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    Deutscher Bundestag 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12887 A Aufnahme des Abg. Rehs in die Fraktion der CDU/CSU 12887 B Amtliche Mitteilungen . . . . 12887 C, 12888 A Fragestunde (Drucksache V/4183) Frage des Abg. Dichgans: Zahl der Arbeitnehmer der bundeseigenen Betriebe 12888 A Fragen des Abg. Ott: Stillegung von Textilfabriken — Entwicklung der Textilimporte Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12888 B, C, D, 12889 A, B, C, D, 12890 A Ott (CDU/CSU) . . 12888 C, D, 12889 C, D Kohlberger (SPD) . . 12889 A, B, 12890 A Fragen des Abg. Dorn: Wahrung der Belange der deutschen Ingenieurschulstudenten in Brüssel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12890 A, B, C, D, 12891 A, B, C, D Dorn (FDP) 12890 B, D Ott (CDU/CSU) 12891 A Kiep (CDU/CSU) 12891 A, B Jung (FDP) . . . . . . . . 12891 B, C Moersch (FDP) 12891 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Lücken des Bundeswaffengesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer . Staatssekretär . . 12891 D, 12892 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 12892 B, C Frage des Abg. Weigl: Dokumente über die Ermordung deutscher Zivilpersonen in den letzten Kriegsjahren und der ersten Nachkriegszeit Windelen, Bundesminister . . . 12892 D Weigl (CDU/CSU) 12892 D Fragen des Abg. Sänger: Anordnung eines Kommandeurs des Bundesgrenzschutzes betr. Anreden Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12893 A, B, C, D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 12893 C Jung (FDP) . . . . . . . . . . 12893 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung von Naturwissenschaftlern und Diplom-Ingenieuren im Staatsdienst mit anderen Bediensteten . . . 12893 D Fragen der Abg. Frau Griesinger: Regelungen über den Kräfteausgleich zwischen Bundesverteidigungs- und -innenministerium nach dem Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12894 A, B, C, D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 12894 C, D von Hassel, Präsident 12894 D Kiep (CDU/CSU) 12894 D Schwabe (SPD) 12895 A, B Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Tätigkeit als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT 12895 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Öffnung des Straßenübergangs zur CSSR bei Bayerisch Eisenstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .12895 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12895 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) Regelung des Allgemeinen Dienstalters für nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 12896 A Fragen des Abg. Baier: Änderung des Ortsklassenverzeichnisses — Höherstufung der Stadt Wiesloch 12896 B Frage des Abg. Dr. Imle: Höhergruppierung von Vergütungsgruppe III nach Gruppe II b BAT Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12896 C, 12897 A, B Dr. Imle (FDP) 12897 A, B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ungesicherte Position deutscher Zeitschriftenredakteure Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12897 B, C, D, 12898 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 12897 C, D Moersch (FDP) . . . . 12897 D, 12898 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Kürzung des Bundeshaushalts um 1,8 Milliarden DM Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12898 B, C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 12898 C, D Frage des Abg. Dr. Nann: Ermäßigung der Beförderungsteuer für die Kreise Crailsheim, Bad Mergentheim, Künzelsau und Öhringen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12898 D, 12899 A, B Dr. Nann (SPD) . . . . . . .12899 A, B Frage des Abg. Dr. Imle: Urlaub langdienender Unteroffiziere Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12899 C, D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12899 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung zu Wehrübungen — Vertretbarkeit im Sinne der Wehrgerechtigkeit 12899 D Fragen des Abg. Reichmann: Bundeswohnungen in Müllheim Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12900 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verkehrsengpässe im Raum Braunschweig 12900 C Frage des Abg. Dr. Imle: Vergünstigungen für Eisenbahnfahrten von Rentnern von und nach Berlin Wittrock, Staatssekretär 12900 C, D, 12901 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12900 D Frage des Abg. Dröscher: Elektrifizierung der Strecke Saarbrükken—Bingerbrück 12901 A Frage des Abg. Zebisch: Übervorteilung der Kraftfahrer an Autobahntankstellen Wittrock, Staatssekretär . . . . 12901 B, D Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 12901 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 III Glückwünsche des Bundestages zum fünfzigjährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation von Hassel, Präsident 12902 A Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4180), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/4110, zu V/4110) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Drucksachen V/3418, V/3957) Porten (CDU/CSU) 12902 B Jaschke (SPD) 12904 C, 12928 D von Hassel, Präsident (zur GO) . . 12906 B, 12908 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 12906 D Liehr (SPD) 12908 B Schmidt (Kempten) (FDP) . 12909 D, 12917 A, 12933 C Buschfort (SPD) . 12910 B Frau Rudoll (SPD) 12911 A Dr. Freiwald (CDU/CSU) 12912 A Ziegler (CDU/CSU) 12913 B Burger (CDU/CSU) 12914 B Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 12916 B Weimer (CDU/CSU) . . 12916 D, 12928 A Wurbs (FDP) 12916 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 12917 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 12917 D Wolf (SPD) 12919 C Geldner (FDP) 12922 C Katzer, Bundesminister . 12924 C, 12936 A Varelmann (CDU/CSU) 12927 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 12928 D Folger (SPD) 12931 D Dr. Mommer, Vizepräsident (zur GO) 12934 A, 12936 B, 12940 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktionen zu Großen Anfragen und zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung betr. bildungspolitische Fragen (Umdrucke 301, 302, 303, 357, 358, 359, 360, 443, 442, 439, 440, 441, Drucksache V/3968) Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 12938 A Dr. Kübler (SPD) 12941 A Moersch (FDP) 12941 D Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 12943 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 10. April 1969 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und - zu der Zusatzvereinbarung vom 10. April 1969 zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4182) — Erste Beratung — 12945 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Drucksache V/4185) — Erste Beratung — 12945 B Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz — FahrlG —) (Drucksache V/4181) — Erste Beratung — 12945-B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4188), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4134) — Zweite und dritte Beratung —12945 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4135) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 12945 D Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4162) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 12946 A Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2981); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4161) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) 12946 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/4055) . . . . 12947 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) 12947 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in München-Riem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksache V/4172) 12947 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/2399, V/4152) . . . . 12947 C Nächste Sitzung 12947 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12949 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 656 und 657 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) 12949 D Anlagen 4 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 658, 659, 660 und 663 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) . . . . 12950 B Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung 12951 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Horstmeier betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden 12954 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bardens betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke LudwigshafenStraßburg–Basel 12954 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fellermaier betr. Abkommen über die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen 12954 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12887 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 233. Sitzung, Seite 12 867 B, Zeile 10 statt „Dieser Übersicht" : „Dem Antrag des Ausschusses" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach ** 14. 5. Frau Albertz 13. 5. Arendt (Wattenscheid) ** 13. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Bading ** 14. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) * 16. 5. Berberich 14. 5. Bergmann ** 14. 5. Berkhan * 16. 5. Frau Blohm 24. 5. Blumenfeld * 16. 5. Dr. Brenck 16. 5. Brück (Holz) * 16. 5. Dr. Burgbacher ** 13. 5. Burgemeister 16. 5. Cramer 7. 6. Diekmann 16. 5. Draeger * 16. 5. Dröscher ** 13. 5. von Eckardt 17. 5. Frau Dr. Elsner ** 14. 5. Enk 16. 5. Dr. Even 28. 6. Flämig * 16. 5. Dr. Franz 31. 5. Frieler 16. 5. Dr. Furler * 16. 5. Gerlach ** 14. 5. Gewandt 13. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) ** 16. 5. Hamacher 30. 6. Dr. Hammans 14. 5. Hellenbrock 31. 7. Frau Herklotz * 16. 5. Herold * 16. 5. Hilbert * 16. 5. Hölzle 14. 5. Hösl * 16. 5. Illerhaus ** 31. 5. Dr. Ils 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann * 16. 5. Dr. Kempfler * 1.6. 5. Frau Klee * 16. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 5. Klinker ** 16. 5. Dr. Koch 13. 5. Dr. Kopf * 16. 5. Dr. Kübler * 16. 5. Kunze 15. 7. *Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lautenschlager ** 13. 5. Lemmer 14. 5. Lemmrich * 16. 5. Lenz (Brühl) ** 13. 5. Lenze (Attendorn) * 16. 5. Dr. Löhr ** 14. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Matthöfer 16. 5. Mauk ** 14. 5. Frau Dr. Maxsein * 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 5. Dr. von Merkatz * 16. 5. Metzger ** 17. 5. Michels 13. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) ** 15. 5. Dr. Müller (München) * 16. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Frau Pitz-Savelsb.erg * 16. 5. Pöhler * 16. 5. Richter * 16. 5. Dr. Rinderspacher * 16. 5. Dr. Rutschke * 16. 5. Sander * 16. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 5. Frau Schimschok 16. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 16. 5. Schmidt (Würgendorf) * 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 5. Seibert 14. 5. Dr. Serres * 16. 5. Dr. Seume 14. 5. Steinhoff 15.7. Strohmayr 16. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 5. Vogt * 16. 5. Wagner 16. 5. Dr. Wahl * 16. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. - Wienand * 16. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Zink 13. 5. Anlage 2 Umdruck 656 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Bals, Reichmann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) - Drucksachen V/2291, V/4110 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, über das Ergebnis der Koordinierung der Maßnahmen der Arbeits- 12950 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 und Berufsförderung Behinderter nach § 57 g AFG zu berichten. Bonn, den 13. Mai 1969 Burger Baier Balkenhol Fritz (Welzheim) Geisenhofer Dr. Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Josten Krampe Kühn (Hildesheim) Kuntscher Dr. Lindenberg Meister Müller (Berlin) Müller (Remscheid) Petersen Frau Pitz-Savelsberg Russe (Bochum) Frau Schroeder (Detmold) Teriete Springorum Varelmann Weimer Winkelheide Dr. Wuermeling Bals Langebeck Reichmann Schmidt (Kempten) Anlage 3 Umdruck 657 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 1974 einen Bericht über die Auswirkung der Aufhebung des Grundsatzes, daß Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung von Frauen nur durch Frauen auszuüben ist, zu geben. Der Bericht soll zum Ausdruck bringen, 1. welche Erfahrungen bei der individuellen Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung von Frauen und bei der Wiedereingliederung älterer Frauen in den letzten vier Jahren gemacht wurden und 2. wie sich die neuen Regelungen auf den Tätigkeitsbereich und die Aufstiegschancen weiblicher Bediensteter der Bundesanstalt für Arbeit ausgewirkt haben. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 658 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 659 Änderungsantrag der Abgeordneten Weimer, Porten, Müller (Remscheid), Folger, Behrendt, Wurbs, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Weimer und Genossen Anlage 6 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 c Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die vor der Einleitung der Maßnahme infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nur ein geringes oder kein Arbeitsentgelt erzielen konnten, bemißt sich das Unterhaltsgeld (§ 43) wie in einem Falle des § 101 Abs. 7." 2. § 57 g Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Träger von Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter erteilen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte 1. dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, soweit sie Bundesbehörden sind oder der Aufsicht des Bundes unterstehen, 2. der zuständigen obersten Landesbebehörde, soweit sie Landesbehörden sind oder der Aufsicht eines Landes Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12951 unterstehen oder in privatrechtlicher Form betrieben werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und die zuständigen obersten Landesbehörden holen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte ein und machen sie einander zugänglich." Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 werden die Worte „am Bau" gestrichen. Bonn, den 13. Mai 1969 Wurbs Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung. Vor eineinhalb Jahren habe ich namens der Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes in diesem Hohen Hause eingebracht. Damals gab es noch viele Stimmen, die meinten, eine derartige Neukonzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sei unnötig, man komme mit einer Novelle zum bisherigen Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus. Viele Bedenken wurden laut, in den Arbeitgeberverbänden, in den Gewerkschaften, bei der Selbstverwaltung der Bundesanstalt und auch unter den Politikern. Immer wieder hörte ich: Muß das sein, hat sich nicht die Arbeitslosenversicherung mit ihren Rücklagen bewährt? Ich habe nie die zurückliegende Tätigkeit der Bundesanstalt und die mit ihr eng verbundene Arbeitsmarktpolitik kritisiert. Im Gegenteil. Ich habe aber immer gesagt: Diese Politik kann nicht stehen bleiben in einer wirtschaftlichen und sozialen Umwelt, die sich rasch verändert. Der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zwingt uns, die Ziele und Methoden neu zu überdenken und daraus gesetzgeberische Folgerungen zu ziehen. Und das geht nicht mehr mit Flickarbeit an Gesetzen, hier muß ein neuer Rahmen gespannt werden für eine breit angelegte, vorausschauende und aktive Beschäftigungs- und Berufsförderungspolitik. Für mich ist es eine große Freude, heute feststellen zu können, daß der Deutsche Bundestag sich in den langen und gründlichen Beratungen dieses Gesetzentwurfs dieser Meinung angeschlossen hat. Dieses Gesetz ist ja nicht nur in allen technischen Einzelheiten durchberaten worden, sondern gleichzeitig vollzog sich eine gesellschaftspolitische Meinungs- und Willensbildung, und zwar in allen drei Fraktionen dieses Hauses. Sie lautet ganz eindeutig: Wir wollen ein Gesetz schaffen, das sich neue Aufgaben für die Zukunft stellt und den Weg für neue Möglichkeiten und Initiativen der Gesellschaftspolitik bahnt. Deshalb möchte ich heute in der dritten und abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes dem Deutschen Bundestag und ganz besonders den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, an der Spitze dem Kollegen Adolf Müller, herzlichen Dank für die umfangreiche und intensive gesetzgeberische Arbeit sagen. Der Ausschuß für Arbeit hat gleichzeitig den Entwurf der Bundesregierung und den Initiativentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durchberaten. Diese Kombination der Beratung hat sich glücklich ausgewirkt: Das Ergebnis der Ausschußberatungen bringt eine ganze Reihe fortschrittlicher Verbesserungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Der Lernprozeß, in dem wir alle stehen, geht eben weiter. Ausdrücklich möchte ich hier feststellen, daß ich für jede konsequente Fortentwicklung der Konzeption des Gesetzes nur dankbar und daß ich befriedigt darüber bin. Wenn nach dem Willen des Bundestages das Arbeitsförderungsgesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, ,so haben wir unser gemeinsames Ziel erreicht: Die neue Bundesanstalt für Arbeit wird zu einem schlagkräftigen, flexiblen und vielseitigen Instrument moderner Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, und zwar im Dienste aller Berufstätigen, sowohl der jetzigen wie der nachwachsenden Generation. Die neuen Namen des Gesetzes und der Anstalt: „Arbeitsförderungsgesetz" und „Bundesanstalt für Arbeit" sind nicht nur ein Etikett. Sie machen die Wandlung deutlich, in der die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik heute steht: — von der bloßen Absicherung bei Arbeitslosigkeit hin zu rechtzeitigen vorbeugenden Maßnahmen gegen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt; — von mechanischen Ausgleichs- und Vermittlungsbemühungen am Arbeitsmarkt hin zu einer vorausschauenden Politik der richtigen Berufs- und Arbeitsplatzwahl; — von der Einmalberatung bei Eintritt in das Berufsleben hin zu einer verzahnten und gestuften Berufs-, Arbeits- und Bildungsberatung das ganze Arbeitsleben hindurch; — vom bloßen Versicherungsdenken und dem Anhäufen sowie der kommerziellen Anlage von 12952 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Milliardenbeträgen hin zu einem produktiven Einsatz der Mittel zur Schaffung und Umstrukturierung von Arbeitsplätzen; — und auch: von der Beschränkung der Dienstleistungen auf die versicherten Arbeitnehmer hin zu einem vielseitigen Angebot für alle Erwerbstätigen, gleich ob unselbständig oder selbständig. Ich bin gefragt worden: Ist eine solche offene und auf die ganze Gesellschaft bezogene, wirtschaftsgerechte und produktiv ausgerichtete Politik noch eine Politik der sozialen Sicherheit? Darauf möchte ich eine ganz klare und grundsätzliche Antwort geben: Soziale Sicherheit, die wir alle wünschen, ist heute nicht mehr mit starrem Festhalten am einmal erreichten Status im Erwerbsleben zu erreichen. Soziale Sicherheit gilt es in einer sehr bewegten und dynamischen Umwelt anzustreben. Und vor allem: Soziale Sicherheit bedeutet mehr, als nur den materiellen Lebenstandard zu halten. Deshalb kann sie nicht einfach durch Gesetz dekretiert werden. Soziale Sicherheit in unserer modernen Leistungsgesellschaft ist zuerst jedem einzelnen selbst anvertraut, sie hängt eng zusammen mit der eigenen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, mit der beruflichen und geistigen Mobilität des erwerbstätigen Menschen. Die berufliche, soziale und geistige Mobilität der Erwerbstätigen zu erleichtern und zu fördern, ist das neue Ziel unserer Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik. Dies ist eine Herausforderung jedes einzelnen. Das ist kein Selbstzweck, und es geht erst recht nicht darum, wie einige behaupten, „Mobilität hochzujubeln". Eine mobile und offene Arbeits- und Berufshaltung gibt vielmehr die beste Gewähr, sich im Strukturwandel und in der beruflichen Krise zurechtzufinden und weiterzukommen. Und geistige Mobilität ist heute wie nie zuvor die Voraussetzung dafür, daß alle beruflichen und sozialen Chancen, die unsere Wirtschaft bietet, auch wahrgenommen werden können. Nur so werden die Anforderungen einer wachsenden und sich wandelnden Wirtschaft mit den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des arbeitenden Menschen in Einklang gebracht. Der § 1 dieses Gesetzes, wie er vom Ausschuß formuliert wurde, definiert, was wir heute unter Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu verstehen haben: Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird. Diese Aufgabe ist gewiß komplexer Natur, sie gibt die Richtung an, in der alle Einzelmaßnahmen des Gesetzes liegen müssen. Ohne auf die große Zahl der Einzelbestimmungen einzugehen, lassen Sie mich hier kurz die dreifache Ausrichtung der Gesetzeskonzeption herausarbeiten: Die moderne Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ergänzt erstens notwendig und sinnvoll eine aktive und antizyklische Konjunkturpolitik; sie trägt zweitens maßgeblich zur Lösung strukturpolitischer Aufgaben bei, und ist drittens in ihrem Kern auf Förderung des beruflichen Bildungswegs angelegt. Lassen Sie mich zu diesen drei Aspekten, die sich in dem vorliegenden Gesetz vereinigen, wenige kurze Anmerkungen machen: 1. Das erste und vornehmste Ziel der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik muß eine stabile Vollbeschäftigung auf hohem Produktivitätsstand sein. Sie ist lebensnotwendig für eine expansive Industriewirtschaft, sie ist aber ebenso notwendig für die Entfaltung unserer Gesellschaft, sei es im Leistungswettbewerb wie auch in der Solidarität. Heute, im Aufschwung der Hochkonjunktur, vergessen wir sehr leicht, daß unsere Volkswirtschaft wie alle anderen großen Industrieländer in einem Rhythmus von Unter- und Überbeschäftigung steht. In dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber ein umfassendes Instrumentarium aktiver Konjunkturbeeinflussung geschaffen. Was dieses Instrumentarium leistet, in der Rezession wie im Konjunkturboom, müssen wir noch erproben. Zweifellos ist dabei ganz entscheidend das Verhalten der öffentlichen Haushalte. Und einer dieser Haushalte, die Einfluß nehmen auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage, ist der 3-Milliarden-Haushalt der Bundesanstalt mitsamt einem Anlagevermögen von rd. 6 Mrd. DM. Die Arbeitsmarktpolitik ist in mehrfacher Weise mit der Konjunkturpolitik verknüpft: — einmal durch das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld; besonders das neu geregelte Kurzarbeitergeld wird kurzfristige und unnötige Entlassungen verhindern und damit Spannungen auf dem Arbeitsmarkt mindern; — zum anderen durch die Gestaltung der Beiträge für die Bundesanstalt — und vor allem durch eine konjunkturgerechte Anlage der Mittel der Bundesanstalt, sei es daß sie in der Rezession nachfragebelebend, sei es daß sie in der Hochkonjunktur zu einem Teil bei der Bundesbank stillgelegt werden. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesanstalt kein unmittelbares Instrument der Konjunkturpolitik sein kann. Das wäre eine einseitige Überforderung. Sie kann und wird sich aber in ihren Maßnahmen konjunkturgerecht verhalten. Diese Flexibilität sehen die gesetzlichen Regelungen vor. 2. Noch wichtiger erscheint mir aber die strukturpolitische Aufgabenstellung des Gesetzes. Sie ist voller Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesanstalt ist die Gewährung von Leistungen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen aufgetragen. Das hat Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld. Die gesetzliche Regelung ermöglicht ein Maximum an Investitionskrediten, ohne daß die Liquidität der Anstalt gefährdet wird. Jede Mark, die rechtzeitig für Industriesiedlungen und Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Regionen eingesetzt wird, ist sinnvoller aufgewendet, als wenn sie erst verspätet als Arbeitslosengeld Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12953 gezahlt wird. Ich möchte das wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetz gesagt habe: 10 000 Arbeitslose kosten die Bundesanstalt etwa 60 Millionen DM im Jahr. Wenn es uns gelingt, diese 10 000 Arbeitnehmer durch rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen und Investitionshilfen in Beschäftigung zu halten, dann verdienen sie 100 Millionen DM und zahlen davon ihre Beiträge an die Nürnberger Anstalt und die Sozialversicherung sowie Steuern in Höhe von mehr als 30 Millionen DM. Ich glaube, wo unsere Aufgabe liegt, wird damit deutlich. Der wirtschaftliche und technologische Strukturwandel darf nicht allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Von ihnen wird eine hohe Mobilität erwartet; gleichzeitig muß man ihnen aber auch die Chance geben, modernsierte neue Arbeitsplätze im reibungslosen Übergang zu finden. Nur noch wenige glauben verzweifelt, man könne die strukturellen Veränderungen im Wirtschaftprozeß aufhalten. Ganz gleich wie wir ihn bewerten, wir müssen den Strukturwandel bejahen. Mehr und mehr zeigt sich, daß ein erheblicher Teil des gesamtwirtschaftlichen Wachstums hierauf zurückzuführen ist. Eine strukturpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik ist daher gleichzeitig eine Politik, die das Wachstum fördert und Spannungen im wirtschaftlichen Fortschritt vermindern hilft. 3. Und lassen Sie mich zum wichtigsten Gesichtspunkt einer modernen Beschäftigungspolitik kommen: der Förderung der beruflichen Bildung. Ohne ausreichende berufliche Bildung gibt es kein Anpassungs- und Umstellungsvermögen der Arbeitnehmer. Berufliche Bildung ist die Voraussetzung jeglicher Mobilität. Deshalb sieht das Arbeitsförderungsgesetz ein beinahe komplettes System von individuellen und institutionellen Förderungsmaßnahmen der Berufsbildung vor bis hin zu den Maßnahmen zur Wiedereingliederung Leistungsgeschwächter der beruflichen Rehabilitation. Damit hat der vorwärtsstrebende Arbeitnehmer nicht nur eine abstrakte Bildungschance, er kann sie auch realisieren, sei es in der Fortbildung, im Aufstieg oder in der Umstellung. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf den Zusammenhang hinweisen, in dem das Arbeitsförderungsgesetz mit zwei anderen großen bildungspolitischen Gesetzen steht, die im Deutschen Bundestag vorbereitet werden: dem Berufsbildungsgesetz und dem Ausbildungsförderungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz wird die gesetzlichen Grundlagen für die dringend notwendige einheitliche Entwicklung der Ziele, Inhalte und Methoden der beruflichen Bildung schaffen. Hierauf haben die Maßnahmen des Arbeitsfördereungsgesetzes aufzubauen und ebenso die Hilfen des Ausbildungsförderungsgesetzes. Das Arbeitsförderungsgesetz verankert die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das Berufsbildungsgesetz legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erforschung der entsprechenden Bildungsnotwendigkeiten. So ergänzen sich beide Gesetze in ihren Aufgaben. Wenn dieses Hohe Haus neben dem Arbeitsförderungsgesetz noch das Berufsbildungsgesetz und das Ausbildungsförderungsgesetz verabschieden wird, so wird damit ein in der Geschichte der sozialen Bildungspolitik einmaliger Schritt nach vorn getan. Ich selbst habe manches Mal darauf hingewiesen und kritisiert, daß unsere bisherige Bildungspolitik einseitig und an den Hochschulproblemen orientiert geführt wird. Wenn der Deutsche Bundestag alle drei bildungspolitischen Gesetze verabschiedet, werden wir einen großen Rückstand aufholen. Wir werden den Durchbruch schaffen zu einer umfassenderen und sozialen Bildungsdiskussion. Die Bildungsbedürfnisse der Lehrlinge und der Arbeitnehmer im praktischen Berufsleben erhalten den gleichen Rang, die gleiche Dringlichkeit wie die der Abiturienten und Hochschulabsolventen. Diese Demokratisierung unserer Bildungsdebatte entspricht nicht nur den gesellschaftlichen Realitäten, sondern auch den Forderungen unseres sozialen Rechtsstaates. Abschließend möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Manch einer wird fragen: Kann ein solches Gesetzgebungswerk so kurzfristig in Kraft treten? Dazu möchte ich sagen: Während die gesetzgeberischen Vorarbeiten im Gange waren, hat sich in den letzten Jahren draußen in den Arbeitsämtern bereits ein großer Wandel angebahnt. Die Bundesanstalt mit ihrem weitverzweigten Netz von Dienststellen orientiert sich schon an dem kommenden Gesetz. Das Gesetz schafft manche „alten Zöpfe" ab. Das „Stempeln" auf dem Arbeitsamt gehört der Vergangenheit an; alle finanziellen Leistungen sollen nach Möglichkeit unbar gezahlt werden. Überhaupt sind viele Vorschriften auf die Modernisierung der Verwaltung durch elektronische Datenverarbeitung ausgerichtet. Die Arbeitsverwaltung ist, das möchte ich dankbar feststellen ,auf dem Sprung zum modernen Dienstleistungsbetrieb. Bei jedem Besuch eines Arbeitsamtes spüre ich das; sei es bei der Berufsberatung, in der Ausbildung der Vermittler und Berater oder in der Anlagepolitik. In Essen entsteht ein neuartiges Berufsförderungszentrum unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesanstalt. Eine Wanderausstellung „Dynamisch im Beruf" macht auf die Mobilitätsprobleme aufmerksam. Ich verweise auch auf das große Strukturprogramm Ruhr/Saar/Zonenrandgebiete, an dem die Bundesanstalt namhaft beteiligt ist. Die Arbeitsverwaltung mit über 30 000 Bediensteten unter ihrem Präsidenten Josef Stingl blickt nach vorne, auf neue Aufgaben. Und nicht zuletzt hat die gründliche und unbeirrbare Beratung des Gesetzentwurfes hierzu beigetragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird dieser Weg folgerichtig fortgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeit steht in einer vielfältigen Kooperation zur Bundesregierung. Sie wird von mir mit allen Kräften gefördert. Nur so können wir die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik voll integrieren in die moderne Gesellschaftspolitik, die ja eine Einheit von Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist. Diese Politik will die Leistung und Verantwortung aller 12954 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 stärken, aber gleichzeitig auch für die notwendige Solidarität unserer Gesellschaft Sorge tragen. Das neue Arbeitsförderungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf diesem Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache V/4183 Fragen 50 und 51): Treffen Pressemeldungen zu, daß das Bundesbahnzentralamt Minden (Westf) verlegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Standortfrage des Bundesbahnzentralamtes auch den Gewinn oder Verlust der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für den betreffenden Raum mit in Betracht zu ziehen? Diese Pressemeldungen treffen zu, soweit sie sich inhaltlich auf den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und die Zustimmung des Verwaltungsrates beziehen, die beiden Zentralämter, die zur Zeit ihren Sitz in Minden und in München haben, zusammenzulegen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr werden vor ihrer Entscheidung auch die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte zu würdigen haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bardens (Drucksache V/4183 Fragen 54 und 55) : Trifft es zu, daß die beiden linksrheinischen Eisenbahnstrecken südlich von Mannheim bis an die Grenze ihrer Kapazität ausgelastet sind? Falls Frage 54 bejaht wird, ist die Bundesregierung bereit, mit den Behörden der Republik Frankreich über einen Ausbau der parallelverlaufenden linksrheinischen Strecke — Ludwigshafen—Straßburg—Basel — in Verhandlungen zu treten? Die Kapazität der rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken südlich Mannheim — in der Frage ist irrtümlich von linksrheinischen Strecken die Rede — ist z. Z. etwas über 90 % ausgelastet. Die aufgetretenen Schwierigkeiten liegen jedoch nicht in einer mangelnden Leistungsfähigkeit der Strecke, sondern in der schleppenden Abnahme der Güterzüge durch die Schweiz — ausgelöst durch Streiks beim italienischen Zollpersonal — wodurch eine größere Zahl von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen der Rheinstrecken vorübergehend abgestellt und umgebildet werden muß. Die Deutsche Bundesbahn ist in der Lage, die Leistungsfähigkeit der rechten Rheinstrecken noch durch betriebliche und signaltechnische Maßnahmen zu steigern. Außerdem beabsichtigt sie den Bau von Gleisen im Bahnhof Basel — Güterabfertigung — den Schwierigkeiten zu begegnen. Im übrigen ist die Möglichkeit großräumiger Umleitungen, z. B. über die Schwarzwaldbahn oder die Relation München—Brenner, noch gegeben, so daß keine Verhandlungen mit Behörden der Republik Frankreich aufgenommen zu werden brauchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4183 Frage 59) : Kann die Bundesregierung mitteilen, bei welchen Ländern nun durch bilaterale Abkommen die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen in Fortfall gekommen ist und bei welchen Ländern solche Regelungen noch ausstehen? Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen der Versicherungsverbände ist die Grüne Karte im Verkehr mit folgenden Staaten weggefallen: Österreich, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Tschechoslowakei. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften arbeitet z. Z. an einer Regelung, die die Abschaffung der Grünen Karte innerhalb der 6 EWG-Staaten ermöglichen soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wolf.


Rede von Willi Wolf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muß uns nachdenklich stimmen, wenn wir feststellen müssen, daß es eine große Gruppe von Arbeitnehmern, Männern und Frauen, gibt, die vor Erreichen ihres Rentenalters schon zum sogenannten alten Eisen gehören. Nach den uns vorliegenden Erhebungen der Bundesanstalt gab es Ende September 1968 103 000 arbeitslose Männer und Frauen im Alter zwischen 45 und 65 Jahren. Das sind 61,8% der Arbeitslosen. Unsere Sorge hinsichtlich der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gilt jedoch in erster Linie den Männern und Frauen zwischen 45 und 60 Jahren und manchmal sogar, in gewissen Fällen, nur denen zwischen 45 und 55 Jahren. Ich will hier die Arbeitnehmer nicht ansprechen, die für das vorgezogene Altersruhegeld oder für die Knappschaftsleistungen anspruchsberechtigt sind. Dieses Problem möchte ich im Moment nicht behandeln.
Zur Verdeutlichung der Anzahl der Personen, die infolge ihres Alters Schwierigkeiten bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes haben, wäre es sicherlich besser gewesen, wenn die Statistiken die Altersgrenze vom 60. Lebensjahr an ausgewiesen hätten. Das soll zunächst eine Anmerkung für zukünftige Erhebungen sein.
Im Herbst 1968 gab es 14 000 arbeitsuchende Männer im Alter vom 45. bis zum 55. Lebensjahr und 68 000 arbeitsuchende im Alter vom 55. bis zum 65. Lebensjahr. Bei den Frauen waren es im Alter vom 45. bis zum 55. Lebensjahr 10 000 arbeitsuchende, und 12 000 arbeitsuchende Frauen standen im Alter vom 55. bis zum 65. Lebensjahr. Betrachtet man die Zahl der männlichen Arbeitslosen über 45 Jahren nach ihren Berufsgruppen, so ergibt sich nach einer Erhebung im Frühjahr 1968, daß die im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer mit der Berufsgruppe der Wächter die Spitze der Tabelle anführen; daß aber dicht darauf die Berufsgruppen der Büroangestellten und Buchhalter folgen.
Meine Damen und Herren, hinter diesen Zahlen stehen Einzelschicksale, Verminderung des Einkommens und damit verbunden die Schmälerung der zu erwartenden Rente. Aber was mir eigentlich noch viel schlimmer erscheint, ist die aufkommende Resignation der Betroffenen, nicht mehr als vollwertige Arbeitskräfte angesehen zu werden. In unserer Zeit der wirtschaftlichen Hochkonjunktur häufen sich die Meldungen über gewisse Schwierigkeiten bei der Einstellung älterer Arbeitnehmer. Obwohl uns die Kochkonjunktur in zunehmendem Maße offene Stellen beschert, die von den arbeitsuchenden älteren Arbeitnehmern zum Teil ausgefüllt werden könnten, ist die Öffentlichkeit eben über den Widerspruch solchen Verhaltens beunruhigt. Untersuchungen der Illustrierten und des



Wolf
Fernsehens haben sich dieses Problemkreises angenommen. Es ist Zeit, daß auch hier die Politiker einmal prüfen, wie umfangreich dieses Problem ist und was wir tun müssen und können, um den älteren Arbeitnehmern Vertrauen auf ihre existenzielle und soziale Sicherheit zu erhalten.
Es gab bereits im Jahre 1958/59 Untersuchungen einer Kommission der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die allerdings wegen der anhaltend guten Konjunktur die Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer nicht als besonderes Problem haben erscheinen lassen. Damals hat die Bundesregierung den Empfehlungen dieser Kommission keine Aufmerksamkeit geschenkt, teils weil sie nicht viel von Planungen hielt, teils aber auch aus Gründen einer guten Beschäftigungslage. Wir sind froh, daß wir über diese Zeit, in der man nicht viel von Planung hielt, hinaus sind. Es wird uns auch zukünftig die gute Beschäftigungslage nicht davon abhalten können, uns diesem Problem mit vollem Ernst zuzuwenden.
Wir müssen zunächst feststellen, daß auch nach Wiederbelebung der Konjunktur durch die Maßnahmen der Regierung der Großen Koalition die älteren Arbeitnehmer in der Zahl der vorhandenen Arbeitslosen überproportional vertreten sind. Von der Gesamtzahl der Arbeitslosen waren Ende September 1968, wie schon gesagt, 61,8 % über 45 Jahre. Bei den Männern betrug der Anteil der Arbeitslosen im Alter von 45 Jahren und darüber an der Gesamtzahl der Arbeitslosen sogar 73,6 %, während der entsprechende Anteil bei den Frauen 38,2 % ausmachte. Noch mehr aufgeschlüsselt, liegt das Schwergewicht der Arbeitslosigkeit älterer Männer in den Altersgruppen der 55- bis 65jährigen.
Meine Damen und Herren, ich bin mir darüber klar, daß sich auch aus diesen Zahlen zunächst nicht mehr als der erste Anschein dafür ergibt, daß das Alter für die Arbeitslosigkeit entscheidend sein könnte. Tatsächlich ergibt sich aus vielen Briefen, die meine Fraktion zu diesem Problem bekommen hat, aber auch aus den Befragungen der älteren Arbeitslosen, daß man sie wegen ihres Alters ablehnte, ohne dies mit Krankheiten oder fehlenden Qualifikationen begründen zu können. Die Antwort des Herrn Bundesarbeitsministers auf die Große Anfrage seiner Fraktion besagt leider nichts darüber, wie groß der Anteil der kranken und der infolge mangelnder Qualifikation nicht zum Zuge gekommenen Arbeitnehmer in diesen Personengruppen ist. Bei den weiteren Erhebungen zu diesem Thema wäre zu prüfen, wie hoch der Anteil des Personenkreises der älteren Arbeitslosen unter den längerfristig Arbeitslosen ist.
Aus den Befragungen, die das Fernsehen in seiner Sendung am 26. Februar 1969 „Zum alten Eisen?" gezeigt hat, ergab sich, daß sich die Entlassenen weder besonders krank noch geistig den Jüngeren gegenüber unterlegen fühlten, daß ihnen aber trotzdem eine gleiche Leistungsfähigkeit abgesprochen wurde. Hier stellte sich die Frage: Wird höheres Lebensalter derzeit und in der Zukunft anders beurteilt als in der vergangenen Zeit? Meine weitere
Frage: Inwieweit gewinnt die Auffassung des englischen Soziologen Lee Praxis, der alle Männer mit 55 Jahren pensioniert wissen möchte?
Unter den älteren Arbeitslosen sind nicht nur die körperlich arbeitenden Berufe, sondern auch die geistig arbeitenden in beinahe gleicher Stärke vorzufinden. Hier stellt sich die Frage: Sollte die Abgeklärtheit und die Lebenserfahrung des älteren Menschen heutzutage nicht mehr gelten und nicht mehr genutzt werden? Ich kann mir das nicht vorstellen. Würde ich dieses Phänomen auf uns zur Anwendung bringen, was verbliebe noch von uns, von uns Abgeordneten, von unseren Bundesministern, von unseren Wissenschaftlern, von unseren Ärzten? Man könnte diesen Katalog weiter fortsetzen. Psychologen haben in einer Untersuchung festgestellt, daß die geistige Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer bei körperlich Gesunden generell erhalten bleibt und nicht automatisch abnimmt.
Meine Damen und Herren! Das uns hier beschäftigende Problem ist noch zum überwiegenden Teil eine Folge der uns im Jahre 1966 überkommenen Krise. Bei vielen Entlassungen und bei Stillegungen von Zechen wurden auch ältere Arbeitnehmer auf die Straße gesetzt, die inzwischen erkennen mußten, wie schwierig es ist, wieder eine neue Stellung zu finden. Im Zuge des technischen Fortschritts und der ständigen Veränderungen in der Wirtschaft werden wir uns auch in der Zukunft in verstärktem Maße ähnlichen Problemen gegenübersehen. Wir müssen diese Probleme rechtzeitig erkennen, und wir können das nur dann, wenn auch der Arbeitsmarkt nach der technischen Seite hin untersucht wird und wir einigermaßen über den Umfang von Rationalisierungen und anderen technischen Veränderungen unterrichtet sind und wir uns dadurch imstande sehen, rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.
Wir freuen uns, daß es der Großen Koalition gelungen ist, mit der Schaffung des Arbeitsförderungsgesetzes ein Gesetzeswerk vorzulegen, mit dem in erster Linie Arbeitslosigkeit verhindert und der Mangel an Arbeitskräften vermieden werden soll. Auch die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und die berufliche Wiedereingliederung hat in diesem Gesetz eine besondere Berücksichtigung gefunden. Es sollen nämlich durch finanzielle Anreize die Unternehmer zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer angehalten werden. Das ist eine Methode, meine Damen und Herren, die zwar in Schweden mit gewissem Erfolg durchgeführt wird, die jedoch nicht ganz unbedenklich sein wird. Weitaus wesentlicher dürfte das Berufsausbildungsgesetz, dessen Entwurf im Ausschuß für Arbeit die zweite Lesung passiert hat, für die Lösung des Problems der Beschäftigung älterer Menschen sein, wenngleich ich dabei zugeben muß, daß uns diese Gesetzgebung, da sie leider nicht vor 50 Jahren zustande kam, nur bei der Lösung künftiger Probleme erfolgreich zur Seite stehen kann. Die nach diesem Gesetzentwurf — und mein Kollege Liehr sprach schon davon — vorgesehene, breit angelegte Berufsausbildung wird dem Bedürfnis der Fortbildung und, soweit es notwendig ist, auch der Umschulung förderlich sein.



Wolf
Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß das nach diesem Gesetz vorgesehene Berufsbildungsinstitut durchaus auch damit beauftragt werden sollte, Untersuchung und Erforschung von Methoden der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und ihrer Fortbildung und Umschulung vorzunehmen. Diese Debatte soll also dazu beitragen, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu durchleuchten und Lösungsvorschläge für seine Beseitigung aufzuzeigen.
Gestatten Sie mir noch ein paar Fragen an die Bundesregierung: Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer aus, um Arbeitsplatzsicherheit und Mobilität zu verbessern? Hier stellt sich eine weitere Frage: Auf welchen Sektoren bestehen besondere Engpässe? Was muß ferner getan werden, um den Arbeitgeber zu veranlassen, durch frühzeitige Umschulung älteren Arbeitnehmern die notwendigen Kenntnisse für einen anderen Arbeitsplatz in dem Betrieb zu vermitteln? Was muß ferner getan werden, um den Arbeitgeber zu veranlassen, durch frühzeitige Umschulungen älteren Arbeitnehmern die notwendigen Kenntnisse für einen anderen Arbeitsplatz in dem Betrieb zu vermitteln?
Wieviel getan werden kann, um die Sorge der älteren Arbeitnehmer abzubauen, zeigt ein weiteres Feld. Ich darf daran erinnern, daß meine Fraktion Ende 1968 ein Neuregelungsgesetz zur Betriebsverfassung vorgelegt hat. Danach sollen die Aufgaben; des Betriebsrates vermehrt und die Rechte des Betriebsrates wesentlich verstärkt werden. Seine Mitbestimmungsrechte in sozialer und personeller Hinsicht sollen ihm eine Kontrolle darüber geben, daß körperlich gesunde ältere Menschen nicht allein wegen ihres Alters entlassen werden können.
Viele Arbeitsplätze werden heute von jüngeren Menschen ausgefüllt, die viel richtiger von älteren Arbeitnehmern eingenommen würden. Planungen, rechtzeitige Überlegungen und nötigenfalls nachdrückliche Ermahnungen gegenüber den Führungskräften im Betrieb von seiten der Betriebsräte dürften in diesem Zusammenhang vielfach Wunder wirken.
Wenn ich mich im Zusammenhang mit dem Problem der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer an unsere Betriebsräte wandte, dann tat ich es auch in der Erkenntnis, daß das uns beschäftigende Thema seinen Anstoß durch die Führungskräfte unserer Wirtschaft zu erhalten hat. Nach der Devise: „Es gibt keine schlechten Orchester, es gibt nur schlechte Dirigenten" muß von hier aus der wesentliche Beitrag zur Lösung dieses Problems kommen. Der Meister, der Abteilungsleiter, der Betriebsführer, oder wie sonst die Führungskräfte anzusprechen sind, müssen wissen, was jeder einzelne zu leisten vermag, wie alt jeder ist und wann es zweckmäßig ist, ihm den Übergang zu einer ihm angemessenen Beschäftigung zu ebnen. Die älteren Arbeitnehmer haben ihre Erfahrungen an die jüngeren weiterzugeben. Ihre Umsetzung im Betrieb dürfte vielfach produktiver sein und entspricht auch dem moralischen Anspruch der älteren Arbeitnehmer, die nicht den Preis für den technischen Fortschritt allein zahlen sollen. Das Problem ist sehr vielschichtig. Darum will ich auch die psychologischen Fragen ansprechen, die sich für ältere Arbeitnehmer im Betrieb ergeben. Wir müssen uns davon frei machen, daß die Bewertung unserer sozialen Stellung und unserer gesellschaftspolitischen Position allein von der Berufsbezeichnung, vom Titel und von der Zahl der Untergebenen her bestimmt wird. Auch die existentielle Sicherung, aber in erster Linie die persönliche Zufriedenstellung soll die Persönlichkeit bestimmen und kennzeichnen. Hier müssen, so meine ich, überkommene gesellschaftliche Auffassungen abgebaut werden. Das wird dazu beitragen, daß man sich in dieser Gesellschaft besser behaupten und zurechtfinden lernt.
Weiter sind die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu verschärfen. Wir beabsichtigen, noch in dieser Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Bereinigung arbeitsrechtlicher Vorschriften auch das Kündigungsgesetz zu novellieren. Bei dieser Beratung werden wir prüfen müssen, ob sich das Kündigungsschutzgesetz für Angestellte bewährt hat und ob wir nicht auch für Arbeiter eine entsprechende Regelung vorschlagen müssen. Im Hinblick auf die Höhe der Abfindungen bei Kündigung wurde bereits eine erhebliche Verbesserung vorgesehen.
Ich bin mit Frau Schroeder der Auffassung, daß nicht nur gesetzgeberische Maßnahmen Einfluß auf die Sicherung der Arbeitsplätze älterer Arbeitnehmer haben. Im Gegenteil, mehr als der gesetzgeberische Zwang wirkt die freiwillige Vereinbarung, die zwischen den Tarifvertragsparteien zum Zuge kommen sollte. Hierbei wäre auch zu untersuchen, wie sich nach den Erfahrungen der Bundesregierung die zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Rationalisierungsschutzabkommen, in denen auch Schutzvorschriften für ältere Arbeitnehmer vereinbart wurden, ausgewirkt haben.
Dem Problem der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wird man nicht gerecht, wenn man die Augen davor verschließt, daß es tatsächlich viele Arbeitnehmer in der Bundesrepublik gibt, die nur mit großer Mühe ihre Beschäftigung bis zur Erreichung der Altersgrenze für das Altersruhegeld bewältigen. Allein die Leistungen, die der deutsche Arbeitnehmer nach dem letzten Weltkrieg vollbracht hat und die ihn mehr als in normalen Zeiten in Anspruch genommen, aber auch verschlissen haben, sind ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Minderung der Leistungsfähigkeit. Schließlich — so darf man folgern — haben Krieg, Kriegsgefangenschaft und Hunger sowie persönliches Leid einen weiteren Beitrag dazu geleistet, daß vorzeitige Minderungen von Leistungsfähigkeit bei Arbeitnehmern auftraten. Man darf aber bei aller Kritik auch nicht das Tempo unserer Wirtschaft, unserer Lebensweise in der Nachkriegszeit, ja überhaupt das Tempo unserer modernen Zeit vergessen, das eben schneller als in Zeiten unserer Großväter die menschlichen Fähigkeiten abbaut und verschleißt.
Wenn die Wirtschaftsunternehmen dieser Tatsache auch Rechnung tragen, so stellt sich doch die Frage: inwieweit haben sie gleichzeitig auch die betrieb-



Wolf
liche Altersversorgung auf die Mobilität älter werdender Arbeitnehmer abgestellt bzw. wann werden sie dazu übergehen, die betriebliche Altersversorgung mit den Notwendigkeiten der Mobilität ihrer Arbeitnehmer in Übereinstimmung zu bringen? Hier hat die Bundesregierung, so meine ich, ein 'besonderes Augenmerk walten zu lassen. Notfalls müssen Änderungen der 'betrieblichen Altersversorgung eingeleitet werden.
Schließlich muß aber auch der Gesetzgeber selbst der gegenwärtigen Situation Rechnung tragen und nach Möglichkeiten suchen, um den Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld zu erleichtern, noch besser aber die Altersgrenzen zum Bezug von Altersruhegeld variabel zu gestalten. Ich darf daran erinnern, daß die Sozialdemokraten in ihrem Programm der Volksversicherung ihre Vorstellungen dazu haben erkennen lassen. Jetzt wäre die Bundesregierung an der Reihe, zu überprüfen, wie langfristig die Altersgrenzen zum Bezug von Altersruhegeld sowohl auf Grund der finanziellen Entwicklung der Rentenversicherung als auch auf Grund der Bedürfnisse der Arbeitnehmer verändert werden müssen. — Ich spreche bewußt von „langfristig".
Schließlich muß das Problem aber auch von der Seite der Infrastruktur unserer Wirtschaft betrachtet werden. Sicherlich besteht hier ein Zusammenhang zwischen dem Mangel an Arbeitsplätzen in bestimmten Gebieten und einer nicht ausreichenden Infrastruktur. Die Ansiedlung neuer Industrien und Gewerbeunternehmen wird sich nicht nur generell auf die Arbeitslosigkeit, sondern auch auf die Zahl der älteren Arbeitnehmer auswirken.
Hierher gehört, meine ich, auch die Frage an die Bundesregierung, ob sie bereit ist, mit ihren strukturpolitischen Programmen stärker als bisher die besondere Arbeitsmarktlage in wirtschaftlich schwachen Gebieten zu berücksichtigen und eine Abstimmung aller bisher vorhandenen Pläne der Raumordnung, der Wirtschaftsförderungsbehörden mit anderen Programmen, z. B. Verkehrs-, Agrar-, Schulbau- und Wohnungsbauprogrammen, herzustellen.
Eine weitere Frage: Sieht die Bundesregierung überhaupt Möglichkeiten, in strukturschwachen Gebieten das Dienstleistungsgewerbe im weitesten Sinne, z. B. Fremdenverkehr, Sanatorien, Heime, verstärkt zu fördern, und was ist auf diesem Gebiet bisher von der Bundesregierung unternommen worden?
Aus Untersuchungen wissen wir, daß mit zunehmendem Alter die Bereitschaft fehlt, den gegenwärtigen Wohnort im Interesse einer Arbeitsaufnahme zu wechseln. Diesen mit steigendem Alter stärker werdenden Verwurzelungen würde nur mit der Verbesserung der Infrastruktur zu begegnen sein.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluß kommen. Die Sozialdemokraten stellen mit Genugtuung fest,' daß mit dem Arbeitsförderungsgesetz ein Instrument geschaffen wurde, um auch den älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur stetigen beruflichen Anpassung zu geben. Denn es ist auf die Dauer volkswirtschaftlich nicht zu vertreten, daß durch Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer deren wertvolle Berufserfahrungen ungenutzt bleiben und daß durch ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß ihre soziale Sicherheit gefährdet wird. Aber die Arbeitsplatzsicherung und die berufliche Wiedereingliederung dieses Personenkreises kann nicht nur — das sollten wir uns alle klarmachen — durch gesetzgeberische Maßnahmen erreicht werden, sondern hier sind alle aufgerufen, ihren guten Beitrag zu leisten: Gesetzgeber, Arbeitgeber, aber auch die Betroffenen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Geldner.