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    Deutscher Bundestag 9. Sitzung Bonn, den 6. November 1969 Inhalt: Einsetzung von Ausschüssen 271 A Amtliche Mitteilung . . . . . . . . 271 A Fragestunde (Drucksache VI/34) Fragen des Abg. Dr. Apel: Lohnsteuerberechnung für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 271 B, C, 272 A, B Dr. Apel (SPD) . . 271 B, D, 272 A, B Geiger (SPD) 272 C Frage des Abg. Schlee: Lohnsteuerfreibetrag für Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . 272 D, 273 A, B, C, D, 274 A, B, C, D, 275 A, B Schlee (CDU/CSU) . . . . . . 273 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 273 C Wehner (SPD) 273 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 274 A Niegel (CDU/CSU) . . . 274 B, 275 C Hofmann (SPD) 274 C Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 274 C Dr. Warnke (CDU/CSU) . 274 D, 275 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 275 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 275 C Frage des Abg. Rommerskirchen: Personalkosteneinsparungen durch die Auflösung von vier Bundesministerien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . 275 D, 276 A, B, C Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 276 A Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 276 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 276 B, C Frage des Abg. Rommerskirchen: Mehrkosten durch die Berufung eines Bundesministers für besondere Aufgaben und von acht zusätzlichen Parlamentarischen Staatssekretären Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 276 D Fragen des Abg. Blumenfeld: Europäische Sicherheitskonferenz Scheel, Bundesminister . 277 A, B, C, D, 278 B, C, D, 239 A, B Blumenfeld (CDU/CSU) 277 B, 278 B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 277 C Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 277 D Majonica (CDU/CSU) . . . . . . 278 D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . 279 A, B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 Frage des Abg. Dr. Hallstein: Gipfelkonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Scheel, Bundesminister . . . . 279 C, D, 280 B, C, D, 281 A, C, D, 282 A, B, C, D, 283 A, C Dr. Hallstein (CDU/CSU) 279 C, 280 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 280 B, C Dr. Schmid, Vizepräsident 280 B, 281 D, 283 D Fellermaier (SPD) . . . 280 D, 282 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 281 A, C Blumenfeld (CDU/CSU) 281 D Majonica (CDU/CSU) 282 A, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 283 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 283 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 285 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Richarts, Kulawig und Draeger betr. Verluste deutscher Grenzgänger durch die Franc-Abwertung und die D-Mark-Aufwertung 285 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Richarts betr. Nachteile von Empfängern französischer Renten durch die Franc-Abwertung und die D-Mark-Aufwertung 285 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kulawig betr. Abschluß eines Abkommens über Maßnahmen zum Ausgleich von Einkommensverlusten der Grenzgänger nach Frankreich durch die Franc-Abwertung und die D-Mark-Aufwertung 286 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Cramer betr. Berücksichtigung von Lehrzeiten bei der Rentenberechnung 286 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Haack betr. Anwendung des Mutterschutzgesetzes bei Fehlgeburten 286 C Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müller (Berlin) betr. Weihnachts- oder Überbrückungsgeld für Rentner 286 D Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Beitritt von landwirtschaftlichen Altenteilern zur gesetzlichen Krankenversicherung . . . . 287 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. körperlich oder geistig behinderte Kinder infolge Nichtübereinstimmung des Rhesusfaktors der Eltern . . . . . . . . . . . . 287 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ruf betr. Nachtstartverbot für Strahlflugzeuge und Nachtpostflüge 288 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Loeffler betr. Verbot des Süßstoffes Cyclamat und Lebensmittelzusatzstoffe . . . . . . . . . . 288 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Riedl (München) betr. Einfluß von Cyclamaten auf die Gesundheit 289 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) betr. Forschungsvorhaben über die Wirkungen des indischen Hanfs . . . . 289 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Anfragen des Abg. Richarts betr. Steuersatz für Wein 290 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Anfragen des Abg. Haase (Kellinghusen) betr. Planfeststellungsbeschluß für den Bau des Sperrwerks in der Stör . . . . 290 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abg. Flämig betr. Einmündung der Bundesstraße B 8 in die Bundesstraße B 40 der Ortsumgehung Hanau am Main 290 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 271 9. Sitzung Bonn, den 6. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 6.11. Amrehn* 16.11. Dr. Barzel 6. 11. Behrendt ** 7. 11. Berger 6. 11. van Delden 6. 11. Dichgans ** 7. 11. Dr. Dittrich'* 7.11. Draeger 12. 11. Dröscher ** 7.11. Frau Dr. Elsner ** 7. 11. Dr. Franz 6.11. Frau Funcke 6. 11. Gerlach (Emsland) ** 7. 11. Gottesleben 31. 12. Häussler 6.11. Frau Herklotz * 17.11. Frau Huber 6.11. Dr. Hubrig 6.11. Dr. Jobst 6.11. Dr. Jungmann 10.11. Frau Kalinke * 17.11. Kleinert 6. 11. Klinker ** 7. 11. Kriedemann ** 7.11. Lautenschlager ** 6. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) ** 7. 11. Frau Meermann * 9.11. Müller (Aachen-Land) ** 7.11. Petersen * 17.11. Raffert * 9. 11. Richarts ** 8.11. Riedel (Frankfurt) ** 7. 11. Dr. Riedl (München) 6. 11. Dr. Rinderspacher 14. 11. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 6. 11. Dr. Schachtschabel 6. 11. Scheu 6.11. Schmidt (Hamburg) 6. 11. Dr. Schmitt-Vockenhausen 7. 11. Dr. Sperling 6.11. Frau Stommel 6. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. Wagner (Günzburg) 6. 11. Baron von Wrangel 6. 11. Wurbs 6. 11. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Richarts, Kulawig und Draeger (Drucksache VI/34 Fragen A 28, 33 und 34) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung für die Grenzgänger vorgesehen, die sowohl durch die Aufwertung der D-Mark wie durch die Abwertung des französischen Francs beträchtliche Einkommensverluste erleiden? Welche sonstigen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die durch Franc-Abwertung und D-Mark-Aufwertung doppelt benachteiligten Grenzgänger zu entschädigen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die finanziellen Härten auszugleichen, die cien saarländischen Arbeitnehmern, die in benachbarten französischen Unternehmungen arbeiten, durch die Aufwertung der D-Mark als Lohn- und Kaufkraftverlust entstanden sind? Am 30. September 1969 arbeiteten 2420 deutsche Grenzgänger in Frankreich, von denen die Mehrzahl im Saarland wohnt. Dieser Personenkreis erlitt auf Grund der Franc-Abwertung und der D-Mark-Aufwertung insgesamt Wechselkurseinbußen in Höhe von rund 21 %. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um Verluste im eigentlichen Sinne, sondern um den Abbau von Vorteilen, die sich aus der güterwirtschatflichen Überbewertung des Franc und der entsprechenden Unterbewertung der D-Mark ergeben haben. So lagen die Grundlöhne der saarländischen Grenzgänger in Frankreich vor den währungspolitischen Maßnahmen vielfach höher als in der Bundesrepublik. Der Gesamtlohn war wegen der französischen Familienzulagen zum Teil ganz erheblich höher. Dies gilt vor allem für die Bergleute, die etwa die Hälfte der Grenzgänger stellen. Dieses Lohngefälle zwischen den beiden Ländern ist durch die französische Abwertung und die deutsche Aufwertung eingeebnet worden. Die Bundesregierung hält bei dieser Sachlage Leistungen, welche die Wiederherstellung der bisherigen Vorteile der Grenzgänger zum Ziele hätten, nicht für gerechtfertigt. Es ist aber nicht zu verkennen, daß die plötzliche Einkommenseinbuße von rund 21 % für die Grenzgänger nach Frankreich besonders in der ersten Übergangszeit mit erheblichen sozialen Härten verbunden ist. Die Bundesregierung prüft daher zur Zeit, ob den in Frankreich arbeitenden Grenzgängern eine einmalige Überbrückungshilfe gezahlt werden kann. Diese Hilfe soll dazu beitragen, soziale Härten bei der Anpassung an die neue Situation zu verhindern oder zu mildern. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/34 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung bereit, für die Rentner, die durch ihre frühere Tätigkeit in Frankreich Rentenansprüche erworben haben und durch die Franc-Abwertung und Aufwertung der D-Mark ebenfalls Einkommensverluste erleiden, Ausgleichsmaßnahmen einzuleiten? 286 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß für die Empfänger einer rein französischen Rente besondere Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Die französischen Renten sind innerhalb des vergangenen Jahres um etwa 17 % erhöht worden, so daß ihre Kaufkraft in der Bundesrepublik vor der Abwertung des Franc erheblich über der Kaufkraft entsprechender deutscher Renten lag, die nicht in diesem Maße angepaßt wurden. Somit hatten die vorhergehenden relativ starken Rentenerhöhungen in Frankreich zur Folge, daß die durch die Wechselkursänderungen eingetretenen Kaufkraftverluste der französischen Renten in Deutschland weitgehend abgeschwächt wurden. — Auf die Mehrzahl der Bezieher französischer Renten findet zudem das Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar sowie das saarländische Gesetz Nr. 345 Anwendung. Danach erhalten sie von deutscher Seite eine Ausgleichszahlung, wenn ihre französische Rente unter den Betrag der entsprechenden deutschen Rente fällt. Die rein französischen Renten können somit infolge der Wechselkursänderungen nicht unter das Niveau der entsprechenden deutschen Renten absinken. Damit sind in diesen Fällen Härten ausgeschlossen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vorn 6. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kulawig (Drucksache VI/34 Frage A 32): Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Ausgleich für die rund 21%igen Einkommensverluste, die den in Frankreich arbeitenden Grenzgängern durch die Franc-Abwertung und D-Maik-Aufwertung entstehen, durch den Abschluß eines deutsch-französischen Abkommens über einen verbesserten Umrechnungskoeffizienten französischer Valuta für deutsche Arbeitnehmer, die in Frankreich arbeiten und in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, zu schaffen, wie dies zwischen Belgien und Frankreich bereits vereinbart wurde? Das französisch-belgische Abkommen vom 14. September 1969 sieht nach den bisher bekanntgewordenen Informationen günstigere Wechselkurse für die Überweisung von Franc-Einkommen belgischer Grenzgänger vor. Der Ausgleich scheint innerhalb der verschiedenen Industriezweige unterschiedlich zu sein und wird offenbar nach und nach vollständig abgebaut. Die Bundesregierung wird prüfen, ob es die durch die währungspolitischen Maßnahmen eingetretene Lage der Grenzgänger nach Frankreich geboten erscheinen läßt, entsprechende Verhandlungen mit der französischen Regierung aufzunehmen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache VI/34 Frage A 38) : Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß auch den Personen ihre Lehrjahre für die Rente angerechnet wird, die nach dem 1. Juli 1965 Rentner wurden? ich nehme an, daß Ihre Frage in der mir vorliegenden Form einen sinnstörenden Schreibfehler enthält. Es dürfte statt „nach dem 1. Juli 1965" wohl „vor dem 1. Juli 1965" heißen müssen, da für Versicherungsfälle nach dem 1. Juli 1965 Lehrjahre angerechnet werden. Daher beantworte ich Ihre Frage wie folgt. Nach dem bis zum 1. Juli 1965 geltenden Recht waren Lehrzeiten nur dann bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, wenn Versicherungspflicht bestanden hatte. Da bis zur Rentenreform des Jahres 1957 Versicherungspflicht eine entgeltliche Beschäftigung voraussetzte, Lehrlingen aber ein Entgelt früher vielfach nicht gewährt wurde, war für eine Anrechnung der Lehrzeiten vor 1957 oftmals kein Raum. Das Erste Rentenversicherungs-Änderungsgesetz — die sog. Härtenovelle vom 9. Juni 1965 hat hier Verbesserungen gebracht. Finanzielle Erwägungen waren dafür maßgebend, daß die neue Regelung auf Versicherungsfälle nach dem 30. Juni 1965 beschränkt wurde. Bei der Prüfung, inwieweit das geltende Rentenversicherungsrecht noch Unzulänglichkeiten aufweist, wird die Bundesregierung auch der Frage nachgehen, ob im Rahmen der finanziellen Gegebenheiten die Regelung auch auf Versicherungsfälle vor dein 1. Juli 1965 ausgedehnt werden kann. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Haack (Drucksache VI/34 Frage A 39): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Mutterschutzgesetz auch auf die Frauen auszudehnen, die eine Fehlgeburt erleiden? Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bis zur Beendigung der Schwangerschaft in gleicher Weise. Unterschiede treten erst nach Beendigung der Schwangerschaft auf. Endet die Schwangerschaft mit einer Entbindung, genießt die Frau den vollen Mutterschutz weiter. Endet die Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt, scheidet die Frau mit diesem Zeitpunkt aus dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus. Die Fehlgeburt wird nach geltendem Recht als Krankheit angesehen. In diesem Fall werden die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Krankenhilfe sowie die gesetzlichen Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle angewandt. Die Frage macht deutlich, daß eine Fehlgeburt in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft hinsichtlich der physischen und psychischen Veränderungen und Belastungen der Frau durchaus einer Entbindung vergleichbar ist. Ich werde daher prüfen lassen, ob und inwieweit das Mutterschutzgesetz auch auf solche Fälle ausgedehnt werden kann. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache VI 34 Fragen A 40 und 41): Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 287 Sind der Bundesregierung die in verschidegen Tageszeitungen verottentlichten Leserzuschriften und andere Veroffentlichungen — wie z. B. in „Der Heimkehrer" vom 30. Oktober 1969 — bekannt, in denen unter Bezugnahme auf die Sonderzahlungen in Hohe von 300 DM an alle im öffenllichen Dienst Beschäftigten und 150 DM an die Versorgungsempfänger sowie das in Aussicht genommene höhere Weihnachtsgeld, auch für die Rentner ein Weihnachtsgeld oder Übergangsgeld gefordert wird? Ist die Bundesregierung bereit, auch den Rentnern aus Steuermitteln ein entsprechendes Weihnachtsgeld zu zahlen, falls nein, warum nicht? Der Bundesregierung sind die in diesem Jahr in der Offentlichkeit erhobenen Forderungen nach einem Weihnachts- oder Überbrückungsgeld für Rentner bekannt. Die Bundesregierung erkennt an, daß die wirtschaftliche Entwicklung, die sich vor allem nach dem Nichtaufwertungsbeschluß in der alten Bundesregierung ergeben hat, bei den Rentnern zu sozialen Härten geführt hat. Zwar ergibt sich aus dem System der bruttolohnbezogenen Rente eine Anpassung der Sozialrenten an diese Entwicklung, aber erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung. Umgekehrt führt dieses System dazu, daß in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Entwicklung die Renten relativ stärker steigen. Die Bundesregierung wird am System der bruttolohnbezogenen Rente festhalten. Sie wird aber prüfen, wie weit im Rahmen dieses Systems den in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst immer stärker werdenden Tendenzen zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes Rechnung getragen werden kann. Der Kabinettausschuß für Soziales und Gesundheit wird diese Frage unverzüglich prüfen und dabei auch die Möglichkeiten für eine einmalige Überbrückungsleistung untersuchen. Allerdings ist es notwendig, daß das finanzpolitische Erbe geordnet und die Grundlinien des Haushalts 1970 und der mehrjährigen Finanzplanung festgelegt sind. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Arendt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/34 Frage A 42) : Wird die Bundesregierung durch eine Änderung des § 176 RVO allen bisher nicht versicherten landwirtschaftlichen Altenteilern eine zeitlich begrenzte Möglichkeit des Beitritts in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnen? Die Bundesregierung ist sich der sozialen Bedeutung des Krankenversicherungsschutzes für selbständige Landwirte einschließlich der Altenteiler durchaus bewußt. In meinem Ministerium ist daher im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Arbeitskreis von Sachverständigen gebildet worden, der zur Zeit die verschiedenen Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems berät. Der Arbeitskreis soll vor allem prüfen, ob und inwieweit die einzelnen Lösungsmöglichkeiten mit dem allgemeinen System der sozialen Sicherung, insbesondere dem der gesetzlichen Krankenversicherung, vereinbar sind. Außerdem ist die Frage der Finanzierung zu untersuchen. Hierbei wird der Arbeitskreis auch die Möglichkeit erörtern, durch eine Änderung des § 176 der Reichsversicherungsordnung Altenteilern das Recht einzuräumen, der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beizutreten. Nach Abschluß der Beratungen des Arbeitskreises wird die Bundesregierung entscheiden, welche Vorschläge sie zur 'Regelung des Krankenversicherungsschutzes der selbständigen Landwirte und der Altenteiler vorlegen wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache VI/34 Frage A 43) : wie viele Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sind infolge der Nichtübereinstimmung des Rhesusfaktors der Eltern körperlich oder geistig geschächigt ? Über die Zahl der infolge Nichtübereinstimmung des Rhesusfaktors zwischen Mutter und Kind körperlich oder geistig behinderter Kinder gibt es keine exakten, verläßlichen Zahlenangaben. Man rechnet mit etwa 6 0; o aller Kinder, bei denen es durch eine Rh-negative Mutter und einen rein-oder gemischterbig Rh-positiven Vater zum Krankheitsbild der Erythroblastose kommen kann. Bei diesen Kindern muß medizinisch eingegriffen werden, da in 3/4 aller Fälle ohne therapeutische Maßnahmen (vorzeitige Einleitung der Geburt, Immunprophylaxe, Austauschtransfusion u. a.) mit schweren Hirnschäden zu rechnen ist. Nach § 196 der Reichsversicherungsordnung haben weibliche Versicherte seit dem 1. Januar 1966 während der Schwangerschaft und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dazu gehören auch Vorsorgeuntersuchungen. Die hierzu erlassenen Richtlinien sehen u. a. vor, daß bei jeder Schwangeren möglichst im 5. Schwangerschaftsmonat aus einer Blutprobe die Blutgruppe und der Rhesusfaktor (Merkmal D) bestimmt sowie eine Antikörper-Suchreaktion, mindestens gegen die Antigene D, C, c, E, e und Kell, durchgeführt werden sollen. Falls erforderlich, sind weitere Untersuchungen durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung. Für Schwangere, die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, gibt es entsprechende Regelungen; ebenso für Beamtinnen. Eine Bestimmung des Rhesusfaktors für Ehepartner oder Brautleute, ohne daß eine Schwangerschaft vorliegt, ist nicht erforderlich. Eine zusätzliche Beratung braucht nicht eingeführt zu werden, da eine Beratung der Schwangeren bereits nach geltendem Recht zu den Pflichten des Arztes gehört, der eine Schwangerenvorsorge durchführt. Für die Behandlung und Heilung bereits geschädigter Kinder sind die Bundesländer zuständig. Da die Therapie so früh wie möglich, d. h. günstigstenfalls schon im ersten Lebensjahr, beginnen soll, hat die Bundesregierung die Förderung von Modelleinrichtungen — bevorzugt für diese Altersgruppe — 288 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 aufgenommen. Es wurden bis 1966/67 mit namhaften Beträgen gefördert: 1. Hessingsche Orth. Heilanstalt Göggingen bei Augsburg 2. Heimschule Föhrenbrühl 3. Verein für Jugendfürsorge Leppermühle Gießen Zur Zeit werden gefördert: 4. Johannisanstalten Moosbach, Baden 5. Heinrich-Piepmeyer-Haus Münster Kindern, die durch Schwäche ihrer geistigen Kräfte wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, ist Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz zu gewähren. Zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe gehört nach § 40 Abs. 1, 3 die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Hierunter fallen auch die Sonderschulen. Neben der Kostentragung für die Schulbildung als solche umfaßt die Eingliederungshilfe für das geistig behinderte Kind auch dessen Lebensunterhalt, soweit dieser aus Mitteln der Eltern oder des Kindes nicht bestritten werden kann. Diese Hilfe wird auch dann gewährt, wenn das geistig behinderte Kind in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung eine Schulausbildung erhält und ihm oder seinen Eltern die Aufbringung der Kosten für den Lebensunterhalt nicht zugemutet werden kann (§ 43, 1). Befindet sich das Kind im schulpflichtigen Alter, werden die Kosten des Lebensunterhalts nur bei der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung zugemutet. Dasselbe gilt auch für Hilfen, die bei geistig behinderten Kindern die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen sollen, wenn die Behinderung eine Schulbildung nicht zuläßt (§ 43, 2). Die Kosten des in dieser Einrichtung gewährten Lebensunterhaltes werden im übrigen regelmäßig nur in Höhe der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen angesetzt. Ist das Kind infolge der geistigen Behinderung so hilflos, daß es nicht ohne Wartung bleiben kann, wird ihm Hilfe zur Pflege (§ 68) gewährt. Hierbei soll auch dem pflegebedürftigen Kind, das infolge seiner Pflegebedürftigkeit nicht an Maßnahmen der Eingliederungshilfe teilnehmen kann, nach Möglichkeit eine angemessene Bildung vermittelt werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. November 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ruf (Drucksache VI/34 Fragen A 44 und 45) : Tst die Bundesregierung bereit, im Interesse der Bekämpfung des Fluglärms darauf hinzuwirken, daß auf allen in dicht besiedelten Gebieten liegenden Flughäten für die Zeit von 22 bis 7 Uhr ein Nachtslartverbut für Strahlflugzeuge erlassen wird? Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß für Nachtpostflüge das jeweils leiseste Flugzeug verwendet wird? Ein allgemeines Nachtstartverbot läßt sich nicht durchführen, ohne daß der internationale Luftverkehr schweren Schaden nimmt. So führen beispielsweise im internationalen Luftverkehr die Zeitunterschiede zwangsläufig dazu, daß Start- oder LandeVorgänge häufig in die Nachtstunden fallen. Der Nachtluftpostverkehr würde zum Erliegen kommen. Im Einzelfalle können von den für die Genehmigung der Flughäfen zuständigen Landesverkehrsbehörden aus Lärmschutzgründen unter Abwägung der Interessen der betroffenen Bevölkerung und des Luftverkehrs Beschränkungen für Nachtstarts von Strahlflugzeugen ausgesprochen werden. Solche Beschränkungen bestehen bereits auf einigen Verkehrsflughäfen. Die Beteiligten bemühen sich im übrigen, Nachtstarts nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Deutsche Bundespost benutzt für Postbeförderung die bei den Luftverkehrsgesellschaften im Einsatz befindlichen Flugzeuge. Sie besitzt keine eiltenen Flugzeuge, mit denen das Nachtluftpostnetz betrieben werden könnte. Zur Durchführung der Nachtpostflüge bedient sich die Deutsche Bundespost der Verkehrsgesellschaft „Deutsche Lufthansa". Auch die Deutsche Bundespost ist daran interessiert, bei Durchführung des Nachtluftpostverkehrs die Belästigung der Bevölkerung durch unzumutbaren Fluglärm auf ein Minimum zu begrenzen, soweit ihr dazu überhaupt Möglichkeiten gegeben sind. Sie wird deshalb darauf hinwirken, daß für Nachtpostflüge die jeweils am wenigsten störenden Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. November 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Loeffler (Drucksache VI/34 Fragen A 46 und 47): Hat die Bundesregierung von der Regierung der Vereinigten Staaten bereits die wissenschaftlichen Unterlagen erhalten, die in den USA das Verbot des Süßstoffes Cyclamat ausgelost haben und welche endgültigen Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich der Verwendung und des Vertriebes von Cyclamat zu ziehen? Gedenkt die Bundesregierung, eigene Forschungen auf dem Gebiet der chemischer, Zusätze in Nahrungsmitteln anzuregen und zu unterstützen, um für ihre Entscheidungen möglichst verläßliche Angaben über die Wirkung solcher Stoffe zu erhalten? Die Bundesregierung hat die Original-Ergebnisse der neuesten Cyclamat-Versuche in den USA, die dem amerikanischen Gesundheitsministerium als Grundlage zu den jüngst bekanntgewordenen Maßnahmen dienten, erhalten. Wir haben mit der cyclamatherstellenden und -verarbeitenden Industrie unverzüglich vorsorgliche Maßnahmen vereinbart. Danach soll ab sofort der Vertrieb des Süßstoffes Cyclamat in jeglicher Darreichungsform nur über Apotheken erfolgen; als Zusatz zu Lebensmitteln soll Cyclamat nur noch für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 289 die Herstellung von Diabetikerlebensmitteln Verwendung finden. Diätetische Lebensmittel, die unter Verwendung von Cyclamat nach den bisher geltenden Vorschriften hergestellt worden sind, sollen nur noch bis zum 1. Januar 1970 in den Handel gebracht und nur noch bis zum 1. April 1970 an den Letztverbraucher abgegeben werden. Die Publikumswerbung ist ab sofort eingestellt worden. Auch die Cyclamatverwendung bei Medikamenten als Geschmackskorrigens wird mit dem Ziele einer Umstellung auf andere Stoffe überprüft. Mit diesen, auf Absprache mit den Beteiligten beruhenden Maßnahmen hat die Bundesrepublik praktisch das gleiche erreicht wie die USA. Die Bundesregierung prüft selbstverständlich unter Hinzuziehung aller für diesen Problemkreis in Frage kommenden Sachverständigen, inwieweit die zur Zeit bestehenden Rechtsvorschriften der veränderten Sachlage anzupassen sind. Die Bundesregierung läßt laufend Forschungsarbeiten und Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelzusatzstoffe durchführen. Das Bundesgesundheitsamt und verschiedene Bundesforschungsanstalten führen diese Forschungsaufträge vornehmlich aus. Da die ressorteigene Forschungskapazität begrenzt ist, werden auch Universitätsinstitute zu solchen Arbeiten herangezogen. Auch mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft besteht dazu eine enge Zusammenarbeit. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache VI/34 Frage A 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluß von Cyclamaten auf die Gesundheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der derzeit gesetzlich möglichen Vertriebsformen dieser Präparate? Die Bundesregierung hat schon seit längerer Zeit alle bekanntgewordenen Untersuchungen von Cyclamat sorgfältig geprüft bzw. im Bundesgesundheitsamt eigene Untersuchungen durchführen lassen. Eine erste Prüfung der bekanntgewordenen Untersuchungsergebnisse sowie deren Diskussion durch in- und ausländische Experten auf dem Symposion der Deutschen Gesellschaft für Ernährung am 24. Oktober 1969 in München hat ergeben, daß für die Bevölkerung der Bundesrepublik keine akute Gefahr besteht. Es wurde von den Wissenschaftlern ausdrücklich erklärt, was auch die Vertreter des amerikanischen Gesundheitsministeriums mehrfach betonten, daß keinerlei Beweise für eine krebserregende Wirkung beim Menschen vorlägen. In München wies man in diesem Zusammenhang auf die extremen Versuchsbedingungen der amerikanischen Forscher, insbesondere die außerordentlich hohen Dosen, hin. Ich habe, wie ich schon in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Loeffler sagte, mit den Cyclamat-Herstellern und -Anwendern sowie mit Cyclamat-Vertriebsgesellschaften als vorläufige vorsorgliche Maßnahme Vereinbarungen über den Vertrieb von Cyclamat in Tabletten- und anderen Formen und die Herstellung von mit Cyclamat gesüßten Lebensmitteln getroffen. Außerdem habe ich die Bundesapothekerkammer aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß Cyclamat nur an Diabetiker abgegeben wird. Insoweit gleichen die genannten Vereinbarungen in etwa den amerikanischen Maßnahmen, wonach Cyclamat und cyclamathaltige Lebensmittel für Diabetiker und Fettsüchtige unter bestimmten Bedingungen zugelassen bleiben; in den USA unterliegen sie künftig den Arzneimittelkennzeichnungsvorschriften. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg) (Drucksache VI/34 Frage A 50): Ist die Bundesregierung in Anbetracht der in der Öffentlichkeit bestehenden beträchtlichen Konfusion über die suchtgefährdcnden und toxischen Wirkungen der Extrakte des indischen Hanfs bereit, entsprechende umfassende Gutachten, Forschungsvorhaben oder Statistiken anzuregen und zu fördern? Die Bundesregierung ist natürlich bereit, Forschungsvorhaben über die Wirkungen des indischen Hanfes auf den Menschen anzuregen und zu fördern. Sie ist auch um umfassende Begutachtung bemüht. Bei den zuständigen internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation und der Suchtstoff-Kommission der Vereinten Nationen besteht kein Zweifel darüber, daß bestimmte Teile der indischen Hanfpflanze und Extrakte daraus Abhängigkeit erzeugende Suchtstoffe sind. Das Sachverständigen-Komitee für Suchtstoffabhängigkeit der Weltgesundheitsorganisation hat im Oktober 1968 erneut diese Auffassung in seinem Bericht niedergelegt und daraus die Schlußfolgerung gezogen, daß die internationale Kontrolle für Cannabis fortgesetzt werden muß. Die Untersuchungen über die Wirkungen, die Cannabis hervorbringt, sind schwierig, da nur sehr selten Personen im Zustand der Intoxikation klinisch behandelt werden und die psychischen Effekte, um derentwillen das Mittel mißbräuchlich verwendet wird, im Tierversuch nicht erkennbar sind. Es sind eine Reihe von Untersuchungen aus Amerika veröffentlicht worden, die auf Befragungen von Cannabis-Verbrauchern zurückgehen. Umfassende Forschungsvorhaben sind nicht bekanntgeworden. In der Bundesrepublik selbst sind solche Befragungen bis jetzt offensichtlich nicht vorgenommen worden, da die Zahl der bisher erfaßbaren Verwender von Cannabis für solche Erhebungen nicht aussagekräftig war. 290 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. November 1969 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 5. November 1969 auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache VI/34 Fragen B 1 und 2) : Ist die neue Bundesregierung bereit, Zusagen der alten Bundesregierung dahin gehend einzulösen, daß sie die Frage der Mehrwertsteuer bei Wein überprüft mit der Absicht, dem Wein den vergünstigten Steuersatz anderer Agrarprodukte zu gewähren? Ist die Bundesregierung bereit, in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Novelle zum Mehrwertsteuergesetz einzubringen? Der Gesetzgeber hat im Jahre 1967 nach langwierigen Beratungen den ermäßigten Steuersatz für Wein abgelehnt. Damit hat er dem Grundsatz einer wettbewerbsneutralen Besteuerung aller Getränke den Vorzug gegenüber dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Steuersatzes für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse gegeben. Die Gründe für diese Entscheidung gelten nach wie vor. Hinzu kommt, daß eine ermäßigte Besteuerung aller Getränke große Steuerausfälle zur Folge hätte. Nach vorläufigen Berechnungen handelt es sich um einen Betrag von 1,3 Milliarden DM. Das Problem des Steuersatzes für Wein läßt sich schon wegen dieser Größenordnung nicht isoliert lösen. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten ist die Bundesregierung auch weiterhin bereit, die Frage der Umsatzbesteuerung des Weins im Rahmen der in dieser Legislaturperiode vorgesehenen Novellierung des Umsatzsteuergesetzes zu überprüfen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1969 auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (Drucksache VI/34 Fragen B 3 und 4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß des Planfeststellungsverfahren für das Sperrwerk an der Stör-Mündung dadurch erschwert wird, daß ein Grundeigentümer sich weigert, sein Land zu angemessenen Bedingungen abzugehen? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, auf die Landesregierung Schleswig-Holstein mit dem Ziel einzuwirken, diese zu veranlassen, alle gegebenen Rechtsmittel anzuwenden, um das Verfahren beschleunigt abzuschließen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Planfeststellungsbeschluß für den Bau des Sperrwerks in der Stör durch ein Streitverfahren beim Verwaltungsgericht in Schleswig noch nicht rechtskräftig geworden ist. Die Bundesregierung steht in diesem Zusammenhang in ständigem Kontakt mit der Landesregierung und ist selbst an einem zügigen Fort, gang des Verfahrens interessiert. Der Bau des Sperrwerks in der Stör liegt in der Zuständigkeit des Landes. Das Planfeststellungsverfahren wird deshalb auch allein nach Landesgesetzen beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Amt für Wasserwirtschaft in Kiel durchgeführt. Die Bundesregierung sieht leider keine Möglichkeit, auf die Beschleunigung dieses Verfahrens einzuwirken. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 5. November 1969 auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Flämig (Drucksache VI/34 Frage B 5) : Woran liegt es, daß die Einmündung der Bundesstraße B 8 in die Bundesstraße B 40 der Ortsumgehung Hanau am Main all der sogenannten Dreispitze trotz der katastrophalen Verkehrsverhältnisse nicht endlich ausgebaut wird? Im Rahmen des nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist seitens der Amerikaner und der Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. gegen die Planung des Knotens „Dreispitz" Einspruch eingelegt worden. Die Verhandlungen über die Freigabe des für den Straßenbau benötigten Geländes sind schon längere Zeit zwischen der US-Army, der Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. und der Stadt Hanau im Gange. Sie werden voraussichtlich in Kürze positiv abgeschlossen sein. Hiernach wird die Stadt Hanau für das beim Straßenbau in Anspruch genommene Übungsgelände der Amerikaner Austauschgelände im unmittelbaren Anschluß an den Übungsplatz zur Verfügung stellen. Die hessische Straßenbauverwaltung beabsichtigt, im Frühjahr 1970 mit den Bauarbeiten zu beginnen, sofern die Verträge bis dahin abgeschlossen sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hösl.


Rede von Alex Hösl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, teilen Sie die frühere Auffassung Ihres Hauses, daß die Steuerpräferenzen im Zonenrandgebiet am regionalen Vollzug scheitern, und sind Sie darüber hinaus der Meinung, daß der Gesamtdeutsche Ausschuß in der früheren Zusammensetzung eine ungerechtfertigte Forderung erhoben hat? Während Herr Wehner hier erklärt, daß die sozialdemokratische Fraktion diesen Antrag gestellt hat, ist mir in Erinnerung, daß der Gesamtdeutsche Ausschuß sich dem Argument unterwarf, daß der regionale Vollzug erhebliche Schwierigkeiten bereitet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, zu der ersten Frage — den Schwierigkeiten — glaube ich in meiner ersten Antwort schon einiges gesagt zu haben. Bei all diesen Fragen muß darauf geachtet werden, daß das Steuergebiet eine Einheit bleibt und nur ganz wenige, klare Ausnahmen gemacht werden können. Bisher haben wir ja eigentlich nur eine grundlegende Ausnahme, und das ist Berlin, das ja auch in einer ganz besonderen Situation ist.
    Zu der zweiten Frage möchte ich sagen, daß es nicht in meine Zuständigkeit fällt, Beschlüsse von Ausschüssen dieses Hohen Hauses zu kritisieren.