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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 12887 A Aufnahme des Abg. Rehs in die Fraktion der CDU/CSU 12887 B Amtliche Mitteilungen . . . . 12887 C, 12888 A Fragestunde (Drucksache V/4183) Frage des Abg. Dichgans: Zahl der Arbeitnehmer der bundeseigenen Betriebe 12888 A Fragen des Abg. Ott: Stillegung von Textilfabriken — Entwicklung der Textilimporte Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12888 B, C, D, 12889 A, B, C, D, 12890 A Ott (CDU/CSU) . . 12888 C, D, 12889 C, D Kohlberger (SPD) . . 12889 A, B, 12890 A Fragen des Abg. Dorn: Wahrung der Belange der deutschen Ingenieurschulstudenten in Brüssel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12890 A, B, C, D, 12891 A, B, C, D Dorn (FDP) 12890 B, D Ott (CDU/CSU) 12891 A Kiep (CDU/CSU) 12891 A, B Jung (FDP) . . . . . . . . 12891 B, C Moersch (FDP) 12891 D Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Lücken des Bundeswaffengesetzes Dr. Arndt, Parlamentarischer . Staatssekretär . . 12891 D, 12892 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 12892 B, C Frage des Abg. Weigl: Dokumente über die Ermordung deutscher Zivilpersonen in den letzten Kriegsjahren und der ersten Nachkriegszeit Windelen, Bundesminister . . . 12892 D Weigl (CDU/CSU) 12892 D Fragen des Abg. Sänger: Anordnung eines Kommandeurs des Bundesgrenzschutzes betr. Anreden Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12893 A, B, C, D Sänger (SPD) . . . . . . . . . 12893 C Jung (FDP) . . . . . . . . . . 12893 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung von Naturwissenschaftlern und Diplom-Ingenieuren im Staatsdienst mit anderen Bediensteten . . . 12893 D Fragen der Abg. Frau Griesinger: Regelungen über den Kräfteausgleich zwischen Bundesverteidigungs- und -innenministerium nach dem Katastrophenschutzgesetz Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12894 A, B, C, D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . . 12894 C, D von Hassel, Präsident 12894 D Kiep (CDU/CSU) 12894 D Schwabe (SPD) 12895 A, B Frage des Abg. Dröscher: Anrechnung der Tätigkeit als Berufssoldat auf die Beschäftigungszeit nach § 19 BAT 12895 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Öffnung des Straßenübergangs zur CSSR bei Bayerisch Eisenstein Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .12895 C, D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12895 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) Regelung des Allgemeinen Dienstalters für nichtbeamtete Angehörige des öffentlichen Dienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 12896 A Fragen des Abg. Baier: Änderung des Ortsklassenverzeichnisses — Höherstufung der Stadt Wiesloch 12896 B Frage des Abg. Dr. Imle: Höhergruppierung von Vergütungsgruppe III nach Gruppe II b BAT Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12896 C, 12897 A, B Dr. Imle (FDP) 12897 A, B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ungesicherte Position deutscher Zeitschriftenredakteure Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12897 B, C, D, 12898 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 12897 C, D Moersch (FDP) . . . . 12897 D, 12898 A Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) : Kürzung des Bundeshaushalts um 1,8 Milliarden DM Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12898 B, C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . 12898 C, D Frage des Abg. Dr. Nann: Ermäßigung der Beförderungsteuer für die Kreise Crailsheim, Bad Mergentheim, Künzelsau und Öhringen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12898 D, 12899 A, B Dr. Nann (SPD) . . . . . . .12899 A, B Frage des Abg. Dr. Imle: Urlaub langdienender Unteroffiziere Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12899 C, D Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12899 D Frage des Abg. Dröscher: Einberufung zu Wehrübungen — Vertretbarkeit im Sinne der Wehrgerechtigkeit 12899 D Fragen des Abg. Reichmann: Bundeswohnungen in Müllheim Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12900 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Verkehrsengpässe im Raum Braunschweig 12900 C Frage des Abg. Dr. Imle: Vergünstigungen für Eisenbahnfahrten von Rentnern von und nach Berlin Wittrock, Staatssekretär 12900 C, D, 12901 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12900 D Frage des Abg. Dröscher: Elektrifizierung der Strecke Saarbrükken—Bingerbrück 12901 A Frage des Abg. Zebisch: Übervorteilung der Kraftfahrer an Autobahntankstellen Wittrock, Staatssekretär . . . . 12901 B, D Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 12901 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 III Glückwünsche des Bundestages zum fünfzigjährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation von Hassel, Präsident 12902 A Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4180), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/4110, zu V/4110) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (Drucksachen V/3418, V/3957) Porten (CDU/CSU) 12902 B Jaschke (SPD) 12904 C, 12928 D von Hassel, Präsident (zur GO) . . 12906 B, 12908 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 12906 D Liehr (SPD) 12908 B Schmidt (Kempten) (FDP) . 12909 D, 12917 A, 12933 C Buschfort (SPD) . 12910 B Frau Rudoll (SPD) 12911 A Dr. Freiwald (CDU/CSU) 12912 A Ziegler (CDU/CSU) 12913 B Burger (CDU/CSU) 12914 B Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 12916 B Weimer (CDU/CSU) . . 12916 D, 12928 A Wurbs (FDP) 12916 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 12917 B Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 12917 D Wolf (SPD) 12919 C Geldner (FDP) 12922 C Katzer, Bundesminister . 12924 C, 12936 A Varelmann (CDU/CSU) 12927 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 12928 D Folger (SPD) 12931 D Dr. Mommer, Vizepräsident (zur GO) 12934 A, 12936 B, 12940 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über die Anträge der Fraktionen zu Großen Anfragen und zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung betr. bildungspolitische Fragen (Umdrucke 301, 302, 303, 357, 358, 359, 360, 443, 442, 439, 440, 441, Drucksache V/3968) Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 12938 A Dr. Kübler (SPD) 12941 A Moersch (FDP) 12941 D Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 12943 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzabkommen vom 10. April 1969 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und - zu der Zusatzvereinbarung vom 10. April 1969 zu der Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit (Drucksache V/4182) — Erste Beratung — 12945 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (Drucksache V/4185) — Erste Beratung — 12945 B Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz — FahrlG —) (Drucksache V/4181) — Erste Beratung — 12945-B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Gründung Europäischer Schulen (Drucksache V/3516) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4188), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4134) — Zweite und dritte Beratung —12945 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 31. März 1953 über die politischen Rechte der Frau (Drucksache V/3448); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4135) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 12945 D Entwurf eines Gesetzes zu dem revidierten Abkommen vom 13. Februar 1961 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer sowie zu der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des am 13. Februar 1961 revidierten Abkommens vom 27. Juli 1950 über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer (Drucksache V/3535) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/4162) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 12946 A Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2981); Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/4161) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Miessner (FDP) 12946 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1966 — Einzelplan 20 — (Drucksache V/4055) . . . . 12947 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1966 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksache V/4066) 12947 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in München-Riem, Am Mitterfeld 114, an die Flughafen München-Riem GmbH (Drucksache V/4172) 12947 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Zweiten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz (Drucksachen V/2399, V/4152) . . . . 12947 C Nächste Sitzung 12947 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12949 A Anlagen 2 und 3 Entschließungsanträge Umdrucke 656 und 657 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) 12949 D Anlagen 4 bis 7 Änderungsanträge Umdrucke 658, 659, 660 und 663 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksachen V/2291, V/4110) . . . . 12950 B Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung 12951 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Horstmeier betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes Minden 12954 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bardens betr. Ausbau der Eisenbahnstrecke LudwigshafenStraßburg–Basel 12954 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fellermaier betr. Abkommen über die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen 12954 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12887 234. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 233. Sitzung, Seite 12 867 B, Zeile 10 statt „Dieser Übersicht" : „Dem Antrag des Ausschusses" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach ** 14. 5. Frau Albertz 13. 5. Arendt (Wattenscheid) ** 13. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Bading ** 14. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 15. 5. Bauer (Würzburg) * 16. 5. Berberich 14. 5. Bergmann ** 14. 5. Berkhan * 16. 5. Frau Blohm 24. 5. Blumenfeld * 16. 5. Dr. Brenck 16. 5. Brück (Holz) * 16. 5. Dr. Burgbacher ** 13. 5. Burgemeister 16. 5. Cramer 7. 6. Diekmann 16. 5. Draeger * 16. 5. Dröscher ** 13. 5. von Eckardt 17. 5. Frau Dr. Elsner ** 14. 5. Enk 16. 5. Dr. Even 28. 6. Flämig * 16. 5. Dr. Franz 31. 5. Frieler 16. 5. Dr. Furler * 16. 5. Gerlach ** 14. 5. Gewandt 13. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) ** 16. 5. Hamacher 30. 6. Dr. Hammans 14. 5. Hellenbrock 31. 7. Frau Herklotz * 16. 5. Herold * 16. 5. Hilbert * 16. 5. Hölzle 14. 5. Hösl * 16. 5. Illerhaus ** 31. 5. Dr. Ils 14. 5. Dr. Jungmann 14. 5. Kahn-Ackermann * 16. 5. Dr. Kempfler * 1.6. 5. Frau Klee * 16. 5. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 5. Klinker ** 16. 5. Dr. Koch 13. 5. Dr. Kopf * 16. 5. Dr. Kübler * 16. 5. Kunze 15. 7. *Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lautenschlager ** 13. 5. Lemmer 14. 5. Lemmrich * 16. 5. Lenz (Brühl) ** 13. 5. Lenze (Attendorn) * 16. 5. Dr. Löhr ** 14. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Matthöfer 16. 5. Mauk ** 14. 5. Frau Dr. Maxsein * 16. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 5. Dr. von Merkatz * 16. 5. Metzger ** 17. 5. Michels 13. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) ** 15. 5. Dr. Müller (München) * 16. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Frau Pitz-Savelsb.erg * 16. 5. Pöhler * 16. 5. Richter * 16. 5. Dr. Rinderspacher * 16. 5. Dr. Rutschke * 16. 5. Sander * 16. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 17. 5. Frau Schimschok 16. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 16. 5. Schmidt (Würgendorf) * 16. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 5. Seibert 14. 5. Dr. Serres * 16. 5. Dr. Seume 14. 5. Steinhoff 15.7. Strohmayr 16. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 16. 5. Vogt * 16. 5. Wagner 16. 5. Dr. Wahl * 16. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. - Wienand * 16. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Baron von Wrangel 16. 5. Zink 13. 5. Anlage 2 Umdruck 656 Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Bals, Reichmann und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) - Drucksachen V/2291, V/4110 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, über das Ergebnis der Koordinierung der Maßnahmen der Arbeits- 12950 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 und Berufsförderung Behinderter nach § 57 g AFG zu berichten. Bonn, den 13. Mai 1969 Burger Baier Balkenhol Fritz (Welzheim) Geisenhofer Dr. Häfele Härzschel Dr. Hauser (Sasbach) Josten Krampe Kühn (Hildesheim) Kuntscher Dr. Lindenberg Meister Müller (Berlin) Müller (Remscheid) Petersen Frau Pitz-Savelsberg Russe (Bochum) Frau Schroeder (Detmold) Teriete Springorum Varelmann Weimer Winkelheide Dr. Wuermeling Bals Langebeck Reichmann Schmidt (Kempten) Anlage 3 Umdruck 657 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 1974 einen Bericht über die Auswirkung der Aufhebung des Grundsatzes, daß Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung von Frauen nur durch Frauen auszuüben ist, zu geben. Der Bericht soll zum Ausdruck bringen, 1. welche Erfahrungen bei der individuellen Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung von Frauen und bei der Wiedereingliederung älterer Frauen in den letzten vier Jahren gemacht wurden und 2. wie sich die neuen Regelungen auf den Tätigkeitsbereich und die Aufstiegschancen weiblicher Bediensteter der Bundesanstalt für Arbeit ausgewirkt haben. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 658 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 659 Änderungsantrag der Abgeordneten Weimer, Porten, Müller (Remscheid), Folger, Behrendt, Wurbs, Schmidt (Kempten) und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 zweiter Halbsatz werden die Worte „mit oder" gestrichen und die Worte „am Bau" durch die Worte „an Baustellen" ersetzt. Bonn, den 13. Mai 1969 Weimer und Genossen Anlage 6 Umdruck 660 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 c Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die vor der Einleitung der Maßnahme infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nur ein geringes oder kein Arbeitsentgelt erzielen konnten, bemißt sich das Unterhaltsgeld (§ 43) wie in einem Falle des § 101 Abs. 7." 2. § 57 g Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Träger von Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter erteilen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte 1. dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, soweit sie Bundesbehörden sind oder der Aufsicht des Bundes unterstehen, 2. der zuständigen obersten Landesbebehörde, soweit sie Landesbehörden sind oder der Aufsicht eines Landes Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12951 unterstehen oder in privatrechtlicher Form betrieben werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und die zuständigen obersten Landesbehörden holen die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Auskünfte ein und machen sie einander zugänglich." Bonn, den 13. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 663 Änderungsantrag des Abgeordneten Wurbs zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) — Drucksachen V/2291, V/4110 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 68 Abs. 2 werden die Worte „am Bau" gestrichen. Bonn, den 13. Mai 1969 Wurbs Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Bundesministers Katzer zu Punkt 2 der Tagesordnung. Vor eineinhalb Jahren habe ich namens der Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes in diesem Hohen Hause eingebracht. Damals gab es noch viele Stimmen, die meinten, eine derartige Neukonzeption der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sei unnötig, man komme mit einer Novelle zum bisherigen Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus. Viele Bedenken wurden laut, in den Arbeitgeberverbänden, in den Gewerkschaften, bei der Selbstverwaltung der Bundesanstalt und auch unter den Politikern. Immer wieder hörte ich: Muß das sein, hat sich nicht die Arbeitslosenversicherung mit ihren Rücklagen bewährt? Ich habe nie die zurückliegende Tätigkeit der Bundesanstalt und die mit ihr eng verbundene Arbeitsmarktpolitik kritisiert. Im Gegenteil. Ich habe aber immer gesagt: Diese Politik kann nicht stehen bleiben in einer wirtschaftlichen und sozialen Umwelt, die sich rasch verändert. Der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zwingt uns, die Ziele und Methoden neu zu überdenken und daraus gesetzgeberische Folgerungen zu ziehen. Und das geht nicht mehr mit Flickarbeit an Gesetzen, hier muß ein neuer Rahmen gespannt werden für eine breit angelegte, vorausschauende und aktive Beschäftigungs- und Berufsförderungspolitik. Für mich ist es eine große Freude, heute feststellen zu können, daß der Deutsche Bundestag sich in den langen und gründlichen Beratungen dieses Gesetzentwurfs dieser Meinung angeschlossen hat. Dieses Gesetz ist ja nicht nur in allen technischen Einzelheiten durchberaten worden, sondern gleichzeitig vollzog sich eine gesellschaftspolitische Meinungs- und Willensbildung, und zwar in allen drei Fraktionen dieses Hauses. Sie lautet ganz eindeutig: Wir wollen ein Gesetz schaffen, das sich neue Aufgaben für die Zukunft stellt und den Weg für neue Möglichkeiten und Initiativen der Gesellschaftspolitik bahnt. Deshalb möchte ich heute in der dritten und abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes dem Deutschen Bundestag und ganz besonders den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, an der Spitze dem Kollegen Adolf Müller, herzlichen Dank für die umfangreiche und intensive gesetzgeberische Arbeit sagen. Der Ausschuß für Arbeit hat gleichzeitig den Entwurf der Bundesregierung und den Initiativentwurf der sozialdemokratischen Fraktion durchberaten. Diese Kombination der Beratung hat sich glücklich ausgewirkt: Das Ergebnis der Ausschußberatungen bringt eine ganze Reihe fortschrittlicher Verbesserungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Der Lernprozeß, in dem wir alle stehen, geht eben weiter. Ausdrücklich möchte ich hier feststellen, daß ich für jede konsequente Fortentwicklung der Konzeption des Gesetzes nur dankbar und daß ich befriedigt darüber bin. Wenn nach dem Willen des Bundestages das Arbeitsförderungsgesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, ,so haben wir unser gemeinsames Ziel erreicht: Die neue Bundesanstalt für Arbeit wird zu einem schlagkräftigen, flexiblen und vielseitigen Instrument moderner Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, und zwar im Dienste aller Berufstätigen, sowohl der jetzigen wie der nachwachsenden Generation. Die neuen Namen des Gesetzes und der Anstalt: „Arbeitsförderungsgesetz" und „Bundesanstalt für Arbeit" sind nicht nur ein Etikett. Sie machen die Wandlung deutlich, in der die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik heute steht: — von der bloßen Absicherung bei Arbeitslosigkeit hin zu rechtzeitigen vorbeugenden Maßnahmen gegen Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt; — von mechanischen Ausgleichs- und Vermittlungsbemühungen am Arbeitsmarkt hin zu einer vorausschauenden Politik der richtigen Berufs- und Arbeitsplatzwahl; — von der Einmalberatung bei Eintritt in das Berufsleben hin zu einer verzahnten und gestuften Berufs-, Arbeits- und Bildungsberatung das ganze Arbeitsleben hindurch; — vom bloßen Versicherungsdenken und dem Anhäufen sowie der kommerziellen Anlage von 12952 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 Milliardenbeträgen hin zu einem produktiven Einsatz der Mittel zur Schaffung und Umstrukturierung von Arbeitsplätzen; — und auch: von der Beschränkung der Dienstleistungen auf die versicherten Arbeitnehmer hin zu einem vielseitigen Angebot für alle Erwerbstätigen, gleich ob unselbständig oder selbständig. Ich bin gefragt worden: Ist eine solche offene und auf die ganze Gesellschaft bezogene, wirtschaftsgerechte und produktiv ausgerichtete Politik noch eine Politik der sozialen Sicherheit? Darauf möchte ich eine ganz klare und grundsätzliche Antwort geben: Soziale Sicherheit, die wir alle wünschen, ist heute nicht mehr mit starrem Festhalten am einmal erreichten Status im Erwerbsleben zu erreichen. Soziale Sicherheit gilt es in einer sehr bewegten und dynamischen Umwelt anzustreben. Und vor allem: Soziale Sicherheit bedeutet mehr, als nur den materiellen Lebenstandard zu halten. Deshalb kann sie nicht einfach durch Gesetz dekretiert werden. Soziale Sicherheit in unserer modernen Leistungsgesellschaft ist zuerst jedem einzelnen selbst anvertraut, sie hängt eng zusammen mit der eigenen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit, mit der beruflichen und geistigen Mobilität des erwerbstätigen Menschen. Die berufliche, soziale und geistige Mobilität der Erwerbstätigen zu erleichtern und zu fördern, ist das neue Ziel unserer Beschäftigungs- und Berufsbildungspolitik. Dies ist eine Herausforderung jedes einzelnen. Das ist kein Selbstzweck, und es geht erst recht nicht darum, wie einige behaupten, „Mobilität hochzujubeln". Eine mobile und offene Arbeits- und Berufshaltung gibt vielmehr die beste Gewähr, sich im Strukturwandel und in der beruflichen Krise zurechtzufinden und weiterzukommen. Und geistige Mobilität ist heute wie nie zuvor die Voraussetzung dafür, daß alle beruflichen und sozialen Chancen, die unsere Wirtschaft bietet, auch wahrgenommen werden können. Nur so werden die Anforderungen einer wachsenden und sich wandelnden Wirtschaft mit den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen des arbeitenden Menschen in Einklang gebracht. Der § 1 dieses Gesetzes, wie er vom Ausschuß formuliert wurde, definiert, was wir heute unter Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu verstehen haben: Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird. Diese Aufgabe ist gewiß komplexer Natur, sie gibt die Richtung an, in der alle Einzelmaßnahmen des Gesetzes liegen müssen. Ohne auf die große Zahl der Einzelbestimmungen einzugehen, lassen Sie mich hier kurz die dreifache Ausrichtung der Gesetzeskonzeption herausarbeiten: Die moderne Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik ergänzt erstens notwendig und sinnvoll eine aktive und antizyklische Konjunkturpolitik; sie trägt zweitens maßgeblich zur Lösung strukturpolitischer Aufgaben bei, und ist drittens in ihrem Kern auf Förderung des beruflichen Bildungswegs angelegt. Lassen Sie mich zu diesen drei Aspekten, die sich in dem vorliegenden Gesetz vereinigen, wenige kurze Anmerkungen machen: 1. Das erste und vornehmste Ziel der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik muß eine stabile Vollbeschäftigung auf hohem Produktivitätsstand sein. Sie ist lebensnotwendig für eine expansive Industriewirtschaft, sie ist aber ebenso notwendig für die Entfaltung unserer Gesellschaft, sei es im Leistungswettbewerb wie auch in der Solidarität. Heute, im Aufschwung der Hochkonjunktur, vergessen wir sehr leicht, daß unsere Volkswirtschaft wie alle anderen großen Industrieländer in einem Rhythmus von Unter- und Überbeschäftigung steht. In dieser Legislaturperiode hat der Gesetzgeber ein umfassendes Instrumentarium aktiver Konjunkturbeeinflussung geschaffen. Was dieses Instrumentarium leistet, in der Rezession wie im Konjunkturboom, müssen wir noch erproben. Zweifellos ist dabei ganz entscheidend das Verhalten der öffentlichen Haushalte. Und einer dieser Haushalte, die Einfluß nehmen auf die volkswirtschaftliche Gesamtnachfrage, ist der 3-Milliarden-Haushalt der Bundesanstalt mitsamt einem Anlagevermögen von rd. 6 Mrd. DM. Die Arbeitsmarktpolitik ist in mehrfacher Weise mit der Konjunkturpolitik verknüpft: — einmal durch das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld; besonders das neu geregelte Kurzarbeitergeld wird kurzfristige und unnötige Entlassungen verhindern und damit Spannungen auf dem Arbeitsmarkt mindern; — zum anderen durch die Gestaltung der Beiträge für die Bundesanstalt — und vor allem durch eine konjunkturgerechte Anlage der Mittel der Bundesanstalt, sei es daß sie in der Rezession nachfragebelebend, sei es daß sie in der Hochkonjunktur zu einem Teil bei der Bundesbank stillgelegt werden. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesanstalt kein unmittelbares Instrument der Konjunkturpolitik sein kann. Das wäre eine einseitige Überforderung. Sie kann und wird sich aber in ihren Maßnahmen konjunkturgerecht verhalten. Diese Flexibilität sehen die gesetzlichen Regelungen vor. 2. Noch wichtiger erscheint mir aber die strukturpolitische Aufgabenstellung des Gesetzes. Sie ist voller Bestandteil der modernen Arbeitsmarktpolitik. Der Bundesanstalt ist die Gewährung von Leistungen zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen aufgetragen. Das hat Vorrang vor der Zahlung von Arbeitslosengeld. Die gesetzliche Regelung ermöglicht ein Maximum an Investitionskrediten, ohne daß die Liquidität der Anstalt gefährdet wird. Jede Mark, die rechtzeitig für Industriesiedlungen und Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Regionen eingesetzt wird, ist sinnvoller aufgewendet, als wenn sie erst verspätet als Arbeitslosengeld Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 12953 gezahlt wird. Ich möchte das wiederholen, was ich bereits in der ersten Lesung zu diesem Gesetz gesagt habe: 10 000 Arbeitslose kosten die Bundesanstalt etwa 60 Millionen DM im Jahr. Wenn es uns gelingt, diese 10 000 Arbeitnehmer durch rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen und Investitionshilfen in Beschäftigung zu halten, dann verdienen sie 100 Millionen DM und zahlen davon ihre Beiträge an die Nürnberger Anstalt und die Sozialversicherung sowie Steuern in Höhe von mehr als 30 Millionen DM. Ich glaube, wo unsere Aufgabe liegt, wird damit deutlich. Der wirtschaftliche und technologische Strukturwandel darf nicht allein zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Von ihnen wird eine hohe Mobilität erwartet; gleichzeitig muß man ihnen aber auch die Chance geben, modernsierte neue Arbeitsplätze im reibungslosen Übergang zu finden. Nur noch wenige glauben verzweifelt, man könne die strukturellen Veränderungen im Wirtschaftprozeß aufhalten. Ganz gleich wie wir ihn bewerten, wir müssen den Strukturwandel bejahen. Mehr und mehr zeigt sich, daß ein erheblicher Teil des gesamtwirtschaftlichen Wachstums hierauf zurückzuführen ist. Eine strukturpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik ist daher gleichzeitig eine Politik, die das Wachstum fördert und Spannungen im wirtschaftlichen Fortschritt vermindern hilft. 3. Und lassen Sie mich zum wichtigsten Gesichtspunkt einer modernen Beschäftigungspolitik kommen: der Förderung der beruflichen Bildung. Ohne ausreichende berufliche Bildung gibt es kein Anpassungs- und Umstellungsvermögen der Arbeitnehmer. Berufliche Bildung ist die Voraussetzung jeglicher Mobilität. Deshalb sieht das Arbeitsförderungsgesetz ein beinahe komplettes System von individuellen und institutionellen Förderungsmaßnahmen der Berufsbildung vor bis hin zu den Maßnahmen zur Wiedereingliederung Leistungsgeschwächter der beruflichen Rehabilitation. Damit hat der vorwärtsstrebende Arbeitnehmer nicht nur eine abstrakte Bildungschance, er kann sie auch realisieren, sei es in der Fortbildung, im Aufstieg oder in der Umstellung. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf den Zusammenhang hinweisen, in dem das Arbeitsförderungsgesetz mit zwei anderen großen bildungspolitischen Gesetzen steht, die im Deutschen Bundestag vorbereitet werden: dem Berufsbildungsgesetz und dem Ausbildungsförderungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz wird die gesetzlichen Grundlagen für die dringend notwendige einheitliche Entwicklung der Ziele, Inhalte und Methoden der beruflichen Bildung schaffen. Hierauf haben die Maßnahmen des Arbeitsfördereungsgesetzes aufzubauen und ebenso die Hilfen des Ausbildungsförderungsgesetzes. Das Arbeitsförderungsgesetz verankert die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Das Berufsbildungsgesetz legt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erforschung der entsprechenden Bildungsnotwendigkeiten. So ergänzen sich beide Gesetze in ihren Aufgaben. Wenn dieses Hohe Haus neben dem Arbeitsförderungsgesetz noch das Berufsbildungsgesetz und das Ausbildungsförderungsgesetz verabschieden wird, so wird damit ein in der Geschichte der sozialen Bildungspolitik einmaliger Schritt nach vorn getan. Ich selbst habe manches Mal darauf hingewiesen und kritisiert, daß unsere bisherige Bildungspolitik einseitig und an den Hochschulproblemen orientiert geführt wird. Wenn der Deutsche Bundestag alle drei bildungspolitischen Gesetze verabschiedet, werden wir einen großen Rückstand aufholen. Wir werden den Durchbruch schaffen zu einer umfassenderen und sozialen Bildungsdiskussion. Die Bildungsbedürfnisse der Lehrlinge und der Arbeitnehmer im praktischen Berufsleben erhalten den gleichen Rang, die gleiche Dringlichkeit wie die der Abiturienten und Hochschulabsolventen. Diese Demokratisierung unserer Bildungsdebatte entspricht nicht nur den gesellschaftlichen Realitäten, sondern auch den Forderungen unseres sozialen Rechtsstaates. Abschließend möchte ich noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen. Manch einer wird fragen: Kann ein solches Gesetzgebungswerk so kurzfristig in Kraft treten? Dazu möchte ich sagen: Während die gesetzgeberischen Vorarbeiten im Gange waren, hat sich in den letzten Jahren draußen in den Arbeitsämtern bereits ein großer Wandel angebahnt. Die Bundesanstalt mit ihrem weitverzweigten Netz von Dienststellen orientiert sich schon an dem kommenden Gesetz. Das Gesetz schafft manche „alten Zöpfe" ab. Das „Stempeln" auf dem Arbeitsamt gehört der Vergangenheit an; alle finanziellen Leistungen sollen nach Möglichkeit unbar gezahlt werden. Überhaupt sind viele Vorschriften auf die Modernisierung der Verwaltung durch elektronische Datenverarbeitung ausgerichtet. Die Arbeitsverwaltung ist, das möchte ich dankbar feststellen ,auf dem Sprung zum modernen Dienstleistungsbetrieb. Bei jedem Besuch eines Arbeitsamtes spüre ich das; sei es bei der Berufsberatung, in der Ausbildung der Vermittler und Berater oder in der Anlagepolitik. In Essen entsteht ein neuartiges Berufsförderungszentrum unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesanstalt. Eine Wanderausstellung „Dynamisch im Beruf" macht auf die Mobilitätsprobleme aufmerksam. Ich verweise auch auf das große Strukturprogramm Ruhr/Saar/Zonenrandgebiete, an dem die Bundesanstalt namhaft beteiligt ist. Die Arbeitsverwaltung mit über 30 000 Bediensteten unter ihrem Präsidenten Josef Stingl blickt nach vorne, auf neue Aufgaben. Und nicht zuletzt hat die gründliche und unbeirrbare Beratung des Gesetzentwurfes hierzu beigetragen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird dieser Weg folgerichtig fortgesetzt. Die Bundesanstalt für Arbeit steht in einer vielfältigen Kooperation zur Bundesregierung. Sie wird von mir mit allen Kräften gefördert. Nur so können wir die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik voll integrieren in die moderne Gesellschaftspolitik, die ja eine Einheit von Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik ist. Diese Politik will die Leistung und Verantwortung aller 12954 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 234. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1969 stärken, aber gleichzeitig auch für die notwendige Solidarität unserer Gesellschaft Sorge tragen. Das neue Arbeitsförderungsgesetz ist ein entscheidender Schritt auf diesem Wege. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Horstmeier (Drucksache V/4183 Fragen 50 und 51): Treffen Pressemeldungen zu, daß das Bundesbahnzentralamt Minden (Westf) verlegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Standortfrage des Bundesbahnzentralamtes auch den Gewinn oder Verlust der damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für den betreffenden Raum mit in Betracht zu ziehen? Diese Pressemeldungen treffen zu, soweit sie sich inhaltlich auf den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und die Zustimmung des Verwaltungsrates beziehen, die beiden Zentralämter, die zur Zeit ihren Sitz in Minden und in München haben, zusammenzulegen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr werden vor ihrer Entscheidung auch die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte zu würdigen haben. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bardens (Drucksache V/4183 Fragen 54 und 55) : Trifft es zu, daß die beiden linksrheinischen Eisenbahnstrecken südlich von Mannheim bis an die Grenze ihrer Kapazität ausgelastet sind? Falls Frage 54 bejaht wird, ist die Bundesregierung bereit, mit den Behörden der Republik Frankreich über einen Ausbau der parallelverlaufenden linksrheinischen Strecke — Ludwigshafen—Straßburg—Basel — in Verhandlungen zu treten? Die Kapazität der rechtsrheinischen Eisenbahnstrecken südlich Mannheim — in der Frage ist irrtümlich von linksrheinischen Strecken die Rede — ist z. Z. etwas über 90 % ausgelastet. Die aufgetretenen Schwierigkeiten liegen jedoch nicht in einer mangelnden Leistungsfähigkeit der Strecke, sondern in der schleppenden Abnahme der Güterzüge durch die Schweiz — ausgelöst durch Streiks beim italienischen Zollpersonal — wodurch eine größere Zahl von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen der Rheinstrecken vorübergehend abgestellt und umgebildet werden muß. Die Deutsche Bundesbahn ist in der Lage, die Leistungsfähigkeit der rechten Rheinstrecken noch durch betriebliche und signaltechnische Maßnahmen zu steigern. Außerdem beabsichtigt sie den Bau von Gleisen im Bahnhof Basel — Güterabfertigung — den Schwierigkeiten zu begegnen. Im übrigen ist die Möglichkeit großräumiger Umleitungen, z. B. über die Schwarzwaldbahn oder die Relation München—Brenner, noch gegeben, so daß keine Verhandlungen mit Behörden der Republik Frankreich aufgenommen zu werden brauchen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 13. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/4183 Frage 59) : Kann die Bundesregierung mitteilen, bei welchen Ländern nun durch bilaterale Abkommen die Grüne Versicherungskarte beim Grenzübertritt mit Kraftfahrzeugen in Fortfall gekommen ist und bei welchen Ländern solche Regelungen noch ausstehen? Durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen der Versicherungsverbände ist die Grüne Karte im Verkehr mit folgenden Staaten weggefallen: Österreich, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein und Tschechoslowakei. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften arbeitet z. Z. an einer Regelung, die die Abschaffung der Grünen Karte innerhalb der 6 EWG-Staaten ermöglichen soll.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Porten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich als Berichterstatter vorab noch eine Korrektur des Schriftlichen Berichtes bekanntgebe, die vom Ausschuß für Arbeit beschlossen worden ist, nachdem der Bericht ausgedruckt war. Auf Seite 92 der Drucksache V/4110 muß bei § 214 in der rechten Spalte der letzte Halbsatz „soweit Besonderheiten der Bundesanstalt nicht entgegenstehen" gestrichen werden. Diese Streichung ist jedoch in der Drucksache zu V/4110 bereits berücksichtigt.
    Der Haushaltsausschuß hat im Rahmen seiner Mitberatung den Wunsch geäußert, diesen Halbsatz zu streichen, weil er eine mit dem Haushaltsrecht nicht zu vereinbarende präjudizielle Bedeutung habe. Der Ausschuß für Arbeit hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, dieser Anregung nicht zu folgen. In seiner Sitzung vom 7. Mai hat der Ausschuß jedoch auf Grund der Vorstellungen des Berichterstatters im Haushaltsausschuß, des Herrn Kollegen Krampe, beschlossen, dem Wunsche zu entsprechen, um die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Woche nicht in Frage zu stellen.
    Ich bin der Auffassung, daß der Haushaltsausschuß einen mit dem geltenden Parlamentsrecht unvereinbaren Weg beschreitet, wenn er ein Junktim zwischen der Berücksichtigung seiner Wünsche als mitberatender Ausschuß und seiner Berichterstattung nach § 96 der Geschäftsordnung beschließt. Denn es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Fragen. Die Nichtberücksichtigung des Wunsches des Haushaltsausschusses hätte nämlich keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltslage des Bundes gehabt. Ich möchte diese Problematik hier aber nur erwähnen, damit sich die Kommission zur Vorbereitung auf eine Parlamentsreform mit ihr befassen kann. Dies scheint mir unumgänglich notwendig zu sein, um für die Zukunft Klarheit in einer solchen Frage herbeizuführen.
    Nun lassen Sie mich noch einige Anmerkungen zu dem vorgelegten Schriftlichen Bericht machen. Der Ausschuß für Arbeit, als dessen Berichterstatter ich zu Ihnen spreche, hat in 23 Sitzungen den Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes beraten. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind im Schriftlichen Bericht, auf die ich Sie wegen der Einzelheiten verweisen darf, ausführlich dargestellt. Gestatten Sie mir noch einige ergänzende und zusammenfassende Bemerkungen zunächst zum Gesetzentwurf im allgemeinen und dann zu einzelnen Schwerpunkten.
    Erstens. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes zielt darauf ab, das gesamte Recht der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder, wie man heute sagen muß, der Arbeitsförderung neu zu ordnen. Es soll auf die Bedürfnisse einer modernen Arbeitsmarkt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zugeschnitten werden und mehr als bisher ein vorausschauendes Tätigwerden der Arbeitsverwaltung ermöglichen. Hierzu sieht der Entwurf neben bewährten alten Regelungen zahlreiche Verbesserungen und Ergänzungen des geltenden Rechts vor. Der Ausschuß für Arbeit bejaht übereinstimmend Zielsetzung und Konzeption des Gesetzentwurfes. Soweit er die Regierungsvorlage ergänzt und geändert hat, hat er



    Porten
    dies getan, um den Bedürfnissen des heutigen Arbeitslebens noch mehr entgegenzukommen.
    Zweitens. Die Berufsberatung gehört nach wie vor zu den wichtigsten Tätigkeiten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die durch das Arbeitsförderungsgesetz die umfassende Bezeichnung „Bundesanstalt für Arbeit" erhält. Die Berufsberatung wird mit der fortschreitenden Änderung der arbeitenden Berufswelt mehr und mehr an Bedeutung gewinnen; die zunehmende Differenzierung der betrieblichen und schulischen Ausbildung, das Auftauchen neuer, das Verschwinden bewährter Berufe machen es dem jungen Menschen oft nicht leicht, sich für den Beruf zu entscheiden, der seinen Fähigkeiten und Neigungen .entspricht und ihm gleichzeitig eine sichere und berufliche Zukunft bietet. Der Ausschuß begrüßt es daher, daß der Entwurf das geltende Recht an die neuen Gegebenheiten anpaßt und die Aufgaben der Berufsberatung erweitert.
    Drittens. Eine gezielte und sinnvolle Tätigkeit der Bundesanstalt isst nur möglich, wenn ihren Dienststellen zuverlässige, ausreichende Informationen über Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die im Gesetz vorgesehene Arbeitsmarkt- und Berufsforschung ist deshalb auch nach Auffassung des Ausschusses unerläßlich.
    Darüber hinaus hat der Ausschuß es für erforderlich angesehen, daß die Dienststellen der Bundesanstalt rechtzeitig über alle betrieblichen Veränderungen unterrichtet werden, die zu Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung führen können. Er hat deshalb in dem neu eingefügten § 8 a eine entsprechende Mitteilungspflicht der Betriebe begründet.
    Es ist dem Ausschuß bekannt, daß gerade in Bereichen der Wirtschaft über diesen Paragraphen keine absolute Zufriedenheit herrscht; ich darf aber darauf verweisen, daß nach § 8 a Abs. 2 die Bundesanstalt bei ihren Maßnahmen eine Mitwirkung der Selbstverwaltung zu gewährleisten hat, und ich habe das Vertrauen in die Selbstverwaltung, daß die Ausführungsbestimmungen zu diesem Paragraphen sinnvoll und zweckmäßig den wirtschaftlichen und betrieblichen Notwendigkeiten angepaßt werden.
    Viertens. Die Förderung der beruflichen Bildung — und nur um die Förderung handelt es sich hier — wird in Zukunft eine bedeutsame Aufgabe der Bundesanstalt sein. Die Bildungsförderung dient dem einzelnen, indem sie seine berufliche Mobilität stärkt oder seinen beruflichen Aufstieg erleichtert und dadurch das berufliche Risiko herabmindert, das mit den ständigen Wandlungen in der Wirtschaft verbunden ist. Sie dient aber auch einem reibungslosen Ablauf der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung, indem sie an der Steigerung des Sozialprodukts mitwirkt und die notwendigen Anpassungsprozesse ermöglicht. Individuelle Förderung und institutionelle Förderung sollen einander sinnvoll ergänzen.
    Fünftens. Der Gesetzentwurf enthält in § 38 Vorschriften über die Förderung der beruflichen Ausbildung in Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen. Es liegt nahe, diese Regelungen mit den
    Vorschriften über die Förderung der gesamten schulischen Ausbildung in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen. Der Ausschuß hat deshalb die Vorschriften über die Förderung der beruflichen Ausbildung nur als vorläufigen Bestandteil des Arbeitsförderungsgesetzes angesehen und begrüßt es, daß die Arbeiten an einem umfassenden Ausbildungsförderungsgesetz schon weit fortgeschritten sind.
    Außerdem trägt das Arbeitsförderungsgesetz in vollem Umfang den möglichen Auswirkungen eines Strukturwandels Rechnung. Es bezieht daher die Selbständigen, die infolge des Strukturwandels eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen wollen, in alle Maßnahmen der beruflichen Fortbildung — § 41 — oder der beruflichen Umschulung — § 47 — ein.
    Sechstens. Besondere Bedeutung wird in Zukunft die berufliche Rehabilitation gewinnen. Es gibt z. B. etwa 1,5 Millionen Frühinvaliden, von denen etwa 50 v. H. durch rechtzeitige und gezielte Rehabilitationsmaßnahmen für das Erwerbsleben hätten zurückgewonnen werden können. Der Ausschuß hat, um der Bedeutung dieser Frage gerecht zu werden, die in der Regierungsvorlage verstreuten Vorschriften über die berufliche Rehabilitation in einem besonderen Unterabschnitt zusammengefaßt. Die Bundesanstalt hat danach körperlich, geistig und seelisch Behinderte zu fördern, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen, soweit nicht andere Träger, z. B. die Unfallversicherung mit ihren bewährten Maßnahmen, vorrangig zuständig sind.
    Der Ausschuß hat die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung, nach der bestimmte Gruppen besonders schwer Behinderter weiterhin nach dem Bundessozialhilfegestz gefördert, also von den Rehabilitationsmaßnahmen der Bundesanstalt ausgeschlossen werden sollten, in Übereinstimmung mit dem Ausschuß für Sozialpolitik gestrichen. Dadurch wird es möglich, die Maßnahmen der Bundesanstalt allen Betroffenen gleichmäßig zugute kommen zu lassen.
    Siebentens. Mit der neu eingeführten produktiven Winterbauförderung soll die Entwicklung zu einem ganzjährigen Bauen weiter gefördert werden. Die Bundesanstalt zahlt den Bauunternehmern Zuschüsse für die Mehrkosten des Winterbaus, wenn die Baustellen hinreichend geschützt sind und die Bauarbeiten bei normalem Witterungsablauf in der Schlechtwetterzeit nicht unterbrochen werden. Der Ausschuß glaubt mit der Bundesregierung, daß der volkswirtschaftliche Nutzen der produktiven Winterbauförderung beträchtlich höher einzuschätzen ist als die hierfür erforderlichen Aufwendungen, zumal durch die produktive Winterbauförderung erhebliche Beträge beim Schlechtwettergeld eingespart werden können.
    Achtens. Die überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenzahlen bei älteren Arbeitnehmern in bestimmten Bezirken haben den Ausschuß veranlaßt, sich der Frage, wie diese Arbeitnehmergruppe gefördert und betreut werden kann, besonders anzunehmen. Der Ausschuß hat mehrere Förderungsmöglichkeiten geprüft, so unter anderem die Festsetzung von Be-



    Porten
    schäftigungsquoten. Um aber jede Diskriminierung älterer Arbeitnehmer zu vermeiden, hat sich der Ausschuß hier auf ein einfaches Zuschußsystem beschränkt. Danach erhalten Betriebe, die arbeitslose und schwer unterzubringende ältere Arbeitnehmer beschäftigen, Lohnzuschüsse, die bis zu 50 v. H. des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes betragen. Darüber hinaus hat der Ausschuß die institutionelle Förderung solcher Betriebe vorgesehen, die ausschließlich die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zum Ziele haben.
    Neuntens. Die Gewährung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gehört zu den klassischen Aufgaben der Bundesanstalt. Diese Leistungen behalten ihre bisherige Bedeutung unverändert. Der Ausschuß hat die im Regierungsentwurf vorgesehenen Regelungen, die sich eng an das geltende Recht anlehnen, teilweise vereinfacht und die Leistungen noch über die Regierungsvorlage hinaus verbessert.
    Zehntens. Besonders intensiv hat sich der Ausschuß um eine Neufassung der Vorschriften über die Gewährung von Arbeitslosengeld bei Streiks bemüht. Die vom Ausschuß beschlossene Fassung dürfte eine angemessene Lösung der Interessenkonflikte darstellen, wobei zu betonen ist, daß der gefundene Weg hierbei zweifellos ein vertretbarer Kompromiß ist, wenn er auch nicht in allen Teilen der Wirtschaft und draußen absolutes Verständnis findet. Ich möchte aber auch hier ergänzend darauf hinweisen, daß die Selbstverwaltung der Bundesanstalt nach Ziffer 3 der Richtlinien ja zweifellos noch eine praktikable und sinnvolle Lösung finden wird. Auch hier möchte ich betonen, daß ich dieses Vertrauen zur Selbstverwaltung der Bundesanstalt habe.
    Elftens. Der Ausschuß hat sich lange und eindringlich mit der Frage befaßt, aus welchen Mitteln die zahlreichen Aufgaben der Bundesanstalt finanziert werden sollen. Nach der Regierungsvorlage soll die Finanzierung ausschließlich aus Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erfolgen. Viele Leistungen der Bundesanstalt kommen aber nicht nur Arbeitnehmern zugute, sondern einem erweiterten Personenkreis, so etwa die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung und die Förderung der Berufsbildung. Es wird daher in Zukunft zu überlegen sein, ob nicht die Leistungen der Bundesanstalt, die nicht zum engeren Bereich der Arbeitslosenversicherung gehören, aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden müssen. Der Ausschuß sieht deshalb die im Gesetz vorgesehene Regelung nur als eine vorläufige Lösung an. Um die Frage demnächst endgültig klären zu können, soll die Bundesregierung nicht erst bis Ende 1974 — wie im Regierungsentwurf vorgesehen —, sondern bis Ende 1972 berichten, welche Aufwendungen für die Förderung der beruflichen Bildung erforderlich waren und sein werden und welche gesetzlichen Möglichkeiten für eine andere Regelung des Finanzierungsproblems bestehen.
    Zwölftens. Der Ausschuß hat die Vorschriften über die Organisation der Bundesanstalt in mehreren Punkten verbessert. Er hat sich dabei bemüht, das
    Prinzip der Selbstverwaltung, das für die Bundesanstalt nach wie vor uneingeschränkte Bedeutung hat, mit den Anforderungen an eine moderne und schlagkräftige Verwaltung in Einklang zu bringen.
    Dreizehntens. Die Vorschriften über die Anlage der Rücklage hat der Ausschuß weitgehend neu gefaßt. Er hat dabei die Voraussetzungen für die im Regierungsentwurf vorgesehene Bindung bei der Anlage der Schwankungsreserve an das Einvernehmen mit der Bundesbank enger gefaßt. Die Entscheidungsfreiheit — das möchte ich hier betonen — des Vorstands bei der Anlage ist nicht stärker eingeschränkt, als dies aus konjunktur- und währungspolitischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Nach einer Rezession, in der auf die Rücklage zurückgegriffen werden müßte, ist zuerst wieder die Schwankungsreserve — d. h. die liquiden Mittel — auf den im Gesetz vorgesehenen Normalstand zu bringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter Porten und erteile das Wort dem Mitberichterstatter, Herrn Abgeordneten Jaschke von der Fraktion der SPD.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Jaschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Bericht Stellung nehme, möchte ich eine Feststellung treffen, und zwar eine unangenehme. Ich habe feststellen müssen, daß der von den beiden Berichterstattern abgestimmte Bericht geändert worden ist und daß die ursprüngliche Fassung nicht so ist wie die jetzt im Druck vorliegende. Ich glaube, daß das nicht geht und daß man, wenn man vor der Drucklegung Änderungen vorsehen möchte, das mit den Berichterstattern abzusprechen hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Als das Arbeitsförderungsgesetz 1967 eingebracht wurde, konnte ich damals darauf verweisen, daß der Vorgänger, nämlich das AVAVG, vierzig Jahre alt geworden war. Es hatte sich in den letzten Jahren gezeigt, daß man die notwendige Anpassung dieses Gesetzes an die Erfordernisse der heutigen Zeit durch Novellierungen nicht mehr erreichen kann. Deshalb entstand der Vorsatz, ein neues Gesetz zu schaffen, das eben diesen Erfordernissen entspricht.
    Die SPD-Fraktion brachte aus diesem Grunde im Jahre 1966 das Arbeitsmarktanpassungsgesetz ein. Ein Jahr später folgte der Regierungsentwurf des Arbeitsförderungsgesetzes. Die Fraktionen kamen überein — die SPD gab ihr Einverständnis —, daß beide Gesetzentwürfe gemeinsam beraten werden. Das Ergebnis liegt nun vor.
    Dieses Gesetz versucht, alte und bewährte Grundsätze zu erhalten; ich denke an die Unparteilichkeit und an die Unentgeltlichkeit. Aber es hat auch eine Reihe neuer Akzente gesetzt. Das geht schon aus dem § 1 hervor, den man als Präambel zu diesem Gesetz ansehen kann. Ich zitiere diesen § 1 mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Die Maßnahmen nach diesem Gesetz sind im
    Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der
    Bundesregierung darauf auszurichten, daß ein



    Jaschke
    hoher Beschäftigungsstand erzielt und aufrechterhalten, die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert und damit das Wachstum der Wirtschaft gefördert wird.
    Dieser § 1 enthält den Leitgedanken, der dieses Gesetz bestimmt.
    Was will nun dieses Gesetz an Neuem? Es will nicht, wie es vordem war, daß das Kind erst in den Brunnen fallen muß, damit man es wieder herausholt, sondern es will vielmehr das Kind vor dem Sturz bewahren. Mit anderen Worten: es will Arbeitslosigkeit und unterwertige Beschäftigung nach Möglichkeit von vornherein ausschließen und verhindern, es also nicht dazu kommen lassen, daß der Arbeitnehmer arbeitslos wird, vielleicht sogar eine Zeitlang bleibt, um dann wieder in eine andere Stelle vermittelt zu werden. Um das zu erreichen, sind der Arbeitsverwaltung eine Reihe neuer Instrumente an die Hand gegeben worden, so z. B. — der Herr Kollege Porten machte schon darauf aufmerksam — das wichtige Instrument der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die unter anderem eine sinnvolle Arbeitsberatung erst möglich macht.
    Die Arbeitberatung wird im Vordergrund zu stehen haben und mit der Berufsberatung gemeinsam ausgebaut werden müssen. Es geht nicht mehr an, daß ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitsuchender zum Arbeitsamt kommt und ihm dann eine gerade zur Verfügung stehende Stelle angeboten wird, sondern der Vermittlung hat ein Beratungsgespräch vorauszugehen, in dem auf alle Förderungsmöglichkeiten dieses Gesetzes aufmerksam gemacht wird und eine Vermittlung oder aber Berufsförderung in eine sinnvolle Tätigkeit erfolgt.
    Deshalb sind auch die Vorschriften über die Förderung der Aus- und Fortbildung und der Umschulung wesentlich verbessert worden. . Dabei konnte jedoch nicht eine Bestimmung erreicht werden, daß für die berufliche Bildung auch entsprechender Urlaub zu gewähren ist. Eine derartige Vorschrift war in diesem Gesetz nicht unterzubringen. Der Ausschuß richtet deshalb den Appell an die Tarifpartner, einen solchen Bildungsurlaub in der Zukunft tarifvertraglich zu regeln, weil das ein erster Schritt zur Erreichung dieses Zieles sein könnte.
    Wir haben auch ein schweres Problem in der Beratung gehabt, das die Erhaltung oder Abschaffung der Heuerstellen betraf. Die widersprechendsten Meinungen waren in Petitionen enthalten, so daß sich der Ausschuß entschloß, einen Unterausschuß nach Hamburg zu schicken, um sich an Ort und Stelle ein wahrheitsgemäßes Bild über diese Einrichtung zu machen. Wir haben feststellen können, daß die Praxis in diesen Heuerstellen nicht mit dem übereinstimmt — und eine solche Übereinstimmung wohl auch in der Zukunft nicht zu erreichen ist —, wie wir die Aufgaben nach diesem Gesetz sehen. Der Ausschuß hat sich deshalb entschlossen, die Heuerstellen abzuschaffen und ihre Aufgabe der Arbeitsverwaltung zu übertragen. Selbstverständlich ist dabei daran gedacht, daß an Stelle dieser Heuerstellen Fachvermittlungsstellen, die wir heute schon für Schiffsoffiziere haben, eingerichtet werden und daß beratend auch ein Fachausschuß tätig ist. Wir glauben, daß wir damit auch dem internationalen Übereinkommen gerecht werden.
    Zu den Fragen der Rehabilitation hat Herr Kollege Porten Stellung genommen, und ich meine, ergänzend noch etwas dazu sagen zu müssen. Aus drei Ausschüssen, nämlich dem Ausschuß für Sozialpolitik, dem Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden und dem Ausschuß für Arbeit, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die als erstes, wie schon erwähnt, die verstreuten Paragraphen wegen der Wichtigkeit dieser Materie zu einem Unterabschnitt zusammengezogen hat. Mit diesen Bestimmungen soll nun erreicht werden, daß für den zu Rehabilitierenden eine zentrale Anlaufstelle da ist, und das ist die Arbeitsverwaltung oder sprich: das Arbeitsamt.
    Die oft unerträglich langen Wartezeiten zwischen den einzelnen Rehabilitationsphasen, von der medizinischen vor allem zur beruflichen Rehabilitation hin, müssen beseitigt werden. Durch diese Bestimmungen muß es möglich sein, zu einem nahtlosen Übergang zu diesen einzelnen Phasen zu kommen. Dazu ist es erforderlich, daß sowohl bei der individuellen als auch bei der institutionellen Förderung eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Ländern und den Trägern der sozialen Sicherung besteht. Nur durch eine umfassende und vertrauensvolle Zusammenarbeit können wir dieses Ziel erreichen, Menschen, die an Leib und Leben gelitten haben, so schnell wie möglich wieder zu rehabilitieren.
    Wir glauben, daß auch die Ärzte in dieser Richtung eine wichtige Aufgabe haben. Sie haben Beschädigte oder, sagen wir, Arbeitnehmer, die mehrmals wegen des gleichen Leidens bei ihnen erscheinen und bei denen nach wiederholter Behandlung festzustellen ist, daß dieses Leiden eben durch das Arbeitsleben aufgetreten ist und es sich am gleichen Arbeitsplatz immer wiederholen wird, auf diese Rehabilitationseinrichtungen zu verweisen und die Betroffenen zu der Arbeitsverwaltung zu schikken, damit sie beraten und gegebenenfalls umgeschult werden können.
    Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Koordinierung sind aber nicht nur bei der Rehabilitation erforderlich, sondern ebenso — und zwar da zwischen Bund und Ländern — bei den beruflichen Bildungsmaßnahmen, sowohl den individuellen als auch den institutionellen. Das betrifft den § 37 und die §§ 50 ff. Der Ausschuß erwartet, daß, damit gemeinsame Maßnahmen eingeleitet werden können, auch in diesem Falle koordiniert wird.
    Zur produktiven Winteraufbauförderung hat Kollege Porten ebenfalls Stellung genommen. Ich möchte aber sagen, daß eine starke Meinung im Ausschuß dahingehend bestand, man sollte mit der Zeit vom Schlechtwettergeld wegkommen — weil dieses, glaube ich, zu einseitig einem bestimmten Teil der Versicherten zugute kommt — und dafür die Winterbauförderung mehr ausbauen.
    Zu dem Problem der älteren Arbeitnehmer, wo wir versucht haben, soweit das in diesem Gesetz



    Jaschke
    möglich ist, Bestimmungen zu schaffen, um ihre Lage zu erleichtern, wird sicher im Laufe der Beratungen noch Stellung genommen werden; es ist ja ein eigener Tagesordnungspunkt.
    Das gleiche gilt — worauf Kollege Porten schon aufmerksam machte — für die nicht ganz befriedigenden Regelungen, die die Finanzierung dieser Aufgaben durch die Bundesanstalt betreffen. Wir wissen, daß im Moment durch die mittelfristige Finanzplanung Grenzen gesetzt sind und deshalb, wenn wir diesem Gesetz zum Zuge verhelfen wollen, die Bundesanstalt einspringen muß. Wir haben aber den Termin, zu dem zu berichten ist, was diese Aufgaben, die an sich nicht mit den Mitteln der Versicherten zu bezahlen sind, kosten, von 1974 auf 1972 zurückverlegt und hoffen, dann zu einem neuen Finanzierungssystem kommen zu können.
    Ebenso waren für alle nicht ganz befriedigend — wie Herr Kollege Porten schon sagte, war die Meinung geteilt — die Bestimmungen über die Zahlung von Arbeitslosengeld an die mittelbar vom Streik Betroffenen. Auch da hoffen wir, daß, je nachdem, was die Praxis ergibt, später eine bessere Regelung gefunden werden kann.
    Erfreulich ist bei den Bestimmungen über das Arbeitslosengeld, daß wir das diskriminierende Stempeln durch Bestimmungen abgeschafft haben, die es der Arbeitsverwaltung ermöglichen, durch Datenverarbeitungsmaschinen die Unterstützungen ausrechnen zu lassen. Das wird eine sehr zügige Errechnung ermöglichen.
    Ferner ist bestimmt worden, daß die Arbeitslosenunterstützung bargeldlos ausgezahlt wird und daß — das ist, glaube ich, neu — dieses Arbeitslosengeld nicht gepfändet werden kann.
    Der Ausschuß glaubt vertreten zu können, daß das Gesetz bereits am 1. Juli in Kraft tritt, weil sich die Arbeitsverwaltung bereits seit geraumer Zeit auf die Übernahme dieser Aufgaben vorbereitet und, wie wir meinen, zu diesem Zeitpunkt durchaus in der Lage sein wird, sie zu erfüllen.
    Wir wollen hoffen, daß dieses Gesetz hilfreich sein wird, um dem Willen des Gesetzgebers, sichere Arbeitsplätze und eine vollbeschäftigte Wirtschaft zu erhalten, zu entsprechen, und daß es damit dem Einzelnen, aber auch der Wirtschaft dienen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)