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    Deutscher Bundestag 226. Sitzung Bonn, den 28. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Bauer (Würzburg) 12431 A Erweiterung der Tagesordnung 12431 A Wahl des Abg. Dr. Conring als ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost 12431 B Amtliche Mitteilung 12431 B Fragestunde (Drucksache V/4020) Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) : Gleichberechtigung von Mann und Frau im Namensrecht Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 12431 D, 12432 A, B Kaffka (SPD) . . . . 12431 D, 12432 A, B Fragen des Abg. Baier: Schwierigkeiten bei der Veräußerung von Eigentumswohnungen Dr. Ehmke, Bundesminister . . .12432 B, D Baier (CDU/CSU) . . . 12432 C, 12433 A Dr. Mommer, Vizepräsident 12432 D, 12433 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Untersuchungen betr. den Mordüberfall auf ein Bundeswehrdepot bei Lebach 12433 B Fragen des Abg. Härzschel: Neuerkrankungen an Tuberkulose — Erhöhte Ansteckungsgefahr infolge ambulanter Behandlung Frau Strobel, Bundesminister .12433 B, C, D, 12434 A, C, D Härzschel (CDU/CSU) 12433 C, D, 12434 A, C Dr. Meinecke (SPD) 12434 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Stellungnahme des Bundesgesundheitsrates zum Problem des ärztlichen Nachwuchses Frau Strobel, Bundesminister . . . 12434 D, 12435 B, D, 12436 A Dr. Meinecke (SPD) . . 12435 B, D, 12436 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Erfahrungen auf dem Gebiet der Hirnkammerluftfüllungen Frau Strobel, Bundesminister . .12436 B, D, 12437 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) 12436 D, 12437 A Dröscher (SPD) 12437 A Frage des Abg. Meister: Aufnahme des Betriebs einer Kunststoffsinterei in den Katalog der lästigen Betriebe 12437 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Stand der Ferienneuordnung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 12437 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 12437 C, D Frage des Abg. Weigl: Fahrkosten für den Besuch weiterführender Schulen 12438 A Frage des Abg. Dröscher: Versorgungsbezüge für Feldmeister und Amtswalter des Reichsarbeitsdienstes Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 12438 A, B, C Dröscher (SPD) . . . . . . .12438 B, C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verhandlungen über die Öffnung der Grenze zur CSSR Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12438 D, 12439 A Fritsch (Deggendorf) SPD) 12438 D, 12439 A Frage des Abg. Strohmayr: Selbsthilfe zur Verbrechensbekämpfung Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12439 B, C Strohmayr (SPD) . . . . . . .12439 B, C Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12439 D Frage der Abg. Frau Funcke: Doppel- und Mehrfachbelastung mit Mehrwertsteuer beim Handel mit gegebrauchten Kraftfahrzeugen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . .12440 B, C, D Frau Funcke (FDP) 12440 C, D Fragen des Abg. Meister: Bewertung der Edelmetalle in der Steuerbilanz der einschlägigen Wirtschaft 12440 D Fragen des Abg. Müller (Worms) : Bewertungsabschlag gemäß § 80 EStDV Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12441 A, D, 12442 A Müller (Worms) (SPD) 12441 C, D, 12442 A Frage des Abg. Cramer: Beseitigung der Trümmer von Luftwaffenbunkern 12442 A Frage des Abg. Weigl: Beteiligung der Bundesländer an den Kosten der Schulmilchspeisung . . . 12442 B Fragen der Abg. Frau Blohm: Verbrauch von Butter statt Margarine durch deutsche und niederländische Bauern — Butterrücknahmeverpflichtung der milchanliefernden Bauern Höcherl, Bundesminister . . . .12442 C, D Fragen des Abg. Zebisch: Einlagerung einer Sonderschau des Bundesernährungsministeriums Höcherl, Bundesminister . . 12443 A, B, C Zebisch (SPD) . . . . . . . .12443 B, C Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksachen V/3300, V/3921 bis V/3951); Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/4047) — Dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 12443 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 12448 B Dr. Emde (FDP) . . . . . . . . 12457 B Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 12465 B Dr. Meinecke (SPD) 12472 A Reichmann (FDP) . . . . . . 12472 C Logemann (FDP) . . . . . . . 12472 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 12473 B Glombig (SPD) . . . . . . . . 12473. D Maucher (CDU/CSU) . . . . . 12475 C Exner (CDU/CSU) 12476 C Schlager (CDU/CSU) 12478 A Dr. Lohmar (SPD) 12478 C Wehner, Bundesminister 12479 B Frau Funcke (FDP) 12479 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt [Gellersen], Reichmann u. Gen.) (Drucksache V/3419) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4032) — Zweite und dritte Beratung — 12480 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 III reich der Niederlande über die Benutzung niederländischer Hoheitsgewässer und Häfen durch N. S. „Otto Hahn" (Drucksache V/3860) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/4048), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/4036) — Zweite und dritte Beratung — . . . 12481 A Nächste Sitzung 12481 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12483 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 632 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage V/3924) 12483 D Anlage 3 Entschließungsantrag Umdruck 631 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3926) 12484 B Anlagen 4 und 5 Änderungsanträge Umdrucke 624 und 625 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930) 12485 B, C Anlagen 6 bis 16 Entschließungsanträge Umdrucke 602, 611, 612, 614, 616, 620 bis 622, 627, 629 und 634 zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 bis V/3932, V/3944, V/3945, V/3951) 12485 D Anlage 17 Entschließungsantrag Umdruck 633 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksachen V/3419, V/4032) . . 12489 A Anlage 18 Schriftliche Erklärung der Abg. Frau Geisendörfer (CDU/CSU) zu Punkt V der Tagesordnung 12489 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Zebisch zu seiner Mündlichen Anfrage betr. Karpfenteichwirtschaft . . 12490 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmitt-Vockenhausen betr. Kostenerstattung beim Einsatz der Bundeswehr in Katastrophenfällen . . . 12490 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schlager betr. Beseitigung von Verbrauchsteuern — Verwaltungsaufwand zur Erhebung dieser Steuern 12490 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Collet betr. Übernahme des kanadischen Flugplatzes in Zweibrücken durch die Bundeswehr — Soziale Sicherung der deutschen Arbeitnehmer 12490 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Angleichung der Verordnung über Schichtbücher für Kraftfahrer und Beifahrer an die Grundsätze des Ordnungswidrigkeitengesetzes 12491 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Holzmeister betr. statistische Übersicht über Krankheitsfälle bei unselbständig Beschäftigten . . 12491 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Cramer betr. rentensteigernde Anrechnung von Dienstzeiten bei Polizeibeamten alten Rechts . . . . 12491 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Wilhelm betr. Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes . . 12491 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Folger betr. Möglichkeiten der Lösung der Strukturprobleme in der Landwirtschaft 12492 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Spätfolgen und verkürzte Lebenserwartung nach langjähriger Kriegsgefangenschaft 12493 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12431 226. Sitzung Bonn, den 28. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 28. 3. Dr. Aigner * 28. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28.3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 71. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 28. 3. Beuster 29. 3. Dr. Birrenbach 28. 3. Blumenfeld ** 29. 3. Dr. Brenck 29. 3. Brese 28. 3. Busse 28. 3. Corterier * 29.3. Dr. Dahlgrün 28. 3. Deringer 28. 3. Dichgans * 28.3. Diebäcker 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Dr. Eckhardt 28. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Erhard (Bad Schwalbach) 28. 3. Dr. Even 29.3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28.3. Fritz (Welzheim) 28.3. Freiherr von Gemmingen 28. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29.3. Gerlach * 28. 3. Dr. Götz 28.3. Graaff 28.3. Gescheidle 28.3. Haage (München) 28.3. Dr. Haas 28.3. Hahn (Bielefeld) * 29. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31.7. Herold 28. 3. Hirsch 28. 3. Hölzle 28.3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus * 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15.6. Jahn (Marburg) 28. 3. Junghans 31.3. Junker 28.3. Kahn-Ackermann ** 28. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Frail Klee 28. 3. Frau Kleinert 28.3. Dr. Kliesing (Honnef) ** 28.3. Klinker * 29.3. Dr. Kopf 28. 3. Krammig 28. 3. Dr. Kreutzmann 19. 4. Kriedemann * 28. 3. Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Kunze 30.4. Kurlbaum 28. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 28. 3. Lautenschlager * 28. 3. Lemmer 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 25.4. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Memmel * 28. 3. Metzger * 28. 3. Missbach 15.4. Müller (Aachen-Land) * 28. 3. Neemann 19.4. Ott 28. 3. Peters (Norden) 3. 5. Peters (Poppenbüll) 28.3. Picard 28. 3. Pöhler 28. 3. Dr. Pohle 28. 3. Richter ** 28. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Rock 28.3. Frau Rudoll 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28.3. Schmidt (Hamburg) 28.3. Dr. Schmidt (Offenbach) 14.4. Schmidt (Würgendorf) 28. 3. Schulte 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Schwabe 28. 3. Dr. Sinn 28. 3. Dr. Stammberger 14.4. Dr. Staratzke 28. 3. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Dr. Stecker 28.3. Steinhoff 30.4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Walter 28. 3. Weigl 31.3. Frau Wessel 31. 3. Dr. Wilhelmi 28. 3. Winkelheide 31.3. Dr. Zimmermann 28. 3. Anlage 2 Umdruck 632 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Damm, Frau Geisendörfer, Frau Klee, Kubitza, Dr. Meinecke und * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 12484 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. März 1969 Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 I. hier: Einzelplan 04. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes —Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — wird folgender neuer Tit. 685 03 ausgebracht: „Tit. 685 03 Förderungsmittel für die deutschen Wochenschauen 200 000 DM" Deckungsvorschlag 2. In Kap. 04 03 Tit. 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — und Tit. 531 04 — Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland — wird jeweils der Ansatz um 50 000 DM gekürzt. II. hier: Einzelplan 05. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 — In Kap. 05 01 Tit. 526 05 — Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag in der Frage der Abgrenzung des Festlandsockels -wird der Ansatz um 100 000 DM gekürzt. Bonn, den 27. März 1969 Dr. Lohmar Damm Dr. Meinecke Frau Geisendörfer Spillecke Frau Klee Frau Freyh Dr. Hellige Hauck Kiep Lemp Dr. Marx (Kaiserslautern) Matthöfer Petersen Müller (Mülheim) Dr. Wörner Raffert Dr. Huys Sänger Dr. Martin Vit Kubitza Dr. Dr. h. c. Toussaint Dr. Mühlhan Anlage 3 Umdruck 631 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Mertes, Schmitt-Vokkenhausen und der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 06. Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3926 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag begrüßt anläßlich der Verabschiedung des Haushalts 1969 die verschiedenen Initiativen der Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung der Datenverarbeitung. 2. Der Bundestag ersucht die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß a) der jederzeitige und umfassende Zugriff des Parlaments auf entscheidungsrelevante Daten ausdrücklich sichergestellt wird, damit Alternativen unter verschiedenen Prämissen entwickelt werden können, b) vor jeder Entscheidung über die weitere Einführung der Datenverarbeitung alle Möglichkeiten aufgezeigt werden, soweit Fragen der Kontrollfunktion oder des Informationsanspruchs des Parlaments berührt werden, c) vor einer über die herkömmlichen Methoden hinausgehenden Erfassung der Daten über Einzelpersonen im Zusammenwirken mit den Ländern und insbesondere den Kommunen jegliche Beeinträchtigung und Verletzung der Privatsphäre ausgeschlossen wird, d) maschinelle Behördenbescheide für den Bürger verständlich und nachprüfbar sind, e) nach Absprache mit den Ländern dem Bundestag über die Möglichkeiten einer Intensivierung der Zusammenarbeit auch mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden, über die bisherigen Rationalisierungsmaßnahmen und -vorhaben auch bezüglich der Erfassung von Personaldaten auf allen Verwaltungsebenen berichtet wird, f) bei mit Bundesmitteln finanzierten Projekten von politischer Tragweite solche Organisationsformen verwendet werden, die auch die Beteiligung des Parlaments gewährleisten (z. B. bei der Gesellschaft für Datenverarbeitung und Mathematik mbH, die Abteilung für behördliche Datenverarbeitung mit der Aufgabe, neue Erkenntnisse für die Informations-und Entscheidungsvorbereitung zu gewinnen, die ,staatlichen Stellen zu beraten und Angehörige des öffentlichen Dienstes fortzubilden), g) jeweils die für den Anwendungszweck nach Preis und Leistung optimale EDV-Anlage beschafft wird und die Entscheidungsgründe dein Parlament zur eigenen Urteilsbildung zugänglich sind, h) die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung beschleunigt und vollwirksam, notfalls durch Herbeiführung von Kabinettsentscheidungen arbeiten kann, um ein Gesamtkonzept zu entwickeln und zur Vermeidung von Doppelarbeit die Systemvorschläge für die beteiligten Bereiche aufeinander abzustimmen, i) politisch relevante „Datenbanken" auch mit der notwendigen Unabhängigkeit arbeiten können, j) bei der zunehmenden Anwendung der EDV die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit allen interessierten Kreisen in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in einem umfassenden, jedoch arbeitsteiligen Datenbanknetz von vornherein in Betracht gezogen wird, k) dem Bundestag darüber berichtet wird, welche Überlegungen hinsichtlich der notwendig Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12485 werdenden gesetzlichen Regelungen zum Gesamtkomplex der EDV angestellt werden. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Deutschen Bundestag über die Weiterentwicklung der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im öffentlichen Bereich unter Einbeziehung der vorstehenden Grundsätze bis 31. Dezember 1969 zu berichten. Bonn, den 27. März 1969 Dr. Schmidt (Wuppertal) Baier Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke Burgemeister Dr. Conring Dichgans Dr. Hammans Dr. Hesberg Illerhaus Dr. Jungmann Krammig Dr. Löhr Dr. Martin Frau Dr. Maxsein Memmel Prochazka Rollmann Ruf Dr. Siemer Wagner Dr. Wörner ) Dr. Barzel und Fraktion Bading Schmitt-Vockenhausen Bauer (Würzburg) Anlage 4 Umdruck 624 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kapitel 10 02 wird der Titel 656 52, „Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung" von 160 Millionen DM um 70 Millionen DM auf 230 Millionen DM erhöht. Deckungsvorschlag: 2. In Kapitel 10 02 Titel 882 44 „Zuweisungen zur Förderung der vertikalen Verbundwirtschaft" wird der Ansatz um 20 Millionen DM auf 163 750 DM gekürzt. 3. In Kapitel 10 02 Titel 682 45 „Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft" wird der Ansatz um 50 Millionen DM auf 20 Millionen DM gekürzt. Bonn, den 26. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 625 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 Der Bundestag wolle beschließen: In Kapitel 10 02 wird ein Titel „Zuschüsse zu Schulmilchspeisungen" angefügt und mit 30 Millionen DM ausgestattet. Deckungsvorschlag: In Kapitel 10 03 Titel 682 81 — Vorratshaltung — wird der Ansatz um 30 Millionen DM auf 888 266 000 DM gekürzt. Bonn, den 26. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 602 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ausreichende Mittel für Investitionsbeihilfen für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe bereitzustellen, die aufgrund der bisherigen Richtlinien beihilfefähige Anträge eingereicht hatten. Bonn, den 19. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 634 Entschließungsantrag der Fraktion der FDF zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushalts. gesetzes 1969 hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereid Büttner Frau Herklotz Hirsch Haase (Kellinghusen) Jacobi (Köln) Liehr Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Dr. Müller-Emmert Raffert Rehs Rr. Reischl Schonhofen Dr. Schulz (Berlin) Westphal Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mertes Dr. Bucher Dr. Dahlgrün Dr. Imle Mauk Moersch Mischnick und Fraktion 12486 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die 300 Millionen DM Kapitalmarktmittel, die zu Lasten der Einnahmen des Zweckvermögens (bei der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank) 1969 aufgenommen werden, wie bisher gemäß § 5 des Gesetzes. über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank (BGBl. I S. 1001 vom 4. September 1965) zu verwenden. 2. zur Abwicklung der Eingliederung geflüchteter und vertriebener Bauern einen weiteren 5 Jahresplan vorzulegen. Bonn, den 28. März 1969 Dorn und Fraktion Anlage 8 Umdruck 612 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3931 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag bis zum 30. 4. 1969 1. den Bericht über mögliche Leistungsverbesserungen gemäß § 56 BVG, und gleichzeitig damit 2. einen Gesetzentwurf, der Anpassungen der Kriegsopferleistungen vorsieht, vorzulegen. Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 621 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 11, Geschätfsbereich des Bundesminsters für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3931 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 1970 bis 1973 Mittel für eine fühlbare Verbesserung der Kriegsopferversorgung gemäß § 56 des Bundesversorgungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1970 an vorzusehen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 620 Entschließungsantrag der Abgeordneten Lemmrich, Rawe, Wagner, Dr. Abelein und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Seifriz, Fellermaier und der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr —Drucksachen V/3300 Anlage, Drucksache V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Bundestag empfiehlt der Bundesregierung, die vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Bundeszuwendungen zu Straßenbaumaßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 13. Dezember 1961 — Verkehrsblatt 1962, S. 16 — in der Fassung des allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 7/1965 vom 29. Juni 1965 — Verkehrsblatt 1965, S. 395 — wie folgt zu ergänzen: In Nr. 1 wird vor dem letzten Absatz eingefügt: „Ferner kann der Bund den Gemeinden Zuwendungen für den Bau oder Ausbau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen oder an Zubringerstraßen zu Bundesautobahnen oder zu Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und für Haltebuchten des öffentlichen Personenverkehrs auch dann gewähren, wenn die Gemeinden nicht Träger der Straßenbaulast für die Fahrbahn sind oder wenn an der Fahrbahn keine Baumaßnahme stattfindet." II. Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag über die Ergänzung der Richtlinien bis zum 1. Mai 1969 zu berichten. Bonn, den 26. März 1969 Lemmrich Rawe Wagner Dr. Abelein Dr. Barzel und Fraktion Seifriz Fellermaier Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 627 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12487 des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3932 — Der Bundestag wolle beschließen: In Übereinstimmung mit den Zielen des Verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung sowie unter Berücksichtigung der auf ein neues Leistungsbild der Deutschen Bundesbahn ausgerichteten Maßnahmen wird die Bundesregierung ersucht, folgende zusätzliche Vorkehrungen zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn (DB) zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten: 1. Normalisierung der Konten Die Ausgleichszahlungen für den sozialbegünstigten Schienen-Personennahverkehr sind entsprechend der neuen Fassung des Bundesbahngesetzes so zu regeln, daß die DB einen angemessenen und kostenorientierten Ausgleich für diese gemeinwirtschaftliche Aufgabe erhält, wobei die Länder sich an dem Ausgleich für den nicht kostendeckenden Schülerverkehr angemessen beteiligen sollen. 2. Verbesserung der Kapitalstruktur a) Vorbehaltlich der Ergebnisse von Wegekostenuntersuchungen soll der Bund den noch nicht übernommenen Zinsaufwand für das in die Fahrwege der DB investierte Fremdkapital übernehmen. b) Der Bund soll seiner Verpflichtung zur kassenmäßigen Abdeckung der aus der Vorfinanzierung von Verlusten herrührenden kurzfristigen Verschuldung der DB nachkommen. 3. Stärkung der Ertragskraft a) Die zur Steigerung der Ertragskraft der DB auf lange Sicht notwendigen Anpassungs- und Umstellungsmaßnahmen sowie Investitionsvorhaben von überragender Größenordnung lassen sich bis 1972 nicht in vollem Umfang verwirklichen. Daher sollen die in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Investitionshilfen auch nach 1972 fortgesetzt werden. Für besondere Investitionsvorhaben soll die Möglichkeit zusätzlicher Zuschüsse zur Bewältigung der Finanzierung offengehalten werden. b) Die Eisenbahnen, die als Verkehrsträger ihren Fahrweg selbst vorhalten, sollen zur Beseitigung eines Wettbewerbsnachteils gegenüber ihren Konkurrenten von der Zahlung der für den Straßenbau zweckgebundenen Mineralölsteuer soweit freigestellt werden, als das Mineralöl im Schienenverkehr verwendet wird. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 622 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3944 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag hält daran fest, daß eine umfassende Reform des Familienlastenausgleichs dringlich ist. Dabei sollen die steuerlichen Erleichterungen und die unmittelbaren Zahlungen zu einem einheitlichen, gerechten System zusammengefaßt werden. Die Bundesregierung wird daher ersucht, ihre Arbeiten dazu so rechtzeitig abzuschließen, daß die Reform vom Deutschen Bundestag in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann. 2. Unabhängig davon hält der Deutsche Bundestag eine alsbaldige Anpassung der Leistungen für kinderreiche Familien an die wirtschaftliche Entwicklung für dringend erforderlich. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes sicherzustellen, daß die bisher erst für 1972 vorgesehene Verbesserung des Kindergeldes schon im Laufe des Jahres 1970 wirksam werden kann. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 611 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Geisendörfer, Flämig, Dr. Mühlhan und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3945 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit allen Kräften darauf hinzuwirken, 1. die Existenz und insbesondere ein weiteres gemeinsames wirtschaftliches Programm von EURATOM zu sichern, 2. ein Mehrjahresprogramm bis zum 1. Juli 1969 zu verabschieden, 3. im Falle der Verringerung des Personalbestandes die Aufnahme der Wissenschaftler bei 12488 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 EURATOM in geeignete staatliche, internationale und Industriebereiche zu ermöglichen. Bonn, den 21. März 1969 Frau Geisendörfer Flämig Gottesleben Liedtke Dr. Hammans Dr. Lohmar Dr. Huys Dr. Meinecke Dr. Martin Raffert Rock Schmidt (Hamburg) und Dr. Schulze-Vorberg Fraktion Frau Dr. Wex Dr. Mühlhan Dr. Barzel und Fraktion Moersch Anlage 14 Umdruck 616 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesminister für wissenschaftliche Forschung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3945 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis Ende 1969 1. Vorschläge dem Deutschen Bundestag zuzuleiten für eine Neuorganisation der mit Bundesmitteln geförderten Forschungsvorhaben und Forschungsanstalten. In die Vorschläge sollen Vorstellungen aufgenommen werden von einer besseren Mitwirkung aller am Forschungsprozeß Beteiligten an der Willensbildung für Maßnahmen im Hinblick auf die Projektgestaltung und -finanzierung. Sie sollen sich außerdem erstrecken auf die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Industrie mit dem Ziel einer besseren Effektivität, soweit der Bereich der Großforschung, speziell der Datenverarbeitung, der Anwendung der Kernenergie und der Bereich der Luft- und Raumfahrtforschung betroffen ist; 2. einen Bericht über die Prüfung der Effektivität der jetzigen Organisationsformen aller mit Bundesmitteln geförderten Forschungseinrichtungen durch unabhängige Betriebsprüfer vorzulegen. Bonn, den 25. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 15 Umdruck 614 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Conring, Dr. Siemer und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 Der Bundestag wolle beschließen: Die Zuwendungen von Bundesmitteln an die Länder sind im Bundeshaushalt oftmals an die Voraussetzung gebunden, daß die Länder für den gleichen Zweck ergänzend eigene Landesmittel in ihren Landeshaushaltsplänen zur Verfügung stellen. (Komplementärmittel) Die Anwendung dieses Grundsatzes ist durch den Wegfall des § 7 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1969 besonders unterstrichen. In finanzschwachen Ländern bereitet die Zurverfügungstellung von Komplementärmitteln vielfach erhebliche Schwierigkeiten. In extremen Fällen kann dies dazu führen, daß mangels ausreichender Landesfinanzkraft auf die Inanspruchnahme solcher Bundesmittel verzichtet werden müßte. Der Bundestag ist der Auffassung, daß die finanzschwachen Länder zwar ihre eigene Finanzkraft zur Beibringung der Komplementärmittel voll auszuschöpfen haben, daß ihnen aber von Seiten des Bundesfinanzministers Entgegenkommen gezeigt werden muß, wenn gleichwohl die Beibringung der Komplementärmittel ganz oder teilweise finanziell unmöglich ist und daher der Verlust der Bundesmittel die Folge sein müßte. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Haushaltsjahr 1969 dementsprechend zu verfahren. Bonn, den 25. März 1969 Dr. Conring Dr. Siemer Dr. Barzel und Fraktion Anlage 16 Umdruck 629 Entschließungsantrag der Abgeordneten Stücklen, Wagner, Dr. Althammer, Schlager und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, sicherzustellen, daß aus den Förderungsmitteln für die Studentenschaft bei Kap. 05 02 Tit. 686 01 Kap. 06 02 Tit. 685 27 Kap. 27 02 Tit. 685 01, 685 05, 685 07 Kap. 29 02 Tit. 685 01 künftig nur noch solche Verbände oder sonstige Organisationen der Studentenschaft unterstützt werden können, die sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und durch eine ordnungsgemäße Haushaltsführung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten. Bonn, den 26. März 1969 Stücklen Wagner Dr. Althammer Schlager Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12489 Anlage 17 Umdruck 633 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Dr. Bardens, Frau Dr. Heuser und Genossen zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Kühn (Hildesheim), Dr. Jungmann, Frau Blohm, Dr. Schmidt (Gellersen), Reichmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksachen V/3419, V/4032 — Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten, baldmöglichst den Entwurf eines Fleischhygienegesetzes vorzulegen. Bonn, den 27. März 1969 Dr. Jungmann Dr. Elbrächter Franke (Osnabrück) Härzschel Dr. Hammans Frau Pitz (Savelsberg) Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Bardens Bartsch Dr. Bechert (Gau-Algesheim) Frau Lösche Dr. Meinecke Frau Schimschok Dr. Schmidt (Offenbach) Frau Dr. Heuser Anlage 18 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Geisendörfer (CDU/CSU) zu Punkt V der Tagesordnung. Bei der Mitberatung des Haushaltsplans für den Bereich des Bundesforschungsministeriums hat sich der Wissenschaftsausschuß für seine Meinungsbildung durch Minister Stoltenberg u. a. auch eingehend über die Situation in Euratom unterrichten lassen. Vor allem wurde immer wieder die eindringliche Frage gestellt, ob es möglich sei, rechtzeitig ein Mehrjahresprogramm zu verabschieden. Dies erschien wichtig, sowohl im Hinblick auf eine Kontinuität bisheriger Forschungsvorhaben und die Überlegung über neue Forschungsrichtungen verschiedener Art wie auch besonders für die in Ispra tätigen Wissenschaftler. Sie machen mit Recht geltend, daß die Unsicherheit über künftige Entwicklungen ihnen persönliche Entscheidungen über ihre Zukunft erschwert oder unmöglich macht. Ein weiteres Gespräch mit Minister Stoltenberg im Dezember 1968 über die Aussichten der künftigen Entwicklung in Euratom ließ im Hinblick auf die Beratungen des Ministerrats am 20./21. Dezember 1968 in Brüssel die, wenn auch sehr gedämpfte Hoffnung aufkommen, zu einer tragbaren Lösung zu gelangen. Diese Hoffnung hat jedoch getrogen. Für die Euratom-Forschung ist Anfang März im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften ein Nothaushalt für 1969 beschlossen worden. Es handelt sich hierbei nur um einen Übergangshaushalt, weil es nicht gelungen ist,. ein über mehrere Jahre gehendes Forschungsprogramm auszuarbeiten, das an das Ende 1967 ausgelaufene 5-Jahresprogramm anschließt. Von den für 1969 beschlossenen Mitteln von 228 Millionen DM sind 35,6 Millionen DM noch rückwirkend für 1968 bestimmt, während von den restlichen 192,4 Millionen DM alle Zahlungen, die in das zweite Halbjahr 1969 fallen, blockiert bleiben. Man hoffte dabei, sich bis zum 31. Juni auf ein mehrjähriges Forschungsprogramm geeinigt zu haben. Die Bundesregierung hat diesem Übergangsprogramm zugestimmt, um die Rechtsgrundlage für die Arbeit in dem ersten Halbjahr 1969 zu gewährleisten. Angesichts der bisherigen Entwicklung besteht die Gefahr, daß eine mangelnde Einigung des Ministerrats über ein Mehrjahresprogramm in Kürze zu einer ganz erheblichen Verminderung des wissenschaftlichen Mitarbeiterstabs der Europäischen Kernforschung zwingen könnte. Dieser Eindruck wurde bestätigt durch persönliche Gespräche, die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses mit Mitarbeitern der Kernforschungsstelle in Ispra am 25. Februar 1969 geführt haben. Schon jetzt ist ein großer Teil der Wissenschaftler nicht voll mit wissenschaftlichen Aufgaben ausgelastet, und im Falle einer weiter bestehenden Uneinigkeit müßte eine große Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern von Euratom entlassen werden. Es erscheint nicht vertretbar, einen derartigen Verlust an Intelligenz und Erfahrung, für die die Gemeinschaft, d. h. auch die Bundesrepublik Deutschland, große finanzielle Aufwendungen gemacht hat, hinzunehmen. Unsere Sorge teilt auch das Europäische Parlament, wie das Protokoll über seine Sitzung vom 13. März ausweist. Auch hier wird ein Haushaltsplan für ein Mehrjahresprogramm und Sicherheit für die Weiterbeschäftigung des Personals gefordert. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf die übrigen Mitgliedsländer der Gemeinschaft nachdrücklich einzuwirken, bis zum 30. Juli 1969 ein Mehrjahresprogramm zu erstellen. Damit soll einmal der Bestand an wissenschaftlichem Potential gewahrt und zum anderen das mit der Gründung von Euratom gesteckte politische Ziel erreicht werden: eine enge, sich ständig verdichtende Integration der Partnerschaft. Die Bundesregierung soll im Falle des Nichtzustandekommens einer Einigung dafür Sorge tragen, daß die dann freiwerdenden Wissenschaftler ohne persönliche und materielle Nachteile in nationale Institutionen, Gremien etc. eingegliedert werden. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Empfehlung seine Zustimmung zu geben. 12490 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 26. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Zebisch zu seiner Mündlichen Anfrage *) : In der Anlage übersende ich Ablichtung einer Ausarbeitung meines zuständigen Fachreferenten, Herrn Ministerialrat Dr. Bahr, über Probleme und Möglichkeiten der Karpfenteichwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Produktionsgebietes Oberpfalz zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme. Es wird z. Z. versucht, über die „Europäische Föderation der Teichwirtschaften in der EWG", Paris, deren Geschäftsführung zunächst beim Deutschen Fischereiverband in Hamburg liegt, entsprechende Erfahrungsberichte und Absatzstudien zu erhalten. Über das Ergebnis meiner Bemühungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 27. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/4020 Frage 5) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß die Wehrbereichsverwaltungen auf die Erstattung der Kosten durch die Gemeinden und Gemeindeverbände für den von diesen angeforderten Einsatz der Bundeswehr in Katastrophenfällen verzichten, nachdem z. B. die kommunalen Feuerwehren bei derartigen Einsätzen kostenlos Hilfe leisten? Die Katastrophenhilfe ist keine hoheitliche Aufgabe des Bundes, sondern der Länder und ihrer Gebietskörperschaften. Ein Verzicht auf Ersatz aller enstandenen Sachkosten ist im allgemeinen nicht möglich. Nur dann, wenn das Ausmaß der Katastrophe die Leistungskraft des betreffenden Landes übersteigt — wie z. B. bei der Flutkatastrophe in Hamburg — ist durch § 3 Abs. 4 Nr. 2 des Haushaltsgesetzes dem Bundesminister der Finanzen die Möglichkeit gegeben, abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung unentgeltliche Leistungen von Bundesdienststellen aus Anlaß von Katastrophen zuzulassen. Von der Berechnung der den Bundeswehreinheiten anläßlich von Katastrophenhilfen entstandenen Auslagen kann aber auch dann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn die im Rahmen dieser Einsätze durchgeführten Arbeiten für die Ausbildung der Truppe förderlich sind. Die jeweils landesrechtlich geregelte gegenseitige unentgeltliche Löschhilfe kommunaler Feuerwehren ist eine Maßnahme im Rahmen der Zuständigkeit der Länder für den Brandschutz. Sie kann zumindest rechtlich nicht zum Vergleich mit der Katastrophenhilfe der Bundeswehr herangezogen werden, da der Bund keine hoheitliche Zuständigkeit für die Katastrophenhilfe hat. *) Siehe 218. Sitzung Seite 11741 C Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 28. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/4020 Frage 70) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundes Deutscher Zollbeamter, daß von den 13 Verbrauchsteuern der Bundesrepublik Deutschland mindestens 5 abgeschafft werden könnten, weil der Verwaltungsaufwand zur Erhebung dieser Steuern in keinem vertretbaren Verhältnis zum Steueraufkommen stünde? Das Bundesfinanzministerium hat durch Anfrage beim Bundesvorsitzenden des Bundes der Deutschen Zollbeamten, Oberregierungsrat Wiethüchter, festgestellt, daß dieser die ihm in der Presse zugeschriebene Äußerung über die Beseitigung von fünf Verbrauchsteuern wegen ihrer hohen Kosten nicht getan hat. Sie ist auch sachlich unrichtig. Der Aufwand für die Verwaltung dieser Steuern ist nämlich sehr gering. Er betrug im Jahre 1966, dem letzten Jahr, für das die betreffenden Berechnungen angestellt worden sind, für die Zündwarensteuer = 0,34 v. H. des Aufkommens Leuchtmittelsteuer = 0,68 v. H. des Aufkommens, Spielkartensteuer = 0,31 v. H. des Aufkommens, Salzsteuer = 2,76 v. H. des Aufkommens und Zuckersteuer = 0,81 v. H. des Aufkommens. Die Kosten für die Verwaltung sämtlicher von der Bundeszollverwaltung verwalteten Verbrauchsteuern betrugen im Jahre 1966 rd. 79,5 Mio DM. Das waren rd. 0,46 v. H. des damaligen Gesamtaufkommens von 17,2 Mrd DM (Aufkommen 1968 = 20,5 Mrd DM). Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß sich der Anteil der Verwaltungskosten im Verhältnis zum Steueraufkommen in den Jahren seit 1966 erhöht hat. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 27. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache V/4020 Fragen 80, 81 und 82) : - Kann die Bundesregierung uns heute mitteilen, ob der kanadische Flugplatz in Zweibrücken von der Bundeswehr oder von den amerikanischen Streitkräften übernommen wird? Warum hatten die von der Bundesregierung bereits vor einigen Monaten versprochenen Bemühungen um die soziale Sicherung der von den Kanadiern gekündigten deutschen Arbeitnehmer noch keinen Erfolg? Was will die Bundesregierung in dieser Angelegenheit weiter unternehmen? Bei dem Flugplatz Zweibrücken handelt es sich um einen NATO-Flugplatz, der von der NATO mitfinanziert wird; aus diesem Grunde hat die NATO bei der weiteren Verwendung ab September 1969 ein Mitspracherecht. Nach den bisherigen Verhandlungen wird der Flugplatz wahrscheinlich nicht von der deutschen Luftwaffe, sondern von den US-Streitkräften, die einen besonders dringenden Bedarf an Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12491 dem Platz haben, genutzt werden. Eine endgültige Entscheidung des zuständigen NATO-Hauptquartiers (SHAPE) ist jedoch noch nicht ergangen. Unter diesen Umständen kann auch über die weitere Verwendung der von den Kanadiern gekündigten deutschen Arbeitnehmer noch nichts Abschließendes gesagt werden. Die Bundesregierung bleibt aber — entsprechend den von ihr bereits gefaßten Beschlüssen — bemüht, den von den Stationierungsstreitkräften entlassenen Arbeitnehmern, um deren Unterbringung auch die Arbeitsverwaltung Sorge tragen wird, ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und mögliche Härten auszugleichen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 27. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/4020 Frage 109) : Bis wann wird die Bundesregierung Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung über Schichtbücher für Kraftfahrer und Beifahrer vom 8. Februar 1956, die weiterhin nach § 25 der Arbeitszeitverordnung vom 30. April 1938 als Übertretungen gelten, den Grundsätzen angleichen, wie sie im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten niedergelegt sind? Die Verordnung über Schichtenbücher für Kraftfahrer und Beifahrer vom 8. Februar 1956 ist auf Grund der Arbeitszeitordnung (AZO) vom 30. April 1938 erlassen worden. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Arbeitszeitordnung und der auf ihr beruhenden Verordnungen werden nach § 25 AZO geahndet. Ich halte es nicht für zweckmäßig, nur die Strafvorschriften des § 25 AZO, die in engem Zusammenhang mit den übrigen Vorschriften stehen, zu ändern. Zur Zeit überprüfe ich die gesamten Vorschriften der Arbeitszeitordnung daraufhin, inwieweit sie den veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen sind. Zu diesem Zweck habe ich einen Arbeitskreis aus Fachreferenten der Länder und des Bundes gebildet. Der Arbeitskreis wird auch über eine Neufassung der Strafvorschriften und damit des § 25 AZO eingehend beraten. Hierbei wird er auch die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 niedergelegten Grundsätze berücksichtigen. Wann der Arbeitskreis seine Arbeit abschließen wird, läßt sich zur Zeit nicht übersehen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 27. März 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Holzmeister (Drucksache V/4020 Frage 110) : Hat die Bundesregierung eine statistische Übersicht der Krankheitsfälle bei unselbständig Beschäftigten, die z. B. 1968 insgesamt sechs Wochen, länger als sechs Wochen oder weniger als fünf Wochen krank waren, und zwar getrennt nach Branchen und Wirtschaftszweigen? Die Bundesregierung besitzt keine statistischen Übersichten über die Krankheitsfälle aller unselbständig Beschäftigten nach der Dauer und getrennt nach Branchen und Wirtschaftszweigen. Lediglich für die Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sofortigen Anspruch auf Barleistungen haben (überwiegend Arbeiter), liegen auf Grund einer von einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Stichprobenerhebung Angaben über die Aufteilung der Arbeitsunfähigkeitsfälle — das sind nicht alle Krankheitsfälle — nach ihrer Dauer vor. Dabei kann nur der Bergbau (Knappschaftliche Krankenkassen) besonders ausgewiesen werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 28. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/4020 Frage 111) : Welchen Erfolg haben die bisherigen Bemühungen des Bundesarbeitsministers gehabt, eine rentensteigernde Anrechnung von Dienstzeiten bei Polizeibeamten alten Rechts zu erreichen? Die Frage, ob und gegebenenfalls auf welche Weise eine rentensteigernde Anrechnung der Dienstzeiten von Polizeibeamten alten Rechts ermöglicht werden kann, ist zwischen den beteiligten Bundesressorts mehrmals erörtert worden. Zu greifbaren Ergebnissen haben die bisherigen Besprechungen noch nicht geführt. Eine im Sinne der Polizeibeamten günstige Regelung bereitet insbesondere deshalb Schwierigkeiten, weil in eine solche Regelung neben den Polizeibeamten auch andere Personenkreise einbezogen werden müßten. Ich weise z. B. auf die Angehörigen der ehemaligen Reichswehr hin, deren Dienstzeiten nach geltendem Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls nicht berücksichtigt werden können. Angesichts der großen Zahl der bei einer Regelung zu berücksichtigenden Personen und im Hinblick auf mögliche präjudizielle Auswirkungen auf weitere Personenkreise hat sich der Bundesminister der Finanzen bisher außerstande gesehen, einer Regelung in Form einer Nachversicherung zu Lasten des Bundes zuzustimmen. Einen anderen Weg, eine Berücksichtigung der Dienstzeiten der Polizeibeamten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen, sehe ich nicht. Mit Rücksicht auf die angespannte Finanzlage der Rentenversicherung vermag ich insbesondere auch keine Regelung anzuregen,- die sich zu Lasten der Rentenversicherungen und damit zu Lasten der Versichertengemeinschaft auswirken würde. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 28. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wilhelm (Drucksache V/4020 Fragen 112 und 113) : 12492 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 Hat die Bundesregierung die Absicht, dem Deutschen Bundestag noch in dieser Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes vorzulegen? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Pensionsleistungen der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes noch in dieser Wahlperiode an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden? Die Bundesregierung sieht z. Z. leider keine Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes vorzulegen. Die hierzu notwendigen Vorbereitungen in meinem Hause sind zwar seit längerem abgeschlossen, jedoch konnte in den bisherigen Gesprächen mit der Regierung des Saarlandes und den Beteiligten noch keine Übereinstimmung über die Grundsätze der Neuordnung erzielt werden. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob die gegenwärtige Neugestaltung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung als Zusatzversicherung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, zu der der Bund einen laufenden Zuschuß gewährt, beibehalten werden soll oder ob sie durch eine Umwandlung in das allgemein geltende System einzupassen ist. Dafür kämen in Betracht eine Höherversicherung nach der Reichsversicherungsordnung, die mit Leistungsverbesserungen verbunden wäre, oder aber auch eine tarifvertragliche Zusatzversorgung. Da von vornherein zu erwarten war, daß die Vorarbeiten zur Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung längere Zeit in Anspruch nehmen würden, ist bereits im Jahre 1965 das Gesetz über Leistungsverbesserungen in dieser Pensionsversicherung ergangen. Dadurch sind die Pensionsleistungen im Vorgriff auf die bei einer Neuordnung zu erwartenden Leistungsverbesserungen — im Durchschnitt um mehr als ein Drittel — erhöht worden. Erneute Leistungsverbesserungen ohne gleichzeitige Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung, insbesondere auch ihrer Finanzierungsgrundlagen, glaubt die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht befürworten zu können. Diese Auffassung stützt sich auf folgende Erwägungen: Schon heute entfällt in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung auf jeden Versicherten fast ein Pensionsempfänger, nachdem in den letzten Jahren die Zahl der Versicherten um fast 20 v. H. zurückgegangen, die Zahl der Pensionsempfänger aber fast ebenso stark angestiegen ist. Mit erneuten Leistungsverbesserungen ohne gleichzeitige Neuordnung wären auch Mehrausgaben des Bundes, der nach geltendem Recht 34 v. H. der Pensionsleistungen zu tragen hat, verbunden, für die weder im Haushaltsplan 1969 noch in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel vorgesehen sind. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Empfänger von Pensionen aus der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung neben ihrer Pension fast ausnahmslos Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, durch deren laufende Anpassung sie — wie alle anderen Rentenempfänger in der Bundesrepublik — bereits an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Ich möchte noch abschließend sagen, daß ich gestern ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten des Saarlandes erhalten habe, in dem sich dieser für eine baldige angemessene Leistungsverbesserung in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung einsetzt. Der Herr Ministerpräsident regt neue Besprechungen an. Dazu bin ich selbstverständlich gerne bereit. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 28. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/4020 Frage 114) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung dazu, daß — wie der Abgeordnete Dr. Schmidt (Gellersen) in der Agrardebatte am 26. Februar 1969 dargelegt hat — der Direktor eines Arbeitsamtes im Bayerischen Wald auf viele Anfragen aus Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung nach Möglichkeiten der Umschulung keine Antwort wußte, daß er sich aber gleichzeitig überaus intensiv um die Anwerbung von Gastarbeitern aus Jugoslawien bemüht hat? Der vom Kollegen Dr. Schmidt (Gellersen) zitierte Fall wird angesichts der sehr allgemein gehaltenen Angaben schwer nachprüfbar sein. Ich bin aber gern bereit, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu bitten, der Sache im einzelnen nachzugehen, wenn mir nähere Angaben gemacht würden. Wenn der genannte Fall zutreffen sollte, so handelt es sich um unzulängliche Auskünfte an Ratsuchende,. Dies ergibt sich aus folgendem: Die Bundesanstalt in Nürnberg ist bemüht, zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mit meinem Hause im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Lösung der Strukturprobleme in der Landwirtschaft nach Kräften mitzuarbeiten. Sie ist auch bereit, Umschulungsmaßnahmen für Landwirte im erforderlichen Umfang zu fördern und für bessere Information der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Berater über die bestehenden Förderungsmöglichkeiten zu sorgen. Durch die bisherige Förderungspraxis hat die Bundesanstalt gezeigt, daß sie ihre Förderungsmaßnahmen dort einzusetzen vermag, wo sie am dringendsten benötigt werden. So konzentrieren sich die beruflichen Bildungsmaßnahmen der Bundesanstalt z. B. in Bayern stark auf die Zonenrand- und Grenzland-gebiete, was daraus lersichtlich ist, daß rd. 83 % aller beruflichen Bildungsmaßnahmen in Nordbayern auf die Arbeitsamtsbezirke Coburg, Bayreuth, Hof Weiden, Schwandorf und Regensburg und 19 % dieser Maßnahmen in Südbayern auf die Arbeitsamtsbezirke Passau, Deggendorf, Landshut und Pfarrkirchen entfallen. Der Anteil der in Nordbayern vom 1. Januar 1969 bis 15. März 1969 eingeleiteten Maßnahmen beträgt bereits 50 % .der gesamten Maßnahmen des Vorjahres. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich auch für Südbayern für diesen Zeitraum ab. Die Umschulung von Landwirten und die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte sind Maßnahmen, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 226. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. März 1969 12493 die im allgemeinen nicht miteinander kollidieren. Während ausländische Arbeitskräfte überwiegend für Hilfsarbeiten angeworben werden, sollen die in der Landwirtschaft Tätigen durch die Umschulung nach Möglichkeit so qualifiziert werden, daß sie als Fachkräfte vermittelt werden können. Im übrigen sind die Arbeitsämter gehalten, Anträge auf Anwerbung von Ausländern grundsätzlich nur entgegenzunehmen, wenn geeignete deutsche Arbeitskräfte für den freien Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stehen. Die Vermittlung als Fachkraft setzt allerdings geeignete Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang voraus. Die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind daher in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung bemüht, im Rahmen der Programme zur Verbesserung der Infrastruktur vor allem in den Grenzland- und Zonenrandgebieten durch Ansiedlung von Betrieben aus Wachstumsindustrien neue und moderne Arbeitsplätze zu schaffen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 28. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/4020 Frage 116) : Zu welchen Ergebnissen sind die Forschungsaufträge des Bundesarbeitsministeriums, die sich mit den Spätfolgen nach langjähriger Kriegsgefangenschaft und den Fragen der verkürzten Lebenserwartung bei Spätheimkehrern befassen, gelangt? Über die Bemühungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, durch Forschungsaufträge und Sachverständigengespräche die notwendige Klärung von Spätfolgen langjähriger Kriegsgefangenschaft herbeizuführen, ist in den Fragestunden des Deutschen Bundestages schon mehrfach — zuletzt am 17. Februar 1967 auf Fragen des Herrn Kollegen Bartsch — berichtet worden. Nachdem schon vor Jahren die Bedeutung von Gefangenschaftseinflüssen für die Entwicklung von Leberschäden und psychischen Dauerveränderungen hinreichend geklärt werden konnte, standen seither Probleme der Arteriosklerose, der verkürzten Lebenserwartung und der Voralterung der Heimkehrer im Vordergrund. Über den Einfluß extremer Lebensbedingungen in der Gefangenschaft auf organische Gefäßkrankheiten hat 1967 auf Grund eines von meinem Haus erteilten Forschungsauftrages das Pathologische Institut der Universität Mainz — Professor Dr. Bredt — einen zusammenfassenden Erfahrungsbericht erstellt. Auf Grund dieses Berichtes und mehrerer Sachverständigengespräche hat mein Ministerium Richtlinien für die Beurteilung herausgegeben. Von seiten des Ärztlich-wissenschaftlichen Beirates des Verbandes der Heimkehrer sind diese Richtlinien begrüßt worden. Zur Frage der vorzeitigen Sterblichkeit der Heimkehrer wurden eigene Erhebungen durchgeführt. Die statistische Analyse des Schicksals der Heimkehrer aus den Jahren 1955/56 ergab, daß sich eine vorzeitige Sterblichkeit bei den jüngeren Jahrgängen nur in den ersten sechs Jahren und bei den mittleren Jahrgängen nur in den ersten zwei Jahren nach Rückkehr aus der Gefangenschaft nachweisen ließ. Die Untersuchungen zum Problem einer Voralterung der Heimkehrer sind noch nicht abgeschlossen, sie haben sich als am schwersten durchführbar erwiesen. Das Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg — Professor Dr. Valtentin — hat von meinem Hause einen Forschungsauftrag zur Frage von Veränderungen des Hormonhaushaltes bei Heimkehrern erhalten. Andersartige Untersuchungen sind mit Unterstützung meines Hauses vom Verband der Heimkehrer unter der Leitung von Professor Dr. Schenck durchgeführt worden. Das endgültige Ergebnis beider Forschungsaufträge steht noch aus. Nach vorläufigen Berichten bestehen zwar Verdachtsmomente auf eine vorzeitige Alterung einzelner Gruppen von Heimkehrern; für die Beurteilung von Einzelfällen verwertbare Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. Weitere Forschungen auf diesem Gebiet sind noch erforderlich und werden von mir auch weiterhin gefördert werden. Gegenwärtig leite ich z. B. einen Forschungsauftrag ein, dem die Auswertung von etwa 900 Sektionsprotokollen verstorbener ehemaliger Kriegsgefangener zugrunde liegt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gewiß wäre das besser gewesen, aber Sie wissen ja auch, daß die Veränderung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes auf Grund einer wirtschaftlichen Entwicklung notwendig geworden ist, für die Sie ja in der Zeit, bevor die Große Koalition gebildet worden ist, mitverantwortlich gewesen sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man muß doch mit aller Deutlichkeit herausstellen, daß das eben nur eine Folgemaßnahme auf Grund der Entwicklung des Jahres 1966 und von vorher gewesen ist.


Rede von Hansheinrich Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Glombig, können Sie mir sagen, wo in § 56 expressis verbis irgendwelche finanziellen Auswirkungen erwähnt sind, die mit der mittelfristigen Finanzplanung damals in irgendeinem Zusammenhang standen?

(Zurufe von der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Schmidt, Ihr Antrag auf Umdruck 612 zeigt doch ganz klar, daß ein Bericht nach § 56 völlig wertlos ist, wenn mit ihm nicht gleichzeitig oder unmittelbar danach auch ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der die entsprechenden Konsequenzen aus diesem Bericht zieht. Alles andere wäre barer Unsinn. Da Sie das auch wissen, haben Sie den Antrag gestellt, diesen Bericht zum 30. April dieses Jahres vorzulegen. Ich meine vor gar nicht langer Zeit gehört zu haben, daß Sie die Vorlage des Berichtes zum 15. April gefordert hätten. Sie haben sich das wohl inzwischen überlegt und diese Frist bis zum 30. April hinausgeschoben. Sie wissen genau, daß weder der Bericht noch der Gesetzentwurf bis zum 30. April vorgelegt werden können, und zwar aus zwei Gründen: einmal, weil es an den notwendigen Finanzen für das Haushaltsjahr 1969 fehlt, und zum anderen, weil, wenn wir jetzt nur unter Berücksichtigung der Jahre 1967 und 1968 eine Erhöhung z. B. der Grund- und Ausgleichsrenten vornähmen, die Erhöhung dieser Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz noch nicht einmal 100/0 betragen würde. Ich müßte Sie eigentlich fragen: Ist es von Ihnen gewollt, eine so geringe Anhebung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung zu erzielen?