Rede:
ID0524423000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5244

  • date_rangeDatum: 27. Juni 1969

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 244. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1969 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 13601 A Erweiterung der Tagesordnung 13602 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer bebauten Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks Flur Nr. 404/23 der Gemarkung München- Milberthofen an die Arbeitsgemeinschaft freier Wohnungsunternehmen „Olympia-Dorf" München (Drucksachen V/4258, V/4490) 13602 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4491) — Erste Beratung — 13602 B, 13645 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Exerzierplatzes und des ehemaligen Schießstandes in Paderborn an die Stadt Paderborn (Drucksache V/4448) 13602 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/3912, V/4425) in Verbindung mit Weißbuch 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung (Drucksache V/4100), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4051) — Zweite Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache V/4219) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4463), Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4433) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/3770) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4432) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/4249) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4464), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4424) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13602 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 13603 A,13603 C Buchstaller (SPD) 13609 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 13612 D, 13618 A Mischnick (FDP) 13616 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) (SPD) 13618 C, 13641 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 13621 A Jung (FDP) 13623 A Ernesti (CDU/CSU) 13625 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 13629 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 13632 A Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 13636 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 13638 A, 13643 A Ollesch (FDP) 13639 D Josten (CDU/CSU) 13644 D Fragestunde (Drucksachen V/4430, V/4467) Fragen der Abg. Josten, Ramms und Kubitza: Vergiftung des Rheinwassers Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 13645 D, 13646 A, B, C, D, 13647 A, B, C, D, 13648 A, B, C, D, 13649 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) . . 13646 A, B, 13648 C, 13649 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 13646 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 13646 D, 13647 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . .13647 A, B Jung (FDP) 13647 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 13647 C Frau Dr. Heuser (FDP) . 13647 D, 13649 B, C Ertl (FDP) 13648 A Fragen der Abg. Weigl und Frau Holzmeister: Besetzung von Sozialreferentenstellen an deutschen Auslandsvertretungen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13650 A, B, C, D, 13651 A, B, C, D, 13652 B, D, 13653 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . .13650 A, B, 13652 D Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 13650 D, 13651 A, D, 13652 B, D Sänger (SPD) 13651 A, B Dröscher (SPD) 13653 A Fragen des Abg. Dr. Czaja: Konflikt zwischen Nigeria und Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13653 B, D, 13654 Ar 13655 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . 13653 D, 13654 A, D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) .13655 A, B Biechele (CDU/CSU) . . . . .13655 C, D Fragen des Abg. Hirsch: Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz 13655 D Fragen des Abg. Reichmann: Ausfälle an Zolleinnahmen durch Einfuhren aus Drittländern über EWG-Mitgliedstaaten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .13656 B, C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Dauer der Anerkennungsverfahren von Kriegsdienstverweigerern 13656 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Kommandostabsübungen oder Manöver der Sowjetarmee und der NVA . . . 13656 D Fragen des Abg. Jung: Flugsportgruppen — Flugzulage für Propeller- und Hubschrauberpiloten Laufbahnregelung für Propeller- und Hubschrauberpiloten . . . . . . 13657 A Nächste Sitzung 13657 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13659 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 717 und 731 zu dem Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/3912, V/4425) 13659 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen bei Restriktionen auf dem Baumarkt . . . . 13660 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 13601 244. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung In der 240. Sitzung muß es auf Seite 13343 C ab Zeile 3 richtig heißen: wenn die Beratungsergebnisse eines Gründungsausschusses, an dem der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung und der Bundesminister für Wirtschaft beteiligt sind, über Fragen der Organisation und der Aufgaben den I. T. E. vorliegen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 6. Arendt (Wattenscheid) 27. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Prinz von Bayern 27. 6. Bazille 5. 7. Dr. Birrenbach 27. 6. Börner 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Deringer 27. 6. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckhardt 27. 6. Dr. Eckhardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Dr. Friderichs 27. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Dr. Giulini 30. 6. Dr. Götz 27. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haage (München) 27. 6. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Hölzle 27. 6. Hösl 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Dr. Ils 4. 7. Jacobi (Köln) 27. 6. Jahn (Braunschweig) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Mauk * 27. 6. Memmel * 27. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Nellen 15.7. Richarts * 27. 6. Dr. Schulze-Vorberg 27. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 27. 6. Dr. Staratzke 27. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Weiland 27. 6. Frau Wessel 15. 7. Frau Dr. Wex 27. 6. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Winkelheide 27. 6. Zink 27. 6. Anlage 2 Umdruck 717 Entschließungsantrag der Abgeordneten Rommerskirchen, Draeger, Ernesti, Dr. Zimmermann, Berger und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/3912, V/4425 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Fürsorgepflicht für Wehrpflichtige sicherzustellen, daß jedem Grundwehrdienstleistenden Beiträge für eine Unfallversicherung ersetzt werden, sofern die Versicherung nach den Bedingungen eines vom Bundesministerium der Verteidigung zu vereinbarenden Rahmenvertrags von dem Wehrpflichtigen abgeschlossen wurde. Bonn, den 12. Juni 1969 Rommerskirchen Draeger Ernesti Dr. Zimmermann Berger Dr. Althammer Dr. Conring Damm Dichgans Dr. Frerichs Frieler Glüsing (Dithmarschen) Haase (Kassel) Dr. Häfele Hauser (Bad Godesberg) Frau Jacobi (Marl) Josten Frau Kalinke Dr. Klepsch Köppler Lemmrich Dr. Lenz (Bergstraße) Lenze (Attendorn) Lücker (München) Dr. Marx (Kaiserslautern) Meis Frau Mönikes Petersen Picard Rasner Rawe Dr. Reinhard Röhner Stahlberg Dr. Wörner Baron von Wrangel 13660 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 Anlage 3 Umdruck 731 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Jung, Ollesch, Mischnick und Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen V/3912, V/4425 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Hinweisen des Wehrbeauftragten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie seine Anregungen prüft und gegebenenfalls die nötigen Maßnahmen trifft. Dabei soll sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen: 1. Im staatsbürgerlichen Unterricht und in der aktuellen Information sollten die Vorgesetzten verstärkte Bestrebungen und Aktionen der außer- und antiparlamentarischen Opposition, insbesondere auch Flugblätter und Plakate, behandeln, um auf diese Weise die Soldaten in die Lage zu versetzen, agitatorischen Argumenten und Halbwahrheiten kritisch entgegenzutreten. 2. Bund und Länder müssen durch geeignete Maßnahmen gemeinsam sicherstellen, daß in Zukunft die Wehrtechnik in der Lehr- und Forschungstätigkeit der Universitäten stärker berücksichtigt wird. 3. Gediente Studienbewerber müssen die Möglichkeit erhalten, ohne Zulassungsbeschränkung zu studieren, wobei die sachlichen Zulassungsbedingungen zugrunde zu legen sind, die bestanden, bevor sie zur Bundeswehr eingezogen wurden. 4. Die Einstellungs- und Entlassungstermine der Bundeswehr und die Termine für den Studienbeginn müssen aufeinander abgestimmt werden, damit die gedienten Abiturienten keinen Zeitverlust erleiden. Das gleiche gilt für Prüfungstermine der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern. 5. Die Bundesregierung hat zu prüfen, wie die Dienstposten insbesondere der technischen Spezialisten in den Streitkräften sachgerecht bewertet werden können. Dabei muß erörtert werden, ob eine besondere technische Laufbahn zu schaffen ist, weil die nach Dienstgraden ausgerichtete Besoldung heute möglicherweise nicht mehr dem insbesondere im technischen Bereich anzuwendenden Leistungsprinzip gerecht wird. 6. Es ist sicherzustellen, daß insbesondere die einberufenen Soldaten entsprechend ihrer Eignung und Neigung verwendet werden. 7. Es ist sicherzustellen, daß zu Wehrübungen einberufene Reservisten sinnvoll eingesetzt wer- den und daß nicht ein erheblicher Teil der Übungszeit durch Verwaltungsgeschäfte und organisatorische Maßnahmen verloren geht. 8. Es ist sicherzustellen, daß auch Spezialisten, die in den Einheiten unabkömmlich erscheinen, zu laufbahnfördernden Lehrgängen entsandt werden, damit sie in ihrer Beförderung keine Nachteile erleiden. 9. Die Bundesregierung soll gesetzgeberische Maßnahmen vorschlagen, durch die sichergestellt wird, daß Wehrpflichtige auch dann von dem Arbeitgeber ein ungekürztes Weihnachtsgeld erhalten müssen, wenn sie in dem fraglichen Jahr teilweise Wehrdienst abgeleistet haben. Darüber hinaus sollten auch Wehrpflichtige vom Bund ein Weihnachtsgeld erhalten. Beide Maßnahmen wären ein Beitrag zur besseren Wehrgerechtigkeit. 10. Die Wehrstrafgerichtsbarkeit muß so geregelt werden, daß im Ernstfall keine Umstellung gegenüber der Friedenszeit erforderlich ist. 11. Das Handbuch „Die Innere Führung" ist so zu bearbeiten, daß es endlich ein schlüssiges Konzept der Inneren Führung enthält, das für jedermann verständlich ist und im übrigen erschöpfend darstellt, was unter Innerer Führung zu verstehen und wie sie anzuwenden ist. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Jung Ollesch Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 53) Wird die Bundesregierung bei aus konjunkturellen Gründer notwendig werdenden Restriktionen auf dem Baumarkt jene Infrastrukturmaßnahmen ausnehmen, die die Voraussetzung für die Strukturverbesserung wirtschaftlich schwacher Gebiete be deuten, z. B. den Ausbau der Schnellstraße B 15 neu? Die Antwort auf Ihre Frage lautet ja. Die Bundesregierung ist zu einer solchen Haltung schon deshalb verpflichtet, weil die am 23. Januar 1969 vom Konjunkturrat der öffentlichen Hand verabschiedeten „Grundsätze für die Abstimmung der Förderungsmaßnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinder in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik” den Satz enthalten: „Konjunkturdämpfende Maßnahmen sollen nicht auf strukturpolitisch wichtig Maßnahmen angewendet werden".
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Biechele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wäre die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob eine solche Initiative nicht auch von uns unterstützt werden könnte?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie kennen die Schwiergkeiten, die, wenn es um eine Initiative im Rahmen der Vereinten Nationen geht, für ein Handeln der Bundesregierung in dieser Richtung gegeben sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland ohnehin längst klargestellt, daß sie ihrerseits ein absolutes Waffenembargo verhängt hat. Das bedeutet andererseits aber auch, daß sie dort, wo es ihr möglich ist, jede Bemühung nachdrücklich unterstützen wird, Waffenlieferungen in dieses Gebiet zu verhindern. Aber man muß sich, wenn man eine solche Frage vollständig beantworten will, dann auch darüber im klaren- sein, daß hier wahrscheinlich Dimensionen angesprochen werden, die die Einflußmöglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland übersteigen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Damit kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Fragen 38, 39 und 40 des Abgeordneten Hirsch auf:



    Vizepräsident Scheel
    Angesichts der Tatsache, daß für Entschädigungsansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz, die bis Ende 1969 noch nicht festgesetzt sind, Zinsverpflichtungen entstehen, frage ich die Bundesregierung, ob sie die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Erwägung ziehen will, die es ermöglicht, Antragsteller bisher noch nicht erledigter und nicht offensichtlich unbegründeter Entschädigungsanträge nach dem BEG vor die Wahl zu stellen, entweder unter Verzicht im übrigen sofort einen pauschalierten Kapital- oder Rentenbetrag anzunehmen oder auf die reguläre Erledigung ihrer Anträge zu warten.
    Wie hoch wären die dadurch entstehenden Mehrkosten an Entschädigungsleistungen gegenüber einer vollständig regulären Abwicklung aller noch nicht erledigten Entschädigungsanträge anzusetzen?
    Mit welchem Betrag wären andererseits die Einsparungen anzusetzen, die bei Verwaltungen und Gerichten durch einen solchen vorzeitigen Abschluß der BEG-Feststellungsverfahren und durch dementsprechend geringere Zinsbelastungen gemäß § 169 BEG möglich werden?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatsskretärs Leicht vom 25. Juni 1969 lautet:
    Obwohl sich die Höhe der Zinslast nicht abschätzen läßt, weil nicht vorauszusehen ist, wie hoch die Entschädigungsaufwendungen für die am 31. Dezember 1969 noch nicht festgesetzten Ansprüche sein werden, und obwohl ferner völlig ungewiß ist, in welchem Umfang die dann noch unerledigten Ansprüche auch begründet sind, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Zinsbelastung nicht derart ins Gewicht fallen durfte, um eine gesetzliche Regelung in dem von Ihnen angesprochenen Sinne in Erwägung zu ziehen.
    Bei den bis zum 1. Januar 1970 noch unerledigten Ansprüchen dürfte es sich in der Hauptsache um Ansprüche wegen Gesundheitsschadens, des weiteren um schwierige, schon lange Zeit in Bearbeitung befindliche Fälle, sowie um Anträge handeln, auf deren Lauf die Behörden keinen unmittelbaren Einfluß haben. So hängt bei Gesundheitsschäden die Entscheidungsreife eines Anspruchs in erster Linie vom Zeitpunkt des Eingangs des ärztlichen Gutachtens ab. Hierzu zählen auch Erbanträge mit weit verstreuten Erbengemeinschaften und Fälle, deren Akten zu anderen Verfahren beigezogen worden sind.
    Die Erfahrungen aus der Zeit vor Verkündung des BEG-
    Schlußgesetzes haben darüber hinaus gezeigt, daß gegen Ende der Durchführung einer Gesetzesmaterie nicht nur besonders schwierige Tatbestände zu entscheiden sind, sondern auch eine Menge unbegründeter, nur vorsorglich gestellte Anträge auftauchen, die von den Antragstellern zunächst bewußt vernachlässigt wurden.
    Deshalb dürfte ein nicht unerheblicher Teil der Festsetzung von Anträgen nach Ablauf der Erledigungsfrist auf das Konto säumiger Antragsteller und Bevollmächtigter gehen und daher eine Zinslast nach § 169 Abs. 4 BEG nicht auslösen.
    Da für die Durchführung des BEG und des BEG-Schlußgesetzes die Länder zuständig sind, könnte die Frage der Schaffung einer Rechtsgrundlage in dem angesprochenen Sinne nur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden, die ihrerseits bisher nicht mit einer entsprechenden Anregung an die Bundesregierung herangetreten sind.
    Ohne entsprechende Prüfung und Stellungnahme der zuständigen obersten Landesbehörden können keine Angaben über Mehrkosten an Entschädigungsleistungen gegenüber einer vollständig regulären Abwicklung aller noch nicht erledigten Entschädigungsanträge gemacht werden; dasselbe gilt für die Höhe des Betrages mit dem andererseits etwaige Einsparungen bei Verwaltungen und Gerichten durch einen vorzeitigen Abschluß der BEG-Feststellungsverfahren anzusetzen wären und wie hoch schließlich die Zinsbelastung gemäß § 169 BEG geringer ausfallen würde.
    Frage 41 des Herrn Abgeordneten Reichmann:
    Wieviel Zolleinnahmen gingen der Bundesrepublik Deutschland seit Einführung der Zollunion am 1. Juli 1968 verloren, weil Einfuhren aus Drittländern für die Bundesrepublik Deutschland —über andere EWG-Mitgliedstaaten — erfolgt sind?
    Die Frage wird von Herrn Kollegen Ertl übernommen.