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    Deutscher Bundestag 244. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1969 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 13601 A Erweiterung der Tagesordnung 13602 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer bebauten Teilfläche des bundeseigenen Grundstücks Flur Nr. 404/23 der Gemarkung München- Milberthofen an die Arbeitsgemeinschaft freier Wohnungsunternehmen „Olympia-Dorf" München (Drucksachen V/4258, V/4490) 13602 A Entwurf eines Gesetzes über den Verkauf von bundeseigenem Gelände in München zur Errichtung frei finanzierter Wohnungen, die während der Olympischen Spiele 1972 als Olympisches Dorf der Männer benutzt werden sollen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/4491) — Erste Beratung — 13602 B, 13645 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Exerzierplatzes und des ehemaligen Schießstandes in Paderborn an die Stadt Paderborn (Drucksache V/4448) 13602 B Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/3912, V/4425) in Verbindung mit Weißbuch 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung (Drucksache V/4100), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4051) — Zweite Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache V/4219) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4463), Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4433) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache V/3770) ; Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/4432) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache V/4249) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4464), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4424) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 13602 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 13603 A,13603 C Buchstaller (SPD) 13609 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 13612 D, 13618 A Mischnick (FDP) 13616 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 Schmidt (Hamburg) (SPD) 13618 C, 13641 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 13621 A Jung (FDP) 13623 A Ernesti (CDU/CSU) 13625 C Berkhan (SPD) . . . . . . . 13629 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 13632 A Hoogen, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 13636 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 13638 A, 13643 A Ollesch (FDP) 13639 D Josten (CDU/CSU) 13644 D Fragestunde (Drucksachen V/4430, V/4467) Fragen der Abg. Josten, Ramms und Kubitza: Vergiftung des Rheinwassers Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 13645 D, 13646 A, B, C, D, 13647 A, B, C, D, 13648 A, B, C, D, 13649 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) . . 13646 A, B, 13648 C, 13649 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 13646 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . 13646 D, 13647 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . .13647 A, B Jung (FDP) 13647 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 13647 C Frau Dr. Heuser (FDP) . 13647 D, 13649 B, C Ertl (FDP) 13648 A Fragen der Abg. Weigl und Frau Holzmeister: Besetzung von Sozialreferentenstellen an deutschen Auslandsvertretungen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 13650 A, B, C, D, 13651 A, B, C, D, 13652 B, D, 13653 A, B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . .13650 A, B, 13652 D Frau Holzmeister (CDU/CSU) . . . 13650 D, 13651 A, D, 13652 B, D Sänger (SPD) 13651 A, B Dröscher (SPD) 13653 A Fragen des Abg. Dr. Czaja: Konflikt zwischen Nigeria und Biafra Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 13653 B, D, 13654 Ar 13655 A, B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) . 13653 D, 13654 A, D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) .13655 A, B Biechele (CDU/CSU) . . . . .13655 C, D Fragen des Abg. Hirsch: Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz 13655 D Fragen des Abg. Reichmann: Ausfälle an Zolleinnahmen durch Einfuhren aus Drittländern über EWG-Mitgliedstaaten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .13656 B, C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Dauer der Anerkennungsverfahren von Kriegsdienstverweigerern 13656 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Kommandostabsübungen oder Manöver der Sowjetarmee und der NVA . . . 13656 D Fragen des Abg. Jung: Flugsportgruppen — Flugzulage für Propeller- und Hubschrauberpiloten Laufbahnregelung für Propeller- und Hubschrauberpiloten . . . . . . 13657 A Nächste Sitzung 13657 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13659 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 717 und 731 zu dem Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/3912, V/4425) 13659 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen bei Restriktionen auf dem Baumarkt . . . . 13660 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 13601 244. Sitzung Bonn, den 27. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung In der 240. Sitzung muß es auf Seite 13343 C ab Zeile 3 richtig heißen: wenn die Beratungsergebnisse eines Gründungsausschusses, an dem der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung und der Bundesminister für Wirtschaft beteiligt sind, über Fragen der Organisation und der Aufgaben den I. T. E. vorliegen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 27. 6. Arendt (Wattenscheid) 27. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Bading * 27. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Prinz von Bayern 27. 6. Bazille 5. 7. Dr. Birrenbach 27. 6. Börner 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Deringer 27. 6. Dr. Dittrich * 27. 6. von Eckhardt 27. 6. Dr. Eckhardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Dr. Friderichs 27. 6. Frieler 27. 6. Freiherr von Gemmingen 27. 6. Dr. Giulini 30. 6. Dr. Götz 27. 6. Graaff 27. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Haage (München) 27. 6. Haar (Stuttgart) 27. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Hölzle 27. 6. Hösl 27. 6. Illerhaus * 27. 6. Dr. Ils 4. 7. Jacobi (Köln) 27. 6. Jahn (Braunschweig) 27. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Mauk * 27. 6. Memmel * 27. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Nellen 15.7. Richarts * 27. 6. Dr. Schulze-Vorberg 27. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 27. 6. Dr. Staratzke 27. 6. Dr. Starke (Franken) 27. 6. Steinhoff 15. 7. Dr. Wahl * 28. 6. Weiland 27. 6. Frau Wessel 15. 7. Frau Dr. Wex 27. 6. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Winkelheide 27. 6. Zink 27. 6. Anlage 2 Umdruck 717 Entschließungsantrag der Abgeordneten Rommerskirchen, Draeger, Ernesti, Dr. Zimmermann, Berger und Genossen zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages - Drucksachen V/3912, V/4425 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Fürsorgepflicht für Wehrpflichtige sicherzustellen, daß jedem Grundwehrdienstleistenden Beiträge für eine Unfallversicherung ersetzt werden, sofern die Versicherung nach den Bedingungen eines vom Bundesministerium der Verteidigung zu vereinbarenden Rahmenvertrags von dem Wehrpflichtigen abgeschlossen wurde. Bonn, den 12. Juni 1969 Rommerskirchen Draeger Ernesti Dr. Zimmermann Berger Dr. Althammer Dr. Conring Damm Dichgans Dr. Frerichs Frieler Glüsing (Dithmarschen) Haase (Kassel) Dr. Häfele Hauser (Bad Godesberg) Frau Jacobi (Marl) Josten Frau Kalinke Dr. Klepsch Köppler Lemmrich Dr. Lenz (Bergstraße) Lenze (Attendorn) Lücker (München) Dr. Marx (Kaiserslautern) Meis Frau Mönikes Petersen Picard Rasner Rawe Dr. Reinhard Röhner Stahlberg Dr. Wörner Baron von Wrangel 13660 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 244. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Juni 1969 Anlage 3 Umdruck 731 Entschließungsantrag der Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim), Jung, Ollesch, Mischnick und Fraktion der FDP zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages — Drucksachen V/3912, V/4425 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den Hinweisen des Wehrbeauftragten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie seine Anregungen prüft und gegebenenfalls die nötigen Maßnahmen trifft. Dabei soll sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen: 1. Im staatsbürgerlichen Unterricht und in der aktuellen Information sollten die Vorgesetzten verstärkte Bestrebungen und Aktionen der außer- und antiparlamentarischen Opposition, insbesondere auch Flugblätter und Plakate, behandeln, um auf diese Weise die Soldaten in die Lage zu versetzen, agitatorischen Argumenten und Halbwahrheiten kritisch entgegenzutreten. 2. Bund und Länder müssen durch geeignete Maßnahmen gemeinsam sicherstellen, daß in Zukunft die Wehrtechnik in der Lehr- und Forschungstätigkeit der Universitäten stärker berücksichtigt wird. 3. Gediente Studienbewerber müssen die Möglichkeit erhalten, ohne Zulassungsbeschränkung zu studieren, wobei die sachlichen Zulassungsbedingungen zugrunde zu legen sind, die bestanden, bevor sie zur Bundeswehr eingezogen wurden. 4. Die Einstellungs- und Entlassungstermine der Bundeswehr und die Termine für den Studienbeginn müssen aufeinander abgestimmt werden, damit die gedienten Abiturienten keinen Zeitverlust erleiden. Das gleiche gilt für Prüfungstermine der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern. 5. Die Bundesregierung hat zu prüfen, wie die Dienstposten insbesondere der technischen Spezialisten in den Streitkräften sachgerecht bewertet werden können. Dabei muß erörtert werden, ob eine besondere technische Laufbahn zu schaffen ist, weil die nach Dienstgraden ausgerichtete Besoldung heute möglicherweise nicht mehr dem insbesondere im technischen Bereich anzuwendenden Leistungsprinzip gerecht wird. 6. Es ist sicherzustellen, daß insbesondere die einberufenen Soldaten entsprechend ihrer Eignung und Neigung verwendet werden. 7. Es ist sicherzustellen, daß zu Wehrübungen einberufene Reservisten sinnvoll eingesetzt wer- den und daß nicht ein erheblicher Teil der Übungszeit durch Verwaltungsgeschäfte und organisatorische Maßnahmen verloren geht. 8. Es ist sicherzustellen, daß auch Spezialisten, die in den Einheiten unabkömmlich erscheinen, zu laufbahnfördernden Lehrgängen entsandt werden, damit sie in ihrer Beförderung keine Nachteile erleiden. 9. Die Bundesregierung soll gesetzgeberische Maßnahmen vorschlagen, durch die sichergestellt wird, daß Wehrpflichtige auch dann von dem Arbeitgeber ein ungekürztes Weihnachtsgeld erhalten müssen, wenn sie in dem fraglichen Jahr teilweise Wehrdienst abgeleistet haben. Darüber hinaus sollten auch Wehrpflichtige vom Bund ein Weihnachtsgeld erhalten. Beide Maßnahmen wären ein Beitrag zur besseren Wehrgerechtigkeit. 10. Die Wehrstrafgerichtsbarkeit muß so geregelt werden, daß im Ernstfall keine Umstellung gegenüber der Friedenszeit erforderlich ist. 11. Das Handbuch „Die Innere Führung" ist so zu bearbeiten, daß es endlich ein schlüssiges Konzept der Inneren Führung enthält, das für jedermann verständlich ist und im übrigen erschöpfend darstellt, was unter Innerer Führung zu verstehen und wie sie anzuwenden ist. Bonn, den 26. Juni 1969 Schultz (Gau-Bischofsheim) Jung Ollesch Mischnick und Fraktion Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. Juni 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/4430 Frage 53) Wird die Bundesregierung bei aus konjunkturellen Gründer notwendig werdenden Restriktionen auf dem Baumarkt jene Infrastrukturmaßnahmen ausnehmen, die die Voraussetzung für die Strukturverbesserung wirtschaftlich schwacher Gebiete be deuten, z. B. den Ausbau der Schnellstraße B 15 neu? Die Antwort auf Ihre Frage lautet ja. Die Bundesregierung ist zu einer solchen Haltung schon deshalb verpflichtet, weil die am 23. Januar 1969 vom Konjunkturrat der öffentlichen Hand verabschiedeten „Grundsätze für die Abstimmung der Förderungsmaßnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinder in der regionalen und sektoralen Strukturpolitik” den Satz enthalten: „Konjunkturdämpfende Maßnahmen sollen nicht auf strukturpolitisch wichtig Maßnahmen angewendet werden".
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Werner Buchstaller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte, Herr Dr. Klepsch!


Rede von Dr. Egon Alfred Klepsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Buchstaller, ich habe Ihnen nicht nur das Wort vom „Donnerwetterkerl" vorgelesen. Das ist, glaube ich, nur eine schmückende Beifügung gewesen. Vielmehr war das, was ich Ihnen vorgetragen habe — und das ist meine Frage —, doch etwas ganz anderes, nämlich die Beschreibung des Idealbilds eines Vorgesetzten.

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    Rede von Werner Buchstaller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einer Beschreibung des Idealbilds eines Vorgesetzten kann ich mich nur anschließen. Ich möchte aber feststellen, daß nach meiner Auffassung Maßstab für die Soldaten unserer Bundeswehr zwar auch das Verhalten der Vorgesetzten, aber in erster Linie Verfassung und Soldatengesetz sind. Darum ging es mir.

    (Abg. Dr. Klepsch: Na, gut!)

    Verfassung und Soldatengesetz bestimmen auch den Grundgehalt der Inneren Führung. Die Grundsätze der Inneren Führung orientieren sich an der vom Herrn Wehrbeauftragten aufgezeigten Tatsache, daß Verteidigungsbereitschaft und Wehrmotivation in einem demokratischen Staat wesentlich davon abhängen, inwieweit es gelingt, rechtsstaatlichen Vorstellungen auch im militärischen Bereich Raum zu geben. Der Hinweis des Wehrbeauftragten, daß sich Staatsordnung und Wehrordnung nicht widersprechen dürfen, scheint mir von großer Bedeutung zu sein. Darum legt der Wehrbeauftragte zu Recht in seiner Tätigkeit und in seinem Bericht so großen Wert auf den Schutz der Grundrechte. Dazu gehört, daß diese Grundrechte auch im militärischen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden dürfen und eine klare Abgrenzung zwischen den militärischen Erfordernissen und der verfassungsrechtlich verbrieften Privatsphäre des Soldaten gegeben sein muß.
    Ich verkenne nicht, daß es in unserer Zeit, in unserer sehr unruhigen Zeit, nicht leicht ist, das rechte Maß zwischen dem Ordnungsanspruch der Streitkräfte und dem Freiheitsraum des Soldaten zu finden. Das zeigt sich auch in den von Ihnen, Herr
    Wehrbeauftragter, angeführten Beispielen. Um so erfreulicher ist es, daß Grundrechtsverletzungen seltene Ausnahmefälle darstellen. In den Eingaben an den Herrn Wehrbeauftragten machen solche Fälle ganze 2,9 % aus.
    Die Grundrechte müssen aber nicht nur gewahrt — und hier beziehe ich mich ebenfalls auf meinen Vorredner —, sondern auch jedem Mißbrauch entzogen werden. Von dieser Gefahr sind vor allem das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und Information betroffen. Ich glaube, es so sagen zu dürfen, daß niemand in diesem Hause der Einengung des Grundrechts der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen das Wort redet. Genauso deutlich muß aber die Feststellung des Herrn Wehrbeauftragten unterstrichen werden, daß dieses Grundrecht nicht als Vorwand für Drückebergerei und zersetzende Agitation und zersetzende Aktionen gegen die Bundeswehr mißbraucht werden darf. Die freie Gewissensentscheidung jedes einzelnen ist garantiert; daraus kann aber nicht das Recht abgeleitet werden, Gewissen zu manipulieren, auf die Gewissensentscheidung durch Propaganda und Aktionen Einfluß zu nehmen oder zu versuchen, Wehrpflichtige von der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht abzuhalten.
    Diese klare Trennung muß vom Gesetzgeber gezogen werden. Er hat nach dem Grundgesetz die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu tragen. Dazu gehört auch, daß die Anerkennungsverfahren für Soldaten, die ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, beschleunigt abgewickelt werden und nach erfolgter Anerkennung eine sofortige Überstellung in den Ersatzdienst sichergestellt ist. Es ist zu begrüßen, daß die jeweils zuständigen Ministerien sehr darum bemüht sind, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Damit ist in dieser Hinsicht ein wichtiges Petitum des Herrn Wehrbeauftragten erfüllt. Im übrigen halte ich es wie der Herr Wehrbeauftragte für richtig, daß durch Erlaß vom 1. Juli 1968 der Soldat bis zur unwiderruflichen Anerkennung als Kriegsdienstgegner auch Waffendienst zu leisten hat.
    Eine Frage, die im Jahresbericht des Herrn Wehrbeauftragten nur am Rande erwähnt ist, wird uns wahrscheinlich in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen, die Frage nämlich, ob wir bei der beachtlichen Zahl von anerkannten Wehrdienstverweigerern mit den heute gegebenen Organisationsgrundlagen für den Ersatzdienst auskommen können. Dabei wird ohne Zweifel auch die Anregung des Vorsitzenden meiner Fraktion, die Ersatzdienstzeit zusammenhängend der Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen gleichzusetzen, eine Rolle spielen.
    Ähnlich wie beim Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gibt es auch Gruppen und Kräfte, die versuchen, das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und Information in ein Propagandamittel gegen die Bundeswehr und die Verteidigungsbereitschaft schlechthin umzufunktionieren. Diesen Kräften müssen wir uns stellen. Wir müssen uns ihnen



    Buchstaller
    stellen durch ein klares Bekenntnis zur Verteidigung und zu den Soldaten der Bundeswehr, durch die Bereitschaft, den Problemen und bohrenden Fragen der jungen Soldaten nicht auszuweichen, sowie durch eine intensive Information und Aufklärung, die sich nicht in einem abstrakten Lehrstoff erschöpfen darf.
    In diesem Zusammenhang möchte ich die Anregung des Herrn Wehrbeauftragten aufgreifen, für den staatsbürgerlichen Unterricht und für die Aussprache über aktuelle Probleme auch den sogenannten befehlsfreien Raum zu nutzen, in dem das Argument und nicht Dienstrang und Dienststellung ausschlaggebend sind. Dazu muß man sich allerdings zu der Erkenntnis durchringen, daß sich auch im militärischen Bereich nicht mehr alles durch Befehl und Gehorsam regeln läßt. Autorität durch Vorbild und Überzeugungskraft ist ohne Zweifel schwieriger, aber ebenso ohne Zweifel auch nachhaltiger.
    Damit ist der militärische Führungsstil angesprochen, mit dem sich der Herr Wehrbeauftragte ausführlich auseinandersetzt. Ich möchte seine Ausführungen zu diesem Thema unterstreichen. Die Technisierung der Streitkräfte, die volle Einbeziehung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts in die militärische Strategie und in den soldatischen Alltag verlangen dem Soldaten mehr als nur Gehorsam ab. Er braucht Sachverstand, Können und Fertigkeit, Verantwortungsbewußtsein und Eigeninitiative. Alle Erfahrungen des Wehrbeauftragten sprechen dafür, daß der so geforderte Soldat gerne
    seinen Dienst leistet. Das setzt moderne Führungsmethoden voraus. Herr Hoogen nennt das den kooperativen Führungsstil.
    Wie man das auch bezeichnen mag, Tatsache ist, daß in die militärische Führung immer mehr Elemente und Erkenntnisse aus dem Bereich des modernen Managements einbezogen werden müssen, daß die Amtsautorität durch funktionelles Können ergänzt werden muß, daß Vorgesetzte und Untergebene zu einem Partnerschaftsverhältnis gezwungen sind und daß damit die Vertrauensbasis — hier möchte ich das, was Sie, Herr Dr. Klepsch, in Ihren Ausführungen vermerkt haben, unterstreichen — zwischen Vorgesetzten und Untergebenen zum tragenden Element des Geistes unserer Armee wird.
    Ich bedauere es sehr, daß Sie, Herr Wehrbeauftragter, nichts darüber aussagen, inwieweit sich Ihre theoretischen Betrachtungen in der militärischen Praxis widerspiegeln. Sie könnten sicher besser als wir beurteilen, ob die Meinung vieler Soldaten zutreffend ist, daß noch viel zuviel im alten Trott verfahren wird, weil es so ungeheuer bequem ist, nicht umlernen und nicht umdenken zu müssen. Die total veränderten Bedingungen einer kriegerischen Auseinandersetzung mit modernsten Vernichtungsmitteln werden darauf allerdings keine Rücksicht nehmen.
    Die Politik hat aus dieser Entwicklung nicht nur für die Führungsstruktur der Streitkräfte, sondern für das gesamte militärische Personalwesen Konsequenzen zu ziehen. Ich möchte mich hier auf den Abschnitt „Die Technik und ihre Auswirkungen in den Streitkräften als Problem der Inneren Führung" und auf den Abschnitt „Soldat und Technik" im Bericht des Wehrbeauftragten berufen. Aus der Erkenntnis, daß die Technik immer mehr zur Spezialisierung der militärischen Funktionen führt und damit soldatische Leistung und technisches Können für die Funktionsfähigkeit und Schlagkraft der Streitkräfte gleichwertig werden, leitet der Wehrbeauftragte seine Forderungen nach Teamarbeit, nach einer dem Dienstposten und dem Spezialwissen entsprechenden spezifischen Stellenbewertung und nach Berücksichtigung des Leistungsprinzips ab. Seinen Forderungen und seinem Vorschlag, im technischen Bereich sachgerechte Laufbahnstrukturen mit angemessener Stellendotierung zu schaffen, kann ich mich vorbehaltlos anschließen. Neben militärischen Führern und Unterführern brauchen wir Spezialisten auf allen Gebieten. Nach meiner Auffassung ist dieses Problem ohne Speziallaufbahnen im technischen Bereich nicht zu lösen. Die neugeschaffene Laufbahn des Fachoffiziers ist ein erster, wie ich meine, zaghafter Anfang. Wir brauchen diese Fachlaufbahnen auch im Unteroffiziers- und Mannschaftsbereich.
    Das heißt natürlich Abschied nehmen von der vor allem im Heer so lieblich gepflegten Idee vom Allround-Soldaten und vom militärischen Vorgesetzten nicht möglichst großer Verwendungsbreite. Es wird dann hoffentlich nicht mehr möglich sein, daß ein Elektroingenieur als Schreibstubenhilfskraft beschäftigt wird, ein hochqualifizierter Klarinettist mit zehnsemestriger Hochschulausbildung als Heeresmusiker an den Gefechtsübungen der Unteroffizierschule scheitert oder ein qualifizierter Schwermotorenspezialist nicht Unteroffizier werden kann, weil er das Sportabzeichen nicht schafft.
    Wenn man diesen ersten Schritt gewagt hat, kommt man vielleicht auch noch zu dem zweiten und wirbt für die Bundeswehr Fachleute und Techniker, um sie zu Soldaten zu machen, und nicht Soldaten, um sie zu Technikern zu machen. Wenn wir erst auf den anderen Gebieten den gleichen Engpaß wie in der ärztlichen Versorgung und in der gesundheitlichen Betreuung der Soldaten haben, ist es zu spät.
    Ich bin deshalb froh darüber, daß der Herr Wehrbeauftragte diese Probleme in aller Dringlichkeit und Deutlichkeit angesprochen hat.
    In einem besonderen Abschnitt hat der Herr Wehrbeauftragte und hat auch der Herr Berichterstatter Fragen des Eides und des feierlichen Gelöbnisses behandelt. Mit diesem Komplex beschäftigen sich auch die katholischen und insbesondere die evangelischen Militärseelsorger sehr eingehend. Ich möchte zu diesem Punkt in dieser Stellungnahme zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Debatte auslösen. Der Verteidigungsausschuß und auch das Plenum werden sich sicherlich zu gegebener Zeit mit diesem Problem zu befassen haben.
    Trotzdem möchte ich nicht versäumen, festzustellen, daß ich die Rechtsauffassung des Herrn Wehrbeauftragten zu diesem Thema voll teile. Nach meiner Meinung wäre das Verteidigungsministerium gut beraten, wenn es seinen Standpunkt noch einmal überprüfte. Es ist meine Auffassung, daß die Praxis



    Buchstaller
    des Ministeriums, Soldaten, die das feierliche Gelöbnis nicht ablegen, von jeder Beförderung auszuschließen, rechtlich nicht haltbar ist.
    Sehr ausführlich greift der Herr Wehrbeauftragte das Problem der Wehrgerechtigkeit auf, das auch schon im Jahresbericht 1967 eine große Rolle gespielt hat. Der Verteidigungsausschuß hat sich wiederholt mit diesen Fragen beschäftigt. Mit den flexiblen Umfangzahlen der Bundeswehr und den Einberufungen zum Bundesgrenzschutz soll erreicht werden, daß alle tauglich gemusterten Wehrpflichtigen der jetzt aufgerufenen Jahrgänge eingezogen werden. Außerdem wird es notwendig sein, die Rückstellungs- und Freistellungsgründe genau zu durchforsten.
    Ich bin nach wie vor der Meinung, daß mit großen Anstrengungen versucht werden muß, längerdienende Freiwillige zu gewinnen, und daß damit die Möglichkeit geschaffen wird, die allgemeine Wehrpflicht zu verkürzen. Mit dem derzeitigen Zahlenverhältnis von Zeit- und Berufssoldaten und Wehrpflichtigen sind die Aufgaben einer hochtechnisierten Armee auf die Dauer nicht zu meistern. In vielen Bereichen sind Wehrpflichtige auf Dienstposten von Zeitsoldaten gesetzt, wo ihnen unzumutbare Anforderungen und Verantwortungen abverlangt werden. Das kann in dieser Form nicht zu einer ständigen Einrichtung werden.
    Gleichzeitig mit den Bemühungen um längerdienende Freiwillige muß die Verbesserung der Leistungen für die Wehrpflichtigen fortgesetzt werden. Darunter sind — das möchte ich besonders betonen — nicht nur Entlassungsgeld, Wehrsold und Unterhaltssicherung zu verstehen, vielmehr muß endlich auch einmal damit ernst gemacht werden, die Wehrpflichtigen berufs- und ausbildungsbezogen zu verwenden. Eine solche Verwendung würde sowohl für die Bundeswehr als auch für den Wehrpflichtigen bei seiner Rückkehr in das zivile Berufsleben von Nutzen sein. Zu Recht hat der Wehrbeauftragte besonders darauf aufmerksam gemacht und dieses Problem unterstrichen. Einer solchen berufsbezogenen Verwendung würde ich den Vorzug geben vor einer berufsfremden Verwendung in Heimatnähe. Wenn beides zusammen bewerkstelligt werden kann, um so besser.
    Zur Fürsorgepflicht gegenüber dem Wehrpflichtigen gehören auch anständige Kasernenunterkünfte, ausreichende sanitäre Anlagen und Gelegenheit zu Sport, Spiel und sinnvoller Freizeitgestaltung. Es ist mehr als bedauerlich, daß der Wehrbeauftragte immer wieder Klage über unzureichende Unterkunftsverhältnisse und Betreuungseinrichtungen führen muß. Er erwähnt besonders Mannschaftsunterkünfte auf Truppenübungsplätzen, Barackenunterkünfte und die Grundrenovierung bei Kasernenanlagen. Es ist zu hoffen, daß das Ministerium die Behebung dieser Mängel nicht auf die lange Bank schiebt.
    Der Herr Berichterstatter hat es bereits erwähnt, und ich möchte mich dem anschließen: Für die längerdienenden Zeitsoldaten, vor allem für die Unteroffiziere, wurden in den letzten Monaten und Wochen entscheidende Maßnahmen eingeleitet. Sie können ohne Zweifel dazu beitragen, die verhängnisvolle Personalmisere in der Bundeswehr zu lindern. Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Voraussetzungen dafür geschaffen.
    Ein Problem blieb leider ungelöst. Es betrifft die Zeit- und Berufssoldaten, vor allem die Unteroffiziere, gleichermaßen. Es ist das Problem der Wohnungen, besser gesagt: der Wohnungsmieten. Hier muß dringend Abhilfe geschaffen werden. Herr Wehrbeauftragter,, Sie können sich darauf verlassen, daß Sie in dieser Frage die volle Unterstützung des Verteidigungsausschusses und dieses Plenums haben. Es kann jedenfalls nicht länger hingenommen werden, daß bei den Soldaten, die durch ständige Versetzungen in immer wieder neue Standorte in ihnen zugewiesene Wohnungen einziehen müssen, alle finanziellen Leistungsverbesserungen durch Mieterhöhungen aufgefressen werden.
    Ich habe mich bemüht, sehr verehrte Damen, meine Herren, als Mitberichterstatter zum Jahresbericht des Herrn Wehrbeauftragten zu seinen kritischen Bemerkungen, seinen Anregungen und Erfahrungen Stellung zu nehmen. Ich habe mich auch bemüht, mich daran zu halten, obwohl es in diesem Zusammenhang ohne Zweifel sehr reizvoll gewesen wäre, auf einige aufsehenerregende Bemerkungen über die Bundeswehr und ihre Rolle in Staat und Gesellschaft einzugehen, wie es mein Vorredner getan hat. Ich nehme diese Vorgänge aber ausdrücklich zum Anlaß, den Herrn Wehrbeauftragten zu ermuntern, sich dadurch in der Wahrnehmung seiner Aufgaben und in seiner Berichterstattung nicht beirren zu lassen. Ich möchte Sie bitten, Herr Wehrbeauftragter: fahren Sie fort, den Problemen auf den Grund zu gehen und sie deutlich anzusprechen! Unter anderem auch aus diesem Grunde und zu diesem Zweck hat sich das Parlament sein Hilfsorgan geschaffen, ein Hilfsorgan, das sowohl von der Bundesregierung als auch von den militärischen Führungsstellen unabängig ist. Ich möchte als Mitberichterstatter und als Sprecher für die SPD-Fraktion Ihnen, Herr Wehrbeauftragter, und Ihren Mitarbeitern noch einmal Dank sagen für die ausgezeichnete Tätigkeit, für den guten Bericht, und wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Arbeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)