Protokoll:
6021

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 6

  • date_rangeSitzungsnummer: 21

  • date_rangeDatum: 12. Dezember 1969

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:27 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 21. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 751 A Amtliche Mitteilung 751 A Fragestunde (Drucksachen VI/146, VI/180) Fragen des Abg. Ruf: Mitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung betr. Rentenerhöhung Ahlers, Staatssekretär 751 B, D, 752 A Ruf (CDU/CSU) . . . . 751 D, 752 B Breidbach (CDU/CSU) 752 A Härzschel (CDU/CSU) 752 A Frage des Abg. Matthöfer: Dokumentation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften betr. Mißhandlungen und Folterungen politischer Häftlinge durch die spanische Polizei Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 752 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 752 C Fragen des Abg. Härzschel: Krieg in Biafra — Humanitäre Hilfe in Biafra Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär ........752 D, 753 A, B, C, D, 754 A Härzschel (CDU/CSU) . . . 753 A, B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 753 C, D Kiep (CDU/CSU) ........753 D Frage des Abg. von Thadden: Hilfe für die Opfer der Kämpfe im Südsudan Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär ........754 A von Thadden (CDU/CSU) . . . . . 754 B Frage des Abg. von Thadden: Humanitäre Unterstützung von Opfern des Krieges im Jemen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 754 C, D von Thadden (CDU/CSU) . . . . 754 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Reaktion der sowjetischen Regierung auf die bei Unterzeichnung des Atomsperrvertrages übergebene deutsche Note Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 754 D, Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 754 D 755 A, B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 755 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 755 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 755 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" bei deutsch-polnischen Verhandlungen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . 755 C, D, 756 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 755 D, 756 A Wienand (SPD) 756 A Matthöfer (SPD) 756 B Fragen der Abg. Freiherr von und zu Guttenberg und Dr. Kliesing (Honnef) : Äußerung des militärpolitischen Korrespondenten des Ostberliner Deutschlandsenders betr. Anwendung des Nichtverbreitungsvertrages auf einen westeuropäischen Bundesstaat Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 756 B, C, D, 757 A, B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 756 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 757 A, B Flämig (SPD) 757 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 757 C Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Freilassung der in Vietnam in Gefangenschaft befindlichen Angehörigen des Malteser-Hilfsdienstes 757 D Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) : Gefährdung der in Vietnam im humanitären Hilfseinsatz tätigen Deutschen . 758 A Frage des Abg. Dr. Hallstein: Schlüsse aus der Reaktion der sowjetischen Regierung auf die in der deutschen Begleitnote zur Unterzeichnung des Atomsperrvertrages enthaltenen Interpretationen und Feststellungen . 758 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) Artikel des Bonner Korrespondenten der „New York-Times" betr. ländliche Gebiete Frankens und Badens Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär .......758 B, C Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 758 C Frage des Abg. Werner: Einwirkung auf die Regierungen in den Entwicklungsländern bezüglich ihres Verhältnisses zur DDR-Regierung Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 758 D, 759 A Werner (CDU/CSU) .......758 D Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Personalkartei für die Besetzung der der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Positionen in internationalen Organisationen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 759 B, C, D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 759 B, C Kiep (CDU/CSU) ........759 C Fragen des Abg. Dr. Brand (Pinneberg) : Bericht von Professor Dr. Ehrlich über Umweltverseuchung Genscher, Bundesminister . . . . 759 D, 760 B, C Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 760 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 760 B Frage des Abg. Ollesch: Gleitende Arbeitszeit in der Bundesverwaltung Genscher, Bundesminister . . . . 760 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 III Frage des Abg. Dr. Dittrich: Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raum zur CSSR . . . . . . . 760 D Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Bestimmung der zulässigen Waffen bei Ausübung öffentlicher Gewalt Genscher, Bundesminister 761 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 761 A, B, C, D Fragen der Abg. Dr. Jungmann und Dr. Wörner: Mehrarbeit durch Ärzte an den Universitätskliniken Genscher, Bundesminister . . . . 761 D, 762 A, B, C, D, 763 A, B Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 762 B, C Dr. Wörner (CDU/CSU) . 762 C, 763 B Frage des Abg. Dichgans: Gemeindegebiet im Eigentum der Städte Genscher, Bundesminister . . . 763 C, D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 763 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 763 D Fragen des Abg. Dr. von Bülow: Freistellung von Wehrpflichtigen für die Dienste des Technischen Hilfswerks und der freiwilligen Feuerwehren Genscher, Bundesminister . . . . 763 D, 764 A, C Dr. von Bülow (SPD) . . . . . . 764 B Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Preise für Betonstahl Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 764 D, 765 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 764 D, 765 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 765 A Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 765 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Entwicklung staatlich beeinflußter Preise Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 765 B, D, 766 A, B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 765 D van Delden (CDU/CSU) 766 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 766 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) 766 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/2925) in Verbindung mit Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 (Einzelplan 20) (Drucksache V/4055), mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) und mit Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967, hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksache V/4409) . 766 C Begrüßung des französischen Ministers Professor Comiti . . . . . . . . . . 780 D Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz —1. AnpG KOV) (Drucksachen VI/69, VI/77) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/163), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/154 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Bericht der Bundesregierung über die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern (Nachtrag zum Kriegs- und Wehrdienstbericht 1969) (zu Drucksache VI/81) Burger (CDU/CSU) . . . 767 B, 784 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Ruf (CDU/CSU) . . . . 767 D, 781 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 768 D Schmidt (Kempten) (FPD) . 769 D, 778 B, 786 C Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 772 A Dr. Nölling (SPD) . . . 774 B, 776 C Frau Funcke, Vizepräsident 776 B, 777 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 777 B Dr. Böhme (CDU/CSU) . . . . . . 779 C Jaschke (SPD) . . . . . . . . 785 C Arendt, Bundesminister 787 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/164), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/149) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 788 B Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (23. ÄndG LAG) (CDU/CSU) (Drucksache VI/119) — Erste Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 789 A Dr. Hupka (SPD) . . . . . . . 790 A Schmidt (Kempten) (FDP) 790 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 791 C Genscher, Bundesminister . . . 792 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (6. Besoldungserhöhungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache VI/131) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beamtenbesoldung (Drucksache VI/130) Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 794 C Genscher, Bundesminister . . . . 796 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 799 C Spillecke (SPD) 799 D Dorn (FDP) 802 A Berger (CDU/CSU) 802 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/172); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/176) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 805 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksachen VI/126, VI/158); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/181), Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/177) — Zweite und dritte Beratung — 805 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/69 — Zollaussetzung für Kartoffeln) (Drucksachen VI/145, VI/170) 805 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/69 — Erhöhung des Zollkontingents für Sulfat- oder Natronzellstoff) (Drucksachen VI/112, VI/171) 805 D Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache VI/167) . . . . . 806 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates (Drucksache VI/175) 806 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache VI/166) . . . . . . . . 806 B Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache VI/168 [neu]) 806 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache VI/165) . . . 806 C Nächste Sitzung 806 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 807 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 5 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksachen VI/69, VI/154) 807 C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) gemäß § 59 GO . . . . . . . . . . 808 C Anlage 4 Erklärung des Abg. Röhner (CDU/CSU) zur Abstimmung gemäß § 59 GO . . . . 808 D Anlage 5 Erklärung der Abg. Dr. Schneider, Dr. Riedl (München), Roser und Spilker (sämtlich CDU/CSU) zur Abstimmung gemäß § 59 GO . . . . . . . . . . . . 808 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse in Griechenland 809 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hirsch betr. Visumzwang für Angehörige der osteuropäischen Staaten 809 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Köppler betr. Stellung der Parlamentarischen Staatssekretäre . 809 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Dittrich betr. Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raum zur CSSR 809 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger betr. Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf über die Ordnung der Bundesfinanzen 809 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Novellierung des Filmförderungsgesetzes . . . . . 810 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Walzstahlkontore . . . . . . . 810 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Köppler betr. Kostensteigerungen im Bereich der Elektrizitätsversorgung . . . . . . . . . . . 810 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) betr. Gewährung einer studentischen Vollversicherung 810 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Berechnung der Dienstzeiten der Angehörigen der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika . . . . . . . 811 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Konrad betr. Anrechnung der Überbrückungszulage nach dem Bundesversorgungsgesetz auf die Erziehungsbeihilfe 811 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner 811 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts betr. Kindergeld der deutschen Grenzgänger in Luxemburg 812 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peiter betr. Nachteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen infolge der Ausübung eines Ehrenamtes 812 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bäuerle betr. Anrechnung des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeiten in der Rentenversicherung . . 813 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Lebensmittelbestrahlung . . . . 813 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Flämig betr. Nachwuchsmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst 813 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Ergebnis der Rauschgiftkonferenz in den USA . . . . 813 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hupka betr. Verlust von Paketsendungen nach Mitteldeutschland 814 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten betr. Vergünstigungen bei der Deutschen Bundesbahn für ältere Menschen . . . . . . . . 814 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher betr. Tunnel durch den Splügen . . . . . . . . 814 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Adorno betr. das Splügenbahnprojekt 815 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Eyrich betr. Erweiterung der Ermäßigungskarten beim Schüleraustausch auf Grund des deutsch-französischen Abkommens 815 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Abgasentgiftung 815 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Haas betr. Ausbau der Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn . 816 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann betr. Zuwendungen im Bundeshaushalt für die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . 816 B Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Verkehrsgemeinschaft der Omnibusdienste von Bahn und Post 816 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Unertl betr. Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen . . 816 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jenninger betr. Arbeitgeberdarlehen für Beamte der Deutschen Bundesbahn 817 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 VII Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wende betr. Darlehen in öffentlich geförderten Bauvorhaben für kinderreiche Familien . . . . . . . 817 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Auswirkung der Aufwertung der D-Mark für die Einwohner der Exklave Büsingen . . . 817 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. Neufassung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz . . . 818 B Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bredl betr. Vermietung der Wohnungen an der Neuherberg- Rockefellerstraße im Münchener Norden 818 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Dittrich betr. Grenzübergang in Bayerisch-Eisenstein . . . 819 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Darlehen im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms 819 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wende betr. Freistellung der Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz . . 819 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Ausgleichsleistungen an die Bezieher von ausländischen Renten wegen der D-Mark-Aufwertung 820 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützung bei wilden Streiks 820 C Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Weigl betr. Streik zum Zwecke der Einführung der erweiterten Mitbestimmung 820 D Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Ausbildungsstätten in Ost- und Niederbayern . . . 821 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) betr. Maßnahmen des Bundesverteidigungsministers zur Lösung des Kindergartenproblems 821 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. die Kfz-Verkehrssünderkartei . . . 821 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein betr. Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Ulm- Crailsheim 822 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ruf betr. Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 822 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. Bau der Rheinbrücke im Raum Sinzig/Remagen . 822 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Jung betr. Flughafen Ensheim/Saar 822 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 751 21. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 19. Sitzung, Seite 658 A, Zeile 5 statt „diesem Dienst": „Gießen" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 12. 12. Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Bach 12. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blumenfeld ** 12, 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dr. Dittrich* 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Graaf 12. 12. Grüner 12. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Katzer 12. 12. Dr. Kempfler 12. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Köppler 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 12. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich ** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Logemann 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Majonica 12. 12. Dr. Meinecke (Hamburg) 12. 12. Memmel * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Peters (Norden) 12. 12. Pieroth 12.12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Rutschke ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Seiters 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 5 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Erstes Anpassungsgesetz -1. AnpG KOV -) — Drucksachen VI/69, VI/ 154 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I erhält die Nummer 2 folgende Fassung: ,2. In § 14 wird die Zahl „60" durch die Zahl „73" ersetzt.' 2. In Artikel I erhält die Nummer 3 folgende Fassung : ,3. In § 15 Satz 1 werden die Worte „8 bis 50 Deutsche Mark" durch die Worte „10 bis 61 Deutsche Mark" ersetzt.' 3. In Artikel I erhält Nummer 7 folgende Fassung: ,7. In § 30 Abs. 3 wird die Zahl „500" durch die Zahl „610" ersetzt.' 4. In Artikel I erhält Nummer 8 folgende Fassung: ,8. § 31 wird wie folgt geändert und ergänzt: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 vom Hundert von 65 Deutsche Mark, um 40 vom Hundert von 86 Deutsche Mark, um 50 vom Hundert von 116 Deutsche Mark, um 60 vom Hundert von 147 Deutsche Mark, * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 808 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 um 70 vom Hundert von 202 Deutsche Mark, um 80 vom Hundert von 244 Deutsche Mark, um 90 vom Hundert von 293 Deutsche Mark, bei Erwerbsunfähigkeit von 330 Deutsche Mark. Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das fünfundsechszigste Lebensjahr vollendet haben, um 13 Deutsche Mark." b) In Absatz 5 Satz i wird der Betrag „222 Deutsche Mark" durch den Betrag „300 Deutsche Mark" ersetzt.' 5. In Artikel I erhält Nummer 9 folgende Fassung: 9. § 32 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 vom Hundert 147 Deutsche Mark, um 60 vom Hundert 147 Deutsche Mark, um 70 vom Hundert 202 Deutsche Mark, um 80 vom Hundert 244 Deutsche Mark, um 90 vom Hundert 293 Deutsche Mark, bei Erwerbsunfähigkeit 330 Deutsche Mark."' 6. In Artikel I erhält Nummer 10 folgende Fassung: 10. In § 33 a Satz 1 wird die Zahl „30" durch die Zahl „37" ersetzt.' 7. In Artikel I erhält Nummer 12 folgende Fassung: 12. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz i werden in Satz 1 die Zahl „115" durch die Zahl „141" und in Satz 2 die Worte „195, 275, 355 oder 460 Deutsche Mark" durch die Worte „238, 336, 434 oder 562 Deutsche Mark" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Zahl „50" durch die Zahl „61" ersetzt.' 8. In Artikel I erhält Nummer 13 folgende Fassung: 13. In § 40 wird die Zahl „150" durch die Zahl „198" ersetzt.' 9. In Artikel I Nr. 14 erhält Buchstabe a folgende Fassung: ,a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „250" durch die Zahl „305" ersetzt.' 10. In Artikel I erhält Nummer 15 folgende Fassung: 15. In § 41 Abs. 2 wird die Zahl „150" durch die Zahl „198" ersetzt.' 11. In Artikel I erhält Nummer 17 folgende Fassung: 17. In § 46 werden die Zahlen „45" und „85" durch die Zahlen „55" und „104" ersetzt.' 12. In Artikel I erhält Nummer 18 folgende Fassung: 18. In § 47 Abs. i werden die Zahlen „80" und „110" durch die Zahlen „98" und „135" ersetzt.' 13. In Artikel I erhält Nummer 19 folgende Fassung: 19. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Zahl „200" durch die Zahl „264" und die Zahl „135" durch die Zahl „179" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Zahl „40" durch die Zahl „53" und die Zahl „30" durch die Zahl „40" ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Zahl „125" durch die Zahl „165" und die Zahl „90" durch die Zahl „119" ersetzt.' Bonn, den 10. Dezember 1969 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) gemäß § 59 GO. Ich habe mit Nein gestimmt, weil mir die Rentenerhöhung um 16 % zu gering erscheint. Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) zur Abstimmung gem. § 59 GO. In der 3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes stimme ich mit „Nein", weil die Anhebung um nur 16 % von mir als unzureichend betrachtet wird. Anlage 5 Erklärung der Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU), Dr. Riedl (München) (CDU/CSU), Roser (CDU/ CSU) und Spilker (CDU/CSU) zur Abstimmung: gem. § 59 GO. Wir haben in der 3. Lesung mit Nein gestimmt, weil uns die Anhebung um nur 16 % als zu gering erscheint. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 809 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 10. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache VI/104 Fragen A 107 und 108): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle Versicherungen des griechischen Obristenregimes, zu den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte zurückzukehren, nicht zuletzt durch die Terrorurteile der letzten Zeit gegen opponierende Gruppen sowohl moralisch wie auch objektiv gegenstandslos geworden sind? Ist die Bundesregierung unter diesen Umständen nunmehr dazu bereit, im zuständigen Ministerkomitee für einen Ausschluß Griechenlands aus dem Europarat einzutreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in Griechenland nach wie vor keine demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnisse herrschen. Das wird unter ariderem durch bestimmte gerichtliche Urteile der letzten Zeit bestätigt. Einige von der griechischen Regierung in den letzten Monaten durchgeführte oder angekündigte Maßnahmen könnten zwar zur Normalisierung der Lage beitragen. Sie sind nach Ansicht der Bundesregierung jedoch keinesfalls ausreichend, um die Verwirklichung der Grundsätze der Satzung des Europarats und die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten. Die Bundesregierung prüft sorgfältig alle ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen. Sie ist grundsätzlich bereit, für die Suspendierung Griechenlands zu stimmen. Sie behält 'sich jedoch vor, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten eine andere Lösung zu suchen, falls sich auf der Sitzung des Ministerkomitees neue Gesichtspunkte ergeben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hirsch (Drucksache VI/146 Frage A 7): Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 1. August 1968 (Drucksache V/3193) frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 10. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1341) so zu ändern, daß der Visumzwang für Angehörige der osteuropäischen Staaten entfällt? Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode dem Innenausschuß in der Sitzung vom 16. Januar 1969 die Erwägungen dargelegt, die nach ihrer Auffassung gegen eine grundsätzliche Abschaffung des Sichtvermerkszwangs gegenüber den osteuropäischen Staaten sprechen würden. Die Weiterberatung in den Ausschüssen ist sodann zurückgestellt und innerhalb der Legislaturperiode nicht wieder aufgenommen worden. Die Bundesregierung prüft jedoch laufend die Möglichkeiten für Erleichterungen des internationalen Reiseverkehrs und für Befreiungen von dem Sichtvermerkserfordernis. Im Verhältnis zu Jugoslawien ist der Sichtvermerkszwang auf der Grundlage einer Gegenseitigkeitsvereinbarung im März dieses Jahres bekanntlich aufgehoben worden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köppler (Drucksache VI/146 Frage A 16): Hat die Bundesregierung die Absicht, falls sie konkrete Vorstellungen über die weitere Ausgestaltung der Institution des Parlamentarischen Staatssekretärs entwickeln will, die sich aus seiner Doppelfunktion ergebenden Probleme seiner Stellung und Funktion im Parlament einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, und beabsichtigt sie, insbesondere mit den zuständigen Organen des Deutschen Bundestages diese Problematik zu erörtern? Wie ich bereits in meinen Antworten auf die Mündlichen Anfragen 14 und 15 des Herrn Kollegen Benda in der Fragestunde am 11. Dezember 1969 zum Ausdruck gebracht habe, bin ich bereit, die sich aus der weiteren Ausgestaltung der Institution der Parlamentarischen Staatssekretäre ergebenden Probleme einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und sie mit den zuständigen Organen des Deutschen Bundestages zu erörtern. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/146 Frage A 20): Kann mit der Eröffnung weiterer Grenzübergangsstellen im ostbayerischen Raume zur CSSR gerechnet werden und ggf. mit welchen? Wie aus einer Mitteilung der Zentralen Zollverwaltung der CSSR an den Bundesminister der Finanzen hervorgeht, kann damit gerechnet werden, daß der Straßenübergang bei Philippsreuth im Jahre 1971 wieder geöffnet wird. Außerdem ist beabsichtigt, den Straßenübergang bei Waldsassen für den grenznahen Güterverkehr freizugeben. Der genaue Zeitpunkt der Wiedereröffnung beider Übergänge ist nicht abzusehen, da auf tschechoslowakischem Gebiet vorher umfangreiche Straßen- und Hochbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage 810 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/146 Frage A 41) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Behauptung des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dahrendorf, die Ordnung der Bundesfinanzen sei eine der vordringlichsten Ziele in der Innenpolitik? Die Bundesregierung ist mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Professor Dr. Dahrendorf der Auffassung, daß die Ordnung der Bundesfinanzen eines der vordringlichsten Ziele der Innenpolitik ist. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/146 Frage A 51): Mit welchen Zielen beabsichtigt die Bundesregierung das Filmförderungsgesetz zu novellieren? 1. Die bisherigen Grundbeträge — in der Regel 150 000 DM — sollen künftig in der Höhe den zur Verfügung stehenden Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA) angepaßt werden. 2. Fernsehnutzungsrechte sollen nur noch an solchen Spielfirmen erworben werden, die potentiell von Interesse für das Fernsehen sind. 3. Für die bisher schon im Filmförderungsgesetz (FFG) vorgesehenen Zusatzbeträge sollen künftig aus dem Bundeshaushalt bis zu 1,8 Mio DM jährlich vorsorglich bereitgestellt werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/146 Frage A 54) : Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung für die Zeit nach Auslaufen der Genehmigungsverträge der deutschen Walzstahlkontore im Jahre 1971 an, und wird eine Beendigung der Stahlkartellierung angestrebt bzw. sollen die Stahlkontore in einer unveränderten oder modifizierten Form weitergeführt werden? Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden. Sie geht zur Zeit davon aus, daß die Gesichtspunkte, die seinerzeit für die Bildung der Walzstahlkontore und ihre wirtschaftspolitische Beurteilung maßgeblich waren, zunehmend an Bedeutung verlieren. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köppler (Drucksache VI/146 Frage A 57) : Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung im Bereiche der Elektrizitätsversorgung die Kostensteigerungen übernehmen, die auf die Preise nicht weitergegeben werden sollen? Diese Kostensteigerungen kann die Elektrizitätswirtschaft im allgemeinen auffangen, weil ihnen Kostenentlastungen in zumindest gleicher Höhe gegenüberstehen. Die durch Lohnerhöhungen sowie durch Preissteigerungen für Kohle und Materialien auf die Elektrizitätswirtschaft zukommenden Mehrkosten werden für das Jahr 1970 von keiner Seite höher als 5 % im Bundesdurchschnitt der aus dem Stromverkauf zu erwartenden Erlöse veranschlagt. Durch verbesserte Ausnutzung der Kraftwerke und Netze sowie durch allgemeine Rationalisierungsfortschritte. kann die Elektrizitätswirtschaft aber mit Kostenentlastungen in zumindest gleicher Höhe rechnen. In Einzelfällen kann die Kostenentlastung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens im Vergleich zu dieser Durchschnittsbetrachtung günstiger, allerdings auch ungünstiger sein. Die stetige Zunahme des Stromverbrauchs — Verdoppelung etwa alle 10 Jahre — begründet die Erwartung, daß wesentliche Teile der Versorgungsanlagen, insbesondere die Netze, auf die zwei Drittel der Investitionen entfallen, Jahr um Jahr besser ausgenutzt werden. Können Mehrkosten einzelner Unternehmen nicht sofort durch verbesserte Ausnutzung der Anlagen und durch allgemeine Rationalisierungsfortschritte kompensiert werden, so sollten die Unternehmen in dieser Erwartung für eine gewisse Zeit auch eine Schmälerung der Erträge hinnehmen. Ihre Monopolstellung verpflichtet die Versorgungsunternehmen zu gesamtwirtschaftlicher Rücksichtnahme, d. h. gerade in der gegenwärtigen Situation zur besonderen Zurückhaltung bei Strompreiserhöhungen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (Drucksache VI/146 Frage A 70) : Ist inzwischen von der Bundesregierung abschließend geprüft, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Gewährung einer studentischen Vollversicherung durchführbar ist? Die Frage, ob eine bundesgesetzliche Regelung zur Gewährung einer studentischen Vollversicherung durchführbar ist, ist abschließend geprüft worden und wird bejaht. Das Deutsche Studentenwerk bereitet zur Zeit auf Veranlassung meines Hauses eine Repräsentativuntersuchung vor, die die Vorstellungen der Studenten zu einer gesetzlichen Regelung ihres Krankenversicherungsschutzes klären soll. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich im Sommer 1970 vorliegen. Die Bundesregierung wird dann unter Berücksichtigung der Auffassung der Betroffenen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung vorlegen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 811 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache VI/146 Frage A 74): Wird die Bundesregierung das einst den Angehörigen der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika staatlicherseits gegebene Versprechen, das jeweils im Militärpaß ausdrücklich mit dem Vermerk „Doppelt zu rechnende Dienstzeiten außerhalb der heimischen Gewässer" bestätigt war, einlösen und diese Dienstzeit als doppelte Zurechnungszeiten in der allgemeinen Bemessungsgrundlage für die Altersrente anerkennen? Der von Ihnen genannte Vermerk hat allein beamten- und soldatenrechtliche Bedeutung. Er besagt, daß bei Beamten und Soldaten die „außerhalb der heimischen Gewässer" — in Ihrem Beispiel in der Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika Dienst taten, die dort abgeleisteten Dienstzeiten doppelt angerechnet werden, und zwar insbesondere bei Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. In der gesetzlichen Rentenversicherung gab und gibt es eine derartige Regelung nicht. Bei der Rentenbemessung werden vielmehr den früheren Schutztruppenangehörigen ihre Dienstzeiten unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang angerechnet wie allen anderen Soldaten, die damals auf Grund gesetzlicher Wehrpflicht oder während eines Krieges Wehrdienst geleistet haben. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (Drucksache VI/146 Frage A 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bereits ausgezahlte Überbrückungszulage als anrechenbares Einkommen nach § 25 a Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes auf Erziehungsbeihilfen nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes angerechnet wird, und billigt sie diese Maßnahme, die in Einzelfällen dazu führen kann, daß die Erziehungsbeihilfe fast vollständig entfällt? Wie Sie wissen, ist die Durchführung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz Sache der Länder. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, ob und in welchem Umfange die von Ihnen erwähnte Überbrückungszulage im Einzelfall auf die Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes angerechnet wurde. Nach geltendem Recht ist es allerdings so, daß die Überbrükkungszulage gemäß § 25 a Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes grundsätzlich zu dem Einkommen gehört, das bei Bemessung der Erziehungsbeihilfe nach § 27 eingesetzt werden muß. Diese sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Konsequenz mag im Einzelfall dazu führen, daß die Erziehungsbeihilfe gemindert wird. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg (Drucksache VI/146 Frage A 76): Ist die Bundesregierung bereit, die Äußerung des Bundesarbeitsministers, der am 22. November im Deutschlandfunk im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner erklärt hat, „ursprünglich waren sogar von seiten der CDU 4 % (Krankenversicherungsbeitrag der Rentner) vorgesehen" dahin gehend richtigzustellen, daß diese zunächst vorgesehenen 4 % Krankenversicherungsbeitrag der Rentner nicht einem Vorschlag der CDU, sondern einem einstimmigen Kabinettsbeschluß entsprach, der von allen damaligen Ministern der SPD gebilligt worden war? Sie vermengen in Ihrer Frage zwei Dinge, die sorgfältig auseinander gehalten werden müssen. Das eine ist die Frage, von wem 1967 die Initiative und die Kabinettsvorlage für die Einführung des ursprünglich mit 4 0/o angesetzten Krankenversicherungsbeitrags der Renter ausging; das andere ist die Frage, wie dieser Vorschlag im Kabinett behandelt wurde. Zur ersten Frage ist folgendes zu bemerken: Der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wurde mit dem Finanzänderungsgesetz vom 8. Dezember 1967 eingeführt. Die Initiative hierzu ging von dem damaligen Bundesarbeitsminister, Ihrem Fraktionskollegen Herrn Katzer, aus. Herr Katzer hat nicht nur die Kabinettsvorlage eingebracht, er hat vielmehr auch — mit viel Mut, das gebe ich zu — in öffentlichen Reden dafür geworben, daß es zumutbar sei, die Rentner mit einem 4-prozentigen Krankenversicherungsbeitrag zu belasten. So hat er beispielsweise am 9. Juli 1967 vor dem 12. Bundestag der CDU-Sozialausschüsse in Offenburg erklärt, der Rentner-Krankenversicherungsbeitrag lasse sich nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch sozialpolitisch rechtfertigen. Am gleichen Tage beschlossen die Sozialausschüsse der CDU in ihrer Offenburger Erklärung, ich zitiere wörtlich: Die Leistung eines Beitrags der Rentner an die gesetzliche Krankenversicherung ist zumutbar. Der Vorschlag zur Einführung des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner, und zwar zunächst in Höhe von 4 %, ging also eindeutig von der CDU aus. Das ist das erste. Der zweite Punkt ist die Behandlung der Initiative von Herrn Katzer im Kabinett. Das Finanzänderungsgesetz 1967 und in dessen Rahmen der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner sind über mehrere Monate hinweg mehrmals im Kabinett beraten worden. Dabei will ich nicht ausschließen, daß auch die damaligen SPD-Minister schließlich den Gesamtvorschlägen zugestimmt haben. Eine andere Haltung wäre ohne eine Gefährdung des Gesamtpakets wohl auch kaum möglich gewesen. Den Standpunkt, den die SPD hierzu aber letztlich eingenommen hat, mögen Sie aus folgender Erklärung ersehen, die mein Fraktionskollege, Herr Prof. Dr. Schellenberg, am 26. Oktober 1967 bei der 1. Lesung des Finanzänderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag vor diesem Hohen Hause abgegeben hat; ich zitiere wörtlich: Die Sozialdemokraten haben immer erklärt, daß wir einen solchen Beitrag der Rentner zu ihrer Krankenversicherung nicht für sinnvoll halten. Unser Koalitionspartner hat wiederholt zum 812 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Ausdruck gebracht, daß für ihn dieser Beitrag ein wichtiges Element seiner sozialpolitischen Vorstellungen ist. ... Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen zwischen den Regierungspartnern. Nach manchem freundlich-harten Gedankenaustausch haben wir uns in der Mitte geeinigt, bei 2 %. Selbstverständlich ist es ein Kompromiß. Anders geht es in der Zusammenarbeit zweier großer politischer Kräfte in diesem Hause nicht. Sie können dies im Protokoll über die 129. Sitzung des Deutschen Bundestages auf S. 6518 nachlesen. Eine ähnliche Erklärung hat Herr Kollege Prof. Dr. Schellenberg namens der SPD-Fraktion noch einmal bei der 2. und 3. Lesung des Finanzänderungsgesetzes 1967 am 8. Dezember 1967 wiederholt. Als die SPD die Führung der Bundesregierung übernahm, sah sie es als eine ihrer ersten Pflichten an, dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder zu streichen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/146 Fragen A 77 und 78) : ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Grenzgänger in Luxemburg für das erste und zweite Kind nur das halbe Kindergeld beziehen, obwohl ihre Arbeitgeber den vollen Beitrag an die Familienkasse zahlen, während alle anderen Gastarbeiter in Luxemburg das volle Kindergeld erhalten, und worauf führt die Bundesregierung diese soziale Diskriminierung des deutschen Arbeitnehmers zurück? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die deutschen Arbeitnehmer beim Kindergeldbezug den anderen Gastarbeitern in Luxemburg gleichzustellen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß deutsche Grenzgänger in Luxemburg für das erste und zweite Kind nur die halben luxemburgischen Familienleistungen erhalten. Auch italienische und niederländische Arbeitnehmer erhalten jedoch nicht das volle luxemburgische Kindergeld. Arbeitnehmern aus Staaten, die nicht der EWG angehören, werden für ihre im Heimatland lebenden Kinder überhaupt keine Leistungen gewährt. Die luxemburgischen Familienleistungen werden auch nur zum Teil aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Etwa 50 % des Kindergeldaufwandes trägt der luxemburgische Staat. Die Gewährung des halben luxemburgischen Kindergeldes für erste und zweite Kinder deutscher Grenzgänger beruht auf dem deutsch-luxemburgischen Abkommen über die Soziale Sicherheit der Grenzgänger. Dieses Abkommen stellt aus deutscher Sicht eine Verbesserung gegenüber dem allgemeinen EWG-Recht dar. Nach der EWG-Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer erhalten Arbeitnehmer in dem Lande, in dem sie beschäftigt werden, keine höheren Leistungen, als ihnen in dem Lande zuständen, wo die Kinder wohnen. Da nach deutschem Recht für erste Kinder kein Kindergeld und für zweite Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird, ständen nach EWG-Recht deutschen Grenzgängern in Luxemburg mit nur einem Kind überhaupt keine und Grenzgängern mit zwei Kindern nur ausnahmsweise luxemburgische Familienleistungen zu. Nach dem deutsch-luxemburgischen Abkommen werden ihnen für das erste und zweite Kind je 22 DM monatlich und für das dritte und jedes weitere Kind die vollen luxemburgischen Leistungen gewährt. Bei dieser Sachlage erscheint die Aufnahme von Verhandlungen mit Luxemburg mit dem Ziel, deutschen Grenzgängern in Luxemburg zu dem vollen luxemburgischen Kindergeld zu verhelfen, zur Zeit nicht erfolgversprechend. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften hat am 24. November 1969 beschlossen, daß künftig Arbeitnehmer das volle Kindergeld des Landes erhalten sollen, in dem sie beschäftigt sind. Luxemburg hat ebenso wie Frankreich Vorbehalte angemeldet. Insbesondere wünscht Luxemburg die Aufrechterhaltung der deutschluxemburgischen Kindergeldregelung. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (Drucksache VI/146 Fragen A 79 und 80) : Kann die Bundesregierung sagen, ob die mit § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes getroffene Entschädigungsregelung Nachteile für den in Betracht kommenden Personenkreis der Versicherungsvertreter ausschließt, und hält die Bundesregierung di ese Vorschrift für änderungsbedürftig? Wann wird die Bundesregierung den in der Fragestunde vom 13. Februar 1969 (216. Sitzung) in Aussicht gestellten Gesetzentwurf vorlegen, der Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung infolge ehrenamtlicher Tätigkeit ausschließt? Die von Ihnen erwähnte gesetzliche Regelung schließt in der Tat nicht aus, daß Mitgliedern von Selbstverwaltungsorganen u. U. infolge der Ausübung ihres Ehrenamtes Nachteile in den gesetzlichen Rentenversicherungen entstehen. Das gilt im übrigen auch für die zur Zeit geltende Regelung für ehrenamtliche Richter. Die Bundesregierung teilt daher Ihre Auffassung, Herr Kollege, daß hier Abhilfe geschaffen werden sollte. Sie werden sich vielleicht erinnern, daß der V. Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes die Bunderegierung ersucht hat, bis zum 30. Juni 1970 über die Beseitigung von Nachteilen zu berichten, die infolge der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den gesetzlichen Rentenversicherungen entstehen können. Die Bundesregierung wird diese Termine einhalten und bis dahin auch den in der Fragestunde am 13. Februar 1969 in Aussicht gestellten Gesetzentwurf vorlegen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 813 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (Drucksache VI/146 Fragen A 81 und 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Personen, die ihre Wehrdienstzeit abgeleistet haben, Kriegsteilnehmer und in Gefangenschaft waren, durch sogenannte Ausfallzeiten erhebliche materielle Rentennachteile entstanden bzw. noch entstehen? Wird die Bundesregierung sich dieses Problems annehmen, um bestehendes Unrecht zu beseitigen? Nach der gegenwärtigen Regelung werden Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeiten angerechnet, und nicht als Ausfallzeiten, wie Sie offenbar meinen. Diese Ersatzzeiten werden mit dem Durchschnitt aller bis zum 31. Dezember 1964 bezogenen Entgelte bewertet. Da hierbei auch die erheblichen Lohnsteigerungen der Nachkriegsjahre berücksichtigt werden, erweist sich diese Bewertung für die Mehrzahl der Berechtigten als günstig. Es enstehen für sie gegenüber den Versicherten, die in der Heimat geblieben sind, in der Regel keine Nachteile. Das schließt jedoch nicht aus, daß für eine kleinere Anzahl von Personen diese Regelung zu ungünstigeren Ergebnissen führen kann als für diejenigen, die keinen Kriegsdienst geleistet haben. In letzter Zeit ist sogar vermutet worden, daß die Zahl der Fälle, in denen durch den Kriegsdienst eine Benachteiligung eingetreten sei, erheblich höher liegt, als bisher angenommen worden ist. Diese Frage wird z. Z. untersucht. Sollte sich herausstellen, daß tatsächlich eine erhebliche Anzahl von Versicherten durch Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft usw. wesentliche Nachteile erleiden, so werde ich prüfen, wie ihnen geholfen werden kann. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom i i . Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache VI/146 Frage A 99) : Nachdem in der letzten Zeit wiederholt widersprüchliche Pressemeldungen über die Lebensmittelbestrahlung erschienen sind, frage ich die Bundesregierung, welche Stellung sie künftig zur Frage der Lebensmittelbestrahlung einzunehmen beabsichtigt? Die Lebensmittelbestrahlungs-Verordnung vom 19. Dezember 1959 erlaubt lediglich die Bestrahlung mit Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen zu Kontroll- oder Meßzwecken. Die Untersuchungen über Art und Ausmaß von Veränderungen bei bestrahlten Lebensmitteln und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sind auch im internationalen Rahmen noch nicht abgeschlossen. Eine Zulassung der Bestrahlung von Lebensmitteln zum Zwecke der Haltbarmachung ist daher beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung nicht in Aussicht genommen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (Drucksache VI/146 Frage A 100) : Trifft es zu, daß im öffentlichen Gesundheitsdienst vieler Bundesländer ein bedrohlicher Nachwuchsmangel an qualifizierten Ärzten herrscht und daß in der derzeitigen Situation nicht damit zu rechnen ist, daß die infolge Überalterung der Amtsärzte immer größer werdenden Personallücken zufriedenstellend geschlossen werden können? Es trifft zu, daß im öffentlichen Gesundheitsdienst ein Nachwuchsmangel an qualifizierten Ärzten herrscht, der sich im Laufe der nächsten Jahre noch dadurch verschärfen wird, daß ein großer Teil Ärzte in den Ruhestand tritt. Im Bundesdurchschnitt ist gegenwärtig mit mindestens 10 % unbesetzten Planstellen zu rechnen. Ein ausreichender Nachwuchs an Amtsärzten ist bisher nicht vorhanden. Zwischen der Einkommenssituation der niedergelassenen Ärzte und der Besoldung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst besteht ein erhebliches Gefälle. Der Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V, hat in seiner Mitgliederversammlung am 17. Juni 1969 in Münster eine gemeinsam mit dem Marburger Bund vorbereitete Entschließung gefaßt, die den Ernst der Situation wiedergibt. Er hat dabei darauf hingewiesen, daß es fast unmöglich ist, geeigneten Nachwuchs zu gewinnen, zumal guten Gewissens eine Empfehlung zum Eintritt in diese Laufbahn nur gegeben werden könne, wenn sie umgehend den Erfordernissen der Gegenwart und Zukunft entsprechend gestaltet werde. Die schwierige personelle Situation ist nicht in allen Bundesländern — die ja für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständig sind — gleich. In den Stadtstaaten ergibt sich ein günstigeres Bild als in einzelnen Flächenstaaten. Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben in ihrer Konferenz am 21. und 22. November 1968 konkrete Vorschläge zur Gewinnung einer ausreichenden Zahl von Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst gemacht. Es wird jedoch noch einige Zeit vergehen, bis diese Vorschläge effektiv wirken werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 11. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/146 Frage A 101): Was ist der Bundesregierung über das Ergebnis der sogenannten Rauschgiftkonferenz mit Präsident Nixon im amerikanischen Außenministerium bekannt? Die Rauschgiftkonferenz von Präsident Nixon fand im Beisein von führenden Kongreßmitgliedern 814 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 im Weißen Haus (nicht im Außenministerium) am 23. Oktober 1969 statt. Sie befaßte sich mit den Vorgängen, die der Präsident in seiner Botschaft vom 14. Juli 1969 zur Rauschgiftbekämpfung gemacht hatte und inzwischen in Gesetzesvorschlägen des Kongresses ihren Niederschlag gefunden haben. Die Konferenz verfolgte im wesentlichen folgende Ziele: 1. die Akzente in dem zur Zeit im Kongreß behandelten Gesamtprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht auszubalancieren; 2. die Verabschiedung der im Kongreß eingebrachten Gesetzesvorlagen zu beschleunigen; 3. die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Dringlichkeit der Rauschgiftbekämpfung zu lenken. Die Konferenz selbst brachte zwar keine konkreten legislativen oder administrativen Ergebnisse; sie förderte jedoch den Konsensus über die Dringlichkeit eines Gesamtprogramms zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht. Aus der Konferenz im Weißen Haus sind folgende Feststellungen und Vorschläge festzuhalten: 1. Das vom Präsidenten vorgeschlagene zusammenfassende Gesetzgebungswerk zur Rauschgiftbekämpfung soll dem Rauschgiftbüro des Justizministeriums als der in erster Linie zuständigen Bundesbehörde eine gesetzliche Handhabe für den langfristigen Kampf gegen die Rauschgiftsucht geben. 2. Auf internationaler Ebene soll die bisherige Zusammenarbeit insbesondere mit Mexiko, zur verschärften Unterbindung des Rauschgiftschmuggels nach den USA durch eine modifizierte Koordinierung der Tätigkeit der verschiedenen amerikanischen Bundesbehörden und der mexikanischen Regierung ersetzt werden, die die bisherige Kontrolle nicht schwächen, aber den legalen Handel bei den Ländern nicht erschweren soll. Ähnliche Maßnahmen internationaler Zusammenarbeit mit der französischen und türkischen Regierung sollen die beiden weiteren Hauptstellen des amerikanischen Rauschgiftschmuggels schließen. 3. Der Präsident betonte vor allem die Bedeutung des Aufklärungsfeldzuges, da mit repressiven Maßnahmen allein dem Übel nicht beizukommen sei. Die für die Aufklärung der Öffentlichkeit, insbesondere in den Schulen und Hochschulen, in den ärztlichen, juristischen und sozialfürsorgerischen Ausbildungszweigen sowie in der Erwachsenenbildung vorgesehenen Budgetmittel des Ministeriums für Gesundheitswesen, Erziehung und Wohlfahrt in Höhe von 3 Millionen Dollar sollen erheblich aufgestockt werden. Zusätzlich müßten die Massenmedien, insbesondere das Fernsehen, in diesen Aufklärungsfeldzug einbezogen werden. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (Drucksache VI/146 Frage A 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher prozentualen Hohe Paketsendungen nach Mitteldeutschland trotz genauer Beachtung der Vorschriften auf dem Wege zum Empfänger verlorengehen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Gesprächen zu erreichen, daß die Post im anderen Teil Deutschlands alle Pakete passieren läßt, die clan Vorschriften der Post entsprechen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Pakete auf dem Wege zum Empfänger in Mitteldeutschland trotz genauer Beachtung der Vorschriften verlorengehen. Das hat zwei Gründe: Einmal werden den Postdienststellen nicht alle Verlustfälle gemeldet. Zum anderen ist im Einzelfall nicht festzustellen, ob die Vorschriften beachtet waren oder nicht. Die Verhandlungen, die kürzlich zwischen Vertretern des Bundespostministeriums und Vertretern des DDR-Postministeriums geführt worden sind und die demnächst fortgesetzt werden sollen, haben auch die Normalisierung und Verbesserung des innerdeutschen Post- und Fernmeldeverkehrs zum Gegenstand. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/146 Frage A 104) : Ist die Bundesregierung bereit, sich für die älteren Menschen einzusetzen, damit sie hei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn wieder besondere Vergünstigungen erhalten? Ihre Frage, Herr Kollege, kann ich bejahen, muß allerdings hinzufügen, daß über die Einführung von neuen Tarifen und besonders von verbilligten Sonderaktionen im Personenverkehr die Deutsche Bundesbahn selbst entscheidet. Ich habe aber den Vorstand der Deutschen Bundesbahn gebeten, die Möglichkeiten einer neuen Sonderaktion für ältere Mitbürger zu prüfen. Diese Überprüfung wird gewiß bald zu einem Ergebnis führen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/146 Fragen A 105 und 106) : Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 815 Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Plan, eine neue Europa-Transversale durch einen 45 Kilometer langen Basistunnel durch den Splügen zu schaffen, der im Sommer 1968 einen Rückschlag erlitten hat, wieder im Gespräch ist? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Verwirklichung eines solchen Planes die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Entwicklung für die Länder Baden-Württemberg und Bayern sehr begünstigen würde? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Zusammenhang mit der Abwicklung des steigenden Transitverkehrs verschiedene Eisenbahnprojekte untersucht werden. Hierzu gehört u. a. auch eine neue Splügenbahn in der Ostschweiz. Von Schweizer Seite ist eine Kommission zur Beurteilung der einzelnen Projekte eingesetzt, deren Ergebnisse abzuwarten bleiben. Die Splügenbahn würde sicher für den angrenzenden deutschen Bereich verkehrsmäßige Verbesserungen bringen. Diese sollten jedoch nicht überschätzt werden, weil nur ein Teil der Länder Bayern und Baden-Württemberg davon begünstigt würde. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12: Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Adorno (Drucksache VI/146 Frage A 107 und 108) : Kann die Bundesregierung Berechnungen bestätigen, nach denen die Splügenbahn als Flachhahn, die sehr hohe Spitzengeschwindigkeiten zuläßt, die Bahnfahrt z. B. von Augsburg nach Mailand von bisher zehn Stunden um mehr als die Hälfte verkürzen würde? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um die notwendigen Untersuchungen für das Splügenhahnprojekt zu beschleunigen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, könnte nach groben Schätzungen eine Verringerung der Fahrzeit von Augsburg nach Mailand durch den Bau einer neuen Splügenbahn um vielleicht 3 Stunden erreicht werden. Erst wenn die anschließenden Strecken auf deutscher und italienischer Seite ebenfalls ausgebaut würden, könnte die Fahrzeit auf etwa die Hälfte reduziert werden. Von der Schweizer Bundesregierung ist eine Kommission eingesetzt, die verschiedene Schienentransitverbindungen in der Schweiz untersucht. Die Ergebnisse dieser eingesetzten Kommission müssen zunächst abgewartet werden. Da es sich primär um eine interne Angelegenheit der Schweiz handelt, sollte von deutscher Seite keines der untersuchten Projekte besonders hervorgehoben werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (Drucksache VI/146 Fragen A 109 und 110) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das deutschfranzösische Abkommen hinsichtlich des Schüleraustausches dahin zu erweitern, daß die an Kinder aus kinderreichen Familien ausgestellten Fahrausweise (Ermäßigungskarten) auch Gültigkeit für die jeweilig andere Staatsbahn oder Privatbahn haben? Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der französischen Regierung eine Erweiterung des Abkommens in diesem Sinne zu erreichen? Herr Kollege, die Eisenbahnen setzen ihre Tarife selbst fest. Eine Nachfrage bei den beteiligten Verwaltungen hat ergeben, daß schon jetzt bei den üblichen Gruppenfahrten Rabatte gewährt werden, die z. T. noch über die Vergünstigungen für Jugendliche aus kinderreichen Familien hinausgehen. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache VI/146 Fragen A 111 und 112) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß beide Häuser des amerikanischen Kongresses ein Gesetz über die Reinhaltung der Luft verabschiedet haben, nach dem alle Pkws mit Benzinmotor vor ihrer Zulassung einer Betriebsgenehmigung bedürfen, und besteht Aussicht, daß auch die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Weise mit dem Schutz vor Luftverpestung durch Autoabgase rechnen kann? Soll auch in der Bundesrepublik Deutschland gerade angesichts der raschen Zunahme der Zahl der Pkws dafür gesorgt werden, daß — entsprechend dem technischen Fortschritt -- der Einbau entgiftender Apparaturen, insbesondere zur Verminderung des Ausstoßes unverbrannter Kohlenwasserstoffe, zur Vorschrift wild? Bezüglich der Maßnahmen zur Abgasentgiftung von Kraftfahrzeugen verweise ich auf die Anlagen XI, XII und XIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Diese wurden im Jahre 1968 erlassen und werden für Neufahrzeuge bis zum 1. Oktober 1970 voll wirksam. Sie betreffen den Kohlenmonoxydgehalt im Leerlauf, die Kurbelgehäuseentlüftung und den Fahrzyklus als Beurteilung der Emission in verschiedenen Betriebszuständen des Motors. Damit ist sichergestellt, daß in der Bundesrepublik Deutschland in Zukunft nur solche Fahrzeugtypen zugelassen werden, bei denen in der von amtlichen Sachverständigen durchzuführenden Prüfung vor Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis nachgewiesen wird, daß die in den Rechtsvorschriften festgelegten Grenzwerte hinsichtlich des Kohlenmonoxyd- und Kohlenwasserstoffgehaltes nicht überschritten werden. Nach den USA war die BRD das erste Land, in dem eine so umfassende gesetzliche Regelung über Abgasentgiftung getroffen wurde. Aus organisatorisch- 816 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 technischen und wirtschaftlichen Gründen war jedoch zur Realisierung der Vorschriften für eine Serienfertigung bei der Automobilindustrie eine angemessene Übergangszeit erforderlich. Diesen Erfordernissen wurde bei der Abfassung der Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haas (Drucksache VI/146 Fragen A 115 und 116) : Worin liegen die Grande für die große Verzögerung des Ausbaus der Bundesautobahn Nürnberg—Heilbronn? Wann ist nach realistischer (nicht optimistischer) Planung mit der Fertigstellung der Autobahn nunmehr zu rechnen? Die Autobahnneubaustrecke Nürnberg—Heilbronn war zunächst in den langfristigen Ausbauplanungen des Bundes nicht enthalten. Sie wurde außerplanmäßig in den 3. Vierjahresplan aufgenommen und der Baubeginn damit vorgezogen. Damit konnten die Arbeiten früher als ursprünglich vorgesehen anlaufen. Von Verzögerungen beim Neubau der Autobahnstrecke Nürnberg—Heilbronn darf somit nicht gesprochen werden. Die Fertigstellung der Gesamtstrecke von Nürnberg bis Heilbronn (Gesamtlänge 138 km) ist gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes (1975) zu erwarten. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache VI/146 Frage A 117): Ist die Bundesregierung bereit, für die Deutsche Bundesbahn höhere Zuwendungen im Bundeshaushalt vorzusehen, sofern sich zwischen Kosten und Tarifen, insbesondere im Güterverkehr, die Schere ständig vergrößert? Hierzu besteht kein Anlaß. Die Bundesregierung kann mit Befriedigung feststellen, daß höhere Bundesleistungen an die Deutsche Bundesbahn wegen des guten Geschäftsergebnisses nicht erforderlich sind. Die Bundesbahn wird in diesem Jahr trotz Personalmehraufwendungen von etwa 700 Millionen DM ihr Ergebnis um nahezu 300 Millionen DM verbessern. Eine Änderung dieser erfreulichen Aufwärtsentwicklung ist nicht zu befürchten. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/146 Frage A 118): Ist die Bundesregierung bereit, für die Deutsche Bundesbahn und der Vereinfachung und der Rationalisierung von Bundesbahn und Bundespost die Vorbereitungen zur Schaffung eines gemeinsamen Reisedienstes, möglichst auch im Zusammenwirken mit den anderen Trägern des Nahverkehrs auf der Straße, zu beschleunigen, und wie weit sind diese Vorbereitungen zur Zeit gediehen? Wie ich schon dem Herrn Kollegen Ollesch auf dessen Frage zur Fragestunde des Deutschen Bundestages am 3. 12. 1969 mitgeteilt habe, wird der Kabinettbeschluß vom 30. April 1969, der die Bildung einer Verkehrsgemeinschaft der Omnibusdienste von Bahn und Post vorsieht, jetzt durchgeführt, und zwar innerhalb der vorgesehenen Frist. Die Vorbereitungen werden bis zum 1. 1. 1971 soweit getroffen sein, daß dann mit der praktischen Durchführung begonnen werden kann. Gegenwärtig beraten die beteiligten Verwaltungen über die Modalitäten. Schon jetzt wirken Bahn und Post auf das engste mit anderen Trägern des Nahverkehrs auf der Straße zusammen, z. B. durch Beschäftigung zahlreicher privater Unternehmer, die auftragsweise den Liniendienst durchführen, im Rahmen von Verkehrsgemeinschaften mit privaten Omnibusunternehmen und durch Tarifabsprachen im Sinne gegenseitiger Anerkennung von Fahrausweisen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Unertl (Drucksache VI/146 Fragen A 119 und 120) : Ist die Bundesregierung bereit, ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen in der Fassung, die es durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1969 gefunden hat, unverzüglich nachzukommen, und welche haushaltsmäßigen Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder wird sie treffen, um sofort die bisher von den Ländern aufgebrachten Kostenanteile für Maßnahmen zur Beseitigung, Entlastung oder Änderung von Bahnübergängen der Deutschen Bundesbahn finanzieren zu können? Wird es Verzögerungen bei Kreuzungsvorhaben gehen, weil die für den erhöhten Bundesanteil erforderlichen Mittel zur Zeit nicht zur Verfügung stehen, und ist die Bundesregierung bereit, sich bei einem etwaigen Angebot der Länder zur einstweiligen Vorfinanzierung der fehlenden Bundesmittel im Interesse der Vermeidung solcher Verzögerungen unverzüglich zur alsbaldigen Rückzahlung dieser Mittel ausdrücklich zu verpflichten? Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorn 15. Juli 1969, deren Entscheidungssatz unter dem 24. November 1969 im Bundesgesetzblatt Teil I auf Seite 2150 veröffentlicht ist, ist die Kostenregelung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes hinsichlich der Kosten bei Maßnahmen an Bahnübergängen Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 817 unvollständig geworden. Zur Zeit ist es offen, wer bei Kreuzungen von Bundesbahnstrecken mit Landes- oder Kommunalstraßen das letzte Kostendrittel bzw. -sechstel zu tragen hat. Eine Novellierung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes ist damit unumgänglich geworden. Die Arbeiten hierfür sind angelaufen. Die Frage, wer bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung das z. Z. offene Kostendrittel bzw. -sechstel trägt, soll noch in diesem Monat (16. Dezember) in einer Besprechung mit den Ländern geklärt werden. Erst dann wird eine Entscheidung über die notwendigen haushaltsmäßigen Maßnahmen, insbesondere über die Annahme etwaiger Vorfinanzierungsangebote der Länder getroffen werden können. Verzögerungen bei Kreuzungsvorhaben wird es nicht geben, weil ich überzeugt bin, daß sich alle Beteiligten um eine zufriedenstellende Lösung für die Übergangszeit bemühen werden. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 12. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (Drucksache VI/146 Frage A 121) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß die Beamten der Deutschen Bundesbahn hei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zum Bau von Eigenheimen im Vergleich zu den übrigen Bundesbeamten unterschiedlich behandelt werden und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um eine einheitliche Regelung für alle Bundesbedienstete zur Erlangung eines Arbeitgeberdarlehens herbeizuführen? Die Deutsche Bundesbahn als Sondervermögen des Bundes hat eigene Wohnheimrichtlinien, die erheblich ungünstiger sind als die aller übrigen Bundesverwaltungen. Ich bin der Meinung, daß ebenso wie das in besoldungs- und tariflicher Beziehung selbstverständlich ist, auch bei diesen sozialen Fürsorgemaßnahmen alle Bundesbediensteten gleich behandelt werden müssen. Ich habe mich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dieser Angelegenheit mit Nachdruck angenommen, wie Ihnen Herr Kollege Strauß sicher bestätigen wird. Ich habe nunmehr, nachdem der Bundesminister der Finanzen gewechselt hat, neue, begründete Hoffnung, daß meine Bemühungen schon in Kürze zu einem positiven Ergebnis führen werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 12. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/146 Fragen A 122 und 123) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um kinderreichen Familien, die kaum mehr in privaten Wohnungen aufgenommen werden, durch höhere Darlehen in öffentlich geförderten Bauvorhaben ausreichenden Wohnraum zu beschaffen? Kann Bauherren, vor allen den gemeinnützigen Baugenossenschaften, die für kinderreiche Familien Wohnungen bauen, bei 4-Zimmerwohnungen ein Zusatzdarlehen von 10 000 DM und für 5-Zimmerwohnungen ein solches von 15 000 DM gegeben werden? Die bevorzugte Förderung von Wohnungen für kinderreiche Familien habe ich schon bisher als besonders bedeutsames sozial- und gesellschaftspolitisches Anliegen unserer Wohnungspolitik angesehen und mich hierfür nachhaltig eingesetzt. Bereits bei der Verteilung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau werden die Länder von mir dazu angehalten, entsprechend § 28 des II. WoBauG auch den Bau von Wohnungen für kinderreiche Familien in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. Ich habe meinen Länderkollegen ferner bei der Verteilung der Bundesmittel für das kommende Rechnungsjahr mitgeteilt, daß ich mit ihnen gemeinsam für die künftigen Jahre einen neuen Verteilungsschlüssel für die Bundesmittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus erarbeiten möchte, der — basierend auf den dann vorliegenden Ergebnissen der Wohnungszählung 1968 — auch den Bedürfnissen ,der unterversorgten Bevölkerungsgruppen, insbesondere wiederum auch der kinderreichen Familien, noch stärker als bisher Rechnung tragen soll. Darüber hinaus werden den Ländern vom Bund zur Beseitigung von Wohnungsnotständen, vor allem auch bei kinderreichen Familien, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. In der Zeit von 1965 bis 1969 beliefen sich diese Mittel auf rd. 78,2 Mio DM. Hierdurch konnten rd. 7450 Mietwohnungen und rd. 9320 Familienheime und Eigentumswohnungen mitfinanziert werden. Nach den Grundsätzen für den Einsatz dieser Mittel können im Einzelfall bis zu 4000 DM je Wohnung gewährt werden. Bei der Förderung von Familienheimen für Familien mit 5 oder mehr Kindern kann der Förderungssatz bis zu 6000,— DM erhöht werden. Ob diese Förderungsbeträge künftig erhöht werden können, hängt von der mittelfristigen Finanzplanung ab, über die zur Zeit im Kabinett beraten wird. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 9. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/104 Fragen B 4 und 5) : Welche Auswirkungen hat die Aufwertung der D-Mark für die Einwohner der Exklave Büsingen am Hochrhein, Landkreis Konstanz, die nach den Bestimmungen des sogenannten Büsinger Staatsvertrages in das schweizerische Zollgebiet einbezogen wurde? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, wie die durch die Aufwertung der D-Mark für den Großteil der Bevölkerung von Büsingen verursachten Härten ausgeglichen werden können, nachdem Ausgleichsmaßnahmen für deutsche Grenzgänger nach Frankreich und in die Schweiz erwogen werden (vgl. Brief des Bürgermeisteramtes Büsingen vom 20. November 1969 an den Bundesminister für Wirtschaft und an den Bundesminister des Auswärtigen) ? 818 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Auswirkungen der DM-Aufwertung für die Einwohner der Gemeinde Büsingen ergeben sich nur insoweit, als diese aus ihrem nahezu ausschließlich in Schweizer Franken erzielten Einkommen bestimmte Ausgaben zur Erfüllung von in D-Mark festgesetzten hoheitlichen und vertraglichen Verpflichtungen leisten müssen. Hierbei handelt es sich aber nur um einen relativ kleinen Teil der insgesamt anfallenden Ausgaben, wie insbesondere Steuern vom Einkommen und Vermögen, bestimmte Gebühren, Versicherungsbeiträge, Zins- und Tilgungsleistungen sowie teilweise auch Mietzahlungen, für deren Zahlung in D-Mark nunmehr um ca. 9,3 v. H. höhere Beträge in schweizerischer Valuta aufgebracht werden müssen. Zur Frage etwaiger Ausgleichsmaßnahmen zugunsten deutscher Grenzgänger hat die Bundesregierung in ihrem Beschluß vom 13. November 1969 die Notwendigkeit einer Überbrückungshilfe für solche Grenzgänger festgestellt, die in Deutschland leben und in Frankreich arbeiten. Dadurch sollen soziale Härten gemildert werden, die durch die Einkommensminderungen dieser Grenzgänger infolge der kumulativen Wirkungen der Abwertung des französischen Franc und der Aufwertung der D-Mark entstanden sind. Bei den Wechselkurseinbußen anderer deutscher Grenzgänger handelt es sich überwiegend um den Abbau von Vorteilen, die sich aus der wirtschaftlichen Unterbewertung der D-Mark ergeben hatten, so daß der Bundesregierung besondere Hilfsmaßnahmen zugunsten dieser Grenzbewohner nicht gerechtfertigt erscheinen. Im Falle der Exklave Büsingen sind die Auswirkungen der DM-Aufwertung für die Gemeindeeinwohner noch geringer als für andere Bezieher von Einkommen in ausländischer Währung, weil die Büsinger Einwohner — im Gegensatz zu den meisten deutschen Grenzgängern — ihr in ausländischer Valuta erzieltes Einkommen größtenteils auch in dieser Währung wieder ausgeben. Aus den dargelegten Gründen hält die Bundesregierung generelle Hilfen für die Bevölkerung von Büsingen im Zusammenhang mit der DM-Aufwertung nicht für erforderlich. Sollten sich bei Steuernachzahlungen für zurückliegende Jahre auf Grund von Steuerbescheiden, die erst nach dem Aufwertungstermin erteilt worden sind oder werden, durch die Aufwertung im Einzelfall unbillige Härten ergeben, so besteht auf Grund des § 131 AO die Möglichkeit, im Billigkeitswege zu helfen. Zuständig für solche Billigkeitsmaßnahmen sind die Landesfinanzbehörden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/146 Fragen B 1 und 2) : Konnten inzwischen die Verhandlungen für eine Neufassung des Abkommens über den kleinen Grenzverkehr vom 25. Januar 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz abgeschlossen werden? Bis wann kann das neue Abkommen in Kraft treten, nachdem dies von der Bundesregierung schon für den Sommer 1968 in Aussicht gestellt wurde (vgl. Fragen 83 und 84 der Fragestunde der 134. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. November 19671? Das neue deutsch-schweizerische Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr ist am 30. April 1969 paraphiert worden. Danach wurde der Text den beteiligten Bundes- und Landesressorts zur abschließenden Prüfung zugeleitet, die — ebenso wie ein zusätzlicher Schriftwechsel mit der Eidgenössischen Fremdenpolizei — zu geringfügigen Änderungen geführt hat. Der endgültige Text wird dem Schweizerischen Bundesrat nunmehr mit dem Vorschlag übermittelt, das Abkommen in Kürze zu unterzeichnen. Die Absicht, das Abkommen schon im Sommer 1968 in Kraft zu setzen, konnte leider nicht verwirklicht werden, da die Schweizer Seite zunächst Ergebnisse ihrer Fremdenpolitik abwarten wollte. Es ist nunmehr vorgesehen, es zu Beginn der Reisesaison 1970 in Kraft treten zu lassen. Hierzu muß es nach der Unterzeichnung durch eine auf § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Paßwesen und § 3 Abs. 2 des Ausländergesetzes gestützte Rechtsverordnung in das deutsche Recht transformiert werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (Drucksache VI/146 Fragen B 3 und 4) : Weltire Gründe sind maßgebend, daß rund 600 Wohnungen an der Neuherberg-Rockefellerstralie im Müchner Norden bislang nicht vermietet sind, obwohl diese Wohnungen von den US-Militärbehörden bereits 1968 der Bundesvermögensverwaltung übergehen wurden, und wer ist für den zwischenzeitlich eingetretenen erheblichen Verlust an Mieteinnahmen verantwortlich? Ist der Bundesregierung bekannt, daß genügend Wohnungsuchende, darunter auch Bundesbedienstete, bereit sind, die Kosten notwendiger Instandsetzungs- und Umbauarbeiten vorzufinanzieren oder diese Arbeiten nadi Weisung selbst vorzunehmen? Die angesprochenen Wohnungen sind nicht, wie von Ihnen angenommen, schon im Jahre 1968, sondern erst im Juli dieses Jahres freigegeben worden. Wegen dringender Umbau- und Reparaturarbeiten konnten sie nicht sofort bezogen werden. Die Arbeiten wurden sofort in Angriff genommen und schreiten stetig voran. Sobald die Arbeiten beendet sind, werden die Wohnungen vermietet. Es ist daher nicht damit zu rechnen, daß vermeidbare Mietzinsausfälle entstehen werden. Haushaltsmittel für die Durchführung der Arbeiten standen in ausreichendem Maße zur Verfügung. Es bestand daher kein Grund Überlegungen anzustellen, wie die Kosten anderweitig getragen werden könnten. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 819 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dittrich (Drucksache VI/146 Fragen B 5 und 6) : Wie hat sich der Grenzübergang in Bayerisch-Eisenstein im Personen- und Güterverkehr von diesseits und jenseits der deutsch-tschechischen Grenze seit Errichtung des Zollamts Bayerisch-Eisenstein entwickelt? Kann eine Verstärkung des Personals beim Zollamt Bayerisch-Eisenstein erwartet werden? Der Grenzübergang Bayerisch Eisenstein-Landstraße ist am 1. Juli 1969 wiedereröffnet worden, und zwar vorerst nur für den Reiseverkehr. Er hat sich wie folgt entwickelt: Monat Richtung West-Ost Richtung Ost-West Kraftfahrzeuge ■ Personen Kraftfahrzeuge Personen Juli 3 618 1 067 3 075 858 August 6 311 1 703 5 709 1 521 September 3 282 662 3 242 892 Oktober 1 786 568 1 291 434 November 740 289 857 351 Für den Güterverkehr ist der Grenzübergang noch nicht zugelassen, weil sich auf tschechoslowakischer Seite kurz hinter der Grenze eine Eisenbahnunterführung mit einer Durchlaßhöhe von nur 3,60 m befindet. Wie über mehrere der zur Zeit geschlossenen früheren deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergänge ist jedoch auch über Bayerisch Eisenstein Holz eingeführt worden. Dabei handelte es sich im Oktober 1969 um zwei und im November 1969 um fünf Lkw mit Nadelschnittholz. Wegen des geringen Verkehrs — Spitzenverkehr im August 1969 durchschnittlich insgesamt 100 Kfz mit 400 Reisenden täglich — und der großen Personalnot der Zollverwaltung halte ich eine ständige Verstärkung des mit fünf Beamten besetzten Zollamts Bayerisch Eisenstein-Landstraße nicht für vertretbar. Sollte der Verkehr unerwartet stark zunehmen, könnten jederzeit kurzfristig Beamte des Zollgrenzdienstes zur Verstärkung des Zollamts herangezogen werden. Das Zollamt Bayerisch Eisenstein-Bahnhof ist seit 1945 geschlossen und noch nicht wieder geöffnet worden. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 10. Dezember 1969 auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/146 Frage B 7): Wird die Bundesregierung im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms in Zukunft auch wieder Darlehen mit einer Laufzeit von 10 und 15 Jahren neben den Investitionszuschüssen anbieten, weil sich auf der bayerischen Arbeitsmarktkonferenz herausgestellt hat, daß der Ausfall der Darlehensmittel in vielen Fällen sehr vermißt wird? Neben Investitionszuschüssen werden im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms nach wie vor auch langfristige Darlehen vergeben. Bei diesen Darlehen handelt es sich um Kredite der Bundesanstalt für Arbeit (Zinssatz 3 1/2 %, Laufzeit 10 Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren), die bei kleineren Projekten an Stelle von Investitionszuschüssen, bei größeren zusammen mit Investitionszuschüssen gewährt werden. In jedem Fall stellt die steuerfreie Investitionszulage von 10 % bei der Errichtung und Erweiterung von Betrieben und von 7 1/2 % bei der grundlegenden Rationalisierung und Umstellung von Betrieben (letzteres nur im Zonenrandgebiet) die Basisförderung dar. Längerfristige Darlehen aus Haushaltsmitteln des Regionalen Förderungsprogramms zu gewähren, scheint im Hinblick auf die Mittel der Bundesanstalt nicht erforderlich und auch nicht zweckmäßig, zumal dadurch wesentlich mehr Haushaltsmittel im einzelnen Projekt gebunden wären und demzufolge nur eine geringere Zahl von Vorhaben gefördert werden könnte. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 5. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wende (Drucksache VI/146 Fragen B 8 und 9) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das Grundstücksverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 dahin gehend zu erweitern, daß in seinem § 4 hei Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch die Gemeinden — wie Bund und Land — von vornherein von der Genehmigungspflicht freigestellt sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die z. B. vom Land Baden-Württemberg für die Gemeinden festgelegte Freigrenze von 50 Ar für den Bau von Schulhäusern, Kläranlagen, Sportstätten oder Straßen meistens nicht ausreicht? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, die Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach § 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes freizustellen. Die Freistellung der Gemeinden von der Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat bereits im Gesetzgebungsverfahren zur Diskussion gestanden und ist damals aus folgenden Gründen nicht in § 4 Grundstücksverkehrsgesetz aufgenommen worden: 1. Die Freistellung der Gemeinden würde der im Bundesbaugesetz getroffenen Regelung der Bauleitplanung, die auch für die Gemeinden verbindlich ist, widersprechen und damit das sorgfältig abgewogene Verhältnis des Grundstücksverkehrsgesetz zum Bundesbaugesetz stören. Nachdem das Bundesbaugesetz in § 1 Abs. 1 bestimmt hat, daß zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung in Stadt und Land die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe dieses Gesetzes durch Bauleitpläne 820 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 vorzubereiten und zu leiten ist, kann den Gemeinden nicht im Grundstücksverkehrsgesetz eine Rechtsstellung eingeräumt werden, die die Bauleitplanung praktisch gegenstandslos machen würde. Bei einer Freistellung wäre es den Gemeinden unbenommen, ohne Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde auch solche Grundstücke zu erwerben oder zu veräußern, für deren Erwerb die Vorschrift des § 22 Bundesbaugesetz die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ausdrücklich vorschreibt. 2. Die Aufhebung der Genehmigungspflicht für Grundstücksgeschäfte der Gemeinden würde ferner das mit dem Grundstücksverkehrsgesetz angestrebte Ziel einer Verbesserung der Agrarstruktur in Frage stellen. Denn jede Gemeinde hätte es dann in der Hand, auch die nach einem Bauleitplan der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltenen Grundstücke unkontrolliert aufzukaufen und damit nicht nur die unter Einsatz von oft beträchtlichen öffentlichen Mitteln bereits durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (Flurbereinigung, Aussiedlung, Aufstockung) zu gefährden, sondern auch noch im Gange befindliche Vorhaben dieser Art in Frage zu stellen. Es ist richtig, daß die von einigen Bundesländern festgelegte Freigrenze mitunter nicht ausreicht, um auf den freigestellten Flächen Bauvorhaben der Gemeinden durchführen zu können. Die Länder haben jedoch nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Grundstücksverkehrsgesetzes die Möglichkeit, diese Mindestgrößen zu ändern und damit eine für die Gemeinden günstigere Rechtslage zu schaffen. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/147 Frage B 10): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Bezieher von ausländischen Renten vor einer Minderung ihrer Bezüge als Folgen der DM-Aufwertung zu bewahren? Die Bundesregierung hat bereits in mehreren Fragestunden zu dem jetzt auch von Ihnen aufgeworfenen Problem Stellung genommen, ob den in der Bundesrepublik wohnenden Beziehern ausländischer Renten ein Ausgleich für die mit der DM-Aufwertung verbundenen Wechselkurseinbußen gezahlt werden soll. Zuletzt hat mein Parlamentarischer Staatssekretär, Herr Kollege Rohde, in der Fragestunde am 26. November 1969 ausführlich dargelegt, warum die Bundesregierung sich nicht zu derartigen Ausgleichsleistungen entschließen kann. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf das Protokoll des Deutschen Bundestages über die 13. Sitzung am 26. November 1969; eine Ablichtung dieses Protokolls ist beigefügt. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/146 Frage B 11): Ist es zutreffend, daß bei der Wiederholung von wilden Streiks, z. B. bei der Hoesch AG, Arbeitslosenunterstützung nach § 116 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes bezahlt wird? Arbeitnehmer, die infolge eines Streiks arbeitslos werden, aber selbst am Streik nicht beteiligt sind, erhalten grundsätzlich Arbeitslosengeld. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht nur dann, wenn der Streik auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen in ihrem Betrieb abzielt oder die Gewährung des Arbeitslosengeldes den Arbeitskampf beeinflussen würde (§ 116 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes). Auch in diesen Fällen kann Arbeitslosengeld gewährt werden, wenn das Ruhen des Anspruchs ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist; die Entscheidung darüber trifft der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes oder der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (§ 116 Abs. 4 des Arbeitsförderungsgesetzes). Diese Regelung gilt sowohl für rechtmäßige als auch für rechtswidrige und damit auch für wilde Streiks. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesminister Arendt vom 9. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/146 Frage B 12) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Prof. Dr. Bernd Rüthers, Berlin, daß nach der im Arbeitsrecht zur Zeit herrschenden Meinung ein Streik zum Zwecke der Einführung der erweiterten Mitbestimmung als rechtswidrig anzusehen ist? Die Ausführungen von Herrn Professor Rüthers in der Ausgabe vom 7. November 1969 der Wochenzeitung „Publik" über die Erstreikbarkeit neuer Mitbestimmungsregelungen sind der Bundesregierung bekannt. Sie sind ein willkommener Diskussionsbeitrag zu dem komplexen Problem der Mitbestimmung. Ich bitte jedoch um Ihre Nachsicht, daß ich mich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern kann. Zunächst möchte ich den noch vom V. Deutschen Bundestag angeforderten Bericht der Mitbestimmungskommission abwarten und auswerten. Die Bundesregierung hat, wie Sie sicher wissen, auf die Arbeiten an diesem Bericht keinen Einfluß, da die Kommission völlig unabhängig arbeitet. Dem Vernehmen nach steht aber der Bericht unmittelbar vor seinem Abschluß. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 821 Anlage 45 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 11. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/146 Frage B 13): Wird die Bundesregierung angesichts des Mangels an qualifizierten Ausbildungsstätten in Teilen von Ost- und Niederbayern in Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung darauf hinarbeiten, daß neben der von München gewünschten dezentralen Ausbildungseinrichtung eine zentrale Ausbildungs- und Umschulungseinrichtung geschaffen wird, wie das der frühere Arbeitsminister auf der bayerischen Arbeitsmarktkonferenz in Regensburg vorgeschlagen hat, wobei er das Essener Modell im Auge hatte? Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, daß kein Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungswilliger aus Mangel an qualifizierten Ausbildungsstätten zurückgewiesen werden muß. Sie weiß sich darin mit der Bundesanstalt für Arbeit einig. Die Bundesanstalt hat, wie ihr Präsident auch bei der Bayerischen Arbeitsmarktkonferenz im Mai 1969 erklärte, hinreichende Haushaltsmittel für die Förderung von beruflichen Bildungseinrichtungen bereitgestellt und wird diese Mittel erforderlichenfalls noch aufstocken. In letzter Zeit hat sie gerade auch hu t ost- und niederbayerischen Raum (z. B. in Bayreuth, Regensburg und Passau) in beträchtlichem Umfang berufliche Bildungseinrichtungen gefördert. Sie prüft z. Z. eine Reihe von weiteren Anträgen aus diesen Gebieten. Auf Wunsch kann Ihnen eine Zusammenstellung der Anträge auf Zuschüsse aus dem Institutionellen Förderungsprogramm aus dem Land Bayern zur Verfügung gestellt werden. Da es sich bei den von Ihnen angesprochenen Teilen Ost- und Niederbayerns jedoch vorwiegend um agrarische Gebiete handelt, neigt die Bundesregierung dazu, einer Vielzahl von qualifizierten Bildungseinrichtungen in diesem Raum den Vorzug vor einem zentralen Berufsbildungswerk zu geben. Nach den bisher in diesen Gebieten gemachten Erfahrungen wollen gerade umschulungswillige Landwirte, aber auch andere Personen, nach dem Tageslehrgang abends zu ihren Familien zurückkehren, um noch die erforderlichen Arbeiten zu Hause erledigen zu können. Auch die starke Bindung der Bevölkerung aus Ost- und Niederbayern an ihre Heimat ist in diesem Zusamenhang von Bedeutung. Das bedingt Bildungseinrichtungen mit nicht zu großem Einzugsgebiet. Ob daneben noch eine zentrale Berufsbildungseinrichtung für Ost- und Niederbayern geschaffen werden soll, kann erst beurteilt werden, wenn Erfahrungen mit dem als Modell geplanten Berufsförderungszentrum Essen vorliegen, das etwa Mitte 1970 seine Arbeit aufnehmen wird. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/146 Frage B 14): Welche Maßnahmen können durch den Bundesverteidigungsminister ergriffen werden, um das Kindergartenproblem angesichts der bestehenden Fluktuation zwischen den einzelnen Wehrbereichskommandos und -standorten zu lösen? Bau, Einrichtung und Unterhaltung von Kindergärten sind Aufgaben der Gemeinden und anderer Träger der Jugendwohlfahrt. Bundeseigene Kindergärten wurden deshalb in Übereinstimmung mit der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke im März 1968 (Anlage 11 des Berichts über die 160. Sitzung des Bundestages vom 14. März 1968) bisher nicht eingerichtet. Die Bundesregierung gewährt jedoch den Trägern der Jugendwohlfahrt bei Bedarf Bundesfinanzhilfen zum Bau von Kindertagesstätten im Rahmen des Wohnungsbauprogramms für Bundesbedienstete, Schwierigkeiten sind dabei bisher nicht bekannt geworden. Sollte ein zuständiger Träger der Jugendwohlfahrt trotz Gewährung von Bundesfinanzhilfen nicht in der Lage sein, das Bedürfnis nach Bereitstellung einer Kindertagesstätte zu befriedigen, müßte geprüft werden, ob die erforderliche Einrichtung vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber abweichend vom bisherigen Grundsatz zur Verfügung gestellt werden kann. Anfragen oder Anträge aus dem nachgeordneten Bereich liegen hierzu bislang nicht vor. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/146 Frage B 15): Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen mit der Eintragungsgrenze für die Kfz.-Verkehrssünderkartei in Flensburg auf Grund des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten? Angesichts der verhältnismäßig kurzen Zeitspanne, die seit Geltung der neuen Eintragungsbestimmungen nach § 28 des Straßenverkehrsgesetzes ab 1. 1. 1969 verstrichen ist, kann noch kein umfassender Erfahrungsbericht gegeben werden. Die bislang gemachten Erfahrungen sind durchweg positiv zu beurteilen. Zunächst ist — wie das Kraftfahrt-Bundesamt berichtet — die in der Öffentlichkeit vielfach befürchtete „Flut" von Eintragungen ausgeblieben. Während im November 1969 im Verkehrszentralregister insgesamt 3,1 Millionen Personen registriert wurden, waren es im November 1968 2,9 Millionen. Der Neuzugang an Eintragungen betrug von Anfang 1969 bis Ende Oktober 1969 1,18 Millionen; im gleichen Zeitraum des Jahres 1968 waren es 1,10 Millionen. Von diesen 1,18 Millionen Eintragungen entfallen ca. 600 000 auf Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes und ca. 500 000 auf sonstige gerichtliche Entscheidungen. Von den genannten 600 000 Bußgeldbescheiden liegen etwa 35 % im Bußgeldbereich von DM 21,— bis DM 50,—. 822 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 Die Bundesregierung hält. weiterhin die gesetzliche Regelung mit der Eintragungsgrenze bei DM 20,— für notwendig. Nur so kann das Verkehrszentralregister die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen, worunter insbesondere zu zählen sind: die Erstellung zuverlässiger Unterlagen für die Unfallforschung, die .Sammlung zuverlässigen Materials für den Gesetzgeber oder die Verkehrsbehörden zur Durchführung verkehrspolitischer, verkehrserzieherischer und ähnlicher Maßnahmen sowie zur Einleitung der erforderlichen Maßnahmen gegen Mehrfachtäter. Schließlich darf nicht unberücksichtigt bleiben die Präventivwirkung, die von der gesetzlich vorgesehenen Eintragungsmöglichkeit ausgeht und die der Verkehrssicherheit dient. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (Drucksache VI/147 Frage B 16) : Hat die Bundesregierung bereits Pläne für die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Ulm—Crailsheim? Wie Ihnen auf Ihre Frage für die Fragestunde während der Sommerpause dieses Jahres bereits schriftlich mitgeteilt wurde, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn nicht, die Strecke Ulm—Aalen zu elektrifizieren. Das gleiche gilt auch für die Anschlußstrecke Aalen—Crailsheim. Es ist vorgesehen, die Zugförderung auf der Gesamtstrecke Ulm—Crailsheim voll auf Dieselbetrieb umzustellen. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Fragen B 17 und 18) : Wird der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 in Richtung Stuttgart genehmigen bzw. wann ist mit einer Genehmigung zu rechnen? Falls der Antrag der Gemeinde Stetten auf Anschluß an die B 27 abgelehnt werden sollte, welches sind die Gründe? Der von der Gemeinde Stetten auf den Fildern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geforderte Anschluß eines Gemeindeverbindungsweges an die neue Bundesstraße 27 läßt sich bei der derzeitigen Verkehrsbelastung nicht rechtfertigen. Da der Landkreis Esslingen jedoch die Übernahme des Gemeindeweges in die Baulast des Kreises zugesagt hat, und in absehbarer Zeit den Ausbau dieser Straßenverbindung durchführen wird, soll die Herstellung eines Anschlusses an die neue B 27 in die Planung der künftigen Kreisstraße aufgenommen werden. Auf diese Weise kann das Gelände für die Anschlußstelle freigehalten und der Bau derselben zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, wenn dies nach der Verkehrslage tatsächlich erforderlich ist. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/147 Frage B 19) : Kann die Bundesregierung in Ergänzung der Mündlichen Beantwortung der Frage 41 in der Fragestunde vom 12. November 1969 mitteilen, in welchem 5-Jahresplan der Bau der Rheinbrücke im Raume Sinzig/Remagen vorgesehen ist? Die Planungsarbeiten für die Rheinbrücke im Raum Remagen/Sinzig sind noch nicht abgeschlossen. Die Bauarbeiten werden frühestens im Rahmen des 2. Fünfjahresplanes (1976-80) ausgeführt. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom . 10. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/146 Frage B 20) : Wann gedenkt die Bundesregierung geeignete Schritte zu unternehmen, damit der Flughafen Ensheim/Saar eine offizielle Einflugschneise erhält und das Saarland damit an das Luftverkehrsnetz angemessen angeschlossen wird? Die Bundesregierung hat bereits die erforderlichen Schritte unternommen, damit auf dem Flughafen Ensheim möglichst schon im Frühjahr 1970 eine Flugsicherungsstelle der Bundesanstalt für Flugsicherung und eine Flugwetterwarte eingerichtet und Instrumenten-An- und Abflugverfahren festgelegt werden; damit wird das Saarland an das Luftverkehrsnetz angeschlossen.
Gesamtes Protokol
Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. — Das Haus ist damit einverstanden.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 25. Juni 1959 die
Verordnung des Rates zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Spinnfasern
Verordnung des Rates zur Ausdehnung der für Ölsaaten geltenden Preisregelung auf Leinsamen
— Drucksache V.4689 —auch dem haushaltsausschuß mitberatend überwiesen.
Wir kommen zur
Fragestunde
— Drucksachen VI/ 146, VI/180 —
Es liegen Dringliche Mündliche Fragen zum Geschäftsbereich des Presse- und Informationsamtes vor. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Ruf auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in dem Flugblatt „die Bundesregierung informiert: zwei gute Nachrichten für alle Rentenempfänger" unter anderem behauptet, „Arbeitsminister Walter Arendt schlug vor, das Kabinett beschloß von Januar an ist ihre Rente um 6,35 0/o erhöht, ihre höhere Rente bekommen sie schon jetzt ausgezahlt"?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Ahlers.
Ahlers, Staatssekretär: Frau Präsidentin, des Sachzusammenhangs wegen möchte ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Ruf zusammen beantworten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100100
Frage 2 des Abgeordneten Ruf:
Ist denn der Bundesregierung nicht bekannt, daß dieser Beschluß schon unter der Regierung Kiesinger vom Bundestag im Juni dieses Jahres einstimmig gefaßt worden ist?
Ahlers, Staatssekretär: Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, hat keineswegs die Absicht, sich mit fremden Federn zu schmücken, obwohl sie zum Teil auch aus Mitgliedern der alten Bundesregierung besteht. Dieser Eindruck sollte und konnte durch das in Frage stehende Flugblatt nicht erweckt werden. Das Bundespresseamt hat in dem Flugblatt nach unserer Auffassung einwandfrei, und zwar unter Berücksichtigung graphischer Notwendigkeiten die beiden Sachaussagen getrennt, einmal die Aussage über die Streichung des zweiprozentigen Bei-. trages zur Krankenversicherung und zweitens die Rentenerhöhung, die schon von der letzten Bundesregierung, vom letzten Bundestag und vom Bundes-rai beschlossen worden ist. Diese Trennung geht, wenn Sie sich das Flugblatt genau ansehen, einwandfrei aus dem ausdrücklichen Hinweis hervor, daß Bundestag und Bundesrat noch über die Streichung des Krankenversicherungsbeitrages zu beschließen haben, und aus dem Zusatz bei der zweiten Aussage: Und außerdem wird die Rente erhöht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ruf.

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602100300
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, in welcher Auflage und wie das Flugblatt verteilt werden soll?
Ahlers, Staatssekretär: Die Auflage, Herr Abgeordneter, wird etwa 5 Millionen Exemplare betragen. Es wird an alle Rentner verteilt werden, die in der Zeit zwischen dem 18. und 31. Dezember bei der Bundespost ihre Renten entgegennehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100400
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Ruf.

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602100500
Herr Staatssekretär, in dem Flugblatt heißt es:
So muß es sein: unbürokratisch und ohne Anträge.
Wird damit nicht der Eindruck erweckt, als ob in der Vergangenheit bei Rentenanpassungen die einzelnen Renter hätten Anträge stellen müssen? Das ist doch genauso wahrheitswidrig, wie ich Ihre Behauptung zur Frage 2 nach wie vor für wahrheitswidrig halte.
Ahlers, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde nicht den Umkehrschluß akzeptieren, daß, wenn man darauf hinweist, daß die Rentenauszah-

Staatssekretär Ahlers
lung unbürokratisch und ohne Anträge erfolgt, es früher anders gewesen sei.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.

Ferdinand Breidbach (CDU):
Rede ID: ID0602100700
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß die in diesem Flugblatt vorgenommene graphische Aufteilung den Eindruck erweckt, als würde es sich bei der Rentenerhöhung um eine zusätzliche Maßnahme der Bundesregierung handeln.
Ahlers, Staatssekretär: Nein: Herr Abgeordneter, gerade diese Zustimmung kann und möchte ich Ihnen nicht geben; denn ich habe soeben ausgeführt, daß nach meiner Auffassung und der Auffassung des Hauses die graphische Gestaltung die Trennung zwischen den beiden Aussagen enthält.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602100800
Herr Abgeordneter Breidbach, Sie haben leider keine zweite Zusatzfrage mehr. — Bitte schön.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0602100900
Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß die Bundesregierung ein Flugblatt herausgibt, in dem sie die Abschaffung des Rentnerbeitrages zur Krankenversicherung ankündigt, obwohl das Parlament das noch nicht beschlossen hat? Sind Sie nicht der Meinung, daß das unter Umständen eine erneute Täuschung der Rentner — wie schon einmal mit den 50 DM — ist?
Ahlers, Staatssekretär: Nein, Herr Abgeordneter, das glaube ich nicht. Erstens ist das Presseamt selbstverständlich gehalten, Beschlüsse der Bundesregierung, von denen die Bundesregierung mit Recht annehmen kann, daß sie von den gesetzgebenden Körperschaften gebilligt werden, bereits öffentlichkeitswirksam darzustellen, und zweitens, glaube ich, kann das Bundespresseamt und kann die Bundesregierung davon ausgehen, daß diese Beschlüsse wirksam werden, so daß eine Täuschung der Rentner nicht erfolgen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602101000
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Ruf.

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602101100
Ich verzichte auf eine Zusatzfrage, erkläre aber nach wie vor, daß ich mit der Antwort der Bundesregierung unzufrieden bin.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602101200
Das letztere war keine Frage.
Ich danke Ihnen, Herr Ahlers.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Ich rufe die Frage 128 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Kennt die Bundesregierung die kürzlich veröffentlichte Dokumentation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften, in der dem spanischen Generalstaatsanwalt Beweisunterlagen über zahlreiche Fälle von Mißhandlungen und Folterungen politischer Häftlinge durch die spanische Polizei vorgelegt wurden?
Ist Herr Matthöfer im Saal? — Das ist der Fall. Bitte, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602101300
Frau Präsidentin: Ja, die Dokumentation des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften ist der Bundesregierung bekanntgeworden.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0602101400
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die in dieser Dokumentation dargestellten Vorfälle, die sich im wesentlichen auf das beziehen, was sich im Norden des Landes abgespielt hat, nur ein kleiner Ausschnitt aus dem sein kann, was sich in der spanischen Realität auch heute noch vollzieht?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602101500
Herr Kollege, die Bundesregierung hat keine volle Möglichkeit, die Angaben nachzuprüfen, die in der Dokumentation gemacht werden, geschweige denn Angaben, die darüber hinausgehen. Sie geht aber davon aus, daß der spanische Justizminister sich gegenüber einer Delegation der Internationalen Arbeitsorganisation schon vor Monaten bereit erklärt hat, nicht nur selbst eine Nachprüfung solcher Fälle vorzunehmen, sondern auch bei dieser Nachprüfung ausländische Beobachter zuzulassen. Inzwischen hat die Bundesregierung erfahren, daß der spanische Generalstaatsanwalt dem Internationalen Bund Freier Gewerkschaften am 2. Dezember erklärt hat, daß Ermittlungen gegen bestimmte Personen im Gange seien und gegebenenfalls Militärstrafverfahren eingeleitet würden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602101600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 129 des Abgeordneten Härzschel auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, Biafra völkerrechtlich anzuerkennen, und sieht sie in einem solchen Schritt einen Weg, den Krieg schneller zu beenden?
Ist Herr Härzschel im Saal? — Das ist der Fall. Bitte schön!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602101700
Frau Präsidentin, darf ich zu Beginn der Beantwortung der Frage darauf hinweisen, daß diese Bundesregierung wie ihre Vorgängerinnen den Krieg in Biafra zutiefst bedauert und alles tun will, um zumindest die menschlichen Folgen dieses Krieges zu lindern. Sie ist sich zugleich darüber im klaren, daß es sich hier nicht nur um ein humanitäres Problem handelt.
Die Bundesregierung steht jedoch unverändert auf dem Standpunkt, daß eine Anerkennung Biafras durch die Bundesrepublik nicht zur Beendigung des Krieges beitragen würde. Sie ist der Meinung, daß wir uns hier auf die afrikanischen Staaten und die Organisation für Afrikanische Einheit verlassen sollten und die Bemühungen dieser Organisation respektieren sollten. Das steht auch im Einklang mit den Beschlüssen, die in dieser Organisation mehrfach ge-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 753
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf
faßt worden sind. Die kürzliche Bemühung neutraler Staaten, insbesondere der Schweiz, vermittelnd einzugreifen, hat durch die Schwierigkeiten, in die sie geraten ist, gerade gezeigt, wie sinnvoll es ist, hier den afrikanischen Staaten die Initiative zu überlassen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602101800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0602101900
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung schon den Versuch unternommen, bei diesem Bürgerkrieg vermittelnd einzuwirken?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602102000
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern afrikanischer Staaten geführt, bei denen diese Frage im Vordergrund stand, in letzter Zeit vor allem mit Vertretern von Ghana und Sierra Leone. Sie hat auf diesem mittelbaren Weg versucht, das Ihre dazu beizutragen, daß hier eine Vermittlung möglich wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602102100
Eine weitere Zusatzfrage!

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0602102200
Darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung alles unternehmen wird, was in ihren Kräften steht, um mitzuhelfen, dieses Blutvergießen so schnell wie möglich zu beenden?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602102300
Ja, Herr Kollege, das dürfen Sie daraus entnehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602102400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 130 des Abgeordneten Härzschel auf:
Leistet die Bundesrepublik Deutschland noch humanitäre Hilfe in Biafra, und wird sie das auch weiterhin tun?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602102500
Frau Präsidentin! Die Bundesregierung hat 1968 25 Millionen DM und 1969 fast 38 Millionen DM für die humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten der Bürgerkriegsfront aufgewendet. Die Bundesregierung ist entschlossen, die Hilfe auch für das Jahr 1970 in erheblichem Umfang fortzusetzen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602102600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0602102700
Wäre die Bundesregierung angesichts des großen Elends nicht bereit, ihre Hilfe noch zu erhöhen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602102800
Herr Kollege, ich bin nicht in der Lage, Ihnen in diesem Zusammenhang eine haushaltswirksame Zusage zu machen. Ich kann nur darauf verweisen, daß uns unverändert sehr daran gelegen ist, daß dieser Krieg rasch beendet wird und nicht noch mehr Menschen als schon bisher in Not geraten oder gar sterben müssen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602102900
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0602103000
Wären Sie zumindest bereit, Herr Staatssekretär, dies noch einmal zu prüfen und auch mit dem Finanzminister darüber zu sprechen? Denn angesichts des Massensterbens sollten wir es uns nicht so billig machen, sondern, soweit es in unseren Möglichkeiten steht, helfen.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602103100
Ich teile Ihre Meinung, Herr Kollege, und ich will es gern in Ihrem Sinne überprüfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602103200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordnete Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0602103300
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung in ihren Bemühungen auch nicht durch eine etwas seltsam klingende Erklärung beirren lassen, die jüngst aus Genf kam?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602103400
Herr Kollege, ich muß Ihnen gestehen, daß mir die Erklärung, auf die Sie sich hier beziehen, im Augenblick nicht gegenwärtig ist.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0602103500
Darf ich Sie darauf hinweisen, daß eine Erklärung seitens einer Genfer kirchlichen Institution vorliegt, die davon abrät, die humanitäre Hilfe in Biafra noch weiter fortzusetzen.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602103600
Die Bundesregierung wird sich durch eine solche Erklärung sicher nicht beirren lassen, sondern sieht im Gegenteil mit Genugtuung, daß sich die kirchlichen Organisationen in der Bundesrepublik in ganz erheblichem Maße in diese Hilfe eingeschaltet haben und es auch in Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Organisationen getan haben und weiter zu tun beabsichtigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602103700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kiep.

Dr. Walther Leisler Kiep (CDU):
Rede ID: ID0602103800
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen und Überlegungen im Zusammenhang mit diesem Konflikt Konsultationen auch mit der britischen Regierung gehabt und diese über die Meinung und die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage informiert?
754 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602103900
Die britische Regierung ist über die Meinung und die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage informiert. Das hat, was Sie genauso gut wie ich wissen, das britische Unterhaus nicht davon abgehalten, gerade unlängst wieder die britische Nigeria-Politik mit einer vielleicht sogar überraschenden Mehrheit zu billigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602104000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 131 des Herrn Abgeordneten von Thadden auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesrepublik für eine Hilfe für die Opfer der Kämpfe im Südsudan?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602104100
Frau Präsidentin! Die Kämpfe im Südsudan haben in den letzten Jahren erfreulicherweise immer mehr nachgelassen. Die jetzige sudanesische Regierung hat durch das Angebot einer gewissen Autonomie für die Südsudanesen ebenfalls zur Beruhigung der Lage beigetragen. Es kann gleichwohl kein Zweifel daran bestehen, daß die Lebensverhältnisse sowohl im Süden der demokratischen Republik Sudan als auch in den Flüchtlingslagern der Nachbarländer Maßnahmen humanitärer Hilfe möglich und nötig erscheinen lassen. Derartige Maßnahmen werden seit mehreren Jahren durch den Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen durchgeführt. Zum Budget des Flüchtlingskommissars trägt auch die Bundesregierung bei.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602104200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter von Thadden.

Franz-Lorenz von Thadden (CDU):
Rede ID: ID0602104300
Herr Staatssekretär, wären Sie, da Sie offensichtlich Berichte darüber haben, daß die Kämpfe nachgelassen haben — was von anderen Seiten bezweifelt wird —, bereit, den deutschen Botschafter in Uganda, wo sich ja die größere Zahl der Flüchtlinge aus dem südlichen Sudan befindet, zur Berichterstattung darüber aufzufordern, ob sich der Flüchtlingsstrom vermindert hat oder unvermindert weitergeht?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602104400
Die Berichte, die wir sowohl aus Uganda als auch von unseren Interessenvertretungen bei anderen Botschaften haben, sind ziemlich erschöpfend. Sie laufen im wesentlichen darauf hinaus, daß heute der Kern der Problematik im Südsudan in den Lebensverhältnissen derer liegt, die dort sind, und nicht in den vorhandenen Kämpfen. Ich bin aber gern bereit, weitere Berichte darüber einzuholen, um sicherzustellen, daß unsere Information so gründlich wie möglich ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602104500
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann kommen wir zur Frage 132 des Herrn Abgeordneten von Thadden:
Beteiligt sich die Bundesregierung an der humanitären Unterstützung von Opfern auf beiden Seiten der kämpfenden Parteien im Jemen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602104600
Auch die Kampfhandlungen im Jemen sind, abgesehen von gelegentlichen kleineren Auseinandersetzungen im äußersten Norden des Landes, praktisch zum Erliegen gekommen. Ein unmittelbarer Anlaß für Hilfeleistungen besteht daher zur Zeit nicht mehr. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, hat das Internationale Rote Kreuz seine Tätigkeit im Jemen nicht zuletzt aus diesem Grunde eingestellt. Die Bundesregierung hatte zu Anfang dieses Jahres dem Jemen für die Behandlung Kriegsversehrter orthopädisch-medizinische Geräte zur Verfügung gestellt. Auch ein Teil der kürzlich bereitgestellten Medikamentenspende wird Opfern des Bürgerkrieges zugute kommen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602104700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Thadden.

Franz-Lorenz von Thadden (CDU):
Rede ID: ID0602104800
Herr Staatssekretär, beziehen sich diese Berichte im wesentlichen auf Angaben, die wir von republikanischer Seite, mit der wir ja in diplomatischen Beziehungen stehen, erhalten, oder gibt es Erkenntnisquellen für das Auswärtige Amt, die auf der anderen Seite liegen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602104900
Es gibt für die Bundesregierung auch Erkenntnisquellen, die auf der anderen Seite liegen. Aber es ist selbstverständlich, daß wir wesentliche Erkenntnisse aus den von Ihnen geschilderten Quellen beziehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602105000
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage 133 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx:
Wie hat die sowjetische Regierung auf die hei Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages übergebene deutsche Note reagiert?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602105100
Frau Präsidentin, die sowjetische Regierung hat die bei Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrages in Moskau übergebene deutsche Note entgegengenommen. Das gleiche haben die amerikanische und die britische Regierung bei der Unterzeichnung in Washington bzw. in London getan.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602105200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0602105300
Herr Staatssekretär, darf ich zur Verdeutlichung fragen: ist die Note oder die russische Übersetzung der Note entgegengenommen worden?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 755

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602105400
Es ist die Note entgegengenommen worden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602105500
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0602105600
Ich hätte gerne gewußt, Herr Staatssekretär: treffen die Meldungen etwa im „General-Anzeiger" Bonn zu, die behaupten, daß die Sowjetunion die Note nicht akzeptiert habe, oder sind diese Meldungen unrichtig?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602105700
Die Note ist entgegengenommen worden. Damit ist für uns genau das erreicht, was wir zu erreichen versucht haben. Insofern sind diese Meldungen nicht richtig.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602105800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg.

Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg (CSU):
Rede ID: ID0602105900
Herr Staatssekretär, hatten die deutschen Botschafter in Washington, London und Moskau hinsichtlich der Frage der Verbindung ihrer Unterschrift unter dem Vertrag mit der überreichten Note die gleichen, identischen Weisungen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602106000
Ja.

(Abg. Freiherr von und zu Guttenberg meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602106100
Herr Kollege, Sie haben nur eine Zusatzfrage, wenn Sie nicht selbst Fragesteller sind. Aber Sie kommen ja noch einmal dran.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0602106200
Herr Staatssekretär, da Sie feststellen, daß die Bundesregierung erreicht hat, was sie erreichen wollte, darf ich fragen: was wollte die Bundesregierung erreichen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602106300
Sie wollte erreichen, daß die deutsche Note mit dem dazugehörigen Disclaimer aus Anlaß der Unterschrift unter den NV-Vertrag überreicht wird und entgegengenommen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602106400
Herr Abgeordneter Kliesing!

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0602106500
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, im Auswärtigen Ausschuß einen eingehenden Bericht über die Vorgänge bei der Unterschriftsleistung unter den Sperrvertrag in Moskau zu geben?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602106600
Ein solcher Bericht ist durch den Herrn Bundesaußenminister gestern bereits dem Auswärtigen Ausschuß angekündigt worden. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, ihn auch zu geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602106700
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Beantwortung der Frage 134 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx:
wird die Bundesregierung bei den sich anbahnenden Gesprächen mit der Volksrepublik Polen darauf drängen, daß die Bundesrepublik Deutschland korrekt bezeichnet und nicht von offizieller und offiziöser Seite, so wie das auch von tschechoslowakischen Stellen in deutscher Sprache oft geschieht, als Deutsche Bundesrepublik benannt wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602106800
Frau Präsidentin, die bisher zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen geschlossenen Vereinbarungen enthalten die korrekte Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" — „Federalna Republika Niemiec". Das gilt z. B. auch für die Vereinbarung über den internationalen Straßenverkehr, die im September des Jahres in Bonn unterzeichnet wurde. Die Bundesrepublik erwartet daher auch bei künftigen deutsch-polnischen Verhandlungen in dieser Frage keine Schwierigkeiten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602106900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0602107000
Herr Staatssekretär, wäre es möglich — natürlich mit der gebotenen Behutsamkeit , darauf hinzuwirken, daß sowohl von polnischer als auch von tschechoslowakischer Seite zumindest in deutscher Sprache die korrekte Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" verwendet wird. Es wird ja gesagt, die Formel „Deutsche Bundesrepublik" werde nur wegen gewisser sprachlicher Schwierigkeiten in die slawischen Sprachen übersetzt, wobei ich mich auch auf offiziöse Quellen wie etwa „Trybuna Ludu" oder Radio Prag oder Radio Warschau beziehe, wo immerfort von der „Deutschen Bundesrepublik" die Rede ist.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602107100
Herr Kollege, die Bundesregierung hält die korrekte Staatenbezeichnung im offiziellen Verkehr zwischen Staaten für ein selbstverständliches Gebot der Höflichkeit und gegenseitigen Achtung. Sie wird selbstverständlich darauf hinwirken, daß diese korrekte Staatenbezeichnung erfolgt. Ich bin weniger in der Lage, Ihnen dasselbe für die von Ihnen geschilderten offiziösen Organe zuzusagen; denn hier sollten wir uns, wie ich meine, sehr stark zurückhalten in dem Versuch, einzuwirken.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602107200
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marx.
756 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0602107300
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, Ihre Zusage auch auf Bemühungen auszudehnen, die die Regelung der Sprache zwischen unseren tschechoslowakischen Nachbarn und uns in offiziellen Gesprächen und in künftigen Verträgen einschließt, weil auch dort die von mir soeben beanstandete Formel bedauerlicherweise verwendet wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602107400
Aus meiner Antwort im Hinblick auf Polen ergibt sich, daß wir das in allen Ländern durchzusetzen beabsichtigen

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602107500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wienand.

Karl Wienand (SPD):
Rede ID: ID0602107600
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, auch einmal nachprüfen zu lassen, ob Meldungen zutreffen, wonach gerade im Hinblick auf die CSSR das, was der Kollege Dr. Marx hier beanstandet hat, auf einen Vertrag zurückzuführen ist, der in die 50er Jahre fällt und die Unterschrift des jetzigen Abgeordneten Dr. Erhard trägt?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602107700
Ich bin gern bereit, das nachprüfen zu lassen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602107800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0602107900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der Presse in der Bundesrepublik immer von „England" und „Großbritannien" gesprochen wird und nicht vom „Vereinigten Königreich"?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602108000
Diese Überlegung habe auch ich vor der Beantwortung der Frage angestellt. Ich bin aber zu dem Schluß gekommen, daß doch ein wichtiger Unterschied besteht zwischen der Bezeichnung in offiziellen Verhandlungen und derjenigen in der Presse oder an anderen Orten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602108100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 135 des Abgeordneten Freiherr von und zu Guttenberg auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Außerung des militärpolitischen Korrespondenten des Ostberliner Deutschlandsenders, Dr. von Frankenberg, „es wird auf einen westeuropäischen Bundesstaat mit einer für Außen- und Deutschlandpolitik verantwortlichen Regierung spekuliert. Diese könne sich, so sagen einflußreiche Leute in Bonn, trotz des Sperrvertrages eine Atomwaffenstreitmacht zulegen. Dieses offene Aussprechen derartiger Ziele bedeutet eine Hintergehung des Sperrvertrages ...", der amerikanischen Auslegung des Nichtverbreitungsvertrages zum Thema der europäischen Option widerspricht?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602108200
Ja, die
Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in der Frage zitierte Äußerung nicht nur von der amerikanischen Auffassung, sondern ebenso von amtlichen Erklärungen, die an anderen Orten abgegeben worden sind, abweicht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602108300
Eine Zusatzfrage.

Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg (CSU):
Rede ID: ID0602108400
Ist es damit nicht klar, daß die Befürchtung, die die Opposition hier in diesem Hause in einer Fragestunde und in anderer Weise zur Kenntnis gegeben hat, zu Recht besteht, nämlich daß die östliche Seite diese entscheidende Bestimmung des NV-Vertrages anders auslegen wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602108500
Nein, Herr Kollege von Guttenberg, das ist für die Bundesregierung in keiner Weise klar; denn es handelt sich hier um die Außerung eines militärpolitischen Korrespondenten, die und das ist für uns entscheidend — in das Kommuniqué der Warschauer Paktmächte gerade nicht übernommen worden ist. Vielmehr stellt das Kommuniqué der Warschauer Paktmächte mit seiner Feststellung über die deutsche Unterschrift unter den Kernwaffensperrvertrag gerade eine Widerlegung dieser Äußerung dar und ist damit eine Bestätigung der Auffassung der Bundesregierung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602108600
Eine zweite Zusatzfrage.

Freiherr Karl Theodor von und zu Guttenberg (CSU):
Rede ID: ID0602108700
Darf ich Sie daran erinnern, Herr Staatssekretär, daß der Außenminister hier zur Erhärtung seiner der Opposition entgegengesetzten Äußerung einen sowjetischen Professor zitierte?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602108800
Ich habe die Protokolle noch einmal nachgelesen, Herr Kollege.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602108900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 136 des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) auf:
Muß die Außerung des Ostberliner militärpolitischen Korrespondenten zum Thema der europäischen Option nicht als eine erste Bestätigung der von der Opposition mehrfach ausgesprochenen Befürchtung angesehen werden, daß die unklaren Formulierungen des Vertrages von östlicher Seite gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland ausgelegt und als zusätzliche Propagandamittel genutzt werden?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602109000
Die Beantwortung dieser Frage ist in gewisser Weise identisch mit der Antwort, die ich soeben auf die Zusatzfrage des Kollegen von Guttenberg gegeben habe. Die Mitglieder des Warschauer Paktes sind ja der von den Presseorganen der DDR mit dem fraglichen Kommentar und den anderen Publikationen
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 757
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf eingeschlagenen Linie nicht gefolgt, sondern haben in ihrem Abschlußkommuniqué erklärt: „Als ein positives Moment wurde die Unterzeichnung des Kernwaffensperrvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland hervorgehoben."

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602109100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0602109200
Herr Staatssekretär, glauben Sie tatsächlich, daß ein östlicher militärpolitischer Kommentator eine Äußerung wagen würde, die im Gegensatz zur Auffassung seiner Regierung stände?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602109300
Ich kann diese Frage nicht im einzelnen beurteilen. Aber das Entscheidende, was ich in meiner Antwort für die Bundesregierung sagen wollte, ist dies: Wie immer die Beziehung zwischen der Meinung dieses Korrespondenten und der Meinung der Ostberliner Machthaber sein mag — in jedem Fall enthält das Kommuniqué der Warschauer-Pakt-Staaten, das zeitlich nach Abgabe dieser Meinung kundgetan worden ist, eine andere Auffassung, und insofern kann für uns die Außerung dieses Ostberliner Kommentators keineswegs als in irgendeinem Sinne verbindlich gelten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602109400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0602109500
Herr Staatssekretär, würden Sie so freundlich sein, zu konkretisieren, worin die Widerlegung der von dem Kommentator vorgetragenen Auffassung durch den Text des Moskauer Kommuniqués besteht.

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602109600
Ich muß hier zwei Dinge gleichzeitig heranziehen. Einmal ist im Moskauer Kommuniqué keine Rede davon, daß die europäische Option ausgeschlossen werden würde,

(Abg. Freiherr von und zu Guttenberg: Das ist doch keine Widerlegung!)

— und das ist in gewissem Umfange eine Widerlegung der Auffassung, daß die Behauptungen des Korrespondenten den Regierungsmeinungen entsprächen und für die osteuropäischen Staaten in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung seien. Zum zweiten darf ich noch einmal darauf hinweisen — das ist ja in diesem Hause schon ausführlich, wenn nicht diskutiert, dann nachgefragt worden —, daß die Äußerungen des sowjetischen Außenministers erkennen ließen, daß er an dem Recht der Staatensukzession keineswegs zweifelt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602109700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Flämig.

Gerhard Flämig (SPD):
Rede ID: ID0602109800
Herr Staatssekretär, nachdem hier von Unklarheiten gesprochen wird, darf ich Sie fragen: Trifft es zu, daß zwar beispielsweise noch unklar ist, wie die Kontrollen nach Art. III des NV-Vertrages gehandhabt werden, in der Frage der europäischen Option und in der Frage der direkten oder indirekten Proliferation aber alle Unklarheiten durch Interpretationen seitens der USA und der UdSSR vor der deutschen Unterschrift beseitigt worden sind?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602109900
Es ist früher schon in diesem Hause gesagt worden, daß dies nach Meinung der Bundesregierung zutrifft.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602110000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0602110100
Herr Staatssekretär, zur Verdeutlichung darf ich noch einmal fragen: würden Sie glauben, daß bei einem Kommuniqué, unterzeichnet von Regierungs- und Parteichefs aus sechs Ländern, das Nichtansprechen dieses Problems eine Verneinung bedeutet?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602110200
Nun, Schweigen in internationalen Beziehungen läßt sich sicher auf verschiedene Weise interpretieren. Ich bin davon ausgegangen, daß, wenn es den Warschauer-
Pakt-Mächten entscheidend darauf angekommen wäre, diesen Vorbehalt der europäischen Option zurückzuweisen, man wohl mit Sicherheit davon ausgehen könnte, daß sie das auch in ihr Kommuniqué aufgenommen und sich nicht auf einen im ganzen zustimmenden Satz zur deutschen Unterschrift beschränkt hätten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602110300
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 137 und 138 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) werden schriftlich beantwortet:
Hat die Bundesregierung nach ihrem im Bulletin vom 3. Dezember 1969 veröffentlichten Appell an die Verantwortlichen Nord-Vietnams, der Nationalen Befreiungsfront und ihrer Verbündeten, die noch in Gefangenschaft befindlichen drei .Angehörigen des Malteser-Hilfsdienstes unverzüglich freizulassen, irgendeine Reaklion oder Antwort erfahren?
Hat sich die persönliche Gefährdung der in Vietnam tätigen Deutschen, die im humanitären Hilfseinsatz für das vietnamesische Volk tätig sind, im Laufe des letzten halben Jahres grundlegend geändert?
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 11. Dezember 1969 lautet:
Nein, bedauerlicherweise hat der Appell der Bundesregierung wie alle ihre vorhergehenden Bemühungen Tiber befreundete Regierungen und andere Stellen, eine Nachricht über das Schicksal der am 27. April cl. J. in Gefangenschaft der Befreiungsfront bzw. Nordvietnams geratenen Helfer des Malteser Hilfsdienstes und die Bemühungen um ihre Freilassung kein Echo gefunden.
Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, daß die Befragung der beiden aus der vietnamesischen Gefangenschaft entlassenen amerikanischen Soldaten an ihren heutigen Aufenthaltsorten in den USA durch einen Angehörigen der Deutschen Botschaft in Washington und durch einen Angehörigen des Malteser Hilfsdienstes ergeben hat, daß mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch die vermißte 20jährige Zahnarzthelferin Marie-Luise Kerber nicht mehr lebt. Nach dieser Aussage sei sie bereits im Mai d. J. in der Gefangenschaft gestorben.
Der Tod der Malteser Helfer Georg Bartsch und Hindrika Kortmann im August d. J. ist von den entlassenen Amerikanern bestätigt worden.
758 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Vizepräsident Frau Funcke
Die überlebenden Vermißten Bernhard Diehl und Monika Schwinn konnten an hand von Fotos hinreichend identifiziert werden. Sie sind nach Angaben der US-Soldaten im September d. J. aus dem Lager verlegt worden. Seitdem liegen keine weiteren Anhaltspunkte über ihr Schicksal vor.
Die Frage nach dem Grad der persönlichen Gefährdung der in Vietnam eingesetzten deutschen Helfer läßt sich nur aus einer Beurteilung der Gesamtsituation beantworten.
Grundliegende Änderungen unter dem Aspekt des Sicherheitsrisikos hat es hierbei nicht gegeben, wenn auch inzwischen getroffene Maßnahmen, wie der Ausbau der Schutzbunker, sowie die in letzter Zeit im Vergleich zu 1968 ruhigere militärische Lage an den Einsatzorten inzwischen zu einer größeren relativen Sicherheit geführt hat.
Wir kommen nun zur Frage 139 des Herrn Abgeordneten Dr. Hallstein:
Kann aus der sowjetischen Reaktion auf die in der deutschen Begleitnote enthaltenen Interpretationen und Feststellungen geschlossen werden, daß die Sowjetregierung diesen Interpretationen und Feststellungen zustimmt?
Der Fragesteller bittet auch hier um schriftliche Beantwortung. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 11. Dezember 1969 lautet:
Mit der Überreichung einer Note und einer Erklärung aus Anlaß der Unterzeichnung des NV-Vertrags hat die Bundesregierung den Regierungen aller Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, die Voraussetzungen bekanntgeben wollen, unter denen sie den NV-Vertrag unterzeichnet hat.
Die deutschen Papiere sind von allen diesen Regierungen entgegengenommen worden. Der mit der Überreichung beabsichtigte Zweck ist damit erfüllt. Eine ausdrückliche Zustimmung zu solchen Erklärungen ist bei multilateralen Verträgen nicht üblich und wurde daher auch nicht erwartet.
Ich rufe die Frage 140 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf:
Ist der Bundesregierung der Artikel des Bonner Korrespondenten der „New York-Times" vom 21. Oktober 1969 bekannt, worin dieser behauptet, in den ländlichen Gebieten Frankens und Badens finde man äußerst krasse Anzeichen der ländlichen Rückständigkeit, so Jugendliche mit einer nur vierjährigen Grundschulausbildung, Unternehmer, die wie feudale Prinzen regierten, und hinterwäldlerische Gebiete, wo Aberglaube und Dorfklerus Quellen eines sich versteinernden Konservatismus geblieben sind, und was hat die Bundesregierung inzwischen unternommen, um die betroffenen Gebiete Frankens und Badens vor den Folgen einer derartigen unwahren und herabsetzenden Berichterstattung zu schützen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602110400
Der Artikel ist der Bundesregierung bekannt. Es ist der Bundesregierung auch bekannt, daß in diesem Artikel ein im ganzen sehr positives Bild der Bundesrepublik gezeichnet wird und betont wird, daß eine neue Atmosphäre die Bundesrepublik beherrsche. An einzelnen Punkten wird in dem Artikel über einzelne Regionen sehr Kritisches gesagt, Kritisches, über das man wohl mit Sicherheit sagen muß, daß es in dieser Verallgemeinerung falsch ist. Die Bundesregierung ist aber nicht der Auffassung, daß diese Kritik dazu beitragen wird, die fraglichen Landesteile zu schädigen. Sie hält es vielmehr für möglich, das mancher Amerikaner auf der Suche nach den in dem Artikel geschilderten hinterwäldlerischen Verhältnissen diese Landesteile so gründlich durchreist, daß unser Fremdenverkehr davon profitiert.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Auf der vergeblichen Suche, wenn ich das sagen darf.
Die Bundesregierung hat im übrigen den fraglichen Korrespondenten zu dieser Fragestunde eingeladen, um ihm zu zeigen, daß bei der Beantwortung der Fragen eines fränkischen Abgeordneten durch einen Parlamentarischen Staatssekretär aus einem badischen Wahlkreis Hinterwäldlertum nicht erkennbar wird.

(Heiterkeit und Beifall.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602110500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0602110600
Herr Staatssekretär, aus dem Artikel geht zweifelsfrei hervor, daß man ein hinterwäldlerisches Niveau weder einem Staatssekretär der Bundesregierung noch einem Abgeordneten aus Franken oder Baden unterstellt. Sind Sie andererseits der Meinung, daß die Bundesregierung in der Lage wäre, in der Bundesrepublik Deutschland auch nur einen einzigen Fall nachzuweisen, in dem ein Bauer, weil er sich keine Lederschuhe leisten kann, seiner Arbeit mit Holzschuhen nachgeht?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602110700
Herr Kollege, beinahe wäre ich versucht gewesen zu sagen: das ist Ländersache.

(Heiterkeit.)

Ich bin im ganzen nicht der Meinung, daß die Bundesregierung dazu in der Lage ist.

(Erneute Heiterkeit.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602110800
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe Frage 141 des Herrn Abgeordneten Werner auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung den Grundsatz der Nichteinmischung im Verkehr mit Entwicklungsländern und den Grundsatz, Entwicklungspolitik müsse langfristig sein 'und Entwicklungshilfe eigne sich nicht zur Lösung politischer Tagesfragen, mit der offensichtlichen Absicht des Bundesaußenministers, die Regierungen dieser Länder zu einer Einwirkung auf die DDR-Regierung dahingehend zu veranlassen, diese möge innerdeutschen Regelungen mit der Bundesregierung zustimmen, und was verspricht sie sich von einer solchen Einwirkung?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602110900
Frau Präsidentin, es ist keineswegs die Absicht der Bundesregierung, die Regierungen in den Entwicklungsländern zu irgendeiner Einwirkung auf die DDR-Regierung zu veranlassen. Vielmehr ist es unsere Absicht — und wir haben diese Absicht ausgeführt —, die Regierungen in der Dritten Welt ebenso wie andere Regierungen zu bitten, uns bei dem Versuch der Regelung der innerdeutschen Beziehungen nicht zu behindern.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602111000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Werner.

Rudolf Werner (CDU):
Rede ID: ID0602111100
Herr Staatssekretär, es wäre dann also wohl nicht richtig, aus der Antwort des Außenministers auf die Frage des Abgeordneten Mikat in der Fragestunde vom 14. November 1969, daß nämlich die Bundesregierung die Aufnahme
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 759
Werner
von Beziehungen dritter Staaten zur DDR nach der Interessenlage der Bundesrepublik beurteile, zu entnehmen, daß die Regierung die Aufnahme von Beziehungen dritter Staaten zur DDR unter Umständen auch günstig beurteilen und in einem solchen Fall auch entsprechend auf dritte Staaten einwirken würde?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602111200
Wie immer die Interessenlage der Bundesrepublik in Einzelfällen zu beurteilen ist — und sicher ist mit dieser Antwort nicht gemeint, daß wir die Aufnahme von Beziehungen dritter Staaten zur DDR günstig beurteilen --, es ist sicher falsch, daraus den Schluß zu ziehen, daß die Bundesregierung die Absicht hätte, auf dritte Länder einzuwirken, um innerdeutsche Politik zu betreiben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602111300
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 142 der Frau Abgeordneten Dr. Wolf auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung die seit Jahren vorn Parlament geforderte, längst überfällige und dringend notwendige zentrale Personalkartei für die Besetzung der der Bundesrepublik Deutschland zustehenden erler für die Bundesrepublik Deutschland erreichbaren Positionen in internationalen Organisationen endlich einzurichten, um die Unterrepräsentanz der Bundesrepublik Deutschland, die im Vergleich zu ihren finanziellen Beiträgen zu diesen Organisationen augenfällig ist, zu beseitigen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602111400
Frau Präsidentin, um die berechtigte Forderung nach einer angemessenen deutschen Repräsentanz in internationalen Organisationen zu erfüllen, hat das Auswärtige Amt den Entwurf einer Kabinettsvorlage über die Neuorganisation der Vermittlung von deutschem Personal für internationale Organisationen eingebracht. Nach der notwendigen Abstimmung mit den anderen interessierten Ressorts, insbesondere mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft, hofft das Auswärtige Amt und hofft die Bundesregierung, das Problem bald einer Lösung zuführen zu können.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602111500
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Wolf.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602111600
Da sich meine Frage im wesentlichen auf die Entwicklungspolitik, auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit richtete, möchte ich fragen, ob, wenn an eine solche Kartei gedacht ist, auch die Experten in deutschen Projekten darin aufgenommen werden sollen, um damit die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft deutlicher zu machen?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602111700
Ich nehme den in Ihrer Frage liegenden Hinweis sehr gern auf. Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, ob das bei dieser Kartei bisher schon voll geplant ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602111800
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Wolf.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602111900
Darf ich aber aus Ihrer Antwort folgern, daß eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit erfolgen wird?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602112000
Gnädige Frau, allein die Tatsache, daß eine solche Zusammenarbeit gegenwärtig stattfindet, ist verantwortlich dafür, daß das Bundeskabinett in dieser Frage bisher noch keine Entscheidung fällen konnte. Die Zusammenarbeit wird bald zu einem entscheidungsfähigen Abschluß führen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602112100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiep.

Dr. Walther Leisler Kiep (CDU):
Rede ID: ID0602112200
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Erstellung einer solchen Kartei vom Deutschen Bundestag seit Jahren gefordert wird und daß nach meinem Wissen etwa zwei Jahre vergangen sind, seitdem das Auswärtige Amt in dieser Sache initiativ wurde, und wissen Sie weiter, daß der erste Entwurf des Auswärtigen Amts an Ressortstreitigkeiten gescheitert ist?

Prof. Dr. Ralf Dahrendorf (FDP):
Rede ID: ID0602112300
Herr Kollege, es ist mir bekannt, daß es sich hierbei um eine alte Forderung handelt. Es ist mir auch bekannt, daß es dazu alte Vorlagen ebenso wie neue Vorlagen gibt. Ich habe eben eine vorsichtige Andeutung darüber gemacht, warum über sie noch nicht entschieden worden ist. Ich glaube, ich kann Ihnen zusagen, daß eine solche Entscheidung in Kürze getroffen wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602112400
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Anwesend ist Herr Bundesminister Genscher. Die Fragen bis einschließlich Nr. 15 sind bereits erledigt.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Köppler auf. — Herr Köppler ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Brand (Pinneberg) auf:
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bericht von Prof. Dr. Paul Ehrlich bei, der sich mit Problemen der Umweltverseuchung bis zum Jahre 1980 befaßt, der auszugsweise im Spiegel Nr. 48 1969, Seite 193, veröffentlicht worden ist?
Ist Herr Dr. Brand im Saal? — Bitte schön, Herr
Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602112500
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen, Herr Kollege, kann ich mich nur auf die auszugsweise Veröffentlichung des Berichts im „Spiegel" Nr. 48/1969 stützen. Vorbehaltlich einer Prüfung des vollständigen Berichts,
760 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Bundesminister Genscher
den ich angefordert habe, darf ich hier folgendes erklären.
Der Bericht von Professor Dr. Paul Ehrlich ist ein höchst eindrucksvoller, aufrüttelnder Appell an das Gewissen der Verantwortlichen in aller Welt, ein Appell, die Umweltgefahren ernst zu nehmen, die unsere biologischen Lebensgrundlagen bedrohen. Der Bericht weist mehr als eindringlich darauf hin, daß der Schutz der Umwelt des Menschen zu einem äußerst dringlichen Problem für die gesamte Menschheit geworden ist — zu einer internationalen Aufgabe, die sich nicht nur auf die Verhinderung der Beeinträchtigung der Umwelt durch Wasser-, Boden- und Luftverunreinigung, durch Lärmbelästigung und durch sonstige schädliche Auswirkungen der Technik auf den einzelnen beschränken sollte. Hierher gehören vielmehr auch die Lösung drängender Ernährungsfragen und das drückende Problem des Wachstums der Weltbevölkerung.
In diesem Sinne wird dem Bericht von Professor Ehrlich eine besondere Bedeutung beigemessen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602112600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Brand.

Dr. Hans-Ulrich Brand (SPD):
Rede ID: ID0602112700
Herr Bundesminister, darf ich damit rechnen, daß Sie mir bis Ende Januar 1970 eine schriftliche Ergänzung Ihrer heute mündlich gegebenen Antwort zukommen lassen werden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602112800
Ich werde mich bemühen, Herr Kollege; Ihnen nach Kenntnis des vollen Inhalts des Berichts bis zu diesem Termin eine ausführlichere Stellungnahme zuzuleiten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602112900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Prinz zu Wittgenstein.

Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU):
Rede ID: ID0602113000
Herr Minister, darf ich angesichts der Tatsache, daß die Frau Minister für Jugend, Familie und Gesundheit in der vergangenen Woche auf eine ähnlich lautende Frage des Kollegen Bay geantwortet hat, fragen, ob nunmehr Ihr Haus für Fragen der Umwelt zuständig ist oder das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dessen Minister neulich noch darauf hingewiesen hat, daß die Schwerpunkte in der Erforschung von toxikologischen Schädigungen der Umwelt zukünftig in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft ermittelt. werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602113100
Herr Kollege, es tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht zulassen. Sie bezieht sich auf die Geschäftsverteilung innerhalb der Bundesregierung und nicht auf die Sachfrage, die hier gestellt worden ist.
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Brand auf:
Welche Konsequenzen ist die Bundesregierung im Hinblick auf den genannten Bericht bereit zu ziehen?
Bitte schön, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602113200
Die Bundesregierung fühlt sich in ihrer Absicht, ihre Anstrengungen zum Schutz der Umwelt erheblich zu verstärken, durch den Appell von Professor Ehrlich bestätigt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich jetzt nicht auf Einzelheiten der geplanten Maßnahmen eingehen kann. Mir scheint dieses Problem zu wichtig zu sein, um darauf nur eine rasche Antwort zu geben. Ich darf noch einmal wiederholen, Herr Kollege, daß ich mich darum bemühen werde, Sie bis Ende Januar umfassend zu unterrichten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602113300
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Ollesch auf:
Ist die Bundesregierung unter Berücksichtigung der in anderen Behörden durchgeführten Versuche mit einer sogenannten gleitenden Arbeitszeit bereit, auch in ihrem Bereich diese Möglichkeiten zu prüfen?
Bitte schön, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602113400
Die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst des Bundes enthalten keine Bestimmungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. Rechtlich besteht damit die Möglichkeit zur Einführung einer gleitenden Arbeitzeit im Bereich der Bundesverwaltung oder in einzelnen Verwaltungszweigen. Wegen der unterschiedlichen Bedürfnisse der Verwaltungszweige ist allerdings eine generelle Festlegung nicht möglich. Es obliegt den Dienststellen, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festzusetzen, worüber die Personalräte mitzubestimmen haben.
Erste Überlegungen, Herr Kollege, über eine gleitende Arbeitszeit in den Bundesministerien sind bereits angestellt worden. Ich werde diese Überlegungen gemeinsam mit den anderen Ressorts schnell vorantreiben. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Festlegung einer sogenannten Kommunikationszeit, d. h. einer Zeit, in der alle Bediensteten in allen Ressorts erreichbar sein müssen. Ferner muß die besondere Verkehrssituation im Raume Bonn berücksichtigt werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602113500
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Dittrich
Kann mit der Eröffnung weiterer Grenzübergangsstellen ils ostbayerischen Raume zur CSSR gerechnet werden und ggf. mit welchen?
wird im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Fragen 21 und 22 des Herrn Abgeordneten Bartsch sind zurückgezogen. Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) auf:
Ist die Bundesregierung jetzt bereit, Noveller zur Umgestaltung der Bundesgesetze zur Ausübung unmitlelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes und bei der Bundeswehr vorzulegen, die den insbesondere vom damaligen Prisen der Hanburger Behörde für Inneres, Senator Helmut Schmidt, und von zahlreichen Wissenschaftlern vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken hei der Bestimmung der zulässigen Waffen Rechnung tragen?
Bitte schön, Herr Bundesminister!
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 761

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602113600
Der Bundesminister des Innern hat die Ausstattung des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes mit Schußwaffen und Explosivmitteln durch Abschnitt VI der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes in der Fassung vom 24. Januar 1969 geregelt. Die Bundesregierung hält diese Regelung im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren der Länder — ich verweise auf den Beschluß der Innenministerkonferenz vom 27./28. Januar 1966 — für verfassungsrechtlich unbedenklich.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602113700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0602113800
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß diese Auffassung Ihres Herrn Referenten im Gegensatz zur fast einhelligen Meinung der Wissenschaft, d. h. aller Polizeirechtler an deutschen Hochschulen, steht?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602113900
Ich darf zunächst sagen, Herr Kollege, daß ich aus der Verantwortung meines Amtes hier meine Auffassung vortrage, von der ich aber gern bestätige, daß sie sich voll mit der Auffassung des Referenten deckt. Ungeachtet des in Ihrer Frage vorgebrachten Einwands halte ich an dieser Auffassung fest, mit der die Innenminister und -senatoren aller Bundesländer, ausgenommen der damalige Senator für Inneres in Hamburg, übereinstimmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602114000
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0602114100
Herr Bundesminister, wie erklären Sie sich dann die Tatsache, daß die Mehrheit der Bundesländer diesen verfassungsrechtlichen Bedenken inzwischen Rechnung getragen und ihre Polizeigesetze — wie auch immer sie im einzelnen heißen — der Hamburger Regelung, die meiner Meinung nach allein verfassungskonform ist, angepaßt hat, zuletzt das Land Berlin?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602114200
Ich bin nicht sicher, Herr Kollege, ob diese Motive für die Änderungen maßgebend waren.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602114300
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Rechtseinheit und im Hinblick auf Artikel 91 und 87a des Grundgesetzes auch denjenigen Bundesländern die ausdrückliche und getrennte Aufführung der bei Ausübung unmittelbaren Zwangs zulässigen allgemeinen und besonderen Waffen in den Polizeigesetzen zu empfehlen, die eine solche Regelung bisher noch nicht Rennen?
Bitte schön, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602114400
Die meisten Bundesländer haben bereits Regelungen getroffen, die entweder der bisherigen Bundesregelung oder der Hamburger Regelung entsprechen. In einigen Ländern — so in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen — werden neue Vorschriften erarbeitet. Bei
dieser Sachlage bedarf es keiner Empfehlung der Bundesregierung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602114500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0602114600
Herr Bundesminister, würden Sie mir zugeben, daß für die Vollzugsbeamten insbesondere im Hinblick auf Art. 91 des Grundgesetzes große Schwierigkeiten entstehen, wenn sie bei einem Einsatz das Recht des Bundes und bei einem anderen Einsatz des Recht der Länder anwenden müssen, das den verfassungsrechtlichen Bedenken, die bei der vorigen Frage erwähnt wurden, Rechnung trägt und das völlig anders ist?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602114700
Herr Kollege, ich muß noch einmal feststellen, daß nicht sicher ist, ob in erster Linie verfassungsrechtliche Bedenken für die Änderungen, die inzwischen in einer Reihe von Bundesländern vorgenommen worden sind, maßgebend waren. Die von Ihnen aufgezeigten Probleme sehe ich sehr wohl. Sie bedürfen in der Tat einer intensiven Prüfung auch durch die Bundesregierung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602114800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0602114900
Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen, ob Sie meiner Verdeutlichung zustimmen, daß gegenwärtig die in Frage kommenden Soldaten und Vollzugsbeamten zweierlei Recht lernen müssen, weil sie bei der Ausübung gleichartiger Handlungen in dem einen Fall das so geartete, in dem anderen Fall das anders geartete Recht des Waffengebrauchs berücksichtigen müssen.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602115000
Herr Kollege, die Tatsache, daß ich meine, man muß diese Frage sehr ernst nehmen und ihre Abstimmung prüfen, mag Ihnen zeigen, daß ich das Problem so sehe wie Sie.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602115100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den Ärzten an den Universitätskliniken, besonders in Nordrhein-Westfalen, Unruhe entstanden ist wegen der von ihnen verlangten erheblichen Mehrarbeit ohne angemessene Vergütung?
Bitte schön Herr Bundesminister !

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602115200
Ich bitte, die Fragen 25 und 26 zusammen beantworten zu dürfen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602115300
Dann rufe ich auch die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine angemessene Regelung unter Berufung auf § 44 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und auf die entsprechenden Vorschriften der Landesgesetze verhindert wird?
762 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602115400
Zu Frage 25 darf ich sagen, daß der Bundesregierung dieser Sachverhalt bekannt ist, und zwar sowohl in dem besonderen Fall als auch als generelles Problem der Vergütung für Mehrarbeit in den verschiedensten Dienstzweigen.
Zu Frage 26: Ob einer, wie Sie sagen, „angemessenen Regelung" allein die genannten beamtenrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, oder ob hierbei noch andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen — wie etwa zu geringe Personalausstattung —, ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt.
Eine Rückfrage beim nordrhein-westfälischen Finanzministerium hat im übrigen ergeben, daß beamtete Klinikärzte zur Abgeltung besonderer Erschwernisse für den Dienst zur Nachtzeit oder an dienstfreien Tagen eine finanzielle Zuwendung erhalten können. Diese nach dem Besoldungsgesetz mögliche Erschwerniszulage hängt von der Dauer der zusätzlichen Dienstleistung ab und beträgt zwischen 80 DM und maximal 350 DM monatlich. Es trifft zu, daß nach dem derzeit geltenden Beamtenrecht die Zahlung einer „reinen Überstundenvergütung" an Beamte jedoch nicht zulässig ist. Sie würde nicht nur gegen einfaches Gesetzesrecht, sondern, wie es das Bundesverwaltungsgericht noch im Jahre 1966 festgestellt hat, sogar gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, damit also gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Ich bin jedoch der Meinung, Herr Kollege, daß im Rahmen einer gesunden und den Zeitbedürfnissen entsprechenden Fortentwicklung dieser Grundsätze eine Lösung gefunden werden muß und kann, die unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Abgeltung von erheblicher, über das Normalmaß hinaus geleisteter Mehrarbeit auch im Beamtenrecht ermöglicht.
Dies kann jedoch nur im Rahmen einer Neuordnung für alle Dienstbereiche gelten. Ich darf hier z. B. auf die besonderen Probleme, die wir auch bei der Polizei haben, hinweisen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602115500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann.

Dr. Gerhard Jungmann (CDU):
Rede ID: ID0602115600
Darf ich Ihrer Antwort, Herr Bundesminister, entnehmen, daß die Bundesregierung den Status eines Beamten auf Widerruf nicht für eine angemessene arbeitsrechtliche Stellung von wissenschaftlichen Assistenten hält? Teilt die Bundesregierung insbesondere die schon mehrfach, auch vom 72.. Deutschen Ärztetag zum Ausdruck gebrachte Auffassung, daß der Status des Beamten auf Widerruf abgesehen von der Bezahlung arbeitsrechtlich allein schon wegen des mangelnden Kündigungsschutzes rückständig und wegen der völlig unzureichenden Altersversorgung auch unsozial — besser gesagt: sozial unzumutbar — ist?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602115700
Herr Abgeordneter, zum ersten Teil Ihrer Frage: Einen solchen Schluß dürfen Sie nicht ziehen.
Zum zweiten Teil: Der Bundesregierung sind diese Probleme bekannt. Sie sind aber nicht im Rahmen des allgemeinen Beamtenrechts lösbar.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602115800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann.

Dr. Gerhard Jungmann (CDU):
Rede ID: ID0602115900
Darf ich Sie deshalb fragen, Herr Bundesminister, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, diesem arbeitsrechtlichen und sozialen Anachronismus und der damit verbundenen Ausnutzung der Arbeitskraft der in den Universitätskliniken tätigen wissenschaftlichen Assistenten ein baldiges Ende zu bereiten.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602116000
Herr Abgeordneter, genau das prüfen wir im Augenblick.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602116100
Eine Zusatzfrage, bitte schön!

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0602116200
Herr Minister, nachdem Sie angedeutet haben, daß auch für andere Beamtengruppen eine solche Prüfung erfolgen soll, möchte ich Sie doch fragen, ob Sie glauben, daß eine solche, sicher langwierige Prüfung eine Lösung ermöglicht, die in bezug auf die unzumutbaren Zustände an den Universitätskliniken schnellstmöglich Abhilfe schafft? Ich frage weiter, ob Sie glauben, daß Sie den Ärzten, die dort tätig sind, zumuten können, so lange zu warten, bis eine solche Prüfung abgeschlossen ist.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602116300
Herr Abgeordneter, Prüfungen, die ich anstelle, sind nie langwierig. Langwierig im Zusammenhang mit dieser Frage ist lediglich das drückende Problem, das seit Jahren besteht, aber in der Vergangenheit, wie Sie wissen, nicht abgestellt worden ist. Ich bin bemüht, es schnellstens abzustellen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602116400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner auf:
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen des Beamtenrechtsrahmengesetzes dem Mangel abzuhelfen, daß eine angemessene Vergütung für Mehrarbeit bei Ärzten an den Universitätskliniken nicht gewährt werden kann?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602116500
Ich darf hierzu, Herr Kollege, auf meine Schriftliche Antwort vom 25. November 1969 auf die Frage des Herrn Kollegen Picard verweisen, in der ich bereits mitgeteilt habe, daß das Bundesministerium des Innern eine bundeseinheitliche Regelung dieses Problems anstrebt und beabsichtigt, die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen so bald wie möglich zu schaffen. Die Arbeiten hieran, wozu vor allem auch die Abstimmung mit den beteiligten Ressorts in den Ländern und mit den zuständigen Beamtengewerkschaften gehört, werden mit Nachdruck vorangetrie-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 763
Bundesminister Genscher
ben. Ich rechne auf jeden Fall damit, daß die notwendigen Gesetzesänderungen im Jahre 1970 in Kraft treten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602116600
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Fall, daß eine Gesetzesänderung in absehbarer Zeit nicht erfolgt, dem betroffenen Personenkreis baldmöglichst eine angemessene Vergütung für seine in der Eigenart der ärztlichen Tätigkeit begründete und deshalb unvermeidliche Mehrarbeit zu gewähren?
Bitte, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602116700
Verschiedene Länder haben bereits jetzt in einzelnen Bereichen, z. B. bei der Polizei, Sonderregelungen getroffen, mit denen versucht wird, Engpässen abzuhelfen. Auch die in meiner Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Dr. Jungmann erwähnte Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen erscheint mir ein diskutabler Weg zu sein, um besondere Härten wenigstens in etwa auszugleichen.
Im übrigen bin ich, wie schon wiederholt dargelegt, nachdrücklich bemüht, eine tragfähige Grundlage für die Abgeltung von Mehrarbeit in besonderen Fällen zu schaffen. Sie sehen also daraus, Herr Kollege, daß das, was im Augenblick geschieht, mehr als eine Übergangsregelung bis zu der von mir in Aussicht gestellten „schnell abzuschließenden Prüfung" ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602116800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0602116900
Sosehr mich diese Zusicherung beruhigt, — glauben Sie, daß auch für die Übergangszeit eine Überstundenvergütung von etwa 3 DM oder gar darunter eine auch nur halbwegs angemessene Vergütung darstellt?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602117000
Ich bin nicht dieser Meinung, Herr Kollege.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602117100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0602117200
Gibt es irgendeinen Rechtsgrund, aus dem heraus eine obere Begrenzung dieser Vergütung bis zur Höhe von 350 DM angeordnet und festgesetzt werden muß, und ist es nicht denkbar, daß man, wenn man schon 350 DM gewähren kann, auch darüber hinausgehen kann?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602117300
Ich gehe davon aus, daß die in Frage kommenden Landesregierungen das rechtlich Mögliche tun, weil ich annehme, daß sie — wie Sie und ich — dieses Problem sehen. Ich würde mich freuen, wenn in allen Teilen der Bundesrepublik und für alle Bereiche, wo dieses Problem auftritt, die Möglichkeiten so ausgeschöpft würden, wie das in Nordrhein-Westfalen der Fall ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602117400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Dichgans auf:
Wieviel Prozent der Fläche in unseren Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern steht ini Eigentum dieser Städte?
Bitte schön, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602117500
Von dem Gemeindegebiet der Städte einschließlich der Stadtstaaten und Berlin (West) mit mehr als 500 000 Einwohnern standen nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages am 31. Dezember 1967 34,2 % im Eigentum dieser Städte.
Es wird vielleicht interessant sein, wenn ich Ihnen noch einige Städte mit den Prozentzahlen nenne: Berlin (West) 46,8 %, Hamburg 34,9 %, München 24,6 %, Köln 39,7 %, Essen 27,1 %, Düsseldorf 30,8 %, Frankfurt 47,1 %, Dortmund 22,1 %, Stuttgart 29,9 %, Bremen 25,8 %, Hannover 45,0 %.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602117600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dichgans.

Dr. Hans Dichgans (CDU):
Rede ID: ID0602117700
Herr Minister, hält es die Bundesregierung für nützlich, wenn Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam überlegen, wie durch eine raschere Erschließung des riesigen Grundbesitzes aller öffentlichen Hände die Lage am Baulandmarkt entspannt werden könnte?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602117800
Ich halte das für eine sehr nützliche Erwägung.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602117900
Eine Zusatzfrage i des Herrn Abgeordneten Arndt.

Prof. Dr. Claus Arndt (SPD):
Rede ID: ID0602118000
Herr Minister, schließen die Zahlen, die Sie eben genannt haben, auch das öffentliche Eigentum der Städte an Verkehrsflächen, öffentlichen Parks und ähnlichen Geländestreifen ein?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602118100
Ja, ganz eindeutig, Herr Kollege.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602118200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. von Bülow — er ist im Saal — auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf Grund des § 8 Abs. 2 des Gesetzes Tiber die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 und der darauf beruhenden Vereinbarung des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung (GMBl. Nr. 24, Seite 363) festgelegten Hochstzahlen für die Freistellung von Wehrpflichtigen in der Regel nicht ausreichen, um einen ausreichenden Katastrophenschutz und eine ausreichende Besetzung der freiwilligen Feuerwehren zu gewährleisten?
Bitte schön, Herr Bundesminister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602118300
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Freistellungsmöglichkeiten nicht alle Belange des Katastrophenschutzes berücksichtigen. Der Personalbedarf des
764 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Bundesminister Genscher
Katastrophenschutzes wird nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes gleichberechtigt neben den Bedarf der Bundeswehr gestellt. Aus dieser Bedarfsabwägung folgt aber auch, daß nicht alle Wünsche des Katastrophenschutzes erfüllt werden können. Bei der Festlegung der Zahl von 8500 Freistellungen pro Geburtsjahrgang ist von dem jährlichen Nachwuchsbedarf des Katastrophenschutzes aus den zum Grundwehrdienst anstehenden Jahrgängen der 18- bis 25jährigen ausgegangen worden. Zusätzlich können für die Anlaufzeit aus den früheren Geburtsjahrgängen, nämlich 1946 bis 1951, nur noch 35 000 Wehrpflichtige freigestellt werden. Um die Freistellungen dem jeweils wechselnden Bedarf der Bundeswehr und des Katastrophenschutzes anpassen zu können, werden die Höchstzahlen für die folgenden Geburtsjahrgänge jeweils jährlich festgelegt. Ende 1970 können somit die Erfahrungen bei den bisherigen Freistellungen berücksichtigt werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602118400
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Dr. von Bülow auf:
Ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß die weitgehende Ausklammerung, insbesondere der technischen Berufe, dazu führen muß, daß die Dienste des Technischen Hilfswerks und der freiwilligen Feuerwehr qualitativ nicht in der Lage sein werden, ihre Aufgaben zu erfüllen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602118500
Die Ausnahme bestimmter Berufe von der Freistellung beruht ebenfalls auf dem Bedarfsausgleich zwischen Bundeswehr und Katastrophenschutz, bei dem nicht allen Anforderungen entsprochen werden konnte. Die ursprünglich umfangreiche Ausschlußliste ist aber in den Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung erheblich gekürzt worden, so daß jetzt nur noch 9 technische Berufe von der Freistellung ausgenommen sind. Bei ihnen mußte ein überwiegendes Interesse der Bundeswehr anerkannt werden. Aus sechs weiteren technischen Berufen dürfen Wehrpflichtige nur in beschränktem Umfang, nämlich bis zu 10 % der Gesamtfreistellungszahl, freigestellt werden. Von diesen Freistellungsbeschränkungen können im Einvernehmen mit den Kreiswehrersatzämtern Ausnahmen gemacht werden, wie in der Vereinbarung über die Freistellung ausdrücklich vorgesehen. Auch für diese Berufsbeschränkungen ist eine Neufestsetzung für Ende 1972 vorgesehen worden, die die Behebung von Schwierigkeiten ermöglicht. Insgesamt stellt die Freistellung vom Wehrdienst nach § 8 Abs. 2 eine bedeutend bessere Möglichkeit der Personalgewinnung und Personalsicherung für den Katastrophenschutz dar als nach bisherigem Recht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602118600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. von Bülow.

Dr. Andreas von Bülow (SPD):
Rede ID: ID0602118700
Wäre die Bundesregierung bzw. Ihr Haus im Benehmen mit dem Herrn Bundesverteidigungsminister bereit, einen Einzelfall zu überprüfen und in diesem Einzelfall auch von der Vereinbarung abzuweichen, wenn es sich als notwendig erweisen sollte?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602118800
Ich bin gern bereit, wenn es wirklich begründete Einzelfälle sind, einer solchen Erwägung nachzugehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602118900
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke dem Herrn Bundesminister des Innern.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt anwesend.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Mertes auf. — Herr Mertes ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die Fragen 52 und 53 sind zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) auf. — Herr Dr. Schneider (Nürnberg) ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die außergewöhnlichen Belastungen der deutschen Bauwirtschaft durch die hohen Betonstahlpreise zu mildern, die sich im Laute dieses Jahres als Folgeerscheinung einer absolut unzureichenden Betonstahlversorgung mit Erhöhungen der Abgabepreise des Handels von 100 und mehr Prozent herausgebildet und neben anderen Faktoren zu rasch wachsenden allgemeinen Baupreisen geführt haben?
Ist Herr Dr. Riedl da? — Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602119000
Herr Dr. Riedl, bei öffentlichen Aufträgen mit einer Ausführungsdauer von mehr als sechs Monaten gibt es Gleitklauseln für die Baustoffpreise. Soweit solche Klauseln nicht vereinbart wurden, finden die allgemeinen Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung. Bei privaten Aufträgen gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen.
Für die Versorgung des Inlandmarktes standen aus heimischer Produktion und aus Einfuhren im Monatsdurchschnitt Januar—Oktober 1969 182 000 t Betonstahl zur Verfügung; das ist eine Zunahme von 36 % gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum. Die Preislisten der Walzstahlkontore berichten für Betonstahl III auf der Frachtbasis Oberhausen zur Zeit über einen Effektivpreis von 535 bis 540 DM je Tonne und für das Jahr 1968 von 450 DM je Tonne bis 400 DM je Tonne.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602119100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0602119200
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Preiserhöhungen bei Betonstahl, die innerhalb weniger Wochen einen Stand von 100 und mehr Prozent erreichten, ein Indiz für unangemessene Preisforderungen im Sinne des § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes sind?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 765

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602119300
Das kann ich nicht beantworten, Herr Riedl. Das muß im Einzelfall geprüft werden. Die Preislisten der heimischen Erzeuger zeigen jedenfalls die von Ihnen genannten Zuwachsraten bei weitem nicht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602119400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0602119500
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, bei Nennung von Einzelfällen in eine solche Prüfung einzusteigen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602119600
Selbstverständlich!

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602119700
Eine Zusatzfrage, bitte schön!
Dr. Jobst (CDU/CSU)): Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß das deutsche Baugewerbe in diesem Jahr vielfach gezwungen war, angesichts der unübersehbaren Kostenentwicklung seine Angebote gewissermaßen auf Verdacht zu kalkulieren, ein Verfahren, das bei einem Wirtschaftszweig dieser Art doch sehr bedenklich ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602119800
Es wird sicherlich in vielen Fällen dazu gekommen sein, daß die Kalkulationsgrundlagen von der tatsächlichen Entwicklung überrollt worden sind.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602119900
Weitere Zusatzfragen? — Bitte schön, Herr Kollege.

Dr. Udo Giulini (CDU):
Rede ID: ID0602120000
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die Erhöhung der Stahlpreise hauptsächlich auf die Koksknappheit zurückzuführen ist und daß, wenn man das Übel an der Wurzel fassen wollte, man dort ansetzen müßte, um die Baustahlpreise zu senken?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602120100
Bisher kenne ich das Argument immer nur umgekehrt, nämlich, daß die Koksverknappung eine Folge der Stahlkonjunktur ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602120200
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Hermann:
Hat die Bundesregierung bereits konkrete Vorstellungen entwickelt, in welchen Bereichen bzw. bei welchen öffentlichen Unternehmen end mit welchen Mitteln sie die Entwicklung staatlich beeinflußter Preise in engen Grenzen halten will?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602120300
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat Grundsätze für die Beurteilung und Behandlung administrativ geregelter Preise ausgearbeitet, und die Bundesländer haben diesen Leitsätzen auf der Tagung der Leiter der Preisbildungsstellen in München am 8. und 9. Mai 1969 zugestimmt. Danach wurde die Verpflichtung übernommen, von Zeit zu Zeit die administrativen Preisregelungen daraufhin zu überprüfen, ob sie ersatzlos aufgegeben, in der Form gelockert, an die Marktgegebenheiten angepaßt oder durch indirekt wirkende Maßnahmen ersetzt werden können.
In diesem Rahmen ist bereits eine grundlegende Neuordnung des Baupreisrechts für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Aufträge in Angriff genommen worden. Begonnen wurde ferner mit der Überprüfung der Preisvorschriften für Dünge-
, mittel verschiedener Art. Die Änderung der Tarifordnung für Strom ist in Vorbereitung. Über die Änderung der Konzessionsabgabenordnung sind Gespräche im Gange. Mit den Arbeiten zur Novellierung der Arzneitaxe wird Anfang 1970 begonnen. Die Überprüfung weiterer administrativer Preisregelungen sollen mit Beginn des nächsten Jahres anlaufen.
Bei Erhöhungen administrativ geregelter oder beeinflußter Preise ist nach den Grundsätzen stets die allgemeine preispolitische Lage zu berücksichtigen. In preispolitisch labilen Phasen sollen administrative Preiserhöhungen nach Möglichkeit ganz vermieden werden. Diesen Beschluß faßten auch die für die Wirtschafts- und Finanzpolitik bei Bund, Ländern und Gemeinden zuständigen Vertreter in der Sitzung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand am 4. Dezember 1969.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602120400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann.

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0602120500
Herr Staatssekretär, wenn ich die Ankündigung Ihres Herrn Ministers richtig verstehe, will er doch mit dem Festhalten der behördlich geregelten Tarife einen Preisdämpfungseffekt auslösen. Wie stellen Sie sich in Ihrem Hause vor, daß die wachsenden Kosten, wenn sie nicht über die Preise weitergegeben werden sollen, ausgeglichen werden sollen? Sollen dazu nach der Auffassung Ihres Hauses in der Regel die Subventionen aus den öffentlichen Haushalten erhöht werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602120600
Herr Kollege Müller-Hermann, wir hatten bisher nur ein Mißverständnis dieser Art. In diesem Falle sind wir nach wie vor der Meinung, daß die Preiserhöhung durch die Kostenerhöhung nicht begründet ist. Es handelte sich um einen Fall der Elektrizitätswirtschaft.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602120700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann.

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0602120800
Beziehen Sie sich bei dem, was Sie soeben zum Schluß andeuteten, auf die Entscheidung von Minister Kassmann in Nordrhein-Westfalen, daß die höheren Strompreise zwar von den kleinen Verbrauchern getragen werden sollen, aber nicht von der Wirtschaft?
766 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602120900
Wir beziehen uns auf die Entscheidung der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke, um die es sich hier handelt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602121000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten van Delden.

Rembert van Delden (CDU):
Rede ID: ID0602121100
Unterstellt, die Bundesregierung steht noch zu ihrer Antwort auf die Große Anfrage betreffend Stromversorgung der deutschen Wirtschaft, Drucksache V/3978: Sind Sie der Meinung, daß das Verhalten der EVUs insbesondere im nordrhein-westfälischen Bereich im Sinne dieser Anfrage ist, und sind Sie nicht der Meinung, daß die Maßnahmen, die die Bundesregierung in dieser Antwort vorgeschlagen hat, baldmöglichst in Angriff genommen werden müssen, um zu vermeiden, daß das Strompreisniveau noch höher geht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602121200
Die Maßnahmen, die die Bundesregierung damals angekündigt hat, sind in Arbeit. Eine Einbeziehung in die Novelle des Kartellgesetzes ist sehr wahrscheinlich. Im übrigen hat sich die Bundesregierung zu dem von Ihnen genannten Fall bereits geäußert.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602121300
Ich lasse noch zwei Zusatzfragen zu. Herr Abgeordneter Burgbacher!

Dr. Fritz Burgbacher (CDU):
Rede ID: ID0602121400
Herr Staatssekretär, verstehen Sie unter administrativen Preisen für diese Leistungen ein anderes System als bei der übrigen Preisbildung in der Marktwirtschaft, und ist Ihnen in dem vorliegenden Falle der Stromversorgung -- Sie haben das RWE namentlich genannt
bekannt, daß die RWE-Strompreise sozusagen die niedrigsten in der Bundesrepublik sind, und sehen Sie nicht die bisherige Preispolitik bei Ihrer heutigen Stellungnahme, sehen Sie nur die heutige Veränderung ohne Berücksichtigung dessen, daß natürlich bei denen, die die niedrigsten Preise haben, die Kosten zuerst durchschlagen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602121500
Die Veränderungen der Haushaltspreise für Elektrizität sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Das ist das, was wir einen administrativen Preis nennen.
Es ist auch nicht entscheidend, ob es der billigste Anbieter von allen ist, sondern ob die Veränderung, die selbst der billigste vornimmt, plausibel gemacht werden kann; und das war nun einmal nicht der Fall.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602121600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gatzen.

Dr. Karl Gatzen (CDU):
Rede ID: ID0602121700
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung eine Meinung über die Frage, ob sich eine nicht nur absolut, sondern auch relativ verstärkte Heranziehung von Braunkohlenkraftwerken zur öffentlichen Energieversorgung preisstabilisierend auswirken könnte?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602121800
Sie würde sich zumindest dämpfend auf die Kosten auswirken, denn der Einsatz von Braunkohle in der Stromerzeugung hat in den letzten Jahren erhebliche Rationalisierungswirkungen gebracht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602121900
Meine Herren und Damen, damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Arndt.
Die Fragen 71, 72, 73, 97, 98, 103, 113, 114, 124, 125, 126 und 127 sind von den Antragstellern zurückgezogen worden. Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen jetzt zu Punkt 11 der Tagesordnung:
a) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966
hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
— Drucksache V/2925 —
b) Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 Einzelplan 20
— Drucksache V/4055
c) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
— Drucksache V/4066 —
d) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967
hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
— Drucksache V/4409 —
Diese Vorlagen sollen zusammen behandelt werden. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Nach den Empfehlungen des Ältestenrates sollen alle diese Anträge an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. Erheben sich Bedenken? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 767
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes

(Erstes Anpassungsgesetz — 1. AnpG KVO) Drucksachen VI/69, VI/77 —

aa) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI 163 -Berichterstatter: Abgeordneter Krampe
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (10. Ausschuß)

— Drucksache VI 154 (neu)
Berichterstatter: Abgeordneter Burger (Erste Beratung 13. Sitzung)

b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern — Nachtrag zum Kriegs- und Wehrdienstbericht
1969—
— zu Drucksache VI/81 —
Wird von den Herren Berichterstattern noch das Wort gewünscht? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Burger!

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0602122000
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen zum Schriftlichen Bericht. Zunächst eine technische Bemerkung. In die erste Ausfertigung der Drucksache hat sich ein Druckfehler eingeschlichen. Ich bitte, die Drucksache VI/154 (neu) zu verwenden.
Nun einige wenige Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzes.
Meine Damen und Herren, die Vorlagen wurden im Ausschuß zügig beraten, damit das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet werden kann. Zur Beratung standen zwei Anträge. Der Antrag der CDU/CSU sah eine Anhebung der Versorgungsbezüge der Kriegsbeschädigten, Waisen und Eltern um 22 % vor. Die Witwenrenten sollten von jetzt 55 % der Rente eines erwerbsunfähig Beschädigten auf 60 % angehoben werden. Dies entspricht einer Anhebung um 32 %. Der Antrag der SPD und der FDP sah eine Verbesserung der Renten für Beschädigte, Eltern und Waisen um 16 und für Witwen um 25 % vor. Damit sollte die Rente der Witwe ebenfalls auf 60 % der Rente eines erwerbsunfähig Beschädigten gehoben werden. Die Koalitionsmehrheit entschied sich für ihren Antrag.
Darüber hinaus lagen Anträge vor, die strukturelle Verbesserungen für besonders schwer betroffene Gruppen enthielten. Die CDU/CSU sowie die SPD und die FDP beantragten eine stärkere Anhebung der Schwerstbeschädigtenzulage und die Einführung einer neuen Stufe 6. Damit sollte den vom Schicksal besonders schwer Betroffenen eine höhere
Anhebung zukommen. Die Anträge waren bis auf die Stufe 6 in der Höhe kaum unterschiedlich. Die Fassung der SPD und der FDP wurde angenommen. Für die Witwen der Empfänger einer Pflegezulage mindestens der Stufe 3 sah ein CDU/CSU-Antrag eine Pflegeleistungszulage vor. Ein Antrag der SPD und der FDP schlug eine Verbesserung des Schadensausgleichs für diese Witwen vor. Der letztere Antrag wurde einstimmig angenommen.
Ein weiterer Antrag der CDU/CSU, der eine Erhöhung der Elternrenten über die lineare Erhöhung vorsah, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Für die jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten sprach sich die CDU/CSU in ihrem Antrag aus, während die SPD und die FDP im Ausschuß vorschlugen, die Leistungen des Versorgungsgesetzes nach der Veränderungsrate der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich anzupassen. Der letztere Vorschlag wurde mit einer Enthaltung gebilligt. Damit ist die Dynamisierungsklausel in den heutigen Vorschlag aufgenommen.
Meine Damen und Herren, einig war sich der Ausschuß darin gewesen, die Beratungen so zügig zu führen, daß das Gesetz noch vor Weihnachten verabschedet werden kann. Das ist gelungen. Das Hohe Haus kann heute in zweiter und dritter Lesung das 1. Anpassungsgesetz zum BVG verabschieden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602122100
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Burger. Wir gehen jetzt von der Fassung der Drucksache VI/154 (neu) aus.
Ich rufe Art. I auf. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 1 der Fraktion der CDU/ I CSU zu Nr. 2 vor. Hierzu hat Herr Abgeordneter Ruf um das Wort gebeten.

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602122200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion begründe ich den Antrag auf Umdruck 5 *), soweit die laufenden Versorgungsbezüge für Kriegsbeschädigte, Waisen und Eltern statt um 16 % um 22 % und für Kriegerwitwen statt um zirka 25 % um 32 % angehoben werden sollen. Wie Sie wissen, haben wir diesen Antrag im Bundestag eingebracht. Wir sind aber im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung von den Koalitionsfraktionen niedergestimmt worden. Wir bringen ihn hier wieder ein und hoffen, daß wir heute die nötige Stimmenzahl erhalten werden.
Meine Damen und Herren, da der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung bei einer Stimmenthaltung, aber im übrigen einmütig — das muß entgegen anderslautenden Meldungen ausdrücklich gesagt werden — beschlossen hat, ab 1971 die Kriegsopferleistungen entsprechend dem Anwachsen der Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen anzupassen, halten wir von der CDU/CSU es für selbstverständlich, daß man auch die Anpassung für 1970 wenigstens annähernd nach diesem Grundsatz vollzieht. Sie wissen, die Kriegsopferrenten sind seit dem
*) Siehe Anlage 2
768 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Ruf
Jahre 1967 nicht mehr angepaßt worden. Seitdem sind aber die Renten der gesetzlichen Rentenversicherungen um 26,4 % gestiegen. Unter diesen Umständen ist eine Anpassung von nur 16 % einfach nicht diskutabel. Daher können wir von unserer Forderung, die Kriegsopferleistungen wenigstens um 22 % zu erhöhen, nicht abgehen.
Wenn Sie uns entgegenhalten, für 1970 stünden nur 938 Millionen DM und nicht etwas mehr als 1,2 Milliarden DM, die nach unserem Antrag erforderlich sind, zur Verfügung, so muß ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, daß für uns die Verbesserung der Leistungen der Kriegsopferversorgung den Vorrang hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Mit mir haben wohl alle Kollegen der CDU/CSU-Fraktion vor dieser Legislaturperiode erklärt, daß in diesem Bundestag die Kriegsopferversorgung den Vorrang hat. Damit meinten wir nicht nur den zeitlichen Vorrang zum 1. Januar 1970, sondern auch den Vorrang in materieller Beziehung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir sind und bleiben der Meinung, daß ein Volk, dem es in seinen breiten Schichten gut geht, die Pflicht hat, die Opfer des Krieges so großzügig wie möglich zu versorgen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diesen Standpunkt haben wir nachweisbar auch in der Vergangenheit vertreten.

(Abg. Glombig: Das stimmt doch nicht!)

— Das stimmt wohl. Ich werde es Ihnen nachweisen. Der Antrag auf Erhöhung um 16 % bedeutet einen jährlichen Mehraufwand von zirka 938 Millionen DM, der sich im Laufe der Jahre etwas vermindert. Dagegen haben wir — das können Sie, Herr Kollege Glombig, im Kriegsopferbericht der Bundesregierung auf Seite 7 nachlesen — im Jahre 1960 beim ersten Neuordnungsgesetz 1,131 Milliarden DM, beim zweiten Neuordnungsgesetz im Jahre 1964 1,24 Milliarden DM und beim dritten Neuordnungsgesetz im Jahre 1967 mitten in der Rezession 885 Millionen DM beschlossen.
Bei dieser Gelegenheit darf ich einmal daran erinnern, wie in der Vergangenheit gerade unsere unvergessene Frau Dr. Probst für die Kriegsopfer gekämpft hat

(Beifall bei der CDU/CSU)

und wie sie manches Mal im Interesse der Kriegsopfer mit dem Finanzminister ihrer eigenen Partei gerungen hat. Daran könnte sich mancher Kriegsopfervertreter der Koalitionsfraktionen ein Beispiel nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602122300
Herr Kollege Ruf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Glombig?

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602122400
Bei der Begründung ist eine Zwischenfrage nicht zuzulassen.
Aber, meine Damen und Herren, kämpfen ist offenbar nicht jedermanns Sache.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, in diesen Tagen konnten wir da und dort in den Zeitungen lesen, man könne zwar Verständnis haben, wenn die Ausgleichsrenten und ähnliche Leistungen der Kriegsopferversorgung der Lohnentwicklung angepaßt würden, Leistungen nämlich, die im Prinzip Lohnersatz seien. Das könne man aber doch nicht, so wird gesagt und geschrieben, von den Grundrenten behaupten; 85 % der Beschädigten bekämen nur eine Grundrente, sie seien also ins Erwerbsleben eingegliedert und nähmen dadurch an der Lohnentwicklung teil. Denen, die das sagen, möchte ich nur entgegenhalten, daß jeder Anpassungssatz, den wir wählen, bei weitem nicht ausreicht, die vielen, vielen Nachteile und Beschwerden, die die Betroffenen Tag für Tag zu erdulden haben, auszugleichen. Bedenken Sie nur, daß z. B. nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen bei 30 %iger Erwerbsminderung 61 DM gewährt werden und daß etwa Verlust oder Erblindung eines Auges, Verlust einer Niere oder Verlust aller Zehen unter 30 % Beschädigung fallen. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich würde Ihnen einmal empfehlen, sich den Kriegsopferbericht der Bundesregierung genau anzusehen. Auf Seite 35 finden Sie erschütternde Feststellungen.

(Abg. Wolf: Wie anmaßend!)

Wenn Sie bedenken, welche Schäden die 85 % Grundrentenempfänger zu tragen haben, obwohl sie ins Erwerbsleben eingegliedert sind, werden Sie uns recht geben, wenn wir sagen, daß selbst bei einer Erhöhung um 22 % die Opfer bei weitem nicht ausgeglichen werden können, die die Betroffenen Tag für Tag zu tragen haben.
Ich bitte Sie, den Anträgen der CDU/CSU zuzustimmen. Hier können Sie zeigen, welche Schwerpunkte in der Sozialpolitik Sie setzen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602122500
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Schellenberg.

Dr. Ernst Schellenberg (SPD):
Rede ID: ID0602122600
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ruf, Sie haben hier von Versäumnissen früherer Arbeitsminister der CDU gesprochen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich finde es erstaunlich, daß die CDU, nachdem die Dynamisierungsklausel in den Ausschüssen angenommen worden ist, mit dem Umdruck 5 17 Leistungspositionen der Kriegsopferversorgung über die Ausschußbeschlüsse hinaus erhöhen will.

(Abg. Rasner: Das ist gar nicht erstaunlich! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich werde Ihnen begründen, weshalb ich das erstaunlich finde.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 769
Dr. Schellenberg
Erstens. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Ausschußvorlage werden die anpassungsfähigen Kriegsopferleistungen ab 1. Januar des Jahres 1970 durchschnittlich um 20,6 % erhöht. Wer ausschließlich niedrige Prozentsätze nennt, der läßt dabei — bewußt oder unbewußt — die Strukturverbesserungen für die Kriegerwitwen und für die Schwerstbeschädigten außer Betracht.

(Beifall bei der SPD.)

Eine zweite Bemerkung. Im Zusammenhang mit der Dynamisierungsklausel steigt das Finanzvolumen der Kriegsopferversorgung während des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung, also für die nächsten vier Jahre, um 5900 Millionen DM. Das ist ein sehr beachtliches Volumen. Ich muß Herrn Kollegen Ruf entgegenhalten, daß noch niemals seit Bestehen der Kriegsopferversorgung ihre Leistungen in einem vierjährigen Zeitraum in einem solchen Ausmaß erhöht worden sind. Das sind die Fakten.

(Beifall bei der SPD.)

Eine dritte Bemerkung: Die Anträge der CDU/ CSU auf Umdruck 5 bedeuten eine Steigerung des gegenwärtigen Finanzvolumens der Kriegsopferversorgung für das Jahr 1970 um insgesamt 28 %. Sie würden im Zusammenhang mit der Dynamisierungsklausel, zu der sich die CDU/CSU jetzt nach einigen Schwierigkeiten bekennt, die erforderlichen Mehransätze für die mittelfristige Finanzplanung um über 11/2 Milliarden auf 7,4 Milliarden DM erhöhen.

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Deshalb haben wir keine Steuersenkung vorgeschlagen!)

Ein viertes Argument. Das Finanzvolumen dieser Anträge der CDU/CSU übersteigt die Anforderungen des früheren Arbeitsministers, des Herrn Kollegen Katzer, vom März dieses Jahres im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung um 3,6 Milliarden DM und übersteigt selbst seine zwei Tage vor der Bundestagswahl aus offensichtlichen Gründen erhobene Nachforderung immer noch um 2,3 Milliarden DM.
Meine Damen und Herren der CDU, ich muß Ihnen sagen: die Anträge, die in einer solchen Größenordnung über das, was ihr früherer Arbeitsminister forderte, hinausgehen, kann ich nicht als seriös bezeichnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Hört! Hört! und Lachen bei der CDU/CSU.)

Ihre Anträge, über die wir jetzt abstimmen sollen, widersprechen in eklatanter Weise den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft,

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Müller-Hermann: Ausgerechnet! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

zu denen sich Herr Kollege Barzel bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs in so prononcierter Weise bekannt hat.

(Abg. Rasner: Gewogen und zu leicht befunden, Herr Schellenberg!)

— Herr Kollege Rasner, ich werde Ihnen noch etwas
anderes sagen müssen. Solche übersteigerten Anträge zeigen, daß die CDU/CSU offenbar aus den Erfahrungen der Jahre 1966/67

(Lachen bei der CDU/CSU. Abg. Rasner: Jetzt wird's drollig!)

nicht die notwendigen Folgerungen gezogen hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die damaligen Belastungen gingen nämlich auch zum Nachteil der Kriegsopfer.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir Ihre Anträge ablehnen.

(Aha-Rufe bei der CDU/CSU.)

Eine Schlußbemerkung! Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Die war unseriös!)

für die Kriegsopferversorgung dreierlei angekündigt: erstens, die Kriegsopferrenten werden ab 1. Januar 1970 erhöht — so wörtlich Regierungserklärung -, zweitens, es sind strukturelle Verbesserungen vorgesehen, drittens, die Leistungen werden jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt.
Mit der Erklärung, die der Herr Bundesfinanzminister bei den Beratungen im Haushaltsausschuß abgegeben hat, wonach nämlich die Mittel auch für die Dynamisierung der Kriegsopferversorgung zusätzlich in die mittelfristige Finanzplanung eingebaut werden, hat die Bundesregierung die Zusagen der Regierungserklärung gegenüber den Kriegsopfern präzise erfüllt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Daß dies in einer Zeitspanne — von der Regierungserklärung bis zur heutigen zweiten und dritten Lesung — von nur sechs Wochen erfolgt ist, zeigt den besonderen Vorrang, den Bundesregierung und Regierungsparteien den sozialen Anliegen der Kriegsopfer einräumen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Fraktion bringt dies durch Ablehnung der leichtfertigen CDU/CSU-Anträge

(Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

und durch Zustimmung zu den bedeutsamen Leistungsverbesserungen der .Ausschußvorlage zum Ausdruck.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Viel Geschrei, aber wenig Wolle! Das war's!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602122700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602122800
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ruf, Sie haben hier vorhin so deutlich Ihre Fraktion, die jetzige Opposition, als den einzigen Anwalt, den angeblich einzigen Anwalt der Kriegsopfer in diesem Hause herausgestellt. Ich stimme Ihnen in
770 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Schmidt (Kempten)

einem zu. Ihre Kollegin Frau Probst war dies immer, aber sehr häufig gegen ihre eigene Fraktion.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Rutschke: Sehr richtig!)

Aber ein anderes, Herr Kollege Ruf, haben Sie dabei vergessen. Sie haben vergessen, daß es Ihre Fraktion und Ihre Regierungsmitglieder waren, die beim Finanzänderungsgesetz den § 56 des Bundesversorgungsgesetzes, den wir jetzt im Ausschuß auf Antrag der Regierungskoalition zu einem Dynamisierungsparagraphen gemacht haben, abschaffen und aus dem Gesetz überhaupt herausnehmen wollten.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Das haben Sie dabei vergessen, und Sie haben dabei auch vergessen, welche Einstellung zu diesen Fragen seinerzeit der damalige Bundesfinanzminister und auch der damalige Bundeskanzler hatten und daß es dieses Haus war, das den § 56 wenigstens überhaupt wieder in das Gesetz hineinbrachte, um damit zu ermöglichen, daß eine Dynamisierung nunmehr auch im Gesetz verankert werden kann.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602122900
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602123000
Bitte schön!

Thomas Ruf (CDU):
Rede ID: ID0602123100
Herr Kollege Schmidt, ist Ihnen nicht bekannt, daß in dem Antrag der Koalitionsfraktionen bezüglich des § 56 überhaupt nichts enthalten war und daß es die CDU/CSU-Fraktion war, die in ihrem Antrag, den sie im Bundestag eingebracht hat, gesagt hat: Wir verlangen eine jährliche Vorlage des Kriegsopferberichts, um dadurch eine jährliche Anpassung zu ermöglichen? Das paßt Ihnen wohl nicht; und deswegen schreien Sie so dazwischen?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602123200
Herr Kollege Ruf, es wäre vielleicht besser gewesen, Sie hätten in diesem Falle die Frage nicht an mich gestellt, denn ich habe in den letzten Jahren hier in diesem Hause mehrmals für die FDP-Fraktion diese Anpassungen, die Wiederherstellung des § 56 und alles, was damit zusammenhängt, beantragt. Das wissen Sie sehr genau. Und Sie waren unter den Ablehnenden.

(Sehr richtig bei der FDP.)

Sie können es in den Protokollen der Sitzungen, in
denen wir uns damit befaßt haben, gern nachlesen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602123300
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602123400
Bitte schön!

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602123500
Herr Kollege Schmidt, ist Ihnen bekannt, daß Sie auch noch im März dieses Jahres für eine 20prozentige Erhöhung der Kriegsopferrenten eingetreten sind?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602123600
Herr Kollege Franke, das ist mir nicht nur sehr gut bekannt, sondern ich weiß es allein deshalb, weil ich damals diese Dinge ebenfalls vertreten habe. Und nun komme ich zu dem, was ich sowieso sagen wollte.

(Abg. Rasner: Sehen Sie, hier müssen Sie parieren!)

Herr Kollege Rasner, warten Sie doch mal ab! Jetzt komme ich zu dem, was ich sowieso zu den linearen Anhebungen sagen wollte. Herr Kollege Schellenberg hat schon deutlich gemacht, daß der Durchschnittssatz bei den anzupassenden Leistungen bei 20,6 °/o liegt.

(Zuruf von der SPD: So ist es! — Abg. Franke [Osnabrück] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Darf ich das zuerst ausführen; vielleicht brauchen Sie dann nicht mehr zu fragen. — Aber bitte! Nur bitte ich, dann die Zeit zu verlängern, Frau Präsident.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602123700
Bitte schön, eine Zwischenfrage!

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602123800
Herr Kollege Schmidt, ist Ihnen bekannt, daß in dem vorläufigen Kriegsopferbericht der Bundesregierung — ich darf, glaube ich, mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren — steht:
Demnach hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt und vertretbar, für Beschädigte und Waisen und Eltern eine allgemeine Anhebung der Vollrentenbeträge um durchschnittlich 16 v. H. vorzuschlagen.

(Zuruf von der SPD: Was soll denn diese Polemik?)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602123900
Herr Kollege Franke, natürlich ist mir das bekannt.

(Abg. Franke [Osnabrück]:: Sie behaupten aber jetzt etwas anderes!)

Aber ich habe ja eben gesagt, es wäre besser gewesen, Sie hätten mich ausreden lassen, weil ich nämlich dazu gerade noch etwas sagen wollte. Natürlich haben wir — das ist gar kein Geheimnis, und dazu stehe ich auch — im vorigen Jahr eine Anpassung von 20 %

(Zuruf von der CDU/CSU: In diesem Jahr!)

— Entschuldigung, jawohl: in diesem Jahr —

(Abg. Franke [Osnabrück]: Sechs Monate ist das her!)

für richtig gehalten. Wir hatten allerdings damals nicht die Hoffnung, daß es gelingen würde, — —(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

— Moment, meine Damen und Herren, Moment!

(Zuruf des Abg. Franke [Osnabrück])

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 771
Schmidt (Kempten)

Ich weiß gar nicht, weshalb Sie so aufgeregt sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir sind nicht aufgeregt! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Herr Kollege Franke, meine Damen und Herren, wir hatten damals allerdings noch nicht die Hoffnung, daß es gelingen würde

(erneute Zurufe von der CDU/CSU)

— lassen Sie mich doch bitte ausreden —, mit der Verabschiedung des Anpassungsgesetzes die Dynamisierung, also die jährliche Anpassung, und die Verankerung der Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Liehr: Das ist der große Fortschritt!)

Ich muß Ihnen ehrlich sagen: Mir und meinen Freunden ist es mehr wert, wenn wir angesichts des jetzigen Finanzvolumens einen Teil der Renten zwar nur um 16 %, die Renten insgesamt im Durchschnitt aber um 20,6 % erhöhen, und zwar sofort. Mir ist es mehr wert, wenn nicht nur wir, sondern auch die Kriegsopfer wissen, daß ihre Renten in den nächsten vier Jahren entsprechend der Rentenformel angepaßt und die dazu erforderlichen Mittel auf Grund der Zusage des Bundesfinanzministers in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.

(Beifall hei den Regierungsparteien.)

Ich begrüße es auch, daß es nicht mehr nötig sein wird, jedes Jahr oder alle zwei Jahre einen Kampf zu führen. Damit entfallen zugleich die unwürdigen Auseinandersetzungen hier im Hause und in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit der Anpassung. Daß eine solche Forderung, die wir Freien Demokraten und auch ich selbst von dieser Stelle aus schon sehr oft erhoben haben, damit erfüllt ist, ist nicht nur uns, sondern, wie ich glaube, auch den Kriegsopfern etwas wert, so daß sie einsehen werden, daß das Finanzvolumen einfach nicht überschritten werden konnte. Ich unterstreiche, daß wir das, was Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hier tun, wirklich für eine reine Schau halten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Oh-Rufe bei der CDU/CSU.)

Das ist so ähnlich wie Ihr Versuch im Ausschuß, der Dynamisierung zunächst einmal nur halb zuzustimmen und noch ein paar Tage Zeit zu haben, um hier noch einmal etwas dazu sagen zu können. Erfreulicherweise haben sich Ihre Kollegen am Schluß der Ausschußberatungen dann aber doch für die Zustimmung entschieden.
Lassen Sie mich noch ein Letztes zu der Summe Ihrer Anträge, zum Volumen Ihrer zusätzlichen Anträge, sagen, und zwar in Ergänzung dessen, was der Kollege Schellenberg vorhin schon über die tatsächlichen Ansätze im Sommer dieses Jahres gesagt hat. Hier kommen wir nämlich auch wieder zu den Prozentsätzen. Heute sprechen Sie von 25 % und von 32 %. Selbst der damalige Arbeitsminister, der Ihrer Fraktion angehörte — damals sprach auch kein Mensch von einjährigen Berichten —, redete lediglich von 15 % für 1970 und von 10 % für 1972, als er seine Forderungen stellte.

(Abg. Dr. Rutschke: Hört! Hört!)

Der Finanzminister Ihrer Partei machte daraus — — Bitte schön!

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0602124000
Herr Kollege Schmidt, wenn Sie schon im Frühjahr dieses Jahres 20 % für notwendig gehalten haben, darf ich Sie fragen: Welches wäre Ihrer Meinung nach angesichts der Teuerungen der letzten Wochen das Minimum, in Prozenten ausgedrückt?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602124100
Herr Kollege Althammer, ich habe eben sehr deutlich gemacht, daß es mir und meinen Freunden mehr wert ist, die Mittel für die Dynamisierung in der mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten Jahre fest verankert zu sehen und die Anpassung der Kriegsopferrenten jedes Jahr zum 1. Januar vornehmen zu können, und daß ich deshalb bereit bin, einer anderen Lösung zuzustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn das nicht gegangen wäre, wenn wir die Dynamisierung nicht bekommen hätten, hätten wir selbstverständlich höhergehen müssen, allein schon deshalb, weil wir dann wieder zwei Jahre hätten warten müssen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602124200
Herr Kollege Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Burger?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602124300
Bitte schön!

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0602124400
Herr Kollege Schmidt, sind Sie sich darüber im klaren, daß Sie mit dieser Dynamisierung nicht nur die Renten, sondern auch den Rückstand dynamisieren?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602124500
Herr Kollege Burger, ich war, bevor Ihre Zwischenfrage kam, gerade bei der Darstellung einiger Zahlen. Vielleicht sind die Zahlen eine Antwort auf Ihre Frage.
Ich stelle noch einmal fest, daß der Bundesarbeitsminister 15 % für 1970 und 10 % für 1972 vorgesehen hatte und der Bundesfinanzminister, der damals von der jetzigen Opposition gestellt wurde, daraus in seinen Ansätzen 12 % für 1970 und 8 % für 1972 machte.

(Abg. Liehr: Das tut weh!)

Meine Damen und Herren, rechnen Sie einmal nach, wie weit Sie damit gekommen wären. Zwei Tage vor der Wahl — auch das möchte ich hier noch einmal sagen —, am 26. September, bekam der Herr Bundesarbeitsminister plötzlich Mut und stellte eine Forderung in Höhe von 20 % ab 1970 und von 10 % ab 1972. Zwei Tage vor der Wahl! Ich glaube,
772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Schmidt (Kempten)

auch die Kriegsopfer werden sich Gedanken darüber machen, ob das wirklich ein Wille Ihrer Fraktion war oder bloß der Blick auf die Wahlurne.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion

(Abg. Rasner: Sage ich nein!)

werden wir auf Grund der von uns seit langem erstrebten und jetzt nicht nur im Gesetz verankerten, sondern durch die Zusage des Finanzministers auch in die mittelfristige Finanzplanung hineingenommenen Dynamisierung, deren Mittel für die nächsten Jahre weit über das hinausgehen, was Sie in allen Ihren Vorschlägen für die Kriegsopfer im vergangenen Jahr vorgesehen hatten, Ihren Anträgen nicht zustimmen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Siehste!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602124600
Das Wort hat der Abgeordnete Maucher.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0602124700
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wäre solider und ehrlicher, wenn man sagte:

(Abg. Dr. Rutschke: Wenn Sie Ihre Anträge zurücknähmen!)

wir anerkennen, daß die in dieser Lesung vorliegende Fassung nicht befriedigt, was die lineare Erhöhung anbelangt, und wir würden gern mehr tun. Das wäre solider und ehrlicher, als der Opposition hier vorzuwerfen, daß sie wegen ihrer Anträge unsolide sei. Das ist ein harter Vorwurf; ich möchte ihn absolut und entschieden zurückweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Biermann: Er ist aber nicht entkräftet!)

— Ich komme noch darauf.
Herr Kollege Schellenberg, Sie haben dieses Anpassungsgesetz — davon gehen Sie aus — als einen Markstein bezeichnet. Ich möchte, was die Dynamisierung usw. angeht, dieses Gesetz nicht als einen Markstein, sondern als einen Randstein bezeichnen. Kollege Burger hat soeben die Frage gestellt, ob mit dieser Lösung nicht der Rückstand dynamisiert werde. In der Tat haben wir

(Abg. Liehr: Den Rückstand verursacht!)

in § 56 des Dritten Neuordnungsgesetzes die klare Feststellung getroffen, daß wir mit diesem Gesetz eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung und Leistungsfähigkeit für die Zukunft vornehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602124800
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0602124900
Danke schön. Ich werde jetzt meine Ausführungen zu Ende bringen.

(Lachen bei der SPD. — Abg. Wehner: Dann lassen wir auch keine Zwischenfragen mehr zu!)

— Wenn Sie wollen, stehe ich Ihnen am Schluß für Fragen zur Verfügung, so lange Sie es wünschen und so lange es der Präsident zuläßt.

(Zuruf des Abg. Wehner.)

Meine Damen und Herren, ich sagte, daß wir bei § 56 völlig klargestellt haben, daß die Renten in der Kriegsopferversorgung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzupassen sind. Wenn man das zugrunde legt, kann man doch nicht für die lineare Erhöhung einen Satz von 16 % vorsehen, sondern dann ist doch unser Antrag mit 22 %, wenn man die Rentenversicherung einschließt, absolut berechtigt.
Zweitens kann man nicht sagen: In Zukunft werden die Kriegsopferrenten an die Rentenversicherung angepaßt; das gilt aber für die Vergangenheit nicht. Dann haben Sie nämlich einen Rückstand von 10 °/o, und der wird zementiert. Das muß ich klar feststellen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Quatschkopp!)

Herr Kollege Schellenberg und Herr Kollege Schmidt, das von Ihnen angesprochene Zögern in der Frage der Dynamisierung hatte keineswegs den Grund, daß die Union nicht anpassen wollte, sondern dieses Zögern war gerade auf die Überlegung zurückzuführen, ob wir zustimmen können, daß die Kriegsopfer um 10 % zurückbleiben.

(Abg. Liehr: Das ist doch unglaubwürdig!)

Herr Kollege Schellenberg, wir müssen die Dinge doch in aller Ruhe und Sachlichkeit sehen. Es ist nicht so, als sei die Dynamisierung in der Kriegsopferversorgung erst jetzt begonnen worden. Mit dem Ersten, Zweiten und Dritten Neuordnungsgesetz ist die Dynamisierung eingeleitet worden

(Abg. Dr. Rutschke: Das ist doch dummes Zeug!)

mit dem Berufsschadens- und Schadensausgleich, beim Dritten Neuordnungsgesetz mit den Anrechnungsbestimmungen. Alle Abgeordneten waren damals der Meinung, daß das ein besonderes Merkmal sei. Und wenn Sie die finanziellen Auswirkungen einander gegenüberstellen, darf auch nicht verschwiegen werden, daß auch hier bereits entsprechende Erhöhungen vorgenommen worden sind, und zwar im Jahre 1968 um 93 Millionen DM, im Jahre 1969 um 187 Millionen DM, im Jahre 1970 um 281 Millionen DM und im Jahre 1971 um 375 Millionen DM. Diese Beträge sind durch die Dynamisierung dieses Teils im Dritten Neuordnungsgesetz festgelegt worden.
Beim Ersten Neuordnungsgesetz wurde die Beziehung zur Rentenversicherung ebenfalls hergestellt. Damals hatte die CDU beantragt, die Grund- und Ausgleichsrenten für Erwerbsunfähige entsprechend der Höhe der allgemeinen Bemessungsgrundlage festzusetzen. Da können Sie doch nicht behaupten, wir hätten in der Angelegenheit nicht auch das Nötige getan.

(Abg. Dr. Rutschke: Wann war denn das?)

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang folgendes feststellen. Bei der Beratung des Ersten Neu-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 773
Maucher
ordnungsgesetzes hatte die Regierung ein Gesetz mit 540 Millionen DM vorgelegt. Die CDU/CSU hatte den Mut — d. h. die Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher usw. , den Antrag zu stellen,

(Abg. Dr. Rutschke: Aber nicht die CDU, sondern Frau Probst!)

1,050 Milliarden DM.

(Abg. Dr. Rutschke: Aber nicht Sie, Maucher!)

Und nun, meine verehrten Damen und Herren, hören Sie gut zu und vergleichen Sie die Zahlen, die ich Ihnen jetzt sage! Die Sozialdemokraten haben damals einen Antrag von genau 2 Milliarden DM gestellt. Hören Sie weiter zu: Die Freien Demokraten haben einen Antrag von 2,945 Milliarden DM, also fast 3 Milliarden DM, gestellt. Das war sechsmal soviel, wie in der Regierungsvorlage, und dreimal soviel, wie in der CDU-Vorlage vorgesehen waren.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Und dann wollen Sie behaupten, wir seien unsolide!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dazu will ich Ihnen ein Zweites sagen. Wir haben damals im Kriegsopferausschuß entgegen der Regierungsvorlage von 540 Millionen DM und gegenüber dem Antrag der CDU/CSU von 1,05 Milliarden DM eine Gesamtsumme von 1,241 Milliarden DM verabschiedet. Das ist doch ein deutliches Zeichen dafür, daß dieses Parlament in der Frage der Kriegsopferversorgung nicht immer nur nach den finanziellen Möglichkeiten, sondern auch nach den sachlichen Notwendigkeiten gegangen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich darf Ihnen weiter folgendes sagen. Dieses Parlament hätte sich damals das zu eigen machen sollen, was wir beim Zweiten Neuordnungsgesetz gemacht haben. Damals hat nämlich der Haushaltsausschuß in 86 Positionen Kürzungen zugunsten der Kriegsopferversorgung vorgenommen — ein Vorgang, den wir in diesem Parlament noch nie hatten. Nun können Sie nicht sagen: Das sind Anträge, die die CDU stellt, die sind unseriös!
Wenn Sie von der Finanzkraft und den Milliarden sprechen, dann müssen Sie an sich auch so ehrlich sein, zu sagen, was am Ende die praktische Auswirkung ist. Dazu sage ich Ihnen folgendes. Wenn Sie den Anteil des Kriegsopferhaushaltes in das Verhältnis zum Gesamthaushalt setzen, dann bekommen Sie ein anderes Bild. Ich kann in der Tat von einem Mann, der 1000 DM verdient, mehr verlangen als von dem, der 500 DM verdient. Ich kann auch mehr Steuern verlangen.
Deshalb kann ich jetzt nicht sagen: Damals wurden diese Milliarden bezahlt! Ich muß vielmehr den Kriegsopferhaushalt in das Verhältnis zum Gesamthaushalt setzen. Herr Kollege Schellenberg, rechnen Sie einmal! Dann werden Sie feststellen, daß die Zahl von 7,5 % seit 1950 oder 1955, als es 13 % waren, erheblich gesunken ist. Ich bin der Meinung, daß wir diesen Tatbestand mit sehen müssen.

(Zuruf von der SPD.) — Woran? Das möchte ich hier ganz deutlich sagen: wir von der Union unterscheiden uns von den Koalitionsparteien dadurch, daß wir den Kriegsopfern mehr Priorität zubilligen wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. — Abg. Wehner: Unverschämt sind Sie! — Große Unruhe.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125000
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0602125100
Man kann nicht den Kriegsopfern sagen: Wir haben kein Geld, wir können nicht mehr geben. Es ist in der Tat so, daß man eben überlegen muß, wo, auf welchem Gebiet, man einspart. Es war kein Wahlversprechen von Hans Katzer, sondern es stand im Wahlprogramm, daß die Kriegsopferversorgung vorrangig ist. Das wollen wir mit unserem Antrag erfüllen. Da fühlen wir uns gegenüber den Kriegsopfern verpflichtet.

(Abg. Liehr: Wir mußten Sie doch ständig zur Jagd tragen! — Weitere Zurufe von der SPD. — Anhaltende Unruhe.)

- Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
möchte Ihnen in der Angelegenheit folgendes sagen.
Wenn die einzelnen Herren — ob es auf dieser
Seite ist oder auf jener Seite — Herr Kollege

(Zurufe von den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Sie sind ein Mann, der unwahrhaftig redet, weiter gar nichts sagen Sie!)

— — Wo habe ich die Unwahrheit gesagt?

(Abg. Wehner: Soll ich Ihnen mal vorhalten, was Ihr Finanzminister gesagt hat? — Gegenrufe von der CDU/CSU. — Anhaltende große Unruhe.)

Ich habe nichts anderes — —

(Abg. Wehner: Als Dreck geschleudert! — Lebhafte Gegenrufe von der CDU/CSU. — Abg. Rasner: Lesen Sie alles durch! — Unruhe.)

— Herr Kollege Wehner, ich muß Ihnen jetzt bestätigen, daß Sie vor einem Schwerbeschädigten, der hier spricht, nicht allzuviel Respekt haben.

(Langanhaltender, lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Pfui-Rufe von der CDU/CSU. — Zunehmende Gegenrufe von der SPD.)

— Ich überlege mir sehr genau, wenn ich irgend etwas sage, daß ich das dann überlegt sage.
Ich darf abschließend feststellen, daß wir wohl stundenlang über die ganze Problematik reden könnten.

(Fortgesetzte Zurufe aus den hinteren Bänken der SPD.)

— Wenn Sie so unruhig sind, meine Verehrten, dann ist mir das ein Zeichen, daß Sie ein schlechtes Gewissen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

774 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Maucher
Die Stimmen von draußen, — Sie können darüber mit manipulierten Zahlen nicht hinwegtäuschen! Man kann nicht sagen: Die Witwen kriegen 25 % mehr, —

(Widerspruch von der SPD.)

— Jawohl.

(Zurufe von der SPD: Stimmt ja nicht! — Das ist doch keine Manipulierung!)

— Sehen Sie, wie Sie sofort erregt werden. — Ich darf feststellen, daß 345 000 Witwen den Schadensausgleich erhalten, und darf feststellen, daß hier in dem Finanzbericht eine Einsparung von 80 Millionen — rund — zu Lasten der Witwen erfolgt. Denn diejenigen, die Schadensausgleich bekommen, bekommen den Betrag bei der Grund- und Ausgleichsrente zu vier Zehnteln angerechnet. Das muß man sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Man kann nicht der Öffentlichkeit sagen: 20 % mehr. — Wahr ist: für die Beschädigten, Waisen, Eltern 16 % mehr. Es ist unsere Auffassung, daß man das den Kriegsopfern gegenüber nicht verantworten kann.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125200
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Nölling.

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0602125300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es kann in dieser dritten Lesung dieses wichtigen Gesetzes nicht in erster Linie — —

(Zurufe von der CDU/CSU: Zweite Lesung!)

— Gut, ich berichtige mich: in dieser zweiten Lesung; ich bin Ihnen dankbar für den Hinweis schon am Anfang.

(Heiterkeit bei der SPD.)

Es kann in dieser wichtigen zweiten Lesung dieses Gesetzes nicht darum gehen: wer bietet aus sehr durchsichtigen Gründen kurz vor Weihnachten mehr?,

(Beifall bei der SPD — Widerspruch von der CDU/CSU — Abg. Dr. Götz: Herr Minister Arendt, Weihnachtsgeld!)

sondern es geht alleine darum, wie die „harten Daten" sind. Das hat Ihr Kollege Burger in der ersten Lesung gesagt. Wir müssen die Steigerungen, die Verbesserungen des Kriegsopferrechts in einem Gesamtzusammenhang sehen und alle Faktoren ins Kalkül mit einbeziehen.
Nun ein Wort zu der Frage, ob Ihre Berechnungen unsolide sind oder nicht. Der Abgeordnete Katzer hat in der ersten Lesung gesagt, die Begründung Ihrer Forderungen sei solide durchgerechnet. Wir haben uns diese Begründung angesehen und mußten feststellen, daß 120 Millionen DM einfach vergessen worden waren. Dadurch erhöhte sich der Voranschlag, den Sie gemacht haben, von 1,1 Milliarden DM auf 1,23 Milliarden DM.

(Abg. Liehr: Alles unsolide!)

Meine Damen und Herren., als neuem Abgeordneten in diesem Hause erscheint mir der Streit, der hier von der CDU/CSU-Seite über die Priorität, die die Kriegsopferversorgung in den jeweiligen Programmen hat, angefangen worden ist,

(Widerspruch bei der CDU/CSU) lächerlich, um das einmal ganz klar zu sagen.


(Abg. Rasner: Eine schöne Vokabel! — Zuruf der Abg. Frau Kalinke.)

Ich kann mich an das halten, was programmatisch im Regierungsprogramm und in der Regierungserklärung gesagt worden ist, und an das, was diese Regierung zu tun bereit ist.

(Abg. Dr. Stark [Nürting] : Steuersenkungen in Höhe von i Milliarde DM!)

In der ersten Lesung hat der Kollege Katzer, um die Bedenken zu zerstreuen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Frechheit!)

die die Verbände geäußert haben, daß sich die jungen Leute in diesem Parlament vielleicht nicht mehr wie bisher für die Kriegsopferversorgung einsetzten, gesagt, er spreche sicherlich auch im Namen der neuen Abgeordneten. Die Kriegsopferversorgung ist für uns — ich kann das sicher im Namen all derer, die angesprochen worden sind, sagen —eine ganz ernste Verpflichtung.

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU. — Abg. Frau Kalinke meldet sich zu einer Zwischenfrage. — Abg. Wehner: Keine Fragen zulassen!)

Wir wundern uns nur, daß die CDU/CSU, die nunmehr in der Opposition ist, mit einer bisher nicht gekannten Großzügigkeit für die Kriegsopfer eintritt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125400
Herr Kollege Dr. Nölling, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0602125500
Wir wundern uns, daß die CDU/CSU nun auf einmal ihr Herz für die Kriegsopfer entdeckt hat. Sie hatte 20 Jahre lang Zeit dazu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125600
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Nölling (SPD) ; Ich frage mich, wie glaubwürdig ist eine Opposition, von der der Oppositionsführer — —

(Glocke des Präsidenten.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125700
Herr Kollege, ich habe Sie schon zweimal gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten. Sie haben jetzt im Augenblick
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 775
Vizepräsident Frau Funcke
nicht das Wort. Ich bitte, mir zunächst meine Frage zu beantworten.

(Abg. Rasner: Er ist so nervös!)


Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0602125800
Ich hatte mich sehr darauf gefreut, Zwischenfragen zu beantworten, weil sie die Diskussion ungemein beleben. Ich bin aber der Auffassung, daß die Praxis, die Sie hier vorexerziert haben, es mir jetzt nicht gestattet, auf Zwischenfragen einzugehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Wenn Sie Ihnen unbequem sind, dann nicht!)

Diese Anpassung, über die wir heute sprechen, war dringend notwendig.

(Abg. Rasner: Nicht so nervös, Herr Kollege!)

— Ich weiß nicht, wie Sie reagiert haben, als Sie zum erstenmal gesprochen haben.

(Zurufe von der CDU/CSU: Besser!)

Ich bin gar nicht nervös; ich bin außerordentlich ruhig.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Diese Anpassung, die wir alle für notwendig halten, kann aber nicht, wie die Opposition offenbar annimmt, in einem luftleeren Raum stattfinden. Deshalb hat ja die Bundesregierung einen Bericht zu § 56 des Bundesversorgungsgesetzes vorgelegt. Wir haben bei unseren Entscheidungen die Daten, die in diesem Bericht stehen, berücksichtigt. Dieser Bericht beschränkt sich nach dem Willen des Gesetzgebers von damals ausdrücklich auf die volkswirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen in den letzten drei Jahren.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, hier möchte ich — wie es auch der Kollege Katzer in der ersten Lesung getan hat noch einmal auf die Verzahnung von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu sprechen kommen. In diesen letzten drei Jahren, auf die sich der Bericht bezieht, hat es zwei von Ihnen zu verantwortende wirtschaftliche Ereignisse gegeben, die den Handlungsspielraum in der Sozialpolitik ganz beträchtlich eingeengt haben und die die Situation der Kriegsopfer — namentlich in diesem Jahre — ganz besonders beeinträchtigt haben. Ich meine, die von Ihnen 1967 gewollte Rezession

(Beifall bei den Regierungsparteien — Widerspruch und lebhafte Pfui-Rufe von der CDU/CSU — Abg. Rasner: Ihre Steuersenkungen!)

und die von Ihnen im Jahre 1969 nicht gewollte Aufwertung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich brauche nichts dazu zu sagen, was diese Rezession im Jahre 1967 bedeutet hat.

(Anhaltende Pfui-Rufe von der CDU/CSU. Abg. Rasner: Herzliches Beileid! — Zurufe von der CDU/CSU: Aufhören! — Große Unruhe.)

Meine Damen und Herren, Sie haben dem ja nie widersprochen,

(Beifall bei den Regierungsparteien — Fortgesetzte Pfui-Rufe von der CDU/CSU)

was Herr Schmücker gesagt hat.

(Abg. Rösing: X-mal widersprochen! — Weiterhin anhaltende Pfui-Rufe von der CDU/CSU.)

Daß Sie die Aufwertung nicht gewollt haben, ist doch während dieser sechs Wochen in den Debatten hier deutlich geworden.

(Beifall bei der SPD. — Anhaltende Unruhe.)

Ich möchte etwas zu der Erhöhung der Geldleistungen sagen.

(Anhaltende Pfui-Rufe von der CDU/CSU. — Rufe von der CDU/CSU: Aufhören! — Große Unruhe.)

Warum haben der damalige Bundesarbeitsminister Katzer und der Bundesfinanzminister im März, im Frühjahr nicht voraussehen können,

(fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU)

in welch starkem Maße die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahre 1969 und über diese Jahre hinaus angehoben sein würden? Heute sagt er: Warum berücksichtigt ihr dieses Datum nicht? Warum hat er es nicht im Frühjahr berücksichtigt, als er selbst noch in der Verantwortung war?

(Zurufe von der CDU/CSU.)

- Das hat mit unseren Genossen nichts zu tun!
Die Maßstäbe, die wir für die Erhöhung des Gesamtvolumens des Kriegsopferhaushaltes angelegt haben,

(Abg. Rasner: Sind zu klein!)

sind nicht willkürlich gewählt worden.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich möchte Ihnen hierfür drei Hinweise geben: Die Anhebung des Gesamtvolumens ist höher als die Bruttolohn- und -gehaltsentwicklung in diesem Zeitraum.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist ja gar nicht wahr! – Das stimmt gar nicht!)

— Das stimmt!

(Zuruf von der CDU/CSU: Davon versteht er nichts!)

Lesen Sie doch bitte den Kriegsopferbericht; Sie haben doch inzwischen Zeit dazu gehabt. Der Einwand, daß Sie ihn erst vor einer Stunde bekommen hätten, stimmt doch nicht mehr.

(Fortgesetzte Zurufe von der CDU/CSU.)

Diese Steigerung des Gesamtvolumens entspricht zweitens fast genau der Steigerung der Gesamtausgaben des Bundes. Und drittens: Diese Steigerung bleibt nur sehr knapp hinter der Zunahme des Bruttosozialproduktes in diesem Zeitraum zurück.
Meine Damen und Herren, einiges zu Ihrer Haltung in der Frage der Dynamisierung. Es ist sehr
776 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Dr. Nölling
interessant, innerhalb von 14 Tagen gewisse Wandlungen Ihrer führenden Sozialpolitiker zu dieser Frage feststellen zu können. In Berlin war im Ausschuß folgendes zu vernehmen: man sei überrascht, daß die Frage überhaupt auf den Tisch gekommen sei. Man sagte darüber hinaus, es war der Herr Kollege Ruf, man betrachte in der CDU die Zeit noch nicht als reif für eine Dynamisierung. Heute morgen hören wir zu unser aller Überraschung, nun sei die Dynamisierung in der von uns vorgeschlagenen Form eine Selbstverständlichkeit für Sie.

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Der Finanzminister hat gesagt, er habe genügend Geld! Deshalb unser Einlenken!)

Meine Damen und Herren, was die Dynamisierung bringt, ist sehr einleuchtend. Aber hier vielleicht noch einiges zu der CDU, zu ihrem Berliner Programm, zu ihrem Wahlprogramm und ihrer Drucksache vom 23. November 1969. In diesen drei Dokumenten haben Sie sich nicht dazu durchringen können, mit der Diskriminierung der Kriegsopfer auf diesem Gebiet Schluß zu machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lebhafte Pfui-Rufe von der CDU/CSU.)

Mit Ihrem Vorschlag wäre genau jedes Jahr, von
Jahr zu Jahr, die Auseinandersetzung in diesem
Parlament über dieses Problem wiederholt worden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Raus! — Weitere Zurufe.)

Wir sind der Meinung, daß die Kriegsopfer dafür zu schade sind,

(lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien — anhaltende Zurufe von der CDU/ CSU)

jedes Jahr erneut in diese Diskussion gezogen zu werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602125900
Herr Kollege Dr. Nölling, einen Augenblick.
Meine Herren und Damen, mir scheint das Thema einfach zu ernst zu sein,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

als daß es die Reaktion und die Aktion in diesem Hause

(Zuruf von der CDU/CSU: Umgekehrt!)

rechtfertigt. Meine Herren und Damen, die Erregung und der Anlaß der Erregung liegen auf beiden Seiten des Hauses. Ich habe mir soeben das Protokoll mit jenem Zwischenruf geben lassen, der zu einer besonders großen Aufregung geführt hat. Das Wort „Dreckschleuder" ist, soweit ich das feststellen konnte, nicht gefallen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ach nein! — Fragen Sie doch!)

- Es ist nicht im Substantiv gefallen, (Abg. Rasner: Ach nein!)

sondern in der Form: „Hier wird mit Dreck geschleudert."

(Abg. Rasner: Ach nein! — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist dialektisch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Herren und Damen, ich halte solcherlei Ausdrücke und Zwischenrufe nicht für qualifiziert und wäre dem gesamten Hause dankbar — das gilt für alle Seiten —, wenn wir dem Thema gerecht würden, um das es heute geht.

(Beifall. — Abg. Rasner: Gut zuhören, Herr Wehner!)

Bitte schön, Herr Kollege!

Dr. Wilhelm Nölling (SPD):
Rede ID: ID0602126000
Frau Präsidentin, ich darf Ihnen dafür sehr danken. Ich hoffe sehr, daß dies zu einer Abkühlung bei Ihnen von der CDU beigetragen hat.

(Entrüstete Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Rasner: Wir sind doch nicht bei der APO! — Ein Teil der Abgeordneten der CDU/CSU schickt sich an, den Saal zu verlassen.)

Meine Damen und Herren, warum betonen wir Sozialdemokraten und Freien Demokraten

(Abg. Rasner: Wir sind doch hier nicht von der APO! — Anhaltende lebhafte Zurufe von der CDU/CSU)

diese Bedeutung der Dynamisierungsklausel so außerordentlich?

(Zurufe von der CDU/CSU: Aufhören!)

Warum sind wir der Meinung, daß die Dynamisierung so unerläßlich notwendig war

(weiter anhaltende lebhafte Zurufe von der CDU/CSU — Abg. Rasner: Wir sind doch nicht von der APO!)

und einen tatsächlichen Fortschritt in unserer Sozialordnung bedeutet? Ich möchte drei Gründe nennen.
Erstens wird die Diskriminierung der Kriegsopfer ein für allemal beseitigt. Auch für sie gilt nun, daß in regelmäßigen jährlichen Abständen mit einer Anhebung ihrer Leistungen gerechnet werden kann.
Zweitens. Die Steigerungsraten, um die es geht, sind schon jetzt bis zum Jahre 1973 absehbar.
Drittens. Das Hin und Her zwischen Kriegsopferverbänden, Bundestag und Regierung hat in bezug auf die laufenden Anpassungen nunmehr ein Ende. Das braucht auf keinen Fall zu bedeuten — und ich greife hier einen Beitrag auf, den es heute gegeben hat —, daß mit dieser Dynamisierung Rückstände dynamisiert würden. Das ist sowieso nicht richtig, und das wissen Sie auch ganz genau; denn es finden ja in diesem Falle wiederum erhebliche strukturelle Verbesserungen statt. Wenn sich die wirtschaftliche Lage und die haushaltspolitische Lage weiter konsolidieren, warum soll dann nicht auch in Zukunft in diesem Parlament über weitere Verbesserungen gesprochen werden können?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 777
Dr. Nölling
Meine Damen und Herren, ich möchte ausdrücklich den Vertretern der Kriegsopferverbände, die im Ausschuß sehr fundiert mitgearbeitet und Anregungen gegeben haben, für diese Mitarbeit danken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte eine Anregung an den Herrn Bundesarbeitsminister geben. Wie Sie wissen, enthält die neue Fassung des § 56 keine Verpflichtung für die Bundesregierung, in Abständen von einem oder zwei Jahren einen Bericht vorzulegen. Vielleicht kann der Bundesarbeitsminister darauf hinwirken, daß in gewissen Abständen trotzdem dieser Bericht vorgelegt wird.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich darf schließen, indem ich an Sie appelliere,

(Zurufe von der CDU/CSU: Sie und appellieren!! — Weitere Zurufe und Lachen bei der CDU/CSU)

entsprechend Ihren früheren Äußerungen, als Sie noch in der Regierung waren, mit uns alles daranzusetzen,

(Abg. Rasner: Mit Ihnen bestimmt nicht!)

daß der Soziale Fortschritt und daß soziale Gerechtigkeit in diesem Land mit wirtschaftlicher Stabilität und haushaltspolitischer Solidität vereinbart werden können.

(Langanhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0602126100
Meine Herren und Damen, das war eine Jungfernrede.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Der APO! — Lebhafte PfuiRufe von der CDU/CSU. Abg. Rasner: Das war keine schöne Jungfrau!)

Ich möchte dem Hause wünschen,

(Zuruf von der CDU/CSU: — daß sich das nicht wiederholt!)

daß wir so viele freie Sprecher haben, aber ich möchte zugleich wünschen, daß der Sprecher beim nächstenmal eine bessere Zuhörerschaft im Hause sich verschafft.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Das Wort hat der Abgeordnete Franke.


Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602126200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, nicht einmal eine Jungfernrede berechtigt zu solchen Ausfällen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Kollege Dr. Nölling, von mir sehr geschätzt als Nachfolger von Peter Blachstein in diesem Hause, hat es nach meiner Auffassung nicht nötig, in solch polemischer und unsachlicher Form hier seine Darstellung von sich zu geben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Professor Schellenberg hat uns am Anfang seiner Rede der Unseriosität bezichtigt und hat gesagt, wir hätten über das vertretbare finanzielle
Maß hinaus Anträge gestellt, sowohl die Erhöhung für das Jahr 1970 betreffend als auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen bei der Dynamisierung des § 56 für die nachfolgenden Jahre. Wie ist die Wirklichkeit? Es hat in den Jahren seit 1950 noch nie eine solche wirtschaftliche Entwicklung wie in diesem Augenblick gegeben, die auch zu so hohen Steuereinnahmen geführt hat. Diese Steuereinnahmen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratischen Partei — und darüber streiten wir mit Ihnen —, in der richtigen Reihenfolge zurückzuverteilen, das ist unser Anliegen, und da waren die Kriegsopfer für uns die Nummer eins.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn es wahr ist — ich entnehme das dem Bericht der Bundesregierung —, daß das Bruttosozialprodukt von 1966 bis 1969 nominal um 22,4 % gestiegen ist, wenn die gesamtwirtschaftliche Produktivität — reales Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen — um 17,2 % zugenommen hat, wenn die Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts um 18,8 % zugenommen haben und die Bruttolohn- und -gehaltssumme je abhängig Beschäftigten seit 1966 um 19,7 % angestiegen ist, dann ist das, was Sie mit 16 % den Kriegsopfern zumuten, fürwahr ein ganz kümmerlicher Beitrag zur Befriedung der sozialen Verhältnisse in der Bundesrepublik.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Vorsitz: Präsident von Hassel.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602126300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jung.

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602126400
Bitte sehr!

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0602126500
Herr Kollege Franke, ist Ihnen bekannt, daß es der Finanzminister der früheren Koalitionsregierung verabsäumt hat, die mittelfristige Finanzplanung in allen Teilen fortzuschreiben, so daß sich die neue Regierung nun in die Lage versetzt sieht, die Dinge, die dort versäumt wurden, nachholen zu müssen?

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602126600
Verehrter Herr Kollege Jung, im Frühjahr 1969 war mit einer solchen Prosperität, wie sie dann wirklich eingetreten ist, trotz der Weissagungen eines Professor Schiller nicht zu rechnen.

(Zurufe von der FDP.)

Das, meine Damen und Herren, hat uns dann letztlich veranlaßt, schon in der Mitte des .Jahres — und unser damaliger Arbeitsminister Katzer im September — dafür einzutreten, von dem damaligen Finanzminister 20 % zu fordern. Sie können sich darauf verlassen, meine Damen und Herren, hätten wir die Regierung gebildet, wären wir mit diesen 20 % oder 22 % an die Öffentlichkeit getreten.

(Beifall bei der CDU/CSU. Lachen bei den Regierungsparteien.)

772 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Franke (Osnabrück)

Herr Professor Schellenberg, Sie haben uns der Unseriosität bezichtigt. Ich darf die Zahlen wiederholen und ergänzen, die mein Freund Maucher Ihnen hier eben genannt hat. In der 3. Legislaturperiode hat z. B. die Fraktion der FDP mit der Drucksache 962 am 3. April 1959 den Entwurf eines Gesetzes eingebracht, der ein Volumen von 2,95 Milliarden DM hatte, und die Fraktion der SPD am 27. Oktober 1959 einen Entwurf mit 2 Milliarden DM. Der Ausschuß hat dann die Anträge von Frau Dr. Probst und Genossen aus der CDU/CSU-Fraktion ergänzt und auf 1214,4 Millionen DM erweitert. Meine Damen und Herren, was jetzt durch diese Kleine Koalition eingeführt worden ist — seit 1949 zum ersten Mal — ist, daß sie die 938 Millionen DM, die ihr der Finanzminister bewilligt hat, nicht um eine einzige Mark erhöht hat, sondern sich an dieses Limit gehalten hat.
Verehrter Herr Kollege Schellenberg, die Zahlen, die ich Ihnen hier soeben aus dem Kriegsopferbericht vorgelesen habe und die eindeutig darstellen, daß sowohl das Bruttosozialprodukt wie aber auch die Renten seit der vergleichbaren Zeit, nämlich seit 1966, um 24,4 % gestiegen sind, zeigen klar, daß Ihre 16 % der Notwendigkeit zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit nicht entsprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD: Warum bleiben Sie nicht bei der Wahrheit? Es sind 20,6 %!)

Meine Damen und Herren, Sie können mit noch so vielen verbalen Attacken — und so verstehe ich auch die Attacke, die mein Kollege Dr. Nölling hier gerade produziert hat — nicht vernebeln, daß Sie ein schlechtes Ergebnis für unsere Kriegsopfer jetzt auf den Tisch legen. Das, meine Damen und Herren, werden wir Ihnen hier und draußen in der Öffentlichkeit noch mehr als einmal vorhalten.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602126700
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602126800
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Maucher und jetzt auch der Kollege Franke ein bißchen Geschichtsforschung betrieben haben

(Abg. Stücklen: „Wort zum Sonntag"!)

und versucht haben, die Priorität der CDU/CSU in diesen Fragen deutlich zu machen, möchte ich Herrn Kollegen Maucher und vielleicht auch Sie, Herr Kollege Franke, nur in einigen Dingen ergänzen und das sagen, was Sie vergessen haben.
Weil Sie hier so sehr viel von der Priorität sprechen, möchte ich hier im Hause von dieser Stelle aus noch einmal feststellen, erstens daß es der von der CDU/CSU gestellte Bundeskanzler und der von der CDU/CSU gestellte Finanzminister waren, die sich gegen jede weitere Anpassung in der Kriegsopferversorgung wehrten, als Sie den § 56 nicht mehr im Bundesversorgungsgesetz haben wollten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich stelle zweitens fest, daß es die FDP-Fraktion — damals in der Opposition — und die SPD-Fraktion waren, die die Wiederherstellung des § 56 in diesem Hause erreichten.

(Beifall hei den Regierungsparteien.)

Damit die Dinge deutlich werden und alles auf dem Tisch liegt, stelle ich als Drittes fest, daß das, was Herr Katzer, der Arbeitsminister Ihrer Fraktion, im Frühjahr für 1970 wollte, 680 Millionen DM waren,

(Hört! Hört! bei der FDP)

daß Herr Strauß diesen Betrag auf 545 Millionen DM heruntergesetzt hat und daß Herr Katzer ihn zwei Tage vor der Wahl auf 908 Millionen DM heraufsetzte, während der Vorschlag, den wir heute hier verabschieden, ein Volumen von 938 Millionen DM für 1970 beinhaltet.

(Abg. Dorn: Das ist das Problem der Glaubwürdigkeit in diesem Hause!)

Herr Kollege Maucher hat erklärt, es sei kein Wahlversprechen gewesen, daß man am 26. September plötzlich mit 900 Millionen DM vor die Wähler trat. Stellen Sie sich doch einmal selbst die Frage, ob der Zeitpunkt des 26. September vom damaligen Arbeitsminister nicht allein deshalb gewählt wurde, weil der Finanzminister bis zum 28. nicht mehr Einspruch erheben konnte und so die Dinge am 28. noch im Raum standen; denn im Frühjahr hatte er ja Einspruch erhoben und den Betrag herabgesetzt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Franke [Osnabrück]: Herr Schmidt, das war schwach!)

— Das ist eine Frage der Beurteilung, Herr Kollege Franke. Ich erinnere mich, was ich, der ich zu diesen Fragen ja häufig schon von hier aus gesprochen habe, schon für Reden hier gehört habe, beispielsweise als der Kollege Maucher seinerzeit verzweifelt versuchte, den Bundeskanzler und den Bundesfinanzminister in den Anpassungsfragen von dieser Stelle aus zu decken, als es damals um den § 56 und dergleichen ging. Erinnern Sie sich noch, Herr Kolle Maucher?

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich habe damals gekämpft, wir haben damals gekämpft, Herr Kollege Burger.

(Abg. Dr. Götz: Jetzt sind Sie müde?)

— Ach, gar kein Grund, Herr Kollege Götz. Wie das aussieht, haben wir ja am vorigen Freitag gesehen.
Aber lassen Sie mich zum Schluß kommen, meine Damen und Herren. Ich stelle noch einmal fest das ist die lezte Feststellung für meine Freunde — : bei der Verabschiedung dieses Gesetzes heute ist für uns die Tatsache entscheidend, daß wir mit dem heutigen Beschluß erreichen, daß die Kriegsopfer im gleichen Maße Anpassungen erhalten wie die Rentenempfänger, in gleichen Prozenten.

(Abg. Franke [Osnabrück] : Das stimmt nicht, Herr Schmidt! — Abg. Ruf: Unbelehrbar! — Abg. Franke Franke [Osnabrück] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 779
Schmidt (Kempten)

— Jetzt kommen Sie wieder mit dem Nachholbedarf. Dann werde ich Ihnen wieder den Herrn Strauß und den Herrn Katzer zitieren und fragen, wo Ihr Nachholbedarf im Frühjahr war, Herr Kollege Franke.

(Beifall hei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602126900
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke? Bitte!

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0602127000
Herr Kollege Schmidt, Ihnen ist doch auch bekannt, daß seit 1966 die Renten um 24,4 % gestiegen sind. Sind sie nicht bereit, zuzugeben, daß die 16 % immerhin doch 8,4 % weniger sind als die 24,4 % für die Rentner?

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der FDP.)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602127100
Herr Kollege Franke, ich nehme doch an, daß auch Ihrem damaligen Finanzminister und dem damaligen Arbeitsminister die Entwicklungen bis zum Frühjahr 1969 bekannt waren, als sie von 15 und von 12 % sprachen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Wir reden von heute!)

— Ja, das ist es eben. Aber die Geschichtsforschung haben Sie ja angefangen — nicht Sie, Herr Kollege Rasner, aber der Kollege Maucher —, und da muß man schon ein wenig Parallelen ziehen.
1 Präsident von Hassel: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wolf? — Bitte!

Willi Wolf (SPD):
Rede ID: ID0602127200
Herr Kollege, sind Sie bereit, dem Herr Kollegen Franke vorzuhalten, daß gerade der Altkanzler Dr. Erhard in Ulm gegen die Dynamisierung der Rente war? Er hat dort gesagt — ich darf das hier in Erinnerung rufen —:
Ich glaube, Sie können die Sozialrenten, die entstehen auf Grund der Versorgung von Leuten, die zur Zeit ihres Lebens ehrlich gearbeitet haben, nicht mit einer Kriegsopferrente vergleichen; denn es gibt heute kaum jemanden -es gibt solche auch noch, aber die werden besonders bedacht. Im Durchschnitt sind doch die Leute, die kriegsversehrt waren, wieder voll ins Erwerbsleben eingegliedert, so daß also die Kriegsopferrenten vom moralischen Standpunkt aus, vom Standpunkt des sozialen Notstandes aus anders zu bewerten sind als die Sozialrenten.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602127300
Herr Kollege Wolf, ich kann diese Tatsache, die Sie vorgetragen haben, nur bestätigen und dem Kollegen Franke empfehlen, das einmal nachzulesen.
Aber wir wollten ja keine Geschichtsforschung mehr betreiben. Der Kollege Rasner hat soeben die Meinung vertreten, daß wir von heute reden und in die Zukunft schauen sollten.

(Abg. Rasner: Wir werden abstimmen!) — Genau, wir werden abstimmen.

Dazu eine Feststellung. Eben weil es eine zukunftsentscheidende Aufgabe ist, die Kriegsopfer völlig gleichzustellen, und weil die Dynamisierung und die Festlegung der Mittel für die nächsten Jahre notwendig ist, deshalb haben wir uns im Ausschuß zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf entschlossen und deshalb werden wir Ihre Anträge ablehnen. Wir werden der Dynamisierung, der Sie ja auch zugestimmt haben, im Interesse der Kriegsopfer den Vorrang vor vielleicht anderen Möglichkeiten in den nächsten Jahren geben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602127400
Das Wort hat der Abgeordnete Böhme.

Dr. Günter Böhme (CDU):
Rede ID: ID0602127500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich möchte noch einige wenige Worte zur Anpassungsformel sagen. Die CDU hat in der Ausschußtagung deshalb so zögerlich zu diesen Dingen Stellung genommen, Herr Professor Schellenberg, weil sie sich mehr an die Absprache gehalten hat, vermögenswirksame Ausgaben, soweit sie über das, was schon auf dem Tisch lag, hinausgingen, erst in der zweiten und dritten Lesung zu beraten, zum anderen auch deshalb, weil sie die notwendige Anpassung, die die Kriegsopfer erst in die gleiche Lage versetzt wie die Rentner, an deren Rentenanpassungsformel die Leistungen ja angepaßt werden sollen, an erster Stelle für erforderlich hielt.
Nun sagen Sie, zur Zeit sei eine volle Angleichung an die für die Rentner gültige Regelung nicht möglich; unser Haushalt halte in diesem Jahre nur 938 Millionen DM aus.
Ich muß aber doch fragen, ob man wirklich, um einen Haushalt in Ordnung zu halten, zu dem einen gerechter sein kann als zu dem anderen. Ich glaube, Gerechtigkeit darf nie zu teuer sein.
Dazu auch Ihre Zahlen, herr Professor. Sie haben
plötzlich die Anträge der SPD- und der FDP-Fraktion auf 20,6 % hinaufgerechnet. Sie haben die Anträge der CDU/CSU-Fraktion auf 28 % hinaufgerechnet. Sie haben dabei, möchte ich meinen, die
Strukturveränderungen mit eingerechnet. Sie haben
gesagt, die Mehranforderungen der CDU würden
7,4 Milliarden DM ausmachen, 1 1/2 Milliarden mehr
als das, was Sie fordern. Sie haben aber nicht gesagt, daß Sie schon in fünf Jahren 5,8 Milliarden
DM fordern. Diesen Unterschied muß man nach den
heutigen Erklärungen des Herrn Finanzministers
— daß nämlich die Haushaltslücke, die 4
Milliarden DM betrug, schon jetzt mehr als aufgefüllt sei und daß im nächsten halben Jahr zumindest
mit erheblichen Steuermehreinnahmen zu rechnen
sei — doch unter einem völlig neuen Aspekt sehen.
Vielleicht sollte man unter diesem völlig neuen Aspekt, Herr Professor Schellenberg, auch noch einmal die Frage der Kriegsopferversorgung betrachten, die Frage, ob es nicht richtiger ist, in diesem Falle der Gerechtigkeit ein klein wenig näher zu kommen, als es bisher geschehen ist.
780 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Dr. Böhme
Sie haben gesagt, Herr Professor, die Regierung und die SPD- und die FDP-Fraktion hätten die Zusagen in der Regierungserklärung, nämlich Erhöhung, Strukturverbesserung, jährliche Anpassung -wie Sie es nannten — nach der Dynamisierung, präzise erfüllt. „Präzise" ; ich habe es mir aufgeschrieben. Präzise haben Sie nicht erfüllt, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf beschließen. Nein; Sie haben zuvor die Lücke gelassen. Sie haben die Ungerechtigkeit dadurch in die Dynamisierung eingehen lassen.
Nun noch etwas zu Herrn Schmidt. Herr Schmidt, Sie sprachen davon, daß die CDU hier eine Schau abziehe. Dazu muß ich sagen: es ist ja relativ schwer, Ihnen in die Augen zu schauen — wegen Ihrer Sonnenbrille

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

und deshalb kann ich kaum sehen, ob Sie nicht eine Schau abgezogen haben. Zur Sache als solcher haben Sie nämlich nichts gesagt. Das will ich ausdrücklich feststellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie haben noch nicht einmal das heute noch vertreten, was die FDP in ihrem Wahlkampf für die Kriegsopfer tun zu wollen erklärte und was Sie selber ein halbes Jahr vorher hier vorgetragen haben.

(Abg. Schmidt [Kempten] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Gleich, Herr Schmidt. —
Ein allerletztes! Herr Privatdozent der Volkswirtschaftslehre, seit wann redet ein Mann, der infolge seiner Erfahrung und seiner Ausbildung und seiner Ubersicht eigentlich wissen müßte, wie die Wirtschaft läuft, leichtfertigen Reden nach über die sogenannte gewollte Rezession,

(Lebhafter Widerspruch bei der SPD — Abg. Wehner: Er hat Herrn Schmücker zitiert, weiter nichts!)

die von Ihnen ja laufend im Wahlkampf als Rede von Herrn Schmücker gebraucht worden ist?

(Zurufe von der SPD.)

Wissen Sie nicht, daß Herr Minister Schiller heute schon erhebliche Schwierigkeiten hat, die Wirtschaft zu lenken, nachdem er die Aufwertung so durchgesetzt hat?

(Lachen bei der SPD.)

Und noch eins. Sie reden davon, daß die Diskriminierung der Kriegsopfer von der CDU/CSU gewollt sei. Ich glaube, wenn Sie die Sache wirklich objektiv betrachten, werden Sie feststellen, daß die Diskriminierung doch darin liegt, daß Sie die Kriegsopfer mit einem niedrigeren Satz in die Dynamisierung eingehen lassen, als die Rentner ihn haben werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602127600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Geiger?

Dr. Günter Böhme (CDU):
Rede ID: ID0602127700
Ich bin beim letzten Satz, Herr Präsident. Nachher mag er sich zu Wort melden.

(Beifall in der Mitte. — Zuruf von der SPD: Mehr als man erwarten darf!)

Der letzte Satz, meine Damen und Herren, ist folgender. Ich war über die Jungfernrede des Herrn Privatdozenten auch erstaunt.

(Zuruf von der SPD: Was soll denn das?)

Allerdings war ich der Meinung, daß das eigentlich nicht ein Fehler der Zuhörerschaft, sondern einer des Redners gewesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602127800
Meine Damen und Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Änderungsantrag unter Ziffer 1 auf Umdruck 5 vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer i auf Umdruck Nr. 5. Ich darf Sie bitten, daß diejenigen, die dieser Ziffer 1 ihre Zustimmung geben, das Handzeichen geben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich wiederhole die Abstimmung. Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.

(Zurufe der Abg. Rasner und Rösing: Das erste war die Mehrheit!)

Es besteht keine Einmütigkeit in der Sitzungsleitung. Wir müssen auszählen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über den Antrag Umdruck 5 Ziffer 1 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 211, mit Nein 234 Abgeordnete. Keine Enthaltungen. Damit ist Ziffer 1 abgelehnt.
Bevor wir in der Beratung fortfahren, darf ich einen Gast auf der Tribüne begrüßen. Dort sitzt zur Zeit Herr Minister Professor Comiti, der in der französischen Regierung für Jugend und Sport verantwortlich ist, insbesondere für das Deutsch-Französische Jugendwerk. Ich darf Ihnen, Herr Minister die herzlichen Grüße des Deutschen Bundestages übermitteln.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, bevor ich in der Abstimmung fortfahre, muß ich auf folgendes aufmerksam machen. Meine Kollegin hat mich darauf hingewiesen, daß sie in der zweiten Lesung über Art. I Nr. 1 der Vorlage Drucksache VI/154 noch nicht abgestimmt habe. Ich muß das also nachholen. — Wer Art. I Nr. 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Wir müssen nunmehr über Art. I Nr. 2 der Vorlage des Ausschusses Drucksache VI/154 abstimmen. Wer Nr. 2 in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Gegenstimmen und zahlreichen Enthal-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 781
Präsident von Hassel
tungen ist die Nr. 2 in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 3 der Ausschußvorlage Drucksache VI/154 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 5 Ziffer 2 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 2. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich bitte um Enthaltungen. — Der Antrag ist mit dem gleichen Ergebnis wie vorhin bei Ziffer 1 abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über Art. I Nr. 3 der Ausschußvorlage. Wer der Nr. 3 der Ausschußvorlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Gegenstimmen und zahlreichen Enthaltungen ist Nr. 3 angenommen.
Ich glaube, Sie sind einverstanden, wenn wir über die Nrn. 4, 5 und 6 gemeinsam abstimmen.

(Widerspruch.)

— Getrennt? Gut.
ich rufe Art. I Nr. 4 der Ausschußvorlage auf. Das Wort hat der Abgeordnete Ruf.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602127900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Ziffer 4 handelt es sich um die Erhöhung der Grundrenten für die Beschädigten. Angesichts der Bedeutung dieser Ziffer beantrage ich im Namen meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602128000
Es ist namentliche Abstimmung begehrt worden. Ich bitte erstens die eingeteilten Schriftführer, die Handurnen zur Hand zu nehmen; zweitens, die Auszählplätze vorzubereiten; drittens bitte ich, daß Sie Ihre Karten — Ja, Nein, Enthaltung — holen.

(Widerspruch.)

— Meine Damen und Herren, die namentliche Abstimmung ist für Ziffer 4 des Änderungsantrages auf Umdruck 5 begehrt worden. Ich habe aber Nr. 4 des Ausschußantrages aufgerufen. Daher erübrigt sich zunächst einmal die namentliche Abstimmung.

(Abg. Wehner: Blinder Eifer schadet nur!)

Ich rufe Art. I Nr. 4 der Ausschußdrucksache auf. Wer dieser Nr. 4 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. — Die Gegenprobe! —Enthaltungen? — Bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion ist diese Nummer angenommen.
Ich rufe dann Art. I Nr. 5 der Ausschußdrucksache auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 6 auf. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 7 auf. Zu Nr. 7 liegt ein Änderungsantrag unter Ziffer 3 des Umdrucks 5 vor. Zunächst muß diese Ziffer 3 auf Umdruck 5 zur Abstimmung gestellt werden. Begehrt dazu jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 3 des Änderungsantrages auf Umdruck 5. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit den gleichen Mehrheiten wie vorher abgelehnt.
Ich rufe nunmehr Nr. 7 der Ausschußdrucksache auf. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen der CDU/CSU angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 8 der Ausschußdrucksache auf. Dazu liegt Ihnen unter Ziffer 4 auf Umdruck 5 ein Änderungsantrag vor. Es muß jetzt die Frage an Herrn Abg. Ruf gestellt werden, ob dazu die namentliche Abstimmung begehrt wird.

(Zustimmung des Abg. Ruf.)

Die namentliche Abstimmung wird also zu dieser Ziffer 4 des roten Umdrucks begehrt. Ich darf bitten, daß die Schriftführer ihres Amtes walten.
Ich schließe die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich mache Ihnen folgenden Vorschlag. Ich bitte die Sachkundigen, zu prüfen, ob wir mit den Abstimmungen fortfahren können. Oder ist von dieser Abstimmung, die eben vollzogen worden ist, der weitere Gang abhängig? Ich glaube, nicht. Wir fahren also mit den Abstimmungen fort. In der Zwischenzeit wird ausgezählt.
Meine Damen und Herren, ich höre eben, daß von dem Ergebnis dieser Abstimmung doch der weitere Verlauf abhängt. Wir müssen also zunächst das Ergebnis der Abstimmung abwarten.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung über Ziffer 4 des Umdrucks 5 bekannt. Für diesen Änderungsantrag haben 208 Abgeordnete, gegen ihn 227 Abgeordnete gestimmt; keine Enthaltungen. Von den Berliner Abgeordneten haben 6 für den Antrag und 12 gegen den Antrag gestimmt; keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag unter Ziffer 4 abgelehnt.
Endgültiges Ergebnis:
Abgegebene Stimmen: 434 und 18 Berliner Abgeordnete Ja: 208 und 6 Berliner Abgeordnete
Nein: 226 und 12 Berliner Abgeordnete
Ja CDU/CSU
Adorno
Alber
von Alten-Nordheim Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Baier
Balkenhol Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach) Dr. Becker

(Mönchengladbach) Becker (Pirmasens)

Berberich Berding
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Birrenbach
Dr. von Bismarck
Bittelmann Blank
von Bockelberg
Dr. Böhme Breidbach Bremer
Bremm
Dr. Burgbacher
Burgemeister
782 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Präsident von Hassel
Burger
Dr. Czaja Damm
Dasch
van Delden Dichgans
Dr. Dollinger
Draeger
von Eckardt Ehnes
Engelsberger
Dr. Erhard
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich von Fircks Franke (Osnabruck)

Dr. Franz Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Früh
Dr. Gatzen
Frau Geisendörfer Geisenhofer Gerlach (Obernau) Gierenstein
Dr. Giulini Dr. Gleissner
Glüsing (Dithmarschen)

Dr. Gölter Dr. Götz
Frau Griesinger
Dr. Gruhl
Freiherr von und zu Guttenberg
Haase (Kassel)

Dr. Häfele Härzschel
Dr. Hallstein Dr. Hammans
Hanz
von Hassel
Hauser (Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
Dr. Heck
Dr. Hermesdorf (Sehleiden) Höcherl
Hösl
Horstmeier Horten
Dr. Hubrig Hussing
Dr. Huys
Frau Jacobi (Marl)

Dr. Jaeger
Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Dr. Jungmann
Frau Kalinke
Kiechle
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klepsch Dr. Kley
Dr. Kliesing (Honnef) Köster
Krammig Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile
Frau Dr. Kuchtner Lampersbach
Leicht
Lensing
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenze (Attendorn)
Lenzer
Link Dr. Luda
Dr. Martin
Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher
Meister Mick
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Müller (Niederfischbach) Müller (Remscheid)
Dr. Müller-Hermann
Mursch Niegel Dr. von Nordenskjöld
Orgaß Ott
Petersen
Pfeifer Picard Dr. Pinger
Dr. Pohle
Pohlmann
Dr. Prassler
Dr. Preiß
Dr. Probst
Rainer Rasner Rawe Reddemann
Dr. Reinhard
Riedel (Frankfurt)

Dr. Riedl (München)

Dr. Rinsche
Dr. Ritz Rock
Röhner Rösing Rollmann
Rommerskirchen
Roser Ruf
Russe
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Schlee
Dr. Schmid-Burgk
Schmitt (Lockweiler)

Dr. h. c. Schmücker Schneider (Königswinter) Dr. Schneider (Nürnberg) Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Schulhoff
Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Dr. Siemer
Solke Spilker Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen) Steiner
Dr. Stoltenberg
Frau Stommel
Storm Struve Stücklen
Susset
von Thadden
Tobaben
Frau Tübler
Unertl
Dr. Unland
Varelmann
Vehar Vogel Vogt
Volmer
Wagner (Günzburg)

Dr. Wagner (Trier) Frau Dr. Walz.
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg) Weigl
Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Windelen
Winkelheide
Wissebach
Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel Dr. Wulff
Ziegler
Dr. Zimmermann Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn Dr. Gradl Dr. Kotowski
Lemmer
Müller (Berlin)

Frau Pieser
Nein SPD
Adams
Dr. Ahrens Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid)

Dr. Arndt (Hamburg)

Baack
Baeuchle
Bäuerle
Bals
Barche
Dr. Bardens Batz
Bay
Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge)
Dr. Beermann Berkhan
Berlin
Biermann Böhm
Börner
Frau von Bothmer
Dr. Brand (Pinneberg) Brandt (Grolsheim)
Bredl
Brück
Brünen
Buchstaller
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann Collet
Corterier
Cramer
Dohmann
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Eckerland Dr. Ehmke Frau Eilers Dr. Enders Engholm
Dr. Eppler Esters
Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Folger
Franke (Hannover)

Frehsee, Frau Freyh
Fritsch
Geiger Gertzen Dr. Geßner
Glombig Gnädinger
Dr. Haack
Haage (München)

Haar (Stuttgart)

Haase (Kellinghusen) Haehser
Halfmeier
Hansen Hansing Hauck
Dr. Hauff Dr. Hein Henke
Frau Herklotz
Hermsdorf (Cuxhaven) Herold
Hirsch

(Hessisch Lichten au)

Hörmann (Freiburg) Hofmann
Horn
Frau Huber
Dr. Hupka
Jacobi (Köln/Iserlohn)

Jahn (Marburg)

Jaschke Junghans Junker Kaffka Kater
Kern
Killat
Dr. Koch Koenig Kohlberger
Konrad
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lange
Langebeck
Dr. Lauritzen
Frau Lauterbach
Leber
Lemp
Lemper Lenders Liedtke Löbbert Dr. Lohmar
Lotze
Maibaum Marquardt
Marx (München)

Matthes
Frau Meermann
Meinike (Oberhausen) Metzger
Michels Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Mülheim)

Dr. Müller (München) Müller (Nordenham)
Dr. Müller-Emmert
Dr. Müthling
Neemann
Neumann
Dr. Nölling
Offergeld
Frau Dr. Orth
Frhr. Ostman von der Leye
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 783
Präsident von Hassel Pawelczyk
Peiter Pensky Pöhler Porzner Raffert Ravens Dr. Reischl
Frau Renger
Richter Rohde Rosenthal
Roß
Säckl
Sander Saxowski
Dr. Schäfer (Tübingen) Frau Schanzenbach
Scheu
Schiller (Bayreuth)

Frau Schimschok
Schirmer
Schlaga
Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen) Dr. Schmidt (Krefeld)
Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Schoettle
Schollmeyer
Schonhofen
Schulte (Unna)

Schwabe
Seefeld Seibert Seidel Seifriz Frau Seppi
Simon
Dr. Slotta
Dr. Sperling
Spillecke
Frau Strobel
Strohmayr
Suck
Tallert
Dr. Tamblé
Frau Dr. Timm
Tönjes Vit
Walkhoff
Dr. Weber (Köln) Wehner
Wende Wendt
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Art. I Nr. 8 der Ausschußfassung. Wer hierzu seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Nr. 8 ist mit demselben Stimmenverhältnis wie bisher angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 9 auf. Dazu liegt Ihnen auf Umdruck 5 Ziffer 5 ein Änderungsantrag vor. Über diesen Antrag muß ich zunächst abstimmen lassen. Wird dazu das Wort begehrt? — Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen über den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 5 ab. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieser Änderungsantrag ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.
Wir stimmen über Art. I Nr. 9 in der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Verhältnis wie bisher angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 10 der Ausschußvorlage auf. Wir müssen zuerst über den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 6 abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 10 der Ausschußvorlage ab. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 11 der Ausschußvorlage auf. Wer zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 12 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 7 auf. Zunächst den Änderungsantrag. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 12 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 13 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 8 auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 13 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte um ein Handzeichen.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen ist diese Nummer angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 14 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 9 auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— EnthaFtungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 14 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den 'bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 15 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 10 auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, dien bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 15 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 16 der Ausschußvorlage auf. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Westphal
Dr. Wichert
Wiefel Wienand
Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann
Wolf
Wolfram Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch
Berliner Abgeordnete
Dr. Arndt (Berlin)

Bartsch Bühling Heyen Frau Krappe
Liehr
Löffler
Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Dr. Seume
Sieglerschmidt
FDP
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
Ertl
Frau Funcke Genscher Helms
Jung
Kienbaum Kirst
Kleinert
Dr. Mende Mertes
Mischnick Moersch Ollesch
Peters (Poppenbüll)

Dr. Rutschke
Schmidt (Kempten)

Schultz (Gau-Bischofsheim) Wurbs
Zoglmann
Berliner Abgeordnete Borm
784 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Präsident von Hassel
Ich rufe Art. I Nr. 17 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 11 auf. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den hitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 17 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 18 der Ausschußvorlage und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 12 auf. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 18 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 19 und den Änderungsantrag Umdruck 5 Ziffer 13 auf. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Wir stimmen über die Nr. 19 der Ausschußvorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 20 der Ausschußvorlage auf. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe Art. I Nr. 21 der Ausschußvorlage auf. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.
Ich rufe Art. II, §§ 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir sind damit am Ende der zweiten Lesung. Ich rufe auf zur
dritten Lesung.
In der dritten Lesung hat zunächst der Abgeordnete Burger ums Wort gebeten. Ihm folgt, soweit ich es sehen kann, Herr Minister Arendt.

Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0602128100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf in der dritten Lesung für die CDU/CSU folgende Erklärung abgeben. In einer guten Tradition des Deutschen Bundestages ist heute ein Bruch entstanden. Seit den Septembertagen des Jahres 1950, als der Deutsche Bundestag das Bundesversorgungsgesetz verabschiedete, das erste bedeutende Sozialgesetz dieses jungen Staates, haben sich in sechs Novellen und drei Neuordnungsgesetzen jeweils alle Fraktionen dafür eingesetzt, die Vorlagen der Bundesregierung zu verbessern.

(Zuruf von der FDP: Da war es auch notwendig!)

Die derzeitige Regierungskoalition dagegen hat- den Regierungsentwurf übernommen und das Volumen unverändert gelassen.

(Widerspruch bei den Regierungsparteien.)

Aber nicht nur das: Gewisse notwendige Strukturverbesserungen wurden nicht mit zusätzlichen Haushaltsmitteln gedeckt, sondern die Regierungsfraktionen haben die rund 480 000 Renten der zu 30 % Kriegsbeschädigten um eine D-Mark gekürzt.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Die Mittel wurden also durch einen internen Lastenausgleich beschafft, dies, meine Damen und Herren, im gleichen Monat, in dem die Finanznachrichten des Finanzministeriums berichten, daß die Steuereinnahmen in Bund und Ländern im Monat Oktober um 21,1 % = 1598 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind.
Alle Fraktionen stehen im Wort, die Kriegsopferrenten zum 1. Januar 1970 spürbar zu verbessern. Dabei haben maßgebende Politiker mehrfach klar versprochen, daß die Erhöhung die günstige wirtschaftliche Entwicklung in der zweiten Hälfte des Jahres 1969 berücksichtigen müsse. Der Gesetzentwurf der derzeitigen Koalition, der auf einer linearen Anpassung von 16 % aufbaut, entspricht nicht dem Umfang und Inhalt dieses Versprechens, denn dieser Anpassungssatz liegt 6 % unter der Zunahme des nominellen Bruttosozialprodukts und 10 % unter der Erhöhung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung der letzten drei Jahre.
Fühlbar im Sinne der Zusagen ist dieser Vorschlag der Regierungskoalition auch nicht im Vergleich mit dem Ersten, Zweiten und Dritten Neuordnungsgesetz. Im Jahre 1960 bei einer bescheideneren Finanzlage verbesserte der Deutsche Bundes-. tag im Ersten Neuordnungsgesetz die Leistungen für Kriegsopfer um 1,2 Milliarden DM. Das Zweite NOG hatte drei Jahre später ein Volumen von 1,24 Milliarden DM, und selbst im Jahre 1967 in einer schwierigen Zeit wurden die Grundrenten der Beschädigten im Schnitt um 16 und die Grundrenten der Witwen um 20 % erhöht. Darüber hinaus wurde das Versorgungsgesetz in den letzten Jahren weiterentwickelt durch die Einführung des Berufsschadensausgleichs, des Schadensausgleichs für Witwen, die Einführung eines dynamischen Anrechnungssystems und die Vorschriften über eine periodische Anpassung.
Meine Damen und Herren, auch die heute zu beschließende Dynamisierung kann den Mangel der zu geringen Anpassung nicht kompensieren. Sie dynamisieren ja nicht nur die Renten, sondern Sie dynamisieren damit auch diesen eben aufgezeigten Rückstand.

(Zuruf von der SPD: Den Sie verursacht haben!)

Unberührt von der Dynamisierung bleiben aber
auch viele Härten und Strukturprobleme, so die
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 785
Burger
Kürzung des Schadensausgleichs bei Erreichung des 65. Lebensjahres oder die Pflegeprobleme der Schwerstbeschädigten, das Älterwerden, das Alleinsein der Witwen, die Kürzung der Grundrenten beim Schadensausgleich und manches andere.

(Zuruf von der FDP: Wer hat denn das hereingebracht? Das waren Sie doch!)

Diese Tatsachen erfordern auch in der Zukunft gezielte Hilfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Koalition, Sie haben alle unsere Anträge mit dünner Mehrheit niedergestimmt

(Abg. Wehner: Und Sie hatten sehr dick aufgetragen! Weitere Zurufe von der SPD.)

- ich danke für Ihren brutalen Charme, Herr Professor Schellenberg —(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

und damit unter den Kriegsopfern große Unruhe ausgelöst.

(Widerspruch bei der SPD.)


(rund, „Oje!" zu rufen. Meine Damen und Herren, auch Ihr Zahlenmysterium — so wurde es von den Sachverständigen im Ausschuß genannt — kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß es für manchen nicht einmal zu einer Anpassung von 16 % kommt. Siehe die Witwen, deren Grundrentenerhöhung im Schadensausgleich wieder angerechnet wird! Wenn wir heute in der dritten Lesung zustimmen, dann nicht wegen der ungenügenden Verbesserung, sondern allein um den Kriegsopfern unsere Solidarität zu beweisen. (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)


(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


(Zustimmung bei der CDU/CSU.)


(Aha-Rufe bei der SPD)

Wir haben unsere parlamentarischen Möglichkeiten eingesetzt, aber ein SPD-Sprecher erklärte im Ausschuß gegenüber der Unionsfraktion: Ihr könnt beantragen, begründen und reden, soviel ihr wollt, wir werden nicht mehr geben!

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Mehr Demokratie!)

— Ich höre den Zuruf: „Mehr Demokratie!" So wird die bisher stärkste Opposition in diesem Hause behandelt.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Die geschwollenste Opposition, nicht die stärkste!)

— Herr Wehner, auch Sie können das trotz Ihrer Dialektik nicht zudecken.
Diese Haltung der Koalitionsfraktionen entspricht einer von Ihnen gesetzten Priorität, die nicht die unsere ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie dokumentiert die Pause in Ihrer sozialen Symmetric.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Nachdem in namentlicher Abstimmung der Wille dieser Koalition beurkundet wurde, wird die CDU/ CSU ihre Anträge in der dritten Lesung nicht wiederholen.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Die CDU/CSU bedauert, daß das erste große soziale Gesetzgebungswerk der derzeitigen Koalition

(Abg. Wehner: ... ohne Sie gegangen ist!) leider kein großer Wurf geworden ist.


(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602128200
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Jaschke das Wort.

Günter Jaschke (SPD):
Rede ID: ID0602128300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Freunde in der Fraktion der SPD möchte ich meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, daß der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes sowie die Ergänzungsanträge der beiden Fraktionen nunmehr in der zweiten Lesung mit Mehrheit verabschiedet werden konnten. Ich freue mich ganz besonders, weil es uns durch sehr intensive Beratungen gelungen ist, dieses Gesetz rasch zur Verabschiedung zu bringen, um den Kriegsopfern zu beweisen, daß auch der 6. Deutsche Bundestag zu den Versprechungen steht, die den Kriegsopfern von allen Fraktionen dieses Hohen Hauses und von allen im Bundestag vertretenen Parteien gegeben worden sind. Wenige Wochen nach Bildung der neuen Regierung konnte dieses Versprechen bereits eingelöst werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir sind uns darüber klar, mit diesem Gesetz nicht alle Wünsche erfüllt haben zu können. Doch glaube ich mit gutem Gewissen erklären zu dürfen, daß wir unter Berücksichtigung aller Umstände ein gutes Gesetz zustande gebracht haben, dessen Gesamtvolumen, wie hier ja wiederholt erklärt wurde, abgestellt auf das Haushaltsjahr 1970, insgesamt 938 Millionen DM beträgt.
Es wäre jedoch nicht richtig, wenn wir unter diesem zwar auch beachtlichen Volumen die Beschlüsse des Hohen Hauses werten wollten. Vielmehr muß gesehen werden, daß die gefaßten Beschlüsse den Rahmen eines normalen Anpassungsgesetzes insofern weit übersteigen, als auch sehr bedeutsame strukturelle Veränderungen und vor allem die Dynamisierung beschlossen worden sind. Neben der Anhebung der Witwenversorgung auf 60 v. H. der Rentenbezüge eines erwerbsunfähigen Beschädigten — eine seit vielen Jahren von den Kriegsopfern er-
786 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Jaschke
hobene Forderung — möchte ich besonders die Einführung einer neuen Anpassungsklausel erwähnen. Mit dieser Klausel ist ein Wendepunkt in der Geschichte der Kriegsopferversorgung erreicht worden, wie es Professor Schellenberg erklärt hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die neue Fassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes stellt klar, daß nicht nur die Renten, sondern auch weitere Leistungen, wie für Kleiderverschleiß usw., für die Kriegsopfer entsprechend der Entwicklung der Bestandsrenten in den gesetzlichen Rentenversicherungen jährlich angepaßt werden. Damit glauben wir den Kriegsopfern endlich die oft so unwürdigen Auseinandersetzungen um ihre verdienten Leistungsverbesserungen erspart zu haben.

(Beifall bei der SPD.)

Die lineare Erhöhung der Renten, die heute verschiedentlich als zu gering kritisiert wurde, kann nur im Zusammenhang mit dieser Anpassung gesehen werden. Das hat wohl auch die CDU/CSU erkannt; denn sonst hätte sie in der Berliner Sitzung nicht so lange gezögert und dieser Dynamisierung praktisch nur unter Druck zugestimmt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Rasner: Wer kann uns denn unter Druck setzen?)

— Warum haben Sie denn so lange gezögert?

(Beifall bei der SPD.)

Warum haben Ihre Freunde denn gesagt: Wir müssen erst einmal in Bonn rückfragen, ob wir das dürfen? Erst dann haben sie doch zugestimmt.

(Abg. Franke [Osnabrück] : Wir wollten eine bessere Formel!)

— Haha, das ist schön!
In der Vergangenheit haben die Kriegsopfer oft drei Jahre und länger warten müssen. Jetzt wird Jahr um Jahr und Zug um Zug die Rente verbessert. Das sollte man nicht unterschätzen. Dies führt dazu, daß die Kriegsopfer bereits ab 1. Januar 1971 wieder höhere Rentenleistungen erhalten werden. Hierfür werden voraussichtlich weitere 315 Millionen DM, also insgesamt 1243,2 Millionen DM, Mehraufwendungen notwendig sein. Die für eine Anpassung im Jahre 1972 vorausschätzbaren Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 688 Millionen DM, insgesamt also 1606,9 Millionen DM. Für 1973 sind es 1193 Millionen DM, insgesamt also 2103,5 Millionen DM. Die Zusammenfassung dieser Summen, die mehr als 5 Milliarden DM ausmacht, muß man doch sehen.
Wie bereits in der Debatte erwähnt wurde, sind diese enorm hohen Beträge in der mittelfristigen Finanzplanung noch zu verkraften. Alle weitergehenden Anträge hätten unter Umständen, weil nach unserer Meinung unsolide, zu finanziellen Schwierigkeiten führen müssen, und das wollen wir nach den Erfahrungen von 1965/66 doch sicherlich nicht.
Es war uns ein besonderes Anliegen — das möchte ich darüber hinaus betonen —, den Belangen der Schwerstbeschädigten gerecht zu werden. Durch eine stärkere Anhebung der Schwerstbeschädigtenzulage und die Einführung einer sechsten Stufe für diese Leistungen sowie durch die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung für Witwen von Empfängern einer Pflegezulage nach Stufe 3 soll dies bezweckt werden. Wohl alle Fachleute und Ausschußmitglieder werden in dieser Hinsicht von den Ausführungen in der Sachverständigenanhörung in Bonn beeindruckt und überzeugt worden sein.
Wir glauben unter Abwägung aller Umstände und Bedürfnisse ein gerechtes Gesetz vorgeschlagen zu haben und sind überzeugt, daß auch die Opposition, wie soeben mein Vorredner erklärt hat, diesem Gesetz ihre Zustimmung nicht versagen wird. Ich hoffe, daß ebenso die betroffenen Kriegsbeschädigten, die Kriegerwitwen und -eltern diese schon in bezug auf die Dynamisierung einmaligen und optimalen Leistungen begrüßen und würdigen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602128400
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten) für die Fraktion der Freien Demokraten.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602128500
Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich mit großer Freude feststellen, daß es heute doch noch gelungen ist, vor Ende des Jahres 1969 die Anpassung in diesem Hause einstimmig, wie es aussieht, zu verabschieden. Wir begrüßen das ganz besonders deshalb, weil der Gesetzentwurf, der dem Hohen Hause als Ausschußdrucksache vorgelegt worden ist und jetzt verabschiedet werden wird, genau dem entspricht, was wir Freien Demokraten im Frühjahr dieses Jahres an Vorstellungen über die Weiterentwicklung und Anpassung in der Kriegsopferversorgung hatten. Die Vorlage entspricht einmal in der Größenordnung genau dem, was wir damals glaubten für 1970 einsetzen zu können. Sie entspricht zum zweiten im Anpassungssatz — wenn auch mit unterschiedlichen Anhebungen — von 20,6 % dem Volumen von 20 %, das wir damals als unsere Vorstellung dem Hohen Hause vorgetragen haben. Zum dritten entspricht die Tatsache, daß auf Antrag der Regierungsfraktion der § 56 zu einem Dynamisierungsparagraphen geworden ist, unserer schon seit langem vorgetragenen Vorstellung, die Kriegsopferrente zu dynamisieren und jährlich nach der Rentenformel anzupassen.
Ferner begrüßen wir, daß auch der Zeitpunkt eingehalten werden konnte. Hier möchte ich namens meiner Fraktion der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesfinanzminister und dem Bundesarbeitsminister, Dank sagen dafür,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

daß der Bericht dem Hause so schnell nach der Regierungsbildung vorgelegt und damit heute eine der Prioritätsvorstellungen in der Regierungserklärung im sozialpolitischen Bereich fast vollinhaltlich schon erfüllt werden konnte.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rasner: Fast!)

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 787
Schmidt (Kempten)

— Fast vollinhaltlich schon erfüllt werden konnte.

(Abg. Franke [Osnabrück]: Fast!)

— Fast vollinhaltlich schon erfüllt werden konnte. Nunmehr ist der Weg, Herr Kollege Franke, für die Ausfüllung des „fast" frei. Wir haben die Dynamisierung, wir haben die Anpassung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollten nur das „fast" festhalten!)

Jetzt können wir im Kriegsopferrecht im nächsten Jahr in Ruhe an die Fragen herangehen, die dort strukturmäßig zweifellos noch zu lösen sind. Darüber sind wir uns wohl alle in diesem Hohen Hause klar. Wir haben aber die Anpassungsmöglichkeiten; wir haben die Mittel dafür für die Zukunft festgelegt.
Ich glaube, wir werden dafür auch das Verständnis der Kriegsopfer finden, ja, ich bin mir dessen sogar sicher, weil es auch für die Kriegsopfer eine wesentlich beruhigendere Situation ist, wenn sie wissen, daß sie Jahr für Jahr in die Entwicklung miteinbezogen werden, als wenn, wie es in der Vergangenheit der Fall war, jedesmal eine große Diskussion in der Öffentlichkeit über die Schwierigkeiten der Bereitstellung der Mittel stattfindet. Das wird in Zukunft nicht mehr notwendig sein.
Der Weg ist jetzt frei für die weitere gute Zusammenarbeit mit den Kriegsopferverbänden, denen ich für die Mitarbeit an dieser Novelle und für die Sachverständigenanhörung von dieser Stelle aus ebenfalls danken möchte. Der Weg ist frei für die Lösung der Strukturfragen, und wir haben das noch zum richtigen Zeitpunkt entsprechend der Regierungserklärung,

(Abg. Rasner: Fast!)

entsprechend den Vorstellungen, die die FDP vor einem Dreivierteljahr entwickelt hatte, erreicht. — Damals sind die Dinge an dem von Ihnen vertretenen Teil der Bundesregierung gescheitert, Herr Kollege Rasner. Wir haben das noch erreicht.

(Abg. Rasner: Fast!)

Deshalb stimmen wir Freien Demokraten mit Freude der jetzigen Vorlage zu.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602128600
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0602128700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Vor Abschluß der dritten Lesung des Ersten Anpassungsgesetzes in der Kriegsopferversorgung möchte ich nicht versäumen, diesem Hohen Hause und insbesondere den beteiligten Ausschüssen Dank zu sagen für die zügige und intensive Beratung dieses Gesetzes. Sie haben damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Kriegsopfer so schnell wie irgend möglich in den Genuß der schon in der vergangenen Legislaturperiode in Aussicht gestellten fühlbaren Leistungsverbesserungen gelangen. Mit dieser eindrucksvollen und entschlußfreudigen Handlungsweise haben Sie gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, daß auch der 6. Deutsche Bundestag gewillt ist, die Rechte der Kriegsopfer zu wahren und ihre für die Allgemeinheit gebrachten Opfer gebührend zu würdigen.
Ich bin sicher, daß dadurch den Kriegsopfern bewußt geworden ist, daß sie auch in Zukunft mit einer gerechten Behandlung ihrer Anliegen rechnen können. Dies um so mehr, als nunmher mit der Neufassung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes, die die jährliche Anpassung der Rentenleistungen zum Inhalt hat, den Kriegsopfern das Gefühl genommen worden ist, stets aufs neue um die Anerkennung ihrer berechtigten Ansprüche kämpfen zu müssen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es ist sehr zu begrüßen, daß mit bedeutsamen Beschlüssen dieses Hohen Hauses zugleich auch die wesentlichsten Punkte, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober zur Frage der Kriegsopferversorgung herausgestellt hat, erfüllt worden sind.
Anläßlich der ersten Lesung dieses Gesetzes habe ich Ihnen mitgeteilt, daß die Bundesregierung die Frage einer laufenden Anpassung der Kriegsopferrenten noch prüfen werde. Heute kann ich Ihnen sagen, daß sich auch die Vorstellungen der Bundesregierung über eine jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten mit den Beschlüssen, die Sie heute gefaßt haben, durchaus decken. Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der so gewählte Weg geeignet ist, den Kriegsopfern eine wertbeständige Versorgung zu sichern.
Allerdings glaube ich sagen zu dürfen — auch die heutige Debatte hat es gezeigt —, daß es weder die Absicht des Deutschen Bundestages noch die der Bundesregierung ist, damit die Frage der Kriegsopferversorgung in der Zukunft als erledigt zu betrachten. Vielmehr werden wir auch weiterhin bemüht sein, das Kriegsopferrecht entsprechend den Erfordernissen der Zeit und der Gegebenheiten weiterzuentwickeln. Wir sind uns bewußt, daß es noch zahlreiche Wünsche gibt, auf deren Erfüllung die Kriegsopfer warten. Trotzdem bin ich überzeugt, daß dieses Gesetz mit seinem sehr beachtlichen finanziellen Volumen und seinen bedeutsamen Auswirkungen für die Zukunft die Anerkennung der Kriegsopfer finden wird.
Es erfüllt mich mit großer Genugtuung, daß es durch unsere gemeinsamen Bemühungen gelungen ist, im Rahmen der von der Bundesregierung für die Verbesserung der Rentenleistungen bereitgestellten Mittel Lösungen zu finden, die auch den besonderen Problemen bestimmter Personengruppen unter den Kriegsopfern gerecht zu werden vermögen. Hierbei denke ich insbesondere an die Anhebung der Witwenrenten auf 60 vom Hundert der Rentenleistungen eines erwerbsunfähigen Beschädigten und die verstärkte Erhöhung sowie den weiteren Ausbau der Schwerstbeschädigtenzulage. Ich halte es für ein Gebot der Gerechtigkeit, daß wir gerade dem Los der Schwerstbeschädigten unsere besondere Aufmerksamkeit widmen. Auch die Verbesserung
788 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Bundesminister Arendt
I der Hinterbliebenenversorgung für Witwen von Empfängern einer Pflegezulage mindestens nach Stufe III möchte ich in diesem Zusammenhang hervorheben.
Meine Damen und Herren! Entsprechend meiner Ankündigung bei der ersten Lesung dieses Gesetzes konnte Ihnen die Bundesregierung nunmehr auch den Nachtrag zum Kriegs- und Wehrdienstopferbericht 1969 über die Situation im Bereich der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern vorlegen. Ich hoffe, daß dieser Bericht Ihnen über viele Fragen Aufschluß gibt, mit denen Sie in Ihrer parlamentarischen Arbeit auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung befaßt werden. Wenn auch in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung durch die Bundesregierung nicht mehr besteht, so werde ich gleichwohl bemüht bleiben, zu gegebener Zeit den gesetzgebenden Körperschaften über die Situation der Kriegs- und Wehrdienstopfer zu berichten.
Im übrigen versichere ich Ihnen, daß ich nach Verabschiedung des Gesetzes im engen Einvernehmen mit den Ländern alles tun werde, damit dieses Gesetz möglichst rasch durchgeführt wird und die Kriegsopfer bald ihre erhöhten Bezüge erhalten. Die für die Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verordnungen werden in meinem Hause bereits vorbereitet. Ich hoffe, daß sie bald von der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602128800
Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in der dritten Beratung und damit zur Schlußabstimmung. Ich rufe in dritter Beratung das gesamte Gesetz, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Ich bitte um die Enthaltungen. — Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen ist das Gesetz angenommen.
Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über die Ausschußempfehlung, die Sie auf Seite 5 Ihrer Vorlage in den Ziffern 2 und 3 finden. Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Zu dem Punkt 12 b der Tagesordnung, den wir in die Aussprache einbezogen haben, wird vorgeschlagen, diesen Bericht an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu überweisen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
— Drucksache VI/8 — a) Bericht des Haushaltsauschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/164 —Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kassel)

b) Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuß)

— Drucksache VI/149 —Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kellinghusen)


(Erste Beratung 10. Sitzung)

Herr Abgeordneter Haase (Kassel), wünschen Sie als Berichterstatter zu Punkt a) das Wort zu einer Ergänzung des Schriftlichen Berichtes? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zu Punkt b). Wünschen Sie, Herr Haase (Kellinghusen), eine Ergänzung? — Das ist nicht der Fall.
Wir treten dann ein in die zweite Beratung. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich darf Sie bitten, die Drucksache VI/149 zur Hand zu nehmen. Ich rufe zur Abstimmung die Art. 1 und 2, Einleitung und Überschrift auf. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Bevor wir in die Schlußabstimmung eintreten, darf ich bitten, daß sich die Damen und Herren Kollegen setzen, damit wir eine genaue Übersicht haben über das, was gegenwärtig abgestimmt wird.

(Anhaltende Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, wir wollen heute in den Beratungen weiterkommen und möglichst bald einen Abschluß finden. Ich darf Sie also bitten, Platz zu nehmen!

(Beifall.)

Wir stimmen in der dritten Beratung über die Vorlage ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wer der Ausschußempfehlung der Drucksache VI/149 unter Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (23. ÄndG LAG)

— Drucksache VI/119 —
Das Wort zur Begründung in erster Beratung hat der Herr Abgeordnete von Fircks.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 789

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0602128900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat sich entschlossen, diesen Initiativantrag vorzulegen, um die Gesetzgebung betreffend Vertriebene und Flüchtlinge voranzubringen. Zwei Probleme bedürfen hier einer schnellen Beratung und Verabschiedung. Das ist einmal das Problem der Anpassung der Unterhaltshilfe, die nach einem Beschluß des 5. Bundestages mit einer Aufbesserung des Selbständigenzuschlags gekoppelt sein soll. Die fortschreitende Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge ist ein Gebot, das sich daraus ergibt, daß die Mittel, die dafür seinerzeit bereitgestellt wurden, nicht ausgeschöpft sind. Eine fortschreitende Gleichstellung wird dadurch ermöglicht.
Die Anpassung der Unterhaltshilfe, die, wenn ich so sagen darf, auf Grund der früheren Praxis routinemäßig spätestens zum 1. Juni fällig gewesen wäre, kann jetzt schneller vollzogen werden, da die Ausrechnung der Rentenerhöhungen heute überall viel schneller elektronisch durchgeführt wird. Früher lag das Ergebnis meist erst im April vor. Da es jetzt sehr viel früher vorliegt, kann dem berechtigten Anliegen, nicht so lange warten zu müssen, entsprochen werden. Selbst wenn eine Regierungsvorlage Ende Januar gekommen wäre, wäre die Verabschiedung eines Gesetzes, das zum 1. März in Kraft getreten wäre, auf Grund der Ihnen bekannten und auch vorgestern angesprochenen Probleme im Zusammenhang mit einer Änderung der Geschäftsordnung für die Einbringung von Gesetzen durch die Bundesregierung nicht möglich gewesen.
Wir meinen, daß die Fortschreibung der Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen vor allen
Dingen deswegen eilbedürftig ist, weil dadurch, daß
jetzt weitere Sperren, die früher eingebaut waren,
aufgehoben werden können, sehr viel Verwaltungsarbeit eingespart wird. Die Lastenausgleichsämter
können nun sehr viel schneller arbeiten, unnütze
Arbeit fällt weg. Die Annahme unseres Antrags
würde sowohl eine Zeit- als auch eine Arbeitsersparnis einbringen. Wir haben die Erhöhung auf den von
uns übersehbaren Betrag von 700 Millionen DM in
etwa abgestimmt, der zusätzlich zu den bereitgestellten 2,6 Milliarden DM zur Verfügung steht. Sie
ersehen aus dem Antrag, daß sich die CDU/CSU-
Fraktion einer sehr verantwortungsbewußten Zurückhaltung befleißigt hat. Wir meinen, daß, wer
schnell gibt, doppelt gibt. Wir glauben, daß es falsch
wäre, jetzt irgendwelche Absichtserklärungen abzugeben, die dann in den Zahlen, die uns die Ministerien in ihren Berichten geben, keinen Rückhalt finden. Wir werden bei den Ausschußberatungen
selbstverständlich für eine Ausweitung stimmen,
wenn das vorgelegte Zahlenmaterial dies gestattet.
Wir sind auch offen für eine Beratung weiterer Probleme, wenn sie sich im Rahmen der Ausschußberatungen als zwingend und sofort lösbar erweisen.
Ich möchte Sie, da ich glaube, daß es im Interesse aller liegt, wenn ich meine Begründung abkürze, bitten, manche Einzelmotive der schriftlichen Begründung zu entnehmen. Ich darf vielleicht nur noch erwähnen, daß die Erhöhung der Unterhaltshilfe für ein Ehepaar um 40 DM unserer Meinung nach das Mindestmaß dessen ist, was bei der Anpassung an die Teuerung und Erhöhung auf anderen Gebieten, für die der Staat zuständig ist, gewährt werden muß. Auf der anderen Seite ist es im Hinblick auf einen verantwortungsbewußten Umgang mit dem Fonds notwendig, das Gleichgewicht zwischen den uns notwendig erscheinenden Sozialleistungen und den berechtigten Ansprüchen derer, die auf die Hauptentschädigung angewiesen sind, aufrechtzuerhalten.
Ein besonderes Schwergewicht — ich hatte das eingangs schon erwähnt — bildet in unserem Initiativantrag die Fortentwicklung des Zuschlags für die ehemals Selbständigen, wie er bereits im 5. Deutschen Bundestag als eine Notwendigkeit angesprochen wurde. Wir entsprechen damit auch einem entscheidenden Anliegen der Verbände, das öfters zum Vortrag gekommen ist, gerade auch in den letzten Tagen wieder durch ein Schreiben des Präsidenten des Bundes der Vertriebenen an den Bundesinnenminister. Die Formulierung, die wir gefunden haben und die wir Ihnen vorschlagen, soll zugleich auch der bisher eingetretenen Nivellierung entgegenwirken und die Leistung stärker an den Sozialstatus vor der Schädigung anpassen.
Wir sind bemüht gewesen, in der fortschreitenden Gleichstellung der Flüchtlinge einen, wie wir meinen, möglichst großen Schritt voran zu tun, ohne neue Fondsmittel zu beanspruchen. Sie wissen, daß für die 2,6 Milliarden DM 1 Milliarde DM aus dem Fonds für Vertriebene bereitgestellt wurde. Die Vertriebenen, für die diese Mittel ursprünglich vorgesehen waren, erwarten sowieso, daß der Betrag dem Fonds eines Tages aus Haushaltsmitteln zurückerstattet wird. Wir wissen wir sind uns darin mit Sicherheit mit dem ganzen Hause einig —, daß eine volle Gleichstellung auch hier erfolgen muß, sobald die dafür vorgesehenen Mittel tatsächlich vorhanden sind und nachgewiesen werden. Wir meinen aber, daß sofort das getan werden muß, was, ohne jetzt neue Haushaltsmitel in Anspruch zu nehmen, in verantwortungsbewußter Weise geschehen kann.
Zu der Kostenfrage darf ich nur noch sagen: Die ganzen Leistungen für die Sowjetzonenflüchtlinge beanspruchen keine Bundesmittel. Die Verbesserung der Unterhaltshilfe ist, wie ich schon ausführte, unvermeidbar im Zusammenhang mit der Anpassung dieser Leistung an die anderen Leistungen, die wir auf dem Sozialsektor gemacht haben. Von den daraus entstehenden Kosten gehen ja drei Sechstel zu Lasten des Fonds, zwei Sechstel zu Lasten der Länder und nur ein Sechstel zu Lasten des Bundes. Das ist also kein Betrag, der keineswegs irgendwie ein Problem darstellen dürfte.
Ich darf namens der CDU/CSU-Fraktion bitten, unseren Initiativantrag dem Innenausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen.

(Beifall bei der CDU/ CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602129000
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört. Ich eröffne die Aussprache zur ersten Lesung. Das Wort dazu hat Herr Dr. Hupka erbeten. Ich erteile Herrn Dr. Hupka das Wort.
790 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0602129100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit einigen allgemeinen Bemerkungen begnügen und die Einzeldarstellung der Aussprache im Ausschuß vorbehalten.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes wird, so meinen meine Freunde und ich, nur Verwirrung und Unordnung gestiftet, nicht aber den Betroffenen unmittelbar und schnell geholfen. Überdies widerspricht dieser Entwurf der CDU/CSU-Fraktion dem Antrag des eigenen Fraktionsvorsitzenden, alle ausgabewirksamen Vorhaben bis zur Vorlage des neuen Haushalts zurückzustellen.

(Beifall bei der SPD.)

Anstatt den Lastenausgleich endlich durchsichtiger und damit für die Betroffenen zugleich praktikabler zu machen, werden Novellierungsvorschläge unterbreitet, die bereits den Drall zur weiteren Novellierung in sich tragen. Anstatt wirklich eine Gleichstellung von Flüchtlingen und Vertriebenen hieb-und stichfest durchzusetzen, werden neue, wenn auch verbesserte Abstufungen bei der Einkommens- und Vermögensgrenze des Einundzwanzigsten Lastenausgleichsänderungsgesetzes empfohlen. Das Ungeheuerlichste ist, so meine ich, daß die Terminierung der Anpassung der Unterhaltshilfe zum 1. März 1970 statt zum 1. Juni 1970 die Betroffenen geradezu verärgern muß, weil sie zuerst zusätzlich etwas erhalten, was sie nachher wieder abgezogen bekommen.
Zu fragen bleibt auch, warum das Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz mit einer Verbesserung der 21. Lastenausgleichsnovelle in ein Paket gepackt worden ist .Das Tempo, das uns hier von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt wird, entspricht eher dem Motto „Seid nett zueinander", und dies zu Weihnachten besonders, als daß es um im Bild zu bleiben — dem benutzten Fahrzeug und der gegebenen Straßenlage entspricht. Hier ist ebenso rasch wie unüberlegt dies und das, nur damit wieder einmal eine Lastenausgleichsnovelle des Bundestages den Bundestag passiert, zusammengetragen und zusammengebraut worden in der Gewißheit, daß morgen oder übermorgen die nächste Novelle fällig werde. Je mehr Novellen, um so besser. Das aber ist ein sträflicher Irrtum. Diese Methode kann nur zur Folge haben, daß sich hier in diesem Hohen Hause und draußen beim Staatsbürger eine Verdrossenheit breitmacht und der fatale Eindruck entsteht, als hätten es die Vertriebenen und Flüchtlinge besonders gut; denn in regelmäßigen Abständen würden sie mit Lastenausgleichsnovellen bedacht. Nichts gegen, sondern alles für eine Verbesserung der bisherigen Gesetzgebung, aber diese muß fundiert sein und darf nicht Flickwerk bleiben.
Die CDU/CSU bietet uns eine neue Verkomplizierung der ohnehin schon komplizierten Materie an und beschleunigt eine Änderung, ohne erst einmal die Lagebeurteilung — Eingang der Anträge usf. — abzuwarten. Wäre diese Lagebeurteilung heute bereits möglich, dann wäre es angebracht und notwendig, sich Gedanken darüber zu machen, wie die Einkommens- und Vermögensbegrenzung bei der 21. Lastenausgleichsnovelle überhaupt wegfallen oder ob man wenigstens das nicht existenztragende Einkommen mit dem existenztragenden Einkommen gleichziehen könnte. Dazu das eine oder das andere tun zu können, fehlen uns heute einfach der Überblick und die finanziellen Berechnungsgrundlagen. Im Laufe des Jahres 1970 sollten wir hier klarer sehen und daraus dann gesetzgeberische Folgerungen ziehen. Im Dezember 1969 kann man leider nur die Geräuschmaschine ankurbeln.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

„Unter den denkbaren Möglichkeiten einer Novellierung des Lastenausgleichs ist der vorliegende Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes die schlechteste". Dieses Urteil stammt nicht aus parteipolitischer Sicht, sondern von einem Experten. Er wollte damit sowohl die Verquickung von Unterhaltshilfe-Anpassung und Änderung der 21. Lastenausgleichsnovelle treffen als auch die nach wie vor gegebene Ungleichstellung von Flüchtlingen und Vertriebenen und den geradezu peinlichen Anreiz zu einer weiteren Verbürokratisierung und Verdunklung des gesamten Lastenausgleichs.
Die sozialdemokratische Fraktion beantragt daher die Überweisung der Drucksache VI/119 an den zuständigen Ausschuß, um dort nach eingehender Überprüfung und nach entsprechenden Vorlagen von Regierungsentwürfen zu den völlig verschieden gelagerten Problemkreisen des uns heute vorliegenden Antrags im Interesse der Geschädigten, also der unmittelbar von einer Novellierung Betroffenen das Bestmögliche zu erreichen.

(Beifall bei der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602129200
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602129300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige wenige Bemerkungen zu der Vorlage der CDU/CSU seitens der FDP. Herr Kollege Fircks, ich habe es 'begrüßt, daß Sie in Ihrer Begründung davon ausgingen, die Gesetzgebung müsse vorangetragen werden, und das sei hier nun ein solcher Wunsch der Opposition. Allerdings habe ich ein bißchen mehr den Eindruck, daß hier nun plötzlich etwas aus dem Sündenregister der Vergangenheit auf den Tisch gelegt wird. Denn ich kann mich noch sehr gut erinnern, daß insbesondere die Fragen der Gleichstellung der Sowjetzonen-
Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen in diesem Hause und von der jetzt einen Antrag vorlegenden Opposition nicht sehr freundlich behandelt wurden. Ich kann mich noch sehr gut an den Kampf erinnern, überhaupt eine 21. Sozialnovelle hier vorzulegen. Ich kann mich noch sehr gut an die Regierungserklärung seinerzeit erinnern, die gar nichts davon wissen wollte, und an die vielen Entschließungsanträge, die hier seitens der FDP gestellt werden mußten, damit wenigstens eine 21. Novelle kam. Hier ist also zweifellos bei der jetzigen Opposition ein Nachholbedarf vorhanden. Wir begrüßen es, daß
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 791
Schmidt (Kempten)

I Sie nun etwas nachholen wollen, was Sie vielleicht schon in der Vergangenheit hätten vorziehen können.
Meine zweite Bemerkung betrifft den Inhalt dieser Novelle, insbesondere die Bereiche, die die 21. Novelle sozusagen ausweiten sollen. Wie dieser Inhalt beurteilt wird, sagt wohl am besten ein Beschluß der Betroffenen. Ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren, daß der Rechts- und Sozialausschuß des Bundes der Mitteldeutschen, der bei der Vorbereitung dieser Novelle anscheinend überhaupt nicht gefragt worden ist, in seiner gestrigen oder vorgestrigen Sitzung gesagt hat: Der Bund der Mitteldeutschen lehnt deshalb die Gesetzesvorlage zu diesem Punkt ab. — Das ist all das, was mit Einkommensgrenzen und diesen Dingen zu tun hat. Also scheint die Weihnachtsüberraschung, die Sie mit dem Antrag machen wollten, auch nicht ganz gelungen zu sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602129400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Fircks?

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0602129500
Herr Kollege Schmidt, geben Sie mir recht, daß das volle Zitat dahingehend lautet, daß der Bund der Mitteldeutschen die Regelung als unzureichend ablehnt, daß also die Entschließung nur sagen will: wir möchten mehr haben in den einzelnen Bereichen, und nicht, daß man die Regelung als solche ablehnt?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602129600
Sie lehnen natürlich
nicht ab, einen Schritt weiter zu tun, aber lehnen die Methode ab, genauso wie wir sie immer abgelehnt haben.

(Abg. Dr. Czaja: Haben Sie eine bessere Methode?)

Am interessantesten war aber wohl — und das sollte einmal gesagt werden , daß selbst der Präsident des Bundes der Mitteldeutschen die von der Opposition vorgelegte Novelle erst gesehen hat, als sie ausgedruckt war, obwohl er ein Mitglied Ihrer Fraktion ist, meine Damen und Herren. Immerhin eine interessante Entstehungsgeschichte dieser Vorlage.
Nun zur Sache selbst! Wir Freien Demokraten waren immer der Meinung — und die Regierungserklärung der jetzigen Bundesregierung hat das ebenfalls deutlich gemacht —, daß es notwendig ist, für die Sowjetzonenflüchtlinge eine rechtliche Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen zu verankern. Das steht in der Regierungserklärung. Wir begrüßen es, daß die Opposition hier Anregungen gegeben hat. Wir sehen diese Anregungen aber nur als eine Ausweitung der 21. Novelle, der Sozialnovelle, an, nicht als das, was geschehen muß, was dieses Hohe Haus verabschieden muß und was zweifellos im Rahmen der zu erarbeitenden Regierungsvorlage für die Beratungen der 23. Novelle und der von der Bundesregierung vorzulegenden Novelle noch klar und deutlich festzulegen ist: daß ein Rechtsanspruch für Sowjetzonenflüchtlinge wie für Heimatvertriebene in gleicher Weise verankert, daß seine Realisierung im Rahmen der materiellen Möglichkeiten nach sozialen Punktsystemen durchgeführt werden kann, daß aber keinesfalls mit Sozialnovellen der Bereich der Sowjetzonenflüchtlinge abgedeckt werden kann. Denn auf der anderen Seite haben wir im Lastenausgleich einen Rechtsanspruch. Zweierlei Maß geht hier auf die Dauer nicht. Ihr Vorschlag würde weiter den Weg der Sozialnovellen gehen. Die Regierungserklärung und auch die Vorstellungen, die wir Freien Demokraten immer gehabt haben, werden den Weg zur rechtlichen Gleichstellung gehen. Ich bin sicher, daß die Novelle, die die Bundesregierung vorlegen wird, hier bereits andere Weichen stellt, als das Ihr Entwurf tun will. Wir werden im Ausschuß dann das Beste aus allem machen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602129700
Das Wort hat der Abgeordnete Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0602129800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich in der Aussprache zur ersten Lesung zu Wort gemeldet, um zwei Mißverständnissen vorzubeugen, vor allem, um diese Gefahr durch eine zu rasche Behandlung dieser Novelle zu verhindern. Erstens hat der Herr Kollege Dr. Hupka auf die Verwirrung hingewiesen, die durch die Belastung des Bundeshaushalts eintrete. Es ist verständlich, daß neu zu uns stoßende Kollegen die schwierige Materie des Lastenausgleichsgesetzes nicht voll beherrschen. Ich möchte mir aber doch den Hinweis gestatten, daß es im Sinne einer raschen Lösung und auch im Sinne der raschen Behandlung dieser Materie in dem zuständigen federführenden Ausschuß und im Haushaltsausschuß notwendig ist, schon jetzt darauf hinzuweisen, daß die Leistungen von Bund und Ländern gesetzlich in einem Plafond, nämlich in Art. 6 des Lastenausgleichsgesetzes, verankert sind und daß dieser Gesetzentwurf natürlich keine Überschreitung dieses Plafonds vorsieht. Insofern ist der Bundeshaushalt unmittelbar in keiner Weise davon betroffen. Das ist das erste, was eindeutig festgestellt werden muß.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Zweitens muß festgestellt werden, daß der unmittelbar betroffene Wirtschafts- und Finanzplan des Bundesausgleichsamts in der vergangenen Woche einstimmig — also auch mit den Stimmen der SPD — angenommen worden ist und bereits Ansätze zumindest zur Anhebung der Unterhaltshilfe — wir haben vorgesehen, das auch auf die Entschädigungsrenten auszudehnen enthält. Im übrigen ermöglichen die Differenzierung und die Elastizität des Wirtschafts- und Finanzplans des Bundesausgleichsamts die Unterbringung der entsprechenden Summen. Das wurde zur Befriedigung aller Fraktionen vom Präsidenten des Bundesausgleichsamts festgestellt.
Ich möchte daher bitten, die Beratung der Novelle nicht auf Grund dieser vielleicht ein falsches Licht auf die Novelle werfenden Formulierungen aufzuhalten. Eines müssen Sie wissen: Wer rasch gibt,
792 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Dr. Czaja
gibt doppelt. Die Lastenausgleichsberechtigten sind weiß Gott ebenso wie die übrigen Geschädigten und Kriegsopfer berechtigt, bald zu wissen, was sie bekommen.
Nun zu dem zweiten Punkt, meine Damen und Herren. Mein verehrter Kollege von den Freien Demokraten hat gesagt, es bestünde ein Nachholbedarf. Wir haben, um keine Wahlgeschenke zu machen, hier nicht vorzeitig Vorlagen eingebracht. Wir sind aber — das möchte ich noch einmal feststellen — hier die ersten gewesen, die klar und ausformuliert dargelegt haben, was gewollt ist. Ich hoffe, daß Sie uns bei diesem Nachholverfahren unterstützen. Alle Erklärungen, daß bestimmte Leistungen nicht ausreichend seien, besagen gar nichts, solange hier keine Formulierungen vorgelegt werden, aus denen klar wird, wofür man eintritt und was man will.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Woher haben Sie denn den formulierten Antrag bezogen?)

— Herr Kollege Dr. Schäfer, wir sind ziemlich erfahren, was das Lastenausgleichsrecht angeht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben uns natürlich mit den verschiedenen Fachleuten zusammengesetzt. Wir haben ein offenes Ohr für das, was die Verbände sagen. Wir wissen auch, was in den Verbänden gesprochen wird und was sie wünschen. Aber wir sind Parlamentarier genug, um zu wissen, was dem Lastenausgleich not tut, und eben das haben wir hier beantragt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Herr Kollege Schmidt (Kempten) hat ausgeführt, daß man noch weitergehen müsse, insbesondere bei der Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge. Wir meinen, daß diejenigen Familien mit zwei Kindern, die 2000 DM Einkommen haben, endlich auch die Hauptentschädigung für Sowjetzonenflüchtlinge ausgezahlt bekommen sollten. Die bürokratischen Bremsen müssen hier gelöst werden. Wenn das vollzogen ist, werden wir weitergehen.
Wenn Vorschläge gemacht werden, hier sofort weiterzugehen, so muß ich dazu sagen, daß dann natürlich eine Konkurrenzsituation zwischen den Lastenausgleichsgeschädigten, und zwar den Vertriebenen auf der einen Seite und den Kriegssachgeschädigten auf der anderen Seite, und den Sowjetzonenflüchtlingen entsteht. Der Kollege Fircks hat sich klar dafür ausgesprochen, daß zugunsten der Gleichstellung der Sowjetzonenflüchtlinge aus dem für die Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten vorgesehenen Volumen 1 Milliarde DM zur Verfügung gestellt wird. Dieses Volumen war bereits 1951 in dieser Größenordnung vorgesehen, zu einer Zeit also, in der das Bruttosozialprodukt etwa ein Fünftel des heutigen Bruttosozialproduktes ausmachte. Wenn Sie mehr wollen — hier möchte ich an die Ausführungen des Kollegen von Fircks anknüpfen —, so kann ich Ihnen nur sagen: Es ist Aufgabe derer, die den von uns vorgeschlagenen Weg kritisieren, zu beantragen — ich möchte an die Regierung appellieren, an diese Aufgabe heranzugehen
daß dem Fonds aus Haushaltsmitteln die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit das geschieht, was Herr Schmidt will. Solange Herr Schmidt diesen Antrag aber nicht stellt, ist eine Kritik an der CDU, die hier Roß und Reiter und Zahlen genannt sowie Anträge gestellt hat, nicht am Platze.
Ich bitte, nachdem der Herr Kollege Schmidt am Schluß die Dinge begrüßt hat, darum, daß man bald zur Verabschiedung dieser Novelle kommt und daß man die Verbände in den Ausschuß- oder Unter-ausschußsitzungen hört. — Herr Kollege Schmidt, Sie wollten dazu noch etwas fragen? — Bitte!

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0602129900
Zu einer Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0602130000
Herr Kollege Czaja, ist Ihnen entgangen, daß ich festgestellt habe, daß das, was ich für die FDP vertreten habe, im Eingang mit der Regierungserklärung steht und daß wir deshalb innerhalb der Möglichkeiten, der Zeitabläufe, die da sind, im Sinne dieser Regierungserklärung solche Vorstellungen für das Haus bekommen werden?

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)


Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0602130100
Sehr richtig, Herr Kollege Schmidt. Nur muß man nicht nur erklären, sondern auch handeln. Handeln tut man im Parlament, indem man Gesetzentwürfe vorlegt. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Legen Sie im Januar auch einen vor, dann haben Sie gehandelt. Wir haben nichts von Erklärungen, sondern nur etwas von der Ausführung der Regierungserklärung. Wir möchten die Sache schnell verabschiedet sehen.

(Beifall hei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602130200
Herr Kollege Hupka, war das vorhin die Meldung zu einer Zwischenfrage, oder sollte es noch eine Wortmeldung sein?

(Abg. Dr. Hupka: Eine Wortmeldung! Aber ich ziehe sie zurück!)

— Sie ziehen zurück. Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602130300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dieser fortgeschrittenen Zeit will ich nur wenige kurze Bemerkungen machen.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, was dem Lastenausgleich vornehmlich not tut, ist Klarheit, Übersichtlichkeit und die Möglichkeit, schnell abzuwickeln. Wir haben hier eine 21. Novelle, nach der eine erste Auszahlung der Leistungen, die Sie jetzt schon wieder verändern und verbessern wollen, frühestens zum 1. Januar 1970 stattfinden könnte. Jetzt überrollen Sie diese eben geschaffene Gesetzgebung, über deren Auswirkung wir eine volle Übersicht noch nicht haben. Sie verwirren damit die Verwaltung und bewirken, daß
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 793
Bundesminister Genscher
im Grunde die Empfangsberechtigten später zu ihren Leistungen kommen, als das normalerweise der Fall wäre.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Czaja: Das müssen Sie noch lernen!)

— Herr Kollege Dr. Czaja, ich habe es nicht nett gefunden, daß Sie einem neuen Kollegen gesagt haben: Sie sind neu, und Sie wissen das noch nicht. — Jetzt sagen Sie mir: „Das müssen Sie noch lernen!" Erinnern Sie sich: Wir alle, die Fraktionen dieses Hauses, haben im letzten Bundestag beschlossen, daß über die Erfahrungen mit der 21. Novelle bis zum 1. April 1972 ein Bericht erstattet werden soll, damit wir dann Konsequenzen ziehen können. Aber Sie brauchen diesen Bericht gar nicht, Sie ziehen die Konsequenzen schon heute

(Abg. Dr. Czaja: Das müssen Sie Herrn Schmidt sagen!)

und erwecken damit möglicherweise unberechtigte Hoffnungen.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Das will er ja!)

Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung ihren Willen bekundet, den Lastenausgleich für die Flüchtlinge zu einem gerechten Abschluß zu bringen. Unabhängig von dieser Entschließung des Deutschen Bundestages ist das Bundesministerium des Innern im Augenblick schon dabei, sich eine verläßliche Übersicht darüber zu schaffen, inwieweit die für die 21. Novelle zur Verfügung gestellten Beträge wirklich ausgeschöpft werden, damit wir dann auf Grund des freibleibenden Betrages eine neue Novelle vorlegen können, deren Ausführung wir auf einer soliden Finanzgrundlage einhalten können. Diese Garantie können Sie mit ihrem Antrag nicht geben, weil Sie diese solide Berechnungsgrundlage nicht haben, Herr Kollege.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Czaja: Schaffen Sie sie schnellstens!)

Wir schaffen sie sehr schnell, und wir werden im ersten Halbjahr 1970 einen ausgewogenen, auf solider Grundlage stehenden Antrag den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten.
Ich kann im übrigen auf die Bedenken, die schon vorgetragen worden sind, hinweisen. Insbesondere möchte ich davor warnen, daß wir hier eine materielle Lastenausgleichsgesetzgebung wieder mit den Fragen der Unterhaltshilfe verknüpfen. Bewußt hat man in der Vergangenheit — und gerade aus Ihrem politischen Lager — die Trennung vorgenommen, um die Anpassung der Unterhaltshilfe unbehelligt von anderen sehr schwierigen Fragen dann, wenn es notwendig ist, zügig fortführen zu können. Daran wird die Bundesregierung festhalten, daran werden die Regierungsparteien festhalten. Wir werden auch hierzu rechtzeitig, so daß er zum 1. Juni 1970 in Kraft treten kann, einen Gesetzentwurf vorlegen. Aber auch dabei werden wir jene Wirkung vermeiden, die von den Sprechern der Koalition mit Recht kritisiert worden ist. Nach Ihren Vorstellungen werden die Leistungen erhöht, Erwartungen werden zusätzlich erweckt, und dann tritt durch die Anrechnungsbestimmungen plötzlich ein Leistungsabfall ein. Diese Probleme müssen Sie sehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602130400
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen von Fircks?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602130500
Bitte schön!

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0602130600
Herr Minister, würden Sie mir zugeben, daß im Augenblick durch die breite und sehr starke Anhebung im Bereich der Versorgung und auch der Gehälter für all jene eine andere Situation entstanden ist, für die der Staat zuständig ist, und daß sich in diesem Falle die Unterhaltshilfeempfänger mit Sicherheit besonders benachteiligt sehen würden, wenn sie angesichts dieser rasanten Entwicklung, die jetzt zum 1. Januar eingetreten ist, nicht zu einem in etwa naheliegenden Zeitpunkt auch anders bedacht werden als früher?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602130700
Dennoch sind wir bemüht, die Erhöhung der Unterhaltshilfe und des Selbständigenzuschlags ohne die Komplizierung, die Sie systemwidrig vorschlagen, zum 1. Juni vorzunehmen, um eben jenen Leistungsabfall zu vermeiden. Wir werden dabei bis an die äußerste Grenze des Möglichen gehen, weil wir das Problem als solches genauso sehen wie Sie, Herr Kollege. Aber Sie arbeiten auch in dieser Frage ein wenig abweichend von dem Stillhalteabkommen, das das hier geschlossen wurde. Haushaltswirksam sind die Entscheidungen, die Sie vorschlagen, auf jeden Fall, und wir waren uns eigentlich einig geworden, daß wir uns zunächst einmal über die mittelfristige Finanzplanung Gedanken machen wollen. Das ist, wenn Sie so wollen, ein weiterer Sündenfall in dieser Richtung.

(Abg. Freiherr von Fircks meldet sich zu einer weiteren Zwischenfrage.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602130800
Herr Kollege, darf ich nur sagen, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich liebenswürdigerweise bei den weiteren Fragen jener Prägnanz und Kürze, die Zwischenfragen haben sollen, befleißigten.
Bitte schön, Herr Kollege!

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0602130900
Herr Minister, habe ich richtig gehört, sagten Sie „1. Juni"?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602131000
Das soll zum 1. Juni wirksam werden.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0602131100
Sind Sie zum zweiten mit mir der Auffassung, daß die auf den Bund zukommenden bestenfalls 6 Millionen DM aus dem Sechstel für dieses Jahr keine Problemgröße für den Bundeshaushalt sind?
794 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602131200
Im Zusammenhang mit dem Gesamtvolumen des Bundeshaushalts ist das ohne Zweifel richtig. Aber, Herr Kollege, Ihr Fraktionsvorsitzender hat hier bei seiner Rede zum Stillhalteabkommen eine Ausnahme genannt und nach Abmahnung haben Sie noch ein paar angefügt. Diesen Bereich haben Sie damals offenbar noch nicht so klar gesehen wie jetzt bei der Vorlage dieses Antrages. Ich glaube, wir sollten auch hier bereit sein, uns im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu bewegen, denn natürlich gibt es viele dringliche Anliegen, die mit gleicher Begründung auch zu einer Abweichung veranlassen könnten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602131300
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Czaja?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602131400
Bitte schön!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0602131500
Herr Bundesminister, würden Sie zugeben und feststellen, daß der CDU/CSU-Antrag keine Änderung des § 6, also der Beiträge von Bund und Ländern zum Lastenausgleichsgesetz enthält?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602131600
Das ist richtig, das schlagen Sie nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich stelle also fest, daß der Antrag der CDU/CSU, soweit er nicht die Frage der Unterhaltshilfe angeht, nicht auf einer gesicherten Basis beruht, sondern daß er spekulativ zusätzliche Leistungen vorsieht, während wir in wenigen Monaten hoffen, in der Lage zu sein, eine verläßliche Grundlage schaffen zu können, so daß wir dann durch Vorlage eines Gesetzentwurfs auch wirklich nur so viel ankündigen, wie wir aus den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich leisten können, also die Gefahr vermeiden, daß falsche Hoffnungen erweckt werden. Darüber hinaus würde ich es für richtig halten, wenn auch die CDU/CSU bereit wäre, wieder zu der Trennung der Unterhaltshilfe von dem anderen Teil des Lastenausgleichs zurückzukehren, und, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie mit uns bereit wären, nicht zusätzliche Komplizierungen,

(Abg. Dr. Czaja: Welche?)

wie sie die Annahme dieses Antrags zur Folge hätte, in die Lastenausgleichsgesetzgebung hineinzubringen und darüber hinaus nicht durch aus dem Handgelenk vorgelegte Novellen die Verwaltung zu verunsichern und im Grunde bei ihrer Arbeit zu behindern. Das wünschen wir im Interesse der schnellen Abwicklung der Lastenausgleichsgesetzgebung für die Berechtigten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602131700
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der ersten Beratung der 23. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Innenausschuß — federführend — sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. Andere Vorschläge werden nicht gemacht. — Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (6. Besoldungserhöhungsgesetz)

— Drucksache VI/131 —Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betr. Beamtenbesoldung
— Drucksache VI/130 —
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Herr Kollege Wagner, bitte schön!

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0602131800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begründe die Anträge der CDU/CSU-Fraktion Drucksachen VI/130 und 131.
Besoldungsverbesserungen für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes sind keine Geschenke. Das Grundgesetz hat dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze zu regeln. Dieser Auftrag beinhaltet insbesondere auch die Pflicht, die Besoldung der Beamten an die wirtschaftliche Gesamtentwicklung und speziell an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen. Zwar hat auch die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung diese Tatsache ausdrücklich anerkannt, aber sie hat sich zu einer Handlung bisher nicht entschlossen. Wohl haben auch Mitglieder der Bundesregierung in bezug auf eine Besoldungserhöhung wiederholt Absichtserklärungen abgegeben. Wenn ich aber an das Schicksal anderer Absichtserklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung denke, etwa an die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an die Rentner, dann erscheint mir der Wert solcher Absichtserklärungen zweifelhaft.

(Abg. Dorn: Das gilt vor allen Dingen auch für die vorige Legislaturperiode!)

Bei dieser Sachlage bestand für die Fraktion der CDU/CSU nicht nur das Recht, sondern im Hinblick auf die Verantwortung, die auch wir als Opposition in diesem Hause tragen, die Pflicht, die Initiative zu ergreifen. Eine solche Initiative ist nur dann glaubwürdig, wenn sie nicht nur allgemeine Formulierungen enthält, sondern konkret aufzeigt, was geschehen soll.
Die Fraktion der CDU/CSU hält eine fühlbare und rasche Erhöhung der Beamtenbezüge für dringend geboten. Diesem Ziel dient der von uns eingebrachte Entwurf eines Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen, Drucksache VI/131.
In der Debatte vom 26. November 1969 hat das Haus Einigkeit darüber erzielt, daß von den Mehr-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 795
Wagner (Günzburg)

ausgabebeschlüssen, die erst bei der Beratung des Haushalts abschließend behandelt werden sollen, neben der Erhöhung der Renten für die Kriegsopfer und dem Ausgleich des der Landwirtschaft durch die D-Mark-Aufwertung entstandenen Einkommensverlustes auch die Erhöhung der Einkommen im öffentlichen Dienst ausgenommen wird. Es widerspricht daher nicht dieser Vereinbarung, wenn wir nunmehr eine Initiative für eine dringend erforderliche Besoldungserhöhung ergriffen haben und schon gar nicht kann dieses Verhalten die Seriosität und die Solidität des vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion gemachten Angebots in Zweifel ziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, was den Zeitpunkt unserer Gesetzesinitiative betrifft, so möchten wir klar und deutlich zum Ausdruck bringen, daß unserer Meinung nach die Erhöhung der Beamtenbesoldung nicht als Anhängsel der Tarifverhandlungen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst behandelt werden sollte. Unabhängig von Überlegungen über das notwendige Maß der Erhöhung der Löhne und Gehälter für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst muß daher die Frage untersucht werden, in welchem Umfang die Einkommen für die Beamten zu erhöhen sind, zumal für Personalverstärkungsmittel nur e i n Topf und e i n Haushaltstitel zur Verfügung steht.
Für die von der Fraktion der CDU/CSU geforderte lineare Erhöhung der Beamtengehälter um 12 % waren drei Faktoren ausschlaggebend:
Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf soll erstens verhindern, daß die Besoldungsentwicklung im öffentlichen Dienst erneut hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt, und so der Besoldungsrückstand als Folge verzögerter Sachbehandlung noch größer wird. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1969 war insbesondere durch die im Herbst einsetzenden massiven Lohnsteigerungen gekennzeichnet. Die mit dem Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz verbundene Besoldungserhöhung von 5,6 %, die auf der unzutreffenden, weil zu niedrigen, Zielprojektion des Bundeswirtschaftsministers beruhte, reicht natürlich nicht aus, die geforderte Angleichung an die inzwischen eingetretene Entwicklung zu verwirklichen. Die für die Monate Oktober bis Dezember gewährte Überbrückungszahlung brachte zwar eine weitere Verbesserung. Doch ist auch damit noch nicht der vom Bundeswirtschaftsminister nunmehr auf 11 % geschätzte Zuwachs des Volkseinkommens für das Jahr 1969 erreicht. Zudem bringt die Überbrückungszulage eine Verbesserung nur für das Jahr 1969, während die in jüngster Zeit in der privaten Wirtschaft vereinbarten Lohnerhöhungen auch in das kommende Jahr hinein fortwirken.
Zum zweiten verfolgen wir mit unserem Gesetzentwurf das Ziel, auch die im Jahre 1970 zu erwartenden Einkommensentwicklungen zu berücksichtigen. Der Antrag unserer Fraktion trägt der vom Bundeswirtschaftsminister geschätzten Wachstumsrate des Volksvermögens um 9 % Rechnung.
Drittens wollen wir mit unserer Gesetzesinitiative endlich erreichen, daß über den bestehenden Besoldungsrückstand der Beamten nicht nur diskutiert, sondern ein erster, wirklicher Schritt zum Abbau dieses Rückstandes vollzogen wird.

(Abg. Dorn: Sehr gut!)

Wenn diese drei berechtigten Forderungen — die Angleichung der Beamtengehälter an die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1969, die Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung des Jahres 1970 und der teilweise Abbau des Besoldungsrückstandes — erfüllt werden sollen, müssen die Beamtengehälter um wenigstens 12 % erhöht werden. Die Bezieher niedriger Beamteneinkommen müssen ein Großteil ihrer Gehälter zur Bestreitung der Kosten der Lebenshaltung ausgeben, die sich durch vorgenommene und angekündigte Preissteigerungen stark erhöht haben und erhöhen werden. Will man diesen Personenkreis nicht nur dafür entschädigen, sondern ihm eine fühlbare Besserstellung verschaffen, reicht die prozentuale Erhöhung allein nicht aus. In Anlehnung an die bei der Gewährung der Überbrückungszulage für die Monate Oktober bis Dezember 1969 angestellten Überlegungen halten wir daher die Einführung eines Mindesterhöhungsbetrages von 100 DM für erforderlich.
Wir werden in der weiteren, wie ich hoffe, zügigen Beratung unserer Anträge in den Ausschüssen und hier im Haus auch prüfen, inwieweit Argumente gerechtfertigt sind, die dafür vorgebracht werden, daß auch den Versorgungsempfängern dieser Mindesterhöhungsbetrag ungekürzt zur Verfügung gestellt werden soll.
Meine Damen und Herren, wir verkennen nicht die Tatsache, daß die von uns beantragte Besoldungserhöhung sich auf die gesamte wirtschaftliche Lage auswirkt. Wir sind bereit, einen Teil der Erhöhung, der für den Abbau des Besoldungsrückstandes vorgesehen ist, in Form von vermögenswirksamen Leistungen zu gewähren, falls die konjunkturelle Lage dies erfordert. Damit würde zugleich ein erster Schritt zur breiten Streuung von Eigentum getan werden, den wir aus gesellschaftspolitischen Überlegungen für erforderlich halten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Neben einer fühlbaren und raschen Erhöhung der Beamtengehälter halten wir es für erforderlich, daß drei weitere Probleme aus dem Bereich der Beamtenbesoldung einer Lösung zugeführt werden. Dieses Ziel verfolgen wir mit unserem Antrag Drucksache VI/130.
Die Fraktion der CDU/CSU ist der Auffassung, daß die Diskussion über die Höhe und den Berechnungsmodus des Rückstandes der Beamtenbesoldung zum Abschluß gebracht werden muß. Dazu ist es notwendig, daß die Bundesregierung hier klar und eindeutig erklärt, inwieweit der Einkommenszuwachs der Beamten hinter dem Volkseinkommenszuwachs zurückgeblieben ist und in welcher Form dieser Rückstand in der kommenden Zeit abgetragen werden soll.
796 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Wagner (Günzburg)

Die Fraktion der CDU/CSU ist ferner der Auffassung, daß heute eine Unterscheidung in zwei unterschiedlich ausgestattete Ortsklassen im Ortszuschlag nicht mehr gerechtfertigt ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Lebenshaltungskosten in kleineren Städten und auf dem Lande haben sich den Lebenshaltungskosten in den Großstädten nahezu angeglichen. Deshalb müssen die Sätze der Ortsklasse A auf das Niveau der Ortsklasse S angehoben werden.
Schließlich ist es nach unserer Auffassung an der Zeit, die Konsequenzen aus den in den letzten Jahren erfolgten Stellenplanverbesserungen für einen bisher davon nicht in vollem Umfang betroffenen Personenkreis zu ziehen. Eine große Anzahl von Versorgungsempfängern, die vor dem Inkrafttreten dieser Verbesserungen in den Ruhestand getreten sind, wäre weiter befördert worden, hätten damals nur ebenso günstige Stellenplanverbesserungen wie heute bestanden. Die Benachteiligung dieses Personenkreises zu beseitigen, ist das Ziel unseres Vorschlages.
Die Fraktion der CDU/CSU ist sich sehr wohl der Tatsache bewußt, daß auch die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Besoldungsverbesserungen sowie die im Antrag auf Drucksache VI/130 geforderten strukturellen Verbesserungen einen beachtlichen finanziellen Aufwand erfordern. Wir sind jedoch der Meinung, daß diese Fragen nicht ausschließlich unter haushalts- und konjunkturpolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden dürfen. Es kann nicht oft genug betont werden, daß die kontinuierliche Erfüllung der von der öffentlichen Hand zu erbringenden Verwaltungsleistungen entscheidend für die Entwicklung unserer gesamten Wirtschaft ist. Für die Erfüllung dieser Leistungen brauchen wir nicht einen Staatsdiener neuen Typs, sprich: den Tarifbeamten, wie er in jüngster Zeit von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gefordert wurde. Ich habe die Vermutung, daß hinter dieser Aussage nicht so sehr Reformwille als mehr das Bestreben nach mehr Einfluß steckt.

(Zuruf von der SPD: Na und?)

Wir brauchen weiterhin den Beamten, der bereit ist, nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums seine Aufgabe zu erfüllen.

(Abg. Dr. Klesch: Sehr gut!)

Diese Aussage beinhaltet gleichzeitig, daß wir diese Grundsätze, wo immer notwendig, fortentwickeln wollen, beispielsweise in der Form, daß die Mehrleistung mehr als bisher anerkannt wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602131900
Herr Kollege, das Signal ist zu spät eingeschaltet worden; ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß Ihre Redezeit zu Ende ist.

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0602132000
Nur zwei, drei Sätze noch, Herr Präsident.
Diese Aussage beinhaltet genauso das Wollen, die Ausbildung und Fortbildung so zu gestalten, daß der Beamte auch in Zukunft den Aufgaben der modernen Gesellschaft gerecht werden kann.
Die CDU/CSU-Fraktion bekennt sich zu den Grundgedanken des Berufsbeamtentums. Wir bekennen uns damit gleichzeitig zu der dem Staat aufgegebenen Fürsorgepflicht. Mit unserem Gesetzentwurf sind wir dieser Fürsorgepflicht nachgekommen, und wir meinen, daß wir damit auch einen Beitrag zur Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Gesetzgeber und Beamtenschaft und dem öffentlichen Dienst schlechthin leisten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602132100
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

(Abg. Rösing: Er kann nur zustimmen!)


Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602132200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Wagner hat hier eine gute Oppositionsrede gehalten — eine gute Oppositionsrede gegen die Besoldungspolitik aus der Zeit, in der Angehörige Ihrer Fraktion in den verschiedenen Bundesregierungen für diesen. Bereich verantwortlich waren.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

— Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ich würde an Ihrer Stelle nicht so unbefangen vom Besoldungsrückstand sprechen, wenn ich selber mit meiner Politik der Urheber dieses Besoldungsrückstandes wäre.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Klepsch: Da klatscht der Koalitionspartner! — Abg. Rösing: Immer dieselbe Platte!)

— Ja, wenn es auch wehtut, Herr Kollege Rösing — es muß gesagt werden!
„Die Bundesregierung ist der Überzeugung" — so heißt es in der Regierungserklärung —, „daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes Anspruch haben auf Teilnahme an dem allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt." Auf dieser Grundlage haben wir unmittelbar nach Übernahme der Amtsgeschäfte die Vorbereitungen für die Besoldungserhöhungen des Jahres 1970 aufgenommen. In zahlreichen Gesprächen haben wir mit Vertretern der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst die vor uns stehenden Probleme erörtert, um diese legitimen Vertreter der Angehörigen des öffentlichen Dienstes frühzeitig in unsere Erwägungen einzubeziehen. Wir haben diese Gespräche in einem Zeitpunkt aufgenommen, in dem jedenfalls für die breitere Öffentlichkeit noch nicht erkennbar war, daß die Besoldung im öffentlichen Dienst für das Jahr 1970 ein aktuelles Problem unserer Innenpolitik darstellt. Ja wir haben sogar im Bereich der Betroffenen Überraschung darüber angetroffen, daß sich die Bundesregierung sofort mit diesen Fragen befaßt hat. Manche dieser Betroffenen waren übri-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 797
Bundesminister Genscher
gens im Gegensatz zur Opposition durchaus bereit, der Bundesregierung eine gewisse Schon- und Einarbeitungszeit zu bewilligen. Aber wir hielten es für richtig, diese Initiative rechtzeitig zu ergreifen, um damit sichtbar zu machen, daß sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung für die Besoldungspolitik im öffentlichen Dienst voll bewußt ist und daß sie entschlossen ist, den öffentlichen Dienst aus der unberechtigten Rolle, die er gelegentlich ohne seine Schuld in der Öffentlichkeit hatte, der Rolle des Bittstellers in Besoldungsfragen, endlich herauszuführen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir haben bei diesen Gesprächen mit den Vertretern der Angehörigen des öffentlichen Dienstes allerdings auch keinen Zweifel darüber gelassen, daß zu den tragenden Grundsätzen unserer Politik Stabilität und Solidität in der Wirtschafts- und Finanzpolitik gehören. Daran werden sich unsere Vorschläge orientieren.
Das bedeutet beileibe nicht — um hier von vornherein jeder Kritik vorzubeugen —, daß wir zu denjenigen gehören, die in der Talsohle Besoldungserhöhungen ablehnen mit der Begründung, es sei kein Geld da, und die in der Hochkonjunktur sagen: „Jetzt darf es keine Besoldungserhöhungen geben, uni die Hochkonjunktur nicht noch weiter anzuheizen." Es geht vielmehr darum, daß wir unter Berücksichtigung der genannten Grundsätze zu einer fühlbaren, aber gleichwohl finanz- und wirtschaftspolitisch vertretbaren Erhöhung der Bezüge im öffentlichen Dienst kommen. Es konnte dabei für uns von Anfang an kein Zweifel bestehen, daß diese Besoldungserhöhungen zum 1. Januar 1970 gelten müssen.
Aber wir waren auch der Meinung, daß wir mit der Entscheidung über diese Besoldungserhöhungen nicht warten können, bis der Bundeshaushalt verabschiedet und über die mittelfristige Finanzplanung entschieden ist. Das war der Grund, warum ich in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. November 1969 sogleich interveniert habe, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, als der Herr Abgeordnete Dr. Barzel bei seinem Vorschlag für ein Stillhalteabkommen nur die Kriegsopfer ausnahm, aber den öffentlichen Dienst nicht nannte, was doch wohl nur heißen konnte, daß er zunächst warten sollte. Und als Herr Kollege Mischnick nochmals insistiert hat, hat auch .Ihr zweiter Sprecher, Herr Kollege Dr. Stoltenberg, zu dieser Frage nicht Stellung genommen. So scheint es mir, daß Sie in Wahrheit mit diesem Antrag jetzt ein wenig Initiative in Besoldungsfragen für sich zurückgewinnen wollen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602132300
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wagner?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602132400
Bitte sehr!

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0602132500
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen,
daß es eine Erklärung der CDU/CSU-Fraktion vom gleichen Tag gibt, in der ausdrücklich die drei Bereiche aufgezählt sind,

(Zurufe von den Regierungsparteien: Hinterher!)

die wir ausgenommen haben wollen:

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Nach der Debatte!)

Kriegsopferversorgung, Ausgleich des Einkommensverlustes für die Landwirtschaft und Besoldung im öffentlichen Dienst?

(Zurufe von der SPD.)


Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602132600
Verehrter Herr Kollege, auch durch meinen Eintritt in die Bundesregierung hat sich meine grundsätzliche parlamentarische Auffassung nicht geändert, die darin besteht, daß die politisch relevanten Erklärungen nicht über die Presse, sondern in diesem Hohen Hause abgegeben werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602132700
Herr Minister, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602132800
Aber bitte schön, Herr Kollege Klepsch!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0602132900
Herr Kollege Genscher, wären Sie so liebenswürdig, das auch Ihrem Kollegen Leussink zu raten?

(Heiterkeit in der Mitte.)


Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602133000
Ich habe bisher keine Veranlassung gesehen, das zu tun. Vielleicht können Sie mir einen konkreten Fall nennen. Bitte schön!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0602133100
Er hat ja im Ausschuß durch seinen Parlamentarischen Staatssekretär erklärt —

(Zurufe von der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602133200
Herr Abgeordneter, Sie sind doch ein langjähriges Mitglied dieses Hohen Hauses, so daß ich Sie bitten muß, die gemäße Form der Frage zu verwenden, wenn Sie hier etwas sagen wollen. Im Augenblick habe ich das Gefühl, Sie wollen sich noch sammeln.
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602133300
Meine verehrten Damen und Herren! Ich glaube, jene Sitzung des Deutschen Bundestages, von der ich eben sprach, war eine große Stunde in der Geschichte dieses Parlaments. Ich habe bei einer anderen Gelegenheit gesagt, daß jenes Stillhalteabkommen, das damals zwischen Koalition und Opposition geschlossen wurde, im Grunde ein Akt der staatspolitischen Verantwortung und der Kooperation zwischen Regie-
798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Bundesminister Genscher
rungs- und Oppositionsparteien sei. Ich muß aber heute feststellen, daß Sie nicht nur mit dem Antrag, über den wir heute in zweiter und dritter Lesung entschieden haben, sondern auch mit dem Antrag, über den wir jetzt sprechen, im Begriff sind, jene gemeinsame Grundlage solider Finanz- und Wirtschaftspolitik zu verlassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Lassen Sie mich einmal ein paar Worte zu den Auswirkungen Ihrer Anträge sagen. Sie sprechen von einer Besoldungserhöhung von 12 %. Das ist, linear gesehen, richtig. Aber Sie schlagen eine Reihe zusätzlicher Verbesserungen vor, sei es in Ihrem Gesetzentwurf, sei es durch Aufforderungen an die Bundesregierung. Das, meine Damen und Herren, würde zusammen etwa 15 % ausmachen. Sagen Sie mir einmal, wie Sie in der gegenwärtigen Situation 15 % noch mit den Grundsätzen der Stabilität für vereinbar halten wollen. Ich kann diese Meinung nicht teilen!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte Sie herzlich bitten, Ihre Auffassung und Ihren Antrag noch einmal zu überprüfen.
Wenn ich nun noch davon ausgehe, daß die Bundesregierung in dem Zusatzantrag aufgefordert wird, den Besoldungsrückstand festzustellen und ihn binnen zwei Jahre abzubauen, dann muß ich die Frage stellen: Auf wie hoch beziffern Sie den Besoldungsrückstand? Oder geben Sie uns hier einen Auftrag in Unkenntnis der wirklichen Zahlen, so daß eine realistische Finanzplanung für das Jahr 1971 gar nicht mehr möglich ist? Oder aber, meine Damen und Herren, machen Sie sich die Zahlen des Beamtenbundes zu eigen, nach dessen Auffassung im Augenblick von etwa 18 % auszugehen sei? Das würde, verteilt auf zwei Jahre, heißen: je 9 %. Die kämen 1970 zu den 15 % noch hinzu. Das wären 24 %. Auf der Grundlage eines Gesetzentwurfs dieser Art kann man wirklich nicht mehr von einer seriösen Politik sprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dorn: Dazu dann Herrn Balkes Äußerungen!)

Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist entschlossen, sich auch über die Frage des Besoldungsrückstandes Gewißheit zu verschaffen. Auch darüber haben wir mit den Verbänden gesprochen. Aber wir wollen dafür eine realistische Grundlage haben, und wir wollen den Abbau des dann festgestellten Besoldungsrückstandes nach Kenntnis seines Umfangs projektieren, damit wir das, was wir zusagen, auch einhalten können.
Ich glaube, Sie hätten bei Ihrem Antrag und bei dem Umfang Ihres Antrags auch einmal den Zeitpunkt, in dem dieser Antrag vorgelegt und im Parlament behandelt wird, mit berücksichtigen müssen. Wir haben in diesen Tagen mit dem Beamtenbund gesprochen, weil wir sehr wohl der Meinung sind, daß nicht der eine oder andere Bereich eine Führungsrolle haben sollte. Aber wir stehen vor schweren Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Sie brauchen sich — aber das ist Ihre Sache — zwar nicht in meine Lage zu versetzen, die durch diesen Antrag sicher nicht vereinfacht wird.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Vielleicht sollten Sie sich aber einmal in die Lage der Gewerkschaftsvertreter versetzen, die bei diesen Verhandlungen auf der anderen Seite des Tisches sitzen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Jenen wird es nämlich sehr schwer gemacht, einen vernünftigen Kompromiß mit uns zu schließen, wenn ein solcher Antrag einer so starken Fraktion auf dem Tisch des Deutschen Bundestages liegt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, wir sind bei diesen Tarifverhandlungen — bei Anerkennung der wirklich schwierigen Besoldungssituation im öffentlichen Dienst — auf die Einsicht aller Beteiligten angewiesen, um die Stabilität zu erhalten. Jede Gehaltserhöhung wird doch hinweggespült, wenn wir in diesem Bereich mit der Signalwirkung für andere Tarifbereiche in der gewerblichen Wirtschaft den Grundsatz der Stabilität vernachlässigen. Deshalb bitte ich Sie: Überprüfen Sie diesen Antrag, ob Sie in diesem Umfang an einer solchen ausgabewirksamen Initiative wirklich festhalten wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, glauben Sie mir: diese Bundesregierung hat als eine ihrer ersten Entscheidungen einen Betrag für die Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst bereitgestellt, von dem ich in den Tarifverhandlungen und auch bei der Gesetzgebung jederzeit sagen kann: das wird eine fühlbare Erhöhung sein, wohl wissend, daß nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Aber es gibt Grenzen, die sich aus der allgemein-politischen Verantwortung ergeben. Ich habe in vielen Gesprächen mit Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Auslotung der Erwartungen, die der einzelne hatte, festgestellt, daß wir diesen Erwartungen mit dem, was wir tun wollen, in etwa entsprechen können. Die Bürger in unserem Land haben nach den Erfahrungen der letzten Zeit gelernt, daß Stabilität oberstes Gesetz sein und sich alles andere in diese Maßnahmen einpassen muß. Das ist unser Ziel. Ich glaube, mit den Prozentzahlen, die ich hier genannt habe, haben Sie diesen Grundsatz verlassen. Sie haben die Grenze des Zulässigen in diesem Bereich überschritten. Ich sage noch einmal: 15 % und dann noch Abbau des Besoldungsrückstands in zwei Jahren, ohne daß Sie ihn quantifizieren, kann ich nicht mehr als eine seriöse Initiative im Deutschen Bundestag betrachten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch wenige kurze Bemerkungen zu Ihrem Vorschlag machen. Es ist sicher richtig, bei der bevorstehenden Besoldungsverbesserung einer allgemeinen Anhebung den gleichen Rang wie den strukturellen Maßnahmen einzuräumen. Aber Sie werden wissen, daß Sie mit der Einführung eines Mindesterhöhungsbetrags, wie sie in dem Antrag auf Drucksache VI/131
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 799
Bundesminister Genscher
vorgeschlagen ist, eine Änderung von Rahmenvorschriften, und zwar zum Teil grundsätzlicher Art, bewirken müßten. Das ist in der Vorlage unberücksichtigt geblieben.
Man sollte vielleicht an Strukturverbesserungen beim Ortszuschlag denken.
Sie, Herr Kollege Wagner, haben hier auf den Betrag von 100 DM Bezug genommen, der im Herbst dieses Jahres gezahlt worden ist, und haben gesagt, das habe damals schon eine Rolle gespielt. Wissen Sie nicht, daß die Bundesregierung, die Sie damals mitgetragen und deren Innenminister Sie gestellt haben, bei den Tarifverhandlungen ausdrücklich und zu Protokoll der Auslegung widersprochen und erklärt hat, daß diese 100 DM pro Monat deshalb gezahlt würden, weil sie eben nicht die Haushaltssituation des Jahres 1970 präjudizieren wollte? Jetzt gehen Sie wenige Wochen nach Ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung von diesem Grundsatz ab. Das heißt nicht etwa, daß die jetzige Bundesregierung nicht sehr wohl gesehen hätte, welche Wirkung die Zahlung der 100 DM im Bewußtsein der Öffentlichkeit hatte, und wir nicht sehr wohl sähen, daß wir strukturell und linear etwas tun müssen, damit die kleineren Einkommen angemessen und gerecht berücksichtigt werden können. Aber ich glaube, man kann und sollte sich nicht so schnell von dem lösen, was man in der Regierungsverantwortung noch vor wenigen Monaten in einer so wichtigen Verhandlung zum Ausdruck gebracht hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602133400
Herr Minister, darf ich Sie auf den Zeitablauf aufmerksam machen.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602133500
Herr Präsident, ich will, wenn die Zeit drängt, gern eine Reihe von Sachbemerkungen, die ich zu den Anträgen der CDU/CSU noch machen wollte, zurückstellen.
Ich möchte nur ankündigen, daß die Bundesregierung die Absicht hat, ein Gutachten einer unabhängigen Stelle einzuholen, um schnellstens den Besoldungsrückstand in seiner Höhe festzustellen und dann Vorschläge vorzulegen, wir wir diesen Rückstand systematisch abbauen können.
Ich sage es noch einmal: Wir wollen eine angemessene, fühlbare Erhöhung der Besoldung im öffentlichen Dienst mit Wirkung vom 1. Januar 1970. Wir wollen das, was an uns liegt, tun, um dem gesamten öffentlichen Dienst Gewißheit zu verschaffen über das, was ihn im Jahre 1970 erwartet und was er erwarten kann. Wir gehen in die Tarifverhandlungen in Stuttgart mit der festen Absicht hinein, noch in diesem Jahr zu einem Abschluß zu kommen. Das ist der Grund, warum wir auf eine Vorverlegung des Termins gedrängt haben. Parallel dazu wollen wir auch den Beamten das sagen, was aus der Sicht der Bundesregierung möglich ist. Ich sage es noch einmal: Es wird fühlbar, es wird angemessen sein, aber wir werden uns an keiner Stelle und durch niemanden, auch nicht durch die Opposition, bewegen lassen, die Grundsätze der Solidität und Stabilität zu verlassen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rösing: Zu den vermögenswirksamen Leistungen haben Sie nichts gesagt!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602133600
Das Wort hat der Bundesfinanzminister.

Dr. Alex Möller (SPD):
Rede ID: ID0602133700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß auf Grund einer Zwischenfrage des Herrn Kollegen Wagner eine Richtigstellung vornehmen.
Am 26. November hat Herr Kollege Barzel den Vorschlag gemacht, nur die Kriegsopferversorgung zu verabschieden, alle anderen Entscheidungen mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen aber mit der zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushalts 1970 zu verbinden. Ich habe dann nach einigen Stunden am Schluß der Debatte in Übereinstimmung mit dem Herrn Bundeskanzler erklärt, wir seien bereit, eine solche Vereinbarung einzugehen, wenn zwei weitere wichtige Bereiche ebenfalls ausgenommen würden. Als ersten Bereich nannte ich den öffentlichen Dienst und wies auf die auslaufenden Tarifverträge und die anstehende Erhöhung der Beamtenbesoldung hin. Zweitens habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß wir auch die Erstattung der Einkommensverluste der Landwirtschaft auszunehmen hätten. Wenn diese drei Bereiche akzeptiert würden, sei die Bundesregierung von sich aus damit einverstanden, andere Entscheidungen mit der zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushalts 1970 zu verbinden. Daraufhin hat Herr Kollege Leicht diesen von mir gemachten Vorschlag angenommen.
Bis dahin war von Ihrer Seite kein Wort über den öffentlichen Dienst und kein Wort über die Einkommensverluste der Landwirtschaft gesagt worden. Sie können jetzt also nicht so tun, als hätten Sie damals von sich aus den öffentlichen Dienst und die Landwirtschaft in dieses Gentlemen's Agreement einbezogen. Sie haben nur die Ausnahmeregelung für die Kriegsopferversorgung vorgeschlagen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Insoweit hat Herr Kollege Genscher völlig recht: Sie sind ins Hintertreffen geraten und wollen jetzt mit einem Antrag, mit dem Sie weder der öffentlichen Finanzwirtschaft noch dem öffentlichen Dienst einen Gefallen erweisen, etwas aufholen, das nicht aufzuholen ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rösing: Warum denn so nervös?)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602133800
Das Wort hat der Abgeordnete Spillecke.

Hermann Spillecke (SPD):
Rede ID: ID0602133900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu dem Antrag Drucksache VI/131 der CDU/CSU-Fraktion betr. das Sechste Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen für meine Bundestagsfraktion Stellung nehmen.
800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Spillecke
Meine Damen und Herren! Dieser Entwurf ist vom Kollegen Wagner ziemlich umfassend begründet worden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß ich :u diesem Antrag nicht nur aus diesem Grunde, sondern auch um gewisser Prinzipien willen ein deutliches Wort sage.
Einige Feststellungen vorab. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung in Richtung auf den öffentlichen Dienst nicht nur die feste Absicht der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, die notwendige Reform des öffentlichen Dienst- und Laufbahnrechts in Angriff zu nehmen und dem Parlament Vorschläge dazu zu unterbreiten, sondern er hat im Hinblick auf die Besoldung ausdrücklich festgestellt, daß die. Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die Arbeiter, Angestellten und Beamten, einen Anspruch auf Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt haben. Der Bundesinnenminister hat für die Bundesregierung ergänzend erklärt, daß auch ein Beginn des sogenannten Aufholens des Besoldungsrückstandes eingeschlossen sein sollte, allerdings in mehreren Etappen. Herr Bundesminister Genscher hat als zuständiger Ressortminister schon am 22. November in einer Rundfunksendung verdeutlicht, daß es für den öffentlichen Dienst keineswegs eine Ausgabensperre gebe. Und, meine Damen und Herren von der CDU, hier in diesem Hause gibt es doch wahrlich niemanden, der nicht mitbekommen hat, daß diese Bundesregierung so schnell wie möglich handeln will, im Einvernehmen mit der CDU/CSU. Das war nämlich das Paket. Zwei Dinge davon haben wir doch praktisch vom Tisch gebracht; der Ausgleich für den Einkommensverlust der Landwirtschaft ist passé, ist diese Woche den Fluß hinuntergegangen, heute als zweites die Kriegsopferfürsorge. Nachdem diese beiden Dinge weg sind, dürfte es doch eigentlich hier niemanden geben, der ernsthaft bezweifelt, daß die Bundesregierung die feste Absicht hat, auch den dritten Teil des Pakets in einem Floß zu Wasser zu bringen. Wir jedenfalls hatten da gar keine Zweifel.
Meine Damen und Herren, mir kommt dieser Antrag Drucksache VI/131 so vor, Herr Bundesinnenminister, wie eine kleine, aber sehr brisante, tickende Höllenmaschine, die man nicht gerade dem Bundeskanzler — der muß ja gar nicht am 16. Dezember zu den Tarifverhandlungen nach Stuttgart —, sondern die man Ihnen unter den Hintern legt und ganz ohne Absicht auch den armen Männern, die dort Ihre Verhandlungspartner — Deutsche Angestellten-Gewerkschaft und ÖTV — sind. Ich bezweifle ernsthaft, ob diejenigen, die diesen Antrag in die Welt setzen, bedacht haben, wem sie damit ein mieses Weihnachtsgeschenk machen: den Betroffenen und denen, die in Stuttgart zu verhandeln haben.
Ich finde es ganz besonders infam, daß das aus einer Fraktion heraus kommt, die 20 Jahre lang — da war ich noch nicht hier im Hause; ich bin ja praktisch jemand, der kaum die Eierschalen von den Ohren hat; ich habe erst seit 1965 hier laufen gelernt — die Regierung stellte. Bei der CDU/CSU-Fraktion gibt es doch ausgewachsene Minister. Wenn die Kollegen einmal gehen, haben sie eine ganz dicke Pension; die Herren waren doch zehn Jahre und länger auf ihrem Ministersessel. Und wenn mich nicht alles täuscht, lieber Kollege Wagner und verehrter Kollege Berger, sind alle Bundesinnenminister von der CDU/CSU gekommen. Mich wundert es einfach ob des Tatbestandes, daß Männer aus der CDU/CSU-Fraktion, die um dieses schwierige Geschäft besser wissen als der jetzige Bundesinnenminister, ihren Segen zu solch einem Antrag zu diesem Zeitpunkt geben.
Ich will mich gar nicht mit den 12 % und mit dem Anhängsel, mit der Garnierung, die so auf die 15 % hingeht, auseinandersetzen. Das will ich nicht; das ist Ihr Brot. Sie haben den Antrag ins Haus gebracht, und Sie haben draußen nachher zu vertreten, was mit dem Antrag gefordert wird.
Ich will jedenfalls die Gelegenheit benutzen, auf folgendes hinzuweisen. Das Zweite Besoldungs-
Neuregelungsgesetz haben wir vor acht Monaten und 12 Tagen verabschiedet. Da war es der verehrte Kollege Müller-Hermann, der entgegen den gemeinsamen Beschlüssen des Bundestagsinnenausschusses und des Haushaltsausschusses hier einen Antrag der CDU — ich glaube, Umdruck 495 war es — begründet hat. Wir hatten in den beiden Ausschüssen einmütig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, das Inkrafttreten des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vorzuziehen von dem von der Bundesregierung beabsichtigten Termin 1. Juni auf den 1. April. Ich will gar nicht herabsetzen, was der Kollege Müller-Hermann dazu zur Begründung des Antrags gesagt hat. Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung will ich mal zitieren — da sagt er ganz am Ende :
Wir müssen uns hier als Parlament entscheiden. Niemand kann uns diese Verantwortung abnehmen. Wir sind auch nicht geneigt, nun zu sagen: Hannemann in der Bundesregierung, geh du voran! Wir erwarten natürlich, und wir hoffen es, daß die Bundesregierung entsprechend ihrer eigenen Vorlage und auch entsprechend ihren eigenen mahnenden Erklärungen handelt und nicht ihrerseits das aufweicht, was wir hier an klaren und festen Entscheidungen zu treffen beabsichtigen.
Die CDU/CSU-Fraktion also wollte wieder auf den 1. Juni — ein legitimes Ansinnen —, und sie hatte ihre guten Gründe dafür, die ich auch im nachhinein akzeptiere.
Dann gibt es noch einen Faktor, der gar nicht so weit zurück liegt und maximal drei Monate alt ist. Der ehemalige Bundeskanzler Kiesinger stand im September in Anbetracht der Forderungen von ÖTV und DAG vor der Situation, etwas tun zu müssen. Es hatte sogenannte wilde Streiks gegeben, und er hat dann die Bundesminister der Finanzen, des Innern und für Wirtschaft aufgefordert, ihm für die Kabinettsitzung am 23. September gemeinsam eine Empfehlung zu geben. Die drei Minister haben das getan. Mir liegt das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 19. September 1969 vor. Ich darf dabei bemerken, daß alle drei Bundesminister in Kenntnis der mit der Sachfrage zusammenhängen-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 801
Spillecke
den Umstände, in allen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, eine wohlabgewogene Stellungnahme gegeben haben. Ich darf, Herr Präsident, aus dem Schreiben des Bundesministers der Finanzen zitieren, unseres hochverehrten und klugen Kollegen Dr. honoris causa Franz Josef Strauß.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

Der ehemalige Bundesminister sagt — im Hinblik
auf die Forderungen von DAG und ÖTV —:
Ohne zu der Frage Stellung nehmen zu wollen, ob der Forderung eine Berechtigung beizumessen ist, halte ich es jedenfalls für gänzlich ausgeschlossen, ohne eine gründliche Prüfung aller Konsequenzen dieser Forderung nachzukommen. Auswirkungen ergeben sich auf allgemeinpolitischem, konjunkturpolitischem, finanz- und haushaltspolitischem Gebiet. Der Gesamtpersonalaufwand für den öffentlichen Dienst beläuft sich jährlich auf rund 70 Milliarden DM. Diese Größenordnungen machen deutlich, daß Einkommensverbesserungen im öffentlichen Dienst im gegenwärtigen Zeitpunkt ein Symbol für die gesamte Wirtschaft darstellen und zu einer Lohnexplosion führen müssen.

(Hört! Hört! bei der FDP.)

Eine solche Entscheidung darf nicht übereilt getroffen werden, zumal sich im öffentlichen Dienst durch die Tarifabschlüsse seit dem 1. Januar 1969 die Bezüge der Angestellten ...
— ergibt dann die Daten wieder —... erhöht haben.
Meine Damen und Herren, will in diesem Hause jemand behaupten, der Bundesminister der Finanzen habe in seinem Schreiben vom 19. September „dumm Tüch", wie man im Norden Deutschlands sagt, von sich gegeben? Ist es nicht vielmehr in der Tat so, daß er — der damaligen Situation angemessen — gefordert hat, die Entscheidung des Bundeskabinetts bedürfe sehr wohl einer umfassenden Untersuchung?
Nun zu Ihrem Antrag. Ich will mich in der Wertung sehr zurückhaltend äußern, weil ich heute vormittag gemerkt habe, lieber Kollege Wagner, was für eine dünne Haut die große CDU/CSU-Fraktion hat, wie sensibel sie ist, auch wenn lediglich in sachlicher Weise Tatbestände in Erinnerung gerufen werden. Ich will es so sagen: Ich halte diesen Antrag, lieber Kollege Klepsch, nicht nur für eine miese Geschichte; er ist auch äußerst unseriös im Hinblick auf den Tatbestand, daß die SPD als Opposition — prüfen Sie es nach — in diesem schwierigen Geschäft einer Bundesregierung noch nie vorgegriffen hat — das hat es in diesem Hause noch nie gegeben —; sie hat der Bundesregierung immer das Recht des Vortritts eingeräumt. Wir haben auch nie zu einem Zeitpunkt, zu dem von der Regierung nichts auf dem Tisch lag, Prozentzahlen angegeben.
Ich möchte gern einmal erleben, wie Sie sich im Hinblick auf das, was sich im Jahre 1970 im tarifpolitischen Raum der Wirtschaft abspielt, herausreden wollen. Ich jedenfalls habe vorgestern abend gehört, daß Präsident Balke das Licht von 5,5 % aufgesetzt hat. In diesem Bereich haben Sie doch auch Verantwortung zu tragen. Deshalb halte ich diesen Antrag für frivol.

(Heiterkeit.)

Er dient nicht denjenigen, die betroffen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602134000
Herr Kollege Spillecke, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wagner?

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0602134100
Herr Kollege Spillecke, wie würden Sie in diesem Zusammenhang die Aussage des Bundeswirtschaftsministers über die Einkommensentwicklung im Jahre 1969 und die voraussichtliche Entwicklung im Jahre 1970 werten? Die Prozentsätze habe ich Ihnen vorher genannt. Unser Antrag bewegt sich auf der Linie dieser Prozentsätze.

Hermann Spillecke (SPD):
Rede ID: ID0602134200
Ja, das stimmt, Herr Kollege Wagner. Aber solche gegebenen Daten, die sich auf einen nackten statistischen Tatbestand beziehen, sind doch nicht ausschließlich und ganz für sich allein die Beurteilungsfakten, wenn es darum geht, für den öffentlichen Dienst etwas zu tun, was sowohl nach unserer gemeinsamen Auffassung vertretbar ist als auch von der Bundesregierung bereitwillig verantwortet wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch auf das Presseecho, das Ihr Antrag gezeitigt hat, hinweisen. Das „Handelsblatt" schrieb z. B. „Feuer am Lohnpulverfaß". Sie sind hier als Brandstifter gemeint.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

Mit Ihrem Antrag haben Sie die Lunte entzündet. Das „Handelsblatt" hat in dieser Hinsicht große Bedenken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602134300
Herr Kollege, ich möchte Sie auf das rote Signal aufmerksam machen.

Hermann Spillecke (SPD):
Rede ID: ID0602134400
Herr Präsident, ich bin gleich fertig.
Die der CDU/CSU wohlgesonnene „Welt" spricht von einem „Dammbruch".
Ich meine, Sie hätten sich selbst den größten Gefallen getan, wenn Sie auf diesen Antrag verzichtet hätten. Meine Fraktion ist jedenfalls davon überzeugt, daß die Angehörigen des öffentlichen Dienstes auf dieses Spielchen zwischen Hase und Igel nicht hereinfallen. Ich war der erste, ich bin mit 15 % in die Vollen gegangen. Wissen Sie, dieses Igelehepaar war auch nicht sehr seriös, und der Hase war zu dämlich. Wir werden Ihnen nicht auf den Leim gehen.

(Heiterkeit bei der SPD.)

Wir sind ja nicht von gestern, obwohl wir einen verehrten Kollegen haben, der „Haase" heißt. Wir werden für Sie nicht den Hasen spielen.
802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Spillecke
Wir werden sehen, Herr Bundesinnenminister, ob das zutrifft, was Sie versprochen haben, ob nach den Tarifverhandlungen in Stuttgart auch der Teil des öffentlichen Dienstes, der sich im Beamtenverhältnis befindet, möglichst bald das erfährt, was die Bundesregierung selbst beabsichtigt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602134500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0602134600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es ganz kurz machen. Nach dem, was der Bundesinnenminister hier vorgetragen hat, ist die Fraktion der Freien Demokraten davon überzeugt, daß die Bundesregierung so schnell, wie überhaupt eine Bundesregierung zu handeln in der Lage war, dem Parlament einen Entwurf vorlegen wird, der dann wirklich mit Seriosität ausgestattet ist.
Es ließe sich dazu sehr viel sagen, Herr Kollege Wagner. Ich kann nur sagen: welch unendlicher Wandel bei der CDU/CSU-Fraktion innerhalb von wenigen Wochen! Wir können eigentlich sehr froh darüber sein, daß die CDU nun endlich auch einmal für mindestens vier Jahre die Erfahrung sammeln wird, wie man in einer Oppositionsrolle versuchen muß, seine politischen Vorstellungen zum Tragen zu bringen.

(Abg. Rösing: Das lassen Sie mal unsere Sorge sein!)

- Ja, Herr Kollege Rösing, ich zweifle nicht daran.
Sie werden im Laufe der vier Jahre schon noch lernen, das auch richtig vorzutragen.

(Abg. Rösing: Wir sind auf dem besten Wege dazu! Haben Sie nicht auch den Eindruck?)

— Nein, ich glaube nicht. Wenn Sie auf diesem Wege weitergehen, Herr Kollege Rösing, werden Sie — davon bin ich fest überzeugt — schon in wenigen Wochen auch in der Öffentlichkeit einen Großteil aller Glaubwürdigkeit der politischen Argumentation eindeutig verlieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Denken Sie doch einmal an das, was Sie in den letzten Wochen hier geboten haben. Jede Fraktion muß in der Opposition lernen; wir haben das gemußt, die Sozialdemokraten haben das getan, und Sie werden das auch müssen. Aber eines steht fest: Der Weg, der von Ihnen bisher beschritten worden ist, ist ein Weg, der von dem früheren Finanzminister Strauß hier im Parlament immer als „Geld-ausgeben mit leichter Hand" bezeichnet worden ist. Das, was Sie in diesem Antrag bringen, kann nicht seriös gemeint sein, und damit kann man nicht seriös politisch argumentieren. Das will ich in aller Deutlichkeit sagen.
Auf die vielen Dinge, die der Kollege Spillecke hier vorgetragen hat, will ich nicht noch einmal eingehen. Ich bin in der Beurteilung mit ihm weitgehend einig. Ich will nur noch auf zwei Punkte kurz zu sprechen kommen.
Der Kollege Wagner hat gesagt, es müsse endlich einmal der Unterschied in den Ortsklassen beseitigt werden; er sei nach Meinung der CDU nicht mehr vertretbar. Wir Freien Demokraten haben über mehr als eine Legislaturperiode im Innenausschuß und im Parlament versucht, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Der größte Hemmschuh auf diesem Wege war die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages in der vorigen und in der vorvorigen Legislaturperiode. Das sollte dann bei Ihnen auch mit berücksichtigt werden.

(Abg. Wagner [Günzburg] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Eine letzte Bemerkung noch, Herr Kollege Wagner, dann bin ich mit meinen wenigen Bemerkungen schon fertig; denn ich wollte nur ein Drittel der mir zustehenden Redezeit in Anspruch nehmen.
Ich meine die Frage der Stellenplanverbesserung, die leider unterblieben ist, und damit die Nichtangleichung der Strukturverbesserungen für die Pensionäre. Auch hier muß ich eine Frage stellen, und ich greife dabei ein Wort des Kollegen Spillecke auf. Sie haben permanent 20 Jahre lang den für diese Frage zuständigen Minister in der Bundesregierung gestellt. Jetzt plötzlich kommen Sie auf die Idee und sagen: Das ist nicht mehr länger tragbar; jetzt muß es geändert werden. Ich bin mit Ihnen in der Sache der gleichen Meinung, nur bin ich auch der Meinung, es wäre besser gewesen, sich dann einen anderen Anwalt zur Vertretung dieser Meinung auszuwählen. Denn wenn man selbst 20 Jahre lang das Gegenteil von dem getan hat, was man jetzt plötzlich sechs Wochen nach Bildung dieser Regierung will und von dieser Regierung verlangt —, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion --, dann müssen Sie sich doch die Frage gefallen lassen: Wie wollen Sie dieses Handeln und diese Argumentation für die Zukunft überhaupt noch dem deutschen Volke klarmachen?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602134700
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Berger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602134800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Aussprach zum Gesetzentwurf der CDU/CSU verlief nicht nur recht unbefriedigend, wie ich finde, sondern nahm eigentlich einen erstaunlichen Verlauf, wenn man an die vielen erfreulichen Erklärungen denkt, die die neue Bundesregierung schon in der Regierungserklärung und insbesondere Bundesinnenminister Genscher wiederholt abgegeben haben. Ich darf nur eine mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren. Es war gerade gestern vor fünf Wochen, als der Herr Bundesinnenminister Genscher vor dem Bundesvertretertag des Deutschen Beamtenbundes sagte:
Als vordringlichste Aufgabe der Beamtenpolitik sehe ich es in diesem Zeitpunkt an, die praktischen Folgerungen zu ziehen aus dem Programmpunkt der Bundesregierung, wonach die Beamten Anspruch auf Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt haben.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 803
Berger
Meine Damen und Herren, um jedes Mißverständnis auszuschließen: diese Formulierung bedeutet auch den Willen der Bundesregierung zum systematischen Abbau des in der Vergangenheit entstandenen Besoldungsrückstandes.
Diese Erklärungen waren gut, aber aus diesen Erklärungen muß ja nun auch ein gewisses Handeln kommen; mit diesem Handeln, das mit dem Antrag der CDU/CSU beginnen soll, glaubten wir nicht nur den Herrn Bundesinnenminister recht hilfreich zu unterstützen, sondern wir glaubten auch, daß Sie uns doch im Prinzip bei diesen beiden Forderungen nach laufender Anpassung und einem systematischen Abbau des Besoldungsrückstandes zunächst zustimmen.

(Abg. Spillecke meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Herr Kollege Spillecke, ich würde Ihre Frage gerne zulassen, möchte sie aber noch einen Augenblick zurückstellen, weil ich gerade die Absicht habe, noch näher auf das einzugehen, nach dem Sie vermutlich fragen werden.
Ich glaube, es bestehen einige Mißverständnisse. in bezug auf unseren Antrag. Innenminister Genscher sagte, unser Antrag überschreite die Grenzen des Zulässigen, und Sie, Herr Kollege Spillecke, bezeichneten den Antrag als „frivol". Zur Begründung ging Herr Innenminister Genscher von 15 % aus; es ist zuzugeben, daß die Regelung, die keine uneingeschränkte Zustimmung gefunden hat, nämlich die 300 DM für die Monate Oktober bis Dezember, eine Präzedenzentscheidung war, die dazu führte, daß natürlich in den unteren Gruppen, A 2 und auch A 3, über die 12 % hinaus noch etwas als Folge dieser Regelung mit der Überbrückungszulage von 300 DM gefordert wird.
Ich glaube aber, es ist vollkommen übersehen worden, daß beide Anträge der CDU/CSU zusammengehören und daß wir auch nicht etwa den gänzlichen Abbau des Rückstandes in den Jahren 1970 oder 1971 fordern, sondern daß selbstverständlich ein schrittweiser Abbau gemeint ist. Das ergibt sich insbesondere aus der Begründung, in der es heißt, gleichzeitig sollte dargelegt werden, innerhalb welchen Zeitraums Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden, die, falls es aus Gründen der Konjunkturpolitik für nötig gehalten werde, auch in der Gewährung vermögenswirksamer Leistungen bestehen könnten. Auf diesen Teil sind die Vorredner meines Erachtens überhaupt nicht eingegangen. Um es einmal ganz konkret zu sagen: Sollte die laufende Anpassung der Besoldung zu einem Prozentsatz von 8 oder 9 % ab 1. Januar führen, wird der restliche Prozentsatz bis zu den 12 % eben ein erster Schritt zur Verminderung des Besoldungsrückstandes sein, von dem wir ausdrücklich in unserer Begründung sagen, er könne aus Gründen der Konjunkturpolitik in der Gewährung vermögenswirksamer Leistungen bestehen.

(Abg. Rösing: Das hat der Minister nicht gelesen!)

Ich glaube, das ist in der bisherigen Diskussion doch etwas sehr kurz gekommen.
Nun weiß ich nicht, ob es zweckmäßig ist, über all die Vorwürfe aus der Vergangenheit zu sprechen. Wenn ich es nicht tue, entsteht der Eindruck, daß die CDU/CSU ein schlechtes Gewissen hat. Um bei Herrn Dorn anzufangen, dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär, den ich allerdings im Augenblick hier im Saal nicht mehr sehe: Er sprach von der Verbesserung der Ortsklasse A. Da möchte ich nur daran erinnern, daß diese ursprünglich von Herrn Höcherl eingeleitet wurde und daß wir gerade im Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz durch die Halbierung des Abstandes zwischen den Ortsklassen A und S einen Schritt in dieser Richtung taten.
Ich erinnere daran, daß sich der Besoldungsrückstand in den Jahren überhaupt recht unterschiedlich entwickelt hat. Er war im Jahre 1965 bei 15, 1966 bei 14 und 1967 bei 12,8 °/o angekommen. Leider ist er gerade in der Großen Koalition — darum wundere ich mich so sehr über den Beifall der SPD zu den Ausführungen des Herrn Innenministers an dieser Stelle im Jahre 1968 von 12,8 auf 18,6 und jetzt vermutlich auf 19,1 % gestiegen. Das liegt doch in erster Linie daran, daß man in der mittelfristigen Finanzplanung ursprünglich 5 % zugrunde legte, und an den Prognosen des Herrn Wirtschaftsministers.
Tatsächlich sind die Volkseinkommen je Erwerbstätigen im Jahre 1968 um 10,5 und in diesem Jahr vielleicht um 8 °/o gestiegen. Das sind doch die Grundlagen, und darum, meine Damen und Herren, hätte ich doch erwartet, daß nun die Koalitionsparteien und insbesondere der Herr Bundesinnenminister vielleicht sagen: Statt 12 % müssen es 11 % sein. Vielleicht auch: Es können nur 8 + 3 % sein. Vielleicht sogar — was weiß ich —: Die zweite Rate muß auf den 1. Juli verschoben werden.
Insbesondere Sie, Herr Kollege Spillecke, wissen genau, daß alle Organisationen — angefangen vom Deutschen Gewerkschaftsbund über den Deutschen Beamtenbund usw. der Meinung sind: 13 % sind das mindeste an Erhöhung, was ab 1. Januar kommen muß. Deshalb verstehe ich nicht, wie Sie einen Antrag, der 12 % ab 1. Januar fordert, hier als frivol bezeichnen und wie Sie das im einzelnen begründen wollen.

(Abg. Spillecke: Ich habe insbesondere auf den Zeitpunkt Bezug genommen, den Sie mit Ihrem Antrag dem Parlament vorgeschlagen haben!)

—Herr Kollege Spillecke, Sie sprachen davon, daß die Bundesregierung wohl nach den Tarifverhandlungen den Zeitpunkt für gekommen sieht, etwas zu sagen. Der Herr Bundesinnenminister sprach im Gegensatz zu Ihnen davon, daß es noch vor Weihnachten sein wird. Der Gegensatz klärt sich nur dann auf, wenn die Tarifverhandlungen vor Weihnachten abgeschlossen werden, was wir alle noch nicht wissen.
Ich glaube, eine entscheidende Frage ist auch, ob der Bundestag für die Beamtenbesoldung den Maßstab setzen soll, der später auch bei Tarifverhand-
804 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Berger
lungen nicht ohne Bedeutung sein soll, oder ob sich, wie Sie es meinen, zunächst die Tarifpartner einigen und der Bundestag dann im Schlepptau der Tarifverträge bloß nachvollzieht, worüber sich die Tarifpartner geeinigt haben.
Der Herr Bundesinnenminister hat dankenswerterweise nicht nur gesagt: In der nächsten Woche wird wohl eine Absichtserklärung der Bundesregierung kommen. Er hat auch gesagt: Auf jeden Fall trifft die Bundesregierung die Entscheidung noch vor Weihnachten. Es ist also wirklich nur hilfreich, wenn wir uns darüber einigen, daß erstens das getan werden muß, was zur laufenden Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung erforderlich ist — und es wird sich ja leicht ermitteln lassen, ob das 8 oder 9 % sind —, und zweitens ein erster fühlbarer Schritt zur Verminderung des Rückstands getan werden muß, der — so ergibt es sich ganz eindeutig aus unserem zweiten Antrag —, wenn erforderlich, vermögenswirksam gestaltet werden kann. Daher glaube ich, daß Sie bei einer Prüfung unserer Anträge und der Begründung doch zumindest in der Beurteilung in bezug auf Frivolität oder Unseriosität sich vielleicht selber überprüfen müßten.
Es ist davon die Rede gewesen — ich glaube, Sie, Herr Innenminister, sagten es —, man sollte sich nicht so schnell von dem lösen, was man kürzlich noch in der Regierungsverantwortung vertreten hat. Da haben Sie sicher völlig recht. Ich habe vor mir die Drucksache V/4648 aus dem vergangenen Bundestag. Es ist die Kleine Anfrage des Abgeordneten
Genscher und der Fraktion der FDP betreffend den Gehaltsrückstand im öffentlichen Dienst. Vor mir habe ich auch die Anfrage Drucksache V/4535 der Abgeordneten Genscher, Dorn, Moersch, Dr. Miessner und der Fraktion der FDP. Ich nehme an, daß sich der Herr Bundesinnenminister nicht so schnell von dem wird lösen wollen, was er in der Opposition zur Frage des Besoldungsrückstands gedacht hat.
Ich möchte namens der CDU/CSU an Sie appellieren, daß wir uns bei den Beratungen im Innenausschuß auf einer Basis zusammenfinden, die dem Antrag der CDU/CSU möglichst nahekommt. Denn über die Notwendigkeit dieser Maßnahme sind so viele gute Erklärungen abgegeben worden, daß es nun bloß darauf ankommt, aus Absichtserklärungen konkret das notwendige Handeln einzuleiten. Dazu dient unser Antrag.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602134900
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0602135000
Meine verehrten Damen und Herren, wenige Sätze nur, um volle Klarheit zu schaffen. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, in Ihrem Antrag Drucksache VI/130 sprechen Sie von vermögenswirksamen Leistungen. Das ist der Ersuchensantrag, und dort ist vom Abbau des Besoldungsrückstandes über das, was Ihre Vorlage vorsieht, hinaus die Rede. Deshalb bezieht sich das — jedenfalls nach der Fassung, nicht mehr nach der abschwächenden Interpretation von Herrn Berger — auf diesen Bereich.
In Ziffer 1 dieses Antrags ist auch davon die Rede, daß der Besoldungsrückstand, den Herr Berger soeben für die Fraktion der CDU/CSU offenbar verbindlich mit 19 °/o beziffert hat, in den Jahren 1970 und 1971 abgebaut werden soll und daß Vorschläge für diesen Abbau vorgelegt werden sollen.

(Abg. Berger: Ich habe ihn nicht verbindlich beziffert! Ich habe gesagt, er könnte abgebaut werden!)

— Sie haben gesagt, Herr Kollege, es wundere Sie, daß die SPD Beifall geklatscht habe, obwohl doch in der Zeit der Großen Koalition der Besoldungsrückstand von 11 auf jetzt 19 % angestiegen sei.

(Zuruf des Abg. Berger.)

Wenn Sie jetzt sagen, das gelte nicht mehr, ist das ebenfalls eine hilfreiche Klärung. Wir müssen hier wirklich klare Zahlen haben.

(Zustimmung des Abg. Berger.)

Bei der Verwendung des Begriffs „Große Koalition" haben Sie nur ein wenig den Hinweis vernachlässigt, daß in den für die Besoldungspolitik entscheidenden Ressorts Kollegen Ihrer Fraktion die volle Verantwortung getragen haben.

(Abg. Berger: Das ist ja bekannt!)

— Das sollten Sie fairerweise auch dazu sagen.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, auch wir wollen selbstverständlich vermögenswirksame Leistungen. Aber nach dem, was Sie über eine Anpassung in Höhe von 8 bis 9 % gesagt haben, haben Sie eine zusätzliche Klärung gegeben; denn Ihr Gesetzentwurf zusätzlich mit den Ersuchen betreffend Ortsklasse A und Benachteiligung der Versorgungsempfänger macht insgesamt 15 % aus, Herr Kollege Berger.

(Abg. Berger: Das tritt doch nicht alles am 1. Januar in Kraft!)

Das ist eine Zahl, die Sie in die Öffentlichkeit stellen, die die Tarifverhandlungen beeinflußt, ob Sie das wollen oder nicht, und die es den Gewerkschaften schwer macht — ich sage es noch einmal —, einen vernünftigen Kompromiß mit uns zu schließen. Wir sind auf diese Einsicht angewiesen, wenn wir nicht ein schlimmes Signal für die Lohnbewegungen im gesamten gewerblichen Bereich für das Jahr 1970 setzen wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602135100
Das Wort hat Herr Kollege Berger.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0602135200
Ich glaube, Herr Minister, es ist nur ein weiteres kleines Mißverständnis. Unser Antrag Drucksache VI/130, den Sie zuletzt nannten und der zum Ziel hat, den Unterschied zwischen den Ortsklassen A und S zu beseitigen, ist nicht eine Forderung ab 1. Januar.

(Bundesinnenminister Genscher: Aha!)

Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969 805
Berger
— Es ist doch ganz deutlich gesagt: Die Bundesregierung wird ersucht ich zitiere —, baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Abg. Haase [Kellinghusen] : Hätte das nicht der Herr Strauß schon machen können?)

— Auf die Frage würde ich sehr gern eingehen, wenn Sie noch etwas Zeit hätten. Ich halte es für merkwürdig, daß die ehemaligen Koalitionspartner, die doch im Bundestag und in der Bundesregierung einmütig in diesen Fragen waren, nun so tun, als hätte der eine etwas mehr gewollt als der andere. Ich würde auch auf die verschiedenen Fragen des Herrn Kollegen Spillecke noch gerne eingehen. Aber ich glaube, wir sollten das vielleicht auf den Innenausschuß vertagen und sollten dort eingehend darüber beraten.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0602135300
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der ersten Beratung.
Nach dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates sollen beide Vorlagen dem Innenausschuß als federführendem Ausschuß sowie dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. Es liegen keine anderen Vorschläge vor. Die Überweisung ist beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch eine umfangreiche Tagesordnung von Zusatzpunkten zu erledigen. Ich rufe zunächst auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes
— Drucksache VI/172 —Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß)

— Drucksache VI/176 —
Berichterstatter: Abgeordneter Lenders (Erste Beratung 20. Sitzung)

Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetz als Ganzem zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften
— Drucksachen VI/126, VI/158 — a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/181 —
Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kassel)

b) Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (11. Ausschuß)

— Drucksache VI/177 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Haase (Kellinghusen)


(Erste Beratung 19. Sitzung)

Wünschen die Herren Berichterstatter -- ich bitte um Entschuldigung, daß ich vorhin diese Frage unterlassen habe — das Wort? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz als Ganzem in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle auch hier einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zum dritten Punkt der zusätzlichen Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8. Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 21/69 — Zollaussetzung für Kartoffeln)
— Drucksachen VI/145, VI/170 — Berichterstatter: Abgeordneter van Delden
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag des Ausschusses lautet:
Der Bundestag wolle beschließen, der Verordnung — Drucksache VI/145 — zuzustimmen.
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (8 Ausschuß) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/69 — Erhöhung des Zollkontingents für Sulfat- oder Natronzellstoff)
— Drucksachen VI/112, VI/171 — Berichterstatter: Abgeordneter van Delden
806 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Dezember 1969
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Wirtschaft liegt Ihnen vor. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung Drucksache VI/112 — zuzustimmen.
Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 5 der zusätzlichen Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung
— Drucksache VI/167 —
Der Antrag lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Auf Grund Artikel 45 des Grundgesetzes wird ein ständiger Ausschuß gemäß § 61 der Geschäftsordnung zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung gebildet, der aus 27 Mitgliedern besteht.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag
zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. —
Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle ein-
stimmige Annahme fest.
Ich rufe den nächsten Punkt der Zusatztagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarates
— Drucksache VI/175 —
Es liegt ein interfraktioneller Antrag in der Drucksache VI/175 vor. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem interfraktionellen Vorschlag — ich brauche die Namen nicht zu verlesen — zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Nächster Punkt der Zusatztagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung
— Drucksache VI/166 —
Es liegt ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vor, die Kollegen Dr. Althammer, Windelen und Strohmayr zu wählen. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Wir kommen zum nächsten Punkt der Zusatztagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt
— Drucksache VI/168 (neu)
Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie in der Vorlage unter den vorgeschlagenen SPD-Mitgliedern statt „Abg. Dr. Haack" „Walter Haack, Bonn" aufnähmen.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag der drei Fraktionen auf Benennung der in der Vorlage genannten Damen und Herren zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle auch hier einstimmige Beschlußfassung fest.
Letzter Zusatzpunkt:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
betr. Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
— Drucksache VI/165 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Antrag — die Damen und Herren sind auf der Drucksache verzeichnet — zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle auch hier einstimmige Beschlußfassung fest.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung und am Ende der Zusatztagesordnung. Ich darf mit guten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 1970 die Beratungen des heutigen Tages schließen und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf den 14. Januar, 14 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.