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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12887 A Aufnahme des Abg. Rehs in die Fraktion der CDU/CSU 12887 B Amtliche Mitteilungen . . . . 12887 C, 12888 A Fragestunde (Drucksache V/4183) Frage des Abg. Dichgans: Zahl der Arbeitnehmer der bundeseigenen Betriebe 12888 A Fragen des Abg. Ott: Stillegung von Textilfabriken — Entwicklung der Textilimporte Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12888 B, C, D, 12889 A, B, C, D, 12890 A Ott (CDU/CSU) . . 12888 C, D, 12889 C, D Kohlberger (SPD) . . 12889 A, B, 12890 A Fragen des Abg. Dorn: Wahrung der Belange der deutschen Ingenieurschulstudenten in Brüssel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12890 A, B, C, D, 12891 A, B, C, D Dorn (FDP) 12890 B, D Ott (CDU/CSU) 12891 A Kiep (CDU/CSU) 12891 A, B Jung (FDP) . . . . . . . . 12891 B, C Moersch (FDP) 12891 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Lücken des Bundeswaffengesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer . Staatssekretär . . 12891 D, 12892 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 12892 B, C Frage des Abg. Weigl: Dokumente über die Ermordung deutscher Zivilpersonen in den letzten Kriegsjahren und der ersten Nachkriegszeit Windelen, Bundesminister . . . 12892 D Weigl (CDU/CSU) 12892 D Fragen des Abg. Sänger: Anordnung eines Kommandeurs des Bundesgrenzschutzes betr. Anreden Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12893 A, B, C, D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 12893 C Jung (FDP) . . . . . . . . . . 12893 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung von Naturwissenschaftlern und Diplom-Ingenieuren im Staatsdienst mit anderen Bediensteten . . . 12893 D Fragen der Abg. Frau Griesinger: Regelungen über den Kräfteausgleich zwischen Bundesverteidigungs- und -innenministerium nach dem Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12894 A, B, C, D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 12894 C, D von Hassel, Präsident 12894 D Kiep (CDU/CSU) 12894 D Schwabe (SPD) 12895 A, B Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Tätigkeit als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT 12895 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Öffnung des Straßenübergangs zur CSSR bei Bayerisch Eisenstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .12895 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12895 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) Regelung des Allgemeinen Dienstalters für nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 12896 A Fragen des Abg. Baier: Änderung des Ortsklassenverzeichnisses — Höherstufung der Stadt Wiesloch 12896 B Frage des Abg. Dr. Imle: Höhergruppierung von Vergütungsgruppe III nach Gruppe II b BAT Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12896 C, 12897 A, B Dr. Imle (FDP) 12897 A, B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ungesicherte Position deutscher Zeitschriftenredakteure Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12897 B, C, D, 12898 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 12897 C, D Moersch (FDP) . . . . 12897 D, 12898 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Kürzung des Bundeshaushalts um 1,8 Milliarden DM Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12898 B, C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 12898 C, D Frage des Abg. Dr. Nann: Ermäßigung der Beförderungsteuer für die Kreise Crailsheim, Bad Mergentheim, Künzelsau und Öhringen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12898 D, 12899 A, B Dr. Nann (SPD) . . . . . . .12899 A, B Frage des Abg. Dr. Imle: Urlaub langdienender Unteroffiziere Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12899 C, D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12899 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung zu Wehrübungen — Vertretbarkeit im Sinne der Wehrgerechtigkeit 12899 D Fragen des Abg. Reichmann: Bundeswohnungen in Müllheim Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12900 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verkehrsengpässe im Raum Braunschweig 12900 C Frage des Abg. Dr. Imle: Vergünstigungen für Eisenbahnfahrten von Rentnern von und nach Berlin Wittrock, Staatssekretär 12900 C, D, 12901 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12900 D Frage des Abg. Dröscher: Elektrifizierung der Strecke Saarbrükken—Bingerbrück 12901 A Frage des Abg. Zebisch: Übervorteilung der Kraftfahrer an Autobahntankstellen Wittrock, Staatssekretär . . . . 12901 B, D Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 12901 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 III Glückwünsche des Bundestages zum fünfzigjährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation von Hassel, Präsident 12902 A Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4180), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/4110, zu V/4110) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Drucksachen V/3418, V/3957) Porten (CDU/CSU) 12902 B Jaschke (SPD) 12904 C, 12928 D von Hassel, Präsident (zur GO) . . 12906 B, 12908 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 12906 D Liehr (SPD) 12908 B Schmidt (Kempten) (FDP) . 12909 D, 12917 A, 12933 C Buschfort (SPD) . 12910 B Frau Rudoll (SPD) 12911 A Dr. Freiwald (CDU/CSU) 12912 A Ziegler (CDU/CSU) 12913 B Burger (CDU/CSU) 12914 B Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 12916 B Weimer (CDU/CSU) . . 12916 D, 12928 A Wurbs (FDP) 12916 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 12917 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 12917 D Wolf (SPD) 12919 C Geldner (FDP) 12922 C Katzer, Bundesminister . 12924 C, 12936 A Varelmann (CDU/CSU) 12927 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 12928 D Folger (SPD) 12931 D Dr. Mommer, Vizepräsident (zur GO) 12934 A, 12936 B, 12940 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktionen zu Großen Anfragen und zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung betr. bildungspolitische Fragen (Umdrucke 301, 302, 303, 357, 358, 359, 360, 443, 442, 439, 440, 441, Drucksache V/3968) Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 12938 A Dr. Kübler (SPD) 12941 A Moersch (FDP) 12941 D Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 12943 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 10. April 1969 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und - zu der Zusatzvereinbarung vom 10. April 1969 zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4182) — Erste Beratung — 12945 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Drucksache V/4185) — Erste Beratung — 12945 B Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz — FahrlG —) (Drucksache V/4181) — Erste Beratung — 12945-B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4188), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4134) — Zweite und dritte Beratung —12945 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4135) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 12945 D Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4162) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 12946 A Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2981); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4161) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) 12946 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/4055) . . . . 12947 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) 12947 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in München-Riem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksache V/4172) 12947 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/2399, V/4152) . . . . 12947 C Nächste Sitzung 12947 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12949 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 656 und 657 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) 12949 D Anlagen 4 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 658, 659, 660 und 663 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) . . . . 12950 B Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung 12951 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Horstmeier betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden 12954 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bardens betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke LudwigshafenStraßburg–Basel 12954 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fellermaier betr. Abkommen über die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen 12954 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12887 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 233. Sitzung, Seite 12 867 B, Zeile 10 statt „Dieser Übersicht" : „Dem Antrag des Ausschusses" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach ** 14. 5. Frau Albertz 13. 5. Arendt (Wattenscheid) ** 13. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Bading ** 14. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) * 16. 5. Berberich 14. 5. Bergmann ** 14. 5. Berkhan * 16. 5. Frau Blohm 24. 5. Blumenfeld * 16. 5. Dr. Brenck 16. 5. Brück (Holz) * 16. 5. Dr. Burgbacher ** 13. 5. Burgemeister 16. 5. Cramer 7. 6. Diekmann 16. 5. Draeger * 16. 5. Dröscher ** 13. 5. von Eckardt 17. 5. Frau Dr. Elsner ** 14. 5. Enk 16. 5. Dr. Even 28. 6. Flämig * 16. 5. Dr. Franz 31. 5. Frieler 16. 5. Dr. Furler * 16. 5. Gerlach ** 14. 5. Gewandt 13. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) ** 16. 5. Hamacher 30. 6. Dr. Hammans 14. 5. Hellenbrock 31. 7. Frau Herklotz * 16. 5. Herold * 16. 5. Hilbert * 16. 5. Hölzle 14. 5. Hösl * 16. 5. Illerhaus ** 31. 5. Dr. Ils 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann * 16. 5. Dr. Kempfler * 1.6. 5. Frau Klee * 16. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 5. Klinker ** 16. 5. Dr. Koch 13. 5. Dr. Kopf * 16. 5. Dr. Kübler * 16. 5. Kunze 15. 7. *Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lautenschlager ** 13. 5. Lemmer 14. 5. Lemmrich * 16. 5. Lenz (Brühl) ** 13. 5. Lenze (Attendorn) * 16. 5. Dr. Löhr ** 14. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Matthöfer 16. 5. Mauk ** 14. 5. Frau Dr. Maxsein * 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 5. Dr. von Merkatz * 16. 5. Metzger ** 17. 5. Michels 13. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) ** 15. 5. Dr. Müller (München) * 16. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Frau Pitz-Savelsb.erg * 16. 5. Pöhler * 16. 5. Richter * 16. 5. Dr. Rinderspacher * 16. 5. Dr. Rutschke * 16. 5. Sander * 16. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 5. Frau Schimschok 16. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 16. 5. Schmidt (Würgendorf) * 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 5. Seibert 14. 5. Dr. Serres * 16. 5. Dr. Seume 14. 5. Steinhoff 15.7. Strohmayr 16. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 5. Vogt * 16. 5. Wagner 16. 5. Dr. Wahl * 16. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. - Wienand * 16. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Zink 13. 5. Anlage 2 Umdruck 656 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Bals, Reichmann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) - Drucksachen V/2291, V/4110 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, über das Ergebnis der Koordinierung der Maßnahmen der Arbeits- 12950 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 und Berufsförderung Behinderter nach § 57 g AFG zu berichten. Bonn, den 13. Mai 1969 Burger Baier Balkenhol Fritz (Welzheim) Geisenhofer Dr. Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Josten Krampe Kühn (Hildesheim) Kuntscher Dr. Lindenberg Meister Müller (Berlin) Müller (Remscheid) Petersen Frau Pitz-Savelsberg Russe (Bochum) Frau Schroeder (Detmold) Teriete Springorum Varelmann Weimer Winkelheide Dr. Wuermeling Bals Langebeck Reichmann Schmidt (Kempten) Anlage 3 Umdruck 657 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 1974 einen Bericht über die Auswirkung der Aufhebung des Grundsatzes, daß Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung von Frauen nur durch Frauen auszuüben ist, zu geben. Der Bericht soll zum Ausdruck bringen, 1. welche Erfahrungen bei der individuellen Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung von Frauen und bei der Wiedereingliederung älterer Frauen in den letzten vier Jahren gemacht wurden und 2. wie sich die neuen Regelungen auf den Tätigkeitsbereich und die Aufstiegschancen weiblicher Bediensteter der Bundesanstalt für Arbeit ausgewirkt haben. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 658 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 659 Änderungsantrag der Abgeordneten Weimer, Porten, Müller (Remscheid), Folger, Behrendt, Wurbs, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Weimer und Genossen Anlage 6 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 c Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die vor der Einleitung der Maßnahme infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nur ein geringes oder kein Arbeitsentgelt erzielen konnten, bemißt sich das Unterhaltsgeld (§ 43) wie in einem Falle des § 101 Abs. 7." 2. § 57 g Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Träger von Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter erteilen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte 1. dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, soweit sie Bundesbehörden sind oder der Aufsicht des Bundes unterstehen, 2. der zuständigen obersten Landesbebehörde, soweit sie Landesbehörden sind oder der Aufsicht eines Landes Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12951 unterstehen oder in privatrechtlicher Form betrieben werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und die zuständigen obersten Landesbehörden holen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte ein und machen sie einander zugänglich." Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 werden die Worte „am Bau" gestrichen. Bonn, den 13. Mai 1969 Wurbs Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung. Vor eineinhalb Jahren habe ich namens der Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes in diesem Hohen Hause eingebracht. Damals gab es noch viele Stimmen, die meinten, eine derartige Neukonzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sei unnötig, man komme mit einer Novelle zum bisherigen Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus. Viele Bedenken wurden laut, in den Arbeitgeberverbänden, in den Gewerkschaften, bei der Selbstverwaltung der Bundesanstalt und auch unter den Politikern. Immer wieder hörte ich: Muß das sein, hat sich nicht die Arbeitslosenversicherung mit ihren Rücklagen bewährt? Ich habe nie die zurückliegende Tätigkeit der Bundesanstalt und die mit ihr eng verbundene Arbeitsmarktpolitik kritisiert. Im Gegenteil. Ich habe aber immer gesagt: Diese Politik kann nicht stehen bleiben in einer wirtschaftlichen und sozialen Umwelt, die sich rasch verändert. Der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zwingt uns, die Ziele und Methoden neu zu überdenken und daraus gesetzgeberische Folgerungen zu ziehen. Und das geht nicht mehr mit Flickarbeit an Gesetzen, hier muß ein neuer Rahmen gespannt werden für eine breit angelegte, vorausschauende und aktive Beschäftigungs- und Berufsförderungspolitik. Für mich ist es eine große Freude, heute feststellen zu können, daß der Deutsche Bundestag sich in den langen und gründlichen Beratungen dieses Gesetzentwurfs dieser Meinung angeschlossen hat. Dieses Gesetz ist ja nicht nur in allen technischen Einzelheiten durchberaten worden, sondern gleichzeitig vollzog sich eine gesellschaftspolitische Meinungs- und Willensbildung, und zwar in allen drei Fraktionen dieses Hauses. Sie lautet ganz eindeutig: Wir wollen ein Gesetz schaffen, das sich neue Aufgaben für die Zukunft stellt und den Weg für neue Möglichkeiten und Initiativen der Gesellschaftspolitik bahnt. Deshalb möchte ich heute in der dritten und abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes dem Deutschen Bundestag und ganz besonders den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, an der Spitze dem Kollegen Adolf Müller, herzlichen Dank für die umfangreiche und intensive gesetzgeberische Arbeit sagen. Der Ausschuß für Arbeit hat gleichzeitig den Entwurf der Bundesregierung und den Initiativentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durchberaten. Diese Kombination der Beratung hat sich glücklich ausgewirkt: Das Ergebnis der Ausschußberatungen bringt eine ganze Reihe fortschrittlicher Verbesserungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Der Lernprozeß, in dem wir alle stehen, geht eben weiter. Ausdrücklich möchte ich hier feststellen, daß ich für jede konsequente Fortentwicklung der Konzeption des Gesetzes nur dankbar und daß ich befriedigt darüber bin. Wenn nach dem Willen des Bundestages das Arbeitsförderungsgesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, ,so haben wir unser gemeinsames Ziel erreicht: Die neue Bundesanstalt für Arbeit wird zu einem schlagkräftigen, flexiblen und vielseitigen Instrument moderner Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, und zwar im Dienste aller Berufstätigen, sowohl der jetzigen wie der nachwachsenden Generation. Die neuen Namen des Gesetzes und der Anstalt: „Arbeitsförderungsgesetz" und „Bundesanstalt für Arbeit" sind nicht nur ein Etikett. Sie machen die Wandlung deutlich, in der die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik heute steht: — von der bloßen Absicherung bei Arbeitslosigkeit hin zu rechtzeitigen vorbeugenden Maßnahmen gegen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt; — von mechanischen Ausgleichs- und Vermittlungsbemühungen am Arbeitsmarkt hin zu einer vorausschauenden Politik der richtigen Berufs- und Arbeitsplatzwahl; — von der Einmalberatung bei Eintritt in das Berufsleben hin zu einer verzahnten und gestuften Berufs-, Arbeits- und Bildungsberatung das ganze Arbeitsleben hindurch; — vom bloßen Versicherungsdenken und dem Anhäufen sowie der kommerziellen Anlage von 12952 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Milliardenbeträgen hin zu einem produktiven Einsatz der Mittel zur Schaffung und Umstrukturierung von Arbeitsplätzen; — und auch: von der Beschränkung der Dienstleistungen auf die versicherten Arbeitnehmer hin zu einem vielseitigen Angebot für alle Erwerbstätigen, gleich ob unselbständig oder selbständig. Ich bin gefragt worden: Ist eine solche offene und auf die ganze Gesellschaft bezogene, wirtschaftsgerechte und produktiv ausgerichtete Politik noch eine Politik der sozialen Sicherheit? Darauf möchte ich eine ganz klare und grundsätzliche Antwort geben: Soziale Sicherheit, die wir alle wünschen, ist heute nicht mehr mit starrem Festhalten am einmal erreichten Status im Erwerbsleben zu erreichen. Soziale Sicherheit gilt es in einer sehr bewegten und dynamischen Umwelt anzustreben. Und vor allem: Soziale Sicherheit bedeutet mehr, als nur den materiellen Lebenstandard zu halten. Deshalb kann sie nicht einfach durch Gesetz dekretiert werden. Soziale Sicherheit in unserer modernen Leistungsgesellschaft ist zuerst jedem einzelnen selbst anvertraut, sie hängt eng zusammen mit der eigenen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, mit der beruflichen und geistigen Mobilität des erwerbstätigen Menschen. Die berufliche, soziale und geistige Mobilität der Erwerbstätigen zu erleichtern und zu fördern, ist das neue Ziel unserer Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik. Dies ist eine Herausforderung jedes einzelnen. Das ist kein Selbstzweck, und es geht erst recht nicht darum, wie einige behaupten, „Mobilität hochzujubeln". Eine mobile und offene Arbeits- und Berufshaltung gibt vielmehr die beste Gewähr, sich im Strukturwandel und in der beruflichen Krise zurechtzufinden und weiterzukommen. Und geistige Mobilität ist heute wie nie zuvor die Voraussetzung dafür, daß alle beruflichen und sozialen Chancen, die unsere Wirtschaft bietet, auch wahrgenommen werden können. Nur so werden die Anforderungen einer wachsenden und sich wandelnden Wirtschaft mit den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des arbeitenden Menschen in Einklang gebracht. Der § 1 dieses Gesetzes, wie er vom Ausschuß formuliert wurde, definiert, was wir heute unter Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu verstehen haben: Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird. Diese Aufgabe ist gewiß komplexer Natur, sie gibt die Richtung an, in der alle Einzelmaßnahmen des Gesetzes liegen müssen. Ohne auf die große Zahl der Einzelbestimmungen einzugehen, lassen Sie mich hier kurz die dreifache Ausrichtung der Gesetzeskonzeption herausarbeiten: Die moderne Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ergänzt erstens notwendig und sinnvoll eine aktive und antizyklische Konjunkturpolitik; sie trägt zweitens maßgeblich zur Lösung strukturpolitischer Aufgaben bei, und ist drittens in ihrem Kern auf Förderung des beruflichen Bildungswegs angelegt. Lassen Sie mich zu diesen drei Aspekten, die sich in dem vorliegenden Gesetz vereinigen, wenige kurze Anmerkungen machen: 1. Das erste und vornehmste Ziel der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik muß eine stabile Vollbeschäftigung auf hohem Produktivitätsstand sein. Sie ist lebensnotwendig für eine expansive Industriewirtschaft, sie ist aber ebenso notwendig für die Entfaltung unserer Gesellschaft, sei es im Leistungswettbewerb wie auch in der Solidarität. Heute, im Aufschwung der Hochkonjunktur, vergessen wir sehr leicht, daß unsere Volkswirtschaft wie alle anderen großen Industrieländer in einem Rhythmus von Unter- und Überbeschäftigung steht. In dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber ein umfassendes Instrumentarium aktiver Konjunkturbeeinflussung geschaffen. Was dieses Instrumentarium leistet, in der Rezession wie im Konjunkturboom, müssen wir noch erproben. Zweifellos ist dabei ganz entscheidend das Verhalten der öffentlichen Haushalte. Und einer dieser Haushalte, die Einfluß nehmen auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage, ist der 3-Milliarden-Haushalt der Bundesanstalt mitsamt einem Anlagevermögen von rd. 6 Mrd. DM. Die Arbeitsmarktpolitik ist in mehrfacher Weise mit der Konjunkturpolitik verknüpft: — einmal durch das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld; besonders das neu geregelte Kurzarbeitergeld wird kurzfristige und unnötige Entlassungen verhindern und damit Spannungen auf dem Arbeitsmarkt mindern; — zum anderen durch die Gestaltung der Beiträge für die Bundesanstalt — und vor allem durch eine konjunkturgerechte Anlage der Mittel der Bundesanstalt, sei es daß sie in der Rezession nachfragebelebend, sei es daß sie in der Hochkonjunktur zu einem Teil bei der Bundesbank stillgelegt werden. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesanstalt kein unmittelbares Instrument der Konjunkturpolitik sein kann. Das wäre eine einseitige Überforderung. Sie kann und wird sich aber in ihren Maßnahmen konjunkturgerecht verhalten. Diese Flexibilität sehen die gesetzlichen Regelungen vor. 2. Noch wichtiger erscheint mir aber die strukturpolitische Aufgabenstellung des Gesetzes. Sie ist voller Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesanstalt ist die Gewährung von Leistungen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen aufgetragen. Das hat Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld. Die gesetzliche Regelung ermöglicht ein Maximum an Investitionskrediten, ohne daß die Liquidität der Anstalt gefährdet wird. Jede Mark, die rechtzeitig für Industriesiedlungen und Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Regionen eingesetzt wird, ist sinnvoller aufgewendet, als wenn sie erst verspätet als Arbeitslosengeld Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12953 gezahlt wird. Ich möchte das wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetz gesagt habe: 10 000 Arbeitslose kosten die Bundesanstalt etwa 60 Millionen DM im Jahr. Wenn es uns gelingt, diese 10 000 Arbeitnehmer durch rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen und Investitionshilfen in Beschäftigung zu halten, dann verdienen sie 100 Millionen DM und zahlen davon ihre Beiträge an die Nürnberger Anstalt und die Sozialversicherung sowie Steuern in Höhe von mehr als 30 Millionen DM. Ich glaube, wo unsere Aufgabe liegt, wird damit deutlich. Der wirtschaftliche und technologische Strukturwandel darf nicht allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Von ihnen wird eine hohe Mobilität erwartet; gleichzeitig muß man ihnen aber auch die Chance geben, modernsierte neue Arbeitsplätze im reibungslosen Übergang zu finden. Nur noch wenige glauben verzweifelt, man könne die strukturellen Veränderungen im Wirtschaftprozeß aufhalten. Ganz gleich wie wir ihn bewerten, wir müssen den Strukturwandel bejahen. Mehr und mehr zeigt sich, daß ein erheblicher Teil des gesamtwirtschaftlichen Wachstums hierauf zurückzuführen ist. Eine strukturpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik ist daher gleichzeitig eine Politik, die das Wachstum fördert und Spannungen im wirtschaftlichen Fortschritt vermindern hilft. 3. Und lassen Sie mich zum wichtigsten Gesichtspunkt einer modernen Beschäftigungspolitik kommen: der Förderung der beruflichen Bildung. Ohne ausreichende berufliche Bildung gibt es kein Anpassungs- und Umstellungsvermögen der Arbeitnehmer. Berufliche Bildung ist die Voraussetzung jeglicher Mobilität. Deshalb sieht das Arbeitsförderungsgesetz ein beinahe komplettes System von individuellen und institutionellen Förderungsmaßnahmen der Berufsbildung vor bis hin zu den Maßnahmen zur Wiedereingliederung Leistungsgeschwächter der beruflichen Rehabilitation. Damit hat der vorwärtsstrebende Arbeitnehmer nicht nur eine abstrakte Bildungschance, er kann sie auch realisieren, sei es in der Fortbildung, im Aufstieg oder in der Umstellung. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf den Zusammenhang hinweisen, in dem das Arbeitsförderungsgesetz mit zwei anderen großen bildungspolitischen Gesetzen steht, die im Deutschen Bundestag vorbereitet werden: dem Berufsbildungsgesetz und dem Ausbildungsförderungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz wird die gesetzlichen Grundlagen für die dringend notwendige einheitliche Entwicklung der Ziele, Inhalte und Methoden der beruflichen Bildung schaffen. Hierauf haben die Maßnahmen des Arbeitsfördereungsgesetzes aufzubauen und ebenso die Hilfen des Ausbildungsförderungsgesetzes. Das Arbeitsförderungsgesetz verankert die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das Berufsbildungsgesetz legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erforschung der entsprechenden Bildungsnotwendigkeiten. So ergänzen sich beide Gesetze in ihren Aufgaben. Wenn dieses Hohe Haus neben dem Arbeitsförderungsgesetz noch das Berufsbildungsgesetz und das Ausbildungsförderungsgesetz verabschieden wird, so wird damit ein in der Geschichte der sozialen Bildungspolitik einmaliger Schritt nach vorn getan. Ich selbst habe manches Mal darauf hingewiesen und kritisiert, daß unsere bisherige Bildungspolitik einseitig und an den Hochschulproblemen orientiert geführt wird. Wenn der Deutsche Bundestag alle drei bildungspolitischen Gesetze verabschiedet, werden wir einen großen Rückstand aufholen. Wir werden den Durchbruch schaffen zu einer umfassenderen und sozialen Bildungsdiskussion. Die Bildungsbedürfnisse der Lehrlinge und der Arbeitnehmer im praktischen Berufsleben erhalten den gleichen Rang, die gleiche Dringlichkeit wie die der Abiturienten und Hochschulabsolventen. Diese Demokratisierung unserer Bildungsdebatte entspricht nicht nur den gesellschaftlichen Realitäten, sondern auch den Forderungen unseres sozialen Rechtsstaates. Abschließend möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Manch einer wird fragen: Kann ein solches Gesetzgebungswerk so kurzfristig in Kraft treten? Dazu möchte ich sagen: Während die gesetzgeberischen Vorarbeiten im Gange waren, hat sich in den letzten Jahren draußen in den Arbeitsämtern bereits ein großer Wandel angebahnt. Die Bundesanstalt mit ihrem weitverzweigten Netz von Dienststellen orientiert sich schon an dem kommenden Gesetz. Das Gesetz schafft manche „alten Zöpfe" ab. Das „Stempeln" auf dem Arbeitsamt gehört der Vergangenheit an; alle finanziellen Leistungen sollen nach Möglichkeit unbar gezahlt werden. Überhaupt sind viele Vorschriften auf die Modernisierung der Verwaltung durch elektronische Datenverarbeitung ausgerichtet. Die Arbeitsverwaltung ist, das möchte ich dankbar feststellen ,auf dem Sprung zum modernen Dienstleistungsbetrieb. Bei jedem Besuch eines Arbeitsamtes spüre ich das; sei es bei der Berufsberatung, in der Ausbildung der Vermittler und Berater oder in der Anlagepolitik. In Essen entsteht ein neuartiges Berufsförderungszentrum unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesanstalt. Eine Wanderausstellung „Dynamisch im Beruf" macht auf die Mobilitätsprobleme aufmerksam. Ich verweise auch auf das große Strukturprogramm Ruhr/Saar/Zonenrandgebiete, an dem die Bundesanstalt namhaft beteiligt ist. Die Arbeitsverwaltung mit über 30 000 Bediensteten unter ihrem Präsidenten Josef Stingl blickt nach vorne, auf neue Aufgaben. Und nicht zuletzt hat die gründliche und unbeirrbare Beratung des Gesetzentwurfes hierzu beigetragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird dieser Weg folgerichtig fortgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeit steht in einer vielfältigen Kooperation zur Bundesregierung. Sie wird von mir mit allen Kräften gefördert. Nur so können wir die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik voll integrieren in die moderne Gesellschaftspolitik, die ja eine Einheit von Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist. Diese Politik will die Leistung und Verantwortung aller 12954 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 stärken, aber gleichzeitig auch für die notwendige Solidarität unserer Gesellschaft Sorge tragen. Das neue Arbeitsförderungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf diesem Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache V/4183 Fragen 50 und 51): Treffen Pressemeldungen zu, daß das Bundesbahnzentralamt Minden (Westf) verlegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Standortfrage des Bundesbahnzentralamtes auch den Gewinn oder Verlust der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für den betreffenden Raum mit in Betracht zu ziehen? Diese Pressemeldungen treffen zu, soweit sie sich inhaltlich auf den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und die Zustimmung des Verwaltungsrates beziehen, die beiden Zentralämter, die zur Zeit ihren Sitz in Minden und in München haben, zusammenzulegen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr werden vor ihrer Entscheidung auch die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte zu würdigen haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bardens (Drucksache V/4183 Fragen 54 und 55) : Trifft es zu, daß die beiden linksrheinischen Eisenbahnstrecken südlich von Mannheim bis an die Grenze ihrer Kapazität ausgelastet sind? Falls Frage 54 bejaht wird, ist die Bundesregierung bereit, mit den Behörden der Republik Frankreich über einen Ausbau der parallelverlaufenden linksrheinischen Strecke — Ludwigshafen—Straßburg—Basel — in Verhandlungen zu treten? Die Kapazität der rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken südlich Mannheim — in der Frage ist irrtümlich von linksrheinischen Strecken die Rede — ist z. Z. etwas über 90 % ausgelastet. Die aufgetretenen Schwierigkeiten liegen jedoch nicht in einer mangelnden Leistungsfähigkeit der Strecke, sondern in der schleppenden Abnahme der Güterzüge durch die Schweiz — ausgelöst durch Streiks beim italienischen Zollpersonal — wodurch eine größere Zahl von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen der Rheinstrecken vorübergehend abgestellt und umgebildet werden muß. Die Deutsche Bundesbahn ist in der Lage, die Leistungsfähigkeit der rechten Rheinstrecken noch durch betriebliche und signaltechnische Maßnahmen zu steigern. Außerdem beabsichtigt sie den Bau von Gleisen im Bahnhof Basel — Güterabfertigung — den Schwierigkeiten zu begegnen. Im übrigen ist die Möglichkeit großräumiger Umleitungen, z. B. über die Schwarzwaldbahn oder die Relation München—Brenner, noch gegeben, so daß keine Verhandlungen mit Behörden der Republik Frankreich aufgenommen zu werden brauchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4183 Frage 59) : Kann die Bundesregierung mitteilen, bei welchen Ländern nun durch bilaterale Abkommen die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen in Fortfall gekommen ist und bei welchen Ländern solche Regelungen noch ausstehen? Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen der Versicherungsverbände ist die Grüne Karte im Verkehr mit folgenden Staaten weggefallen: Österreich, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Tschechoslowakei. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften arbeitet z. Z. an einer Regelung, die die Abschaffung der Grünen Karte innerhalb der 6 EWG-Staaten ermöglichen soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Jaschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte zu Beginn meiner Ausführungen zum Bericht moniert, daß in der Urschrift, im Entwurf des Berichts mehr stand als in dem vorliegenden gedruckten Bericht. Das Mißverständnis ist in der Zwischenzeit aufgeklärt worden. Die fehlenden Zeilen sind auf Antrag des Kollegen Porten gestrichen worden, der darum gebeten hatte, das hier mündlich zu erläutern, aber nicht im Bericht zu belassen. Das Mißverständnis ist also aufgeklärt, und ich bitte um Entschuldigung, daß ich überhaupt geglaubt habe, das hier etwas Falsches getan wurde.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit ist die zweite Beratung beendet.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat der Herr Abgeordnete Müller (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aus-



    Müller (Remscheid)

    schusses für Arbeit einige Worte sagen, ehe ich als Sprecher meiner Fraktion zur Verabschiedung des anstehenden Arbeitsförderungsgesetzes eine Erklärung abgebe. Der Ausschuß für Arbeit hat in ungefähr eineinhalbjähriger intensiver Arbeit das von der Bundesregierung vorgelegte Arbeitsförderungsgesetz beraten und ihm die Form gegeben, die Ihnen heute vorliegt.
    Die ungewöhnlich lange Beratungszeit war notwendig, weil wir etwas Neues schaffen wollten. Wir haben uns wirklich nichts geschenkt. Wir haben in vielen Sonderberatungen, Einzelbesprechungen und Sachverständigenanhörungen die gesamte Problematik dieses Gesetzes erörtert. Die gleichzeitige Beratung des Berufsbildungsgesetzes, das im Ausschuß in zweiter Lesung verabschiedet ist, zwang den Ausschuß zu vielen Sondersitzungen. Ich möchte hier, damit auch ein Wort des Dankes verbindend, die Mitglieder des Ausschusses nachträglich um Verständnis dafür bitten, daß das Arbeitstempo sehr intensiv war, und betonen, daß der Ausschuß für Arbeit seinem Namen „für Arbeit" sicherlich alle Ehre gemacht hat. Ich habe als Ausschußvorsitzender dem Herrn Bundesarbeitsminister Katzer zu danken, der selbst und durch seine Mitarbeiter — wobei ich namentlich die Herren Baden und Dr. Steinwender nennen möchte — die Beratungen durch die großen Hilfen wesentlich erleichtert hat.

    (Beifall.)

    Ich möchte aber auch — selbst wenn es ungewöhnlich ist — dem Sekretariat des Ausschusses, Herrn Sträter und Frau Wahlen, danken, die hier wirklich eine umfangreiche Arbeit bewältigt haben, die nicht in der normalen Arbeitszeit geleistet werden konnte.

    (Beifall.)

    Lassen Sie mich nunmehr im Namen der Fraktion der CDU/CSU zur bevorstehenden Verabschiedung dieses wichtigen, ich möchte fast sagen: des wichtigsten sozialpolitischen Gesetzes dieser Legislaturperiode einige Ausführungen machen.
    Arbeitsmarktpolitik muß sich an sozialen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausrichten. Bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muß diese Doppelfunktion für den Menschen und für die Wirtschaft gesehen werden. Der schnelle Wandel der Technik und der Berufe erfordert eine laufende Anpassung gesetzlicher Regelungen und arbeitsmarktpolitischer Möglichkeiten. Hier wird sichtbar, daß moderne Sozialpolitik nichts Starres ist. Sozialpolitik, besonders in ihrer engen Verflechtung mit der Wirtschaftspolitik, muß sich stets von neuem der Zeit und der Technik anpassen. Arbeitsmarktpolitik ist ein Teil der gesamten Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung. In dieser Gesamtfunktion der Sicherung und Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und des stabilen Geldwertes ist es Hauptziel der Arbeitsmarktpolitik, die Vollbeschäftigung zu erreichen und zu sichern.
    Ein solches Ziel kann man nicht mit Zwangsoder Druckmitteln erreichen, sondern das muß in voller Freiheitlichkeit verwirklicht werden. Eine freiheitliche Arbeitsmarktpolitik bedeutet jedoch keineswegs Planlosigkeit. Gerade die Entwicklungen der letzten Jahre mit der Veränderung der Berufe und der Wirtschaftsstruktur zeigen deutlich, daß ohne eine vorausschauende Planung das Ziel einer kontinuierlichen Beschäftigung und die Sicherung der Arbeitsplätze nicht erreicht werden kann.
    Wir haben uns bei der Beratung des Gesetzes einige Richtpunkte gegeben. Wir sind davon ausgegangen, daß zu einer sinnvollen Arbeitsmarktpolitik die rechtzeitige Information gehört. Wir haben weiter erklärt, daß Mittel des Arbeitsmarktes die Förderung der regionalen Mobilität ist. Wir haben Maßnahmen 'der beruflichen Mobilität beraten. Wir haben darüber hinaus gesagt, daß die Förderung der Wirtschaftsstruktur ebenso Mittel der Arbeitsmarktpolitik ist wie auch die Rehabilitation. Mittel der Arbeitsmarktpolitik sind auch die Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, wie ich schon erwähnt habe.
    Das sind die Grundsätze und Maßnahmen. Sie haben ihren Niederschlag in dem in der Fassung des Ausschusses für Arbeit vorgelegten Arbeitsförderungsgesetz gefunden.
    Während der Schwerpunkt der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten des Tätigwerdens der Bundesanstalt bei der Beseitigung von Arbeitslosigkeit lag, liegt der neue Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der möglichen Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Das heißt: die Bundesanstalt soll durch dieses Gesetz in die Lage versetzt werden, ihre Mittel so rechtzeitig einzusetzen, daß sie vorbeugend tätig werden kann, damit durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosigkeit verhindert wird. Diese Arbeitsmarktpolitik kann die Bundesanstalt jedoch nicht durchführen, wenn sie nicht über die notwendigen Kenntnisse der Situation der Berufe und des Arbeitsmarktes und der künftigen Entwicklung, sowohl der strukturellen wie der technischen, verfügt.
    Eine der ersten Voraussetzungen für diese Aufgaben ist daher die Durchführung einer wirksamen Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ohne eine solche Arbeitsmarkt- und Berufsforschung können diese Aufgaben der Bundesanstalt nicht gelöst werden.
    Ausgehend von dieser Erkenntnis hat der Ausschuß für Arbeit zusätzlich zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf den § 8 a beschlossen, der die Arbeitgeber verpflichtet, die Präsidenten der Landesarbeitsämter zu unterrichten, wenn erkennbare Veränderungen innerhalb der nächsten 12 Monate dazu führen werden, daß Arbeitnehmer in größerer Zahl entlassen oder auf eine andere Tätigkeit umgesetzt werden, für die das Arbeitsentgelt geringer ist. Wir verstehen die Haltung der Arbeitgeber, die das Interesse des Betriebes an einer Geheimhaltung geplanter Veränderungen deutlich gemacht haben. Dagegen haben wir aber auch das arbeitsmarktpolitische Interesse an der frühzeitigen Einleitung von Maßnahmen gesehen. Der Ausschuß hatte zwischen zwei Auffassungen zu wählen. Ich habe den Eindruck, daß die jetzt gefundene Lösung beiden Seiten gerecht wird. Ich möchte aber keinen Zweifel daran lassen, daß ohne diese Vorschrift die vorbeugende Tätigkeit der Arbeitsverwaltung nur



    Müller (Remscheid)

    auf dem Papier stehen würde. Im übrigen habe ich keinen Zweifel, daß bei der guten Zusammenarbeit der Wirtschaft mit der Arbeitsverwaltung diese Frage befriedigend gelöst werden kann.
    Wir begrüßen auch sehr nachhaltig die Verbesserungen für die Tätigkeit der Arbeitsvermittlung, wobei der neue Begriff der Arbeitsberatung besonders hervorzuheben ist. Die Arbeitsämter sollen, unabhängig von der Arbeitsvermittlung und der Berufsberatung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen der Wahl oder Besetzung von Arbeitsplätzen beraten. Wir meinen, zu der Arbeitsberatung gehört auch die Aufgabe, nicht nur über die Notwendigkeit, sondern auch über alle Möglichkeiten beruflicher Bildung zu unterrichten.
    Daß die Berufsberatung ein immer größeres Gewicht bekommt, ist uns seit langem bekannt. Aus diesem Grunde begrüßen wir auch die Verbesserungen, die in dem Abschnitt Berufsberatung in das Gesetz eingebaut worden sind.
    Arbeitsvermittlung und Berufsberatung gehören zu den klassischen Aufgaben der Arbeitsverwaltung. Um aber eine aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu garantieren, ist es notwendig, diese Bundesanstalt zu einem Instrument der beruflichen Bildung auszugestalten. Dazu gehört sowohl die Förderung der beruflichen Ausbildung und beruflichen Fortbildung wie auch der Umschulung.
    Der wesentliche Unterschied zu den nach dem heutigen Recht gehandhabten Maßnahmen der Bundesanstalt besteht darin, daß auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch besteht. Wir bejahen das, weil wir der Meinung sind, jemand, der sich einer solchen Maßnahme unterwirft, muß die Gewißheit haben, daß .er diese Maßnahme auch zu Ende führen kann. Daher kann es keine Kann-Vorschrift, sondern muß es eine Muß-Vorschrift in dem Gesetz sein.
    Die Fragen der Rehabilitation und die Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer sind heute schon so ausführlich behandelt worden, daß ich darauf verzichten kann, hier noch längere Ausführungen zu machen. Lassen Sie mich Ihnen nur eines sagen: Ich glaube, von der Art und Weise, wie es gelingt, das Problem des in der Wirtschaft alternden Arbeitnehmers zu lösen, wird auch die menschliche Situation der gesamten Arbeitnehmerschaft abhängen. Wenn der ältere Arbeitnehmer von einer Existenzangst ergriffen wird, so hat das zweifellos Auswirkungen auf seinen ganzen Lebensstil, auf seine Lebenshaltung und auf seine politische Einstellung. Wir sind daher alle aufgerufen, diesen im Gesetz ermöglichten Maßnahmen das notwendige Gewicht zu geben, damit der ältere Arbeitnehmer — nicht etwa als Almosen, sondern als selbstverständliche Pflicht der Gesellschaft, solange ihm seine Arbeitskraft erhalten bleibt — vollgültig in den Arbeitsprozeß eingegliedert bleibt.
    Wir begrüßen auch sehr nachhaltig die Verbesserungen bei den materiellen Leistungen bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit. Das gilt auch für die Frage des Zusammentreffens sozialer Leistungen aus Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wir hoffen, daß die getroffenen Entscheidungen dazu beitragen werden, daß der Arbeitnehmer nicht zwischen die Mühlsteine der verschiedenen Versicherungszweige gerät, sondern daß im Zweifel zu seinen Gunsten entschieden wird.
    Das gilt im übrigen auch für die Frage Kurzarbeitergeld und Rentenversicherung. Hier hat der politische Wille Ausdruck gefunden, daß der Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit betroffen wird, nicht einen zweifachen Nachteil hat, einmal während der aktiven Zeit durch das geminderte Einkommen während der Kurzarbeit und dann, wenn er in das Rentenalter gekommen ist, durch eine geminderte Rente. Die jetzt gefundene Lösung stellt sicher, daß auch Zeiten der Kurzarbeit in der Rentenversicherung so behandelt werden, als ob der Arbeitnehmer seine volle Arbeitszeit abgeleistet hätte.
    Es würde zu weit führen, etwa auf alle materiellen Verbesserungen einzugehen. Ich möchte global sagen: Die Verbesserung der Vorschriften, der Wegfall der sturen Meldepflicht, alles das wird sicher dazu beitragen, auch im Bewußtsein der ratsuchenden Arbeitnehmerschaft von den Arbeitsämtern den Charakter der Stempelstelle wegzunehmen und die von uns gewünschte Beratung in den Vordergrund treten zu lassen.
    Nun sind in der Organisation der Bundesanstalt wesentliche Verbesserungen erzielt worden. Wir begrüßen diese. Dabei möchte ich eines sehr deutlich sagen: Ich habe kein Verständnis dafür, daß von gewisser Seite vorgetragen worden ist, das Gesetz schmälere die Rechte der Selbstverwaltung. Wie ein roter Faden ist bei allen Beratungen des Ausschusses der Wille deutlich geworden, der dreistufigen Selbstverwaltung der Bundesanstalt so viel Entscheidungsmöglichkeiten zu geben, wie es nach den Grundsätzen der modernen Arbeitsmarktpolitik als Teil der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung überhaupt irgendwie möglich war.
    In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Finanzierung der neuen Aufgaben, insbesondere der beruflichen Förderung und des Sonderabschnitts „Altere Arbeitnehmer" aufgeworfen worden. Meine Damen und Herren, das ist sicher einer der umstrittensten Punkte des Arbeitsförderungsgesetzes.
    Ich möchte hier eines deutlich sagen. In der öffentlichen Diskussion über die notwendige Bildungsförderung durch ein umfassendes Ausbildungsbeihilfensystem ist fast ausschließlich die Förderung des Besuchs der weiterbildenden Schulen, der Hochschulen und der Seminare gemeint.

    (Abg. Moersch: Das stimmt nicht!)

    — Sie sagen: Das stimmt nicht. Erst in der letzten Zeit ist davon gesprochen worden. Ich habe auch nicht von der Diskussion in diesem Hause gesprochen, Herr Kollege Moersch — vielleicht hören Sie zu —, sondern ich habe von der öffentlichen Diskussion gesprochen. Ich kann Ihnen jede Menge Schreiben von Hochschulen zeigen, wo das noch einmal ganz deutlich herausgestrichen worden ist.
    Von der beruflichen Ausbildung und Förderung spricht kaum jemand draußen. Es ist aber, meine Damen und Herren, nicht einzusehen, warum der



    Müller (Remscheid)

    Staatsbürger, der durch seinen Beruf und die laufende Anpassung des Berufs die wesentlichsten Voraussetzungen für das Funktionieren der Wirtschaft und damit für das Aufbringen der staatlichen Mittel für diese Gemeinschaftsaufgaben leistet, etwa gegenüber dem Personenkreis benachteiligt werden soll, der die wissenschaftliche Ausbildung vorzieht. Vergleichbares muß aus rechtsstaatlichen Gründen auch gleichbehandelt werden.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wenn man sich aber über die Dringlichkeit der Ausbildungsförderung, der laufenden beruflichen Anpassung und Fortbildung und der Umschulung klar ist, dann sollte man auch hier nicht mit der Durchführung der Aufgaben warten. Damit ist weder der Wirtschaft noch den Arbeitnehmern geholfen. Jetzt muß schnell und umfassend gehandelt werden, um berufliche Mobilität als Voraussetzung gesunder Sozial- und Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Um aber den Grundsatz deutlich zu machen, begrüßen wir nachhaltig die Entscheidung des Ausschusses in den Übergangsvorschriften, wonach die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1972 — meine Damen und Herren, ,bis zu diesem Zeitpunkt steht die mittelfristige Finanzplanung, das ist also der erstmögliche Zeitpunkt — zu berichten hat, welchen Umfang die Förderung der beruflichen Bildung, die Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer in diesem Gesetz erreicht haben, welche Ergebnisse sie gehabt haben, wie hoch die finanziellen Aufwendungen hierfür sind, welche Möglichkeiten bestehen, diese Aufgaben anders als durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu finanzieren, und welche gesetzlichen Regelungen hierzu erforderlich wären.
    Sehen Sie bitte diese Ausführungen im Zusammenhang mit dem in Beratung stehenden Ausbildungsförderungsgesetz. Ich möchte noch einmal betonen: Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden; die Fragen der beruflichen Bildung sind ebenso wichtig wie die Fragen der Hochschulbildung. Man muß das im Zusammenhang sehen. Das betonen wir anläßlich der Verabschiedung dieses Gesetzes noch einmal mit aller Deutlichkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es ist weiter über § 215 diskutiert worden, der die Finanzpolitik der Bundesanstalt regelt. Ich meine, gerade hier wird deutlich, wie eng die Arbeitsmarktpolitik mit der gesamten Wirtschafts-, Sozial- und auch Finanzpolitik des Bundes zusammenhängt. Ohne in die Rechte der Selbstverwaltung eingreifen zu wollen, mußte hier sichergestellt werden, daß zum einen die laufenden Leistungen finanziert werden können und daß zum anderen für diese laufenden- Leistungen auch bei ungüstiger Arbeitsmarktlage eine Rücklage gebildet werden kann. Diese Rücklage muß aber eben im Gesamtzusammenhang mit der Konjunktur- und Währungspolitik gegesehen werden.
    Als einen besonderen Fortschritt in diesen Bestimmungen betrachte ich die Möglichkeit der Bundesanstalt, nunmehr auch von Gesetzes wegen arbeitsmarkt- und strukturpolitische Belange zu berücksichtigen, insbesondere dazu beizutragen, daß die Struktur der Beschäftigung nach Gebieten und Wirtschaftszweigen verbessert wird. Hier hat die Bundesanstalt aus eigener Initiative schon Vorbildliches geleistet. Nunmehr kann sie es kraft Gesetzes noch gezielter tun. Ich glaube, die Anlagefrist entspricht nunmehr auch besser der Praxis, als dies bei den bisherigen Regelungen der Fall war.
    Das sind nur wenige Ausschnitte aus dieser umfassenden Regelung des Arbeitsförderungsgesetzes. Lassen Sie mich zum Abschluß für die Fraktion der CDU/CSU noch einmal sagen: Ausgangspunkt war der Antrag unserer Fraktion, die gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung dem technischen Fortschritt und der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Dieses Ziel ist mit dem Entwurf des Herrn Bundesarbeitsministers und durch die Beratungen im Ausschuß für Arbeit weitgehend erreicht.
    Dieses Gesetz trägt dazu bei, die sozialen, d. h. die menschlichen Folgen der Rationalisierung so zu kanalisieren und so zu regeln, daß das latente Gefühl der Unsicherheit von den Arbeitnehmern genommen wird. Es geht im Grunde um die Herstellung einer Ordnung, in der die Sorge und die Überlegungen um den Menschen genauso wichtig genommen und so vorrangig behandelt werden wie die Planung des Kapitaleinsatzes und die Pflege und Erhaltung von Maschinen.
    Das Arbeitsförderungsgesetz ist ein mutiger Schritt in einen neuen Abschnitt moderner Gesellschaftspolitik.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)