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    Deutscher Bundestag 223. Sitzung Bonn, den 21. März 1969 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 12153 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 12153 A Fragestunde (Drucksachen V/4000, V/3976) Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Teilnahme deutscher Sportverbände an den Südafrikanischen Spielen im April 1969 Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 12154 B, C, 12155 A, B, C, D Picard (CDU/CSU) . . . 12154 C, 12155 C Müller (Mülheim) (SPD) 12154 D Zoglmann (FDP) . . . . . . . 12155 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 12155 D Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Kombattantenstatus der bei den alliierten Streitkräften beschäftigten Angehörigen der Arbeits- und Dienstgruppen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12155 D, 12156 B, C, D Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12156 B Dröscher (SPD) . . . . . . . 12156 C Borm (FDP) 12156 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Technische Hilfe zur Reorganisation der afghanischen Polizei Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12156 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 12157 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Einmischung der sowjetischen Botschaftszeitschrift „Sowjetunion heute" in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12158 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 12158 B Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Beitritt Großbritanniens zum Gemeinsamen Markt — Erweiterung der EWG als Forderung der Römischen Verträge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 12158 C Moersch (FDP) 12159 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Ablösung der Zinsverbilligungsaktion durch eine Regelung im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung . . . . 12159 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Lieferung von französischem Getreide in das Zonenrandgebiet — Sicherstellung der Aufnahme der deutschen Ernte 1969 12159 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Bemühungen der bayerischen Staatsregierung um die Einführung des Begriffs „Nationalpark" . . . . . . . 12159 D Frage des Abg. Dr. Hammans: Berücksichtigung der Baumschulbetriebe im neuen Ladenschlußgesetz . . . . 12159 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Bedeutung und Aufgaben des Internationalen Arbeitsamtes in Genf . . . 12160 A Frage des Abg. Zebisch: Lehrlingsausbildung im Zonenrand- und Grenzlandgebiet Bayerns Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 12160 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12160 D Fragen des Abg. Varelmann: Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit in Niedersachsen bei der Planung der Bundesregierung zur Konjunkturdämpfung — Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern 12161 A Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) : Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft 12161 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zusatzurlaub für ältere Schwerbeschädigte Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 12161 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 12162 A Frage des Abg. Borm: Pressemeldung über Teilnahme von Bundestagsabgeordneten am Stapellauf des Lenkwaffenzerstörers „Rommel" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12162 B Borm (FDP) 12162 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 12163 B Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Heranziehung von Pfarrern und Theologiestudenten zum Wehrdienst Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12163 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12163 C Frage des Abg. Felder: Teilnahme von Soldaten am Telekolleg des Bayerischen Rundfunks Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12163 C Felder (SPD) 12163 D Fragen des Abg. Dröscher: Einberufung von Studenten nach Absolvierung des ersten Semesters Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12164 A Dröscher (SPD) 12164 B Moersch (FDP) . . . . . . . 12164 B Müller (Worms) (SPD) 12165 A Jung (FDP) 12165 D Frage des Abg. Schlee: Verwendung von Butter und Margarine bei der Verpflegung der Bundeswehr 12165 D Frage des Abg. Rollmann: Bewertung von Wehrdienst und Ersatzdienst Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12166 A Frage des Abg. Peiter: Unterbringung des Kreiswehrersatzamtes Montabaur 12166 B Fragen des Abg. Damm: Verteilung von Flugblättern des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer an Soldaten der Kampfschule I in Hammelburg Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12166 C Damm (CDU/CSU) 12167 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12167 B Porsch (FDP) 12167 C Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Wiederaufnahme des Prüfungsverfahrens betr. Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 12167 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 12168 A Moersch (FDP) 12168 B Fragen der Abg. Frau Dr. Heuser: Neubau eines Sanitätsbereichs für den Fliegerhorst Porz-Wahn Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12168 C Frau Dr. Heuser (FDP) 12168 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache V/3926) in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache V/3949) und mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Deutscher Sportrat (Drucksache V/3804) Bremer (CDU/CSU) . . . . . . 12169 B Dorn (FDP) 12171 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 12178 B Benda, Bundesminister 12180 A Genscher (FDP) 12183 C Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 12191 D Picard (CDU/CSU) . . . . . . 12193 B Moersch (FDP) . . . . . . . 12194 B Schlager (CDU/CSU) . . . . . 12196 B Müller (Mülheim) (SPD) . . . . 12199 D Kubitza (FDP) 12200 A Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/3945, zu V/3945) Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 12203 D Moersch (FDP) 12207 B Raffert (SPD) . . . . . . . . 12212 B Flämig (SPD) 12213 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 12214 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/3921) . . . 12217 A Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/3941) . 12217 B Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/3944) 12217 C Kubitza (FDP) 12217 C Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12218 A Baier (CDU/CSU) 12218 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12219 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/3933) 12219 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Art. 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/3994) — Erste Beratung — . . . 12219 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (Drucksachen V/3960, zu V/3960) — Erste Beratung — . . . 12219 D Nächste Sitzung 12219 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 12221 A Anlagen 2 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 604, 597, 608 bis 610 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3926, V/3945, V/3944) 12221 D Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt II 5 der Tagesordnung . . . . 12222 D Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Müller (Mülheim) zu Punkt II 5 der Tagesordnung 12224 C Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Lohmar zu Punkt II 6 der Tagesordnung . . 12226 C Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans zu Punkt II 6 der Tagesordnung . . . . 12229 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Schwierigkeiten bei der Anstellung von Assistenzärzten zur Ableistung des Wehrdienstes 12230 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Lohmar betr. Unterlagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Schriftsteller . . . . . . . 12230 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Klee betr. Ratifizierungsgesetz für den Europäischen Kodex für soziale Sicherheit . . . . . '. 12231 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Pläne für den schienengleichen Bahnübergang in St. Goarshausen . . . . . . .. . 12231 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Erfahrungen mit beheizten Straßen . . . . . . 12231 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen der Abg. Frau Funcke betr. Fahrpreisvergünstigung der Bundesbahn für Ehegatten weiblicher Bediensteten . 12231 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hölzle betr. Ausbau der Bundesstraße 29 . . . . . . . . 12231 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bauer (Würzburg) betr Pläne der bayerischen Staatskanzlei zur Schaffung einer Autoplakette mit dem bayerischen Löwen 12232 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Vorschrift über den Einbau der Trennscheibe in Taxis 12233 A Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Zoglmann betr. Fahrbahnbreite der Brückenbauten im Zuge des Ausbaus des Mittellandkanals . . . 12233 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Auflösung von Bundesbahndirektionen . . . . .12233 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Könen (Düsseldorf) betr. Führerscheinentzug auf Grund der Flensburger Verkehrssünderkartei . . . 12233 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Teilnahme von Kraftfahrern mit Sehmängeln am motorisierten Straßenverkehr . . . . . 12234 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Geldner betr. Existenz örtlicher Verkehrssünderkarteien . . . 12234 A Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Petersen betr. Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen . . . . . 12234 B Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Enders betr. schienengleiche Bahnübergänge in den Kreisen Hünfeld und Hersfeld 12234 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Enders betr. Bau der Umgehungsstraße Altmorschen (Kreis Melsungen) 12234 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Enders betr. Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge in Osthessen 12235 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Autoreisezüge aus Norddeutschland, NordrheinWestfalen und Holland nach München . 12235 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Peiter betr. Empfang des 2. Fernsehprogramms im Raum Diez (Lahn) 12235 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Errichtung eines Hauptpostamtsgebäudes in Deggendorf 12235 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Burger betr. Vereinbarungen über Vergütungen und sonstige Leistungen an Postjungboten und Tarifvertrag für Lehrlinge der Bundespost . . 12235 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Folger betr. Familienheimfahrten von Postjungboten . . . . 12235 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12153 223. Sitzung Bonn, den 21. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner 21.3. Frau Albertz 28.3. Dr.Apel** 21.3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 21. 3. Dr. Becher (Pullach) 29.3. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 21. 3. Beuster 28.3. Blumenfeld 31.3. Dr. Brenck 29. 3. Brück (Köln) 28. 3. Corterier ** 21. 3. van Delden 28.3. Deringer 21.3. Dr. Eckhardt 21.3. Dr. Even 29. 3. Dr. Dittrich ** 21. 3. D. Dr. Gerstenmaier 21.3. Dr. Giulini 21. 3. Graeff 21.3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hahn (Bielefeld) ** 21. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31.3. Hilbert 21.3. Höhne 21.3. Horten 21.3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Illerhaus ** 21.3. Dr. Jaeger 28.3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Josten 21.3. Junghans 31.3. Dr. Kübler 21.3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28.3. Kunze 30.4. Lemmer 21.3. Lenze (Attendorn) 21.3. Dr. Linbenberg 21.3. Dr. Lohmar 21.3. Lücker (München) ** 21.3. Memmel ** 21. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26.3. Mertes 21.3. Missbach 15. 4. Müller (Worms) 21. 3. Dr. Müthling 21.3. Neemann 19.4. Opitz 21.3. Ott 21.3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 15.4. Dr. Pohle 21.3. Richarts ** 21.3. Rollmann 21. 3. Frau Rudoll 21. 3. Ruf 21.3. Dr. Rutschke * 21.3. Schlee 21.3. Schmidt (Hamburg) 28.3. Dr. Schmidt (Offenbach) 21. 3. Dr. Schober 21.3. Frau Schroeder (Detmold) 21.3. Schulhoff 21.3. Frau Dr. Schwarzhaupt 21.3. Dr. Sinn 21. 3. Spitzmüller 21. 3. Dr. Süsterhenn 24. 3. Dr. Stammberger 14.4. Dr. Staratzke 21.3. Stein (Honrath) 21. 3. Steinhoff 30.4. Dr. Steinmetz 21. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Weimer 21.3. Welke 21.3. Frau Wessel 31.3. Dr. Wilhelmi 21. 3. Winkelheide 31.3. Dr. Wörner 21.3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Wurbs 21.3. Dr. Zimmermann 28. 3. Anlage 2 Umdruck 604 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern - Drucksachen V/3300 Anlage, V/3926 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In die Zweckbestimmung zu Kap. 06 02 Tit. 685 51 - Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen - wird folgender Haushaltsvermerk aufgenommen: „Die Mittel können in Höhe von 2 000 000 DM unter Einsparung eines Bleichhohen Betrages bei Tit. 882 01 überschritten werden." 2. In die Zweckbestimmung zu Kap. 06 02 Tit. 882 01 - Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten - wird folgender Haushaltsvermerk aufgenommen: „Von den Mitteln können 2 000 000 DM zur Verstärkung der Mittel bei Tit. 685 51 in Anspruch genommen werden." Bonn, den 19. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion 12222 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Anlage 3 Umdruck 597 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969, hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3926 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen —1. In Tit. 685 51 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiete des Sports und Leibesübungen — wird der Ansatz um 2 000 000 DM auf 11 260 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 3. In Tit. 893 15 — Zuschuß des Bundes zum Bau von Sportanlagen und Einrichtungen für die Spiele der XX. Olympiade 1972 — 3. Teilbetrag — wird der Ansatz von 19 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 17 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 608 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3945 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 31 03 Tit. 685 30 — Förderung der Forschung in Nuklearmedizin und — biologie — wird der Ansatz um 180 000 DM auf 4 180 000 DM erhöht. 2. In Kap. 31 03 Tit. 685 55 — Zuschuß zum Betrieb der Kernforschungsanlage Jülich GmbH — wird der Ansatz um 180 000 DM auf 44 278 000 DM *) gekürzt. Bonn, den 20. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 609 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaft- *) Der hier durch ein Schreibversehen falsch wiedergegebene Betrag muß entsprechend dem Ausschußbericht — Drucksache V/3945 Seite 5 — richtig lauten: „40 278 000 DM". liche Forschung — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3945 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 02 Tit. 685 05 — Austausch von Wissenschaftlern mit dem Ausland, Stipendien für den Auslandsaufenthalt wissenschaftlicher Nachwuchskräfte, Promotionsförderung — wird die Erläuterung zu Nummer 3 letzter Absatz wie folgt gefaßt: „Insgesamt sollen im Jahre 1969 etwa 200 Stipendien gewährt werden. Die Stipendien werden vergeben von den wissenschaftlichen Hochschulen (Senatskommissionen für die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses) und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Freien Begabtenförderungswerke einschließlich der Studienstiftung des Deutschen Volkes nach einheitlichen gemeinsamen Richtlinien, die Bund und Länder unter Anhörung der Begabtenförderungswerke erlassen." Bonn, den 20. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 610 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3944 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 29 02 Allgemeine Bewilligungen 1. Der Ansatz bei Tit. 882 03 — Zuweisung zum Bau und zur Einrichtung von Familienferienstätten — wird um 1 000 000 DM auf 3 840 400 DM gekürzt. 2. Der Ansatz in Tit. 685 01 — Zuweisung für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe — wird um 1 000 000 DM auf 44 400 000 DM erhöht. Bonn, den 20. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt II 5 der Tagesordnung Bismarck hat einmal gesagt, daß gute Beamte wichtiger seien als gute Gesetze. Das gilt auch heute noch. Wenn man gute Beamte haben will, muß man sie gut behandeln. Manche Beamten denken dabei in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12223 erster Linie an den finanziellen Aspekt, an das Zurückbleiben der Beamtengehälter hinter der Einkommensentwicklung. Das ist sicher ein Punkt, der einer ernsten Aufmerksamkeit bedarf. Es schädigt die Staatsautorität, wenn Beschlüsse des Parlaments allzu weit hinter seinen Entschließungen zurückbleiben, hinter den Versprechungen, die führende Persönlichkeiten der Politik den Beamten gemacht haben. Bei einer grundlegenden Reform müssen jedoch die Fragen noch breiter angelegt werden. Wollen wir überhaupt noch ein Beamtentum, das sich deutlich von den Arbeitern und Angestellten unterscheidet? Oder befinden wir uns vielleicht in einer Entwicklung, die dieses Beamtentum allmählich in der allgemeinen Arbeitnehmerschaft aufgehen läßt? Das Bekenntnis aller Parteien zum Berufsbeamtentum erledigt die Frage nicht. Es kommt nicht auf die Erklärungen an, sondern auf die politische Wirklichkeit. Wir können nicht übersehen, daß die Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten weitgehend eingeebnet sind. Die Altersversorgung der Angestellten unterscheidet sich kaum noch von der der Beamten. Auf der anderen Seite unterscheidet sich aber auch das Selbstverständnis mancher Beamten kaum noch von dem der Angestellten. Der Streik des Flugsicherungsdienstes hat uns das deutlich vor Augen geführt. Ein Streik in der pikanten Sonderform, daß der Beamte während des Streiks sein volles Gehalt bezieht. Wir registrieren dankbar, daß der Deutsche Beamtenbund sich von solchen Aktionen deutlich distanziert hat. Aber die Einebnung der Unterschiede geht weiter. Wollen wir uns damit abfinden? Ist unsere Beamtenpolitik im Grunde nur eine Übergangspolitik, an deren Ende die Auflösung des Beamtenstandes steht, amerikanische Zustände, wo sich die Verträge der Regierungsangestellten im Prinzip nicht von den Industrieverträgen unterscheiden? Diese Problematik müssen wir sehen. Ich meine jedoch, wir sollten uns darum bemühen, das Beamtentum zu erhalten. Die Stabilität des Staates wird gestärkt, wenn er einen Beamtenkörper hat, der sich dem Staat besonders eng verbunden fühlt. Wenn man das will, muß man über konkrete Maßnahmen sprechen. Maßnahmen, die vom Staat aus gehen, aber auch Maßnahmen im Bereiche der Beamten selbst. Die finanzielle Frage wurde schon erwähnt. Wer jedoch die Besoldung reformiert, muß die Gesamtproblematik gründlich studieren. Das System der linearen Erhöhung, jeweils leicht verändert im Hinblick auf bestimmte Beamtengruppen, deren Auswahl nicht immer überzeugend ist, muß durch eine organische Reform abgelöst werden. Wir brauchen eine systematische Untersuchung der Aufgaben, die dem einzelnen Beamten gestellt sind, eine Funktionsanalyse, wie man zu sagen pflegt. Wir brauchen ferner eine interessenfreie Überlegung, welche Vorbildung wir für die verschiedenen Beamtengruppen fordern. Wir können das nicht den einzelnen Beamtengruppen selbst überlassen. Alle Beamtengruppen fordern für sich eine möglichst hohe Vorbildung, unter besoldungspolitischen Überlegungen. Diese Forderungen werden deshalb sehr massiv unterstützt, weil die Besoldungserhöhungen, die auf erhöhten Vorbildungsvoraussetzungen basieren, keineswegs nur den Beamten mit höherer Vorbildung zugutekommen, sondern auch den vorhandenen älteren Beamten mit geringerer Ausbildung. Dieser Druck läßt sich mindern durch eine Grundsatzregelung, daß Aufbesserungen der Besoldung auf bessere Ausbildung begründet, stets nur den Beamten zugutekommen, die diese bessere Ausbildung haben. Vorhandene Beamte müssen die Gelegenheit erhalten, durch Zusatzprüfungen, deren Anforderung denen der neuen Bildungsgänge gleichwertig sind, die neuen Voraussetzungen noch nachträglich nachzuweisen. Aber man muß überhaupt ganz generell, und zwar bei einer einheitlichen Untersuchung aller Laufbahnen, in einer umfassenden Betrachtung die Frage stellen, welche Ausbildungsvoraussetzungen die Lehrer, die Steuerbeamten, die Rechtspfleger, die Beamten des diplomatischen Dienstes mitbringen müssen. Nur eine Betrachtung, die alle Beamtengruppen zur gleichen Zeit behandelt, kann zu überzeugenden Ergebnissen führen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Leistungen zu belohnen. Unser System der schematischen Regelbeförderung, die praktisch jeden Inspektor schon in seinen 20er Jahren zum Oberinspektor, die meisten Studienräte in ihren 30er Jahren zu Oberstudienräten machen, hat eine höchst ungünstige Folge. Wer besonders viel leistet, kann gleichwohl normalerweise erst nach seinem 40. Geburtstag erwarten, daß er rascher befördert wird und ein höheres Einkommen erhält als ein sehr schwacher Kollege. In der Zeit der Leistungsspitze des Menschenlebens, zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr, hat unser System der Bewährungsbeförderungen die meisten Möglichkeiten verbaut, für besonders gute Beamte etwas zu tun. Das ist einer der Hauptgründe, die die aktiven Leute, die sich etwas zutrauen, von der Beamtenlaufbahn abschreckt. Wir müssen also überlegen, wie wir für tüchtige Leute frühzeitig bessere Aufstiegsmöglichkeiten schaffen, was notwendigerweise mit einer Verzögerung des Aufstiegs der übrigen verbunden ist. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Behördenchefs nicht allgemein die Möglichkeit erhalten könnten, tüchtigen Beamten Leistungszulagen zu geben. Dieses System hat nur dann Sinn, wenn es vor Proporzüberlegungen geschützt wird, vor Kräften, die sich die Probleme dadurch vereinfachen wollen, daß sie im Grunde allen das gleiche geben, also etwa die Leistungszulage über eine längere Zeitspanne allen Beamten zugute kommen lassen wollen. Wer die Leistung fördert, bekennt sich damit zu der Tatsache, daß die Leistungen unterschiedlich sind, und er muß auch darin einwilligen, daß die schematische Gleichmacherei, die wir in der Beamtenbesoldung haben, abgebaut wird. Das Problem der Differenzierung taucht aber noch in einem anderen Zusammenhang auf. Unsere Beamten haben sehr nterschiedliche Aufgaben, und die optimalen Bedingungen für diese verschiedenen Aufgaben variieren demgemäß. Die Ministerialbeamten der Österreich-Ungarischen Monarchie galten zu 12224 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Anfang dieses Jahrhunderts wohl mit Recht als die besten der Welt. In Wien war es damals ein ungeschriebenes Gesetz, daß Hofräte morgens nur wenige Stunden zum Dienst kamen. In manchen Berliner Ministerien war das übrigens ähnlich, wie bei Fontane in „Effi Briest" nachzulesen ist. Die Regierungen wußten damals, daß es in den Spitzenstellungen auf Einfälle rund abgewogenes Urteil, nicht auf abgesessene Dienststunden ankommt. Spazierengehen wirkt oft nützlicher als Überzeit hinter dem Schreibtisch. Das gilt übrigens auch für Bundesminister ebenso wie für die Vorstände großer Unternehmen. Aber auch bei Beamten, von denen wissenschaftliche Arbeit, wissenschaftliche Einfälle erwartet werden, hat es nicht viel Sinn, ihnen die Minuten nachzurechnen, die sie an ihren Experimentiertischen stehen. Das sind gewiß Grenzfälle. Mir liegt aber daran, zu unterstreichen, daß ein gutes Beamtentum nicht allzu gleichmacherische Vorstellungen übernehmen darf, die für industrielle Produktionsstätten angemessen, ja notwendig sind. Eine größere Differenzierung der Arbeitsbedingungen, verbunden mit größerer Freiheit für bestimmte Kategorien von Beamten, läßt sich nur dann verwirklichen, wenn die Beamten sich dem Staat gegenüber so stark verpflichtet fühlen, daß man die Form, in der sie ihre Pflichten erfüllen, nicht allzu eng zu regeln braucht. Mit anderen Worten, die Reformen setzen eine veränderte Beziehung der Beamten zum Staat voraus. Wer sich berechtigt fühlt, jederzeit seine Arbeit einzustellen oder einzuschränken, wen er mit seinem Gehalt nicht zufrieden ist, kann nicht erwarten, daß er einen Sonderstatus .erhält. Es liegt im Interesse der Beamtenschaft selbst, diese .Entwicklung wieder .umzukehren. Aber auch der Staat muß dann seine Grundeinstellung zu seinen 'Berufsbeamten überdenken und Fehler der Vergangenheit, eine zuweilen stiefmütterliche Behandlung korrigieren. Zum Schluß noch einige Worte zur Frage der Fortbildung. Ich habe hier in diesem Hause schon einmal über die Fortbildung der Richter gesprochen. Das Problem der Fortbildung stellt sich für alle Beamte. Ob man allerdings alle Beamte von Zeit zu Zeit zu besonderen Fortbildungskursen schicken sollte, ist mir zweifelhaft. Es gibt zahlreiche Beamtenkategorien, ,denen man zumuten kann, daß sie sich im Rahmen ihrer laufenden Tätigkeit über Fortschritte ihres Fachgebietes unterrichten. Das müssen wir ja alle jeden Tag tun. Ich habe niemals in meinem Leben einen Fortbildungskurs besucht. Nicht einen Fortbildungskurs für Bundestagsabgeordnete. Aber wir sollten die Fortbildung mit der Leistungsförderung kombinieren. Wer sich als besonders tüchtig erweist, sollte als zusätzlichen Anreiz die Chance haben, daß der Staat etwas für seine Weiterbildung tut. Das sollte nicht nur für die akademischen Beamten gelten, sondern für alle Beamten, deren Leistung durch Fortbildung nachhaltig verbessert werden kann. Junge Leuten, die für leitende Stellugen in der Verwaltung in Betracht kommen, sollen bei einem solchen System Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes erhalten oder Möglichkeiten eines Kontaktstudiums, wie es neuerdings an einigen deutschen Hochschulen organisiert ist. Wenn wir auch in dieser Weise wieder mehr Bewegung, mehr Differenzierung in die Beamtenschaft hineinbringen, kommt das nicht nur dem Staat, sondern auch der Gesamtheit der Beamtenschaft zugute. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) zu. Punkt II 5 der Tagesordnung Am 10. 11. 1964 unterbreitete die SDP in einem Sportforum der interessierten Öffentlichkeit Leitsätze zur Förderung von Leibeserziehung und Sport. In einem den Leitsätzen vorangestellten Vorwort wurde betont, daß die Förderung der Leibeserziehung in der Schule, des Turnens und des Sports in den Vereinen eine Aufgabe sei, die nur vom ganzen Volk in gemeinsamer Verantwortung gelöst werden könne. Was hier in richtiger Einschätzung des Notwendigen als Gemeinschaftsaufgabe herausgestellt wurde, stellt sich unverändert auch heute noch als eine solche dar. Die Einsicht in die Lage des deutschen Sports ließ in der Vergangenheit und läßt in aller Zukunft nur den Schluß zu, daß eine Verbesserung der gegebenen Verhältnisse erst dann möglich sein wird, wenn alle Beteiligten, die freien Gemeinschaften des Sports und die Träger der öffentlichen Sportverwaltungen, auf allen Ebenen vertrauensvoll und damit auch wirksam zusammenarbeiten. Die nach dem Ausgang der Olympischen Spiele in Mexiko einsetzende öffentliche Aussprache, die sich zunächst dadurch auszeichnete, daß sie aufgeregt und damit wenig sachdienlich geführt wurde, hat schließlich dazu geführt, den bloßen Schrei nach dem Staat, oder besser gesagt nach seinem Geld verstummen zu lassen. Allmählich hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, Medaillengewinne in ein bestimmtes Verhältnis zu den tatsächlichen Gewinnen, die Gesellschaft und Staat aus Leibeserziehung, Spiel und Sport ziehen können, zu setzen. In den immer noch gültigen Grundsätzen der SPD zur Sportförderung aus dem Jahre 1964 wird schon deshalb die Unterstützungswürdigkeit von Sport und Spiel unterstrichen, weil sie helfen sollen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Volkes zu fördern und zu erhalten, zur Erziehung und Bildung des Menschen beizutragen, in Schulen, Vereinen und anderen Gemeinschaften soziale Grunderfahrungen zu vermitteln und eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12225 Wenn es trotzdem nicht diese unerfüllten Zielvorstellungen waren, die jetzt zu neuen Überlegungen für eine bessere Unterstützung des Sports führten, sondern die kritische Würdigung der Unzulänglichkeiten im Leistungs- und Spitzensport, hat sich doch in der anhaltenden Diskussion die grundsätzliche Ansicht durchgesetzt, sowohl die hervorragende und gewünschte Einzelleistung wie auch der Breitensport bedürften besonderer Hilfs- und Förderungsmaßnahmen. Die Unruhe, die sich überall breit gemacht hat, hat auf der ganzen Linie zu neuen Überlegungen und auch zu eindrucksvollen Ergebnissen geführt. Zu Ergebnissen, die zu der Hoffnung Anlaß geben, daß es endlich möglich sein wird, den vorher erwähnten Zielen nunmehr näherzutreten. Im deutschen Sport zeichnen sich Entwicklungen ab, die erstarrte Strukturen durch bewußte Einfügung von Mitbestimmungselementen für aktive Sportler beleben. In den Vereinen — jeder von uns, der das verfolgen will, kann das zu Hause erleben — wird geplant und diskutiert, wie man erfolgreicher als bisher zu Leistungssteigerungen kommen kann und dennoch nicht versäumt, den Nachwuchs heranzuziehen und Talente zu suchen und zu fördern. Es kann als beachtlich vermerkt werden, wie der Anstoß der auszurichtenden Spiele in München und Kiel, zu einem Wettbewerb der Bemühungen der Vereine geführt hat, Versäumtes wettzumachen und neue Wege zum Erfolg zu suchen. Keiner will sich dabei auf den Rahmen kleinlich abgesteckter Plätze abdrängen lassen. Das ist besonders kennzeichnend. Wo man sich bislang bei Versagen gerne auf den Allgemeinplatz der Zuständigkeit oder Unzuständigkeit zurückzog, sind solche Grenzen jetzt schwimmend geworden. Ausgeprägt stellt sich das Beispiel das Verhältnis vieler Vereine zu den Schulen dar. Die beklagenswerten Zustände im Schulsport werden nicht mehr mit allgemeinen Redensarten abgetan — die Vereine befleißigen sich, ihre Übungsleiter in die Schulen zu bringen, um den Schulsport und Sportunterricht auf den Sollstand zu bringen und damit gleichzeitig auch dem Vereinssport neue Freunde und Impulse zuzuführen. Dieses Bemühen steht in begrüßenswerter Wechselbeziehung zu dem aufgeschlossenen Verhalten der Schulverwaltungen, die diese Entwicklung durch praktisches Verhalten begünstigen. Anerkennung verdienen die weithin sichtbaren Anstrengungen der meisten Länder, Auswege aus den völlig unbefriedigenden Zuständen des Schulsports zu finden. Städte und Gemeinden nicht zuletzt sind, angeregt durch die öffentliche Diskussion, dazu übergegangen, ihre schon bisher großen Leistungen auf dem Gebiet der Sportförderung zu intensivieren. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß in allen Bereichen und auf den verschiedensten Ebenen Entwicklungen zu verzeichnen sind, die viele der bisher zu Recht bestehenden Besorgnisse als überholt erscheinen lassen. In diesen allgemein erfreulichen Rahmen hinein paßt es, daß sich die zentrale Sportförderung, so wie sie der Bund seit geraumer Zeit betreibt, nicht nur als eine Art Finanzier versteht, sondern gemäß der von ihm erbrachten Leistungen, denen ja auch noch immer mehr folgen sollen, als gleichberechtigter Partner auf dem weiten Feld des Sports verstanden werden will. Genau an dieser Stelle aber setzt Nachdenklichkeit und Kritik ein. Resultierend aus gewissen Erfahrungen der Vergangenheit, wird je nach Betrachtungsweise die Verantwortungsbereitschaft des Bundes als die potentielle Absicht gedeutet, Staatssport organisieren zu wollen oder aber durch finanzielle Unterstützungen Einfluß mit dieser Zielsetzung zu gewinnen. Man darf auch davon ausgehen, daß manche, eigentlich nur für eine schlichte Gemütsverfassung sprechende öffentliche Äußerung maßgeblicher Politiker zu Fehlinterpretationen Anlaß geben mußte. Wenn es überhaupt einen triftigen Grund gegeben hat, Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Absichten der Sportförderung des Bundes zu hegen, dann war es dieser, daß man sich jahrelang zur Hergabe von nicht gerade überwältigenden Finanzzuwendungen verstand, subsidiär Leistungen erbrachte, ohne andererseits auf geregelter Mitverantwortung zu bestehen. Auch hat die jahrelang gepflegte Zurückhaltung dieses Hohen Hauses, sich nicht intensiv mit den drängenden Fragen des Sports auseinanderzusetzen, ihren Teil dazu beigetragen, daß viele Hoffnungen nicht grünen mochten. Schließlich war das lautstarke Gerede über die sogenannte nationale Repräsentanz in Blickrichtung auf die Spiele in München und Kiel nicht dazu angetan, die Dinge in einem klareren Licht erscheinen zu lassen. Trotz dieser und ähnlicher Vorbehalte darf jetzt mit Recht festgestellt werden: das Klima für ein Zusammengehen zwischen allen Trägern der öffentlichen Sportverwaltungen und den freiwilligen Vereinigungen des deutschen Sports war nie günstiger als im Augenblick. Ausschlaggebend dafür ist die Erkenntnis aller Beteiligten in den verschiedenen Stufen und Ebenen des Staatsaufbaus und des Verbandswesens, daß die gewaltigen Probleme und Schwierigkeiten, die sowohl kurzfristig in Sicht auf die Spiele 1972, aber auch besonders langfristig sich auftuen, nur dann gemeistert werden können, wenn man sich umgehend zu gemeinsamer Aktion und zur Wahrung der Unabhängigkeit jedes einzelnen Beteiligten zusammenfindet. Dieser offenbare Eindruck, die Bereitschaft dazu, verlangen schon deshalb durchgesetzt zu werden, weil weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit bereits in verschiedenen Gremien ein mehr oder minder ständiger Kontakt zwischen dem Innenministerium und den dazu berufenen Vertretern des DSB besteht. Allen Beteiligten ist klarer geworden, daß uns bei mancher Differenzierung im Detail in dem gemeinsamen notwendigen Bemühen um die Sportförderung offenkundig mehr eint als trennt. Die Bundestagung des DSB am 1. März 1960 hat dies einmal mehr unterstrichen. Alles in allem: Die Frage, ob Staat und sportliche Selbstverwaltung gemeinsam Sportförderung betrei- 12226 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 ben sollten, ist nunmehr eindeutig beantwortet. Diese grundsätzliche Zustimmung wird jedoch erst dann zum Tragen kommen, wenn über das W i e Einvernehmen zwischen allen Beteiligten herbeigeführt werden kann. Dazu, wie zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einerseits und dem deutschen Sport andererseits eine gleichermaßen vertrauensvolle wie nachhaltige Zusammenarbeit gewährleistet werden kann, hat eine Sportkonferenz der SPD, die am 30. Januar 1969 in Bad Godesberg stattfand, Vorschläge unterbreitet. Dem Hohen Hause liegt das Ergebnis dieser Diskussionen und Beratungen in Form des Antrags der Fraktion der SPD, den Deutschen Sportrat betreffend, vor. In der Drucksache V/3804 sind zusammenfassend Vorschläge unterbreitet worden, die sich vor allen Dingen dadurch auszeichnen, daß sie seit ihrem Bekanntwerden auf weitgehende Zustimmung in den Kreisen des deutschen Sports gestoßen sind. Die schon vorher erwähnte Bundestagung des Deutschen Sportbundes ist durch den Präsidenten des DSB über den Entwurf der SPD informiert worden. Das Echo darf als positiv bezeichnet werden. Es wurde als anerkennenswert bezeichnet, daß das Papier weitgehend jene Bedenken ausräumt, die der DSB seit eh und je geltend gemacht hatte. In weiteren offiziellen Stellungnahmen haben Städtetag und Städtebund ausdrücklich Inhalt und Tendenz der Vorschläge der SPD gutgeheißen. In dem Ihnen vorliegenden Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, mit dem DSB, den Bundesländern und den kommunalen Spitzenverbänden unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um einen Deutschen Sportrat konstituieren. Es wäre zu hoffen, daß alle Beteiligten neben der grundsätzlichen Zustimmung auch die Bereitschaft erkennen lassen würden, nicht irgendwann, sondern umgehend alle Vorbereitungen für ein konstruktives Zusammengehen im Deutschen Sportrat zu treffen. Was die Zusammensetzung des Rates betrifft, so ist bestimmend und unerläßlich, daß die in ihm vertretenen Verbände und Institutionen gleichberechtigt und autonom zusammenwirken. Ein nicht unbedeutender Akzent liegt in der Festlegung, für Bund und Land nicht nur Regierungsvertreter, sondern auch Mitglieder der jeweiligen Parlamente im Deutschen Sportrat vertreten zu sehen. Was den Aufgabenkatalog angeht, ist jetzt schon eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Bundesregierung und DSB festzustellen, soweit bekanntgewordene Ergebnisse über Besprechungen vorliegen. Ich verweise in diesem Zusammenhang ganz besonders auf die in Nr. 3 zu Ziffer D, E, F und C geforderten Aufgabenzuweisungen. Es steht außer Zweifel, daß der Antrag der Fraktion der SPD gründlicher Erörterungen im zuständigen Innenausschuß bedarf. Er ist sicherlich kein Patentrezept mit der Maßgabe der Unveränderbarkeit. Dennoch, glauben wir, fordert er zu einem längst überfälligen entschiedenen Schritt nach vorne auf. Er weist in die Richtung einer zentralen Einrichtung für das ständig zu führende Gespräch mit dem deutschen Sport. Der Vorsitzende meiner Fraktion hat in diesen Tagen diesem Hohen Hause vorgetragen, welche Gesetzeswerke nach seiner Ansicht noch in dieser Legislaturperiode der Beratung und gesetzgeberischen Verabschiedung wert wären. Er wird es mir nachsehen, wenn ich seinen Vorschlägen hinzufüge, daß man alle Bemühungen bündeln sollte, umgehend in die Beratung dieses Antrages einzutreten, damit möglichst bald und noch in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß im Blick auf die Spiele in München und Kiel, aber auch aus den grundsätzlichen Erfordernissen dem deutschen Sport schnelle und damit doppelt wirksame Hilfe durch den Deutschen Bundestag zuteil wird. Wir Sozialdemokraten werden alles tun, um unseren Beitrag zur Schaffung der Voraussetzungen dafür zu erbringen. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Lohmar (SPD) zu Punkt II 6 der Tagesordnung Wir würden die letzte Haushaltsberatung während dieser Legislaturperiode ungenutzt lassen, wenn wir sie nicht zu einer kritischen Bestandsaufnahme der Erfolge und der noch ungelösten Aufgaben in der Forschungspolitik nutzen würden. Das muß innerhalb einer Koalition genauso unbefangen möglich sein wie im Wechselspiel von Regierung und Opposition. Nicht nur die Courtoisie innerhalb der Großen Koalition, sondern der sachliche Respekt vor der Leistung Minister Stoltenbergs gebieten es, zunächst seine Erfolge zu registrieren: Der Minister erreichte eine jährliche Zuwachsrate der staatlichen Ausgaben von 16 Prozent. Das Gewicht seines Hauses im Rahmen des Kabinetts ist größer geworden. In den von ihm vorgelegten Forschungsberichten I und II hat er den Situationshintergrund und die Ziele seiner Politik deutlich formuliert. Das Forschungsministerium wird geführt und nicht nur verwaltet. Gemessen an dem, was Minister Stoltenberg vorfand, hat er vieles erreicht. Doch im Vergleich zu den Perspektiven und Möglichkeiten unserer Forschungspolitik mußte sein Wirken lückenhaft bleiben, aus objektiven Gründen und aus solchen, die in seinem eigenen politischen Denkstil begründet liegen. Wir gehen mit Herrn Stoltenberg davon aus, daß unsere wohlstandsorientierte Industriegesellschaft abhängt von dem intakten Kreislauf natur- und sozialwissenschaftlicher Forschung, technologischer Anwendung und wirtschaftlicher Nutzung. Daraus ergibt sich die bevorzugte Förderung der Infrastruktur unserer Gesellschaft, vor allem aber die hervorragende Bedeutung von Forschung und Entwicklung. Doch diese Orientierung an einer dynamischen und expandierenden Wirtschaft ist lediglich der quantitative Aspekt der Problematik. Neben der Wohlstandsmaximierung muß die Demokratisierung Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12227 als zweites, qualitatives Kriterium mit aufgenommen werden, wenn man wenigstens d e n Menschen eine Antwort auf den Sinn ihres Tuns geben will, die mehr wollen, als ihre Einkünfte zu mehren und zu zählen. Demokratisierung bedeutet die Verwirklichung der gleichen Chance, die Transparenz und die Kontrollierbarkeit des Geschehens, die Auswechselbarkeit der Inhaber von Machtpositionen. In dieser politischen Markierung sind die Unterschiede zwischen dem Staats- und Gesellschaftsbild Gerhard Stoltenbergs und dem unseren zu vermuten. Sie wiegen um so schwerer, als der Minister dazu neigt, seinen ausgeprägten Sinn für die quantitativen Aspekte der Forschungspolitik mit einer Neigung für das konservative Establishment zu verbinden. Zu seinen Beratern zählen vor allem Präsidenten und solche, die es werden wollen. Das mag gut sein, aber es ist zuwenig. Quantitative Anpassung plus Establishment ergeben noch keine zureichende Antwort auf die Frage, was sich aus der deutschen Forschungspolitik dem Inhalt und dem Ausmaß nach entwickeln ließe. Kommen wir also zur Sache. 1. Es ist kennzeichnend für den Stil der Forschungspolitik, daß sie den Appell an junge Naturwissenschaftler und Talente in Deutschland der Illustrierten Zeitung „Stern" überließ und sich zum Beispiel in den Bemühungen um die Rückkehr abgewanderter deutscher Wissenschaftler darauf beschränkt, ihnen materiell hier und da entgegenzukommen. Die technologische Revolution unserer Zeit ist aber eine Sache, die vor allem junge Menschen angeht und berührt und die es notwendig macht, insbesondere an sie und ihren Leistungswillen zu appellieren. Das hat nichts mit einer Geringschätzung der Leistungen der Älteren zu tun. Aber in einer Welt, in der sich alles so rasch wandelt wie in der unseren, muß der Wechsel in der Führung in kürzeren Intervallen erfolgen als in der Abfolge der Generationen. Den jungen Forschern und Talenten in Deutschland geht es nicht in erster Linie um mehr Ansehen oder mehr Geld, sondern um Leistung und um die Möglichkeit, sie beweisen zu können. Das muß die Politik der Regierung ausdrücken, genau darauf muß sie mit dem Stil ihrer Forschungspolitik eingehen. Es ist keine ausreichende Perspektive, jedes Jahr ein bißchen mehr Geld und vielleicht auch ein bißchen mehr Erfolg zu haben. Entscheidend ist, ob man mit den jungen Wissenschaftlern unseres Landes gemeinsam Ziele setzen kann, die sie anspornen, die sie dazu verpflichten, anderen überlegen und nicht nur etwas besser als bisher zu sein. Konservatives Denken ist dazu nicht imstande. 2. Das politische und wissenschaftliche Establishment in unserer Gesellschaft ist vorwiegend geisteswissenchaftlich ausgebildet. Dem entspricht die Einschätzung der Naturwissenschaften an unseren Schulen, wenngleich von eben diesen Naturwissenschaften das Bestehen und das Wachstum unserer Wirtschaft weitgehend abhängen. Sache der Forschungspolitik ist es, den unsinnigen und sachlich falschen „Gegensatz" zwischen Geistes- und Naturwissenschaften aufheben zu helfen. Das ist nicht nur eine Frage des guten Willens, sondern es hängt davon ab, ob eine Bundesregierung und insbesondere der Forschungsminister sich auf dem jeweiligen Stand wissenschaftlicher Einsichten halten kann. Die gegenwärtige Praxis ist gekennzeichnet von der naturwissenschaftlich-technologischen Quantifizierung und ihrer geisteswissenschaftlichen Überhöhung in konservativer Ausprägung. Dieser Dualismus im gedanklichen Hinterland der Forschungspolitik behindert den Durchbruch zu einer Integration von Geistes- und Naturwissenschaften. Wir dürfen uns den Naturwissenschaften und der Technologie nicht mit einem schlechten geisteswissenschaftlichen Gewissen ausliefern, wir müssen beides in einen Rahmen fügen. 3. In der Bundesrepublik wandert das Geld des Staates vorwiegend in die industrielle Forschung und in die Forschung an Hochschulen und Instituten. Im einen Fall ist die Verwendung durch marktorientierte Zwecke, im anderen Fall durch wissenschaftliche Zweckfreiheit gekennzeichnet. Dem Parlament, aber auch der Regierung entgleitet hier wie da weitgehend eine sachliche Kontrolle über die Wirksamkeit der ständig steigenden Investitionen im Forschungsbereich. Wir brauchen deshalb politische Maßstäbe, die für die Entscheidung über die Verwendung von Forschungsmitteln gelten können, so weit diese Gelder dem weiteren Wachstum der Industriegesellschaft dienen sollen. Diese Maßstäbe können nicht wissenschaftlicher Art, sie müssen politischer Natur sein. Eine Möglichkeit wäre es, Investitionen in diesem Bereich an ihrem Wert für Export, für das Herausfinden und Ausfüllen technologischer Lücken und an eine zeitliche Begrenzung der jeweiligen Programme und Projekte zu binden. Geschieht dies nicht, dann wird der Staat zu einem Mäzen, ohne das Transparenz und Kontrolle als Maßstäbe der Demokratie noch zum Tragen kommen können. 4. Die Erfahrungen der letzten Jahre in der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt und der Atomkernenergie haben gezeigt, daß hier für eine absehbare Zeit nur begrenzte Erfolge erwartet werden können. Die Stichworte ELDO, ESRO und EURATOM deuten an, was gemeint ist. Man sollte die Präsenz der Bundesrepublik in den europäischen Forschungsinstitutionen sicher aufrechterhalten, aber es wäre ein Trugschluß, hier rasch bessere Ergebnisse erhoffen zu wollen. Die internationale Verflechtung der deutschen Forschungspolitik muß beweglicher gestaltet werden. Die USA und Japan sind für uns interessantere Partner als die meisten europäischen Länder. Daraus folgt allerdings zunächst, daß wir unsere eigenen Anstrengungen auf den nationalen Bereich konzentrieren müssen. Nur was wir selber zu bieten und anzubieten haben, macht uns international bemerkenswert und kooperationsfähig. Dieser scheinbare Umweg zu einer europäischen Forschungspolitik dürfte sich schon nach wenigen Jahren als der kürzeste Weg zu diesem Ziel erweisen. 5. Die deutsche Industrie erhebt mit Recht den Anspruch an den Staat, daß ihr zum Beispiel in der 12228 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Luftfahrt oder in der Datenverarbeitung finanziell geholfen werde. Dies geschieht auch, wenngleich den Ausmaßen der Förderung nach immer noch unzureichend. Doch die Industrie hält gleichzeitig an ihrer Auffassung fest, daß möglicherweise zu erzielende Gewinne dann ihr allein zugute kommen sollten, eintretende Verluste aber dem Staat aufgebürdet werden müßten. Die Privatisierung der Gewinne und die Sozialisierung der Verluste ist jedoch kein wirksames oder gar gerechtes Prinzep der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft in der Forschungspolitik. Die Bundesregierung muß einen Weg finden, wie die Industrie veranlaßt werden kann, über die von ihr zu zahelnden Steuern hinaus durch ein größeres, an ihrem Gewinn orientiertes Spendenaufkommen zugunsten der Forschung für einen Rücklauf von staatlichen Forschungsmitteln zu sorgen. Das geringe Spendenaufkommen des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft zeigt, daß wir von diesem Ziel noch sehr weit entfernt sind. 6. Die im Bundestag geforderte Rahmenkompetenz des Bundes für die Hochschulen ist auch für die Forschungspolitik von unmittelbarer Bedeutung, denn ein großer Teil der Forschung geschieht immer noch an den Universitäten. Wenn irgendwo eine partikularistische Verengung des Föderalismus ohne Sinn ist, dann in diesem Bereich. Die nächste Bundesregierung sollte deshalb mit den Bundesländern offen und freimütig darüber sprechen, ob es nicht im gemeinsamen Interesse liegt, dem Bund diese Rahmenkompetenz einzuräumen. Ob dabei der Gestaltungsspielraum des Bundes durch ein Wissenschaftsgesetz auszufüllen wäre, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Wir sind bisher mit Bund-Länder-Vereinbarungen nicht allzu schlecht gefahren, wenngleich sie oft spät und manchmal zu spät zustande kamen. Will man ein Bundesforschungsgesetz, dann ließe es sich in der Folge einer Rahmenkompetenz des Bundes auch für die Hochschulen leichter in Kooperation mit den Ländern ausarbeiten als heute. 7. Die Bundesregierung beklagt gelegentlich hinter vorgehaltener Hand, daß sie es leider Gottes in der Forschungspolitik mit elf Ministerpräsidenten, elf Finanzministern und elf Kultusministern der Länder zu tun habe, was zwangsläufig zu einem erheblichen Reibungsverlust führen müsse. Diese Klage ist berechtigt, aber der nächste Bundeskanzler sollte dann wenigstens von sich aus dafür sorgen, daß innerhalb der Bundesregierung nur ein Verhandlungsführer für die Zusammenarbeit mit den Ländern verantwortlich sein kann. Der Bundestag hat im Mai 1968 die Bundesregierung aufgefordert, die Zuständigkeiten des Kabinetts für die wissenschaftliche Forschung (Wissenschaftsministerium), die Ausbildungsförderung (Familien- und Arbeitsministerium), die Bildungsplanung und die Studentenförderung (Innenministerium), die technologische Entwicklung (Wirtschaftsministerium) beim Forschungsminister zu konzentrieren. Man fragt sich, ob der Tatbestand der großen Koalition eine ausreichende Erklärung dafür ist, daß der Kanzler in dieser Frage von seiner Organisationsgewalt keinen Gebrauch gemacht hat. Es ist ein Unding, daß vier Bundesminister und drei interministerielle Ausschüsse sich in diesen Aufgabenbereich teilen und oft mehr über Kompetenzen als über die Sache streiten. Es läßt sich schlecht über den Föderalismus klagen, wenn man in der Bundesregierung selbst nicht klare Verantwortlichkeiten schafft. 8. Der Wissenschaftsrat und der Bildungsrat haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Planungsinstrumenten auch für die Forschungspolitik entwikkelt. Angesichts der vielfältigen Verzahnung der Entwicklung des Bildungswesens, der Hochschulen und der Forschung sollte der komplizierte Mechanismus der Zusammenarbeit beider Gremien überprüft und geändert werden. Auch hier wäre die Rahmenkompetenz des Bundes für die Hochschulen und für die Bildungsplanung ein Hebel, der sich mit Erfolg ansetzen ließe. Die Bundesregierung muß stärker darauf drängen, daß Empfehlungen beider Gremien, die ja unter Beteiligung von Vertretern des Bundes und aller Länder zustande kommen, zu politischen Entscheidungen führen und nicht in der unverbindlichen Diskussion versickern. 9. Wissenschaftsrat und Bildungsrat sollten ergänzt werden durch eine Kommission aus Politikern, Wirtschaftlern und Wissenschaftlern, die sich den strukturellen Wandel und die technologische Entwicklung als Beobachtungs- und Planungsfeld wählt. Die Verbindung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen muß rechtzeitig gesehen und bedacht werden; die Automatisierung und die Atomenergie sind Beispiele dafür. 10. Ein wesentliches Hindernis für eine effektive Forschungspolitik ist die hierarchische Struktur der Bundesverwaltung (und der Landesverwaltungen). Es ist hohe Zeit, zu einer Reform unseres Beamtenrechts zu kommen, die zu einer funktionalen Leistungsbewertung durchstoßen muß. Für die Forschungspolitik bedeutet dies praktisch, das bisher übliche Referatssystem im Forschungsministerium durch Projektgruppen zu ersetzen, in denen qualifizierte Beamte für eine begrenzte Zeit mit Wirtschaftlern und Wissenschaftlern zusammenarbeiten. Für einen der Schwerpunkte der Forschungspolitik, die Datenverarbeitung, stehen zum Beispiel im Wissenschaftsministerium heute ganze drei Beamte zur Verfügung, während das Haus Stoltenberg im ganzen von mehr als 500 Wissenschaftlern beraten, umhegt und gepflegt wird, davon allein 170 für den Sektor der Atomforschung. 11. Das Wort Planung ist in der Großen Koaliton nicht mehr tabu. In der Forschungspolitik beschränkt sie sich allerdings auf die Fixierung des staatlichen Finanzbedarfs; insoweit ist sie in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung eingeordnet. Inhaltlich aber geht diese mittelfristige Konzeption der Forschungspolitik kaum über die zeitlich verlängerte Zuordnung des Vorhandenen und Gegebenen hinaus. Sie ist zuwenig an sachlichen und politischen Zielen orientiert. Planung in der Forschungspolitik darf deshalb kein Instrument zur zeitlichen Verlängerung und Verbesserung des Status quo bleiben, sie muß Leitlinien für die Perspektiven, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12229 für den Inhalt der Forschung und Entwicklung setzen. 12. Geht man von der wahrscheinlich erreichbaren Größenordnung der staatlichen Investitionen in der Forschungspolitik aus, dann werden wir nur für drei Projekte im Milliardenbereich die erforderlichen Investitionen bereitstellen können. Gegenwärtig sind der Ausbau der Hochschulen, die Luft- und Raumfahrtforschung, der Atomkerenergiebereich, die Datenverarbeitung und die Meeresforschung die Schwerpunkte unserer Forschungspolitik. Professor Häfele hat in einem Hearing des Wissenschaftsausschusses des Bundestages vorgeschlagen, sich auf die Kernenergie, die Datenverarbeitung und die Entwicklung eines mittleren Transportsystems zu beschränken. Wir stehen vor der Alternative: Entweder die fünf Schwerpunkte beizubehalten und dann die staatlichen Mittel drastisch und weit über das vorgesehene Maß hinaus zu erhöhen oder eine Auswahl zu treffen. Das Gießkannenprinzip erweist sich angesichts der Größenordnungen erfolgversprechender Investitionen immer mehr als ungeeignet für die Entscheidungen in der Forschungspolitik. 13. Die Entscheidung über die Schwerpunkte der Forschungspolitik ist mit dem gesunden Menschenverstand allein nicht zu treffen. Auch die Hinzunahme politischer Kriterien reicht nicht aus. Wir werden die Methodik der Systemanalyse und der Systemforschung nutzen müssen, um hier ein größeres Maß an Gewißheit über wahrscheinliche Chancen und Erfolge zu erlangen. Darauf ist die Bundesverwaltung, auch die des Forschungsministeriums, nicht vorbereitet. Seit Jahren laboriert eine Beratungsgruppe von Wissenschaftlern an dieser Sache herum, ohne bislang brauchbare Resultate erzielt zu haben. Verwertbare Ergebnisse der Systemforschung sind jedoch eine Voraussetzung für die politische Planung im Forschungsbereich. 14. Unsere Industrie ist in ihrer Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit behindert durch die Konkurrenz, in der auch größere Unternehmen zueinander stehen. Das wird man in einer Marktwirtschaft nicht außer Kraft setzen können. Aber im Rahmen der Forschung und Entwicklung ist dennoch ein größeres Maß an Zusammenarbeit geboten. Das wird vielleicht zu weitergehenden Konzentrationsbewegungen in der forschungsintensiven Industrie führen und damit neue Probleme einer Demokratisierung in diesem Bereich aufwerfen. Aus der Sicht der Forschungspolitik ist es jedoch nicht vertretbar, in vielen Bereichen der Forschung und Entwicklung mit Rücksicht auf die Autonomie der Unternehmen mehrgleisig zu verfahren, ohne dabei sicher sein zu dürfen, daß der „Wettbewerb" dann schließlich auch zu einer Maximierung des wissenschaftlichen und technologischen Erfolges führt. 15. Schließlich bedarf die staatliche Forschungspolitik einer effektiven Leistungskontrolle in der finanziellen Förderung und der technologischen Entwicklung. Hier wäre der Staat gut beraten, wenn er bei dem einen oder anderen Industrieunternehmen eine „Anleihe" aufnehmen und die dort entwickelten Methoden der Erfolgskontrolle übernehmen würde. Forschungspolitik muß für den Zeitraum einer Legislaturperiode als ein wissenschaftlich-technologisches Großprojekt konzipiert und realisiert werden, wenn der Zusammenhang der allgemeinen staatlichen und politischen Willensbildung mit der sachlichen Forschungsplanung im Kontext gehalten werden soll. Der Bundesbericht Forschung III, den das Wissenschaftsministerium zur Zeit vorbereitet, könnte eine ausgezeichnete Gelegenheit dazu bieten, das zu tun. Von dem Ziel — hier in fünfzehn miteinander verflochtenen Vorschlägen skizziert —ist Minister Stoltenberg im einzelnen unterschiedlich weit entfernt. Die aufgezeigte Alternative zu seiner Politik, die sich die SPD von ihrem Denkstil her eher zu eigen machen könnte als die CDU, ist keine Polemik gegen den Minister, sondern ein Plädoyer für eine durchdachtere, eine schlüssigere, eine erfolgversprechendere Forschungspolitik unseres Landes. Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt II 6 der Tagesordnung Ich habe vorgeschlagen, zu überlegen, ob wir nicht eine oder mehrere Bundesuniversitäten gründen sollten. Dieser Vorschlag hat einige Kollegen erschreckt, insbesondere einige Freunde von der CSU. Dazu einige aufklärende und beruhigende Worte. Bitte folgen Sie mir zu einem Denkmodell. Nehmen Sie an, die Kollegin Frau Geisendörfer hätte von einer ihr bisher unbekannten Tante eine Milliarde DM geerbt, und sie entschlösse sich, damit eine Universität zu stiften, etwa eine „IngeborgGeisendörfer-Universität" in Dillingen an der Donau, zur Wiederbelebung einer altberühmten bayrischen Universität, die von 1554 bis 1804 sehr segensreich gewirkt hat. Darf Frau Geisendörfer eine solche Universität stiften? Ich bin überzeugt, die bayerische Regierung wäre begeistert. Die neue Universität würde natürlich dem bayerischen Recht und der Aufsicht des bayerischen Kultusministeriums unterstehen. Aber in diesem Rahmen sind Stiftungs-Universitäten nicht nur zulässig, sondern durchaus erwünscht. Wenn wir das Stiftungsrecht dazu ändern müssen, sollte das rasch geschehen. Stiftungs-Universitäten sind bekanntlich der Kern des angelsächsischen Hochschulwesens. Nun weiter im Denkmodell: Wenn Frau Geisendörfer eine Universität stiften darf, warum sollte nicht auch der Bund dazu berechtigt sein? Dagegen ist eingewandt worden, die Verwaltungskompetenz des Bundes gehe nicht weiter als die Gesetzgebungskompetenz. Aber darum handelt es sich nicht. Der Staat hat neben der Verwaltungskompetenz auch die allgemeine Handlungskompetenz, die jedem Rechtssubjekt zusteht. Der Bund nimmt am allgemeinen Rechtsverkehr teil. Er erwirbt Grundstücke, 12230 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 besitzt Werften und Hüttenwerke. Er verteilt Spenden für zahlreiche wohltätige Zwecke. Warum sollte er nicht das Recht haben, Universitäten zu stfiten mit dem gleichen Rechtsstatus, den eine von einem Privatmann gestiftete Universität haben würde, also unterworfen dem Recht und der Aufsicht des Landes, in dem die Universität gebaut wird? Um noch ein Denkmodell einzuführen: Eine Stiftungsuniversität Bremen, gestiftet vom Bund, vielleicht gemeinsam mit der Volkswagenstiftung und der Thyssenstiftung, gefördert von wohlhabenden Spendern, deren Namen dann auf den von ihnen gestifteten Instituten erscheinen mögen. Ein solches Vorgehen könnte rasch zum Baubeginn führen, weil es die Schwierigkeiten der Zuständigkeitsstreitigkeiten Bund/Länder vermeiden würde. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 21. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3976 Fragen 15 und 16) : Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Befürchtung gerechtfertigt, daß Assistenzärzte, die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben, dadurch Schwierigkeiten bei der Anstellung haben, daß die Träger von Krankenhäusern befürchten müssen, die jungen Ärzte würden demnächst zum Wehrdienst einberufen und sie müßten dann ein Jahr lang ihnen das volle Gehalt zahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten? Welche Vorschläge kann die Bundesregierung machen, um auszuschließen, daß männliche Assistenzärzte durch diese Situation gegenüber Ärztinnen und ausländischen Ärzten in ihrem beruflichen Fortkommen benachteiligt werden? Nach § 1 und § 9 Arbeitsplatzschutzgesetz werden den Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, sofern sie über 25 Jahre alt sind, während des Grundwehrdienstes von ihren Arbeitgebern die Bezüge weitergewährt. Diese Bestimmungen gelten auch für junge Assistenzärzte, sofern sie Grundwehrdienst leisten. Es sind einzelne Fälle bekanntgeworden, in denen die Krankenhäuser aus diesem Grunde Bewerber, deren Einberufung in Kürze zu erwarten war, nicht oder nur befristet eingestellt haben. Um aber diese jungen Ärzte vor weiterem Zeitverlust zu bewahren, sind die Behörden der Bundeswehrverwaltung bemüht, die Ärzte unmittelbar nach der Approbation, d. h. vor der von ihnen angestrebten Anstellung in einem Krankenhaus, einzuberufen. Eventuelle Nachteile gegenüber ihren weiblichen Kollegen dürften sich, wie bei allen anderen Wehrpflichtigen, im Rahmen dessen halten, was einem Wehrpflichtigen zumutbar ist. Ein Vergleich mit ausländischen Ärzten erscheint nicht möglich, da diese den jeweiligen ausländischen Wehrpflichtgesetzen unterliegen und bei Beginn ihres Studiums in aller Regel bereits ihrer Wehrpflicht genügt haben. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Lohmar (Drucksache V/3976 Frage 77) : Verfügt die Bundesregierung über Unterlagen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Schriftsteller in der Bundesrepublik Deutschland? Über die wirtschaftliche und soziale Lage der Schriftsteller hat die Bundesregierung nur recht unzulängliches Material. Abgesehen von den Zahlen und Angaben, die dem Hohen Hause mit dem Bericht über die Lage der Mittelschichten im Jahre 1960 (Drucksache 2012 der 3. Wahlperiode) vorgelegt wurden, handelt es sich im wesentlichen nur um a) einige Ergebnisse der Volks- und Berufszählung sowie der Arbeitsstättenzählung 1961 und eine Sonderauswertung des Zensus über die freiberuflich Tätigen in Bayern durch das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen/Nürnberg, b) die Einkommensteuerstatistik 1961 mit einer Sonderauswertung für Angehörige der wichtigsten freien Berufe mit überwiegend Einkünften aus selbständiger Arbeit und c) einige wenige Zahlen aus den Umsatzsteuerstatistiken bis 1966. Bei diesen Erhebungen wurden die Schriftsteller jedoch nicht als gesonderte Gruppe erfaßt, sondern jeweils zusammen mit anderen publizistischen Berufen. Die verschiedenen Sozialstatistiken sowie die Lohnsteuerstatistik lassen keinerlei Aussagen über die soziale Lage der freiberuflich tätigen Schriftsteller zu. Aus den Vorlagen bei der „Deutschen Künstlerhilfe" sind nur sehr allgemeine Schlüsse über die schlechte Lage vieler älterer Schriftsteller zu ziehen. Um den bei allen künstlerischen Berufen bestehenden Mangel an Zahlen aufzuhellen, erteilte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Jahre 1961 an die Professoren König und Silbermann, Köln, einen Forschungsauftrag über „Die wirtschaftliche und soziale Lage der selbständigen Künstler in der Bundesrepublik Deutschland", und zwar mit dem besonderen Bezug auf die Altersversorgung. Der im Jahre 1964 veröffentlichte Bericht erbrachte leider auch keine zahlenmäßigen spezifischen Aussagen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Schriftsteller. Die Bilanz fällt vor allem deshalb so unbefriedigend aus, weil der verhältnismäßig kleine Personenkreis der freiberuflich tätigen Schriftsteller nur schwer erfaßbar und außerdem noch von anderen publizistischen Berufen schwierig abzugrenzen ist. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12231 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Klee (Drucksache V/3976 Frage 80) : Bis wann kann mit der Vorlage des Ratifizierungsgesetzes für den 1964 unterzeichneten Europäischen Kodex für soziale Sicherheit gerechnet werden, die nach einer Auskunft des Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium vom 14. März 1968 bis spätestens Ende des vergangenen Jahres erfolgen sollte? Mein Haus hat noch im vergangenen Jahr die Arbeiten an dem Entwurf des Ratifizierungsgesetzes abgeschlossen und diesen zur Vorbereitung der Kabinettvorlage den beteiligten Ressorts zugehen lassen. Die Prüfung des Entwurfs konnte im Hinblick auf den sehr erheblichen Umfang des zu ratifizierenden Vertragswerkes bisher nicht von allen beteiligten Ressorts abgeschlossen werden. Dies soll aber, wie mir versichert wurde, in den nächsten Wochen geschehen, so daß wir alsdann den Gesetzentwurf vorlegen können. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3976 Frage 102) : Welche Pläne bestehen hinsichtlich des schienengleichen Bahnübergangs in St. Goarshausen? Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der B 274 in St. Goarshausen wird zur Zeit der Entwurf aufgestellt, nachdem auch mit der Deutschen Bundesbahn Einvernehmen wegen der technischen Lösung erzielt worden ist. Die Beseitigung des Bahnüberganges ist erst möglich, wenn die Verlegung der B 42 in St. Goarshausen zum Rhein hin durchgeführt ist, da eine Sperrung der jetzigen B 42 während der Baumaßnahme nicht zu vertreten ist. Die Pläne für diese Verlegung der B 42 sind fertiggestellt. Im Planfeststellungsverfahren sind jedoch zahlreiche Einsprüche eingegangen, so daß mit dem Bau zunächst nicht begonnen werden kann. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/3976 Frage 103) : Welche Erfahrungen mit beheizten Straßen sind der Bundesregierung bekannt, um darüber ein Urteil abgeben zu können, ob durch Straßenheizung besonders häufige Unfallursachen im Winter, wie z. B. vereiste Brücken, Über- und Unterführungen, beseitigt werden können? Die Erfahrungen des Bundesministers für Verkehr gehen auf Grund von Untersuchungen über Fahrbahnbeheizungen, mit deren Durchführung er Anfang 1965 die Bundesanstalt für Straßenwesen in Köln beauftragt hatte, dahin, ,daß bereits Beheizungssysteme zur Verfügung stehen, die in technischer Hinsicht befriedigen können. Für die Beurteilung der Schadensanfälligkeit der einzelnen Heizsysteme während einer mehrjährigen Betriebszeit reicht die Beabachtungszeit aber noch nicht aus. In wirtschaftlicher Hinsicht ist aber festzustellen, daß die Anlagekosten und die Betriebskosten für die Beheizung von Fahrbahnen .außerordentlich hoch sind. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/3976 Fragen 104 und 105) : Trifft es zu, daß Fahrpreisvergünstigungen bei der Deutschen Bundesbahn zwar den Ehefrauen männlicher Bediensteter, nicht aber den Ehemännern weiblicher Bediensteter gewährt werden? Falls Frage 104 bejaht wird: Womit wird die nachteilige Behandlung der Ehemänner gegenüber den Ehefrauen begründet? Dies trifft insoweit nicht zu, als für den im Hausstand lebenden Ehegatten eine weibliche Bundesbahnbedienstete die von Ihnen erwähnten freiwilligen Vergünstigungen dann erhält, wenn der Ehegatte ständig ausschließlich oder überwiegend von ihr unterhalten wird. Die Bedingungen für die vorgenannten freiwilligen Leistungen an die Bediensteten hat die Deutsche Bundesbahn nach den gesetzlichen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung und des Beihilferechts ausgerichtet. Hiernach kann der Ehemann ebenfalls nur Leistungen beanspruchen, wenn er von seiner arbeitenden Ehefrau überwiegend unterhalten worden ist. Den Fällen, in denen die Ehefrau ausnahmsweise auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung zum Unterhalt der Familie beitragen muß, trägt die Deutsche Bundesbahn durch die von ihr vorgenommene Regelung ausreichend Rechnung. Nach herrschender Rechtsprechung wird daher der Gleichheitsgrundsatz von der Deutschen Bundesbahn durchaus beachtet. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hölzle (Drucksache V/3976 Fragen 106 und 107): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen beschleunigten Ausbau der Bundesstraße 29 zwischen Großheppach und Schwäbisch Gmünd im Hinblick auf die Tatsache, daß vor allem der Streckenabschnitt Lorch—Schwäbisch Gmünd zu den unfallträchtigsten in Nordwürttemberg gehört? Hält es die Bundesregierung im Interesse eines beträchtlichen Zeitgewinns für angezeigt, mit dem Ausbau der B 29 an mehreren Stellen zu beginnen, namentlich auf dem Abschnitt LorchSchwäbisch Gmünd einschließlich der Gmünder Ortsdurchfahrt? Auf Grund der besonderen Dringlichkeit ist der Ausbau der im Remstal verlaufenden Bundesstraße 29 von meinem Haus in den vergangenen 12232 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Jahren mit Nachdruck gefördert worden. Insbesondere wurde der Streckenabschnitt Aalen—Schwäbisch Gmünd nach modernen Grundsätzen mit einem 2spurigen Querschnitt durchgehend ausgebaut. Ferner befindet sich zur Zeit der am stärksten belastete Abschnitt Waiblingen—Großheppach im Ausbau, wobei als Ausbauquerschnitt 4 bzw. 6 Fahrspuren mit getrennten Richtungsfahrbahnen vorgesehen sind. Die Arbeiten sind bereits soweit gediehen, daß die Teilstrecke Waiblingen—Großheppach mit dem Anschluß an die bestehende Bundesstraße 14 bei Fellbach im Jahre 1970 dem Verkehr übergeben werden kann. Es ist dann vorgesehen, den 2bahnigen Ausbau der Bundesstraße 29 von Großheppach in Richtung Schorndorf im unmittelbaren Anschluß an die Fertigstellung des Streckenabschnittes Waiblingen—Großheppach fortzuführen. Dazu wird die bestehende Bundesstraße 29 unter Beibehaltung der vorhandenen Linienführung eine 2. Richtungsfahrbahn erhalten. Bestehende Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen werden in diesem Zusammenhang niveaufrei umgestaltet. Die Planungsarbeiten für diese neue Teilstrecke sind im wesentlichen abgeschlossen, so daß der erforderliche Bauentwurf meinem Hause in Kürze vorgelegt werden kann. Daran anschließend soll das erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, welches voraussichtlich noch Ende dieses Jahres oder spätestens im kommenden Frühjahr durch Erlaß des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen werden kann. Damit wird m. E. dafür Sorge getragen, daß nach Fertigstellung der Teilstrecke Waiblingen—Großheppach die Ausbauarbeiten über Großheppach hinaus in Richtung Schorndorf ohne Verzögerung fortgeführt werden können. Auch der von Ihnen angeregten Inangriffnahme der Ausbauarbeiten an mehreren Stellen wird mein Haus Rechnung tragen können. Wie ich bereits schon früher versichert habe, werden die sehr hinderlichen und unfallgefährdeten Ortsdurchfahrten von Plüderhausen und Unterurbach so rasch als möglich durch eine großräumige Verlegung ausgeschaltet. Die baureife Planung für dieses Vorhaben liegt meinem Hause bereits vor. Es ist beabsichtigt, für diese Verlegungsstrecke das Planfeststellungsverfahren schon in Kürze einzuleiten. Sofern keine besonderen Schwierigkeiten eintreten, rechne ich damit, daß der Planfeststellungsbeschluß ebenfalls im Frühjahr 1970 vorliegen wird. Die Bauarbeiten werden dann hier etwa zu gleicher Zeit wie auf dem Ausbauabschnitt Großheppach—Schorndorf anlaufen können. Damit dürfte Ihrem Wunsch, den Ausbau der Bundesstraße 29 nach Kräften zu beschleunigen und die Ausbauarbeiten an mehreren Stellen zu beginnen, in vollem Umfang entsprochen werden. Auf dem Streckenabschnitt Lorch—Schwäbisch Gmünd sind die Planungsarbeiten leider noch nicht soweit gediehen, wie dies bei den vorgenannten beiden Streckenabschnitten der Fall ist. Dadurch wird sich zwangsläufig die Bauausführung so gestalten, daß der Ausbau Lorch—Schwäbisch Gmünd etwa zu Ende des beabsichtigten Ausbaues auf dem Abschnitt Plüderhausen—Unterurbach anlaufen kann. Dieser Bauzeitenplan deckt sich etwa mit den gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten, da der gleichzeitige Ausbau der Bundesstraße 29 auf 3 Teilstrecken auch im Rahmen des kommenden 2. Ausbauplanes kaum bewältigt werden könnte. Abschließend darf ich noch auf den von Ihnen erwähnten Ausbau der Ortsdurchfahrt von Schwäbisch Gmünd eingehen. Wie Sie sicherlich wissen, werden die dazu notwendigen Planungsarbeiten von der Stadt Schwäbisch Gmünd selbst durchgeführt. Wegen der Schwierigkeit dieser Planung, an deren Verwirklichung mehrere Partner beteiligt sind, wird bis zur Vorlage eines baureifen Entwurfs noch ein längerer Zeitraum benötigt werden. Es ist mir deshalb gegenwärtig noch nicht möglich, verbindliche Angaben darüber zu machen, wann mit den Bauarbeiten im Bereich von Schwäbisch Gmünd begonnen werden kann. Hierzu darf ich Ihnen jedoch anheimstellen, sich mit der Stadtverwaltung von Schwäbisch Gmünd unmittelbar ins Benehmen zu setzen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (Drucksache V/3976 Frage 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung aus der Sicht eines denkbaren Verstoßes sowohl gegen das Strafgesetzbuch (Gebrauch von Bundes- bzw. Landesemblemen ohne Ermächtigung) als auch gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (Gefahr einer Verwechslung mit internationalen Kennzeichen) sowie auch wegen des möglichen Präzedenzcharakters Pläne aus der bayerischen Staatskanzlei, als Ersatz für das durch Gerichtsurteile für nicht mehr zulässig erklärte BY-Zeichen, eine quasi-offizielle Autoplakette auf dem Hintergrund eines weiß-blauen Rautenmusters in Kombination mit dem bayerischen Löwen zu entwerfen und als zulässigen „Aufkleber" in Verbindung mit den offiziellen Kennzeichen zu ermöglichen? Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Einrichtungen, die zu Verwechslungen mit amtlichem Kennzeichen oder den Nationalitätszeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen, an Kraftfahrzeugen nicht angebracht werden. Solche verkehrsrechtlichen Bedenken bestehen, soweit es sich jetzt übersehen läßt, gegen Aufkleber oder Plaketten mit dem Rautenmuster ggf. auch in Verbindung mit dem bayerischen Löwen nicht. Nach Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei denkt die Bayerische Staatsregierung grundsätzlich nicht daran, einen Autoaufkleber zu empfehlen. Sie erwägt aber, um berechtigten Wünschen aus Industrie, Gewerbe und Bevölkerung entgegenzukommen, besondere für den Freistaat Bayern bedeutsame Symbole, wie etwa das Rautenmuster aus dem bayerischen Staatswappen, im Sinne des § 360 Abs. 1 Nr. 7 Strafgesetzbuch für die allgemeine Verwendung freizugeben. Ob und wie von diesen Symbolen Gebrauch gemacht wird, kann im einzelnen nicht vorhergesehen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12233 werden. Die zuständigen Instanzen werden aber stets die Einhaltung der Regeln der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung überwachen. Anlage 19 Schriftliche Antwort das Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3976 Frage 109) : Ist die Bundesregierung in Anbetracht der von vielen Seiten vorgebrachten Argumente gegen die Taxitrennscheibe bereit, aus der Muß-Vorschrift in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) wenigstens eine Kann-Vorschrift zu machen? Die von der Trennwand erwartete Schutzwirkung für die Fahrer von Taxen und Mietwagen ist eingetreten. Die gegen die Trennwand vorgebrachten Argumente habe ich kürzlich erörtert; dabei wurde jedoch eine einheitliche Auffassung der Verbände nicht sichtbar. Es wird deshalb in weiteren Besprechungen — zunächst der Verbände untereinander —zu klären sein, ob und inwieweit auf Grund der dann vorliegenden Vorschläge der Verbände die Trennwandverordnung gelockert oder ggf. andere aber gleichwertige Schutzeinrichtungen in Aussicht genommen werden können. Im übrigen muß ich darauf hinweisen, daß jede Änderung der BOKraft der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen. des Abgeordneten Zoglmann (Drucksache V/3976 Fragen 110, 111 und 112) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Zuge des Ausbaus des Mittellandkanals erforderlichen Brückenbauten wieder in der veralterten Fahrbahnbreite von 3,5 m erfolgen sollen? Wenn nicht, wer soll die Kosten für die Verbreiterung der Brücken auf moderne Fahrbahnbreiten von wenigstens 5,5 m übernehmen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß kleinen Gemeinden mit geringem Steueraufkommen zugemutet werden kann, sich in diesem Zusammenhang so zu verschulden, daß ihre gesamte bewegliche Steuermasse auf Jahrzehnte blockiert wird? Dieser Auffassung ist die Bundesregierung nicht. Falls der Ausbau des Mittellandkanals mit einem Straßenausbau zusammenfällt, teilen sich die Träger der Baulast in die Kosten. Im übrigen kann der Bund nur einen Zuschuß aus dem erhöhten Mineralölsteueraufkommen leisten, falls die Voraussetzungen für die Gewährung eines solchen Zuschusses erfüllt sind. Soweit der Bund nach den Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Zuschüsse leistet, muß allerdings die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Daß dies zu Belastungen der in Betracht kommenden Gemeinden führt, denen aber auf der Aktivseite eine Verkehrsverbesserung gegenübersteht, kann nicht bestritten werden. Das von Ihnen angeschnittene Problem der kommunalen Verschuldung kann jedoch nur in einem größeren Zusammenhang gelöst werden, nämlich im Rahmen einer Finanzreform. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3976 Frage 113) : Kann die Bundesregierung den Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn bezüglich der Auflösung der Bundesbahndirektionen und die genaue Begründung dazu bekanntgegeben? Wie Ihnen bekannt ist, hat sich der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn auf Grund der Anträge des Freistaates Bayern und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, daß die Interessen der Länder bei der Entscheidung des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn (VR/DB) am 18. 12. 1968 nicht genügend berücksichtigt worden seien, in seiner 127. Sitzung am 24. 2. 1969 noch einmal mit den Anträgen der o. g. Länder befaßt. Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß die Anträge unbegründet sind. Der Beschluß mit Begründung wurde dem Freistaat Bayern, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz am 10. 3. 1969 vom Präsidenten des VR/DB zugestellt. Es bleibt abzuwarten, ob die betroffenen Länder diese Entscheidung durch schriftliche Anrufung der Bundesregierung anfechten werden. Die Bundesregierung ist bisher mit der Angelegenheit nicht befaßt. Die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 14 Bundesbahngesetz ist bis zum Abschluß des Verfahrens nach § 52 Bundesbanhgesetz zurückzustellen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Könen (Düsseldorf) (Drucksache V/3976 Frage 114) : Besteht die Möglichkeit, daß nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Flensburger Verkehrssünderkartei dahingehend entsteht, daß das in Flensburg übliche Aufrechnen von Minuspunkten, die den Straßenverkehrsämtern bzw. den Zulassungsstellen mitgeteilt werden, so schnell die kritische Höhe von 5, 8 bzw. 12 Punkten erreicht, womit der Führerscheinentzug verbunden ist? Weder durch das Inkrafttreten des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten noch des Einführungsgesetzes hierzu sind für das Verkehrszentralregister oder für die Straßenverkehrsbehörden irgendwelche Schwierigkeiten bei der Anwendung der sog. Mehrfachtäterrichtlinien entstanden. Die von Ihnen erwähnte kritische Höhe der sog. Minuspunkte wird auch nicht schneller, sondern eher langsamer erreicht, da seit 1. Januar 1969 viel mehr Verkehrszuwiderhandlungen verwarnt, also überhaupt nicht mehr im Verkehrszentralregister erfaßt werden. 12234 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3976 Frage 115) : Was hat die beim Bundesgesundheitsamt 1966 gebildete Sachverständigenkommission zur Festlegung der Grenzen, innerhalb deren ein Kraftfahrer mit Sehmängeln noch unbedenklich oder unter bestimmten Auflagen am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen kann und von wann an er als untauglich angesehen werden muß, ein Kraftfahrzeug zu führen, vorgeschlagen, was für Führerscheinbewerber und -inhaber zu beachten wäre? Die Kommission hat bis jetzt noch kein Gutachten vorgelegt. Es wird jedoch im Laufe des Jahres erwartet. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/3976 Frage 116) : Was haben die Nachforschungen der Bundesregierung nach der Existenz örtlicher Verkehrssünderkarteien (Fragestunde der 212. Sitzung des Deutschen Bundestages) ergeben? Wie ich bereits in der Fragestunde am 5. Februar 1969 zum Ausdruck brachte, ist der Bundesregierung von der Existenz örtlicher Verkehrssünderkarteien nichts bekannt. Nachforschungen haben nichts anderes ergeben. Anderslautende Pressemeldungen entbehren jeder Grundlage. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Petersen (Drucksache V/3976 Fragen 117, 118 und 119) : Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, ob die Auffassung von Augenärzten, die auch in weiten Kreisen der Bevölkerung anzutreffen ist, richtig ist, daß Einscheibensicherheitsglas in Kraftfahrzeugen eine geringere Sicherheit als Verbund- oder Zweischeibensicherheitsglas biete? Liegen der Bundesregierung statistische Unterlagen darüber vor, welches der beiden Sicherheitsglassysteme die größeren Gefährdungen und schwereren Verletzungen bei Unfällen mit sich bringt? Gedenkt die Bundesregierung in absehbarer Zeit die Verwendung von einer bestimmten Art von Sicherheitsglas im Automobilbau vorzuschreiben? Dem Bundesverkehrsminister sind keine Untersuchungsergebnisse bekannt, die den Schluß zuliessen, daß die in Deutschland bauartgenehmigten Kraftfahrzeugwindschutzscheiben, gleiche Beanspruchung vorausgesetzt, hinsichtlich ihrer Sicherheit unterschiedlich einzustufen wären. Dem Bundesverkehrsminister liegt keine Statistik vor, aus der abzulesen wäre, welcher Sicherheitsglassorte ein Vorrang einzuräumen oder welche Sicherheitsglassorte als weniger sicher anzusehen wäre. Dagegen liegen Ergebnisse wissenschaftlier Untersuchungen vor, aus denen die Vor- und Nachteile der einzelnen Sicherheitsglassorten erkennbar werden. Vergleiche dieser Ergebnisse gestatten jedoch nicht, eine Glassorte zugunsten der anderen allgemein auszuschließen. Bei dem Stand der Technik ist zur Zeit eine Entscheidung für nur eine der bekannten Sicherheitsglassorten nicht vertretbar. Der Bundesverkehrsminister beabsichtigt deshalb nicht, in absehbarer Zeit die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bezüglich der Kraftfahrzeugwindschutzscheiben zu ändern. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3976 Frage 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verkehrsverhältnisse auf den schienengleichen Bahnübergängen Rothenkirchen und Hermannspiegel (Kreis Hünfeld) sowie Friedewald und Mecklar (Kreis Hersfeld), die täglich von etwa 300 Zügen passiert werden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn werden die beiden von Ihnen genannten Bahnübergänge täglich von weniger als 2500 Kraftfahrzeugen befahren. Nach den Bestimmungen der EisenbahnBau- und Betriebsordnung handelt es sich um Bahnübergänge mit mäßigem Verkehr, so daß eine Vorrangigkeit, sie zu beseitigen, hier nicht gegeben ist. Unabhängig davon werden jedoch für diese beiden Bahnübergänge schienenfreie Lösungen bereits untersucht. Entscheidend wird es zunächst allerdings sein, daß die an der Kreuzung beteiligten Partner eine Vereinbarung nach dem Eisenbahn-Kreuzungsgesetz treffen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3976 Frage 121) : Wie ist der Stand der Planungen für den Bau der Umgehungsstraße Altmorschen (Kreis Meisungen), wodurch der schienengleiche Bahnübergang mit der B 83 beseitigt werden soll? Nachdem die Planung im Herbst 1968 zwischen Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der hessischen Auftragsverwaltung an Ort und Stelle besprochen wurde, ist der Entwurf von der Auftragsverwaltung jetzt fertiggestellt worden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 12235 Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/3976 Frage 122) : Welche schienengleichen Übergänge an Hauptstrecken der Deutchen Bundesbahn sollen in nächster Zeit in Osthessen beseitigt werden? Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilte, könnten nach ihren Vorstellungen in den nächsten 10 Jahren an den Hauptstrecken der Deutschen Bundesbahn im osthessischen Bereich etwa 25 Bahnübergänge durch bauliche Maßnahmen beseitigt werden. Bei einem Teil der hier einbezogenen Maßnahmen bestehen z. Z. allerdings nur erste planerische Überlegungen. Eine Aufzählung der einzelnen Objekte würde im Rahmen der Fragestunde zu weit gehen. Sollten Sie, Herr Kollege, auf eine so eingehende Unterrichtung Wert legen, müßte ich die Deutsche Bundesbahn zu einem umfassenden Bericht auffordern. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3976 Frage 123) : Dient es nach Ansicht der Bundesregierung der Entlastung der Straßen nach Süden, wenn die Deutsche Bundesbahn ausgerechnet im Osterreiseverkehr alle Autoreisezüge aus Norddeutschland, Nordrhein-Westfalen und Holland in München-Ost enden läßt, anstatt sie nach Norditalien und Jugoslawien weiterzuführen, wohin es erfahrungsgemäß gerade in diesen Tagen zahlreiche Kraftfahrer zieht? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn trifft es nicht zu, daß während des Osterreiseverkehrs alle Autoreisezüge aus dem nord- und westdeutschen Raum Richtung Süden in München Ost enden. Neben 3 Relationen nach Südfrankreich stehen dem Reisenden Verbindungen von Hannover nach Chiasso mit Zuladungsmöglichkeit in Hannover und von Düsseldorf nach Mailand mit Zuladungsmöglichkeit in Köln und Neu-Isenburg zur Verfügung. Für eine Weiterführung der in München Ost endenden Autoreisezüge nach Süden wird sowohl von der Deutschen Bundesbahn als auch von den Nachbareisenbahnverwaltungen keine ausreichende Nachfrage erwartet. Dabei spielt auch die verhältnismäßig frühe Lage der Osterfeiertage eine Rolle. Im übrigen wird die von Ihnen erwähnte Autoreisezug-Verbindung nach Jugoslawien erstmalig mit Beginn des Sommerfahrplans im Juni 1969 aufgenommen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Drucksache V/3976 Frage 125) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß für den Raum Diez (Lahn) ein Antennenträger errichtet wird, damit ein einwandfreier Empfang des Zweiten Fernsehprogramms möglich ist? Zu Ihrer Anfrage teile ich mit, daß am Standort für die Umsetzeranlage zur Ausstrahlung des 2. Fernsehprogramms in Diez/Lahn Anfang März mit den Hochbauarbeiten begonnen wurde. Mit der Inbetriebnahme des Senders wird Ende Juli/Anfang August 1969 gerechnet. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3976 Frage 126) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wann das neue Hauptpostamtsgebäude in Deggendorf errichtet wird? Einen verbindlichen Termin für den Baubeginn kann ich zur Zeit noch nicht angeben. Ich rechne jedoch damit, daß das Bauvorhaben in den Haushalt 1970 aufgenommen werden kann. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dollinger vom 18. März auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Burger (Drucksache V/3976 Frage 127, 128 und 129) : Aus welchen Gründen scheiterte der Neuabschluß der seit 1965 gekündigten „Vereinbarungen über Vergütungen und sonstige Leistungen an Postjungboten" und des „Tarifvertrags für Lehrlinge der Deutschen Bundespost"? Stimmt es, daß im Zuge der Rationalisierung Postjungboten und Lehrlingen der Deutschen Bundespost bei zentralen Ausbildungshauptpostämtern ausgebildet werden und diesen von der Familie getrennt wohnenden Betroffenen alle zwei Monate eine bezahlte Familienheimfahrt gewährt wird? Ist es zutreffend, daß das Bundesfinanzministerium dem Bundespostminister die erforderliche Zustimmung zum Abschluß eines neuen Tarifvertrages allein deshalb nicht erteilt, weil monatlich je eine Familienheimfahrt gewährt werden soll, obwohl das Bundesfamilienministerium je zwei Fahrten pro Monat empfiehlt? Ein neuer Abschluß der seit 1965 gekündigten „Vereinbarung über die Vergütungen und sonstigen Leistungen für Postjungboten" vom 14. 2. 1964 sowie des „Tarifvertrages für die Lehrlinge der Deutschen Bundespost" vom 21. 3. 1964 scheiterte im wesentlichen daran, weil über die Forderung der Deutschen Postgewerkschaft, die Bestimmungen über die Gewährung von bezahlten Familienheimfahrten für Postjungboten und Lehrlinge zu verbessern, bisher keine Einigung erzielt werden konnte. Die genannten Verträge sehen vor, daß Lehrlinge und Postjungboten alle zwei Monate eine Familienheimfahrt bezahlt bekommen, wenn die Entfernung zwischen Wohnort der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und ihrem Dienstort mehr als 100 km beträgt. Die Deutsche Postgewerkschaft fordert, den Lehrlingen und Postjungboten jeden Monat eine bezahlte Familienheimfahrt zu gewähren, sowie, daß das Erfordernis der Entfernung von 100 km entfal- 12236 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. März 1969 len soll. Über die Berechtigung der Forderung der Deutschen Postgewerkschaft auf Verbesserung der Familienheimfahrten von Lehrlingen und Postjungboten bestehen zwischen den beteiligten Ressorts Meinungsverschiedenheiten, die 'bisher noch nicht beseitigt werden konnten. Ihre Vermutung ist richtig. Etwa 3000 der insgesamt 12 000 Lehrlinge und 160 der insgesamt 5500 Postjungboten sind von dieser Regelung betroffen. Nach § 26 Satz 2 Postverwaltungsgesetz sind Tarifverträge der Deutschen Bundespost im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern und der Finanzen zu schließen, wenn sie wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen. Der Abschluß der Tarifverträge konnte bisher deswegen nicht erfolgen, weil das notwendige Einvernehmen hierzu über die Verbesserung der Familienheimfahrten mit dem Bundesminister der Finanzen nicht erzielt werden konnte. Hierzu hat der Bundesminister der Finanzen u. a. darauf hingewiesen, daß er eine weitere Besserstellung der Lehrlinge und Postjungboten der Deutschen Bundespost gegenüber den Lehrlingen im übrigen Bundesbereich nicht für gerechtfertigt hält. Die Tarifverträge für die Lehrlinge und Anlernlinge des Bundes, der Länder und Gemeinden sehen bezahlte Familienheimfahrten nur alle 3 Monate vor, falls die Entfernung zwischen Ausbildungsort und Familienwohnort mehr als 100 km beträgt. Die Erörterungen über diesen Punkt sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin bemüht, bald eine Entscheidung herbeizuführen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Dollinger vom 21. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/3976 Frage 130) : Ist es richtig, daß das Bundesfinanzministerium den Abschluß eines Tarifvertrages zwischen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Postgewerkschaft über Vergütungen und sonstige Leistungen an Postjungboten deshalb blockiert, weil es mit einer vom Bundespostministerium und Bundesfamilienministerium aus jugend- und familienpolitischen Gründen für notwendig gehaltenen Bestimmung, die monatlich eine bezahlte Familienheimfahrt vorsieht, aus fiskalischen Gründen nicht einverstanden ist? Nach § 26 Satz 2 Postverwaltungsgesetz sind Tarifverträge der Deutschen Bundespost im Einvernehmen mit den Bundesministern des Innern und der Finanzen zu schließen, wenn sie wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung geeignet sind, die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in anderen Zweigen der Bundesverwaltung zu beeinflussen. Der Abschluß der Tarifverträge konnte bisher deswegen nicht erfolgen, weil das notwendige Einvernehmen über die Verbesserung der Familienheimfahrten mit dem Bundesminister der Finanzen nicht erzielt werden konnte. Hierzu hat der Bundesminister der Finanzen u. a. darauf hingewiesen, daß er eine weitere Besserstellung der Lehrlinge und Postjungboten der Deutschen Bundespost gegenüber den Lehrlingen im übrigen Bundesbereich nicht für gerechtfertigt hält. Die Tarifverträge für die Lehrlinge und Anlernlinge des Bundes, der Länder und Gemeinden sehen bezahlte Familienheimfahrten nur alle 3 Monate vor, falls die Entfernung zwischen Ausbildungsort und Familienwohnort mehr als 100 km beträgt. Die Erörterungen über diesen Punkt sind noch nicht abgeschlossen. Ich bin bemüht, bald eine Entscheidung herbeizuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sprecher der Opposition, Herr Kollege Dorn, hat hier eingehende Ausführungen über die Politik des Herrn Innenministers gemacht. Ich habe das Gefühl, Herr Kollege Dorn, Sie haben die Arbeit des Innenministers zu sehr nach gelegentlichen Leistungen und auch Fehlleistungen seines Public-Relations-Büros statt nach den politischen Tatsachen beurteilt. Die Dinge sehen — das muß ich doch hier sagen — ein bißchen anders aus.

    (Abg. Moersch: Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Gefühle; dabei gehen Sie manchmal !in die Irre!)

    -- Herr Kollege, man kann sich bei Gefühlen — das wissen Sie ja am besten— täuschen. Aber Sie können mir auch zutrauen, daß ich in der Lage bin, ein bißchen zu den Sachfragen zu sagen, die mit diesem Ressort zusammenhängen. Und das will ich gerade tun.

    (Zuruf von der FDP: Nur ein bißchen!)

    — Ja, Gott, ich pflege mich nicht so überzubewerten, wie das manchmal bei solchen Fragen geschieht. Deswegen habe ich gesagt: nur ein bißchen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, ich beginne zunächst einmal mit dem Hinweis darauf, daß unter dem Amtsvorgängers des Herrn Bundesinnenministers, Herrn Minister Lücke, im Bereich der Innenpolitik die Lösung einer großen Anzahl wichtiger Aufgaben eingeleitet worden ist, die zum Teil noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht werden können oder doch zu weiteren günstigen Ausblicken Anlaß geben. Das sollte man hier feststellen.
    Das Innenministerium war dabei auf Grund der Haushaltsenge in einer schwierigen Lage. Man muß, meine ich, das auch zugeben. Wir wären beispielsweise in den Fragen der Besoldungs- und Beamtenrechtsreform sicher ein großes Stück weitergekommen, als es tatsächlich geschehen konnte. Ich erinnere an die fruchtbare Debatte im April 1966, in der zwischen der damaligen Koalition und der Opposition die Grundlagen 'für die weitere Gesetzgebung gelegt worden sind.
    Im Innenministerium ist schon unter Ihrem Amtsvorgänger, Herr Minister, deutlich geworden, daß das Innenministerium heute offener als früher für das Gespräch ist. Ich möchte Sie herzlich darum bitten, dafür zu sorgen, daß diese offene Art des Gesprächs auch beibehalten wird und wir unsere Meinungen offen austauschen, weil .das insgesamt zweifellos zu besseren Ergebnissen führt.
    Wir Sozialdemokraten haben dazu eine Reihe von Beiträgen leisten können. Ich möchte hier deutlich machen, daß in der nun fast am Ende stehenden Legislaturperiode auf vielen Gebieten zahlreiche Aufgaben gelöst werden konnten.
    Es begann mit dem Ersten Besoldungsneuregelungsgesetz. Das Zweite Besoldungsneuregelungsgesetz steht jetzt nur noch vor der Hürde des Bundesrats. Das gibt uns die Chance, in Ruhe zu überdenken, wie die weitere beamten- und besoldungsrechtliche Entwicklung sein wird. Ich hoffe, Herr Minister, Ihr Haus hat die Größe dieser Aufgabe erkannt und ist dabei, sich Gedanken für die Zukunft zu machen.
    Wir haben für die Mitarbeit der Frauen im öffentlichen Dienst das Gesetz über die Teilzeitbeschäftigung verabschiedet. Auf dem Gebiet des Personal-



    Dorn
    vertretungsrechts sind wir leider nicht vorangekommen. Ich wäre dankbar, wenn Ihr Haus in dieser Frage die weiteren Entwicklungen, insbesondere in bezug auf den § 94 des Bundesbeamtengesetzes — Beteiligung der Gewerkschaften — ,unterstützen würde.
    Auf einem weiterem wichtigen Gebiet ist die Diskussion mit den Anfragen meiner Fraktion zur Verbrechensbekämpfung in Ganggekommen. Auch hier hat das Innenministerium mit allem Nachdruck unsere gemeinsamen Bemühungen, Herr Kollege Dorn, unterstützt; auch Sie haben ja sehr aktiv mitgewirkt. Wir haben jetzt mehrere Gesetzesvorschläge vorliegen. Wir haben viele Widerstände auch in der Frage der elektronischen Datenverarbeitung für die Arbeit der Kriminalpolizei zu überwinden. Ich hoffe, daß wir auch auf diesem Gebiet zu guten Ergebnissen kommen und die eingeleitete Entwicklung weitergeführt werden kann.
    Das Innenministerium hat in den letzten Jahren — ich muß sagen: nach langer Zeit — auch erkannt, daß, wenn es nicht selber zentral die Probleme der Einführung der EDV und der Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung stärker in Angriff nimmt, es einer zentralen Aufgabe innerhalb der Bundesverwaltung nicht nachkommt. Auch auf diesem Gebiet sind, glaube ich, die Ansatzpunkte gut. Wir jedenfalls haben auch von uns aus nachdrücklich alles getan, um diese Entwicklung zu unterstützen und in die richtige Richtung zu bringen; ich darf Sie, Herr Kollege Dorn, an den gemeinsamen Entschließungsantrag auf Grund der Berichterstattung des Herrn Kollegen Gscheidle erinnern. Trotz der knappen Mitarbeiterzahl im Ministerium sind fruchtbare Ansätze für die weitere Entwicklung da, und die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft hat einen Entschließungsantrag vorbereitet, der im wesentlichen mit den Arbeitsergebnissen des Inenausschusses übereinstimmt. Dieser Antrag liegt leider noch beim Haushaltsausschuß fest. Ich hoffe, daß das Hohe Haus demnächst die weiteren Beschlüsse fassen kann.
    Auch in der Frage der Fortbildung und Weiterbildung der Beamten ist nach jahrelanger Stille ein Anfang gemacht worden. Wir hatten eine öffentliche Anhörungssitzung. Meine Damen und Herren, ich weiß, das alles ist noch nicht das, was es sein soll. Aber wie sollte denn — nachdem auch dieses Problem über viele Jahre nicht in Angriff genommen worden war — eine Lösung kurzfristig möglich sein! Herr Minister, wir hoffen, daß die Ergebnisse der öffentlichen Anhörungssitzung auch in Ihre Überlegungen einbezogen werden und wir damit ein weiteres Stück vorankommen.
    Einen großen Raum haben die Auseinandersetzungen über die politische Bildung eingenommen. Ich darf an die sehr fruchtbare Debatte in diesem Hause erinnern. Ich habe die Hoffnung, daß auch auf diesem Gebiet die Konsequenzen gezogen werden. Die Bemühungen jedenfalls sind im Gange, auf einer breiten Grundlage die notwendigen Nutzanwendungen zu ziehen.
    Das gilt auch für die Sportförderung. Auch wenn wir dafür nur in einem bestimmten Umfange zuständig sind, haben unsere Bemühungen, die von der breiten Mehrheit dieses Hauses gemeinsam getragen werden, zu Ergebnissen geführt. Wir haben nicht nur die Sportdebatte im Dezember 1967 gehabt, sondern wir haben permanente Bemühungen des Ministeriums und der Fraktionen und auch zwischen den Fraktionen gehabt, diese Aufgaben - nicht zuletzt im Hinblick auf die Olympiade 1972 — zu fördern. Meine Fraktion kann für sich in Anspruch nehmen, daß wir dabei immer als Motor gewirkt haben, um die Dinge weiterzubringen. Wir sind mitten in der Diskussion; das hat auch Ihr Kollege Bremer heute deutlich gemacht. Ich würde mich freuen, wenn wir auch hinsichtlich der organisatorischen Zusammenarbeit zwischen Sport und Bundesregierung zu Lösungen kämen, die der Selbständigkeit des Sports entsprechen, die aber auch klarmachen, daß, wenn in großem Umfange öffentliche Mittel eingesetzt werden, auch eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler besteht.
    Ich will nicht bestreiten, meine Damen und Herren, daß es ein Gebiet gibt, das uns Sorgen macht. Wir werden in der dritten Lesung vielleicht in einem Entschließungsantrag gemeinsam darauf zurückkommen: Herr Minister, das ist der Zivilschutz. Der Bericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht, daß es da nicht zum besten steht. Der Zivilschutz ist dem Rotstift in einem Umfang zum Opfer gefallen, den wir bedauern, und die weiteren vorgesehenen Einschränkungen müßten fast zum Erliegen dieser Aufgabe führen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Energie auch darauf verwenden würden, daß diese Aufgabe nicht vernachlässigt und in der Zukunft nur unzureichend erfüllt wird. Wir müssen uns darum gemeinsam kümmern.
    Noch eine allgemeine Bemerkung zu dem Fragenkreis der Bekämpfung des Links- und Rechtsradikalismus in der Bundesrepublik. Herr Minister, Sie haben die Unterstützung unserer Fraktion, wenn Sie dem Links- und Rechtsradikalismus in unserem Lande bekämpfen. Damit schließt sich der Kreis. Ich habe damit begonnen, daß nicht immer alle PublicRelations-Bemühungen ins Schwarze treffen. In dieser Frage würde mir sehr daran liegen, daß wir in der Demokratie überlegter handeln und gelegentlich auch weniger reden. Das täte der Auseinandersetzung auch über den Radikalismus gut, um das einmal ganz offen zu sagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir glauben, daß wir auf dem Felde der Innenpolitik ein gutes Stück weitergekommen sind und wir hoffen auf weitere gute Gespräche zur Lösung vielfältiger innenpolitischer Aufgaben mit Ihnen. Wir werden dem Haushalt des Bundesinnenministers zustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)






Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen meiner ursprünglichen Absicht habe ich mich an dieser Stelle gemeldet, weil ich mich insbesondere mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Dorn zur Frage der Bekämpfung des Radikalismus auseinandersetzen möchte, und da ich höre, daß Herr Kollege Genscher, dessen Auffassung in dieser Frage für mich eine wichtige und interessante ist, nicht mehr lange bei uns sein kann, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich an dieser Stelle spreche.
    Herr Kollege Dorn, auf Ihre Ausführungen zu den übrigen Punkten möchte ich im Augenblick nicht eingehen. Vielleicht wird im weiteren Verlauf der Debatte noch Gelegenheit sein, sich zu dem einen oder anderen zu äußern. Zudem fehlt mir, wenn ich das pauschal zu dem letzten Teil Ihrer Ausführungen sagen darf, doch einiges an Detailkenntnis darüber, wie Sie Ihre Behauptung begründen wollen, daß mein Demokratieverständnis — ich weiß nicht, welches Verständnis Sie von meinem Demokratieverständnis haben — etwas abseits von dem Ihrigen liege.

    (Abg. Dorn: Ich habe das Ihren Veröffentlichungen entnommen, Herr Minister!)

    — Na schön, vielleicht haben Sie noch Gelegenheit, das etwas zu interpretieren. Ich halte solche Vorwürfe — wenn es ein Vorwurf sein soll — nicht für besonders gravierend, aber natürlich ist das ein Punkt, der mich interessiert und zu dem ich etwas mehr hören möchte, abgesehen von den Fragen, die ich jetzt ausklammern will.
    Im Mittelpunkt der Ausführungen des Herrn Kollegen Dorn stand die Frage, ob sich der Bundesminister des Innern, ob sich die Bundesregierung insgesamt in der Frage eines eventuellen Verbots der NPD richtig verhalten hätte. Ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu, Herr Kollege Dorn, wenn Sie sagen, daß mit der Drohung, eine für verfassungswidrig gehaltene Partei — das gleiche gilt für eine Organisation nach Art. 9 des Grundgesetzes — zu verbieten, von der dafür zuständigen Stelle nicht manipuliert werden darf.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Das ist eine völlig richtige Ausgangsposition, und ich bestreite ganz entschieden — falls dieser Vorwurf auf mich bezogen sein sollte —, daß ich jemals die Auffassung vertreten hätte, man könne mit einer solchen Verbotsandrohung — „Damoklesschwert" nennt sich das ja wohl in der feuilletonistischen Behandlung dieses Themas — einen politischen Erfolg erzielen, und dies sei unter verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Gesichtspunkten das richtige oder überhaupt das zulässige Mittel. Dieser Meinung bin ich in der Tat nicht. Wie ich dankbar immer wieder feststelle, sind Sie ein sehr fleißiger Leser alles dessen, was ich irgendwo sage oder schreibe. Es ist erfreulich, wenn man so aufmerksame Leser und Zuhörer hat. Ich nehme an, daß Sie auch das gelesen haben, was ich in einem Gespräch
    mit dem „Spiegel" — ich weiß jetzt das Datum nicht mehr genau, vielleicht im September des vergangenen Jahres — gesagt habe. Ich habe gesagt: in der ersten Stufe, wenn sich die Frage stellt, muß eine strenge rechtliche Prüfung angestellt werden, die sich lediglich an der Rechtsfrage — natürlich gestützt auf das Tatsachenmaterial, das man hat oder zu haben glaubt — auszurichten hat: Ist die Partei oder Organisation im Sinne des Art. 21 bzw. Art. 9 des Grundgesetzes und der dafür einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach Überzeugung desjenigen, der ein solches Verfahren in Gang bringen könnte, verfassungswidrig oder nicht? In diesem Stadium gibt es nach meiner Überzeugung zunächst überhaupt keine Überlegungen der politischen Opportunität, sei es für, sei es gegen, sondern nur eine streng rechtliche Prüfung.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Genau in dieser Weise ist schon von meinem verehrten Amtsvorgänger, dem Kollegen Lücke, und von mir selbst — praktisch in den Jahren 1967/68 — das Verfahren durchgeführt worden.
    Die eigenen Analysen, die die zuständigen Stellen meines Hauses und die nachgeordneten Behörden angestellt haben, haben mich im September des Jahres 1968, also vor einem runden halben Jahr, in der Tat zu der rechtlichen Überzeugung — ich unterstreiche das Wort „rechtlich" — gebracht, daß die NPD in dem Erscheinungsbild, das uns als Material vorliegt und das wir auch für beweiskräftig halten, die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes erfüllt.
    In dem zweiten Stadium — das ist das, was in Ihren Überlegungen und in Ihren Darlegungen einen wesentlichen Raum eingenommen hat — stellt sich 'die politische Frage. Ich weiß — ,das steht ja in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, etwa 'im KPD-Urteil, und das habe ich bei einer Reihe von Gelegenheiten auch öffentlich bestätigt —, daß die Bundesregierung als einer der möglichen Antragsteller rechtlich frei ist, unter Abwägung auch politischer Gesichtspunkte nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie glaubt, daß es im wohlverstandenen Interesse des Staates und des Gemeinwesens liegt, einen solchen Antrag zu stellen oder nicht. Daß man hierüber im Einzelfall, auch in Sachen NPD oder in bezug ,auf Vorgänge auf dem Gebiete des Linksradikalismus, sehr lange diskutieren und unter Umständen streiten kann? Wem sagen Sie das? Das weiß ich selber! Sie haben den Zeitablauf, der nun in der Tat von Diskussionen angefüllt war, ja dargestellt. Ohne das jetzt im einzelnen diskutieren zu wollen, weiß und bestätige ich natürlich, daß eine solche Diskussion möglich ist.
    Ich bestreite die Richtigkeit, Herr Kollege Dorn — und ich schließe Sie, Herr Kollege Genscher, ein —, Ihrer grundsätzlichen verfassungspolitischen Position, die Herr Dorn, wenn ich ihn an der betreffenden Stelle seiner Ausführungen richtig verstanden habe, dahin charakterisiert hat: Wir — die FDP — wollen weder jetzt noch überhaupt ein Verbot der NPD.



    Bundesminister Benda
    Natürlich sind Sie berechtigt, eine Meinung dazu zu äußern, wie sich die entscheidenden Stellen verhalten sollten. Soweit Sie damit sagen wollen, Sie würden 'das Ermessen in diesem Sinne ausüben, mag diese Auffassung richtig oder falsch sein — ich halte sie für falsch —, es steckt aber nichts Unzulässiges darin.
    Für falsch aber halte ich eine Position, die sagt: was immer sich ergeben möge, wie immer auch das Material, das etwa das Bundesministerium des Innern dem Bundeskabinett vorgelegt hat — das Sie ja gar nicht kennen und auch gar nicht kennen können —, aussehen mag, wir sind dagegen, daß ein solcher Antrag gestellt wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Dorn: Das habe ich nicht behauptet!)

    — Ich kann nur das zitieren, was ich hier gehört habe. Wenn ich es falsch verstehe, wäre ichdankbar für eine Interpretation; denn das ist eine ganz wichtige verfassungspolitische Grundfrage, und es kommt mir schon darauf an, eine solche Frage zu klären.
    Herr Kollege Genscher ist, glaube ich, richtig zitiert worden. Ich kenne natürlich Ihren Aufsatz, den Sie vor kurzem veröffentlicht haben und in dem Sie sagen, daß ein Verbotsverfahren nur in Frage käme bei einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Gemeinwesen. Das ist, wenn ich es verfassungsgeschichtlich richtig sehe, die immer in der amerikanischen Verfassungsrechtsprechung, etwa in der des Richters Justice Homes, entwickelte Doktrin der "clear and present danger", die er aber angewendet hat — dem amerikanischen Verfassungsrecht ist ja das Institut des Parteiverbots fremd — auf die Frage, in welchem Umfang der Staat etwa durch Hoheits- oder Gesetzgebungsakte in das Recht der freien Meinungsäußerung eingreifen dürfe. Da hat sich also eine geschichtlich interessante und auch das deutsche Verfassungsrecht fruchtbar beeinflussende Doktrin entwickelt, die eben besagt: nur im Falle der — wie die amerikanische Rechtsprechung sagt — clear and present danger, also der unmittelbar drohenden Gefahr.
    Herr Kollege Genscher, dies ist — wenn ich darauf aufmerksam machen darf — nicht die Position des Bundesverfassungsgerichts.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es ist nach meiner Überzeugung nicht die Position des Art. 21 des Grundgesetzes.
    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat sich mit unserer Frage in dem KPD-Verbotsurteil auseinandergesetzt, weil damals von der Partei, gegen die sich der Antrag richtete, die Behauptung aufgestellt worden war, daß der Art. 21 Abs. 2, also das Institut des Parteiverbots selbst, verfassungswidrig sei, weil er gegen immanente, übergeordnete Grundsätze der Verfassung verstoße. Dieses Argument gab dein Gericht Veranlassung, sich mit diesem Gedanken auseinanderzusetzen. Ich will nicht viel zitieren, um Sie nicht aufzuhalten, aber ich darf zusammenfassend sagen: das Gericht hat sich mit der historischen Entwicklung dieser Frage auseinandergesetzt. Das ist Ihnen natürlich alles bekannt, und ich brauche das jetzt nicht vorzutragen. Es hat auf die besondere, die geänderte verfassungsrechtliche Position der politischen Parteien hingewiesen, die ja erstmalig überhaupt in einer deutschen Verfassung erwähnt werden und die in eine besonders hervorgehobene Position als eine verfassungsrechtlich anerkannte und priviligierte Institution nach Art. 21 gesetzt werden. Das Gericht sagt dann, aus dieser gewandelten Situation und aus den geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Zeit müsse man Konsequenzen ziehen, und die Konsequenzen, die das Grundgesetz gezogen habe, seien eben Inhalt des Art. 21 Abs. 2. Das Gericht sagt, daß selbstverständlich das Grundgesetz der traditionellen freiheitlich-demokratischen Linie folge, die den politischen Parteien gegenüber grundsätzliche Toleranz fordere, daß es aber nicht mehr so weit gehe, aus bloßer Unparteilichkeit auf die Aufstellung und den Schutz eines eigenen Wertsystems überhaupt zu verzichten.
    Es
    — also das Grundgesetz —
    nimmt aus dem Pluralismus von Zielen und Wertungen, die in den politischen Parteien Gestalt gewonnen haben, gewisse Prinzipien der Staatsgestaltung heraus, die, wenn sie einmal auf demokratische Weise gebilligt sind, als absolute Werte anerkannt und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen. Soweit zum Zwecke dieser Verteidigung Einschränkungen der politischen Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf genommen. Das Grundgesetz hat also bewußt den Versuch einer Synthese zwischen dem Prinzip der Toleranz gegenüber allen politischen Auffassungen und dem Bekenntnis zu gewissen unantastbaren Grundwerten der Staatsordnung unternommen. Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz steht somit nicht mit einem Grundprinzip der Verfassung in Widerspruch. Er ist Ausdruck des bewußten verfassungspolitischen Willens zur Lösung eines Grenzproblems der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, Niederschlag der Erfahrung eines Verfassungsgebers, der in einer bestimmten historischen Situation das Prinzip der Neutralität des Staates gegenüber den politischen Parteien nicht mehr rein verwirklichen zu dürfen glaubte, Bekenntnis zu einer in diesem Sinne streitbaren Demokratie.
    Diese Position des Bundesverfassungsgerichts, die ich für zutreffend und wegen des Gewichts des Verfassers natürlich ohnehin für eine besonders bedeutsame Interpretation des Art. 21 des Grundgesetzes halte, unterscheidet sich, wenn ich mich nicht täusche, Herr Kollege Genscher, von Ihrer Position in grundsätzlicher und einschneidender Weise. Diese Position des Grundgesetzes geht also dahin, daß es dort, wo politische Parteien — natürlich nachweisbar, auch rechtlich nachweisbar — verfassungswidrige Bestrebungen verfolgen, nicht im Belieben der zur Antragstellung zuständigen Organe steht, ob sie die Frage prüfen wollen, ob ein



    Bundesminister Benda
    solcher Antrag gestellt werden solle oder nicht. Freilich sind sie frei — und ich will das noch einmal wiederholen, weil ich hier nicht mißverstanden werden möchte —, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen unter Abwägung aller Umstände von der Antragstellung abzusehen oder sich für eine Antragstellung zu entscheiden. Nicht frei sind sie, und nicht frei ist — das ist meine Konsequenz — die Bundesregierung gegenüber der Frage, ob sie die Prüfung einer solchen Frage überhaupt aufnehmen soll oder nicht.

    (Abg. Moersch: Die Prüfung und die Ankündigung, daß darüber geredet werden soll, sind natürlich zweierlei!)

    — Ja, Herr Kollege Moersch, ich komme jetzt unmittelbar zu Ihrer Bemerkung.
    Wie ist der Zeitablauf gewesen? Ich muß bei dieser Gelegenheit — so im Vorbeigehen, Herr Kollege Dorn — Sie in Ihren historischen Betrachtungen in einem Punkte berichtigen. Sie haben in der Frage SDS, die ja ein Parallelproblem ist, gesagt, ich hätte in einem Interview, das Herr Krems am 20. April 1968 in der „Welt" veröffentlicht habe, angekündigt, in Kürze werde eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit ergehen, aber das sei ja wohl durch Zeitablauf passé. Damit haben Sie unterstellt, es sei dabei geblieben. Zehn Tage später, am 30. April 1968, habe ich mich vor diesem Hohen Hause zu dieser Frage geäußert und sie hier beantwortet. Möglicherweise waren Sie an diesem Tage nicht hier, bzw. ich weiß nicht, was immer war, jedenfalls bitte ich Sie, einmal das Protokoll des Deutschen Bundestages vom 30. April 1968 nachzulesen. Da finden Sie die Antwort auf eben Ihre Frage.
    In Sachen NPD habe ich Ende Oktober — wenn ich mich nicht täusche; es mag auch einer der ersten Novembertage gewesen sein — in einem Brief an den Herrn Bundeskanzler mitgeteilt, daß das Ergebnis der Überlegungen meines Hauses abgeschlossen sei und daß ich den Wunsch hätte, mit ihm darüber zu sprechen. Das ist auch alsbald geschehen. Dann hat sich nach einer Reihe von politischen Gesprächen, die hier und dort geführt worden sind, das Bundeskabinett am 18. Dezember 1968 — ich glaube, das war der Termin — mit dem Thema beschäftigt. Es hat damals nicht in der Sache entschieden, sondern hat mich beauftragt, in einer Reihe von Einzelfragen dem Bundeskabinett Material vorzulegen. Das ist mittlerweile geschehen. Das Material befindet sich bei den Mitgliedern der Bundesregierung. Es ist sehr umfangreich. Ich habe selbst darum gebeten, daß die einzelnen Mitglieder der Bundesregierung eine gewisse Zeit und Gelegenheit haben sollten, sich mit dem sehr umfangreichen Material im einzelnen zu beschäftigen, damit darüber dann eine Detaildiskussion stattfinden kann. Das ist die Situation.
    Ich sehe nicht ganz, was daran zu beanstanden ist. Ich bin nicht der Meinung, Herr Moersch, daß es richtig wäre, in einer solchen Frage sehr viel anzukündigen oder anzudrohen. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir — die Argumente des Herrn Kollegen Dorn sollen sich ja, wenn ich es richtig sehe, in erster Linie gegen mich richten — hier einmal vorgetragen würde, an welcher Stelle ich etwas Derartiges getan haben soll, was Sie mir hier vorwerfen. Ich habe in der Tat zum Terminablauf in ähnlicher Weise, wie ich das jetzt eben zum gegenwärtigen Stadium tue, klar gesagt: Die zeitliche Situation ist so. Nachdem über den Inhalt meiner Auffassung in der Sache etwas in die Presse gebracht worden ist — nebenbei gesagt: nicht von mir, sondern von anderer Seite, was ich bedaure; ich weiß auch, von welcher Seite —, habe ich es natürlich nicht dementiert; darin habe ich keinen Sinn gesehen. Seitdem ist meine eigene Auffassung, daß die Bundesregierung einen solchen Antrag stellen sollte, hier und da immer wieder zitiert worden. Ich finde das auch nicht besonders schön. Aber ich kann es nicht hindern, und ich finde es auch nicht so furchtbar tragisch.