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    3. Zusatzfrage.: 1
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    Deutscher Bundestag 12. Sitzung Bonn, den 14. November 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 439 A Wahl der Schriftführer gemäß § 3 GO (Drucksache VI/67) 439 A Fragestunde (Drucksachen VI/49, VI/64) Fragen der Abg. Härzschel und Ruf: Weihnachtsgeld und Krankenversicherungsbeitrag der Rentner Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 439 A, B, 440 A, B, C, D, 441 B, C, 442 A, B, C, D, 443 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 440 A, B Ruf (CDU/CSU) 440 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 440D, 441 A Dr. Jaeger, Vizepräsident 439 A, 441 A Varelmann (CDU/CSU) 441 B Dr. Böhme (CDU/CSU) 441 C Katzer (CDU/CSU) 441 D, 442 A Moersch (FDP) 442 B Schmidt (Kempten) (FDP) 442 B Dr. Götz (CDU/CSU) 442 C, D Dr. Schellenberg (SPD) 443 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 443 B, B Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 443 C, D Fragen der Abg. Härzschel und Ruf: Berücksichtigung weiterer Gruppen von Leistungsempfängern Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 444 A, B, D, 445 A, B, C, D, 446 A Härzschel (CDU/CSU) 444 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) 444 B Maucher (CDU/CSU) 445 A, B Ruf (CDU/CSU) 445 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) 445 D, 446 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Feststellung von Prof. Rostow betreffend isolationistische Strömungen in den USA Scheel, Bundesminister 446 A, C, D, 447 A, B, C, D, 448 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 446 C, D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 447 A, B Wischnewski (SPD) 447 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) 447 C, D Moersch (FDP) 448 A Mattick (SPD) 448 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 Fragen des Abg. Kiel): Völkerrechtliche Anerkennung der „DDR" durch dritte Staaten als unfreundlicher Akt Scheel, Bundesminister 448 B, D, 449 A, B, C, D, 450 A, B, C, D, 451 A, B, C, D, 452 B, C, D Kiep (CDU/CSU) 448 C, D, 451 B Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 449 A, B, 451 B Blumenfeld (CDU/CSU) 449 C, D Dr. Hallstein (CDU/CSU) 449 D, 450 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 450 B Dr. Bach (CDU/CSU) 450 D Wienand (SPD) 451 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . 451 D, 452 A, B Moersch (FDP) 452 B Dr. Mikat (CDU/CSU) 452 C, D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/16) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/66) — Zweite Beratung . . 453 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder des Gremiums gemäß § 9 Abs. i des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses 453 C Nächste Sitzung 453 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 455 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Preissteigerungen bei Kartoffeln, Fleisch und Koks 455 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht betr. Belieferung der Haushalte mit Koks 455 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Richarts betr. Auswirkungen der DM-Aufwertung und der Franc-Abwertung auf den Fremdenverkehr 456 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Geisenhofer betr. unzureichende Renten 456 B Anlagen 6 und 7 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kern betr. Einberufungsbescheid für Wehr- und Ersatzdienstpflichtige 456 D, 457 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kaffka betr. Freistellung vom Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer bei Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz 457 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher betr. Änderung des Gesetzes über die Landabgaberente 457 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Nölling betr. Meldungen über Völkermord an Indianern in Brasilien 458 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Einstellung von SED-Funktionären zu der Einheit der Nation 458 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Einstellung der Bundesregierung zu dem Verlangen der DDR nach Respektierung ihrer staatlichen Existenz 458 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten der Olympischen Spiele 1972 458 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 III Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch betr. restaurative und autoritäre Tendenzen bei der Jugend 459 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele betr. die Klosterkaserne in Konstanz 459 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) betr. Ausbau der Bundesstraßen im Kreis Bergstraße 459 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 439 12. Sitzung Bonn, den 14. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach ** 14. 11. Dr. Aigner ** 14. 11. Dr. Apel ** 14. 11. Amrehn * 16. 11. Dr. Artzinger ** 14. 11. Behrendt ** 14. 11. Dr. Birrenbach 14. 11. Dr. Burgbacher 14. 11. Damm 14. 11. Dichgans ** 14. 11. Dr. Dittrich ** 14. 11. Dorn 14. 11. Frau Dr. Elsner 14. 11. Frau Geisendörfer 14. 11. Gerlach ** 14. 11. Gottesleben 31. 12. Frau Dr. Henze 14. 11. Frau Herklotz * 17. 11. Herold 14. 11. Dr. Jungmann 14. 11. Frau Kalinke * 17. 11. Dr. Kempfler 14. 11. Frau Krappe 14. 11. Kriedemann ** 14. 11. Dr. Lohmar 14. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) 14. 11. Müller (Aachen-Land) ** 14. 11. Müller (Niederfischbach) 14. 11. Ott 14. 11. Petersen * 17. 11. Dr. Prassler 14. 11. Reddemann 14. 11. Dr. Rinderspacher 14. 11. Rollmann 14. 11. Seibert 14. 11. Frau Schroeder (Detmold) 14. 11. Schulhoff 14. 11. Dr. Schwörer 14. 11. Spilker 14. 11. Dr. h. c. Strauß 6. 12. Unertl 14. 11. Werner 14. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. Zoglmann 14. 11. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Arndt vom 13. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/49 Frage A 7) : Wie hoch sind die Preissteigerungen, die sich bei Kartoffeln, Fleisch und Koks im Laufe des Jahres ergehen haben, und auf welche Ursachen sind diese Preissteigerungen zurückzuführen? Die Steigerung der Verbraucherpreise - ich nehme an, daß sich Ihre Frage darauf bezieht -betrug seit Beginn des Jahres - gemessen am Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte - bei Kartoffeln 37 %, bei Frischfleisch zwischen 2 % und 7,5 % und bei Zechenbrechkoks II 16 N. Bei Kartoffeln war die Preisentwicklung in erster Linie die Folge niedrigeren Angebots auf Grund erheblich verringerter Anbauflächen. Die Verteuerungen bei Frischfleisch sind, soweit sich dies aus preisstatistischen Daten entnehmen läßt, hauptsächlich das Ergebnis erweiterter Bearbeitungs- und Vertriebsspannen, die wegen der konjunkturell hohen Verbrauchernachfrage durchgesetzt werden konnten. Bei Schweinefleisch wirkte sich außerdem in erheblichem Maße das zyklisch schwankende und zur Zeit vergleichsweise geringe Angebot an Schlachtschweinen aus. Die Preisentwicklung bei Koks ist unmittelbar eine Folge der starken Erhöhung der Arbeits- und Materialkosten im Spätsommer dieses Jahres zuzüglich einer Preiskorrektur zur Verminderung der bisherigen Verluste im Verkokungsprozeß. Letzten Endes ist die Kostenexplosion in der Montanindustrie durch die Übernachfrage in der Gesamtwirtschaft und insbesondere nach Erzeugnissen der eisenschaffenden Industrie verursacht worden. Durchgreifende Maßnahmen zur Beseitigung der Übernachfrage wurden dem Bundesminister für Wirtschaft im Frühjahr und im Sommer dieses Jahres von der Bundesregierung verweigert. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Dr. Arndt vorn 13. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/49 Frage A 8) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Haushalte mit Koks für den Winter 1969/70 ausreichend beliefern zu können? Um das Koksangebot für den Hausbrandverbraucher soweit wie möglich zu steigern, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Der Einfuhr von Koks wurde in vollem Umfange freigegeben. 2. Die in der Bundesrepublik vorhandenen Verkokungskapazitäten der Zechen- und Hüttenkokereien sowie der noch betriebenen Gaswerke werden unter Einsatz aller technischen Mittel ausgenutzt. 3. Durch Lohnverkokungsverträge mit stillgelegten Gaswerken im Inland sowie bei Kokereien im Ausland wird das Koksaufkommen erhöht. 456 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 4. Aus den Koksreserven Berlins wird im Einvernehmen mit dem Berliner Senat und den Alliierten Brechkoks für das Bundesgebiet — bisher 100 000 t — zur Verfügung gestellt. 5. Die Eisen- und Stahlindustrie hat sich bereit erklärt, ihre Koksbezüge im 2. Halbjahr 1969 um monatlich jeweils 40 000 t zu kürzen. 6. Der Steinkohlenbergbau vermindert, soweit irgend möglich, seine Exporte zugunsten einer besseren Inlandsversorgung. Durch diese Maßnahmen ist das gesamte Koksangebot auf dem Binnenmarkt um etwa 2,4 Mio t erhöht worden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/49 Fragen A 17 und 18) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die DM-Aufwertung einerseits und die Franc-Abwertung andererseits beträchtliche Auswirkungen auf die Fremdenverkehrsgebiete haben wird, die bisher von vielen Gästen aus dem Abwertungsgebiet des Franc besucht wurden? Ist die Bundesregierung bereit, die wirtschaftliche Auswirkung der DM-Aufwertung auf alle Fremdenverkehrsgebiete genau zu verfolgen und eventuelle Hilfsmaßnahmen für das Fremdenverkehrsgewerbe einzuleiten? Franc-Abwertung und DM-Aufwertung wirken, auch soweit der grenzüberschreitende Fremdenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich betroffen ist, in der gleichen Richtung. Die Leistungen der französischen Fremdenverkehrswirtschaft sind für Deutsche zunächst billiger geworden, die Leistungen der deutschen Fremdenverkehrswirtschaft für Franzosen entsprechend teurer. Nur in einigen Gebieten haben französische Erholungsreisende einen nennenswerten Anteil. Dazu gehören vor allem der westliche Schwarzwald, das Moselgebiet und die angrenzenden Teile von Rheinland-Pfalz. Die Auswirkungen auf die deutschen Fremdenverkehrsgebiete werden also unterschiedlich sein. Deshalb wird die Bundesregierung die Auswirkungen der Paritätsänderungen in allen Bereichen sorgfältig beobachten und dem Hohen Hause gegebenenfalls berichten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vorn 14. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache VI/49 Fragen A 26 und 27) : Wie viele Rentner, hauptsächlich Frauenrentnerinnen, gibt es in der Arbeiterrentenversicherung, die trotz 30, 40 oder 50 Versicherungsjahren nur knapp über dem Existenzminimum der Sozialhilfe oder darunter liegen, und ist der Bundesregierung bekannt, daß infolge der früheren unterbezahlten Frauenarbeit bei den meisten Renten für weibliche Versicherte der Arbeiterrentenversicherung die persönliche Bemessungsgrundlage auch ohne Berücksichtigung niedrig entrichteter, freiwilliger Beiträge unter 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage liegt? Welche Maßnahme gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um in der Zeit des wachsenden Wohlstandes diese trotz erfülltem Arbeitsleben unzureichenden Renten anzuheben, und könnte diese Härte durch Festsetzung einer Mindestbemessungsgrundlage für geleistete Pflichtbeiträge für glaubhaft gemachte Ganztagsbeschäftigung beseitigt werden? Der Bundesregierung ist durchaus bewußt, daß es sich hier um einen Bereich der Sozialversicherung handelt, der einer Aufarbeitung bedarf. Das beginnt mit den Zahlen: Aus den vorliegenden Statistiken ist dem Ministerium die Zahl der Rentner, deren Renten nach 30 oder mehr Versicherungsjahren in der Arbeiterrentenversicherung den SozialhilfeRegelsatz nicht überschreiten, nicht genau bekannt. Vergleicht man die Einzelrente mit dem SozialhilfeRegelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt, so ergibt sich eine Zahl, die auf rund. 100 000 Rentner geschätzt wird. Dabei handelt es sich überwiegend um Frauen und fast durchweg um Berufsunfähigkeitsrenten. Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Altersruhegeld sind bei 30 und mehr Versicherungsjahren in aller Regel höher als der Sozialhilfe-Regelsatz. Um größere Klarheit über die Zahlen zu erreichen, wird sich der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit den Versicherungsträgern in Verbindung setzen. Wir wissen auch, daß die persönliche Bemessungsgrundlage bei etwa der Hälfte der weiblichen Rentner unter 60 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage liegt. Aus den bisher vorhandenen Unterlagen lassen sich jedoch noch keine genauen Feststellungen über die Gründe hierfür treffen. Auch das wird demnächst untersucht werden müssen. Sie wissen, daß die Bundesregierung im nächsten Jahr dem Hohen Hause einen Bericht über Unzulänglichkeiten in der Rentenversicherung vorzulegen hat. Sie wird dabei prüfen, wie die von Ihnen aufgeworfenen Probleme gelöst werden können. In diese Prüfung wird auch der Gedanke der Mindestbemessungsgrundlage für Pflichtbeiträge bei Ganztagsbeschäftigung einbezogen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kern (Drucksache VI/49 Frage A 28) : Hält die Bundesregierung — im Interesse der Gleichbehandlung der Wehrdienstpflichtigen und Ersatzdienstpflichtigen — es für vertretbar, daß Wehrdienstpflichtige vor ihrem Einberufungsbescheid einen vorläufigen Bescheid bekommen, Ersatzdienstpflichtige dagegen nur den endgültigen Bescheid? Die Prüfung des Sachverhalts hat folgendes ergeben: Wehrdienstpflichtige erhalten zumeist schon 10 Wochen vor dem beabsichtigten Einberufungstermin ihren Einberufungsbescheid. Was die anerkannten Kriegsdienstverweigerer anbetrifft, so wird ihnen in aller Regel bereits 12 Wochen vor dem beabsichtig- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12, Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 457 ten Einberufungstermin zum Ersatzdienst zunächst ein Ankündigungsschreiben zugestellt. Den formellen Einberufungsbescheid erhalten sie dann etwa 6 Wochen vor dem mitgeteilten Termin. Es muß zugegeben werden, daß vom Bundesverwaltungsamt im September und Oktober 1969 auf die Vorankündigung verzichtet und von der in dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, die Einberufungsbescheide 4 Wochen vor dem vorgesehenen Einberufungstermin zu erteilen. Diese Maßnahme wurde damit begründet, daß die inzwischen neugeschaffenen Einsatzplätze im Interesse der Wehrgerechtigkeit und der Einrichtungen alsbald zu besetzen seien. Inzwischen ist das Bundesverwaltungsamt zu dem früheren Verfahren zurückgekehrt. Ich kann Ihnen sagen, daß wir uns darum bemühen werden, daß es bei diesem Verfahren auch in Zukunft verbleibt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kern (Drucksache VI/49 Frage A 29) : Hält die Bundesregierung es für zumutbar, daß ein Ersatzdienstpflichtiger, der unmittelbar nach Beginn seines Studiums die Einberufung zum Ersatzdienst erhält, für die entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Studiumbeginn selbst aufkommt, wenn er sein Studium abbricht, um den Ersatzdienst anzutreten, und könnten solche Härten nicht dadurch vermieden werden, daß Ersatzdienstpflichtige auch einen vorläufigen Bescheid bekommen, um sich zeitlich auf die Ableistung der Ersatzdienstpflicht einstellen zu können? Anerkannte Kriegsdienstverweigerer erhalten mit dem Anerkennungsbescheid die sogenannten „Wichtigen Hinweise für anerkannte Kriegsdienstverweigerer" ausgehändigt. Darin ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nach § 11 des Ersatzdienstgesetzes die Zurückstellung wegen eines Studiums nur möglich ist, wenn das Studium bereits weitgehend gefördert ist. Dies ist — entsprechend der Regelung der Bundeswehr — nur dann der Fall, wenn der Dienstpflichtige mindestens 2 Semester studiert hat. in besonderen Härtefällen — z. B. wenn die Einberufung den Wegfall eines Stipendiums nach sich ziehen würde — kann auch schon im 1. oder 2. Semester zurückgestellt werden. Dies hängt jedoch stets von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Wenn dagegen ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer bereits das Studium aufgenommen, aber noch keine zwei Semester studiert hat, wird ihm im Falle der Einberufung Gelegenheit gegeben, das begonnene Semester zu beenden. Nach seiner Entlassung aus dem Ersatzdienst kann er das unterbrochene Studium fortsetzen. Besondere finanzielle Belastungen entstehen dem Ersatzdienstpflichtigen somit in aller Regel nicht. Im übrigen soll durch die bereits von mir genannte Vorankündigung der Einberufung dem Ersatzdienstpflichtigen die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtzeitig auf die Ableistung des Ersatzdienstes einzustellen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kaffka (Drucksache VI/49 Fragen A 30 und 31) : Gibt es einen vernünftigen Grund, einen Wehrdienstverweigerer, der eine 10jährige Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz eingegangen ist, nicht freizustellen vom zivilen Ersatzdienst im Gegensatz zur Freistellung eines wehrpflichtigen Helfers vom Wehrdienst? Ist die Bundesregierung bereit, dem Wehrdienstverweigerer, der zivilen Ersatzdienst zu leisten hat, die gleiche Möglichkeit zu eröffnen wie dem Wehrpflichtigen, der sich zehn Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichtet hat und damit die Freistellung vom Wehrdienst erlangt? Die von Ihnen, Herr Kollege Kaffka, gestellte Frage war zwischen den zuständigen Ressorts der vorigen Bundesregierung umstritten; bis zum Regierungswechsel konnte die Streitfrage nicht gelöst werden. Ich kann Ihnen versichern, daß die Bundesregierung diese Frage aufgreifen wird, um hier zu einer zufriedenstellenden Lösung zu gelangen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache VI/49 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sich herausgestellt hat, daß das Gesetz über die Landabgaberente bei Aufrechterhaltung der jetzigen Bestimmungen über die Höchstgrenze für abgabefähige Betriebe in doppelter Höhe der Mindestbetriebsgrenze in einer viel zu geringen Zahl von Fällen angewandt werden kann, möglichst bald eine Novelle vorzulegen, mit der diese Schwierigkeiten ausgeräumt und damit dem Gesetz eine tatsächliche strukturelle Wirkung gegeben werden kann? Die Landabgaberente ist durch die am 1. August 1969 verkündete 4. Novelle zum Altershilfegesetz für Landwirte eingeführt worden. Sie bezweckt in erster Linie, älteren Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe, deren Größe im allgemeinen 8 bis 10 Hektar nicht überschreitet, das Ausscheiden aus ,der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zu erleichtern und die dadurch frei werdenden Nutzflächen für eine Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur nutzbar zu machen. Ich darf Ihnen sagen, daß wir die bisherigen Erfahrungen mit ,der neuen Maßnahme sorgfältig auswerten werden, um abschließend beurteilen zu können, ob bei Begrenzung der Betriebsgröße auf 8 bis 10 Hektar die mit der Landabgaberente beabsichtigte sozial- und strukturpolitischen Wirkungen überhaupt zu erreichen sind. Anfang nächsten Jahres werden die Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam prüfen, ob und in welchem Maße eine Erweiterung der Höchstgrenze erforderlich ist und welche finanziellen Möglichkeiten hierfür bestehen. 458 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nölling (Drucksache VI/49 Frage A 87): Hat die Bundesregierung davon Kenntnis genommen, daß die deutsche Öffentlichkeit über Meldungen aus Brasilien beunruhigt ist, nach denen dort Völkermord an Indianern betrieben wird, und sieht sie Möglichkeiten, der brasilianischen Regierung unsere Sorge über das Schicksal dieser Menschen nahezubringen und nachdrücklich gegen die berichteten unmenschlichen Praktiken zu protestieren? Die Bundesregierung hat davon Kenntnis genommen, daß die deutsche Öffentlichkeit durch Meldungen über Morde an Indianern in Brasilien beunruhigt ist. Das Auswärtige Amt hat daher die deutsche Botschaft in Rio de Janeiro am 1. Oktober 1969 gebeten, über die tatsächliche Grundlage dieser Meldungen zu berichten. Nach den vorliegenden Berichten ergibt sich folgendes Bild: Verbrecherische Übergriffe gegen die Indianer haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten in Brasilien ereignet. Dieses Unrecht erregte nicht nur die Öffentlichkeit im Ausland, sondern auch in Brasilien selbst. Die brasilianische Regierung ist sofort eingeschritten, nachdem sie von den Übergriffen Kenntnis erhalten hatte. Sie löste den staatlichen „Indianerschutzdienst" wegen vorgekommenen Machtmißbrauchs auf und zog die Schuldigen in Strafverfahren zur Rechenschaft. Gleichzeitig ergriff sie geeignet erscheinende Maßnahmen, um die Indianer verstärkt zu schützen. Der Schutz der Indianer wurde einer Nationalen Indianerstiftung übertragen; es wurden Indianerreservate, Krankenhäuser, Gesundheitsdienste und Hilfsstationen eingerichtet. Die ungeheure Ausdehnung des brasilianischen Staatsgebietes und die begrenzten finanziellen Mittel eines Entwicklungslandes erschweren jedoch die Bemühungen der brasilianischen Regierung. Es wird gegenwärtig geprüft, in welcher geeigneten Weise der brasilianischen Regierung die Anteilnahme der deutschen Öffentlichkeit am Schicksal der brasilianischen Indianer nahegebracht werden kann. Dagegen sieht die Bundesregierung einen Protest nicht als möglich an. Der brasilianische Staat würde dies nicht nur mit Recht als einen Eingriff in seine eigene Gerichtsbarkeit und in seine inneren Angelegenheiten auffassen, sondern es fehlt auch an dem Nachweis, daß sich in jüngster Zeit erneut Indianerverfolgungen ereigneten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache VI/49 Frage A 88) : Sind der Bundesregierung Dokumente zugänglich oder Signale bekannt, die darauf schließen lassen, daß Verantwortliche der SED die „Einheit der Nation" überhaupt wollen? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen teile ich Ihnen mit: Seit etwa Ende 1967 hat die Regierung in Ostberlin ständig in offiziellen Reden, amtlichen Erklärungen und sonstigen Dokumenten die Einheit der deutschen Nation betont. Die Einheit der Nation ist u. a. auch der am 6. April 1969 in Kraft getretenen Verfassung der DDR zugrunde gelegt worden (Präambel Satz 1 und 2 und Artikel 1 Satz 1). Sie ist auch in dem Vertragsentwurf berücksichtigt worden, den der Ostberliner Ministerratsvorsitzende Stoph mit Schreiben vom 18. September 1967 dem früheren Bundeskanzler Kiesinger übersandt hat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache VI/49 Frage A 89) : Welche Variante der vielfachen Interpretation des Begriffes „Anerkennung" meint der Bundesaußenminister, wenn er davon spricht, daß die Bundesregierung dem „Verlangen der DDR nach Respektierung ihrer staatlichen Existenz nicht im Wege stehen" wolle? Ich habe nicht erklärt, daß die Bundesregierung dem Verlangen der DDR nach Respektierung ihrer staatlichen Existenz nicht im Wege stehen wolle, sondern daß dieses Verlangen der Aushandlung eines geregelten Sonderverhältnisses zwischen Bundesrepublik und DDR nicht im Wege stehen soll. Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, im nationalen Bereich dem Verlangen der DDR nach Respektierung ihrer staatlich organisierten Existenz Rechnung zu tragen; sie tut dies, um innerdeutsche Regelungen zu ermöglichen. Eine völkerrechtliche Anerkennung der Teilung Deutschlands lehnt .sie jedoch ab. Was nun die Benutzung des Begriffs Anerkennung angeht, so erinnere ich daran, daß der frühere Bundeskanzler Kiesinger vor etwa zwei Jahren vor diesem Hause einmal vorgeschlagen hat: man sollte, wenn man nicht die völkerrechtliche Anerkennung meint, den Ausdruck Anerkennung lieber nicht verwenden, damit keine Mißverständnisse entstehen. Ich möchte heute von mir aus den gleichen Vorschlag machen; er scheint mir im allgemeinen Interesse zu liegen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 13. November 1969 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/49 Frage B 1): Welchen Anteil an den Kosten der Olympischen Spiele 1972 wird die Bundesregierung insgesamt übernehmen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 459 Die Bundesregierung steht zur Zeit in Konsortialverhandlungen mit dem Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München. Die Verhandlungen haben auf Wunsch der Verhandlungspartner auch die Frage zum Gegenstand, ob und inwieweit der Anteil des Bundes an den Kosten der Olympischen Spiele 1972 erhöht wird. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich dem Ergebnis der Verhandlungen und der Entscheidung des Bundeskabinetts nicht vorgreifen kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 1l . November auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/49 Frage B 2) : Wird die Bundesregierung die in „Die Welt" vorn 27. Oktober 1969 referierte Untersuchung Prof. Jaides, derzufolge sehr starke restaurative-autoritäre Tendenzen bei der Jugend mit Grundschulbildung festzustellen sein sollen. dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis bringen und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, wenn die Untersuchung repräsentativ und signifikant in ihren Ergebnissen sein sollte? Die in der Zeitung „Die Welt" vom 27. Oktober 1969 referierte Untersuchung von Prof. Dr. Jaide liegt noch nicht schriftlich vor. Die Bundesregierung hat jedoch von den Ausführungen von Prof. Dr. Jaide vor dem Ausschuß Jugend und Politik des Kuratoriums „Unteilbares Deutschland" am 25./26. Oktober 1969 in Berlin sowie von verschiedenen darüber erschienenen Veröffentlichungen Kenntnis genommen. Sie hat daraufhin Herrn Prof. Dr. Jaide gebeten, ihr baldmöglichst ein Exemplar der endgültigen Fassung seiner Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Da aus den bisher vorhandenen Informationen über die noch nicht vollständig ausgewertete Untersuchung noch nicht deutlich erkennbar ist, wie groß die Gruppierungen sind, die Prof. Jaide den fünf von ihm genannten Tendenzen - darunter auch eines restaurativen und faschistoiden Faktors — zuordnet, wird erst die Veröffentlichung der Untersuchung selbst ermöglichen, zu prüfen, ob solche Erscheinungen bei einem nennenswerten Teil der Jugend auftreten. Hierüber werden wir gern zu gegegebener Zeit den zuständigen Ausschuß des Deutschen Bundestages unterrichten. Unabhängig von dieser Untersuchung und den daraus für die politische Bildung zu ziehenden Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Förderung der politischen Bildung junger Menschen zu verstärken. Sie denkt dabei u. a. an gemeinsame Aktionen der freien Träger der politischen Bildung, also insbesondere der Jugendbildungsstätten und der Jugendverbände, und wird in Kürze mit diesen Gespräche darüber aufnehmen. Bisher sind gravierende rechtsradikale Strömungen in der Jugend der Bundesrepublik Deutschland kaum festgestellt worden. Die Erfahrungen der Landtagswahlen der letzten Jahre — die Bundestagswahlen 1969 sind noch nicht abschließend untersucht — zeigen vielmehr, daß die junge Generation, insbesondere die Jungwähler (21 bis 29 Jahre) bei den Stimmen der extremen Rechtsparteien durchweg unterrepräsentiert waren gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 12. November auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache VI/49 Fragen B 3 und 4) : Ist der Bundesregierung nach dem bisherigen Briefwechsel zwischen dem Finanzministerium Baden-Württemherg und dem Bundesminister der Verteidigung hinreichend bekannt, daß das inmitten der City von Konstanz gelegene und in sich geschlossene 765,25 a große Areal der Klosterkaserne, in der französische Einheiten untergebracht sind, die bauliche und verkehrsmäßige Entwicklung der Stadt in einer Weise behindert, die ihre Zukunft in Frage stellt? Ist daher die Bundesregierung bereit, ihre Möglichkeiten für die Freimachung der Klosterkaserne einzusetzen, damit die Stadt Konstanz eine moderne, zukunftsorientierte und wirtschaftliche Verkehrsplanung und Verkehrsentflechtung in der City durchführen kann? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stadt Konstanz das Gelände der Klosterkaserne in die Stadtplanung, insbesondere in die städtische Verkehrsplanung, einbeziehen möchte. 2. Der Bundesminister der Verteidigung unterstützt das Anliegen der Stadt Konstanz. Er hat auf Anregung des Finanzministeriums Baden-Württemberg das französische Oberkommando um eine Untersuchung gebeten, ob sich der bisher von der Landesversicherungsanstalt Württemberg genutzte Komplex der Heilstätte auf dem Heuberg für die Unterbringung der französischen Einheit aus der Klosterkaserne eignet. Eine Stellungnahme der französischen Streitkräfte liegt noch nicht vor. Das französische Oberkommando hat sich außerdem bereit erklärt, mit dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Konstanz über die Frage der Freigabe der Klosterkaserne zu verhandeln. Diese Verhandlung wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres stattfinden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. November 1969 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (Drucksache VI/49 Fragen B 5 und 6) : Welche Pläne hat die Bundesregierung für den Ausbau der Bundesstraßen im Kreis Bergstraße in den nächsten vier Jahren? 460 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. November 1969 Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung beim weiteren Ausbau der Bundesstraßen im Kreis Bergstraße den Ost Westverbindungen bei? Als wichtigste Maßnahmen der Bundesstraßen im Kreis Bergstraße sind in den nächsten 4 Jahren seitens der Bundesregierung folgende größere Bauvorhaben vorgesehen: Ausbau der B 3 zwischen Heppenheim und der Kreisgrenze nördlich Zwingenberg einschließlich Ausbau der Ortsdurchfahrten Heppenheim und Bensheim. Im Zuge der B 44 Neubau der Umgehungsstraßen Bobstadt und Bürstadt. Ferner ist die Verlegung innerhalb der Ortsdurchfahrt Lampertheim sowie der vierspurige Ausbau zwischen Lampertheim und Bürstadt beabsichtigt. Voraussetzung für den Bau dieser beiden letzten Maßnahmen ist allerdings, daß die rechtlichen Voraussetzungen bis dahin erfüllt sind. Im Zuge der B 47 Neubau der Umgehung Bürstadt. Im Zuge der B 460 Verlegung zwischen Heppenheim und Lorsch einschließlich Umgehungsstraße Lorsch mit neuem Anschluß an die B 47. Darüber hinaus sind weitere grundlegende Verbesserungen im Zuge der Bundesstraßen 38, 47 und 460 in den nächsten 4 Jahren vorgesehen, so daß diese Straßenzüge dann den Verkehrsanforderungen entsprechend ausgebaut sind. Nach dem gegenwärtigen Stand der Vorarbeiten wird mit der Verlegung der B 37 bei Hirschhorn (Tunnelprojekt) voraussichtlich 1971/72 begonnen werden. Inwieweit die Ost-West-Verbindungen im Kreis Bergstraße einen weiteren Ausbau erforderlich machen, wird im Rahmen der beabsichtigten Verkehrsuntersuchung für die Odenwaldautobahn festgestellt werden. Ihr Bau ist in dem in Frage stehenden Bereich im 2. Fünfjahresplan des Neuen Ausbauplanes, etwa in dem Zeitraum 1967 bis 1983, vorgesehen, so daß die Untersuchung im Laufe der nächsten Jahre durchgeführt werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege, daß der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag damals im Zusammenhang mit dem Finanzänderungsgesetz eingeführt wurde und daher seinen Bezug zu der Finanzmisere des Bundes im Herbst 1966 hatte.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß der Sprecher Ihrer Fraktion in der Debatte über die Regierungserklärung noch einmal ausdrücklich an diesen Zusammenhang erinnert und von dem sozialen Bezug gesprochen hat, den der Rentnerkrankenversicherungsbeitrag im Hinblick auf andere Belastungen aus der damaligen Zeit hatte.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine zweite Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Darf ich Sie, Herr Kollege Rohde, an den Schriftlichen Bericht des Abgeordneten Schoettle auf Drucksache V/2341 erinnern, in dem ausdrücklich gesagt wird, daß hinter dem Beschluß, einen Rentnerbeitrag zu erheben, zwei Motive stehen, nämlich erstens „die Entlastung des Bundeshaushalts" und zweitens „gleichgewichtig die notwendige Konsolidierung der Rentenversicherung" ?