürliche vorkommende Rückstandgehalte. Bekannt ist, daß sich in Garnelen oder Muscheln bis zu 90 ppm natürlich vorkommendes Arsen nachweisen läßt. Begründet auf diese Feststellungen konnte deshalb in Brüssel zu der in Vorbereitung befindlichen Höchstmengen-Richtlinie keine Einigkeit über die von der deutschen Delegation vorgeschlagene O-Toleranz für Arsen erzielt werden. Die Beneluxländer wünschen eine Berücksichtigung des natürlich vorkommenden Arsengehaltes bei Obst und Gemüse von 0,1 ppm, während Italien und Frankreich sich nach wie vor für die Anwendung dieser Präparate einsetzen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 20. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Faller (Drucksache VI/245 Fragen B 3 und 4) : Wie haben sich die amtlichen deutsch-französischen Kontakte wegen der Zahlung von Gewerbesteuer durch die französische Elektrizitätsgesellschaft „Electricité de France" an die Gemeinde Märkt (Kreis Lörrach) seit meiner letzten Anfrage im April 1961 entwickelt? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Hinblick auf die bald 40jährigen erfolglosen Bemühungen der vom 2. Weltkrieg schwer betroffenen Gemeinde Märkt für eine einmalige, großzügige Sonderregelung — unabhängig von der Rechtslage — einzusetzen, nachdem die Steuerschuld der „Electricité de France" sich schon 1936 auf rund 40 000 Reichsmark belaufen hatte? In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung wiederholt in verschiedensten Gremien versucht, die Angelegenheit mit der französischen Seite zu erörtern. Die französische Seite hat aber bislang eine Sachdiskussion stets abgelehnt, weil das Stauwehr Märkt durch internationale Verträge (Versailler Vertrag, Vertrag vom 27. Oktober 1956 über den Ausbau des Oberrheins) der deutschen Steuerhoheit entzogen sei. Erst neuerdings zeichnet sich die französische Bereitschaft ab, ungeachtet der abweichenden Rechtspositionen in Sachgespräche einzutreten. Die Bundesregierung bemüht sich, in diesen Gesprächen zu einer pragmatischen Lösung zugunsten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 26. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Januar 1970 1171 der Gemeinde Märkt zu gelangen. Die evtl. Gewerbesteuereinnahme darf indessen nicht überschätzt werden; denn nach den französischen Angaben ist die französische Elektrizitätsgesellschaft als öffentliches Unternehmen grundsätzlich gehalten, keine Gewinne zu erzielen. Zu der von Ihnen angesprochenen „einmaligen Sonderregelung" ist darauf hinzuweisen, daß es Sache des kommunalen Finanzausgleichs der Länder ist, den finanzschwachen Gemeinden zu helfen. Nach Mitteilung des Finanzministeriums von Baden-Württemberg kam die Gemeinde Märkt aufgrund des Landesfinanzausgleichsgesetzes in den vergangenen Jahren in den Genuß der sog. „Sockelgarantie". Das hat zur Folge, daß der Steuerausfall bezüglich des Stauwehrs der Gemeinde über die Ausgleichsbeträge im wesentlichen ersetzt worden ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Barche (Drucksache VI/245 Fragen B 5 und 6): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Angehörigen der Wehrmacht, die während des Krieges in einem besetzten Land waren und ihren Wehrsold in der Währung dieses Landes erhalten haben, nach der Kapitulation des Deutschen Reichs, teilweise noch im besetzten Land oder später bei der Deutschen Reichsbank, das in ihrem Besitz befindliche ausländische Geld gegen eine Abgabebescheinigung abgeben mußten, ohne daß sie dafür entsprechend dem Umrechnungskurs deutsches Geld erhalten haben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diesen davon betroffenen ehemaligen Wehrmachtsangehörigen nachträglich zu ihrem Recht zu verhelfen, zumal die immer auf deutschem Gebiet stehenden Wehrmachtsangehörigen ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und dadurch keinen Verlust erlitten haben? Der unter Ihrer 1. Frage wiedergegebene Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Die ausländischen Zahlungsmittel, welche den deutschen Soldaten bei ihrer Gefangennahme abgenommen wurden, sind ebenso wie die aufgrund der Militärregierungsgesetze Nr. 53 abgelieferten ausländischen Zahlungsmittel von den Alliierten zum Zwecke der Reparation weggenommen worden. Es handelt sich also um Reparationsschäden. Eine gesetzliche Regelung dieser Schäden ist durch das mit Wirkung vom 1. Januar 1969 in Kraft getretene Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) vom 12. Februar 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 105) getroffen worden. Das Reparationsschädengesetz sieht jedoch keine Entschädigung für den Verlust von Zahlungsmitteln vor, da auch die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Ostgeschädigten für derartige Verluste nach dem Lastenausgleichsgesetz keine Entschädigung erhalten. Auf Tz. 112 der Begründung zum Reparationsschädengesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. Dezember 1967 (BT-Drucksache V/2432) darf ich verweisen, die hierzu nähere Ausführungen enthält. Die Bundesregierung sieht im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung keine Möglichkeit für eine andere Regelung dieser Verluste. Sie kann auch nicht durch einen Vergleich mit den Wehrmachtsangehörigen begründet werden, ,die ihren Wehrsold in deutscher Währung bekommen und deshalb keinen Verlust erlitten hahen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/245 Frage B 7) : Trifft es zu, daß in Traben-Trarbach drei große Wohnblocks, die in den 50er Jahren für französische Besatzungsfamilien gebaut worden sind, seit zwei Jahren leerstehen und 40 zum Teil große Wohnungen darin an einheimische Wohnungsbewerber nicht vergeben werden können, weil nach Angaben der Bundesvermögensverwaltung die Kosten für die Reparaturen dieser Häuser nicht aufgebracht werden können? Es trifft nicht zu, daß die in Traben-Trarbach von den französischen Stationierungsstreitkräften von März bis September 1969 übergebenen Wohnungen deswegen leerstehen, weil die Instandsetzungskosten nicht aufgebracht werden könnten. Die Instandsetzung der Wohnungen wurde lediglich zurückgestellt, bis feststeht, ob die Wohnungen auf die Dauer für Zwecke des Bundes benötigt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Herr Staatssekretär Dr. Auerbach, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
    Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zur Geschäftslage mache ich auf folgendes aufmerksam. Die drei Fraktionen des Hauses haben sich dahin verständigt, daß Punkt 14 der Tagesordnung — Beratung der Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — bereits nach Punkt 4 der Tagesordnung, also noch im Laufe des heutigen Nachmittags behandelt werden soll; sofern die Debatten nicht allzulange dauern.
    Die Tagesordnung ist aber sehr umfangreich. Ich möchte für alle die Bitte aussprechen, den Versuch zu unternehmen, heute abend gegen 19.30 Uhr zum Abschluß zu kommen und am Freitagmittag mit der Beratung aller Tagesordnungspunkte fertig zu sein. Ich sage das mit der Blickrichtung darauf, daß bereits eine Reihe von Wortmeldungen für die Debatte vorliegt.
    Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 — Änderung des Rechtspflegergesetzes und Zehntes Strafrechts-



    Präsident von Hassel
    änderungsgesetz — werden erst ani Freitag aufgerufen, da die Drucksachen noch nicht vorliegen.
    Ich rufe jetzt Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Czaja, Erpenbeck, Mick, Ott und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
    — Drucksache VI/142 —
    Die Drucksache W142 liegt Ihnen vor. Zur Begründung des Antrags bekommt der Abgeordnete Dr. Czaja das Wort. Die Fraktion der CDU/CSU hat für ihn eine Redezeit von 25 Minuten erbeten.
    Herr Dr. Czaja, bitte!


Rede von Dr. Herbert Czaja
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache VI/142 beantragt die CDU/CSU in wesentlichen Punkten die Änderung eines der wichtigsten Gesetze zur Förderung der Wohnungsversorgung, nämlich des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Das, was wir vorschlagen, wäre für jede Fraktion nach Beginn der neuen Legislaturperiode eigentlich überfällig.
Im März 1968 beschloß der SPD-Parteitag in Nürnberg — also der Parteitag der Partei, die jetzt die Regierung führt — die Anpassung der Einkommensgrenzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes an die jetzigen Einkommensverhältnisse. Der Herr Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat auf dem Deutschen Mietertag im Mai 1969 in Bad Godesberg diese Anpassung und die Einbeziehung der Modernisierung und Instandhaltung in das Zweite Wohnungsbaugesetz versprochen und noch hinzugefügt, daß jährlich jede zweite Wohnung der 400 000 zu bauenden Wohnungen im strengen Sinn des Wortes öffentlich gefördert werden müsse.
Wir haben aber bisher vergebens auf eine Initiative der Regierung der „inneren Reformen" in diesem Bereich gewartet. Ein Teil dessen, was wir initiativ vorschlagen, haben nicht nur alle Parteien, sondern auch die Fachleute seit Monaten gefordert. Die Initiative in diesem Bereich ist nunmehr der CDU/CSU zugefallen, und sie behält hier die Initiative, die sie im Wohnungswesen in den vergangenen Jahren hatte.

(Abg. Wehner: Jahrzehnten!)

— Seit Jahrzehnten hatte! Ich danke für die Bestätigung, die der Fraktionsvorsitzende der SPD damit festgestellt hat.

(Abg. Rösing: Das erste freundliche Wort! — Beifall bei der CDU/CSU. — Heiterkeit bei der SPD.)

Die vorhandene Zeit gibt auch die Möglichkeit zu systematischer, allerdings auch zügiger Beratung, die vor uns steht. Sie befreit uns von der Hektik eines Entwurfs, der etwa als Wahlgeschenk bezeichnet werden könnte.
Der unmittelbare Inhalt der Vorlage betrifft auch nicht das Stillhalteabkommen in finanziellen Fragen. Er betrifft es auch deshalb nicht, weil uns die Bundesregierung ja bekanntermaßen eine Zusammenstellung der finanzwirksamen Leistungen der Parteien, auch der CDU/CSU, mit Datum bis zum 10. Dezember 1969 vorgelegt hat. In dieser Zusammenstellung ist unsere Vorlage vom 5. Dezember 1969 nicht mit enthalten. Diese Tatsache wird also auch durch die Bundesregierung festgestellt.
Nun zu den Schwerpunkten der Vorlage. Das sind einmal die Einkommensgrenzen für Bezugsberechtigte im Wohnungsbau. Sie stammen — das ist die Meinung aller Parteien und aller Fachleute — aus einer seit Jahren überholten Struktur des Arbeitseinkommens. Immer weniger Personen und Haushalte fallen dadurch in die Bezugsberechtigung für eine Sozialwohnung. Leider ist gleichzeitig - das müssen wir allerdings auch feststellen — die Zahl der echten öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes erheblich zurückgegangen. So meldet beispielswese das Statistische Bundesamt am 4. Juni 1969, daß 1968 die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes um 12 % auf 150 000 gesunken ist.
Auch für die Bezieher von heute bescheidenen Einkommen ist es nötig, sie auf teure, steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen zu verweisen. Auch der bescheidene Ausweg des zweiten Förderungswegs nach § 88 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes für mittlere Einkommensschichten, der Sache nach von uns mit initiiert, kann darüber wegen seines bisher beschränkten Ausmaßes und des anderen Personenkreises nicht ganz hinweghelfen. Am härtesten getroffen ist dabei die junge Familie.
Die Länder helfen sich in der Frage des Bezugs bestehender Sozialwohnungen mit weitgehenden Ausnahmegenehmigungen und großzügiger Auslegung des Begriffs „in der Regel". Wäre es hier nicht
— und diese Frage muß ich bei der Begründung doch aufwerfen — längst Pflicht einer Regierung der „inneren Reformen" gewesen, die Initiative zur Beseitigung dieses augenblicklich krassen Mißstands zu ergreifen?
Nach dem bisherigen Stand des Gesetzes darf in eine Sozialwohnung in der Regel nur eine Familie einziehen, deren Haushaltsvorstand brutto 750 DM
— das sind netto vielleicht 650, in manchen Fällen nur 600 DM und darunter — bezieht. Der Zuschlag von 200 DM für die Ehefrau oder Angehörige darf nur hinzutreten, wenn diese unter 500 DM brutto verdienen. Meine Damen und Herren, ist dies nicht völlig außerhalb der Einkommensrealitäten unserer Gegenwart?
Die junge Familie bleibt dabei völlig auf der Strecke, auch die Familie mit ein bis zwei Kindern und die älteren Leute, die aus der größeren Wohnung ausziehen wollen, wenn die Kinder dem Haushalt entwachsen sind, und sie für diejenigen frei machen wollen, die eine größere Wohnung brauchen, um selbst eine kleinere Wohnung zu erhalten; sie können aber den Tausch nicht vollziehen, weil sie bei den jetzigen Einkommensgrenzen nicht in eine kleinere Sozialwohnung ziehen dürfen. Die Mobilität der Mieter ist durch diese Grenzen außerordentlich erschwert.



Dr. Czaja
Die CDU/CSU hat für das ganze eine praktikable und elastische Lösung vorzuschlagen versucht. Wir haben die Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung nicht uferlos ausweiten wollen. Nach unserem Vorschlag hat beispielsweise ein Haushaltsvorstand, der zwei Kinder hat, noch mit 1650 DM brutto die Berechtigung, in eine Sozialwohnung zu ziehen, mit drei Kindern bis 1900 DM brutto. Insbesondere bei jungen Familien und bei Familien mit ein bis zwei Kindern hilft aber die wesentlich erhöhte Einkommensgrenze des Haushaltsvorstands nichts. Die Frau muß oft erheblich mitverdienen. Wir sehen daher nach dieser elastischen Konzeption in dem Text unseres Entwurfs völlig neu vor, daß der Wohnungsuchende jeweils —ich betone: jeweils — die Wahlfreiheit hat, zu beantragen, daß nicht von seinem Einkommen, sondern vom Familieneinkommen ausgegangen werden soll. Hier haben wir z. B. für einen Vier-Personen-Haushalt, wo meist mehrere verdienen, die Grenze bei 2000 DM brutto vorgesehen. Die Bestimmung „in-der-Regel" soll den Ländern im Einzelfall den nötigen Spielraum lassen.
Diese Änderungen sind -- ich wiederhole es — für junge Familien, für alte Leute und für die Mobilität überfällig. Da Sie dies alles seit Monaten fordern, bin ich davon überzeugt, daß Sie dem innerlich bereits zugestimmt haben. Ich glaube, es wird hier und dort ein bißchen Sperrfeuer geben. Das muß es geben. Aber ich glaube, wir unterstützen mit dieser praktischen, konstruktiven Initiative auch die Stellung des Wohnungsbauministers. Unsere Bitte an die Fraktionen, insbesondere an die, die sich auf den Reformeifer berufen, ist: Helfen Sie hier wenigstens zu systematischer und rascher Beratung!
Unmittelbare Auswirkungen auf den Haushalt bringt unsere Initiative nicht. Natürlich bringt sie dort keine unmittelbaren Auswirkungen, wo es sich um Vergabe bestehenden Wohnraums handelt. Es stimmt, daß für neuen Wohnraum mehr Berechtigte als im Moment anstehen werden; aber schon die frühere mittelfristige Finanzplanung sah steigende öffentliche Wohnungsbaumittel vor. Ich verweise auf die Drucksache V/2065 des vorigen Bundestages. Dort ist eine 10%ige Erhöhung bis 1970 vorgesehen. Die jetzige mittelfristige Finanzplanung sieht, wenn ich mich nicht irre, 300 Millionen DM mehr vor. Allerdings können sich diese Beträge nur dann für das Abstoppen des katastrophalen Rückgangs des eigentlich öffentlich geförderten Wohnungsbaus auswirken — ich erinnere daran, daß das Statistische Bundesamt 12 % Rückgang allein für 1968 genannt hat —, wenn Sie, Herr Minister, bald gegen den rasanten Kosten- und Mietanstieg auch bei den Sozialwohnungen, insbesondere durch die ständige Erhöhung der öffentlichen Umlagen und Gebühren, handeln. Herr Minister Schiller hat Anfang Dezember 1969 eine konzertierte Aktion zur Verhinderung der Steigerung öffentlicher Umlagen und Gebühren versprochen. Man merkt aber noch nicht viel von den Auswirkungen. Natürlich ist es auch Aufgabe der Bundesregierung, Herr Minister, sich nicht zuletzt angesichts der Zinskatastrophe für langfristige Darlehen zu überlegen, was gegen die rasante Zinssteigerung, insbesondere bei den Nebengebühren, getan werden muß.
Der Bundesminister für Wohnungswesen hat im Jahre 1968 in dem gedruckten Bericht versprochen, die Mietsteigerung in den Griff zu bekommen. Das wird natürlich auch bei der Finanzierung notwendig sein.
Darüber hinaus hat die CDU/CSU allerdings auch vor, beim Städtebauförderungsgesetz der freiwilligen Mobilisierung alter Baudarlehen durch Umschuldung in geordneter Weise und ohne Mietzinserhöhung nach Ordnung des Kapitalmarktes durch Anträge zum Durchbruch zu verhelfen. Wir glauben, Ihnen hierbei Hilfe zu leisten, ohne daß der Haushalt berührt wird und das Volumen der mittelfristigen Finanzplanung dadurch in irgendeiner Weise leiden sollte. Wir heben ausdrücklich hervor, daß es uns dabei nicht nur um die Zinsanhebungen geht, Herr Minister, wie Sie immer meinen. Sie beziffern sie mit 100 Millionen DM und bezeichnen sie als verplant. Soweit der erste Schwerpunkt unserer Vorlage.
Der zweite Schwerpunkt ist das Bestreben, nach Auslaufen der Wohnungsbauförderung des Wiederaufbaus nunmehr die Instandsetzung und Modernisierung bestehenden Wohnraums in die konstanten, in die gesetzlich verankerten, steten Ziele des Zweiten Wohnungsbaugesetzes einzufügen. Ich kann mir nicht denken, daß irgend jemand gegen diesen für Mieter und Vermieter, aber auch für die Volkswirtschaft sehr dienlichen Zweck irgend etwas einwenden könnte. Auch die früheren Regierungen haben im Rahmen der jeweiligen Haushaltsansätze, insbesondere durch Nachtragshaushalte und ERP-Mittel, zu dieser Instandsetzung und Modernisierung geholfen. Ich hoffe, daß auch die jetzige Regierung das tun wird. Aber hier geht es um die gesetzliche Verankerung einer steten Förderung, die mit zu den Hauptzielen des sozialen Wohnungsbaus führen soll. Teilweise wird es nur auf eine Umdisposition der dafür bestimmten Wohnungsbaumittel ankommen.
Ich darf bemerken, daß die SPD bereits 1964, als der Wiederaufbau noch in vollem Gange war, durch einen Antrag hier die Einbeziehung der Modernisierung und Instandsetzung gewünscht hat. Sie wird um so weniger jetzt dagegen sprechen können. Ich darf noch darauf hinweisen, Herr Bundesminister, daß Sie auf dem Deutschen Mietertag im Mai 1969 dies ausdrücklich zugesagt, also versprochen haben. Daß dabei die Vorteile der Förderung auch an die Mieter weiterzugeben sind, ist für uns selbstverständlich. Wir haben dafür Vorschriften über die Kostenmiete vorgesehen. Für Altwohnungen bedarf es dazu einer unkomplizierten Pauschalregelung. Wir ändern 'diese Bestimmungen im Zweiten Wohnungsbaugesetz, weil dies ja die künftigen Maßnahmen betrifft. Natürlich sollen aber auch die instandsetzungsbedürftigen Wohnungen nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz und die Altwohnungen als mögliche Förderungsobjekte einbezogen werden; das ergibt sich ,aus dem Gesetzestext.



Dr. Czaja
Zum dritten wenden wir unseren Blick auf die durch Demonstrationsvorhaben angelaufenen Sanierungen, die an Bedeutung zunehmen werden. Dort und bei den großen Entwicklungsvorhaben sollen Förderungsmittel auch für die begleitenden Maßnahmeneinsetzbar sein das ist eine alte Forderung der städtebaulichen Praxis — und auch für sonstige Wohnungen, um in variablen Formen ein rationelles und zügiges Bauen in solchen Sanierungsgebieten zu ermöglichen und ein uferloses Ansteigen von Mieten oder Lasten zu verhindern. Auch hier ist notwendig und vorgeschrieben, daß die Vorteile weitergegeben werden. In der Praxis läuft dies also schon auf die künftigen Aufgaben der Sanierung und Entwicklung hinaus.
Damit, Herr Minister, sind wir bei den Rückflüssen. Sie werden es der Opposition nicht verübeln, daß sie hier einen Dispositionsfonds von über einer Viertelmilliarde, der Ihnen zur Verfügung steht, anspricht und diesen, weil er inzwischen so hoch geworden ist, auch ein wenig gesetzlich kanalisieren möchte. Herr Minister, wir haben Verständnis dafür, daß Sie Schwerpunkte setzen wollen und daß Sie einen Dispositionsfonds brauchen. Deswegen haben wir ihn auch vorgesehen. Aber eine Viertelmilliarde und mehr als dies — ist ein bißchen zu viel. Ich habe darauf hingewiesen, daß wir die Rückflüsse durch Umschuldung anreichern wollen; dann wächst er noch mehr an.
Ich habe Verständnis, daß das schmerzlich ist. Wir werden natürlich eine angemessene Form des Dispositionsfonds nicht verneinen. Ich darf aber nicht verschweigen, daß nicht zuletzt Sie selber uns auf diese Bindung der Rückflüsse gebracht haben, weil Sie einigermaßen selbstherrlich in den letzten Tagen plötzlich die Einstellung der Aktion „Junge Familie" verfügt haben, ohne vorherige Ankündigung; wir hätten es nicht erfahren, wenn es nicht durch eine Frage in der Fragestunde des Bundestages geklärt worden wäre.
Bei diesen Rückflüssen und ihrer Verwendung hat sich zuviel Mischverwaltung eingebürgert. Es hilft auch nichts, wenn Sie uns auf diese Mischverwaltung, die Sie für das Städtebauförderungsgesetz möchten, verweisen. Wir werden diese Mischverwaltung auch verfassungsrechtlich sehr genau durchleuchten. Das Durchlaufen dier Anträge im einzelnen über Landratsamt, Regierungspräsidium, Land, Bundesministerium und zurück erforderte in der Vergangenheit oft einen großen Zeitverlust. Vieles war nicht koordiniert. Die Rückflüsse, die durch unsere Anträge in der Zukunft vermehrt werden, sollen vorrangig in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Instandsetzung, zur Modernisierung und zur Eigentumsbildung eingesetzt werden.
Eigentumsbildung und Sanierung bildeten aber auch bisher in dem Verwendungsplan der Rückflüsse einen erheblichen Teil. Herr Bundesminister, dort, wo noch andere Maßnahmen teilweise aus Rückflüssen gespeist wurden, kann teils in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten die Aufgabe erfüllt werden, auch in der Eigentumsbildung, teils —
und das möchte ich mit großem Nachdruck sagen -
muß der Bundesminister für Wohnungswesen endlich beim Haushalt und bei der Abstimmung mit den Länderprogrammen seine Versprechungen wahr machen, aktuelle Schwerpunkte aus allgemeinen Dekkungsmitteln zu fördern. Dazu rechnen wir aber insbesondere auch die Altenwohnungen, die Studentenwohnungen und Schwesternheime; dafür müssen von Ihnen trotz der gestiegenen Haushalte Ansatzmittel aus allgemeinen Deckungsmitteln herausgeholt werden. Wir erhoffen das. Deswegen haben wir dazu im Sinne des Stillhalteabkommens keine Initiative ergriffen. Wir hoffen auch, daß Sie hier selbst durch den Raum, der Ihrer Initiative verblieben ist, das Notwendige veranlassen werden. Die Regelungen im § 19 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, die Sie diesbezüglich vielleicht vorschlagen werden oder müßten, werden unsere sorgfältige Prüfung und, wenn sie irgendwie erfüllbar sind, unsere Unterstützung erfahren.
Meine Damen und Herren, unsere Betonung des Eigentums, auch in den Formen des Stockwerkeigentums, spielt auch bei der Zweckbestimmung der Rückflüsse eine Rolle. Wir würden es wünschen, daß auch hier einer der von Ihnen angekündigten Schwerpunkte liegt. Wir sind nach wie vor gegen eine Kollektivierung des Gutes Wohnung in den Händen allein von großen Unternehmen. Wir sind für eine Verbesserung der Wohnverhältnisse in Stadt und Land, wobei sich Standort und Rechtsform nach dem vertretbaren Willensentscheid der Betroffenen richten sollen.
Unsere Initiative ist nicht das, was hier in der Aussprache zur Lage der Nation als radikaler Umbruch bezeichnet worden ist. Das ist es nicht. Wenn die Kollektivierung auch im Wohnungswesen käme, wäre das allerdings ein radikaler Umbruch. Unsere Novelle bewegt sich im Bereich der konstanten, der zeitgemäßen, der notwendigen Reformen. Dem diente in der Vergangenheit weithin die CDU/CSU. Mit dieser und ihrer Novelle zum Wohngeldgesetz steht sie damit in ihrer bisherigen Linie, die Initiative im Wohnungswesen zu behalten. Sie erfüllt die Pflicht der Opposition, dort, wo eine gewisse sterile Untätigkeit herrscht, vorwärtstreibende Kraft zu sein und Hinweise für notwendige Verpflichtungen zu geben.
Neben den Aufgaben der Zukunft, der Städtebauförderung, darf man die augenblicklichen Alltagsfragen im Wohnungswesen weder übersehen noch dabei handlungsunfähig und steril sein, denn sie betreffen in der gegenwärtigen Zeit Hunderttausende von Haushaltungen. Unzulänglich ist in diesem Bereich bisher die Initiative der Regierung gewesen, unzulänglich bei dem Eintreten für die Verbesserung der Einkommensgrenzen, unzulänglich vor allem auch die Initiative, durch Umschuldung ohne Belastung des Haushalts mehr Mittel flüssig zu machen.
Wir erwarten und bitten die Regierung und die anderen Fraktionen, diese Initiative durch eine systematische, aber zügige Behandlung der Anträge ohne Verzögerung im federführenden Ausschuß für



Dr. Czaja
Wohnungswesen und im mitberatenden Haushaltsausschuß zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Meermann. Dei SPD-Fraktion hat 25 Minuten Redezeit erbeten. Bitte schön, Frau Kollegin Meermann!