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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Bundesministers Dr. Lauritzen 1001 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1001 A Erweiterung der Tagesordnung 1001 C Amtliche Mitteilungen 1001 D Fragestunde (Drucksachen VI/245, VI/251) Frage des Abg. von Thadden: Hilfsaktion für das Bürgerkriegsgebiet von Nigeria Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1002 C, D, 1003 A, B von Thadden (CDU/CSU) 1002 D, 1003 A Dr. Althammer (CDU/CSU) 1003 A, B Fragen des Abg. Barche: § 39 der Grundbuchordnung Jahn, Bundesminister 1003 C, D Barche (SPD) 1003 D Frage des Abg. Jung: Bezahlung der beamteten Assistenzärzte Genscher, Bundesminister 1004 A Frage des Abg. Schwabe: Wiedereinführung des Einzugsgebietes in der Trennungsgeldverordnung Genscher, Bundesminister 1004 B, C, D Schwabe (SPD) 1004 C, D Fragen der Abg. Dr, Rinderspacher und Offergeld: Ausnutzung der Kühlwasserkapazität des Hochrheins für den Bau von Kernkraftwerken durch die Schweiz Genscher, Bundesminister 1004 D, 1005 A, C Dr. Rinderspacher (SPD) 1005 B, C Offergeld (SPD) 1005 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Gleitende Arbeitszeit Genscher, Bundesminister 1005 D, 1006 A, B Müller (Mülheim) (SPD) 1006 A, B Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) : Einbürgerung Genscher, Bundesminister 1006 C, D, 1007 A Brandt (Grolsheim) (SPD) 1006 C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 1006 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 1007 A Frage des Abg. Brandt (Grolsheim) : Ehe eines Ausländers mit einer Deutschen und Ehe eines Deutschen mit einer Ausländerin Genscher, Bundesminister 1007 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Frage des Abg. Leicht: Vorgänge in Braunschweig am 17. Dezember 1969 in der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste Genscher, Bundesminister 1007 B Fragen des Abg. Hansen: Androhung oder Anwendung von Gewalt durch griechische Offiziere gegenüber griechischen Gastarbeitern Genscher, Bundesminister 1007 C, D Hansen (SPD) 1007 D Fragen des Abg. Pensky: Witwengeld für nachgeheiratete Witwen Genscher, Bundesminister 1008 A, B, C Pensky (SPD) 1008 B, C Fragen des Abg. Benda: Grenzsperre gegen Elbert Howard Genscher, Bundesminister 1008 D, 1009 A, B, C, D, 1010 A Benda (CDU/CSU) 1009 A, B, C, D Ott (CDU/CSU) 1009 D Frage des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Aigrain-Bericht hinsichtlich des Vorschlags für eine Aktion zur Bekämpfung der Wasserverunreinigung Genscher, Bundesminister 1010 A, B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) 1010 B Frage des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Verunreinigung des Rheins durch Industriesalze Genscher, Bundesminister 1010 C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) 1010 C Fragen der Abg. Frau Dr. Wolf: Umtauschkurse der Deutschen Mark für im Ausland beschäftigtes Personal des Bundes Genscher, Bundesminister 1010 D, 1011 B Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 1011 B Fragen des Abg. Wurbs: Planung der Neubauten für die obersten Bundesorgane in Bonn Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1011 C Frage der Abg. Frau Funcke: Befreiung von der Umsatzsteuer für Blindenbetriebe Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1012 A, B Frau Funcke (FDP) 1012 B Fragen des Abg. Meister: Familienwohnungen der Stationierungsstreitkräfte Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1012 B, C, D Meister (CDU/CSU) 1012 C, D Frage des Abg. Roser: Steuerliche Berücksichtigung von privater musischer Erziehung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1013 A Frage der Abg. Frau Klee: Steuerliche Berücksichtigung eines ständigen Aufenthalts eines asthmakranken Kindes im Heilklima Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1013 B, C Ott (CDU/CSU) 1013 C Frage des Abg. Zebisch: Betrügereien unter Ausnutzung von Lücken des EWG-Marktordnungsrechtes Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1013 C, 1014 A Zebisch (SPD) 1013 D, 1014 A Frage des Abg. Werner: Handhabung des Stimmrechts der VW-Aktien durch die Bundesregierung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1014 B Werner (CDU/CSU) 1014 B Frage des Abg. Werner: Beeinflussung der Preispolitik der Volkswagenwerke durch die Bundesregierung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 1014 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Vereinbarkeit der zwischen dem European Exchange System und den deutschen Vertragspartnern abgeschlossenen Dienstleistungsverträge mit dem deutschen Recht 1014 C Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 III Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Schlichtungsverfahren nach Art. 4 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Beilegung von Streitigkeiten bei Direktbeschaffung 1014 D Frage des Abg. Baier: Freilassung von Rudolf Heß Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1015 A Baier (CDU/CSU) 1015 A Frage des Abg. Breidbach: Entsendung von Entwicklungshilfeattachés Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1015 B, C Breidbach (CDU/CSU) 1015 C Frage des Abg. Breidbach: Vermittlung von Kenntnissen über Entwicklungshilfe und Entwicklungsländer bei der Ausbildung von Bediensteten im diplomatischen Dienst Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 1015 D, 1016 A Breidbach (CDU/CSU) 1016 A Entwurf eines Gesetzes über den Wegfall des von Rentnern für ihre Krankenversicherung zu tragenden Beitrags (Drucksache VI/220) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister . 1016 B, 1027 C Ruf (CDU/CSU) 1017 B Killat (SPD) 1022 C Grüner (FDP) 1025 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 1029 B Dr. Nölling (SPD) 1031 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1033 B Härzschel (CDU/CSU) 1034 C Schmidt (Kempten) (FDP) 1035 D Dr. Böhme (CDU/CSU) 1037 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Numerus clausus (Drucksachen VI/124, VI/246) Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 1038 B Frau Dr. Walz (CDU/CSU) 1040 B Fragestunde (Drucksache VI/245) Frage des Abg. Dr. Probst: Kosten des Merkblattes für Rentner Ahlers, Staatssekretär 1047 A, B Dr. Probst (CDU/CSU) 1047 A Ott (CDU/CSU) 1047 B Fragen des Abg. Ott: Tätigkeit des Bundespresse- und Informationsamtes Ahlers, Staatssekretär 1047 C, 1048 B, C, D, 1049 A, C, D, 1050 A, B, C Ott (CDU/CSU) 1048 B, D, 1049 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) 1049 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 1049 C Fellermaier (SPD) 1049 D Reddemann (CDU/CSU) 1050 A Löffler (SPD) 1050 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1050 C Frage des Abg. Josten: Veröffentlichung der Anzeige der Bundesregierung über das Erste Anpassungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz 1050 D Frage des Abg. Matthöfer: Einfuhr von Erzeugnissen aus Entwicklungsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1051 A, C Matthöfer (SPD) 1051 B Frage des Abg. Höcherl: Verstärkung der regionalen Strukturpolitik in schwächer strukturierten Regionen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 1051 C, D, 1052 A Höcherl (CDU/CSU) 1051 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 1051 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1052 A Frage des Abg. Matthöfer: Private Direktinvestitionen in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 1052 B, D Matthöfer (SPD) 1052 B, C Frage des Abg. Dr. Siemer: Höhe des nach dem Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft vom 23. Dezember 1969 zu zahlenden Mehrwertsteuerbetrages Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1052 D, 1053 A, B Dr. Siemer (CDU/CSU) 1053 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Frage des Abg. Dr. Siemer: Ergebnis der Überprüfung gemäß dem Entschließungsantrag vom 9. Dezember 1969 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1053 B, C Dr. Siemer (CDU/CSU) 1053 C, D Fragen des Abg. Fellermaier: Schulmilchfrühstück Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1054 A, B, C, D Fellermaier (SPD) 1054 A, C Frage des Abg. Orgaß: Milchauffettung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1054 D, 1055 B, C, D, 1056 A Orgaß (CDU/CSU) 1055 B, C Marquardt (SPD) 1055 C Matthöfer (SPD) 1055 D Peters (Poppenbüll) (FDP) 1055 D Fellermaier (SPD) 1056 A Frage des Abg. Weigl: Überproduktion in Milch, Getreide und Zucker im EWG-Raum Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1056 B, C Weigl (CDU/CSU) 1056 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1056 C Peters (Poppenbüll) (FDP) 1056 C Frage des Abg. Weigl: Verbraucherpreise für Milch und Getreide nach der D-Mark-Aufwertung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1056 D, 1057 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) 1056 D Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Äußerungen des Vizepräsidenten der EWG Mansholt zu Protesten bei einer Bauernversammlung in Kiel Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 1057 A, B, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 1057 B, C, D Frage des Abg. Jung: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Versicherten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 1058 A, B, C Jung (FDP) 1058 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 1058 C Frage des Abg. Dr. Fuchs: Feststellung der Ausgleichs- und Elternrenten von Landwirten Rohde; Parlamentarischer Staatssekretär 1058 D, 1059 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 1058 D Maucher (CDU/CSU) 1059 A Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Einrichtung von Kindertagesstätten und Teilzeitarbeitsplätzen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 1059 B, D, 1060 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) 1059 C, D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache VI/250) 1060 A Nachruf auf den Abg. Dr. Haas 1060 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU betr. Numerus clausus (Drucksachen VI/ 124, VI/246) Moersch (FDP) 1060 C, 1088 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 1067 C Pfeifer (CDU/CSU) 1070 C Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 1073 B Jung (FDP) 1075 C Dr. Gölter (CDU/CSU) 1077 C Dr. Wichert (SPD) 1079 D Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 1080 D Dichgans (CDU/CSU) 1083 A Dr. Martin (CDU/CSU) 1085 B Dr. Lohmar (SPD) 1087 A Ott (CDU/CSU) 1091 B Dorn (FDP) 1092 C Dr. Kotowski (CDU/CSU) 1093 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 1094 B Absetzung des Punktes 6 von der Tagesordnung 1096 B Antrag der Abg. Dr. Reinhard, Dr. Preiß und Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der landwirtschaftlichen Fakultäten (Drucksache VI/156) Dr. Martin (CDU/CSU) 1096 C Dr. Sperling (SPD) 1097 B Moersch (FDP) 1098 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Abg. Ott, Stücklen, Dr. Kreile, Dr. Althammer u. Gen.) (Drucksache VI/184) — Erste Beratung — Ott (CDU/CSU) 1099 D Dr. Koch (SPD) 1100 A Frau Funcke (FDP) 1100 D Nächste Sitzung 1101 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 1103 A Anlage 2 Antrag Umdruck 6 der Fraktion der CDU/ CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Numerus clausus (Drucksachen VI/ 126, VI/246) 1103 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Ermittlung des Familieneinkommens bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes 1104 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Übernahme der Krankenhilfe bei Sportunfällen durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger 1104 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Verwendung der Parkscheibe 1104 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler betr. Straßenbaumittel in den Bundesförderungsgebieten 1105 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Werbung für Urlaub in Deutschland 1105 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Verkehrsunfälle von Kindern auf dem Schulweg 1105 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) betr. Sicherung des Schulweges auf dem Land 1105 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Horstmeier betr. Brücken des Mittellandkanals 1105 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Horstmeier betr. Spannweiten der Brücken des Mittellandkanals 1106 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lemmrich betr. Beseitigung von höhengleichen Eisenbahnkreuzungen 1106 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Kopfstützen und Schlummerrollen im Auto 1106 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Blumenfeld betr. Bildung sogenannter Telefon-Ringe durch ältere Mitbürger 1106 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler betr. Erhöhung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter 1107 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele betr. Bewertung der Landwirtschaft bei der Vergabe von Stipendien nach dem Honnefer Modell 1107 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schirmer betr. Förderung des Modernen Fünfkampfes in der Bundeswehr, im Bundesgrenzschutz und bei der Polizei 1107 D VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer betr. Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn im Bereich der Landkreise Dillenburg und Wetzlar 1108 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Burgemeister betr. Berücksichtigung von Interessen der Regionalplanung und der Zonenrandförderung bei Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn — Auflösung der Stückgutstelle Bockenem 1108 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schober betr. Zuständigkeit für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1109 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Gründung einer Europäischen Zentrale für Erziehungsfragen und Institutionalisierung der Europäischen Erziehungsministerkonferenz 1109 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. von Thadden betr. Koordinierung auf dem Gebiet der Raumordnung und des Ausbaus der Infrastruktur des Saarlandes und Lothringens 1109 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Statusfrage der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer 1109 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann betr. Vorlage des 7. Werfthilfeprogramms 1110 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wagner (Trier) betr. Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und monetäre Zusammenarbeit in der EWG 1110 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Landaufnahme bzw. Strukturverbesserung für abgabewillige Bauern 1110 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Ausgleich von Währungsverlusten für in Frankreich arbeitende belgische Grenzarbeiter 1110 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Klepsch betr. Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts 1110 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Dringenden Mündlichen Fragen des Abg. Tallert betr. Nachrichten über die Situation der Bevölkerung im Bürgerkriegsgebiet von Nigeria und betr. direkten Einflug von Lebensmitteln 1111 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Erhöhung von Dienstwohnungsvergütungen 1111 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Hussing betr. Zuschüsse für den Fremdenverkehr 1112 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mühlheim) betr. Zahlung der sogenannten Krankenscheinprämie an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung 1112 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Umschulungsmöglichkeiten von Selbständigen 1112 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 VII Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Vergünstigungen für Zivilversehrte 1113 A Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. gesetzliche Krankenversicherung für Studenten 1113 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Zimmermann betr. Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Rüstungs-, Forschungs- und Entwicklungsaufträgen der NATO 1113 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pieroth betr. Behebung der durch den Truppenübungsplatz Baumholder hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die Bevölkerung 1114 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Auswirkungen der Fahrverbote für Lkws an Wochenenden auf Unfälle mit tödlichem Ausgang 1114 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Sondermittel für ein Bauvorhaben in Weiden in der Oberpfalz 1115 B Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Bundesmittel für die Errichtung einer Kleinsiedlung des Bayerischen Siedlerbundes in Weiden in der Oberpfalz 1115 C Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Ablösungsvergünstigungen für kriegshinterbliebene Witwen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen 1115 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1001 25. Sitzung Bonn, den 21. Januar 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Ahrens * 31. 1. Alber * 31. 1. von Alten-Nordheim 23. 1. Amrehn * 31. 1. Bals * 31. 1. Bauer (Würzburg) * 31. 1. Dr. Bayerl 31. 1. Biechele 26. 1. Dr. Birrenbach 31. 1. Blumenfeld * 31. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 31. 1. Dr. Dittrich ** 23. 1. Draeger * 31. 1. Engelsberger 23. 1. Fritsch * 31. 1. Dr. Furler * 31. 1. Dr. Gatzen 21. 1. Gerlach ** 22. 1. Gnädinger 24. 1. Haase (Kellinghusen) * 31. 1. Hauff 27. 1. Frau Dr. Henze 31. 1. Frau Herklotz * 31. 1. Dr. Hermesdorf * 31. 1. Hösl * 31. 1. Dr. Huys 23. 1. Jacobi (Köln/Iserlohn) 21. 1. Dr. Jungmann 31. 1. Dr. Kempfler * 31. 1. Frau Klee * 31. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 31. 1. Klinker ** 23. 1. Köppler 21. 1. LücKe (Bensberg) 31. 1. Lücker (München) ** 22. 1. Dr. Kreile 21. 1. Kriedemann ** 22. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 23. 1. Lemmer 21. 1. Lemmrich ** 31. 1. Lenze (Attendorn) * 31. 1. Memmel ** 23. 1. Dr. Mende 21. 1. Müller (Aachen-Land) ** 22. 1. Dr. Müller (München) * 31. 1. Pöhler * 31. 1. Richarts ** 23. 1. Richter * 31. 1. Dr. Rinderspacher * 31. 1. Dr. Rinsche 21. 1. Roser * 31. 1. Dr. Rutschke * 31. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheu 21. 1. Schirmer 31. 1. Schmidt (Würgendorf) * 31. 1. Dr. Schmücker * 31. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 31. 1. Sieglerschmidt * 31. 1. Dr. Stark (Nürtingen) 23. 1. Frau Dr. Walz * 31. 1. Wienand * 31. 1. Winkelheide 31. 1. Urlaubsanträge Dr. Dollinger 31. 1. Dr. Gleissner 7. 2. Anlage 2 Umdruck 6 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Numerus clausus - Drucksachen VI/ 124, VI/246 - I. Der Numerus clausus widerspricht dm Recht jedes einzelnen auf Bildung, dem Recht auf freie Berufswahl und dem Verfassungsauftrag, die Freizügigkeit und die Gleichheit der Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik herzustellen. Daher ist es Aufgabe des Bundes, zusammen mit den Ländern die gesetzgeberischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Beseitigung des Numerus clausus zu schaffen. Dazu gehören neben der Schaffung des Hochschulgesamtbereichs der Ausbau und Neubau von Hochschuleinrichtungen, eine gleichzeitige beschleunigte Fortführung der Reform der Studiengänge, der Studienstrukturen, der Prüfungsordnungen, der Lehrkörperstruktur, der Berufsbilder und des Laufbahnrechts sowie eine rasche Verabschiedung des Hochschulrechtsrahmengesetzes. II. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert 1. bis zum 1. Juni 1970 das Kapazitätsdefizit in den einzelnen Disziplinen für die Jahre 1970, 71, 72 und 73 exakt zu berechnen und dem Bundestag hierüber zu berichten; 2. innerhalb der Bildungsforschung ein Verfahren zu entwickeln, das es erlaubt, den Bildungswunsch des einzelnen und den Bedarf der Gesellschaft organisatorisch und pädagogisch optimal in Übereinstimmung zu bringen; 3. zusammen mit den Ländern für die Jahre 1970, 71, 72 und 73 Sofortprogramme zu entwickeln, um schon jetzt bekannte Engpässe abzubauen und neue zu vermeiden; 1104 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Dafür ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch den Bund unbedingt erforderlich, um bauliche Notmaßnahmen und die Besoldung zusätzlicher wissenschaftlicher Kräfte über Jahre zu ermöglichen; 4. in diesen Sofortmaßnahmen als erstes die Kapazitäten in den Disziplinen mit totalem Numerus clausus zu erhöhen und neue Studienplätze auch an den Fachhochschulen zusätzlich zu errichten; 5. die Verwirklichung eines Nachwuchsförderungsprogramms mit den Ländern vorrangig zu erörtern und 6. mit den Ländern in Verhandlungen darüber einzutreten, wie der Bund die den Ländern durch das Ausländerstudium entstehenden beträchtlichen Kosten erstatten kann. III. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 1. 10. 1970 dem Bundestag einen Bericht über die bis dahin durchgeführten oder eingeleiteten Maßnahmen zu erstatten. Bonn, den 21. Januar 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Lauritzen vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/222 Frage A 4) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß nach einem Erlaß des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 1967 bei Ermittlung des Familieneinkommens, das bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes zugrunde gelegt wird, die Verpflegung, die ein wehrpflichtiger Sohn einer Familie bei der Bundeswehr erhält, in Form eines Verpflegungsgeldes in Höhe von 112,80 DM dem Familieneinkommen zugeschlagen wird, obwohl die Familie dieses Verpflegungsgeld überhaupt nicht erhält? Die Berücksichtigung des Verpflegungsgeldes bei der Ermittlung des für die Gewährung von Wohngeld maßgebenden Jahreseinkommens nach dem Erlaß des Sozialministeriums Rheinland-Pfalz vom 25. 1. 1967 entspricht der z. Z. geltenden Regelung. Der wehrpflichtige Sohn einer Familie rechnet auch während seiner Dienstzeit weiterhin zum gemeinsamen Haushalt, weil er nur vorübergehend abwesend ist. Er wird bei der Errechnung des Wohngeldes berücksichtigt, und seine Einnahmen sind deshalb dem für die Gewährung von Wohngeld maßgebenden Familieneinkommen zuzurechnen. Die Anrechnung von Bezügen, Zulagen oder sonstige Leistungen an Angehörige der Bundeswehr auf das Familieneinkommen ist Gegenstand eingehender Erörterungen zwischen dem Herrn Bundesminister der Verteidigung, dem Herrn Bundesminister des Innern, dem Herrn Bundesminister der Finanzen und meinem Hause gewesen. Nach Auffassung der Bundesressorts stellt die unentgeltlich gewährte Verpflegung eine Naturralleistung dar, mit der dem Bundeswehrangehörigen ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird. Sie trägt im Gegensatz zu anderen Bezügen, wie z. B. Wehrsold oder Entlassungsgeld, zur Deckung des Lebensunterhalts bei und ist deshalb auf das Jahreseinkommen anzurechnen. Diese Auffassung der Bundesressorts wurde den für die Durchführung des Wohngeldes zuständigen obersten Landesbehörden mit Rundschreiben vom 28. 5. 1968 mitgeteilt. Da wir eine Novelle zum Wohngeldgesetz vorbereiten, werde ich die Anrechenbarkeit des Verpflegungsgeldes bei Bundeswehrangehörigen im Zusammenhang mit der Erörterung weiterer Fragen über die Einkommensermittlung erneut überprüfen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/222 Frage A 36) : Trifft es zu, daß nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die gesetzlichen Krankenversicherungsträger verpflichtet sind, auch bei Sportunfällen die Krankenhilfe gemäß § 182 RVO zu übernehmen, während die Beamtenkrankenkassen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost nur 50 % der anfallenden Heilbehandlungskosten übernimmt, und hat die Bundesregierung nicht die Absicht, diese für Angehörige der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost eindeutige Schlechterstellung durch entsprechende Maßnahmen zu beenden? Die Beamtenkrankenkassen der DB und der BP gewähren grundsätzlich auch bei Sportunfällen die vollen Leistungen, die sich nach den einzelnen Tarifen ergeben. Nur wenn eine besondere Sport-Unfallversicherung besteht, übernehmen sie lediglich 50 % der Leistungen. Eine Benachteiligung der Mitglieder der Beamtenkrankenkassen gegenüber den in gesetzlichen Krankenkassen Versicherten tritt nicht ein, da die verminderten Leistungen durch die Sport-Unfallversicherung ausgeglichen werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/222 Frage A 55) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in dem Entwurf einer neuen deutschen Straßenverkehrs-Ordnung die Verwendung der Parkscheibe nur an Stellen zu gestatten, wo dies durch Zeichen 291 (Zonenhaltverbot) zugelassen wird, und hält es die Bundesregierung ggf. für zweckdienlich, die Verwendung der Parkscheibe von der Zustimmung der jeweiligen obersten Landesbehörde abhängig zu machen, da bekanntlich die Anordnung des Zonenhaltverbots der Zustimmung der obersten Landesbehörde bedarf? In Übereinstimmung mit der weltweiten Regelung der beiden Übereinkommen über den Straßenverkehr und über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968 sieht auch der Entwurf einer neuen deutschen Straßenverkehrs-Ordnung vor, daß die Verwendung der Parkscheibe zulässig ist, wo Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1105 dies durch das Zeichen „Zonenhaltverbot" gestattet ist. Die Aufstellung des Zeichens „Zonenhaltverbot" ist nicht an die Zustimmung der obersten Landesbehörde gebunden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/222 Frage A 59) : Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß bei etwaigen Streichungen im Verkehrsetat 1970 oder bei Sperrung von Straßenbaumitteln auf keinen Fall Projekte in den Bundesförderungsgebieten einschließlich der Bundesausbaugebiete und der landwirtschaftlichen Problemgebiete berührt werden? Aus Gründen der Konjunkturdämpfung werden im Haushaltsjahr 1970 u. a. auch Mittel des Bundesfernstraßenhaushaltes zunächst vorübergehend gesperrt werden müssen. Von diesen vorläufigen Mittelsperrungen sollen jedoch Baumaßnahmen, die die Bundesausbauorte und Bundesausbaugebiete betreffen oder im Zonenrandgebiet liegen, nicht berührt werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/222 Frage A 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn bereit ist, entsprechend ihrer derzeitigen Kampagne „DB-Winter in Österreich" auch einmal für Urlaub in Deutschland zu werben, nachdem gerade das deutsche Fremdenverkehrsgewerbe aus der D-Mark-Aufwertung Nachteile nicht zuletzt gegenüber dem Nachbarland Osterreich befürchtet? Ihre Frage, Herr Kollege, kann ich bejahen. Die Werbung der Deutschen Bundesbahn galt schon bisher, und gilt auch in Zukunft, ganz überwiegend der Werbung für den Ferienreiseverkehr im Inland. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/222 Frage A 61) : Welche Zahlen kann die Bundesregierung dafür nennen, wie viele Kinder in den letzten Jahren auf dem Schulweg infolge von Verkehrsunfällen ums Leben gekommen oder verletzt worden sind und welcher An teil davon au f ländliche Gebiete entfällt? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das auf Bitten meines Hauses eine Sonderuntersuchung „Kinderunfälle des Jahres 1967" durchgeführt hat, sind insgesamt bei Straßenverkehrsunfällen im Jahre 1967 1 189 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren getötet 16 857 Kinder dieses Alters schwer verletzt und 27 567 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren leicht verletzt worden. Wie viele Kinder auf dem Schulweg getötet oder verletzt wurden und welcher Anteil auf ländliche Gebiete entfällt, ist im einzelnen nicht festgestellt worden. Hierüber gibt es z. Z. keine amtlichen Statistiken. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (Drucksache VI/222 Frage A 62) : In welchem Maße sind die Einnahmen aus der um 3 Pfennig erhöhten Mineralölsteuer zugunsten der innerörtlichen Verkehrsverbesserungen in den letzten Jahren in Großstädte und in welchem Maße auf das Land geflossen, und ist die Bundesregierung bereit, zur Sicherung des Schulweges auf dem Land mehr dieser Mittel zur Verfügung zu stellen, da bekanntlich in Landgemeinden vielfach nicht einmal Bürgersteige und Radwege etc. vorhanden sind? Von dem Anteil des Steueraufkommens, der nach den Bundesrichtlinien für den kommunalen Straßenbau bestimmt ist (60 % der Gesamtmittel), fließen im Bundesdurchschnitt rd. 2/3 in kreisfreie Städte und Großstädte. Die Verteilung dieser Mittel nach Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden einerseits und Großstädten andererseits ist Sache der Länder und fällt in den Ländern sehr unterschiedlich aus. Der für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs bestimmte Anteil, der 40 % der Gesamtmittel ausmacht, fließt naturgemäß zu mehr als 90 % in die Großstädte. Die Verkehrsbaumaßnahmen der Großstädte bringen jedoch auch für die Bewohner des Umlandes erhebliche verkehrliche Verbesserungen mit sich. Die Mittel aus der um 3 Pf erhöhten Mineralölsteuer stehen auch für Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zur Verfügung, wenn die übrigen Bedingungen der Bundesrichtlinien erfüllt sind. Eine Möglichkeit der Steuerung im einzelnen hat die Bundesregierung nicht. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache VI/222 Frage A 65): Teilt die Bundesregierung das Vorhaben der Bundeswasserstraßenverwaltung im Rahmen des Ausbaues des Mittelland- 1106 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 kanals, die diesen Kanal überspannenden Brücken in der alten Breite, die in vielen Fällen nur 3,50 m beträgt, wieder herzustellen? Es trifft nicht zu, daß die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die den Mittellandkanal kreuzenden Straßenbrücken beim Kanalausbau grundsätzlich in der alten Breite neu errichtet. Vielmehr werden die Brücken mit größerer Breite in allen den Fällen gebaut, in denen der Straßenbaulastträger des kreuzenden Verkehrsweges es für notwendig erachtet und zur Übernahme des gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf ihn entfallenden Kostenanteils bereit ist. Die geringste Nutzbreite der Feldwegbrücken beim Mittellandkanalausbau beträgt 4,50 m, davon 3,50 m Fahrbahnbreite. Diese Maße entsprechen den einschlägigen technischen Richtlinien. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache VI/222 Frage A 66) : Sieht die Bundesregierung durch die Verlängerung der Spannweiten der Brücken von jetzt 40 m auf 70 m und der immer größer werdenden Verkehrsdichte nicht auch eine verhängnisvolle Vermehrung von Verkehrsbehinderungen sowie Verkehrsgefahrenquellen, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Die Verlängerung der Brückenspannweiten ist nur bei einspurigen Brücken von Bedeutung für den Straßenverkehr. Die einspurigen Brücken überführen Wirtschaftswege oder Gemeindeverbindungswege mit sehr geringem Verkehr. Beim Neubau dieser Brücken im Zuge des Mittellandkanalausbaus werden zusätzliche Ausweichen auf den Rampen angelegt. Im Hinblick auf den schwachen landwirtschaftlichen Verkehr und auf den geringen Brückenabstand am Mittellandkanal von durchschnittlich nur 1 km sind Verkehrsbehinderungen oder -gefährdungen auch künftig nicht zu erwarten. Sollten in Einzelfällen, z. B. durch die Anlage neuer Wohnsiedlungen, einspurige Brücken den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht mehr gerecht werden, ist es Sache des Straßenbaulastträgers des kreuzenden Verkehrsweges, den Bau einer zweispurigen Brücke zu verlangen und sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an den Kosten zu beteiligen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache VI/222, Fragen A 68 und 69) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit keine Verzögerungen hei der Beseitigung von höhengleichen Eisenbahnkreuzungen mit in der Baulast der Gemeinden stehenden Straßen durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1969 entstehen, wonach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist? Welchen Betrag macht das Sechstel der Baukosten für die Beseitigung höhengleicher Kreuzungen mit kommunalen Straßen im Jahre 1970 aus, das die Länder nicht mehr zu tragen haben? Damit keine Verzögerungen bei der Beseitigung von höhengleichen Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergängen) mit in der Baulast von Gemeinden und Landkreisen stehenden Straßen auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1969 eintreten, ist die Bundesregierung bereit, das bislang nach § 13 Abs. 1 Satz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz auf die Länder entfallende Kostensechstel im Rahmen aller laufenden Vorhaben von einem mit den Ländern abgesprochenen Stichtage an (3. Dezember 1969) vorübergehend in der Form auf den Bund zu übernehmen, daß in Höhe dieses Kostenanteils Zuschüsse gewährt werden. Zur Überwindung haushaltsrechtlicher Schwierigkeiten ist die Bundesregierung dabei gern bereit, von Angeboten der Länder, dieses Kostensechstel vorzufinanzieren, Gebrauch zu machen. Für das Kostensechstel bei Maßnahmen an Bahnübergängen im Zuge kommunaler Straßen sollen im Bundeshaushaltsplan 1970 16 Mio DM angesetzt werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/222 Frage A 70) : Hat die Bundesregierung Informationen über die Unfallgefahren, die von Kopfstützen und Schlummerrollen im Auto ausgehen, und wird sie ähnlich wie die Schweiz dieses Problem eingehend untersuchen lassen? Zusammen mit anderen Nationen, zu denen auch die Schweiz zählt, wird bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa an einer Bauvorschrift für Kopfstützen gearbeitet. Ausgehend von den bisher international gewonnenen Erkenntnissen soll diese Bauvorschrift eine Schutzwirkung sicherstellen und Verletzungsgefahren durch die Kopfstützen ausschließen. Die Bundesrepublik Deutschland wird diese Vorschrift nach ihrer Fertigstellung übernehmen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 16. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Blumenfeld (Drucksache VI/222 Fragen A 71 und 72): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es, ausländischen Vorbildern folgend, auch in der Bundesrepublik Deutschland älteren Mitbürgern ermöglicht werden sollte, durch selbständige Bildung sogenannter Telefon-Ringe regelmäßig miteinander Kontakt zu halten, um wichtige soziale und kommunale Informa- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1107 tionen auszutauschen, gesellschaftliche Isolierung zu vermeiden oder zu überwinden und sich gegebenenfalls auch in Notsituationen gegenseitig Hilfe zu leisten? Ist die Bundesregierung bereit, die Einrichtung derartiger Selbsthilfeorganisationen, an denen sich vor allem in städtischer Ballungsräumen vornehmlich Rentner, Pensionäre und ähnliche alleinstehende ältere Personen beteiligen werden und sollen, durch Erlaß der Installationsgebühr für einen Fernsprechhauptanschluß sowie durch Freistellung von bzw. Herabsetzung der Grundgebühr zu erleichtern? Die Bundesregierung begrüßt es, wenn ältere Menschen mit Hilfe des Telefons regelmäßig miteinander Kontakt halten. Sie sieht darin auch eine Möglichkeit, gesellschaftlicher Isolierung entgegenzuwirken. Sie ist jedoch aus finanziellen wie auch aus anderen Gründen leider nicht in der Lage, dafür Gebührenermäßigungen im Fernsprechdienst zu gewähren. Ob in Einzelfällen der Träger der Sozialhilfe im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes zu den Kosten eines Fernsprechanschlusses beitragen kann, obliegt dessen pflichtgemäßen Ermessen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache VI/222 Frage A 111) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die jetzt geltenden Richtlinien, nach denen Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von 800 DM im Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben werden, in dem Sinne zu ändern, daß die genannte obere Grenze von 800 DM erhöht wird? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Erhöhung der Wertgrenzen nach § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz für geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Grenze von 800 DM ist bereits durch das 3. Steueränderungsgesetz 1967 mit Wirkung vom 1. 1. 1968 mittelbar erhöht worden, weil ein in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthaltener umsatzsteuerlicher Vorsteuerbetrag auf die Grenze nicht angerechnet wird. Eine Erhöhung der Wertgrenze ist auch mit Rücksicht auf die gegenwärtige Konjunkturlage nicht vertretbar, weil sie die Investitionstätigkeit der Betriebe anregen würde. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (Drucksache VI/245 Fragen A 1 und 2) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bestimmung des Honnefer Modells, nach der die Landwirtschaft bei der Vergabe von Stipendien nach dem Verkehrswert zu bewerten ist, zu Härten führt, da der Verkehrswert wenig über das Realeinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes aussagt? Hat die Bundesregierung die Absicht, diese Bestimmung des Honnefer Modells in absehbarer Zeit zu ändern, um auch die ländliche Bevölkerung stärker in den Genuß der Förderung zu bringen? Die Bundesregierung hat nicht zuletzt die mehrfachen Anregungen aus dem Hohen Hause zum Anlaß genommen, um gemeinsam mit den Ländern die Vermögensanrechnung für Honnef-Stipendiaten aus landwirtschaftlichen Familien zu verbessern. Ab 1. Januar 1970 ist deshalb in den Honnef-Richtlinien die Vermögensanrechnung bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen vom Verkehrswert auf den Einheitswert umgestellt worden. Es wird dabei ausgegangen vom 21/2fachen des derzeit noch maßgebenden Einheitswertes auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1935. Zusätzlich werden Freibeträge von je 20 000 DM — beim alleinstehenden Elternteil 30 000 DM — gewährt. Falls sich dennoch in Einzelfällen besondere Härten ergeben sollten, kann dem durch eine neu aufgenommene Härteklausel begegnet werden. Nachdem die berechtigten Wünsche aus der Landwirtschaft bereits in den neuen Honnef-Richtlinien berücksichtigt worden sind, besteht in diesem Zusammenhang zunächst für eine erneute Änderung der Richtlinien keine Notwendigkeit. Mit der in der ersten Frage genannten Vermögensberechnung ist sichergestellt, daß die ländliche Bevölkerung stärker in den Genuß der Studienförderung nach dem Honnef-Modell gelangen kann. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (Drucksache VI/245 Fragen A 9 und 10) : Welche Förderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder geplant, um in Bundeswehr und Bundesgrenzschutz — sowie in Abstimmung mit den Innenministern der Bundesländer für die Polizei — den „Modernen Fünfkampf" (Disziplin: Reiten, Fechten, Schießen, Schwimmen, Geländelauf) besonders zu fördern, da bereits seit Jahrzehnten bekannt ist, daß diese Sportart in erster Linie bei den Militär- und Polizeieinheiten gepflegt wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, nicht nur die im Dienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei der Bundesländer stehenden Fünfkämpfer in die Förderungen zur Vorbereitung auf die Weltmeisterschaft der „Modernen Fünfkämpfer" — im August dieses Jahres in Warendorf — einzubeziehen? a) Förderungsmaßnahmen bei der Bundeswehr Seit 1960 wird an den 5 Offiziersschulen von Heer, Luftwaffe und Marine (Flensburg, Hamburg, Hannover, München und Neubiberg) eine sportliche Ausbildung — auch in den Disziplinen des Modernen Fünfkampfes — durchgeführt. Darüber hinaus wurden in Warendorf regelmäßig Speziallehrgänge für Moderne Fünfkämpfer veranstaltet. Mit Wirkung vom 1. April 1970 können auch wehrpflichtige Spitzensportler für Modernen Fünfkampf zur Sportschule der Bundeswehr nach Warendorf versetzt werden. Sie haben dort die Möglichkeit, intensiv zu trainieren. Die Bundeswehr veranstaltet jährlich eine Meisterschaft im Modernen Fünfkampf. 1969 nahmen 33 Soldaten daran teil. Bei den Internationalen Militärmeisterschaften errangen Bundeswehrsoldaten 1108 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 bisher 2 Silber- und 1 Bronze-Medaille. Für Training und Wettkämpfe sind entsprechende Haushaltsmittel angesetzt. Bei den Deutschen Meisterschaften im Modernen Fünfkampf haben Angehörige der Bundeswehr beachtliche Erfolge erzielt. b) Förderungsmaßnahmen bei der Polizei Die Innenminister der Länder haben auf der Konferenz am 5./6. November 1969 in Berlin beschlossen, das Deutsche Polizeikuratorium zu beauftragen, einen Förderungsplan für den Leistungssport in der Polizei vorzulegen. Im Rahmen dieses Förderungsplans wird auch die Ausbildung im Modernen Fünfkampf unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung dieser Sportart für die polizeiliche Tätigkeit geregelt werden. c) Förderungsmaßnahmen beim Bundesgrenzschutz Wegen der geringen Personalstärke und der beschränkten Anzahl von Standorten ist der Moderne Fünfkampf im Bereich des BGS bisher nicht betrieben worden. Ich habe jedoch Weisung erteilt, die Frage zu prüfen, inwieweit die im vorgesehenen Förderungsplan des Deutschen Polizeikuratoriums noch zu entwickelnden Vorstellungen im Bereich des BGS – speziell auch für die modernen Fünfkämpfer — Anwendung finden können. Der Verband für Modernen Fünfkampf hat für das Jahr 1970 eine Zuwendung aus Bundesmitteln beantragt, deren Höhe wesentlich über den Anträgen der Vorjahre liegt. Mit ihr sollen alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der deutschen Mannschaft auf die Weltmeisterschaft finanziert werden. Diesem Antrag wird voraussichtlich in vollem Umfange entsprochen werden können. Damit dürfte eine optimale Förderung der Vorbereitung aller Mitglieder der deutschen Nationalmannschaft, die ihren Trainingsschwerpunkt in dem künftigen Leistungszentrum Warendorf haben, sichergestellt sein. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/245 Fragen B 19 und 20) : Welche Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn bestehen für den Bereich der Landkreise Dillenburg und Wetzlar? Welche Maßnahmen zur Rationalisierung (Schließung oder Verlegung von Betriebseinrichtungen usw.) und Umstrukturierung des Dienstleistungsangebotes der Deutschen Bundeshahn sind im Bereich der Landkreise Dillenburg und Wetzlar geplant und durch entsprechende Sozialpläne abgesichert? Nach den Vorstellungen der Deutschen Bundesbahn (DB) sind im Landkreis Wetzlar keine, im Landkreis Dillenburg folgende Stillegungsmaßnahmen vorgesehen: Auf der Strecke Herborn (Dillkreis) - Mademühlen die Einstellung des Gesamtbetriebes, auf der Strecke Dillenburg—Wallau die Einstellung des Reisezugbetriebes und zusätzlich zwischen Oberscheld Ort—Gönnern (Kr. Biedenkopf) auch die Einstellung des Güterzugbetriebes. Dem Bundesminister für Verkehr liegen für diese Maßnahmen noch keine Anträge des Vorstandes der DB vor. Die zur Zeit noch im Bahnbetriebswerk Dillenburg beheimateten Dampflokomotiven werden nach und nach durch Diesellokomotiven ersetzt, die ihrerseits in benachbarten Bahnbetriebswerken instand gehalten werden. Im übrigen wird wie im gesamten Bundesgebiet zum 1. 6. 1970 im dortigen Bereich der Stückgutdienst auf einige Knotenbahnhöfe konzentriert werden, und zwar auf Haiger, Dillenburg, Herborn und Wetzlar. Von dort aus werden 155 Ortschaften durch Lkw an die Schiene angeschlossen. Die bei den aufzulösenden Dienststellen frei werdenden Mitarbeiter können im allgemeinen ohne Wohnungswechsel bei benachbarten Stellen weiter beschäftigt werden. In enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Personalvertretungen sind Sozialpläne aufgestellt worden. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burgemeister (Drucksache V1/245 Fragen B 21 und 22) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, daß bei Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen durch die Deutsche Bundeshahn wichtige Interessen der Regionalplanung und der Zonenrandförderung nicht beeinträchtigt werden? Ist die Bundesregierung bereit, unter Beachtung der in der vorhergehenden Frage genannten Interessen z. B. die geplante Auflösung der Stückgutstelle Bockenem durch die Deutsche Bundesbahn erneut überprüfen zu lassen? Soweit im Bundesbahngesetz (BhG) ein Genehmigungsvorbehalt für Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn (DB) gegeben ist, werden die Interessen der Regionalplanung und der Zonenrandförderung bei der Entscheidung berücksichtigt. So behält sich z. B. bei Streckenstillegungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet die Bundesregierung —entsprechend dem Verkehrspolitischen Programm — in jedem Einzelfall die Entscheidung vor. Die Anträge der DB werden vorher in einem interministeriellen Arbeitskreis, in dem alle beteiligten Ressorts vertreten sind, eingehend behandelt. Auch bei Anträgen für Strecken in Ausbaugebieten wird durch Einschaltung des Bundesministers des Innern sichergestellt, daß die raumordnungspolitischen Belange in die Prüfung einbezogen werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1109 Im Falle der Aufhebung der Stückgutabfertigung in Bockenem werden die von Ihnen genannten Interessen nicht berührt. Die Deutsche Bundesbahn ersetzt dort die Schienenbeförderung durch einen regelmäßigen Abhol- und Zustelldienst au f der Straße. Damit tritt an die Stelle des Transports von Bahnhof zu Bahnhof künftig eine Zustellung von Haus zu Haus. Die Auflösung der Kleinstabfertigung in Bockenem ist Bestandteil einer umfassenden Reform des Stückgutdienstes im gesamten Bundesgebiet, eine Maßnahme, die von der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit durchgeführt wird. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Ehmke vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schober (Drucksache VI/245 Frage A 42) : Hat die Bundesregierung die vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft am 27. November 1969 angekündigte Klärung der Frage herbeigeführt, welches Ministerium in Zukunft für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verantwortlich sein soll? Infolge der Verringerung der Zahl der Bundesministerien und der damit zusammenhängenden Veränderung von Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung muß die Ressortierung von elf kulturellen und wissenschaftlichen Instituten —darunter auch der „Stiftung Preußischer Kulturbesitz" — neu geregelt werden. Ich habe mit den beteiligten Ressorts bereits eingehend darüber beraten, welche Ministerien in Zukunft für diese Institute zuständig sein sollen; dabei konnten noch nicht alle Fragen geklärt werden. Für die „Stiftung Preußischer Kulturbesitz" wird erörtert, ob weiter der Bundesminister des Innern oder aber der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zuständig sein soll. Sicher werden Sie Verständnis dafür haben, daß es geboten ist, wegen der vielfältigen Beziehungen der in Betracht kommenden Institute untereinander eine abschließende Entscheidung über ihre Zuordnung nur gleichzeitig zu treffen. Ich werde in Kürze die Angelegenheit nochmals mit allen beteiligten Häusern erörtern. Anschließend wird dem Herrn Bundeskanzler der Entwurf eines Organisationserlasses zur Entscheidung vorgelegt werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/245 Frage A 43) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend clef Empfehlung 567 (1969) der Beratenden Versammlung des Europarates über die kulturelle Zusammenarbeit in Europa die Gründung einer Europäischen Zentrale für Erziehungsfragen und die Institutionalisierung der Europäischen Erziehungsministerkonferenz im Ministerkomitee des Europarates zu befürworten? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Erziehungswesens durch die bestehenden Einrichtungen bereits gewährleistet ist. Die Institutionalisierung der Konferenz der Europäischen Erziehungsminister und die damit verknüpfte Errichtung eines Europäischen Erziehungsbüros werden von der Bundesregierung nicht befürwortet. Sie befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit der Haltung der zuständigen Länderminister. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Thadden (Drucksache VI/245 Frage A 44) : Wann gedenkt die Bundesregierung die notwendigen Schritte zur Einsetzung der besonderen Kommission zu unternehmen, die in dem deutsch-französischen Konsultationsgespräch am 14. März 1969 zwischen Bundeskanzler Dr. h. c. Kurt-Georg Kiesinger und Staatspräsident Charles de Gaulle mil dein Ziel verabredet worden ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Koordinierung auf dem Gebiet der Raumordnung und des Ausbaus der Infrastruktur des Saarlandes und Lothringens bestehen? Die Kommission für die Behandlung der im Verhältnis zu Frankreich auftretenden Fragen ist von den beiden Regierungen bereits im Frühjahr 1969 eingesetzt worden. Am 4. Juli 1969 haben die ersten informatorischen Gespräche zwischen den beiden inzwischen ernannten Delegationsführern stattgefunden. (Auf deutscher Seite Botschafter Dr. Emmel, auf französischer Seite Gesandter Jordan.) Hierbei war verabredet worden, daß beide Seiten die umfangreichen Vorarbeiten zur Beantwortung der technischen und finanziellen Fragen bis Ende des Jahres 1969 abschließen würden. Aus Termingründen kann die erste Vollsitzung der gemischten Kommission erst am 19. Februar 1970 in Bonn stattfinden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/245 Frage A 47): Trifft es zu, daß rund 18 000 bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigte Arbeitnehmer im Verteidigungsfall mit militärischen Aufgaben betraut werden, und wie ist deren Statusfrage geregelt? Auf Ihre Frage, ob es zutreffe, daß rd. 18 000 bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigte Arbeitnehmer im Verteidigungsfall mit militärischen Aufgaben betraut würden und wie deren Statusfrage geregelt sei, teile ich Ihnen mit, daß der Gesamtkomplex noch verhandelt wird. Er eignet sich 1110 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 nicht für eine Diskussion in der Öffentlichkeit. Ich bin jedoch bereit, den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zu gegebener Zeit hierüber zu informieren. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/245 Frage A 52) : Hängt die verzögerte Vorlage des 7. Werfthilfeprogramms damit zusammen daß die Bundesregierung im Gegensatz zur bisherigen Praxis eine finanzielle Beteiligung der Küstenländer anstrebt? Die Arbeiten am VII. Werfthilfeprogramm stehen kurz vor dem Abschluß. Durch das Gespräch mit den Küstenländern über eine eventuelle finanzielle Beteiligung ist nur eine geringfügige Verzögerung eingetreten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (Drucksache VI/245 Frage A 53) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge maßgebliche Beamte des Bundeswirtschaftsministeriums sich immer noch gegen die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und die monetäre Zusammenarbeit in der EWG als einen ersten Schritt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion der EWG-Länder sträuben? Diese Meldungen treffen nicht zu. Im Gegenteil: Das Bundeswirtschaftsministerium hat in den vergangenen Jahren auf den verschiedenen Ministerkonferenzen immer wieder die Bedeutung der Bemühungen für eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EWG betont und die Weiterentwicklung der EWG zu einer Stabilitätsgemeinschaft gefordert. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/245 Frage A 64) : Wie will die Bundesregierung das Problem der Landaufnahme bzw. Strukturverbesserung für abgabewillige Bauern in den Gemeinden lösen, in denen keine aufnahmewilligen Betriebe vorhanden sind und die Gefahr besteht, daß das Land brach liegenbleibt? In weiten Teilen des Bundesgebietes ist die Aufnahme von Land, das abgabewillige Bauern zur Veräußerung anbieten, kein Problem, da genügend Betriebe vorhanden sind, die sich zu einer lebensfähigen Größe aufstocken wollen. „Sozialbrache" entsteht nicht oder bereits vorhandene Sozialbrache verschwindet wieder, wenn durch Flurbereinigung zusammen mit anderen landeskulturellen Maßnahmen das Land verwendungsfähig gemacht wird. Als besonders eindringliches Beispiel kann hier das Saarland genannt werden, in dem in den Jahren 1959 bis 1966 durch die genannten landeskulturellen Maßnahmen die Sozialbrache von rd. 17 000 ha auf rd. 9000 ha verringert wurde. Die Bundesregierung prüft, ob nicht gemeinsam von Bund und Ländern ein Landauffang betrieben werden muß, vor allem im Hinblick auf außerlandwirtschaftliche Nutzung des aufzukaufenden Landes, wie z. B. für Aufforstung, Fremdenverkehr, Erholungsgebiete. Eine derartige Aktion würde allerdings Mittel erfordern, die bei der Plafondierung des Einzelplanes 10 meines Hauses anderen strukturellen Zwecken verloren gehen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 21. Januar 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/245 Frage A 70) : Ist der Bundesregierung das zwischen Belgien und Frankreich geschlossene Abkommen vom 19. September 1969 über den Ausgleich von Währungsverlusten für in Frankreich arbeitende belgische Grenzarbeiter bekannt? Der Bundesregierung liegt die belgisch-französische Vereinbarung vom 19. 9. 1969 in nichtamtlicher Übersetzung vor. Sie wurde weder im französischen noch im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Ich darf mich hierzu auch auf die schriftliche Antwort von Herrn Bundesminister Arendt in der Fragestunde vom 6. 11. 1969, in der er zu dieser Frage Stellung genommen hat, beziehen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Januar 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/245 Fragen A 82 und 83) : Wann gedenkt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts in den Bundestag einzubringen? Ist der Grund dafür, daß ein entsprechender Entwurf bisher nicht eingebracht wurde, der, daß die Bundesregierung den bereits in der 5. Legislaturperiode eingebrachten Entwurf ändern will, und welchen Bereich betreffen die beabsichtigten Änderungen? Der dem V. Deutschen Bundestag vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts ist inzwischen neu überarbeitet Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1111 worden. Er soll Mitte Februar dieses Jahres in meinem Hause und anschließend mit den Bundesministern des Innern, für Arbeit und Sozialordnung, der Justiz und der Finanzen erörtert werden. Die Zuleitung an den Deutschen Bundestag wird voraussichtlich im April erfolgen. Außer dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts ist auch der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung, der bereits im Oktober 1967 eingebracht worden war, nicht verabschiedet worden. Der neue Entwurf faßt beide Entwürfe zusammen. Der neue Entwurf berücksichtigt Anregungen der Wehrdienstrichter und des Deutschen Anwaltvereins, ferner das Eingliederungsgesetz für Soldaten auf Zeit, das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts und Änderungen des Soldatenversorgungsgesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes. Er berücksichtigt ferner neue Anregungen aus der Truppe sowie die Rechtsprechung zur neuen Bundesdisziplinarordnung. Das hat zur Änderung zahlreicher Einzelvorschriften und zum Teil auch zu einer neuen Systematik des Entwurfs geführt. Die Änderungen betreffen im wesentlichen: — die Tilgung von Disziplinarmaßnahmen die Vollstreckung einfacher Disziplinarmaßnahmen — den Katalog der Laufbahndisziplinarmaßnahmen — das Auslosungsverfahren für die militärischen Beisitzer und die Gründe für ihre Abberufung — Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten im Ruhestand - die Präsidialverfassung der Truppendienstgerichte und — die Kostenvorschriften. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 21. Januar 1970 auf die Dringlichen Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tallert (Drucksache VI/251 Fragen 1 und 2) : Gibt es inzwischen unzensierte Nachrichten über die Situation der Bevölkerung im Bürgerkriegsgebiet von Nigeria, bespielsweise durch die Tiber 100 Personen starke internationale Journalistengruppe, welche aus Anlaß des Besuches von UN-Generalsekretär LT Thant das ehemalige Kriegsgebiet besuchen wollte, und ist die nigerianische Regierung jetzt bereit, UN-Beobachter zuzulassen? Hat sich die Bundesregierung wegen des direkten Einfluges von Lebensmitteln hilfesuchend mit dem Vorsitzenden der OAU, Kaiser Haile Selassie, in Verbindung gesetzt? Ausländische Rotkreuzhelfer haben in den letzten Tagen alle größeren Bevölkerungszentren im Ibogebiet besucht. Über die deutsche Botschaft in Lagos ist die Bundesregierung über die Situation der Zivilbevölkerung in diesem Gebiet unterrichtet. Die Bundesregierung hat im übrigen am 20. d. M. den Leiter des Afrikareferats im Auswärtigen Amt., Graf von Posadowsky-Wehner, als Sonderbotschafter nach Nigeria entsandt. Er wird mit der nigerianischen Regierung über die Koordinierung von Hilfsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung in Ostnigeria sprechen. In Nigeria ist bereits seit 1968 ein internationales Beobachterteam tätig, in dem Vertreter Polens, Kanadas, Großbritanniens und Schwedens zusammenarbeiten. Dieses Team legte am 16. Januar der Internationalen Presse in Lagos einen Zwischenbericht über seine von 10.-14. Januar 1970 erfolgte Reise nach Ostnigeria vor. Das Observerteam ist am 17. Januar zur Fortsetzung seiner Arbeit wieder in die nigerianische Ostregion gereist. Zur Frage einer Beobachterdelegation der VN darf ich auf meine Antwort in der Fragestunde vom 16. Januar hinweisen (Protokoll, S. 968 B). Ich habe in der Fragestunde vom 16. Januar eingehend ausgeführt, daß nach Meinung der Bundesregierung die wirksamste Form der Hilfe diejenige ist, die übet die von der nigerianischen Regierung geschaffenen zentralen Stellen erfolgt. Eine Zersplitterung der Hilfsmaßnahmen durch immer neue Initiativen dürfte dem Ziel einer möglichst effektiven Hilfe nicht dienlich sein. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/245 Fragen B 1 und 2) : Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Erhöhung von Dienstwohnungsvergütungen ab 1. Januar 1970 — wie das durch Erlaß vom 4. November 1969 angeordnet worden ist —um mehr als 30 % für gerechtfertigt? Sind die Kosten der vorhandenen Wohnungen in diesem Umfang gestiegen? Mit der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Neufestsetzung der höchsten Dienstwohnungsvergütung vom 4. November 1969 (GMBl. S. 486) sind die Obergrenzen für die Anrechnung des wirtschaftlichen Wertes einer Dienstwohnung der Entwicklung dieses Wertes angepaßt worden. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 23 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes. Die Anpassung hat sich als notwendig erwiesen, weil sich nach den amtlichen Statistiken der für Miete aufzubringende Einkommensanteil bei mittleren Einkommen im privaten Bereich seit 1962 — der letzten Änderung der Verwaltungsvorschriften — von 10 v. H. auf 14 v. H. erhöht hat. Die Höchstsätze für Dienstwohnungsvergütungen sind dabei teilweise tatsächlich um etwa 30 v. H. angehoben worden. Sie gehen jedoch nicht über 14 v. H. der Dienstbezüge der Beamten hinaus; zum größten Teil liegen sie darunter. 1112 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 Grundlage der Festsetzung der Dienstwohnungsvergütung ist der örtliche Mietwert der Dienstwohnung. Dieser ist nach Nr. 7 Abs. 3 der Dienstwohnungsvorschriften durch Vergleich mit den Mieten zu ermitteln, welche in derselben Gemeinde für Wohnungen gezahlt werden, die nach ihrer Lage und Art sowie nach anderen, den Mietwert beeinflussenden besonderen Umständen vergleichbar sind. Dabei sind auch die Nachteile zu berücksichtigen, die eine Dienstwohnung im Einzelfall mit sich bringt. Von der Neufestsetzung der Sätze der höchsten Dienstwohnungsvergütung sind deshalb keineswegs alle Dienstwohnungsinhaber betroffen, sondern nur diejenigen, bei denen der wirtschaftliche Wert ihrer Dienstwohnung die bisherigen Höchstsätze übersteigt. Die Erhöhung war auch zur Beseitigung des Mißverhältnisses zwischen den Mieten und den bisher äußerst günstigen Dienstwohnungsvergütungssätzen notwendig, um bereits aufgetretene personalpolitische Schwierigkeiten bei Versetzungen in Zukunft zu vermeiden. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/245 Frage B 8 und 9) : Sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, die seitherigen öffentlichen Zuschüsse (Zinsverbilligung, Investitionsbeihilten) für den Fremdenverkehr zu drosseln? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß damit Ansätze zur Erschließung wirtschaftlich zurückgebliebener Räume der Bundesrepublik Deutschland für den Fremdenverkehr empfindlich gestört werden können? Der Bundesregierung sind solche Bestrebungen nicht bekannt. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/245 Fragen B 10 und 11): Betrachtet es die Bundesregierung als eine wünschenswerte und gewollte Nebenwirkung des § 188 Abs. 2 RVO neuer Fassung, daß kriegs- und unfallbeschädigte Kassenmitglieder, die ausschließlich wegen ihrer anerkannten Kriegs- oder Unfalleiden ärztlicher Behandlung bedürfen, von der Beitragsrückgewähr ausgeschlossen werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Wirkung der Vorschrift verständlich zu machen oder sie zu beseitigen? Ärztliche Behandlung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung nach geltendem Recht ohne Prüfung der Ursache der Erkrankung gewährt. Daher wird bei der Zahlung der sogenannten Krankenscheinprämie an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Anlaß der Inanspruchnahme von ärztlicher Behandlung unterschieden. Die Feststellung, ob ärztliche Behandlung wegen eines Kriegs- oder Unfalleidens erforderlich ist, ist in rechtlicher und medizinischer Hinsicht vielfach schwierig und würde, wenn sie in jedem Einzelfall getroffen werden müßte, zu einem sehr erheblichen Verwaltungsaufwand führen. Ich möchte aber hinzufügen, daß die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Einführung der Beitragsrückgewähr auswerten und darüber einen Bericht vorlegen wird. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/245 Frage B 12) : Sind Verbesserungen der Umschulungsmöglichkeiten von Selbständigen vorgesehen, deren Existenz durch Strukturveränderungen in ihrem Bereich bzw. nachteilige Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung gefährdet ist? Die Förderung der beruflichen Umschulung gemäß § 47 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Das bedeutet, daß auch bisher selbständig tätige Erwerbspersonen bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen —die Förderungshilfen nach dem AFG in Anspruch nehmen können, wenn sie nach der Umschulung eine unselbständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Sofern sie im Einzelfall auch nach der Umschulung wieder als Selbständige tätig sein wollen, also nicht Arbeitsuchende im Sinne des § 47 Abs. 1 AFG sind, können ihnen zur beruflichen Umschulung zinslose Darlehen gewährt werden. Eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen verschiedener Träger stehen für die berufliche Umschulung zur Verfügung. Daneben kann die Bundesanstalt jederzeit bei auftretendem größeren Bedarf weitere zusätzliche Umschulungsmaßnahmen durchführen. Besondere Anstrengungen hat die Bundesanstalt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in letzter Zeit unternommen, um die berufliche Umschulung von bisher selbständigen Landwirten zu fördern. Von den genannten Häusern ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit eingeleitet worden, um die betroffenen Personenkreise über die Förderungshilfen nach dem AFG aufzuklären. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1113 Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/245 Frage B 13) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Forderungen der Zivilversehrten auf 100 % Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Erhöhung des Pflegegeldes auf 150 DM und die Gleichstellung der Zivilversehrten mit den Kriegsversehrten ab 80 % entgegenzukommen? Freifahrt für bestimmte Gruppen Schwerbehinderter, darunter für Zivilbehinderte, gibt es lediglich im Nahverkehr. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (UnBefG). Eine Erweiterung des begünstigten Personenkreises ist daher nur im Wege einer Gesetzesänderung möglich. Sie könnte nur in engem Benehmen mit den Ländern vorbereitet werden, da die Länder den Nahverkehrsunternehmen die in dieser Hinsicht entstandenen Fahrgeldausfälle zu erstatten hätten. Das Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ist bereits auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BSHG vom 14. August 1969 (Bekanntmachung der Neufassung des BSHG vom 18. September 1969 — BGBl. I S. 1688) mit Wirkung vom 1. Oktober 1969 von 100,— auf 150,— DM angehoben worden. Bei bestimmten Gruppen Schwerstbehinderter beträgt es mindestens 225,— DM monatlich. Was die generelle Gleichstellung Zivilbehinderter mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 80 vom Hundert mit den Kriegsbeschädigten anlangt, möchte ich darauf hinweisen, daß nach der geltenden Rechtsordnung bei gesundheitlichen Schäden je nach der Schadensursache entschädigt wird. Die Entschädigung für Kriegsbeschädigte ist im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) geregelt, mit dem der Staat seiner auf dem Grundsatz der Schadenshaftung beruhenden Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern nachkommt. Dieses Prinzip der Schadenshaftung läßt es m. E. nicht zu, den Forderungen der Zivilbehinderten auf schadensrechtliche Gleichstellung mit den Kriegsbeschädigten nachzukommen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/245 Frage B 14) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Studenten vorzubereiten? Die Frage, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Gewährung einer studentischen Vollversicherung durchführbar ist, ist geprüft worden und wird bejaht. Das Deutsche Studentenwerk bereitet zur Zeit auf Veranlassung meines Hauses eine Repräsentativuntersuchung vor, die die Vorstellungen der Studenten zu einer gesetzlichen Regelung ihres Krankenversicherungsschutzes klären soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich im Sommer 1970 vorliegen. Die Bundesregierung wird dann unter Berücksichtigung der Auffassung der Betroffenen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung vorlegen. Ich werde Sie, sehr geehrter Herr Kollege, über den weiteren Fortgang der Arbeiten unterrichten. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI/245 Fragen B 15 und 16) : In welchem Umfang haben die Dienststellen der NATO insgesamt Rüstungs-, Forschungs- und Entwicklungsaufträge an die Industrien der NATO-Staaten vergeben, und in welchem Umfang hat die Bundesrepublik Deutschland solche Aufträge erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, sich gegebenenfalls dafür einzusetzen, daß die deutsche Wirtschaft an solchen von der NATO vergebenen Aufträgen in angemessener Weise beteiligt wird? Grundsätzlich erteilt die NATO aus eigener Zuständigkeit keine Rüstungs-, Forschungs- und Entwicklungsaufträge. Dafür liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen nationalen Behörden. Ausnahmen davon bestehen nur: a) hinsichtlich der NAMSSA (NATO Maintenance and Supply Service Agency — NATO Ersatzteilversorgungsagentur). Diese beschafft für bestimmte Waffensysteme, die in einigen NATO-Mitgliedstaaten eingeführt sind, zentral den Ersatzteilbedarf bei den Lieferanten der Waffensysteme und bei deren Unterlieferanten, um eine wirtschaftliche Bündelung der Aufträge zu gewährleisten. Der jährliche Umsatz beläuft sich auf ca. 42 Mio $ (1968). Der BRD-Anteil an den Bestellungen (für dieses Jahr) beträgt 48 %. Die NAMSSA hat im gleichen Zeitraum Aufträge in Höhe von 24 % an die BRD vergeben. b) hinsichtlich der NADGE (NATO Air Defence Ground Environment = NATO-Luftverteidigungs-System). Dieses beschafft nach einem Übereinkommen der an diesem System teilhabenden Ländern zentral die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen von dem internationalen Firmenkonsortium NADGECO, an dem als deutsche Firma AEG-Telefunken beteiligt ist. Der Auftragsanteil der BRD entspricht an sich der Menge der Geräte und Ausrüstungen, die in der BRD installiert werden, aber abzüglich eines geringen Prozentsatzes zugunsten von wirtschaftlich schwachen NATO-Mitgliedern, deren Industrie auf solche Aufträge angewiesen ist. Das Volumen der auf mehrere Jahre ausgelegten Programme beträgt 110 Mio L, der Kostenanteil der BRD liegt bei 19,5 %. 1114 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 c) hinsichtlich des NATO-Science Committees, das über einen für seine Zwecke vorgesehenen Teil des NATO-Zivilhaushalts verfügt und damit Forschungsaufträge an Wissenschaftler in NATO-Ländern sowie Stipendien und Studienaufträge vergibt. Eine schematische Aufschlüsselung der Beträge nach Ländern erfolgt nicht; der Anteil der BRD an diesen Mitteln schwankt daher. Das Volumen betrug in den letzten Jahren etwa 4,2 Mio 8; für 1970 sind 5 Mio 8 vorgesehen. Die übrigen als NATO Programme bezeichneten Vorhaben werden tatsächlich in nationaler Verantwortung und nicht von der NATO direkt durchgeführt. Bi- oder multilateral getroffene Abreden über zentrale Auftragsvergabe (z. B. beim MRCA) ändern an dieser Feststellung nichts. Wie aus den Angaben zur Frage 1 hervorgeht, verfolgt die Bundesregierung bei den laufenden Programmen das Ziel, die deutsche Wirtschaft unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen zu beteiligen. Sie würde dies selbstverständlich auch tun für den Fall, daß die Bestrebungen, das jetzige System der Auftragsvergabe zu einem späteren Zeitpunkt, der sich z. Z. aber noch nicht absehen läßt, durch eine zentrale Beschaffungspolitik der NATO abzulösen, Erfolg haben sollten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/245 Fragen B 17 und 18) : Sind der Bundesregierung die Nachteile bekannt, die sich aus der Existenz des Truppenübungsplatzes Baumholder für die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden ergeben, und ist die Bundesregierung bereit, einem dringenden Wunsch der Bevölkerung und örtlichen Instanzen folgend sich durch einen Besuch des Bundesministers der Verteidigung in Baumholder einen unmittelbaren Augenschein von den dortigen Problemen zu verschaffen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die durch den Truppenübungsplatz Baumholder hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die Bevölkerung von Baumholder und Umgebung zu beheben? Der Bundesregierung sind die Nachteile, die durch den Übungsbetrieb auf Truppenübungsplätzen für die Randgemeinden entstehen, bekannt. Sie sind aus meiner Sicht in Baumholder jedoch nicht größer als bei den anderen Truppenübungsplätzen. Ich darf daher um Verständnis bitten, daß bei der derzeitigen besonders starken Inanspruchnahme des Herrn Bundesministers Helmut Schmidt seine persönliche Einschaltung an Ort und Stelle nicht möglich ist. Falls Sie es für erforderlich halten, werden die zuständigen Referenten der Abteilung Unterbringungs-, Ziegenschafts- und Bauwesen sowie des Führungsstabes Heer mit Ihnen die Probleme in Baumholder erörtern. Ich bitte Sie, zu diesem Zweck meinem Hause die zu untersuchenden Fragen im einzelnen bekanntzugeben. Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind die im Raum Baumholder anstehenden speziellen Probleme auf dem Liegenschaftssektor (z. B. Straßenbau, Wasserversorgung der Randgemeinden, Erweiterung des Platzes, Räumung der Gemeinde Erzweiler, Anlage von Außenfeuerstellungen, Regulierung von Wasserläufen usw.) bereits durchgeführt bzw. in Angriff genommen. Ich hoffe, daß durch meinen Vorschlag, die Angelegenheit mit den zuständigen Referenten zu erörtern, die Vorhaben weitergebracht werden können. Ich wäre für eine Stellungnahme dankbar und bitte, diese der Beschleunigung wegen unmittelbar an die Abteilung Unterbringungs-, Liegenschafts- und Bauwesen des Bundesministeriums der Verteidigung zu richten. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. Januar 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/245 Fragen B 23 und 24) : Wie stellt sich der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu folgender Bemerkung: „Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang sind grausig. Deshalb ist jede Malinahme, die zur Rettung selbst nur eines einzelnen Menschenlebens beiträgt, gerechtfertigt. Gern haben wir registriert, daß in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres 528 Unfalltote weniger zu beklagen sind. Wenn unser Verkehrsminister Recht hätte, dann wären das die Folgen des zusätzlichen Fahrverbots für LKW's in der Ferienzeit. Er hat aber nicht recht, weil in den erwähnten Zeitabschnitt nur ein Wochenende mit LKW-Fahrverbot fiel. Hinzu kommt noch, daß Lebers Staatssekretär behauptete, durch das Fahrverbot sei an den fünf Wochenenden . die Zahl der Verkehrstoten um 13 % zurückgegangen. Demgegenüber ist festzustellen: Im Juni 1969 — ein Monat, in dem das Fahrverbot voll wirksam war — waren 78 Verkehrstote mehr zu beklagen, als im gleichen Monat des Vorjahres", die im Artikel „1970" von Peter Ramper steht, der in der Zeitschrift „Auto", Jahrgang 43 Nr. 441 vom Januar 1970 auf S. 1 ff. veröffentlicht wurde? Ist der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen in der Lage, verbindliche Zahlen (Vergleichszahlen zu 1968) über die Auswirkungen der Fahrverbote für LKW's an den fünf Wochenenden ins Hinblick auf Unfälle mit tödlichem Ausgang zu nennen? Auf Drängen der Öffentlichkeit hat das Bundesverkehrsministerium die vorläufigen Unfallzahlen aus 7 Bundesländern während des Lkw-Fahrverbots veröffentlicht. Danach ist die Zahl der Unfälle auf dem gesamten Straßennetz in 7 Bundesländern an den 5 Wochenenden mit Lkw-Fahrverbot gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres um 7 % angestiegen; die Zahl der bei diesen Verkehrsunfällen Getöteten liegt jedoch um 13 % niedriger als im Vorjahr. Auch die Äußerung von Herrn Staatssekretär Wittrock geht auf diese vorläufige Statistik zurück. Aus der Gesamtunfallstatistik des Monats Juli 1969 können keine Rückschlüsse auf die Unfallentwicklung an den Wochenenden mit Lkw-Fahrverbot gezogen werden. Die Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes über die Unfallzahlen während der Dauer des Lkw-Fahrverbots konnten noch nicht abgeschlossen werden, da über 400 000 Unfallakten ausgewertet werden müssen. Inzwischen liegt jedoch eine Teiluntersuchung des Statistischen Bundesamtes über die Unfallentwick- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Januar 1970 1115 lung in Hessen vor, die die oben erwähnte vorläufige Statistik in vollem Umfange bestätigt und u. a. folgendes Ergebnis hatte: 1. Auf den Bundesautobahnen in Hessen ereigneten sich im Juni und .Juli 1969 970 schwere Unfälle, d. s. 19 oder 2 % mehr als 1968. Dabei verunglückten 886 Personen, d. s. 77 Personen oder 8 °/o weniger als in den entsprechenden Zeitabschnitten des Vorjahres. 2. In der Zeit des Lkw-Fahrverbots (Freitag 15-22 Uhr, Samstag 6.00 bis Sonntag 22.00 Uhr) wurden auf den Bundesautobahnen in Hessen 233 Unfälle mit 228 verunglückten Personen festgestellt, während zur gleichen Zeit des Vorjahres 222 Unfälle mit 259 Verunglückten registriert wurden. Die Abnahme der Verunglückten (-31) gegenüber dem Vorjahr beträgt demnach 11 %. 3. Auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften in Hessen verringerten sich während des Lkw-Fahrverbots die Lkw-Unfälle gegenüber 1968 um 11 auf 35, wobei 23 Personen verunglückten gegenüber 43 im Jahr zuvor. Sobald die Berichte aller Statistischen Landesämter vorliegen, wird das Statistische Bundesamt das Gesamtergebnis veröffentlichen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/245 Frage B 25) : In welcher Hohe stellt der Bund im Haushaltsjahr 1970 Sondermittel für ein am Schützenhausplatz in Weiden in der Oberpfalz geplantes Demonstrativbauvorhaben mit 81 Wohnungen, das nach einem beabsichtigten Grunderwerb auf ca. 380 Wohnungen aufgestockt werden soll, zur Verfügung? Sobald mir das Land Bayern befürwortend einen Antrag der Stadt Weiden/Opf. vorlegt, bin ich gern bereit, die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung des Bundes im Rahmen des von meinem Hause durchgeführten Demonstrativprogramms prüfen zu lassen. Maßgebend ist dabei, daß das geplante Vorhaben am Schützenhausplatz den „Grundsätzen für Demonstrativbauvorhaben" entspricht. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/245 Frage B 26) : Trifft es zu, daß der Bund im Haushaltsjahr 1970 nicht nur Sondermittel tür die Errichtung einer Kleinsiedlung des Bayerischen Siedlerbundes in Weiden in der Oberpfalz zur Verfügung stellt, sondern auch Darlehen und Zuschüsse gibt zu dem noch vorher notwendigen Grunderwerb, zur beabsichtigten Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne und zu den Erschließungskosten obengenannter Kleinsiedlung? Über die Frage der Finanzierung des angesprochenen Bauvorhabens kann erst entschieden werden, wenn eine Stellungnahme der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vorliegt. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 21. Januar 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/245 Frage B 27) : Konnten die Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, wonach Kinderreiche und Schwerbeschädigte bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen Ablösungsvergünstigungen erhalten, auch auf kriegshinterbliebene Witwen ausgedehnt werden? Die Ablösungsvergünstigung für vorzeitige freiwillige Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen wird allen Eigentümern von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen nach Maßgabe der Ablösungsverordnung in der Fassung vom 1. Februar 1966 gewährt. Das Ausmaß der Vergünstigung, d. h. die Höhe des Schuldnachlasses, ist in dieser Verordnung nach der Kinderzahl gestaffelt. Für Schwerbeschädigte ist eine besondere Staffelung vorgesehen. Diese Regelung beruht auf der Ermächtigung zum Erlaß der Verordnung in § 69 Abs. 5 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Eine entsprechende Vergünstigung für kriegshinterbliebene Witwen ist in der Ermächtigung nicht vorgesehen. Eine Ausdehnung auf sie ist daher nur nach einer entsprechenden Änderung des Gesetzes möglich. Diese Frage wird bei der vorgesehenen Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu prüfen sein.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete Barche.


Rede von Hermann Barche
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, würden Sie meiner Auffassung zustimmen, daß die Erschwernisse durch die derzeitige Regelung für die Bauherren aus Arbeitnehmerkreisen besonders stark sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ich kann nicht erkennen, Herr Kollege Barche, wieso gerade Bauherren aus Arbeitnehmerkreisen durch diese für jeden geltende gesetzliche Regelung besonders beschwert sein sollen. Bisher sind der Bundesregierung auch keine Hinweise darüber zugegangen, daß hier eine allgemeine Benachteiligung vorliege.