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    Deutscher Bundestag 18. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Inhalt: Gedenken an die erste Sitzung des Reichstags im Wallotbau Frau Funcke, Vizepräsident . . . 623 A Erweiterung der Tagesordnung 623 D Wahl der Abg. Dr. Wörner und Wohlrabe als Mitglied bzw. Stellvertreter im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt . 623 D Fragestunde (Drucksachen VI/104, VI/136) Fragen des Abg. Susset: Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Herstellung des Gleichgewichts der Agrarmärkte Ertl, Bundesminister . . 624 A, B, C, D, 625 A, B, C, D, 626 A, B, C, D, 627 A Susset (CDU/CSU) . . . . , 624 B, C, D Dasch (CDU/CSU) . . . 625 A, 626 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 625 B Niegel (CDU/CSU) . . 625 B, 626 A, B Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 625 C, 626 B Moersch (FDP) 625 C Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 625 D Lenders (SPD) 626 C Kiechle (CDU/CSU) . 626 D Fragen des Abg. Matthöfer: Tätigkeit der griechischen Arbeitskommissionen in deutschen Arbeitsämtern Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 627 A, B, C, D, 628 A Matthöfer (SPD) 627 B, C, D Frage des Abg. Geisenhofer: Wahl der Mitglieder und Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments — Schaffung eigener Finanzquellen der Gemeinschaft . . . . . 628 A Fragen des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Terrorurteile des griechischen Obristenregimes — Ausschluß Griechenlands aus dem Europarat 628 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Zerstörung ziviler Ziele in Biafra durch Piloten der „DDR" . . . . . . . . 628 C Frage des Abg. Dr. Giulini: Höhe der deutschen Beiträge zu den Arbeiten der UNO-Organisationen Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 628 D, 629 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 629 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Frage des Abg. Dr. Jenninger: Pressemeldungen betr. Versuche des Bundesministers Leber bezüglich einer Änderung der bisherigen Haltung des Vatikans zum Problem der Oder-Neiße-Linie Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 629 B Frage des Abg. Dr. Arnold: Entwurf eines neuen GmbH-Gesetzes Jahn, Bundesminister 629 C Fragen des Abg. Varelmann: Maßnahmen zur Verhinderung der wucherischen Entwicklung des Erbbauzinses im Bereich des sozialen Wohnungsbaues Jahn, Bundesminister 629 C, 630 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 629 D, 630 A, B, C Frage des Abg. Wurbs: Höhe der bisher und in den nächsten Jahren gewährten Mietbeihilfen . . . 630 D Fragen des Abg. Dr. Enders: Anrechnungsbestimmungen des Sozialhilferechts Frau Strobel, Bundesminister 631 A, B, C Dr. Enders (SPD) 631 A, B, C Fragen des Abg. Bay: Gefährdung des menschlichen Lebens durch Giftstoffe Frau Strobel, Bundesminister . . . 631 D, 632 C Bay (SPD) 632 B, D Frage des Abg. Weigl: Mehrbedarf an Ärzten bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen für alle Arbeitnehmer . . . . . . . . . 633 A Frage des Abg. Dr. Rutschke: Angaben über steigende Zahlen von Kinderlähmungsfällen . . . . . . . 633 B Frage des Abg. Dr. Gölter: Zuschüsse des Bundes für erhöhte Werbungsaufwendungen und Rationalisierungsmaßnahmen des Obst- und Gemüsebaues Ertl, Bundesminister . . . . . . 633 C Frage des Abg. Dr. Gölter: Gewährung von Lagerprämien für Obst in Frankreich Ertl, Bundesminister 633 C Fragen des Abg. Lenders: Ankündigung von Preiserhöhungen durch die Fleischwarenindustrie Ertl, Bundesminister . 633 D, 634 A, B Lenders (SPD) . . . . . . . . . 634 A Fragen des Abg. Pawelczyk: Bekanntgabe des Katalogs der Dienstposten für Fachoffiziere — Einweisung in Dienstposten der Besoldungsgruppe A11 Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 634 C, D Pawelczyk (SPD) . . . 634 C, 635 B Frage des Abg. Dr. Hubrig: Akademikerbedarfsprognose im Rahmen der Überlegungen der Bundesregierung zur Bildungsplanung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 635 C Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . . 635 D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 635 D Fragen des Abg. Dr. Probst: Kritik der Bundesassistentenkonferenz am Wissenschaftsrat — Mitspracherecht der Bundesassistentenkonferenz und von Studentenvertretern im Wissenschaftsrat Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 636 A, B, C, D, 637 A, B Dr. Probst (CDU/CSU) . . 636 B, 637 A Moersch (FDP) . . . . 636 C, 637 B Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 636 D Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/84) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/133), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/116) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 637 C Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Land- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 III Wirtschaft (Drucksache VI/79) — Erste Beratung — Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . 638 A, 644 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 639 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 640 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 641 C Ertl, Bundesminister . . . . . . 642 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt (Drucksache VI/80) — Erste Beratung — . . . 645 A Antrag betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele (Abg. Stücklen, Wagner [Günzburg], Dr. Riedl [München], Geisenhofer, Dr. Kreile u. Gen.) (Drucksache VI/103) 645 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschrfiten der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen (Drucksachen V/4052, VI/137) . . . . . . . . . . . 645 C Nächste Sitzung 645 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 647 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für Lohnsteuerpflichtige . . . 647 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jobst betr. Erhöhung des Zuschusses für Naturparks . . . . 648 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schwabe betr. Angabe der Blutgruppe auf den Erkennungsmarken der Soldaten 648 C Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Experimente im Bereich des Bildungswesens 648 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Walz betr. Drittelparität für Förderungsentscheidungen 649 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schwabe betr. Förderung kommunaler Partnerschaften durch das Auswärtige Amt 649 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Josten betr. Unterstützung der Bestrebungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zur Feststellung von Gräbern der Gefallenen . . 649 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schwabe betr. Einweisung eines 19jährigen in die psychiatrische Landesklinik Wunstorf nach einem Trunkenheitsdelikt . . . . . . . . . . . 650 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Schwierigkeiten der Musikinstrumentenindustrie infolge der D-Mark-Aufwertung 650 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in den Fördergebieten des Bundes und der Länder vom 1. Januar bis 31. Oktober 1969 650 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Müller (Mülheim) betr. Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim 651 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 623 18. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *** 5. 12. Dr. Aigner *** 5. 12. Dr. Arndt (Berlin) 5. 12. Baier 5. 12. Barche 5. 12. Batz 5. 12. Dr. Bayerl 5. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 5. 12. Behrendt *** 5. 12. Benda 20. 12. Bergmann *** 5. 12. Dr. Birrenbach 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Breidbach 5. 12. Dr. Burgbacher 5. 12. van Delden 5. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 5. 12. Dr. Dittrich *** 5. 12. Dr. Dollinger 5. 12. Draeger * 6. 12. Dröscher ** 5. 12. Frau Dr. Elsner *** 5. 12. Dr. Frerichs 5. 12. Dr. Fuchs 6. 12. Gerlach *** 5. 12. i Gottesleben 31. 12. Graaff 5. 12. Häussler 6. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Herold 5. 12. Frau Herklotz ** 6. 12. Hofmann 5. 12. Dr. Hupka 5. 12. Jacobi (Köln/Iserlohn) 5. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kiep 5. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker *** 5. 12. Dr. Kreile 5. 12. Frau Dr. Kuchtner 5. 12. Lautenschlager *** 5. 12. Lemmer 5. 12. Lenze (Attendorn) ** 6. 12. Dr. Lohmar 5. 12. Lücke (Bensberg) 20. 12. Memmel *** 5. 12. Müller (Aachen-Land) *** 5. 12. Ott 5. 12. Peters (Norden) 5. 12. Petersen 5. 12. Pieroth 5. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pöhler * 5. 12. Dr. Pohle 5. 12. Pohlmann 5. 12. Ravens 5. 12. Richarts *** 5. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Rollmann 5. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schachtschabel 5. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 5. 12. Schulhoff 5. 12. Schultz (Gau-Bischofsheim) 5. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 12. Dr. Seume 5. 12. Springorum *** 5. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Dr. h c. Strauß 6. 12. Dr. Unland 5. 12. Weigl 5. 12. Werner 5. 12. Wienand 5. 12. Wurbs 5. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 4. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/104 Frage A 9): Ist die Bundesregierung bereit, die Einkommensgrenze in Höhe von 24 000 DM jährlich, die Lohnsteuerpflichtige verpflichtet, zusätzlich eine Einkommensteuererklärung ihrem Finanzamt gegenüber abzugehen, so zu erhöhen, daß diese zusätzliche Belastung nur, wie ursprünglich beabsichtigt, wenige Lohnsteuerpflichtige trifft? Die Vorschrift des § 46 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM stets zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, dient der Steueraufsicht und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Erfahrungsgemäß haben Arbeitnehmer mit Einkommen von mehr als 24 000 DM vielfach Nebeneinkünfte, die bei der Steuerbemessung grundsätzlich nicht außer Ansatz bleiben können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einem zu versteuernden Einkommensteuergrundtarif bereits 37,2 v. H. und Steuersatz nach dem für Alleinstehende geltenden Einkommensteuergrundtarif bereits 37,2 vH und nach dem für zusammenlebende Ehegatten geltenden Splittingtarif 24,8 v. H. beträgt. Im Hinblick hierauf erscheint es grundsätzlich gerechtfertigt, nicht nur Nebeneinkünfte zu erfassen, sondern auch die im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten, lediglich auf einer Vorausschätzung beruhenden Freibeträge zu überprüfen. Etwaige Steuernachforderungen können nämlich nicht im Wege des Lohnsteuer- 648 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 Jahresausgleichs, sondern nur im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden. Wertet man diese Gesichtspunkte als ausschlaggebend, so ist die Einkommensgrenze von 24 000 DM auch noch gerechtfertigt. Es kommt folgende Überlegung hinzu: Eine Heraufsetzung dieser Einkommensgrenze hätte u. a. zur Folge, daß nicht nur bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen bis zu 24 000 DM, sondern auch bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen zwischen 24 000 DM und der neuen Veranlagungsfreigrenze Nebeneinkünfte von insgesamt nicht mehr als 800 DM künftig nicht mehr zur Einkommensteuer herangezogen würden. Im Hinblick auf die vorgenannten Steuersätze, die sich mit wachsendem Einkommen erhöhen, bestehen gegen eine erhebliche Heraufsetzung der Einkommensgrenze aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Bedenken, weil bei Nichtarbeitnehmern derartige Nebeneinkünfte stets in vollem Umfang zur Einkommensteuer herangezogen werden. Gleichwohl könnte erwogen werden, die Veranlagungsgrenze von 24 000 DM mäßig zu erhöhen, wenn schwerwiegende Gründe der Verwaltungsvereinfachung für die Erhöhung dieser Grenze sprechen. Zur Entscheidung der Frage, ob durch eine Erhöhung der Veranlagungsgrenze eine fühlbare Arbeitsentlastung für alle Beteiligten herbeigeführt werden könnte, sind in den Ländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Berlin besondere statistische Repräsentativerhebungen der Arbeitnehmerveranlagungsfälle nach § 46 Abs. 1 EStG durchgeführt worden. Diese Erhebungen werden zur Zeit ausgewertet und für das gesamte Bundesgebiet einschl. Berlin hochgerechnet. Ohne dem Gesamtergebnis vorgreifen zu wollen, möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß nach dem Ergebnis in Rheinland-Pfalz bei einer Erhöhung der Veranlagungsgrenze auf 36 000 DM weniger als 1000 Arbeitnehmer nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt würden. Diese Zahl ist nur dadurch zu erklären, daß die übrigen Arbeitnehmer mit einem Einkommen zwischen 24 000 DM und 36 000 DM aus den in § 46 Abs. 2 EStG aufgeführten Gründen (z. B., weil Verluste aus Vermietung und Verpachtung nach § 7 b EStG zu berücksichtigen sind) ohnehin zu veranlagen sind. Es ist vorgesehen, daß sich auch die vom Bundesminister der Finanzen eingesetzte Steuerreformkommission mit dem angesprochenen Problem befaßt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß vor einer endgültigen Entscheidung die gutachtliche Stellungnahme der Kommission abgewartet werden sollte. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Ertl vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (Drucksache VI/104 Frage A 82) : Ist die Bundesregierung bereit, den Zuschuß Jul die 41 Naturparks angesichts ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit im Haushaltsjahr 1970 nicht nur in gleicher höhe beizubehalten, sondern zu erhöhen? Wie ich bereits in meiner Antwort zu der Frage des Kollegen Flämig ausgeführt habe, sind die Länder für die Förderung der Naturparke allein zuständig. Eine Erhöhung des Bundeszuschusses ist unter diesen Umständen nicht möglich; die Förderung durch den Bund muß vielmehr mit Wirksamwerden der Finanzreform — spätestens ab 1973 — ganz eingestellt werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage A 86) : Besteht im Bundesverteidigungsministerium die Absicht, auf den Erkennungsmarken aller Soldaten neben der bereits vermerkten Religionszugehörigkeit auch noch die Blutgruppe des Soldaten zu vermerken? In die Erkennungsmarken der Soldaten werden neben den allgemeinen Identifizierungshinweisen auch die Blutgruppe und der Rhesusfaktor eingeprägt. Die Anordnung hierzu wurde mit Erlaß vom 1. November 1966 getroffen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/104 Frage A 100): Welche konkreten Experimente befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Bereich des Bildungswesens? Veränderungen unseres Bildungssystems müssen derart sein, daß sie den Gleichheitsanspruch des Art. 3 des Grundgesetzes verwirklichen. Hierzu bedarf es vielfach nicht mehr grundsätzlicher Experimente, weil Erfahrungen und Daten bereits vorliegen. Erforderlich sind politische Entschlüsse. Schon jetzt steht zum Beispiel fest, daß die Einführung der Ganztagsschule und der Gesamtschule Voraussetzungen der Erfüllung des Art. 3 Grundgesetz sind. Die denkbaren Formen und Methoden müssen jedoch im einzelnen auf ihre Zweckmäßigkeit hin erprobt werden, wobei ein ständiger Prozeß des Lernens aus Experimenten wie aus den eingeleiteten Anpassungen stattfindet. Aus diesen Gründen befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Bereich des Bildungswesens unter anderem grundsätzlich alle Maßnahmen, die der Deutsche Bildungsrat zur Erprobung empfiehlt, sowie andere Schulversuche, die dazu beitragen, fortschrittliche Theorien und internationale Erfahrungen im deutschen Schulsystem auf ihre Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 649 Hierzu gehören im besonderen: 1. Reform der Lehrpläne 2. Entwicklung von Testmethoden zur Förderung der Schul-, Berufs- und Studienberatung 3. Versuche zur vorschulischen Erziehung 4. Erprobung neuer didaktischer Methoden 5. Einsatz technischer Hilfsmittel im Unterricht und im Fernstudium 6. Einbeziehung praktischer Tätigkeiten in bestimmte Zweige der Oberstufe der Sekundarschulen. Selbstverständlich sind ferner dazuzurechnen alle Bemühungen um eine verbesserte Ausbildung im Hochschulbereich. Schließlich befürwortet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auch Experimente im Bereich der berufsbegleitenden Bildung und Fortbildung einschließlich des sogenannten Kontaktstudiums. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 5. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (Drucksache VI/104 Frage A 101): Gilt die Drittelparität, mit der der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft experimentieren will, auch für die Forschungsentscheidungen, insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich? Nach Auffassung der Bundesregierung kann eine in Freiheit sich vollziehende Wissenschaft ihre schöpferische Kraft nur dann voll entfalten, wenn an der Willensbildung ihrer Institutionen alle, die am wissenschaftlichen Prozeß mitwirken, beteiligt werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat sich aber gerade deswegen gegen jede schema- tische Festlegung von Paritäten ausgesprochen. Art und Ausmaß der Mitwirkung in den Hochschul- und Forschungsgremien bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung einer differenzierten Regelung, die auf dem Aufgabenbereich des jeweiligen Gremiums abstellt. Für die Forschung bedeutet das — soweit Fragen der Forschung von einem Kollegialorgan zu entscheiden sind —, daß an den Entscheidungen diejenigen Personen mitwirken sollten, die hierfür die entsprechende Qualifikation haben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage B 1) : Welche Möglichkeiten hat das Auswärtige Amt, kommunale Partnerschaften zu fördern? Das Auswärtige Amt mißt dem interkommunalen Austausch internationaler Natur als einem wesentlichen Element der Völkerverständigung und der Förderung der europäischen Einigung erhebliche Bedeutung bei. Es hat daher schon zu einem frühen Zeitpunkt die deutschen Kommunalverbände sowie einzelne Städte zur Aufnahme von Partnerschaften zunächst innerhalb Europas und — etwa seit 1960 — auch in Entwicklungsländern ermutigt. Solche Vorhaben werden vom Auswärtigen Amt immer dann gefördert, wenn die Interessenten dies wünschen. Diese Förderung erfolgt vor allem durch organisatorische Unterstützung bei der Vermittlung von Kontakten. Ferner beraten unsere Auslandsvertretungen in nicht unerheblichem Umfange ausländische interessierte Gemeinden und Verbände, die mit geeigneten deutschen Stellen (z. B. Rat der Gemeinden Europas und Internationale Bürgermeister-Union) in Verbindung gebracht werden. Eine direkte finanzielle Förderung von interkommunalen Beziehungen ist dem Auswärtigen Amt dagegen nicht möglich, weil es (mit Ausnahme des Haushaltsjahres 1963) über keine Mittel mit entsprechender Zweckbestimmung verfügt. Noch 1965 hat es erneut den Versuch unternommen, die Bewilligung eines Titels in seinem Haushalt mit der Zweckbestimmung „Pflege interkommunaler Beziehungen" (DM 100 000,—) zu erreichen. Der Ansatz wurde jedoch vom Haushaltsausschuß des Bundestages gestrichen (vgl. Kurzprotokoll, 153. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 2. 12. 1964). Das Auswärtige Amt bedauert diesen Zustand vor allem deswegen, weil ,die Städte und Gemeinden in der Regel durchaus bereit sind, zur Pflege interkommunaler Beziehungen nennenswerte Eigenleistungen zu erbringen. In vielen Fällen ist aber das Zustandekommen von Partnerschaften von „Initialzündungen" abhängig. Auch würde der Hinweis, daß der Bund eine Beihilfe gewährt, eine Mittelerbringung durch Private und oft auch aus dem eigenen Haushalt erleichtern. Das Auswärtige Amt erwägt daher bei nächster Gelegenheit erneut Mittel für die Pflege interkommunaler Beziehungen zu beantragen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 5. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (Drucksache VI/104 Frage B 2) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei den Verhandlungen mit den Ostblockstaaten die Bestrebungen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zur Feststellung von Gräbern der Gefallenen zu unterstützen,• um damit auch das Schicksal vieler Vermißter zu klären? Die Kriegsgräberfürsorge in den Ostblock-Staaten hat sich als sehr schwierig erwiesen. In den zu erwartenden Verhandlungen mit den Ostblock-Staaten wird diese Frage daher zweckmäßigerweise nicht im ersten Stadium, sondern in einem späteren Stadium 650 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 erörtert werden, um deren Klärung sich die Bundesregierung, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und das Deutsche Rote Kreuz seit jeher bemühen. Bedauerlicherweise konnten selbst in den Ländern, mit denen in den letzten Jahren die diplomatischen Beziehungen aufgenommen oder wieder aufgenommen wurden, keine Fortschritte erzielt werden. In Rumänien hat unsere Botschaft mehrfach Schritte im Außenministerium mit dem Ziel unternommen, die Benennung eines Gesprächspartners für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu erhalten. Bisher ist jedoch eine solche Benennung noch nicht erfolgt. In den übrigen Ostblockstaaten liegen die Verhältnisse noch ungünstiger. Es ist bezeichnend, daß selbst das Deutsche Rote Kreuz noch keine greifbaren Ergebnisse erzielen konnte, obwohl ihm in der Resolution Nr. 23 der XX. Konferenz des Internationalen Roten Kreuzes eine Rechtsgrundlage für seine Verhandlungen zur Verfügung steht. Diese Resolution bezieht sich auf den Austausch aller verfügbaren Angaben über Kriegsgräber und die Ausnutzung aller Möglichkeiten zur Identifizierung. Das Deutsche Rote Kreuz und der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge pflegen einen ständigen Erfahrungsaustausch. Auch die Bundesregierung wird jede sich bietende Möglichkeit zur Erörterung der Kriegsgräberfrage ergreifen, wie dies schon bisher bei Wirtschafts- und kulturellen Verhandlungen geschehen ist. Es ist jedoch zu bedenken, daß über die Pflege der Kriegsgräber erst erfolgreich verhandelt werden kann, wenn es dem Deutschen Roten Kreuz gelungen ist, zu wesentlichen Ergebnissen auf dem Gebiet der Erfassung und Identifizierung von Kriegsgräbern zu gelangen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Jahn vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache VI/104 Frage B 3): Wird die tagelange Verwahrung eines 19jährigen in der psychiatrischen Landesklinik Wunstorf nach einem Trunkenheitsdelikt Anlaß zur Überprüfung der geltenden Bestimmungen und ihrer Anwendung sein? Aus den mir bekanntgewordenen Presseberichten läßt sich nicht mit Sicherheit entnehmen, auf welcher Rechtsgrundlage die Einweisung des Herrn Wilfried Schwabe in die psychiatrische Landesklinik Wunstorf erfolgt ist. Es könnte sich um eine Maßnahme auf Grund des niedersächsischen Landesrechts handeln, das die Unterbringung Geisteskranker aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einer Heilanstalt regelt. Dieser Bereich fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Eine Zuständigkeit des Bundes käme nur in Betracht, wenn die Einweisung im Rahmen eines sttrafprozessualen Ermittlungsverfahrens zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Beschuldigten erfolgt wäre (vgl. § 81 StPO). Um dies zu klären, habe ich den Herrn Niedersächsischen Minister der Justiz gebeten, mir die erforderlichen Informationen zu erteilen. Ich werde Ihre Frage sodann abschließend beantworten. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/104 Frage B 6): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Musikinstrumentenindustrie, die weitgehend mittelständisch strukturiert ist, zu den betroffenen Bereichen gehört, die durch die DM-Aufwertung besonderen Schwierigkeiten gegenübersteht? Der Bundesregierung ist die besondere Situation der Musikinstrumenten-Industrie — hohe Ausfuhrabhängigkeit bei lohnintensiver Erzeugung — bekannt. Sie wird deshalb den kommenden Anpassungsprozeß sorgfältig beobachten, um volkswirtschaftlich unerwünschte Folgen für die betroffenen Bereiche zu vermeiden. Im gesamtwirtschaftlichen Interesse ist dabei selbstverständlich ein strenger Maßstab anzulegen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/104 Frage B 7): Wieviel Dauerarbeitsplätze konnten in den Fördergebieten des Bundes und der Länder in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 1969 geschaffen werden? Am 30. November 1969 wurden 38 504 neue Dauerarbeitsplätze gezählt, die in den seit Jahresbeginn mit Hilfe von Bundesmitteln in den Fördergebieten neu errichteten oder erweiterten gewerblichen Betrieben enstehen. Davon entfallen auf — Bayern 2 332 — Baden-Württemberg 1 001 — Hessen 4 681 — Niedersachsen 17 591 — Nordrhein-Westfalen 587 — Rheinland-Pfalz 6 674 — Saarland 3 497 — Schleswig-Holstein 2 141 Hinzu kommen zahlreiche neue Arbeitsplätze, die allein mit Hilfe von Landesmitteln entstehen werden, deren genaue Zahl hier aber nicht bekannt ist. So handelt es sich zum Beispiel in den bayerischen Fördergebieten nach Angaben der Landesregierung um weitere rd. 13 000 neue Arbeitsplätze in Be- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 651 trieben, die 1969 mit Landesmitteln gefördert wurden. Ich habe Ihre Anfrage jedoch zum Anlaß genommen, die Länder um Auskunft zu bitten, und werde Ihnen die noch fehlenden Zahlen mitteilen, sobald ich sie von den Ländern erhalten habe. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Dezember 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/104 Frage B 8) : Stehen dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beschleunigt betriebenen Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim schwerwiegende Bedenken der Luftsicherung und Luftaufsichtskontrolle entgegen? Gegen den Ausbau des Flughafens Essen-Mülheim bestehen seitens der Flugsicherung Bedenken, sofern dort planmäßiger Luftverkehr durchgeführt werden soll, der eine Kontrolle durch die Flugsicherung erfordert. Wegen der engen Nachbarschaft der Flughäfen Essen-Mülheim und Düsseldorf sind Überschneidungen der beiderseitigen Instrumenten-An- und Abflugverfahren und somit gegenseitige Beeinträchtigungen des Flugbetriebs unvermeidbar. Ferner ist bei der Ausrichtung der Start- und Landebahn in Essen-Mülheim der Anflug aus Osten bzw. der Abflug in östlicher Richtung nur über die südlichen Stadtgebiete von Essen möglich, wodurch eine erhebliche Lärmbelästigung der Bevölkerung unvermeidbar wäre.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus von Dohnanyi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, ich bin sicher, daß Sie bei dem jetzigen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ein intensives Verständnis für die Arbeit des Wissenschaftsrates voraussetzen können. Ich gehe daher davon aus, daß die Möglichkeit intensiver Nutzung der Möglichkeiten durchaus bestehen wird.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Keine weiteren Zusatzfragen,
Meine Herren und Damen, wir sind am Ende der Fragestunde. Frau Kollegin Dr. Walz, Sie haben das bedauerliche Privileg, die einzige zu sein, die in dieser Woche mit ihrer Frage nicht mehr drangekommen ist. Ihre Fragen werden schriftlich beantwortet werden. Aber Sie werden Verständnis dafür haben. Die Fragestunde ist zu Ende. Wir werden Sie dafür in Zukunft etwas bevorzugen. — Vielen Dank, Herr Staatssekretär von Dohnanyi.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage
— Drucksache VI/84 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/133 — Berichterstatter: Abgeordneter Bremer
b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache VI/116 — Berichterstatter: Abgeordneter Spillecke (Erste Beratung 15. Sitzung)

Hierzu liegt uns eine Berichtigung vor: in § 2 Abs. 3 letzter Halbsatz sind hinter den Worten „im öffentlichen Dienst" folgende Worte einzufügen: „nicht gezahlt werden aus dieser Verwendung im öffentlichen Dienst". Ich bitte, die Vorlage als so geändert anzusehen.
Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird zur Sache das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Es ist jetzt noch über den Antrag des Innenausschusses auf Drucksache VI/116 abzustimmen, die
zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft
— Drucksache VI/79 —
638 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969
Vizepräsident Frau Funcke
Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Begründung? — Das ist nicht der Fall. Wird zur Sache das Wort gewünscht? — Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Ritz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Ritz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem am Mittwoch hier in diesem Hause die großen Perspektiven der europäischen Politik im Mittelpunkt gestanden haben, müssen wir uns mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder in die Niederungen der harten Alltagsarbeit hinunterbewegen. Wenn auch der vorliegende Gesetzentwurf inhaltlich deckungsgleich ist mit dem Initiativentwurf der Koalitionsfraktionen, der bereits die Ausschüsse passiert hat, so sind uns doch in der Zwischenzeit zusätzliche Informationen zugegangen, die es der CDU/CSU-Fraktion notwendig erscheinen lassen, aus Anlaß dieser ersten Beratung eine Erklärung vor diesem Hohen Hause abzugeben.
    Der in der Drucksache VI/79 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft ist, meine Damen und Herren, die in Gesetzessprache gekleidete Konkretisierung des Versprechens, ja der Zusage der Bundesregierung, daß der Landwirtschaft aus der Aufwertung keinerlei Verluste entstehen sollen. Bevor ich zum Gesetzesentwurf selbst komme, nenne ich einige Punkte, die das Gesetz völlig ausklammert, die aber mit der Frage des Verlustausgleichs in unmittelbarer Beziehung stehen:
    Erstens. Nach übereinstimmender Auffassung, auch des Bundeslandwirtschaftsministers, sind durch die jetzigen, bis zum 31. Dezember gültigen Übergangsregelungen die Verluste, vor allem im Bereich von Geflügel, Obst, Gemüse und in anderen Bereichen keineswegs abgedeckt. Der Landwirtschaftsminister hat die Auffassung vertreten, daß ein zusätzlicher Ausgleich erfolgen sollte. Diesbezügliche Hoffnungen sind durch den Finanzminister zunächst gedämpft worden, obwohl wir durchaus anerkennen, Herr Bundesminister, daß das Bundeskabinett gestern eine erste Hilfestellung beschlossen hat.
    Zweitens. Der vorliegende Gesetzentwurf deckt ebenfalls nicht jene Verluste ab, die bei den Zahlungen aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds entstehen. Sowohl die Mittel für die allgemeine Markt- und Agrarstruktur als auch für die vorgesehenen Prämien bei der Abschlachtung von Milchkühen und bei der Rodung von Obstanlagen werden den Empfängern nur um jeweils 8,5 % gekürzt zufließen. Besonders schwerwiegend dürfte dieser Tatbestand für jene Unternehmen sein, die bereits auf Grund fester Zusagen Investitionen vorgenommen haben. Der Einwand, daß wir nach der Aufwertung auch weniger in diesen Fonds einzahlen, vermag zwar den Finanzminister zu trösten, die betroffenen Empfänger, die Landwirte, Unternehmen und Körperschaften allerdings nicht.
    Drittens. Der Agrarexport betrifft zwar nicht unmittelbar den Einkommensausgleich, steht aber mittelbar in einem engen Zusammenhang. Die Aufwertung stellt den Agrarexport vor schwerwiegende Probleme. Die früheren Bundesregierungen und Bundestage haben durch viefältige Initiativen den Agrarexport gefördert, nicht zuletzt auch durch das in der vorigen Legislaturperiode verabschiedete Absatzfondsgesetz, das mit finanziellen Belastungen der Produzenten wie des Bundes verbunden ist und das nicht zuletzt auch dem Ziele dienen soll, dem Agrarexport zusätzliche Impulse zu geben. Meine Damen und Herren, schon heute zeichnet sich ab, daß durch die Aufwertung ganze Märkte verlorenzugehen drohen, ein Schaden, der nicht mehr reparabel sein dürfte, womit auch die sehr erfreulichen Zuwachsraten der letzten Jahre im Agrarexport kaum noch zu erreichen und zu halten sein werden. Damit aber entsteht ein zusätzlicher Druck auf dem Binnenmarkt, der nun wieder unmittelbar den Produzenten belasten wird.
    Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie auf die Frage, wie sie diese Schäden auszugleichen gedenkt, nicht immer nur mit dem Hinweis auf anstehende Prüfung antwortet, sondern sehr schnell konkret erklärt, wie diese Verluste ausgeglichen werden sollen.
    Zum Gesetzentwurf selbst. Durch die in der Zwischenzeit bekanntgewordene Verordnung des Rates der Europäischen Gemeinschaften betreffend die auf dem Agrarsektor infolge der Aufwertung der D-Mark zu treffenden Maßnahmen, über die im Rat zwar noch formell abzustimmen ist, sehen wir uns in einigen Aussagen durch die Bundesregierung getäuscht. Sowohl der Bundesminister für Wirtschaft wie der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben von diesem Platz aus das Parlament geradezu ermuntert, den Gesetzentwurf nach eigenen Vorstellungen auszugestalten. Diese Ausgestaltung durch das Parlament wird allerdings durch die Verordnung des Rates in hohem Maße eingeschränkt, wenn etwa in Art. I Nr. 3 festgelegt ist, daß diese Beihilfen — ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren, Frau Präsidentin — „teilweise in Form eines Vorschusses gewährt werden können, den die landwirtschaftlichen Erzeuger beim Kauf ihrer Erzeugnisse erhalten und der höchstens 3 % des Verkaufspreises betragen darf". Damit liegt der im Gesetz genannte Ausgleichsbetrag von 3 % über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes fest und ist zumindest nach oben nicht mehr veränderbar. Art. I Nr. 3 der Verordnung sagt weiter:
    Diese Beihilfen können in Form einer direkten Beihilfe den landwirtschaftlichen Erzeugern gewährt werden, sofern sie nicht in Abhängigkeit vom Preis und der Menge des Erzeugnisses bestimmt wird.
    Wir fragen die Bundesregierung, wie sie ihr Versprechen einlösen will, einen vollen Verlustausgleich zu sichern, der doch durch den jeweiligen Verkaufsakt entsteht. Auch unsere bereits geäußerte Befürchtung, daß ein, wenn auch geringer Teil der Ausgleichsmittel nicht für den durch den Verkauf entstehenden Verlustausgleich, sondern für soziale und strukturelle Maßnahmen bereitgestellt wird, wird durch die Verordnung bestätigt. Ich darf Art. I Nr. 3, letzter Satz, zitieren:
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Dezember 1969 639
    Dr. Ritz
    Die Bundesrepublik Deutschland gleicht den Abbau der gemeinschaftlichen Finanzierung durch geeignete soziale und strukturelle Maßnahmen aus.
    Art. I Nr. 4 lautet:
    Die Bundesrepublik Deutschland gleicht die Degressivität der gemeinschaftlichen Finanzierung durch geeignete strukturelle oder soziale Maßnahmen aus.
    Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: auch wir halten den Ausbau sozialer Maßnahmen für vordringlich und werden diesem Hause entsprechende Gesetzesinitiativen vorlegen. Allerdings halten wir die Koppelung mit den Ausgleichsabgaben für nicht vereinbar mit dem Grundsatz des vollen Verlustausgleichs.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein Letztes zur EWG-Verordnung. Art. I Nr. 5 lautet lapidar:
    Die Verfahrensbestimmungen des Art. 93 des Vertrages gelten für die in diesem Artikel genannten Beihilfen.
    Das heißt nichts anderes, als daß die Beihilfen einer ständigen Überprüfung durch Kommission und Mitgliedsländer unterliegen und eine Umwandlung der Beihilfen zu erfolgen hat, wenn die Grundsätze gemeinsamer Politik verletzt werden.
    Nachdem die Bundesregierung schon nicht vermocht hat, das nach unserer Meinung am besten geeignete Grenzausgleichssystem durchzusetzen, scheint sie nun auch noch bereit zu sein, sich für die verbleibende unzulängliche Regelung eines hohen Maßes an unmittelbarem Einfluß zu begeben.
    Der vorliegende Entwurf selbst sieht vor, daß bis 3 % der Aufwertungsverluste über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes ausgeglichen werden sollen. Ohne in einen Detailstreit eintreten zu wollen, möchte ich doch sagen, daß hier viele Fragen offenbleiben, vor allem die Frage, ob nicht durch den zunehmenden Druck auf den deutschen Agrarmarkt, der durch die um 8,5 % verbilligten Einfuhren erfolgen wird, der 3 %ige Vorteil durch sinkende Nettopreise irrelevant wird. Auch die Durchbrechung der Steuersystematik im Rahmen der Mehrwertsteuerregelung erscheint uns bedenklich.
    Völlig unbefriedigend ist der Art. 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der nur unzulängliche Aussagen über den zusätzlichen Ausgleich von 920 Millionen DM, also fast einer Milliarde, macht. Wie dieser Ausgleich erfolgen soll, bleibt offen. Das Wie soll einem eigenen Gesetz vorbehalten bleiben, das erst — und das scheint mir wichtig zu sein — nach Erlaß der erforderlichen Rechtsakte des Rates und der Kommission der EWG verabschiedet werden kann. Danach oder ich kann Gesetzestexte nicht lesen und interpretieren — sind wir in unserer Entscheidung ebenfalls nicht mehr ganz frei. Nicht nur die Landwirte, sondern auch die Steuerzahler sollten aber schon jetzt wissen, wie dieser Ausgleich gedacht ist. Bisher wissen wir nur, daß es keine gerechte Lösung geben wird.
    Auch der Wissenschaftliche Beirat Ihres Hauses, Herr Bundesminister, kommt zu dem Ergebnis — ich darf zitieren —, daß es praktisch nicht möglich sei, Verteilungskriterien zu finden, die eine richtig bemessene Kompensation für den Einkommensausfall im Einzelfall gewährleisten.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Der Bundeslandwirtschaftsminister hat, wie ich meine, mit Recht darauf verwiesen — ich glaube, es war im Ausschuß, Herr Minister Ertl —, daß in der breiten Öffentlichkeit viel Verständnis für die besonderen Probleme der Landwirtschaft und auch für die anstehenden Probleme des Einkommensausgleichs vorhanden ist. Dieses Verständnis, Herr Minister, läßt sich aber nicht durch Unklarheit konservieren, sondern wird sehr bald verlorengehen, wenn diese Öffentlichkeit nicht weiß, wie dieser Ausgleich in der Tat erfolgt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nachdem die Aufwertung schon im europäischen Raum, wie wir an anderer Stelle ausgeführt haben, zuwenig abgesichert wurde und ein Grenzausgleichssystem als einzige Antwort auf das Versprechen des vollen Verlustausgleiches nicht durchgesetzt werden konnte, müssen wir nun feststellen, daß sich jetzt auch binnenwirtschaftlich die Bundesregierung durch Hilflosigkeit auszeichnet.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. Lachen bei der SPD.)

    Alles in allem ist der vorliegende Entwurf ein Dokument der Unzulänglichkeit und ein Meisterstück der Halbheiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Zurufe von der SPD und der FDP.)

    Schon heute muß befürchtet werden, daß das Gesetz dem feierlichen Versprechen, der Landwirtschaft den vollen Verlustausgleich als Folge der Aufwertung zu gewähren, nicht gerecht werden kann und die feierlichen Zusagen auf vollen Verlustausgleich weithin eine Fiktion darstellen.