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    Deutscher Bundestag 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Rinderspacher und Dr. Reinhard . . 461 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 461 A Erweiterung der Tagesordnung 461 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 461 C Fragestunde (Drucksachen VI/76, VI/78) Fragen des Abg. Dr. Stoltenberg: Beitritt Japans zum Atomwaffensperrvertrag Scheel, Bundesminister . . . . 462 C, D, 463 A, B, C, D, 464 A, B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 462 D, 463 B, C, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 464 A Fragen des Abg. Horstmeier: Altersgrenze für Entwicklungshelfer — Wehrdienst oder Ersatzdienst von Entwicklungshelfern Dr. Eppler, Bundesminister 464 C, 465 A Horstmeier (CDU/CSU) 465 A Fragen der Abg. Baier, Dr. Unland und Leicht: Wirkungen der D-Mark-Aufwertung auf ausländische Renten von Deutschen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 465 B, C, 466 C, D, 467 A, B, C, D Baier (CDU/CSU) . 466 B, 466 D, 467 D Leicht (CDU/CSU) 467 A, B Brück (SPD) ..........467 A Dr. Unland (CDU/CSU) . . . . . 467 B, C Fragen des Abg. Ruf: Betriebliche Altersversorgung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 467 D, 468 A, B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 468 B Frage des Abg. Roser: Anrechnung der Schul- und Hochschulzeiten in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 468 C, D Roser (CDU/CSU) . . . . . . 468 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Frage des Abg. Weigl: Einnahmen und Ausgaben der Rentnerkrankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 469 A, B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 B Frage des Abg. Weigl: Altersgrenze in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 469 C, D, 470 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 470 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anforderung von Unterlagen bei Zuchthausverwaltungen der DDR in Sozialgerichtsprozessen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 470 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 470 C, D Frage des Abg. Seefeld: Anerkennung des Berufes „Berufskraftfahrer" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 471 A, B, C Seefeld (SPD) . . 471 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 471 C von Hassel, Präsident . . . . . . 471 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Einfuhr ausländischer Kohle Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 471 D Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur" — Anerkennung der deutschen Ingenieure im EWG-Raum Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 472 A, B, C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 472 B, C Frage des Abg. Riedl (München) : Mindestreservelockerung seitens der Bundesbank bei Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch die öffentliche Hand Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 472 D, 473 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 472 D Frage des Abg. Jung: Bundesleistungszentren für Sport Genscher, Bundesminister . . 473 A, C, D Jung (FDP) 473 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 473 C Schirmer (SPD) . . . . . . . 473 D Frage des Abg. Mertes: Bildfunknetz der Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister 473 D, 474 B Mertes (FDP) 474 B Frage des Abg. Mertes: Benutzung des Bildfunknetzes der Deutschen Bundespost durch die Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister . . . . 474 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Kosten der Olympiabauten in München und Kiel Genscher, Bundesminister 474 C, 475 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . 475 A Strohmayr (SPD) 475 A Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Androhung eines Bummelstreiks durch den „Vorstand Deutscher Flugleiter" . 475 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Gedenken an die Einweihung des Reichstagsgebäudes am 6. Dezember 1894 Genscher, Bundesminister . . . 475 C, D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 475 D Frage des Abg. Zebisch: Eingliederung der DDR-Flüchtlinge, Verbesserung des Lastenausgleichs Genscher, Bundesminister . . . . 476 A Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 69) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/77) — Erste Beratung und mit Bericht der Bundesregierung nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes über die Möglichkeit von Änderungen der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 III unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft (Kriegs- und Wehrdienstopferbericht 1969) (Drucksache VI/81) Dr. Barzel (CDU/CSU) 476 C Genscher, Bundesminister . . . 477 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 477 D, 478 D Dr. Schellenberg (SPD) . . 478 A, 497 C von Hassel, Präsident . . 478 C, 481 A, 482 B, C, D, 483 A Mischnick (FDP) . . . . . 478 C Katzer (CDU/CSU) . . . 479 D, 480 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 483 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . 485 C, 486 B, 488 B, 496 B, 501 A Arendt, Bundesminister 486 D Maucher (CDU/CSU) 487 D Dr. Rutschke (FDP) 490 B Burger (CDU/CSU) 493 A Frau Schanzenbach (SPD) 493 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 495 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . 495 C, 496 B Leicht (CDU/CSU) 496 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/86) — Erste Beratung — Baier (CDU/CSU) 496 C Dr. Schellenberg (SPD) 497 C Jung (FDP) 499 A Frau Strobel, Bundesminister . . 501 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) (Drucksache VI/75) — Erste Beratung — Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 502 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 503 B Frau Funcke (FPD) . . . . . . 505 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Abg. Dr. Böhme, Müller [Remscheid} und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/58) in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD und FDP betr. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/82) — Erste Beratung — 506 C Nächste Sitzung 506 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 507 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage betr. Werbepraktiken von Waffenhandelsfirmen . . . . 507 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abg. Härzschel und Ruf betr. Preisindex für die Lebenshaltung von Renten- und Sozialhilfeempfängern 507 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Klepsch betr. Kompetenzen des Bundesministers des Auswärtigen zu Gesprächen mit Ost-Berlin . 508 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 461 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 10. Sitzung, Seite 379 A, Zeile 1 statt „noch" : „nicht". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 29. 11. Dr. Aigner * 29. 11. Dr. Apel * 29. 11. Dr. Artzinger * 29. 11. Bauer (Würzburg) *** 28. 11. Behrendt * 29. 11. Bergmann * 29. 11. Blumenfeld 28. 11. Dr. Burgbacher * 29. 11. Dichgans * 29. 11. Dr. Dittrich * 29. 11. Dröscher * 29. 11. Frau Dr. Elsner * 29. 11. Faller * 29. 11. Fellermaier * 29. 11. Flamig ** 26. 11. Dr. Furler * 29. 11. Gerlach * 29. 11. Glombig 28. 11. Gottesleben 31. 12. Häussler 28. 11. Hösl *** 28. 11. Frau Klee 28. 11. Klinker * 29. 11. Kriedemann * 29. 11. Kulawig * 29. 11. Lautenschlager * 29. 11. Dr. Löhr * 29. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) * 29. 11. Memmel * 29. 11. Dr. Mende 26. 11. Müller (Aachen-Land) * 29. 11. Richarts * 29. 11. Richter ** 26. 11. Riedel (Frankfurt) * 29. 11. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 28. 11. Schneider (Königswinter) 26. 11. Springorum * 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 29. 11. Dr. h. c. Strauß 6. 12. b) Urlaubsanträge Frau Brauksiepe 12. 12. Dr. Kempfler 5. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage *) Vor einiger Zeit hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Länder gebeten hat zu prüfen, ob die Werbepraktiken einiger Waffenhandelsfirmen schon durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden geahndet wurden. Die Stellungnahmen der Länder liegen jetzt vor: Gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. April 1969 erwähnten Versandfirma ist zur Zeit beim Amtsgericht Altenkirchen ein Verfahren anhängig. In diesem Verfahren wird dem Angeklagten eine strafbare Werbung nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Darüber hinaus hat das Rheinland-Pfälzische Wirtschaftsministerium die Verwaltungsbehörde angewiesen zu prüfen, ob der genannten Firma gegebenenfalls die Erlaubnis für den Waffenhandel nach § 9 Bundeswaffengesetz entzogen werden kann; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In Baden-Württemberg hat ein Gewerbetreibender nach Belehrung durch die Verwaltungsbehörde seine unlautere Werbung eingestellt. Hingegen haben die Wirtschaftsministerien der übrigen Länder berichtet, daß in ihrem Bereich Werbepraktiken, wie sie in der Presse geschildert wurden, nicht bekannt sind. Die zuständigen Behörden werden die Angelegenheit weiterhin beobachten und bei Verstößen die gebotenen Maßnahmen ergreifen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Härzschel und Ruf *) Der Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personen-Haushalten von Renten- und Sozialhilfeempfängern lag in den ersten 10 Monaten des Jahres 1969 um durchschnittlich 3,5 v. H. über dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im Vergleich dazu stiegen die Preise für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um durchschnittlich 2,5 v. H. *) Siehe 234. Sitzung Seite 12 892 C *) Siehe 12. Sitzung Seite 443 B 508 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 21. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/49 Frage A 86) : Welche in der Geschäftsordnung der Bundesregierung niedergelegten Kompetenzen kann der Bundesminister des Auswärtigen für sich beanspruchen, wenn er — laut dpa vom 4. November 1969 — sagt, daß er zu Gesprächen mit Ost-Berlin bereit sei? Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf wurde von einem Journalisten die Frage gestellt, ob der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland sich vorstellen könne, die Bundesregierung auf einer möglichen europäischen Sicherheitskonferenz zu vertreten, auf der auch die DDR vertreten sei. Diese Frage habe ich bejaht. Die von Ihnen zitierte dpa-Meldung gibt diese Antwort im Zusammenhang mit den allgemeinen Überlegungen der Bundesregierung für die Aufnahme von Gesprächen mit der DDR wieder. Ich habe in der Antwort die Federführung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hervorgehoben und meine eigene Zuständigkeit für Gespräche mit der DDR vom jeweiligen Verhandlungsgegenstand abhängig gemacht. Die dieser Antwort zugrunde liegenden Kompetenzen ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1 und 12 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.
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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Katzer hat uns soeben daran erinnert, daß die Probleme der Kriegsopferversorgung nur in der Solidarität dieses Hauses und in der Solidarität des gesamten Volkes zu lösen sind. Herr Kollege Katzer, das ist ja keine neue Erkenntnis. Diese Erkenntnis haben wir Sozialdemokraten immerhin in zwanzigjähriger leidvoller Geschichte des Bundesversorgungsgesetzes von diesem Platze aus und vor allem im zuständigen Ausschuß gepredigt und oftmals nicht das notwendige Verständnis der Bundesregierungen gefunden, die in dieser Zeit vor allem von der CDU/CSU gestellt worden sind. Die Initiativen zum Bundesversorgungsgesetz sind in den letzten 20 Jahren — bis auf einen Fall in den Fünfzigerjahren — ständig von diesem Hause ausgegangen,

    (Abg. Dr. Rutschke: Sehr richtig!)

    vor allem von der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, natürlich auch von den anderen Fraktionen und nicht zuletzt von Ihrer und unserer, Kollegin Frau Dr. Probst, und zwar gegen die Regierungen der CDU/CSU in den vergangenen Jahren.

    (Abg. Dr. Rutschke: Sehr richtig!)

    Das muß man hier doch einmal feststellen; sonst hat man den Eindruck, als würden Sie uns hier in der Sorge um die Kriegsopfer in der Tat überbieten. Dieser Ermahnung Ihrerseits bedarf es nicht. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
    Nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes in der gegenwärtig geltenden Fassung — ich lege Wert auf die Betonung der Worte „in der gegenwärtig geltenden Fassung" — ist die Bundesregierung verpflichtet — ich möchte Ihnen das mit Genehmigung des Präsidenten noch einmal in Erinnerung rufen —, in zweijährigem Abstand, erstmals im Jahre 1969, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten,
    inwieweit es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
    und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist,
    — ich betone: möglich ist —
    die Leistungen dieses Gesetzes zu ändern.
    Über diese Formulierung des § 56 sind ich und meine Freunde von den Sozialdemokraten bei der Ausschußberatung zu § 56 nicht sehr glücklich gewesen. Wir haben bereits beim Zweiten und Dritten Neuordnungsgesetz einen Vorstoß unternommen, um die Leistungen der Kriegsopferversorgung in echter Weise zu dynamisieren und nicht nur eine Berichtspflicht einzuführen, die ja im Grunde genommen nur insofern eine Verpflichtung enthält, als dieser Bericht vorzulegen ist. Die Entscheidung, was dann geschehen soll, fällen die Bundesregierung und das Parlament.
    Wenn es trotzdem in diesem Jahre, im Jahre 1969, möglich gewesen ist, diesen Bericht noch vorzulegen, so ist das sicherlich nicht auf die Initiative der CDU/ CSU-Fraktion dieses Hohen Hauses zurückzuführen. Denn die SPD und die FDP haben Ende vorigen Jahres in diesem Hause einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, § 56 zu ändern, um die Bundesregierung zu veranlassen, den Bericht nicht bis zum 31. Dezember 1970 vorzulegen, wie es durch das Finanzänderungsgesetz vorgesehen war, sondern im Jahre 1969. Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, haben sich damals geweigert, diesen Antrag mit uns gemeinsam einzubringen.

    (Hört! Hört! bei der FDP. — Zurufe von der SPD: So ist es!)

    Sie haben dann allerdings später diesem Antrag zugestimmt, wenn auch schweren Herzens. Aber was sollten Sie in einer solchen Lage auch anderes tun?
    Vom Herrn Kollegen Katzer wurde hier gesagt, der Kriegsopferbericht hätte doch eigentlich schon längst vorgelegt werden können. Herr Katzer, ich spreche Sie jetzt als ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung an. Sie hatten ja zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als Sie aus dem Hause ausschieden, sehr intime Kenntnisse über die Vorgänge dort. Die haben Sie sicherlich auch heute noch; denn vieles läßt, wenn man sich den Gesetzentwurf der CDU/CSU einmal ansieht, darauf schließen, daß Sie doch einiges „Gepäck" mitgenommen haben. Im Grunde genommen liest sich Ihr Gesetzentwurf als ein Katalog von Versäumnissen der letzten 20 Jahre. Ich will Ihnen das erläutern: Sie haben eine Dynamisierungsklausel in Ihren Gesetzentwurf nicht hineingebracht. Sie haben sich darauf beschränkt, § 56 dadurch zu ändern, daß Sie aus zwei Jahren ein Jahr gemacht haben.
    Das Dilemma bleibt. Es wird sogar größer, weil Sie nämlich jetzt die Bundesregierung verpflichten, jährlich diesen sehr komplizierten Bericht vorzulegen, ohne daß daraus die Verpflichtung für die Bundesregierung und das Parlament folgt, nach irgendeinem Anpassungsmodus das Notwendige zu tun.
    Erst als Sie ausschieden, lagen die letzten Daten für den Rest des Jahres 1969 vor. Sie und wir, Herr Kollege Katzer, haben Wert darauf gelegt, daß alle



    Glombig
    Daten des Jahres 1969 bei der Entscheidung über den Umfang der Anpassung berücksichtigt werden. Sie sind es vor allem gewesen, der die Ansprüche der Kriegsopferverbände in den vergangenen Monaten aus diesem Grunde zurückgewiesen hat. Sie haben gesagt: Wir müssen warten. Nun, Herr Kollege Katzer, wenn die CDU/CSU nach der Wahl die Regierung gebildet hätte, wäre die Regierung wahrscheinlich frühestens erst in dieser Woche zustande gekommen

    (Heiterkeit)

    — jawohl! —, und dann hätten Sie auf gar keinen Fall den Bericht, der angeblich verspätet vorgelegt worden ist, nun schon vorlegen können. Sie können von einer neuen Bundesregierung doch nicht erwarten, daß sie einen solchen Bericht in weniger als vier Wochen erarbeitet und vorlegt. Wenn Sie schon der neuen Bundesregierung die Entscheidung über diesen Bericht und darüber, was daraus folgt, übertragen, müssen Sie ihr auch die Möglichkeit geben, den Bericht zu überarbeiten und nach ihren Vorstellungen dem Hohen Hause vorzulegen. Das ist übrigens ein Recht, das auch wir Ihnen gern eingeräumt hätten. Daraus resultiert die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt. Diese Bundesregierung hat in diesem Punkt ganz bestimmt nichts versäumt und braucht sich deswegen hier auch keine Vorwürfe machen zu lassen.
    Der vorliegende Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP trägt den Ergebnissen des volkswirtschaftlichen Teils des heute eingebrachten Kriegs- und Wehrdienstopferberichts 1969 Rechnung. Er sieht im Haushaltsjahr 1970 Leistungsverbesserungen mit einem Mehraufwand in Höhe von 938 Millionen DM vor, was einer mehr als 20%igen Anhebung des Finanzvolumens für die angepaßten Renten entspricht. Auf Ihre Anpassungsvorschläge und vor allem auf das Finanzvolumen Ihres Antrags komme ich noch zu sprechen.
    Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, daß die unter Berücksichtigung der „Solidität und Stabilität" des Bundeshaushalts — wie es der Herr Bundesarbeitsminister bei der Einbringung des Gesetzentwurfs der Regierung zum Ausdruck gebracht hat — zur Verfügung gestellten Mittel nicht nur für eine allgemeine lineare Anhebung der Renten, sondern auch und vor allem für eine stärker gezielte Verbesserung der Witwenversorgung verwandt werden sollten, um das seit langem erwünschte Ableitungsverhältnis für die Witwenrente in Höhe von 60 v. H. der Rente eines erwerbsunfähigen Beschädigten zu erreichen. Ob nun Ihre finanziellen Berechnungen dieser Solidität entsprechen, möchte ich gleich noch untersuchen.
    Durch diese Anhebung der Witwenrenten auf 60 % würde eine Gleichstellung mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Beamtenrecht herbeigeführt. Der Entwurf sieht für Beschädigte, Waisen und Eltern eine allgemeine Anhebung der vollen Rentenbeträge um durchschnittlich 16 v. H. und der Witwenrentenbeträge um 25,3 v. H. vor.
    Meine Damen und Herren, der Anpassungsspielraum für die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ergibt sich aus den Orientierungsdaten, die die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft in den Jahren 1967 bis 1969 zum Ausdruck bringen.
    Bestimmte Orientierungsdaten waren für uns vor allem unter dem Gesichtspunkt der „Solidität und der Stabilität" maßgebend. Von diesen beiden Dingen sprechen Sie im Augenblick sehr viel; aber wenn es darum geht, aus sehr parteiegoistischen Motiven „einen draufzulegen", quasi „einen auszugeben", wie es Herr Dr. Barzel — der jetzt leider nicht hier ist, sondern nur zu Beginn der Sitzung da war — in der Debatte zur Regierungserklärung gesagt hat, ist diese Solidität vergessen, und dann werden schnell Angebote gemacht. — Herr Mick, wir kennen uns aus dem Ausschuß, und auf Grund dieser Kenntnis muß ich sagen, daß die Bewegung, die Sie eben gemacht haben, eigentlich mehr für Sie als für mich gilt. Ich will mich in diesem Zusammenhang nicht deutlicher ausdrücken.
    Die Orientierungsdaten, von denen wir ausgehen, sind das reale Bruttosozialprodukt — 1969 gegenüber 1966 plus 16,0 v. H. —, aber auch die Nettolohn- und -gehaltssumme — nicht die Bruttolohn- und -gehaltssumme; denn auch hier kann der Arbeitnehmer nur mit dem rechnen, was er ausgezahlt bekommt —, die 1969 gegenüber 1967 um 16,2 v. H. gestiegen ist.
    Wenn Sie jetzt auf die Bestandsrenten aus der Sozialversicherung verweisen, Herr Kollege Katzer, so muß ich Ihnen sagen, daß die Anpassung der Kriegsopferrenten, wenn es eine solche in diesem Sinne bisher überhaupt gegeben hat — in diesem Sinne hat es sie ja nie gegeben —, niemals nach den Gesichtspunkten der Anpassung in der Sozialversicherung vorgenommen worden ist. — Herr Kollege Katzer, selbstverständlich wollen wir das künftig erreichen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das, was wir hier unter Anpassung, unter Dynamisierung verstehen, kann nur im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf und den Sätzen der Erhöhung — 16 bzw. 25,3 v. H. — gesehen werden. Das sollten Sie beachten.

    (Zuruf des Abg. Katzer.)

    Das, was wir erreichen wollen, können Sie mit der sogenannten „Dynamisierungsklausel" gemäß § 56, die Sie vorgeschlagen haben, bestimmt nicht erreichen. Es ist unsere Absicht, diese Dinge bei der späteren Beratung im Ausschuß entsprechend den Vorstellungen, die wir in der Regierungserklärung entwickelt haben, weiter zu behandeln.
    Bundeskanzler Brandt hat in der Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag am 28. Oktober 1969 nicht nur gesagt, daß vom 1. Januar 1970 an die Kriegsopferrenten erhöht werden — dem folgen wir, indem wir diesen Gesetzentwurf vorlegen —, sondern auch, daß sie jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden. Das ist ein weiterer



    Glombig
    Schritt, den wir während der Ausschußberatungen tun werden.
    Wir hoffen, daß bis dahin eine Ubersicht über die mittelfristige Finanzplanung nach 1970 gegeben ist und wir gemeinsam mit Ihnen zu einer vernünftigen Dynamisierungsklausel kommen, die es erübrigt, daß die Kriegsopfer auch in den kommenden Jahren wie bisher in dieser für sie und für uns entwürdigenden Weise um jeden Pfennig an Mehr in der Kriegsopferversorgung feilschen müssen. Dies wollen wir für die Zukunft verhindern. Das sollten wir gemeinsam verhindern, eben deshalb, weil es bisher in der Frage der Kriegsopferversorgung in diesem Hause gemeinsame Beschlüsse gegeben hat — ohne Rücksicht auf parteiegoistische Interessen.
    In der Regierungserklärung ist aber auch gesagt worden, daß auch strukturelle Verbesserungen vorgesehen sind, strukturelle Verbesserungen, die in der Sozialversicherung bisher trotz der Rentenanpassung möglich gewesen sind; auch das wollen wir in der Zukunft nicht aus dem Auge verlieren.
    Ich möchte mit der Zustimmung des Herrn Präsidenten aus der Begründung des Entwurfs der CDU-Fraktion, Drucksache VI/69, folgendes vorlesen:
    Die finanziellen Aufwendungen des Bundes durch den Gesetzentwurf
    — nämlich durch den Gesetzentwurf der CDU —
    werden sich auf rund 1,1 Milliarden DM belaufen. Bei einer Anhebung der Grund- und Ausgleichsrenten auf 20 % wäre eine Milliarde DM erforderlich. Diesen Betrag hatte der seinerzeitige Bundesarbeitsminister für den Bundeshaushalt 1970 angemeldet.
    Angemeldet! Angemeldet hat er in der Vergangenheit viel. Nur ist letzten Endes maßgebend, was er bekommen hat, und das war meistens nicht das, was er angemeldet hat. In der Begründung heißt es weiter:
    Die nunmehrige Erhöhung um rund 100 Millionen DM — —

    (Zuruf des Abgeordneten Leicht)

    — das müssen Sie doch am besten wissen, Herr Kollege Leicht, daß er es nicht ganz leicht hatte. Wir hätten ihn gern noch mehr unterstützt, aber das haben Sie ja nicht in allen Fällen zugelassen. In der Begründung heißt es weiter:
    Die nunmehrige Erhöhung um rund 100 Millionen DM erfordert die Gleichbehandlung der Kriegsopfer mit dem vorgesehenen Wegfall des Krankenversicherungsbeitrages für Sozialversicherungsrentner, nicht zuletzt aber auch angesichts des Tatbestandes, daß für Soldaten und Ersatzdienst ein Weihnachtsgeld von 70 DM in Aussicht genommen ist.
    Erstens. Der Aufwand auf Grund des CDU/CSU-Gesetzentwurfes beträgt nicht 1,1 Milliarden, sondern genau 1,217 Milliarden DM; das hat Herr Kollege Schellenberg hier bereits gesagt. Das ist Ihre „Solidität" der Berechnung der Ausgaben, wenn Sie einen Gesetzentwurf vorlegen!
    Zweitens. Allein die Anhebung aller Grund- und Ausgleichsrenten einschließlich der Anhebung der Grund- und Ausgleichsrenten für Witwen verursacht nach Ihrem Gesetzentwurf einen Aufwand von nicht
    1 Milliarde, sondern von 1,1 Milliarden DM, da die Witwen nicht nur eine Erhöhung ihrer Grund- und Ausgleichsrenten um 20 % bzw. 22 % — auf diese ominösen 2 % komme ich noch zu sprechen — erhalten sollen, sondern auch vom Grunde her eine Erhöhung von 55 auf 60 % vorgesehen ist. Das bedeutet eine Erhöhung der Witwenrenten um 32 % und eine Erhöhung aller Leistungen um durchschnittlich 27 %.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Glombig, Ihre Redezeit ist an sich abgelaufen. Aber Herr Kollege Katzer hatte von dem Herr Präsidenten eine Verlängerung bekommen. Ich wollte Sie nur vorwarnen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich komme zum Schluß.
    Ich möchte auf eine dpa-Meldung aus Anlaß des CDU-Parteitages in Mainz verweisen. Ich halte diese dpa-Meldung für sehr interessant und möchte sie Ihnen mit Genehmigung des Herrn Präsidenten hier zur Kenntnis bringen. Es heißt dort:
    Barzel wiederholte in Mainz seinen Vorwurf, die Regierung treibe eine Politik der leichten Hand. Als Beispiel berief er sich auf den Vorschlag, den zweiprozentigen Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder zu streichen. Die SPD-FDP-Regierung habe damit die von dem früheren Arbeitsminister Hans Katzer (CDU) erreichte langfristige Konsolidierung der Rentenversicherung in Frage gestellt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der Kabinettsbeschluß sei ohne ausreichende Unterlagen der beteiligten Ministerien, der Bundesbank und der Rentenversicherungsträger zustande gekommen. „Wir fürchten, die so mühsam erreichte Verzahnung von Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik wird zugunsten isolierter Sozialpolitik aufgegeben", meinte Barzel.
    Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist allerdings ein Stück „isolierter Sozialpolitik",

    (Abg. Katzer: Sie haben nicht zugehört!)

    bei der Sie die Bedürfnisse der Wirtschafts- und Finanzpolitik keinesfalls berücksichtigt haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das muß man bei Ihrem — von mir als nicht so ganz
    ernsthaft aufgefaßten — Angebot unterstreichen, das
    Sie zu Beginn dei Aussprache gemacht haben. Die
    2 °/o für die Sozialrentner sind das, was ihnen auf Grund der Rezession des Jahres 1966 genommen worden ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Sozialrentner bekommen doch nur das wieder, was man ihnen genommen hat. Das ist letzten Endes mehr als 50 DM Überbrückungszulage. Das müßten gerade Sie als früherer Bundesarbeitsminister wissen. Ich bin sehr enttäuscht, daß Sie eine so „leicht-



    Glombig
    füßige" Begründung für Ihren Standpunkt hier gegeben haben.

    (Abg. Katzer: Haben Sie dem nicht zugestimmt?)

    — Herr Kollege Katzer, was hat eigentlich der 2%ige Rentnerkrankenversicherungsbeitrag, den auch die Kriegsopfer, die eine Rente aus der Sozialversicherung erhalten, bekommen, mit der Kriegsopferversorgung zu tun? Wie kommen Sie eigentlich dazu, die 2 %, die die Sozialrentner jetzt auf dem Wege über den Krankenversicherungsbeitrag zurückbekommen, und die 70 DM Weihnachtsgeld für Wehrund Ersatzdienstpflichtige in einen Zusammenhang mit der Erhöhung der Kriegsopferrenten zu bringen?
    Sorgen Sie mit uns dafür, daß unser Gesetzentwurf in den Ausschußberatungen nach Möglichkeit noch vollkommener wird, und zwar durch die Dynamisierung. Nur so wird dieser Gesetzentwurf, davon bin ich überzeugt, allen Seiten dieses Hauses, vor allem aber den Kriegsopfern, gerecht werden können.
    Dann wollen wir mal sehen, was von der Bemerkung, die Sie auf dem CDU-Parteitag nach dpa gemacht haben, Herr Katzer, übrigbleibt. In der Meldung heißt es:
    Auch der ehemalige Bundesarbeitsminister Hans Katzer äußerte seine Sorge über eine entscheidende Weichenänderung in der Sozialpolitik der neuen Bundesregierung.
    Er sagte, die Frage: Wer bezahlt die Leistungen denn?, müsse jetzt gestellt werden, da offenbar der von der CDU stets angestrebte Zusammenhang von Sozial-, Finanz- und Wirtschaftspolitik verlorenzugehen drohe.
    Ich weiß nicht, ob Sie der Frage, wer nun das, was über Ihre ursprünglichen Vorstellungen bzw. über die Vorstellungen dieses Hauses hinausgeht — —