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    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg Faller 291 A Verzicht des Abg. Gscheidle auf die Mitgliedschaft im Bundestag 291 A Eintritt des Abg. Säckl in den Bundestag 291 A Erweiterung der Tagesordnung 291 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 291 C Fragestunde (Drucksache VI/49) Frage des Abg. Dr. Fuchs: Wehrdienst von Abiturienten bei Be- ginn des Studiums im Wintersemester Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 291 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Jung: Möglichkeit des Studiums ohne Be- schränkung durch den Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 292 B Jung (FDP) 292 C Borm (FDP) 292 C Frage der Abg. Frau Geisendörfer: Auszahlung der Beträge an die Empfangsberechtigten des Honnefer Modells Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 293 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 293 B Fragen des Abg. Dr. Riedl (München): Verlegung des Sitzes des Europäischen Patentamtes nach München 293 D Fragen des Abg. Burger: Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen bei Gewährung von Darlehen aus Bundesmitteln für Rehabilitationseinrichtungen Jahn, Bundesminister . . 294 A, 294 C Burger (CDU/CSU) 294 A Frage des Abg. Zebisch: Amnestiegesetzgebung für Demonstrationsvergehen 294 D Frage des Abg. Flämig: Unterbindung des Verkaufs von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 295 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 295 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 295 D Fragen der Abg. Frau Klee: Schaffung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 296 A, 296 B Frau Klee (CDU/CSU) 296 C Frage des Abg. Dr. Apel: Linksfahren auf den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 296 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 297 A Mertes (FDP) . . . . . . . 297 B Flämig (SPD) 297 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 297 C Frage des Herrn Abg. Dr. Apel: Bestimmungen über Wechseln der Fahrspur und Rechtsüberholen im Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung Leber, Bundesminister 297 D Frage des Abg. Josten: Zeitplan für den Bau neuer Rheinbrücken Leber, Bundesminister 298 A Josten (CDU/CSU) 298 B Frage des Abg. Weigl: Beginn des Baues der Autobahn Weiden—Hof Leber, Bundesminister 298 B Weigl (CDU/CSU) 298 C Frage des Abg. Fellermaier: Berücksichtigung der Erfordernisse des Verkehrs in der Ferienordnung 1970 Leber, Bundesminister 299 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 299 A von Hassel, Präsident . . . . . . 299 D Frage des Abg. Fellermaier: Erfahrungen mit dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen während der Hauptreisezeit Leber, Bundesminister . . . . . . 299 D Frage des Abg. Mertes: Unfallhilfe auf den Straßen und Autobahnen Leber, Bundesminister . . . . . . 300 A Frage des Abg. Mertes: Einheitliche Notrufnummer — Gebührenfreiheit für Notrufe — Notrufsäulen an Bundesstraßen Leber, Bundesminister 300 B Mertes (FDP) 300 C Fragen des Abg. Dr. Arnold: Einführung eines privaten Fernsehens Leber, Bundesminister . . 300 D, 301 B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . 301 A, 301 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Wohngeldzuschuß für Sozialhilfeempfänger Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 301 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 302 A Frage des Abg. Zebisch: Möglichkeiten der Bundesregierung zur Milderung der Wohnungsnot der Studenten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 302 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 302 C Frage der Abg. Frau Funcke: Ausgabe von Informationsmaterial des Bundespresseamtes an Mitglieder der Opposition . . . . . . . . . . . 302 D Fragen des Abg. Matthöfer: Beseitigung der rechtlichen Benachteiligung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten — Federführung innerhalb der Bundesregierung Dr. Ehmke, Bundesminister 303 A, 303 B Matthöfer (SPD) . . . . 303 B, 303 C Köppler (CDU/CSU) 303 D Borm (FDP) 303 D Frage des Abg. Ollesch: Geltendmachung der Rezeptgebühr beim Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 304 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Prozeßdauer bei Revisionen in der Finanzgerichtsbarkeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 304 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 304 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 304 D Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Zollfreie Einfuhr von Skiern aus 'Osterreich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 305 C Fragen des Abg. Wendt: Besteuerung von karitativen Zwecken dienenden Lotterien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 D Wendt (SPD) 306 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 III Frage des Abg. Krammig: Abbau von wettbewerbsverzerrend wirkenden Steuerarten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 306 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 306 C Frage des Abg. Krammig: Zusagen der Bundesländer hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbefreiung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 306 C Krammig (CDU/CSU) 306 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Atomwaffensperrvertrag (Drucksachen VI/ 1, VI/50) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 307 A Flämig (SPD) 311 A Dr. Rutschke (FDP) 314 B Scheel, Bundesminister . 317 C, 348 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 323 D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 326 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 331 A Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 331 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 335 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 338 A Brandt, Bundeskanzler 340 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 345 D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 350 D Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 353 B Jung (FDP) 355 D Wischnewski (SPD) 357 D Stücklen (CDU/CSU) 359 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Schmidt [Wuppertal], Rollmann, Orgaß, Dr. Probst, Müller [Berlin], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/2) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Probst u. Gen.) (Drucksache VI/3) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/13) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/14) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/15) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 361 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 362 B Schmidt (München) (SPD) . . . . 364 B Wurbs (FDP) 364 D Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 366 A, 379 A, 383 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 368 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 370 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 373 C Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 378 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin (SPD, FDP) (Drucksache VI/46) — Erste Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts im Land Berlin (Abg. Müller [Berlin], Benda, Dr. Gradl, Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/55) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 385 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 386 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/5) — Erste Beratung — 387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6) — Erste Beratung — 387 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/16) — Erste Beratung — 387 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksache VI/42) 387 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/10) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/9) — Erste Beratung — Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 387 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 388 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 390 A Genscher, Bundesminister . . . . 391 B Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 391 D Nächste Sitzung 392 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 393 A Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung . 393 B Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesmini- ster 393 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Verhandlungen über Grenzfragen im Osten 394 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Memmel betr. Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen 394 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Hilfe für die saarländische Wirtschaft . . . . . 395 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Aufwertung und stabilitätsgerechte Wirtschaftspolitik 395 B Anlage 8 Ubersicht zu der Mündlichen Frage des Abg. Jung betr. Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen 395 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Änderung der Ferienordnung für den Sommer 1970 396 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 291 10. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 393 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aachenbach 12.11. Amrehn * 16. 11. Dr. Dittrich ** 14. 11. Draeger 12. 11. Gottesleben 31. 12. Frau Dr. Henze 14. 11. Frau Herklotz * 17. 11. Frau Kalinke * 17. 11. Frau Krappe 14. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) 13. 11. Müller (Aachen-Land) ** 12. 11. Petersen * 17. 11. Dr. Rinderspacher * 14. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Strauß 6. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung Bundeskanzler Willy Brandt Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen Walter Scheel Bundesminister des Innern Hans-Dietrich Genscher Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn Bundesminister der Finanzen Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Alex Möller Bundesminister für Wirtschaft Prof. Dr. Karl Schiller Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Josef Ertl Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Käte Strobel Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Georg Leber Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen Dr. Lauritz Lauritzen Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Egon Franke Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Prof. Dr.-Ing. Hans Leussink Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Erhard Eppler Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Horst Ehmke Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesminister Es werden vertreten: durch: Der Bundeskanzler den BM des Auswärtigen Der BM des Auswärtigen den BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der BM des Innern den BM der Justiz Der BM der Justiz den BM des Innern Der BM der Finanzen den BM für Wirtschaft Der BM für Wirtschaft den BM der Finanzen Der BM für Ernährung, den BM für Wirtschaft Landwirtschaft und Forsten Der BM für Arbeit und den BM für Jugend, Sozialordnung Familie und Gesundheit Der BM der Verteidigung den BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Vertretung in der Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte Der BM für Jugend, Fa- milie und Gesundheit den BM für Arbeit und Sozialordnung Der BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den BM der Verteidigung Der BM für Städtebau und Wohnungswesen den BM für innerdeutsche Beziehungen 394 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Der BM für inner- den BM für Städtebau deutsche Beziehungen und Wohnungswesen Der BM für Bildung und den BM für besondere Wissenschaft Aufgaben Der BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit den BM des Auswärtigen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 12. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache VI/34 Fragen 12 und 13) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Verhandlungen über Grenzfragen im Osten nur durch eine gesamtdeutsche Regierung in Friedensverhandlungen geführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, da für sie das Recht auf Selbstbestimmung kein Verhandlungsgegenstand ist, dieses Recht auch für die Wiedervereinigung des dreigeteilten Deutschlands zu vertreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie nicht nur berechtigt, sondern im Interesse des Friedens in Europa auch verpflichtet ist, mit ihren östlichen Nachbarn über alle Probleme zu sprechen, die zur Normalisierung unseres Verhältnisses zu ihnen und zur Herstellung gut nachbarlicher Beziehungen gelöst werden müssen. 25 Jahre nach dem Unglück des letzten Krieges ist es an der Zeit, die Hindernisse wegzuräumen, die bisher einer deutsch-polnischen Verständigung im Wege gestanden haben. Wir sind .uns dabei bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht die volle Zuständigkeit in allen Deutschland als Ganzes und Berlin betreffenden Fragen besitzt. Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung bekräftigt, daß das Recht auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist und wie es von der gesamten Welt für sich in Anspruch genommen wird, auch für das deutsche Volk gilt. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nirgendwo in der Welt geleugnet, doch gibt es zahlreiche Fälle, in denen Völker oder Volksteile an der Ausübung dieses fundamentalen Rechts gehindert werden. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung, das die Bundesregierung nicht müde werden wird, für das ganze deutsche Volk zu fordern, kann aber keine geeignete Handhabe für die Regelung territorialer Fragen hergeleitet werden. Dennoch werden die Gespräche, die mit der polnischen Regierung in Kürze aufgenommen werden sollen, an der Grenzfrage nicht vorbeigehen können. Die Bundesregierung wird sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, die bereits die frühere Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 13. Dezember 1966 wie folgt ausgesprochen hat: „In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen." In ihrer Politik gegenüber ihren östlichen Nachbarn wird die Bundesregierung auch der polnischen Regierung den Abschluß eines Abkommens vorschlagen, durch das auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt beiderseitig Verzicht geleistet wird. Ein solches Abkommen, das die territoriale Integrität eines jeden Vertragspartners berücksichtigt, könnte zum Ansatzpunkt für weitere Gespräche werden. Was Einzelheiten dieser Gespräche angeht, so bitte ich Sie um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für vertretbar hält, ihren durch die Regierungserklärung eröffneten Verhandlungsspielraum durch öffentliche Erklärungen selbst einzuengen. Die Bundesregierung betont aber auch hier, daß sie die von seiten des Parlaments ausgehenden Anregungen vertrauensvoller Fühlungnahnahmen nutzen möchte. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Memmel (Drucksache VI/34 Fragen 30 und 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kontroverse um die Auslegung des Bundeswaffengesetzes durch eine Novellierung des § 36 zu beenden? Kennt die Bundesregierung die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969, wonach lediglich der Gesetzgeber zu verurteilen sei, weil er durch eine augenscheinlich in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedachte waffenrechtliche Verordnung diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat? Der Bundesregierung ist die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969 bekannt. Sie teilt die Auffassung, „daß ein scharfes Vorgehen gegen Revolverhelden für die Sicherheit der Allgemeinheit zwingend ist". Sie ist gemeinsam mit dem Bundestag und Bundesrat der Ansicht, daß die Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen auch nach dem Erlaß des Bundeswaffengesetzes strafbewehrt sind. Entsprechend dieser Rechtsauffassung hat das Landgericht München die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und betont, daß § 26 Reichswaffengesetz teilweise als Landesrecht fortgilt. In diesem Sinne hat auch das bayerische Oberste Landesgericht geurteilt. Im übrigen sehen die künftigen Landeswaffengesetze vor, daß der unbefugte Erwerb und das unbefugte Führen von Schußwaffen bestraft wird. Mit dem Erlaß dieser Gesetze ist in einigen Ländern bereits in Kürze zu rechnen; eine Initiative des Bundesgesetzgebers ist deshalb nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 395 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/34 Frage 35) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der besonderen Absatzsituation der saarländischen Wirtschaft auf den französischen Märkten, den saarländischen Unternehmungen im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen zusätzliche Erleichterungen und Hilfen zu gewähren und welche? Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, der saarländischen Wirtschaft im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen eine umfassende Hilfe zu gewähren. So sind in der Zweijahresperiode 1967/68 fast 500 Mio DM für das Saarland an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden. 1969/70 werden diese Bundesmittel, trotz Beendigung der Konjunkturprogramme und trotz geringerer Finanzhilfen für den Steinkohlenbergbau, nahezu die gleiche Größenordnung erreichen. Demgegenüber wurden 1965/66 nur 110 Mio DM für das Saarland aufgewendet. Die Bundesmittel für 1969/70 werden weitgehend im Rahmen des Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz zum Einsatz kommen. Dieses Programm sieht Hilfen für die Errichtung neuer Betriebe wie für die Erweiterung grundlegende Rationalisierung und Umstellung der altansässigen Unternehmen vor. In seinem Rahmen sollte auch versucht werden, diejenigen Schwierigkeiten zu beseitigen, von denen die Saarwirtschaft auf Grund der Änderung in den Wechseikursrelationen berührt werden könnte. Die Bundesregierung wird deshalb — im engen Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes — die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Dem Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete obliegt es, Anträge für eine steuerliche Investitionsförderung auf Grund des § 32 des Kohlegesundungsgesetzes zu prüfen. Für die saarländische Wirtschaft hat er inzwischen Förderungsbescheinigungen für Investitionen über einen Gesamtbetrag von 1,7 Mrd. DM erteilt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/34 Fragen 36 und 37): Welche Bereiche der deutschen Wirtschaft haben im Sinne der Rede des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Oktober 1969 gesagt: „Wären wir doch bloß rechtzeitig dem Schiller gefolgt, dann wäre die Sache billiger."? Hängt die zukünftige Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems nicht maßgeblich davon ab, daß einige andere wichtige Industrieländer eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik führen und eine Reform des Abkommens von Bretton Woods erfolgt? Alle Bereiche der deutschen Wirtschaft haben durch die Verzögerung der Aufwertung Nachteile erlitten. Eine Aufwertung im Frühjahr, ja noch im Sommer dieses Jahres, hätte die Preis- und Kostenstabilität gesichert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik wesentlich ist, wenn das derzeitige internationale Währungssystem reibungslos funktionieren soll. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bedarf es noch einer erheblichen Fortentwicklung des Gemeinschaftsgedankens, um das notwendige Maß an Harmonisierung einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik zu erreichen. Solange wir uns in der westlichen Welt nicht auf einem gemeinschaftlichen Stabilitätspfad bewegen, müßten zumindest die im Statut des Internatioalen Währungsfonds gegebenen Möglichkeiten rechtzeitig und entschlossen genutzt werden. Auch auf der Grundlage dieses Statuts ist nach Übereinstimmung vieler Politiker und Sachverständiger eine elastischere und weniger abrupte Anwendung des Wechselkursinstruments möglich. Anlage 8 Ubersicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/49 Frage 2) : Ubersicht über die Entwicklung der Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen der WS 1968/69 und 1969/70 für Studienanfänger 1) (Stand: 1. 10. 1969) Fächer Vorhandene Zulassungsbeschränkungen Fakultäten absolut WS WS 1968/69 1969/70 1 2 3 Medizin 23 21 23 Zahnmedizin 19 17 19 Tiermedizin 4 3 4 Pharmazie 17 16 17 2) Psychologie 25 12 14 Biologie 29 6 18 Mikrobiologie 9 1 1 Chemie 31 13 18 Biochemie 9 — 1 Lebensmittelchemie 10 — 3 Geographie 32 4 6 Geologie 28 5 3 Geophysik 14 i Mathematik 33 3 8 Mineralogie 28 2 3 Physik 31 8 12 Astronomie 12 — 1 Architektur 8 8 8 Bauing. 8 — 2 Elektrotechnik 10 5 6 Luftfahrttechnik 2 — 1 Vermessung 8 — 2 Jura 24 — 1 Betriebswirtschaft 27 2 4 Volkswirtschaft 28 2 4 Anglistik 27 2 4 Germanistik 28 3 3 396 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Fächer Vorhandene Fakultäten Zulassungsbeschränkungen absolut WS WS 1968/69 1969/ 70 1 2 I 3 Geschichte 27 2 2 Politologie 23 2 2 Publizistik 4 — 1 Romanistik 25 2 3 Slawistik 21 — 1 Soziologie 23 2 3 Theaterwissenschaft 4 — 1 Dolmetscher 3 1 1 1) ohne Konstanz und Ulm, die sich noch im Aufbau befinden 2) darunter zwei Hochschulen, deren Fächer zwar voll ausgelastet sind, die aber offiziell keine Zulassungsbeschränkung eingeführt haben Quelle: Ermittlungen der WRK Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/49 Frage 38) : Ist die Bundesregierung bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln? Die Bundesregierung ist bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln. Ich habe im Auftrag der Bundesregierung den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, in Abstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer den Ferienbeginn im Lande Nordrhein-Westfalen möglichst auf den 2. Juli 1970 festzusetzen. Die gleiche Bitte habe ich an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gerichtet.
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    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, ich antworte Ihnen darauf: die Interessen der Bundesrepublik als Ganzes, wie wir sie sehen, scheinen mir noch einen Vorrang vor dieser Frage zu verdienen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Keine Zwischenfrage mehr! Sie haben zwei Stunden geredet!)

    Beabsichtigt die Bundesregierung — so stelle ich die Frage —, die Sowjetunion über den Gehalt dieser Interpretation zu konsultieren? Ich gebe Ihnen zu, daß die Frage zwei Seiten hat, die ernsthafte Beachtung verdienen. Nur muß uns die Bundesregierung sagen, was sie aus ihrer Verantwortung heraus tut, wenn die Ratifikation nicht gleichzeitig erfolgt oder wenn die Sowjetunion später Einwände erhebt.
    Dieses Interpretationsproblem erfährt eine weitere Komplizierung. In den klassischen Interpretationen 2 bis 6 steckt die Definition eines Begriffes, bei dem zwischen den USA und der Sowjetunion ein potentieller Dissens besteht und über den, auch auf Wunsch der Bundesrepublik, nur in vertraulichen Ausschüssen beraten werden sollte. Damit wird das Kernproblem des Vertrages berührt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es geht um die Definition des Begriffs der Verbreitung. Die Einigung zwischen den USA und der Sowjetunion über den geänderten Text war nur möglich, weil dieser politische Dissens stillschweigend in Kauf genommen wurde. Die Ersetzung des amerikanischen Entwurfs vom August 1965 und März 1966 durch den Vertragstext vom Herbst 1966 war ohnehin schon gravierend genug, weil man das Prinzip der Beschränkung des Verbots der Proliferation auf nationale Verfügungsrechte aufgegeben hat. Das ist an sich schon ein ernstes Problem. Zwar haben die USA ihren NATO-Partnern zum Begriff „Verfügungsgewalt" Interpretationen vorgelegt, diese aber nicht in der Ratifikationsdebatte des Senats offengelegt. Sie sind also nicht Teil der sogenannten „legislative history of the treaty" geworden.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Der Dissens in einer Kernrfage eines Vertrages, der praktisch auf unbegrenzte Zeit geschlossen ist, wird so zu einer seiner Grundlagen. Über diesen Dissens können selbst die Interpretationen 2 bis 6 gefährdet werden. Wenn ein Land Verträge gewissenhaft erfüllen muß, dann die Bundesrepublik. Wir haben ein vitales Interesse daran, uns mit der Sowjetunion über die großen Fragen der deutschen Politik zu verständigen.

    (Abg. Schwabe: In welcher Form?)

    Darum ist es wichtig, Verträge mit gerade dieser Macht nur dann zu unterzeichnen, wenn sie präzise formuliert sind und einverständlich ausgelegt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das mögliche Opfer eines Dissenses wären weniger die mächtigen Vereinigten Staaten als die verwundbare Bundesrepublik. Es bedarf daher einer sehr sorgfältigen Abwägung, welches der entstehenden Risiken um des Friedens willen das größere ist. Wir erwarten von der Bundesregierung eine erschöpfende Aufklärung über diesen Punkt in einer geschlossenen Arbeitssitzung des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses.
    Jeder in diesem Hause wird sich darüber klar sein, daß weder die Bundesrepublik noch unsere europäischen Partner bereit wären, den NV-Vertrag zu unterschreiben, wenn die NATO nicht bestünde, die uns den Schutz der amerikanischen Weltmacht bietet. Der NATO-Vertrag ist, wie Sie wissen, seit 1969 kündbar, der NV-Vertrag durch einfache Mehrheit über die 25jährige Laufdauer hinaus praktisch auf unbegrenzte Zeit verlängerbar. Das einzige Element der Sicherheit, das wir hier vor uns sehen, ist die Rede des amerikanischen Außenministers vom 2. Oktober 1968 vor der UNO. Dabei ist von einer feierlichen Verteidigungsverpflichtung der USA in Europa die Rede, die insbesondere die Sicherheit der Bundesrepublik und West-Berlins einschließt, bis „der Moment kommt, wenn die deutsche Nation in Frieden und Freiheit in einem gesicherten Europa wiedervereinigt werden kann".

    (Sehr gut! bei der CDU CSU.)

    Das hat der neue amerikanische Außenminister am 15. Februar in einer allgemein gehaltenen Erklärung bestätigt, in der er sich alle Äußerungen der vorherigen Verwaltung zu eigen gemacht hat. Die Bundesregierung bietet uns dafür ein Rücktrittsrecht.



    Dr. Dr. h. c. Birrenbach
    Was nützt der Bundesrepublik aber schon ein Rücktrittsrecht bei Wegfall des NATO-Vertrages? Kann es sich die Bundesrepublik überhaupt leisten — wie Sie in Ihrer schriftlichen Äußerung erklären —, in einer gefährlichen Konstellation von diesem Vertrage zurückzutreten?

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Wohin soll sich die Bundesrepublik eigentlich zurückziehen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In eine nationale Option wohl nicht; das wissen wir alle, das ist undenkbar, und das wünschen wir alle nicht.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die einzige Möglichkeit, die dann bleibt, ist eine gemeinsame Lösung europäischer Natur. Es gibt keine andere. Die zeitliche Diskrepanz in der Laufdauer ist so gravierend, daß es sich die Bundesrepublik einfach nicht leisten kann, den ernsthaften Versuch zu unterlassen, eine der Rusk-Rede äquivalente Erklärung der neuen Regierung der Vereinigten Staaten anzustreben.

    (Beifall bei der CDU, CSU.)

    Jede Schwächung der NATO oder nur der Glaubwürdigkeit der Garantie der USA und jeder Fortschritt der europäischen Einigung werfen früher oder später das Problem der europäischen Option auf.
    Die Bundesregierung gibt zu, daß die Interpretation Nr. 6 über den Wortlaut des Vertrages hinausgeht. Der ursprüngliche amerikanische Entwurf vom August 1965 war ungleich günstiger als der heutige Vertragstext. Die amerikanische Interpretation erschwert die Situation insofern, als sie die Übertragung aller Funktionen der Außen- und Verteidigungspolitik auf den neuen Bundesstaat fordert. Das ist gewiß politisch unrealistisch; insofern stimme ich mit dem Bundesaußenminister überein. Aber auch hier spielt der Dissens, von dem ich eben gesprochen habe, eine sehr gravierende Rolle.
    Die Bundesregierung erklärt nun, die Interpretation entspreche der heutigen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung. Aber wie sieht denn die Konstellation der Mächte in der Welt in zwei oder drei Jahrzehnten aus, — bei einem Vertrag, der auf Jahrzehnte abgeschlossen ist? Wo steht dann Europa? Wo stehen dann die Vereinigten Staaten? Wissen Sie das, meine Damen und Herren von der Bundesregierung?

    (Unruhe bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Birrenbach, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe nur eine kurze Redezeit; ich kann nicht alle Zwischenfragen gestatten.
    Wenn der Bundesaußenminister auf die Zurückhaltung der anderen EWG-Partner Bezug nimmt, so antworte ich ihm folgendes. Auch Italien — ein Staat
    vergleichbarer Größe hat einen Vorbehalt bei
    Unterzeichnung des Vertrages eingelegt.

    (Zwischenruf von der SPD.)

    Die kleineren EWG-Staaten sind mit der Bundesrepublik nicht vergleichbar. Sie sind weder Gegenstand der Anfeindungen durch eine Nuklear-Weltmacht, noch würde ihnen der Rücktritt ernstlich verwehrt werden. Die beiden der Bundesrepublik vergleichbaren Staaten in Europa sind aber Kernwaffenmächte. Ob diese beiden Mächte aber das Rennen um die vertikale Proliferation allein mit den beiden Supermächten auf die Dauer durchhalten, ohne auf ganz Europa angewiesen zu sein, scheint heute schon zweifelhaft. Die europäische Entwicklung kann also auf längere Dauer gar nicht übersehen werden. Der Verweis übrigens in der europäischen Option auf die Staatensukzession ist eine völkerrechtliche Selbstverständlichkeit, — vielleicht nicht für die Sowjetunion. Aber in Europa geht es — das möchte ich dem Herrn Bundesaußenminister sagen — gar nicht einmal erstrangig um die Frage, ob Europa Nuklearmacht werden soll oder nicht. Viel akuter ist die Tatsache, daß die Sowjetunion jede Stufe der Einigung Europas auf militärischem Gebiet, auch auf konventionellem Gebiet, als Beginn eines „Zugangs" der Bundesrepublik zu nuklearen Waffen ansehen wird, selbst wenn diese nur zu Verteidigungszwecken dienen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gerade die NATO-interne und europainterne Selbstbindung des Westens gegenüber Deutschlands Nichtbeteiligung an nuklearen Arrangements irgendwelcher Art ist doch das Zentrum der ganzen sowjetischen Nichtverbreitungspolitik.
    Diese europäische Option wird um so verständlicher, falls später rein defensive Waffen entwickelt werden sollten, zur Verteidigung gegen die Mittelstreckenraketen der Sowjetunion an ihrer Westgrenze — zumal der Vertrag gar nicht zwischen defensiven und offensiven Waffen unterscheidet.
    Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung, ob sie ebenso wie Italien bereit ist, für den Fall der Unterzeichnung und Ratifikation des Vertrages einen Vorbehalt in der Frage der europäischen Option, insbesondere auch für rein defensive europäische Kernwaffen, einzulegen, dessen Formulierung nicht restriktiver ist, als es der Wortlaut des Vertrages erfordert, und diesen Vorbehalt von den Vereinigten Staaten und den europäischen Partnern bestätigen zu lassen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Die Sowjetunion droht der Bundesrepublik auf Grund der Art. 53 und 107 und des Potsdamer Abkommens mit „Zwangsmaßnahmen" — wie sie sagt —, d. h. einer Intervention politischer wie militärischer Natur, im Falle einer — ich zitiere —„Wiederaufnahme der aggressiven Politik der Bundesrepublik". Dabei bezeichnet die Sowjetunion als „aggressive Politik" allein schon das Verlangen nach Selbstbestimmung und sogar die Ostpolitik der Großen Koalition.



    Dr. Dr. h. c. Birrenbach
    Dieses Recht nimmt die Sowjetunion in Anspruch bis zum Abschluß eines Friedensvertrages. Da dieser aber unabsehbar ist, ist der sowjetische Interventionsanspruch praktisch zeitlich illimitiert.
    Die westlichen Regierungen bestreiten die Rechtsgültigkeit des sowjetischen Interventionsanspruchs. Falls ein solcher überhaupt bestünde, könnte er nur kollektiv geltend gemacht werden. Bei einseitiger Intervention wäre der Bündnisfall gegeben. So die Erklärung der Drei Mächte vom September vorigen Jahres.
    Die Sowjetunion, Herr Bundesaußenminister, hat am 6. Februar zur militärischen Frage erklärt, die Resolution 255 des Sicherheitsrates, betreffend die Sicherheitsgarantie des Sicherheitsrates, sei auch auf die Bundesrepublik anwendbar. Aber übersehen wir dabei nicht, daß die Sowjetunion mit einem einfachen Veto diese Sicherheitsgarantie praktisch hinfällig machen kann!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen wäre das konventionelle Risiko gar nicht
    abgedeckt; und ist das nicht ebenso entscheidend?

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Soweit der militärische Aspekt. Die Bundesrepublik wäre also gesichert durch den NATO-Vertrag, solange dieser besteht.
    Die Bundesregierung hat aber recht, neben der rein militärischen Intervention ein zusätzliches höchst gravierendes politisches Problem zu sehen, welches die Natur der Beziehungen zur Sowjetunion im allgemeinen und nicht nur in bezug auf den NV-Vertrag berührt. Die Erklärung ist richtig. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß der NV-Vertrag grundlegend die Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion auf dem Gebiet der Sicherheit, der Wirtschaft und der Wissenschaft verändert.

    (Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr richtig!)

    Die Bundesregierung hat nach ihrer schriftlichen Erklärung die Absicht, zur Geschäftsgrundlage der Unterzeichnung des Vertrages eine Erklärung zu machen, wonach Abs. 13 der Präambel im Rahmen des NV-Vertrages einschränkungslos für die Bundesrepublik wie für die übrigen Staaten gilt. Eine solche Erklärung stellt die Bundesrepublik aber nicht auf die gleiche Stufe mit allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Auch die Resolution der Vollversammlung hebt den Vertrag nicht auf —; sie involviert auch nicht den Verzicht der Sowjetunion auf die Ausübung des von ihr behaupteten generellen Interventionsrechtes, selbst wenn die Erklärung ein Schritt in der rechten Richtung wäre. Sie deckt ebensowenig das Risiko einer politischen Einmischung der Sowjetunion in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik, wie z. B. die Drohung wegen der NPD es zeigt.
    Was die Bundesregierung verlangen müßte, wäre eine klare Anerkennung der Sowjetunion, daß alle Rechte aus dem NV-Vertrag der Bundesrepublik in gleicher Weise wie allen übrigen Vertragsmächten zustehen, darüber hinaus, daß nach Unterzeichnung und Ratifikation des Vertrages das Gerede, die Bundesrepublik suche Zugang zu nuklearen Waffen, aufhört und daß abgesehen von der Problematik der Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland und Berlin, die Bundesrepublik den gleichen Status im Verhältnis zur Sowjetunion gewinnt wie alle übrigen Staaten der Erde. Dazu reicht aber die Beschränkung auf Abs. 13 der Präambel nicht aus. Es geht nicht nur darum, daß im Rahmen dieses Vertrags nicht Gewalt angewandt oder damit gedroht werden soll, sondern daß Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen Grundlage der gesamten Beziehungen der Bundesrepublik zur Sowjetunion wird. Das ist das Problem.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung hat nach ihrer Erklärung den Wunsch, den Komplex der Feindstaatenartikel, soweit er über den NV-Vertrag hinausgeht, im Rahmen künftiger Gewaltverzichtsverhandlungen zu bereinigen. Dazu muß ich Ihnen folgendes sagen. Der NV-Vertrag beinhaltet auf Grund von Abs. 13 den Gewaltverzicht. Dieser ist an die Stelle einer operativen Bestimmung gegen Drohung und Gewalt getreten. Das war der Sinn der ganzen Verhandlungen. Wenn wir aber den fundamentalen, über den NV- Vertrag hinausgehenden Gehalt der Feindstaatenartikel in Gewaltverzichtsverhandlungen ausräumen wollen — so wie die Bundesregierung es wünscht —, so ist unsere Verhandlungsposition ungleich schwächer als beim NV-Vertrag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Jedermann, auch die Sowjetunion, weiß, daß die Bundesrepublik weder die Absicht noch die Möglichkeit hat, sie anzugreifen. Wenn aber die Unterschrift unter den NV-Vertrag für die Sowjetunion entscheidend für den ganzen Vertrag ist, dann ist es doch wohl ratsam, beim NV-Vertrag und nicht bei künftigen Gewaltverzichtsverhandlungen anzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aus unserer tiefen Sorge vor möglichen politischen Drohungen auf Grund dieser Artikel, selbst wenn das militärische Risiko abgedeckt wäre — ich sage: wäre —, möchten wir die Bundesregierung ermutigen, in eindeutiger Form der Sowjetunion die Frage nach einer einschräkungslosen und vorbehaltlosen Anwendung des Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen im Gesamtbereich der Beziehungen beider Nationen vorzulegen, sobald alle anderen Fragen mit dem Westen geklärt und gelöst sind. Diese Frage vor der Unterzeichnung zu klären, ist von großer Bedeutung; denn jetzt ist unsere Position noch stärker.
    In dem von mir behandelten Bereich der Sicherheit und europäischen Einigung — damit komme ich zum Schluß — sind im Rahmen des NV-Vertrags noch so fundamental wichtige Klärungen vorzunehmen, daß der Vertrag heute noch nicht unterschriftsreif ist. Unterblieben oder mißlängen diese Klärungen, würde die Spannung in Europa nicht vermindert, sondern erhöht. Kann dies der Sinn des Vertrags sein? Diese Frage stellen heißt, sie verneinen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Das ist ja zum Lachen! — Weitere Zurufe von der SPD.)