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    Deutscher Bundestag 21. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 751 A Amtliche Mitteilung 751 A Fragestunde (Drucksachen VI/146, VI/180) Fragen des Abg. Ruf: Mitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung betr. Rentenerhöhung Ahlers, Staatssekretär 751 B, D, 752 A Ruf (CDU/CSU) . . . . 751 D, 752 B Breidbach (CDU/CSU) 752 A Härzschel (CDU/CSU) 752 A Frage des Abg. Matthöfer: Dokumentation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften betr. Mißhandlungen und Folterungen politischer Häftlinge durch die spanische Polizei Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 752 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 752 C Fragen des Abg. Härzschel: Krieg in Biafra — Humanitäre Hilfe in Biafra Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär ........752 D, 753 A, B, C, D, 754 A Härzschel (CDU/CSU) . . . 753 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 753 C, D Kiep (CDU/CSU) ........753 D Frage des Abg. von Thadden: Hilfe für die Opfer der Kämpfe im Südsudan Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär ........754 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 754 B Frage des Abg. von Thadden: Humanitäre Unterstützung von Opfern des Krieges im Jemen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 754 C, D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 754 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Reaktion der sowjetischen Regierung auf die bei Unterzeichnung des Atomsperrvertrages übergebene deutsche Note Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 754 D, Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 754 D 755 A, B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 755 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 755 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 755 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" bei deutsch-polnischen Verhandlungen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 755 C, D, 756 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 755 D, 756 A Wienand (SPD) 756 A Matthöfer (SPD) 756 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Kliesing (Honnef) : Äußerung des militärpolitischen Korrespondenten des Ostberliner Deutschlandsenders betr. Anwendung des Nichtverbreitungsvertrages auf einen westeuropäischen Bundesstaat Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 756 B, C, D, 757 A, B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 756 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 757 A, B Flämig (SPD) 757 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 757 C Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Freilassung der in Vietnam in Gefangenschaft befindlichen Angehörigen des Malteser-Hilfsdienstes 757 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Gefährdung der in Vietnam im humanitären Hilfseinsatz tätigen Deutschen . 758 A Frage des Abg. Dr. Hallstein: Schlüsse aus der Reaktion der sowjetischen Regierung auf die in der deutschen Begleitnote zur Unterzeichnung des Atomsperrvertrages enthaltenen Interpretationen und Feststellungen . 758 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) Artikel des Bonner Korrespondenten der „New York-Times" betr. ländliche Gebiete Frankens und Badens Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär .......758 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 758 C Frage des Abg. Werner: Einwirkung auf die Regierungen in den Entwicklungsländern bezüglich ihres Verhältnisses zur DDR-Regierung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 758 D, 759 A Werner (CDU/CSU) .......758 D Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Personalkartei für die Besetzung der der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Positionen in internationalen Organisationen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 759 B, C, D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 759 B, C Kiep (CDU/CSU) ........759 C Fragen des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Bericht von Professor Dr. Ehrlich über Umweltverseuchung Genscher, Bundesminister . . . . 759 D, 760 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 760 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 760 B Frage des Abg. Ollesch: Gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung Genscher, Bundesminister . . . . 760 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 III Frage des Abg. Dr. Dittrich: Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raum zur CSSR . . . . . . . 760 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Bestimmung der zulässigen Waffen bei Ausübung öffentlicher Gewalt Genscher, Bundesminister 761 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 761 A, B, C, D Fragen der Abg. Dr. Jungmann und Dr. Wörner: Mehrarbeit durch Ärzte an den Universitätskliniken Genscher, Bundesminister . . . . 761 D, 762 A, B, C, D, 763 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 762 B, C Dr. Wörner (CDU/CSU) . 762 C, 763 B Frage des Abg. Dichgans: Gemeindegebiet im Eigentum der Städte Genscher, Bundesminister . . . 763 C, D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 763 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 763 D Fragen des Abg. Dr. von Bülow: Freistellung von Wehrpflichtigen für die Dienste des Technischen Hilfswerks und der freiwilligen Feuerwehren Genscher, Bundesminister . . . . 763 D, 764 A, C Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 764 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Preise für Betonstahl Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 764 D, 765 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 764 D, 765 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 765 A Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 765 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Entwicklung staatlich beeinflußter Preise Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 765 B, D, 766 A, B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 765 D van Delden (CDU/CSU) 766 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 766 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) 766 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2925) in Verbindung mit Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 (Einzelplan 20) (Drucksache V/4055), mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) und mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) . 766 C Begrüßung des französischen Ministers Professor Comiti . . . . . . . . . . 780 D Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz —1. AnpG KOV) (Drucksachen VI/69, VI/77) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/163), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/154 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Bericht der Bundesregierung über die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern (Nachtrag zum Kriegs- und Wehrdienstbericht 1969) (zu Drucksache VI/81) Burger (CDU/CSU) . . . 767 B, 784 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Ruf (CDU/CSU) . . . . 767 D, 781 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 768 D Schmidt (Kempten) (FPD) . 769 D, 778 B, 786 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 772 A Dr. Nölling (SPD) . . . 774 B, 776 C Frau Funcke, Vizepräsident 776 B, 777 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 777 B Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . . . 779 C Jaschke (SPD) . . . . . . . . 785 C Arendt, Bundesminister 787 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/164), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/149) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 788 B Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (23. ÄndG LAG) (CDU/CSU) (Drucksache VI/119) — Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 789 A Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . 790 A Schmidt (Kempten) (FDP) 790 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 791 C Genscher, Bundesminister . . . 792 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (6. Besoldungserhöhungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/131) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beamtenbesoldung (Drucksache VI/130) Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 794 C Genscher, Bundesminister . . . . 796 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 799 C Spillecke (SPD) 799 D Dorn (FDP) 802 A Berger (CDU/CSU) 802 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/172); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/176) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 805 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen VI/126, VI/158); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/181), Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/177) — Zweite und dritte Beratung — 805 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/69 — Zollaussetzung für Kartoffeln) (Drucksachen VI/145, VI/170) 805 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/69 — Erhöhung des Zollkontingents für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen VI/112, VI/171) 805 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache VI/167) . . . . . 806 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache VI/175) 806 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache VI/166) . . . . . . . . 806 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache VI/168 [neu]) 806 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache VI/165) . . . 806 C Nächste Sitzung 806 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 807 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 5 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen VI/69, VI/154) 807 C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) gemäß § 59 GO . . . . . . . . . . 808 C Anlage 4 Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zur Abstimmung gemäß § 59 GO . . . . 808 D Anlage 5 Erklärung der Abg. Dr. Schneider, Dr. Riedl (München), Roser und Spilker (sämtlich CDU/CSU) zur Abstimmung gemäß § 59 GO . . . . . . . . . . . . 808 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse in Griechenland 809 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hirsch betr. Visumzwang für Angehörige der osteuropäischen Staaten 809 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Köppler betr. Stellung der Parlamentarischen Staatssekretäre . 809 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dittrich betr. Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raum zur CSSR 809 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger betr. Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Ordnung der Bundesfinanzen 809 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Novellierung des Filmförderungsgesetzes . . . . . 810 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Walzstahlkontore . . . . . . . 810 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Köppler betr. Kostensteigerungen im Bereich der Elektrizitätsversorgung . . . . . . . . . . . 810 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) betr. Gewährung einer studentischen Vollversicherung 810 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Berechnung der Dienstzeiten der Angehörigen der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika . . . . . . . 811 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Konrad betr. Anrechnung der Überbrückungszulage nach dem Bundesversorgungsgesetz auf die Erziehungsbeihilfe 811 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner 811 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts betr. Kindergeld der deutschen Grenzgänger in Luxemburg 812 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Nachteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen infolge der Ausübung eines Ehrenamtes 812 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bäuerle betr. Anrechnung des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeiten in der Rentenversicherung . . 813 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Lebensmittelbestrahlung . . . . 813 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Flämig betr. Nachwuchsmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst 813 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Ergebnis der Rauschgiftkonferenz in den USA . . . . 813 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hupka betr. Verlust von Paketsendungen nach Mitteldeutschland 814 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten betr. Vergünstigungen bei der Deutschen Bundesbahn für ältere Menschen . . . . . . . . 814 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Tunnel durch den Splügen . . . . . . . . 814 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Adorno betr. das Splügenbahnprojekt 815 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Eyrich betr. Erweiterung der Ermäßigungskarten beim Schüleraustausch auf Grund des deutsch-französischen Abkommens 815 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Abgasentgiftung 815 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haas betr. Ausbau der Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn . 816 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann betr. Zuwendungen im Bundeshaushalt für die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . 816 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Verkehrsgemeinschaft der Omnibusdienste von Bahn und Post 816 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Unertl betr. Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen . . 816 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger betr. Arbeitgeberdarlehen für Beamte der Deutschen Bundesbahn 817 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 VII Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Darlehen in öffentlich geförderten Bauvorhaben für kinderreiche Familien . . . . . . . 817 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Auswirkung der Aufwertung der D-Mark für die Einwohner der Exklave Büsingen . . . 817 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Neufassung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz . . . 818 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bredl betr. Vermietung der Wohnungen an der Neuherberg- Rockefellerstraße im Münchener Norden 818 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Dittrich betr. Grenzübergang in Bayerisch-Eisenstein . . . 819 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Darlehen im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms 819 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende betr. Freistellung der Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz . . 819 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Ausgleichsleistungen an die Bezieher von ausländischen Renten wegen der D-Mark-Aufwertung 820 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützung bei wilden Streiks 820 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Streik zum Zwecke der Einführung der erweiterten Mitbestimmung 820 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Ausbildungsstätten in Ost- und Niederbayern . . . 821 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) betr. Maßnahmen des Bundesverteidigungsministers zur Lösung des Kindergartenproblems 821 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. die Kfz-Verkehrssünderkartei . . . 821 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Ulm- Crailsheim 822 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ruf betr. Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 822 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. Bau der Rheinbrücke im Raum Sinzig/Remagen . 822 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung betr. Flughafen Ensheim/Saar 822 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 751 21. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 19. Sitzung, Seite 658 A, Zeile 5 statt „diesem Dienst": „Gießen" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 12. Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Bach 12. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blumenfeld ** 12, 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dr. Dittrich* 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Graaf 12. 12. Grüner 12. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Katzer 12. 12. Dr. Kempfler 12. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Köppler 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich ** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Logemann 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Majonica 12. 12. Dr. Meinecke (Hamburg) 12. 12. Memmel * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Peters (Norden) 12. 12. Pieroth 12.12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Rutschke ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Seiters 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 5 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz -1. AnpG KOV -) — Drucksachen VI/69, VI/ 154 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I erhält die Nummer 2 folgende Fassung: ,2. In § 14 wird die Zahl „60" durch die Zahl „73" ersetzt.' 2. In Artikel I erhält die Nummer 3 folgende Fassung : ,3. In § 15 Satz 1 werden die Worte „8 bis 50 Deutsche Mark" durch die Worte „10 bis 61 Deutsche Mark" ersetzt.' 3. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. In § 30 Abs. 3 wird die Zahl „500" durch die Zahl „610" ersetzt.' 4. In Artikel I erhält Nummer 8 folgende Fassung: ,8. § 31 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 vom Hundert von 65 Deutsche Mark, um 40 vom Hundert von 86 Deutsche Mark, um 50 vom Hundert von 116 Deutsche Mark, um 60 vom Hundert von 147 Deutsche Mark, * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 808 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 um 70 vom Hundert von 202 Deutsche Mark, um 80 vom Hundert von 244 Deutsche Mark, um 90 vom Hundert von 293 Deutsche Mark, bei Erwerbsunfähigkeit von 330 Deutsche Mark. Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das fünfundsechszigste Lebensjahr vollendet haben, um 13 Deutsche Mark." b) In Absatz 5 Satz i wird der Betrag „222 Deutsche Mark" durch den Betrag „300 Deutsche Mark" ersetzt.' 5. In Artikel I erhält Nummer 9 folgende Fassung: 9. § 32 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 vom Hundert 147 Deutsche Mark, um 60 vom Hundert 147 Deutsche Mark, um 70 vom Hundert 202 Deutsche Mark, um 80 vom Hundert 244 Deutsche Mark, um 90 vom Hundert 293 Deutsche Mark, bei Erwerbsunfähigkeit 330 Deutsche Mark."' 6. In Artikel I erhält Nummer 10 folgende Fassung: 10. In § 33 a Satz 1 wird die Zahl „30" durch die Zahl „37" ersetzt.' 7. In Artikel I erhält Nummer 12 folgende Fassung: 12. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz i werden in Satz 1 die Zahl „115" durch die Zahl „141" und in Satz 2 die Worte „195, 275, 355 oder 460 Deutsche Mark" durch die Worte „238, 336, 434 oder 562 Deutsche Mark" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Zahl „50" durch die Zahl „61" ersetzt.' 8. In Artikel I erhält Nummer 13 folgende Fassung: 13. In § 40 wird die Zahl „150" durch die Zahl „198" ersetzt.' 9. In Artikel I Nr. 14 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „250" durch die Zahl „305" ersetzt.' 10. In Artikel I erhält Nummer 15 folgende Fassung: 15. In § 41 Abs. 2 wird die Zahl „150" durch die Zahl „198" ersetzt.' 11. In Artikel I erhält Nummer 17 folgende Fassung: 17. In § 46 werden die Zahlen „45" und „85" durch die Zahlen „55" und „104" ersetzt.' 12. In Artikel I erhält Nummer 18 folgende Fassung: 18. In § 47 Abs. i werden die Zahlen „80" und „110" durch die Zahlen „98" und „135" ersetzt.' 13. In Artikel I erhält Nummer 19 folgende Fassung: 19. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Zahl „200" durch die Zahl „264" und die Zahl „135" durch die Zahl „179" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Zahl „40" durch die Zahl „53" und die Zahl „30" durch die Zahl „40" ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Zahl „125" durch die Zahl „165" und die Zahl „90" durch die Zahl „119" ersetzt.' Bonn, den 10. Dezember 1969 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) gemäß § 59 GO. Ich habe mit Nein gestimmt, weil mir die Rentenerhöhung um 16 % zu gering erscheint. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) zur Abstimmung gem. § 59 GO. In der 3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes stimme ich mit „Nein", weil die Anhebung um nur 16 % von mir als unzureichend betrachtet wird. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU), Dr. Riedl (München) (CDU/CSU), Roser (CDU/ CSU) und Spilker (CDU/CSU) zur Abstimmung: gem. § 59 GO. Wir haben in der 3. Lesung mit Nein gestimmt, weil uns die Anhebung um nur 16 % als zu gering erscheint. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 809 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 10. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/104 Fragen A 107 und 108): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle Versicherungen des griechischen Obristenregimes, zu den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte zurückzukehren, nicht zuletzt durch die Terrorurteile der letzten Zeit gegen opponierende Gruppen sowohl moralisch wie auch objektiv gegenstandslos geworden sind? Ist die Bundesregierung unter diesen Umständen nunmehr dazu bereit, im zuständigen Ministerkomitee für einen Ausschluß Griechenlands aus dem Europarat einzutreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in Griechenland nach wie vor keine demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnisse herrschen. Das wird unter ariderem durch bestimmte gerichtliche Urteile der letzten Zeit bestätigt. Einige von der griechischen Regierung in den letzten Monaten durchgeführte oder angekündigte Maßnahmen könnten zwar zur Normalisierung der Lage beitragen. Sie sind nach Ansicht der Bundesregierung jedoch keinesfalls ausreichend, um die Verwirklichung der Grundsätze der Satzung des Europarats und die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Die Bundesregierung prüft sorgfältig alle ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen. Sie ist grundsätzlich bereit, für die Suspendierung Griechenlands zu stimmen. Sie behält 'sich jedoch vor, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten eine andere Lösung zu suchen, falls sich auf der Sitzung des Ministerkomitees neue Gesichtspunkte ergeben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache VI/146 Frage A 7): Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 1. August 1968 (Drucksache V/3193) frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 10. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1341) so zu ändern, daß der Visumzwang für Angehörige der osteuropäischen Staaten entfällt? Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode dem Innenausschuß in der Sitzung vom 16. Januar 1969 die Erwägungen dargelegt, die nach ihrer Auffassung gegen eine grundsätzliche Abschaffung des Sichtvermerkszwangs gegenüber den osteuropäischen Staaten sprechen würden. Die Weiterberatung in den Ausschüssen ist sodann zurückgestellt und innerhalb der Legislaturperiode nicht wieder aufgenommen worden. Die Bundesregierung prüft jedoch laufend die Möglichkeiten für Erleichterungen des internationalen Reiseverkehrs und für Befreiungen von dem Sichtvermerkserfordernis. Im Verhältnis zu Jugoslawien ist der Sichtvermerkszwang auf der Grundlage einer Gegenseitigkeitsvereinbarung im März dieses Jahres bekanntlich aufgehoben worden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köppler (Drucksache VI/146 Frage A 16): Hat die Bundesregierung die Absicht, falls sie konkrete Vorstellungen über die weitere Ausgestaltung der Institution des Parlamentarischen Staatssekretärs entwickeln will, die sich aus seiner Doppelfunktion ergebenden Probleme seiner Stellung und Funktion im Parlament einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, und beabsichtigt sie, insbesondere mit den zuständigen Organen des Deutschen Bundestages diese Problematik zu erörtern? Wie ich bereits in meinen Antworten auf die Mündlichen Anfragen 14 und 15 des Herrn Kollegen Benda in der Fragestunde am 11. Dezember 1969 zum Ausdruck gebracht habe, bin ich bereit, die sich aus der weiteren Ausgestaltung der Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre ergebenden Probleme einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und sie mit den zuständigen Organen des Deutschen Bundestages zu erörtern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/146 Frage A 20): Kann mit der Eröffnung weiterer Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raume zur CSSR gerechnet werden und ggf. mit welchen? Wie aus einer Mitteilung der Zentralen Zollverwaltung der CSSR an den Bundesminister der Finanzen hervorgeht, kann damit gerechnet werden, daß der Straßenübergang bei Philippsreuth im Jahre 1971 wieder geöffnet wird. Außerdem ist beabsichtigt, den Straßenübergang bei Waldsassen für den grenznahen Güterverkehr freizugeben. Der genaue Zeitpunkt der Wiedereröffnung beider Übergänge ist nicht abzusehen, da auf tschechoslowakischem Gebiet vorher umfangreiche Straßen- und Hochbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage 810 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/146 Frage A 41) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Behauptung des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dahrendorf, die Ordnung der Bundesfinanzen sei eine der vordringlichsten Ziele in der Innenpolitik? Die Bundesregierung ist mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Professor Dr. Dahrendorf der Auffassung, daß die Ordnung der Bundesfinanzen eines der vordringlichsten Ziele der Innenpolitik ist. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/146 Frage A 51): Mit welchen Zielen beabsichtigt die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz zu novellieren? 1. Die bisherigen Grundbeträge — in der Regel 150 000 DM — sollen künftig in der Höhe den zur Verfügung stehenden Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA) angepaßt werden. 2. Fernsehnutzungsrechte sollen nur noch an solchen Spielfirmen erworben werden, die potentiell von Interesse für das Fernsehen sind. 3. Für die bisher schon im Filmförderungsgesetz (FFG) vorgesehenen Zusatzbeträge sollen künftig aus dem Bundeshaushalt bis zu 1,8 Mio DM jährlich vorsorglich bereitgestellt werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/146 Frage A 54) : Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung für die Zeit nach Auslaufen der Genehmigungsverträge der deutschen Walzstahlkontore im Jahre 1971 an, und wird eine Beendigung der Stahlkartellierung angestrebt bzw. sollen die Stahlkontore in einer unveränderten oder modifizierten Form weitergeführt werden? Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden. Sie geht zur Zeit davon aus, daß die Gesichtspunkte, die seinerzeit für die Bildung der Walzstahlkontore und ihre wirtschaftspolitische Beurteilung maßgeblich waren, zunehmend an Bedeutung verlieren. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köppler (Drucksache VI/146 Frage A 57) : Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung im Bereiche der Elektrizitätsversorgung die Kostensteigerungen übernehmen, die auf die Preise nicht weitergegeben werden sollen? Diese Kostensteigerungen kann die Elektrizitätswirtschaft im allgemeinen auffangen, weil ihnen Kostenentlastungen in zumindest gleicher Höhe gegenüberstehen. Die durch Lohnerhöhungen sowie durch Preissteigerungen für Kohle und Materialien auf die Elektrizitätswirtschaft zukommenden Mehrkosten werden für das Jahr 1970 von keiner Seite höher als 5 % im Bundesdurchschnitt der aus dem Stromverkauf zu erwartenden Erlöse veranschlagt. Durch verbesserte Ausnutzung der Kraftwerke und Netze sowie durch allgemeine Rationalisierungsfortschritte. kann die Elektrizitätswirtschaft aber mit Kostenentlastungen in zumindest gleicher Höhe rechnen. In Einzelfällen kann die Kostenentlastung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens im Vergleich zu dieser Durchschnittsbetrachtung günstiger, allerdings auch ungünstiger sein. Die stetige Zunahme des Stromverbrauchs — Verdoppelung etwa alle 10 Jahre — begründet die Erwartung, daß wesentliche Teile der Versorgungsanlagen, insbesondere die Netze, auf die zwei Drittel der Investitionen entfallen, Jahr um Jahr besser ausgenutzt werden. Können Mehrkosten einzelner Unternehmen nicht sofort durch verbesserte Ausnutzung der Anlagen und durch allgemeine Rationalisierungsfortschritte kompensiert werden, so sollten die Unternehmen in dieser Erwartung für eine gewisse Zeit auch eine Schmälerung der Erträge hinnehmen. Ihre Monopolstellung verpflichtet die Versorgungsunternehmen zu gesamtwirtschaftlicher Rücksichtnahme, d. h. gerade in der gegenwärtigen Situation zur besonderen Zurückhaltung bei Strompreiserhöhungen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (Drucksache VI/146 Frage A 70) : Ist inzwischen von der Bundesregierung abschließend geprüft, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Gewährung einer studentischen Vollversicherung durchführbar ist? Die Frage, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Gewährung einer studentischen Vollversicherung durchführbar ist, ist abschließend geprüft worden und wird bejaht. Das Deutsche Studentenwerk bereitet zur Zeit auf Veranlassung meines Hauses eine Repräsentativuntersuchung vor, die die Vorstellungen der Studenten zu einer gesetzlichen Regelung ihres Krankenversicherungsschutzes klären soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich im Sommer 1970 vorliegen. Die Bundesregierung wird dann unter Berücksichtigung der Auffassung der Betroffenen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung vorlegen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 811 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/146 Frage A 74): Wird die Bundesregierung das einst den Angehörigen der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika staatlicherseits gegebene Versprechen, das jeweils im Militärpaß ausdrücklich mit dem Vermerk „Doppelt zu rechnende Dienstzeiten außerhalb der heimischen Gewässer" bestätigt war, einlösen und diese Dienstzeit als doppelte Zurechnungszeiten in der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Altersrente anerkennen? Der von Ihnen genannte Vermerk hat allein beamten- und soldatenrechtliche Bedeutung. Er besagt, daß bei Beamten und Soldaten die „außerhalb der heimischen Gewässer" — in Ihrem Beispiel in der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika Dienst taten, die dort abgeleisteten Dienstzeiten doppelt angerechnet werden, und zwar insbesondere bei Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. In der gesetzlichen Rentenversicherung gab und gibt es eine derartige Regelung nicht. Bei der Rentenbemessung werden vielmehr den früheren Schutztruppenangehörigen ihre Dienstzeiten unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang angerechnet wie allen anderen Soldaten, die damals auf Grund gesetzlicher Wehrpflicht oder während eines Krieges Wehrdienst geleistet haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (Drucksache VI/146 Frage A 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bereits ausgezahlte Überbrückungszulage als anrechenbares Einkommen nach § 25 a Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes auf Erziehungsbeihilfen nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes angerechnet wird, und billigt sie diese Maßnahme, die in Einzelfällen dazu führen kann, daß die Erziehungsbeihilfe fast vollständig entfällt? Wie Sie wissen, ist die Durchführung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz Sache der Länder. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, ob und in welchem Umfange die von Ihnen erwähnte Überbrückungszulage im Einzelfall auf die Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes angerechnet wurde. Nach geltendem Recht ist es allerdings so, daß die Überbrükkungszulage gemäß § 25 a Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes grundsätzlich zu dem Einkommen gehört, das bei Bemessung der Erziehungsbeihilfe nach § 27 eingesetzt werden muß. Diese sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Konsequenz mag im Einzelfall dazu führen, daß die Erziehungsbeihilfe gemindert wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg (Drucksache VI/146 Frage A 76): Ist die Bundesregierung bereit, die Äußerung des Bundesarbeitsministers, der am 22. November im Deutschlandfunk im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner erklärt hat, „ursprünglich waren sogar von seiten der CDU 4 % (Krankenversicherungsbeitrag der Rentner) vorgesehen" dahin gehend richtigzustellen, daß diese zunächst vorgesehenen 4 % Krankenversicherungsbeitrag der Rentner nicht einem Vorschlag der CDU, sondern einem einstimmigen Kabinettsbeschluß entsprach, der von allen damaligen Ministern der SPD gebilligt worden war? Sie vermengen in Ihrer Frage zwei Dinge, die sorgfältig auseinander gehalten werden müssen. Das eine ist die Frage, von wem 1967 die Initiative und die Kabinettsvorlage für die Einführung des ursprünglich mit 4 0/o angesetzten Krankenversicherungsbeitrags der Renter ausging; das andere ist die Frage, wie dieser Vorschlag im Kabinett behandelt wurde. Zur ersten Frage ist folgendes zu bemerken: Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wurde mit dem Finanzänderungsgesetz vom 8. Dezember 1967 eingeführt. Die Initiative hierzu ging von dem damaligen Bundesarbeitsminister, Ihrem Fraktionskollegen Herrn Katzer, aus. Herr Katzer hat nicht nur die Kabinettsvorlage eingebracht, er hat vielmehr auch — mit viel Mut, das gebe ich zu — in öffentlichen Reden dafür geworben, daß es zumutbar sei, die Rentner mit einem 4-prozentigen Krankenversicherungsbeitrag zu belasten. So hat er beispielsweise am 9. Juli 1967 vor dem 12. Bundestag der CDU-Sozialausschüsse in Offenburg erklärt, der Rentner-Krankenversicherungsbeitrag lasse sich nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch sozialpolitisch rechtfertigen. Am gleichen Tage beschlossen die Sozialausschüsse der CDU in ihrer Offenburger Erklärung, ich zitiere wörtlich: Die Leistung eines Beitrags der Rentner an die gesetzliche Krankenversicherung ist zumutbar. Der Vorschlag zur Einführung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner, und zwar zunächst in Höhe von 4 %, ging also eindeutig von der CDU aus. Das ist das erste. Der zweite Punkt ist die Behandlung der Initiative von Herrn Katzer im Kabinett. Das Finanzänderungsgesetz 1967 und in dessen Rahmen der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner sind über mehrere Monate hinweg mehrmals im Kabinett beraten worden. Dabei will ich nicht ausschließen, daß auch die damaligen SPD-Minister schließlich den Gesamtvorschlägen zugestimmt haben. Eine andere Haltung wäre ohne eine Gefährdung des Gesamtpakets wohl auch kaum möglich gewesen. Den Standpunkt, den die SPD hierzu aber letztlich eingenommen hat, mögen Sie aus folgender Erklärung ersehen, die mein Fraktionskollege, Herr Prof. Dr. Schellenberg, am 26. Oktober 1967 bei der 1. Lesung des Finanzänderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag vor diesem Hohen Hause abgegeben hat; ich zitiere wörtlich: Die Sozialdemokraten haben immer erklärt, daß wir einen solchen Beitrag der Rentner zu ihrer Krankenversicherung nicht für sinnvoll halten. Unser Koalitionspartner hat wiederholt zum 812 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Ausdruck gebracht, daß für ihn dieser Beitrag ein wichtiges Element seiner sozialpolitischen Vorstellungen ist. ... Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen zwischen den Regierungspartnern. Nach manchem freundlich-harten Gedankenaustausch haben wir uns in der Mitte geeinigt, bei 2 %. Selbstverständlich ist es ein Kompromiß. Anders geht es in der Zusammenarbeit zweier großer politischer Kräfte in diesem Hause nicht. Sie können dies im Protokoll über die 129. Sitzung des Deutschen Bundestages auf S. 6518 nachlesen. Eine ähnliche Erklärung hat Herr Kollege Prof. Dr. Schellenberg namens der SPD-Fraktion noch einmal bei der 2. und 3. Lesung des Finanzänderungsgesetzes 1967 am 8. Dezember 1967 wiederholt. Als die SPD die Führung der Bundesregierung übernahm, sah sie es als eine ihrer ersten Pflichten an, dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder zu streichen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/146 Fragen A 77 und 78) : ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Grenzgänger in Luxemburg für das erste und zweite Kind nur das halbe Kindergeld beziehen, obwohl ihre Arbeitgeber den vollen Beitrag an die Familienkasse zahlen, während alle anderen Gastarbeiter in Luxemburg das volle Kindergeld erhalten, und worauf führt die Bundesregierung diese soziale Diskriminierung des deutschen Arbeitnehmers zurück? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die deutschen Arbeitnehmer beim Kindergeldbezug den anderen Gastarbeitern in Luxemburg gleichzustellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutsche Grenzgänger in Luxemburg für das erste und zweite Kind nur die halben luxemburgischen Familienleistungen erhalten. Auch italienische und niederländische Arbeitnehmer erhalten jedoch nicht das volle luxemburgische Kindergeld. Arbeitnehmern aus Staaten, die nicht der EWG angehören, werden für ihre im Heimatland lebenden Kinder überhaupt keine Leistungen gewährt. Die luxemburgischen Familienleistungen werden auch nur zum Teil aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Etwa 50 % des Kindergeldaufwandes trägt der luxemburgische Staat. Die Gewährung des halben luxemburgischen Kindergeldes für erste und zweite Kinder deutscher Grenzgänger beruht auf dem deutsch-luxemburgischen Abkommen über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger. Dieses Abkommen stellt aus deutscher Sicht eine Verbesserung gegenüber dem allgemeinen EWG-Recht dar. Nach der EWG-Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer erhalten Arbeitnehmer in dem Lande, in dem sie beschäftigt werden, keine höheren Leistungen, als ihnen in dem Lande zuständen, wo die Kinder wohnen. Da nach deutschem Recht für erste Kinder kein Kindergeld und für zweite Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird, ständen nach EWG-Recht deutschen Grenzgängern in Luxemburg mit nur einem Kind überhaupt keine und Grenzgängern mit zwei Kindern nur ausnahmsweise luxemburgische Familienleistungen zu. Nach dem deutsch-luxemburgischen Abkommen werden ihnen für das erste und zweite Kind je 22 DM monatlich und für das dritte und jedes weitere Kind die vollen luxemburgischen Leistungen gewährt. Bei dieser Sachlage erscheint die Aufnahme von Verhandlungen mit Luxemburg mit dem Ziel, deutschen Grenzgängern in Luxemburg zu dem vollen luxemburgischen Kindergeld zu verhelfen, zur Zeit nicht erfolgversprechend. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat am 24. November 1969 beschlossen, daß künftig Arbeitnehmer das volle Kindergeld des Landes erhalten sollen, in dem sie beschäftigt sind. Luxemburg hat ebenso wie Frankreich Vorbehalte angemeldet. Insbesondere wünscht Luxemburg die Aufrechterhaltung der deutschluxemburgischen Kindergeldregelung. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/146 Fragen A 79 und 80) : Kann die Bundesregierung sagen, ob die mit § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes getroffene Entschädigungsregelung Nachteile für den in Betracht kommenden Personenkreis der Versicherungsvertreter ausschließt, und hält die Bundesregierung di ese Vorschrift für änderungsbedürftig? Wann wird die Bundesregierung den in der Fragestunde vom 13. Februar 1969 (216. Sitzung) in Aussicht gestellten Gesetzentwurf vorlegen, der Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung infolge ehrenamtlicher Tätigkeit ausschließt? Die von Ihnen erwähnte gesetzliche Regelung schließt in der Tat nicht aus, daß Mitgliedern von Selbstverwaltungsorganen u. U. infolge der Ausübung ihres Ehrenamtes Nachteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen entstehen. Das gilt im übrigen auch für die zur Zeit geltende Regelung für ehrenamtliche Richter. Die Bundesregierung teilt daher Ihre Auffassung, Herr Kollege, daß hier Abhilfe geschaffen werden sollte. Sie werden sich vielleicht erinnern, daß der V. Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes die Bunderegierung ersucht hat, bis zum 30. Juni 1970 über die Beseitigung von Nachteilen zu berichten, die infolge der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den gesetzlichen Rentenversicherungen entstehen können. Die Bundesregierung wird diese Termine einhalten und bis dahin auch den in der Fragestunde am 13. Februar 1969 in Aussicht gestellten Gesetzentwurf vorlegen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 813 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (Drucksache VI/146 Fragen A 81 und 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Personen, die ihre Wehrdienstzeit abgeleistet haben, Kriegsteilnehmer und in Gefangenschaft waren, durch sogenannte Ausfallzeiten erhebliche materielle Rentennachteile entstanden bzw. noch entstehen? Wird die Bundesregierung sich dieses Problems annehmen, um bestehendes Unrecht zu beseitigen? Nach der gegenwärtigen Regelung werden Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeiten angerechnet, und nicht als Ausfallzeiten, wie Sie offenbar meinen. Diese Ersatzzeiten werden mit dem Durchschnitt aller bis zum 31. Dezember 1964 bezogenen Entgelte bewertet. Da hierbei auch die erheblichen Lohnsteigerungen der Nachkriegsjahre berücksichtigt werden, erweist sich diese Bewertung für die Mehrzahl der Berechtigten als günstig. Es enstehen für sie gegenüber den Versicherten, die in der Heimat geblieben sind, in der Regel keine Nachteile. Das schließt jedoch nicht aus, daß für eine kleinere Anzahl von Personen diese Regelung zu ungünstigeren Ergebnissen führen kann als für diejenigen, die keinen Kriegsdienst geleistet haben. In letzter Zeit ist sogar vermutet worden, daß die Zahl der Fälle, in denen durch den Kriegsdienst eine Benachteiligung eingetreten sei, erheblich höher liegt, als bisher angenommen worden ist. Diese Frage wird z. Z. untersucht. Sollte sich herausstellen, daß tatsächlich eine erhebliche Anzahl von Versicherten durch Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft usw. wesentliche Nachteile erleiden, so werde ich prüfen, wie ihnen geholfen werden kann. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom i i . Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache VI/146 Frage A 99) : Nachdem in der letzten Zeit wiederholt widersprüchliche Pressemeldungen über die Lebensmittelbestrahlung erschienen sind, frage ich die Bundesregierung, welche Stellung sie künftig zur Frage der Lebensmittelbestrahlung einzunehmen beabsichtigt? Die Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung vom 19. Dezember 1959 erlaubt lediglich die Bestrahlung mit Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen zu Kontroll- oder Meßzwecken. Die Untersuchungen über Art und Ausmaß von Veränderungen bei bestrahlten Lebensmitteln und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind auch im internationalen Rahmen noch nicht abgeschlossen. Eine Zulassung der Bestrahlung von Lebensmitteln zum Zwecke der Haltbarmachung ist daher beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung nicht in Aussicht genommen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (Drucksache VI/146 Frage A 100) : Trifft es zu, daß im öffentlichen Gesundheitsdienst vieler Bundesländer ein bedrohlicher Nachwuchsmangel an qualifizierten Ärzten herrscht und daß in der derzeitigen Situation nicht damit zu rechnen ist, daß die infolge Überalterung der Amtsärzte immer größer werdenden Personallücken zufriedenstellend geschlossen werden können? Es trifft zu, daß im öffentlichen Gesundheitsdienst ein Nachwuchsmangel an qualifizierten Ärzten herrscht, der sich im Laufe der nächsten Jahre noch dadurch verschärfen wird, daß ein großer Teil Ärzte in den Ruhestand tritt. Im Bundesdurchschnitt ist gegenwärtig mit mindestens 10 % unbesetzten Planstellen zu rechnen. Ein ausreichender Nachwuchs an Amtsärzten ist bisher nicht vorhanden. Zwischen der Einkommenssituation der niedergelassenen Ärzte und der Besoldung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst besteht ein erhebliches Gefälle. Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V, hat in seiner Mitgliederversammlung am 17. Juni 1969 in Münster eine gemeinsam mit dem Marburger Bund vorbereitete Entschließung gefaßt, die den Ernst der Situation wiedergibt. Er hat dabei darauf hingewiesen, daß es fast unmöglich ist, geeigneten Nachwuchs zu gewinnen, zumal guten Gewissens eine Empfehlung zum Eintritt in diese Laufbahn nur gegeben werden könne, wenn sie umgehend den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft entsprechend gestaltet werde. Die schwierige personelle Situation ist nicht in allen Bundesländern — die ja für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig sind — gleich. In den Stadtstaaten ergibt sich ein günstigeres Bild als in einzelnen Flächenstaaten. Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben in ihrer Konferenz am 21. und 22. November 1968 konkrete Vorschläge zur Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst gemacht. Es wird jedoch noch einige Zeit vergehen, bis diese Vorschläge effektiv wirken werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/146 Frage A 101): Was ist der Bundesregierung über das Ergebnis der sogenannten Rauschgiftkonferenz mit Präsident Nixon im amerikanischen Außenministerium bekannt? Die Rauschgiftkonferenz von Präsident Nixon fand im Beisein von führenden Kongreßmitgliedern 814 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 im Weißen Haus (nicht im Außenministerium) am 23. Oktober 1969 statt. Sie befaßte sich mit den Vorgängen, die der Präsident in seiner Botschaft vom 14. Juli 1969 zur Rauschgiftbekämpfung gemacht hatte und inzwischen in Gesetzesvorschlägen des Kongresses ihren Niederschlag gefunden haben. Die Konferenz verfolgte im wesentlichen folgende Ziele: 1. die Akzente in dem zur Zeit im Kongreß behandelten Gesamtprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht auszubalancieren; 2. die Verabschiedung der im Kongreß eingebrachten Gesetzesvorlagen zu beschleunigen; 3. die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Dringlichkeit der Rauschgiftbekämpfung zu lenken. Die Konferenz selbst brachte zwar keine konkreten legislativen oder administrativen Ergebnisse; sie förderte jedoch den Konsensus über die Dringlichkeit eines Gesamtprogramms zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht. Aus der Konferenz im Weißen Haus sind folgende Feststellungen und Vorschläge festzuhalten: 1. Das vom Präsidenten vorgeschlagene zusammenfassende Gesetzgebungswerk zur Rauschgiftbekämpfung soll dem Rauschgiftbüro des Justizministeriums als der in erster Linie zuständigen Bundesbehörde eine gesetzliche Handhabe für den langfristigen Kampf gegen die Rauschgiftsucht geben. 2. Auf internationaler Ebene soll die bisherige Zusammenarbeit insbesondere mit Mexiko, zur verschärften Unterbindung des Rauschgiftschmuggels nach den USA durch eine modifizierte Koordinierung der Tätigkeit der verschiedenen amerikanischen Bundesbehörden und der mexikanischen Regierung ersetzt werden, die die bisherige Kontrolle nicht schwächen, aber den legalen Handel bei den Ländern nicht erschweren soll. Ähnliche Maßnahmen internationaler Zusammenarbeit mit der französischen und türkischen Regierung sollen die beiden weiteren Hauptstellen des amerikanischen Rauschgiftschmuggels schließen. 3. Der Präsident betonte vor allem die Bedeutung des Aufklärungsfeldzuges, da mit repressiven Maßnahmen allein dem Übel nicht beizukommen sei. Die für die Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere in den Schulen und Hochschulen, in den ärztlichen, juristischen und sozialfürsorgerischen Ausbildungszweigen sowie in der Erwachsenenbildung vorgesehenen Budgetmittel des Ministeriums für Gesundheitswesen, Erziehung und Wohlfahrt in Höhe von 3 Millionen Dollar sollen erheblich aufgestockt werden. Zusätzlich müßten die Massenmedien, insbesondere das Fernsehen, in diesen Aufklärungsfeldzug einbezogen werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (Drucksache VI/146 Frage A 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher prozentualen Hohe Paketsendungen nach Mitteldeutschland trotz genauer Beachtung der Vorschriften auf dem Wege zum Empfänger verlorengehen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Gesprächen zu erreichen, daß die Post im anderen Teil Deutschlands alle Pakete passieren läßt, die clan Vorschriften der Post entsprechen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Pakete auf dem Wege zum Empfänger in Mitteldeutschland trotz genauer Beachtung der Vorschriften verlorengehen. Das hat zwei Gründe: Einmal werden den Postdienststellen nicht alle Verlustfälle gemeldet. Zum anderen ist im Einzelfall nicht festzustellen, ob die Vorschriften beachtet waren oder nicht. Die Verhandlungen, die kürzlich zwischen Vertretern des Bundespostministeriums und Vertretern des DDR-Postministeriums geführt worden sind und die demnächst fortgesetzt werden sollen, haben auch die Normalisierung und Verbesserung des innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehrs zum Gegenstand. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/146 Frage A 104) : Ist die Bundesregierung bereit, sich für die älteren Menschen einzusetzen, damit sie hei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn wieder besondere Vergünstigungen erhalten? Ihre Frage, Herr Kollege, kann ich bejahen, muß allerdings hinzufügen, daß über die Einführung von neuen Tarifen und besonders von verbilligten Sonderaktionen im Personenverkehr die Deutsche Bundesbahn selbst entscheidet. Ich habe aber den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, die Möglichkeiten einer neuen Sonderaktion für ältere Mitbürger zu prüfen. Diese Überprüfung wird gewiß bald zu einem Ergebnis führen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/146 Fragen A 105 und 106) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 815 Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Plan, eine neue Europa-Transversale durch einen 45 Kilometer langen Basistunnel durch den Splügen zu schaffen, der im Sommer 1968 einen Rückschlag erlitten hat, wieder im Gespräch ist? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Verwirklichung eines solchen Planes die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Entwicklung für die Länder Baden-Württemberg und Bayern sehr begünstigen würde? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Zusammenhang mit der Abwicklung des steigenden Transitverkehrs verschiedene Eisenbahnprojekte untersucht werden. Hierzu gehört u. a. auch eine neue Splügenbahn in der Ostschweiz. Von Schweizer Seite ist eine Kommission zur Beurteilung der einzelnen Projekte eingesetzt, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. Die Splügenbahn würde sicher für den angrenzenden deutschen Bereich verkehrsmäßige Verbesserungen bringen. Diese sollten jedoch nicht überschätzt werden, weil nur ein Teil der Länder Bayern und Baden-Württemberg davon begünstigt würde. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12: Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Adorno (Drucksache VI/146 Frage A 107 und 108) : Kann die Bundesregierung Berechnungen bestätigen, nach denen die Splügenbahn als Flachhahn, die sehr hohe Spitzengeschwindigkeiten zuläßt, die Bahnfahrt z. B. von Augsburg nach Mailand von bisher zehn Stunden um mehr als die Hälfte verkürzen würde? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die notwendigen Untersuchungen für das Splügenhahnprojekt zu beschleunigen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, könnte nach groben Schätzungen eine Verringerung der Fahrzeit von Augsburg nach Mailand durch den Bau einer neuen Splügenbahn um vielleicht 3 Stunden erreicht werden. Erst wenn die anschließenden Strecken auf deutscher und italienischer Seite ebenfalls ausgebaut würden, könnte die Fahrzeit auf etwa die Hälfte reduziert werden. Von der Schweizer Bundesregierung ist eine Kommission eingesetzt, die verschiedene Schienentransitverbindungen in der Schweiz untersucht. Die Ergebnisse dieser eingesetzten Kommission müssen zunächst abgewartet werden. Da es sich primär um eine interne Angelegenheit der Schweiz handelt, sollte von deutscher Seite keines der untersuchten Projekte besonders hervorgehoben werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (Drucksache VI/146 Fragen A 109 und 110) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das deutschfranzösische Abkommen hinsichtlich des Schüleraustausches dahin zu erweitern, daß die an Kinder aus kinderreichen Familien ausgestellten Fahrausweise (Ermäßigungskarten) auch Gültigkeit für die jeweilig andere Staatsbahn oder Privatbahn haben? Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der französischen Regierung eine Erweiterung des Abkommens in diesem Sinne zu erreichen? Herr Kollege, die Eisenbahnen setzen ihre Tarife selbst fest. Eine Nachfrage bei den beteiligten Verwaltungen hat ergeben, daß schon jetzt bei den üblichen Gruppenfahrten Rabatte gewährt werden, die z. T. noch über die Vergünstigungen für Jugendliche aus kinderreichen Familien hinausgehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/146 Fragen A 111 und 112) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß beide Häuser des amerikanischen Kongresses ein Gesetz über die Reinhaltung der Luft verabschiedet haben, nach dem alle Pkws mit Benzinmotor vor ihrer Zulassung einer Betriebsgenehmigung bedürfen, und besteht Aussicht, daß auch die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Weise mit dem Schutz vor Luftverpestung durch Autoabgase rechnen kann? Soll auch in der Bundesrepublik Deutschland gerade angesichts der raschen Zunahme der Zahl der Pkws dafür gesorgt werden, daß — entsprechend dem technischen Fortschritt -- der Einbau entgiftender Apparaturen, insbesondere zur Verminderung des Ausstoßes unverbrannter Kohlenwasserstoffe, zur Vorschrift wild? Bezüglich der Maßnahmen zur Abgasentgiftung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Anlagen XI, XII und XIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese wurden im Jahre 1968 erlassen und werden für Neufahrzeuge bis zum 1. Oktober 1970 voll wirksam. Sie betreffen den Kohlenmonoxydgehalt im Leerlauf, die Kurbelgehäuseentlüftung und den Fahrzyklus als Beurteilung der Emission in verschiedenen Betriebszuständen des Motors. Damit ist sichergestellt, daß in der Bundesrepublik Deutschland in Zukunft nur solche Fahrzeugtypen zugelassen werden, bei denen in der von amtlichen Sachverständigen durchzuführenden Prüfung vor Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis nachgewiesen wird, daß die in den Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte hinsichtlich des Kohlenmonoxyd- und Kohlenwasserstoffgehaltes nicht überschritten werden. Nach den USA war die BRD das erste Land, in dem eine so umfassende gesetzliche Regelung über Abgasentgiftung getroffen wurde. Aus organisatorisch- 816 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 technischen und wirtschaftlichen Gründen war jedoch zur Realisierung der Vorschriften für eine Serienfertigung bei der Automobilindustrie eine angemessene Übergangszeit erforderlich. Diesen Erfordernissen wurde bei der Abfassung der Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haas (Drucksache VI/146 Fragen A 115 und 116) : Worin liegen die Grande für die große Verzögerung des Ausbaus der Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn? Wann ist nach realistischer (nicht optimistischer) Planung mit der Fertigstellung der Autobahn nunmehr zu rechnen? Die Autobahnneubaustrecke Nürnberg—Heilbronn war zunächst in den langfristigen Ausbauplanungen des Bundes nicht enthalten. Sie wurde außerplanmäßig in den 3. Vierjahresplan aufgenommen und der Baubeginn damit vorgezogen. Damit konnten die Arbeiten früher als ursprünglich vorgesehen anlaufen. Von Verzögerungen beim Neubau der Autobahnstrecke Nürnberg—Heilbronn darf somit nicht gesprochen werden. Die Fertigstellung der Gesamtstrecke von Nürnberg bis Heilbronn (Gesamtlänge 138 km) ist gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1975) zu erwarten. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/146 Frage A 117): Ist die Bundesregierung bereit, für die Deutsche Bundesbahn höhere Zuwendungen im Bundeshaushalt vorzusehen, sofern sich zwischen Kosten und Tarifen, insbesondere im Güterverkehr, die Schere ständig vergrößert? Hierzu besteht kein Anlaß. Die Bundesregierung kann mit Befriedigung feststellen, daß höhere Bundesleistungen an die Deutsche Bundesbahn wegen des guten Geschäftsergebnisses nicht erforderlich sind. Die Bundesbahn wird in diesem Jahr trotz Personalmehraufwendungen von etwa 700 Millionen DM ihr Ergebnis um nahezu 300 Millionen DM verbessern. Eine Änderung dieser erfreulichen Aufwärtsentwicklung ist nicht zu befürchten. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/146 Frage A 118): Ist die Bundesregierung bereit, für die Deutsche Bundesbahn und der Vereinfachung und der Rationalisierung von Bundesbahn und Bundespost die Vorbereitungen zur Schaffung eines gemeinsamen Reisedienstes, möglichst auch im Zusammenwirken mit den anderen Trägern des Nahverkehrs auf der Straße, zu beschleunigen, und wie weit sind diese Vorbereitungen zur Zeit gediehen? Wie ich schon dem Herrn Kollegen Ollesch auf dessen Frage zur Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. 12. 1969 mitgeteilt habe, wird der Kabinettbeschluß vom 30. April 1969, der die Bildung einer Verkehrsgemeinschaft der Omnibusdienste von Bahn und Post vorsieht, jetzt durchgeführt, und zwar innerhalb der vorgesehenen Frist. Die Vorbereitungen werden bis zum 1. 1. 1971 soweit getroffen sein, daß dann mit der praktischen Durchführung begonnen werden kann. Gegenwärtig beraten die beteiligten Verwaltungen über die Modalitäten. Schon jetzt wirken Bahn und Post auf das engste mit anderen Trägern des Nahverkehrs auf der Straße zusammen, z. B. durch Beschäftigung zahlreicher privater Unternehmer, die auftragsweise den Liniendienst durchführen, im Rahmen von Verkehrsgemeinschaften mit privaten Omnibusunternehmen und durch Tarifabsprachen im Sinne gegenseitiger Anerkennung von Fahrausweisen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache VI/146 Fragen A 119 und 120) : Ist die Bundesregierung bereit, ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen in der Fassung, die es durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1969 gefunden hat, unverzüglich nachzukommen, und welche haushaltsmäßigen Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um sofort die bisher von den Ländern aufgebrachten Kostenanteile für Maßnahmen zur Beseitigung, Entlastung oder Änderung von Bahnübergängen der Deutschen Bundesbahn finanzieren zu können? Wird es Verzögerungen bei Kreuzungsvorhaben gehen, weil die für den erhöhten Bundesanteil erforderlichen Mittel zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, und ist die Bundesregierung bereit, sich bei einem etwaigen Angebot der Länder zur einstweiligen Vorfinanzierung der fehlenden Bundesmittel im Interesse der Vermeidung solcher Verzögerungen unverzüglich zur alsbaldigen Rückzahlung dieser Mittel ausdrücklich zu verpflichten? Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorn 15. Juli 1969, deren Entscheidungssatz unter dem 24. November 1969 im Bundesgesetzblatt Teil I auf Seite 2150 veröffentlicht ist, ist die Kostenregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes hinsichlich der Kosten bei Maßnahmen an Bahnübergängen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 817 unvollständig geworden. Zur Zeit ist es offen, wer bei Kreuzungen von Bundesbahnstrecken mit Landes- oder Kommunalstraßen das letzte Kostendrittel bzw. -sechstel zu tragen hat. Eine Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist damit unumgänglich geworden. Die Arbeiten hierfür sind angelaufen. Die Frage, wer bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung das z. Z. offene Kostendrittel bzw. -sechstel trägt, soll noch in diesem Monat (16. Dezember) in einer Besprechung mit den Ländern geklärt werden. Erst dann wird eine Entscheidung über die notwendigen haushaltsmäßigen Maßnahmen, insbesondere über die Annahme etwaiger Vorfinanzierungsangebote der Länder getroffen werden können. Verzögerungen bei Kreuzungsvorhaben wird es nicht geben, weil ich überzeugt bin, daß sich alle Beteiligten um eine zufriedenstellende Lösung für die Übergangszeit bemühen werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/146 Frage A 121) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die Beamten der Deutschen Bundesbahn hei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zum Bau von Eigenheimen im Vergleich zu den übrigen Bundesbeamten unterschiedlich behandelt werden und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um eine einheitliche Regelung für alle Bundesbedienstete zur Erlangung eines Arbeitgeberdarlehens herbeizuführen? Die Deutsche Bundesbahn als Sondervermögen des Bundes hat eigene Wohnheimrichtlinien, die erheblich ungünstiger sind als die aller übrigen Bundesverwaltungen. Ich bin der Meinung, daß ebenso wie das in besoldungs- und tariflicher Beziehung selbstverständlich ist, auch bei diesen sozialen Fürsorgemaßnahmen alle Bundesbediensteten gleich behandelt werden müssen. Ich habe mich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dieser Angelegenheit mit Nachdruck angenommen, wie Ihnen Herr Kollege Strauß sicher bestätigen wird. Ich habe nunmehr, nachdem der Bundesminister der Finanzen gewechselt hat, neue, begründete Hoffnung, daß meine Bemühungen schon in Kürze zu einem positiven Ergebnis führen werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/146 Fragen A 122 und 123) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um kinderreichen Familien, die kaum mehr in privaten Wohnungen aufgenommen werden, durch höhere Darlehen in öffentlich geförderten Bauvorhaben ausreichenden Wohnraum zu beschaffen? Kann Bauherren, vor allen den gemeinnützigen Baugenossenschaften, die für kinderreiche Familien Wohnungen bauen, bei 4-Zimmerwohnungen ein Zusatzdarlehen von 10 000 DM und für 5-Zimmerwohnungen ein solches von 15 000 DM gegeben werden? Die bevorzugte Förderung von Wohnungen für kinderreiche Familien habe ich schon bisher als besonders bedeutsames sozial- und gesellschaftspolitisches Anliegen unserer Wohnungspolitik angesehen und mich hierfür nachhaltig eingesetzt. Bereits bei der Verteilung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden die Länder von mir dazu angehalten, entsprechend § 28 des II. WoBauG auch den Bau von Wohnungen für kinderreiche Familien in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Ich habe meinen Länderkollegen ferner bei der Verteilung der Bundesmittel für das kommende Rechnungsjahr mitgeteilt, daß ich mit ihnen gemeinsam für die künftigen Jahre einen neuen Verteilungsschlüssel für die Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erarbeiten möchte, der — basierend auf den dann vorliegenden Ergebnissen der Wohnungszählung 1968 — auch den Bedürfnissen ,der unterversorgten Bevölkerungsgruppen, insbesondere wiederum auch der kinderreichen Familien, noch stärker als bisher Rechnung tragen soll. Darüber hinaus werden den Ländern vom Bund zur Beseitigung von Wohnungsnotständen, vor allem auch bei kinderreichen Familien, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. In der Zeit von 1965 bis 1969 beliefen sich diese Mittel auf rd. 78,2 Mio DM. Hierdurch konnten rd. 7450 Mietwohnungen und rd. 9320 Familienheime und Eigentumswohnungen mitfinanziert werden. Nach den Grundsätzen für den Einsatz dieser Mittel können im Einzelfall bis zu 4000 DM je Wohnung gewährt werden. Bei der Förderung von Familienheimen für Familien mit 5 oder mehr Kindern kann der Förderungssatz bis zu 6000,— DM erhöht werden. Ob diese Förderungsbeträge künftig erhöht werden können, hängt von der mittelfristigen Finanzplanung ab, über die zur Zeit im Kabinett beraten wird. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 9. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/104 Fragen B 4 und 5) : Welche Auswirkungen hat die Aufwertung der D-Mark für die Einwohner der Exklave Büsingen am Hochrhein, Landkreis Konstanz, die nach den Bestimmungen des sogenannten Büsinger Staatsvertrages in das schweizerische Zollgebiet einbezogen wurde? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, wie die durch die Aufwertung der D-Mark für den Großteil der Bevölkerung von Büsingen verursachten Härten ausgeglichen werden können, nachdem Ausgleichsmaßnahmen für deutsche Grenzgänger nach Frankreich und in die Schweiz erwogen werden (vgl. Brief des Bürgermeisteramtes Büsingen vom 20. November 1969 an den Bundesminister für Wirtschaft und an den Bundesminister des Auswärtigen) ? 818 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Auswirkungen der DM-Aufwertung für die Einwohner der Gemeinde Büsingen ergeben sich nur insoweit, als diese aus ihrem nahezu ausschließlich in Schweizer Franken erzielten Einkommen bestimmte Ausgaben zur Erfüllung von in D-Mark festgesetzten hoheitlichen und vertraglichen Verpflichtungen leisten müssen. Hierbei handelt es sich aber nur um einen relativ kleinen Teil der insgesamt anfallenden Ausgaben, wie insbesondere Steuern vom Einkommen und Vermögen, bestimmte Gebühren, Versicherungsbeiträge, Zins- und Tilgungsleistungen sowie teilweise auch Mietzahlungen, für deren Zahlung in D-Mark nunmehr um ca. 9,3 v. H. höhere Beträge in schweizerischer Valuta aufgebracht werden müssen. Zur Frage etwaiger Ausgleichsmaßnahmen zugunsten deutscher Grenzgänger hat die Bundesregierung in ihrem Beschluß vom 13. November 1969 die Notwendigkeit einer Überbrückungshilfe für solche Grenzgänger festgestellt, die in Deutschland leben und in Frankreich arbeiten. Dadurch sollen soziale Härten gemildert werden, die durch die Einkommensminderungen dieser Grenzgänger infolge der kumulativen Wirkungen der Abwertung des französischen Franc und der Aufwertung der D-Mark entstanden sind. Bei den Wechselkurseinbußen anderer deutscher Grenzgänger handelt es sich überwiegend um den Abbau von Vorteilen, die sich aus der wirtschaftlichen Unterbewertung der D-Mark ergeben hatten, so daß der Bundesregierung besondere Hilfsmaßnahmen zugunsten dieser Grenzbewohner nicht gerechtfertigt erscheinen. Im Falle der Exklave Büsingen sind die Auswirkungen der DM-Aufwertung für die Gemeindeeinwohner noch geringer als für andere Bezieher von Einkommen in ausländischer Währung, weil die Büsinger Einwohner — im Gegensatz zu den meisten deutschen Grenzgängern — ihr in ausländischer Valuta erzieltes Einkommen größtenteils auch in dieser Währung wieder ausgeben. Aus den dargelegten Gründen hält die Bundesregierung generelle Hilfen für die Bevölkerung von Büsingen im Zusammenhang mit der DM-Aufwertung nicht für erforderlich. Sollten sich bei Steuernachzahlungen für zurückliegende Jahre auf Grund von Steuerbescheiden, die erst nach dem Aufwertungstermin erteilt worden sind oder werden, durch die Aufwertung im Einzelfall unbillige Härten ergeben, so besteht auf Grund des § 131 AO die Möglichkeit, im Billigkeitswege zu helfen. Zuständig für solche Billigkeitsmaßnahmen sind die Landesfinanzbehörden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/146 Fragen B 1 und 2) : Konnten inzwischen die Verhandlungen für eine Neufassung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr vom 25. Januar 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz abgeschlossen werden? Bis wann kann das neue Abkommen in Kraft treten, nachdem dies von der Bundesregierung schon für den Sommer 1968 in Aussicht gestellt wurde (vgl. Fragen 83 und 84 der Fragestunde der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. November 19671? Das neue deutsch-schweizerische Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr ist am 30. April 1969 paraphiert worden. Danach wurde der Text den beteiligten Bundes- und Landesressorts zur abschließenden Prüfung zugeleitet, die — ebenso wie ein zusätzlicher Schriftwechsel mit der Eidgenössischen Fremdenpolizei — zu geringfügigen Änderungen geführt hat. Der endgültige Text wird dem Schweizerischen Bundesrat nunmehr mit dem Vorschlag übermittelt, das Abkommen in Kürze zu unterzeichnen. Die Absicht, das Abkommen schon im Sommer 1968 in Kraft zu setzen, konnte leider nicht verwirklicht werden, da die Schweizer Seite zunächst Ergebnisse ihrer Fremdenpolitik abwarten wollte. Es ist nunmehr vorgesehen, es zu Beginn der Reisesaison 1970 in Kraft treten zu lassen. Hierzu muß es nach der Unterzeichnung durch eine auf § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Paßwesen und § 3 Abs. 2 des Ausländergesetzes gestützte Rechtsverordnung in das deutsche Recht transformiert werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (Drucksache VI/146 Fragen B 3 und 4) : Weltire Gründe sind maßgebend, daß rund 600 Wohnungen an der Neuherberg-Rockefellerstralie im Müchner Norden bislang nicht vermietet sind, obwohl diese Wohnungen von den US-Militärbehörden bereits 1968 der Bundesvermögensverwaltung übergehen wurden, und wer ist für den zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen Verlust an Mieteinnahmen verantwortlich? Ist der Bundesregierung bekannt, daß genügend Wohnungsuchende, darunter auch Bundesbedienstete, bereit sind, die Kosten notwendiger Instandsetzungs- und Umbauarbeiten vorzufinanzieren oder diese Arbeiten nadi Weisung selbst vorzunehmen? Die angesprochenen Wohnungen sind nicht, wie von Ihnen angenommen, schon im Jahre 1968, sondern erst im Juli dieses Jahres freigegeben worden. Wegen dringender Umbau- und Reparaturarbeiten konnten sie nicht sofort bezogen werden. Die Arbeiten wurden sofort in Angriff genommen und schreiten stetig voran. Sobald die Arbeiten beendet sind, werden die Wohnungen vermietet. Es ist daher nicht damit zu rechnen, daß vermeidbare Mietzinsausfälle entstehen werden. Haushaltsmittel für die Durchführung der Arbeiten standen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es bestand daher kein Grund Überlegungen anzustellen, wie die Kosten anderweitig getragen werden könnten. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 819 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/146 Fragen B 5 und 6) : Wie hat sich der Grenzübergang in Bayerisch-Eisenstein im Personen- und Güterverkehr von diesseits und jenseits der deutsch-tschechischen Grenze seit Errichtung des Zollamts Bayerisch-Eisenstein entwickelt? Kann eine Verstärkung des Personals beim Zollamt Bayerisch-Eisenstein erwartet werden? Der Grenzübergang Bayerisch Eisenstein-Landstraße ist am 1. Juli 1969 wiedereröffnet worden, und zwar vorerst nur für den Reiseverkehr. Er hat sich wie folgt entwickelt: Monat Richtung West-Ost Richtung Ost-West Kraftfahrzeuge ■ Personen Kraftfahrzeuge Personen Juli 3 618 1 067 3 075 858 August 6 311 1 703 5 709 1 521 September 3 282 662 3 242 892 Oktober 1 786 568 1 291 434 November 740 289 857 351 Für den Güterverkehr ist der Grenzübergang noch nicht zugelassen, weil sich auf tschechoslowakischer Seite kurz hinter der Grenze eine Eisenbahnunterführung mit einer Durchlaßhöhe von nur 3,60 m befindet. Wie über mehrere der zur Zeit geschlossenen früheren deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergänge ist jedoch auch über Bayerisch Eisenstein Holz eingeführt worden. Dabei handelte es sich im Oktober 1969 um zwei und im November 1969 um fünf Lkw mit Nadelschnittholz. Wegen des geringen Verkehrs — Spitzenverkehr im August 1969 durchschnittlich insgesamt 100 Kfz mit 400 Reisenden täglich — und der großen Personalnot der Zollverwaltung halte ich eine ständige Verstärkung des mit fünf Beamten besetzten Zollamts Bayerisch Eisenstein-Landstraße nicht für vertretbar. Sollte der Verkehr unerwartet stark zunehmen, könnten jederzeit kurzfristig Beamte des Zollgrenzdienstes zur Verstärkung des Zollamts herangezogen werden. Das Zollamt Bayerisch Eisenstein-Bahnhof ist seit 1945 geschlossen und noch nicht wieder geöffnet worden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 10. Dezember 1969 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/146 Frage B 7): Wird die Bundesregierung im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms in Zukunft auch wieder Darlehen mit einer Laufzeit von 10 und 15 Jahren neben den Investitionszuschüssen anbieten, weil sich auf der bayerischen Arbeitsmarktkonferenz herausgestellt hat, daß der Ausfall der Darlehensmittel in vielen Fällen sehr vermißt wird? Neben Investitionszuschüssen werden im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms nach wie vor auch langfristige Darlehen vergeben. Bei diesen Darlehen handelt es sich um Kredite der Bundesanstalt für Arbeit (Zinssatz 3 1/2 %, Laufzeit 10 Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren), die bei kleineren Projekten an Stelle von Investitionszuschüssen, bei größeren zusammen mit Investitionszuschüssen gewährt werden. In jedem Fall stellt die steuerfreie Investitionszulage von 10 % bei der Errichtung und Erweiterung von Betrieben und von 7 1/2 % bei der grundlegenden Rationalisierung und Umstellung von Betrieben (letzteres nur im Zonenrandgebiet) die Basisförderung dar. Längerfristige Darlehen aus Haushaltsmitteln des Regionalen Förderungsprogramms zu gewähren, scheint im Hinblick auf die Mittel der Bundesanstalt nicht erforderlich und auch nicht zweckmäßig, zumal dadurch wesentlich mehr Haushaltsmittel im einzelnen Projekt gebunden wären und demzufolge nur eine geringere Zahl von Vorhaben gefördert werden könnte. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/146 Fragen B 8 und 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 dahin gehend zu erweitern, daß in seinem § 4 hei Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch die Gemeinden — wie Bund und Land — von vornherein von der Genehmigungspflicht freigestellt sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die z. B. vom Land Baden-Württemberg für die Gemeinden festgelegte Freigrenze von 50 Ar für den Bau von Schulhäusern, Kläranlagen, Sportstätten oder Straßen meistens nicht ausreicht? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, die Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes freizustellen. Die Freistellung der Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Diskussion gestanden und ist damals aus folgenden Gründen nicht in § 4 Grundstücksverkehrsgesetz aufgenommen worden: 1. Die Freistellung der Gemeinden würde der im Bundesbaugesetz getroffenen Regelung der Bauleitplanung, die auch für die Gemeinden verbindlich ist, widersprechen und damit das sorgfältig abgewogene Verhältnis des Grundstücksverkehrsgesetz zum Bundesbaugesetz stören. Nachdem das Bundesbaugesetz in § 1 Abs. 1 bestimmt hat, daß zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in Stadt und Land die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe dieses Gesetzes durch Bauleitpläne 820 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 vorzubereiten und zu leiten ist, kann den Gemeinden nicht im Grundstücksverkehrsgesetz eine Rechtsstellung eingeräumt werden, die die Bauleitplanung praktisch gegenstandslos machen würde. Bei einer Freistellung wäre es den Gemeinden unbenommen, ohne Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde auch solche Grundstücke zu erwerben oder zu veräußern, für deren Erwerb die Vorschrift des § 22 Bundesbaugesetz die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ausdrücklich vorschreibt. 2. Die Aufhebung der Genehmigungspflicht für Grundstücksgeschäfte der Gemeinden würde ferner das mit dem Grundstücksverkehrsgesetz angestrebte Ziel einer Verbesserung der Agrarstruktur in Frage stellen. Denn jede Gemeinde hätte es dann in der Hand, auch die nach einem Bauleitplan der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltenen Grundstücke unkontrolliert aufzukaufen und damit nicht nur die unter Einsatz von oft beträchtlichen öffentlichen Mitteln bereits durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung) zu gefährden, sondern auch noch im Gange befindliche Vorhaben dieser Art in Frage zu stellen. Es ist richtig, daß die von einigen Bundesländern festgelegte Freigrenze mitunter nicht ausreicht, um auf den freigestellten Flächen Bauvorhaben der Gemeinden durchführen zu können. Die Länder haben jedoch nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes die Möglichkeit, diese Mindestgrößen zu ändern und damit eine für die Gemeinden günstigere Rechtslage zu schaffen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/147 Frage B 10): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bezieher von ausländischen Renten vor einer Minderung ihrer Bezüge als Folgen der DM-Aufwertung zu bewahren? Die Bundesregierung hat bereits in mehreren Fragestunden zu dem jetzt auch von Ihnen aufgeworfenen Problem Stellung genommen, ob den in der Bundesrepublik wohnenden Beziehern ausländischer Renten ein Ausgleich für die mit der DM-Aufwertung verbundenen Wechselkurseinbußen gezahlt werden soll. Zuletzt hat mein Parlamentarischer Staatssekretär, Herr Kollege Rohde, in der Fragestunde am 26. November 1969 ausführlich dargelegt, warum die Bundesregierung sich nicht zu derartigen Ausgleichsleistungen entschließen kann. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf das Protokoll des Deutschen Bundestages über die 13. Sitzung am 26. November 1969; eine Ablichtung dieses Protokolls ist beigefügt. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/146 Frage B 11): Ist es zutreffend, daß bei der Wiederholung von wilden Streiks, z. B. bei der Hoesch AG, Arbeitslosenunterstützung nach § 116 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes bezahlt wird? Arbeitnehmer, die infolge eines Streiks arbeitslos werden, aber selbst am Streik nicht beteiligt sind, erhalten grundsätzlich Arbeitslosengeld. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nur dann, wenn der Streik auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb abzielt oder die Gewährung des Arbeitslosengeldes den Arbeitskampf beeinflussen würde (§ 116 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes). Auch in diesen Fällen kann Arbeitslosengeld gewährt werden, wenn das Ruhen des Anspruchs ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist; die Entscheidung darüber trifft der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes oder der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (§ 116 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes). Diese Regelung gilt sowohl für rechtmäßige als auch für rechtswidrige und damit auch für wilde Streiks. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 9. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/146 Frage B 12) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr. Bernd Rüthers, Berlin, daß nach der im Arbeitsrecht zur Zeit herrschenden Meinung ein Streik zum Zwecke der Einführung der erweiterten Mitbestimmung als rechtswidrig anzusehen ist? Die Ausführungen von Herrn Professor Rüthers in der Ausgabe vom 7. November 1969 der Wochenzeitung „Publik" über die Erstreikbarkeit neuer Mitbestimmungsregelungen sind der Bundesregierung bekannt. Sie sind ein willkommener Diskussionsbeitrag zu dem komplexen Problem der Mitbestimmung. Ich bitte jedoch um Ihre Nachsicht, daß ich mich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern kann. Zunächst möchte ich den noch vom V. Deutschen Bundestag angeforderten Bericht der Mitbestimmungskommission abwarten und auswerten. Die Bundesregierung hat, wie Sie sicher wissen, auf die Arbeiten an diesem Bericht keinen Einfluß, da die Kommission völlig unabhängig arbeitet. Dem Vernehmen nach steht aber der Bericht unmittelbar vor seinem Abschluß. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 821 Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/146 Frage B 13): Wird die Bundesregierung angesichts des Mangels an qualifizierten Ausbildungsstätten in Teilen von Ost- und Niederbayern in Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung darauf hinarbeiten, daß neben der von München gewünschten dezentralen Ausbildungseinrichtung eine zentrale Ausbildungs- und Umschulungseinrichtung geschaffen wird, wie das der frühere Arbeitsminister auf der bayerischen Arbeitsmarktkonferenz in Regensburg vorgeschlagen hat, wobei er das Essener Modell im Auge hatte? Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, daß kein Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungswilliger aus Mangel an qualifizierten Ausbildungsstätten zurückgewiesen werden muß. Sie weiß sich darin mit der Bundesanstalt für Arbeit einig. Die Bundesanstalt hat, wie ihr Präsident auch bei der Bayerischen Arbeitsmarktkonferenz im Mai 1969 erklärte, hinreichende Haushaltsmittel für die Förderung von beruflichen Bildungseinrichtungen bereitgestellt und wird diese Mittel erforderlichenfalls noch aufstocken. In letzter Zeit hat sie gerade auch hu t ost- und niederbayerischen Raum (z. B. in Bayreuth, Regensburg und Passau) in beträchtlichem Umfang berufliche Bildungseinrichtungen gefördert. Sie prüft z. Z. eine Reihe von weiteren Anträgen aus diesen Gebieten. Auf Wunsch kann Ihnen eine Zusammenstellung der Anträge auf Zuschüsse aus dem Institutionellen Förderungsprogramm aus dem Land Bayern zur Verfügung gestellt werden. Da es sich bei den von Ihnen angesprochenen Teilen Ost- und Niederbayerns jedoch vorwiegend um agrarische Gebiete handelt, neigt die Bundesregierung dazu, einer Vielzahl von qualifizierten Bildungseinrichtungen in diesem Raum den Vorzug vor einem zentralen Berufsbildungswerk zu geben. Nach den bisher in diesen Gebieten gemachten Erfahrungen wollen gerade umschulungswillige Landwirte, aber auch andere Personen, nach dem Tageslehrgang abends zu ihren Familien zurückkehren, um noch die erforderlichen Arbeiten zu Hause erledigen zu können. Auch die starke Bindung der Bevölkerung aus Ost- und Niederbayern an ihre Heimat ist in diesem Zusamenhang von Bedeutung. Das bedingt Bildungseinrichtungen mit nicht zu großem Einzugsgebiet. Ob daneben noch eine zentrale Berufsbildungseinrichtung für Ost- und Niederbayern geschaffen werden soll, kann erst beurteilt werden, wenn Erfahrungen mit dem als Modell geplanten Berufsförderungszentrum Essen vorliegen, das etwa Mitte 1970 seine Arbeit aufnehmen wird. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/146 Frage B 14): Welche Maßnahmen können durch den Bundesverteidigungsminister ergriffen werden, um das Kindergartenproblem angesichts der bestehenden Fluktuation zwischen den einzelnen Wehrbereichskommandos und -standorten zu lösen? Bau, Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten sind Aufgaben der Gemeinden und anderer Träger der Jugendwohlfahrt. Bundeseigene Kindergärten wurden deshalb in Übereinstimmung mit der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke im März 1968 (Anlage 11 des Berichts über die 160. Sitzung des Bundestages vom 14. März 1968) bisher nicht eingerichtet. Die Bundesregierung gewährt jedoch den Trägern der Jugendwohlfahrt bei Bedarf Bundesfinanzhilfen zum Bau von Kindertagesstätten im Rahmen des Wohnungsbauprogramms für Bundesbedienstete, Schwierigkeiten sind dabei bisher nicht bekannt geworden. Sollte ein zuständiger Träger der Jugendwohlfahrt trotz Gewährung von Bundesfinanzhilfen nicht in der Lage sein, das Bedürfnis nach Bereitstellung einer Kindertagesstätte zu befriedigen, müßte geprüft werden, ob die erforderliche Einrichtung vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber abweichend vom bisherigen Grundsatz zur Verfügung gestellt werden kann. Anfragen oder Anträge aus dem nachgeordneten Bereich liegen hierzu bislang nicht vor. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/146 Frage B 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Eintragungsgrenze für die Kfz.-Verkehrssünderkartei in Flensburg auf Grund des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten? Angesichts der verhältnismäßig kurzen Zeitspanne, die seit Geltung der neuen Eintragungsbestimmungen nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes ab 1. 1. 1969 verstrichen ist, kann noch kein umfassender Erfahrungsbericht gegeben werden. Die bislang gemachten Erfahrungen sind durchweg positiv zu beurteilen. Zunächst ist — wie das Kraftfahrt-Bundesamt berichtet — die in der Öffentlichkeit vielfach befürchtete „Flut" von Eintragungen ausgeblieben. Während im November 1969 im Verkehrszentralregister insgesamt 3,1 Millionen Personen registriert wurden, waren es im November 1968 2,9 Millionen. Der Neuzugang an Eintragungen betrug von Anfang 1969 bis Ende Oktober 1969 1,18 Millionen; im gleichen Zeitraum des Jahres 1968 waren es 1,10 Millionen. Von diesen 1,18 Millionen Eintragungen entfallen ca. 600 000 auf Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes und ca. 500 000 auf sonstige gerichtliche Entscheidungen. Von den genannten 600 000 Bußgeldbescheiden liegen etwa 35 % im Bußgeldbereich von DM 21,— bis DM 50,—. 822 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Die Bundesregierung hält. weiterhin die gesetzliche Regelung mit der Eintragungsgrenze bei DM 20,— für notwendig. Nur so kann das Verkehrszentralregister die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen, worunter insbesondere zu zählen sind: die Erstellung zuverlässiger Unterlagen für die Unfallforschung, die .Sammlung zuverlässigen Materials für den Gesetzgeber oder die Verkehrsbehörden zur Durchführung verkehrspolitischer, verkehrserzieherischer und ähnlicher Maßnahmen sowie zur Einleitung der erforderlichen Maßnahmen gegen Mehrfachtäter. Schließlich darf nicht unberücksichtigt bleiben die Präventivwirkung, die von der gesetzlich vorgesehenen Eintragungsmöglichkeit ausgeht und die der Verkehrssicherheit dient. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/147 Frage B 16) : Hat die Bundesregierung bereits Pläne für die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Ulm—Crailsheim? Wie Ihnen auf Ihre Frage für die Fragestunde während der Sommerpause dieses Jahres bereits schriftlich mitgeteilt wurde, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn nicht, die Strecke Ulm—Aalen zu elektrifizieren. Das gleiche gilt auch für die Anschlußstrecke Aalen—Crailsheim. Es ist vorgesehen, die Zugförderung auf der Gesamtstrecke Ulm—Crailsheim voll auf Dieselbetrieb umzustellen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Fragen B 17 und 18) : Wird der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 in Richtung Stuttgart genehmigen bzw. wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen? Falls der Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 abgelehnt werden sollte, welches sind die Gründe? Der von der Gemeinde Stetten auf den Fildern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geforderte Anschluß eines Gemeindeverbindungsweges an die neue Bundesstraße 27 läßt sich bei der derzeitigen Verkehrsbelastung nicht rechtfertigen. Da der Landkreis Esslingen jedoch die Übernahme des Gemeindeweges in die Baulast des Kreises zugesagt hat, und in absehbarer Zeit den Ausbau dieser Straßenverbindung durchführen wird, soll die Herstellung eines Anschlusses an die neue B 27 in die Planung der künftigen Kreisstraße aufgenommen werden. Auf diese Weise kann das Gelände für die Anschlußstelle freigehalten und der Bau derselben zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, wenn dies nach der Verkehrslage tatsächlich erforderlich ist. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/147 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung in Ergänzung der Mündlichen Beantwortung der Frage 41 in der Fragestunde vom 12. November 1969 mitteilen, in welchem 5-Jahresplan der Bau der Rheinbrücke im Raume Sinzig/Remagen vorgesehen ist? Die Planungsarbeiten für die Rheinbrücke im Raum Remagen/Sinzig sind noch nicht abgeschlossen. Die Bauarbeiten werden frühestens im Rahmen des 2. Fünfjahresplanes (1976-80) ausgeführt. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom . 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/146 Frage B 20) : Wann gedenkt die Bundesregierung geeignete Schritte zu unternehmen, damit der Flughafen Ensheim/Saar eine offizielle Einflugschneise erhält und das Saarland damit an das Luftverkehrsnetz angemessen angeschlossen wird? Die Bundesregierung hat bereits die erforderlichen Schritte unternommen, damit auf dem Flughafen Ensheim möglichst schon im Frühjahr 1970 eine Flugsicherungsstelle der Bundesanstalt für Flugsicherung und eine Flugwetterwarte eingerichtet und Instrumenten-An- und Abflugverfahren festgelegt werden; damit wird das Saarland an das Luftverkehrsnetz angeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Claus Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, wie erklären Sie sich dann die Tatsache, daß die Mehrheit der Bundesländer diesen verfassungsrechtlichen Bedenken inzwischen Rechnung getragen und ihre Polizeigesetze — wie auch immer sie im einzelnen heißen — der Hamburger Regelung, die meiner Meinung nach allein verfassungskonform ist, angepaßt hat, zuletzt das Land Berlin?


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich bin nicht sicher, Herr Kollege, ob diese Motive für die Änderungen maßgebend waren.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Rechtseinheit und im Hinblick auf Artikel 91 und 87a des Grundgesetzes auch denjenigen Bundesländern die ausdrückliche und getrennte Aufführung der bei Ausübung unmittelbaren Zwangs zulässigen allgemeinen und besonderen Waffen in den Polizeigesetzen zu empfehlen, die eine solche Regelung bisher noch nicht Rennen?
    Bitte schön, Herr Bundesminister!