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    Deutscher Bundestag 225. Sitzung Bonn, den 27. März 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/4020, V/4045) Fragen des Abg. Porsch: Einfuhrliberalisierung für Geschirrporzellan — Rücksichtnahme auf die Industrie des Zonenrandgebietes bei der Einfuhrliberalisierung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12349 B, D, 12350 A, B, C, D, 12351 A, B C, D, 12352 A Porsch (FDP) 12349 D, 12350 A Schlager (CDU/CSU) . . . 12350 A, B, C Zebisch (SPD) 12350 D, 12352 A Höhne (SPD) 12350 D Hörauf (SPD) 12351 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 12351 B, C Ertl (FDP) . . . . . . . . 12351 D von Hassel, Präsident . . 12351 D, 12352 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 12352 A Frage des Abg. Schlager: Erweiterung der Interzonenhandelskontingente für Güter der gewerblichen Wirtschaft Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12352 B, C, D Schlager (CDU/CSU) 12352 B, C Dr. Staratzke (FDP) 12352 C Fragen des Abg. Dr. Siemer: Aufhebung der Einfuhrbeschränkungen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12352 D Frage des Abg. Dr. Siemer: Transitwaren im Interzonenhandel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12352 D, 12353 A, B, C Schlager (CDU/CSU) 12353 A, B Dr. Staratzke (FDP) 12353 B, C Fragen des Abg. Dr. Luda: Ausdehnung der Liberalisierung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12353 C, D Frage des Abg. Schlager: Gefährdung der deutschen Tuchindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12353 D, 12354 A Schlager (CDU/CSU) . . 12353 D, 12354 A von Hassel, Präsident . . . . . . 12354 A Dr. Mühlhan (FDP) 12354 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 Fragen des Abg. Dr. Schwörer: Ausdehnung der Einfuhrmöglichkeiten — Preisermäßigungen infolge Billigpreiseinfuhren Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12354 B, C, D, 12355 A, B, C, D, 12356 A, B, C, D, 12357 A, B, C Dr. Schwörer (CDU/CSU) 12354 B, C, 12356 C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 12354 C Brand (CDU/CSU) . . . 12354 D, 12355 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12355 A Schlager (CDU/CSU) . 12355 B, C, 12356 D, 12357 B Dr. Staratzke (FDP) . . 12355 C, D, 12356 A, 12357 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 12356 B Frage des Abg. Wagner: Befürchtungen der durch die Importmaßnahmen getroffenen Wirtschaftskreise Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12357 D Frage des Abg. Weigl: Förderung der Erschließung von Siedlungsgelände 12357 D Fragen des Abg. Dr. Hammans: Harmonisierung der regionalwirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten der EWG — Eskalation der regionalen Förderungsmaßnahmen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12357 D, 12358 A, B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 12358 A, B Frage des Abg. Felder: Schwierigkeiten für das Airbus-Projekt der europäischen Luftfahrtindustrie Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär .. . . . . . . . 12358 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 12358 C Frage des Abg. Dr. Apel: Abnahme des Airbus durch die Lufthansa Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12358 D, 12359 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 12358 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 12359 A, B Fragen des Abg. Dr. Apel: Preisliche Diskriminierung für westdeutsche Abnehmer niederländischen Erdgases Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12359 C, D, 12360 A, B Dr. Apel (SPD) . . . 12359 D, 12360 A, B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Programm für die kulturelle Selbstdarstellung der Bundesrepublik Deutschland auf der Weltausstellung in Osaka Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12360 C, D, 12361 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 12360 D Frage des Abg. Richter: Bundesausbauorte in den Gemeinden Buchen und Tauberbischofsheim . . . 12361 A Fragen des Abg. Biechele: Regionale Aktionsprogramme für die Bundesfördergebiete — Neugliederung dieser Gebiete 12361 B Frage des Abg. Zebisch: Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Regensburg betr. Berechnung der Schwellenwerte 12361 C Fragen des Abg. Diekmann: Verkauf der sog. Firmenhäuser durch die Bundesvermögensverwaltung — Steigerung der Grundstückspreise Schmücker, Bundesminister . . . . 12361 D, 12362 A, C, D Diekmann (SPD) 12362 C, D von Hassel, Präsident . . . . . 12363 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/3922) in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Anträge der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1418, V/3447, V/3492, V/4008), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn,. Donnerstag, den 27. März 1969 III Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache V/3895), mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache V/3990), mit Entwurf eines Gesetzes zur ... Änderung des Grundgesetzes (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel u. Gen.) (Drucksache V/3965) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Abg. Frau Jacobi [Marl], Frau Wessel u. Gen.) (Drucksache V/3966) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (SPD) (Drucksache V/3992) —Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse von Enquete-Kommissionen (SPD) (Drucksache V/3991) — Erste Beratung —Rawe (CDU/CSU) . . . 12364 A, 12416 C Genscher (FDP) 12365 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 12369 C Dr. Mommer (SPD) 12372 A Dr. Mende (FDP) 12378 D Schoettle, Vizepräsident . . . . 12386 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . 12386 C Dr. Apel (SPD) 12389 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 12392 D Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 12394 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 12396 A Collet (SPD) (zur GO) . . . . . . 12400 A Dr. Kübler (SPD) . . . . . . . . 12400 C von Hassel (CDU/CSU) . . . . . 12401 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 12402 D Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12409 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . 12409 B Collet (SPD) 12410 C Hermsdorf (SPD) . . . . . . 12413 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 12414 C Schulte (SPD) 12415 A Mertes (FDP) 12415 C Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 12416 A Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 12417 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 12417 D Schoettle (SPD) 12418 A Haushaltsgesetz 1969 (Drucksachen V/3951, zu V/3951) Dr. Conring (CDU/CSU) 12419 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 12420 B Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . 12421 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1969 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1969) (Drucksache V/3443) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/3885, zu V/3885) — Zweite und dritte Beratung — 12421 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel (Drucksache V/3669) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/3892) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 12421 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Drucksache V/3460) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge (Drucksache V/3988) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 12422 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bannmeilengesetzes (Drucksache V/3694) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/3996) — Zweite und dritte Beratung — 12422 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (FDP) (Drucksache V/3980) — Erste Beratung — 12422 C Sammelübersicht 27 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/3977) . . 12422 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Forts „Oberer Eselsberg" in Ulm an das Land Baden-Württemberg (Drucksachen V/3682, V/3906) 12422 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Königin-Olga-Kaserne in IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 Ludwigsburg an die Stadt Ludwigsburg (Drucksache V/3916) 12422 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates über die Modalitäten zur Feststellung und gegebenenfalls zum Ausgleich der Verlagerung von Zolleinnahmen (Drucksachen V/3680, V/3891) 12423 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Entscheidung des Rates zur Erhöhung der von der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und der Italienischen Republik zu eröffnenden Einfuhrkontingente für Wein (Drucksachen V/3696, V/3899) . . . . . 12423 B Festsetzung der Fraktionsstärke von Hassel, Präsident . . . . . . 12423 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 12423 D Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12425 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 630, 623, 600, 603 und 606 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3922, V/3300, V/3951) 12425D bis 12426 D Anlage 7 Schriftliche Begründung des Abg. Hörmann (Freiburg) (SPD) zu Punkt II 17 der Tagesordnung 12427 A Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Strohmayr (SPD) zu Punkt VI der Tagesordnung 12427 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Gleichstellung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit Großforschungseinrichtungen in Karlsruhe, Jülich, Hamburg und München . . 12428 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) betr. Übertretungstatbestände in der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 . . 12428 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ott betr. einheitliche Abschleppvorrichtungen an Personenkraftwagen 12429 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. illegalen UKW-Sender im Frequenz-Bereich des Senders Freies Berlin 12429 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Kommission zur Beratung eines Programms für die Bauvorhaben des Bundes — Architektenwettbewerbe 12429 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 12349 225. Sitzung Bonn, den 27. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 29. 3. Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Bading * 28. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Behrendt * 28. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld ** 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Brese 28. 3. Corterier * 29. 3. van Delden 28. 3. Dichgans * 28. 3. Dr. Dittrich * 29. 3. Frau Dr. Elsner * 28. 3. Dr. Even 29. 3. Faller * 29. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Franz 28. 3. Frau Funcke 27. 3. D. Dr. Gerstenmaier 28. 3. Glüsing 29. 3. Gerlach * 28. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hahn (Bielefeld) * 29. 3. Hansing 29. 3. Hamacher 31. 3. Hellenbrock 31. 7. Hirsch 28. 3. Hölzle 28. 3. Hösl ** 28. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus * 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Jahn (Marburg) 28. 3. Junghans 31.3. Junker 28. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Killat 27. 3. Frau Klee 28. 3. Dr. Kliesing (Honnef) ** 28. 3. Klinker * 29. 3. Dr. Kopf 28. 3. Kriedemann * 28. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Krone 28. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Kurlbaum 28. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 28. 3. Lautenschlager * 28. 3. Lemmer 28. 3. Lenz (Brühl) * 28. 3. Lenze (Attendorn) 28. 3. Lücke 28. 3. Lücker (München) * 28. 3. Marx (München) 28. 3. Mauk * 27. 3. Memmel * 28. 3. Metzger * 28. 3. Missbach 15. 4. Müller (Aachen-Land) * 28. 3. Neemann 19. 4. Neumann (Stelle) 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 28. 3. Richter ** 28. 3. Riedel (Frankfurt) * 28. 3. Dr. Rutschke ** 28. 3. Scheel 28. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Schmidt (Würgendorf) 28. 3. Dr. Schulz (Berlin) ** 28. 3. Springorum * 27. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 28. 3. Steinhoff 30. 4. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weigl 31.3. Frau Wessel 31. 3. Frau Dr. Wex 27. 3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3 Anlage 2 Umdruck 630 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wilhelmi, Schoettle, Mertes und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag - Drucksachen V/3300 Anlage, V/3922 - * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Westeuropäischen Union 12426 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 Der Bundestag wolle beschließen,: Bei Kap. 02 01 Tit. 422 01 ist die Planstellenübersicht in den Besoldungsgruppen A 16 und A 15 we folgt zu fassen: „Bes.-Gr. A 16 19 (6) Ministerialräte, davon — (1) ku in Bes.-Gr. A 15 und 1 (—) kw Bes.-Gr. A 15 27 (36) Regierungsdirektoren, davon — (1) ku in Bes.-Gr. A 14 1 Regierungsbaudirektor" Bonn, den 27. März 1969 Dr. Wilhelmi Dr. Burgbacher Frau Enseling Frau Jacobi (Marl) Hanz (Dahlen) Dr. Luda Ruf Schoettle Ravens Dr. Reischl Schmitt-Vockenhausen Mertes Genscher Dr. h. c. Menne (Frankfurt) Opitz Dr. Staratzke Anlage 3 Umdruck 623 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3922 — In Kap. 02 03 — Der Wehrbeauftragte des Bundestages — werden a) in Tit. 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten — jeweils bei Bes.-Gr. A 16 und Bes.-Gr. A 15 der kw-Vermerk sowie bei Bes.-Gr. A 10 der kuVermerk gestrichen, b) in den Erläuterungen zu Tit. 425 01 — Vergütung der Angestellten — jeweils bei Verg.-Gr. VI b und Verg.-Gr. VII der kw-Vermerk gestrichen. Bonn, den 26. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 603 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 — Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 7 a eingefügt: „§ 7 a Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Inland in den Einzelplänen dieses Gesetzes sind je zur Hälfte gesperrt. Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die Sperre aufzuheben. Die Aufhebung kann erst erfolgen, wenn aufgrund der Bestandsaufnahme der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit und der Verbesserungsvorschläge dafür, die die Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Juni 1968 angeordnet hat, neue Ausgabegrundsätze der Mittel vom Deutschen Bundestag beschlossen worden sind." Bonn, den 19. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Umdruck 606 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 11 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: „(6) Abweichend von § 36 b Abs. 2 der Reichshaushaltsordnung kann die Einweisung in eine nach dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts gehobene Planstelle und in eine im Zusammenhang mit dem Zweiten Gesetz zur Neu- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 12427 regelung des Besoldungsrechts umgewandelte- Planstelle mit 'Rückwirkung bis zum 1. April 1969 erfolgen, soweit der Beamte während dieser Zeit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt und die Obliegenheiten dieser oder einer gleichartigen Stelle tatsächlich wahrgenommen hat." Bonn, den 20. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (SPD) zu Punkt II 17 der Tagesordnung Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Ersten Besoldungsneuregelungsgesetz den gesetzlichen Stellenschlüssel für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst eingeführt. Damit wurde nicht nur eine Begrenzung der Stellenrelation zueinander, sondern auch eine Vermehrung der Planstellen in den Beförderungsgruppen ab 1. Juli 1967 möglich. Da jedoch schön bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1967 erkennbar war, daß vor allem die Beratungen des Haushaltsausschusses kaum vor Oktober/November beendet sein würden, um die erforderlichen Beschlüsse über die Stellenanhebungen der einzelnen Ministerien zu fassen, wurde vorsorglich durch das Haushaltsgesetz 1967 ermöglicht, daß abweichend vom § 36 b Abs. 2 der Reichshaushaltsordnung die rückwirkende Einweisung in eine Planstelle auch über drei Monate hinaus zulässig war. Mit dem Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetz, das ab 1. 4. 1969 wirksam werden wird, wurden die Stellenschlüssel in den Besoldungsgruppen A 8, A 11, A 12 und A 16 verändert. Dies hat z. B. im Bereich der Deutschen Bundespost zur Folge, daß Arbeitsplatzneubewertungen vorgenommen werden müssen (Dienstpostennachbewertung). Sodann werden die höherbewerteten Dienstposten zur Bewerbung ausgeschrieben. Erst wenn die Entscheidung über die Bewerber gefallen ist und die Übertragung des Dienstpostens vorgenommen wurde, kann die Einweisung in die entsprechende Planstelle erfolgen. Der Gesamtprozeß der Nachbewertung, Ausschreibung, Entscheidung über die Bewerbung wird auf jeden Fall mehr als drei Monate in Anspruch nehmen. Um dennoch auch im Bereich der Bundespost die rund 25 000 betroffenen Beamten nach dem Willen des Gesetzgebers zum 1. April 1969 in die Wirkung des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes einzubeziehen, ist die vorgeschlagene Ergänzung des Haushaltsgesetzes 1969 erforderlich. Im übrigen sei noch angemerkt, daß für die übrigen Bundesministerien die Zeit ausreichen wird, um die notwendigen Voraussetzungen zur rückwirkenden Einweisung in eine Planstelle zum 1. 4. 1969 zu ermöglichen. Bei Nichtergänzung des Haushaltsgesetzes 1969 würden demnach zum Beispiel die im Bereich der Deutschen Bundespost betroffenen Beamten nicht zum gleichen Termin befördert werden können. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Strohmayr (SPD) zu Punkt VI der Tagesordnung Im Schriftlichen Bericht über den Entwurf des Wirtschaftsplangesetzes 1969 wird von den Berichterstattern Dr. Frerichs und Lange auf Seite 4 die Notwendigkeit der Maßnahmen auf dem Gebiete der Abwasserreinigung und Reinhaltung der Luft zwar anerkannt und als vordringlich bezeichnet. Der Ausschuß für das Bundesvermögen hat auch auf Grund dieser Beurteilung die Konsequenz gezogen, die Bindungsermächtigungen, die im Regierungsentwurf vorgesehen waren, zu verdoppeln. Es ist aber verwunderlich, daß die Berichterstatter in ihrem Bericht feststellen, es handle sich bei den vorbezeichneten Maßnahmen um keine eigentlichen Aufgaben des ERP-Sondervermögens. Sie bringen zum Ausdruck, daß der Ansatz im ERP-Wirtschaftsplan letztmalig verankert wurde und daß diese Aufgaben künftig vom Bundeshaushalt übernommen werden sollen. Bei den Beratungen des ERP-Wirtschaftsplanes ist keineswegs die einmütige Auffassung vertreten worden, daß diese Maßnahmen beim ERP-Sondervermögen auslaufen soll, sondern es ist lediglich von einem Ausschußmitglied erklärt worden, man wolle keine weitere Verstärkung dieser Ansätze. Dieser Auffassung, die nicht von der Mehrheit des Ausschusses gestützt wird, kann nicht zugestimmt werden. Es kann nicht behauptet werden, daß es sich bei der Kreditgewährung für Maßnahmen der Gewässer- und Luftreinhaltung nicht um die dem ERP-Sondervermögen obliegende Wirtschaftsförderung handle. In der Tat dienen die für diesen Zweck eingesetzten Mittel, wie es das ERP-Gesetz verlangt, „der Verbesserung der Wirtschaft in bestimmten Bereichen oder Gebieten". Die Bereinigung geordneter Abwasserverhältnisse trägt stets zur Verbesserung der Infrastruktur und damit zur Verbesserung der Ausgangssituation für eine rationelle Industrieproduktion bei. Die Unterstützung von Gewässer- und Luftreinhaltungsmaßnahmen bei gewerblichen Unternehmen ist unmittelbare Wirtschaftsförderung, um so mehr, als gerade in der Industrie der Bau von Kläranlagen oder Abgasfiltern oft mit einer innerbetrieblichen Neuordnung und mit einer Modernisierung von Produktionsverfahren Hand in Hand geht. Im übrigen stammt mehr als die Hälfte der in die kommunalen Kanalisationen eingeleiteten Abwässer 12428 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 aus Industrie und Gewerbe. Die Förderung kommunaler Kläranlagen erspart der Industrie deshalb selbst erforderliche eigene Investitionen in beträchtlichem Umfange. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, daß es zu der bedrohlichen Verschmutzung unserer Gewässer und der Luft in industriellen Ballungsgebieten, über die kein weiteres Wort verloren zu werden braucht, auch dadurch gekommen ist, daß nach dem zweiten Weltkrieg der Aufbau unmittelbar produktiver Industrieanlagen auch von ;seiten der öffentlichen Hand forciert worden ist. Der Bund darf sich deshalb heute nicht der Mitwirkung bei der Sanierung der Mißstände entziehen. Das bedeutet nicht, daß man das Prinzip, grundsätzlich den Verursacher von Luft- und Wasserverunreinigungen für die Kosten der Beseitigung heranzuziehen, verlassen sollte. Aber es nützt nichts, dieses Prinzip zu strapazieren, wenn offenkundig ist, daß die aufgelaufenen Belastungen in diesem Bereich von der Wirtschaft in absehbarer Zeit aus eigener Kraft — jedenfalls nicht im notwendigen Umfang — getragen werden können. Unter diesen Umständen nützt eine Verweisung auf den ordentlichen Haushalt nichts. Eine solche Verweisung wäre nur sinnvoll, wenn es allgemeine Aufgabe des Bundes wäre, die Gewässer- und Luftreinhaltung zu finanzieren. Dies ist aber bekanntlich nicht der Fall. Vielmehr hat der Bund dabei nur im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben — z. B. der Wirtschafts- und Landwirtschaftsförderung — dort auch nur nach besten Kräften mitzuwirken. Aus all den angezogenen Gründen sollten und müssen für die kommenden Jahre die jetzt im Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1969 vorgesehenen Bindungsermächtigungen von 20 Millionen für die Gewässerreinhaltung und 10 Millionen für die Luftreinhaltung eher noch weiter aufgestockt werden, als sie im Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens auslaufen zu lassen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 21. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3976 Fragen 51, 52 und 53) : Ist die Bundesregierung bereit, die diskriminierende Behandlung der seit 70 Jahren bestehenden Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als Forschungsinstitut „zweiter Klasse" dadurch zu beenden, daß sie die Bundesanstalt den anderen Großforschungseinrichtungen Karlsruhe, Jülich, Hamburg, München usw. gleichstellt? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die von 200 Wissenschaftlern des Verbandes der Wissenschaftler an Forschungsinstituten e. V. vertretene Auffassung, daß die wissenschaftliche Leistung und damit das internationale Ansehen der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt darunter leiden müsse, wenn durch schlechtere Bezahlung und geringere Aufstiegsmöglichkeiten der Leistungswille der Wissenschaftler eingeschränkt und die Möglichkeit, gute Spitzenkräfte zu halten oder neue einzustellen, durch die Konkurrenz der Industrie und der tariflich bevorzugten Großforschungseinrichtungen nahezu unmöglich gemacht wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß, um ein Arbeitsgebiet der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herauszugreifen (den Bereich der Sicherheitstechnik und des Explosionsschutzes), die Benachteiligung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gleichbedeutend mit einem erhöhten Risiko der staatlichen Verantwortung fur die Sicherheit der Staatsbürger ist und damit ein gefährliches Sonderverhalten der Bundesrepublik Deutschland gegenüber vergleichbaren Industriestaaten, in denen das physikalisch-technische Staatsinstitut tarifpolitisch gleichrangig mit anderen Forschungsinstituten, u. a. den Kernforschungsanlagen, behandelt wird, vorliegt? Die vom Kabinettausschuß für wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildungsförderung beschlossenen übertariflichen Verbesserungen in der Vergütung des wissenschaftlichen und technischen Personals in Kern-, Luftfahrt- und Raumfahrtforschungseinrichtungen beruhen nicht auf einer höheren Bewertung der Tätigkeit in diesen Bereichen; sie sind vielmehr durch die besonderen Verhältnisse in diesen Einrichtungen veranlaßt worden. Zur Zeit wird von den zuständigen Ressorts geprüft, inwieweit vergleichbare Verhältnisse bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorliegen und daher zusätzliche übertarifliche Maßnahmen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf Grund der für den Forschungsbereich außerhalb der Großforschung getroffenen Maßnahmen des Kabinettausschusses schon jetzt die Möglichkeit hat, den wissenschaftlichen Angestellten übertarifliche Zulagen zu gewähren. Für den Bereich Sicherheitstechnik sind der Anstalt von den von ihr geforderten 9 Stellen 7 Stellen bewilligt worden. Wenn von diesen Stellen nur 3 dem Arbeitsbereich Sicherheitstechnik zugute . kamen, so lag dies an der Disposition der Anstalt. Bei einem Personalbestand von über 1200 Mitarbeitern ist es möglich, in dringenden Fällen durch vorübergehende Umsetzungen kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Für das Rechnungsjahr 1969 sieht der Entwurf des Haushaltsplanes 6 neue Stellen für die Sicherheitstechnik vor. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/4020 Frage 20) : Entspricht es den Tatsachen, daß auch § 14 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 noch Übertretungstatbestände kennt und damit den allgemein verbindlichen Maßstäben des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten noch nicht angepaßt ist? Auch die in der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. 11. 1934 enthaltenen Zuwiderhandlungen werden von der am 1. 1. 1969 wirksam gewordenen Umstellung auf Ordnungswidrigkeitenrecht erfaßt und sind seitdem nicht mehr Übertretungen, sondern Ordnungswidrigkeiten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 12429 Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 26. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ott (Drucksache V/4020 Fragen 28 und 29) : In welcher Weise ist die Bundesregierung auf Grund der Erklärungen in der Fragestunde vom 9. März 1967 tätig geworden, wonach an Personenkraftwagen einheitliche Abschleppvorrichtungen durch die Hersteller angebracht werden sollen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer Reihe von Unfällen, welche nur aus Sachschäden bestehen, die Dauer der Verkehrsbehinderungen bei serienmäßig angebrachten einheitlichen Abschleppvorrichtungen verkürzt werden würde? Wegen der Schwierigkeiten bei der Konstruktion der Fahrzeuge und der mit dem Abschleppen verbundenen Unfallgefahren erscheint es richtig, für Personenkraftwagen lediglich an der Vorderseite angebrachte Abschleppeinrichtungen zu fordern. Die Kraftfahrzeughersteller haben bei den meisten Personenkraftwagen bereits freiwillig Abschleppeinrichtungen angebracht oder dies zugesagt. Um alle Fabrikate gleichmäßig zu erfassen, wird eine Verordnung vorbereitet, wonach Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne mit Abschleppeinrichtungen auszurüsten sind. Die Ausrüstung mit Abschleppeinrichtungen wird das Abschleppen nur leicht beschädigter Fahrzeuge sicherer und auch bequemer machen, eine wesentliche Verkürzung der Dauer von Verkehrsbehinderungen wird jedoch dadurch nicht erwartet. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 26. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/4020 Frage 46) : Kann die Bundesregierung die Darstellung der Neuen Zürcher Zeitung vom 28. Februar 1969 bestätigen, wonach in West-Berlin ein illegaler UKW-Sender im Frequenzbereich des Senders Freies Berlin betrieben werden soll, der sich mit Parolen wie „lang lebe der Genosse Mao Tse-tung" gemeldet habe? Ich kann die Darstellung bestätigen, welche die Neue Zürcher Zeitung. vom 28. 2. 1969 unter der Überschrift „Schwarzsender der APO" gegeben hat. Der Sachverhalt ist folgender: Am 26. 2. 1969 vormittags wurde dem Berliner Funkkontrollmeßdienst der Deutschen Bundespost aus Hörerkreisen mitgeteilt, daß der Empfang des Senders Freies Berlin auf UKW durch einen unbekannten Sender mit der Ansage „Radio Revolution" und mit unflätigen Bemerkungen über die Bundesversammlung und den Berliner Senat erheblich gestört würde. Unsere Meßfahrzeuge konnten die Aussendungen des Schwarzsenders nicht mehr empfangen. Gegen 23.20 Uhr bat die Kriminalpolizei um Amtshilfe zur Ermittlung eines unbekannten Senders im UKW-Rundfunkbereich, der Parolen der „APO" auf Frequenzen des SFB verbreiten würde. Am 27. 2. 1969 gegen 1.30 Uhr wurde dieser Sender von einem Meßwagen der DBP erstmalig auf der Frequenz 90,8 MHz mit geringer Lautstärke beobachtet. Der „APO-Sender" kommentierte in negativer Weise den Besuch des US-Präsidenten Nixon in Berlin und verbreitete die üblichen APO- Parolen. Eine genaue Standortbestimmung war nicht möglich, da der Schwarzsender nach 15 Minuten abschaltete. Auf einen Hinweis um 9.15 Uhr, daß der „APO-Sender" erneut tätig sei, wurden Peilungen durchgeführt, die als vermutlichen Senderstandort einen Gebäudekomplex in der Gegend nördlich des Bahnhofs Zoo ergaben. Vor dem Eintreffen der Polizei schaltete der Sender mitten in der Sendung und ohne Absage um 10.47 Uhr ab. Der Schwarzsender ist seitdem nicht wieder gehört worden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/4020 Fragen 51, 52 und 53): Ist die Bundesregierung bereit, eine gemischte Kommission bestehend aus Vertretern der zuständigen Bundesministerien, des Präsidiums und der Fraktionen des Deutschen Bundestages einzusetzen, welche für die Baumaßnahmen des Parlaments und der Bundesministerien ein langfristiges und auf die zukünftige Entwicklung dieser Institutionen ausgerichtetes Raum- und Bauprogramm erarbeitet, um künftig Unzulänglichkeiten zu vermeiden, wie sie sich jetzt infolge Fehlens eines solchen Programms heim Bezug des Abgeordnetenhochhauses herausgestellt haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß bei allen bedeutenden Hochbauvorhaben des Bundes innerhalb des Bundesgebietes grundsätzlich Architektenwettbewerbe ausgelobt werden? Ist die Bundesregierung bereit, die in Frage 51 genannte Kommission oder eine Kommission, der auch Vertreter der Architektenschaft angehören, zur Beratung über die in Frage 52 genannten Architektenwettbewerbe hinzuzuziehen? Zu Frage 51 Die Bau- und Raumprogramme für neu unterzubringende Ministerien sind mit den entsprechenden Ressorts und dem Bundesminister der Finanzen laufend abgestimmt worden. Dabei wurde selbstverständlich auch die zukünftige Entwicklung beachtet. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ist in der Vergangenheit mehrfach über die Pläne zur Unterbringung der obersten Bundesorgane unterrichtet worden. Dieses parlamentarische Gremium soll auch in Kürze wieder über den neuesten Stand der Planungen detailliert informiert werden. Auch das Bau- und Raumprogramm für das Abgeordnetenhochhaus des Deutschen Bundestages ist in gleicher Weise, d. h. in engster Zusammenarbeit mit Präsidium und Vorstand des Deutschen Bundestages zustande gekommen. Wenn Sie heute Kritik an dem neuen Gebäude üben, so geben Sie damit gleichzeitig zu erkennen, daß heute eben andere Auffassungen über die Arbeitsweise des Parlaments herrschen gegenüber den Vorstellungen, die offen- 12430 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. März 1969 bar zu Beginn und während aller Phasen der Planung bestanden haben. Wenn weitere Bauten für das Parlament in Erwägung gezogen werden sollten, wird die Planung wiederum nur in engster Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien des Deutschen Bundestages erfolgen. Bei Beibehaltung der bestehenden engen Kontakte zu den verschiedenen parlamentarischen Gremien des Bundestages bedarf es aus der Sicht meines Hauses keiner besonderen gemischten Kommission zur Ausarbeitung von Programmen. Unerläßlich aber bleibt, daß der Bauherr jeweils sagt, was er will. Wenn er das nicht tut, können Sie diesen Mangel nicht durch Kommissionen beheben. Außerdem steht es dem Bundestag frei, die Berater zu wählen, die er wünscht. Zu Frage 52 Ich habe Ihnen, Herr Abgeordneter, bereits in der Fragestunde am 12. Februar meine grundsätzliche Zustimmung zur Frage der Auslobung von Wettbewerben bei Bauten meines Geschäftsbereichs erklärt. Dabei habe ich ausdrücklich betont, daß ich der Beteiligung der Architekten im Wettbewerb den Vorrang gebe. Ich habe mir bei Abweichungen von diesem Grundsatz künftig die Entscheidung darüber selbst vorbehalten. Zu Frage 53 Gemeinsame Beratungen über eine verbindliche Wettbewerbsordnung für alle Beteiligten haben am 19. März dieses Jahres mit allen im sogenannten Kontakt-Kreis Königshof zusammenarbeitenden Architekten- und Ingenieurverbänden auf der einen Seite und Bund, Länder und Gemeinden als öffentliche Auslober auf der anderen Seite unter Federführung meines Hauses begonnen. Sie haben zum Ziel, materielle und Verfahrensfragen abzustimmen, um künftig bei Wettbewerben allgemeingültige Regeln zu haben, in denen auch Wettbewerbsausschüsse von Architekten ihren Platz haben. Insoweit besteht also die von Ihnen gewünschte „Kommission" bereits.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Paul Kübler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damei und Herren! Alle Welt redet heute von Reformen. Für das Petitionsrecht aber ist dieses Gespräch von der Reform nicht eine neue Bonner Frühjahrsmode, wie vorhin formuliert wurde, sondern das Thema ist seit drei bis vier Jahren in der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung. Aus Mißtrauen gegen die Bürokratie forderten sehr viele bei uns die Institution eines Ombudsman. Das führte zu Diskussionen in mehreren Landtagen, in der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft und zu einer Konferenz der Präsidenten der Länderparlamente. Auch die Fraktionen dieses Bundestags erörterten in verschiedenen Arbeitskreisen das Thema.
    In der vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages im Februar dieses Jahres vorgelegten Auswahlbibliographie können Sie feststellen, daß diese breite Diskussion allmählich dazu führte, statt die neue Institution Ombudsman zu schaffen, die Befugnisse des Petitionsausschusses zu stärken und wirksamer zu machen. Mitglieder des Petitionsausschusses prüften in den letzten 18 Monaten die Möglichkeiten, diese Stärkung ihres Ausschusses über die Geschäftsordnung oder über ein einfaches Gesetz zu erreichen. Allmählich schälte sich die Erkenntnis heraus, daß alle Vorschläge eine Absicherung durch das Grundgesetz brauchen. Das trifft auch für die heute parallel vorgelegten Gesetzentwürfe zu, von denen wir annehmen können, daß sie im Rechtsausschuß zu einem Entwurf harmonisiert werden. Aber Voraussetzung für dieses Gesetz ist eine Grundgesetzänderung, die Ihnen in der Drucksache V/3965 vorgeschlagen wird. Art. 45 c Abs. 1 des Grundgesetzes soll heißen:
    Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der gemäß Artikel 17 an den Bundestag gerichteteten Bitten und Beschwerden obliegt.
    Also wie bisher Bitten und Beschwerden.
    Diese Bitten, meist Anregungen zu Gesetzesnovellierungen, werden von dem Petitionsausschuß sehr häufig an die Fachministerien oder an die Fachausschüsse weitergegeben. Wie bisher wird der Petitionsausschuß nur in wenigen Fällen selbst gesetzgeberische Initiative ergreifen. Die Hauptleistung des Petitionsausschusses wird sich bei den Bitten und Anregungen arbeitsmäßig nicht ändern. Er wird also die Anregung eines Bürgers an die richtige Stelle geben, aber — das unterscheidet ihn von einem Briefträger — er wird diese Anregung weitergeben und einen Termin für die Antwort oder die Lösung dieser Frage setzen. Hier haben wir das wichtigste Instrumentarium dieses Parla-



    Dr. Kübler
    ments, da es immer Kontakt mit Bürgern hat und da wir hören und spüren können, wie unsere Gesetze aufgenommen oder interpretiert werden oder mit Verbesserungsvorschlägen an uns zurückkommen.
    Aber Art 45 c Abs. 2 soll lauten:
    Bei der Überprüfung von Beschwerden wird der Ausschuß als parlamentarisches Kontrollorgan tätig. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    Hier ist also nur noch — ich betone das ausdrücklich — von „Beschwerden" die Rede, nicht mehr von „Anregungen" und „Bitten".
    In der Geschichte des Parlamentarismus und der Parlamente haben wir das Thema dieser Beschwerden oft sehr deutlich gelöst. Wenn wir daran denken, daß die Parlamente von Paris und London vor Jahrhunderten über mehrere Jahrhunderte hinweg gleichzeitig höchstes Gericht bei Konflikten zwischen Untertan und Krone waren — auch in Altwürttemberg war das eineinhalb Jahrhunderte der Fall —, dann sehen wir, welche Funktion Parlamente schon ausgeübt haben.
    Das brauchen wir heute nicht, weil der Bürger, der in seinen Rechten durch Organe des Staates verletzt wird, sein Recht vor Gericht einklagen kann. Der Petitionsausschuß weist deshalb bei vielen Beschwerden, bei denen eine klare Rechtsverletzung behauptet wird, den Petenten auf den normalen Rechtsweg hin. Niemand in diesem Ausschuß will mit den Verwaltungsgerichten in Konkurrenz treten; aber es bleibt immer ein gewisser Rest von Rechtsbeugungen, bei denen die Hilfe des Parlamentsausschusses etwas mehr bedeutet als ein Rechtstsreit vor Gericht.
    Zum Lob unserer Beamten will ich hier ausdrücklich sagen, daß eine Meinungsäußerung des Petitionsausschusses fast immer beachtet wird - zum Wohle des Petenten. Ich betone ausdrücklich, daß die Zahl der Fälle, in denen ein Fehler der Bürokratie bis in obere Instanzen hinein gedeckt wird, sehr gering ist. Ich muß aber mit gleicher Deutlichkeit sagen, daß es diese Fälle leider gibt, in denen selbst höchste Beamte fehlerhafte Aussagen vor dem Ausschuß machen, sei es, daß sie selbst nur falsch informiert wurden, sei es, daß sie aus falsch verstandener Kollegialität andere decken.
    Ich wiederhole nochmals: die Zahl dieser Fälle ist sehr gering. Trotzdem bin ich der Meinung, daß das, was für das Parlament von Paris vor Jahrhunderten gegenüber dem König recht war, dem Bundestag heute gegenüber der Ministerialbürokratie billig sein sollte. Wir brauchen hier das Recht, ganz genau kontrollieren zu können, mit allen Sanktionen gegenüber Fehlaussagen.
    Mich persönlich bewegt aber eine andere Erkenntnis, die mich engagiert für diese Grundgesetzänderung eintreten läßt. In diesem unserem modernen und sich in dauernder Entwicklung befindenden Staat können Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit manchmal weit auseinanderklaffen. Ich bin mir bewußt, was ich hier sage, wenn ich behaupte, daß Recht und Gesetz bei uns manchmal nicht das gleiche sind. Wir bekommen nämlich des öfteren
    Petitionen, bei denen wir uns im Ausschuß alle einig sind, daß dem Petenten geholfen werden muß, weil ihm Unrecht geschehen ist. Aber wenn wir dann versuchen, ihm zu helfen, gehen wir den von dem Petenten vorher gegangenen Leidensweg der negativen Kompetenzstreitigkeiten staatlicher Instanzen oder öffentlicher Körperschaften.
    Oft kämpfte der Staatsbürger auch auf einer falschen Plattform für sein Recht oder verklagte die falsche Institution oder versäumte in seiner Angelegenheit die notwendigen Fristen. Dann dauert es für uns im Ausschuß wieder oft mehrere Jahre, bis wir den Fall einigermaßen in den Griff bekommen; denn aus einer Fülle legaler Handlungen staatlicher Instanzen kann offensichtliches Unrecht werden.
    Ich gestehe hier freimütig, daß ich manchmal schamrot werde für Antworten unserer Bürokratie, die sich zwar korrekt auf Gesetze und Verordnungen zurückzieht, die dabei aber nicht das menschliche Leid sehen will oder kann, das nur durch eine unglückliche Kombination aller möglichen angewendeten Gesetze und Stichtage entstanden ist.
    Wir wollen hier aber nicht anklagen, sonst müßte ich Ihnen Beispiele bringen; wir wollen helfen. Wir im Petitionsausschuß spüren es immer wieder, daß der Buchstabe unserer Gesetze töten kann. Wir bitten deshalb um die Vollmacht, der Gerechtigkeit in einzelnen besonders begründbaren Fällen mit der Macht dieses Parlamentes zu dienen. In der Praxis wird das ganz nüchtern so aussehen, daß der Petitionsausschuß die Verursacher einzelner Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen staatlicher Instanzen oder öffentlicher Körperschaften mit dem Endergebnis konfrontiert. Da wohl niemand in diesem Haus hier so vermessen ist, zu glauben, daß wir jemals für alle Ewigkeit gültige und vollkommene Gesetze werden machen können, sollten wir uns diese dauernde Korrekturmöglichkeit in wenigen Einzelfällen öffnen.
    Zum Schluß möchte ich noch betonen, daß die meisten Petitionen nicht diese traurigen Fälle betreffen, sondern echte Anregungen unserer Bürger sind, die diesen unseren Staat an irgendeinem Punkt verbessern wollen. Ich darf deshalb ganz nüchtern feststellen, daß mehrere zehntausend Petitionen jährlich aus der Überzeugung heraus geschrieben sind, daß dieses Parlament mit seiner politischen Gewalt der Gerechtigkeit dienen will. Geben Sie deshalb dem Petitionsausschuß die Möglichkeit, diese Überzeugung unserer Mitbürger nicht zuschanden werden zu lassen!

    (Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr von Hassel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor mir haben etwa ein Dutzend Mitglieder des Hohen Hauses gesprochen. Sie sind ihren Ausführungen gefolgt, Sie haben gehört, was an Kritik am Parlament, an der Arbeit des Parlaments und an den Unzulänglichkeiten des Parlaments vorgebracht wird. Sie haben ein großes Bündel von Vorschlägen bekommen, und ich darf



    von Hassel
    doch vielleicht vorab mit einem Worte des Dankes an diejenigen beginnen, die sich die Mühe gemacht haben, aus ihren Erfahrungen, aus ihrer Sachkunde heute zu der bereits mehr als drei Stunden währenden Diskussion beizutragen.
    Niemand in dem Hohen Hause geht, wie ich glaube, davon aus, daß alle Vorschläge, die gemacht worden sind, nachher auch alle in einem Bündel an das Parlament zurückkommen, einfach deshalb, weil man prüfen muß und wägen muß, was wirklich in ein Gesamtkonzept hineinpaßt. Wenn aber nur 50 % von dem, was heute an Anregungen aus allen Teilen des Hohen Hauses gekommen ist, wirklich realisiert würden, dann wäre das fraglos schon eine große Verbesserung für die Arbeit, die wir zu leisten haben.
    Man darf zweitens nicht vergessen, daß es außerhalb des Hohen Hauses eine große Gruppe von interessierten Wissenschaftlern und Publizisten gibt, die dieses Geschehen „Parlamentsreform" mit großem Interesse verfolgen und die ihrerseits beachtliche Vorschläge bringen.
    Das, was heute hier diskutiert und vorgeschlagen worden ist, ist mit der Blickrichtung auf allgemeine Strukturfragen dieses Parlaments gesagt worden. Zunächst einmal aber ist das Nahziel gesetzt worden, daß man dieses Parlament effektiver machen möge, daß man den Gesetzgebungsgang beschleunigen möge, daß die Arbeit erleichtert werden soll und daß man sich im Parlament freimacht von den vielen Details, die unsere Zeit absorbieren, freimacht, um Zeit für große, für bedeutende, für entscheidende, für politische Fragen zu gewinnen.
    Ich möchte mich bei der Fülle der Anregungen, die der Vormittag gebracht hat, und angesichts der Tatsache, daß noch etwa ein halbes Dutzend Wortmeldungen vorliegen, auf ein paar Anmerkungen und ein paar Bitten beschränken.
    Ich muß vorausschicken, daß wir unter Zeitdruck stehen. Wenn wir für das, was wir realisieren wollen, nicht innerhalb dieser Legislaturperiode einmal mit dem Sachverstand der Parlamentarier dieses Hauses, die dieses Thema hier seit Jahren verfolgen und genau kennen, die Entscheidung treffen, werden wir am Tage nach der Wahl vom 28. September nicht in der Lage sein, gravierende Dinge zu ändern, die sich festgefahren haben und die man dann währen der nächsten vier Jahre nicht mehr in Ordnung bringen kann. Insofern stehen wir unter Zeitdruck. Wir müssen es zuwege bringen, daß wir zumindest mit einem Teil der Dinge, mit denen man neu beginnen muß — aber nur anfangen kann, wenn ein neues Parlament zusammenkommt —, noch im Juni dieses Jahres fertig werden. Das ist das eine.
    Es würde mich reizen, hier einmal aus der Sicht eines Mannes, der selber vor 15 Jahren in diesem Hause begann und jetzt auf dem Stuhl des Präsidenten sitzt, der aber nicht vergessen hat, wie ihm damals, 1953/54 ,als Abgeordneter zumute gewesen ist, darzustellen, wie die Arbeit eines solchen Abgeordneten eigentlich vor sich geht und was ihn bedrückt.
    Mir ist es damals so gegangen, wie es Ihnen noch heute geht. Sie fahren am Wochenende nach Hause und wissen nicht, worüber Sie in der kommenden Woche hier zu entscheiden haben werden. Sie wissen nicht, wie die Tagesordnung aussieht. Sie kennen die Themen nicht, weil sie nicht etwa nur aus einem Sachbereich kommen, sondern vielleicht aus anderthalb Dutzend verschiedenster Sachbereiche stammen. Sie gehen in das Wochenende, wissen nicht, wie Sie sich vorbereiten können, haben ein ungutes Gefühl, weil Sie entscheiden müssen, ohne sich hinreichend vorbereitet zu haben. Sie konnten sich nicht vorbereiten, weil noch nicht bekannt war, wie die kommende Arbeitswoche aussieht. Sie gehen nach Hause und nehmen eine Reihe von Vorlagen mit. Ein paar habe ich mir herausgesucht: veritable große Schinken. Wenn Sie dann den Versuch unternehmen, während des Wochenendes, das im Grunde mit anderen Dingen ausgefüllt ist, zu begreifen, was darin steht, werden Sie diesen Versuch sehr schnell aufgeben.
    Ich danke Ihnen, Herr Kollege Dr. Schmidt, daß Sie das einmal skizziert haben. Warum nicht ein Vorspann, aus dem hervorgeht, was eine Vorlage im Politischen besagt, was die Vorlage, wenn sie so realisiert wird, eigentlich kostet? Wo eigentlich sind die Streitpunkte dieser Vorlage? Wo etwa gäbe es Alternativen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau das!)

    Es gibt heute Systeme, die in einer Kurzfassung einen Vorspann von einer Seite machen, in dem Sie lesen können, was eigentlich zur Entscheidung steht. Auf drei weiteren Seiten steht ein bißchen schon das Detail. Wer sich dann in das wirkliche Detail vertiefen will, kann studieren, was in der Gesamtvorlage steht.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Ich möchte Ihnen das an einer dünneren Vorlage zeigen, und zwar an dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft. Darin steht in Art. 1 — Herr Präsident, diesmal müssen Sie mir gestatten vorzulesen — —