Rede:
ID0601708400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6017

  • date_rangeDatum: 4. Dezember 1969

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:08 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11000076

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht Herr Bundesminister Jahn zur Verfügung. Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Bäuerle auf: info_outline

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    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksache VI/104) Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) : Befähigung nord- und süddeutscher Politiker zur Führung von Verhandlungen mit Großbritannien — Außenpolitik nach sachlichen Erwägungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 605 B, D, 606 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 605 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 606 A. Dr. Schneider (Nürnberg ) (CDU/CSU) 606 A Moersch (FDP) 606 B Frage des Abg. Köppler: Fragen des Bundeskanzlers an einen Bundesminister in der Fragestunde Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 606 C, D, 607 A, B Köppler (CDU/CSU) 606 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . 607 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 607 B Fragen des Abg. Wolfram: Gründe für die derzeitige Koksmangellage — Bau neuer Kokereien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 607 C, D, 608 A, C Ott (CDU/CSU) ........607 D Wolfram (SPD) . . . . . . . 608 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 608 C Fragen des Abg. Barche: Auswirkungen der europäischen Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge auf die Bauwirtschaft — Aufstellung von Qualifikationslisten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 608 D, 609 A, B Barche (SPD) 609 A, B Fragen des Abg. Zander: Konzertiertes Verhalten der Unternehmungen in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 609 C, D, 610 B Zander (SPD) 609 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 610 A, B Frage des Abg. Pieroth: Förderungsmaßnahmen in strukturschwachen Gebieten Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 610 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Auswirkungen der Aufwertung auf die deutschen Fremdenverkehrsgebiete Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 610 D, 611 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 611 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 611 B Pieroth (CDU/CSU) 611 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 611 D Frage des Abg. Mertes: Initiative für ein Bundespresserahmengesetz 611 D Fragen des Abg. Peiter: Einkommensverluste für ehemalige Berufssoldaten durch das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz . . . . . 612 A Frage des Abg. Strohmayr: Dienstkleidung für den Grenzschutzeinzeldienst 612 A Frage des Abg. Bäuerle: Änderung des Wirtschaftsstrafrechts betreffend den Mietwucher Jahn, Bundesminister . . . 612 C, 613 A Bäuerle (SPD) . . . . . . . . . 612 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 613 A Fragen der Abg. Picard, Hirsch und Freiherr Ostman von der Leye: Fehlurteile auf Grund von Gutachten — Erleichterung von Wiederaufnahmeverfahren — Erstellung von gerichtsmedizinischen Gutachten Jahn, Bundesminister . . . . . 613 B, C, 614B, C, D, 615 A Picard (CDU/CSU) . . . . 614 B, 615 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 614 C, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 614 D Fragen der Abg. Picard und Dr. Brand (Pinneberg) : Einführung einer zweiten Tatsacheninstanz in erstinstanzlichen Strafkammer- und Schwurgerichtssachen Jahn, Bundesminister . . 615 B, D, 616 A Picard (CDU/CSU) . . . . . . . 615 D Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . . 615 D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 616 A Fragen des Abg. Dr. Weber (Köln) : Gesetzentwurf zur Neuordnung des Entschädigungsrechts für unschuldig erlittene Haft Jahn, Bundesminister . . . 616 B, C, D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 616 B, D Fragen des Abg. Dürr: Bestellung von Sachverständigen bei Anklagen wegen Kapitalverbrechen Jahn, Bundesminister . 617 A, 618 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 618 A Dürr (SPD) 618 B Dr. Brand (Pinneberg) (SPD) . . . 618 B Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 618 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 618 C Fragen des Abg. Dr. de With: Stand der Vorarbeiten für die Reform des Strafverfahrensrechts — Änderungen des Rechts der Wiederaufnahmeverfahren Jahn, Bundesminister . 618 D, 619 B, C, D Dr. de With (SPD) . . . . . . . 619 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 619 C Dr. Weber (Köln) (SPD) 619 D Nächste Sitzung 619 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 621 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Apel betr. Wettbewerbsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen 621 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Fellermaier betr. Gebührenerhebung bei Einsprüchen gegen die Reduzierung der Kilometerpauschale 621 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 605 17. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *** 5. 12. Dr. Aigner *** 5. 12. Baier 5. 12. Dr. Bayerl 4. 12. Benda 20. 12. Dr. Birrenbach 5. 12. Blumenfeld * 5. 12. Frau Brauksiepe 20. 12. Draeger * 6. 12. Dröscher *** 4. 12. Frau Dr. Elsner *** 5. 12. Faller *** 4. 12. Dr. Fuchs 6. 12. Dr. Furler *** 4. 12. Gerlach *** 5. 12. Gottesleben 31. 12. Häussler 6. 12. Dr. Hein 6. 12. Frau Dr. Henze 31. 12. Herold 5. 12. Frau Herklotz ** 6. 12. Dr. Kempfler 5. 12. Kirst 4. 12. Frau Klee 12. 12. Klinker *** 5. 12. Dr. Kreile 5. 12. Kriedemann *** 4. 12. Lenze (Attendorn) ** 6. 12. Lücke (Bensberg) 20. 12. Lücker (München) *** 4. 12. Müller (Aachen-Land) *** 5. 12. Peters (Norden) 5. 12. Pöhler * 5. 12. Pohlmann 5. 12. Ravens 5. 12. Richarts *** 4. 12. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Rutschke * 5. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20.12. Dr. Schulz (Berlin) * 5. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Dr. h. c. Strauß 6. 12. Stücklen 4. 12. Wienand 5. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündliche Frage des Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneten Dr. Apel (Drucksache VI/104 Frage A 10) : Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß der deutschen Alkohol- und Branntweinwirtschaft am 1. Januar 1970 bei Ablauf der Übergangszeit der EWG keine Nachteile dadurch entstehen, daß nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag § 3 des westdeutschen Branntweinmonopolgesetzes außer Kraft treten müßte, eine EWG-Alkohol-Marktoidnung mit einheitlichen Preisen aber nicht vorhanden sein wird und damit die Gefahr besteht, dali beträchtliche Wettbewerhsverfälschungen bei der Preisgestaltung eingeführter Spirituosen unsere einheimischen Spirituosenhersteller bedrohen? Nach Artikel 37 Abs. 1 EWG-Vertrag sind zwar die Handelsmonopole so umzuformen, daß am Ende der Übergangszeit kein Mitgliedstaat diskriminiert wird. Mit dem deutschen Branntweinmonopol ist aber eine Regelung zur Erleichterung des Absatzes und der Verwertung eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses verbunden, so daß nach Artikel 37 Abs. 4 EWG-Vertrag bei der Umformung den Erzeugern gleichwertige Sicherheiten gewährleistet sein sollen. Ein solcher Schutz wird erst mit der zu schaffenden gemeinsamen Marktorganisation für Alkohol vorhanden sein. Nach Auffassung der Bundesregierung wird daher die Verpflichtung zur Umformung des Monopols auch erst mit dem Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung wirksam, so daß § 3 Branntweinmonopolgesetz zunächst weiterhin anwendbar ist. Die Auffassung der Bundesregierung ist nicht ganz unbestritten. Kontakte mit den Dienststellen der Kommission deuten aber darauf hin, daß dort die Schwierigkeiten, die sich für die deutsche Branntweinwirtschaft bis zum Inkrafttreten der Alkoholmarktordnung ergeben können, erkannt worden sind und nach Lösungen gesucht wird, die der besonderen Lage der deutschen Branntweinwirtschaft Rechnung tragen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 3. Dezember 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache VI/104 Fragen A 18 und 19) : Ist die Bundesregierung bereit, die Finanzbehörden anzuweisen, auf eine Gebührenerhebung bei der Übernahme von Einsprüchen hinsichtlich der seinerzeitigen Reduzierung der Kilometerpauschale zu verzichten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß diese Weisung aus Billigkeitsgründen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern erfolgen sollte, die diese seinerzeit oft erst nach öffentlicher Aufforderung von Automobilverbänden und Gewerkschaftsorganisationen im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt haben? Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 2. Oktober 1969 - 1 BvL 12/68 - die ihm vom Niedersächsischen Finanzgericht vorgelegte Frage, ob § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 mit dem Grundgesetz vereinbar sei, soweit die Vorschrift eine Herabsetzung der Kilometerpauschale vorschreibe, bejaht. Damit sind die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale von 0,50 DM auf 0,36 DM ausgeräumt. Wegen der früheren verfassungsrechtlichen Zweifel ist eine große Anzahl von Einsprüchen eingelegt worden, deren Bearbeitung bis zur Entscheidung des 622 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969 Bundesverfassungsgerichts zurückgestellt worden war. Die Einsprüche können nunmehr erledigt werden. Zahlreiche Einsprüche sind nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits zurückgenommen worden. Soweit Steuerpflichtige von dieser Möglichkeit aus Unkenntnis oder in der Annahme, mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die Einsprüche ohne weiteres hinfällig geworden, keinen Gebrauch gemacht haben, halte ich es für geboten, daß die Finanzämter die Steuerpflichtigen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterrichten und sie bitten, im Hinblick auf diese Entscheidung die Einsprüche nunmehr zurückzunehmen. Ich werde die Lohnsteuerreferenten der Länder in der nächsten Besprechung bitten, die Finanzämter in diesem Sinne anzuweisen. Verschiedene Länder werden, um zu vermeiden, daß sich die Finanzämter in jedem Einzelfall mit den Steuerpflichtigen wegen der Einspruchsrücknahme in Verbindung setzen müssen, eine entsprechende Presseveröffentlichung veranlassen. Die Zurücknahme eines Einspruchs löst nach § 250 Satz 2 der Reichsabgabenordnung eine Gebühr aus, die ein Viertel der in § 10 des Gerichtskostengesetzes vorgeschrieben Gebühr beträgt. Die Frage, ob von der Erhebung dieser Gebühr abgesehen werden kann, wenn die wegen der Herabsetzung der Kilometerpauschale eingelegten Einsprüche zurückgenommen werden, ist am 7. November 1969 mit Vertretern der obersten Landesfinanzbehörden besprochen worden. Dabei wurde beschlossen, aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Gebühr nicht zu erheben, wenn diese im Einzelfall 12,— DM nicht übersteigt. Der Betrag von 12,— DM entspricht einer (vollen) Gebühr von 48,— DM und mithin einem Streitwert von (höchstens) 1400,— DM. Da ein Streitwert in dieser Höhe bei einem Einspruch, der sich gegen die Herabsetzung der Kilometerpauschale richtet, in der Regel nicht überschritten werden dürfte, bedeutet die am 7. November 1969 beschlossene Regelung, daß bei der Zurücknahme solcher Einsprüche im Regelfall von der Erhebung der Einspruchsgebühr abzusehen sein wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich lasse keine weitere Zusatzfrage zu.
    Beim Bereich des Bundesministers des Innern haben die Fragesteller Stücklen, Benda und Köppler ihre Fragen Nr. 40, 45, 46 und 47 zurückgezogen —sie bringen sie in der nächsten Woche erneut ein —, weil sie befürchten, keine Chance für eine mündliche Beantwortung zu haben. Wie Sie aus der Handhabung der Fragestunde festgestellt haben werden, sind wir bemüht, möglichst vielen Fragestellern eine unmittelbare Antwort des zuständigen Ressorts zukommen zu lassen. Haben Sie bitte Verständnis dafür.
    Ich rufe nun die Frage 39 des Abgeordneten Mertes auf:
    In welcher Form gedenkt die Bundesregierung entsprechend der Forderung der Deutschen .Journalistenunion die Initiative für ein Bundespresserahmengesetz zu ergreifen?
    Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Dezember 1969 lautet:
    Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vorn 28. Oktober 1969 die Vorlage eines Presserechtsrahmengesetzes
    612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969
    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    des Bundes angekündigt. Ein solches Gesetz wird in meinem Hause zur Zeit vorbereitet.
    Wie Sie wissen, besitzt der Bund nach Artikel 75 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes lediglich eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse. Schon im Hinblick auf diese eingeschränkte Gesetzgebungsbefugnis müssen die Vorbereitungsarbeiten in engem Kontakt mit den Ländern und den beteiligten Organisationen und Verbänden erfolgen. Diese Kontakte werde ich so bald als möglich aufnehmen.
    Wir kommen nun zu den Fragen 41 und 42 des Abgeordneten Peiter:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Neuregelung der Höchstgrenze nach § 53 Abs. 4 SVG durch Artikel VII des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 14. Mai 1969 für die ehemaligen Berufssoldaten, die als Anwärter des gehobenen Dienstes in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, ab 1. Januar 1970 ein Einkommensverlust bis zu 250 DM pro Monat eintritt?
    Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, damit diese Einkommensverluste aufgehoben bzw. gemindert werden?
    Auch in diesem Falle bittet der Fragesteller um schriftliche Beantwortung. Hier lautet die Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Dezember 1969:
    Die von Ihnen angesprochene Einkommensminderung für ehemalige Soldaten auf Zeit als Empfänger von Übergangsgebührnissen kann nur dann eintreten, wenn die Geltungsdauer des § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes, der als Übergangsregelung nur bis zum 31. Dezember 1969 gilt, nicht verlängert wird. Das gilt auch für § 27 a des Bundespolizeibeamtengesetzes, der dem § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes entspricht.
    Die Bundesregierung prüft zur Zeit diesen Fragenkomplex und insbesondere auch die Frage, inwieweit Härten vermieden werden können. Es ist damit zu rechnen, daß rechtzeitig eine befriedigende Regelung getroffen wird. Im gleichen Sinne habe ich mich in der Fragestunde vom 13. November 1969 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders geäußert.
    Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Strohmayr:
    Weshalb will das Bundesministerium des Innern für die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes (Paßkontrolldienst) die blaue Dienstkleidung durch grüne Uniformen des Bundesgrenzschutzes ersetzen, nachdem der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages möglicherweise organisatorische Veränderungen vorschlagen wird, wenn zum 1. Juni 1970 der Erfahrungsbericht über Versuche mit einer rationelleren Grenzabfertigung vorliegt?
    Herr Strohmayr hat auch um schriftliche Antwort gebeten. Der Bundesminister Genscher hat am
    4. Dezember 1969 folgende Antwort erteilt:
    Die Grenzschutzdirektion hatte im Herbst 1968 und im Frühjahr 1969 Ersatzbeschaffungen an blauer Dienstkleidung für den Grenzschutzeinzeldienst im Wert von 121000,— DM beantragt. Eine aus diesem Anlaß durchgeführt Prüfung führte zu dem Ergebnis, daß die Ausstattung der Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes mit der grünen Dienstkleidung des Bundesgrenzschutzes zweckmäßiger und wirtschaftlicher sei. Dies aus folgenden Gründen:
    1. Eine einheitliche Dienstkleidung macht die Zugehörigkeit des Grenzschutzeinzeldienstes zum Bundesgrenzschutz äußerlich besser erkennbar und stärkt das Gefühl der Zusammengehörigkeit beider Sparten des Bundesgrenzschutzes.
    2. In der grünen Uniform des BGS sind die Abfertigungsbeamten des Grenzschutzeinzeldienstes eindeutiger als Polizeivollzugsbeamte zu erkennen. Die nicht seltenen Verwechslungen mit Eisenbahn-, Schlafwagen-, Flughafen- oder Flug-linienpersonal haben ein Ende.
    3. Grüne Dienstkleidung ist wirtschaftlicher als blaue. Einmal ist sie weniger verschleißanfällig, zum anderen braucht keine besondere Dienstkleidung für die in jedem Sommer zum Grenzschutzeinzeldienst abgeordneten ca. 350 Verstärkungskräfte mehr vorrätig gehalten zu werden. Die mit deren Umkleidung jeweils verbundene beträchtliche Verwaltungsarbeit entfällt. Insgesamt wird die jährliche Ersparnis bei einheitlicher Dienstkleidung auf ca. 135 000,— DM geschätzt.
    Das Bundesministerium des Innern hat deshalb die eingangs erwähnten Ersatzbeschaffungen an blauer Dienstkleidung nicht mehr durchführen lassen, sondern angeordnet, daß, sobald die blaue Dienstkleidung aufgetragen ist, an ihre Stelle die grüne tritt. Die Ausstattung mit grüner Dienstkleidung verursacht keine zusätzlichen Kosten; sie wird aus den zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmitteln bestritten.


Rede von Willi Bäuerle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Wird die Bundesregierung das Wirtschaftsstrafrecht betreffend den Mietwucher ändern?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Für den Mietwucher im eigentlichen Sinne gilt § 302 e des Strafgesetzbuchs. Er muß im Zuge der Strafrechtsreform geändert werden. Zur Zeit ist er im Kampf gegen den Mietwucher eine stumpfe Waffe, denn zur Annahme des in ihm enthaltenen wesentlichen Tatbestandsmerkmals „Notlage" genügt nach herrschender Meinung nicht die bloße Zwangslage, sich einen Wohnraum beschaffen zu müssen. Die Bundesregierung wird deshalb für eine praktikablere Gestaltung dieser Wuchervorschrift eintreten.
    Daneben gibt es im Wirtschaftsstrafgesetz einen § 2 a mit der Überschrift „Preisüberhöhung", mit dem wir gegen die meisten der als Mietwucher bezeichneten Fälle vorgehen müssen. Eine Änderung des § 2 a möchte die Bundesregierung nicht vorschlagen. Wir kennen zwar die Schwächen dieser Vorschrift und haben deshalb die Frage einer Änderung schon oft und eingehend geprüft. Aber etwas Besseres läßt sich gesetzestechnisch wohl nicht erreichen, wenn man marktwirtschaftliche Grundsätze nicht verletzen will.
    Schon Gustav Radbruch sagte 1922 im Deutschen Reichstag, die Forderung nach einer genaueren Fassung der damals geltenden Preistreibereivorschriften stelle den Gesetzgeber vor eine schlechterdings nicht voll lösbare Aufgabe, vor eine Quadratur des Zirkels. Auch Adolf Arndt hat — in diesem Hause, 1954 - einmal gesagt, eine letzte tatbestandsmäßige Klarstellung sei nicht zu geben.
    Trotzdem ist § 2 a in der Verwaltungspraxis — die Fälle sind ja meist Ordnungswidrigkeiten — von Nutzen gewesen. Mit seiner Hilfe haben die Preisbehörden in einem beachtlichen Umfange Mietherabsetzungen erreicht. Leider ist eine regional recht unterschiedliche Handhabung des § 2 a — jedenfalls in der Vergangenheit — zu beobachten. In den letzten Jahren haben aber meine Kollegen Schiller und Lauritzen durch mit den Ländern vereinbarte Richtlinien auf eine einheitlichere und nachdrückliche Anwendung des § 2 a hingewirkt.