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    Deutscher Bundestag 247. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1969 Inhalt: Genesungswünsche für die bei einem Überfall verletzte Abg. Frau Geisendörfer von Hassel, Präsident . . . . . . 13789 A Amtliche Mitteilungen . . . . 13789 B, 13852 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 13790 C Zur Tagesordnung Ravens (SPD) . . . . . . . . . 13790 C Genscher (FDP) . . . . . . . . 13790 D Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. mittelständische Wirtschaft (Drucksachen V/4198, V/4441) Opitz (FDP 13791 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . 13792 B Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 13794 D Dr. Schiller, Bundesminister . . . 13798 A Lampersbach (CDU/CSU) . . . . 13802 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 13804 B Ravens (SPD) 13806 A Wieninger (CDU/CSU) 13811 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 13812 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) 13816 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 13818 A Wurbs (FDP) 13818 C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 13819 D Regling (SPD) 13820 D Geldner (FDP) 13821 D Porsch (FDP) 13822 B Dr. Staratzke (FDP) 13823 C Dr. Mommer, Vizepräsident (zur GO) 13824 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 13824 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Drucksachen V/4333, V/4331); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4548), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/4494) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Staratzke (FDP) 13825 D Dr. Lindenberg (CDU/CSU) . . . 13826 C Frau Funcke (FDP) 13826 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 13827 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4521) — Zweite und dritte Beratung — Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 13828 C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) 13828 D, 13831 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 13829 C Busse (Herford) (FDP) 13831 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Schäden infolge besonderer Naturereignisse in der Forstwirtschaft (Drucksache V/4070) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4541), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4531) — Zweite und dritte Beratung — 13832 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 7. Oktober 1968 betr. Bericht der Bundesregierung über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung und über den Bericht des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung betr. Bericht der Bundesregierung über den Stand der Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau regionaler Rechenzentren (Drucksachen V/3355, V/4308, V/4546) 13832 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Berichte der Bundesregierung über die Automation der Steuerverwaltungen der Bundesländer — Stand Dezember 1966 und Dezember 1967 — (Drucksachen V/1264, V/2749, V/4529) . . 13832 B Ubersicht 31 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/4506) . . . . . 13832 C Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Antrag der Deutschen Friedens-Union (DFU) vom 22. Mai 1969 betr. die Unterlassung der Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 (Drucksache V/4507) . . 13832 D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Zeugenvernehmung des Abg. Dr. Erhard gem. § 382 Abs. 3 ZPO (Drucksache V/4519) . . 13832 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Fette (Drucksache V/4505) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/4541) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 13833 A Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. h. c. Güde (Drucksache V/4549) 13833 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr Tausch von bundeseigenen Grundstücken in Hannover, Vahrenwalder Straße, gegen stadteigene Grundstücke in Hannover, An der Breiten Wiese (Drucksachen V/4436, V/4552) 13833 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Exerzierplatzes und des ehemaligen Schießstandes in Paderborn an die Stadt Paderborn (Drucksachen V/4448, V/4553) . . . . . . . 13833 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache V/4558) . . . 13833 C Fragestunde (Drucksachen V/4504, V/4540) Fragen des Abg. Dr. Hudak: Änderung der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße zugunsten des Transports von Erdbeeren und Kirschen Leber, Bundesminister 13833 D, 13834 C, D, 13835 A Ehnes (CDU/CSU) . . . . . .13834 C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 13835 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) 13835 A Fragen der Abg. Dr. Hauser (Sasbach) und Röhner: Zeitweise Sperrung der Autobahnen für Lastkraftwagen — Ausnützung der Verkehrsfrequenz Leber, Bundesminister 13835 B, D, 13836 B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 13835 C, 13836 B, C Fragen des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Auswirkung der seit 1. 1. 1968 erlassenen Gesetze auf die Personalsituation der Zollverwaltung — Personalmangel verschiedener Oberfinanzdirektionen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . 13836 D, 13837 A, B, C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) 13837 A, B, C, D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Anweisung des Bundesfinanzministeriums betr. Ablehnung von Anträgen auf Übertragung von Abfindungsbrennereien Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 13838 A, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 13838 B, C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 III Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Anweisung des Bundesfinanzministeriums betr. Anträge von Blindenunternehmen im Tankstellengewerbe auf Aussetzung der Vollziehung von UmSatzsteuervorauszahlungen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . 13838 D, 13839 A, B, C, D, 13840 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 13838 D, 13839 A, C Krammig (CDU/CSU) . .. . . . 13839 D Frage des Abg. Reichmann: Verwendung von Harnstoff in der Rindviehfütterung Höcherl, Bundesminister . . .13840 B, C, D Logemann (FDP) 13840 C, D Fragen des Abg. Biechele: Hagelabwehr mit Raketen 13840 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Verweigerung der Erstattung bei Ausfuhren von Getreideerzeugnissen im Falle geringer Abweichungen von der Erstattungsverordnung Höcherl, Bundesminister . . . .13841 A, C Müller (Worms) (SPD) . . .13841 B, C, D Frage des Abg. Weigl: Anlieferung Tbc-freier Milch in allen EWG-Ländern Höcherl, Bundesminister 13841 D, 13842 A, B, C, D Weigl (CDU/CSU) 13842 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) 13842 A, B Unertl (CDU/CSU) 13842 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) 13842 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Rücktritt des Vorstands der Stiftung Warentest Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13843 A, B, C, D, 13844 A, B, C Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . .13843 B, C Barche (SPD) . . . . . . . . . 13843 C Frau Blohm (CDU/CSU) 13843 D, 13844 A, B Lenders (SPD) 13844 B, C Fragen des Abg. Dr. Hammans: Gegenseitige Berichterstattung der EWG-Mitgliedstaaten über Beihilfen für Investitionen — Beschränkung der Höhe der Subventionen 13844 D Fragen des Abg. Raffert: Mittel der Filmförderungsanstalt für die Förderung von Prädikatsfilmen . . 13845 A Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Förderung von Prädikatsfilmen auf Grund des Filmförderungsgesetzes . . 13845 A Fragen des Abg. Ravens: Verbesserung der Organisation und Finanzierung der Exportunion der deutschen Filmindustrie . . . . . . . 13845 B Frage des Abg. Zebisch: Intensivierung der regionalen und sektoralen Strukturpolitik . . . . . 13845 C Fragen des Abg. Seifriz: Gründung einer Entwicklungsgesell- schaft Unterweser 13845 C Frage des Abg. Ravens: Regionales Aktionsprogramm für Nordwest-Niedersachsen . . . . . . . 13845 D Fragen des Abg. Dr. Kreutzmann: Erweiterung des Truppenübungsplatzes Schwarzenborn — Ausbau des Knülls als Fremdenverkehrsgebiet Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13846 A, C, D, 13847 A Dr. Kreutzmann (SPD) . 13846 B, C, 13847 A Stahlberg (CDU/CSU) . . . . 13846 C, D Fragen der Abg. Frau Korspeter: Abstellen von Munitionstransporten auf dem Güterbahnhof Celle 13847 A Fragen des Abg. Zoglmann: Manöverschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen — Abhaltung von Manövern in der Hauptwachstumszeit Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 13847 B, D Zoglmann (FDP) . . . . . . . 13847 D Frage des Abg. Dröscher: Erneuerung des Rollfeldes des Flugplatzes Pferdsfeld Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 13848 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verkehrsbeschränkungen für Lastwagen der Bundeswehr zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .13848 A, B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 13848 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Behandlung von Wehrdienstverweigerern in der „DDR" . . . . . . . . 13848 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Raumordnungsbericht 1968 der Bundesregierung (Drucksachen V/3958, V/4372) Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . . 13848 C Jacobi (Köln) (SPD) . . . . . . 13850 A Jung (FDP) 13850 C Benda, Bundesminister . . . . 13851 A Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 13852 A von Hassel, Präsident . . . . . . 13852 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. humanitäre Hilfe für Biafra . . 13852 B Ansprache des Präsidenten von Hassel zum Abschluß der 5. Wahlperiode des Bundestages 13852 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13855 A Anlagen 2 bis 4 Anträge Umdrucke 733, 738 und 719 zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. mittelständische Wirtschaft (Drucksachen V/4198, V/4441) . . . . . . . 13855 C Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 732 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Drucksachen V/4331, V/4333, V/4495) 13856 D Anlagen 6 bis 8 Änderungsanträge Umdrucke 741, 742 und 743 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Drucksachen V/2309, V/4521) 13856 D Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Frerichs zu Punkt 56 der Tagesordnung . . 13857 C Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Geldner zu Punkt 56 der Tagesordnung . . . . 13860 D Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abg. Ravens zu Punkt 56 der Tagesordnung . . . . 13862 C Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abg. Jacobi (Köln) zu Punkt 55 der Tagesordnung . 13866 D Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abg. Jung zu Punkt 55 der Tagesordnung 13869 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Einstellung der Lehrtätigkeit an Universitäten oder Hochschulen 13870 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Korspeter betr Abstellen von Munitionstransporten auf dem Güterbahnhof in Celle 13870 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rollmann betr. „Radio Berlin International" . . . . . . . . 13871 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Mommer betr. Konferenz der Regierungschefs und Außenminister der EWG-Mitgliedstaaten und Großbritanniens 13872 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. Schutz der Bevölkerung vor dem Kraftfahrzeuglärm 13872 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 V Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. Abgasentgiftung bei Kraftfahrzeugen 13872 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Müser betr. S-BahnVerkehr Düsseldorf—Duisburg . . . . 13873 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müser betr. Erneuerung von Anlagen im Hafen Kassel . . . 13873 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Stommel betr. Sonderaktion der Bundesbahn „Allesdreht sich ums Wochenend" — Ermäßigung für kinderreiche Familien . . . . 13873 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Richter betr. Neubau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Wertheim 13874 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lemmrich betr. Verhandlungen mit den Bundesländern über den Zweiten Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 13874 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Meister betr. Beratung des Zweiten Ausbauplans im Bundeskabinett — Einigung mit dem Bundesfinanzminister 13874 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Ausstattung von Arbeiter- und Schülerzügen mit Getränkeautomaten . . . . . . . . 13874 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. Umgehungsstraße der B 9 für Bad Breisig . 13875 A Anlage 28 Schriftliche Antwort für die Mündlichen Anfragen des Abg. Hanz (Dahlen) betr. Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Fahren von Wagen mit Schaltautomatik 13875 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13789 247. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 5. 7. Dr. Aigner * 5. 3. Frau Albertz 4. 7. Dr. Apel * 5. 7. Arendt (Wattenscheid) * 5. 7. Dr. Arnold 5. 7. Dr. Artzinger * 5. 7. Bading * 5. 7. Bazille 5. 7. Behrendt * 5. 7. Bergmann * 5. 7. Dr. Birrenbach 4. 7. Dr. Brenck 15. 7. Dr. Burgbacher * 5. 7. Burgemeister 3. 7. Corterier * 5. 7. Deringer * 5. 7. Dichgans * 5. 7. Dr. Dittrich * 5. 7. Dröscher * 5. 7. Frau Dr. Elsner * 5. 7. Faller * 5. 3. Fellermaier * 5. 7. Dr. Friderichs 3. 7. Dr. Furler * 5. 7. Frau Geisendörfer 5. 7. Gerlach * 5. 7. D. Dr. Gerstenmaier 5. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Hahn (Bielefeld) * 5. 7. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Frau Herklotz ** 3. 7. Illerhaus * 5. 7. Dr. Ils 4. 7. Iven 5. 7. Jahn (Marburg) 4. 7. Killat 5. 7. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 5. 7. Kriedemann * 5. 7. Kühn (Hildesheim) 3. 7. Kulawig * 5. 7. Kunze 15. 7. Lautenschlager * 5. 7. Lemmer 5. 7. Lenz (Brühl) * 5. 7. Dr. Löhr * 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 5. 7. Mauk * 5. 3. Memmel * 5. 7. Dr. Mende 3. 7. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 4. 7. Metzger * 5. 7. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 5. 7. Dr. Müthling 5. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Nellen 5. 7. Frau Pitz-Savelsberg ** 3. 7. Richarts * 5. 7. Riedel (Frankfurt) * 5. 7. Rock 5. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) ** 3. 7. Schulhoff 4. 7. Frau Dr. Schwarzhaupt 3. 7. Springorum * 5. 7. D. Starke (Franken) * 5. 7. Dr. Stecker 5. 7. Steinhoff 15. 7. Frau Wessel 15. 3. Dr. Wilhelmi 5. 7. Anlage 2 Umdruck 733 Antrag der Abgeordneten Stücklen, Wagner, Ott, Wieninger und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. mittelständische Wirtschaft - Drucksachen V/4198, V/4441 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. dem Deutschen Bundestag alsbald einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der den buchführenden Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, anstelle von beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und prämienbegünstigten Aufwendungen für Konten- bzw. Bausparen in Höhe des nicht entnommenen Gewinns eine steuerbegünstigte Rücklage zu bilden, die zur Eigenfinanzierung des Betriebes bestimmt sein soll. Die Rücklage soll mindestens die Höhe des nicht entnommenen Gewinns, höchstens aber die Höchstbeträge der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben und prämienbegünstigten Aufwendungen erreichen; 2. dem Deutschen Bundestag alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem das Entgelt für Arbeitsverhältnisse von Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten auch dann nicht der Gewerbesteuer unterliegt, wenn keine Gütertrennung vorliegt. Bonn, den 1. Juli 1959 Stücklen Wagner Ott Wieninger Dr. Althammer Bauer (Wasserburg) Dr. Becher (Pullach) Ehnes Dr. Franz Frau Geisendörfer *Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europrats 13856 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 Dr. Pohle Prochazka Röhner Schulhoff Dr. Schulze-Vorberg Stiller Unertl Ziegler Dr. Zimmermann Geisenhofer Gierenstein Dr. Gleissner Dr. Jaeger Dr. Hudak Dr. Kempfler Krug Lemmrich Memmel Anlage 3 Umdruck 738 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. mittelständische Wirtschaft — Drucksachen V/4198, V/4441 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß in einer Wirtschaftsentwicklung mit schnellen technischen und wirtschaftlichen Veränderungen kleine und mittlere Unternehmen ohne hinreichende Kapitaldecke schwer zu kämpfen haben. Aber jede Wettbewerbswirtschaft mit dem Ziel einer bestmöglichen Verbraucherversorgung braucht eine Vielzahl von Betrieben unterschiedlicher Größe, die den vollen Wettbewerb garantieren. Aus diesem Grund müssen Bundestag und Bundesregierung den Schwierigkeiten, die durch geringe Unternehmensgröße, unzulängliche Kapitalkraft und Marktstellung entstehen, in der die Wirtschaft beeinflussenden Gesetzgebung Rechnung tragen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere zu beachten, daß 1. in der Vorbereitung der großen Steuerreform besonderer Wert darauf gelegt wird, daß die Neugründung von Unternehmen und deren Kapitalbildung erleichtert und die Einkommensteuerprogression im mittleren Bereich eher gemildert als verschärft wird, 2. die Wettbewerbsneutralität der Steuersysteme national und international verbessert wird, 3. die Gewerbesteuer abgebaut wird, 4. die Ergänzungsabgabe beseitigt wird, 5. im Interesse einer europäischen Steuerharmonisierung die Höhe der direkten Steuern gegenüber den indirekten gesenkt wird, 6. die Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft bei der öffentlichen Auftragsvergabe weiter verstärkt wird, 7. die Rentenversicherung für Selbständige auf freiwilliger Basis geöffnet wird, 8. den Altersversorgungswerken von Berufsgruppen die Altlast erleichtert wird, 9. bei Betriebsaufgabe aus Altersgründen für Altersvorsorge Steuererleichterungen gewährt werden, 10. im Wettbewerbsrecht alle Maßnahmen ergriffen werden, die der mittelständischen Wirtschaft gegenüber dem Großunternehmen die Möglichkeit erleichtert, sich im Wettbewerb zu behaupten. Bonn, den 1. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 719 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. mittelständische Wirtschaft — Drucksachen V/4198, V/4441 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag bis Ende 1969 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der die Gewerbesteuerpflichtigen berechtigt, von ihrer Einkommen- oder Körperschaft-Steuerschuld einen festen für alle Gewerbesteuerpflichtigen einheitlichen Prozentsatz der von ihnen bezahlten Gewerbeertragsteuer in Abzug zu bringen. Dafür soll bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns die Gewerbeertragsteuer unberücksichtigt bleiben. Der Prozentsatz ist so festzulegen, daß sich das Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer nicht erhöht. Bonn, den 24. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 732 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft — Drucksachen V/4331, V/4333, V/4494 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 werden Nummer 1 Buchstaben a und c sowie die Nummern 2 und 3 gestrichen. Bonn, den 1. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 741 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes — Drucksachen V/2309, V/4521 —. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13857 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 wird § 1 b in der Fassung des Entwurfs wiederhergestellt. In § 1 b Absatz 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. wenn der Verkäufer dem Käufer schriftlich das Recht einräumt, die gelieferte Sache binnen einer Frist von mindestens einer Woche nach Empfang zurückzugeben." Bonn, den 1. Juli 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 742 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes — Drucksachen V/2309, V/4521 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 2 erhält § 6 a Abs. 3 folgende Fassung: „(3) Erhebt der Käufer im Falle des Absatzes 2 Nr. 2 gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs Widerspruch (§ 694 ZPO) oder gegen den Vollstreckungsbefehl Einspruch (§ 700 ZPO), so verweist das Gericht auf Antrag des Käufers den Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung an das nach Absatz 1 zuständige Gericht. Wird die Verweisung beschlossen, so gilt der Rechtsstreit mit der Zustellung des Beschlusses als bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Im übrigen sind die Vorschriften des § 276 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 der ZPO anzuwenden." Bonn, den 3. Juli 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 743 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Elbrächter und Genossen zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes — Drucksachen V/2309, V/4521 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird § 1 b in der Fassung des Initiativantrags — Drucksache V/2309 — wiederhergestellt. ln § 1 b Abs. 3 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2 a eingefügt: „2 a. bei Abzahlungsgeschäften über Verlagserzeugnisse, ausgenommen Zeitschriften und ähnliche Periodika." Bonn, den 3. Juli 1969 Dr. Elbrächter und Genossen Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Frerichs (CDU/CSU) zu Punkt 56 der Tagesordnung. Die Große Anfrage betreffend mittelständische Wirtschaft gibt Gelegenheit, auch einige grundsätzliche Bemerkungen zu den Gegenwartsfragen der Klein- und Mittelbetriebe vor dem Hohen Haus zu machen. Die Antwort der Bundesregierung auf Drucksache V/4441 bietet eine Fülle von Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der selbständigen Unternehmen und viele wertvolle Ansatzpunkte einer Hilfe zur Selbsthilfe, die genutzt werden sollten, weil sie einmalig — ich wiederhole: einmalig — in den vergleichbaren Ländern der westlichen Welt sind. Wir haben also durchaus ein gutes Gewissen, wenn heute über Lage und Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft gesprochen wird. Lassen Sie mich daher heute den Versuch machen, einen Blick in die Zukunft zu werfen, um die Tendenzen aufzuzeigen, mit denen der kleine und mittlere Unternehmer rechnen muß. Die Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung bestimmen das wachsende Tempo des technologischen Wandlungsprozesses in allen Bereichen der Wirtschaft. Computertechnik und Kernenergie erobern die industrielle Produktion mittels numerisch gesteuerter Großanlagen und erzwingen neben der Massenfabrikation auch die Massendistribution. Nationale Märkte gehen in Wirtschaftsgemeinschaften auf, und politische Souveränitätsrechte werden auf supranationale Institutionen delegiert. Der Mensch erobert einerseits den Weltraum und fördert andererseits Entwicklungsprogramme für schwach industrialisierte Völker. Die Wirtschaft schlechthin bildet die Brücke über die ideologischen Gräben der Machtblöcke der Welt, die sich höher gerüstet denn je zuvor in der Geschichte der Menschheit gegenüberstehen. Inmitten dieses rasanten, sich beschleunigenden Prozesses steht der Mensch, steuernd, mitgerissen, unterliegend, je nach dem Standort seiner Beteiligung. In der ersten und zweiten Phase der industriellen Revolution war Zahl und Kraft der selbständig Wirtschaftenden groß und mächtig. Sie ist heute noch bedeutend und wesentlich mitgestaltend an der Erstellung des Sozialprodukts, aber die Fragen nach der Existenzerhaltung und Zukunftschance der selbständigen Unternehmer aller Wirtschaftsstufen werden ernster, dringlicher, unsicherer, wenn es heißt, Weg und Standort in den kommenden Jahren zu bestimmen. Das ist so im produzierenden Sektor wie im Dienstleistungsbereich. Am deutlich- 13858 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 sten ist diese Entwicklung im Handel aller Stufen sichtbar, wenn man von der Landwirtschaft einmal absieht. Die aufblühende, freiheitlich orientierte deutsche Volkswirtschaft ohne Gewerbezwang und Staatsdirigismus förderte die Entfaltung Hunderttausender selbständiger Unternehmen im Handel, vornehmlich von Klein- und Mittelbetrieben, die europäische Spitzenleistungen erstellten. Ständige Kapazitätsausweitung in Industrie und Import, äußerste Verschärfung des Wettbewerbs untereinander und mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsstufen, immer neue, rationellere Betriebs- und Vertriebsformen führten im Handel zur Leistungsausweitung, Vergrößerung der Unternehmenseinheiten, Intensivierung des Kapitaleinsatzes und ständiger Rationalisierung und Technisierung im Betriebsablauf. Verbraucherwünsche (nicht -bedürfnisse) und Verbraucherverhalten bestimmen Art und Weise der Dienstleistung in Angebot und Nachfrage. Der Konsument gebietet zunehmend, was hergestellt und gehandelt werden soll. Er ist der eigentliche „Markt-Macher" und „Markt-Entwickler" und wird es in Zukunft noch mehr sein. Dieser dynamische, sich beschleunigende Prozeß führt zu internen Strukturänderungen ungekannten Ausmaßes. Er muß in Verbindung mit der Entwicklung in den kommenden zehn Jahren in der Bundesrepublik gesehen werden, in der Ende der siebziger Jahre 10 Millionen mehr Menschen leben werden, jedoch in einem anderen Altersaufbau, in anderen Wohnungseinheiten, Städte- und Gemeindeformen, bei größerer Verkehrsdichte und differenzierter regionaler Streuung sowie mit anderen Kauf- und Verbrauchsgewohnheiten. Der moderne Mensch will auch modern bedient werden oder sich modern selbst bedienen, in Menge, Qualität und Preis. Er wird noch aufgeklärter, selbstbewußter und kritischer sein als heute und dem Leistungsprinzip mehr Geltung verschaffen wollen. Das stärker ausgeprägte rationale Verhalten des Menschen wehrt sich gegen eine Ideologisierung der sozialen Stellung im Arbeitsprozeß und erkennt letztlich nur noch die im Rahmen der Gesellschaft erstellten Leistungen der einzelnen und seiner Gruppen an. Die Beurteilung einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit erfolgt demnach in Zukunft ausschließlich nach dem Leistungsprinzip und nicht nach weltanschaulichen Wertbildern. Selbständig tätig sein ist kein Wert an sich, ebensowenig wie unselbständig Wirtschaften mit einem besonderen Privileg versehen werden darf. Auf einer solchen wertfreien Basis lassen sich auch die technologischen Entwicklungsprozesse realistischer beurteilen und die erforderlichen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen zweckbezogener ansetzen. Sie sind am Ablauf der Strukturveränderungen zu orientieren, sollen die Anpassungsfähigkeit der betroffenen Menschen erhöhen und ihnen durch geeignete Förderung die Umstellung erleichtern sowie die Vorbedingungen zu sich stets verbessernden Leistungen schaffen. Es wäre daher grundfalsch und eine Verkennung des zukünftigen Wirtschaftsgeschehens, wenn sich im Hinblick auf die stärkere Technisierung des Wirtschaftsablaufes, den höheren Kapitaleinsatz, die steigenden Anforderungen hinsichtlich einer wissenschaftlicheren, planvolleren Unternehmensführung und die weltweite Verschärfung des Wettbewerbs Resignation im Lager der Selbständigen ausbreiten würde. Die Entwicklung im 20. Jahrhundert beweist, daß trotz des Wachstums der Großbetriebe die Leistungskraft der mittleren und kleinen Unternehmen ungebrochen ist und geradezu immer wieder zu Spitzenergebnissen herausgefordert wird. Entscheidende Erfindungen und technologische Entwicklungen werden zunehmend im mittleren Bereich gemacht. Impulse zur Rationalisierung kommen stärker aus diesem Sektor als aus den oft schon bürokratisch erstarrten Großbetriebsformen. Besonders im sich noch bedeutend ausweitenden Dienstleistungssektor hat der mittlere Betrieb seine große Chance. Hier ist das weite Feld zur Entfaltung von Ideen, Initiativen und Leistungen jedes einzelnen im Wettbewerb, wo es keine starren Formen gibt und stets alles in Fluß ist. In keinem anderen Bereich wie im Handel aller Formen und Stufen sind daher die Zukunftsmöglichkeiten besser und größer, wenn sie recht genutzt werden. Hier zählt die tatsächlich erbrachte Leistung. Der Verbraucher stimmt täglich, stündlich mit dem Einsatz seiner Mark ab (Professor Röpke), wer in diesem Leistungswettbewerb gewinnt und wem die Zukunft gehört. Die bunte Vielfalt an Angebotsformen verschiedenster Betriebs- und Vertriebstypen und Absatzmethoden beweist, daß in einer marktwirtschaftlich orientierten, freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Nährboden für die Lebensfähigkeit einer möglichst großen Zahl leistungsfähiger selbständiger Unternehmer gesehen werden muß, ohne die eine gesund gegliederte Wirtschaftsstruktur im Rahmen einer rechtsstaatlichen Demokratie einfach nicht möglich ist. Die Grundvoraussetzungen für Bestand und Lebensfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen ist die auf den Prinzipien der Freiheit und sozialen Gerechtigkeit aufgebaute marktwirtschaftliche Ordnung. Sie zu erhalten und auszugestalten ist ständige Aufgabe der Politik. Im Ringen der Politischen Kräfte entstehen die Programme und Leitbilder, mit denen die Parteien um Gunst und Stimmen der Wähler werben. Daher ist von geradezu ausschlaggebender Bedeutung, aus welchen soziologischen Kreisen sich die Mitglieder der Parteien, ihre Delegierten und schließlich Mandatsträger zusammensetzen; denn die gewählten Abgeordneten haben den Willen ihrer Wähler — orientiert am Parteiprogramm — allein ihrem Gewissen verpflichtet in der Gesetzgebung zu vollziehen. Je stärker die Mitwirkung der einzelnen Gruppen des Volkes in den Parteien ist, um so größer sind auch die Erfolgsaussichten zur Verwirklichung ihrer berechtigten Anliegen. Diese simplen Tatsachen werden allzu leicht vergessen und Klage dort erhoben, wo tätige Mithilfe im politischen Willensprozeß auf unterster Ebene bereits vonnöten wäre. In der Demokratie werden die Stimmen nicht gewogen, sondern gezählt, und die Mehrheit allein entscheidet, was politisch und damit auch wirtschaftspolitisch im weite- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13859 sten Sinne geschieht. Hier liegt für die selbständig Tätigen eine große Verantwortung, die ihnen keiner abnehmen kann: ihr eigenes wirtschaftliches und politisches Schicksal entscheidend mitzugestalten! Die Verwirklichung der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft ist eine Daueraufgabe, an der durch laufende Überprüfung der Gesetze und neue legislative Ordnungen ständig gearbeitet werden muß. Hierbei handelt es sich einmal um das gesetzliche Instrumentarium zur Sicherung des Leistungswettbewerbs, um eine den Belangen der Klein- und Mittelbetriebe gerecht werdende Finanz- und Steuerpolitik und eine wirtschaftskonforme Sozialpolitik. Die Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft wird hierbei vorausgesetzt, weil ohne eine stabilitätsorientierte Wachstumspolitik, Fortschritt und soziale Gerechtigkeit für alle Gruppen des Volkes nicht denkbar wäre. Es ist nicht zu leugnen, daß sich Wettbewerbsverzerrungen entwickelt haben, die zu Lasten der angesprochenen Unternehmensgrößen gehen. In der Förderung des Leistungswettbewerbs muß daher das Hauptanliegen der Ordnungspolitik gesehen werden. Ein erster wichtiger Schritt auf diesem Wege war die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit der eine Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums zur Sicherung eines lauteren und fairen Wettbewerbs erzielt wurde. Vor allem sollen die Tatbestände der irreführenden Werbung in Zukunft wirksamer und schneller bekämpft werden als bisher, wobei dem heftig umstrittenen „Lockvogelangebot" besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden wird. Es wird nun darauf ankommen, daß die beteiligten Kreise diese rechtlichen Möglichkeiten auch voll ausschöpfen; denn das beste Gesetz kann rasch wirkungslos werden, wenn die Praxis nicht zu seiner Durchsetzung beiträgt. Um die Chancengleichheit zu verbessern, ist ein weiterer Ausbau des Kartellgesetzes erforderlich. Hierbei handelt es sich einmal um eine Verstärkung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und eine Überprüfung der Diskriminierungsbestimmungen, zum anderen aber auch um den Abbau der Verbotsbestimmungen bei Vereinbarungen, die der Stärkung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit dienen, und um Erleichterungen bei der Schaffung von Regeln und Ordnungen zur Sicherung des Leistungswettbewerbs. Diese angestrebte Reform muß auch die Harmonisierung im Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Auge behalten und auch hier Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft beseitigen und vermeiden. Schließlich gehört auch die Reform des Konkurs- und Zivilprozeßrechts einschließlich von Maßnahmen gegen Wirtschaftsverbrechen in diesen großen Aufgabenbereich. Die moderne Wirtschaftspolitik betreibt neben der Konjunkturpolitik eine Strukturpolitik im Dienste von Stabilität, Wachstum und Vollbeschäftigung. Sie soll auf ein ausgewogenes Verhältnis der Sektoren, Regionen und Betriebsgrößen gerichtet sein und zur qualitativen Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen. Eine zukunftsorientierte Strukturpolitik sollte die Anpassung der Wirtschaft auf allen Gebieten fördern durch — Abbau von Anpassungshemmnissen und Gewährung von Anpassungshilfen, um die Umstellung auf veränderte Marktlagen zu erleichtern und wirtschaftliche und soziale Schäden bei abrupten Strukturwandlungen zu vermeiden, — Förderung der beruflichen und regionalen Mobilität der Arbeitskräfte durch Ausbau der Umschulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten und der finanziellen Hilfen beim Übergang zum neuen Arbeitsplatz, — Verbesserung der Kapitalbasis der Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen durch eine wirtschaftsgerechte Steuerpolitik und Formen für die Aufnahme von haftendem Kapital (z. B. Kapitalbeteiligungsgesellschaften), sowie durch weiteren Ausbau der ERP- Kreditprogramme und Unterstützung der Kreditgarantiegemeinschaften, — Erhaltung einer möglichst großen Schicht leistungsfähiger kleiner und mittlerer Unternehmen im Interesse einer gesellschaftspolitisch befriedigenden Wirtschaftsstruktur, — Stärkung der Wirtschaftskraft schwach oder einseitig entwickelter Regionen durch staatliche Hilfe. Die Strukturpolitik ist demnach eine Aufgabe, die nicht im Rahmen eines Gesamtprogrammes oder eines einzigen Gesetzes sinnvoll zu lösen wäre. Ihre Grundsätze müssen vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit und Gleichbehandlung für möglichst alle Unternehmen unabhängig von ihrem Standort bei allen wirtschaftspotilischen Maßnahmen mit berücksichtigt werden. Von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der selbständigen Unternehmen, aber letztlich auch für die Wettbewerbsfähigkeit aller deutschen Betriebe, ist die Reform des Steuersystems, die der Bundestag in der nächsten Legislaturperiode durchführen will. Die Reform der Besteuerung muß mit dem Ziel erfolgen: — das Steuerrecht zu vereinfachen, — die Steuerlast gerechter zu verteilen, — das Verfahrensrecht zu vereinfachen, — den Rechtsschutz zu verbessern, — die Belastungen durch Ertrags- und Besitzsteuern zu verringern, — die Eigenkapitalbasis in den Betrieben entscheidend zu verbessern. Diese Ziele sollen vornehmlich erreicht werden durch: — eine unterschiedliche Besteuerung von Spar- und Verbrauchsausgaben zur Förderung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und der privaten Vermögensbildung (sogenannter SchmückerPlan), 13860 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 — eine schrittweise Senkung der Gewerbesteuer, insbesondere durch Anhebung der sogenannten Nullstufe, — eine spürbare Herabsetzung der Erbschaft- und Vermögensteuer vor allem für kleineren und mittleren Besitz, — die Möglichkeit erhöhter Abschreibungen bzw. die Anpassung der Abschreibungsmodalitäten nach dem Einkommensteuergesetz, — eine Änderung des Steuerrechts zur Entlastung bei Betriebsaufgabe infolge Alter oder Krankheit, — durch eine steuerliche Erleichterung der Unternehmensfinanzierung, durch Ausgabe von Anteilscheinen (Aktien), — die steuerliche Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation, insbesondere auch bei gemeinsamer Datenverarbeitung. Entscheidend kommt es darauf an, die Wettbewerbsneutralität des Steuersystems weiter zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, daß das Steuersystem ein gesundes wirtschaftliches Wachstum fördert. Die Steuer darf nicht leistungshemmend, sondern muß leistungsanreizend sein. Erhebliche Sorge bereitet im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen die wirtschaftliche Sicherung im Alter. Da das System der dynamischen Rente von der Idee der Parallelentwicklung des Lebensstandards von Aktiven und Rentnern getragen wird, müssen bei Festsetzung und Anpassung der Renten die steigenden Belastungen der Einkommen der Aktiven berücksichtigt werden. Die Belastung durch Beiträge und Steuern darf nicht in eine Sozialisierung der Löhne und Gehälter der Aktiven umschlagen. Die gesetzliche Altersversorgung muß daher künftig auch den Selbständigen und Angehörigen der freien Berufe auf der Basis der Freiwilligkeit geöffnet werden. Die von einigen politischen Kräftegruppierungen vorgeschlagene Neuordnung der Unternehmensverfassung für die Großbetriebe ist in der jetzt bekannten Form mit den Grundprinzipien unserer Wirtschaftsordnung nicht vereinbar. Ihre Verwirklichung hätte auch für die mittleren und kleinen Betriebe erhebliche Auswirkungen. Die Mitbestimmung darf nicht in Widerspruch geraten zu der auf der freien Unternehmerinitiative, dem privaten Eigentum und dem Wettbewerb beruhenden sozialen Marktwirtschaft. Eigentum erweitert den Freiheitsspielraum des Staatsbürgers und ist eine wichtige Grundlage für eine Stärkung seiner Verantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Förderung der Eigentumsbildung muß in der Zukunft wieder eine größere Bedeutung gewinnen, wobei an folgende Maßnahmen gedacht werden kann: — Förderung der Kapitalbildung in privater Hand — damit auch im Betrieb — durch unterschiedliche Besteuerung der Spartätigkeit und des Verbrauchs, — Privatisierung von Vermögen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, — Fortführung der Sparförderung, -- Abschaffung der Doppelbesteuerung der Kapitalerträge, — Starthilfen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die den nicht emissionsfähigen Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Über den verstärken Ausbau aller Formen und Arten der Gewerbeförderung ist eingehend berichtet worden. Die CDU/CSU betrachtet diese Aufgabe als ein wesentliches Instrument moderner Wirtschafts- und Strukturpolitik. Jede nur mögliche Förderung wird zugesagt. Dabei wird es zunächst darauf ankommen, den Einbau der Gewerbeförderungshilfen in die mittelfristige Finanzplanung auf Dauer zu erreichen, so daß die Kontinuität der Arbeiten gesichert bleibt. In der Drucksache V/3678 sind im einzelnen die Vorstellungen entwickelt worden. Zieht man das Fazit der zukünftigen Entwicklung des Mittelstandes, dann kann man heute folgendes feststellen. Bei ständiger Bereitschaft zur Anpassung, bei den angekündigten Reformmaßnahmen sowie bei dem festen Willen, sich täglich neu einzusetzen und zu bewähren, haben die selbständigen Unternehmer und die in ihren Betrieben wirkenden Mitarbeiter eine reale und große Chance in der Zukunft. Hoffen wir, daß sie recht genutzt wird. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Geldner (FDP) zu Punkt 56 der Tagesordnung. Der Regierung Kiesinger/Brandt und der Großen Koalition fehlt es an dem nötigen Verständnis für die Altersversorgung alter und ehemaliger Selbständiger. Sie ist offensichtlich nicht bereit, zur Lösung des Problems a) der sogenannten uralten Last und b) der sogenannten alten Last eine entsprechende Hilfestellung zu geben. Das sind die Probleme, um die es im Grunde geht. Was in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP Drucksache V/4441 hierzu geboten wird, ist ein sozialpolitischer Rückschritt gegenüber dem, was in der vorigen Legislaturperiode in einem Gesetzentwurf zur Altersversorgung der Rechtsanwälte bereits vorgesehen war, nämlich eine Beteiligung des Bundes bei Leistungen für diejenigen, die die Altersgrenze bereits überschritten haben — sogenannte uralte Last —, und diejenigen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters bis zur Erreichung der Altersgrenze eine Rentenanwartschaft nicht mehr erfüllen können — sogenannte alte Last —. Was in der Antwort dieser Bundesregierung geboten wird, ist nichts anderes als die fatale Wiederholung von Versprechungen der CDU und SPD aus der vergangenen Legislaturperiode. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13861 Die Lebenssituation Selbständiger und ehemals Selbständiger ist heute im Alter nicht mehr dieselbe wie in der Vergangenheit: 1. Durch die Währungsreform ist die private Vorsorge zahlreicher Selbständiger weitgehend vernichtet worden, während die öffentliche bzw. gesetzliche Vorsorge und Versorgung im Rahmen von Pensions- und Rentenansprüchen nicht nur voll erhalten blieb, sondern außerdem durch die Dynamisierung der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt wurde. Gerade den älteren Selbständigen war es vielfach nicht mehr möglich, eine private Altersvorsorge von neuem voll aufzubauen. 2. In der Vergangenheit bedeutete eine selbständige Existenz in den meisten Fällen gleichzeitig Altersversicherung, sei es im Rahmen von Versorgungsverpflichtungen bei der Übergabe des Betriebes, sei es durch Einkünfte aus der Verpachtung oder sei es durch den Verzehr des Vermögens oder des Erlöses aus dem Verkauf des Unternehmens. Was heute noch als eine gesicherte Existenz auch für die Zukunft erscheint, kann morgen schon durch den schnellen Wandel unserer Bedarfsstruktur keine ausreichende Erwerbsgrundlage, geschweige denn eine Alterssicherung mehr sein. 3. Auf Grund dieser Entwicklungen hat sich bei den Selbständigen — soweit wir das überblicken können — das elementare Bedürfnis nach einer Alters-Grundsicherung außerhalb der eigentlichen selbständigen Existenz entwickelt. Diesem Bedürfnis nach einer Grundsicherung wird in mannigfacher Weise Rechnung getragen: a) durch berufsständische Versorgungswerke auf berufsständischer Basis, teilweise unter Einbeziehung der sogenannten alten und uralten Last. Die Versorgungswerke sind langfristig jedoch nur funktionsfähig, wenn eine gewisse Relation zwischen Beitragsaufkommen und Leistungsverpflichtungen, d. h. zwischen Beitragszahlern und Anspruchsberechtigten gewährleistet erscheint. In den Bereichen, in denen mit einem Rückgang der Zahl der Selbständigen auf Grund des Strukturwandels zu rechnen ist, sind solche eigenständige Einrichtungen nicht möglich und existenzfähig, insbesondere dann, wenn mit langfristigen öffentlichen Mitteln nicht zu rechnen ist. b) durch private Vorsorgemaßnahmen in den verschiedenen Formen der Kapitalbildung (Kontensparen, Versicherungen, Wertpapiere usw.). Diese Formen scheiden jedoch heute in weiten Bereichen aus, da die selbständige Existenz keine ausreichenden Einkünfte für solche Vorsorgemaßnahmen mehr gewährt oder weil die entsprechenden Beträge für Neu- oder Ersatzinvestitionen zur Erhaltung der Existenz gebraucht werden und weil im Notfall durch Rückgriffe auf Reserven die geplante Altersvorsorge in Frage gestellt wird. c) durch die Weiterversicherung oder die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung bzw. der Altersversorgung der Landwirte. Die Grundsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird vor allem nach den schlimmen Erfahrungen mit der Währungsreform angestrebt. Ein entscheidender Grund für die Weiterversicherung ist auch die Pflichtversicherung aus einem entsprechenden Arbeitsverhältnis der Vergangenheit. 4. Selbständige sind jedoch im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in mancherlei Weise benachteiligt. a) Die CDU hat ihnen 1957 mit der Rentenreform die Möglichkeit zur Selbstversicherung genommen. Es besteht nur noch die begrenzte Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, wenn der betreffende eine entsprechende Zeit (5 Jahre) in einem abhängigen Arbeitsverhältnis war. Wenn man die Protokolle der Vergangenheit nachliest, gewinnt man den Eindruck, daß die CDU 1957 nur aus wahltaktischen Gründen nicht alle Selbständigen aus der Rentenversicherung hinausgeworfen hat und die begrenzte Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung offenließ. b) Wir Freien Demokraten haben in der vergangenen Legislaturperiode Anträge vorgelegt, die die Selbstversicherung, d. h. die Öffnung der Rentenversicherung für die Selbständigen herbeiführen sollten. In einer damaligen schwarz-roten Abstimmungskoalition — nicht Regierungskoalition — haben sich CDU und SPD gegen die Selbständigen entschieden. Dies ist um so merkwürdiger, als die SPD sich 1957 noch für die Selbstversicherungsmöglichkeit im Bundestag einsetzte, die sie in der letzten Legislaturperiode ablehnte. Diese ablehnende Haltung von CDU und SPD war um so unverständlicher, als sie gleichzeitig mit großen Worten Entscheidungen zur Altersversorgung der Selbständigen für diese Legislaturperiode ankündigten und versprachen. Das einzige, was beide als Koalition konkret fertiggebracht haben, war jedoch das Ausklammern dieses Problems und eine Wiederholung der Versprechungen aus der Vergangenheit. c) CDU und SPD waren nicht einmal bereit, die Diskriminierung der Selbständigen im Hinblick auf die Anerkennung von Ausfall- und Zurechnungszeiten bei einer entsprechenden freiwilligen Weiterversicherung zu beseitigen. Sie haben den FDP-Antrag abgelehnt, entsprechende freiwillige Beitragsleistungen genauso zu bewerten wie Pflichtbeiträge. Was ist die Folge? Ein Selbständiger, der die gleichen Beiträge in gleichem Zeitraum wie ein Pflichtversicherter leistet, hat unter Umständen mit einer wesentlich niedrigeren Rente zu rechnen. Man kann daraus nur schließen, daß ,das vielzitierte „soziale Gewissen" von CDU und SPD offensichtlich nicht nur in der Vergangenheit vor den Selbständigen haltgemacht hat, sondern dies auch heute noch tut. 5. Die Sozialenquete ist nicht nur unergiebig im Hinblick auf die Darstellung der Einkommens- und Lebenssituation alter Arbeiter und Angestellten, sie ist genauso unergiebig im Hinblick auf die Lebenssituation alter und ehemaliger Selbständiger. Diese Erkenntnis hätte die Bundesregierung veranlassen müssen, sich dieses Fragenkomplexes ausreichend anzunehmen. Vor allem die sozialpolitische Denk- 13862 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 pause hätte hierfür nutzbringender verwendet werden können. Die Antworten bzw: die Nichtantworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen der FDP sind ein Beweis dafür, daß dieser Fragenkomplex nicht ernsthaft genug behandelt und angegangen worden ist. Was in Teilbereichen geschehen ist, kann nicht als ausreichend betrachtet werden. 6. Wir Freien Demokraten schlagen daher für die Zukunft folgendes vor: a) Es sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß für jeden Selbständigen auf der Basis freiwilliger Entscheidung die Möglichkeit einer Grundsicherung bei einer Mindestversicherungszeit und einem Mindestbeitrag im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen wird. b) Für andere Versorgungsmaßnahmen, die eindeutig der Altersvorsorge und der Alterssicherung dienen (z. B. Versicherungsverträgen), wird eine Art Währungsgarantie insoweit übernommen, als für diese Formen eine spätere Leistung wie bei gesetzlicher Vorsorge gewährleistet wird. c) Berufsständische Versorgungswerke erhalten zur Finanzierung der sogenannten alten und uralten Last einen befristeten Zuschuß. d) Bei Berufsgruppen, für die eine Mindestversicherungszeit bei entsprechenden Mindestbeiträgen beschlossen wird, werden Maßnahmen entsprechend dem Fremd-Rentengesetz getroffen, so daß auch diejenigen, die aus Altersgründen durch eigene Beiträge eine entsprechende Anwartschaft nicht mehr erwerben können, Leistungen erhalten. Die Selbständigen haben durch ihre Steuerleistungen oft ihr Leben lang über die Bundeszuschüsse indirekt zur Alterssicherung anderer mit beigetragen. Ihre eigene Alterssicherung ist häufig nicht zuletzt deshalb gefährdet, weil ihre Kinder im Rahmen einer anderen Berufstätigkeit ihre Beiträge an Institutionen leisten, die ihre eigenen Eltern nicht versorgen; d. h. in solchen Fällen findet eben kein Solidarausgleich — wie es häufig so schön heißt — zwischen den Generationen statt. Wir Freien Demokraten sind daher der Auffassung, daß eine Grundalterssicherung der Selbständigen nach ihren Bedürfnissen mit Unterstützung der öffentlichen Hand in pragmatischer Weise geregelt werden soll, ohne daß auf Grund einer fehlgeleiteten Gleichheitsideologie das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer auf die Selbständigen übertragen werden müßte. Gerade, wenn man wie wir die Probleme der Altersvorsorge und der Alterssicherung nicht ausschließlich oder vorwiegend in einer Maximierung der Umverteilungsprozesse über Steuern und Sozialabgaben sieht, sondern in einer Politik, die dem einzelnen durch eine entsprechende Verfügungsfreiheit über sein Erwerbseinkommen alternative Formen der Vorsorge überläßt, müssen in diesem Zusammenhang auch die steuerpolitischen Möglichkeiten mit gesehen und mit geregelt werden. Es sind uns Pläne bekanntgeworden, nach denen die erhöhten Sonderausgaben nach Vollendung des 50. Lebensjahres wieder eingeschränkt werden sollen. Die Verwirklichung solcher Pläne wäre ein Zeichen eines fatalen Unverständnisses für die Vorsorgemöglichkeiten eines Arbeitslebens. Wer dem einzelnen noch einigermaßen Raum für eigene Entscheidungen lassen will, muß gleichzeitig sehen, daß die Möglichkeiten zur zusätzlichen privaten Vorsorge wegen der unterschiedlichen familiären und sonstigen Verpflichtungen in den einzelnen Lebensabschnitten eben unterschiedlich sind. Wenn im Rahmen der indirekten und direkten Förderung von Vorsorgemaßnahmen diese Probleme nicht gesehen werden, werden dem einzelnen die Chancen, sie wahrzunehmen, eingeschränkt oder genommen und damit die ganze Zielsetzung gefährdet oder ungerechte Zustände herbeigeführt. Alles in allem betrachtet sind wir durch die sogenannte Große Koalition keinen Schritt weiter gekommen. Der neue Bundestag bzw. die neue Regierung wird im Prinzip dort anfangen müssen, wo die vorletzte Regierung aufgehört hat. Anlage 11 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Ravens (SPD) zu Punkt 56 der Tagesordnung. Ein bekannter Journalist schrieb vor kurzem im Industriekurier (Hans Mundorf, IK 31. 5. 1969) nicht ohne aktuellen Anlaß: „Die Parteien spekulieren darauf, daß gerade die fehlende Definition des Begriffes Mittelstand und der unverkennbare Appeal, den dieses Wort auf jeden ausübt, der nicht gerade Krupp oder Flick heißt, für sie werbend wirken." Wenn wir uns von diesem Vorwurf freimachen wollen, dann kommt es darauf an, die Lage der Selbständigen, der kleinen und mittleren Unternehmen, der Branchen, in denen kleine und mittlere Unternehmen eine Rolle spielen, ohne Emotion zu analysieren und von jedem Appell an Ressentiments abzusehen. Erlauben Sie mir, hier einige wirtschaftspolitische Überlegungen vorzutragen. Zu den Fragen der Steuerpolitik und der Sozialpolitik werden meine Kollegen Kurlbaum und Regling Stellung nehmen. Die Rezession der Jahre 1966/67 hatte die mittelständische Wirtschaft insbesondere in den strukturschwachen Gebieten sehr hart getroffen. In dieser Situation — ich zitiere aus dem Bericht des Bundeswirtschaftsministers über Lage, Entwicklung und Förderung kleiner find mittlerer Unternehmen vom Dezember 1968 (Drucksache V/3678) — hat sich gerade die „Wendigkeit und Anpassungsfähigkeit der kleineren Unternehmen ... als besondere Stärke erwiesen." Diese Eigenschaften und eine aktive Konjunkturpolitik haben einen neuen Aufschwung auch der mittelständischen Wirtschaft bewirkt. Die beiden Konjunkturhaushalte mit ihren Infrastrukturprogrammen, mit ihren Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung von Altbauwohnungen und ihrer regionalen Gewichtung haben nachhaltige Aus- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13863 Wirkungen auf das Baugewerbe und auf Zulieferbetriebe gehabt. Der Mittelstand hat von der Wachstumspolitik des Bundeswirtschaftsministers profitiert und am wirtschaftlichen Aufschwung in vollem Umfang teilgenommen. Wer die Rezession als ein Mittel der Wirtschaftspolitik sieht, zielt an den elementaren Interessen der mittelständischen Wirtschaft vorbei. Kleine und mittlere Unternehmen verfügen nicht über Kapitalreserven, mit der sie lange Durststrecken überstehen können. Dies haben sowohl die wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie der sprunghafte Anstieg der Konkurse (rund 4 000) bei mittelständischen Unternehmen in den Jahren 1966/67 gezeigt. Das Jahr 1967 brachte dem Handwerk gegenüber dem Vorjahr 1966 einen Umsatzrückgang von 3,6 %, der Industrie einen Rückgang von 1,9 %, dem Großhandel eine Stagnation des Umsatzes von 0 % und lediglich dem Einzelhandel einen sehr bescheidenen Umsatzzuwachs von durchschnittlich 1,2 %, der die branchenmäßigen und unternehmensgrößenbezogenen Schwankungen bekanntlich überdeckt. Der Vergleich der Umsatzziffern des Jahres 1967 mit denen des Jahres 1968 ist auf Grund der Einführung der Mehrwertsteuer nicht ganz exakt. Folgendes läßt sich jedoch feststellen: 1968 lag der Umsatzzuwachs gegenüber dem Vorjahr einschließlich Mehrwertsteuer beim Handwerk über 6 % (die Umsätze einschließlich Mehrwertsteuer stiegen von 24,2 Milliarden DM im ersten Quartal auf 39,1 Milliarden DM im vierten Quartal 1968), bei der Industrie bei 14,5 %, beim Großhandel bei 11 % und beim Einzelhandel bei 4,3 %. Im März 1969 lagen die Umsätze zu jeweiligen Preisen ohne Mehrwertsteuer gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat bei der Industrie bei 16,6 %, beim Großhandel bei 11,7 % und beim Einzelhandel bei 9,6 %. Beim Handwerk liegen die statistischen Ergebnisse für März 1969 noch nicht vor. In diesen Zahlen spiegelt sich der wirtschaftliche Aufstieg der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft. Von größter Bedeutung ist, daß in der Industrie die Umsätze innerhalb der Größenklassen von 1 bis 500 Beschäftigten in bezug auf die gesamte Industrie überproportional steigen und auch die Umsatzentwicklung in der Größenklasse von 500 bis 1 000 Beschäftigten überdurchschnittlich verläuft, während die Umsatzexpansion in Unternehmen über 1 000 Beschäftigten langsamer vor sich geht. Dieses Faktum zeigt deutlicher als vieles andere, daß kleine und mittlere Unternehmen in unserer Industriegesellschaft ihren Platz haben und daß der deutsche Mittelstand über ausgezeichnete unternehmerische Qualitäten verfügt. Damit zeigt sich gleichzeitig die Funktionsfähigkeit unseres marktwirtschaftlichen Systems. Die mittelständische gewerbliche Wirtschaft ist trotz innerer Strukturumstellungen leistungsfähig. Die Selbständigen bedürfen keines Naturschutzparks. Staatliche Politik sollte helfend und führend dort eingreifen, wo Fehlentwicklungen zu erwarten sind oder eingetreten sind. Dies gilt auch für Bereiche, in denen strukturelle Umstellungen aus eigener Kraft nicht zu leisten sind. Beispiele für solche Strukturhilfen bieten die Maßnahmen für die Landwirtschaft, den Steinkohlenbergbau, die Partikuliere und die Textilwirtschaft. Besondere Sorgen bereitet uns gegenwärtig der rasante strukturelle Wandel innerhalb des Einzelhandels. Hier zeigt sich deutlich, daß der Umsatzzuwachs mit steigenden Betriebsgrößen wächst und kleine Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um Tante-Emma-Läden. Die fast explosive Entwicklung einer neuen Vertriebsform, der Verbrauchermärkte, hat für den traditionellen Fachhandel eine schwierige Lage geschaffen. In den Verbrauchermärkten ist selbst den Kaufhäusern und dem Versandhandel eine ernst zu nehmende Konkurrenz erwachsen. Dies belegt auch die jüngste Reaktion eines großen Warenhauskonzerns (Kaufhof), der nunmehr eigene Schritte für ein Engagement auf dem Verbrauchermarktsektor unternehmen will. Der Erfolg der Verbrauchermärkte und der cash and carry-Betriebe zeigt, daß sich die optimale Betriebsgröße in bestimmten Sparten des Einzelhandels nach oben verschoben hat. Dieser Entwicklung muß der traditionelle Einzelhandel durch Spezialisierung, verstärkten Gruppenwettbewerb, Zusammenschluß von Betrieben und Beteiligungen an Verbrauchermärkten Rechnung tragen. Einige Handelsketten haben durch Zusammenschluß bereits reagiert. Im Einzelhandel findet jedoch heute keine strukturelle Umschichtung, sondern ein struktureller Umbruch statt. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, daß die Bundesregierung aus den vorhandenen Fördertiteln im ERP-Haushalt und im Bundeshaushalt ein zeitlich begrenztes Anpassungsprogramm für den Einzelhandel aufstellen muß. Lassen Sie mich nun ganz freimütig die Verdächtigungen aufgreifen, denen sich die Wirtschaftspolitik heute ausgesetzt sieht. Es wird gesagt, unsere Wirtschaftspolitik begünstige einseitige Großunternehmen und Unternehmenskonzentrationen. In unserem Konzept gebe es folglich für kleine und mittlere Unternehmen keinen Raum. Wir wissen, der Gemeinsame Markt und die weltwirtschaftliche Verflechtung haben großräumige Märkte mit vielen im Wettbewerb stehenden Unternehmen entstehen lassen. Wir befinden uns in Europa inmitten eines industriellen Strukturwandels. Der Konzentrationsschub, den wir in der Bundesrepublik beobachten, scheint eine etwas abrupte Reaktion der Unternehmensleitungen auf die veränderten Marktdaten zu sein. Wir unterstützen die strukturelle Anpassung der Unternehmen an die dynamische Entwicklung der Märkte, — auch auf dem Wege der Zusammenarbeit, soweit eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit und des Leistungswettbewerbs zu erwarten ist. Dies gilt für große wie kleine und mittlere Unternehmen. Damit ist über das Problem der Marktmacht der Großunternehmen noch nichts gesagt. Wir wissen aus Erfahrung, welche Möglichkeiten der Beeinflussung den großen Unternehmenskomplexen zur Verfügung stehen. Ihre Marktmacht führt zu einer direkten und indirekten Beherrschung vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Und die Konzentration von Großunternehmen weist gerade nicht in die Richtung von Verstaatlichungen, sondern umgekehrt in die Richtung einer verstärkten Einflußnahme der 13864 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 großen Unternehmenskomplexe auf den Staat. Gehört es bei Großkonzernen nicht zum guten Ton, in Parlamenten ihre Vertreter sitzen zu haben? Wir sind uns wohl alle darin einig, daß die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung, eine freiheitliche Wirtschaftsordnung uns nur dann erhalten bleibt, wenn der Marktmacht rechtliche Normen gegenüberstehen, die deren Mißbrauch wirksam verhindern, und wir sind uns nach über zehnjährigen Erfahrungen mit unserem Kartellrecht darin einig, daß es einer Reform bedarf. Die Tätigkeitsberichte des Bundeskartellamtes für die Jahre 1966, 1967 und 1968 sprechen zusammen mit den Stellungnahmen der Bundesregierung eine sehr deutliche Sprache. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge für eine Reform des Wettbewerbsrechts bereits in einer umfassenden Kartellnovelle in der 4. Legislaturperiode (Drucksache IV/2337) unterbreitet. Bundeswirtschaftsminister Professor Karl Schiller legte im Sommer vergangenen Jahres eine Kartellnovelle vor, die vorsichtig dosiert einige Dinge kartellrechtlich zu verbessern suchte. Diese Novelle wäre wettbewerbspolitisch ein Schritt vorwärts gewesen. Sie ist am Einspruch der CDU/CSU unter namhafter Beteiligung von Mittelstandspolitikern gescheitert. Die Novelle hätte insbesondere mittelständischen Unternehmen die Zusammenarbeit erleichtert und eine verbesserte Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen gebracht. War nicht dieses letztere der eigentliche Grund der Ablehnung? Und war die Preisbindungsfrage nicht nur vorgeschoben? Wer Kooperationserleichterungen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen wünscht, wer die wettbewerbspolitische Verhinderung von Knebelungsverträgen, d. h. endlich einen wirksamen Schutz von Vertragsbeteiligten bei Ausschließlichkeitsverträgen will, um den wir seit Jahren ringen, wer eine verstärkte Mißbrauchsaufsicht über marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen und eine präventive Fusionskontrolle fordert, hätte diese wettbewerbspolitischen Verbesserungen bereits seit Jahren haben können, wenn er in der 4. und 5. Legislaturperiode unsere wettbewerbspolitischen Anträge unterstützt hätte. Wir werden unsere Vorstellungen in der nächsten Legislaturperiode diesem Hause wieder vorlegen und Ihnen Gelegenheit geben, die wettbewerbspolitischen Vorschläge, die Sie heute auf Kongressen und in Wahlprogrammen so gefällig verkünden, gesetzlich zu verwirklichen. Wir nehmen Sie beim Wort. Und lassen Sie mich ein weiteres hinzufügen. Die SPD, ihr Bundeswirtschaftsminister und ihre Bundestagsfraktion setzen sich mit aller Konsequenz für eine ausgewogene Struktur zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und Großunternehmen ein. Kleine und mittlere Unternehmen entfalten gegenüber Großunternehmen sehr häufig eine größere Dynamik, nehmen Marktchancen schneller wahr und passen sich elastischer der Veränderung von Marktdaten an. Mittelständische Unternehmen sind somit als selbständige Träger des wirtschaftlichen und technologischen Fortschritts das Salz in unserer Wirtschaft. Wir fassen dies weniger als Lob als vielmehr als Verpflichtung auf. Lassen Sie mich auch hier ein für allemal die Legende ausräumen, die SPD wolle eine Ausdehnung der Mitbestimmung bis hinunter zum letzten Dorfkrug. Dies ist purer Unsinn. Wir haben mit unseren Größenmerkmalen (ab 2 000 Beschäftigten, 150 Millionen DM Umsatz, 75 Millionen DM Bilanzsumme) in den Unternehmen eine klare Grenze gezogen. Die qualifizierte Mitbestimmung ist für kleine und mittlere Unternehmen aus grundsätzlichen Erwägungen ungeeignet. Diese unsere Entscheidung ist definitiv. Mitbestimmung ist für uns alles andere als eine Vorstufe zur Sozialisierung oder ein Sozialisierungsersatz. Ganz im Gegenteil. Wir verstehen die qualifizierte Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der Großwirtschaft als eine freiheitliche, aus der europäischen Tradition kommende Antwort auf die Herausforderung des kollektivistischen Kommunismus. Zu dieser Antwort müssen wir uns aufraffen, und an dieser Forderung wird die SPD festhalten. Papst Paul VI., die höchste Autorität der katholischen Kirche, hat bei seinem Besuch in Genf vor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sehr nachdrücklich die Forderung nach Mitbestimmung und Mitverantwortung der Arbeitnehmer in der Wirtschaft unterstützt. Für diese Haltung sind wir ihm dankbar. Von großer Bedeutung für die mittelständische Wirtschaft ist auch die Reorganisation der regionalen Wirtschaftspolitik. Mittelstandspolitik war lange Jahre hindurch Subventionspolitik. Die Konservierung überholter gewerblicher Strukturen führte in den strukturschwachen Gebieten zu einer Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung. Diese Politik haben wir in der Großen Koalition Schritt für Schritt abgebaut. Zu keinem Zeitpunkt gab es in Berlin, dem Zonenrandgebiet, in den Steinkohlengebieten an Ruhr und Saar und in den anderen strukturschwachen Regionen eine wirksamere Wirtschaftsförderung als heute. Die Investitionszulagen und Investitionskredite werden unabhängig von der Gewinnsituation gewährt und bieten gerade der mittelständischen Wirtschaft eine echte Chance, sich von veralteten Produktionsverfahren zu lösen und den Anschluß an die technologische Entwicklung zu finden. Im Gegensatz dazu haben erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten stets den Großverdienern am meisten genützt. Ich möchte des weiteren daran erinnern, daß auf unsere Initiative hin die Förderung der „grundlegenden Rationalisierung" in das 2. Steueränderungsgesetz und in das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geschrieben wurde; ein strukturpolitisches Angebot an das in strukturschwachen Gebieten ansässige mittelständische Gewerbe. Der Bundeswirtschaftsminister entwickelt darüber hinaus in den regionalen Aktionsprogrammen ein Instrument der wirtschaftlichen Sanierung strukturschwacher Regionen, das gerade auch der ansässigen mittelständischen Wirtschaft zugute kommen wird. Wir würden es begrüßen, wenn endlich auch das ERP-Vermögen fortschrittlich eingesetzt würde. Lassen Sie mich zu diesem Punkt in aller Bescheidenheit hinzufügen: in der regionalen Wirtschaftsförderung haben wir Sozialdemokraten unser Konzept voll verwirklicht. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13865 Wir sollten uns davor hüten, die Selbständigen in die Rolle der Schutzbedürftigen zu drängen und den Mittelstand als Almosenempfänger zu behandeln. Die Selbständigen gehören zum dynamischen Teil unserer Gesellschaft. Der Mittelstand sucht nicht Bevormundung, er sucht Partnerschaft. Wir Sozialdemokraten sind für einen partnerschaftlichen Dialog mit den Selbständigen jederzeit offen. Wir geben hier keine Subventionierungsversprechen ab. Unsere Politik wird stets darauf gerichtet sein, die Selbständigen zur Selbsthilfe in einer sich permanent wandelnden Wirtschaft zu befähigen. Dazu einige marktwirtschaftliche Überlegungen. Bekanntlich gewähren Bund und Länder den Kreditgarantiegemeinschaften — Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft — Bürgschaften, um mittelständischen Unternehmen, denen ausreichende bankmäßige Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen, die Fremdfinanzierung zu erleichtern. Die Statistik zeigt, daß die Kreditgarantiegemeinschaften in der Hauptsache vom Handwerk, in geringerem Umfang vom Handel, von der mittelständischen Industrie kaum in Anspruch genommen werden. 1968 wurden rund 150 Millionen DM an Kreditmitteln durch Bürgschaftsübernahmen der Kreditgarantiegemeinschaften mobilisiert. Dieses Ergebnis steht zu dem großen Finanzmittelbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen in keinem Verhältnis. Die Kreditgarantiegemeinschaften müssen kontinuierlich zu einem Instrument ausgebaut werden, das die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen auf breiter Basis verbessert. Wir sind uns sicherlich alle dessen bewußt, daß kleine und mittlere Unternehmen auch heute noch bei der Beschaffung von Finanzmitteln gegenüber Großunternehmen benachteiligt sind, sowohl hinsichtlich des Zugangs zu Kreditmärkten als auch hinsichtlich der Kreditkosten. Dies ist ein schwerwiegender Wettbewerbsnachteil der mittelständischen Wirtschaft, die insbesondere in strukturschwachen Gebieten einen Nachholbedarf in der Einführung kapitalintensiver Verfahren aufweist und die durch den rasanten technologischen Fortschritt herausgefordert ist. Wir sind der Auffassung, daß hier die Bundesregierung gefordert ist, ein System erleichterter zinsverbilligter Kreditaufnahmen für die mittelständische Wirtschaft aufzubauen, das den entscheidenden Engpaß unternehmerischer Betätigung im mittelständischen Bereich, den Kapitalmangel, überwinden hilft. Die ERP-Programme, die die Mittelvergabe an bestimmte Kriterien knüpfen, sind hierfür ein Ansatz, der nicht hinreicht. Die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen ist häufig zu schmal, um ständig steigende Investitionsanforderungen aus eigener Kraft finanzieren zu können. Die Schwierigkeiten der Eigenkapitalbeschaffung bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften sind uns bekannt. Wir begrüßen es deshalb, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Möglichkeiten der Errichtung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften für kleine und mittlere Unternehmen geprüft und Gesellschaftsmodelle entwikkelt hat. Diese Vorschläge sollten nunmehr zur Diskussion gestellt werden. Wir sind uns darüber im klaren, daß Kapitalbeteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Unternehmen Probleme aufwerfen. Alle Initiativen bedürfen deshalb einer engen Abstimmung mit den Verbänden der mittelständischen Wirtschaft. Im Grundsatz sind wir jedoch der Auffassung, daß Kapitalbeteiligungs- und Kapitalvermittlungsgesellschaften für die mittelständische Wirtschaft dazu geeignet wären, die Eigenkapitalbeschaffung zu erleichtern. Im Hinblick auf den Engpaß an Eigenkapital halten wir darüber hinaus die Bildung von Leasing-Gesellschaften, die ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, für erforderlich. Ein erster Schritt hierzu ist von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen in Berlin getan. Dieser Weg muß energisch fortgesetzt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, daß bei der Bildung der genannten Gesellschaften in den kommenden Jahren Haushaltsmittel als Starthilfezuschuß zur Verfügung gestellt werden. Lassen Sie mich noch einen Schritt weitergehen. Es ist bekannt, daß das bisherige Abschreibungssystem kleine Unternehmen gegenüber größeren benachteiligt. Wir halten das für sehr mißlich und möchten anregen, die mit dem heutigen Abschreibungssystem verbundenen Nachteile für kleinere Unternehmen in die Diskussion um die Steuerreform mit einzubeziehen. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, in der für den Mittelstand lebenswichtigen Frage der Kapitalbeschaffung helfen akademische Debatten über potemkinsche Ordnungsvorstellungen nicht weiter, in dieser sich sehr konkret stellenden Frage führt allein rationales, pragmatisches Handeln zum Erfolg. Für die Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft spielen nicht nur die Fragen der Kapitalbeschaffung eine Rolle. Seit geraumer Zeit ist in der Wirtschaft, genauer gesagt in der Großwirtschaft, ein Trend zu beobachten, der von der universellen Ausübung der unternehmerischen Aufgaben, von der Integration aller Funktionen unter einem Unternehmensdach wegführt. Für viele Großunternehmen ist die Inanspruchnahme spezialisierter Firmen, die Entscheidungshilfen gewähren oder direkt Unternehmensaufgaben wahrnehmen, heute eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für kleine und mittlere Unternehmen. Die Gründe hierfür sind einerseits in einem überholten Traditionalismus zu suchen, auf der anderen Seite sind die Dienste, die spezialisierte Firmen anbieten, viel zu sehr auf größere Unternehmen zugeschnitten. Das Ergebnis ist eine Lücke des know how und der efficiency bei kleineren Unternehmen gegenüber Großunternehmen. Diese Lücke könnte sich in Zukunft noch erweitern, wenn nicht Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Entscheidungshilfen und spezialisierte Dienste, die großen Unternehmen zur Verfügung stehen, sollten qualitativ gleichwertig auch mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Wir halten es daher für wünschenswert, daß Gesellschaften gebildet werden, die ihre qualifizierten Dienste auf die besonderen Erfordernisse mittelständischer Branchen bzw. kleiner und mittlerer Unternehmen abstellen. 13866 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 Dies kann in der Form von Gemeinschaftsunternehmen oder in der Form unabhängiger, selbständiger Unternehmen geschehen. Aufgabe dieser smallbusiness-Unternehmen wäre es, den Einkauf oder Vertrieb zu bündeln, wie das zum Teil im mittelständischen Bereich heute schon der Fall ist, darüber hinaus aber alle Dienste zur Verfügung zu stellen, die eine Behauptung im Markt sichern: Werbung, Marketing, Factoring, innere Organisation und Information, Investitionsberatung, EDV-Beratung, Ausbildung und Management-Schulung etc. Die small-business-Unternehmen würden die Beratungsarbeit der Fachverbände, Kammern, Anstalten und Institute, die zum Teil selbst Träger dieser Unternehmen sein könnten, wirkungsvoll ergänzen. Die Bundesregierung wie die Wirtschaft sollten diesen Gedanken aufgreifen. Hinsichtlich hockentwickelter Leistungen für kleine und mittlere Unternehmen bestehen nicht nur Marktlücken, sondern auch echte Marktchancen. Auch bei einer oft weitgehenden Spezialisierung ihres Produktionsprogrammes werden kleinen und mittleren Unternehmen im Zuge des technischen Wandels steigende Ausgaben für Forschung und Entwicklung abverlangt. Diese Anforderungen haben zur Bildung von Forschungsvereinigungen geführt, die zum überwiegenden Teil unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF) zusammenwirken. Der Bund unterstützt bisher „Gemeinschaftsvorhaben der Grundlagenforschung, die den Ausgangspunkt für die firmeneigene, weiterführende Forschung oder für spezielle Entwicklungen der Industrie bilden" (Drucksache V/3678, Seite 85). Diese Förderung ist ein guter Ansatz, die technologische Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Diese Politik sollte weiterentwickelt werden. Kleinen und mittleren Unternehmen, die willens sind, partnerschaftlich Forschungs- und Entwicklungsstätten einzurichten, müssen in Zukunft Startzuschüsse gewährt werden. Kooperationsverträge sind für mittelständische Unternehmen — auch wegen ihres personalen Charakters — gegenüber einer echten Konzentration häufig die geeignetere Form des Zusammenwirkens. Meine Fraktion hält eine gesetzliche Ausnahme von Kooperationsverträgen der mittelständischen Wirtschaft vom Kartellverbot für vordringlich. Bis zu deren Verwirklichung sollten die bereits heute gegebenen Kooperationsmöglichkeiten genutzt werden. Bisher fehlte es jedoch an einem Überblick über die heute rechtlich unanfechtbaren Kooperationsformen. Hier ist das Bundeskartellamt berufen, für Interessen- und Arbeitsgemeinschaften, Konsortien und andere Kooperationsformen Vertragsmodelle zu entwickeln, die auf die mittelständische Wirtschaft zugeschnitten sind. Aber selbst eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Ausgestaltung der Vertragsformen und gesetzliche Kooperationserleichterungen erscheinen für die Zusammenarbeit mancher Berufsgruppen der Selbständigen nicht immer ausreichend. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwiefern die Gesellschaftsformen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts den heutigen Erfordernissen einer optimalen Unternehmensorganisation kleinerer und mittlerer Unternehmen noch entsprechen. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte dem Bundestag zu Anfang der nächsten Legislaturperiode vorliegen. Die Bundesregierung sollte insbesondere Vorschläge für neue Unternehmensformen, beispielsweise für ein „einzelkaufmännisches Unternehmen mit beschränkter Haftung" oder eine „Partnergesellschaft" ausarbeiten. Kooperation ja, aber mit wem? So stellt sich heute oft die Frage. Die Kooperationsbörse, die der Initiative des RKW entspringt, hat für die Zusammenführung von Kooperationswilligen gute Voraussetzungen geschaffen. An dieser Einrichtung muß festgehalten werden. Der Bundeswirtschaftsminister hat in seinem 6-Punkte-Programm zur Selbständigenpolitik unter anderem ein Netz von Informationszentralen vorgeschlagen. Ein solches integriertes Informationsnetz in der Bundesrepublik, das sich der elektronischen Datenverarbeitung bedient, wäre ein ganz wesentlicher Beitrag für eine umfassende und zugleich aktuelle Information der Unternehmensleitungen. In der Mittelstandspolitik der Bundesregierung spielen Information und Beratung über die verschiedensten Träger bereits eine bedeutende Rolle. Imponierend sind auf diesem Gebiet die Leistungen des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW). Ein integriertes Datennetz entwickelt diese Politik konsequent weiter. Der Bundeswirtschaftsminister wird bei der Verwirklichung dieses Projektes unsere volle Unterstützung finden. Mit meinen Ausführungen habe ich unser marktwirtschaftlich akzentuiertes Konzept einer Selbständigenpolitik skizziert. Lassen Sie mich abschließend sagen: sozialdemokratische Wirtschaftspolitik integriert abgewogen die Belange aller Schichten unseres Volkes; sie ist eine Absage an die Interessenpolitik. Bei uns gibt es keine einseitige Begünstigung: dies gilt hinsichtlich der Großunternehmen genauso wie hinsichtlich der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Arbeitnehmerschaft. Das ist die Stärke unserer Wirtschaftspolitik, und dabei bleibt es. Anlage 12 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jacobi (Köln) (SPD) zu Punkt 55 der Tagesordnung. Der Raumordnungsbericht, über den wir heute debattieren, hätte dem Parlament bis 31. Dezember 1968 erstattet werden müssen. Tatsächlich wurde er jedoch erst Mitte März 1969 vorgelegt. Diese verspätete Vorlage ist um so unverständlicher, als der Bericht bereits im Herbst 1968 abgeschlossen worden ist. So klafft zwischen der Abfassung des Berichtes und seiner Vorlage eine bedauerliche und schädliche zeitliche Lücke von rund einem halben Jahr. Das ist vor allem deshalb bedauerlich, weil der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13867 Bericht sich weder mit dem Jahresgutachten 1968 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung noch mit dem Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung auseinandersetzt, die sich beide ausführlich mit den für die Raumordnung hoch bedeutsamen Fragen der Regionalpolitik befassen. Ein weiteres Manko: Im Raumordnungsbericht wurden die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik vom 26. September 1968 in keiner Weise angesprochen. Das alles sind wesentliche Mängel, die zur bedauern sind. Von Einzelheiten abgesehen verdient der Raumordnungsbericht 1968 die an einen Werbeslogan angelehnte Feststellung: Der beste Raumordnungsbericht des Bundes, den es je gab! Er unterscheidet sich von seinen Vorgängern insbesondere dadurch, daß er nicht nur den Charakter einer Bestandsaufnahme trägt, sondern erstmals eine wissenschaftlich fundierte Prognose über die Entwicklungstendenzen eines überschaubaren Zeitraumes enthält. Dieser Prognose ist deshalb große Bedeutung beizumessen, weil eine derartige Vorausschau für eine zukunftsorientierte Raumordnungspolitik unentbehrlich ist! Damit ist ein altes sozialdemokratisches Verlangen erfüllt. Wir erkennen das dankbar an. Ich habe in einer ersten Stellungnahme zu dem Raumordnungsbericht am 18. März 1969 bereits betont, es sei der Auffassung der Bundesregierung zuzustimmen, daß die Möglichkeiten einer Beeinflussung der durch Wanderungsbewegungen verursachten Bevölkerungsentwicklung künftig stärker als bisher durch eine integrierte und vorausschauende Planung, vor allem im Bereich der Infrastrukturverbesserung, genutzt werden müßten. Dazu sind vor allem nötig: 1. städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten. Es geht hierbei vor allem um die Schaffung und den Ausbau von zentralen Orten als Entwicklungsschwerpunkte sowie um Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Erwerbsplätze, 2. in Verdichtungsräumen städtebauliche Ordnungsmaßnahmen, insbesondere die städtebaulich-strukturelle Erneuerung, die Anpassung an den Strukturwandel sowie die Entwicklung und der Ausbau von Entlastungsorten. Leider fehlt das zur Bewältigung der für die Raumordnung vordringlichen städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen notwendige rechtliche und finanzielle Instrumentarium auch weiterhin. Schuld daran ist, daß der gegenwärtige Bundestag sich einer Verabschiedung des überfälligen Städtebauförderungsgesetzes versagt hat. Wir beklagen dies sehr, denn die Erfüllung dringender städtebaulicher Aufgaben wird dadurch erheblich erschwert, verzögert und zu Lasten der Steuerzahler verteuert. Ohne das Gesetz werden städtebauliche Mißstände und städtebauliche Fehlentwicklungen weiter fortschreiten. Zugleich werden die Kosten für die Beseitigung der Folgen dieser Mißstände, der sogenannten sozialen Folgekosten, d. h., der Kosten zur Bekämpfung der Lärmbelästigung, der Luftverunreinigung, der Wasserverschmutzung, des Verkehrschaos, weiter ansteigen, ohne daß die Wurzel des Übels beseitigt wird. Im Rahmen einer Raumordnungsdebatte ist hinzuzufügen, daß unzureichende Siedlungsstrukturen einem optimalen Wirtschaftswachstum hindernd im Wege stehen. In einer auf dem Wohnungs- und Städtebaukongreß der SPD vor kurzem verabschiedeten Entschließung heißt es mit Recht: „Raumplanung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein stetiges wirtschaftliches Wachstum." Auf dem erwähnten Kongreß stellte die Raumordnungspolitik eines der zentralen Themen dar. Dies unterstreicht, welch große Bedeutung die Raumordnung für meine politischen Freunde besitzt. Ein optimales Wirtschaftswachstum erfordert, wie ich bereits sagte, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. Aus ökonomischen Gründen, aus Gründen der Effizienz, ist eine schwerpunktmäßige Entwicklung der Infrastruktur anzustreben. Unter schwerpunktmäßiger Entwicklung ist dabei allerdings nicht allein die Schaffung und der Ausbau von zentralen Orten zu verstehen. In der jüngsten Diskussion der Fachleute gewinnt die Idee der Entwicklungsachsen oder der Entwicklungsbänder zunehmend an Bedeutung. Entscheidend ist, räumliche Schwerpunkte für die öffentlichen Investitionen zu schaffen und dadurch einer Mittelverzettelung vorzubeugen. Das bedeutet: wir müssen als ein wesentliches Ziel der Raumordnungspolitik die Verdichtung von Wohn- und Arbeitstätten in solchen Räumen fixieren, in denen verkehrs- und versorgungsgünstige Verhältnisse vorliegen oder geschaffen werden können. Nur durch eine solche Politik der Bündelung von Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen der Infrastruktureinrichtungen können auch Gebiete mit einer geringen Siedlungsdichte, Gebiete, die in ihrer allgemeinen Entwicklung hinter dem Bundesdurchschnitt zurückgeblieben sind, an der allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben; nur durch eine solche Politik kann es erreicht werden, daß sich die Schere, das Wohlstandsgefälle zwischen den Verdichtungsgebieten und den zurückgebliebenen Gebieten, schließt. Stetiges wirtschaftliches Wachstum setzt eine progressive Raumordnungspolitik voraus. Andererseits ist auch die Raumordnung von der Konjunkturpolitik in hohem Grade abhängig. Der Raumordnungsbericht zeigt deutlich, daß ein Konjunkturrückgang zur Abwanderung von Industrie und Menschen führt. Dagegen wachsen bei steigender Konjunktur die Möglichkeiten der Strukturpolitik in wirtschaftsschwachen Räumen. Dazu zählen keineswegs allein zurückgebliebene agrarisch strukturierte Gebiete, sondern auch Verdichtungsgebiete mit krisenanfälliger Monostruktur. Erst durch den Konjunkturaufschwung, die Überwindung der Rezession, sind die Voraussetzungen für die von Bundeswirtschaftsminister Schiller mit so großem Erfolg praktizierte in- 13868 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 tensive regionale Strukturpolitik geschaffen worden! Nur wenige Anmerkungen zu dem Verhältnis zwischen Raumordnung und Wohnungsbaupolitik. Der Raumordnungsbericht kommt zu dem Ergebnis, daß die in den zurückgebliebenen Gebieten, in den Abwanderungsgebieten wohnenden Menschen die Beantwortung der Frage, ob sie dort bleiben oder ob sie ihre Heimat verlassen und sich in weiter entfernten Räumen niederlassen wollen, fast ausschließlich von den Arbeitsplatz- und Wohnungsverhältnissen abhängig machen. Die Bedeutung der Wohnung für die Frage der Abwanderung wird durch die Tatsache unterstrichen, daß zahlreiche Wohnungen in ländlichen Gebieten in ihrer Ausstattung nicht mehr den Anforderungen unserer Zeit entsprechen. In den meist ländlichen Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern sind drei Viertel aller Wohnungen bereits vor 1919 errichtet worden. In den Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern dagegen beträgt der Anteil dieser „Ältestwohnungen" lediglich ein Drittel. Daraus folgt, in den ländlichen und zurückgebliebenen Gebieten fällt der Anteil der alten Wohnungen mit schlechter Ausstattung weit stärker ins Gewicht als in den Verdichtungsgebieten. Wenn wir ein Ausbluten des flachen Landes, also eine Bevölkerungsabwanderung nicht vertretbaren Ausmaßes, verhindern wollen, müssen wir solche Räume nicht zuletzt auch durch ein qualitativ befriedigendes Angebot an Wohnungen attraktiver machen. Über der Politik zur Sanierung der zurückgebliebenen Räume dürfen jedoch die Probleme der Verdichtungsgebiete nicht in den Hintergrund geraten. Die stärksten Bevölkerungszunahmen sind auch künftig in den Ballungsrandzonen zu verzeichnen. Die Wohnungsbaupolitik muß vor allem auf diese Brennpunkte des Bedarfes ausgerichtet sein. Raumordnungs-, Wohnungs- und Städtebaupolitik sind künftig stärker als bisher aufeinander abzustimmen. Damit ist das Stichwort Koordinierung angesprochen. Es ist weithin unbestritten, daß die Koordinierung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowohl auf Bundesbene, d. h. horizontal, als auch zwischen dem Bund und den Ländern, d. h. vertikal, manche Wünsche offenläßt. Im Bereich der Koordinierung zwischen dem Bund und den Ländern sind seit der Bildung der Ministerkonferenz für Raumordnung, der die beim Bund und den Ländern für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Minister und Senatoren angehören, nicht wenige Mißstände beseitigt und ursprünglich bestehende Widerstände einiger Länder abgebaut worden. Ich habe die Hoffnung, daß die Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern durch eine Politik der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, der Überzeugungskraft und nicht der Paragraphenreiterei noch verbessert zu werden vermag. Im Bereich der Koordinierung auf Bundesebene sind die Schwierigkeiten wohl zu einem Großteil auf allzu starres Ressortdenken, mitunter auch auf einen ausgesprochenen Ressortegoismus zurückzuführen. Es bedarf seines Abbaues. Optimisten meinen, die in Aussicht genommene Kabinettsreform könne hier Abhilfe schaffen. Mögen sie Recht behalten. Die mangelhafte Zusammenarbeit auf Bundesebene im Aufgabenbereich der Raumordnung ist — so meine ich — allerdings wohl auch darauf zurückzuführen, daß der für die Raumordnung zuständige Bundesinnenminister das ihm zur Verfügung stehende institutionalisierte Instrumentarium nur sehr zögernd benützt. So hat der Interministerielle Ausschuß für Raumordnung, ein Koordinierungsgremium auf Referentenebene, während des letzten Jahres meines Wissens kein einziges Mal getagt. Der Kabinettsausschuß für Raumordnung gar, dem alle von der Raumordnung fachlich berührten Bundesminister angehören, hat sich noch nicht einmal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Stoff zur Beratung aber gab und gibt es sicher in Hülle und Fülle. Als wesentliche Beispiele seien nur genannt die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik, das Agrarprogramm des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Jahresgutachten 1968 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Jahreswirtschaftsbericht 1968 der Bundesregierung, die alle unter dem Gesichtspunkt der regionalen Strukturpolitik für die Raumordnung von erheblicher Bedeutung sind. Ich kann mich leider des Eindrucks nicht völlig erwehren, daß die Bundesraumordnung mitunter durch ein etwas zu passives Verhalten selbst das Heft aus der Hand gab. Nicht selten hört man die Auffassung, die Koordinierung im Bereich der Raumordnung kranke daran, daß das Raumordnungsgesetz dem Raumordnungsminister allzuwenig brauchbare Instrumente liefere und allzuviele abstrakte Leerformeln enthalte. Aus diesem Grunde sei eine Novellierung des von diesem Hause 1965 verabschiedeten Gesetzes unbedingt vonnöten. Ich vermag mich dieser Auffassung nicht anzuschließen. Bevor man nach einer Novellierung des Gesetzes ruft, sollten zunächst einmal die bereits gegebenen Möglichkeiten, die das Gesetz anbietet, voll ausgenutzt werden. Daß es damit nicht zum Besten bestellt ist, darf ich kurz zu belegen versuchen. Nach dem Raumordnungsgesetz ist der für die Raumordnung zuständige Bundesminister verpflichtet, die langfristigen und großräumigen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes zusammenfassend darzustellen. Diese Darstellung muß mehr sein als eine bloße Bestandsaufnahme, als eine bloße Wiedergabe des gegenwärtigen Zustandes. Die zusammenfassende Darstellung muß vielmehr die in die Zukunft gerichteten raumordnungspolitischen Absichten des Bundes integriert und koordiniert aufzeigen. Sie ist damit ein wesentliches Instrument sowohl zur Koordinierung auf Bundesebene als auch zur Erarbeitung der dringend erforderlichen raumordnerischen Gesamtkonzeption des Bundes. Es ist zu bedauern, daß diese zusammenfassende Darstellung der langfristigen und großräumigen Planungen und Maßnahmen des Bundes bis heute, rund vier Jahre nach Inkraft- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13869 treten des Raumordnungsgesetzes, noch nicht vorliegt. Auf das Beispiel der Nichtbenutzung institutionalisierter Möglichkeiten zur Koordinierung auf Bundesebene habe ich bereits hingewiesen. Aus dem bisher Gesagten folgt, daß die Koordinierung auf Bundesebene auch unter dem unvollständigen Wissen darüber leidet, was zu koordinieren ist. Koordinierung setzt aber ferner voraus, daß man weiß, auf welches Ziel hin zu koordinieren ist. Die im Raumordnungsgesetz verankerten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind vom Gesetzgeber der nötigen Flexibiltät wegen bewußt weitgehend abstrakt angelegt worden. Es ist nötig, diese Ziele zu konkretisieren. Es genügt dabei nicht, sie einfach nebeneinander aufzureihen. Vielmehr ist es erforderlich, sie im Rahmen eines konkreten und zugleich flexiblen Leitbildes der räumlichen Ordnung gegeneinander abzuwägen. Das setzt keineswegs eine Novellierung des Raumordnungsgesetzes voraus; es erfordert vielmehr endlich die Erarbeitung einer raumordnerischen Konzeption für das gesamte Bundesgebiet, wie ich sie bereits bei der Debatte über den ersten Raumordnungsbericht der Bundesregierung von diesem Platze aus im Namen meiner politischen Freunde gefordert habe. Die Forderung nach einem Bundesentwicklungsplan oder Bundesraumordnungsprogramm, zwei Namen für eine im Grunde identische Sache, ist inzwischen in der Entschließung des von mir bereits angesprochenen Wohnungs- und Städtebaukongresses meiner Partei konkretisiert worden. Ich darf zitieren: „Die zwangsläufig wachsenden Aufwendungen für die öffentliche Grundausstattung erfordern die noch weithin fehlende Abstimmung der Fach- und Regionalplanungen. Als unerläßliches Integrationsinstrument ist der Bundesentwicklungsplan, wie ihn schon das Regierungsprogramm der SPD 1969 fordert, überfällig." Wir haben mit Genugtuung vernommen, daß inzwischen auch Herr Bundesinnenminister Benda diese Auffassung teilt und daß in seinem Hause bereits mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines solchen Planes begonnen wurde. Aus dem Raumordnungsbericht der Bundesregierung 1968 ist die Folgerung zu ziehen, daß bei steigendem Wohlstand, zunehmender Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und der abnehmenden Standortbildung der Industrie die Gestaltungsfähigkeit der räumlich-strukturellen Entwicklung des Bundesgebietes wächst. Auf Grund dieser Erkenntnis sind folgende Forderungen an die Raumordnungspolitik des Bundes zu stellen: 1. Die im Raumordnungsgesetz verankerten Ziele und Grundsätze der Raumordnung bedürfen dringend der weiteren Konkretisierung. 2. Auf diesen konkretisierten Zielen und den mittelfristigen Prognosen aufbauend ist die Entwicklung einer raumordnerischen Konzeption für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, eines Bundesraumordnungsprogrammes, wie ihn bereits das SPD Regierungsprogramm 1969 forderte, überfällig. 3. Die Koordinierung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist zu verbessern. 4. Unabdingbare Voraussetzung zur besseren Abstimmung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes ist die alsbaldige Vorlage der zusammenfassenden Darstellung der großräumigen und langfristigen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes, wie sie das Bundesraumordnungsgesetz von 1965 fordert. 5. Beim Einsatz der raumbedeutsamen Mittel ist mehr denn je auf die Bildung räumlicher Schwerpunkte zu achten. 6. Eine intensive Politik zur Sanierung der zurückgebliebenen Gebiete darf nicht zu einer Vernachlässigung der Strukturprobleme der Verdichtungsräume führen. 7. Im Vordergrund der künftigen Raumordnungspolitik müssen in Verdichtungsgebieten städtebauliche Ordnungsmaßnahmen und in zurückgebliebenen Gebieten städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen stehen. Es ist zu bedauern, daß diese Aufgaben wegen des Scheiterns des Städtebauförderungsgesetzes in dieser Legislaturperiode vorerst nur unbefriedigend bewältigt werden können. Nur wenn diese Forderungen erfüllt werden, ist Raumordnung nicht bloß auf dem Papier, sondern auch in der Praxis angewandte Gesellschaftspolitik; nur dann kann die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung unserer räumlichen Umwelt so gesteuert werden, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen der Gemeinschaft in zufriedenstellender Weise gesichert ist. Anlage 13 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 55 der Tagesordnung Was bereits in der 89. Sitzung — Raumordnungsbericht 1966 — von allen Sprechern der Fraktionen betont wurde, hat der Ausschußbericht über den Raumordnungsbericht 1968 der Bundesregierung erneut festgestellt: daß nämlich die Raumordnung die bedeutendste Aufgabe für die Zukunft ist. Um den Anforderungen der Zukunft konforme Regionen zu schaffen, bedarf es nicht nur des Zusammenwirkens bestimmter Sektoren, z. B. der Wirtschaft, des Verkehrs, des Städtebaus. Vielmehr muß sich der Kreis vollständig schließen durch die Einbeziehung der Agrarpolitik, Bildungspolitik, Finanzpolitik sowie auch der Verfassungspolitik im Hinblick auf das Prinzip des Föderalismus. Auch Erkenntnisse der Futurologie müssen besondere Berücksichtigung finden. Um so bedauerlicher ist es, daß wir angesichts der Geschäftslage des Hauses nicht ausreichend Zeit haben, diesen Raumordnungsbericht intensiv zu analysieren und zu diskutieren. Im Namen meiner Fraktion erhebe ich die Forde- 13870 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 rung, in der nächsten Legislaturperiode Termin- und Zeitplanung so zu vereinbaren, daß eine umfassende Darstellung der Ziele der Raumordnung mit konkreten Aussagen über ihre Verwirklichung und Finanzierung möglich ist. Ich unterstelle, daß die Forderung erfüllt wird, und möchte deshalb meine grundsätzlichen Ausführungen zu diesem Thema bis zu diesem günstigeren Zeitpunkt zurückstellen. Ich kann mir aber an dieser Stelle nicht die Kritik ersparen, daß Sie, Herr Bundesinnenminister, ebenso wie ihr Vorgänger, der mit Notstands- und Wahlrechtsänderungen überbeschäftigt war, die Raumordnung nur als Hobby mitführten und dieser wichtigen Zukunftsaufgabe zu wenig Beachtung schenkten. Es scheint fast so, daß Sie der umfangreichen Materialsammlung für ihre Verbotsankündigungen mehr Bedeutung beimessen als der Raumordnung. Wenn Sie aber, Herr Minister, überzeugende Lösungen zur Bewältigung unserer Gegenwartsaufgaben in der Raumordnung anbieten und damit die Weichen für die Fahrt in das Jahr 2000 richtig stellen würden, wären Ihre Anstrengungen, unzufriedene Radikale aus diesem Haus fernzuhalten, völlig überflüssig. Auf diesen Gebieten könnten Sie sicher viel erfolgreicher wirken. Ich bedauere, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister nicht anwesend ist. Ich würde ihm gerne empfehlen, die Raumordnungsabteilung wieder in sein Ministerium zurückholen. Das wäre wenigstens ein Erfolg in seiner bisher glücklosen Ministerzeit. Ich sage glücklos, weil es ihm nicht gelungen ist, das wichtige Instrument zur Erreichung raumordnerischer Ziele, das Gemeindeentwicklungs- und Städtebauförderungsgesetz, in dieser Koalition durchzusetzen. An der Unfähigkeit, die Kernfrage: a) Eigentums- bzw. Bodenneuordnung und b) Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zu regeln, und an den Querelen innerhalb der Koalition, wer sich die Meriten für dieses bedeutsame Gesetzeswerk zuschreiben darf, ist es leider in dieser Legislaturperiode wieder gescheitert. Durch das Hinausschieben wurden in unverantwortlicher Weise wieder Milliardenbeträge ohne ein sinnvolles Gesamtkonzept verplant und verbaut. Aber der Wohnungsbauminister hat aus dieser Niederlage ebensowenig Konsequenzen gezogen wie andere SPD-Minister, die ebenfalls mit ihren Vorstellungen scheiterten. Unabhängig vom Zustand dieser Koalitionsregierung erwartet meine Fraktion mit dem Ausschuß und mit dem gesamten Bundestag von diesem Raumordnungsbericht eine Unterrichtung über gegenwärtige und zukünftig geplante Maßnahmen der Bundesregierung zur Beeinflussung der voraussichtlichen Entwicklung. Diese Erwartung wurde nicht erfüllt! Wir haben bereits bei der Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 auf die Notwendigkeit von Maßnahmen und Planungen im Rahmen der öffentlichen Haushalte hingewiesen, welche die Ziele der anzustrebenden räumlichen Ordnung notwendigerweise ergänzen müssen. Aber wo ist die klare Aussage der Bundesregierung hierzu in diesem Bericht? Wo ist der Mittelbedarf exakt beziffert? Wo ist die Mittelbereitstellung zugesagt? Nicht einmal in Teilbereichen ist der Bundesregierung eine klare Aussage möglich gewesen. Denken Sie an die Aussprache über Strukturmaßnahmen im Bereich des Saarlandes und Rheinland-Pfalz. Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, die aus dem föderativen Aufbau unserer BRD in der Verfolgung der Raumordnungsziele erwachsen. Aber wäre es nicht Aufgabe dieser 9/10-Koalition gewesen, den Föderalismus auch gerade im Bereich der Raumordnungs- und Strukturpolitik funktionsfähiger zu macher, mittels einer an der Zukunft orientierten Verfassungspolitik? Nicht einmal der hier durch das Raumordnungsgesetz auferlegten Koordinierungspflicht ist die Bundesregierung in dem erforderlichen Maße nachgekommen. Es ist einfach unerläßlich, die vielfältigen regionalwirksamen Programme und Pläne, sowohl der Bundesregierung als auch der Länder und Kommunen, miteinander abzustimmen. Der Ausschuß erwartet deshalb mit Recht die Vorlage eines Bundesraumordnungsprogramms, das die Regionalisierung der raumwirksamen Bundesmittel entsprechend den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes zum Ziel hat. Wir Freien Demokraten unterstützen diese Forderung, wonach die Bundesregierung darüber in ihrem nächsten Raumordnungsbericht vorrangig zu berichten hat. Wir unterstützen auch die Forderungen nach 1. Koordination der an zahlreichen Stellen durchgeführten Prognosearbeiten, 2. einer umfassenden Entwicklungskonzeption für unsere Landwirtschaft und 3. einer verbesserten Regionalstatistik. Die Schaffung hinreichender Grundlagen für ein Berufsbild des Raumplaners scheint auch uns wünschenswert zu sein. Aber Raumordnung wird immer Teamarbeit sein (z. B. zwischen verantwortungsfreudigen Politikern, Architekten, Ingenieuren, Wirtschaftlern, Verwaltungsbeamten, Soziologen). Daß aber die Teamarbeit, die Koordination zwischen Bund und Ländern, bisher nicht klappte, können wir ablesen an der Entwicklung der immer mehr divergierenden Verwaltungsstrukturen in den Ländern. Das wirkt sich natürlich nachteilig auf die Raumordnung aus. Denn wenn wir nicht dahin kommen, daß am Ende jeder Verwaltungsreform die Identität der Region mit der Verwaltungseinheit hergestellt wird, werden wir nie zu einer vernünftigen Strukturpolitik kommen, die nahtlos vom Bund über die Länder bis hinein in die Region wirksam ist. Verwaltungsegoismen können die besten Programme zunichte machen! Dafür gibt es durchaus Beispiele, und es ist deshalb bedauerlich, daß den Verwaltungsreformbemühungen der Länder nicht immer raumordnerische Zielvorstellungen zugrunde lagen. Bei der Bildung von Verbandsgemeinden, bei Kreis- und Bezirksreform, standen sehr oft machtpolitische Überlegungen Pate. Nicht die Regionen, die Ober-, Mittel- und Unterzentren, die zentralen Orte, waren hauptsächliches Leitbild der Reform, sondern zum Teil die Frage: Wie sind da oder dort diese oder jene parteipolitischen Mehrheiten zu erzielen? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13871 So ist natürlich auch der Widerstand der einen oder anderen großen Partei gegen eine sinnvolle Neugliederung der Bundesländer zu erklären. Aber ich will dies alles jetzt nicht mehr vertiefen. Ich glaube, es wurde deutlich, daß sich in der Raumordnung ein weites, ein bedeutendes Betätigungsfeld für uns alle eröffnet, um unserem Volk eine menschenwürdige, eine glückliche Zukunft zu sichern. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4504 Frage 8) : Muß in nächster Zeit mit der Einstellung der Lehrtätigkeit an weiteren Universitäten bzw. Hochschulen gerechnet werden? Von der Einstellung des gesamten Lehrbetriebes ist z. Z. keine Universität oder Hochschule in der Bundesrepublik betroffen. Der Bundesregierung sind nur Fälle bekannt, in denen es zu zeitlich begrenzten Unterbrechungen der Lehrtätigkeit an einzelnen Hochschulinstituten gekommen ist bzw. sich einzelne Hochschullehrer außerstande gesehen haben, ihre angekündigten Vorlesungen und anderen Lehrveranstaltungen abzuhalten. Die Einstellung der Lehrtätigkeit durch einzelne Hochschullehrer oder Hochschulorgane erfolgt nur dann, wenn die Abhaltung von Lehrveranstaltungen durch systematische, andauernde Störungen oder durch unmittelbare Behinderung von Hochschullehrern unmöglich wird. Ob der Lehrbetrieb in nächster Zeit in weiteren Einzelfällen oder gar in ganzen Fakultäten oder Hochschulen eingestellt werden muß, hängt in erster Linie von der Entwicklung in der Studentenschaft ab. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Korspeter (Drucksache V/4504 Fragen 65, 66 und 67) : Trifft es zu, daß seit mehreren Jahren Eisenbahnmunitionstransporte auf dem Güterbahnhof in Celle vor der Weiterleitung zu den Truppenübungsplätzen mit offenbar ungenügender Sicherung und Bewachung in den Nachtstunden abgestellt werden? Für den Fall, daß dieser Zustand den Tatsachen entspricht: Sieht die Bundesregierung nicht darin nach dem Explosionsunglück in Hannover eine Gefahr für die Bevölkerung? Sieht die Bundesregierung eine bessere Möglichkeit der Überwachung bei notwendigen Wartezeiten, wenn sie über das Anschlußgleis des nahegelegenen Fliegerhorstes Celle-Wietzenbruch den Munitionszug abstellen und bewachen lassen würde? Gegen eine Abstellung von Munitionstransporten auf dem Güterbahnhof Celle bestanden auf Grund der Deklaration der Sendungen bisher keine Bedenken, zumal der Güterbahnhof aus einer einzigen großen Gleisgruppe besteht, in der Tag und Nacht Betrieb gemacht wird. Allgemein richten sich die Maßnahmen beim Transport von Sendungen für die Bundeswehr nach den Angaben im Frachtbrief. Die Bundeswehr entscheidet bei den einzelnen Transporten, ob sie durch Soldaten der Bundeswehr zu bewachen sind. Wird eine durchgehende militärische Bewachung von der Bundeswehr nach Art der Sendung nicht für erforderlich gehalten, überwacht das Bahnpersonal Transporte, die explosionsgefährliche Güter enthalten. Es kann dabei die zuständigen Ortspolizeibehörden einschalten. Die Kennzeichnung der Sendungen und die danach zu treffenden Maßnahmen haben bisher allgemein, also auch für die in Celle behandelten Sendungen, ausgereicht. Die Deutsche Bundesbahn wird, soweit es sich um geschlossene Munitionszüge handelt, Ihre Anregung aufnehmen, solche Züge nach Möglichkeit in den Anschlußgleisen des nahegelegenen Fliegerhorstes Celle-Wietzenbruch bei längeren Wartezeiten abzustellen. Militärischerseits stehen dem keine grundsätzlichen Bedenken entgegen. Im übrigen werden für den Fall, daß sich im Zuge der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen über die Ursache des bedauerlichen Explosionsunglücks in Hannover Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die bisher vorgeschriebene Transportsicherung für bestimmte Sendungen verschärft werden muß, unverzüglich ,entsprechende Anordnungen erlassen werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 30. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/4430 Frage 86) : Was tut die Bundesregierung, um insbesondere in den arabischen Ländern der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Propaganda von „Radio Berlin International" entgegenzuwirken? „Radio Berlin International" sendet täglich etwa zehn Stunden in arabischer Sprache; sein Programm besteht überwiegend in der Verbreitung von bewußten Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Falschinterpretationen der Politik der Bundesregierung. Demgegenüber sendet die Deutsche Welle täglich 3 1/2 Stunden für arabischsprachige Hörer. Der Inhalt ihres Programms ist von dem Bemühen bestimmt, den Hörern ein objektives Bild in- und ausländischer Verhältnisse zu vermitteln. Die Diskrepanz zwischen den Sendezeiten, die auf den zur Zeit noch engen Grenzen der technischen Kapazität der Deutschen Welle beruht, sollte nicht die Erfolge dieser Anstalt verdunkeln: Die Deutsche Welle erhält monatlich etwa 1000 Hörerbriefe aus den arabischen Gebieten; etwa 6000 Personen haben an ihrem letzten Preisausschreiben teilgenommen. Ferner sind die Pressereferenten an unseren Vertretungen im Nahen Osten laufend bemüht, der OstBerliner Propaganda entgegenzuwirken, z. B. durch Verbreitung schriftlichen Informationsmaterials, durch Einladungen in die Bundesrepublik und durch persönliche Verbindungen zu Publizisten des Gast- 13872 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 landes. Die ganze Skala ihrer Tätigkeit läßt sich naturgemäß im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht ausbreiten. Eingeschränkt sind ihre Bemühungen allerdings dort, wo wir infolge Fehlens diplomatischer Präsenz nur mit zahlenmäßig geringem Personal, das unter der Obhut einer Schutzmachtvertretung arbeitet, vertreten sein können. Als bestes Argument ihrer Öffentlichkeitsarbeit betrachtet die Bundesregierung schließlich ihre Politik der Einhaltung strikter Neutralität im NahostKonflikt. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 1. Juli 1969' auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/4504 Frage 90) : Welche Gründe haben den Bundesaußenminister veranlaßt, auf der jüngsten Ministerkonferenz der WEU in Den Haag eine Konferenz der Regierungschefs und Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der EWG und Großbritanniens vorzuschlagen, nicht aber auch der drei kleineren Staaten, die ihre Aufnahme in die EWG beantragt haben? Von der neuen französischen Regierung wird allgemein eine flexiblere Haltung in der Europapolitik erhofft. Dies könnte dazu führen, daß die europäischen Dinge wieder in Bewegung geraten. Das Auswärtige Amt ist der Auffassung, daß einerseits im Augenblick nichts überstürzt werden sollte, daß aber andererseits die Entscheidungen über die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaften und der politischen Zusammenarbeit nicht auf die lange Bank geschoben werden können und dürfen. Noch vor Ende dieses Jahres sollten daher die Grundlinien für die weitere innereuropäische Entwicklung erörtert und festgelegt werden. Auf dem Hintergrund dieser Überlegungen hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen bei der WEU-Ratstagung in Den Haag am 5./6. Juni 1969 den Gedanken einer Ad-hoc-Konferenz der Regierungschefs und Außenminister der Sechs und Großbritanniens zur Diskussion gestellt; eine solche Konferenz sollte nicht im Rahmen einer der bestehenden Organisationen stattfinden und nicht in deren Zuständigkeiten eingreifen, könnte aber, nach angemessener Vorbereitung, politische Leitlinien festlegen, die dann von den zuständigen europäischen Gremien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen wären. Die Konferenz hätte also den Sinn, sozusagen ein Vehikel zur Wiederingangsetzung des europäischen Einigungsprozesses zu bilden. Was die Teilnehmer anbetrifft, so ergibt sich die Beschränkung auf Sieben daraus, daß es Probleme in der EWG und in der WEU gibt, die einen gemeinsamen Kern haben, nämlich die grundsätzliche Frage der Stellung Großbritanniens in einem sich einigenden Europa. Es sollten daher die Regierungen, die in diesen beiden europäischen Organisationen zusammenwirken, zunächst über die Hauptursachen für die jahrelange Stagnation in den europäischen Einigungsbestrebungen und die Möglichkeiten ihrer Überwindung zu einer grundsätzlichen Klärung kommen, und Orientierungen für die weitere Entwicklung setzen. Im übrigen sind es die Länder der Gemeinschaften und Großbritannien, die sich auch in der Vergangenheit am intensivsten mit den Grundsatzfragen der europäischen Zusammenarbeit . beschäftigt haben. Großbritannien ist zudem der unbestrittene Schrittmacher der übrigen Beitrittskandidaten, deren Anträge erklärtermaßen akzessorisch zum britischen Antrag sind. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/4504 Frage 103) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Bevölkerung vor dem von Tag zu Tag steigenden Kraftfahrzeuglärm (Lastkraftwagen, Personenwagen, Krafträder aller Art) zu schützen, um schwere gesundheitliche Schäden unserer Mitbürger zu vermeiden, insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß die Zahl der Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet ständig zunimmt? Nach § 49 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf die Geräuschentwicklung der Kraftfahrzeuge das nach dem Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigen. Bestimmt wird dieses Maß durch höchstzulässige Grenzwerte, die in Richtlinien festgelegt sind, und die im Rahmen der Möglichkeiten weiter gesenkt werden, wie es bisher laufend geschah. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/4504 Fragen 104 und 105) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auf dem Gebiete der Abgasentgiftung bei Kraftfahrzeugen endlich Fortschritte zu erzielen? Sind die entsprechenden technischen Vorrichtungen für die Abgasentgiftung nur deshalb noch nicht von der Industrie eingebaut worden, weil die Kraftfahrzeugindustrie die dadurch entstehenden Kosten scheut? Die Abgasvorschriften für Kraftfahrzeuge wurden im Jahre 1968 erlassen und werden für Neufahrzeuge vom 1. Oktober 1970 an voll wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt muß die Industrie ihre Entwicklung und Produktionsumstellung abgeschlossen haben und vorschriftsgemäße Fahrzeuge ausliefern. Bei der Festlegung der Übergangsfristen ist die Frage des wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes gebührend berücksichtigt worden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13873 Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (DrucksacheV/4504 Frage 106) : Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der nordrhein-westfälischen Landesregierung darin überein, daß auf der Bundesbahnstrecke Düsseldorf Hbf.—Ratingen West—LintorfDuisburg-Wedau in naher Zukunft ein S-Bahn-Verkehr eingerichtet werden soll? Der Bundesregierung ist eine solche Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bisher nicht bekannt geworden. Auch ist die Deutsche Bundesbahn in dieser Angelegenheit nicht an den Bundesminister für Verkehr herangetreten, so daß keine Unterlagen zur Beurteilung der Zweckmäßigkeit des Ausbaus dieser Strecke für den S- Bahn-Verkehr vorliegen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müser (Drucksache V/4504 Fragen 107 und 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Untere Fulda als Schiffahrtsweg heute nahezu bedeutungslos ist und daß 1967 im Hafen Kassel im Versand und Empfang insgesamt nur 7000 t Güter umgeschlagen wurden? Würde es die Bundesregierung angesichts der im Verhältnis verschwindend geringen Verkehrsmengen, die auf absehbare Zeit für einen Transport auf der Unteren Fulda in Betracht kommen können, nicht für wirtschaftlicher halten, die abgängigen Anlagen nur noch insoweit zu erneuern, als sie nicht dem Schifffahrtsbetrieb dienen und im übrigen den Status einer Bundeswasserstraße aufzuheben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Schiffsverkehr nach Kassel mit nur noch 9000 t im Jahre 1967 praktisch zum Erliegen gekommen ist. Diese Entwicklung ist durch den antiquierten Zustand der Bundeswasserstraße Untere Fulda bedingt, deren aus dem vorigen Jahrhundert stammende, handbediente Schleusen nur nutzbare Abmessungen von 58 m Länge und 8,20 m Breite aufweisen. Die mögliche Abladetiefe auf der Unteren Fulda liegt zwischen 1,20 m und 1,40 m. Ein rationeller Binnenschiffsverkehr nach Kassel ist wegen der Unzulänglichkeit der Anlagen nicht mehr möglich. Die Bundesregierung ist an das Abkommen vom 30. September 1968 mit den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bremen sowie der Stadt Kassel gebunden. Sie hält es zudem im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten im Kasseler Raum nicht für wirtschaftlicher, die zwingend notwendige Erneuerung auf die Stauanlagen der Unteren Fulda zu beschränken. Vielmehr ist im Hinblick auf die erzielbaren Strukturverbesserungen die mit den Vertragspartnern vereinbarte Umkanalisierung aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vorzuziehen. Unter diesem Gesichtspunkt erübrigt es sich, die Aufhebung des Status der Unteren Fulda als Bundeswasserstraße in Erwägung zu ziehen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Stommel (Drucksache V/4504 Fragen 109, 110 und 111) : Glaubt die Bundesregierung, daß durch die neue Sonderaktion der Deutschen Bundesbahn „Alles dreht sich ums Wochenend" für kinderreiche Familien tatsächlich die Möglichkeiten, gemeinsame Reisen zu unternehmen, verbessert worden sind, nachdem kinderreiche Familien erfahrungsgemäß kaum in der Lage sein werden, für eine solche gemeinsame Wochenendreise allein 95 DM an Fahrgeld auszugeben? Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Familienverbände, die allgemeine Ermäßigung für kinderreiche Familien günstiger zu gestalten? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch Ermäßigung für Kinderreiche der Deutschen Bundesbahn kein Defizit entsteht, sondern daß in jedem Falle damit ein neues, bisher zwangsläufig abseits stehendes Reisepublikum gewonnen werden könnte? Vorab darf ich bemerken, daß die Tarifbildung nach dem Gesetz 'bei der Deutschen Bundesbahn liegt, die vor allem auch für die Sonderaktionen auf dem Gebiete des Reiseverkehrs allein zuständig ist. Im Vordergrund steht für sie dabei der Gesichtspunkt einer Verbesserung ihrer im Personenverkehr schwierigen finanziellen Lage. Sie erfüllt auf diese Weise die ihr wiederholt, zuletzt noch in der Novelle zum Bundesbahngesetz vom 6. März 1969, auferlegte Verpflichtung zur Führung ihres Betriebes nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Im übrigen darf ich bemerken, daß die neue Aktion „Alles dreht sich ums Wochenend" lebhaften Widerhall gefunden hat, und daß insbesondere auch schon zahlreiche Familien mit Kindern von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht haben, obwohl die Ferienzeit für die meisten Bundesländer noch nicht begonnen hat. Ich darf hervorheben, daß bei den deutschen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs die fortschrittlichste aller europäischen Regelungen auf dem Gebiet der Familientarife eingeführt ist. In der Bundesrepublik Deutschland, und nur hier, können Jugendliche aus kinderreichen Familien, und zwar im Alter bis zu 25 Jahren, auch einzeln beliebig oft und zu beliebigem Zweck gegen Lösung einer halben Fahrkarte reisen. Das ist sicherlich viel günstiger als die Regelung in anderen Ländern. Dort sind gemeinsame Reisen mehrerer Familienmitglieder zur Voraussetzung gemacht. Die Reisegewohnheiten der älteren Jugendlichen sind also dort nicht berücksichtigt. Eine Erweiterung würde für die Deutsche Bundesbahn mit zusätzlichen Einnahmeausfällen verknüpft sein. Der Deutschen Bundesbahn erscheint das bei ihrer bekannt schwierigen Finanzlage nicht vertretbar. Die Bundesbahn, der die Beurteilung dieser Frage überlassen werden muß, ist der Ansicht, daß Ermä- 13874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 ßigungen für Kinderreiche erhebliche Verluste verursachen, weil sie im wesentlichen von denen in Anspruch genommen werden, die ohnehin die Eisenbahn benutzen. Sie geht dabei auch von der Erfahrungstatsache aus, daß die Fahrkosten jeweils nur einen Teil der Gesamtkosten einer Reise ausmachen. Nach ihren Erfahrungen sind nur zeitlich begrenzte Angebote, wie die jetzt laufende Sonderaktion geeignet, den Verkehr wesentlich zu beleben. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/4504 Frage 112) : Wird der vorgesehene Neubau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs in Wertheim (Main) im laufenden Jahr begonnen? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, wird mit dem Neubau des Empfangsgebäudes des Bahnhofs Wertheim (Main) in der zweiten Hälfte dieses Jahres begonnen. Gleichzeitig werden auch die Arbeiten für die Erneuerung der Güterabfertigung aufgenommen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/4504 Fragen 115, 116 und 117) : Wann werden die koordinierenden Verhandlungen mit den Bundesländern über den Zweiten Ausbauplan für die Bundesfernstraßen endgültig abgeschlossen sein? Welchen Anteil haben die Bundesländer an der Erarbeitung des Fernstraßennetzes für den Zweiten Ausbauplan? Wird der Bundesverkehrsminister noch vor dem 28. September 1969 die Grundüberlegungen über das Bundesfernstraßennetz für den Zweiten Ausbauplan der Öffentlichkeit mitteilen? Die Vorarbeiten zum zweiten Ausbauplan für die Bundesfernstraßen laufen nach einem festen Zeitplan ab. Darin ist vorgesehen, die koordinierenden Beratungen mit den Ländern, die das volle Programm des zweiten Ausbauplanes umfassen, bis Jahresende abzuschließen. Über einzelne wichtige Vorhaben konnte bereits während der diesjährigen Bereisung mit den Ländern Einvernehmen erzielt werden. Die Länder wirken an der Erarbeitung des künftigen Fernstraßennetzes mit. So beruhte die Grundkonzeption des auf Bauwürdigkeit und Dringlichkeit zu untersuchenden künftigen Fernstraßennetzes weitgehend auf den Mitteilungen und Vorstellungen der Länder. Ferner wird in einem gemeinsamen Arbeitsausschuß zwischen Bund und Ländern über den Fortgang der Arbeiten berichtet und beraten. Der Bundesminister für Verkehr wird die Öffentlichkeit anläßlich einer Bundespressekonferenz am 10. Juli 1969 über den derzeitigen Stand der Überlegungen zum zweiten Ausbauplan unterrichten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Meister (Drucksache V/4504 Fragen 118, 119 und 120) : Beabsichtigt der Bundesverkehrsminister, vor Bekanntgabe seiner Grundvorstellungen über den Zweiten Ausbauplan diese Vorstellungen 1m Bundeskabinett beraten zu lassen? Wurden die finanzpolitischen Abklärungen für den Zweiten Ausbauplan mit dem Bundesfinanzminister vorgenommen, nachdem der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister vor dem Verkehrsausschuß am 25. Juni 1969 äußerte, daß „finanzpolitische Entscheidungen von hohem Rang getroffen werden müßten"? Inwieweit baut der Zweite Ausbauplan auf den Arbeiten des früheren Bundesverkehrsministers Dr. Seebohm auf? Es ist beabsichtig, den zweiten Ausbauplan ähnlich wie den ersten Ausbauplan dem Deutschen Bundestag in Gesetzesform vorzulegen. Spätestens im Rahmen der Vorbereitung der Gesetzesvorlage wird sich das Bundeskabinett mit dem Planwerk befassen. Die finanzielle Grundlage des zweiten Ausbauplanes ist die 50%ige Zweckbindung des auf den Kraftverkehr entfallenden Anteils der Mineralölsteuer. Über die voraussichtliche Höhe des auf den Zeitraum des Planes 1971-1985 entfallenden Volumens von 93 Mrd. DM und über das darauf aufbauende Planungsvolumen wurde mit dem Bundesminister der Finanzen Einigung erzielt. Der zweite Ausbauplan schließt an den im Jahre 1957 konzipierten ersten Ausbauplan an. Im Vergleich zu den Aufgaben und der Situation des Jahres 1957, die noch von dem Zwang zur Überwindung der Nachkriegsverhältnisse im Straßenbau geprägt war, geht es jedoch heute um die Vorbereitung auf die siebziger und achtziger Jahre in infrastruktureller Hinsicht. Hierfür wurde selbstverständlich insoweit auf frühere Vorarbeiten zurückgegriffen, als der Übergang vom ersten in den zweiten Ausbauplan harmonisch zu vollziehen sein wird. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/4504 Frage 121) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auch Arbeiter- und Schülerzüge mit Milch-, Kaffee- und anderen Getränkeautomaten auszustatten? Nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn ist es nicht möglich, die im Arbeiter- und Schülerverkehr eingesetzten Fahrzeuge mit Getränkeautomaten auszurüsten. Vor allem sind die technischen Voraussetzungen für eine laufende Energieversorgung der Reisezugwagen gegenwärtig nicht gegeben. Ich darf mich hierzu auch auf die Antworten an den Herrn Kollegen Dröscher vom 5. Oktober 1966 und den Herrn Kollegen Jaschke vom 10. Mai 1968 beziehen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 247. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Juli 1969 13875 Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/4504 Frage 122) : Wie weit sind die Pläne für eine am Berghang geführte Umgehungsstraße der B 9 für Bad Breisig gediehen? Die Pläne für eine Umgehungsstraße der B 9 für Bad Breisig sind noch in Arbeit und liegen dem Bundesminister für Verkehr daher noch nicht vor. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 3. Juli 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hanz (Dahlen) (Drucksache V/4504 Fragen 123, 124 und 125) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in den einzelnen Bundesländern verschiedenen Vorschriften über den Umfang der Fahrerlaubnis, speziell die Bestimmungen über die Einschränkung der Erlaubnis auf das Fahren von Wagen mit Schaltautomatik für Prüflinge, die ganz oder teilweise auf solchen geschult worden sind, bereits dazu geführt haben, daß Führerscheinerwerbern, die in einem anderen Bundesland ihre Prüfung erfolgreich und ohne Einschränkung abgelegt hatten, von der heimischen Zulassungsstelle besagte Einschränkung in die Fahrerlaubnis eingetragen wurde? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß ein deutscher Staatsbürger, der in den USA, wo fast nur auf Wagen mit Schaltautomatik geschult und gefahren wird, seinen Führerschein erworben hat, diesen bei einer deutschen Zulassungsstelle ohne die einschränkende Eintragung „Nur für PKW mit Schaltautomatik" umgeschrieben erhält, wenn er sich mindestens ein Jahr in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hat, gleichgültig, welchen Wagen er in dieser Zeit gefahren hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese ungleiche Behandlung zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Ländern eine unterschiedliche Verwaltungspraxis in der Frage besteht, ob Fahrerlaubnisbewerbern, die ihre Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit automatischer Kupplung oder mit automatischem Getriebe abgelegt haben, auch die Fahrerlaubnis unter dieser Beschränkung erteilt werden soll. Einem deutschen Staatsangehörigen, der in den USA die Fahrerlaubnis nach einer Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung erworben hat, kann unter den Voraussetzungen des § 15 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen erteilt werden, ohne daß eine Beschränkung auf Fahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung vorgenommen wird. Die Bundesregierung steht in Verhandlungen mit den zuständigen obersten Landesbehörden, um eine für die Bundesrepublik einheitliche Verwaltungspraxis in dieser Frage zu erreichen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Staratzke?


Rede von Georg Kurlbaum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ja, bitte schön!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Werner Staratzke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Kurlbaum, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die Einführung der Ergänzungsabgabe zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sie ganz sicher auch nicht antizyklisch, sondern prozyklisch wirkte?