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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg Faller 291 A Verzicht des Abg. Gscheidle auf die Mitgliedschaft im Bundestag 291 A Eintritt des Abg. Säckl in den Bundestag 291 A Erweiterung der Tagesordnung 291 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 291 C Fragestunde (Drucksache VI/49) Frage des Abg. Dr. Fuchs: Wehrdienst von Abiturienten bei Be- ginn des Studiums im Wintersemester Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 291 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Jung: Möglichkeit des Studiums ohne Be- schränkung durch den Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 292 B Jung (FDP) 292 C Borm (FDP) 292 C Frage der Abg. Frau Geisendörfer: Auszahlung der Beträge an die Empfangsberechtigten des Honnefer Modells Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 293 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 293 B Fragen des Abg. Dr. Riedl (München): Verlegung des Sitzes des Europäischen Patentamtes nach München 293 D Fragen des Abg. Burger: Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen bei Gewährung von Darlehen aus Bundesmitteln für Rehabilitationseinrichtungen Jahn, Bundesminister . . 294 A, 294 C Burger (CDU/CSU) 294 A Frage des Abg. Zebisch: Amnestiegesetzgebung für Demonstrationsvergehen 294 D Frage des Abg. Flämig: Unterbindung des Verkaufs von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 295 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 295 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 295 D Fragen der Abg. Frau Klee: Schaffung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 296 A, 296 B Frau Klee (CDU/CSU) 296 C Frage des Abg. Dr. Apel: Linksfahren auf den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 296 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 297 A Mertes (FDP) . . . . . . . 297 B Flämig (SPD) 297 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 297 C Frage des Herrn Abg. Dr. Apel: Bestimmungen über Wechseln der Fahrspur und Rechtsüberholen im Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung Leber, Bundesminister 297 D Frage des Abg. Josten: Zeitplan für den Bau neuer Rheinbrücken Leber, Bundesminister 298 A Josten (CDU/CSU) 298 B Frage des Abg. Weigl: Beginn des Baues der Autobahn Weiden—Hof Leber, Bundesminister 298 B Weigl (CDU/CSU) 298 C Frage des Abg. Fellermaier: Berücksichtigung der Erfordernisse des Verkehrs in der Ferienordnung 1970 Leber, Bundesminister 299 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 299 A von Hassel, Präsident . . . . . . 299 D Frage des Abg. Fellermaier: Erfahrungen mit dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen während der Hauptreisezeit Leber, Bundesminister . . . . . . 299 D Frage des Abg. Mertes: Unfallhilfe auf den Straßen und Autobahnen Leber, Bundesminister . . . . . . 300 A Frage des Abg. Mertes: Einheitliche Notrufnummer — Gebührenfreiheit für Notrufe — Notrufsäulen an Bundesstraßen Leber, Bundesminister 300 B Mertes (FDP) 300 C Fragen des Abg. Dr. Arnold: Einführung eines privaten Fernsehens Leber, Bundesminister . . 300 D, 301 B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . 301 A, 301 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Wohngeldzuschuß für Sozialhilfeempfänger Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 301 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 302 A Frage des Abg. Zebisch: Möglichkeiten der Bundesregierung zur Milderung der Wohnungsnot der Studenten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 302 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 302 C Frage der Abg. Frau Funcke: Ausgabe von Informationsmaterial des Bundespresseamtes an Mitglieder der Opposition . . . . . . . . . . . 302 D Fragen des Abg. Matthöfer: Beseitigung der rechtlichen Benachteiligung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten — Federführung innerhalb der Bundesregierung Dr. Ehmke, Bundesminister 303 A, 303 B Matthöfer (SPD) . . . . 303 B, 303 C Köppler (CDU/CSU) 303 D Borm (FDP) 303 D Frage des Abg. Ollesch: Geltendmachung der Rezeptgebühr beim Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 304 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Prozeßdauer bei Revisionen in der Finanzgerichtsbarkeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 304 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 304 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 304 D Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Zollfreie Einfuhr von Skiern aus 'Osterreich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 305 C Fragen des Abg. Wendt: Besteuerung von karitativen Zwecken dienenden Lotterien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 D Wendt (SPD) 306 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 III Frage des Abg. Krammig: Abbau von wettbewerbsverzerrend wirkenden Steuerarten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 306 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 306 C Frage des Abg. Krammig: Zusagen der Bundesländer hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbefreiung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 306 C Krammig (CDU/CSU) 306 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Atomwaffensperrvertrag (Drucksachen VI/ 1, VI/50) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 307 A Flämig (SPD) 311 A Dr. Rutschke (FDP) 314 B Scheel, Bundesminister . 317 C, 348 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 323 D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 326 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 331 A Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 331 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 335 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 338 A Brandt, Bundeskanzler 340 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 345 D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 350 D Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 353 B Jung (FDP) 355 D Wischnewski (SPD) 357 D Stücklen (CDU/CSU) 359 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Schmidt [Wuppertal], Rollmann, Orgaß, Dr. Probst, Müller [Berlin], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/2) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Probst u. Gen.) (Drucksache VI/3) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/13) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/14) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/15) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 361 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 362 B Schmidt (München) (SPD) . . . . 364 B Wurbs (FDP) 364 D Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 366 A, 379 A, 383 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 368 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 370 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 373 C Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 378 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin (SPD, FDP) (Drucksache VI/46) — Erste Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts im Land Berlin (Abg. Müller [Berlin], Benda, Dr. Gradl, Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/55) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 385 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 386 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/5) — Erste Beratung — 387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6) — Erste Beratung — 387 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/16) — Erste Beratung — 387 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksache VI/42) 387 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/10) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/9) — Erste Beratung — Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 387 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 388 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 390 A Genscher, Bundesminister . . . . 391 B Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 391 D Nächste Sitzung 392 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 393 A Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung . 393 B Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesmini- ster 393 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Verhandlungen über Grenzfragen im Osten 394 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Memmel betr. Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen 394 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Hilfe für die saarländische Wirtschaft . . . . . 395 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Aufwertung und stabilitätsgerechte Wirtschaftspolitik 395 B Anlage 8 Ubersicht zu der Mündlichen Frage des Abg. Jung betr. Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen 395 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Änderung der Ferienordnung für den Sommer 1970 396 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 291 10. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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      Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 393 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aachenbach 12.11. Amrehn * 16. 11. Dr. Dittrich ** 14. 11. Draeger 12. 11. Gottesleben 31. 12. Frau Dr. Henze 14. 11. Frau Herklotz * 17. 11. Frau Kalinke * 17. 11. Frau Krappe 14. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) 13. 11. Müller (Aachen-Land) ** 12. 11. Petersen * 17. 11. Dr. Rinderspacher * 14. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Strauß 6. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung Bundeskanzler Willy Brandt Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen Walter Scheel Bundesminister des Innern Hans-Dietrich Genscher Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn Bundesminister der Finanzen Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Alex Möller Bundesminister für Wirtschaft Prof. Dr. Karl Schiller Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Josef Ertl Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Käte Strobel Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Georg Leber Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen Dr. Lauritz Lauritzen Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Egon Franke Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Prof. Dr.-Ing. Hans Leussink Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Erhard Eppler Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Horst Ehmke Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesminister Es werden vertreten: durch: Der Bundeskanzler den BM des Auswärtigen Der BM des Auswärtigen den BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der BM des Innern den BM der Justiz Der BM der Justiz den BM des Innern Der BM der Finanzen den BM für Wirtschaft Der BM für Wirtschaft den BM der Finanzen Der BM für Ernährung, den BM für Wirtschaft Landwirtschaft und Forsten Der BM für Arbeit und den BM für Jugend, Sozialordnung Familie und Gesundheit Der BM der Verteidigung den BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Vertretung in der Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte Der BM für Jugend, Fa- milie und Gesundheit den BM für Arbeit und Sozialordnung Der BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den BM der Verteidigung Der BM für Städtebau und Wohnungswesen den BM für innerdeutsche Beziehungen 394 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Der BM für inner- den BM für Städtebau deutsche Beziehungen und Wohnungswesen Der BM für Bildung und den BM für besondere Wissenschaft Aufgaben Der BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit den BM des Auswärtigen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 12. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache VI/34 Fragen 12 und 13) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Verhandlungen über Grenzfragen im Osten nur durch eine gesamtdeutsche Regierung in Friedensverhandlungen geführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, da für sie das Recht auf Selbstbestimmung kein Verhandlungsgegenstand ist, dieses Recht auch für die Wiedervereinigung des dreigeteilten Deutschlands zu vertreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie nicht nur berechtigt, sondern im Interesse des Friedens in Europa auch verpflichtet ist, mit ihren östlichen Nachbarn über alle Probleme zu sprechen, die zur Normalisierung unseres Verhältnisses zu ihnen und zur Herstellung gut nachbarlicher Beziehungen gelöst werden müssen. 25 Jahre nach dem Unglück des letzten Krieges ist es an der Zeit, die Hindernisse wegzuräumen, die bisher einer deutsch-polnischen Verständigung im Wege gestanden haben. Wir sind .uns dabei bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht die volle Zuständigkeit in allen Deutschland als Ganzes und Berlin betreffenden Fragen besitzt. Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung bekräftigt, daß das Recht auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist und wie es von der gesamten Welt für sich in Anspruch genommen wird, auch für das deutsche Volk gilt. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nirgendwo in der Welt geleugnet, doch gibt es zahlreiche Fälle, in denen Völker oder Volksteile an der Ausübung dieses fundamentalen Rechts gehindert werden. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung, das die Bundesregierung nicht müde werden wird, für das ganze deutsche Volk zu fordern, kann aber keine geeignete Handhabe für die Regelung territorialer Fragen hergeleitet werden. Dennoch werden die Gespräche, die mit der polnischen Regierung in Kürze aufgenommen werden sollen, an der Grenzfrage nicht vorbeigehen können. Die Bundesregierung wird sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, die bereits die frühere Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 13. Dezember 1966 wie folgt ausgesprochen hat: „In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen." In ihrer Politik gegenüber ihren östlichen Nachbarn wird die Bundesregierung auch der polnischen Regierung den Abschluß eines Abkommens vorschlagen, durch das auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt beiderseitig Verzicht geleistet wird. Ein solches Abkommen, das die territoriale Integrität eines jeden Vertragspartners berücksichtigt, könnte zum Ansatzpunkt für weitere Gespräche werden. Was Einzelheiten dieser Gespräche angeht, so bitte ich Sie um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für vertretbar hält, ihren durch die Regierungserklärung eröffneten Verhandlungsspielraum durch öffentliche Erklärungen selbst einzuengen. Die Bundesregierung betont aber auch hier, daß sie die von seiten des Parlaments ausgehenden Anregungen vertrauensvoller Fühlungnahnahmen nutzen möchte. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Memmel (Drucksache VI/34 Fragen 30 und 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kontroverse um die Auslegung des Bundeswaffengesetzes durch eine Novellierung des § 36 zu beenden? Kennt die Bundesregierung die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969, wonach lediglich der Gesetzgeber zu verurteilen sei, weil er durch eine augenscheinlich in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedachte waffenrechtliche Verordnung diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat? Der Bundesregierung ist die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969 bekannt. Sie teilt die Auffassung, „daß ein scharfes Vorgehen gegen Revolverhelden für die Sicherheit der Allgemeinheit zwingend ist". Sie ist gemeinsam mit dem Bundestag und Bundesrat der Ansicht, daß die Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen auch nach dem Erlaß des Bundeswaffengesetzes strafbewehrt sind. Entsprechend dieser Rechtsauffassung hat das Landgericht München die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und betont, daß § 26 Reichswaffengesetz teilweise als Landesrecht fortgilt. In diesem Sinne hat auch das bayerische Oberste Landesgericht geurteilt. Im übrigen sehen die künftigen Landeswaffengesetze vor, daß der unbefugte Erwerb und das unbefugte Führen von Schußwaffen bestraft wird. Mit dem Erlaß dieser Gesetze ist in einigen Ländern bereits in Kürze zu rechnen; eine Initiative des Bundesgesetzgebers ist deshalb nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 395 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/34 Frage 35) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der besonderen Absatzsituation der saarländischen Wirtschaft auf den französischen Märkten, den saarländischen Unternehmungen im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen zusätzliche Erleichterungen und Hilfen zu gewähren und welche? Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, der saarländischen Wirtschaft im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen eine umfassende Hilfe zu gewähren. So sind in der Zweijahresperiode 1967/68 fast 500 Mio DM für das Saarland an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden. 1969/70 werden diese Bundesmittel, trotz Beendigung der Konjunkturprogramme und trotz geringerer Finanzhilfen für den Steinkohlenbergbau, nahezu die gleiche Größenordnung erreichen. Demgegenüber wurden 1965/66 nur 110 Mio DM für das Saarland aufgewendet. Die Bundesmittel für 1969/70 werden weitgehend im Rahmen des Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz zum Einsatz kommen. Dieses Programm sieht Hilfen für die Errichtung neuer Betriebe wie für die Erweiterung grundlegende Rationalisierung und Umstellung der altansässigen Unternehmen vor. In seinem Rahmen sollte auch versucht werden, diejenigen Schwierigkeiten zu beseitigen, von denen die Saarwirtschaft auf Grund der Änderung in den Wechseikursrelationen berührt werden könnte. Die Bundesregierung wird deshalb — im engen Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes — die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Dem Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete obliegt es, Anträge für eine steuerliche Investitionsförderung auf Grund des § 32 des Kohlegesundungsgesetzes zu prüfen. Für die saarländische Wirtschaft hat er inzwischen Förderungsbescheinigungen für Investitionen über einen Gesamtbetrag von 1,7 Mrd. DM erteilt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/34 Fragen 36 und 37): Welche Bereiche der deutschen Wirtschaft haben im Sinne der Rede des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Oktober 1969 gesagt: „Wären wir doch bloß rechtzeitig dem Schiller gefolgt, dann wäre die Sache billiger."? Hängt die zukünftige Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems nicht maßgeblich davon ab, daß einige andere wichtige Industrieländer eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik führen und eine Reform des Abkommens von Bretton Woods erfolgt? Alle Bereiche der deutschen Wirtschaft haben durch die Verzögerung der Aufwertung Nachteile erlitten. Eine Aufwertung im Frühjahr, ja noch im Sommer dieses Jahres, hätte die Preis- und Kostenstabilität gesichert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik wesentlich ist, wenn das derzeitige internationale Währungssystem reibungslos funktionieren soll. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bedarf es noch einer erheblichen Fortentwicklung des Gemeinschaftsgedankens, um das notwendige Maß an Harmonisierung einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik zu erreichen. Solange wir uns in der westlichen Welt nicht auf einem gemeinschaftlichen Stabilitätspfad bewegen, müßten zumindest die im Statut des Internatioalen Währungsfonds gegebenen Möglichkeiten rechtzeitig und entschlossen genutzt werden. Auch auf der Grundlage dieses Statuts ist nach Übereinstimmung vieler Politiker und Sachverständiger eine elastischere und weniger abrupte Anwendung des Wechselkursinstruments möglich. Anlage 8 Ubersicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/49 Frage 2) : Ubersicht über die Entwicklung der Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen der WS 1968/69 und 1969/70 für Studienanfänger 1) (Stand: 1. 10. 1969) Fächer Vorhandene Zulassungsbeschränkungen Fakultäten absolut WS WS 1968/69 1969/70 1 2 3 Medizin 23 21 23 Zahnmedizin 19 17 19 Tiermedizin 4 3 4 Pharmazie 17 16 17 2) Psychologie 25 12 14 Biologie 29 6 18 Mikrobiologie 9 1 1 Chemie 31 13 18 Biochemie 9 — 1 Lebensmittelchemie 10 — 3 Geographie 32 4 6 Geologie 28 5 3 Geophysik 14 i Mathematik 33 3 8 Mineralogie 28 2 3 Physik 31 8 12 Astronomie 12 — 1 Architektur 8 8 8 Bauing. 8 — 2 Elektrotechnik 10 5 6 Luftfahrttechnik 2 — 1 Vermessung 8 — 2 Jura 24 — 1 Betriebswirtschaft 27 2 4 Volkswirtschaft 28 2 4 Anglistik 27 2 4 Germanistik 28 3 3 396 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Fächer Vorhandene Fakultäten Zulassungsbeschränkungen absolut WS WS 1968/69 1969/ 70 1 2 I 3 Geschichte 27 2 2 Politologie 23 2 2 Publizistik 4 — 1 Romanistik 25 2 3 Slawistik 21 — 1 Soziologie 23 2 3 Theaterwissenschaft 4 — 1 Dolmetscher 3 1 1 1) ohne Konstanz und Ulm, die sich noch im Aufbau befinden 2) darunter zwei Hochschulen, deren Fächer zwar voll ausgelastet sind, die aber offiziell keine Zulassungsbeschränkung eingeführt haben Quelle: Ermittlungen der WRK Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/49 Frage 38) : Ist die Bundesregierung bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln? Die Bundesregierung ist bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln. Ich habe im Auftrag der Bundesregierung den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, in Abstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer den Ferienbeginn im Lande Nordrhein-Westfalen möglichst auf den 2. Juli 1970 festzusetzen. Die gleiche Bitte habe ich an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gerichtet.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Gerhard Reischl


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Erstens. Die Zollfreiheit für Reisebedarf, der aus Drittländern eingeführt wird, ist seit dem 1. September 1969 durch Gemeinschaftsrecht verbindlich geregelt. Nach der Verordnung des Rates der EWG Nr. 1544/69 vom 23. Juli 1969 sind Reisemitbringsel bis zu einem Gesamtwert von 25 Rechnungseinheiten gleich 100 DM zollfrei. Der Wert der persönlichen Reiseausrüstung eines inländischen Reisenden bleibt dabei außer Ansatz, soweit er sie aus dem Inland mitgenommen hatte. Diese Regelung hat zur Folge, daß Waren der persönlichen Ausrüstung — z. B. auch Skier — eines inländischen Reisenden verzollt werden müssen, wenn sie in einem Drittland erworben worden sind und einen höheren Wert als 100 DM haben; innerhalb der Wertgrenze bleiben sie zollfrei.
      Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, von der gemeinschaftsrechtlichen Regelung abweichende Bestimmungen zu treffen.
      Zweitens. Die früheren innerstaatlichen Zollvorschriften sahen Zollfreiheit für im Ausland beschafftes Reisegerät eines Inländers für den Fall vor, daß die Beschaffung der Waren im Ausland nachweisbar nach Antritt der Reise notwendig geworden war und daß die Waren nachweisbar schon außerhalb des Zollgebiets auf der Reise gebraucht worden waren. Lediglich diese Möglichkeit ist nunmehr entfallen. Die Bundesregierung befürchtet nicht, daß diese Änderung die Freizügigkeit des Reiseverkehrs an den deutsch-österreichischen Grenzübergängen beeinträchtigen und den Tourismus erschweren könnte. Die bisherigen Erfahrungen lassen nicht den Schluß zu, daß die Neuregelung zu derartigen Schwierigkeiten führen wird. Die Grenzzollstellen sind bestrebt, so zügig wie möglich abzufertigen. Die Eingangsabgaben werden im Reiseverkehr bei nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmten Waren im Werte bis zu 240 DM grundsätzlich nach einem Pauschaltarif erhoben,

      (l essen Anwendung unangemessene Verzögerungen bei der Reisendenabfertigung ausschließt. Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Müller Herr Staatssekretär, im Hinblick darauf, daß gerade die bayerischen Skifahrer zu einem sehr großen Prozentsatz österreichische Marken benützen, glaube ich, wird es nicht möglich sein, den Reiseverkehr flüssig abzuwickeln. Wie stellt es sich die Bundesregierung vor, daß an einem Wochenende die Skier überprüft werden, die auf den Autos an den Grenzübergängen zurückgebracht werden? Wenn die Reisenden die Skier mit hinübergenommen haben, dürfen sie sie auch wieder mit zurücknehmen, auch wenn das österreichische Marken sind. Ich habe das Gefühl, daß das bisher in einer ganz brauchbaren Weise gehandthabt worden ist, sonst hätte es ja wohl schon Verzögerungen gegeben. Ich rufe die Frage 67 des Abgeordneten Wendt auf: Hält es die Bundesregierung der Sache nach für sinnvoll und gerechtfertigt, daß Lotterien, wie beispielsweise die jetzt auslaufende von der ARD für die „Stiftung Deutsches Hilfswerk" veranstaltete Fernsehlotterie, die ausschließlich karitativen Zwecken dient und deren erklärtes Ziel die Linderung sozialer Härten ist, mit 162/3% Lotteriesteuer belastet werden? Ist der Abgeordnete im Saal? — Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich auch diese Fragen gemeinsam beantworten dürfte. Keine Bedenken; ich rufe auch noch die Frage 68 des Abgeordneten Wendt auf: Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich bei den Ländern dafür zu verwenden, daß diese Steuer erlassen, zumindest aber erheblich gesenkt wird? Es ist zutreffend, daß Lotterien und Ausspielungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken grundsätzlich der Lotteriesteuer unterliegen. Von der Besteuerung ausgenommen sind derartige Lotterien und Ausspielungen nur, wenn der Gesamtpreis der Lose 12 000 DM nicht übersteigt. Diese Steuerbefreiung kann jedoch bei der von Ihnen genannten Fernsehlotterie wegen des größeren Volumens keine Anwendung finden. In den letzten Jahren ist wiederholt angeregt worden, Lotterien und Ausspielungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken allgemein von der Lotteriesteuer freizustellen. Hiergegen haben sich aber die Länder ausgesprochen, denen bekanntlich die Verwaltung und das Aufkommen der Lotteriesteuer zusteht. Sie haben darauf hingewiesen, daß Lotterien und Ausspielungen Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn der Ertrag für Zwecke verwendet wird, die allgemeiner Billigung sicher sind. Das sind aber eben diese Lotterien und Ausspielungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, so daß eine Befreiung dieser Lotterien von der Besteuerung oder eine Senkung des Steuersatzes zu ganz erheblichen Steuerausfällen führen würde. Es ist daher nicht anzunehmen, daß die Länder der gewünschten Regelung zustimmen werden. Unter diesen Umständen halte ich es — um damit Ihre zweite Frage zu beantworten — für wenig erfolgversprechend, mich in dem von Ihnen gewünschten Sinne an die Länder zu wenden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wendt. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß das Argument eines Steuerausfalls die Besteuerung nicht begründen kann? Es fällt mir schwer, hierzu etwas zu sagen, weil ja eben gar nicht der Bund von einem etwaigen Steuerausfall betroffen wäre, sondern die Länder, und es auf deren Zustimmung ankommt. Ich rufe die Frage 69 des Abgeordneten Krammig auf: Ist die Bundesregierung der Meinung, daß ein Weg gefunden werden muß, um Steuerarten, insbesondere die Gewerbeund die Lohnsummensteuer, abzubauen, die sich wettbewerbsverzerrend innerhalb der EWG auswirken, weil sie nur in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sind, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Steuerausfall bei Bund, Ländern Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Dr. Reischl. Die Schaffung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems innerhalb der EWG gehört zu den Zielen der Gemeinschaft. Die Bundesregierung wird auch im Rahmen der für diese Legislaturperiode vorgesehenen großen Steuerreform prüfen, ob und gegebenenfalls welche Schritte schon jetzt zu diesem Ziel getan werden können. Dazu gehört auch die Frage einer Senkung der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital und der Lohnsummensteuer. Wegen des auch für die Zukunft zu erwartenden hohen Finanzbedarfs von Bund, Ländern und Gemeinden müssen die durch eine etwaige Senkung der Gewerbesteuer und der Lohnsummensteuer bedingten Einnahmeausfälle auf andere Weise gedeckt werden. Auch über die Frage der Ausgleichsmaßnahmen kann nur im Zusammenhang mit der Steuerreform entschieden werden. Die Bundesregierung wird zunächst den Bericht der Steuerreformkommission abwarten, bevor sie zu diesen Fragen Stellung nimmt. Sollten die Gemeinden betroffen werden, wird sie selbstverständlich auch bemüht sein, einen qualitativ gleichwertigen Ersatz für etwaige Einnahmeausfälle zu schaffen. Ich lasse nur eine Zusatzfrage zu, Herr Krammig, damit wir zum Ende kommen. Bitte schön, Herr Krammig! Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Worten entnehmen, daß in der Bundesregierung im Augenblick konkrete Vorstellungen darüber noch nicht bestehen? Herr Kollege Krammig, solche können schon deswegen nicht bestehen, weil wir in dieser sehr schwierigen Frage auf den Bericht der Steuerreformkommission warten. Ich rufe die Frage Nr. 70 des Abgeordneten Krammig auf: Haben die Bundesländer inzwischen ihre bei der Verabschiedung des Umwandlungsteuergesetzes im Bundesrat gegebenen Zusagen hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbefreiung verwirklicht? Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Reischl. Ich beantworte die Frage wie folgt. Entsprechend der von den Herren Finanzministern und Finanzsenatoren gegebenen Zusage haben die Länder in Zusammenarbeit mit dein Bundesfinanzministerium einen gemeinsamen Gesetzentwurf über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Änderung der Unternehmensform erstellt. Nach diesem Gesetzentwurf soll die Grunderwerbsteuerbefreiung für alle Vorgänge gelten, die nach dem Umwandlungsteuergesetz ertragsteuerlich begünstigt sind. Die Befreiung soll rückwirkend in Kraft treten. Andererseits soll sie ebenso wie die Gesellschaftsteuerbefreiung nach § 29 des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 1972 befristet werden. Der Entwurf, der zur Ergänzung des Umwandlungsteuergesetzes erforderlich ist, liegt in einigen Ländern den Parlamenten, in den anderen Ländern noch den Kabinetten vor. Die Bundesregierung kann im Augenblick nicht übersehen, wann mit der Verkündung der Landesgesetze gerechnet werden kann. Sie hat jedoch keinen Zweifel an dem guten Willen der Länder und hofft auf einen zügigen Gang des Gesetzgebungsverfahrens. Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krammig. Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag Nordrhein-Westfalen gestern gescheitert ist? Das ist mir aus der Zeitung bekannt. Allerdings scheint mir der dortige Gesetzentwurf wesentlich weiter gegangen zu sein als der gemeinschaftlich vereinbarte. Wir sind damit am Ende der Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich danke Ihnen für die Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Reischl. Die Fragestunde ist beendet. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Atomwaffensperrvertrag — Durcksachen VI/1, VI/50 — Ich eröffne die Aussprache und teile dazu folgendes mit. Die Fraktion der CDU/CSU hat beantragt, daß für ihre beiden Hauptredner je 30 Minuten statt für den ersten 45 und für den zweiten 15 Minuten zur Verfügung gestellt werden, zusammen 60 Minuten. Die beiden Hauptredner haben je 30 Minuten. — Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Stoltenberg. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die erste parlamentarische Initiative im 6. Deutschen Bundestag war diese Große Anfrage zum Atomwaffensperrvertrag. Sie folgte damit unmittelbar Ankündigungen namhafter sozialdemokratischer Politiker vor der Wahl des Bundeskanzlers, eine neue Bundesregierung aus SPD und FDP werde den Nichtverbreitungsvertrag demnächst unterschreiben. Dies hat unter anderem der Kollege Helmut Schmidt am 2. Oktober bei dem Jahreskongreß der Labour Party in Blackpool erklärt. Die Regierungserklärung und die schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Große Anfrage wandeln diese Aussage etwas ab. Es wird unter Hinweis auf die Kabinettsbeschlüsse vom 13. August von gewissen notwendigen Klärungen und Verhandlungen gesprochen. Dennoch haben sich die neue Koalition und die neue Regierung auf eine baldige Unterzeichnung des Vertrages festgelegt. Dies ist eine folgenschwere Ankündigung. Wir begrüßen es dabei, daß die Bundesregierung in den letzten Tagen alle Fraktionen dieses Hauses durch den Bundeskanzler selbst und sachverständige Beamte über den Stand ihrer Gespräche und Überlegungen informiert hat. Aber es hätte dem häufig zitierten Willen zur Gemeinsamkeit in lebenswichtigen Fragen besser entsprochen, wenn vor öffentlichen Festlegungen im Ausland und Inland eine wirkliche Diskussion mit uns und mit allen im Für und Wider der Argumente geführt worden wäre. Wir hoffen, daß dieses Versäumnis in den Ausschüssen des Bundestages jedenfalls teilweise ausgeglichen werden kann. Die politische Einzelbewertung des Nichtverbreitungsvertrags ist sehr schwierig. Wohl in keinem internationalen Vertragswerk der Vergangenheit verbinden sich völkerrechtliche, außenund sicherheitspolitische Fragen so eng mit sehr komplizierten und zugleich bedeutenden wissenschaftlichen, technischen und industriellen Problemen. Insofern kann dieser Text als bezeichnend für einen neuen Abschnitt der Geschichte angesehen werden, in dem die großen Themen der Friedenssicherung, der Bündnisse und der zwischenstaatlichen Beziehungen in nie gekannter Weise mit den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen verbunden sind. Wir müssen, wie ich glaube, die Komplexität dieser Sachfragen und der politisch wirksamen Motive sehr genau erkennen. Die so häufig geübte isolierte Betrachtung und Bewertung dieses Vertrages unter nur einer Überschrift wird seinen Chancen und seinen Gefahren nicht gerecht. Er entsprang den Verhandlungen der Genfer Abrüstungskonferenz. So ist er von vielen außerhalb und innerhalb Deutschlands als ein sichtbares Ergebnis ihrer langen und so oft enttäuschenden Beratungen begrüßt und bejaht worden. Wir wissen freilich, daß sein Inkrafttreten nicht Abrüstung der Nuklearmächte bedeuten würde. Seine Wirkungen beschränken sich auf die nichtnuklearen Staaten und deshalb ist er im Vorfeld der eigentlichen Abrüstung angesiedelt. Es bleibt das Ziel der Verhinderung des Entstehens neuer nationaler Nuklearmächte im Interesse der Verringerung von Konfliktgefahren und die Hoffnung, Verhandlungen der Weltmächte über eine reale Rüstungsbeschränkung mögen bald möglich sein. Alle demokratischen Parteien in Deutschland stimmen diesen Zielen zu und teilen diese Hoffnung. Es bleibt allerdings zu prüfen, inwieweit der konkrete Vertragstext ihnen gerecht werden kann, ohne neue Spannungen zu erzeugen. (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)


    Rede von Kai-Uwe von Hassel
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)