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    Deutscher Bundestag 242. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1969 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Dr. Heinemann auf die Mitgliedschaft im Bundestag . . . 13487 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Verkehrsausschuß 13487 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 13487 B, C Amtliche Mitteilungen . . 13487 D, 13488 A Fragestunde (Drucksache V/4430) Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vormilitärische Erziehung und Ausbildung in der DDR Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 13488 A, D, 13489 A, C, D, 13490 A, C, D, 13491 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13488 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . .13489 A, B Damm (CDU/CSU) . . . 13489 C, 13490 A Picard (CDU/CSU) 13490 B, D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 13491 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Kindergeldsätze 13491 A Fragen des Abg. Picard: Gebührenpflicht für Funkanlagen der Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes usw. Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 13491 C, D, 13492 A, C Picard (CDU/CSU) . . 13491 D, 13492 B, C Dr. Bardens (SPD) 13492 A Frage des Abg. Folger: Olympia-Marken Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 13492 C Frage des Abg. Zebisch: Erlaß der Grundgebühr für Funksprechgeräte der Freiwilligen Feuerwehr usw. 13492 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Einsatz der Ärzte in Katastrophenfällen Frau Strobel, Bundesminister 13493 A, B, C Fragen der Abg. Frau Mönikes: Schaben in Krankenhäusern Frau Strobel, Bundesminister . . 13493 C, D, 13494 A, B Frau Mönikes (CDU/CSU) 13493 D, 13494 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Frage des Abg. Rollmann: Kinderaltersgrenze bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 13494 B, C, D Rollmann (CDU/CSU) 13494 C Spitzmüller (FDP) 13494 C Fragen des Abg. Kubitza: Altersgrenze . für Jugendpflegefahrten bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13494 D, 13495 A, B, C Kubitza (FDP) . . . 13495 A, B, C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 13495 D, 13496 A, B, C, D Baron von Wrangel (CDU/CSU) 13496 A, B Sänger (SPD) 13496 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Sicherheitsleistung und Pfändungsmöglichkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 13497 A, B Strohmayr (SPD) . . . . . . . 13497 B Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unbegründeten polizeilichen Anzeigen Dr. Maassen, Staatssekretär 13497 C, 13498 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 13498 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Forderungen des Deutschen Schriftstellerverbandes hinsichtlich einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes usw. Dr. Maassen, Staatssekretär . . . . 13498 C, 13499 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 13499 A, C Fragen des Abg. Biechele: Regelung des Ersatzes des Schadens im Falle der Hilfeleistung bei Unglücksfällen 13499 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Zahl der von der „Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter" wegen Verdachts einer verbrecherischen Handlung an der Demarkationslinie eingeleiteten Verfahren Dr. Maassen, Staatssekretär . . . . 13499 D, 13500 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13500 A Nächste Sitzung 13500 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13501 A Anlage 2 Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 20. Juni 1969 betr. Arbeitsförderungsgesetz 13501 C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Draeger (CDU/CSU) zu Punkt 11 der Tagesordnung der 240. Sitzung am 18. Juni 1969 . 13502 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Fellermaier betr. Linienführung der neuen Autobahnstrecke zwischen Ulm und Würzburg . . . . . 13504 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 13487 242. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr Vizepräsident •Schoettle: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich habe zunächst einige Mitteilungen zu machen. Der Abgeordnete Dr. Dr. Heinemann hat am 24. Juni 1969 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache V/4232 —, der in der 236. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 1969 dem Verkehrsausschuß überwiesen wurde, hat die Bundesregierung am 13. Juni 1969 die von ihr beschlossene Neufassung der Vorschriften des Art. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzentwurfs nebst Begründung übersandt, die als zu Drucksache V/4232 vorliegt. Ist das Haus damit einverstanden, daß auch die Vorlage zu Drucksache V/4232 dem Verkehrsausschuß überwiesen wird? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen: Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft Betr. Bericht über die „Lage und Erwartungen der Berliner Wirtschaft" Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Juni 1968 — Drucksache V/4251 — zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, Haushaltsausschuß Vorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen Betr. Umweltradioaktivität Bezug: Beschluß des Bundestages vom 22. Mai 1962 — Drucksache V/4307 — zuständig: Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend), Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik Vorlage des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung Betr. Bundesbericht Forschung III Bezug: Beschluß des Bundestages vom 30. Juni 1965 — Drucksache V/4335 — zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (federführend) , Haushaltsausschuß Vorlage des Bundesministers für Verkehr Betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Bezug: Beschluß des Bundestages vom 28. März 1969 — Drucksache V/4353 —zuständig: Verkehrsausschuß (federführend), Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen, Haushaltsausschuß Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation in der Beratenden Versammlung des Europarats Betr. Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 12. bis 16. Mai 1969 in Straßburg — Drucksache V/4362 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Präsidenten des Europäischen Parlaments Betr. Entschließung zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Republik Tunesien dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und dem Königreich Marokko sowie den Entwürfen für die diesen Abkommen entsprechenden Verordnungen — Drucksache V/4411 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Ausschuß für Entwicklungshilfe Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen. Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1969 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften . . . Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 120 Abs. 1 Satz 2 — Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. ÄndG LAG) . . . Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 76 Abs. 3 Satz 1 — Erstes Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz — 1. UAG) Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Zum Arbeitsförderungsgesetz hat der Bundesrat ferner sechs Entschließungen gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt sind. Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Architektengesetz Beurkundungsgesetz Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder. Seine Schreiben werden als Drucksachen V/4438, V/4439, V/4440 verteilt. 13488 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Vizepräsident Schoettle Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 146/67/EWG zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksache V/4385 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Festsetzung des Ausgleichsbetrages für Hartweizen und Gerste, die am Ende des Wirtschaftsjahres 1968/69 eingelagert und zur Ausfuhr bestimmt sind — Drucksache V14382 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Wir treten nun in die heutige Tagesordnung ein. Einziger Punkt: Fragestunde — Drucksache V/4430 — Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) auf: Welchen Umfang hat in der letzten Zeit die vormilitärische Erziehung und Ausbildung — auch im Bereich der Kinderorganisationen, der Schuljugend, der Universitäten und der „Gesellschaft für Sport und Technik" — im Bereich des SED-Staates angenommen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär. Dr. Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen: Die vormilitärische Erziehung und Ausbildung im anderen Teil Deutschlands wird in Schulen und Jugendorganisationen, in Betrieben und Hochschulen systematisch betrieben. Stärkste Stütze ist dabei die 1952 gegründete Gesellschaft für Sport und Technik. Gezielt erfaßt werden die Kinder vom 6. Lebensjahr an in der Jugendorganisation „Thälmann-Pioniere" und vom 14. Lebensjahr an in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und in der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). In vielen Schulen stehen regelmäßig „revolutionäre Spiele" der Jugendorganisationen auf dem Programm. Das sind Kriegsspiele, die die sozialistische Wehrerziehung unterstützen sollen. Die alljährlich veranstalteten „Hans-Beimler-Wettkämpfe" dienen wehrsportlichen Zielen. An ihnen müssen die in den „Pionieren" und in der FDJ organisierten Jugendlichen teilnehmen. In vielen Schulen und Betrieben sind Schießstände eingerichtet worden, auf denen Jungen und Mädchen ausgebildet werden. Jedes Jahr sollen von der GST in Zusammenarbeit mit der FDJ, den Schulen und den Betrieben 40 000 Jungen und Mädchen für die Grundausbildung gewonnen werden. Die GST sieht im ersten Jahr, also für die 14jährigen, 60 Pflichtstunden vor. Den 14- bis 15jährigen werden in der vierjährigen GST-Grundausbildung Grundkenntnisse über die Nationale Volksarmee vermittelt. Die 16-bis 18jährigen werden in Hundertschaften, die nach militärischen Prinzipien formiert sind, zusammengefaßt und sollen sich so weit mit dem Dienst in der NVA, der Nationalen Volksarmee, vertraut machen, daß ihre anschließende Einberufung nahtlos erfolgen kann. Die GST ist bemüht, laufend neue Hundertschaften, also uniformierte und militärisch gegliederte Ausbildungseinheiten, für die — so wörtlich —„ganze Jugend im vorwehrpflichtigen Alter" aufzustellen. In zahlreichen vormilitärischen Wettbewerben können die Jugendlichen in Mitteldeutschland Schießabzeichen, Mehrkampfleistungsabzeichen und das Abzeichen für vormilitärische Kenntnisse erwerben. (Abg. Hilbert: Alles schon mal dagewesen!) Dieses Abzeichen für vormilitärische Kenntnisse, das es in Bronze, Silber und Gold gibt, ist in den vergangenen sechs Jahren über sechshunderttausendmal verliehen worden. Höhepunkt der bisherigen vormilitärischen Erziehung und Ausbildung war die in der ersten Hälfte dieses Jahres organisierte Aktion „Signal DDR 20". Dabei sollen nach Berichten aus der DDR 2,5 Millionen Jungen und Mädchen zu Ehren des 20. Gründungstags der DDR einen „Beitrag zur Stärkung der Verteidigungskraft der DDR" geleistet haben. Es war die umfassendste und vielseitigste wehrpolitische Massenaktion seit Kriegsende. Im Verlauf dieser Aktion haben sich nach DDR-Berichten im vergangenen Winter 824 000 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren an den Übungen „Manöver Schneeflocke" beteiligt. 200 000 Jugendliche sind Einladungen zu militärpolitischen Foren gefolgt, auf denen sich über 7000 Teilnehmer für einen längeren Wehrdienst in der Volksarmee verpflichtet haben. 90 % aller Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nahmen, wie es heißt, an militärischen Geländeläufen mit Schießübungen teil.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Dr. Arnold 25.6. Bading * 27. 6. Bazille- 5. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 25. 6. Bergmann * 26.6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Fritz (Welzheim) 25. 6. Dr. Giulini 30. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Dr. Häfele 25. 6. Hahn (Bielefeld) * 25. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 25. 6. Dr. Ils 25. 6. Jahn (Marburg) 25. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26.6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richter ** 26.6. Schmidt (Würgendorf) 25.6. Dr. Schulz (Berlin) 25. 6. Steinhoff 15.7. Dr. Wahl ** 28. 6. Weimer 25. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 20. Juni 1969 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 340. Sitzung am 20. Juni 1969 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Mai 1969 verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen gefaßt. Klaus Schütz Vizepräsident Bonn, den 20. Juni 1969 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Mai 1969 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Klaus Schütz Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 20. Juni 1969 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) 1. Zu § 2 Abs. 7 Der Bundesrat begrüßt, daß der Bundestag die Vorschläge des Bundesrates weitgehend berücksichtigt und den Entwurf des Gesetzes gestrafft, verdeutlicht und teilweise verbessert hat. Auch in seiner jetzigen Fassung können die weitreichenden Ziele des Arbeitsförderungsgesetzes nur verwirklicht werden, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit und Länderregierungen gesichert wird. Der Bundesrat erwartet vor allem, daß in allen Fällen, in denen die Bundesanstalt für Arbeit um strukturelle Verbesserungen durch Sondermaßnahmen bemüht ist, sie diese mit den Länderregierungen rechtzeitig abstimmt. 13502 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 2. Zu §§ 3 und 13 Der Bundesrat hält seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 3 Abs. 5 des Gesetzes vorgesehene Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt im Verordnungswege und gegen das Verbot der Bekanntgabe von Stellenangeboten und Stellengesuchen in Ton- und Fernsehrundfunk in § 13 Abs. 2 des Gesetzes aufrecht. Er verweist hierzu auf seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes (vgl. BR-Drucks. 484/67 — Beschluß —), Anlage Nr. 4 und Nr. 10 Buchst. b). Wenn der Bundesrat gleichwohl den Vermittlungsausschuß nicht anruft, so nur deshalb, um die Verabschiedung des sozialpolitisch bedeutsamen Gesetzes wegen des bevorstehenden Ablaufs der Legislaturperiode nicht zu gefährden. Er weist aber darauf hin, daß aus der Zurückstellung der Bedenken ein Präjudiz für die Zukunft nicht hergeleitet werden kann. 3. Zu § 4 Der Bundesrat ist über die Zunahme unkontrollierbarer Leiharbeitsverhältnisse — häufig durch ausländische Unternehmen — besorgt. Die durch deren Methoden vermittelten Arbeitnehmer verlieren durchweg einen Teil des ihnen durch die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung gewährten Schutzes und ihrer Sozialversicherungsrechte. Es besteht keinerlei Gewähr dafür, daß Leihunternehmen die ihnen nach diesen gesetzlichen Vorschriften und dem Steuerrecht obliegenden Verpflichtungen redlich erfüllen. Der Bundesrat erwartet deshalb, daß — unabhängig von dem Ausgang des Prozesses bei dem Bundessozialgericht — die Bundesregierung beschleunigt prüft, welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, um diese Schäden abzuwenden und gegebenenfalls auch das Arbeitsförderungsgesetz entsprechend zu ergänzen. 4. Zu § 23 Der Bundesrat ist besorgt wegen der Entwicklung der Praxis der Bundesanstalt auf dem Gebiet der privaten Künstlervermittlung. Langjährige Erfahrungen zeigen, daß im Bereich des Theaters durch eine staatliche Arbeitsvermittlung allein für eine angemessene Vermittlung nicht vorgesorgt werden kann. Die Eigenart des Theaters und der Tätigkeit der Künstler, die besonderen Beziehungen zwischen den Theatern als Arbeitgeber und die besonderen Usancen bei der Vermittlung und beim Abschluß von Verträgen machen es erforderlich, daß in diesem Bereich die staatliche Arbeitsvermittlung durch beauftragte Bühnenvermittler ergänzt wird. Da im Ausnahmefall der Bühnenvermittlung die Beauftragung privater Bühnenvermittler für die Durchführung der Arbeitsvermittlung zweckmäßig ist, ist sie bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen des Vermittlers auch geboten. Für anderweitige Erwägungen im Sinne einer fortschreitenden Aufhebung privater Bühnenvermittlungseinrichtungen läßt die Vorschrift des § 23 des Gesetzesbeschlusses des Bundestages insoweit keinen Raum. Diese Auslegung ist im übrigen auch aus Rechtsgründen geboten, weil sie in Übereinstimmung steht mit Artikel 5 Absatz 1 des Internationalen Übereinkommens 96. Der Bundesrat erwartet deshalb, daß die Bundesregierung dafür Sorge trägt, daß die Praxis der Bundesanstalt auf diesem für das deutsche Kulturleben wichtigen Gebiet überprüft wird, und weist insoweit auch auf den Bericht des federführenden Bundestagsausschusses zu § 24 (zu Drucksache V/4110) hin. 5. Zu § 116 Der Bundesrat erwartet, daß § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes von der Bundesanstalt unter Beachtung des Übereinkommens 102 der Internationalen Arbeitsorganisation durchgeführt wird. Der Bundesrat bittet gleichzeitig die Bundesregierung, jährlich über die Anwendung dieser Vorschrift in der Praxis zu berichten. 6. Zu § 239 Der Bundesrat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß nach den Beschlüssen des Bundestages die Berichterstattungspflicht der Bundesregierung in § 239 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes auf die Möglichkeiten ausgedehnt worden ist, u. a. die Aufgaben nach dem Zweiten Abschnitt anders als durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Im Zweiten Abschnitt werden neben der beruflichen Bildung auch die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung angesprochen. Der Bundesrat unterstreicht bei dieser Gelegenheit seine schon beim ersten Durchgang vertretene Auffassung, daß neben der beruflichen Bildung auch die Arbeitsvermittlung und die Berufsberatung öffentliche Dienstleistungen sind, die grundsätzlich nicht aus Beiträgen zu finanzieren sind und für die im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Wirtschaftsprozesses keine Gebühren erhoben werden dürfen. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Draeger (CDU/CSU) zu Punkt 11 der Tagesordnung der Sitzung vom 18. Juni 1969 *). Zu 1: Zweifellos wurde und wird die Wirtschaftsentwicklung des Saarlandes durch das starke Gewicht der Montanindustrie bestimmt. Allerdings ist es falsch, davon zu sprechen, daß sich im Bereich von Eisen und Stahl ein dem Bergbau ähnlicher struktureller Anpassungsprozeß vollzieht. Der — im übrigen auch konjunkturell bedingte — Rückgang der Beschäftigten in der eisenschaffenden Industrie kann wohl nicht als Indiz für die Wirtschaftsentwicklung ge- *) Siehe 240. Sitzung, Seite 13398 A, letzte Zeile Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 13503 nommen werden. Im Gegensatz zum Kohlenbergbau weist nämlich die eisenschaffende Industrie eine steigende Produktion auf. Richtig ist dagegen, daß die eisenschaffende Industrie des Saarlandes (wie auch des übrigen Bundesgebietes) keine so hohen Zuwachsraten aufweist wie sogenannte Wachstumsindustrien und daß der Anteil dieser Wachstumsindustrien in der Saarwirtschaft relativ gering ist. Aber das berechtigt nicht, von strukturellen Anpassungsprozessen im Bereich von Eisen und Stahl zu sprechen. Im übrigen wäre es interessant zu erfahren, ob vielleicht Unterschiede im Wachstum bestehen zwischen den im Saarland und außerhalb des Saarlandes ansässigen Wachstumsbranchen. Denn sollte sich herausstellen, daß diese Wachstumsindustrien, die ja zweifellos auch im Saarland (wenn auch mit geringem Gewicht) vorhanden sind, im Saarland geringere Zuwachsraten aufweisen, dürfte gefolgert werden, daß die ungünstige Wirtschaftsentwicklung im Saarland auch auf eine im Verhältnis zu anderen Regionen ungünstige Standortlage zurückzuführen ist. Es wird mit Recht auf die im Verhältnis zu anderen deutschen Wirtschaftsräumen hohe Exportintensität der Saarwirtschaft verwiesen. Die Saarwirtschaft verspürt deshalb besonders die Auswirkungen des außenwirtschaftlichen Absicherungsgesetzes, zumal auf Grund der Außenhandelsstruktur des Saarlandes die Gesamtbelastung durch die 4%ige Exportsteuer beträchtlich größer ist als die Gesamtentlastung durch die Importvergütung. Zusätzlich ergibt sich jedoch wegen der überdurchschnittlich starken Außenhandelsbeziehung des Saarlandes mit Frankreich eine Belastung für die Saarwirtschaft. Wegen der bekannten Währungsunsicherheit des französischen Franken haben nämlich die saarländischen Unternehmer bei ihren Geschäftsbeziehungen mit Frankreich überdurchschnittlich hohe Kosten der Kurssicherung zu tragen. Es wird — selbst beim Bau des Saar-Pfalz- Kanals — bis zum Jahr 1980 das Defizit von rund 50 000 industriellen Arbeitsplätzen angegeben. Korrekterweise sollte man das Gesamtproblem nennen. Nach den Berechnungen der Planungsgruppe (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 9 f.) ergibt sich, daß ohne zusätzliche strukturpolitische Maßnahmen (Statusquo-Bedingung) bis zum Jahr 1980 mit einem Arbeitsplatzdefizit von insgesamt 100 000 zu rechnen ist. Im übrigen: wird der Saar-Pfalz-Kanal nicht gebaut, müssen zu den genannten 50 000 industriellen Arbeitsplätzen noch weitere 26 000 neu geschaffen werden. Der zitierte Kabinettsbeschluß vom 11. 2. 1969 spricht aber nur von einem Wasserstraßenanschluß des Saarlandes, nicht vom Saar-Pfalz-Kanal. Abgesehen hiervon wird man bei der gegenwärtigen Einstellung zum Bau des Saar-Pfalz-Kanals bezweifeln müssen, daß dieser Bau tatsächlich so schnell in Angriff genommen wird, daß die im Strukturprogramm Saar bezifferte Auswirkung dieser Wasserstraße (Erhaltung von 26 000 industriellen Arbeitsplätzen) auch eintreten wird. Zu 2: Interessant ist nicht nur die vergangene Entwicklung, sondern auch die mögliche künftige Entwicklung. Nach den Berechnungen der Planungsgruppe (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 11 f.) ergibt sich, daß das saarländische Bruttoinlandsprodukt (in konstanten Preisen gerechnet) unter Status-quo- Bedingungen im Jahr 1980 um rund 40 % größer sein wird als im Jahr 1967, das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik dagegen um rund 80 % größer sein wird. Der bereits in der Vergangenheit erkennbare Rückstand des Saarlandes im Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen wird sich vergrößern, wenn keine standort- und strukturpolitischen Maßnahmen ergriffen werden. Das Bild wird noch ungünstiger, wenn man das Bruttoinlandsprodukt auf die Wohnbevölkerung bezieht, da der Anteil der Erwerbspersonen an der Saar niedriger ist als in der Bundesrepublik insgesamt. Der Rückstand des Saarlandes betrug 1962 bereits rund 15 % und 1967 rund 20 %. Werden dagegen die im Strukturprogramm Saar genannten Mittel und Maßnahmen eingesetzt und durchgeführt, kann nach den Schätzungen der Planungsgruppe damit gerechnet werden, daß das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen an der Saar spätestens 1980 wieder den Bundesdurchschnitt erreichen dürfte (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 20). Dabei besteht zwischen den angeführten Strategien kaum ein Unterschied. Bei der Angabe der Arbeitslosenquote sollte nicht übersehen werden, daß — wie auch schon in der Antwort auf Frage 1 erwähnt — im Saarland bereits eine passive Sanierung festgestellt werden kann, d. h. eine beträchtliche Abwanderung zu verzeichnen ist. Berücksichtigt man diesen Wanderungsverlust, für den ganz sicher die ungünstige Arbeitsmarktlage im Saarland verantwortlich gemacht werden kann, müßte die Arbeitslosenquote eigentlich ganz anders aussehen. Zu 3: Die Angaben über die Beträge zur Förderung der Saarwirtschaft sind für sich genommen wenig aussagefähig, so sehr vielleicht die absoluten Zahlen auch beeindrucken. Interessant wäre festzustellen, in welchem Umfang das Saarland und die Saarwirtschaft angesichts ihrer besonderen (vor allem geschichtlich-politisch bedingten) Probleme eine über den allgemeinen Rahmen hinausgehende und im Vergleich mit anderen Regionen spezielle Förderung erhalten hat. Im übrigen darf bei Betrachtung der Tabelle auf Seite 3 nicht vergessen werden, daß es sich zum Teil auch um rückzahlbare Kredite und Darlehen handelt. Streiten kann man über die Einstufung der Frachtverbilligung der Als-ob-Tarife in den Komplex der Fördermaßnahmen. Verfügte das Saarland über einen Saar-Pfalz-Kanal, würde niemand auf die Idee kommen, die dann von der Deutschen Bundesbahn eingeführten Wettbewerbsmaßnahmen (tatsächliche Wettbewerbstarife) als besondere Förderung anzusehen, wie dies ja auch nicht bei den Wettbewerbstarifen der Bundesbahn im übrigen Bundesgebiet geschieht. Zu 5: Die bisher dem Saarland zugeflossene Förderung sollte sicher nicht negiert werden. Die von der 13504 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Bundesregierung gemachten Angaben aber haben gezeigt, daß sie nicht ausreichten. So sehr die angesprochene Koordinierung der genannten Fördermaßnahmen mit einer größeren Wirksamkeit zu begrüßen ist, so muß doch angesichts der im Strukturprogramm Saar ganz klar nachgewiesenen und aufgezeigten Probleme bezweifelt werden, daß mit diesen Fördermaßnahmen eine Entwicklung in Gang gesetzt werden kann, die wesentlich über die im Strukturprogramm Saar als Status-quo-Entwicklung gekennzeichnete Entwicklung hinausgeht. Die Probleme und ebenso die Größenordnung der für eine aktive Sanierung des Saarlandes erforderlichen Mittel sind doch ohne Zweifel wesentlich größer als das, was in den bisher genannten und bekannten Fördermaßnahmen ausgewiesen wird. Für welche der im Strukturprogramm Saar genannten Strategien man sich auch entscheidet, es besteht kein Zweifel darüber, daß die erforderlichen Mittel und Kosten erheblich größer sind als das, was die Bundesregierung bisher für das Saarland vorgesehen hat (vgl. die Kostenübersicht im Strukturprogramm Saar, S. 65). Dabei sollte angesichts der Kostenunterschiede zwischen den Strategien nicht das unterschiedliche Risiko und die unterschiedliche Erfolgserwartung jeder einzelnen Strategie übersehen werden. Und es muß betont werden, daß eine Verwirklichung nur einzelner Maßnahmen der Strategien nicht zu der im Strukturprogramm Saar angegebenen aktiven Sanierung des Saarlandes führen wird. Unbefriedigend ist auch der im Kabinettsbeschluß beschlossene Wasserstraßenanschluß des Saarlandes (vgl. hierzu zu 6). Zu 6: Der Kabinettsbeschluß, nach dem zwar von einem Wasserstraßenanschluß gesprochen wird, der endgültige Verlauf der Wasserstraße jedoch abhängig gemacht wird von dem Ergebnis regionalpolitischer Erörterungen mit Frankreich und Luxemburg, ist wenig geeignet, eine notwendige schnelle Entscheidung über den endgültigen Verlauf herbeizuführen. Sind beispielsweise in dieser wichtigen Frage schon konkrete Schritte unternommen worden, um die in den deutsch-französischen Konsultationen beschlossene regionalpolitische Erörterung zu verwirklichen? Nach Aussage der Bundesregierung berät der Bundesminister für Verkehr mit der Europäischen Kommission über die Gewährung angemessener Unterstützungstarife. Leider gibt diese Aussage der Bundesregierung nicht die inzwischen eingetretene und sich abzeichnende . Verschlechterung der Frachten- und Standortsituation des Saarlandes wieder. So muß festgestellt werden, daß die Alsob-Tarife für EWG-Güter zum 1. August 1969 ersatzlos aufgehoben werden. Die jährliche Frachtmehrbelastung für die Hütten kann hierdurch auf rund 5 Millionen DM veranschlagt werden. Außerdem gilt als sicher, daß die Als-ob-Tarife, die den Seehafenverkehr des Saarlandes erfassen, ebenfalls nicht in Unterstützungstarife umgewandelt werden. Es zeichnet sich ab, daß diese Als-ob-Tarife durch tatsächliche Wettbewerbstarife ersetzt werden, die aber zu Frachterhöhungen für die Saarwirtschaft führen werden. Damit ergeben sich eine weitere Verschlechterung der Standortsituation des saarländischen Wirtschaftsraums und eine weitere Verschlechterung zum Beispiel gegenüber dem lothringischen Revier, das durch die Moselkanalisierung ohnehin — auch bei Bestehen der Als-ob- Tarife — einen Vorsprung gegenüber dem Saarrevier erhalten hatte. Schließlich ist mehr als unsicher, ob die verbleibenden Als-ob-Tarife — es handelt sich um ein Drittel bis höchstens die Hälfte — ohne Einschränkungen (abgesehen von einer zeitlichen Befristung) in Unterstützungstarife umgewandelt werden. Nicht ausgeschlossen ist, daß sie in ihrem örtlichen Geltungsbereich und in ihrer gegenwärtigen Frachthöhe eingeengt werden. Es muß sogar damit gerechnet werden, daß sie ebenfalls auf tatsächliche Wettbewerbstarife umgestellt werden mit erheblichen Frachtverteuerungen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4430 Fragen 7 und 8) : Bei den Verhandlungen zwischen den Straßenbauverwaltungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern über die Linienführung der Autobahnverbindung Würzburg—Ulm auf dem noch strittigen Teilabschnitt zwischen Rothenburg o. d. T. und Ellwangen bahnt sich jetzt eine Verständigung über eine sowohl verkehrlich wie auch technisch günstige und für beide Länder annehmbare Lösung an. Mit der baldigen Vorlage eines gemeinsamen Vorschlages der beteiligten Länder zur endgültigen Festlegung der Linienführung kann daher gerechnet werden. Im Frühjahr 1970 wird mit der baureifen Planung zunächst für den südlichen Streckenteil begonnen, so daß die Bauarbeiten, wie vorgesehen, zu Beginn des 1. Fünfjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen anlaufen werden.
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    Rede von Erwin Schoettle


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    Zu dieser Frage haben Sie keine Zusatzfrage mehr, Herr Kollege Picard. - Herr Bardens!


Rede von Dr. Hans Bardens
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Herr Staatssekretär, es ist klar, denke ich, daß diese Gebühren in aller Regel doch wieder über Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden. Ist es nach Ihrer Meinung sinnvoll, daß dieses komplizierte Verfahren angewandt wird?

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Herr Abgeordneter, ich glaube schon. Es ist ja nicht sehr leicht, im einzelnen festzustellen, welche Teilnehmer in diesem nichtöffentlichen Funknetz zu diesen Gruppen von Bedarfsträgern gehören und welche nicht. Die Deutsche Bundespost kann sich nicht herausnehmen, hier selbst zu entscheiden. Es ist daher besser, daß wir generell entsprechend unseren Leistungen die notwendigen Gebühren fordern und die jeweiligen Bedarfsträger auf Grund der Bedürftigkeit die Zuschüsse aus den entsprechenden Quellen bekommen.