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    Deutscher Bundestag 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12887 A Aufnahme des Abg. Rehs in die Fraktion der CDU/CSU 12887 B Amtliche Mitteilungen . . . . 12887 C, 12888 A Fragestunde (Drucksache V/4183) Frage des Abg. Dichgans: Zahl der Arbeitnehmer der bundeseigenen Betriebe 12888 A Fragen des Abg. Ott: Stillegung von Textilfabriken — Entwicklung der Textilimporte Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12888 B, C, D, 12889 A, B, C, D, 12890 A Ott (CDU/CSU) . . 12888 C, D, 12889 C, D Kohlberger (SPD) . . 12889 A, B, 12890 A Fragen des Abg. Dorn: Wahrung der Belange der deutschen Ingenieurschulstudenten in Brüssel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12890 A, B, C, D, 12891 A, B, C, D Dorn (FDP) 12890 B, D Ott (CDU/CSU) 12891 A Kiep (CDU/CSU) 12891 A, B Jung (FDP) . . . . . . . . 12891 B, C Moersch (FDP) 12891 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Lücken des Bundeswaffengesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer . Staatssekretär . . 12891 D, 12892 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 12892 B, C Frage des Abg. Weigl: Dokumente über die Ermordung deutscher Zivilpersonen in den letzten Kriegsjahren und der ersten Nachkriegszeit Windelen, Bundesminister . . . 12892 D Weigl (CDU/CSU) 12892 D Fragen des Abg. Sänger: Anordnung eines Kommandeurs des Bundesgrenzschutzes betr. Anreden Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12893 A, B, C, D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 12893 C Jung (FDP) . . . . . . . . . . 12893 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung von Naturwissenschaftlern und Diplom-Ingenieuren im Staatsdienst mit anderen Bediensteten . . . 12893 D Fragen der Abg. Frau Griesinger: Regelungen über den Kräfteausgleich zwischen Bundesverteidigungs- und -innenministerium nach dem Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12894 A, B, C, D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 12894 C, D von Hassel, Präsident 12894 D Kiep (CDU/CSU) 12894 D Schwabe (SPD) 12895 A, B Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Tätigkeit als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT 12895 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Öffnung des Straßenübergangs zur CSSR bei Bayerisch Eisenstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .12895 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12895 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) Regelung des Allgemeinen Dienstalters für nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 12896 A Fragen des Abg. Baier: Änderung des Ortsklassenverzeichnisses — Höherstufung der Stadt Wiesloch 12896 B Frage des Abg. Dr. Imle: Höhergruppierung von Vergütungsgruppe III nach Gruppe II b BAT Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12896 C, 12897 A, B Dr. Imle (FDP) 12897 A, B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ungesicherte Position deutscher Zeitschriftenredakteure Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12897 B, C, D, 12898 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 12897 C, D Moersch (FDP) . . . . 12897 D, 12898 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Kürzung des Bundeshaushalts um 1,8 Milliarden DM Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12898 B, C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 12898 C, D Frage des Abg. Dr. Nann: Ermäßigung der Beförderungsteuer für die Kreise Crailsheim, Bad Mergentheim, Künzelsau und Öhringen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12898 D, 12899 A, B Dr. Nann (SPD) . . . . . . .12899 A, B Frage des Abg. Dr. Imle: Urlaub langdienender Unteroffiziere Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12899 C, D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12899 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung zu Wehrübungen — Vertretbarkeit im Sinne der Wehrgerechtigkeit 12899 D Fragen des Abg. Reichmann: Bundeswohnungen in Müllheim Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12900 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verkehrsengpässe im Raum Braunschweig 12900 C Frage des Abg. Dr. Imle: Vergünstigungen für Eisenbahnfahrten von Rentnern von und nach Berlin Wittrock, Staatssekretär 12900 C, D, 12901 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12900 D Frage des Abg. Dröscher: Elektrifizierung der Strecke Saarbrükken—Bingerbrück 12901 A Frage des Abg. Zebisch: Übervorteilung der Kraftfahrer an Autobahntankstellen Wittrock, Staatssekretär . . . . 12901 B, D Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 12901 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 III Glückwünsche des Bundestages zum fünfzigjährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation von Hassel, Präsident 12902 A Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4180), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/4110, zu V/4110) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Drucksachen V/3418, V/3957) Porten (CDU/CSU) 12902 B Jaschke (SPD) 12904 C, 12928 D von Hassel, Präsident (zur GO) . . 12906 B, 12908 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 12906 D Liehr (SPD) 12908 B Schmidt (Kempten) (FDP) . 12909 D, 12917 A, 12933 C Buschfort (SPD) . 12910 B Frau Rudoll (SPD) 12911 A Dr. Freiwald (CDU/CSU) 12912 A Ziegler (CDU/CSU) 12913 B Burger (CDU/CSU) 12914 B Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 12916 B Weimer (CDU/CSU) . . 12916 D, 12928 A Wurbs (FDP) 12916 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 12917 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 12917 D Wolf (SPD) 12919 C Geldner (FDP) 12922 C Katzer, Bundesminister . 12924 C, 12936 A Varelmann (CDU/CSU) 12927 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 12928 D Folger (SPD) 12931 D Dr. Mommer, Vizepräsident (zur GO) 12934 A, 12936 B, 12940 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktionen zu Großen Anfragen und zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung betr. bildungspolitische Fragen (Umdrucke 301, 302, 303, 357, 358, 359, 360, 443, 442, 439, 440, 441, Drucksache V/3968) Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 12938 A Dr. Kübler (SPD) 12941 A Moersch (FDP) 12941 D Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 12943 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 10. April 1969 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und - zu der Zusatzvereinbarung vom 10. April 1969 zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4182) — Erste Beratung — 12945 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Drucksache V/4185) — Erste Beratung — 12945 B Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz — FahrlG —) (Drucksache V/4181) — Erste Beratung — 12945-B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4188), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4134) — Zweite und dritte Beratung —12945 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4135) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 12945 D Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4162) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 12946 A Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2981); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4161) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) 12946 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/4055) . . . . 12947 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) 12947 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in München-Riem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksache V/4172) 12947 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/2399, V/4152) . . . . 12947 C Nächste Sitzung 12947 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12949 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 656 und 657 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) 12949 D Anlagen 4 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 658, 659, 660 und 663 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) . . . . 12950 B Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung 12951 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Horstmeier betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden 12954 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bardens betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke LudwigshafenStraßburg–Basel 12954 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fellermaier betr. Abkommen über die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen 12954 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12887 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 233. Sitzung, Seite 12 867 B, Zeile 10 statt „Dieser Übersicht" : „Dem Antrag des Ausschusses" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach ** 14. 5. Frau Albertz 13. 5. Arendt (Wattenscheid) ** 13. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Bading ** 14. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) * 16. 5. Berberich 14. 5. Bergmann ** 14. 5. Berkhan * 16. 5. Frau Blohm 24. 5. Blumenfeld * 16. 5. Dr. Brenck 16. 5. Brück (Holz) * 16. 5. Dr. Burgbacher ** 13. 5. Burgemeister 16. 5. Cramer 7. 6. Diekmann 16. 5. Draeger * 16. 5. Dröscher ** 13. 5. von Eckardt 17. 5. Frau Dr. Elsner ** 14. 5. Enk 16. 5. Dr. Even 28. 6. Flämig * 16. 5. Dr. Franz 31. 5. Frieler 16. 5. Dr. Furler * 16. 5. Gerlach ** 14. 5. Gewandt 13. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) ** 16. 5. Hamacher 30. 6. Dr. Hammans 14. 5. Hellenbrock 31. 7. Frau Herklotz * 16. 5. Herold * 16. 5. Hilbert * 16. 5. Hölzle 14. 5. Hösl * 16. 5. Illerhaus ** 31. 5. Dr. Ils 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann * 16. 5. Dr. Kempfler * 1.6. 5. Frau Klee * 16. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 5. Klinker ** 16. 5. Dr. Koch 13. 5. Dr. Kopf * 16. 5. Dr. Kübler * 16. 5. Kunze 15. 7. *Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lautenschlager ** 13. 5. Lemmer 14. 5. Lemmrich * 16. 5. Lenz (Brühl) ** 13. 5. Lenze (Attendorn) * 16. 5. Dr. Löhr ** 14. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Matthöfer 16. 5. Mauk ** 14. 5. Frau Dr. Maxsein * 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 5. Dr. von Merkatz * 16. 5. Metzger ** 17. 5. Michels 13. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) ** 15. 5. Dr. Müller (München) * 16. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Frau Pitz-Savelsb.erg * 16. 5. Pöhler * 16. 5. Richter * 16. 5. Dr. Rinderspacher * 16. 5. Dr. Rutschke * 16. 5. Sander * 16. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 5. Frau Schimschok 16. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 16. 5. Schmidt (Würgendorf) * 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 5. Seibert 14. 5. Dr. Serres * 16. 5. Dr. Seume 14. 5. Steinhoff 15.7. Strohmayr 16. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 5. Vogt * 16. 5. Wagner 16. 5. Dr. Wahl * 16. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. - Wienand * 16. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Zink 13. 5. Anlage 2 Umdruck 656 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Bals, Reichmann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) - Drucksachen V/2291, V/4110 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, über das Ergebnis der Koordinierung der Maßnahmen der Arbeits- 12950 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 und Berufsförderung Behinderter nach § 57 g AFG zu berichten. Bonn, den 13. Mai 1969 Burger Baier Balkenhol Fritz (Welzheim) Geisenhofer Dr. Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Josten Krampe Kühn (Hildesheim) Kuntscher Dr. Lindenberg Meister Müller (Berlin) Müller (Remscheid) Petersen Frau Pitz-Savelsberg Russe (Bochum) Frau Schroeder (Detmold) Teriete Springorum Varelmann Weimer Winkelheide Dr. Wuermeling Bals Langebeck Reichmann Schmidt (Kempten) Anlage 3 Umdruck 657 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 1974 einen Bericht über die Auswirkung der Aufhebung des Grundsatzes, daß Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung von Frauen nur durch Frauen auszuüben ist, zu geben. Der Bericht soll zum Ausdruck bringen, 1. welche Erfahrungen bei der individuellen Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung von Frauen und bei der Wiedereingliederung älterer Frauen in den letzten vier Jahren gemacht wurden und 2. wie sich die neuen Regelungen auf den Tätigkeitsbereich und die Aufstiegschancen weiblicher Bediensteter der Bundesanstalt für Arbeit ausgewirkt haben. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 658 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 659 Änderungsantrag der Abgeordneten Weimer, Porten, Müller (Remscheid), Folger, Behrendt, Wurbs, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Weimer und Genossen Anlage 6 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 c Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die vor der Einleitung der Maßnahme infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nur ein geringes oder kein Arbeitsentgelt erzielen konnten, bemißt sich das Unterhaltsgeld (§ 43) wie in einem Falle des § 101 Abs. 7." 2. § 57 g Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Träger von Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter erteilen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte 1. dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, soweit sie Bundesbehörden sind oder der Aufsicht des Bundes unterstehen, 2. der zuständigen obersten Landesbebehörde, soweit sie Landesbehörden sind oder der Aufsicht eines Landes Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12951 unterstehen oder in privatrechtlicher Form betrieben werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und die zuständigen obersten Landesbehörden holen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte ein und machen sie einander zugänglich." Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 werden die Worte „am Bau" gestrichen. Bonn, den 13. Mai 1969 Wurbs Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung. Vor eineinhalb Jahren habe ich namens der Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes in diesem Hohen Hause eingebracht. Damals gab es noch viele Stimmen, die meinten, eine derartige Neukonzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sei unnötig, man komme mit einer Novelle zum bisherigen Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus. Viele Bedenken wurden laut, in den Arbeitgeberverbänden, in den Gewerkschaften, bei der Selbstverwaltung der Bundesanstalt und auch unter den Politikern. Immer wieder hörte ich: Muß das sein, hat sich nicht die Arbeitslosenversicherung mit ihren Rücklagen bewährt? Ich habe nie die zurückliegende Tätigkeit der Bundesanstalt und die mit ihr eng verbundene Arbeitsmarktpolitik kritisiert. Im Gegenteil. Ich habe aber immer gesagt: Diese Politik kann nicht stehen bleiben in einer wirtschaftlichen und sozialen Umwelt, die sich rasch verändert. Der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zwingt uns, die Ziele und Methoden neu zu überdenken und daraus gesetzgeberische Folgerungen zu ziehen. Und das geht nicht mehr mit Flickarbeit an Gesetzen, hier muß ein neuer Rahmen gespannt werden für eine breit angelegte, vorausschauende und aktive Beschäftigungs- und Berufsförderungspolitik. Für mich ist es eine große Freude, heute feststellen zu können, daß der Deutsche Bundestag sich in den langen und gründlichen Beratungen dieses Gesetzentwurfs dieser Meinung angeschlossen hat. Dieses Gesetz ist ja nicht nur in allen technischen Einzelheiten durchberaten worden, sondern gleichzeitig vollzog sich eine gesellschaftspolitische Meinungs- und Willensbildung, und zwar in allen drei Fraktionen dieses Hauses. Sie lautet ganz eindeutig: Wir wollen ein Gesetz schaffen, das sich neue Aufgaben für die Zukunft stellt und den Weg für neue Möglichkeiten und Initiativen der Gesellschaftspolitik bahnt. Deshalb möchte ich heute in der dritten und abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes dem Deutschen Bundestag und ganz besonders den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, an der Spitze dem Kollegen Adolf Müller, herzlichen Dank für die umfangreiche und intensive gesetzgeberische Arbeit sagen. Der Ausschuß für Arbeit hat gleichzeitig den Entwurf der Bundesregierung und den Initiativentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durchberaten. Diese Kombination der Beratung hat sich glücklich ausgewirkt: Das Ergebnis der Ausschußberatungen bringt eine ganze Reihe fortschrittlicher Verbesserungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Der Lernprozeß, in dem wir alle stehen, geht eben weiter. Ausdrücklich möchte ich hier feststellen, daß ich für jede konsequente Fortentwicklung der Konzeption des Gesetzes nur dankbar und daß ich befriedigt darüber bin. Wenn nach dem Willen des Bundestages das Arbeitsförderungsgesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, ,so haben wir unser gemeinsames Ziel erreicht: Die neue Bundesanstalt für Arbeit wird zu einem schlagkräftigen, flexiblen und vielseitigen Instrument moderner Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, und zwar im Dienste aller Berufstätigen, sowohl der jetzigen wie der nachwachsenden Generation. Die neuen Namen des Gesetzes und der Anstalt: „Arbeitsförderungsgesetz" und „Bundesanstalt für Arbeit" sind nicht nur ein Etikett. Sie machen die Wandlung deutlich, in der die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik heute steht: — von der bloßen Absicherung bei Arbeitslosigkeit hin zu rechtzeitigen vorbeugenden Maßnahmen gegen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt; — von mechanischen Ausgleichs- und Vermittlungsbemühungen am Arbeitsmarkt hin zu einer vorausschauenden Politik der richtigen Berufs- und Arbeitsplatzwahl; — von der Einmalberatung bei Eintritt in das Berufsleben hin zu einer verzahnten und gestuften Berufs-, Arbeits- und Bildungsberatung das ganze Arbeitsleben hindurch; — vom bloßen Versicherungsdenken und dem Anhäufen sowie der kommerziellen Anlage von 12952 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Milliardenbeträgen hin zu einem produktiven Einsatz der Mittel zur Schaffung und Umstrukturierung von Arbeitsplätzen; — und auch: von der Beschränkung der Dienstleistungen auf die versicherten Arbeitnehmer hin zu einem vielseitigen Angebot für alle Erwerbstätigen, gleich ob unselbständig oder selbständig. Ich bin gefragt worden: Ist eine solche offene und auf die ganze Gesellschaft bezogene, wirtschaftsgerechte und produktiv ausgerichtete Politik noch eine Politik der sozialen Sicherheit? Darauf möchte ich eine ganz klare und grundsätzliche Antwort geben: Soziale Sicherheit, die wir alle wünschen, ist heute nicht mehr mit starrem Festhalten am einmal erreichten Status im Erwerbsleben zu erreichen. Soziale Sicherheit gilt es in einer sehr bewegten und dynamischen Umwelt anzustreben. Und vor allem: Soziale Sicherheit bedeutet mehr, als nur den materiellen Lebenstandard zu halten. Deshalb kann sie nicht einfach durch Gesetz dekretiert werden. Soziale Sicherheit in unserer modernen Leistungsgesellschaft ist zuerst jedem einzelnen selbst anvertraut, sie hängt eng zusammen mit der eigenen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, mit der beruflichen und geistigen Mobilität des erwerbstätigen Menschen. Die berufliche, soziale und geistige Mobilität der Erwerbstätigen zu erleichtern und zu fördern, ist das neue Ziel unserer Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik. Dies ist eine Herausforderung jedes einzelnen. Das ist kein Selbstzweck, und es geht erst recht nicht darum, wie einige behaupten, „Mobilität hochzujubeln". Eine mobile und offene Arbeits- und Berufshaltung gibt vielmehr die beste Gewähr, sich im Strukturwandel und in der beruflichen Krise zurechtzufinden und weiterzukommen. Und geistige Mobilität ist heute wie nie zuvor die Voraussetzung dafür, daß alle beruflichen und sozialen Chancen, die unsere Wirtschaft bietet, auch wahrgenommen werden können. Nur so werden die Anforderungen einer wachsenden und sich wandelnden Wirtschaft mit den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des arbeitenden Menschen in Einklang gebracht. Der § 1 dieses Gesetzes, wie er vom Ausschuß formuliert wurde, definiert, was wir heute unter Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu verstehen haben: Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird. Diese Aufgabe ist gewiß komplexer Natur, sie gibt die Richtung an, in der alle Einzelmaßnahmen des Gesetzes liegen müssen. Ohne auf die große Zahl der Einzelbestimmungen einzugehen, lassen Sie mich hier kurz die dreifache Ausrichtung der Gesetzeskonzeption herausarbeiten: Die moderne Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ergänzt erstens notwendig und sinnvoll eine aktive und antizyklische Konjunkturpolitik; sie trägt zweitens maßgeblich zur Lösung strukturpolitischer Aufgaben bei, und ist drittens in ihrem Kern auf Förderung des beruflichen Bildungswegs angelegt. Lassen Sie mich zu diesen drei Aspekten, die sich in dem vorliegenden Gesetz vereinigen, wenige kurze Anmerkungen machen: 1. Das erste und vornehmste Ziel der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik muß eine stabile Vollbeschäftigung auf hohem Produktivitätsstand sein. Sie ist lebensnotwendig für eine expansive Industriewirtschaft, sie ist aber ebenso notwendig für die Entfaltung unserer Gesellschaft, sei es im Leistungswettbewerb wie auch in der Solidarität. Heute, im Aufschwung der Hochkonjunktur, vergessen wir sehr leicht, daß unsere Volkswirtschaft wie alle anderen großen Industrieländer in einem Rhythmus von Unter- und Überbeschäftigung steht. In dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber ein umfassendes Instrumentarium aktiver Konjunkturbeeinflussung geschaffen. Was dieses Instrumentarium leistet, in der Rezession wie im Konjunkturboom, müssen wir noch erproben. Zweifellos ist dabei ganz entscheidend das Verhalten der öffentlichen Haushalte. Und einer dieser Haushalte, die Einfluß nehmen auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage, ist der 3-Milliarden-Haushalt der Bundesanstalt mitsamt einem Anlagevermögen von rd. 6 Mrd. DM. Die Arbeitsmarktpolitik ist in mehrfacher Weise mit der Konjunkturpolitik verknüpft: — einmal durch das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld; besonders das neu geregelte Kurzarbeitergeld wird kurzfristige und unnötige Entlassungen verhindern und damit Spannungen auf dem Arbeitsmarkt mindern; — zum anderen durch die Gestaltung der Beiträge für die Bundesanstalt — und vor allem durch eine konjunkturgerechte Anlage der Mittel der Bundesanstalt, sei es daß sie in der Rezession nachfragebelebend, sei es daß sie in der Hochkonjunktur zu einem Teil bei der Bundesbank stillgelegt werden. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesanstalt kein unmittelbares Instrument der Konjunkturpolitik sein kann. Das wäre eine einseitige Überforderung. Sie kann und wird sich aber in ihren Maßnahmen konjunkturgerecht verhalten. Diese Flexibilität sehen die gesetzlichen Regelungen vor. 2. Noch wichtiger erscheint mir aber die strukturpolitische Aufgabenstellung des Gesetzes. Sie ist voller Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesanstalt ist die Gewährung von Leistungen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen aufgetragen. Das hat Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld. Die gesetzliche Regelung ermöglicht ein Maximum an Investitionskrediten, ohne daß die Liquidität der Anstalt gefährdet wird. Jede Mark, die rechtzeitig für Industriesiedlungen und Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Regionen eingesetzt wird, ist sinnvoller aufgewendet, als wenn sie erst verspätet als Arbeitslosengeld Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12953 gezahlt wird. Ich möchte das wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetz gesagt habe: 10 000 Arbeitslose kosten die Bundesanstalt etwa 60 Millionen DM im Jahr. Wenn es uns gelingt, diese 10 000 Arbeitnehmer durch rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen und Investitionshilfen in Beschäftigung zu halten, dann verdienen sie 100 Millionen DM und zahlen davon ihre Beiträge an die Nürnberger Anstalt und die Sozialversicherung sowie Steuern in Höhe von mehr als 30 Millionen DM. Ich glaube, wo unsere Aufgabe liegt, wird damit deutlich. Der wirtschaftliche und technologische Strukturwandel darf nicht allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Von ihnen wird eine hohe Mobilität erwartet; gleichzeitig muß man ihnen aber auch die Chance geben, modernsierte neue Arbeitsplätze im reibungslosen Übergang zu finden. Nur noch wenige glauben verzweifelt, man könne die strukturellen Veränderungen im Wirtschaftprozeß aufhalten. Ganz gleich wie wir ihn bewerten, wir müssen den Strukturwandel bejahen. Mehr und mehr zeigt sich, daß ein erheblicher Teil des gesamtwirtschaftlichen Wachstums hierauf zurückzuführen ist. Eine strukturpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik ist daher gleichzeitig eine Politik, die das Wachstum fördert und Spannungen im wirtschaftlichen Fortschritt vermindern hilft. 3. Und lassen Sie mich zum wichtigsten Gesichtspunkt einer modernen Beschäftigungspolitik kommen: der Förderung der beruflichen Bildung. Ohne ausreichende berufliche Bildung gibt es kein Anpassungs- und Umstellungsvermögen der Arbeitnehmer. Berufliche Bildung ist die Voraussetzung jeglicher Mobilität. Deshalb sieht das Arbeitsförderungsgesetz ein beinahe komplettes System von individuellen und institutionellen Förderungsmaßnahmen der Berufsbildung vor bis hin zu den Maßnahmen zur Wiedereingliederung Leistungsgeschwächter der beruflichen Rehabilitation. Damit hat der vorwärtsstrebende Arbeitnehmer nicht nur eine abstrakte Bildungschance, er kann sie auch realisieren, sei es in der Fortbildung, im Aufstieg oder in der Umstellung. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf den Zusammenhang hinweisen, in dem das Arbeitsförderungsgesetz mit zwei anderen großen bildungspolitischen Gesetzen steht, die im Deutschen Bundestag vorbereitet werden: dem Berufsbildungsgesetz und dem Ausbildungsförderungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz wird die gesetzlichen Grundlagen für die dringend notwendige einheitliche Entwicklung der Ziele, Inhalte und Methoden der beruflichen Bildung schaffen. Hierauf haben die Maßnahmen des Arbeitsfördereungsgesetzes aufzubauen und ebenso die Hilfen des Ausbildungsförderungsgesetzes. Das Arbeitsförderungsgesetz verankert die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das Berufsbildungsgesetz legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erforschung der entsprechenden Bildungsnotwendigkeiten. So ergänzen sich beide Gesetze in ihren Aufgaben. Wenn dieses Hohe Haus neben dem Arbeitsförderungsgesetz noch das Berufsbildungsgesetz und das Ausbildungsförderungsgesetz verabschieden wird, so wird damit ein in der Geschichte der sozialen Bildungspolitik einmaliger Schritt nach vorn getan. Ich selbst habe manches Mal darauf hingewiesen und kritisiert, daß unsere bisherige Bildungspolitik einseitig und an den Hochschulproblemen orientiert geführt wird. Wenn der Deutsche Bundestag alle drei bildungspolitischen Gesetze verabschiedet, werden wir einen großen Rückstand aufholen. Wir werden den Durchbruch schaffen zu einer umfassenderen und sozialen Bildungsdiskussion. Die Bildungsbedürfnisse der Lehrlinge und der Arbeitnehmer im praktischen Berufsleben erhalten den gleichen Rang, die gleiche Dringlichkeit wie die der Abiturienten und Hochschulabsolventen. Diese Demokratisierung unserer Bildungsdebatte entspricht nicht nur den gesellschaftlichen Realitäten, sondern auch den Forderungen unseres sozialen Rechtsstaates. Abschließend möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Manch einer wird fragen: Kann ein solches Gesetzgebungswerk so kurzfristig in Kraft treten? Dazu möchte ich sagen: Während die gesetzgeberischen Vorarbeiten im Gange waren, hat sich in den letzten Jahren draußen in den Arbeitsämtern bereits ein großer Wandel angebahnt. Die Bundesanstalt mit ihrem weitverzweigten Netz von Dienststellen orientiert sich schon an dem kommenden Gesetz. Das Gesetz schafft manche „alten Zöpfe" ab. Das „Stempeln" auf dem Arbeitsamt gehört der Vergangenheit an; alle finanziellen Leistungen sollen nach Möglichkeit unbar gezahlt werden. Überhaupt sind viele Vorschriften auf die Modernisierung der Verwaltung durch elektronische Datenverarbeitung ausgerichtet. Die Arbeitsverwaltung ist, das möchte ich dankbar feststellen ,auf dem Sprung zum modernen Dienstleistungsbetrieb. Bei jedem Besuch eines Arbeitsamtes spüre ich das; sei es bei der Berufsberatung, in der Ausbildung der Vermittler und Berater oder in der Anlagepolitik. In Essen entsteht ein neuartiges Berufsförderungszentrum unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesanstalt. Eine Wanderausstellung „Dynamisch im Beruf" macht auf die Mobilitätsprobleme aufmerksam. Ich verweise auch auf das große Strukturprogramm Ruhr/Saar/Zonenrandgebiete, an dem die Bundesanstalt namhaft beteiligt ist. Die Arbeitsverwaltung mit über 30 000 Bediensteten unter ihrem Präsidenten Josef Stingl blickt nach vorne, auf neue Aufgaben. Und nicht zuletzt hat die gründliche und unbeirrbare Beratung des Gesetzentwurfes hierzu beigetragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird dieser Weg folgerichtig fortgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeit steht in einer vielfältigen Kooperation zur Bundesregierung. Sie wird von mir mit allen Kräften gefördert. Nur so können wir die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik voll integrieren in die moderne Gesellschaftspolitik, die ja eine Einheit von Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist. Diese Politik will die Leistung und Verantwortung aller 12954 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 stärken, aber gleichzeitig auch für die notwendige Solidarität unserer Gesellschaft Sorge tragen. Das neue Arbeitsförderungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf diesem Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache V/4183 Fragen 50 und 51): Treffen Pressemeldungen zu, daß das Bundesbahnzentralamt Minden (Westf) verlegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Standortfrage des Bundesbahnzentralamtes auch den Gewinn oder Verlust der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für den betreffenden Raum mit in Betracht zu ziehen? Diese Pressemeldungen treffen zu, soweit sie sich inhaltlich auf den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und die Zustimmung des Verwaltungsrates beziehen, die beiden Zentralämter, die zur Zeit ihren Sitz in Minden und in München haben, zusammenzulegen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr werden vor ihrer Entscheidung auch die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte zu würdigen haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bardens (Drucksache V/4183 Fragen 54 und 55) : Trifft es zu, daß die beiden linksrheinischen Eisenbahnstrecken südlich von Mannheim bis an die Grenze ihrer Kapazität ausgelastet sind? Falls Frage 54 bejaht wird, ist die Bundesregierung bereit, mit den Behörden der Republik Frankreich über einen Ausbau der parallelverlaufenden linksrheinischen Strecke — Ludwigshafen—Straßburg—Basel — in Verhandlungen zu treten? Die Kapazität der rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken südlich Mannheim — in der Frage ist irrtümlich von linksrheinischen Strecken die Rede — ist z. Z. etwas über 90 % ausgelastet. Die aufgetretenen Schwierigkeiten liegen jedoch nicht in einer mangelnden Leistungsfähigkeit der Strecke, sondern in der schleppenden Abnahme der Güterzüge durch die Schweiz — ausgelöst durch Streiks beim italienischen Zollpersonal — wodurch eine größere Zahl von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen der Rheinstrecken vorübergehend abgestellt und umgebildet werden muß. Die Deutsche Bundesbahn ist in der Lage, die Leistungsfähigkeit der rechten Rheinstrecken noch durch betriebliche und signaltechnische Maßnahmen zu steigern. Außerdem beabsichtigt sie den Bau von Gleisen im Bahnhof Basel — Güterabfertigung — den Schwierigkeiten zu begegnen. Im übrigen ist die Möglichkeit großräumiger Umleitungen, z. B. über die Schwarzwaldbahn oder die Relation München—Brenner, noch gegeben, so daß keine Verhandlungen mit Behörden der Republik Frankreich aufgenommen zu werden brauchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4183 Frage 59) : Kann die Bundesregierung mitteilen, bei welchen Ländern nun durch bilaterale Abkommen die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen in Fortfall gekommen ist und bei welchen Ländern solche Regelungen noch ausstehen? Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen der Versicherungsverbände ist die Grüne Karte im Verkehr mit folgenden Staaten weggefallen: Österreich, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Tschechoslowakei. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften arbeitet z. Z. an einer Regelung, die die Abschaffung der Grünen Karte innerhalb der 6 EWG-Staaten ermöglichen soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn wir heute das Arbeitsförderungsgesetz verabschieden, was wir ja wohl
    alle wollen, hätte damit der Entwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion für ein Arbeitsmarktanpassungsgesetz seine Erledigung gefunden. Von Fachleuten wurde meiner Fraktion immer wieder bestätigt, daß dieser Entwurf in der Tat einen großen Wurf darstelle, eine völlig neuartige Konzeption beinhalte und daß ganz offenbar ist, daß dieses Arbeitsmarktanpassungsgesetz auch das vorliegende Arbeitsförderungsgesetz ganz erheblich beeinflußt hat. Dies wird besonders daran deutlich, — lassen Sie mich das in Ihre Erinnerung zurückrufen —, daß wir schon 1966, damals noch in der Rolle der Opposition in diesem Hause, gesagt haben: Daß wir insbesondere die Anpassung des Arbeitsmarktes an die Entwicklung von Wirtschaft und Technik durch Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fördern müssen; die Berufsausbildung in der Wirtschaft der Entwicklung von Wirtschaft und Technik anzupassen haben; die Teilnahme der Arbeitnehmer an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen fördern und nicht zuletzt Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung aus Anlaß von Betriebsveränderungen verhüten sollten.
    Meine Damen und Herren, dies noch einmal in Erinnerung gerufen, steht es außer Zweifel, daß der Boden für eine so weitreichende Zielsetzung, wie sie auch im Arbeitsförderungsgesetz zum Ausdruck kommt, erst durch die Bildung der Großen Koalition fruchtbar gemacht werden konnte, daß genau genommen erst durch sie eine große Lösung für eine moderne Arbeitsmarktpolitik durchgesetzt werden konnte. So gesehen, stellt dieses Arbeitsförderungsgesetz eine gemeinsame konstruktive Leistung beider Koalitionsfraktionen in völliger Übereinstimmung mit der Bundesregierung dar. Man wird nicht fehlgehen in der Einschätzung, daß es sich bei diesem Gesetz um eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben der Großen Koalition für die Arbeitnehmer handelt. An diesem Gesetz werden die Arbeitnehmer die Leistung dieser Koalition mit zu messen haben.
    Die Initiative meiner Fraktion hat aber auch insoweit stimulierend gewirkt, als unverzüglich nach der Vorlage unseres Entwurfs ein zweiter Gesetzentwurf das Licht der Öffentlichkeit erblickte, nämlich die Vorlage für ein Berufsausbildungsgesetz. Auch hier sind wir nicht bei den ursprünglichen Fassungen stehengeblieben, sondern wir haben uns gemeinsam bemüht, ein modernes Berufsbildungsgesetz zu konzipieren.
    Angesichts dessen, daß dieses Gesetzeswerk, wie wir hoffen, in Kürze gleichfalls im Bundestag zur Verabschiedung anstehen wird, möchte ich aus dem Sachzusammenhang heraus doch noch einmal unzweideutig sagen, daß wir uns sehr dagegen wehren werden — wir hoffen, auch mit Unterstützung der anderen —, daß an den zum Teil mühsam gefundenen Kompromissen noch irgendwelche Abstriche zum Negativen hin vorgenommen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube, die arbeitende Jugend unseres Landes
    hat einen Anspruch darauf, daß nach nunmehr 50
    Jahren dieses Parlament mit innerer Aufgeschlos-



    Liehr
    senheit und auch mit der erforderlichen Härte da, wo es notwendig ist, einer solchen modernen gesetzlichen Regelung zum Durchbruch verhilft.
    Beide Gesetze, meine Damen und Herren, stellen eine Einheit dar. Genau genommen stellt das Berufsbildungsgesetz den sachlich-fachlichen Unterbau für das Arbeitsförderungsgesetz dar, das ja im wesentlichen die materiellen Voraussetzungen regelt. Beide Gesetze zusammen — es gibt ja, wie Sie wissen, hier einen vorherrschend sachlichen Zusammenhang — stellen in der Tat einen ganz entscheidenden Schritt vorwärts im weiten Felde der Arbeitsmarkt- und Berufspolitik dar. Hier steht im Vordergrund, daß es im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsauffassung nicht mehr darum geht, etwa Arbeitslosigkeit zu versüßen oder zu verschönern, sondern es kommt darauf an, mit einem breiten Fächer berufsbildender Maßnahmen Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sie werden verstehen, daß an dieser Stelle eine berufliche Grundbildung eingreift in das, was berufliche Förderungsmaßnahmen wie berufliche Fortbildung und ständige Anpassung an veränderte Arbeitsmarkt- und Berufsstrukturen beinhalten.
    Dies alles, meine Damen und Herren, wäre sehr fragwürdig ohne eine ausreichende wissenschaftliche Fundierung. Es ist höchste Zeit — ich hoffe, daß wir auch darin übereinstimmen —, daß neben einer Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die, wenn auch noch in den Anfängen, so doch sehr zielbewußt und energisch vom Institut bei der Bundesanstalt vorangetrieben wird, nun auch in Kürze ein Institut für Berufsbildungsforschung geschaffen wird. Nur so lassen sich schließlich berufliche Fehlentscheidungen, mit denen wir in all den zurückliegenden Jahren in erheblichem Maße zu rechnen hatten, erkennen, und nur so kann man ihnen wirksam begegnen. Von hier aus sind nicht zuletzt auch neue Impulse für die Berufsaufklärung und Berufsberatung sowie für die neu geschaffene Arbeitsberatung zu erwarten.
    Wir stimmen sicher darin überein, meine Damen und Herren, daß eine so erweiterte Aufgabenstellung, wie sie das Arbeitsförderungsgesetz gerade auch für die Berufs- und Arbeitsberatung vorsieht, zu höheren Ansprüchen gegenüber einer öffentlichen Berufs- und Arbeitsberatung führen muß. Mir liegt sehr daran, in diesem Zusammenhang einfach auf die Stellungnahme der Bildungskommission beim Deutschen Bildungsrat zu verweisen, die sie Anfang des Jahres abgegeben hat. Es heißt dort — wenn ich zitieren darf —:
    Um möglichst viele Jugendliche hinsichtlich ihrer Eignung für verschiedene Lehrberufe, Ausbildungsstätten und programme beraten zu können, sind mehr Berufsberater mit praktischer Erfahrung und Fachpsychologen mit entsprechender wissenschaftlicher Qualifikation bei den Arbeitsämtern anzustellen, Hierfür ist es erforderlich, wissenschaftliche Ausbildungsgänge für Berufsberater einzurichten und die entsprechenden Ausbildungsstätten zu schaffen.
    Soweit die Empfehlung der Bildungskommission. Ich
    glaube, daß wir auch gestützt darauf alle Veranlassung haben, noch einmal zu prüfen, in welcher Verantwortlichkeit dies am zweckmäßigsten und am wirksamsten in die Wege geleitet und dann auch durchgeführt werden kann.
    Nachdem Sie gemerkt haben, wie stark sich Sozialdemokraten besonders auch bei diesem Arbeitsförderungsgesetz engagieren, möchte ich mir doch die Freiheit nehmen, ein kritisches Wort an der Stelle anzumerken, wo es um die Freistellung der Arbeitnehmer für Zwecke der beruflichen Bildung geht. Meine Fraktion hat im Ausschuß für Arbeit den Antrag gestellt, daß ohne Anrechnung auf den gesetzlichen oder tariflichen Urlaub dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten beruflichen Bildungsveranstaltungen zu gewähren sei. Wir haben vorgeschlagen, daß dies bis zu zehn Werktagen im Kalenderjahr erfolgen sollte; bei Erfüllung bestimmter Kriterien auch unter Erstattung des Lohn- oder Gehaltsausfalls. Dieser Antrag ist im Ausschuß für Arbeit mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP abgelehnt worden.
    Ich wollte das nur der Vollständigkeit halber nachtragen und sagen, daß uns die Eindeutigkeit der Ablehnung nicht ermutigt, hier im Plenum etwa noch Pflichtübungen nachzuholen. So wie die Mehrheitsverhältnisse liegen, müssen wir, so leid es uns tut, offenbar davon ausgehen, daß auch hier keine andere Entscheidung zustande kommen würde, weshalb wir auf eine erneute Antragstellung verzichten. Ich komme nicht umhin, diese Entscheidung des Ausschusses für Arbeit insofern nachdrücklich zu bedauern, als wir fest davon überzeugt sind, daß ein modern konzipiertes Arbeitsförderungsgesetz gerade auch die Freistellung von Arbeitnehmern zu regeln hat, die im Wege eines so gearteten Bildungsurlaubs für berufliche Zwecke dann auch die notwendige Freistellung durch die Betriebe erfahren müssen. Daß dies nicht der Fall ist, betrübt uns zutiefst. Ich glaubte, ich sollte das der Vollständigkeit halber hier nachtragen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Abschließend wollte ich mir die Empfehlung erlauben — insbesondere an das Bundesarbeitsministerium, aber auch an die Bundesanstalt —, noch mehr Informationen über das Arbeitsförderungsgesetz zu vermitteln. Ich weiß, daß da schon einiges vorsorgend in die Wege geleitet worden ist; doch bitte ich, diese Detailinformation noch zu verstärken, damit die Arbeitnehmer, die hier vorrangig und unmittelbar betroffen sind, auch die Möglichkeit haben, rechtzeitig von den Chancen Gebrauch zu machen, die in diesem Arbeitsförderungsgesetz für sie enthalten sind.

    (Beifall bei der SPD.)


    (Vorsitz: Vizepräsident Schoettle.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, im Rahmen der Debatte des Art. 1



    Schmidt (Kempten)

    noch einmal eine Grundsatzaussprache zu eröffnen. Dazu haben wir in der dritten Lesung Zeit. Ich möchte zu diesem Zeitpunkt, Herr Kollege Liehr, nur eine kleine Klärung über das Erstgeburtsrecht anbringen, über das hier so gestritten wurde. damit das nicht etwa falsch im Raum stehenbleibt. Ich möchte noch einmal auf die erste Lesung in diesem Hause verweisen, als es diese Debatte bereits gab. Wir wollen diese Dinge einmal chronologisch genau sehen. Am Anfang der Vorbereitung dieses Gesetzes, das wir heute Gott sei Dank — das darf ich jetzt schon sagen — einstimmig und in guter Form verabschieden, stand die Bildung der Koalition CDU/CSU-FDP im Jahre 1965, standen die Gespräche zwischen der CDU/CSU und der FDP. Herr Minister, ich brauche nicht zu verlesen, was Sie bereits bei der ersten Lesung gesagt haben. Und am Anfang dieser Debatte — ich habe nichts gegen das Fruchtbarmachen durch die Opposition damals; wir sind heute dabei, uns mit darum zu bemühen — stand dann erfreulicherweise auch Ihr Arbeitsmarktanpassungsgesetz.
    Ich wollte nur klarstellen, daß die ersten berlegungen eines neuen Gesetzes zur Ablösung des AVAVG in der Koalition CDU/CSU-FDP nach dem Zusamemntritt des Bundestags 1965 im Vorstandszimmer der FDP im 2. Stock des Altbaus angestellt wurden. Herr Minister, Sie werden das sicher gern bestätigen.