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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg. Dr. Kempfler . . . . . . . . . . . 653 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 653 B Änderung einer Ausschußüberweisung . . 653 C Wahl zusätzlicher Schriftführer . 653 C, 667 D Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 653 D Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 653 D Fragestunde (Drucksache VI/146) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) : Krankenversicherungsschutz für Studenten Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 654 B Frage der Abg. Frau Dr. Wolf: Unzufriedenheit deutscher Experten in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister 654 C, 655 B, D, 656 A, B, C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 655 B Kiep (CDU/CSU) . . . . 655 C, 656 A Damm (CDU/CSU) 655 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 656 B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . 656 C Fragen der Abg. Dr. Klepsch und Rommerskirchen: Kostenlose Heimfahrten für Grundwehrdienstleistende Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 657 A, D, 658 A, B, C, D, 659 A, B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 657 D, 658 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 658 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 658 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 658 D Buchstaller (SPD) . . . . . . . . 659 A Fragen des Abg. Säckl: Nebentätigkeit eines früheren Bundeswehrgefreiten Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 659 B, 660 B, C, D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 660 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 660 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 660 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Frage des Abg. Dröscher: Entlohnung bei im Raum von Truppenübungsplätzen arbeitenden Wachgesellschaften Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 660 D, 661 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 661 A, B Fragen des Abg. Buchstaller: Ausbildung der Pionieroffiziere und Pionierfeldwebel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Bericht über Napalm-Einsatz in der Divisionszeitschrift „Der Grenzwald" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 661 C Frage des Abg. Zebisch: Ächtung von Napalm-Bomben Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 661 D, 662 A, B Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 662 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 662 B Frage des Abg. Neumann: Truppenstärke der Bundeswehr — Dauer des Grundwehrdienstes Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 662 C, 663 A, B, C Neumann (SPD) . . . . 662 D, 662 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 663 B Dröscher (SPD) . . . . . . . . 663 B Fragen des Abg. Stahlberg: Fahrlehrerstellen in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . 663 C, D, 664 A, B Stahlberg (CDU/CSU) . . 663 D, 664 A Fragen des Abg. Dr. Schmude: Anwendung der Grundsätze zum Verbot der Doppelbestrafung auf Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 665 A, B Dr. Schmude (SPD) 665 B Frage des Abg. Dr. de With: Berufung der Bundesrichter nach der landsmannschaftlichen Zugehörigkeit Jahn, Bundesminister . . . . . 665 C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 665 D Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 666 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 666 B, C Fragen des Abg. Dr. Häfele: Äußerung des Staatssekretärs Prof. Dahrendorf zu den Bundesfinanzen Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 666 D, 667 A, B, C Dr. Häfele (CDU/CSU) . 667 A Ott (CDU/CSU) 667 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulbauförderungsgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/114) in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Abg. Dr. Stoltenberg, Dr. Martin und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/115) — Erste Beratung — Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 668 A, 687 A Dr. Lohmar (SPD) 670 C Moersch (FDP) . . . . 673 C, 690 A Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 676 B Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 677 D Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . . 679 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 681 B Frau Funcke (FDP) . . . . . 682 D Dr. Kotowski (CDU/CSU) . . . . . 684 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 686 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . . 690 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/144) — Zweite und dritte Beratung — 692 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 III Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen VI/58, VI/82) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/151) Zweite und dritte Beratung . . . . 693 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen über Leistungen für verheiratete Kinder (Abg. Rollmann, Frau Jacobi [Marl], Berding, Dichgans, Frau Stommel, Katzer, Dr. Jungmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/125) — Erste Beratung — 693 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/126) in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI 158) — Erste Beratung — 693 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (SPD, FDP) (Drucksache VI/56); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/160), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/150) — Zweite und dritte Beratung — Hermsdorf (Cuxhaven) (SPD) 695 A, 705 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 694 B Röhner (CDU/CSU) . . . . . . . 694 C Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 697 B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 698 D Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 699 B Porzner (SPD) 700 D Ertl, Bundesminister 702 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 704 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 705 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (3. StrRG) (SPD, FDP) (Drucksache VI/139) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung von Grundrechten durch gewalttätige Aktionen (Drucksache VI/ 157) Dr. Müller-Emmert (SPD) 705 D Benda (CDU/CSU) 708 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 711 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 715 C Dr. de With (SPD) 719 B Jahn, Bundesminister 722 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache VI/127) . 725 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (§ 94 Abs. 2) (Drucksache VI/128) 725 C Nächste Sitzung 725 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 727 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 3 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) 727 C Anlagen 3 bis 5 Entschließungsanträge Umdrucke 2, 1 und 4 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/56, VI/150) Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen 728 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wurbs betr. Ausgaben für Mietbeihilfen 729 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage Frau Dr. Diemer-Nicolaus betr. Erweiterung der juristischen Ausbildung . 729 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Mehrwertsteuersatz für Friseurleistungen 729 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ruf betr. Besteuerung nach § 19 des Mehrwertsteuergesetzes . . 730 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 653 19. Sitzung Bonn, den 10. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 12. 12. Dr. Aigner * 12. 12. Dr. Apel * 12. 12. Dr. Artzinger * 12. 12. Dr. Bach 10. 12. Dr. Barzel 10. 12. Bauer (Würzburg) ** 12. 12. Dr. Bayerl 12. 12. Behrendt * 12. 12. Benda 20. 12. Bergmann * 12. 12. Berkhan ** 12. 12. Blank 10. 12. Blumenfeld ** 12. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Brück ** 12. 12. Dr. Burgbacher * 12. 12. Dichgans * 12. 12. Dr. Dittrich * 12. 12. Draeger ** 12. 12. Dröscher * 12. 12. Frau Dr. Elsner * 12. 12. Faller * 12. 12. Fellermaier * 12. 12. Flämig ** 12. 12. Dr. Fuchs 12. 12. Dr. Furler * 12. 12. Gerlach* 12. 12. Gottesleben 31. 12. Dr. Haas 12. 12. Häussler 12. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Frau Herklotz ** 12. 12. Herold ** 12. 12. Hösl ** 12. 12. Dr. Kempfler 31. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker * 12. 12. Kriedemann * 12. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 10. 12. Kulawig * 12. 12. Lautenschlager * 12. 12. Lemmrich** 12. 12. Lenze (Attendorn) ** 12. 12. Dr. Löhr * 12. 12. Lücke (Bensberg) 31. 12. Lücker (München) * 12. 12. Memmel * 12. 12. Metzger * 12. 12. Müller (Aachen-Land) * 12. 12. Dr. Müller (München) ** 12. 12. Pfeiffer 10. 12. Pöhler ** 12. 12. Richarts * 12. 12. Richter ** 12. 12. Riedel (Frankfurt) * 12. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rutschke ** 12. 12. Sander ** 12. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Schneider (Königswinter) 10. 12. Dr. Schober 12. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 12. 12. Springorum * 12. 12. Dr. Starke (Franken) * 12. 12. Stein (Honrath) 31. 12. Dr. h. c. Strauß 12. 12. Wohlrabe 31. 12. Anlage 2 Umdruck 3 Änderungsantrag der Abgeordneten Röhner, Stücklen, Wagner, Ehnes, Dr. Althammer, Dr. Ritz und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/56, VI/150 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Die Bundesregierung stellt vom Haushaltsjahr 1970 an jährlich für den Ausgleich der den Landwirten durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandenen Einkommensverluste 920 Millionen Deutsche Mark in den Entwurf des Bundeshaushaltes im Einzelplan 60 ein. Diese Mittel sind für unmittelbare Ausgleichszahlungen an die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zu verwenden." Bonn, den 10. Dezember 1969 Röhner Stücklen Wagner Ehnes Dr. Althammer Dr. Ritz Baier Bewerunge Biechele Dasch Engelsberger Haase (Kassel) Hauser (Bad Godesberg) Höcherl Dr. Jenninger Kiechle Leicht Memmel Niegel Ott Picard Dr. Probst schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulze-Vorberg Dr. Siemer Storm Struve Tobaben Unertl Begründung 1. Die Verluste sind aufwertungsbedingt und gehen damit auf eine allgemeine wirtschaftspolitische Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Für die Teilnahme an einer Tagung der Versammlung der Westeuropäischen Union 728 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Entscheidung zurück. Die Mittel sollten daher in den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung" und nicht in den Agrarhaushalt (Einzelplan 10) eingestellt werden. 2. Die Titelverwaltung würde beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verbleiben. 3. Die Einstellung dieses Betrages in den Einzelplan 60 würde auch gegenüber der Landwirtschaft nochmals zum Ausdruck bringen, daß diese Mittel als aufwertungsbedingter Ausgleich zu betrachten und zu verwenden sind. Anlage 3 Umdruck 2 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/ 56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob für bestimmte Unternehmensformen der landwirtschaftlichen Produktion Einkommensverluste entstehen, die nicht durch das oben genannte Gesetz erfaßt werden. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert a) zu prüfen, ob die Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung, wie sie im § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 enthalten ist, noch den heutigen Betriebs- und arbeitswissenschaftlichen Gegebenheiten entspricht, b) dafür zu sorgen, daß die nicht ausgenutzten Kapazität der im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 51 des Bewertungsgesetzes 1965 zulässigen Tierhaltung auf Kooperationen übertragen werden können, und daß die steuerlichen Hindernisse, die der Bildung solcher Kooperationen entgegenstehen, umgehend beseitigt werden. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 1 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/ 150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die wirtschaftliche Lage in strukturschwachen Wirtschaftszweigen, die von der Aufwertung der Deutschen Mark besonders betroffen wurden, zu beobachten. Sie soll die Auswirkungen der Aufwertung auf diese Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses im Laufe des kommenden Anpassungsprozesses überprüfen und bis Ende Oktober 1970 dem Bundestag über die Ergebnisse der Prüfung berichten. Bonn, den 9. Dezember 1969 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 4 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft — Drucksachen VI/56, VI/150 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dafür zu sorgen, daß die in Artikel 5 (1) vorgesehenen 920 Mio. D-Mark nicht wie im obigen Gesetz vorgesehen in Einzelplan 10 einzusetzen, sondern in den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung). Dieser Betrag soll auch dann der Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterliegen. Bonn, den 10. Dezember 1969 Struve und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/104 Frage A 20) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vermögenspolitik auch durch weitere Privatisierung von wirtschaftlichem Bundesvermögen fortzusetzen, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 hervorgehoben, daß eine gezielte Vermögenspolitik zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik gehört. Sie wird insbesondere die Vermögensbildung der Bevölkerungsschichten fördern, die bisher nur einen unzureichenden Anteil an der Gesamtvermögensbildung hatten. In diesem Zusammenhang wird die Frage einer weiteren Privatisierung von industriellem Bundesvermögen geprüft werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 729 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vorn 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (Drucksache VI/104 Frage A 27) : In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln? Die Ausgaben für Wohngeld, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, betrugen: Bund Bund und Länder (doppelter Betrag) in Millionen DM 1965 60,5 121 1966 212,3 426,6 1967 209,4 418,8 1968 261,7 533,4 1969 geschätzt 302 604 Bei der Fortschreibung für die mehrjährige Finanzplanung des Bundes 1969 bis 1973 sind für die Beratung im Finanzkabinett höhere Beträge angemeldet als für 1969. Der endgültige Ansatz wird abhängig sein von der materiellen Ausgestaltung einer Novelle des Wohngeldgesetzes. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache VI/104 Frage A 64): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Änderung von § 5 des Deutschen Richtergesetzes vorzuschlagen, die andere juristische Ausbildungen ermöglicht, darunter auch die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften? Die Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes ist auf der letzten Justizministerkonferenz Ende Oktober 1969 in Berlin beraten worden. Die Justizministerkonferenz hat ihren Ausschuß für die Reform der Juristenausbildung beauftragt, dazu Vorschläge bis zum Frühjahr 1970 vorzulegen. Der Auftrag ist dahin umschrieben, auch zu prüfen, ob andere Gestaltungsformen der Ausbildung, etwa die Integrierung von theoretischer und praktischer Ausbildung in einem einstufigen Ausbildungsgang mit stärkerer Einbeziehung der Sozialwissenschaften, durchführbar sind und sachliche Fortschritte versprechen. Des weiteren soll geprüft werden, ob und wie durch eine Änderung des § 5 des Deutschen Richtergesetzes praktische Erfahrungen mit neuen Gestaltungsformen ermöglicht werden können, ohne die grundsätzliche Einheitlichkeit der juristischen Ausbildung in allen Lindern der Bundesrepublik zu gefährden. Die Bundesregierung hält die Neuordnung der Juristenausbildung für besonders dringlich. Sie wird deshalb in dem Reformausschuß der Justizministerkonferenz darauf hinwirken, daß möglichst bald konkrete Ergebnisse vorliegen, um § 5 des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ändern zu können. Ein Übergang zu einer einstufigen integrierten Ausbildung wird aber so einschneidend sein, daß über ihn nach Abwägung aller Gründe für und wider nur einheitlich für alle Bundesländer entschieden werden sollte, um die in einem modernen Staat unerläßliche Freizügigkeit des Juristen weiterhin zu gewährleisten. Was die Sozialwissenschaften betrifft, so bin ich mit Ihnen, verehrte Frau Kollegin, der Auffassung, daß dieses Gebiet in der Juristenausbildung künftig stärker als bisher berücksichtigt werden sollte. Entsprechende Vorschläge des Reformausschusses der Justizministerkonferenz werden bei der jetzt von den Ländern in Angriff genommenen ersten Stufe der Änderung ihrer Ausbildungsvorschriften verwirklicht werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes für Friseurleistungen den ermäßigten Steuersatz vorzusehen? Eine ermäßigte Besteuerung der Friseurleistungen stößt insbesondere deshalb auf Bedenken, weil sie die notwendige einheitliche Behandlung aller handwerklichen Leistungen durchbrechen würde und darüber hinaus Berufungen anderer Dienstleistungsunternehmen zu erwarten wären. Gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Vorbereitung der für diese Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes auch die Besteuerung der Friseure im Rahmen des Gesamtkomplexes der Dienstleistungsbesteuerung nochmals eingehend zu überprüfen. Die Forderung der Friseure nach einem ermäßigten Steuersatz wird u. a. mit der unterschiedlichen Steuerbelastung im Friseurhandwerk auf Grund der Auswirkungen des § 19 UStG begründet. Insoweit handelt es sich um ein Problem, das nicht isoliert durch eine Steuersatzsenkung gelöst werden kann, sondern im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung der Besteuerung der Kleinunternehmer zu überprüfen ist. Hierauf werde ich, Herr Kollege Ruf, bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage näher eingehen. 730 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 10. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/146 Frage A 38): Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen einer künftigen Novellierung des Mehrwertsteuergesetzes die Wettbewerbsunterschiede zu entschärfen, die durch die im § 19 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffene Regelung entstanden sind? In der Fragestellung klingt die Auffassung an, die Regelung des § 19 des Umsatzsteuergesetzes habe allgemein zu Wettbewerbsunterschieden geführt. Hierzu möchte ich zunächst feststellen, daß die Besteuerung der Kleinunternehmer, die sich an das frühere Umsatzsteuersystem anlehnt, in der Regel nur bei Gewerbezweigen mit hoher Wertschöpfung, wie z. B. bei den. Friseuren, die Wettbewerbsneutralität nicht im wünschenswerten Umfang gewährleistet. Die Bundesregierung ist bemüht, für die Besteuerung der Kleinunternehmer eine Regelung zu finden und den gesetzgebenden Körperschaften vorzuschlagen, die den Gedanken der Wettbewerbsneutralität so vollkommen wie möglich verwirklicht. Da sich das neue Umsatzsteuersystem durch ein besonderes Maß an Wettbewerbsneutralität auszeichnet, bietet es sich an, die Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung einzubeziehen. Diese Lösung wird auch, soweit bisher Meinungsäußerungen vorliegen, von den Spitzenverbänden der Wirtschaft vorgeschlagen. Die Bundesregierung wird daher vor allem untersuchen, welche Möglichkeiten für eine derartige Regelung bestehen. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und in welchem Umfang den Kleinunternehmern im Rahmen der Regelbesteuerung formelle und materielle Erleichterungen gewährt werden können. Wie die beabsichtigte Neuregelung im einzelnen aussehen wird, kann heute noch nicht überblickt werden.
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    Rede von Dr. J. Hermann Siemer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren!

    (Anhaltende Unruhe.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, es ist verständlich, daß das Ergebnis der namentlichen Abstimmung noch zu Debatten im Hause führt; ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie, vor allem die Herren aus der eigenen Fraktion, dem Kollegen Siemer die Chance gäben, hier zu Wort zu kommen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. J. Hermann Siemer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank, Herr Präsident. Bei diesem Gesetz kann ich die Aufmerksamkeit meiner Kollegen gebrauchen. Denn diese Gesetzesvorlage, die von der SPD und FDP eingebracht worden ist, enthält nicht nur viele Ungereimtheiten — das ist schon öfter gesagt worden —, sondern auch manche Merkwürdigkeiten. Eine der Merkwürdigkeiten wurde mir vorhin von einem Journalisten gesagt mit der Frage, ob auch ich zu dem „Au-Au-Gesetz" schreite und was ich dazu sagen wolle.
    Nun, dieses Aufwertungsentschädigungsgesetz hat nicht nur Mängel, sondern bringt in Art. 2 Nr. 1
    Buchstabe h eine neue Formulierung für das Mehrwertsteuergesetz bezüglich landwirtschaftlicher Betriebe. Ich will diesen Passus — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — vorlesen, wie er im Gesetz vorgeschlagen wird: „Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt auch ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, wenn im übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorliegen." Dann erst ist ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb auch als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform in die Entschädigung eingeschlossen.
    Ich wiederhole: damit bringt der Gesetzgeber den aus dem Bewertungsgesetz entnommenen Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in das Mehrwertsteuergesetz.
    Als wir im Jahre 1967 das Mehrwertsteuergesetz verabschiedeten, wurde ausdrücklich davon abgesehen, die Besteuerung mit der Mehrwertsteuer Ungleich für alle Produkte der landwirtschaftlichen Erzeugung zu handhaben. Die Bundesregierung hat es unterlassen, die in dem soeben zitierten Satz liegende Problematik überhaupt zu erwähnen. Ich muß deswegen kurz darauf eingehen, denn ich weiß nicht, ob die für die Gesetzesvorlage Verantwortlichen sich darüber klar sind, daß sie mit diesem Satz große Teile der Produktionszweige landwirtschaftlicher Veredelung von der Erstattung der entstehenden Aufwertungsverluste ausschließen. Will das, so frage ich, die Bundesregierung, und wollen Sie das, meine Herren Kollegen von der SPD, die Sie doch noch vor nicht langer Zeit, nämlich im Juni 1968, mit uns gemeinsam das Agrarprogramm der Bundesregierung verabschiedet haben? In diesem Agrarprogramm haben wir damals ausdrücklich gewisse Ziele gesetzt. Unter den drei wichtigsten Zielen ist — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren -
    „die preisgünstigste Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln" aufgeführt. Im Arbeitsprogramm der Regierung aus dem Jahre 1968 heißt es weiter:
    Alle Möglichkeiten der rechtlichen und sachlichen Kooperation sind dabei zu nutzen. Durch Anpassung an die natürlichen und wirtschaftlichen Standortbedingungen sowie durch Nutzung aller Möglichkeiten der modernen Produktionstechnik und Organisationsformen ist eine kosten- und damit preisgünstigere Erzeugung von Agrarprodukten möglich.
    Ich wiederhole: „Durch die Nutzung moderner Produktionstechnik und Organisationsformen ist eine kosten- und damit preisgünstigere Erzeugung von Agrarprodukten möglich."
    Meine Damen und Herren, danach haben die landwirtschaftlichen Betriebe gehandelt. Im Vertrauen auf diese Zusagen, im Vertrauen auf die von diesem Haus und von der Regierung zugesagte finanzielle Hilfe und Förderung — übrigens sowohl von seiten des Bundes als auch von seiten der Länder — sind auf den Veredelungsgebieten bahnbrechende Rationalisierungserfolge erzielt worden. Den Empfehlungen der Regierung folgend, haben sich neue Kooperationsformen entwickelt, die nicht nur zu einem höheren Rationalisierungsgrad führten, sondern die auch neue Absatzformen hervorbrachten, das Risiko
    698 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Dezember 1969
    Dr. Siemer
    besser verteilten und so bei uns den Aufbau von Pionier- und Spitzenbetrieben in der EWG möglich machten.
    Im Verfolg dieses damals von der Großen Koalition aufgestellten Arbeitsprogramms, das wir Agrarprogramm nennen, hat die damalige Regierung den Betrieben ausdrücklich versprochen — und hier möchte ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten wieder wörtlich zitieren —:
    Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Betriebsstruktur wird ferner sichergestellt, daß moderne kooperative Unternehmensformen steuerlich nicht benachteiligt werden.
    So können Sie es in dem Agrarprogramm im Kapital „Betriebsstruktur" auf Seite 21 nachlesen.
    Die Ausklammerung gerade der Betriebe, die heute „gewerbliche Betriebe" genannt werden, von den Vergünstigungen ist nicht nur ungerecht, sondern führt darüber hinaus auch zu verfahrens- und ermessenstechnischen Problemen, die gar nicht zu lösen sind, weil es hier ja um eine Abgrenzung geht und es nicht möglich ist, eine exakte Deklarierung der Betriebe, für die der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 3 % gelten soll, vorzunehmen, ohne die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse genau zu durchleuchten. Das ist die Situation.
    Zu der verfassungsrechtlichen Frage möchte ich eine letzte Bemerkung machen. Soweit ich es aus den Ausschußberichten ersehe, ist dieses Problem bisher überhaupt nicht erwähnt worden. Ich bin kein Verfassungsjurist, aber Sie können mir glauben, ich habe mich nicht nur eingehend erkundigt, sondern ich habe bei den besten Verfassungsjuristen Deutschlands nachgefragt, wie sie zu dieser Frage stehen. Ich wiederhole: Die Betriebe, die von Ihnen mit diesem Gesetz bewußt ausgeschaltet werden, werden es nicht versäumen, von dem Angebot der Professoren Gebrauch zu machen, und schnellstens eine Verfassungsklage auf Grund dieser Bestimmungen anstrengen.
    Ich wiederhole auch noch einmal, worauf es uns ankommt. Erstens: Die Besteuerung ist verfassungsrechtlich und wertordnungsmäßig nicht vertretbar. Zweitens: Wir selber haben in der vorigen Legislaturperiode hier im Parlament Art. 91 a des Grundgesetzes ergänzt; wir haben Bund und Ländern den Verfassungsauftrag gegeben, die Agrarstruktur allgemein und die Wirtschaftsstruktur in den unterentwickelten Gebieten der Bundesrepublik zu verbessern. Dieses Hohe Haus darf keine Entscheidungen treffen, die der verfassungsrechtlichen Ordnung entgegenstehen.
    Wir haben in Norddeutschland weite, besonders ländliche Gebiete, deren Sozialprodukt weit unter dem volkswirtschaftlichen Durchschnittssatz liegt. Wenn sich in den letzten Jahren nun auf genossenschaftlicher oder privater Basis oder in anderer Form sogenannte Selbsthilfeinstitutionen entwickelt haben, die bessere Lebensbedingungen für die Landwirtschaft schufen, so entspricht gerade das dem Auftrag des Verfassunggebers. Diese Betriebe werden aber in ihrer wirtschaftlichen Existenz durch das Gesetz entscheidend getroffen. Hinzu kommt, daß der Wettbewerb mit den anderen EWG-Ländern, die andere Formierungen, andere Gesetze haben, nicht mehr tragbar ist. Drittens wird durch das Gesetz auch der Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt.
    Nun, meine Damen und Herren, ich will Sie mit diesen verfassungsrechtlichen Fragen nicht länger aufhalten.

    (Zurufe von der FDP: Sehr gut!)

    Na ja, Sie werden davon Kenntnis nehmen müssen, denn das ist eine sehr ernste Frage, nicht nur für mich, sondern für alle die Betriebe, die davon betroffen werden. Ich bin der Meinung, daß der Verfassungsrechtler hier durchaus ein weites Feld findet, um gegen diese eigentümliche Art der gesetzlichen Fixierung vorzugehen. Sicher liegt, das will ich zugeben, die Problematik auch in der Verletzung der Artikel 12 und 14, aber jedem wird verständlich sein, daß hier im Gegensatz zu den Entscheidungen für einen einheitlichen Gemeinsamen Markt die Tierhaltungsbetriebe der Bundesrepublik durch gesetzgeberische Maßnahmen so begrenzt werden, daß sie gegenüber den Betrieben der anderen EWG-Staaten nicht mehr konkurrenzfähig sind. Darin sehe ich eine Verletzung der allen Deutschen zustehenden Freiheit der Berufsausübung.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Wenn ich den Entschließungsantrag der SPD zur Hand nehme, der uns heute hier vorgelegt wurde, dann frage ich mich, ob das nicht doch der Ausdruck eines sehr schlechten Gewissens ist. Erst schaffen Sie dieses Gesetz mit der Bestimmung, wie ich sie so eben vorgelesen habe, und dann kommen Sie mit einer Entschließung, nach der die Regierung jetzt erst überprüfen soll, welche Auswirkungen dieses Gesetz wohl haben könnte. Ich habe Ihnen eine ganze Reihe genannt, und ich darf Sie nur bitten, meine Herren Kollegen von der SPD, daß Sie ernstlich prüfen, ob dieses Gesetz mit den Bestimmungen zur Ausklammerung vieler wertvoller Betriebe nicht gerade das herbeiführt, was wir nicht wollen: eine Lähmung in der Entwicklung einer modernen hochtechnisierten Landwirtschaft.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)