Deutscher Bundestag
15. Sitzung
Bonn, den 28. November 1969
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung 523 A
Fragestunde (Drucksache VI/76)
Fragen des Abg. Kiechle:
Zollabfertigung der deutschen Lastkraftwagen an der italienischen Grenze
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 523 B
Frage der Abg. Frau Klee:
Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über Au-pair-Beschäftigte durch die Bundesregierung 523 D
Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) :
Verwirklichung der Vorschläge der Beratenden Versammlung des Europarates für eine effektivere europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 523 D, 524 B, C, D,
525 A, B
Dr. Schulz (Berlin) (SPD) 524 B
Moersch (FDP) 524 C, D Frau Geisendörfer (CDU/CSU) 525 A
Fragen des Abg. Dr. Reinhard:
Grenzausgleichsabgaben bei der Einfuhr tierischer Veredelungserzeugnisse — Notwendigkeit einer Übergangsregelung nach dem Auslaufen des Grenzausgleichs
Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 526 A, B 525 C, D
Dr. Reinhard (CDU/CSU) 525 C, D, 526 A Dasch (CDU/CSU) 526 A, B Ehnes (CDU/CSU) 526 B
Frage des Abg. Dr. Jobst:
Ausgleich der den deutschen Hähnchenerzeugern durch die D-Mark-Aufwertung entstandenen Verluste
Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 526 C, D, 527 B, C
Dr. Jobst (CDU/CSU) 526 C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) 526 D, 527 A Dasch (CDU/CSU) 527 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 527 C
Fragen des Abg. Bittelmann:
Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit auf dem Stärkemarkt
Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 527 D, 528 A
Bittelmann (CDU/CSU) 527 D, 528 A
II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
Fragen des Abg. Dr. Ritz:
Höhe und Ausgleich der für die Landwirtschaft eingetretenen Einkommensverluste — Ausgleich der dem Agrarexport durch die Abwertung des französischen Franc und die Aufwertung der D-Mark entstandenen Schäden
Logemann, Parlamentarischer
Staatssekretär 528 B, C, D, 529 A, B, C, D,
530 A, B
Dr. Ritz (CDU/CSU) 528 B, D, 529 A
Peters (Poppenbüll) (FDP) 528 C
Dasch (CDU/CSU) 529 B
Dr. Reinhard (CDU/CSU) 529 C
Niegel (CDU/CSU) 529 D
Moersch (FDP) 529 D
Mertes (FDP) 530 A
Dr. Jobst (CDU/CSU) 530 A, B
Fragen des Abg. Klinker:
Auffassung der Bundesregierung bezüglich des Grenzausgleichssystems bei Agrarprodukten
Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 530 C, D, 531 A
Klinker (CDU/CSU) 530 C, D, 531 A Fragen des Abg. Susset:
Verringerung der Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds an deutsche Unternehmer —Höhe und Ausgleich dieser Verluste
Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 531 A, B, C
Susset (CDU/CSU) 531 B, C
Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen:
Bereitschaft von Landwirten zur Aufgabe ihrer Aussiedlerhöfe 531 C
Frage des Abg. Dröscher:
Änderung der Richtlinien über die Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe 531 D
Frage des Abg. Dr. Enders:
Einheitliche Regelung für den Bereitschaftsdienst der Bundeswehr
Berkhan, Parlamentarischer
Staatssekretär 531 D, 532 A
Dr. Enders (SPD) 532 A Frage des Abg. Hansen:
Freistellung der in der Ausbildung stehenden Lehrer vom Wehrdienst
Berkhan, Parlamentarischer
Staatssekretär 532 B
Fragen des Abg. Biechele:
Stand der Beratungen über die Revision der Internationalen Schiffahrts-
und Hafenordnung für den Bodensee
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär 532 C, D, 533 A, B
Biechele (CDU/CSU) 532 D, 533 A
Fragen des Abg. Härzschel:
Rheinbrücken bei Weil und Märkt
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär 533 B, C, D, 534 A
Härzschel (CDU/CSU) 533 C
Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 533 D
Burger (CDU/CSU) 533 D, 534 A
Frage des Abg. Strohmayr:
Einsatz der Alwegbahn
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär 534 B
Frage des Abg. Pieroth:
Fahrpreise für Bundesbahnstrecken von über 80 km ohne Schnellzugverkehr
Börner, Parlamentarischer
Staatssekretär 534 B, C
Pieroth (CDU/CSU) 534 C
Fragen des Abg. Dr. Rutschke:
Mangel an Zahnärzten — Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen der im Bundesgebiet tätigen ausländischen Zahnärzte
Dr. von Manger-Koenig,
Staatssekretär 535 A, C, D, 536 A, B, C
Dr. Rutschke (FDP) 535 A, B, C, 536 C
Burger (CDU/CSU) 535 D, 536 A
Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus:
Zweckfremde Verwendung des Kindergeldes — Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Dr. von Manger-Koenig,
Staatssekretär 536 D, 537 A, B, C,
Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 536 D,
537 C, D
Josten (CDU/CSU) 537 A von Bockelberg (CDU/CSU) 537 B Frage des Abg. Strohmayr:
Regelmäßige Röntgenuntersuchung für Bäcker, Kellner, Ärzte und Pflegepersonal
Dr. von Manger-Koenig,
Staatssekretär 538 A, B, C
Strohmayr (SPD) 538 B
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 III
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache VI/57)
Dr. Martin (CDU/CSU) 538 C, 547 C
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär 546 A
Raffert (SPD) 543 C
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 545 A
Moersch (FDP) 546 B
Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) 546 D
Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Wahlalters (CDU/CSU) (Drucksache VI/70) — Erste Beratung —Rollmann (CDU/CSU) 548 D
Corterier (SPD) 550 A
Grüner (FDP) 552 D
Dr. Schmid, Vizepräsident 553 B, 554 A,
555 D
Roser (CDU/CSU) 554 B Genscher, Bundesminister 556 A
Westphal, Parlamentarischer
Staatssekretär 557 C
Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage (CDU CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/84) — Erste Beratung — 558 D
Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache VI/85) 558 D
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/69 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1969) und über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/69 — Zollaussetzungen für Stahlerzeugnisse) (Drucksachen VI/31, VI/36, VI/96) 559 A
Nächste Sitzung 559 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten 561 A Anlage 2
Schriftliche Antwort auf die Dringliche Mündliche Frage des Abg. Baron von Wrangel betr. Interventionsversuche der sowjetischen Regierung im Prozeß der europäischen Einigung und Zusammenarbeit 561 C
Anlage 3
Schriftliche Antwort auf die Dringliche Mündliche Frage des Abg. Dr. Klepsch betr. die Weitergabe von Kernwaffen an Staatengruppierungen 561 D
Anlage 4
Schriftliche Antwort auf die Dringliche Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Unterschied zwischen der Äußerung des sowjetischen Außenministers Gromyko und der Äußerung des Bundesaußenministers vor dem Bundestag am 12. November 1969 561 D
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die Dringliche Mündliche Frage des Abg. Dr. Zimmermann betr. ein für Europa geeignetes defensives Verteidigungssystem 562 A
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Burger betr. Behebung des Schwesternmangels 562 B
Anlage 7
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) betr. Änderung des Ortsklassenverzeichnisses 563 A
Anlage 8
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) betr. Ankündigung des Vorstandes Deutscher Flugleiter bezüglich eines neuen Bummelstreiks 563 B
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ollesch betr. Meldestellensystem für Luftverunreinigung 563 C
Anlage 10
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Bardens betr. strengere Anforderungen an die Ausbildung der Gerichtsmediziner 563 D
Anlage 11
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bewerunge betr. Gestaltung der Verordnung über den Grenzausgleich durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften 564 A
Anlage 12
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen
Fragen des Abg. Dr. Siemer betr. Erhöhung der der Landwirtschaft als Verlust-
IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
ausgleich zugesagten Beträge und Bezeichnung der Ausgleichszahlungen 564 B
Anlage 13
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Bereitschaft von Landwirten zur Aufgabe ihrer Aussiedlerhöfe 564 D
Anlage 14
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Änderung der Richtlinien über die Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe 565 A
Anlage 15
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch betr. Auswirkungen auf die Landwirtschaft infolge zunehmender Betätigung von Futtermittelkonzernen im Schweinegeschäft 565 B
Anlage 16
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung betr. Gesamtbestand an Starfightern 565 D
Anlage 17
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Beermann betr. Verweigerung der Ablegung des Gelöbnisses durch Soldaten und Aufrechterhaltung der Beförderungssperre 565 D
Anlage 18
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Untersuchungen der Lebensmittelbehörden wegen des Restzuckerverhältnisses von Wein 566 B
Anlage 19
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. Tariferhöhungsanträge des Straßengüterfernverkehrsgewerbes, der Bundesbahn und der Binnenschiffahrt 566 C
Anlage 20
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl betr. finanzielle Belastung der Bundesbahn durch die anstehenden Lohn- und Gehaltserhöhungen 566 D
Anlage 21
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Verwendung der Nebelschlußleuchten 567 A
Anlage 22
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pfeifer betr. Zahl und Kosten der bis zum Beginn des Wintersemesters 1970/71 erforderlichen neuen Studienplätze 567 B
Anlage 23
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Graaff betr. Pressemeldung über den Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern italienischer Gastarbeiter 567 C
Anlage 24
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Kontamination von Wasser, Boden und Luft infolge Undichtwerdens des Kernkraftwerkes Lingen — Funktionieren der Warneinrichtungen und Benachrichtigung der zuständigen Behörden 567 D
Anlage 25
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über Au-pair-Beschäftigte durch die Bundesregierung 568 A
* * *
Anlage 26
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Picard betr. Vergütung der im öffentlichen Dienst geleisteten Überstunden 568 D
Anlage 27
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Verstärkung der Mittel zur Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete — Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der ostdeutschen Kulturpflege 569 A
Anlage 28
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch betr. Ausbau der Wasserversorgung und Lösung der Abwasserbeseitigungsprobleme in der Oberpfalz — Lösung der Müllprobleme in der Oberpfalz und Niederbayern 569 B
Anlage 29
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. steuerliche Begünstigung der Reparaturkosten von Hausbesitzern in der Ortsdurchfahrt der B 43 in Raunheim 570 B
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 V
Anlage 30
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Hilfe für Firmen in strukturschwachen Gebieten bei Gefährdung ihrer Wettbewerbsfähigkeit infolge der DM-Aufwertung 570 D
Anlage 31
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Gnädiger betr. Verhandlungen über die Freigabe der Klosterkaserne in Konstanz 571 A
Anlage 32
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) betr. Abgabe von Koks aus Bundeswehrbeständen an Soldaten, die in ehemaligen alliierten Besatzungshäusern in Wuppertal wohnen — Umstellung der Heizungsanlagen auf Heizöl 571 B
Anlage 33
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Burger betr. Schließung einer Station des QuerschnittgelähmtenZentrums der Orthopädischen Universitätsklinik in Heidelberg-Schlierbach 571 C
Anlage 34
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Ruf betr. Erweiterung des Stuttgarter Fernsprechortsnetzes — Stand der Arbeiten der im Bundespostministerium eingesetzten Kommission zur Neuabgrenzung der Ortsnetze 572 A
Anlage 35
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Picard betr. dichtere Zugfolge auf der Rodgau-Strecke 572 D
Anlage 36
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schlee betr. Aufnahme einer Autobahn Schweinfurt—BambergSchirnding in den Verkehrswegeplan für die Bundesausbaugebiete 573 A
Anlage 37
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer betr. Ausbau der Bundesstraßen und Bau von Autobahnen in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis 573 B
Anlage 38
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Verbesserung der Verkehrsverhaltnisse in Raunheim 574 A
Anlage 39
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Ertragsminderung der Lufthansa infolge der DM-Aufwertung und der Franc-Abwertung 574 B
Anlage 40
Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage der Abg. Frau Klee betr. Bau der Umgehungsstraße Monsheim 574 C
Anlage 41
Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Niegel betr. Stadtpostamt in Forchheim 574 D
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 523
15. Sitzung
Bonn, den 28. November 1969
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode - 15, Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 561
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 29. 11.
Dr. Aigner * 29. 11.
Dr. Apel * 29. 11.
Dr. Artzinger * 29. 11.
Bauer (Würzburg) ** 29. 11.
Behrendt * 29. 11.
Berger 28. 11.
Bergmann * 29. 11.
Dr. Birrenbach 28. 11.
Blumenfeld 29. 11.
Frau Brauksiepe 12. 12.
Brück 28. 11.
Dr. Burgbacher * 29. 11.
van Delden 28. 11.
Dichgans * 29. 11.
Dr. Dittrich * 29. 11.
Dröscher * 29. 11.
Frau Dr. Elsner * 29. 11.
Faller * 29. 11.
Fellermaier * 29. 11.
Dr. Frerichs 28. 11.
Dr. Furler * 29. 11.
Gerlach * 29. 11.
Gewandt 28. 11.
Dr. Giulini 28. 11.
Glombig 28. 11.
Gottesleben 31. 12.
Graaff 28. 11.
Dr. Haas 28. 11.
Häussler 28. 11.
Frau Dr. Henze 31. 12.
Hösl ** 29. 11.
Frau Huber 28. 11.
Kater 28. 11.
Dr. Kempfler 5. 12.
Kirst 28. 11.
Frau Klee 12. 12.
Dr. Kley 28. 11.
Klinker * 29. 11.
Kriedemann * 29. 11.
Kulawig * 29. 11.
Lautenschlager * 29. 11.
Lemmer 28. 11.
Dr. Löhr * 29. 11.
Lücke (Bensberg) 30. 11.
Lücker (München) * 29. 11.
Dr. Luda 28. 11.
Memmel * 29. 11.
Müller (Aachen-Land) * 29. 11.
Offergeld 28. 11.
Ott 28. 11.
Dr. Pohle 28. 11.
Dr. Probst 28. 11.
Richarts * 29. 11.
* Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Riedel (Frankfurt) * 29. 11.
Dr. Rinderspacher 31. 12.
Rock 28. 11.
Dr. Schmidt (Wuppertal) 28. 11.
Schwabe 28. 11.
Dr. Seume 28. 11.
Spilker 28. 11.
Springorum * 29. 11.
Stein (Honrath) 28. 11.
Dr. Starke (Franken) * 29. 11.
Dr. Stoltenberg 28. 11.
Storm 28. 11.
Dr. h. c. Strauß 6. 12.
Werner 28. 11.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 28. November 1969 auf die Dringliche Mündliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache VI/94 Frage A 4) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Äußerungen Gromykos zur Interpretation des NV-Vertrages ständige Interventionsversuche der sowjetischen Regierung in den Prozeß der europäischen Einigung und der europäischen Zusammenarbeit erwarten lassen?
Nein.
Vielleicht darf ich hinzufügen:
Das Entscheidende für den Prozeß der Europäischen Einigung und der Europäischen Zusammenarbeit ist der hierauf gerichtete politische Wille der europäischen Völker und ihrer Regierungen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 28. November 1969 auf die Dringliche Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/94 Frage A 5) :
Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen der Äußerung des sowjetischen Außenministers Gromyko, daß die Weitergabe von Kernwaffen „auf welchem Wege auch immer an Staatengruppierungen" verboten sei einerseits und der veröffentlichten amerikanischen Interpretation No. 6, nach welcher ,,der Vertrag .... die Rechtsnachfolge eines neuen föderierten europäischen Staates in den Nuklearstatus eines seiner schon vorher vorhandenen Bestandteile nicht ausschließen würde"?
Nein.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 28. November 1969 auf die Dringliche
562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache VI 94 Frage A 6) :
Sieht die Bundesregierung den Unterschied zwischen der Äußerung des sowjetischen Außenministers Gromyko, nach welcher die Weitergabe von Kernwaffen, auf welchem Wege auch immer, an Staatengruppierungen verboten ist und der Äußerung des Bundesaußenministers vor dem Deutschen Bundestag am 12. November 1969, nach der es keiner weiteren Begründung bedarf, daß „der NV-Vertrag politischen Formen eines mehr oder weniger engen Zusammenschlusses europäischer Staaten nicht im Wege steht, da der Vertrag ausschließlich die horizontale Nichtweitergabe regelt"?
In meiner Rede habe ich, im Abschnitt über Europäische Option, zunächst mit dem zitierten Satz diejenigen Formen europäischer Einigung identifiziert, die vom NV-Vertrag in keinem Falle berührt werden, da sie keine nukleare Streitmacht vorsehen. Ich habe diese Formen als „politische Formen" eines europäischen Zusammenschlusses bezeichnet. Außenminister Gromykos Äußerungen befassen sich ja nicht mit solchen rein politischen Formen europäischer Einigung, sondern mit dem Problem der Weitergabe von Kernwaffen.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 28. November 1969 auf die Dringliche Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (Drucksache VI/94 Frage A 7) :
Hält die Bundesregierung ihre dem Deutschen Bundestag in der Drucksache VI/50 vorgelegte Auffassung aufrecht, die lautet: ,,Im übrigen wird sie sorgfältig die Entwicklung auf dem Gebiet der defensiven nuklearen Waffensysteme beobachten. Sollten sich hier Entwicklungen abzeichnen, die ein für Europa geeignetes defensives Verteidigungssystem als durchführbar erkennen lassen, so wird sie gemeinsam mit anderen europäischen Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika eine im Rahmen des NV-Vertrages mögliche Lösung prüfen", und sieht die Bundesregierung angesichts der erwähnten Erklärung des sowjetischen Außenministers für die eben zitierte Prüfung noch eine Möglichkeit?
Die Frage beantworte ich mit ja.
Die Bundesregierung hält ihre in der Drucksache VI/50 dargelegte Auffassung aufrecht. Die Freiheit dieser oder kommender Bundesregierungen, zusammen mit ihren Verbündeten eine solche Lage zu prüfen, wird durch die Erklärung des sowjetischen Außenministers nicht eingeschränkt.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 26. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/76 Frage A 10) :
Welche Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung zu den Vorstellungen des Kultusministeriums des Landes Baden-Württemberg zu ergreifen, das eine grundlegende Änderung der Situation des allgemeinen Schwesternmangels in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nur dann für möglich hält, wenn das soziale Prestige dieses Berufes gehoben, der Pflegeberuf auch als männlicher Beruf attraktiv gemacht wird, eine günstigere Arbeitszeitregelung sowie entsprechende Bezahlung angeboten wird?
Die Bundesregierung widmet dem Kräftemangel in der Krankenpflege ihre besondere Aufmerksamkeit. Es handelt sich um ein sehr komplexes Problem, das sich einer umfassenden gesetzlichen Regelung entzieht. Der akute Fehlbedarf kann nur durch gemeinsame Bemühungen aller beteiligten Stellen in ihren jeweiligen Bereichen behoben werden. Deswegen steht die Bundesregierung seit längerem in Gesprächen mit den obersten Gesundheits- und Arbeitsbehörden der Länder, den Gewerkschaften sowie den Krankenhaus- und Schwesternverbänden. Dabei haben sich gerade auch die von Ihnen angesprochenen Gesichtspunkte als besonders bedeutsam für die angestrebte Behebung des Kräftemangels herausgestellt. Die in der Anfrage erwähnten Vorstellungen des Kultusministeriums von Baden-Württemberg konnte ich allerdings wegen der Kürze der mir für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht näher ermitteln.
Das „Sozialprestige" des Schwesternberufes hat sich in letzter Zeit schon erheblich verbessert. Das beweist u. a. das große Interesse, das Schulabgängerinnen bei der Berufsberatung für die Krankenpflege zeigen. Eine weitere Anhebung des Ansehens der Krankenpflegeberufe in der Öffentlichkeit und damit einen stärkeren Zugang zu diesen Berufen erwarte auch ich von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne. Dazu gehört vor allem die Einführung einer Arbeitszeitregelung — ggf. mit Schicht- und Teilzeitarbeit — die allen Berufsangehörigen die notwendige Freiheit gewährleistet und es auch Frauen mit Familienpflichten ermöglicht, in der Krankenpflege tätig zu sein. Auf diese Weise und durch eine vermehrte Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte könnten die Fachkräfte von Hilfstätigkeiten entlastet werden. Durch stärkere Differenzierung der Tätigkeiten könnte den Aufstiegserwartungen besser entsprochen werden. Bei der Tarifgestaltung sollten z. B. langjährige Bewährung, erhöhte Verantwortung, Zusatzausbildung u. ä. vermehrt Berücksichtigung finden.
Wenn diese Überlegungen verwirklicht werden, würden die Krankenpflegeberufe auch für männliche Bewerber attraktiver. Im Rahmen notwendiger Umschulungen ist die Bundesanstalt für Arbeit bemüht, vor allem auch männliche Arbeitnehmer für eine Umschulung in Krankenpflegeberufe zu gewinnen.
Die Bundesregierung hat die jeweils zuständigen Stellen in dem dargelegten Sinne angesprochen und ist dabei auf großes Verständnis gestoßen. Das gibt zu der Hoffnung Anlaß, daß Mängel, die zur Zeit noch der Wahl des Krankenpflegeberufes entgegenstehen mögen, in Zukunft abgebaut werden. Dazu sollen auch zwei von der Bundesregierung vergebene Forschungsaufträge über „Probleme des vorzeitigen Abgangs von Krankenpflegeschülerinnen", „Die Beschäftigungslage und den optimalen Einsatz von Arbeitskräften in Krankenanstalten" beitragen. Mit Ergebnissen ist Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Wegen der Vergabe einer weiteren eingehenden „Untersuchung über den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf an Krankenpflegepersonal" stehe ich mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Verhandlung. Es ist beabsichtigt, die Gespräche mit allen Beteiligten fortzusetzen.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 563
Anlage 7
Schriftliche Anwort
des Bundesministers Genscher vom 27. November
1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Wagner (Günzburg) Drucksache VI/76 Frage A 21):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, in Anerkennung der immer geringer gewordenen Lebenshaltungskostenunterschiede zwischen Stadt und Land entweder eine seit 1966 fällige Rechtsverordnung zur Ändenurg des Ortsklassenverzeichnisses, die die Aufstutung von schätzungsweise 700 Orten von der Ortsklasse A in die Ortsklasse S enthalten müßte, vorzulegen oder den regional differenzierten Ortsklassenunterschied gänzlich zu beseitigen?
Zur Frage einer Änderung des Ortsklassenverzeichnisses hat die vorige Bundesregierung wiederholt dem Hohen Hause gegenüber Stellung genommen. Sie hat zuletzt am 28. August 1969 erklärt, daß eine nochmalige Änderung des Ortsklassenverzeichnisses nicht in Aussicht gestellt werden könne, daß sie es jedoch als ein dringendes Anliegen betrachte, die noch bestehenden Unterschiede zwischen dem Ortszuschlag der Ortsklasse A und dem der Ortsklasse S baldmöglichst vollständig zu beseitigen.
An dieser Absicht hält die jetzige Bundesregierung fest. Ob eine völlige Beseitigung der noch vorhandenen — relativ geringfügigen — Gehaltsunterschiede im Rahmen der für das Jahr 1970 geplanten Besoldungsverbesserungen möglich ist, wird letzten Endes von der Höhe der Personalverstärkungsmittel abhängen, die für dieses Jahr für Besoldungsmaßnahmen neben der allgemein für vordringlich erachteten linearen Besoldungserhöhung zur Verfügung stehen.
Die Erörterungen über die Höhe der Personalverstärkungsmittel für das Jahr 1970 und über die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 26. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache VI/76 Fragen A 22 und 23) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung des „Vorstandes Deutscher Flugleiter", einen neuen Bummelstreik auszurufen?
Haben sich die bisherigen Verhandlungen zwischen den beteiligten Bundesministerien und den Gewerkschaften so gestaltet, daß eine solche Androhung gerechtfertigt erscheint?
Bei den Tarifverhandlungen im Sommer dieses Jahres über die Eingruppierung der Angestellten bei der Bundesanstalt für Flugsicherung ist den Gewerkschaften zugesagt worden, alsbald in Tarifverhandlungen über die sonstigen Arbeitsbedingungen des Flugsicherungspersonals, z. B. Regelung der Arbeitszeit, der Pausen und des Urlaubs, einzutreten. Zur Beschleunigung des Verfahrens führt der Bundesminister für Verkehr mit den zuständigen Gewerkschaften vorbereitende Arbeitsgespräche, die voraussichtlich am 4. und 5. Dezember 1969 abgeschlossen werden können. Die Tarifpartner beabsichtigen,
nach Abschluß dieser Gespräche die Tarifverhandlungen aufzunehmen.
Bei dieser Sachlage sehe ich keinen Anlaß für Reaktionen des Flugsicherungspersonals, die zu einer Störung des Betriebsablaufs führen könnten, zumal der Sprecher des „Verbandes Deutscher Flugleiter" in der Tagesschau der ARD am 12. November 1969 selbst festgestellt hat, daß die zuständigen Ministerien bereit seien, die Frage der Arbeitsbedingungen „schnell und unbürokratisch zu lösen". Darüber hinaus hat er seiner Hoffnung Ausdruck gegeben, daß spontane Reaktionen des Personals abgewendet werden können. Hierin möchte ich die Ankündigung eines neuen „Bummelstreiks" nicht sehen.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 27. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten 011esch (Drucksache VI/76 Frage A 24) :
Ist in der Bundesrepublik Deutschland ein ähnliches Meldestellensystem für Luftverunreinigung in Betrieb oder in Vorbereitung wie in den Niederlanden, wo von mehreren 100 Meßgeräten die Konzentration von Schwefeldioxyd festgehalten wird, die als bester Anhaltspunkt für die allgemeine Luftverunreinigung gilt?
Die Schwefeldioxydkonzentrationen werden heute in allen Gebieten der Bundesrepublik, in denen bei austauscharmen Wetterlagen eine Anreicherung der Schadstoffe befürchtet werden kann, zeitlich kontinuierlich gemessen und registriert.
Solche Erhebungen werden z. B. in NordrheinWestfalen seit sechs Jahren in 12 Städten des Landes durchgeführt.
Die Erhebungen in der Bundesrepublik beschränken sich nicht auf die Messungen, sondern sie bilden die Grundlagen für den Smog-Warndienst, d. h. für Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Schadstoffen bei austauscharmen Wetterlagen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, ein bundeseinheitliches Überwachungsnetz aufzubauen, durch das nicht nur die Schwefeloxyde, sondern auch zahlreiche andere luftverunreinigende Stoffe registriert werden können. Hierdurch sollen Erkenntnisse über die langfristigen Veränderungen der Atmosphäre gewonnen werden. Erkenntnisse für den Aufbau eines solchen Überwachungsnetzes werden zur Zeit in einer Probemeßstation in Frankfurt gesammelt.
Gesetzliche Grundlage für ein bundeseinheitliches Überwachungsnetz bildet das Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Reinhaltung der Luft vom 17. Mai 1965.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom
27. November 1969 auf die Mündliche Frage des
564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
Abgeordneten Dr. Bardens (Drucksache VI/76 Frage A 42) :
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, strengere Anforderungen an die Ausbildung der Gerichtsmediziner, die in der Bundesrepublik Deutschland keiner Facharztweiterbildung bedürfen, zu stellen?
Über eine unzureichende Ausbildung der Gerichtsmediziner liegen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bisher keine Klagen vor. Die Ausbildung von Gerichtsmedizinern erfolgt in gerichtsmedizinischen Instituten, die den Hochschulen angehören. Ich habe mich deshalb zunächst an die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin gewandt und sie um Stellungnahme gebeten. Sobald mir die zu einer eigenen Urteilsbildung erforderlichen Unterlagen vorliegen, werde ich Ihnen eingehende weitere Nachricht geben.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bewerunge (Drucksache VI/76 Fragen A 66 und 67) :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum sie bei den Luxemburger Verhandlungen zugestimmt hat, daß die Gestaltung der Verordnung über den Grenzausgleich von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach deren Vorstellungen vorgenommen worden ist?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß das zur Zeit geltende Grenzausgleichssystem die Zusage, daß der deutschen Landwirtschaft keine aufwertungsbedingten Verluste entstehen sollen, deckt?
Wie nach der Abwertung des französischen Franc hat der Rat nach der Aufwertung der DM lediglich einen Grundsatzbeschluß gefaßt, da die Durchführung umfangreiche Vorarbeiten erforderlich machte. Der Rat hat deshalb die Durchführung in beiden Fällen der Kommission der EG übertragen.
Das zur Zeit geltende Grenzausgleichssystem betrifft lediglich diejenigen Erzeugnisse, für die aufgrund gemeinsamer Marktorganisationen Investitions- bzw. Ankaufspreise gezahlt werden sowie die Erzeugnisse der Handelsregelung nach Art. 235-EWG-Vertrag. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß aufwertungsbedingte Verluste der deutschen Landwirtschaft möglicherweise darüber hinaus vorliegen können. Sie prüft zur Zeit Art und Ausmaß.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Siemer (Drucksache VI/76 Fragen A 73 und 74) :
Kann die Bundesregierung zusichern, daß die der deutschen Landwirtschaft als Verlustausgleich zugesagten 1,7 Milliarden DM erhöht werden, wenn sich herausstellen sollte, daß dieser Betrag die Verluste nicht ausreichend abdeckt?
Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß in der Öffentlichkeit die Ausgleichszahlungen für die deutsche Landwirtschaft nicht mit der diskriminierenden Bezeichnung „Subvention" bezeichnet werden?
Der Betrag von 1,7 Mrd. DM beruht auf eingehenden Berechnungen meines Hauses. Er wurde auch in unabhängig davon vorgenommenen Berechnungen wirtschaftswissenschaftlicher Institute und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ermittelt. Es ist davon auszugehen, daß dieser Betrag die tatsächlichen Verluste der Landwirtschaft zutreffend wiedergibt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung durch den Ministerrat ermächtigt ist, einen Betrag von 1,7 Mrd. DM jährlich zum Ausgleich der Einkommensverluste der Landwirtschaft bereitzustellen, daß sie aber nicht berechtigt ist, diesen Betrag zu überschreiten.
Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung, nachdem ein Grenzausgleichssystem nicht durchgesetzt werden konnte, dafür Sorge tragen wird, daß die Verbindung zwischen der Aufwertung und den Ausgleichsmaßnahmen in der Öffentlichkeit bewußt bleibt. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf zum Ausgleich der Aufwertungsverluste der Landwirtschaft in Artikel 5 vor, daß diese Beträge besonders ausgewiesen werden. M. E. wird es aber auch mit zu den Aufgaben des Hohen Hauses gehören, herauszustellen, daß es sich hier nicht um eine Subventionierung der deutschen Landwirtschaft handelt, sondern lediglich um einen Ausgleich von Einkommensverlusten, die der Landwirtschaft unverschuldet entstehen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Ertl vorn 27. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/76 Frage A 81):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Landwirte mit Aussiedlerhöfen bereit wären, im Rahmen der Verbesserung der Agrarstruktur ihre Höfe aufzugeben, wenn sie wüßten, wie die langfristigen Zinsverpflichtungen von ihnen und ihren Familien erfüllt werden könnten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß viele Aussiedler willens sind, ihre Höfe aufzugeben. Zur Zeit liegt nur eine Anfrage eines Aussiedlers meinem Hause vor.
Die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe erfolgt zur Verbesserung der Agrarstruktur. Bei der Veräußerung von Aussiedlungen wird daher in der Regel auch so verfahren, daß dem Erwerber des Betriebes nach Möglichkeit die für das Vorhaben gewährten Bundesmittel übertragen werden, um die Finanzierung des Ankaufs zu erleichtern.
Bereitgestellt wurden seit 1956 Bundesmittel für 21 531 Aussiedlungen. Bei dieser großen Anzahl von Betrieben ist es nicht auszuschließen, daß aus familiären oder sonstigen Gründen Betriebsleiter heute daran interessiert sind, ihren Haupterwerb außerhalb der Landwirtschaft zu suchen und den Betrieb im Nebenerwerb zu bewirtschaften. Diesen Betriebsleitern zu helfen ist in erster Linie Aufgabe der Beratung.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 565
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/76 Frage A 82) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien über die Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe insoweit abzuändern, daß als wesentliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit nicht mehr allein die Steigerung der Produktion, sondern vor allem auch die Steigerung des persönlichen Einkommens durch Rationalisierung des Betriebs — also Unkostensenkung — bei gleichbleibender Produktion berücksichtigt werden kann?
Ich darf vorausschicken, daß auch bisher nicht die Steigerung der Produktion als entscheidende Voraussetzung für die Gewährung einer Investitionsbeihilfe angesehen wurde, sondern vielmehr die Rationalisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und damit die Senkung der Produktionskosten. Bereits beim derzeitigen Investitionsbeihilfeprogramm, das am 31. 12. 1969 ausläuft, wurde als wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen die Erstellung eines Betriebsentwicklungsplanes gefordert. In diesem Betriebsentwicklungsplan mußte der Nachweis geführt werden, daß die geplanten Investitionen zu einer wesentlichen Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Betriebes beitragen.
Ziel einer künftigen Investitionsförderung wird es sein, Betriebs- und Unternehmensformen zu entwickeln, die einen rationellen Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital ermöglichen .
Dieses Ziel kann im Einzelfall über eine Kastensenkung bei konstanter Produktion unter Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven angestrebt werden. Es ist aber auch über eine Kostensenkung bei ausgedehnter Produktion entsprechend der Kostendegression bei größeren Einheiten erreichbar. Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, muß der freien Entscheidung des Unternehmers überlassen bleiben. Allerdings wird eine künftige Investitionsförderung aus makroökonomischen Überlegungen auch den gegebenen Marktverhältnissen Rechnung tragen müssen.
Mit der Investitionsförderung darf keinesfalls eine Ausdehnung der Gesamtproduktion angestrebt werden, sondern hauptsächlich eine Neu- bzw. Umverteilung des Produktionsvolumens. Hierauf werde ich bei der Neufassung von Richtlinien achten.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/76 Frage A 83) :
Welche Auswirkungen auf die Landwirtschaft sieht die Bundesregierung infolge des zunehmenden Einstiegs großer Futtermittelkonzerne ins Schweinegeschäft kommen und welche Unterstützung wird sie für die betroffenen Bauern angesichts der kommenden Konkurrenzsituation geben?
Die Entwicklung der gewerblichen Schweinemast verfolge ich mit großer Sorge. Es ist mir bekannt, daß sich Kapitalgesellschaften und auch einzelne Futtermittelhersteller bemühen, durch vertragliche Bindungen gewerbliche Schweinemastbetriebe mit großen Beständen zu betreiben. Die Errichtung derartiger gewerblicher Großbetriebe in der Schweinemast bedeutet für die Landwirtschaft eine ernsthafte Gefahr, weil hierdurch den landwirtschaftlichen Betrieben Einkommensverluste entstehen können.
Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft ist in der letzten Legislaturperiode an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert.
Eine Beschränkung der tierischen Veredelungsproduktion ist allerdings nur sinnvoll, wenn diese im ganzen EWG-Bereich durchgeführt wird. Auf wiederholte Anfragen bei der EWG-Kommission hat diese mitgeteilt, daß sie im Augenblick nicht beabsichtige, besondere Maßnahmen auf diesem Gebiet einzuleiten.
Bei den meinem Haus verbleibenden Möglichkeiten wird es deshalb entscheidend darauf ankommen, die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbskraft gegenüber den gewerblichen Betrieben zu stärken. So soll das Marktstrukturgesetz dazu beitragen, durch Beihilfen bei der Gründung von Erzeugergemeinschaften die Position der bäuerlichen Veredelungsbetriebe am Markt zu verbessern. Ebenso soll die weitere Rationalisierung der Veredelungsproduktion durch Beihilfen und Zinsverbilligungsmittel im Rahmen des Investitionshilfeprogrammes weiterhin gefördert werden.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom
28. November 1969 auf die Mündliche Frage des
Abgeordneten Jung (Drucksache VI/76 Frage A 84) :
Ist die Bundesregierung bereit, den derzeitigen Gesamtbestand an Starfightern bekanntzugeben?
Ja, die Bundesregierung ist hierzu bereit.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 28. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/76 Fragen A 85 und 86) :
Wie viele der am 15. November 1969 der Bundeswehr angehörenden Soldaten haben die Ablegung des Gelöbnisses wegen dessen gesamtdeutscher Aussage verweigert?
Wird die gegen diese Soldaten verhängte Beförderungssperre aufrechterhalten, obgleich der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages in seinem Jahresbericht 1968 die Auffassung vertrat, daß die Verweigerung des Gelöbnisses, auch aus dem in Frage 85 erwähnten Motiv, kein Dienstvergehen ist?
566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
Seit Oktober 1969 — der 1. Oktober 1969 war der letzte Einberufungstermin — dienen in der Bundeswehr insgesamt 250 415 wehrpflichtige Soldaten. Von diesen zur Zeit im Dienst befindlichen Wehrpflichtigen haben 661 Soldaten (= 0,26 %) die Ablegung des feierlichen Gelöbnisses aus den verschiedensten Gründen, die im einzelnen schwer feststellbar sind, verweigert. Man kann davon ausgehen, daß von dieser Gesamtzahl bei
(Heer einschl. TV 37 Soldaten)
(Luftwaffe 7 Soldaten)
(Marine 4 Soldaten)
48 Soldaten die
gesamtdeutsche Aussage des Eides- bzw. Gelöbnistextes mit eine Rolle gespielt hat (= 0,019 % der im Dienst befindlichen Wehrpflichtigen).
Der Bundesminister der Verteidigung kann der Rechtsauffassung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages nicht folgen.
Er ist nach wie vor der Auffassung, daß es zu den Dienstpflichten des Soldaten gehört, das feierliche Gelöbnis abzulegen. Eine Weigerung, das feierliche Gelöbnis abzulegen, kann daher nicht ohne dienstrechtliche Folgen bleiben.
Der durch die Gelöbnisverweigerung zum Ausdruck gebrachte Vorbehalt gegen die Pflicht zum treuen Dienen, die auch eine gesamtdeutsche Verpflichtung im Sinne der Präambel unseres Grundgesetzes einschließt, steht der mit einer Beförderung regelmäßig verbundenen Übertragung von Vorgesetztenbefugnissen entgegen.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 26. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/76 Frage A 96) :
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß, obwohl das neue Weingesetz das immer schon umstrittene Restzuckerverhältnis 1 : 2,5 nach Genehmigung der Landesbehörden ab 1971 als Höchstgrenze zuläßt, in der Bundesrepublik Deutschland immer noch von den Lebensmittelbehörden Untersuchungen angestellt und Verfahren in Gang gebracht werden gegen Weine, die dieses in absehbarer Zeit zulässige Restsüßverhältnis aufweisen?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist im vorliegenden Fall ein Vorgriff auf künftiges Recht aus tatsächlichen Gründen nicht möglich. Das Weingesetz schreibt nämlich nicht etwa eine Erhöhung des zulässigen Restzuckergehalts in bestimmten Fällen vor, sondern ermächtigt nur die Landesregierungen der weinbautreibenden Länder, unter eng begrenzten Voraussetzungen eine gewisse Erhöhung vorzunehmen. Ob, wann, in welchem Umfange und mit welchen Modalitäten die Landesregierungen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen werden, ist bei dieser Rechtslage völlig offen. Es läßt sich deshalb nicht beurteilen, ob ein nach gegenwärtigem Recht unzulässig hoher Restzuckergehalt bei bestimmten Weinen in einigen Jahren zugelassen sein wird oder nicht. Schon aus diesem Grunde können sich die Überwachungsbehörden nur an das geltende Recht halten.
Im übrigen ist davon auszugehen, daß jede Rechtsvorschrift während ihrer Geltungsdauer zu befolgen ist. Ist die Geltungsdauer einer Gesetzesvorschrift ungerechtfertigt lang, muß sie vom Gesetzgeber verkürzt werden. Die Verwaltung ist dagegen nicht befugt, eine geltende Rechtsvorschrift durch Nichtbeachtung faktisch außer Kraft zu setzen. Das wäre mit ihrer Bindung an Gesetz und Recht unvereinbar.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/76 Frage 97):
Erwartet die Bundesregierung Tariferhöhungsanträge des Straßengüterfernverkehrsgewerbes, der Deutschen Bundesbahn und der Binnenschiffahrt und wenn ja, in welcher Höhe?
Der Frachtenausschuß für den Rhein hat für bestimmte Verkehre Anträge auf Erhöhung der Beförderungsentgelte um 10 bis 15 % gestellt. Weiterhin ist ein Antrag des Bundesverbandes Lagerei und Spedition eingegangen. Mit Tariferhöhungsanträgen der übrigen Frachtenausschüsse der Binnenschifffahrt sowie des Straßengüterfernverkehrsgewerbes und der Bundesbahn ist zu rechnen. Über das Ausmaß der Anträge auf Erhöhung ist noch nichts bekannt.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (Drucksache VI/76 Frage A 98) :
Welche finanzielle Belastung kommt 1970 durch die anstehenden Lohn- und Gehaltserhöhungen auf die Deutsche Bundesbahn zu?
Die Höhe der finanziellen Belastungen der Deutschen Bundesbahn durch Lohn- und Gehaltserhöhungen im Jahre 1970 ist noch nicht bekannt, weil bisher für das Jahr 1970 weder entsprechende Tarifverträge abgeschlossen sind, noch über die Höhe der Verbesserung der Bezüge von Beamten und Versorgungsempfängern beschlossen ist.
Ich kann Ihnen daher im gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich mitteilen, daß eine Lohn- und Gehaltserhöhung für die Bediensteten der Deutschen Bundesbahn, einschließlich Beamte und Versorgungsempfänger, um jeweils 1 % nach dem Stand vom November 1969 eine finanzielle Mehrbelastung von 72 Mio DM zur Folge hat.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 567
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedel (München) (Drucksache VI/76 Frage A 105) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Verwendung der Nebelschlußleuchte entsprechend der 13. Ausnahmeverordnung zur Zulassungsordnung hinreichend geregelt ist, und ist sie insbesondere der Meinung, daß die Nebelschlußleuchte bei Vorhandensein von Nebelleuchten nur mit einem gemeinsamen Schalter bedient werden sollte?
Durch die 13. Ausnahme-Verordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist die Verwendung von Nebelschlußleuchten zunächst nur gestattet worden, um Erfahrungen zu gewinnen. Nunmehr ist in dem Entwurf einer in Vorbereitung befindlichen Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Ausrüstungspflicht aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer Nebelschlußleuchte vorgesehen worden.
Die Bedienung der Nebelscheinwerfer und der Nebelschlußleuchte mit einem gemeinsamen Schalter wird nicht für vertretbar gehalten. Die Lichtstärke der Nebelschlußleuchten liegt an der Blendstörgrenze. Um Belästigungen für nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, sollen die Nebelschlußleuchten deshalb erst bei sehr starkem Nebel eingeschaltet werden, also nicht bereits dann, wenn üblicherweise mit Nebelscheinwerfern gefahren wird.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (Drucksache VI/76 Frage A 107) :
Wieviel neue Studienplätze sind nach Meinung der Bundesregierung ins gesamten Hochschulbereich bis zum Beginn des Wintersemesters 1970/71 erforderlich, um jedem Abiturienten, der ein Studium beginnen will, einen Studienplatz zu sichern, und welche Kosten entstehen dadurch?
Prognosen lassen erkennen, daß im Wintersemester 1970/71 im gesamten Hochschulbereich etwa 17 500 Studenten mehr als im jetzt laufenden Wintersemester studieren.
Zwar gibt es immer noch freie Kapazitäten in einzelnen Universitäten und einigen Fächern. In den wichtigen und besonders in den naturwissenschaftlichen Lehrerfächern übersteigt jedoch die Zahl der Studierenden an vielen Fakultäten schon heute die Zahl der Studienplätze.
Wie hoch heute die wirkliche Ausbildungskapazität und damit das Kapazitätsdefizit der Hochschulen ist, läßt sich quantitativ noch nicht befriedigend feststellen. Die neue Bundesregierung hat keine ausreichenden Planungsunterlagen vorgefunden. Da umfangreiche Erhebungen nötig sind, werden Ergebnisse frühestens Mitte nächsten Jahres vorliegen.
Erst dann wird man angeben können, wieviel Studienplätze zusätzlich geschaffen werden müssen.
Die Kosten der Beseitigung dieses Fehlbestandes werden aber erst berechnet werden können, wenn die Fehlkapazität überschaubar ist. In jedem Falle .werden Bund und Länder die Hochschulinvestitionen erheblich steigern müssen, wenn neue Studienplätze nicht nur für die vergrößerte Studentenzahl, sondern auch zur Deckung des bestehenden Fehlbestandes geschaffen werden sollen.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graaff (Drucksache VI/76 Frage A 108) :
Kann die Bundesregierung feststellen, ob die Meldung der Frankfurter Randschau vom 18. November zutrifft, wonach etwa 40 000 bis 50 000 schulpflichtige Kinder italienische Gastarbeiter im Bundesgebiet nicht zur Schule gehen und teilweise sogar eine regelmäßge Arbeit ausüben?
In der Pressemeldung, auf die die Frage Bezug nimmt, wird lediglich behauptet — das darf ich zur Klarstellung vorab bemerken , daß von den 40 000 bis 50 000 in der Bundesrepublik lebenden schulpflichtigen italienischen Kindern viele nicht zur Schule gehen.
Die Kinder von Ausländern unterliegen in gleicher Weise wie deutsche Kinder der Schulpflicht. Sie sind, soweit sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch das Jugendschutzgesetz gegen Beschäftigung geschützt. Der Schulunterricht fällt jedoch in die Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung ist heute nicht bekannt, wie viele der Kinder insbesondere von Gastarbeitern der Schulpflicht nicht genügen; sie wird aber diese Frage durch eine Rückfrage bei den Ländern klären.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 28. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache VI/76 Fragen A 109 und 110) :
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, was an Kontamination von Wasser, Boden, Luft eingetreten ist als Folge des Undichtwerdens des Kernkraftwerkes Lingen vom 1. August 1969, wo ein Kühler undicht geworden war und eine Stopfbuchse ein Leck bekommen hatte, insbesondere darüber, welche radioaktiven Stoffe und in welcher Menge aus dein Kernkraftwerk dabei herausgekommen sind?
Wie haben die Warneinrichtungen bei diesem Reaktorunfall funktioniert und sind die zuständigen Behörden sofort benachrichtigt und alarmiert worden?
Bei dem Störfall vom 1. August 1969 im Kernkraftwerk Lingen gelangten etwa 18 Curie Aktivität in die Ems. Dabei handelte es sich um etwa 1 Curie
568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
reine Beta-Strahler (Strontium 90, Strontium 89 und Tritium) und im übrigen um verschiedene Gamma-Strahler. Am folgenden Tag (2. August) von amtlichen Stellen durchgeführte Messungen konnten keine meßbare Kontamination des Flußwassers mehr feststellen. Eine Erhöhung des Grundpegels war nicht festzustellen. In den Boden- und Luftraum ist keine meßbare Aktivität gelangt.
Eine Gefahr für die Biologie des Flußsystems oder für Menschen bestand zu keiner Zeit.
Ein Meßgerät zeigte nach dem Eindringen des Reaktorwassers einen deutlichen Anstieg der Aktivität in dem Nebenkühlkreislauf, der in Verbindung mit dem Flußwasser stand. Die Betriebsleitung konnte sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten, um die weitere Abgabe radioaktiver Stoffe an das Flußwasser zu verhindern.
Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde wurde am Vormittag des 2. August, einem Samstag, benachrichtigt; der Störfall war am Vortage um 17.15 Uhr eingetreten.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 28. November 1969 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/76 Frage A 113) :
Wann wird die Bundesregierung das Europäische Übereinkommen über au-pair-Beschaftigte unterzeichnen, dessen endgültiger Text fertiggestellt und zur Unterzeichnung aufgelegt ist, wie im Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates (Drucksache V 4692) mitgeteilt wird?
Die Bundesregierung begrüßt den Abschluß des Europäischen Abkommens über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der au-pair-Beschäftigten, wiewohl das Abkommen nicht in allen Punkten den deutschen Wünschen entspricht. Vor allem bedauert die Bundesregierung, daß der Wortlaut nicht hinreichend klar erkennen läßt, ob au-pair-Beschäftigte als Arbeitnehmer im eigentlichen Sinne angesehen werden. Ernste Bedenken bestehen ferner gegen die den Unterzeichnerstaaten in Art. 10 des Abkommens eingeräumte Möglichkeit, die au-pair-Beschäftigten von einzelnen Leistungen der sozialen Sicherheit, die anderen Beschäftigten der betreffenden Staaten gewährt werden, auszunehmen. Da jedoch die Vorzüge des Vertragswerks seine Nachteile insgesamt überwiegen, hat die Bundesregierung im Ausschuß der Ministerbeauftragten des Europarats dem Abkommen zugestimmt. Sie ist auch grundsätzlich bereit, das Abkommen unter dem Vorbehalt seiner späteren Ratifizierung zu zeichnen.
Im Interesse der zahlreichen deutschen Mädchen, die vorwiegend in Großbritannien oder Frankreich ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen, erscheint es der Bundesregierung jedoch geboten, das Abkommen erst dann zu unterzeichnen, wenn auch Zeichnungen durch Großbritannien und Frankreich feststehen. Frankreich ist grundsätzlich bereit zu unterzeichnen; wann dies geschehen wird, steht
jedoch noch nicht fest. Großbritannien hatte ursprünglich die Zeichnung des Abkommens für Ende November 1969 erwogen. Der Bundesregierung ist aber bekanntgeworden, daß die britische Unterhausabgeordnete Vickers, die auch der Beratenden Versammlung des Europarats angehört, die britische Regierung aufgefordert hat, das Abkommen erst dann zu unterzeichnen, wenn im Europarat als Anhang zu dem Vertragswerk ein einheitliches Arbeitsvertragsmuster ausgearbeitet sei. Diesem Anliegen der Abgeordneten will Großbritannien Rechnung tragen und vorläufig noch nicht unterzeichnen. Die britische Regierung soll nach dem Wunsch der Abgeordneten auch auf die Regierungen der Bundesrepublik und Italiens in diesem Sinne Einfluß nehmen. Es ist damit zu rechnen, daß die britische Regierung diese Anregung aufgreifen wird.
Die Ausarbeitung eines Vertragsmusters, die voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern wird, liegt im deutschen Interesse; eine entsprechende Anregung ist in einem früheren Stadium der Beratungen von deutscher Seite vorgebracht, von den übrigen Mitgliedstaaten des Europarats aber nicht aufgegriffen worden. Ein derartiger Mustervertrag ist geeignet, die Rechtslage der au-pair-Beschäftigten in noch größerem Maße als das Abkommen selbst zu verdeutlichen und zu verbessern. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die deutschen Vorstellungen in diesem Rahmen wirksamer durchgesetzt werden können, wenn, die Bundesrepublik ebenso wie Großbritannien erkennen läßt, daß sie die Zeichnung des Abkommens von der Einigung über einen Mustervertrag abhängig macht.
Sobald mit der deutschen Stimme ein Mustervertrag angenommen worden ist und sobald feststeht, daß auch Großbritannien und Frankreich das Abkommen zeichnen werden, beabsichtigt die Bundesregierung ihre Unterschrift zu leisten.
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 25. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (Drucksache VI/76 Frage B 1) :
Wie weit sind die seit langem angestellten Überlegungen der Bundesregierung gediehen, im öffentlichen Dienst (besonders bei der Polizei und dem Bundesgrenzschutz) geleistete Überstunden durch finanzielle Leistungen auszugleichen?
Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, in dieser Frage zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu gelangen und sobald wie möglich die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Angesichts der weitreichenden Auswirkungen einer derartigen Regelung auf das Recht des öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Gemeinden sind noch weitere Vorarbeiten erforderlich, bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt werden kann. Hierzu gehört insbesondere die Herbeiführung eines Einvernehmens mit den für das Beamtenrecht zuständigen Landesministerien. Ich rechne damit, daß die Klärung der noch offenen,
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 569
z. T. recht schwierigen Einzelfragen zwischen allen beteiligten Stellen recht bald abgeschlossen werden kann. Ich gehe davon aus, daß die von mir angestrebte gesetzliche Regelung im Laufe des Jahres 1970 in Kraft treten wird.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 26. November
1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache VI/76 Fragen
B 2 und 3) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Mittel zur Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete und die Mittel zur praktischen Durchführung ostdeutscher Kulturpflege im Bund der Vertriebenen, den landsmannschaftlichen Organisationen und den auf diesem Sektor arbeitenden Institutionen so zu verstärken, daß die im § 96 BVFG festgelegte kulturelle Förderung voll erfüllt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Leistungsfähigkeit auf dem Gebiet der ostdeutschen Kulturpflege erheblich gesteigert werden kann, wenn die materiellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden?
Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 betont, daß sie alle vernünftigen Bestrebungen fördern wird, die der Erhaltung und Entfaltung der kulturellen Leistungen und Werte Ostdeutschlands dienen. Sie wird daher ihre Bemühungen auch darauf richten, daß die finanzielle Ausstattung dem Rang der Aufgabe entspricht.
Zur Förderung der sich aus § 96 BVFG ergebenden Aufgaben sind im Haushaltsjahr 1969 2,2 Millionen DM bereitgestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 1973 ist eine Verstärkung dieser Mittel um jährlich 150 000 DM vorgesehen.
Die Wirksamkeit der Arbeit solcher Institutionen, die sich der Förderung und Fortentwicklung ostdeutscher Kultur widmen, kann sicherlich noch gesteigert werden. Wie aus der mittelfristigen Finanzplanung hervorgeht, ist die Bundesregierung bestrebt, durch angemessene Steigerung der Zuwendungen an die tragenden Institutionen den Erfolg der Arbeit auch in Zukunft sicherzustellen.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 27. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/76 Frage B 4 und 5) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Ausbau der Wasserversorgung und die Lösung der Abwasserbeseitigungsprobleme in der Oberpfalz durch verstärkte Beihilfemittel des Bundes voranzutreiben, zumal allein in diesem Regierungsbezirk derzeit 32 Einzel- bzw. Gruppenunternehmen mit einem Bauvolumen von etwa 99 Millionen DM und einem geschätzten Beihilfebedarf von rund 67 Millionen DM bei der Wasserversorgung und 90 Unternehmen mit einem Bauvolumen von rund 77 Millionen DM und einem geschätzten Beihilfebedarf von 30 bis 35 Millionen DM auf der Dringlichkeitsliste der Regierung zur Finanzierung anstehen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Stadt- und Landkreisen in der Oberpfalz und Niederbayern bei der Lösung der zunehmenden Müllprobleme zu helfen?
Die Förderung von Maßnahmen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung fällt, soweit nicht die unmittelbar beteiligten Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände oder gewerblichen Unternehmen nach dem Grundsatz der Verantwortlichkeit des Verursachers selbst für die Finanzierung einstehen können, in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund hat lediglich die Möglichkeit, im Bereich der landwirtschaftlichen Wasserwirtschaft, im Rahmen der Strukturförderung und zur Förderung der Wirtschaft unter zum Teil recht engen Voraussetzungen mit Zuschüssen oder Krediten Initialzündungen zu geben oder Finanzierungslücken zu schließen.
a) Im Bundeshaushaltsplan sind seit 1967 Förderungsmittel für „ländliche Wasserversorgung, Kanalisation, Abwasserbeseitigung und -verwertung" nicht mehr ausgewiesen. Wegen der Bedeutung solcher Maßnahmen für die Strukturverbesserung ländlicher Gebiete gibt der Bund aber im Rahmen des Bundeswasserwirtschaftsfonds Beihilfen in Form von „Verstärkungsmitteln des Bundes für benachteiligte Gebiete".
Im Regierungsbezirk Oberpfalz gelangten von diesen Zuschüssen des Bundes in den Jahren 1968 und 1969 insgesamt 6,7 Millionen DM für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum Einsatz. Darin sind 2,8 Millionen DM enthalten, die erstmalig schwerpunktmäßig für das Sonderprogrammgebiet für die wirtschaftliche Umstrukturierung des kleinbäuerlichen Gebietes „Östlicher Oberpfälzer Wald" mit den Landkreisen Oberviechtach, Neunburg v. Wald, Waldmünchen, Roding, Cham und Koetzting zur Verfügung gestellt wurden, um durch solche Maßnahmen die Voraussetzungen für eine zunehmende strukturelle Gesundung dieser Räume zu schaffen.
b) Nach den Richtlinien des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung können Investitionen, die die Voraussetzung für die Ansiedlung von gewerblichen Produktionsbetrieben in dafür geeigneten Orten schaffen,
- im Zonenrandgebiet und in den Bundesausbaugebieten bis zu 60 % der Kasten und
— in unmittelbarer Nähe der Zonengrenze auch mit mehr als 60 %
gefördert werden.
Ausdrücklich werden zu den begünstigten Investitionen im obigen Zusammenhang die Anlagen für die Wasserversorgung und für die Abwasserreinigung und -beseitigung gezählt.
In welchem Umfang aus diesem Programm künftig Mittel für die Wasserversorgung sowie Abwasserreinigung und -beseitigung verstärkt werden können, hängt davon ab, welche Programme die Bayerische Landesregierung vorlegt und welche Prioritäten sie hierbei setzt.
c) Die Bundesregierung stellt jährlich Kreditmittel aus dem ERP-Sondervermögen für Maßnahmen
570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. November 1969
der Abwasserreinigung zur Verfügung. Sie prüft z. Z. die Möglichkeit, diese Mittel für die nächsten Jahre wieder zu erhöhen, Die Bundesregierung wird bei der Vergabe dieser Kreditmittel die besondere Situation der Oberpfalz berücksichtigen.
Selbständige Möglichkeiten finanzieller Hilfen für die Errichtung von Abfallbeseitigungsanlagen hat die Bundesregierung nicht. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 b des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gehört die Förderung des Ausbaues der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, durch Ausbau von Abfallbeseitigungsanlagen zu den als Gemeinschaftsaufgabe wahrzunehmenden Maßnahmen. Dadurch werden spätestens bei Inkrafttreten des ersten gemeinsamen Rahmenplans für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe in den begünstigten Gebieten der Oberpfalz und Niederbayerns finanzielle Hilfen für die Abfallbeseitigung möglich sein.
Schon heute steht zur Beratung bei der Lösung von Müllproblemen in fachlichen und überörtlichen Fragen die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Zentralstelle für Abfallbeseitigung beim Bundesgesundheitsamt in Berlin zur Verfügung.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 27. November auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/76 Frage B 6) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine steuerliche Begünstigung der Reparaturkosten zu gewähren, die den Hausbesitzern in der Ortsdurchfahrt der B 43 in Raunheim durch die Schwertransporte im besonderen Maße entstanden sind?
Reparaturkosten zur Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden (sog. Erhaltungsaufwand) können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, in voller Höhe im Kalenderjahr der Zahlung bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgesetzt werden. Ist in solchen Fällen in einem Kalenderjahr größerer Aufwand geleistet worden, so kann der Steuerpflichtige beantragen, daß dieser Aufwand auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt wird, wenn das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dient (§ 82 b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Bundesgesetzbl. I 1968 S. 262 — in Verbindung mit § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe r EStG).
Darüber hinaus ist in Abschnitt 157 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien (Bundesanzeiger Nr. 98 vom 28. Mai 1968 — Beilage — BStBl 1968 I S. 737) zugelassen, daß in Fällen, in denen die Aufwendungen für eine einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 2000 DM je Gebäude betragen haben, der gesamte Aufwand in voller Höhe ohne nähere Prüfung, ob es sich um verteilungspflichtigen Herstellungsaufwand oder um Erhaltungsaufwand handelt, auf Antrag sofort als Erhaltungsaufwand zu berücksichtigen ist.
Zur Klarstellung darf ich bemerken, daß sich die vorstehenden Ausführungen nicht auf Einfamilienhäuser beziehen, bei denen der Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung nach der Verordnung über die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus vom 26. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 99) festgestellt wird, In diesen Fällen sind durch den Ansatz des Grundbetrags in Höhe von 3 1/2 v. H. bzw. von 3 v. H. bei vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellten Einfamilienhäusern des Einheitswerts mit Ausnahme der Schuldzinsen alle Werbungskosten (Grundsteuer, Absetzungen für Abnutzung, Reparaturkosten usw.) abgegolten. Die Anwendung der Einfamilienhaus-Verordnung ist für diesen Personenkreis zur Zeit überaus vorteilhaft, weil bei der Ermittlung des Nutzungswerts noch die nach den Wertverhältnissen am 1. Januar 1935 festgestellten Einheitswerte zugrunde gelegt werden. Es kann deshalb m. E. nicht erwogen werden, darüber hinaus für diese Fälle noch steuerliche Vergünstigungen einzuführen.
Bei Gebäuden, die sich in einem Betriebsvermögen befinden, können Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Bei dieser Sachlage können einkommensteuerliche Vergünstigungen für Reparaturkosten beim Hausbesitz weder für die Gemeinde Raunheim noch für andere Gemeinden des Bundesgebiets, in denen Schäden der von Ihnen bezeichneten Art auftreten, erwogen werden, da sie dazu führen würden, daß Aufwendungen bei der Besteuerung doppelt berücksichtigt würden. Da eine solche Regelung mit dem System des Einkommensteuerrechts nicht in Einklang stehen würde, sehe ich mich zu meinem Bedauern nicht in der Lage, den gesetzgebenden Körperschaften Maßnahmen der von Ihnen gewünschten Art vorzuschlagen.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 26. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/76 Frage B 7) :
Ist die Bundesregierung bereit, einzelnen Firnen oder Firmengruppen, die in strukturschwachen Gebieten oder Bundesausbaugebieten ihren Standort haben, gezielt zu helfen, wenn die Firmen einen so großen Schaden aus der DM-Aufwertung erleiden, daß sie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit oder gar in ihrer Existenz gefährdet sind?
Nein, dennoch wird die Bundesregierung selbstverständlich den struktuschwachen Gebieten im Rahmen des Regionalen Förderungsprogramms und im Rahmen der mittelstandsfördernden Maßnahmen des ERP-Haushalts weiterhin helfen. Sie wird zudem den Anpassungsprozeß in diesen Gebieten besonders aufmerksam beobachten und — im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes — bemüht sein, die Wettbewerbsfähigkeit der dort ansässigen Wirtschaft weiter zu verbessern.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 571
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. November 1969 ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gnädinger (Drucksache VI/76 Frage B 8) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bzw. mit welchem Ergebnis Verhandlungen zwischen deutschen und französischen militärischen Stellen über die Freigabe der Klosterkaserne in Konstanz durch die französischen Truppen und die Stationierung dieser Einheiten in dem demnächst zu räumenden HeubergSanatorium der Württembergischen Landesversicherungsanstalt stattgefunden haben?
Ihre Frage, ob bzw. mit welchem Ergebnis Verhandlungen zwischen deutschen und französischen militärischen Stellen über die Freigabe der Klosterkaserne in Konstanz durch die französischen Truppen und die Stationierung dieser Einheiten in dem demnächst zu räumenden Heuberg-Sanatorium der Wüttembergischen Landesversicherungsanstalt stattgefunden haben (Drs. VI/76 Teil B Nr. 8), beantworte ich wie folgt:
1. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Konstanz das Gelände der Klosterkaserne in die Stadtplanung, insbesondere in die städtische Verkehrsplanung, einbeziehen möchte.
2. Das Anliegen der Stadt Konstanz wird vom Bundesminister der Verteidigung unterstützt.
Er hat auf Anregung des Finanzministeriums Baden-Wüttemberg das französische Oberkommando um eine Untersuchung gebeten, ob sich der bisher von der Landesversicherungsanstalt Württemberg genutzte Komplex der Heilstätte auf dem Heuberg für die Unterbringung der französischen Einheit aus der Klosterkaserne eignet.
Eine Stellungnahme der französischen Streitkräfte liegt noch nicht vor. Das französische Oberkommando hat sich außerdem bereit erklärt, mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Konstanz über die Frage der Freigabe der Klosterkaserne zu verhandeln. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres stattfinden.
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 27. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache VI/76 Fragen B 9 und 10) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Soldaten, die in den ehemaligen alliierten Besatzungshäusern im Standort Wuppertal, in denen ein außerordentlich hoher Koksverbrauch durch veraltete Heizungsanlagen (1 t/pro Monat/pro Wohneinheit bei einem Preis von z. Z. 160 bis 180 DM/t), Koks aus Beständen der Bundeswehr zu einem annehmbaren Preis zu verkaufen?
Ist in diesem Zusammenhang daran gedacht, die Heizungsanlagen in diesen Häusern auf Heizöl umzustellen, um auf lange Sicht eine tragbare Belastung herzustellen?
Zu 1.
Eine Abgabe von Brennstoffen aus Beständen der Bundeswehr ist haushaltsrechtlich grundsätzlich nicht zulässig.
Zu 2.
Der Herr Bundesschatzminister hat — nach Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsminister — mit Erlaß vom 28. April 1969 die Oberfinanzdirektion ermächtigt, Heizungsanlagen, die der Mieter beheizt, von festen Brennstoffen auf 01 umzustellen. Die Bundesvermögensstelle Düsseldorf hat die Umstellung in Wuppertal bereits eingeleitet.
Härten, die sich aus der Steigerung des Kokspreises infolge der Verknappung von festen Brennstoffen ergeben, kann bei den bundeseigenen ehemaligen Besatzungshäusern durch Bewilligung von Zuschüssen zu den Heizkosten allerdings beschränkt auf Angehörige der Besoldungsgruppen A 1 bis 9 —nach meinen Richtlinien über die Gewährung von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen i. d. F. vom 22. April 1968 (VMBL S. 237) abgeholfen werden.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Frau Strobel vom 25. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (Drucksache VI/76 Frage B 11):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Schließung einer Station des Querschnittgelühmtenzentrums in der Orthopädischen Universitätsklinik in Heidelberg-Schlierbach (die Stillegung weiterer Stationen wird befürchtet, da von 24 Stellen für examinierte Schwestern nur noch B besetzt sind), einer in der Bundesrepublik Deutschland vorbildlichen Modelleinrichtung, deren Schließung wegen Schwesternmangels eine spürbare Verminderung der — nach Ansicht von Fachleuten - an sich schon ungenügenden Zahl von Betten für Querschnittgelähmte bedeutet?
Die vorübergehende Schließung einer Station des Querschnittgelähmten-Zentrums in der Orthopädischen Universitätsklinik in Heidelberg-Schlierbach wird von der Bundesregierung bedauert, da sie zu einer Verschärfung der Situation bei der medizinischen Versorgung Querschnittgelähmter beiträgt. Der Mangel an Pflegepersoal als Ursache für die Schließung ist eine Erscheinung, die nicht nur auf die Bundesrepublik beschränkt ist. Die Ursachen sind vielschichtig. Einer der Gründe, weshalb es gerade in dieser Einrichtung zu einem akuten Mangel an Krankenschwestern kam, liegt in der extrem schweren körperlichen und seelischen Belastung, die die Spezialpflege Querschnittgelähmter für das Pflegepersonal mit sich bringt. Selbst eine übertarifliche Vergütung des Krankenpflegepersonals hatte keinen nachhaltigen Erfolg. Zunächst mußte daher eine Abmachung mit dem Unfallkrankenhaus in Ludwigshafen getroffen werden, nach der Frischverletzte mit Querschnittlähmungen einstweilen dort aufgenommen und versorgt werden.
Nach Auskunft des Kultusministeriums BadenWürttemberg werden in Kürze 15 neue Krankenschwestern im Querschnittgelähmten-Zentrum in Heidelberg-Schlierbach eingestellt und damit dieser akute Notstand beseitigt werden.
Die ständig steigende Zahl von Querschnittgelähmten durch Straßenunfälle, häusliche Unfälle, Sportverletzungen usw. bedingt als weiteres ein zunehmendes Defizit an Behandlungsplätzen in Spezialabteilungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß
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mit der Erstellung von Spezialklinikbauten nur teilweise geholfen ist, da das Hauptproblem im Mangel an ausgebildetem Pflegepersonal liegt. Der personelle Engpaß wirkt sich bei der Behandlung Querschnittgelähmter besonders katastrophal aus, da für je einen Querschnittgelähmten auch eine Pflegekraft benötigt wird, wobei 3-Schichten-Dienst sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu berücksichtigen sind. Die bisher geübte Praxis, Querschnittgelähmte in Allgemein-Krankenhäusern bzw. Krankenhäusern für Langfristig-Kranke zu behandeln, entspricht nicht dem heutigen Stand der Medizin, da deren Behandlungseinrichtungen und personelle Besetzung zur Pflege und Rehabilitation Querschnittgelähmter nicht ausreichen.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/76 Fragen B 12 und 13) :
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der stetigen Ausweitung der Besiedlungsräume und Einzugsgebiete der Stadt Stuttgart sowie der daraus sich ergebenden engen wirtschaftlichen Bindungen zwischen Stuttgart und seinen Nachbargemeinden die angrenzenden Ortsnetze in das Ortsnetz Stuttgart einzubeziehen und die Fernsprechordnung entsprechend zu ändern?
Wie weit sind die Vorarbeiten der im vorigen Jahr im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen eingesetzten Kommission zur Neuabgrenzung der Ortsnetze gediehen?
Auf Ihre Anfrage nach einer Erweiterung des Stuttgarter Ortsnetzes sei zunächst eingeräumt, daß sich im Laufe der Zeit teilweise starke Größenunterschiede zwischen städtischen und ländlichen Ortsnetzen herausgebildet haben, so auch im Stuttgarter Raum. Diesen Größenunterschieden und der sich daraus ergebenden Disparität hat die Deutsche Bundespost bei ihrer Tarifgestaltung jedoch Rechnung getragen. Sie hat den Sprung -von der Ortsgesprächsgebühr zur Ferngesprächsgebühr in der Umgebung der großen Städte durch die Schaffung der Knotenamtszone erheblich gemildert. Die Randgemeinden der Großstädte liegen in der Regel innerhalb dieser Knotenamtszone. Das bedeutet, daß der Fernsprechverkehr innerhalb dieser Zone und von dieser Zone mit der Großstadt zu der günstigen Gebühr für Gespräche innerhalb des Knotenamtsbereichs geführt werden kann. Man kann also innerhalb des Knotenamtsbereichs zwar zeitlich begrenzt, aber immerhin für 18 Pf bis zu eineinhalb Minuten lang sprechen. Davon profitieren auch die Nachbargemeinden von Stuttgart, weil sie in den meisten Fällen im Knotenamtsbereich Stuttgart liegen.
Im übrigen würde die Ausweitung der Großstadtortsnetze durch Einbeziehung immer größerer Angrenzungsbereiche, von den technischen Schwierigkeiten einmal abgesehen, die Standortvorteile der städtischen oder stadtnahen Fernsprechteilnehmer gegenüber denen des flachen Landes noch mehr vergrößern. Umgekehrt ist jedoch eine Zusammenlegung einer größeren Zahl ländlicher Ortsnetze zu umfangreichen, den Großstadtortsnetzen vergleichbaren Ortsnetzbereichen ebenfalls nicht zu verwirklichen. Sie ist praktisch nicht erfüllbar, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen - - ausgerichtet sind. Wollte man etwa das bestehende, in jahrzentelanger Entwicklung entstandene Kabelnetz, das zur Zeit bei der Deutschen Bundespost mit rd. 6 Mrd. DM als Anlagevermögen zu Buche steht, allgemein umstrukturieren, so wären unübersehbare Investitionsanstrengungen nötig, die sich zwangsläufig auch in der Höhe der Fernsprechgebühren niederschlagen dürften. Ein solcher Effekt läge weder im Interesse der Deutschen Bundespost, noch in dem unserer gesamten Volkswirtschaft. Das öffentliche Fernsprechnetz wird zwar entsprechend der fortschreitenden Besiedlung weiter ausgebaut, wobei neben den technischen, wirtschaftlichen und tariflichen Gesichtspunkten nach Möglichkeit auch die örtliche Entwicklung des betreffenden Gebietes berücksichtigt wird, aber es kann in seiner Struktur und Gliederung nicht beliebig geändert werden.
Aus all diesen Gründen kann ich die von Ihnen gewünschte Erweiterung des Stuttgarter Ortsnetzes leider nicht in Betracht ziehen.
Was Ihre zweite Frage nach der Arbeit der Kommission angeht, möchte ich vorab zur Klarstellung darauf hinweisen, daß diese Kommission sich nicht mit der Neuabgrenzung der Ortsnetze befaßt. Sie befaßt sich vielmehr damit, im Fernsprechdienst eine neue Gebührensystematik einzuführen, die es gestattet, die Tarifgrenzen von den Grenzen der Ortsnetze zu lösen. Damit wird die Frage, ob ein in der Nähe einer Großstadt liegender Ort in das Großstadtortsnetzt einbezogen ist oder nicht, hinsichtlich der Fernsprechgebühren bedeutungslos.
Hierfür muß zunächst eine neue, leistungsfähigere Gebührenerfassungstechnik entwickelt werden. Um die nötigen Voruntersuchungen durchzuführen, wurde im vorigen Jahr die von Ihnen erwähnte Kommission eingesetzt. Da die bestehende Gebührensystematik nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Reform des gesamten Tarifgefüges der Grund-und Gesprächsgebühren geändert werden kann, sind die eingeleiteten Untersuchungen sehr umfangreich. Eine Entscheidung über das langfristige Tarifkonzept der Deutschen Bundespost dürfte im Jahre 1970 fallen. Seine anschließende Realisierung wird aus zwingenden technischen Gründen (Entwicklung und Serienfertigung einer neuen Gebührenerfassungstechnik, vorbereitender Netzausbau usw.) nicht vor 1973 beginnen können, wobei für die Tarifumstellung des gesamten Bundesgebietes eine mehrjährige Übergangszeit erforderlich wird.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
26. November 1969 auf die Schriftliche Frage des
Abgeordneten Picard (Drucksache VI/76 Frage B 14) :
Wann ist, nachdem die ursprüngliche Ankündigung für den Winterfahrplan 1969;70 nicht verwirklicht wurde, mit einer dichteren Zugfolge auf der Rodgau-Strecke: Offenbach—Ober-RodenDieburg zu rechnen, die insbesondere für den Berufsverkehr bessere Verkehrsbedingungen schafft?
Die Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der „Regionalen Planungsgemeinschaft
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969 573
Untermain" (RPU) über eine Verdichtung des Fahrplans auf der Strecke Offenbach—Ober-Roden—Dieburg sind noch nicht abgeschlossen. Sobald ein positives Ergebnis erzielt ist, kann zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel die Zugzahl auf der genannten Strecke erhöht werden. Wie mir die Bundesbahn mitgeteilt hat, kann damit durchaus gerechnet werden.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
26. November 1969 auf die Schriftliche Frage des
Abgeordneten Schlee (Drucksache VI/76 Frage
A 15) :
Ist die Bundesregierung bereit, zur wirtschaftlichen Förderung des fränkischen Zonenrand- und Grenzgebietes den Bau einer Autobahn von der Bundesautobahn Fulda—Würzburg über die sogenannte Maintalstrecke bis Bamberg mit Fortsetzung über die Bundesstraße 505 und über die Bundesautobahn Berlin-München hinaus bis zur Grenzübergangsstelle Schirnding in den Verkehrswegeplan für die Bundesausbaugebiete (vgl. Drucksache V/2751) aufzunehmen?
Einer nachträglichen Aufnahme einer künftigen Baumaßnahme in den am 19. März 1968 dem Bundestag vorgelegten Verkehrswegeplan für die Bundesausbaugebiete bedarf es nicht.
Unabhängig davon, ob eine Straße Bestandteil des Verkehrswegeplanes für die Bundesausbaugebiete ist, kann eine Planung für sie ausgearbeitet und durchgeführt werden, wenn hierfür eine zwingende Notwendigkeit besteht, also beispielsweise wenn ein Bedürfnis zur Erschließung eines Gebietes gegeben ist. Das gilt auch für den künftigen Ausbauplan.
Der Neue Ausbauplan des Bundes (1971-85) sieht eine 2-bahnige Bundesfernstraße von der BAB Fulda—Würzburg westlich von Schweinfurt als sogenannte „Maintalstraße" bis Bamberg und von dort im Zuge der B 505 bis zur BAB Berlin—München nördlich von Bayreuth vor. Im Abschnitt südlich von Schweinfurt und zwischen Bamberg und Bayreuth wird diese künftige 2-bahnige Bundesfernstraße bereits gebaut (eine Fahrbahnhälfte als erste Baustufe).
Eine Fortführung der 2-bahnigen Bundesfernstraße in Verlängerung der B 505 bis zum Grenzübergang der CSSR bei Schirnding ist in dem Neuen Ausbauplan nicht vorgesehen. Die Untersuchungen zur Aufstellung dieses Planes haben die Notwendigkeit einer solchen 2-bahnigen Bundesfernstraße nicht ergeben. Allerdings soll die B 303, die z. Z. nach Schirnding führt, in den nächsten Jahren durch weitere Ausbaumaßnahmen weiter verbessert werden.
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
26. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des
Abgeordneten Lenzer (Drucksache VI/76 Fragen
B 16 und 17) :
Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Ausbau der Bundesstraßen in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreis in den nächsten vier Jahren?
Welche Pläne bestehen seitens der Bundesregierung über den Bau von Bundesautobahnen im Bereich der Landkreise Wetzlar und Dilikreis in den nächsten vier Jahren, und ist mit einer termingerechten Fertigstellung der bereits laufenden Baumaßnahmen zu rechnen?
In den nächsten 4 Jahren sind zum Ausbau der Bundesstraßen in den Landkreisen Wetzlar und Dillkreiis von der Bundesregierung folgende größere Maßnahmen vorgesehen:
Im Zuge der B 49 a:
Bau einer neuen Bundesstraße im Lahntal zwischen Allendorf (bei Weilburg) und Gießen. Einzelne Teilstrecken sind bereits fertiggestellt. Im Bau sind die zweispurige Strecke zwischen der Kreisgrenze bei Löhnberg und Altenberg (Lahntal), die bis Ende 1972 fertiggestellt sein soll, die West-OstDurchquerung Wetzlar und die Teilstrecke zwischen Wetzlar und Gießen einschließlich des 1. Abschnittes der Westumgehung Gießen, die 1971 vierspurig fertig werden sollen.
Im Zuge der B 253/277:
Mit dem Bau der Verlegung und dem vierspurigen Ausbau nordwestlich Dillenburg wird nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens voraussichtlich 1970 begonnen.
Im Zuge der B 255:
Die Bauarbeiten für die Verlegung mit Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges in Burg sind im Gange, ebenso die Arbeiten für den Ausbau von Herborn bis westlich Roth.
Im Zuge der B 277:
Mit dem zweispurigen Ausbau zwischen Sinn und Edingen einschließlich der Ortsdurchfahrt Sinn soll 1970, zwischen Haiger und Sechshelden 1972 und mit dem 4-spurigen Ausbau zwischen Dillenburg und Niederscheld etwa 1971 begonnen werden. Die Maßnahmen sollen alle bis 1973 fertig sein.
Außerdem soll nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens mit der Verlegung und dem 4-spurigen Ausbau der B 277 in Dillenburg etwa 1971 und mit der 4-spurigen Umgehung Herborn—Burg etwa 1972 begonnen werden. Beide Bauvorhaben können erst nach 1973 fertiggestellt werden.
In der Ortsdruchfahrt Wetzlar wird z. Z. die B 277/49 als Fortsetzung der bereits abgeschlossenen Baumaßnahme am „Spilburgberg" weiter ausgebaut.
Im Zusammenhang mit dem Bau der BAB Dortmund—Gießen ist eine Westumgehung von Wetzlar mit Anschluß an die neue BAB nördlich Hermann-stein (Anschlußstelle Wetzlar-Nord) vorgesehen. Mit dem Bau soll nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens 1970 begonnen werden.
Die BAB Dortmund—Gießen ist auf hessischem Gebiet von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zur Anschlußstelle Herborn-Süd und von der Anschlußstelle Wetzlar-Ost bis Gambach (Anschluß der neuen BAB an die bestehende BAB KasselFrankfurt/M.) fertiggestellt und unter Verkehr. Die Teilstrecke zwischen der Anschlußstelle HerbornSüd und der Anschlußstelle Ehringshausen wird 1970 und die Reststrecke von der Anschlußstelle Ehringshausen bis zur Anschlußstelle Wetzlar-Ost im Juni 1971 fertig sein, so daß zu diesem Zeitpunkt die Ge-
574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. November 1969
samtstrecke auf hessischem Gebiet dem Verkehr zur Verfügung steht. Nach dem augenblicklichen Stand der Bauarbeiten kann mit einer termingerechten Fertigstellung gerechnet werden.
Außerdem ist eine weitere Autobahnverbindung zwischen Höhr-Grenzhausen (Westerwald) und Reiskirchen vorgesehen. Die Strecke von BAB KasselFrankfurt/M. bei Reiskirchen bis zur Anschlußstelle Krofdorf (Anschluß der Westumgehung Gießen) soll vordringlich gebaut werden. Mit dem Baubeginn wird frühestens 1971 nach Abschluß der Planbearbeitung und des Planfeststellungsverfahrens gerechnet. Die Fertigstellung dieses Abschnittes ist für 1975 vorgesehen. Die anschließende Teilstrecke von der Anschlußstelle Krofdorf bis zum Autobahnkreuz Wetzlar soll 1972 in Angriff genommen werden.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/76 Frage B 18) :
Wann ist mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Raunheim zu rechnen?
Die Stadt Raunheim hat für die Umgehungsstraße der B 43 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 und 18 Bundesfernstraßengesetz eine hochwasserfreie Führung der Straßentrasse am Mainufer gefordert. Hiergegen bestehen seitens der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung wegen des Hochwasserabflusses Bedenken.
Über die Einwendungen wird der Herr Hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr, dem jetzt die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens vorliegen, als Planfeststellungsbehörde nach § 18 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz entscheiden.
Soweit mir bekannt ist, sollen die Hochwasserverhältnisse durch ein Gutachten, das z. Z. in Vorbereitung ist, geklärt werden.
Mit dem Bau der Umgehungsstraße wird etwa ein Jahr nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden können. Diese Zeit wird für die Aufstellung der Bauentwürfe und für die Durchführung des Grunderwerbs benötigt.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/76 Frage B 19) :
Wie hoch sind die Ertragsminderungen, die der Deutschen Lufthansa-AG entstehen durch die Währungsentscheidungen der Bundesregierung (DM-Aufwertung) und der französischen Regierung (Franc-Abwertung)?
Die Deutsche Lufthansa A. G. erwartet als Folge der Aufwertung der D-Mark eine jährliche Ergebnisverschlechterung von DM 60-65 Mio. Die Ersparnisse, die durch die D-Mark-Aufwertung beim Einkauf von Flugzeugen und Material sowie bei den sonstigen Aufwendungen im Ausland eintreten, sind hierbei berücksichtigt.
Durch die Abwertung des französischen Franc sind der Deutschen Lufthansa A. G. keine nennenswerten Verluste entstanden.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. November 1969 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache VI/76 Frage B 20) :
Bis wann ist mit der Durchführung des Baus der Umgehungsstraße Monsheim (B 47) zu rechnen?
Die Umgehungsstraße Monsheim ist Teil der geplanten Verlegung der B 47 zwischen Worms und Monsheim. Zur Zeit wird das Verfahren nach § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz zur Bestimmung der Linienführung der neuen vierspurigen (zweibahnigen) Straße durchgeführt. Die Maßnahme ist im Neuen Ausbauplan (1971 — 1985) in die 1. Dringlichkeitsstrufe (1971 — 1975) eingeplant. Mit dem Bau der Umgehungsstraße Monsheim ist daher Anfang der siebziger Jahre zu rechnen.
Anlage 41
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (Drucksache VI/76 Fragen B 21 und 22) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost das Stadtpostamt in Forchheim (Oberfranken), Hornschuchallee 1, auflöst, weil die Deutsche Bundespost den bisherigen Mietvertrag nicht auf der Basis der ortsüblichen Miete für gewerbliche Räume erneuerte?
Wird die Deutsche Bundespost in ähnlicher zentraler Lage Forchheims wieder ein Stadtpostamt zur Bedienung der Forchheimer Bevölkerung und der gewerblichen Wirtschaft der Innenstadt in absehbarer Zeit errichten?
Das Mietverhältnis für die Räume des sogenannten Stadtpostamts Forchheim 1 endet im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 31. 3. 1970. Die Mietpreisforderung hat daher keine Rolle gespielt. Maßgebend waren vielmehr Untersuchungen, die hinsichtlich der optimalen Organisation der Postdienste in Forchheim durchgeführt wurden. Sie haben ergeben, daß für den Stadtbereich Forchheim mit etwa 21 400 Einwohnern zwei Postämter ausreichen, zumal über das ganze Stadtgebiet noch 17 Öffentliche Münzfernsprecher und 14 Wertzeichengebergruppen verteilt sind, die erfahrungsgemäß den überwiegenden Teil der Nachfrage der Postkunden nach postalischen Einrichtungen befriedigen. Es ist daher beabsichtigt, das sogenannte Stadtpostamt aufzuheben und das derzeitige Annahmepostamt Forchheim 3 von der Bammersdorfer Straße weiter nach Westen in die Bamberger Straße oder in deren unmittelbare Nähe zu verlegen. Die im nördlichen Teil der Altstadt wohnende Bevölkerung kann sich dann zu diesem Postamt hin orientieren. Das Postamt (V) Forchheim 2, Bahnhofsplatz 10, dessen Schalter noch erheblich aufnahmefähig sind, bleibt unverändert erhalten.