Protokoll:
5242

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 242

  • date_rangeDatum: 25. Juni 1969

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:07 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 242. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1969 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Dr. Heinemann auf die Mitgliedschaft im Bundestag . . . 13487 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Verkehrsausschuß 13487 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 13487 B, C Amtliche Mitteilungen . . 13487 D, 13488 A Fragestunde (Drucksache V/4430) Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Vormilitärische Erziehung und Ausbildung in der DDR Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . 13488 A, D, 13489 A, C, D, 13490 A, C, D, 13491 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13488 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . .13489 A, B Damm (CDU/CSU) . . . 13489 C, 13490 A Picard (CDU/CSU) 13490 B, D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 13491 A Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Kindergeldsätze 13491 A Fragen des Abg. Picard: Gebührenpflicht für Funkanlagen der Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes usw. Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . 13491 C, D, 13492 A, C Picard (CDU/CSU) . . 13491 D, 13492 B, C Dr. Bardens (SPD) 13492 A Frage des Abg. Folger: Olympia-Marken Dr.-Ing. Pausch, Staatssekretär . . . 13492 C Frage des Abg. Zebisch: Erlaß der Grundgebühr für Funksprechgeräte der Freiwilligen Feuerwehr usw. 13492 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Einsatz der Ärzte in Katastrophenfällen Frau Strobel, Bundesminister 13493 A, B, C Fragen der Abg. Frau Mönikes: Schaben in Krankenhäusern Frau Strobel, Bundesminister . . 13493 C, D, 13494 A, B Frau Mönikes (CDU/CSU) 13493 D, 13494 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Frage des Abg. Rollmann: Kinderaltersgrenze bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 13494 B, C, D Rollmann (CDU/CSU) 13494 C Spitzmüller (FDP) 13494 C Fragen des Abg. Kubitza: Altersgrenze . für Jugendpflegefahrten bei der Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 13494 D, 13495 A, B, C Kubitza (FDP) . . . 13495 A, B, C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 13495 D, 13496 A, B, C, D Baron von Wrangel (CDU/CSU) 13496 A, B Sänger (SPD) 13496 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Sicherheitsleistung und Pfändungsmöglichkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 13497 A, B Strohmayr (SPD) . . . . . . . 13497 B Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei unbegründeten polizeilichen Anzeigen Dr. Maassen, Staatssekretär 13497 C, 13498 B Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 13498 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Forderungen des Deutschen Schriftstellerverbandes hinsichtlich einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes usw. Dr. Maassen, Staatssekretär . . . . 13498 C, 13499 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 13499 A, C Fragen des Abg. Biechele: Regelung des Ersatzes des Schadens im Falle der Hilfeleistung bei Unglücksfällen 13499 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Zahl der von der „Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter" wegen Verdachts einer verbrecherischen Handlung an der Demarkationslinie eingeleiteten Verfahren Dr. Maassen, Staatssekretär . . . . 13499 D, 13500 A, B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 13500 A Nächste Sitzung 13500 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 13501 A Anlage 2 Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 20. Juni 1969 betr. Arbeitsförderungsgesetz 13501 C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Draeger (CDU/CSU) zu Punkt 11 der Tagesordnung der 240. Sitzung am 18. Juni 1969 . 13502 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Fellermaier betr. Linienführung der neuen Autobahnstrecke zwischen Ulm und Würzburg . . . . . 13504 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 13487 242. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr Vizepräsident •Schoettle: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich habe zunächst einige Mitteilungen zu machen. Der Abgeordnete Dr. Dr. Heinemann hat am 24. Juni 1969 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache V/4232 —, der in der 236. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Juni 1969 dem Verkehrsausschuß überwiesen wurde, hat die Bundesregierung am 13. Juni 1969 die von ihr beschlossene Neufassung der Vorschriften des Art. 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzentwurfs nebst Begründung übersandt, die als zu Drucksache V/4232 vorliegt. Ist das Haus damit einverstanden, daß auch die Vorlage zu Drucksache V/4232 dem Verkehrsausschuß überwiesen wird? — Das ist der Fall; es ist so beschlossen. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen: Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft Betr. Bericht über die „Lage und Erwartungen der Berliner Wirtschaft" Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Juni 1968 — Drucksache V/4251 — zuständig: Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (federführend), Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, Haushaltsausschuß Vorlage des Bundesministers für Gesundheitswesen Betr. Umweltradioaktivität Bezug: Beschluß des Bundestages vom 22. Mai 1962 — Drucksache V/4307 — zuständig: Ausschuß für Gesundheitswesen (federführend), Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik Vorlage des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung Betr. Bundesbericht Forschung III Bezug: Beschluß des Bundestages vom 30. Juni 1965 — Drucksache V/4335 — zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (federführend) , Haushaltsausschuß Vorlage des Bundesministers für Verkehr Betr. Änderung der vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Bezug: Beschluß des Bundestages vom 28. März 1969 — Drucksache V/4353 —zuständig: Verkehrsausschuß (federführend), Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen, Haushaltsausschuß Vorlage des Sprechers der Deutschen Delegation in der Beratenden Versammlung des Europarats Betr. Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 12. bis 16. Mai 1969 in Straßburg — Drucksache V/4362 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß Vorlage des Präsidenten des Europäischen Parlaments Betr. Entschließung zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Republik Tunesien dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und dem Königreich Marokko sowie den Entwürfen für die diesen Abkommen entsprechenden Verordnungen — Drucksache V/4411 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen, Ausschuß für Entwicklungshilfe Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen. Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 1969 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt: Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften . . . Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 120 Abs. 1 Satz 2 — Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (21. ÄndG LAG) . . . Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes — Art. 76 Abs. 3 Satz 1 — Erstes Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz — 1. UAG) Gesetz zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (AufenthG/EWG) Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Zum Arbeitsförderungsgesetz hat der Bundesrat ferner sechs Entschließungen gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt sind. Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Architektengesetz Beurkundungsgesetz Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder. Seine Schreiben werden als Drucksachen V/4438, V/4439, V/4440 verteilt. 13488 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Vizepräsident Schoettle Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 146/67/EWG zur Festsetzung der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für Geflügelfleisch — Drucksache V/4385 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates zur Festsetzung des Ausgleichsbetrages für Hartweizen und Gerste, die am Ende des Wirtschaftsjahres 1968/69 eingelagert und zur Ausfuhr bestimmt sind — Drucksache V14382 — überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Wir treten nun in die heutige Tagesordnung ein. Einziger Punkt: Fragestunde — Drucksache V/4430 — Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen. Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) auf: Welchen Umfang hat in der letzten Zeit die vormilitärische Erziehung und Ausbildung — auch im Bereich der Kinderorganisationen, der Schuljugend, der Universitäten und der „Gesellschaft für Sport und Technik" — im Bereich des SED-Staates angenommen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär. Dr. Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen: Die vormilitärische Erziehung und Ausbildung im anderen Teil Deutschlands wird in Schulen und Jugendorganisationen, in Betrieben und Hochschulen systematisch betrieben. Stärkste Stütze ist dabei die 1952 gegründete Gesellschaft für Sport und Technik. Gezielt erfaßt werden die Kinder vom 6. Lebensjahr an in der Jugendorganisation „Thälmann-Pioniere" und vom 14. Lebensjahr an in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und in der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). In vielen Schulen stehen regelmäßig „revolutionäre Spiele" der Jugendorganisationen auf dem Programm. Das sind Kriegsspiele, die die sozialistische Wehrerziehung unterstützen sollen. Die alljährlich veranstalteten „Hans-Beimler-Wettkämpfe" dienen wehrsportlichen Zielen. An ihnen müssen die in den „Pionieren" und in der FDJ organisierten Jugendlichen teilnehmen. In vielen Schulen und Betrieben sind Schießstände eingerichtet worden, auf denen Jungen und Mädchen ausgebildet werden. Jedes Jahr sollen von der GST in Zusammenarbeit mit der FDJ, den Schulen und den Betrieben 40 000 Jungen und Mädchen für die Grundausbildung gewonnen werden. Die GST sieht im ersten Jahr, also für die 14jährigen, 60 Pflichtstunden vor. Den 14- bis 15jährigen werden in der vierjährigen GST-Grundausbildung Grundkenntnisse über die Nationale Volksarmee vermittelt. Die 16-bis 18jährigen werden in Hundertschaften, die nach militärischen Prinzipien formiert sind, zusammengefaßt und sollen sich so weit mit dem Dienst in der NVA, der Nationalen Volksarmee, vertraut machen, daß ihre anschließende Einberufung nahtlos erfolgen kann. Die GST ist bemüht, laufend neue Hundertschaften, also uniformierte und militärisch gegliederte Ausbildungseinheiten, für die — so wörtlich —„ganze Jugend im vorwehrpflichtigen Alter" aufzustellen. In zahlreichen vormilitärischen Wettbewerben können die Jugendlichen in Mitteldeutschland Schießabzeichen, Mehrkampfleistungsabzeichen und das Abzeichen für vormilitärische Kenntnisse erwerben. (Abg. Hilbert: Alles schon mal dagewesen!) Dieses Abzeichen für vormilitärische Kenntnisse, das es in Bronze, Silber und Gold gibt, ist in den vergangenen sechs Jahren über sechshunderttausendmal verliehen worden. Höhepunkt der bisherigen vormilitärischen Erziehung und Ausbildung war die in der ersten Hälfte dieses Jahres organisierte Aktion „Signal DDR 20". Dabei sollen nach Berichten aus der DDR 2,5 Millionen Jungen und Mädchen zu Ehren des 20. Gründungstags der DDR einen „Beitrag zur Stärkung der Verteidigungskraft der DDR" geleistet haben. Es war die umfassendste und vielseitigste wehrpolitische Massenaktion seit Kriegsende. Im Verlauf dieser Aktion haben sich nach DDR-Berichten im vergangenen Winter 824 000 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren an den Übungen „Manöver Schneeflocke" beteiligt. 200 000 Jugendliche sind Einladungen zu militärpolitischen Foren gefolgt, auf denen sich über 7000 Teilnehmer für einen längeren Wehrdienst in der Volksarmee verpflichtet haben. 90 % aller Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nahmen, wie es heißt, an militärischen Geländeläufen mit Schießübungen teil.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 29. 6. Dr. Arnold 25.6. Bading * 27. 6. Bazille- 5. 7. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 25. 6. Bergmann * 26.6. Dr. Birrenbach 27. 6. Dr. Brenck 15. 7. Dr. von Eckardt 27. 6. Dr. Even 28. 6. Flämig ** 26. 6. Frieler 27. 6. Fritz (Welzheim) 25. 6. Dr. Giulini 30. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 15. 7. Dr. Häfele 25. 6. Hahn (Bielefeld) * 25. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Heck 5. 7. Hellenbrock 15. 7. Herold ** 26. 6. Hölzle 27. 6. Illerhaus * 25. 6. Dr. Ils 25. 6. Jahn (Marburg) 25. 6. Frau Kleinert 4. 7. Klinker * 27. 6. Kriedemann * 27. 6. Kunze 15. 7. Lemmer 27. 6. Lenz (Brühl) * 27. 6. Dr. Lohmar 5. 7. Lotze 15. 7. Lücker (München) * 26. 6. Mauk * 27. 6. Frau Dr. Maxsein ** 26.6. Memmel * 27. 6. Michels 27. 6. Missbach 5. 7. Müller (Aachen-Land) * 27. 6. Nellen 15. 7. Richter ** 26.6. Schmidt (Würgendorf) 25.6. Dr. Schulz (Berlin) 25. 6. Steinhoff 15.7. Dr. Wahl ** 28. 6. Weimer 25. 6. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 27. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Bonn, 20. Juni 1969 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 340. Sitzung am 20. Juni 1969 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 13. Mai 1969 verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gemäß Artikel 84 Abs. 1 und Artikel 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtlichen Entschließungen gefaßt. Klaus Schütz Vizepräsident Bonn, den 20. Juni 1969 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 27. Mai 1969 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Klaus Schütz Vizepräsident Anlage zum Schreiben des Präsidenten des Bundesrates vom 20. Juni 1969 an den Bundeskanzler Entschließungen des Bundesrates zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) 1. Zu § 2 Abs. 7 Der Bundesrat begrüßt, daß der Bundestag die Vorschläge des Bundesrates weitgehend berücksichtigt und den Entwurf des Gesetzes gestrafft, verdeutlicht und teilweise verbessert hat. Auch in seiner jetzigen Fassung können die weitreichenden Ziele des Arbeitsförderungsgesetzes nur verwirklicht werden, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit und Länderregierungen gesichert wird. Der Bundesrat erwartet vor allem, daß in allen Fällen, in denen die Bundesanstalt für Arbeit um strukturelle Verbesserungen durch Sondermaßnahmen bemüht ist, sie diese mit den Länderregierungen rechtzeitig abstimmt. 13502 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 2. Zu §§ 3 und 13 Der Bundesrat hält seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 3 Abs. 5 des Gesetzes vorgesehene Übertragung neuer Aufgaben auf die Bundesanstalt im Verordnungswege und gegen das Verbot der Bekanntgabe von Stellenangeboten und Stellengesuchen in Ton- und Fernsehrundfunk in § 13 Abs. 2 des Gesetzes aufrecht. Er verweist hierzu auf seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes (vgl. BR-Drucks. 484/67 — Beschluß —), Anlage Nr. 4 und Nr. 10 Buchst. b). Wenn der Bundesrat gleichwohl den Vermittlungsausschuß nicht anruft, so nur deshalb, um die Verabschiedung des sozialpolitisch bedeutsamen Gesetzes wegen des bevorstehenden Ablaufs der Legislaturperiode nicht zu gefährden. Er weist aber darauf hin, daß aus der Zurückstellung der Bedenken ein Präjudiz für die Zukunft nicht hergeleitet werden kann. 3. Zu § 4 Der Bundesrat ist über die Zunahme unkontrollierbarer Leiharbeitsverhältnisse — häufig durch ausländische Unternehmen — besorgt. Die durch deren Methoden vermittelten Arbeitnehmer verlieren durchweg einen Teil des ihnen durch die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung gewährten Schutzes und ihrer Sozialversicherungsrechte. Es besteht keinerlei Gewähr dafür, daß Leihunternehmen die ihnen nach diesen gesetzlichen Vorschriften und dem Steuerrecht obliegenden Verpflichtungen redlich erfüllen. Der Bundesrat erwartet deshalb, daß — unabhängig von dem Ausgang des Prozesses bei dem Bundessozialgericht — die Bundesregierung beschleunigt prüft, welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, um diese Schäden abzuwenden und gegebenenfalls auch das Arbeitsförderungsgesetz entsprechend zu ergänzen. 4. Zu § 23 Der Bundesrat ist besorgt wegen der Entwicklung der Praxis der Bundesanstalt auf dem Gebiet der privaten Künstlervermittlung. Langjährige Erfahrungen zeigen, daß im Bereich des Theaters durch eine staatliche Arbeitsvermittlung allein für eine angemessene Vermittlung nicht vorgesorgt werden kann. Die Eigenart des Theaters und der Tätigkeit der Künstler, die besonderen Beziehungen zwischen den Theatern als Arbeitgeber und die besonderen Usancen bei der Vermittlung und beim Abschluß von Verträgen machen es erforderlich, daß in diesem Bereich die staatliche Arbeitsvermittlung durch beauftragte Bühnenvermittler ergänzt wird. Da im Ausnahmefall der Bühnenvermittlung die Beauftragung privater Bühnenvermittler für die Durchführung der Arbeitsvermittlung zweckmäßig ist, ist sie bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen des Vermittlers auch geboten. Für anderweitige Erwägungen im Sinne einer fortschreitenden Aufhebung privater Bühnenvermittlungseinrichtungen läßt die Vorschrift des § 23 des Gesetzesbeschlusses des Bundestages insoweit keinen Raum. Diese Auslegung ist im übrigen auch aus Rechtsgründen geboten, weil sie in Übereinstimmung steht mit Artikel 5 Absatz 1 des Internationalen Übereinkommens 96. Der Bundesrat erwartet deshalb, daß die Bundesregierung dafür Sorge trägt, daß die Praxis der Bundesanstalt auf diesem für das deutsche Kulturleben wichtigen Gebiet überprüft wird, und weist insoweit auch auf den Bericht des federführenden Bundestagsausschusses zu § 24 (zu Drucksache V/4110) hin. 5. Zu § 116 Der Bundesrat erwartet, daß § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes von der Bundesanstalt unter Beachtung des Übereinkommens 102 der Internationalen Arbeitsorganisation durchgeführt wird. Der Bundesrat bittet gleichzeitig die Bundesregierung, jährlich über die Anwendung dieser Vorschrift in der Praxis zu berichten. 6. Zu § 239 Der Bundesrat hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß nach den Beschlüssen des Bundestages die Berichterstattungspflicht der Bundesregierung in § 239 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes auf die Möglichkeiten ausgedehnt worden ist, u. a. die Aufgaben nach dem Zweiten Abschnitt anders als durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finanzieren. Im Zweiten Abschnitt werden neben der beruflichen Bildung auch die Berufsberatung und die Arbeitsvermittlung angesprochen. Der Bundesrat unterstreicht bei dieser Gelegenheit seine schon beim ersten Durchgang vertretene Auffassung, daß neben der beruflichen Bildung auch die Arbeitsvermittlung und die Berufsberatung öffentliche Dienstleistungen sind, die grundsätzlich nicht aus Beiträgen zu finanzieren sind und für die im Interesse eines reibungslosen Ablaufs des Wirtschaftsprozesses keine Gebühren erhoben werden dürfen. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Draeger (CDU/CSU) zu Punkt 11 der Tagesordnung der Sitzung vom 18. Juni 1969 *). Zu 1: Zweifellos wurde und wird die Wirtschaftsentwicklung des Saarlandes durch das starke Gewicht der Montanindustrie bestimmt. Allerdings ist es falsch, davon zu sprechen, daß sich im Bereich von Eisen und Stahl ein dem Bergbau ähnlicher struktureller Anpassungsprozeß vollzieht. Der — im übrigen auch konjunkturell bedingte — Rückgang der Beschäftigten in der eisenschaffenden Industrie kann wohl nicht als Indiz für die Wirtschaftsentwicklung ge- *) Siehe 240. Sitzung, Seite 13398 A, letzte Zeile Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 13503 nommen werden. Im Gegensatz zum Kohlenbergbau weist nämlich die eisenschaffende Industrie eine steigende Produktion auf. Richtig ist dagegen, daß die eisenschaffende Industrie des Saarlandes (wie auch des übrigen Bundesgebietes) keine so hohen Zuwachsraten aufweist wie sogenannte Wachstumsindustrien und daß der Anteil dieser Wachstumsindustrien in der Saarwirtschaft relativ gering ist. Aber das berechtigt nicht, von strukturellen Anpassungsprozessen im Bereich von Eisen und Stahl zu sprechen. Im übrigen wäre es interessant zu erfahren, ob vielleicht Unterschiede im Wachstum bestehen zwischen den im Saarland und außerhalb des Saarlandes ansässigen Wachstumsbranchen. Denn sollte sich herausstellen, daß diese Wachstumsindustrien, die ja zweifellos auch im Saarland (wenn auch mit geringem Gewicht) vorhanden sind, im Saarland geringere Zuwachsraten aufweisen, dürfte gefolgert werden, daß die ungünstige Wirtschaftsentwicklung im Saarland auch auf eine im Verhältnis zu anderen Regionen ungünstige Standortlage zurückzuführen ist. Es wird mit Recht auf die im Verhältnis zu anderen deutschen Wirtschaftsräumen hohe Exportintensität der Saarwirtschaft verwiesen. Die Saarwirtschaft verspürt deshalb besonders die Auswirkungen des außenwirtschaftlichen Absicherungsgesetzes, zumal auf Grund der Außenhandelsstruktur des Saarlandes die Gesamtbelastung durch die 4%ige Exportsteuer beträchtlich größer ist als die Gesamtentlastung durch die Importvergütung. Zusätzlich ergibt sich jedoch wegen der überdurchschnittlich starken Außenhandelsbeziehung des Saarlandes mit Frankreich eine Belastung für die Saarwirtschaft. Wegen der bekannten Währungsunsicherheit des französischen Franken haben nämlich die saarländischen Unternehmer bei ihren Geschäftsbeziehungen mit Frankreich überdurchschnittlich hohe Kosten der Kurssicherung zu tragen. Es wird — selbst beim Bau des Saar-Pfalz- Kanals — bis zum Jahr 1980 das Defizit von rund 50 000 industriellen Arbeitsplätzen angegeben. Korrekterweise sollte man das Gesamtproblem nennen. Nach den Berechnungen der Planungsgruppe (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 9 f.) ergibt sich, daß ohne zusätzliche strukturpolitische Maßnahmen (Statusquo-Bedingung) bis zum Jahr 1980 mit einem Arbeitsplatzdefizit von insgesamt 100 000 zu rechnen ist. Im übrigen: wird der Saar-Pfalz-Kanal nicht gebaut, müssen zu den genannten 50 000 industriellen Arbeitsplätzen noch weitere 26 000 neu geschaffen werden. Der zitierte Kabinettsbeschluß vom 11. 2. 1969 spricht aber nur von einem Wasserstraßenanschluß des Saarlandes, nicht vom Saar-Pfalz-Kanal. Abgesehen hiervon wird man bei der gegenwärtigen Einstellung zum Bau des Saar-Pfalz-Kanals bezweifeln müssen, daß dieser Bau tatsächlich so schnell in Angriff genommen wird, daß die im Strukturprogramm Saar bezifferte Auswirkung dieser Wasserstraße (Erhaltung von 26 000 industriellen Arbeitsplätzen) auch eintreten wird. Zu 2: Interessant ist nicht nur die vergangene Entwicklung, sondern auch die mögliche künftige Entwicklung. Nach den Berechnungen der Planungsgruppe (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 11 f.) ergibt sich, daß das saarländische Bruttoinlandsprodukt (in konstanten Preisen gerechnet) unter Status-quo- Bedingungen im Jahr 1980 um rund 40 % größer sein wird als im Jahr 1967, das Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik dagegen um rund 80 % größer sein wird. Der bereits in der Vergangenheit erkennbare Rückstand des Saarlandes im Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen wird sich vergrößern, wenn keine standort- und strukturpolitischen Maßnahmen ergriffen werden. Das Bild wird noch ungünstiger, wenn man das Bruttoinlandsprodukt auf die Wohnbevölkerung bezieht, da der Anteil der Erwerbspersonen an der Saar niedriger ist als in der Bundesrepublik insgesamt. Der Rückstand des Saarlandes betrug 1962 bereits rund 15 % und 1967 rund 20 %. Werden dagegen die im Strukturprogramm Saar genannten Mittel und Maßnahmen eingesetzt und durchgeführt, kann nach den Schätzungen der Planungsgruppe damit gerechnet werden, daß das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen an der Saar spätestens 1980 wieder den Bundesdurchschnitt erreichen dürfte (vgl. Strukturprogramm Saar, S. 20). Dabei besteht zwischen den angeführten Strategien kaum ein Unterschied. Bei der Angabe der Arbeitslosenquote sollte nicht übersehen werden, daß — wie auch schon in der Antwort auf Frage 1 erwähnt — im Saarland bereits eine passive Sanierung festgestellt werden kann, d. h. eine beträchtliche Abwanderung zu verzeichnen ist. Berücksichtigt man diesen Wanderungsverlust, für den ganz sicher die ungünstige Arbeitsmarktlage im Saarland verantwortlich gemacht werden kann, müßte die Arbeitslosenquote eigentlich ganz anders aussehen. Zu 3: Die Angaben über die Beträge zur Förderung der Saarwirtschaft sind für sich genommen wenig aussagefähig, so sehr vielleicht die absoluten Zahlen auch beeindrucken. Interessant wäre festzustellen, in welchem Umfang das Saarland und die Saarwirtschaft angesichts ihrer besonderen (vor allem geschichtlich-politisch bedingten) Probleme eine über den allgemeinen Rahmen hinausgehende und im Vergleich mit anderen Regionen spezielle Förderung erhalten hat. Im übrigen darf bei Betrachtung der Tabelle auf Seite 3 nicht vergessen werden, daß es sich zum Teil auch um rückzahlbare Kredite und Darlehen handelt. Streiten kann man über die Einstufung der Frachtverbilligung der Als-ob-Tarife in den Komplex der Fördermaßnahmen. Verfügte das Saarland über einen Saar-Pfalz-Kanal, würde niemand auf die Idee kommen, die dann von der Deutschen Bundesbahn eingeführten Wettbewerbsmaßnahmen (tatsächliche Wettbewerbstarife) als besondere Förderung anzusehen, wie dies ja auch nicht bei den Wettbewerbstarifen der Bundesbahn im übrigen Bundesgebiet geschieht. Zu 5: Die bisher dem Saarland zugeflossene Förderung sollte sicher nicht negiert werden. Die von der 13504 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 242. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1969 Bundesregierung gemachten Angaben aber haben gezeigt, daß sie nicht ausreichten. So sehr die angesprochene Koordinierung der genannten Fördermaßnahmen mit einer größeren Wirksamkeit zu begrüßen ist, so muß doch angesichts der im Strukturprogramm Saar ganz klar nachgewiesenen und aufgezeigten Probleme bezweifelt werden, daß mit diesen Fördermaßnahmen eine Entwicklung in Gang gesetzt werden kann, die wesentlich über die im Strukturprogramm Saar als Status-quo-Entwicklung gekennzeichnete Entwicklung hinausgeht. Die Probleme und ebenso die Größenordnung der für eine aktive Sanierung des Saarlandes erforderlichen Mittel sind doch ohne Zweifel wesentlich größer als das, was in den bisher genannten und bekannten Fördermaßnahmen ausgewiesen wird. Für welche der im Strukturprogramm Saar genannten Strategien man sich auch entscheidet, es besteht kein Zweifel darüber, daß die erforderlichen Mittel und Kosten erheblich größer sind als das, was die Bundesregierung bisher für das Saarland vorgesehen hat (vgl. die Kostenübersicht im Strukturprogramm Saar, S. 65). Dabei sollte angesichts der Kostenunterschiede zwischen den Strategien nicht das unterschiedliche Risiko und die unterschiedliche Erfolgserwartung jeder einzelnen Strategie übersehen werden. Und es muß betont werden, daß eine Verwirklichung nur einzelner Maßnahmen der Strategien nicht zu der im Strukturprogramm Saar angegebenen aktiven Sanierung des Saarlandes führen wird. Unbefriedigend ist auch der im Kabinettsbeschluß beschlossene Wasserstraßenanschluß des Saarlandes (vgl. hierzu zu 6). Zu 6: Der Kabinettsbeschluß, nach dem zwar von einem Wasserstraßenanschluß gesprochen wird, der endgültige Verlauf der Wasserstraße jedoch abhängig gemacht wird von dem Ergebnis regionalpolitischer Erörterungen mit Frankreich und Luxemburg, ist wenig geeignet, eine notwendige schnelle Entscheidung über den endgültigen Verlauf herbeizuführen. Sind beispielsweise in dieser wichtigen Frage schon konkrete Schritte unternommen worden, um die in den deutsch-französischen Konsultationen beschlossene regionalpolitische Erörterung zu verwirklichen? Nach Aussage der Bundesregierung berät der Bundesminister für Verkehr mit der Europäischen Kommission über die Gewährung angemessener Unterstützungstarife. Leider gibt diese Aussage der Bundesregierung nicht die inzwischen eingetretene und sich abzeichnende . Verschlechterung der Frachten- und Standortsituation des Saarlandes wieder. So muß festgestellt werden, daß die Alsob-Tarife für EWG-Güter zum 1. August 1969 ersatzlos aufgehoben werden. Die jährliche Frachtmehrbelastung für die Hütten kann hierdurch auf rund 5 Millionen DM veranschlagt werden. Außerdem gilt als sicher, daß die Als-ob-Tarife, die den Seehafenverkehr des Saarlandes erfassen, ebenfalls nicht in Unterstützungstarife umgewandelt werden. Es zeichnet sich ab, daß diese Als-ob-Tarife durch tatsächliche Wettbewerbstarife ersetzt werden, die aber zu Frachterhöhungen für die Saarwirtschaft führen werden. Damit ergeben sich eine weitere Verschlechterung der Standortsituation des saarländischen Wirtschaftsraums und eine weitere Verschlechterung zum Beispiel gegenüber dem lothringischen Revier, das durch die Moselkanalisierung ohnehin — auch bei Bestehen der Als-ob- Tarife — einen Vorsprung gegenüber dem Saarrevier erhalten hatte. Schließlich ist mehr als unsicher, ob die verbleibenden Als-ob-Tarife — es handelt sich um ein Drittel bis höchstens die Hälfte — ohne Einschränkungen (abgesehen von einer zeitlichen Befristung) in Unterstützungstarife umgewandelt werden. Nicht ausgeschlossen ist, daß sie in ihrem örtlichen Geltungsbereich und in ihrer gegenwärtigen Frachthöhe eingeengt werden. Es muß sogar damit gerechnet werden, daß sie ebenfalls auf tatsächliche Wettbewerbstarife umgestellt werden mit erheblichen Frachtverteuerungen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 25. Juni 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4430 Fragen 7 und 8) : Bei den Verhandlungen zwischen den Straßenbauverwaltungen der Länder Baden-Württemberg und Bayern über die Linienführung der Autobahnverbindung Würzburg—Ulm auf dem noch strittigen Teilabschnitt zwischen Rothenburg o. d. T. und Ellwangen bahnt sich jetzt eine Verständigung über eine sowohl verkehrlich wie auch technisch günstige und für beide Länder annehmbare Lösung an. Mit der baldigen Vorlage eines gemeinsamen Vorschlages der beteiligten Länder zur endgültigen Festlegung der Linienführung kann daher gerechnet werden. Im Frühjahr 1970 wird mit der baureifen Planung zunächst für den südlichen Streckenteil begonnen, so daß die Bauarbeiten, wie vorgesehen, zu Beginn des 1. Fünfjahresplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen anlaufen werden.
Gesamtes Protokol
Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524200000
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Marx (Kaiserslautern).

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0524200100
Herr Staatssekretär, sind Ihrer Kenntnis nach Meldungen zutreffend, nach denen im Zusammenhang mit dieser neuen Kampagne für vormilitärische Ausbildung und Erziehung in Ostberlin augenblicklich ein großes militärisches Ausbildungszentrum für Jugendliche mit etwa 120 Schießbahnen gebaut werden soll?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524200200
Ja, diese Meldung trifft zu. Es sind mehr Bahnen. Es handelt sich um das GST-Ausbildungszentrum in Ostberlin. Dort sind auf einem etwa 15 ha großen Gelände 135 Schießbahnen und vier Sturmbahnen errichtet worden, ein Schießgarten für Ballistiklehre und Mehrzweckgebäude mit Wohn- und Schlafgelegenheiten und Lehrkabinetten. Weitere Gebäude sind im Bau.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524200300
Herr Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0524200400
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin die Gesellschaft für Sport und Technik, die 1952 gegründet wurde, angesprochen haben und die gleiche Gesellschaft sich seit dem vergangenen Jahr sehr bemüht, ihre Arbeit zu intensivieren: ist es richtig, daß versucht wird, die gesamte im Vorwehrpflichtalter stehende



Dr. Marx (Kaiserslautern)

Jugend der Zone ab 1. September dieses Jahres bei der GST erfassen zu lassen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524200500
Herr Abgeordneter, ich hatte das in meiner Antwort schon erwähnt. Der Vorsitzende des Zentralvorstands der Gesellschaft für Sport und Technik, Generalmajor Günther Teller, hat im Frühjahr dieses Jahres die Einbeziehung aller im vorwehrpflichtigen Alter stehenden Jugendlichen in diese vormilitärische Ausbildung angekündigt. Er hat gesagt, bei Beginn des neuen Ausbildungsjahres der GST — das ist der 1. September 1969 — müßten alle organisatorischen, personellen und materiellen Voraussetzungen für diese Ausbildung geschaffen sein.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524200600
Herr Dr. Klepsch!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0524200700
Herr Staatssekretär, welche Zusammenhänge gibt es zwischen zonalen Jugendverbänden, der Gesellschaft für Sport und Technik und der Nationalen Volksarmee, um die vormilitärische Ausildung durchzuführen, d. h., welches Instrumentarium ist neuerdings dazu herausgebildet worden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524200800
NVA, GST und Junge Pioniere gehören, so gesehen, organisatorisch alle zusammen. Die „Gesellschaft für Sport und Technik" ist hinsichtlich der vormilitärischen Erziehung der verlängerte Arm der NVA; sie wird von dem eben erwähnten Generalmajor Teller geleitet. Seine drei Vertreter sind hohe Stabsoffiziere.
Zur obligatorischen Grundausbildung der „Gesellschaft für Sport und Technik" gehört — wie es dort wörtlich heißt — „die Anerziehung militärischer Verhaltensweisen und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Schieß-Exerzierausbildung". Diese große Aktion „Signal DDR 20" ist von einem zentralen Stab unter Leitung des NVA-Generalleutnants Kunath geleitet worden. Diesem Stab gehörten außer fünf FDJ- und GST-Funktionären noch neun hohe Offiziere der NVA, Vertreter der Volkspolizei, des Ministeriums für Staatssicherheit und des Ministeriums für Nationale Verteidigung an.
Die FDJ ist im Rahmen dieser vormilitärischen Erziehung dafür verantwortlich — so wörtlich —, „daß der künftige Soldat vor seiner Einberufung von der Notwendigkeit und Gerechtigkeit seines militärischen Dienstes überzeugt ist". Die Verknüpfung zwischen NVA, „Gesellschaft für Sport und Technik", FDJ und den anderen Jugendorganisationen wird auch deutlich durch Patenschaftsregimenter und schließlich durch die Ausbildung von FDJ- und GST-Funktionären unter Leitung von Offizieren der Nationalen Volksarmee.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524200900
Herr Dr. Klepsch!

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0524201000
Herr Staatssekretär, welche Aufgaben hat denn der Leiter der Abteilung „Jugend" bei der Polithauptverwaltung der Nationalen Volksarmee?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524201100
Die Nationale Volksarmee hat eine eigene FDJ-Organisation, die sowohl die Mitglieder der FDJ als auch die nicht in der FDJ organisierten jungen Soldaten politisch schult. Gleichzeitig hält diese armeeigene FDJ-Organisation an den Standorten der Truppe Verbindung zu den örtlichen FDJ-Einheiten.
Die Koordinierung dieser Arbeit, d. h. die Schulung der jungen Menschen in der NVA durch die FDJ und die wehrpolitische Schulung und vormilitärische Ausbildung in den normalen FDJ-Einheiten, obliegt dem Leiter der Abteilung „Jugend" in der Polithauptverwaltung der Nationalen Volksarmee.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524201200
Herr Damm!

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0524201300
Uns wird, Herr Staatssekretär, immer wieder über neue Kampagnen der Erziehung zum Haß sowohl in den Schulen als auch innerhalb der Nationalen Volksarmee berichtet. Diese Erziehung geschieht z. B. mit dem imperativen Satz: „Das moralische Antlitz jedes Grenzsoldaten muß gekennzeichnet sein von abgrundtiefem Haß gegen alle Feinde." Ich möchte Sie, Herr Staatssekretär, fragen, ob es in der von Ihnen geschilderten neuen Aktion Elemente ideologischer Erziehung zur klassenkämpferischen Konfrontation mit dem sogenannten „westdeutschen Imperialismus" gibt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524201400
Die vormilitärische Ausbildung ist ganz zweifellos auch Teil der ideologischen Erziehung der mitteldeutschen Jugend. Unter Ausnutzung der Begeisterungsfähigkeit und der technischen Interessen der Jugendlichen wird die vormilitärische Ausbildung ganz systematisch über den Rahmen des Wehrsports hinaus ausgedehnt. Parallel hierzu werden ideologisch ein Feind aufgebaut und eine Gefahr konstruiert, mit denen Emotionen der Jugendlichen geweckt werden sollen.
Eine besondere Rolle spielt dabei die Erziehung zum Haß, die Sie erwähnten, bei der die Bundeswehr als volksfeindliche Söldnerarmee dargestellt wird. Durch die Aufteilung in gute Deutsche und schlechte Deutsche soll ein vereinfachtes Freund-Feind-Denken der jungen Menschen geprägt werden.
Wohin diese mit der vormilitärischen Ausbildung gekoppelte ideologische Erziehung führen soll, kann man aus dem Gelöbnis der GST ablesen.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Kann man das einmal hören?)

— Ja. Auf dem 4. Kongreß in Ostberlin im Herbst des vergangenen Jahres hieß es in dem Gelöbnis der jungen Menschen:
Wir geloben, im weltweiten Klassenkampf zwischen Sozialismus und Kapitalismus den zum



Staatssekretär Dr. Wetzel
Untergang verurteilten Imperialismus, den Todfeind der Völker, unbändig zu hassen.
Es gibt aber noch ein anderes Zitat. Bei dem Manöver „Schneeflocke" hieß es in der Zeitschrift „Die Trommel", daß die jungen Menschen den westdeutschen Imperialismus mit allen Fasern ihres jungen Herzens zu hassen haben.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524201500
Herr Damm!

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0524201600
Herr Staatssekretär, können Sie uns auch sagen, welche Gründe erkannt worden sind, durch die die neuentfachte Kampagne zur vormilitärischen Erziehung zu erklären ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524201700
Ich glaube, für diese Bemühungen um diesen erheblichen Ausbau der vormilitärischen Ausbildung und Erziehung gibt es mehrere Gründe. Die Entwicklung in der Gesellschaft für Sport und Technik, in der FDJ und in den Schulen und Universitäten zeigt mehr und mehr, daß die Jugendlichen in ihrer Mehrzahl diese Mitarbeit als so etwas wie eine Pflichtübung betrachten und sich innerlich nicht engagieren. Die jetzt unternommenen Anstrengungen sind ein Versuch zur Überwindung der psychologischen Barriere, die zwischen den tatsächlichen Interessen der Jugend und den ideologischen Zielvorstellungen der SED liegt. Das ist der eine Grund.
Ein weiterer Grund für die aktivierte vormilitärische Ausbildung ist das Verhältnis zwischen Jugend und Nationaler Volksarmee. Die laufbahnbezogene vormilitärische Ausbildung soll dem Jugendlichen den Anreiz geben, seine in der GST erworbenen militärtechnischen Fähigkeiten in der Nationalen Volksarmee als Zeitsoldat oder als Berufssoldat zu nutzen.
Schließlich soll die verstärkte vormilitärische Erziehung außerdem zu einer neuen Image-Bildung der Nationalen Volksarmee und hier insbesondere der Grenztruppen beitragen. Durch die Art der Geländeübungen, etwa das Nachvollziehen von Aufgaben der Grenztruppen der NVA, und durch Patenschaften zahlreicher Grenzeinheiten der Nationalen Volksarmee soll deren Funktion in der Jugend glorifiziert werden.
Man muß aber sagen, daß der aktuelle Anlaß für diese und andere Aktionen in Mitteldeutschland der 20. Jahrestag der DDR ist. Zu einer Zeit, in der auf allen Ebenen der Agitation für Mehrverpflichtungen und für erhöhte Leistungen geworben wird, bot sich für die SED die Gelegenheit, auch für die vormilitärische Erziehung einen Anstoß zu geben, der die bisherigen Schwierigkeiten überwinden und für die kommenden Jahre so etwas wie eine neue Phase der Bereitschaft zur Mitarbeit in Wehrsport und Wehrausbildung einleiten soll.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524201800
Herr Picard!

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524201900
Herr Staatssekretär, können Sie etwas mehr, als aus Ihren jetzigen Ausführungen schon hervorgegangen ist, über die Wirkung dieser Kampagne auf die Jugend dort sagen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524202000
Nach vorliegenden Erkenntnissen fühlt sich die große Mehrheit der Jugend in der DDR trotz der intensiven Beeinflussung durch die SED von der Bundesrepublik nicht bedroht. Es ist bekannt, daß die jungen Menschen nach einer Phase kindmäßiger Begeisterung für Geländespiel und Geländesport dann doch wieder ihre privaten Interessen in den Vordergrund stellen. Das gilt besonders für das berufliche Fortkommen und für anderweitige Interessen.
Die SED-Führung kritisiert ziemlich offen, daß viele Jugendliche „den Forderungen der sozialistischen Gesellschaft nur dann nachkommen, wenn ihr Weiterkommen auf dem Spiel steht". Die SED hat — das wird man daraus schließen müssen — die Masse der jungen Generation in ihrem Machtbereich nicht zu einem Schrittmacher ihrer Ideologie formen können. Sie hat nur erreicht, daß sie sich den Gegebenheiten in der DDR anpaßt. Diese Bewertung der allgemeinen ideologischen und vormilitärischen Erziehung darf aber natürlich nicht über Wirkungen und sogar Erfolge hinwegtäuschen, insbesondere nicht über Erfolge im Bereich der noch unkritischen Altersstufen, die in der vormilitärischen Ausbildung die Gelegenheit zu Abenteuer und zu Bewährung sehen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524202100
Herr Picard!

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524202200
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten vorhin das Vorhandensein von Schießständen in Schulen. Können Sie etwa sagen, in welchem Ausmaß Schießstände, Schießkeller oder ähnliche Einrichtungen für diesen Schießunterricht vorhanden sind, und wie sie im Rahmen des Unterrichts genutzt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524202300
Ich glaube, ich habe es schon gesagt. Ich kann es noch einmal wiederholen. Seit 1954 werden in Mitteldeutschland und in Ostberlin die Schüler im Schießen ausgebildet.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserlautern] : Auch die Schülerinnen!)

— Ja, auch die Schülerinnen werden im Schießen ausgebildet. In jüngster Zeit sind nach Berichten der DDR-Presse an zahlreichen Schulen neue Schießstände errichtet worden. Die Schüler und die Schülerinnen werden zunächst an Luftgewehren und an Kleinkalibergewehren ausgebildet. Deshalb kann die Ausbildung zum Teil auch in geschlossenen Räumen erfolgen. Das sind die Schießkabinette, die Sie wohl meinten. Im Rahmen der Aktion „Signal DDR 20", die ich zu schildern versucht habe, haben die GST und die FDJ in diesem Jahr Schießfernwettkämpfe an den Schulen veranstaltet, an denen sich alle Schüler und Schülerinnen von 14 bis 18 Jahren beteiligen sollten.




Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524202400
Meine Herren, ich muß sagen, die Fragestunde auf diese Weise zu blockieren geht mir etwas zu weit. Es sind ja auch noch andere da, die Fragen haben.

(Beifall bei der SPD.) Herr von Wrangel!


Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0524202500
Herr Staatssekretär, stimmen Sie, nachdem Sie diese düsteren Aspekte hier ausgebreitet haben, mit der Auffassung überein, daß diese Praktiken denen des Nationalsozialismus sehr ähneln?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524202600
Sie sind durchaus ähnlich.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524202700
Die Fragen 2, 3 und 4 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend stellt der Abgeordnete Dr. Wuermeling:
Warum hat die Bundesregierung ihre Finanzplanung, nach der allein die Kriegsopferrenten vier Jahre und die Kindergeldsätze acht Jahre von jeder Anpassung an die Einkommensentwicklung ausgeschlossen bleiben sollten, durch Anordnung des Bundeskanzlers nur bezüglich der Kriegsopferrenten geändert, nicht aber bezüglich der Kindergeldsätze, obschon die letzteren seit dem 1. Januar 1964 schon drei Jahre länger stagnieren als die Kriegsopferrenten (seit 1. Januar 1967)?
Warum hat der Bundeskanzler der einstimmig beschlossenen Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 28. März 1969, „bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes sicherzustellen, daß die bisher erst für 1972 vorgesehene Verbesserung des Kindergeldes schon im Laufe des Jahres 1970 wirksam werden kann", nicht ebenso entsprochen, wie dies bezüglich der Kriegsopferrenten geschehen ist?
Welche Argumente kann die Bundesregierung der Behauptung entgegensetzen, die von ihr proklamierte gleichmäßige Beteiligung aller Schichten unseres Volkes am wirtschaftlichen Fortschritt werde allein unseren kinderreichen Familien verweigert, weil diese nicht über genügend starke Organisationen verfügen, um wenigstens die Gleichberechtigung der grundgesetzlich unter den besonderen Schutz des Staates gestellten Familien durchzusetzen?
Die Fragen werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 24. Juni 1969 lautet:
Zur Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung der Bundesregierung bedarf es eines Regierungsbeschlusses. Demgemäß liegt für die Kriegsopferversorgung nicht — wie Sie meinen — eine Anordnung des Bundeskanzlers vor, durch die die mehrjährige Finanzplanung geändert ist; vielmehr hat der Herr Bundeskanzler unter dem 4. Februar 1969 den Bundesminister der Finanzen und den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beauftragt, bei den vorbereitenden Arbeiten für die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung einen Vorschlag für eine fühlbare Verbesserung der Kriegsopferleistungen auszuarbeiten. In gleicher Weise wird die Bundesregierung bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung prüfen, ob und inwieweit eine Vorziehung der Leistungsverbesserungen beim Kindergeld möglich ist. Sie ist um eine möglichst baldige Verbesserung beider Sozialleistungen bemüht.
Über die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung hat die Bundesregierung noch nicht beraten. Zu der Entschließung des Bundestages vom 28. März 1969 konnte deswegen noch nicht Stellung genommen werden.
Der von Ihnen genannten Behauptung ist entgegenzusetzen, daß die Bundesregierung sich bei ihren Entscheidungen allein von sachlichen Gesichtspunkten leiten läßt.
Wir kommen zu dem Geschäftsbericht des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Die beiden ersten Fragen, die Fragen 17 und 18, stellt der Abgeordnete Picard:
Trifft es zu, daß Funkanlagen im Dienste der Polizei und des Bundesgrenzschutzes zwar anzumelden, aber gebührenfrei sind, während Funkanlagen der Feuerwehr, des Deutschen Roten Kreuzes, des Johanniter-Hilfsdienstes und ähnlicher Einrichtungen gebührenpflichtig sind?
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Erhaltung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung notwendig sind, durch Gebühren nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 belastet werden?
Zur Beantwortung- der Herr Staatssekretär Dr. Pausch.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524202800
Die Genehmigungsgebühren für Funkanlagen werden von der Deutschen Bundespost nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen für die Verleihung der Funkgenehmigungen, für die Aufwendungen beim Verwalten und Bereitstellen von Funkfrequenzen, für den unerläßlichen Funkkontroll- und Funkstörungsmeßdienst sowie für die Arbeit in internationalen Gremien usw. erhoben. Da die Deutsche Bundespost nach dem Postverwaltungsgesetz vom 24. Juli 1953 ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen bestreiten muß, kann sie keine Kasten für Aufgaben übernehmen, deren Träger sie nicht ist. Nach dem § 1 Abs. 2 des Fernmeldeanlagengesetzes hat der Verteidigungsbereich eine eigene Hoheit auf dem Fernmeldegebiet. Auf Grund dieser Sachlage wurde seit 1928 der Polizeidienstverkehr über Funkanlagen gebührenfrei genehmigt mit analoger Handhabung für den Bundesgrenzschutz. Für die in den Fragen genannten gemeinnützigen Institutionen, wie z. B. Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Hilfsdienst, können jedoch mit Rücksicht auf den erwähnten Haushaltsgrundsatz die Funkgenehmigungsgebühren leider nicht erlassen werden.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524202900
Herr Picard!

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524203000
Herr Staatssekretär, halten Sie es eigentlich von der Sache her — nicht rechtlich — für gerechtfertigt, daß Organisationen und Einrichtungen, die von dem eigenen Aufkommen an Mitteln gar nicht existieren können, sondern von Zuschüssen leben, ihrerseits Gebühren für Einrichtungen zu zahlen haben, die zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der Sicherheit und der Ordnung notwendig sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524203100
Ich habe volles Verständnis von der Sache her, jedoch darf ich wohl darauf verweisen, daß die zuständigen Bedarfsträger — der Bund, vielfach auch die Länder, die Gemeinden oder die Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts — eben im Interesse einer Kostenechtheit diese Gebühren zu übernehmen haben.

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524203200
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten vorhin, daß der Polizeifunkverkehr gebührenfrei sei, weil er bei einer sehr großzügigen Auslegung in den Verteidigungsbereich gehöre. Müßte man nicht, wenn man diese großzügige Auslegung für Polizei und Bundesgrenzschutz gelten läßt, auch überlegen, ob man nicht eine ähnlich großzügige Auslegung für andere Bereiche finden könnte?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524203300
Diese Frage ist sehr oft diskutiert worden. Aber von unserer Seite aus müßten wir aus Haushaltsgründen die Frage genau umgekehrt stellen, ob es noch angängig ist, eine 1928 ausgesprochene Genehmigung nach Vorliegen des Postverwaltungsgesetzes weiterhin beizubehalten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524203400
Zu dieser Frage haben Sie keine Zusatzfrage mehr, Herr Kollege Picard. - Herr Bardens!

Dr. Hans Bardens (SPD):
Rede ID: ID0524203500
Herr Staatssekretär, es ist klar, denke ich, daß diese Gebühren in aller Regel doch wieder über Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden. Ist es nach Ihrer Meinung sinnvoll, daß dieses komplizierte Verfahren angewandt wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524203600
Herr Abgeordneter, ich glaube schon. Es ist ja nicht sehr leicht, im einzelnen festzustellen, welche Teilnehmer in diesem nichtöffentlichen Funknetz zu diesen Gruppen von Bedarfsträgern gehören und welche nicht. Die Deutsche Bundespost kann sich nicht herausnehmen, hier selbst zu entscheiden. Es ist daher besser, daß wir generell entsprechend unseren Leistungen die notwendigen Gebühren fordern und die jeweiligen Bedarfsträger auf Grund der Bedürftigkeit die Zuschüsse aus den entsprechenden Quellen bekommen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524203700
Die nächste Frage — Frage 18 — stellt ebenfalls der Abgeordnete Picard:
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Erhaltung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung notwendig sind, durch Gebühren nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 belastet werden?
Die Fragen 17 und 18 sind inhaltlich ziemlich verwandt, und wenn ich mich nicht täusche, ist auch Frage 18 beinahe beantwortet. Aber, Herr Staatssekretär, wollen Sie das Thema noch einmal erörtern?

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524203800
Ich war davon ausgegangen, daß die Fragen zusammen beantwortet worden seien.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524203900
Das kommt mir nachträglich auch so vor!

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524204000
Deshalb hatte ich mich zu einer Zusatzfrage gemeldet.
Herr Staatssekretär, welche Haltung würde die Bundesregierung bei einem Versuch aus dem Parlament einnehmen, das Gesetz über Fernmeldeanlagen aus dem Jahre 1928 so zu ändern, daß im Gesetz klar definiert wird, welche Bereiche des Funkverkehrs als gebührenfrei zu betrachten sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524204100
Verzeihung, Herr Abgeordneter, ich habe die Frage nicht verstanden.

Walter Picard (CDU):
Rede ID: ID0524204200
Wäre die Bundesregierung bereit, einer Novelle zum Gesetz über Fernmeldeanlagen zuzustimmen, in der über den Bereich der Verteidigung hinaus weitere Bereiche, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und der Gesundheit der Bevölkerung notwendig sind und die sich ja in den nächsten Jahren immer weiter ausdehnen werden und immer mehr Funkverkehr verursachen werden, aus diesem Gesetz herauszunehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524204300
Ich glaube, aus den dargelegten Gründen — Ausgewogenheit unseres Haushalts — können wir in dieser Richtung nicht aktiv werden.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524204400
Wir kommen zur Frage 19 des Abgeordneten Folger:
War der Deutschen Bundespost bei der gleichzeitigen Ausgabe einer Serie von Sondermarken mit Zuschlag zugunsten der Olympiade und einer Serie „Schützt die Natur" mit gleichen Werten ohne Zuschlag bewußt, daß dadurch automatisch die Olympia-Marken den kürzeren ziehen mußten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524204500
Auf die Frage, inwieweit die Sondermarkenserie „Schützt die Natur" den Verkauf der Olympia-Zuschlagsmarkenserie beeinträchtigt, darf ich zunächst feststellen, daß Zuschlagsmarkenserien während des ganzen Jahres an den Schaltern verkauft werden. In viermonatigem Wechsel lösen sich Olympiamarken, Wohlfahrtsmarken und Jugendmarken ab. Deshalb sind Überschneidungen mit zuschlagsfreien Sondermarken unvermeidbar.
Was den gemeinsamen Ausgabetermin für Sondermarken mit und ohne Zuschlag angeht, so hat sich seit 1949 immer wieder gezeigt, ,daß Zuschlagsmarken — von den Sammlern einmal abgesehen — ihren eigenen Abnehmerkreis haben. Ihr Absatz wird durch den Verkauf von zuschlagsfreien Sondermarken nicht wesentlich beeinflußt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524204600
Keine weiteren Fragen.
Die Frage 20 des Abgeordneten Zebisch wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Grundgebühr von DM 5/Monat für Funksprechgeräte der -Freiwilligen Feuerwehr, der Wasserwacht, Einrichtungen des Roten Kreuzes und anderer gemeinnütziger Institutionen zu erlassen?
Die Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 25. Juni 1969 lautet:
Die Genehmigungsgebühren für Funkanlagen werden von der Deutschen Bundespost nach dem Gesetz über Fernmeldeanlagen für die Verleihung der Funkgenehmigungen, für die Aufwendungen beim Verwalten und Bereitstellen der Funkfrequenzen, für den unerläßlichen Funkkontroll- und Funkstörungsmeßdienst, sowie für die Arbeiten in internationalen Gremien usw. erhoben. Da die Deutsche Bundespost ihre Ausgaben aus ihren Einnahmen nach dem Postverwaltungsgesetz vom 24. Juli 1953 bestreiten



Staatssekretär Dr.-Ing. Pausch
muß, kann sie keine Kosten für Aufgaben übernehmen, deren Träger sie nicht ist.
Nach dem § 1 Abs. 2 des Fernmeldeanlagengesetzes hat der Verteidigungsbereich eine eigene Hoheit auf dem Fernmeldegebiet. Auf Grund dieser Sachlage wurde seit 1928 der Polizeidienstverkehr über Funkanlagen gebührenfrei genehmigt, mit analoger Handhabung für den Bundesgrenzschutz.
Für die in den Fragen genannten gemeinnützigen Institutionen wie z. B. Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Hilfsdienst und Wasserwacht können jedoch mit Rücksicht auf den erwähnten Haushaltsgrundsatz die Funkgenehmigungsgebühren leider nicht erlassen werden.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Zur Beantwortung ist Frau Bundesminister Strobel anwesend.
Ich rufe die Frage 21 der Abgeordneten Frau Blohm auf:
Welche nennenswerten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher für einen sinnvollen Einsatz der Ärzte für besondere Katastrophenfälle getroffen?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524204700
Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bei Katastrophen, wie sie in Friedenszeiten auftreten können, ist eine Angelegenheit der Länder.
Soweit sich Ihre Fragen auf die Vorsorge für Spannungszeiten oder den Verteidigungsfall beziehen, darf ich erklären: Es ist festgelegt, daß für die im Vordergrund stehenden ärztlichen Versorgungsbereiche zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Bundeswehr jeweils eine bestimmte Zahl der vorhandenen berufsfähigen Ärzte ' und Ärztinnen zur Verfügung steht. -Einzelheiten darüber sind in der Verwaltungsvereinbarung, die in der Drucksache V/2160 des Deutschen Bundestages veröffentlicht ist, enthalten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524204800
Keine Zusatzfrage? — Dann die Frage 22 der Abgeordneten Frau Blohm:
Trifft es zu, daß die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandene Kapazität an Ärzten im Katastrophenfall bereits für drei verschiedene Bereiche verplant ist, und zwar für die Versorgung der Zivilbevölkerung, für die Bundeswehr sowie für die Einrichtungen des Zivilschutzes, was gleichzeitig bedeutet, daß für jeden der vorgenannten drei Bereiche die Absicht besteht, den Einsatz der vorhandenen Ärzte voll in Anspruch zu nehmen?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524204900
Es ist vorgesehen, daß bei der Bedarfsdekkung für die Bundeswehr und die Zivilschutzorganisationen die Sicherstellung der Versorgung der Zivilbevölkerung sowohl für die Krankenhäuser als auch in der freien Praxis gewährleistet bleibt. Soweit frühere Planungen zu gewissen Überschneidungen geführt haben, werden diese bei der Durchführung der eben genannten Verwaltungsvereinbarung bereinigt. Auf dem Gebiet des Zivilschutzes ist eine zahlenmäßig exakte personelle Planung auf der unteren Verwaltungsebene bisher noch nicht möglich gewesen, da die Vorbereitungen, insbesondere für die Einrichtungen der Hilfskrankenhäuser und für die Kapazitätserweiterung der bestehenden Krankenhäuser, bisher — nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen — nur begrenzt getroffen werden können.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524205000
Und schließlich die Frage 23 der Abgeordneten Frau Blohm:
Ist die Bundesregierung bereit, unter Einschaltung der ärztlichen Standesorganisation unbedingt das Notwendige zur Abstimmung des Bedarfs an Ärzten für die Versorgung der gesamten Bevölkerung in Katastrophenfällen zu veranlassen?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524205100
Die Bundesregierung hat seit langem in Fragen der ärztlichen Versorgung der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall Kontakt mit der Bundesärztekammer, die bei der Durchführung der Planungen beteiligt wird.
Den obersten Gesundheitsbehörden der Länder haben wir empfohlen, bei ihren vorbereitenden Maßnahmen auf allen Verwaltungsebenen eng mit den ärztlichen Standesorganisationen zusammenzuarbeiten, da ohne deren fachliche Unterstützung eine befriedigende Lösung der ärztlichen Versorgung nicht erreichbar ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524205200
Keine weitere Frage. Die Frage 24 stellt Frau Abgeordnete Mönikes:
Trifft die Presseinformation zu, daß 90 % der Krankenanstalten im Bundesgebiet von Schaben befallen sind?
Bitte, Frau Minister!

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524205300
Frau Kollegin, die Bundesregierung verfügt weder über Unterlagen, in welchem Umfang Krankenanstalten von Schaben befallen sind, noch kann sich das Bundesministerium für Gesundheitswesen solche Unterlagen in absehbarer Zeit beschaffen. Deswegen kann ich Ihre Frage nicht genau beantworten.

Anna Mönikes (CDU):
Rede ID: ID0524205400
Halten Sie dann nicht die von Professor Heiss veröffentlichten Presseinformationen für sehr ungeschickt und sehr gefährlich, weil dadurch doch eine Beunruhigung in die Bevölkerung hineingetragen wird?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524205500
Ich muß sagen, ich scheue davor zurück, Veröffentlichungen eines Wissenschaftlers hier einer Zensur zu unterstellen.

Anna Mönikes (CDU):
Rede ID: ID0524205600
Denn dann müßte man ja auch — —

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524205700
Das ist keine Frage, Frau Kollegin.

Anna Mönikes (CDU):
Rede ID: ID0524205800
Eine Frage, Frau Minister: Sehen Sie keine Möglichkeit, solchen Veröffentlichungen dadurch entgegenzutreten, daß Sie diese Dinge aufgreifen?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524205900
Frau Kollegin, ich muß sagen, die Mittel, die dem Bundesgesundheitsministerium für Forschungszwecke zur Verfügung stehen, sind so knapp, daß ich es nicht verantworten könnte, etwa einen Forschungsauftrag zur Untersuchung der Frage zu vergeben, wo und wieviel Schaben in den Krankenhäusern sind.




Anna Mönikes (CDU):
Rede ID: ID0524206000
Sehen Sie denn keine — —

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524206100
Moment! So geht es nicht. Sie haben keine Frage mehr. Aber Ihre nächste Frage, die Frage 25, steht jetzt an:
Trifft es weiter zu, daß die Schaben Träger von Krankheitserregern — insbesondere von Viruskrankheiten, z. B. Kinderlähmung — darstellen?

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524206200
Zu dieser Frage, die sich ja wohl auf Veröffentlichungen bezieht, möchte ich sagen, daß es in experimentellen Arbeiten zwar gelungen ist, verschiedene Krankheitserreger auf Schaben zu übertragen, 'daß sich daraus jedoch nicht der Schluß ziehen läßt, daß Schaben auch außerhalb des Laboratoriums in nennenswertem Umfang Träger von Krankheitserregern sind. Da sie in der Regel in den Heizungsanlagen und in den Küchen der Krankenhäuser leben, haben sie kaum Gelegenheit, überhaupt mit infektiösem Material in Berührung zu kommen oder dieses zu übertragen. Dem Bundesgesundheitsministerium sind jedenfalls keine wissenschaftlichen Arbeiten bekannt, die den Schluß erlaubten, daß die Übertragung von Krankheitserregern durch Schaben wahrscheinlich ist. Ich glaube, damit ist in etwa auch das beantwortet, was Sie durch Ihre Fragen andeuten wollten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524206300
Keine weiteren Fragen? — Die Frage 26 der Abgeordneten Frau Mönikes
Was gedenkt die Bundesregierung in bejahendem Falle zu tun, um Abhilfe zu schaffen?
scheint damit auch beantwortet zu sein.

Käte Strobel (SPD):
Rede ID: ID0524206400
Ja, im Grunde genommen ist sie das.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524206500
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung ist der Herr Parlamentarische Staatssekretär Börner anwesend.
Ich rufe die Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Fellermaier auf. Ist Herr Fellermaier anwesend? — Das ist nicht der Fall. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Rollmann auf:
Entspricht es der Jugend- und Familienpolitik der Bundesregierung, daß bei der Deutschen Bundesbahn die Kinderaltersgrenzen auf das 10. Lebensjahr, bei den Eisenbahnverwaltungen der Schweiz dagegen auf das 16. Lebensjahr, Osterreichs und Norwegens auf das 15. Lebensjahr, Großbritanniens und Italiens auf das 14. Lebensjahr und aller übrigen europäischen Länder auf das 12. Lebensjahr festgesetzt sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524206600
Herr Kollege, die von Ihnen zitierten unterschiedlichen Altersgrenzen in den Kindertarifen bei den europäischen Eisenbahnen sind mir bekannt. Bei der Beurteilung dieser Frage darf man jedoch diese Grenzen nicht isoliert betrachten, vielmehr muß man sie im Zusammenhang mit den gesamten Jugend- und Familienermäßigungen sehen. Ein Vergleich würde zeigen, daß die Ermäßigungen in der Bundesrepublik mit an der Spitze in Europa liegen. Bei der bestehenden Unwirtschaftlichkeit des Personenverkehrs ist die Deutsche Bundesbahn leider nicht in der Lage, über die jetzt geltenden Grenzen hinauszugehen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524206700
Eine Zusatzfrage, Herr Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0524206800
Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, mir einen solchen Vergleich zukommen zu lassen, aus dem sich alle Leistungen ergeben?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524206900
Selbstverständlich.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524207000
Herr Spitzmüller!

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0524207100
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß viele Familien deswegen auf das Auto ausweichen, weil sie, wenn sie drei oder vier Kinder haben, die das zehnte Lebensjahr überschritten haben, mit dem Auto billiger fahren, als wenn sie die Bundesbahn benutzten, und daß es deshalb sehr zweckmäßig wäre, die Frage zu prüfen, ob nicht im Interesse der Bundesbahn das Ermäßigungsalter heraufgesetzt werden sollte?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524207200
Herr Kollege, ich stimme Ihnen im Grundsatz zu. Ich muß nur darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundesbahn gerade aus dem von Ihnen genannten Grunde zur Zeit eine entsprechende Werbeaktion durchführt, die speziell auf Familien mit Kindern und auf die Ferienzeit ausgerichtet ist. Ich nehme an, daß die Bundesbahn im Rahmen ihres Kundendienstes von Zeit zu Zeit noch weitere derartige Aktionen durchführt. Ich darf aber darauf verweisen, daß die Bundesbahn nach dem einstimmig zum Ausdruck gekommenen Willen des Hohen Hauses in ihrer kaufmännischen Disposition frei ist und daß politische Auflagen, die gegeben werden, eine Ersatzpflicht des Staates bedingen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524207300
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Kubitza auf:
Worauf stützt der Bundesverkehrsminister seine dem Deutschen Bundesjugendring mitgeteilte Erkenntnis, daß Personen über 21 Jahren nur vereinzelt an der Jugendarbeit beteiligt sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Börner; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, in der von Ihnen zitierten Mitteilung des Bundesministers für Verkehr an den Deutschen Bundesjugendring ist lediglich die Ansicht der Deutschen Bundesbahn, die für die Tarifgestaltung zuständig ist, wiedergegeben. Die Deutsche Bundesbahn stützt sich auf die von ihr in langen Jahren erworbene Erfahrung.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524207400
Herr Kubitza!




Werner Kubitza (FDP):
Rede ID: ID0524207500
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, sich beim Bundesminister für Familie und Jugend zu informieren, daß eben keineswegs nur vereinzelt Personen über 21 Jahren an der Jugendarbeit beteiligt sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524207600
Herr Präsident, ich glaube, die Antwort, die ich jetzt geben muß, steht in engem Zusammenhang mit der Beantwortung der zweiten Frage des Herrn Abgeordneten Kubitza. Ich wäre daher dankbar, wenn ich diese zweite Frage zunächst beantworten dürfte.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524207700
Einverstanden, Herr Kubitza? —
Gut, dann rufe ich zunächst die Frage 11 des Abgeordneten Kubitza auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn durch den Bundesjugendplan und durch das Jugendwohlfahrtsgesetz eine Förderung der Jugendarbeit bis zum 25. Lebensjahr (nach den Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes sogar bis zum 27. Lebensjahr) möglich ist und praktiziert wird, auch für Jugendpflegefahrten bei der Deutschen Bundesbahn eine entsprechende Altersgrenze möglich und wünschenswert sein müßte?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524207800
Herr Kollege, wie ich bereits ausgeführt habe, stellt die Bundesbahn ihre Tarife in eigener Zuständigkeit auf. Nach ihren bisherigen Erfahrungen sieht sie keine Notwendigkeit, die jetzt bestehende Altersgrenze von 21 Jahren in der Tarifstelle „Für Jugendpflegefahrten" zu erweitern. Personen über 21 Jahren nehmen meist leitende Aufgaben in der Jugendpflege wahr und erhalten dann als Leiter von Jugendgruppen unabhängig vom Lebensalter Fahrpreisermäßigung, also auch weit über den genannten Zeitraum hinaus. Im übrigen kann auf die Fahrpreisermäßigung für Gesellschaftsfahrten ausgewichen werden, worauf in den einschlägigen Tarifbestimmungen ausdrücklich hingewiesen ist.

Werner Kubitza (FDP):
Rede ID: ID0524207900
Herr Staatssekretär, wie kann die Bundesbahn wissen, daß in der Jugendarbeit nur vereinzelt Personen über 21 Jahren beteiligt sind?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524208000
Herr Kollege, Sie wissen, daß die Bundesbahn diese Fahrpreisermäßigung, von der hier die Rede ist, seit langen Jahren in ihrem Tarifbild hat. Natürlich gibt es auch eine gewisse statistische Erfassung der Fälle, in denen sich die Kunden der Bundesbahn — sprich: die Jugendgruppenleiter — beschwert haben, daß sie in diese Ermäßigungen nicht einbezogen worden sind, bzw. in denen Jugendgruppen mit Personen über 21 Jahren Klage geführt haben und dann auf die Gesellschaftsreisen ausgewichen sind.

Werner Kubitza (FDP):
Rede ID: ID0524208100
Herr Staatssekretär, würde es nicht eine Vereinfachung des Antragsverfahrens bedeuten, wenn die Teilnehmer solcher Fahrten bis zu 25 Jahren in die Jugendpflegefahrten einbezogen würden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524208200
Herr Kollege, dadurch werden nach verschiedenen Seiten hin Probleme aufgeworfen. Es ergeben sich auch organisatorische Schwierigkeiten. Solche Dinge müssen immer überwacht werden. Ich glaube, Sie werden mit mir übereinstimmen, wenn ich sage, daß das Gros der Jugendgruppen mit der bisherigen Regelung sehr gut gefahren ist. Härtefälle, die sich ergeben, können durch ein Ausweichen auf Gesellschaftsfahrten abgedeckt werden.

Werner Kubitza (FDP):
Rede ID: ID0524208300
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, über Ihren Herrn Minister im Kabinett darauf hinzuwirken, daß einmal überprüft wird, ob nicht alle Bundesministerien die Förderungsgrenze für Jugendmaßnahmen bei 25 Jahren festlegen können, wie das durch das Jugendwohlfahrtsgesetz und den Bundesjugendplan vorgegeben ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524208400
Herr Kollege, das wirft eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, die weit über die Behandlung von Fahrpreisermäßigungen hinausgehen. Ich, der ich selber lange Jahre in der Jugendarbeit gestanden habe, möchte Ihnen sagen, daß ich es für etwas problematisch halte, das Wahlalter herunterzusetzen und gleichzeitig die Altersgrenze für Jugendliche heraufzusetzen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524208500
Nun kommen drei Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel, die innerlich zusammenhängen. Können die Fragen zusammen beantwortet werden?

(Abg. Baron von Wrangel: Ja!)

Fragen 12 bis 14 des Abgeordneten Baron von Wrangel:
Ist die Bundesregierung bereit, den Elbe-Lübeck-Kanal so auszubauen, daß der Europa-Kahn (1300 t) auf ihm fahren kann?
Welchen Vorrang gibt die Bundesregierung dem Bau dieses Kanals, der entscheidende Bedeutung für das Zonenrandgebiet hat?
Ist die Bundesregierung bereit, dieses Projekt unter Berücksichtigung der in Fragen 12 und 13 genannten Anliegen mit Vorrang zu behandeln, um die Infrastruktur in diesem Raum entscheidend zu verbessern?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524208600
Der Ausbau der mordwestdeutschen Binnenschiffahrtskanäle erfolgt auf Grund von drei Regierungsabkommen vom 14. Dezember 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen Ländern, die ein Drittel der Ausbaukosten übernommen haben. Da das Land Schleswig-Holstein zum damaligen Zeitpunkt eine entsprechende Kostenbeteiligung für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals nicht zusagen konnte, wurde in einem dieser Regierungsabkommen festgelegt, daß der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals in einem Zusatzabkommen zu gegebener Zeit geregelt werden soll. Ein derartiges Zusatzabkommen ist bisher nicht abgeschlossen worden.



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
Die nordwestdeutschen Binnenschiffahrtskanäle werden für das 1350 t-Schiff ausgebaut. Dies gilt auch für den Fall eines Ausbaues des Elbe-Lübeck-
Kanals.
Auf Grund der Verpflichtungen aus den erwähnten drei Regierungsabkommen und der daneben laufenden bzw. beschlossenen Ausbaumaßnahmen an anderen See- und Binnenwasserstraßen ist die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes festgelegte Haushaltslage des Kapitels für die Bundeswasserstraßen so angespannt, daß die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage ist, dem Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals einen Vorrang gegenüber anderen Wasserstraßenprojekten einzuräumen. Da schon der im Ausbau befindliche Elbe-Seiten-Kanal auf ganzer Länge im Zonenrandgebiet liegt, ist kein zwingender Grund vorhanden, lediglich deshalb den Elbe-Lübeck-Kanal gleichzeitig in Angriff zu nehmen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524208700
Herr von Wrangell

Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0524208800
Herr Staatssekretär, sehen Sie sich in der Lage, einen Termin zu nennen, wann mit dem Ausbau eines solchen Kanals gerechnet werden kann?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524208900
Herr Kollege, Sie wissen, daß durch das vom Hohen Hause beschlossene verkehrspolitische Programm die Bundesregierung gehalten ist, die Infrastrukturprogramme der siebziger und achtziger Jahre aufeinander abzustimmen, d. h. auch die Prioritäten beim Ausbau des Straßen- und Schienennetzes und der Wasserstraßen neu festzulegen und der Haushaltslage anzupassen. Ich bin leider nicht in der Lage, hier eine verbindliche Aussage zu machen. Die Finanzierung dieses Projektes muß nämlich in engem Zusammenhang mit den auf Grund einer Kosten-Nutzen-Analyse eines solchen Ausbaues anzustellenden Überlegungen gesehen werden. Sie wissen, daß der Ausbau von Wasserstraßen im Hohen Hause nicht ganz unumstritten ist.

Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0524209000
Herr Staatssekretär, wenn Sie von der Kosten-Nutzen-Analyse sprechen, würden Sie zugestehen, daß dieser Kanal durch die Zonengrenze in diesem Raum für die Infrastruktur eine entscheidende Bedeutung hat?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524209100
Herr Kollege, ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß sich die Bundesregierung nach Kräften bemüht hat, dem Land Schleswig-Holstein und auch der Stadt Lübeck zu helfen, die Folgen der deutschen Teilung in der Frage der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die hier bestehen, abzuwenden. Wir wissen, daß natürlich ein Teil der Strukturmaßnahmen mit dieser Wasserstraße zusammenhängt. Aber Sie dürfen auch versichert sein, daß sich z. B. der Ausbau des Autobahnnetzes in Schleswig-Holstein, den wir gegenwärtig vorantreiben, auf die Wirtschaft förderlich auswirkt und daß man nicht davon ausgehen kann, daß das Wohl und Wehe dieses Gebietes ausschließlich vom Ausbau dieser Wasserstraße auf die sogenannte Europanorm abhängig wäre.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524209200
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger.

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0524209300
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Bedeutung des Elbe-Seitenkanals, der nach Lübeck führt, für den mitteleuropäischen — nicht nur mitteldeutschen — Verkehrsbedarf, der von der Tschechoslowakei her nicht nur zur Nordsee, sondern auch zur Ostsee zielt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524209400
Herr Kollege, ich bitte, nicht so verstanden zu werden, daß ich grundsätzlich die Notwendigkeit des Ausbaus dieser Wasserstraße in Abrede gestellt hätte. Ich habe mich nur deshalb zurückhaltend geäußert, weil ich darauf verweisen muß, daß eine ganze Reihe von Wasserbaumaßnahmen im norddeutschen Raum entweder begonnen oder in der Planung ist und daß diese Maßnahmen ein bestimmtes Haushaltsvolumen erfordern, das durch die mittelfristige Finanzplanung begrenzt ist. Es ist selbstverständlich, daß die Überlegung, die Sie eben angesprochen haben, uns dazu anhalten wird, immer wieder zu prüfen, welche dieser Gesichtspunkte für eine stärkere Priorisierung dieses Kanalprojekts sprechen. Aber hier ist mir von Herrn Kollegen von Wrangel die Frage vorgelegt worden, ob ich einen bestimmten Zeitpunkt nennen könne, sagen wir mal 1973, 1975 oder 1976, und da ich aus langjähriger Erfahrung hier im Hause weiß, welche Eigengesetzlichkeiten sich aus der Nennung solcher Jahreszahlen ergeben, habe ich mich zurückhaltend geäußert.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524209500
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sänger.

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0524209600
Ohne auf eine Jahreszahl abzuzielen, darf ich Sie, Herr Staatssekretär, so verstehen, daß Sie neue Überlegungen mit dem Ziel eines schnelleren Ausbaus des Kanals anstellen würden, sobald sowohl Überlegungen für den Ausbau eines Kanals von Rostock zu dem mitteldeutschen Kanalsystem in der DDR wie auch Überlegungen zwischen Polen und der Tschechoslowakei wegen des Ausbaus des Oder-Moldau-Kanals angestellt werden?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524209700
Herr Kollege es sind im Grunde genommen keine zusätzlichen Überlegungen anzustellen. Es ist völlig klar, daß, wenn das Hohe Haus uns durch die Mittelbereitstellung dazu die Hilfe gibt, wir mit dem Bau des Kanals - vorausgesetzt, daß die Fakten, von denen ich vorher gesprochen habe, ausreichend geprüft sind — beginnen würden. Ich habe aber dargelegt, daß bisher auch von der betroffenen Landesregierung eine gewisse Zurückhaltung an den Tag gelegt wurde, was dieses Projekt betrifft, und daß man den Ausbau



Parlamentarischer Staatssekretär Börner
des Gesamtgebietes auch im Hinblick auf Straßenbaumaßnahmen und andere Dinge, die zum Nutzen des Zonenrandraumes eingeleitet worden sind, sehen muß.
In Ihrer Frage setzen Sie voraus, daß bestimmte, über die Bundesrepublik hinausgehende politische Erwägungen angestellt würden. Selbstverständlich werden wir auch das in unseren Überlegungen immer beachten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524209800
Die nächsten Fragen stellt der Abgeordnete Strohmayr. Ich rufe Frage 15 auf:
Wie wird die im Ordnungswidrigkeitengesetz vorgesehene „Sicherheitsleistung" im nunmehr angelaufenen Ferienreiseverkehr insbesondere bei ausländischen Bußgeldkandidaten gehandhabt?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524209900
Herr Präsident, wegen des Sachzusammenhangs bitte ich, die Fragen zusammen beantworten zu dürfen, wenn Herr Kollege Strohmayr einverstanden ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524210000
Herr Strohmayr ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 16 auf:
Machen die Polizisten von der Pfändungsmöglichkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz Gebrauch?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524210100
Herr Kollege, von der Möglichkeit der Anordnung einer Sicherheitsleistung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird bisher in den meisten Ländern verhältnismäßig I zurückhaltend Gebrauch gemacht.
Ebenso wird eine Beschlagnahme aus Anlaß einer Verkehrsordnungswidrigkeit bislang in den Ländern relativ selten vorgenommen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524210200
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0524210300
Herr Staatssekretär, Sie sprechen von den Ländern. Wird von Ihrem Hause versucht, eine Anordnung zu geben, damit diese Strauchrittermanieren — denn so ähnlich sind sie ja — grundsätzlich nicht in Anwendung gebracht werden, obwohl die gesetzliche Möglichkeit vorhanden ist?

Holger Börner (SPD):
Rede ID: ID0524210400
Herr Kollege, ich will mir diese Wertung nicht zu eigen machen. Ich kann nur sagen, daß es sicher gute Gründe gab, solche Regelungen durch den Gesetzgeber in dieses Gesetz einzuarbeiten, daß aber in der Praxis — wir haben eine Umfrage bei den Ländern gehalten — davon, wie ich gesagt habe, sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird, weil wir die besondere psychologische Wirkung eines solchen Schrittes kennen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524210500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur
Beantwortung ist Herr Staatssekretär Dr. Maassen anwesend.
Ich rufe die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Dr. Schwörer auf:
Entspricht es der Rechtslage, daß bei einer Strafanzeige, die auf Grund eines Irrtums von seiten eines Polizeibeamten zustande kommt, der Angezeigte seine Rechtsanwaltskosten auch dann zu bezahlen hat, wenn seine Unschuld einwandfrei erwiesen ist?
Falls keine Rechtsgrundlage für die Erstattung der Rechtsanwaltskosten von seiten der staatlichen Organe besteht, ist die Bundesregierung dann bereit, dafür zu sorgen, daß in Zukunft eine Gleichstellung der staatlichen Organe mit dem Bürger erfolgt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524210600
Darf ich mir die Anregung erlauben, Herr Präsident, beide Fragen wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen zu beantworten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524210700
Ich nehme an, der Fragesteller ist einverstanden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524210800
Herr Abgeordneter, uns sind Zeitungsberichte bekanntgeworden, aus denen entnommen werden muß, daß Ihre Fragen einen konkreten Fall betreffen. Dazu kann ich hier, wie Sie verstehen werden, natürlich nicht Stellung nehmen.
Was das allgemeine Problem angeht, darf ich auf folgendes hinweisen. Dem zu Unrecht Angezeigten werden die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten nur dann erstattet, wenn das Strafverfahren gegen den Beschuldigten bereits ein bestimmtes Stadium erreichte hatte, als der Verdacht entkräftet wurde. Wird dem Beschuldigten z. B. lediglich eine Übertretung vorgeworfen, so sind der Staatskasse nach § 467 a und § 467 StPO dessen Rechtsanwaltskosten nur dann aufzuerlegen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Klagerücknahme einstellt oder wenn das Gericht den Angeklagten freispricht oder das Verfahren einstellt.
In den Fällen, die zur Zuständigkeit des Schöffengerichts oder eines Gerichts höherer Ordnung gehören, tritt die Kostenerstattungspflicht schon dann ein, wenn das Verfahren eingestellt wird, nachdem dem Beschuldigten und seinem Verteidiger der Abschluß der Ermittlungen mitgeteilt worden war.
Diese den Beschuldigten gegenüber der früheren Rechtslage erheblich begünstigende Regelung beruht auf dem vom Hohen Hause erst vor etwa einem Jahr verabschiedeten Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Den genannten Bestimmungen liegt der Gedanke zugrunde, daß es gerechtfertigt erscheint, die Verteidigerkosten nur dann der Staatskasse aufzuerlegen, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts geboten war, weil dem zu Unrecht Beschuldigten die Entkräftung des gegen ihn erhobenen Vorwurfs nicht gelungen war und das Ermittlungsverfahren daher das oben beschriebene, die Kostenerstattungspflicht auslösende Stadium erreicht hatte.
Zieht der Beschuldigte sofort bei Bekanntwerden der unrichtigen Strafanzeige einen Rechtsanwalt



Staatssekretär Dr. Maassen
hinzu, so geht er allerdings das Risiko ein, daß er die Kosten für ihn selbst tragen muß. Gerade in den Fällen, in denen die Anzeige auf Grund eines Versehens eines Polizeibeamten zustande gekommen ist, etwa weil dieser sich beim Ablesen eines Autokennzeichens geirrt hat, kann dem Angezeigten zugemutet werden, zunächst selbst zu versuchen, den Irrtum des Polizeibeamten aufzuklären; er wird oft damit Erfolg haben. Gelingt ihm das jedoch nicht und wird das Ermittlungsverfahren gegen ihn daher abgeschlossen, so tritt die Kostenerstattungspflicht unter den oben genannten Voraussetzungen ein. Diese Regelung gilt grundätzlich auch dann, wenn die irrtümliche Anzeige von einem Bürger erstattet wird. Der zu Unrecht Beschuldigte ist daher hinsichtlich des Ersatzes seiner Verteidigerkosten nicht schlechtergestellt, wenn der Irrtum nicht einem Bürger, sondern einem Polizeibeamten unterläuft.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524210900
Das war eine umfangreiche Rechtsbelehrung, Herr Kollege Dr. Schwörer; aber Sie haben eine Frage.

Dr. Hermann Schwörer (CDU):
Rede ID: ID0524211000
Herr Staatssekretär, es ist jetzt nach dem umfangreichen Vortrag schwierig, etwas zu fragen, aber glauben Sie nicht, daß die Gefahr für einen Bürger, der bei einem Verkehrsdelikt unter Umständen seinen Führerschein verlieren könnte, so groß ist, daß von ihm nicht verlangt werden kann, sich zunächst einmal selbst zu verteidigen, sondern daß man ihm zubilligen kann, daß er wegen dieser Gefahr gleich versucht, mit den ihm überhaupt zur Verfügung stehenden Mitteln die Beschuldigung von sich abzuwehren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524211100
Herr Abgeordneter, ich glaube, man muß da die einzelnen Stadien und die einzelnen Fälle doch sehr sorgfältig unterscheiden. Sollte der Fall z. B. so liegen, daß nur eine Anzeige erfolgt ist, er habe falsch geparkt, er habe eine Geschwindigkeit überschritten oder so etwas, und der Beschuldigte wird gleichzeitig zur Polizei zur Vernehmung geladen — zu der er hingehen kann, aber nicht hingehen muß; er kann auch schriftlich antworten — und erkennt sofort, daß er an diesem Tage gar nicht dort gewesen ist, seinen Wagen gar nicht selbst gefahren hat, so meine ich allerdings, daß ihm zugemutet werden könnte, zur Polizei zu gehen und zu sagen: Ich war es nicht. Dafür bereits z. B. einen Anwalt in Anspruch zu nehmen und dann die Erstattung der Verteidigerkosten zu verlangen scheint mir etwas hoch gegriffen zu sein.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524211200
Keine weitere Frage. Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den auf der Gründungsversammlung des Deutschen Schriftstellerverbandes in Köln am 8. Mai 1969 erhobenen Forderungen ein hinsichtlich einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, der Befreiung der Schriftsteller von der Umsatzsteuer und der gesetzlichen Festlegung einer Mindestbeteiligung des Autors am Ladenverkauf eines von ihm veröffentlichten Werkes?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524211300
Herr Abgeordneter, wenn ich es richtig sehe, betrifft Ihre Frage zwei sehr verschiedene Teile. Den ersten Teil Ihrer Frage hinsichtlich einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zur Befreiung der Schriftsteller von der Umsatzsteuer darf ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen wie folgt beantworten.
Die Frage der Umsatzbesteuerung der freien Berufe, insbesondere der Schriftsteller und der Journalisten, ist bei den Beratungen des Mehrwertsteuergesetzes eingehend erörtert worden. Die gesetzgebenden Körperschaften haben es aus systembedingten Gründen für erforderlich gehalten, die Leistungen der freien Berufe weiterhin in die Umsatzbesteuerung einzubeziehen, und zwar mit dem ermäßigten Steuersatz von 5 °/o. Ich darf hierzu auf den Stenographischen Bericht der 101. Sitzung des Bundestages Bezug nehmen.
Die Einbeziehung geschah einmal aus der Erwägung, daß die deutsche Umsatzsteuer eine allgemeine Leistungssteuer ist, vor allem aber, weil eine Steuerbefreiung für die Schriftsteller — dasselbe gilt für die Journalisten — von Nachteil wäre. Da sie ihre Leistungen gegenüber steuerpflichtigen Unternehmen, insbesondere gegenüber Verlagen, erbringen, bereitet ihnen die Überwälzung der Umsatzsteuer keine Schwierigkeiten; denn die Verlage können die ihnen in Rechnung gestellten Vorsteuern von ihrer Steuerschuld absetzen. Gleichzeitig hat der Schriftsteller das Recht, seine eigenen Vorsteuern — z. B. bei Reisekosten und Büromaterial — abzusetzen. Wirtschaftlich gesehen sind hiernach die Schriftsteller mit der Umsatzsteuer nicht belastet. Eine Steuerbefreiung hätte dagegen zur Folge, daß der Schriftsteller seine Vorsteuern nicht mehr absetzen dürfte und sie deshalb aus seinem Honorar bestreiten müßte.
Den besonderen Belangen der Schriftsteller hat der Bundesfinanzminister dadurch Rechnung getragen, daß er die abzugsfähigen Vorsteuern der Schriftsteller, deren Umsatz 100 000 DM im Kalenderjahr nicht überschreitet, mit 1,7 v. H. des Umsatzes pauschaliert hat. Hierdurch erübrigt sich insoweit ein Einzelnachweis der Vorsteuern.
Bei dieser Sach- und Rechtslage hat die Bundesregierung nicht die Absicht, eine Umsatzsteuerbefreiung der Schriftsteller vorzuschlagen.
Der zweite Teil Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, betrifft einen anderen Bereich, und zwar das Problem einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zur gesetzlichen Festlegung einer Mindestbeteiligung des Autors am Ladenverkauf eines von ihm veröffentlichten Werks. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine Bestimmung in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden sollte, durch die eine Mindestbeteiligung des Autors am Ladenpreis eines von ihm veröffentlichten Werks zwingend vorgeschrieben wird. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfrage des Urhebervertragsrechts, die nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Neuordnung dieses Rechts erfolgen kann. Eine solche Neuordnung durch ein neues Urhebervertragsgesetz ist be-



Staatssekretär Dr. Maassen
absichtigt. Dieses Gesetzgebungsvorhaben erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung, die längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die geforderte Regelung erscheint auch nicht dringlich. Das neue Urheberrechtsgesetz enthält in § 36 bereits eine allgemeine Bestimmung, die den Urheber vor unbilligen Auswirkungen der Vertragsfreiheit auf dem Gebiet der Honorarvereinbarung schützt. § 36 sieht zwingend vor — wie Ihnen bekannt —, daß der Urheber eine angemessene Beteiligung an den Nutzungserträgnissen aus seinem Werk verlangen kann, wenn sich nachträglich herausstellt, daß das ursprünglich vereinbarte Entgelt „unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen" des Urhebers zu seinem Vertragspartner „in einem groben Mißverhältnis" zu den Nutzungserträgnissen steht.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524211400
Herr Kahn-Ackermann!

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0524211500
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie tatsächlich Kenntnis von den auf der Gründungsversammlung in Köln erhobenen Forderungen haben, weil ich sonst annehmen müßte, daß Sie meine Frage in einem gänzlich anderen Sinn beantwortet hätten. Meine Frage, welche Haltung die Bundesregierung hinsichtlich einer Novellierung des Urheberrechtsgesetzes einnimmt, bezieht sich auf den Tatbestand, daß die Schriftsteller nachdrücklich gegen die durch den Bundesrat hineingekommene Regelung protestiert haben, wonach Abdrucke ihrer Werke zu Schul- und Unterrichtszwecken frei sind. Auf diesen Tatbestand sind Sie leider nicht eingegangen. Ich darf es einmal bei dieser ersten Zusatzfrage bewenden lassen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524211600
Mir scheint diese erste Zusatzfrage ziemlich reichlich zu sein, und ich frage mich, ob die Beantwortung einer so komplexen Frage in der Fragestunde überhaupt Sinn hat. Sie führt nämlich zwangsläufig zu sehr umfangreichen rechtspolitischen Überlegungen, wenn ich das richtig sehe. Ob dafür jetzt hier der Platz ist, wage ich zu bezweifeln. Aber ich will der Sache nicht vorgreifen. Vielleicht geht es besser aus, als ich glaube.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524211700
Ich will mir Mühe geben, Herr Präsident.
In dem Regierungsentwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes von 1965 war eine solche Vergütungspflicht für die Aufnahme von Werken in Schulbücher vorgesehen. Diese Regelung, die von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages ausdrücklich als wesentlicher Fortschritt gegenüber dem bisher geltenden Recht begrüßt wurde, ist jedoch am Widerspruch des Bundesrats gescheitert. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Aufnahme von Werken in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch nur gegen Vergütung zulässig sein sollte. Sie sieht sich aber durch die ablehnende Entscheidung des Gesetzgebers gehindert, von sich aus erneut eine entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen, solange ein solcher Vorschlag nicht auf eine veränderte Sachlage gestützt werden kann. Solche neuen Tatsachen liegen jedoch bisher nicht vor.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524211800
Herr Kahn-Ackermann!

Georg Kahn-Ackermann (SPD):
Rede ID: ID0524211900
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie sich bei Ihrer Antwort, als Sie auf § 36 des Urheberrechtsgesetzes Bezug nahmen, bewußt waren, daß diese Bestimmung, wie in Köln ausgeführt wurde, in der Praxis völlig rechtsunwirksam ist. Hinsichtlich der anderen Antwort, die Sie mir gegeben haben, haben Sie sicherlich auch nicht in Erwägung gezogen, daß es Länder gibt, die trotz des Vertragsrechts die Entschädigung der Autoren bei verkauften Werken gesetzlich geregelt haben, weil die Regierungen der Auffassung sind, daß das durch das Vertragsrecht heute sehr zu Lasten der Urheber geregelt ist und der Staat dort regulierend eingreifen muß.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524212000
Herr Abgeordneter, uns allen ist wohl bekannt, ' daß die Vorschrift des § 36 des Urheberrechtsgesetzes eine der problematischsten und umstrittensten des Gesetzes war.
Zum zweiten Teil Ihrer Zusatzfrage möchte ich sagen: die Bundesregierung hatte die Absicht. Sie hatte einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Da das an einer anderen Einstellung des Gesetzgebers gescheitert ist und sich die Fakten nicht geändert haben, sieht die Bundesregierung keine Chance, einen solchen Entwurf noch einmal vorzulegen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524212100
Nein, Sie haben keine Fragen mehr.

(Abg. Kahn-Ackermann: Ich darf nur darauf hinweisen, daß mich der Herr Staatssekretär mißverstanden hat!)

— Nein, Sie dürfen auch das nicht, Herr Kollege; das geht gegen die Regel.
Ich rufe die Fragen 35 und 36 des Herrn Abgeordneten Biechele auf.
Der Fragesteller hat seine Fragen zurückgezogen.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0524212200

Wieviel Verfahren sind durch die Tätigkeit der „Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter" wegen Verdachts einer verbrecherischen Handlung an der Demarkationslinie zwischen beiden Teilen Deutschlands und an der Mauer in Berlin eingeleitet worden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524212300
Herr Abgeordneter, bis zum 23. Juni 1969 hat die „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter" 9709 Verfahren eingeleitet. Davon entfallen auf den Bereich der Demarkationslinie zwischen der Bundesrepublik und dem anderen Teil Deutschlands 2975 Fälle, auf den Raum Berlin 3065 Fälle und auf Vorfälle im anderen Teil Deutschlands 3669 Fälle.




Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524212400
Eine Frage, Herr Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0524212500
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß in der Regel — vor allen Dingen, was Zonengrenze und Mauer anlangt — wegen Totschlags ermittelt wird und daß nach den bei uns bis jetzt geltenden Gesetzen solche Fälle nach 15 Jahren verjähren?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524212600
Herr Abgeordneter, wir haben auch Totschlagsfälle, ich will einmal vorsorglich sagen: Tötungsfälle dabei, die natürlich an die Staatsanwaltschaften abgegeben und dort ermittelt werden. Es ist richtig, daß sie nach dem jetzt geltenden Recht — es sei denn, daß es sich um Mord handelt — nach 15 Jahren verjähren.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524212700
Herr Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0524212800
Herr Staatssekretär, werden von der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter-Bad bei der Einleitung von Verfahren auch die Rechtsnormen und Gesetze im Bereich des anderen Teils Deutschlands berücksichtigt, wobei ich davon ausgehe, daß auch in diesen
Gesetzen keine Möglichkeit für den Schießbefehl enthalten ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0524212900
Herr Abgeordneter, die Frage der Gewalttaten — ich glaube, so war es wohl in der ersten Anweisung an die Zentralstelle ausgeführt —, der Gewaltakte — Verzeihung; jetzt habe ich den Ausdruck wieder präsent — ist natürlich gerade im Hinblick auf das Problem, das Sie ansprechen, sehr schwierig zu beurteilen. Der niedersächsische Justizminister hat im Jahre 1968 der Erfassungsstelle eine neue Anweisung zukommen lassen, in der der Bereich der Taten genau abgegrenzt ist, die die Zentralstelle mit ihren Möglichkeiten erfassen soll. Ich bin sehr gern bereit, Ihnen diese Anweisung zukommen zu lassen, wenn Sie darauf Wert legen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0524213000
Ich kann keine weitere Frage mehr zulassen. Die Fragestunde ist geschlossen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 26. Juni 1969, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.