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ID0601025600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg Faller 291 A Verzicht des Abg. Gscheidle auf die Mitgliedschaft im Bundestag 291 A Eintritt des Abg. Säckl in den Bundestag 291 A Erweiterung der Tagesordnung 291 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 291 C Fragestunde (Drucksache VI/49) Frage des Abg. Dr. Fuchs: Wehrdienst von Abiturienten bei Be- ginn des Studiums im Wintersemester Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 291 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Jung: Möglichkeit des Studiums ohne Be- schränkung durch den Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 292 B Jung (FDP) 292 C Borm (FDP) 292 C Frage der Abg. Frau Geisendörfer: Auszahlung der Beträge an die Empfangsberechtigten des Honnefer Modells Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 293 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 293 B Fragen des Abg. Dr. Riedl (München): Verlegung des Sitzes des Europäischen Patentamtes nach München 293 D Fragen des Abg. Burger: Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen bei Gewährung von Darlehen aus Bundesmitteln für Rehabilitationseinrichtungen Jahn, Bundesminister . . 294 A, 294 C Burger (CDU/CSU) 294 A Frage des Abg. Zebisch: Amnestiegesetzgebung für Demonstrationsvergehen 294 D Frage des Abg. Flämig: Unterbindung des Verkaufs von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 295 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 295 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 295 D Fragen der Abg. Frau Klee: Schaffung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 296 A, 296 B Frau Klee (CDU/CSU) 296 C Frage des Abg. Dr. Apel: Linksfahren auf den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 296 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 297 A Mertes (FDP) . . . . . . . 297 B Flämig (SPD) 297 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 297 C Frage des Herrn Abg. Dr. Apel: Bestimmungen über Wechseln der Fahrspur und Rechtsüberholen im Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung Leber, Bundesminister 297 D Frage des Abg. Josten: Zeitplan für den Bau neuer Rheinbrücken Leber, Bundesminister 298 A Josten (CDU/CSU) 298 B Frage des Abg. Weigl: Beginn des Baues der Autobahn Weiden—Hof Leber, Bundesminister 298 B Weigl (CDU/CSU) 298 C Frage des Abg. Fellermaier: Berücksichtigung der Erfordernisse des Verkehrs in der Ferienordnung 1970 Leber, Bundesminister 299 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 299 A von Hassel, Präsident . . . . . . 299 D Frage des Abg. Fellermaier: Erfahrungen mit dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen während der Hauptreisezeit Leber, Bundesminister . . . . . . 299 D Frage des Abg. Mertes: Unfallhilfe auf den Straßen und Autobahnen Leber, Bundesminister . . . . . . 300 A Frage des Abg. Mertes: Einheitliche Notrufnummer — Gebührenfreiheit für Notrufe — Notrufsäulen an Bundesstraßen Leber, Bundesminister 300 B Mertes (FDP) 300 C Fragen des Abg. Dr. Arnold: Einführung eines privaten Fernsehens Leber, Bundesminister . . 300 D, 301 B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . 301 A, 301 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Wohngeldzuschuß für Sozialhilfeempfänger Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 301 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 302 A Frage des Abg. Zebisch: Möglichkeiten der Bundesregierung zur Milderung der Wohnungsnot der Studenten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 302 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 302 C Frage der Abg. Frau Funcke: Ausgabe von Informationsmaterial des Bundespresseamtes an Mitglieder der Opposition . . . . . . . . . . . 302 D Fragen des Abg. Matthöfer: Beseitigung der rechtlichen Benachteiligung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten — Federführung innerhalb der Bundesregierung Dr. Ehmke, Bundesminister 303 A, 303 B Matthöfer (SPD) . . . . 303 B, 303 C Köppler (CDU/CSU) 303 D Borm (FDP) 303 D Frage des Abg. Ollesch: Geltendmachung der Rezeptgebühr beim Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 304 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Prozeßdauer bei Revisionen in der Finanzgerichtsbarkeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 304 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 304 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 304 D Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Zollfreie Einfuhr von Skiern aus 'Osterreich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 305 C Fragen des Abg. Wendt: Besteuerung von karitativen Zwecken dienenden Lotterien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 D Wendt (SPD) 306 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 III Frage des Abg. Krammig: Abbau von wettbewerbsverzerrend wirkenden Steuerarten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 306 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 306 C Frage des Abg. Krammig: Zusagen der Bundesländer hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbefreiung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 306 C Krammig (CDU/CSU) 306 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Atomwaffensperrvertrag (Drucksachen VI/ 1, VI/50) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 307 A Flämig (SPD) 311 A Dr. Rutschke (FDP) 314 B Scheel, Bundesminister . 317 C, 348 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 323 D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 326 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 331 A Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 331 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 335 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 338 A Brandt, Bundeskanzler 340 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 345 D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 350 D Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 353 B Jung (FDP) 355 D Wischnewski (SPD) 357 D Stücklen (CDU/CSU) 359 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Schmidt [Wuppertal], Rollmann, Orgaß, Dr. Probst, Müller [Berlin], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/2) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Probst u. Gen.) (Drucksache VI/3) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/13) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/14) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/15) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 361 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 362 B Schmidt (München) (SPD) . . . . 364 B Wurbs (FDP) 364 D Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 366 A, 379 A, 383 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 368 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 370 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 373 C Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 378 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin (SPD, FDP) (Drucksache VI/46) — Erste Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts im Land Berlin (Abg. Müller [Berlin], Benda, Dr. Gradl, Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/55) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 385 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 386 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/5) — Erste Beratung — 387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6) — Erste Beratung — 387 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/16) — Erste Beratung — 387 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksache VI/42) 387 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/10) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/9) — Erste Beratung — Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 387 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 388 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 390 A Genscher, Bundesminister . . . . 391 B Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 391 D Nächste Sitzung 392 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 393 A Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung . 393 B Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesmini- ster 393 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Verhandlungen über Grenzfragen im Osten 394 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Memmel betr. Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen 394 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Hilfe für die saarländische Wirtschaft . . . . . 395 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Aufwertung und stabilitätsgerechte Wirtschaftspolitik 395 B Anlage 8 Ubersicht zu der Mündlichen Frage des Abg. Jung betr. Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen 395 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Änderung der Ferienordnung für den Sommer 1970 396 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 291 10. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 393 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aachenbach 12.11. Amrehn * 16. 11. Dr. Dittrich ** 14. 11. Draeger 12. 11. Gottesleben 31. 12. Frau Dr. Henze 14. 11. Frau Herklotz * 17. 11. Frau Kalinke * 17. 11. Frau Krappe 14. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) 13. 11. Müller (Aachen-Land) ** 12. 11. Petersen * 17. 11. Dr. Rinderspacher * 14. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Strauß 6. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung Bundeskanzler Willy Brandt Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen Walter Scheel Bundesminister des Innern Hans-Dietrich Genscher Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn Bundesminister der Finanzen Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Alex Möller Bundesminister für Wirtschaft Prof. Dr. Karl Schiller Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Josef Ertl Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Käte Strobel Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Georg Leber Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen Dr. Lauritz Lauritzen Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Egon Franke Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Prof. Dr.-Ing. Hans Leussink Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Erhard Eppler Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Horst Ehmke Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesminister Es werden vertreten: durch: Der Bundeskanzler den BM des Auswärtigen Der BM des Auswärtigen den BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der BM des Innern den BM der Justiz Der BM der Justiz den BM des Innern Der BM der Finanzen den BM für Wirtschaft Der BM für Wirtschaft den BM der Finanzen Der BM für Ernährung, den BM für Wirtschaft Landwirtschaft und Forsten Der BM für Arbeit und den BM für Jugend, Sozialordnung Familie und Gesundheit Der BM der Verteidigung den BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Vertretung in der Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte Der BM für Jugend, Fa- milie und Gesundheit den BM für Arbeit und Sozialordnung Der BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den BM der Verteidigung Der BM für Städtebau und Wohnungswesen den BM für innerdeutsche Beziehungen 394 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Der BM für inner- den BM für Städtebau deutsche Beziehungen und Wohnungswesen Der BM für Bildung und den BM für besondere Wissenschaft Aufgaben Der BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit den BM des Auswärtigen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 12. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache VI/34 Fragen 12 und 13) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Verhandlungen über Grenzfragen im Osten nur durch eine gesamtdeutsche Regierung in Friedensverhandlungen geführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, da für sie das Recht auf Selbstbestimmung kein Verhandlungsgegenstand ist, dieses Recht auch für die Wiedervereinigung des dreigeteilten Deutschlands zu vertreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie nicht nur berechtigt, sondern im Interesse des Friedens in Europa auch verpflichtet ist, mit ihren östlichen Nachbarn über alle Probleme zu sprechen, die zur Normalisierung unseres Verhältnisses zu ihnen und zur Herstellung gut nachbarlicher Beziehungen gelöst werden müssen. 25 Jahre nach dem Unglück des letzten Krieges ist es an der Zeit, die Hindernisse wegzuräumen, die bisher einer deutsch-polnischen Verständigung im Wege gestanden haben. Wir sind .uns dabei bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht die volle Zuständigkeit in allen Deutschland als Ganzes und Berlin betreffenden Fragen besitzt. Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung bekräftigt, daß das Recht auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist und wie es von der gesamten Welt für sich in Anspruch genommen wird, auch für das deutsche Volk gilt. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nirgendwo in der Welt geleugnet, doch gibt es zahlreiche Fälle, in denen Völker oder Volksteile an der Ausübung dieses fundamentalen Rechts gehindert werden. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung, das die Bundesregierung nicht müde werden wird, für das ganze deutsche Volk zu fordern, kann aber keine geeignete Handhabe für die Regelung territorialer Fragen hergeleitet werden. Dennoch werden die Gespräche, die mit der polnischen Regierung in Kürze aufgenommen werden sollen, an der Grenzfrage nicht vorbeigehen können. Die Bundesregierung wird sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, die bereits die frühere Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 13. Dezember 1966 wie folgt ausgesprochen hat: „In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen." In ihrer Politik gegenüber ihren östlichen Nachbarn wird die Bundesregierung auch der polnischen Regierung den Abschluß eines Abkommens vorschlagen, durch das auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt beiderseitig Verzicht geleistet wird. Ein solches Abkommen, das die territoriale Integrität eines jeden Vertragspartners berücksichtigt, könnte zum Ansatzpunkt für weitere Gespräche werden. Was Einzelheiten dieser Gespräche angeht, so bitte ich Sie um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für vertretbar hält, ihren durch die Regierungserklärung eröffneten Verhandlungsspielraum durch öffentliche Erklärungen selbst einzuengen. Die Bundesregierung betont aber auch hier, daß sie die von seiten des Parlaments ausgehenden Anregungen vertrauensvoller Fühlungnahnahmen nutzen möchte. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Memmel (Drucksache VI/34 Fragen 30 und 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kontroverse um die Auslegung des Bundeswaffengesetzes durch eine Novellierung des § 36 zu beenden? Kennt die Bundesregierung die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969, wonach lediglich der Gesetzgeber zu verurteilen sei, weil er durch eine augenscheinlich in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedachte waffenrechtliche Verordnung diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat? Der Bundesregierung ist die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969 bekannt. Sie teilt die Auffassung, „daß ein scharfes Vorgehen gegen Revolverhelden für die Sicherheit der Allgemeinheit zwingend ist". Sie ist gemeinsam mit dem Bundestag und Bundesrat der Ansicht, daß die Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen auch nach dem Erlaß des Bundeswaffengesetzes strafbewehrt sind. Entsprechend dieser Rechtsauffassung hat das Landgericht München die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und betont, daß § 26 Reichswaffengesetz teilweise als Landesrecht fortgilt. In diesem Sinne hat auch das bayerische Oberste Landesgericht geurteilt. Im übrigen sehen die künftigen Landeswaffengesetze vor, daß der unbefugte Erwerb und das unbefugte Führen von Schußwaffen bestraft wird. Mit dem Erlaß dieser Gesetze ist in einigen Ländern bereits in Kürze zu rechnen; eine Initiative des Bundesgesetzgebers ist deshalb nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 395 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/34 Frage 35) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der besonderen Absatzsituation der saarländischen Wirtschaft auf den französischen Märkten, den saarländischen Unternehmungen im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen zusätzliche Erleichterungen und Hilfen zu gewähren und welche? Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, der saarländischen Wirtschaft im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen eine umfassende Hilfe zu gewähren. So sind in der Zweijahresperiode 1967/68 fast 500 Mio DM für das Saarland an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden. 1969/70 werden diese Bundesmittel, trotz Beendigung der Konjunkturprogramme und trotz geringerer Finanzhilfen für den Steinkohlenbergbau, nahezu die gleiche Größenordnung erreichen. Demgegenüber wurden 1965/66 nur 110 Mio DM für das Saarland aufgewendet. Die Bundesmittel für 1969/70 werden weitgehend im Rahmen des Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz zum Einsatz kommen. Dieses Programm sieht Hilfen für die Errichtung neuer Betriebe wie für die Erweiterung grundlegende Rationalisierung und Umstellung der altansässigen Unternehmen vor. In seinem Rahmen sollte auch versucht werden, diejenigen Schwierigkeiten zu beseitigen, von denen die Saarwirtschaft auf Grund der Änderung in den Wechseikursrelationen berührt werden könnte. Die Bundesregierung wird deshalb — im engen Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes — die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Dem Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete obliegt es, Anträge für eine steuerliche Investitionsförderung auf Grund des § 32 des Kohlegesundungsgesetzes zu prüfen. Für die saarländische Wirtschaft hat er inzwischen Förderungsbescheinigungen für Investitionen über einen Gesamtbetrag von 1,7 Mrd. DM erteilt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/34 Fragen 36 und 37): Welche Bereiche der deutschen Wirtschaft haben im Sinne der Rede des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Oktober 1969 gesagt: „Wären wir doch bloß rechtzeitig dem Schiller gefolgt, dann wäre die Sache billiger."? Hängt die zukünftige Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems nicht maßgeblich davon ab, daß einige andere wichtige Industrieländer eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik führen und eine Reform des Abkommens von Bretton Woods erfolgt? Alle Bereiche der deutschen Wirtschaft haben durch die Verzögerung der Aufwertung Nachteile erlitten. Eine Aufwertung im Frühjahr, ja noch im Sommer dieses Jahres, hätte die Preis- und Kostenstabilität gesichert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik wesentlich ist, wenn das derzeitige internationale Währungssystem reibungslos funktionieren soll. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bedarf es noch einer erheblichen Fortentwicklung des Gemeinschaftsgedankens, um das notwendige Maß an Harmonisierung einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik zu erreichen. Solange wir uns in der westlichen Welt nicht auf einem gemeinschaftlichen Stabilitätspfad bewegen, müßten zumindest die im Statut des Internatioalen Währungsfonds gegebenen Möglichkeiten rechtzeitig und entschlossen genutzt werden. Auch auf der Grundlage dieses Statuts ist nach Übereinstimmung vieler Politiker und Sachverständiger eine elastischere und weniger abrupte Anwendung des Wechselkursinstruments möglich. Anlage 8 Ubersicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/49 Frage 2) : Ubersicht über die Entwicklung der Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen der WS 1968/69 und 1969/70 für Studienanfänger 1) (Stand: 1. 10. 1969) Fächer Vorhandene Zulassungsbeschränkungen Fakultäten absolut WS WS 1968/69 1969/70 1 2 3 Medizin 23 21 23 Zahnmedizin 19 17 19 Tiermedizin 4 3 4 Pharmazie 17 16 17 2) Psychologie 25 12 14 Biologie 29 6 18 Mikrobiologie 9 1 1 Chemie 31 13 18 Biochemie 9 — 1 Lebensmittelchemie 10 — 3 Geographie 32 4 6 Geologie 28 5 3 Geophysik 14 i Mathematik 33 3 8 Mineralogie 28 2 3 Physik 31 8 12 Astronomie 12 — 1 Architektur 8 8 8 Bauing. 8 — 2 Elektrotechnik 10 5 6 Luftfahrttechnik 2 — 1 Vermessung 8 — 2 Jura 24 — 1 Betriebswirtschaft 27 2 4 Volkswirtschaft 28 2 4 Anglistik 27 2 4 Germanistik 28 3 3 396 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Fächer Vorhandene Fakultäten Zulassungsbeschränkungen absolut WS WS 1968/69 1969/ 70 1 2 I 3 Geschichte 27 2 2 Politologie 23 2 2 Publizistik 4 — 1 Romanistik 25 2 3 Slawistik 21 — 1 Soziologie 23 2 3 Theaterwissenschaft 4 — 1 Dolmetscher 3 1 1 1) ohne Konstanz und Ulm, die sich noch im Aufbau befinden 2) darunter zwei Hochschulen, deren Fächer zwar voll ausgelastet sind, die aber offiziell keine Zulassungsbeschränkung eingeführt haben Quelle: Ermittlungen der WRK Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/49 Frage 38) : Ist die Bundesregierung bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln? Die Bundesregierung ist bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln. Ich habe im Auftrag der Bundesregierung den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, in Abstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer den Ferienbeginn im Lande Nordrhein-Westfalen möglichst auf den 2. Juli 1970 festzusetzen. Die gleiche Bitte habe ich an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gerichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Dr. Kliesing, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wischnewski?


Rede von Dr. Georg Kliesing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nein, ich möchte im Augenblick keine Zwischenfragen beantworten,

(Zurufe von der SPD: Aha!)

da es sich hier um ein Anliegen handelt, das weniger den Koalitionspartner als den Herrn Bundesaußenminister persönlich angeht.

(Abg. Wischnewski: Aber man darf doch fragen, ob Sie die Regierungserklärung gelesen haben!)

In der Öffentlichkeit ist es in der letzten Zeit üblich geworden, die Forderung nach einer baldigen Unterschrift der Bundesrepublik unter den Atomsperrvertrag dadurch zu popularisieren und zu propagieren, daß man der Bevölkerung sagt, damit werde ein Klima des Vertrauens, eine Atmosphäre des Wohlwollens geschaffen, als ob die Unterschrift der Bundesregierung gewissermaßen das Tor zum goldenen Zeitalter der Abrüstung aufstieße. Daher haben wir in unserer Großen Anfrage den Zusammenhang zwischen dem Sperrvertrag und der Abrüstung, für die wir alle eintreten und von der so viel für die Sicherung des Friedens abhängt, zur Diskussion gestellt. Leider ist der schriftliche Diskussionsbeitrag, den die Bundesregierung in ihrer Artwort leistet, dürftig und enttäuschend. Er beschränkt sich nämlich im wesentlichen auf die Erinnerung an frühere Resolutionen und auf die Ankündigung einer weiteren, daran anknüpfenden Willenserklärung. Zu den eigentlichen Fragen, die der Vertrag und die deutsche Unterschrift im Hinblick auf die Abrüstung aufwerfen, sagt die schrift-
liche Antwort der Bundesregierung nichts. Die bisherige Debatte hat, was die Beiträge der Bundesregierung betrifft, an dieser Feststellung nicht viel geändert.
Die Fragen lauten: Bringt uns der Vertrag dem Ziel einer Abrüstung tatsächlich näher? Gehen die Atommächte in diesem Vertrag klare Verpflichtungen ein, den Rüstungswettlauf zu stoppen und die vorhandenen Vorräte an Massenvernichtungsmitteln zu verringern? Ist im Falle einer Nichtabrüstung der Vertrag — etwa nach fünf Jahren — praktisch revidierbar? Erhöht oder vermindert eine baldige Unterschrift der Bundesregierung unter diesen Vertrag ihre Möglichkeiten, auf eine rasche effektive Abrüstung hinzuwirken? — Das sind die eigentlichen Fragen, und weder die Bundesregierung noch das Parlament haben das Recht, ihnen aus dem Weg zu gehen und statt dessen eine Atmosphäre der Wunschträume und Illusionen aufzubauen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Präambel und Art. VI des Vertrages geben eine eindeutige Auskunft: Die Atommächte gehen keinerlei Verpflichtung zum Rüstungsstopp oder gar zur Abrüstung ein. Weder erfüllt der Vertrag die Forderung der für sein Zustandekommen grundlegenden Resolution der Vereinten Nationen vom 19. November 1965, der Vertrag müsse ein annehmbares Gleichgewicht gegenseitiger Verpflichtungen der Atommächte und der Nichtnuklearen sowie einen tatsächlichen Schritt zur Verwirklichung allgemeiner, insbesondere nuklearer Abrüstung enthalten, noch ist es den Nichtnuklearstaaten, wie Italien, Schweden, Rumänien, Indien oder Brasilien, und auch nicht den Bemühungen — diese seien hier anerkannt — der Bundesregierung auf der Genfer Abrüstungskonferenz gelungen, ihre Vorstellung ,durchzusetzen, im Vertragstext müsse der Verpflichtung der Nichtatomstaaten zu horizontaler Nichtverbreitung eine entsprechende Verpflichtung der Atommächte zu vertikaler Nichtverbreitung und Abrüstung gegenüberstehen.

(Abg. Bußmann: In Art. VI steht aber — —) — Ich komme noch darauf.

Mit Recht stellte der brasilianische Außenminister in der UNO fest, der Vertragsentwurf lasse jegliche reale und greifbare Verpflichtung der Kernwaffenstaaten auf weitere Schritte zur teilweisen oder vollständigen nuklearen Abrüstung vermissen. Das ist der Tatbestand, und daran ändert auch der Hinweis auf Art. VI nichts, in dem sich die Verhandlungsparteien lediglich zu — wie es dort heißt — ehrlich gemeinten Verhandlungen verpflichten, der also bezüglich der Abrüstung nur eine Absichtserklärung, eine Erklärung des guten Willens darstellt ohne irgendeine weiterreichende Verpflichtung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Außerdem bleibt gerade im Zusammenhang mit Art. VI festzustellen, daß jeder Verhandlungspartner bei den Verhandlungen auf Grund Art. VI in ,der Beurteilung der Frage, ob er solche Verhandlungen tatsächlich in redlicher Absicht führt, souverän ist.



Dr. Kliesing (Honnef)

Im übrigen gibt es kein Indiz dafür, daß ,die Kernwaffenmächte etwas anderes zum Maßstab ihrer Rüstungs- und Abrüstungspolitik machen als ihre eigenen Interessen, und zwar so, wie sie diese Interessen in den wechselnden weltpolitischen Konstellationen in souveräner Entscheidung selbst beurteilen. Wer z. B. die Vorbereitung der amerikanisch-sowjetischen Vorgespräche in Helsinki über eine Rüstungsbegrenzung lediglich auf dem Gebiet strategischer Raketen verfolgt hat, weiß doch, daß die eigentlichen Motive dieser Informationsgespräche — so sagt man amerikanischerseits neuerdings — handgreifliche Notwendigkeiten praktischer Vernunft und parallele Interessen der beiden Großmächte sind, nicht aber eine Rücksichtnahme auf das Sicherheitsbedürfnis ,der Nichtnuklearen.
Hier muß ich mich an Herrn Bußmann wenden. Herr Kollege Bußmann, Sie haben im Zusammenhang damit gesagt: Wir hoffen, daß es weitergeht. Es muß aber doch erst einmal anfangen, und ein Hinweis auf Helsinki hilft doch gar nicht. Es ist mir unverständlich, wie Sie die bevorstehenden Informationsgespräche als eine „Vorleistung" betrachten können. Das stellt die Dinge nun wirklich auf den Kopf. Im Zusammenhang mit dem Atomsperrvertrag sind wir doch diejenigen, und zwar alle Nichtnuklearstaaten, von denen eine Vorleistung gefordert wird, und nicht die Atommächte, die ja ausdrücklich von jeglicher Vorleistung ausgenommen werden. Dafür stellen Informationsgespräche in Helsinki wohl keinen Ersatz dar.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Gelegentlich hört man nun, man könne Hoffnung auf eine Konferenz setzen, die laut Vertrag fünf Jahre nach Inkrafttreten zusammentreten soll. Meine Damen und Herren, wenn man bis dahin nicht zu einer wirklichen Abrüstung gekommen ist, wird auch diese Konferenz nichts anderes tun als alle vorhergehenden Konferenzen, nämlich Resolutionen verabschieden, so wie es beispielsweise die Genfer Abrüstungskonferenz ohne bisher sichtbaren Erfolg getan hat.
Was schließlich die Möglichkeit einer Vertragsänderung angeht, so wissen wir alle, daß nach Art. VIII jede Atommacht ein Vetorecht dagegen hat. Das heißt mit anderen Worten, wer bis dahin die Abrüstung verhindert hat, wird es mittels dieses Vetorechts auch dann tun. Die Formulierung des Art. VI zeigt eindeutig, daß sich die Kernwaffenmächte in der Abrüstungsfrage die Hände nicht haben binden lassen, und man kann ihnen noch nicht einmal einen Vorwurf machen, sie hätten diese ihre Absicht verheimlicht.
Unsere Forderung nach Abrüstung muß in einem vernünftigen Verhältnis zu unserem Sicherheitsbedürfnis stehen, weil unsere eigene Sicherheit abhängt von der glaubhaften Bündnisverpflichtung einer der beiden großen Kernwaffenmächte, nämlich der Vereinigten Staaten. Diese Frage ist in anderem Zusammenhang zu debattieren; hier genügt die nüchterne Feststellung, daß dieser Vertrag nach seinem Text und nach seinen Anlagen die Chancen einer nuklearen Abrüstung nicht erhöht. Dafür gibt es kein Indiz.
Vor den Genfer Verhandlungen über den Vertragstext, nämlich im Jahre 1966, äußerte sich in diesem Zusammenhang einer der engagiertesten Vertreter dieses Vertrages, der damalige Abrüstungsbeauftragte und heutige Europaminister der britischen Regierung, Lord Chalfont, auf einem Symposium in Kanada wie folgt:
Es wäre gewiß töricht, von seiten der Nuklearmächte glauben zu wollen, die anderen Länder würden sich zu einem Verzicht bereit erklären, wenn nicht ein Anfang mit der atomaren Abrüstung gemacht würde.
Und an einer anderen Stelle fuhr er fort:
Tatsächlich müßte ein solcher Vertrag nicht nur das Einfrieren der Nukleararsenale, sondern eine effektive Verringerung der Rüstungen mit sich bringen.
Und in einer Schlußbetrachtung kam er zu der Feststellung:
eine eingehende Analyse der Probleme einer vertraglich vereinbarten Atomwaffensperre wird die Tatsache zu berücksichtigen haben, daß ein derartiger Vertrag nicht isoliert gesehen werden kann, sondern im Gesamtrahmen von miteinander verzahnten Maßnahmen der Rüstungskontrolle und Abrüstung steht.
So hörte man es 1966. Eine Analyse des Vertragstextes vermittelt uns heute die traurige Erkenntnis,
daß von all dem praktisch nichts übriggeblieben ist.
Herr Bundeskanlzer, Sie haben nun im SPD-Pressedienst vom 31. Januar dieses Jahres geschrieben — und haben damit eine Formulierung des Kollegen Eppler aus dem vorigen Jahr aufgegriffen —:
Der Vertrag — unvollkommen, wie er sein mag — ist heute der praktische Hebel für das Bemühen um nukleare Abrüstung geworden.
Der Herr Bundesaußenminister hat heute morgen diese Ihre damalige Formulierung wörtlich übernommen, interessanterweise lediglich unter Weglassung der Parenthese: „unvollkommen, wie er" — der Vertrag— „sein mag". Ich muß feststellen, daß ich in dieser Frage völlig entgegengesetzter Auffassung bin. Ich meine vielmehr, daß die Bundesregierung bis zur Unterzeichnung des Atomsperrvertrages gerade mit ihrer in Aussicht gestellten Unterschrift vielleicht letztmalig über eine politisch wirksame Möglichkeit verfügt, von ihren nuklearen Partnern eine Gegenleistung konkreter Abrüstungsverpflichtung zu fordern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung hat also, Herr Bundeskanzler — um bei Ihrem Vergleich zu bleiben —, bis zur Unterschrift einen Hebel in der Hand und würde mit einer voreiligen Unterschrift diesen Hebel, der zu einer nuklearen Abrüstung angesetzt werden könnte, ohne Gegenleistung verschenken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Es ist einfach nicht ersichtlich, womit wir die
Nuklearmächte, insbesondere die Sowjetunion, un-



Dr. Kliesing (Honnef)

sererseits zu einer späteren Abrüstungsverpflichtung bewegen könnten, wenn wir uns einmal in die politische und rechtliche Bindung dieses Vertrages begeben haben.
Es ist erstaunlich, wie wenig sich manche Vorkämpfer von Frieden und Abrüstung in der Diskussion über diesen Vertrag zum Anwalt der Nichtnuklearen gemacht haben und wie wenig sie sich gegenüber den Supermächten als berufene Vorkämpfer des Junktims von Nichtverbreitung und Abrüstung erwiesen haben. Denn in Wirklichkeit erhöht der Atomsperrvertrag nicht die Chancen der Abrüstung, sondern er mindert sie, wenn wir mit unserer Unterschrift das einzige Mittel, das wir haben, um die nukleare Abrüstung in Gang zu bringen, aus der Hand geben.
Nun gibt es Leute, die die Illusion propagieren, wenn wir den Vertrag einmal ohne Gegenleistung unterzeichnet hätten, würde das „Klima des Vertrauens" als Vorstufe der Abrüstung entstehen. Es gibt kein Indiz dafür, daß solch ein Optimismus berechtigt ist. Erinnern wir uns: Die Tinte der deutschen Unterschrift unter dem Teststopp-Vertrag war noch nicht trocken, als der sowjetische Außenminister bei der UNO eine unerhört aggressive Rede gegen die Bundesrepublik hielt und damit eine jahrelange weltweite und geradezu ungeheuerliche Diffamierungskampagne gegen die Bundesrepublik forcierte.
Und wie war es im vorigen Jahr? Am 1. Juli 1968 legte u. a. die Sowjetunion diesen Vertragstext vor. Wie lange dauerte es denn, bis sie das, was in der Präambel als Absichtserklärung steht, schon dreimal gröblich verletzt hatte, nämlich durch den Einmarsch in die Tschechoslowakei, durch die Interventionsbehauptung gegenüber der Bundesrepublik und durch die Breschnew-Doktrin?!
Wer die Abrüstung also tatsächlich fördern will und die Dinge nüchtern sieht, muß davon ausgehen, daß man nichts erhält, wenn man alles, was man hat, vorher ohne Gegenleistung verschenkt. Abrüstung setzt nämlich zweierlei voraus: erstens die erkennbare Bereitschaft zum Verzicht auf imperialistisches Machtstreben und zweitens eine positive Einstellung zur Forderung nach gegenseitiger Kontrolle von Abrüstungsmaßnahmen. Beide Voraussetzungen fehlen in der sowjetischen Politik völlig, und es gibt kein Anzeichen dafür, daß sich durch eine baldige deutsche Unterschrift grundsätzlich etwas daran ändern würde.
Es werden sicherlich andere Motive als das der Abrüstung für die Entscheidung der Bundesregierung maßgeblich sein. Worum es mir hier geht, ist, zu verhindern, daß man dem deutschen Volke, das die Abrüstung mit Recht so sehnlich und ehrlich wünscht, den Vertrag dadurch schmackhaft machen will, daß man ihm vormacht, eine baldige deutsche Unterschrift werde uns dem goldenen Zeitalter der Abrüstung näherbringen.
Herr Bundeskanzler, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung gesagt: Wir werden dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun. Ich nehme Sie hier beim Wort. Sagen Sie bitte dem deutschen
Volk, wenn Sie ihm die Unterschrift der Regierung I erklären wollen, hinsichtlich des Abrüstungsvertrages, des Atomsperrvertrages keine Allgemeinheiten. Sprechen Sie bitte nicht von unbeweisbaren klimatischen und atmosphärischen Zukunftserwartungen, sondern bleiben Sie bei der konkreten Wahrheit dessen, was der Text des Vertrages sagt,

(Abg. Dr. Apel: Das ist ja toll! — Weitere Zurufe von der SPD)

damit Sie in unserem Volke keine falschen Hoffnungen erwecken und damit nicht der Illusion, daß eine Abrüstung komme, die grausame Enttäuschung eines unvermindert fortgesetzten Rüstungswettlaufs folgt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.