Rede von
Dr.
Hermann
Schmitt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich lasse keine weitere Zusatzfrage zu.
Beim Bereich des Bundesministers des Innern haben die Fragesteller Stücklen, Benda und Köppler ihre Fragen Nr. 40, 45, 46 und 47 zurückgezogen —sie bringen sie in der nächsten Woche erneut ein —, weil sie befürchten, keine Chance für eine mündliche Beantwortung zu haben. Wie Sie aus der Handhabung der Fragestunde festgestellt haben werden, sind wir bemüht, möglichst vielen Fragestellern eine unmittelbare Antwort des zuständigen Ressorts zukommen zu lassen. Haben Sie bitte Verständnis dafür.
Ich rufe nun die Frage 39 des Abgeordneten Mertes auf:
In welcher Form gedenkt die Bundesregierung entsprechend der Forderung der Deutschen .Journalistenunion die Initiative für ein Bundespresserahmengesetz zu ergreifen?
Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort des Bundesministers Genscher vom 3. Dezember 1969 lautet:
Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vorn 28. Oktober 1969 die Vorlage eines Presserechtsrahmengesetzes
612 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Dezember 1969
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
des Bundes angekündigt. Ein solches Gesetz wird in meinem Hause zur Zeit vorbereitet.
Wie Sie wissen, besitzt der Bund nach Artikel 75 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes lediglich eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse. Schon im Hinblick auf diese eingeschränkte Gesetzgebungsbefugnis müssen die Vorbereitungsarbeiten in engem Kontakt mit den Ländern und den beteiligten Organisationen und Verbänden erfolgen. Diese Kontakte werde ich so bald als möglich aufnehmen.
Wir kommen nun zu den Fragen 41 und 42 des Abgeordneten Peiter:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Neuregelung der Höchstgrenze nach § 53 Abs. 4 SVG durch Artikel VII des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes vom 14. Mai 1969 für die ehemaligen Berufssoldaten, die als Anwärter des gehobenen Dienstes in den öffentlichen Dienst eingetreten sind, ab 1. Januar 1970 ein Einkommensverlust bis zu 250 DM pro Monat eintritt?
Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, damit diese Einkommensverluste aufgehoben bzw. gemindert werden?
Auch in diesem Falle bittet der Fragesteller um schriftliche Beantwortung. Hier lautet die Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Dezember 1969:
Die von Ihnen angesprochene Einkommensminderung für ehemalige Soldaten auf Zeit als Empfänger von Übergangsgebührnissen kann nur dann eintreten, wenn die Geltungsdauer des § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes, der als Übergangsregelung nur bis zum 31. Dezember 1969 gilt, nicht verlängert wird. Das gilt auch für § 27 a des Bundespolizeibeamtengesetzes, der dem § 79 a des Soldatenversorgungsgesetzes entspricht.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit diesen Fragenkomplex und insbesondere auch die Frage, inwieweit Härten vermieden werden können. Es ist damit zu rechnen, daß rechtzeitig eine befriedigende Regelung getroffen wird. Im gleichen Sinne habe ich mich in der Fragestunde vom 13. November 1969 auf die Frage des Abgeordneten Dr. Enders geäußert.
Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Strohmayr:
Weshalb will das Bundesministerium des Innern für die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes die blaue Dienstkleidung durch grüne Uniformen des Bundesgrenzschutzes ersetzen, nachdem der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages möglicherweise organisatorische Veränderungen vorschlagen wird, wenn zum 1. Juni 1970 der Erfahrungsbericht über Versuche mit einer rationelleren Grenzabfertigung vorliegt?
Herr Strohmayr hat auch um schriftliche Antwort gebeten. Der Bundesminister Genscher hat am
4. Dezember 1969 folgende Antwort erteilt:
Die Grenzschutzdirektion hatte im Herbst 1968 und im Frühjahr 1969 Ersatzbeschaffungen an blauer Dienstkleidung für den Grenzschutzeinzeldienst im Wert von 121000,— DM beantragt. Eine aus diesem Anlaß durchgeführt Prüfung führte zu dem Ergebnis, daß die Ausstattung der Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes mit der grünen Dienstkleidung des Bundesgrenzschutzes zweckmäßiger und wirtschaftlicher sei. Dies aus folgenden Gründen:
1. Eine einheitliche Dienstkleidung macht die Zugehörigkeit des Grenzschutzeinzeldienstes zum Bundesgrenzschutz äußerlich besser erkennbar und stärkt das Gefühl der Zusammengehörigkeit beider Sparten des Bundesgrenzschutzes.
2. In der grünen Uniform des BGS sind die Abfertigungsbeamten des Grenzschutzeinzeldienstes eindeutiger als Polizeivollzugsbeamte zu erkennen. Die nicht seltenen Verwechslungen mit Eisenbahn-, Schlafwagen-, Flughafen- oder Flug-linienpersonal haben ein Ende.
3. Grüne Dienstkleidung ist wirtschaftlicher als blaue. Einmal ist sie weniger verschleißanfällig, zum anderen braucht keine besondere Dienstkleidung für die in jedem Sommer zum Grenzschutzeinzeldienst abgeordneten ca. 350 Verstärkungskräfte mehr vorrätig gehalten zu werden. Die mit deren Umkleidung jeweils verbundene beträchtliche Verwaltungsarbeit entfällt. Insgesamt wird die jährliche Ersparnis bei einheitlicher Dienstkleidung auf ca. 135 000,— DM geschätzt.
Das Bundesministerium des Innern hat deshalb die eingangs erwähnten Ersatzbeschaffungen an blauer Dienstkleidung nicht mehr durchführen lassen, sondern angeordnet, daß, sobald die blaue Dienstkleidung aufgetragen ist, an ihre Stelle die grüne tritt. Die Ausstattung mit grüner Dienstkleidung verursacht keine zusätzlichen Kosten; sie wird aus den zur Verfügung stehenden Selbstbewirtschaftungsmitteln bestritten.