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    Deutscher Bundestag 222. Sitzung Bonn, den 20. März 1969 Inhalt: Amtliche Mitteilung 12043 A Fragestunde (Drucksache V/3976) Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Überführung von Leichen in andere Bundesländer Benda, Bundesminister . . .12043 B, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 12043 D Frage des Abg. Dorn: Besoldung der Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Benda, Bundesminister . . 12044 A, B, C Dorn (FDP) 12044 B Strohmayr (SPD) . . . . . . . 12044 C Fragen des Abg. Strohmayr: Heizöllagerung in Häusern Benda, Bundesminister . 12044 D, 12045 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 12044 D Fragen des Abg. Kubitza: Ungültigmachung von Pässen griechischer Gastarbeiter — Eintragung in Loyalitätslisten Benda, Bundesminister . 12045 A, B, C, D Dorn (FDP) 12045 C, D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Berücksichtigung der deutschen Industrie bei der Errichtung eines Automobilwerks in Indien 12045 D Fragen des Abg. Blumenfeld: Anpassungshilfen zugunsten deutscher Außenhandelsunternehmen — Verstärkung des privaten Kapitalexports Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12046 B, C Damm (CDU/CSU) 12046 B Frage des Abg. Blumenfeld: Bundesgarantien im Außenwirtschaftsverkehr für Forderungen aus der Vorfinanzierung von Einfuhren aus Entwicklungsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12046 C Fragen des Abg. Berberich: Anerkennung der Kreise Buchen und Tauberbischofsheim als Bundesausbaugebiete Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12046 D, 12047 A, B, C Berberich (CDU/CSU) . . 12046 D, 12047 A Richter (SPD) . . . . . . . .12047 B, C Fragen des Abg. Wächter: Bau eines Tunnels unter der Weser Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12047 D, 12048 A, B Wächter (FPD) . . . . . . . 12048 A, B Frage des Abg. Dr. Lohmar: Konzentrationsvorgänge im Pressewesen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 12048 B, C Dr. Lohmar (SPD) 12048 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 Frage des Abg. Weigl: Beschäftigungslage der Porzellanindustrie im bayerischen Grenzland Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12048 D, 12049 A Weigl (CDU/CSU) . . . 12048 D, 12049 A Frage des Abg. Weigl: Investitionszulage für das Zonenrand- gebiet Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 12049 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Anerkennung des Landkreises Vilshofen als Zonenrandgebiet Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 12049 B, C, D, 12050 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 12049 C, D Scheel, Vizepräsident 12049 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 12050 A Frage des Abg. Folger: Prüfung von Postsendungen durch Zollämter — Einfuhr unzüchtiger Schriften Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12050 B, D, 12051 A Folger (SPD) . . . . . . . . 12050 C, D Fragen des Abg. Cramer: Anträge auf Begünstigung nach dem Gesetz über Besteuerung des Straßengüterverkehrs Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12051 A, B, C, D Cramer (SPD) 12051 B, C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 12051 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Einspruchs gegen den Umsatzausgleichsteuerbescheid Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 12051 D, 12052 B Petersen (CDU/CSU) . . . . . . 12052 B Frage des Abg. Weigl: Steuerliche Maßnahmen für Arbeitnehmer in den Zonenrand- und Bundesausbaugebieten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 12052 C, 12053 A, B Fritsch (Deggendorf) (SPD) 12052 D, 12053 A Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 12053 B Frage des Abg. Felder: Freigabe des Exerzierplatzes in Erlangen 12053 C Fragen des Abg. Dr. Hammans: Zinsbeihilfen für Betriebe mit genehmigtem Entwicklungsplan Höcherl, Bundesminister . . . . . 12053 D Fragen des Abg. Langebeck: Bundeszuschüsse zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur des Privat- und Körperschaftswaldes für den Wegebau Höcherl, Bundesminister . . 12054 B, C, D, 12055 A, B Langebeck (SPD) . 12054 B, C, D, 12055 A, B Frage des Abg. Cramer: Schöpfwerk für den Entwässerungsverband Rüstringen Höcherl, Bundesminister . . . 12055 B, C, D Cramer (SPD) 12055 C Wächter (FDP) . . . . . . . 12055 C Fragen des Abg. Richarts: Programm der Bundesregierung für den Gartenbau und den Weinbau . . . . 12055 D Fragen des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) : Konzentrierung der Weinbauforschung in Hohenheim — Lehr- und Forschungsanstalt Geisenheim Höcherl, Bundesminister 12056 A Frage des Abg. Wächter: EWG-Verordnung betr. Beihilfen für die Verwendung von Milchfetten bei der Herstellung von Mischfuttermitteln Höcherl, Bundesminister . . . . 12056 B, C Wächter (FDP) 12056 C Ergänzung der Tagesordnung 12056 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zwanzigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksache V/3896) Dr. Reischl (SPD) 12056 D Frau Funcke (FDP) 12060 A Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) (zur GO) . 12061 B Scheel, Vizepräsident 12061 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 12061 D Dr. Mommer, Vizepräsident 12062 D, 12063 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 III Dorn (FDP) (zur GO) 12063 B Frehsee (SPD) (zur GO) . 12063 D, 12066 C, 12068 C, 12071 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 12063 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) (zur GO) 12066 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) (zur GO) . 12066 C, 12068 C Hermsdorf (SPD) (zur GO) . . . . 12070 B Absetzung des Punktes IV von der Tagesordnung Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 12073 B Zur Geschäftsordnung Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 12073 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache V/3927) 12073 C Abwicklung der Tagesordnung 12073 C Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache V/3928) in Verbindung mit Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksachen V/3929, zu V/3929), mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) (Drucksache V/3876) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Bundesrat) (Drucksache V/3967) - Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spar-Prämiengesetzes und des Wohnungsbau-Prämiengesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/3401) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Zweites Steueränderungsgesetz 1968) (Druckache V/3890) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung (FPD) (Drucksache V/3986)— Erste Beratung — Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 12074 B, 12121 C Dr. Schiller, Bundesminister 12083 C, 12123 C Dr. Staratzke (FDP) 12091 D Brand (CDU/CSU) . . . . . . 12095 C Ravens (SPD) 12096 B Gewandt (CDU/CSU) 12099 D Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 12106 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 12109 C Westphal (SPD) . . . . . . . 12110 C Schoettle, Vizepräsident 12114 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) . . . 12114 C Stücklen (CDU/CSU) 12116 C Borm (FDP) 12117 A Schlee (CDU/CSU) 12119 A Hermsdorf (SPD) 12120 D Moersch (FDP) 12123 B van Delden (CDU/CSU) 12127 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/3930, zu V/3930) in Verbindung mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (CDU/CSU) (Drucksache V/3959) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache V/3970) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in entwicklungsbedürftigen Gebieten (Abg. Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/3450) — Erste Beratung —Röhner (CDU/CSU) 12128 D Schoettle, Vizepräsident 12130 B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 12130 C Berberich (CDU/CSU) . . . . . 12133 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 12134 A Höcherl, Bundesminister . . . . 12135 A Nächste Sitzung 12139 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 Anlagen 12141 A Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12141 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 599, 600, 605 und 607 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950, V/3300, V/3951, V/3930) 12141 D Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abg. Jung zu Punkt II 3 der Tagesordnung 12142 D Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abg. Moersch zu Punkt II 7 der Tagesordnung . . . . 12146 A Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abg. Stücklen zu Punkt II 9 der Tagesordnung . . . . 12147 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. Ausstattung der Betriebsprüfer mit dem Bundessteuerblatt Teil II . . . . . . . . . 12150 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12043 22 2. Sitzung Bonn, den 20. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 220. Sitzung, Seite 11906 A, Zeile 2 statt „unbegründet" : „begründet" 221. Sitzung, Seite 11937 B, vierte Zeite von unten statt „ordentliches" : „stellvertretendes" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Dr. Barzel 20. 3. Bauer (Wasserburg) 21. 3. Bauer (Würzburg) * 20. 3. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Beuster 28. 3. Blumenfeld 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Brück (Köln) 28. 3. Corterier ** 21. 3. Dr. Eckhardt 21.3. Dr. Even 29. 3. Dr. Frerichs 20. 3. Frieler 21.3. D. Dr. Gerstenmaier 21. 3. Gscheidle 28. 3. Haage (München) 28. 3. Hahn (Bielefeld) ** 21. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 3. Hilbert 21.3. Höhne 21.3. Horten 21.3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Josten 21.3. Jürgensen 21. 3. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann * 20. 3. Kriedemann ** 20. 3. Dr. Kübler 21. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 28. 3. Kunze 30. 4. Lenze (Attendorn) 21. 3. Memmel ** 21. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Mertes 21.3. Missbach 15. 4. Dr. Müller (München) * 20. 3. Müller (Worms) 21. 3. Neemann 19. 4. Opitz 21.3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 15. 4. Dr. Pohle 20. 3. Richarts ** 21. 3. Rollmann 21.3. Frau Rudoll 21. 3. Ruf 21.3. Dr. Rutschke * 20. 3. Schmidt (Hamburg) 28. 3. Dr. Schmidt (Offenbach) 21. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schober 21.3. Frau Schroeder (Detmold) 21. 3. Seibert 20. 3. Dr. Sinn 21. 3. Dr. Süsterhenn 24. 3. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Stein (Honrath) 21. 3. Steinhoff 30. 4. Dr. Steinmetz 21. 3. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Dr. Wahl * 20. 3. Weimer 21.3. Welke 21.3. Frau Wessel 31.3. Winkelheide 31. 3. Frau Dr. Wolf 27. 3. Wurbs 21.3. Dr. Zimmermann 28. 3. Zoglmann 20. 3. Anlage 2 Umdruck 599 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung - Drucksachen V/3300 Anlage, V/3950 -. Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 60 ist folgender neuer Titel auszubringen: „Minderausgabe im Bundeshaushalt 1969 1 800 000 000". Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 600 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Haushaltsgesetz 1969 - Drucksachen V/3300, V/3951 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 2 wird der Betrag „3 851 500 000" durch den Betrag „2 051 500 000" ersetzt. Bonn, den 18. März 1969 Mischnick und Fraktion * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 12142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 Anlage 4 Umdruck 605 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 — Der Bundestag wolle beschließen: In Kapitel 10 02 wird der Ansatz des Titels 656 52 „Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung" um 30 000 000 DM auf 190 000 000 DM erhöht. Die Einsparung erfolgt bei dem entsprechend den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (siehe Drucksachen V/3930 und zu V/3930) neu vorgesehenen Titel 682 45 „Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft", dessen Ansatz von 70 000 000 DM auf 40 000 000 DM verringert wird. Der im Regierungsentwurf bei Maßnahmengruppe C. „Landwirtschaftliche Sozialpolitik" vorgesehene Haushaltsvermerk: „Die Mittel des Titels 656 52 dürfen bis zur Höhe der bei Titel 656 51 erzielten Einsparungen überschritten werden" bleibt unverändert; die entsprechend den Beschlüssen des Haushaltsauschusses vorgesehene Ergänzung dieses Vermerks (siehe Drucksachen V/3930 und zu V/3930) entfällt. Die Erläuterungen zu Titel 656 52 werden wie folgt gefaßt: „Die Zuschüsse des Bundes an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind zur Senkung der Unternehmerbeiträge und damit zur kostenmäßigen Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe bestimmt. Die Aufwendungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sind in den letzten Jahren auf Grund des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 30. April 1963, der Rentenanpassungsgesetze, des Gesetzes über die Anordnung allgemeiner Zwischenfestsetzungen durchschnittlicher Jahresarbeitsverdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung vom 6. August 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 602) und der Neufestsetzung der durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste und der Ortslöhne gem. § 784 RVO zum 1. 1. 1969 erheblich angestiegen. Weitere Ausgaben haben sich aus dem Wegfall der Wartezeiten für Geldleistungen an landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige sowie aus dem Einsatz von Betriebshelfern und aus der Abfindung von Unfallrenten ergeben. Der Bundeszuschuß wird 1969 auf 190 000 000 DM festgesetzt. Durch die 1968 begonnene Abgrenzung des begünstigten Personenkreises, die 1969 weitergeführt werden soll, wird es den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften möglich sein, die Mehrausgaben weitgehend aufzufangen. Aus den Mitteln können auch Untersuchungen und Feststellungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung der bäuerlichen Bevölkerung durchgeführt werden." Bonn, den 19. März 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 607 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3930 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 Tit. 656 52 — Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung — wird der Ansatz von 160 000 000 DM um 70 000 000 DM auf 230 000 000 DM erhöht. Deckungsvorschlag 2. In Kap. 10 02 Tit. 882 44 — Zuweisungen zur Förderung der vertikalen Verbundwirtschaft — wird der Ansatz um 20 000 000 DM auf 163 750 000 DM gekürzt. 3. In Kap. 10 02 Tit. 682 45 — Zuschüsse an den zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft — wird der Ansatz um 50 000 000 DM auf 20 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 20. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt II 3 der Tagesordnung *). In den Verteidigungsdebatten der vergangenen Jahre hat die FDP immer wieder die Neuordnung unserer Sicherheitspolitik und deren Anpassung an die Realitäten unserer politischen und geographischen Lage im NATO-Bündnis gefordert. Wir haben mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes die Gesamtorganisation unserer Landesverteidigung so zu ändern versucht, daß ein Höchstmaß an Effektivität der Bundeswehr erreicht wird, indem z. B. der Bundeskanzler schon in Friedenszeiten die oberste Kommandogewalt innehat, die ihm im Ernstfall ohnehin nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und möglicherweise ungenügender Vorbereitung übertragen wird, indem man eine durchgehende Kommandostruktur schafft, die es auch dem höchsten Soldaten ermöglicht, nicht nur Weisungen oder Empfehlungen zu geben, sondern Befehle in allen Teilbereichen der Bundeswehr durchzusetzen, indem unser Erfassungswesen reorgani- *) Siehe 221. Sitzung, Seite 12038 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12143 siert und der Aufbau von Kadereinheiten durchgeführt wird, damit eine sinnvolle Nutzung auch des Reservistenpotentials möglich wird. Wir haben zweitens auch die Neuordnung der Organisation des Bundesverteidigungsministeriums gefordert. Aber ich erinnere daran, welche Entrüstung insbesondere bei den Kollegen der CDU meinen Vergleich mit einem Wasserkopf hervorrief, nur weil ich die Unbeweglichkeit, das Schmoren im eigenen Saft — ich verwende diesen Ausdruck aus der Kochkunst, weil er zutreffend ist für den derzeitigen Regierungsstil überhaupt — beklagen mußte. Dieses Ministerium ist auch in der Tat damit beschäftigt, immer mehr und immer schwerer verständliche Vorschriften, Weisungen und Empfehlungen zu entwerfen, die unten in der Truppe gar nicht mehr verdaut werden können. Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften werden in eine immer größer wuchernde Bürokratie verstrickt, die sie ihrer eigentlichen Aufgabe immer mehr entzieht. Diese Vorschrifteninflation verlagert darüber hinaus die Verantwortung immer mehr auf die unteren Ebenen und erhöht damit besonders bei Offizieren und Unteroffizieren die Unsicherheit, was gewiß nicht zur Erhöhung der Verteidigungskraft beiträgt. Wer öfter mal in der Truppe unter den Soldaten weilt und mit Ihnen lebt, der weiß, daß das Unbehagen, der Unmut, die Unlust nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, daß die Truppe geführt und nicht verwaltet werden will. 'Wir haben auch immer wieder die Verbesserung der Personalstruktur — das gesunde Verhältnis zwischen längerdienenden Zeit- und Berufssoldaten und Wehrpflichtigen mit etwa 65 : 35 — gefordert, indem wir Vorschläge machten zur Besoldungsneuregelung, und zwar klare Zuordnung der Besoldungsgruppen zu den Dienstgraden von A 1 bis A 16, zur gesellschaftlichen Anerkennung des Soldaten, z. B. durch Laufbahnverbesserungen, durch Wiedereinführung des Zivilversorgungsscheines alter Art, -durch Anerkennung der bei der Bundeswehr erworbenen Lizenzen auch im zivilen Bereich, zur besseren Dienstzeitgestaltung und gerechteren Dienstzeitregelung für Ausbilder, zur Straffung der Ausbildung und zur Beseitigung des Gammeldienstes, um damit dann zur Dienstzeitverkürzung für Wehrpflichtige zu kommen. Wie zähflüssig und unbefriedigend aber sind die Ergebnisse der Regierungsarbeit in diesen Fragen gewesen! Die Regierung hat zwar Besoldungsverbesserungen in bescheidenem Maße vorgelegt, aber sie ist dabei auf halbem Wege stehengeblieben. Hat sie die geforderte klare Zuordnung erreicht? Hat sie dabei auch gerechte Dienstzeitregelungen herbeigeführt? Sie hat zwar eine neue Laufbahn eingeführt, aber hat sie auch z. B. befriedigende Übergangsregelungen für Stabsfeldwebel geschaffen und diese Laufbahn so breit ausgelegt, daß man den Bedürfnissen einer modernen Leistungsarmee in einer Leistungsgesellschaft gerecht wird? Sie hat zwar eine Regelung für S'trahlflugzeugführer eingeführt, die wir alle begrüßen, aber hat sie auch gleichzeitig daran gedacht, daß ähnliche Regelungen für andere fliegende Bereiche der Bundeswehr eingeführt werden müssen, damit wir nicht in Kürze schon ein ähnliches Dilemma erleben, wie wir es in der Vergangenheit in Strahlverbänden erleben mußten? Sie hat uns heute ein Eingliederungsgesetz vorgelegt, das unserer Forderung nach dem Zivilversorgungsschein alter Art gerecht werden soll. Aber ist das denn der Fall? Durch die Einschränkungen in § 9 — „wenn sie beamtenrechtliche Vorschriften erfüllen" — und durch die Beschränkung auf Unteroffiziere und Mannschaften ohne Einbeziehung auch der Offiziere auf Zeit hat sie die Wirksamkeit von vornherein in Frage gestellt. Also auch hier wurden — wie in der ganzen Wehrgesetzgebung der Vergangenheit — Hürden eingebaut, die Zündstoff für neue Unzufriedenheit ,sein werden und Zweifel an der Fürsorge des Dienstherrn aufkommen lassen. Wir wollen die Einschränkung der beamtenrechtlichen Vorschriften beseitigen, wir wollen den Bundeswehrfachschul-Abschluß anerkennen, indem Lehrpläne und Prüfungsordnung auf die mögliche Eingliederung in den öffentlichen Dienst abgestimmt werden, indem die Prüfungskommissionen auch mit Vertretern des Bundes, der Länder und der Gemeinden besetzt werden, und wir wollen auch Zeitoffizieren die Möglichkeit der Eingliederung in den Öffentlichen Dienst eröffnen. Hat die Regierungskoalition die Voraussetzungen geschaffen, daß die Abiturienten, die ihrer Wehrpflicht genügten, ohne Erschwernisse ihr Studium aufnehmen können? Hat sie bei den Kultusministerien der Länder durchsetzen können, daß für diese unbedingt die Immatrikulationsbedingungen gelten müssen, zu denen sie bei Beginn ihres Wehrdienstes ihr Studium hätten aufnehmen können, ohne Berücksichtigung des inzwischen eingeführten „Numerus clausus" oder ohne Berücksichtigung inzwischen erschwerter Aufnahmebedingungen oder erhöhter Anforderungen? Hat diese Regierungskoalition dazu beigetragen, die Voraussetzungen zu schaffen, daß dem Bund eine Rahmenkompetenz gegeben wird? Hat sie unseren Gesetzentwurf zur Änderung der Art. 74 und 75 unterstützt? Damit wäre ein Mitspracherecht in diesen Fragen eröffnet worden, damit wäre auch die Möglichkeit geschaffen, Lehrstühle für Wehrwissenschaften (Wehrtechnik, Wehrsoziologie usw.) an Universitäten, Technischen Hochschulen, IngenieurAkademien geschaffen. Alle diese Fragen kann man leider nur mit Nein beantworten. Wie auf vielen anderen Gebieten der Politik war diese Regierung auch hier erfolglos. Wir haben unsere Landtagsfraktionen auf diesen unbefriedigenden Zustand hingewiesen und gebeten, bei den Kultusministern der Länder darauf hinzuwirken, daß die erschwerten Immatrikulationsbedingungen für Abiturienten, die ihre Wehrpflicht erfüllt haben, aufgehoben werden. Wir fordern CDU/CSU und SPD auf, in gleicher Weise tätig zu werden, da die Kultusminister in den Ländern diesen beiden Parteien angehören. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn eine zur Kritik erzogene Jugend kritisch urteilt, wenn die be- 12144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 stehende Wehrungerechtigkeit psychologisch den Brunnen vergiftet, aus dem das Volk das Verständnis für die Wehrbereitschaft und den Wehrwillen schöpfen soll! Ich meine mit kritischer Jugend nicht den relativ kleinen, in sich zerstrittenen Haufen der APO, die aus ihrer Kontra-Stellung zum Staat und zur freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung grundsätzlich eine Änderung der Verhältnisse herbeiführen will, ohne zu wissen, was sie eigentlich will. Nein, ich meine damit die überwiegende Mehrheit junger Staatsbürger, die bereit und willens sind, ihre Pflicht gegenüber der Gesamtheit des Volkes zu erfüllen und in diesem ihrem guten Willen enttäuscht werden, weil sie die Wehrgerechtigkeit vermissen. Der Herr Kollege Schmidt (Hamburg) hat heute morgen pathetisch an die Bundesregierung appelliert, endlich Maßnahmen zu ergreifen, die die bestehende Wehrungerechtigkeit abbauen. Er hat dabei erklärt, er wisse zwar auch nicht, wie man dieses Ziel erreichen könne, erwarte aber von der Bundesregierung Vorschläge. Im vergangenen Jahr hat sich eine Unterkommission des Verteidigungsausschusses, der auch mehrere Mitglieder der SPD- Fraktion angehörten, monatelang um dieses Problem bemüht. Am Ende ist ein Vorschlag herausgekommen, der zwar auch nicht ideal ist, der aber immerhin eine praktikable Möglichkeit aufzeigt, den zur Zeit bestehenden völlig unbefriedigenden Zustand abzubauen. Diese Kommission hat ein ganzes Bündel von Vorschlägen gemacht und aufgezeigt, auf welche Weise man mehr Wehrpflichtige einziehen könnte und wie man die Wehrdienenden besser entschädigt. Die Kommission hat darüber hinaus vorgeschlagen, die Dauer dies Grundwehrdienstes zu verkürzen und diejenigen, die immer noch nicht einberufen werden können, einer lastenausgleichsähnllichen Abgabe zu unterziehen, die die Finanziellen Vorteile ausgleicht, die sie durch einen früheren Abschluß ihrer Berufsausbildung und früheren Gelderwerb gegenüber den Wehrdienenden haben. Ich bedaure sehr, sagen zu müssen, daß von allen drei Fraktionen nur die FDP diese Vorschläge im Prinzip gebilligt hat, wenn auch wir im einzelnen noch einige Veränderungen gewünscht hätten. Sowohl SPD als auch CDU haben die sorgsam ausgearbeiteten Vorschläge der Kommission mit zum Teil wenig stichhaltigen Argumenten vom Tisch gefegt und öffentlich bekämpft. Beide Fraktionen haben damit ihre eigenen Mitglieder, die in der Kommission mitgebarbeitet haben, desavouiert. Die SPD hat sich insbesondere an dem Gedanken einer Wehrausgleichsabgabe gestoßen und in bewußter Verdrehung der Vorschläge der Kommission von der Möglichkeit eines Freikaufs vom Wehrdienst gesprochen. Die CDU war nicht bereit, den Grundwehrdienst auch nur um drei Monate zu verkürzen. Wenn wir die Resonanz der beiden Regierungsfraktionen auf die Vorschläge dieser Kommission betrachten, können wir eigentlich die Krokodilstränen, die der Kollege Schmidt heute vormittag hier vergossen hat, nicht begreifen. Es ist aber nicht nur die Schuld der Bundesregierung, sondern auch der Mehrheit in diesem Parlament, daß brauchbare Vorschläge zur Wehrgerechtigkeit nicht verwirklicht werden. Angesichts dieser trostlosen Situation auf dem Gebiet der Wehrgerechtigkeit brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, daß die Agitatoren, die die Wehrpflichtigen zur Kriegsdienstverweigerung auffordern, allmählich offene Ohren finden. Wir Freien Demokraten sind fest davon überzeugt, daß die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zurückgehen würden, wenn die bestehende Wehrungerechtigkeit eingeschränkt würde. Auch unabhängig davon gibt es aber auch Mittel und Wege, um Drückebergern das Geschäft zu verleiden, so daß wir es in Zukunft wieder nur noch mit echten Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen zu tun hätten. Diese Bundesregierung ist nicht einmal mit dem vergleichsweise leicht zu bewältigenden Problem des zivilen Ersatzdienstes fertig geworden. Sie hat es immer noch nicht geschafft, eine ausreichende Zahl von Plätzen im zivilen Ersatzdienst zur Verfügung zu stellen. Angebliche oder wirkliche Kriegsdienstverweigerer haben daher eine echte Chance, überhaupt nicht eingezogen zu werden und nicht einmal im zivilen Ersatzdienst dienen zu müssen. Zur Zeit werden nur ein Drittel aller Kriegsdienstverweigerer zum Ersatzdienst einberufen. Wer sich angesichts dieser Situation noch über ein Ansteigen der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wundert, muß naiv sein. Wundern muß man sich nur darüber, daß die Zahl der Anträge nicht noch größer ist. Die FDP hat mehrfach verlangt, daß alle diejenigen, die insbesondere aus der Truppe heraus Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, sofort in den zivilen Ersatzdienst übergeführt werden. Wird ihrem Antrag später stattgegeben, dann bleiben sie dort. Wird ihr Antrag abgelehnt, kommen sie wieder zurück zur Truppe und leisten ihren vollen Wehrdienst. Einen zeitlichen Vorsprung gegenüber den wehrdienenden Altersgenossen hätten diese Leute dann nicht. Sie könnten sich dann auch nicht beklagen, ungerecht behandelt worden zu sein. Das Ganze ist aber nur praktikabel, wenn eine ausreichende Anzahl von Plätzen im zivilen Ersatzdienst sofort geschaffen wird. Der Herr Bundesarbeitsminister als der verantwortliche Ressortminister scheint sich für dieses Problem überhaupt nicht zu interessieren. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, hierzu schon etwas von ihm gehört zu haben. Sein Verhalten paßt insofern zu dem des Bundesverteidigungsministers, der — wie Herr Kollege Berkhan es einmal formulierte — „angesichts der Schwierigkeiten in der Bundeswehr auch lange Zeit auf Tauchstation gegangen war", und jetzt, nachdem der Herr Minister mit dem Verteidigungsweißbuch wieder aufgetaucht ist, muß ich trotz seines Hinweises auf andere Weißbücher sagen, daß er uns — ich will den bildhaften Vergleich des Herrn Kollegen Berkhan weiterführen — dennoch nicht allzuviel Neues und Brauchbares vom Meeresgrund mitgebracht hat. Sein Weißbuch ist — im Gegensatz zum englischen nämlich durchaus kein Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12145 „waste of type" . Nach dem euphorischen Loblied, das Herr Rommerskirchen darauf sang, möchte ich annehmen, daß es eher mit einem Musiktitel, nämlich „a taste of honey", charakterisiert werden kann; zumindest schien es Balsam auf die wunde Seele des Herrn Kollegen Rommerskirchen zu sein. Das Unbehagen in der Bundeswehr hat nicht nur seine Ursache in der unbefriedigenden Situation auf gesellschaftspolitischem Gebiet, im personal- und besoldungspolitischen Bereich und in der Frage der Wehrungerechtigkeit. Die Zweifel an der Wirksamkeit unserer Verteidigung werden auch genährt durch eine nach unserer Meinung falsche Politik auf dem Gebiet der Bewaffnung und Ausrüstung. Immer wieder haben wir darauf verwiesen, daß auch unsere Rüstung unserer besonderen geographischen und politischen Situation innerhalb des Bündnisses entsprechen muß. Nicht nur die FDP, auch mutige, vorausschauende Generale — Herr Schultz erwähnte dies bereits — bekennen jetzt, daß die nukleare Komponente unserer Verteidigung eigentlich sinnlos ist, erstens, weil wir nicht über die atomaren Sprengsätze verfügen, noch deren Freigabe erreichen werden, und zweitens, weil der Einsatz solcher Waffen — auch der kleinen atomaren Gefechtsfeldwaffen — in unserem Bereich undenkbar ist. Er würde die Eskalation und damit die totale Vernichtung zur Folge haben. Unter diesem Gesichtspunkt wären alle Verteidigungsanstrengungen unglaubwürdig. Im Zusammenhang mit den deutsch-französischen Gesprächen hat nun auch Herr Staatssekretär Diehl als Sprecher der Bundesregierung eingeräumt, daß nicht auszuschließen ist, daß sich die Politik in Richtung auf die Ziele des Rapacki-Planes entwickelt. Wir haben im vergangenen Jahr Anträge zur Einsparung und Umschichtung von 1 Milliarde D-Mark vom nuklearen Bereich unserer Verteidigung auf den konventionellen und personellen Bereich eingebracht. Sie wurden allesamt abgelehnt. In diesem Jahr haben wir darauf verzichtet, weil durch die Haltung der beiden Regierungsfraktionen dieses Vorhaben von vornherein zur Aussichtslosigkeit verurteilt war, obwohl Milliarden im Laufe der Jahre einzusparen wären. Aber selbst wenn vielleicht bei einigen Abgeordneten auf der linken Seite die Einsicht in die Richtigkeit unserer Vorstellungen vorhanden wäre, ähnlich wie bei der Entscheidung über die „Phatom-Beschaffung" müßten sie — auf Anordnung von Herrn Schmidt — dann doch aus „politischen Gründen" umfallen. Ich will unsere Argumente gegen diesen Milliarden-Beschaffungsauftrag nicht wiederholen. Sie wurden inzwischen von sachverständigen Fachleuten mehr als bestätigt. Sie können dies in einem interessanten Artikel im Heft 1/69 von „Wehr und Wirtschaft" sowie in anderen Luftfahrtzeitschriften lesen. Ich möchte aber gerade auf unsere, in diesem Zusammenhang geäußerten Befürchtungen wegen des Rückschlags für die eigene Entwicklung eines neuen Kampfflugzeuges nochmals eingehen. Wir haben die negativen Auswirkungeen auf die deutsche Flugzeugindustrie im Falle des „Phantom"-Kaufes betont und statt dessen die vordringliche Entwicklung NKF gefordert. Alle Kollegen des Ausschusses haben auch einem entsprechenden Antrag auf Entwicklung des neuen Kampfflugzeugs zugestimmt, weil sie wohl alle wissen, welche positiven Impulse auf die gesamte deutsche Volkswirtschaft von der Förderung solcher Zukunftstechnologien ausgehen. Heute ist die Frage, ob es zu einer internationalen Gemeinschaftsentwicklung des MRCA 75 oder einer nationalen Entwicklung des NKF — im Falle des Scheiterns der internationalen Gemeinschaftsentwicklung — kommt, offener denn je. Ich will jetzt nicht auf Details eingehen, die unsere damals geäußerten Befürchtungen nur bestätigen würden, aber angesichts des Zeitdrucks — bedingt durch den Ablösungstermin der F 104/G 91 — müssen wir jetzt die Regierung zu einer schnellen Entscheidung auffordern und fragen, a) ob sie eine eigene Waffensystementwicklung (NKF/MRCA 75) verwirklichen wird, b) ob sie eine Anpassungsentwicklung an vorhandene ausländische Fluggeräte, z. B. entfeinerte Phantom-„International", als Interimslösung oder eine Fortentwicklung der französischen Mirage G in die Überlegungen einbezieht, c) oder ob sie letztendlich doch wieder ein neuentwickeltes amerikanisches Flugzeug-Waffensystem, die F 14 (bzw. FX) kaufen wird, aus Devisenausgleichsgründen, aus politischen Gründen oder aus welchen Gründen auch immer. Letzteres würde dann wohl gleichbedeutend sein mit dem Ende unserer eigenen Luft- und Raumfahrtindustrie. Unsere letzten Wissenschaftler und Techniker auf diesem Sektor würden die Aussichtslosigkeit ihres Wirkens hier in Deutschland endgültig erkennen und abwandern. Wir würden mit Lizenzkäufen leben und in den Zukunftstechniken und -wissenschaften weiter absteigen. Die Bundesrepublik Deutschland würde dann in der Futurologie bestenfalls das sechste Rad am Wagen sein. Die Verteidigungspolitik und der Verteidigungsetat sollten nicht zuletzt auch unter diesem Gesichtspunkt gesehen werden. Deshalb ist es auch unverständlich, daß diese Bundesregierung immer wieder wichtige Entscheidungen vor sich herschiebt, klare Entschlüsse meidet und selbstbewußtes, mutiges Auftreten auch gegenüber starken Bündnispartnern scheut. Wenn der Herr Bundesaußenminister gesagt hat: Es gilt Arbeitsplätze, wachsenden Wohlstand durch umfassenderes Wissen und Bildung für morgen und übermorgen zu sichern, dann hat er damit auch dieses Problem angesprochen. Er sollte deshalb schnell handeln, bevor er sich endgültig dem Vorwurf aussetzt, daß diese übergroße Regierungskoalition vor lauter Kraft nicht gehen kann. Wir alle tragen die Verantwortung, und deshalb würden wir, die Opposition, die Koalition bei der Lösung dieses Problems gerne schon heute unterstützen. Ein klärendes Wort des Herrn Ministers ist unerläßlich. 12146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Moersch (FDP) zu Punkt II 7 der Tagesordnung Der Gesetzentwurf der FDP berührt im Hinblick auf die Sozialversicherung zwei Fragenkomplexe: 1. eine Befreiung von der Versicherungspflicht bei a) einer zurückgelegten anrechnungsfähigen Versicherungszeit von 30 Jahren oder b) bei einer zurückgelegten Beitragszeit (Wartezeit für das Altersruhegeld) von 15 Jahren, nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (1969 1700 DM), wenn eine entsprechende anderweitige Vorsorge durch eine Versicherung getroffen worden ist; 2. einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuß in der Höhe, wie er zu entrichten wäre, wenn die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen würde. Die Beschlüsse der Großen Koalition im Rahmen des Finanzänderungsgesetzes und auch die Absichten zur Lohnfortzahlung schränken den verfügbaren Anteil (Nettoeinkommen) der Arbeiter und Angestellten am Bruttoeinkommen immer stärker ein. Dieser Prozeß der Sozialisierung der Einkommen (Reduzierung der Nettoeinkommen) ist in der Vergangenheit nur während der Beteiligung der FDP durch die Steuerreform 1964 gestoppt worden. Dieses Politik führt zu einem Zielkonflikt mit der allseits propagierten und als notwendig erkannten Förderung privaten Eigentums und privater Vermögen. Gerade die Bezieher von Arbeitnehmereinkommen werden so mehr von der Möglichkeit ausgeschlossen, noch während des Arbeitslebens aus ihrem Erwerbseinkommen Vermögen zu bilden. Die FDP will daher durch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, wenn Ansprüche vorhanden sind, die eine Grundsicherung für das Alter bedeuten, dem einzelnen die Chance geben, selbst zu entscheiden, wie er einen Teil seines erarbeiteten Einkommens anlegen will. Eine befreiende Lebensversicherung gibt nicht nur die Möglichkeit, a) das angesparte oder sonst erworbene Vermögen zu vererben, sondern auch die Möglichkeit, b) die entsprechenden Werte vor der Leistung zu beleihen und entsprechend einzusetzen. Wir Freien Demokraten sind selbstverständlich auch bereit, andere Formen der Vermögensbildung alternativ an Stelle der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzunehmen (Bausparen usw.). Die Zielsetzung der Rentenreform von 1957 ist trotz Hochkonjunktur nicht erreicht worden und wird auch trotz steigender Beitragssätze, ohne entsprechend höhere Ansprüche, in absehbarer Zeit nicht erreicht werden. 60 % des vergleichbaren Bruttoeinkommens hat man 1957 demjenigen versprochen, der 40 anrechnungsfähige Versicherungsjahre aufzuweisen hat. Die Beitragssätze sind wesentlich höher geworden, und das Ziel ist nur zu drei Vierteln erreicht. Die FDP macht daher ihre Vorschläge im Hinblick auf ihre seit langem diskutierte Vorstellung (Mischnick-Plan) zu einer Altersversorgung und einer Altersvorsorge, bei der der einzelne Arbeiter und Angestellte noch während des Arbeitslebens die Chance erhält, über die Vermögensbildung und die Form der Vorsorge mit zu entscheiden. Das jetzige System ist unsozial gegenüber dem Beitragszahler und dessen Familienangehörigen, wenn er das durchschnittliche Lebensalter nicht erreicht. Er hat dann unter Umständen ein Leben lang hohe Beiträge entrichtet, ohne in den Genuß von Leistungen zu kommen und ohne seinen Familienangehörigen davon etwas zu hinterlassen, wenn sie nicht anspruchsberechtigt im Sinne der Rentenversicherung sind. Hier geht es darum, mehr Freiheit in Form und Ziel der Vermögensbildung und der Altersvorsorge zu geben. Zur Finanzierung. Der Einwand, aus finanziellen Gründen, im Hinblick auf die Lage der Rentenversicherung könne dem FDP-Vorschlag nicht zugestimmt werden, ist nicht stichhaltig. Die CDU und SPD haben ohne finanzielle Notwendigkeit alle Angestellten versicherungspflichtig gemacht, um dadurch zusätzliche Beiträge für die Angestelltenrentenversicherung von jährlich mehr als 600 Millionen DM zu erhalten, obwohl nach neuen Berechnungen nach dem geltenden Recht das Vermögen der Angestelltenrentenversicherung in den nächsten Jahren auf bis zu 20 Milliarden D-Mark ansteigen kann. Außerdem werden durch eine Zustimmung zu unseren Vorschlägen keine neuen grundsätzlichen Probleme geschaffen. Soweit sie vorhanden sind, sind sie von dieser Koalition nicht gelöst worden und werden mit den bekanntgewordenen Vorstellungen auch nicht gelöst, wenn man einmal davon absieht, daß die Bundesregierung selbst zu konkreten zukunftssicheren Vorschlägen und zu eigenen Gesetzentwürfen bisher nicht in der Lage war. Die Große Koalition, d. h. die CDU und SPD, haben nicht nur alle Angestellten zu Zwangsversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gemacht, obwohl bei dieser, wie erwähnt, gar kein entsprechender finanzieller Bedarf vorhanden war, sie haben gleichzeitig diejenigen materiell diskriminiert, die von einer befristeten Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben, in dem man ihnen, gegen die Vorschläge der FDP, einen Anspruch auf einen entsprechenden Arbeitgeberzuschuß vorenthalten hat. Das soziale Gewissen von CDU und SPD gegenüber den Angestellten ist nicht nur im Hinblick auf die Altersversicherung, sondern auch in der Krankenversicherung dort am Ende, wo sie auf Grund freiwilliger Entscheidungen oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nicht Mitglieder einer gesetzlichen Einrichtung sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12147 Wir Freien Demokraten stellen hiermit erneut den Antrag, daß die Angestellten, die in einer anderen Form Altersvorsorge betreiben wollen oder Chancen der Vermögensbildung wahrnehmen, durch die Gewährung eines Arbeitgeberanteils denjenigen Angestellten materiell gleichgestellt werden, für die der Arbeitgeber die entsprechenden Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen hat. Bei der Zustimmung oder Ablehnung dieses Vorschlages oder einer anderen entsprechenden Lösung wird sich zeigen, ob das soziale Gewissen der CDU und SPD auch für jeden einzelnen Angestellten schlägt oder ob es an den Interessen einzelner Institutionen und ihrer Mitglieder endet. Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) zu Punkt II, 9 der Tagesordnung Mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in entwicklungsbedürftigen Gebieten hat die CDU/CSU-Fraktion die Initiative ergriffen, um ein zusätzliches Instrument zur Förderung der Wirtschaftskraft dieser Gebiete zu schaffen. Die Betonung liegt auf „zusätzlich", denn das bewährte System von Vergünstigungen soll nur ergänzt und nicht verändert werden. Die Initiatoren dieses Entwurfs sind sich dabei der Tatsache bewußt, daß die regionalen Förderungsmaßnahmen von vielen Seiten sehr kritisch betrachtet werden und der volkswirtschaftliche Effekt dieser Maßnahmen häufig in Zweifel gezogen wird. Ich möchte daher zwei Punkte besonders herausstellen: Erstens: Die bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur mit den begrenzten Haushaltsmitteln haben durchaus einen sichtbaren volkswirtschaftlichen Effekt erzielt. Zweitens: Eine Verstärkung unserer Bemühungen auf diesem Gebiet ist künftig dringend geboten, um zu einer optimalen Entwicklung der wirtschaftlichen Struktur zu gelangen. Denn diese optimale Entwicklung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft überhaupt. Die Bundesrepublik, ein Staat mit dem vergleichsweise kleinen Staatsgebiet von 250 000 qkm, weist ein erhebliches regionales Gefälle auf. Die Ballungsgebiete um Rhein-Ruhr, Rhein-Main und Rhein-Neckar, um Hamburg, Hannover und München umfassen lediglich 13% der Fläche der Bundesrepublik. Dort wohnen aber 45% der Einwohner der Bundesrepublik und 50% der Industriebeschäftigten, die in diesem kleinen Raum 80 % des gesamten Bruttosozialproduktes erzeugen. Auf der anderen Seite werden 30% der Fläche des Bundesgebietes von nur 10 % der Bevölkerung bewohnt, deren proportionaler Anteil am Bruttosozialprodukt weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Unionsparteien haben schon immer darauf hingewiesen, daß die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land eine staatliche Daueraufgabe ist. Auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1953, der auf eine Initiative der CSU zurückgeht, ist das Regionale Förderungsprogramm geschaffen worden. Für die Abgrenzung der Gebiete, die einer besonderen wirtschaftlichen Förderung bedürftig erschienen, wurden drei Schwerpunkte gebildet: 1. Die Bundesausbaugebiete, die eine Fläche von ca. 30% der Gesamtfläche des Bundesgebietes umfassen; 2. das Zonenrandgebiet mit einem 40 km breiten Gebietsgürtel an der Grenze zur Zone und CSSR; 3. die Bundesausbauorte als lokale Zentren in schwach strukturierten ländlichen Gebieten. Die bisher erbrachten Leistungen für die Bundesfördergebiete sind beachtlich. Aus dem. Regionalen Förderungsprogramm des Bundes sind bei einem momentanen jährlichen Ansatz von 170 Millionen DM in den Jahren 1951 bis 1968 insgesamt 2,2 Mrd. DM in die Fördergebiete geflossen, nicht gerechnet die Mittel des ERP-Sondervermögens, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Auch die Länder haben in ihren Haushalten ergänzend erhebliche Mittel bereitgestellt. Beim Vollzug der Investitionsprogramme wurde auf Grund einer Initiative der CDU/CSU zum Kreditfinanzierungsgesetz die bevorzugte Bedienung der Fördergebiete sichergestellt. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten hat das gemeinsame Strukturprogramm (Ruhr-Saar-Zonenrand-Bundesausbaugebiete und Bundesausbauorte) geboten, mit dem innerhalb von 3 Jahren ein Investitionsvolumen von insgesamt 1,3 Mrd, DM gefördert werden soll. Dabei darf allerdings nicht verschwiegen werden, daß der größte Teil dieser Gelder nicht in die traditionellen Fördergebiete fließt, sondern den Steinkohlebergbaugebieten zugute kommt, die durch die Instrumentarien des Kohleanpassungsgesetzes zusätzliche Begünstigungen erfahren haben. Durch das Finanzreformgesetz soll die Verbesserung der regionalen -Wirtschaftsstruktur eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern werden. Ziel dieses neuen Verfassungsinstituts soll es sein, eine bessere Abstimmung und Koordinierung der Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern zu erzielen. Mit dem Ausführungsgesetz wird sich der Bundestag alsbald zu befassen haben. Von seiner Gestal- 12148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 tung wird es abhängen, ob es gelingt, dieses neue Instrument im Geiste des „kooperativen Föderalismus" wirksam werden zu lassen. Mit den bisherigen Maßnahmen ist es zwar gelungen, ein weiteres Absinken der Wirtschaftskraft in diesen Gebieten zu verhindern, von einer befriedigenden Annäherung der Wirtschaftskraft der Fördergebiete an den Bundesdurchschnitt sind wir jedoch noch weit entfernt. Es ist gewiß eine Utopie, zu erwarten, daß die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftskraft völlig ausgeglichen werden können. Dem steht schon die im System der Marktwirtschaft den Unternehmern zustehende Freiheit der Standortwahl entgegen. So wie die Verhältnisse aber heute noch liegen, können sie vom Staat mit Rücksicht auf die gesellschaftspolitischen Maximen, die wir alle billigen, nicht tatenlos hingenommen werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß wir in unseren politischen Maximen unglaubwürdig werden. Ich darf in diesem Zusammenhang verweisen auf den soeben vorgelegten Raumordnungsbericht 1968 der Bunderegierung. Er enthält u. a. folgende wichtige Feststellungen, die den gegenwärtigen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik kennzeichnen: — das weitere Wachsen der Verdichtungsräume, — der fortschreitende Verstädterungsprozeß, — der zahlen- und flächenmäßige Rückgang der Landwirtschaft und — das räumliche Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Bundesgebietes. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht wird deutlich sichtbar aus den extremen Unterschieden im Bruttoinlandsprodukt in den verschiedenen Regionen unseres Landes. So beträgt beispielsweise das Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wohnbevölkerung auf der Basis des Jahres 1966 in Wolfsburg 31 570 DM, Hamburg 13 930 DM, Düsseldorf 13 750 DM; demgegenüber in Lüneburg (Niedersachsen) 4180 DM, Prüm (Rheinland-Pfalz) 3690 DM, Neumarkt (Oberpfalz) 3050 DM. Obwohl die Vergleichszahlen für die Jahre 1967 und 1968 noch nicht vorliegen, gibt es sichere Kriterien, die den Schluß zulassen, daß sich in den traditionellen Fördergebieten der wirtschaftliche Rückgang im Jahre 1967 besonders schmerzlich ausgewirkt hat. Das nominale Wirtschaftswachstum von lediglich 0,7% 1967 ist das Resultat einer im Bundesgebiet ungleichmäßig verlaufenen Entwicklung. Es gab Räume, die 1967 ein Wachstum von + 4% erzielten und solche, in denen das Bruttoinlandsprodukt um 4 % abnahm. Daraus wird schon deutlich, daß sich die Schere noch weiter geöffnet hat. Der bayerische Wirtschaftsminister Schedl hat in einem im August 1968 dem Bayerischen Landtag vorgelegten Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung des bayerischen Zonenrandgebiets im Jahre 1967 darauf hingewiesen, daß die industriellen Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet wesentlich stärker gefährdet waren als im übrigen Bundesgebiet. Es gab im Frühjahr 1967 Landkreise in Bayern mit einer Arbeitslosigkeit bis zu 35 %. Es muß anerkannt werden, daß das Auftragsvolumen von 1,7 Milliarden DM, das im Zuge der Investitionshaushalte und zusätzlichen Strukturprogramme des Bundes ins Zonenrandgebiet floß, dazu beigetragen hat, die Lage zu verbessern. Dennoch gibt es beispielsweise im ostbayerischen Grenzland auch im Januar/Februar 1969 eine Anzahl Landkreise, die eine Arbeitslosigkeit zwischen 20 und 35 % ausweisen. Daß die Normalisierung des Arbeitsmarktes nicht im erwünschten Maße eingetreten ist, liegt daran, daß die zur Wiederbelebung der Konjunktur ergriffenen Maßnahmen im großen und ganzen global eingesetzt werden. Die Bundesregierung war der Auffassung, daß die besonders gravierenden Auswirkungen in den zurückgebliebenen Gebieten automatisch durch die Konjunkturbelebung wiedergutgemacht werden. Wie die vorgenannten Zahlen zeigen, hat sich dieses Vertrauen auf den Mechanismus der Konjunkturentwicklung als unangebracht erwiesen. Vielmehr bedroht die soziale Erosion nach wie vor die wirtschaftlichen Randgebiete, deren Selbstheilungsvermögen mit dem der wirtschaftlichen Ballungsräume nicht verglichen werden darf. Erst seit der ausführlichen Debatte im Januar 1968 in diesem Hause anläßlich der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betreffend sektorale und regionale Strukturpolitik wird diese Problematik von der Regierung voll erkannt und wird der regionalen Strukturpolitik der ihr gebührende Rang eingeräumt. Die Nöte der wirtschaftsschwachen Gebiete stehen im Schatten der sicherlich dringenden Bewältigung der sektoralen Schwierigkeiten im Kohlebergbau; das Ergebnis ist, daß das Kohlerevier infolge der laufenden Subventionen mit sektoralem Bezug und infolge der Fördermaßnahmen des Kohleanpassungsgesetzes und der Konjunktur- und Strukturprogramme heute einen weitaus größeren Anreiz für Industrieansiedlung bietet als die herkömmlichen Förderräume. Das Revier hat unbestritten den Vorteil einer schon bisher hervorragenden Verkehrserschließung, der Marktnähe und ausgebauter Infrastruktureinrichtungen. Die Bedingungen für die Industrieansiedlung im Revier sind so günstig, daß die traditionellen Fördergebiete mit den bisher zur Verfügung stehenden Anreizen nicht konkurrieren können. Zudem wiegt der Agglomerationsvorteil schwer; ein dicht besiedeltes Gebiet mit bereits vorhandener hoher Produktivität und einer zahlenmäßig starken Wirtschaftsbevölkerung läßt die Rentierlichkeit einer Investition schneller eintreten als das bei der gleichen Investition in einem dünn besiedelten Gebiet mit schwach entwickeltem regionalen Markt der Fall wäre. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12149 Wenn ich so ausführlich auf die strukturellen Vorteile des Steinkohlebergbaugebiets gegenüber dem Zonenrand- und Bundesausbaugebiet eingegangen bin, dann nicht einer kleinkarierten Rivalität wegen. Alle in diesem Hause haben die zur Lösung des Kohleproblems dringend erforderlichen Maßnahmen unterstützt und durch das Kohleanpassungsgesetz die Voraussetzungen für eine Gesundung des Steinkohlebergbaus geschaffen. Jetzt geht es darum, mit der gleichen Intensität die Wirtschaftsstruktur in den anderen mit Strukturproblemen belasteten Regionen zu verbessern. Dies ist die Zielsetzung des von der CDU/CSU- Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfs. Dabei muß ganz klar herausgestellt werden, daß es sich hier gegenüber den Bergbaugebieten nicht um eine Bevorzugung, sondern nur um einen Versuch der Gleichstellung handelt, wenn als Gegengewicht zur Investitionsprämie nach § 32 des Kohleanpassungsgesetzes die Investitionszulage entsprechend diesem Gesetzentwurf eingeführt wird. Die Tatsache, daß im Gegensatz zur Investitionsprämie die Investitionszulage vom Steueraufkommen unabhängig ist, soll dabei einen gewissen Ausgleich zu den besonders schwerwiegenden Standortvorteilen bringen, die die Steinkohlebergbaugebiete ohnehin und unabhängig von staatlichen Investitionsanreizen begünstigen. Die vorhandenen Bundesfördergebiete sind überwiegend solche mit einer unterdurchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragskraft, in denen sich die sektoralen Probleme der Landwirtschaft mit agrarpolitischen Maßnahmen allein nicht bewältigen lassen. Wenn man die Industrieansiedlung in diesen Bereichen fördert, wird gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag geleistet, den auf dem Gebiet der Landwirtschaftspolitik auf uns zukommenden schwierigen Aufgaben gerecht zu werden, deren Umfang und Bedeutung der Bundestag unlängst ausführlich diskutiert hat. Wir halten es für richtig, daß im Zuge des agrarpolitischen Programms der Bundesregierung die Industrialisierung ländlicher Räume als besonders vordringlich betont wird. Wir haben ferner die Absichtserklärung des Bundeswirtschaftsministers zur Kenntnis genommen, zu diesem Zweck 10 regionale Aktionsprogramme aufzustellen, die jeweils für 5 Jahre Planungsziel, Maßnahmen und jährliche Ausgaben festlegen und eine schwerpunktmäßige Förderung mit Mitteln des regionalen Förderungsprogramms erlauben. Ich möchte aber heute bereits mit Nachdruck darauf hinweisen, daß die CSU nicht damit einverstanden sein wird, wenn die Förderung nur auf Standorte beschränkt werden sollte, die einen Einzugsbereich von mindestens 20 000 Einwohnern haben. Im übrigen halten wir es für erforderlich, zur gleichen Zeit, zu der die EWG von uns durchgreifende Entscheidungen verlangt, den in der Landwirtschaft Beschäftigten durch konkrete Maßnahmen zu zeigen, daß wir für die Bereitstellung einer beruflichen Alternative sorgen. Anläßlich der Strukturdebatte in diesem Hause Anfang 1968 hat meine Fraktion in ihrem Entschließungsantrag neben vorrangigen Maßnahmen in den Steinkohlebergbaugebieten die Einbeziehung aller mit strukturproblemen belasteten Regionen, insbesondere das Zonenrandgebiet und die Bundesausbaugebiete, gefordert. Darüber hinaus hat sich die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag unter Hinweis auf den Umstrukturierungsprozeß in der deutschen Landwirtschaft ausdrücklich gegen die Bevorzugung eines bestimmten Problemgebietes ausgesprochen. Meine politischen Freunde haben bereits damals in der Debatte über die Große Anfrage zur Strukturpolitik neue steuerliche Anreize — ähnlich wie im Kohleanpassungsgesetz — gefordert. Demgegenüber verlangte die SPD-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag die Aufstellung eines Strukturprogramms nur für die Steinkohlenbergbaugebiete und das Zonenrandgebiet. Wir begrüßen es daher, daß die Bundesregierung in ihr gemeinsames Strukturprogramm — entsprechend der Entschließung der CDU/CSU-Fraktion — nicht nur die Steinkohlebergbaugebiete und das Zonenrandgebiet, sondern auch die Bundesausbaugebiete und die Bundesausbauorte einbezogen hat. Das damalige Petitum nach neuen steuerlichen Anreizen — ähnlich dem Kohleanpassungsgesetz — soll mit diesem Gesetzentwurf in die Tat umgesetzt werden. Zu den Einzelheiten des Gesetzentwurfs! Die Vorschriften über die Investitionszulage folgen dem Muster des Berlin-Hilfegesetzes. Bemessungsgrundlage für die Zulage sind die Kosten der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Der Entwurf bezweckt die zusätzliche Förderung der Industrieansiedlung und damit die Schaffung von gewerblichen Arbeitsplätzen in den bereits bisher vom Bund besonders geförderten Gebieten und räumt zugleich unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein, außerhalb dieser Gebiete die Investitionszulage in Orten zu gewähren, in denen der Anpassungsprozeß in der Landwirtschaft die Schaffung gewerblicher Arbeitsplätze erfordert. Im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1968, dessen Artikel 1 die Einführung einer Investitionszulage vorsieht, will unser Entwurf die Zulage auch für Investitionen gewähren, die zur Erhaltung und Sicherung von bereits vorhandenen Arbeitsplätzen in den Bundesfördergebieten dienen, weil sonst die Gefahr besteht, daß solche Investitionen außerhalb der Fördergebiete vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die Produktionsstätten sowohl in den Fördergebieten als auch außerhalb unterhalten. Auch würde die in den Fördergebieten ansässige Industrie es nicht verstehen, wenn sie bei der Durchführung von Investitionen, die zur Erhaltung der Wettbewerbskraft erforderlich sind, schlechter gestellt 12150 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 würde als Betriebe, die im Fördergebiet neu ansiedeln oder erweitern. Für die Einbeziehung von Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen spricht nicht zuletzt auch die Tatsache, daß der Erhaltung und Festigung der in den Fördergebieten bereits bestehenden gewerblichen Arbeitskräfte regionalwirtschaftlich eine fast noch stärkere Bedeutung zukommt, als der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Als weiterer wesentlicher Unterschied zu dem heute ebenfalls zur Beratung anstehenden Regierungsentwurf ist hervorzuheben, daß die Vorrangstellung des Zonenrandgebietes dadurch aufrechterhalten werden soll, daß dort die Investitionszulage 15 % betragen soll, während sie in den übrigen Gebieten auf 10 % beschränkt ist. Die Zulage wird unabhängig von der Gewinnlage des antragstellenden Unternehmens durch Bescheid des Finanzamtes festgesetzt und aus den Steuereinnahmen gewährt. Bund und Länder teilen sich die dadurch entstehenden Steuerausfälle im Verhältnis des Verteilungsschlüssels für die Einkommens- und Körperschaftssteuern. Da die Zulage nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuerechts gehören soll, tritt nicht der unerwünschte Effekt wie bei den Investitionszuschüssen aus dem regionalen Förderungsprogramm ein, daß der Zuschuß entweder aktiviert werden muß oder daß Abschreibungen für Abnutzung in Höhe des durch den Zuschuß geförderten Investitionsvolumens nicht möglich sind. Bei der Investitionszulage werden Abschreibungsmöglichkeiten vom vollen Wert der angeschafften Einrichtungen einschließlich der Zulage gewährt. Die Bundesregierung schätzt die durch ihren Entwurf veranlaßten Steuerausfälle auf ca. 105 Millionen DM. Zweifellos wird unser Entwurf höhere Ausfälle verursachen, die im Zuge der Beratungen in den Ausschüssen noch zu klären sein werden. In welchem Verhältnis die Mindereinnahmen Bund und Länder treffen, wird sich letztlich im Zuge der Beratungen über die Finanzreform und den Gesetzentwurf über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" entscheiden. Gleichzeitig muß dabei die Investitionszulage in Zusammenhang mit den Zuschußgewährungen aus dem regionalen Förderungsprogramm gebracht werden. Der EWG-Vertrag beschränkt die staatlichen Beihilfen zur Verbesserung der unterstrukturierten Gebiete auf einen gewissen Prozentsatz (15 bzw. 25 %), so daß im Einzelfall Leistungen aus dem Zuschußprogramm und Leistungen auf Grund der Investitionszulage zusammengerechnet werden müssen. Nach dem Gesetzentwurf über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erstattet der Bund die Hälfte der aus dem Vollzug der vom Land gemäß dem Rahmenplan getroffenen wirtschaftsfördernden Maßnahmen. Es muß die Frage gelöst werden, wie bei den Leistungen sowohl auf Grund des Investitionszulagegesetzes als auch auf Grund des Zuschußprogramms zu verfahren ist. Um sicherzustellen, daß im Zonenrandgebiet sowohl die konventionellen Förderungsmittel wie auch die Investitionszulage im Einzelfalle eingesetzt werden können, muß die Bundesregierung bei der EWG darauf hinwirken, daß diese ihre Zustimmung dazu erteilt, in einem besonders gefährdeten Gebiet, wie es das Zonenrandgebiet darstellt, Beihilfen bis zur Höhe von insgesamt 25 % der Investitionssumme zu gewähren. Gerade die gegenwärtige Konjunkturlage bietet günstige Voraussetzungen für eine Verstärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte in den strukturell benachteiligten Gebieten und Wirtschaftsbereichen. Sie gilt es ohne viel Zeitverlust zu nutzen. Wir begrüßen daher den Beschluß des Konjunkturrates, konjunkturdämpfende Maßnahmen nicht auf strukturpolitisch wichtige Maßnahmen anzuwenden. Schnelle Verabschiedung tut not; denn danach richten sich auch die Unternehmerdispositionen, und danach wird es sich infolgedessen richten, ob es schon in naher Zukunft gelingt, ein Stück des wirtschaftlichen Abstandes der schwach strukturierten Gebiete gegenüber dem Bundesdurchschnitt und erst recht gegenüber den Ballungsgebieten aufzuholen. Lassen Sie mich zum Schluß ein Zitat aus dem Raumordnungsbericht 1968 bringen, das unserer Bitte nach schnellem Handeln beredten Ausdruck verleiht. Es lautet: Aus den gesamtwirtschaftlichen Strukturwandlungen und den voraussichtlichen Tendenzen der Standortwahl für Industriebetriebe ergibt sich, daß in den zurückbleibenden Gebieten industriell-gewerbliche Arbeitsplätze nur noch bis etwa 1975 in nennenswertem Umfang geschaffen werden können. Zeitlich müssen also die insgesamt langfristig erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen vorgezogen und in den nächsten Jahren massiert werden, wenn sie den angestrebten Erfolg erbringen sollen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 20. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3976 Frage 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Ausstattung der Betriebsprüfer bei den Finanzämtern das Bundessteuerblatt Teil II gehört, aber die Sparmaßnahmen bei der Finanzverwaltung so weit gehen, daß die Zuteilung dieses Bundessteuerblattes nicht an alle Betriebsprüfer erfolgt? Die Ausstattung der Finanzämter und ihrer Bediensteten mit Gesetzestexten, Gesetzblättern usw. fällt in die Zuständigkeit der Finanzverwaltungen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 222. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1969 12151 der Länder. Die Bundesregierung hat deshalb keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Ausstattung der Betriebsprüfer mit dem Teil II des Bundessteuerblattes einzuwirken. Ihr ist auch nicht bekannt, ob alle Betriebsprüfer mit dem Teil II des Bundessteuerblattes ausgestattet sind. Die Frage einer ausreichenden Versorgung der Finanzämter mit Handausgaben, Gesetzblättern usw. war bereits Gegenstand von Erörterungen mit Vertretern der Finanzminister der Länder und wird bei nächster Gelegenheit erneut mit ihnen besprochen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Falle muß ein Bericht erstattet werden, da der Mündliche Bericht Drucksache V/3896 nur die Beschlüsse enthält und ohne eine Berichterstattung weder diesem Hause noch der weiteren Öffentlichkeit die Erwägungen



    Dr. Reischl
    bekanntwerden könnten, die den Vermittlungsausschuß zu seinem Vorschlag gebracht haben. Ich muß aus diesem Grunde bei meiner Berichterstattung auch etwas ausführlicher sein.
    Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß der Bundestag die gesamte Finanz- und Haushaltsreform zusammen mit einer Reihe von Vorschriften zur Änderung des Zuständigkeitenkatalogs des Grundgesetzes in einem einheitlichen Gesetz, dem Zwanzigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, zusammengefaßt hat. Der Bundesrat hat in seinem Vermittlungsbegehren beantragt, dieses Gesetzespaket aufzulösen, und zwar in die Einzelgesetze, die ursprünglich vom Bundestag im einzelnen beraten worden waren.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich zu einer solchen Totalauflösung, die zu nicht weniger als sechs Änderungsgesetzen zum Grundgesetz geführt hätte, nicht entschließen können; er hat das „Paket" nur in drei Gesetze aufgeschnürt: 1. in das eigentliche Finanzreformgesetz, 2. in das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, das das Haushaltsreformgesetz enthält, und 3. in ein Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitskatalogs in den Artikeln 74 und 75 des Grundgesetzes.
    Ich darf nun zur Begründung der einzelnen Vorschläge des Vermittlungsausschusses übergehen, zunächst zu Art. I Nr. 1 — Gemeinschaftsaufgaben —.
    1. Bei Art. 91 a Abs. 1 Nr. 1 ist der Vermittlungsausschuß dem Anrufungsbegehren des Bundesrates gefolgt. Durch die Worte „einschließlich der Hochschulkliniken" soll klargestellt werden, daß auch die Hochschulkliniken entsprechend Art. 91 a Abs. 4 in jedem Fall zu 50 % vom Bund mitzufinanzieren sind. Die Hochschulkliniken sind nach der Auffassung des Vermittlungsausschusses als ein Teil der Hochschule anzusehen, etwa so wie die anderen Institute, und bei ihnen steht der Forschungs- und Lehrzweck so eindeutig im Vordergrund vor dem Ziel der allgemeinen Krankenversorgung, daß erheblich höhere Bettenkosten gegenüber den allgemeinen Krankenhäusern verursacht werden.
    2. In Art. 91 a Abs. 3 hat der Vermittlungsausschuß entsprechend dem Begehren des Bundesrates die Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Richtlinien zur Durchführung der Rahmenpläne gestrichen und insoweit die ursprüngliche Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bei den Ausschußberatungen im Bundesrat war diese Ermächtigung vor allem eingefügt worden, weil man glaubte, sie sei notwendig, um die EWG-Verordnungen und EWG-Richtlinien den Ländern gegenüber besser zur Geltung bringen zu können. Der Vermittlungsausschuß hat sich davon überzeugt, daß dieses Ziel auch ohne eine besondere innerstaatliche Richtlinienkompetenz des Bundes erreicht werden kann.
    3. Der Vermittlungsausschuß schlägt weiter vor, in Art. 91 b das Zusammenwirken von Bund und Ländern auch bei der Bildungsplanung auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen zu regeln. Der Bundesrat hatte verlangt, die vom Bundestag beschlossene Rahmengesetzgebungskompetenz für die Bildungsplanung in Art. 75 Nr. 1 a des Grundgesetzes zu streichen. Im Vermittlungsausschuß bestand über die Notwendigkeit einer Bildungsplanung keine Meinungsverschiedenheit. Ich glaube auch nicht, daß das in diesem Hause der Fall ist. Wir waren jedoch der Überzeugung, daß die Bildungsplanung praktisch administrativ geregelt wird und nicht durch gesetzliche Regelungen betrieben werden kann. Im Vermittlungsausschuß war zunächst erwogen worden, nur eine Gesetzgebungskompetenz für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Bildungsplanung zu begründen. Der Vermittlungsausschuß kam jedoch schließlich zu der Auffassung, daß das unbedingt notwendige Zusammenwirken von Bund und Ländern auf diesem Gebiet letztlich eine Aufgabe der Exekutive ist, die im Rahmen entsprechender Verwaltungsabkommen durchgeführt werden muß. Aus diesem Grunde schlägt er die Aufnahme der Bildungsplanung in Art. 91 b vor. Damit sollen die bisher schon bestehenden Verwaltungsabkommen legalisiert und neue derartige Verwaltungsabkommen in Zukunft ermöglicht werden.
    Nun zu Art. I Nr. 2, dem Art. 104 a des Grundgesetzes.
    1. Der Bundesrat wollte in Art. 104 a Abs. 3 eine gemeinschaftliche Finanzierung von Geldleistungsgesetzen, wie sie bisher vielfach vorgenommen worden war, gänzlich beseitigen und außerdem die Zustimmungsbedürftigkeit auf sämtliche Geldleistungsgesetze ausdehnen. Der Vermittlungsausschuß hat gegenüber diesem Begehren die Bundestagsfassung aufrechterhalten, die neben der Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Finanizerung vor allem auch eine Ausdehnung der Bundesauftragsverwaltung bei Geldleistungsgesetzen vorsieht. Der Vermittlungsausschuß hat dem Anliegen des Bundesrats jedoch insofern Rechnung getragen, als Geldleistungsgesetze dann zustimmungsbedürftig sein sollen, wenn die Länder ein Viertel oder mehr der Ausgaben tragen.
    2. Besonders schwierig war im Vermittlungsausschuß das Ringen um eine Einigung bei der Fassung des Art. 104 a Abs. 4, und zwar insbesondere, was die Finanzierung der Investitionen anlangt.
    Ich darf zunächst bitten, bei Art. 104 a Abs. 4 GG in der Vorlage eine redaktionelle Klarstellung vorzunehmen. Ich darf bitten, die Vorlage aufzuschlagen. Hier muß etwas eingefügt werden. Es fehlt nämlich entgegen der sonstigen Übung des Grundgesetzes hinter dem Wort „Gemeinden" der Klammerzusatz „(Gemeindeverbände)''. Der Vermittlungsausschuß war — ich habe mich darüber noch einmal mit dem Herrn Berichterstatter im Bundesrat abgestimmt — einhellig der Meinung — das ergibt sich auch aus dem Protokoll —, daß nach diesem Abs. 4 selbstverständlich auch Finanzhilfen für Investitionen von Gemeindeverbänden gegeben werden können. Infolgedessen muß also in Abs. 4 gleich im ersten Satz hinter dem Wort „Gemeinden" in Klammern das Wort „Gemeindeverbände" eingefügt werden. Das ist also in Art. I Nr. 2 betr. Art. 104 a Abs. 4 GG, ganz am Anfang:



    Dr. Reischl
    Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, . . .

    (Abg. Lücke: Wo sind die Vertreter des Bundesrats? Der Berichterstatter ist nicht da!)

    — Ich bin Berichterstatter in diesem Hause, und der Berichterstatter für den Bundesrat ist dort eingesetzt.
    Nach dieser Richtigstellung darf ich zu Art. 104 a Abs. 4 GG noch folgendes sagen. Der Bundesrat hatte in seinem Anrufungsbegehren gefordert, die vom Bundestag beschlossene Generalklausel „zur Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" durch eine Enumeration zu ersetzen, die das Gebiet der Verbesserung der gemeindlichen Verkehrsverhältnisse und die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in den Gemeinden erfassen sollte. Der Vermittlungsausschuß hielt eine derartige Enumeration für mit dem Rang der Verfassung nicht vereinbar, da dadurch eine ständige Änderung und Anpassung an neue Entwicklungen in der Zukunft erforderlich werden würden. Der Vermittlungsausschuß ist daher der Anregung des Bundesrates nicht gefolgt, sondern hat die Generalklausel der Bundestagsfassung konkretisiert, _um ihre Auslegung zu erleichtern und dadurch Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu vermeiden. Dabei bestand im Vermittlungsausschuß Einigkeit darüber, daß die neue Fassung sowohl die vom Bundesrat in seinem Vermittlungsbegehren aufgeführten Bereiche umfaßt, also die Verbesserung der gemeindilchen Verkehrsverhältnisse und die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in den Gemeinden, als auch dem Anliegen des Bundestages Rechnung trägt und z. B. Finanzhilfen für Investitionen im Bereich des Wohnungsbaus ermöglicht. Im einzelnen kann ich hierzu auf den Schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses dieses Hauses verweisen.
    Zur Klarstellung möchte ich schließlich noch darauf hinweisen, daß die in Abs. 4 genannte Förderung des wirtschaftlichen Wachstums als eine der Komponenten des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts besonders hervorgehoben wurde. Während in der ersten Alternative von Abs. 4 die Abwehr von Störungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts angesprochen wird, betont die dritte Alternative besonders die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und meint damit in diesem Zusammenhang in erster Linie die Strukturpolitik.
    Schließlich hat der Vermittlungsausschuß in Abs. 4 Satz 2 zur Klarstellung die Bestimmung aufgenommen, daß die Vergabe von Finanzhilfen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung nur auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes erfolgen kann. Keine Verwaltungsvereinbarung darf ohne entsprechende finanzielle Grundlage im Etat getroffen werden.
    Nun zu Art. I Nr. 3, zur Steuergesetzgebung! In Art. 105 Abs. 2 a GG wurde auf Anregung des Bundesrats das Wort „herkömmlichen" gestrichen, um das Steuererfindungsrecht der Länder und Gemeinden nicht zu beeinträchtigen. Allerdings soll durch einen entsprechenden Zusatz klargestellt werden, daß Länder und Gemeinden nicht eine einer bundesgesetzlich geregelten Steuer gleichartige Steuer, etwa eine Gemeindeumsatzsteuer oder so etwas Ähnliches, erfinden können.
    Nun zu Art. I Nr. 4, dem großen Steuerverbund!
    Erstens. Entgegen der Anregung des Bundesrats hat der Vermittlungsausschuß an der Grundkonzeption des Bundestages zum großen Steuerverbund festgehalten. Der Bundestag hatte die Aufteilung der Gemeinschaftssteuern völlig dem einfachen Gesetzgeber überlassen wollen; die Aufteilung sowohl hinsichtlich der Zahl als auch hinsichtlich der Art des Aufteilungsschlüssels sollte völlig dem einfachen Gesetz überlassen bleiben, das mit einfacher Mehrheit hätte erlassen werden können. Die Regelung des horizontalen Finanzausgleichs sollte nach den Vorschlägen des Bundestages in der Verfassung entfallen. Allerdings muß klargestellt werden, daß ein solcher horizontaler Finanzausgleich durch einfaches Gesetz auch nach der Fassung des Bundestages nicht ausgeschlossen gewesen wäre.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich mit großer Mehrheit für den großen Steuerverbund ausgesprochen. Im Unterschied zur Bundestagsfassung legen die Vorschläge des Vermittlungsausschusses allerdings eine stärkere Betonung auf die Garantiefunktion der Verfassung, sowohl für die — ich sage das in Anführungszeichen, denn eigentlich gefällt mir der Ausdruck nicht — „reichen" als auch für die „armen" Länder, besser gesagt, die steuerkräftigen und die weniger steuerkräftigen Länder. Hier sollen also die Grundsätze für die Aufteilung der Steuern in der Verfassung selbst festgelegt werden, und darin liegt — das muß ganz klar gesagt werden — natürlich ein gewisser Schutz für beide Gruppen von Ländern, vor allem aber für die finanzschwachen, denn die finanzstarken Länder könnten ja in dem einfachen Gesetz praktisch alles mit einfacher Mehrheit durchsetzen, was sie sich hier vorstellen. Die Grundtendenz der neuen Regelung ist die, daß Bund und Länder gerade an den wachstumsträchtigsten Steuern, also an der Einkommen- und Körperschaftsteuer verfassungskräftig möglichst gleichmäßig beteiligt werden sollen.
    Zweitens. Zu Art. 106 Abs. 5, der sich mit der Gemeindefinanzreform befaßt, hat der Vermittlungsausschuß klargestellt, daß einerseits die Gemeinden einen originären Verfassungsanspruch auf Beteiligung am Aufkommen der Einkommensteuer haben, wie das ja auch in der Bundestagsfassung ausdrücklich festgelegt ist, daß andererseits aber dieser Anteil — und das war ein Anliegen des Bundesrates — nach der Konzeption unseres Grundgesetzes verwaltungsmäßig von den Ländern an ihre Gemeinden weiterzuleiten ist.
    Drittens. Zu Art. 106 Abs. 6 wurden entsprechend einem Wunsch des Bundesrates die Gemeindeverbände hinsichtlich des Aufkommens der Verbrauch- und Aufwandsteuern miterwähnt, um jedes Mißverständnis auszuschließen.
    Nun zu Art. 107. Den Art. 107 hatte der Bundestag bekanntlich gestrichen. Das Anrufungsbegehren des



    Dr. Reischl
    Bundesrates richtete sich darauf, im wesentlichen die geltende Fassung des Art. 107 wieder herzustellen. Der Vermittlungsausschuß schlägt nunmehr vor, für die Einkommen- und Körperschaftsteuer am Grundsatz des regionalen Aufkommens festzuhalten, sie also so zu verteilen, wie sie bei den Finanzämtern der einzelnen Länder anfallen. Wie schon bisher sieht Art. 107 auch eine Bestimmung vor, nach der hier eine Steuerzerlegung durchgeführt werden kann. Für die Bemessung des Länderanteils an der Umsatzsteuer soll dagegen nicht das Prinzip des regionalen Aufkommens, sondern die Einwohnerzahl maßgebend sein. Ich darf dazu bemerken, daß mit der Einführung der Einwohnerzahl als Verteilungsmaßstab kraft Grundgesetzes ein neues, ein anderes, nämlich ein Bedarfsmerkmal für die Steuerverteilung in die Verfassung aufgenommen worden ist, also auch eine gewisse Garantie für die finanzschwachen Länder, denen ja ganz besonders an der Einführung eines solchen anderen Maßstabes lag. Ich darf noch einmal im Zusammenhang hier für dieses Haus erwähnen, daß nach der Bundestagsfassung eine solche Garantie nicht gegeben und es im einfachen Gesetz möglich gewesen wäre, mit der Mehrheit der steuerstarken Länder jeden beliebigen Verteilungsmaßstab durchzusetzen.
    Darüber hinaus schlägt der Vermittlungsausschuß aber nun vor, daß von dem Länderanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer bis zu einem Viertel auf andere Weise verteilt werden kann, um die Steuerkraftunterschiede zwischen den Ländern vorweg auszugleichen. Das ist wieder ein ganz neues, auf den Bedarf abgestelltes Merkmal. Auch dieses wird im Gegensatz zur Bundestagsfassung im Grundgesetz selbst garantiert. Auch hierin liegt also eine gewisse Garantie für die finanzschwachen Länder.
    Das Institut des horizontalen Länderfinanzausgleichs ist beibehalten worden. Allerdings wird durch den erwähnten Verteilungsmodus der Umsatzsteuer einmal nach der Einwohnerzahl und zweitens durch die Vorwegverteilung eines Viertels des Länderanteils der Umsatzsteuer der horizontale Finanzausgleich jetzt schon auf ein Minimum, nämlich auf den echten Spitzenausgleich der Steuerkraftunterschiede, zurückgeschraubt. Es besteht an sich gar kein Bedenken, daß er im Laufe der Entwicklung eines Tages durch die übrige Verteilung einmal überflüssig werden könnte. Immerhin ist er aber als Grundsatz in der Verfassung noch garantiert, und auch nach der Bundestagsfassung wäre er ja nicht ausgeschlossen gewesen.
    Zu Art. I Nr. 6, der Steuerverwaltung. Hier ist der Vermittlungsausschuß dem Anrufungsbegehren des Bundesrates zu einer Änderung des Bundestagsbeschlusses über Art. 108 nicht gefolgt. Der Bundesrat wollte es beim gegenwärtigen Rechtszustand belassen, während der Vermittlungsausschuß der Fassung des Bundestages, also vor allem der Beseitigung der bisherigen Aufspaltung der Steuerverwaltungskompetenz bei einer einheitlichen Steuer, den Vorzug gab.
    Zu Art. I Nr. 8 betreffend Art. 115 k des Grundgesetzes — das ist die letzte Bestimmung der Finanzreform, also des ersten Teils der Änderungen —, darf ich sagen, daß der Vermittlungsausschuß die Bestimmung auf Wunsch des Bundesrats dahingehend geändert hat, daß nunmehr die einzelnen Artikel und nicht nur die betreffenden Abschnitte des Grundgesetzes besonders genannt werden. Eine inhaltliche Änderung bedeutet das nicht.
    Nun zum zweiten Gesetz, zu dem Haushaltsreformgesetz. Hier ist die Haushaltsverfassungsreform vom Bundesrat nur in einem Punkt angegriffen worden, und zwar hat der Bundesrat verlangt, die Bestimmung zu streichen, wonach sowohl der Haushalt selbst als auch etwaige Nachtragshaushalte gleichzeitig Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden sollen. Diese Anregung hat der Vermittlungsausschuß nicht angenommen, so daß es völlig bei der Fassung des Bundestages bleibt.
    Dann zum dritten, dem letzten Gesetz, dem Gesetz zur Änderung der Kompetenzen. Zunächst zu Art. I Nr. 1.
    Erstens. In Art. 74 Nr. 13 des Grundgesetzes hat der Vermittlungsausschuß entsprechend dem Wunsch des Bundesrats die Worte „Förderung der Ausbildung" der Bundestagsfassung durch die Worte „Regelung der Ausbildungsbeihilfen" ersetzt. An sich entsprach die Bestimmung in dieser Fassung den Intentionen der Bundesregierung. Der Bundestag hatte hier nur gemeint, eine weitere, auch für die Zukunft allgemein brauchbare Fassung aufnehmen zu sollen. Aber es läßt sich auch mit der neuen Fassung arbeiten. Ich glaube, dem Haus die Annahme empfehlen zu können.
    Zweitens. Der Bundesrat hat in Art. 74 des Grundgesetzes darüber hinaus die vom Bundestag neu eingefügten Nrn. 19 a und 19 b, die das Gesundheitswesen betrafen, streichen wollen. Der Vermittlungsausschuß hat nur Nr. 19 b gestrichen, also Nr. 19 a ausdrücklich aufrechterhalten, die die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze" betrifft; das bleibt ausdrücklich bestehen. Nur Nr. 19 b soll gestrichen werden, weil der Vermittlungsausschuß der Überzeugung war, daß die zur Zeit bestehende Rahmenkompetenz des Bundes für den Wasserhaushalt ausreicht. Außerdem haben die Ländervertreter im Vermittlungsausschuß zu erkennen gegeben, daß die Kompetenz des Bundes zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung bereits in ausreichendem Maße durch die anderweitigen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes mit erfaßt wird.
    Zuletzt noch zu Art. I Nr. 2 Buchst. b: In Art. 75 Nr. 1 a der Bundestagsfassung ist die Bildungsplanung gestrichen worden und statt dessen, wie ich es bereits gesagt habe, in Art. 91 b des Grundgesetzes aufgenommen worden. Eine Gesetzgebungskompetenz für die Bildungsplanung erschien dem Vermittlungsausschuß — wie dort schon gesagt — nicht besonders effektiv. Dagegen hat der Vermittlungsausschuß dem Verlangen des Bundesrates, auch die Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen zu streichen, nicht entsprochen. Auf diesem Gebiet hielt der Vermittlungsausschuß eine Rahmengesetzgebung nicht nur für möglich, sondern auch für dringend erforderlich. Um ganz deutlich zu



    Dr. Reischl
    machen, daß es sich hier nur um eine Rahmenkompetenz handelt, hat der Vermittlungsausschuß die Gesetzgebungskompetenz ausdrücklich auf die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens beschränkt.
    Damit habe ich die Gründe vorgetragen — an Stelle eines Schriftlichen Berichts —, die den Vermittlungsausschuß zu seinen Entscheidungen bewogen haben. Ich darf nun bitten, allen drei Gesetzentwürfen in der Fassung, die ihnen der Vermittlungsausschuß gegeben hat, zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zu einer Erklärung hat Frau Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion hat im Dezember vorigen Jahres die zur zweiten und dritten Lesung vorliegende Fassung der Finanzreform im Bundestag abgelehnt. Sie sah bereits damals in den Vorlagen eine entscheidende Abkehr von dem Gedanken einer wirklichen Reform. Die Regierungsvorlage hätte immerhin der Ausgangspunkt einer Reform sein können, wenn sie in einigen Punkten verbessert und fortentwickelt worden wäre. Aber in den Beratungen des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses haben sich krasse Gegensätze in den Auffassungen und in den Zielsetzungen der Koalitionsparteien untereinander gezeigt. Sie haben dazu geführt, daß wesentliche Bestandteile gestrichen wurden und daß in vielen Fällen Kompromisse nur auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners erreicht werden konnten. Damit wurden die Reformansätze wesentlich verwischt.
    Im Vermittlungsausschuß wurden dann noch einige der erhalten gebliebenen Restpositionen aufgegeben oder verwässert. Einem solchen „Wechselbalg" kann die FDP-Fraktion ihre Zustimmung nicht geben. Die FDP hält eine grundsätzliche Reform des Finanzwesens in der Bundesrepublik für dringend notwendig. Sie sollte ein erster Schritt zur Neugestaltung des inneren Gefüges unseres Staates sein. Ihr Gelingen hätte Mut zu weitergehenden und tiefgreifenden Reformen gemacht. So hatte die Regierung sie auch angekündigt.
    Unsere Vorstellungen dazu waren und sind folgende.
    1. Der Bund muß in der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern die notwendigen Zuständigkeiten bekommen, um den Verfassungsauftrag sicherzustellen, in der Bundesrepublik die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu garantieren. Dazu gehört in unserer Zeit vorrangig die Bildungspolitik, da Bildung nicht Folge, sondern Voraussetzung wirtschaftlichen Wachstums ist.
    2. Die Finanzreform soll eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bringen, um die grauen Zonen und Mischverwaltungen abzuschaffen. Das heißt auch Übertragung von Aufgaben des Bundes an die Länder dort, wo eine personennahe Verwaltung wünschenswert ist.
    3. Der große Steuerverbund soll die Finanzmasse sinnvoll zusammenfassen und entsprechend den Aufgaben verteilen, und zwar unmittelbar ohne einen mehrfachen Finanzausgleich mit seinem mehrfachen Verwaltungsaufwand und seinem ständigen Ringen um die Höhe des Ausgleichs.
    4. Das Verteilungssystem und die Verteilungsmasse sollen in gewissen Zeitabständen überprüft und dann geändert werden können, wenn die fortschreitende Entwicklung Verschiebungen im Schwerpunkt oder in der Verteilung der Aufgaben mit sich bringt. Darum sollen keine Quoten im Grundgesetz festgelegt werden, sondern im leichter abänderbaren Ausführungsgesetz.
    5. Eine sinnvolle Beteiligung der Gemeinden im Steuerverbund bei Abbau und Reform der Gewerbesteuer ist notwendig, um eine etwas gleichmäßigere Verteilung der gemeindlichen Finanzen und eine stabilere Einnahmequelle für die Gemeinden als die bisherige Gewerbesteuer zu erreichen.
    6. Eine ausreichende Verbesserung der Gemeindefinanzen bezüglich ihrer Höhe.
    7. Eine bundeseinheitliche Finanzverwaltung.
    Meine Herren und Damen, das sind die Grundsätze, deren Beachtung nach unserer Auffassung für eine sinnvolle Reform erforderlich gewesen wäre.
    Statt dessen liegt uns folgendes vor.
    1. Die bundeseinheitliche Finanzverwaltung wurde abgelehnt.
    2. Die Erhöhung der gemeindlichen Einnahmen bleibt unzureichend.
    3. Der Ausgleich der Gemeinden für die 40 %ige Abgabe aus der Gewerbesteuer ist verwaltungsmäßig kompliziert und bringt, da nach oben praktisch nicht begrenzt, etwa das gleiche Gefälle von reichen zu armen Gemeinden wie bisher.
    4. Die Gewerbesteuer wird nach den bisherigen Beschlüssen weder gesenkt noch reformiert. Das Gesetz als solches bleibt unverändert bestehen.
    5. Der große Steuerverbund wurde zwar durchgesetzt; doch in der Verteilung bleiben die alten Besitzstände der reichen Länder gegenüber den armen Ländern erhalten.
    6. Die Verteilung der Körperschaftsteuer nach örtlichem Aufkommen verstärkt mit wachsender Konzentration die Ungerechtigkeiten in der Verteilung über die Länder. Zudem, meine Herren und Damen von der CDU, verhindern sie die Fortentwicklung des Steuerwesens etwa im Sinne des Stützel-Plans.
    7. Die Festlegung der Verteilungsquoten bei der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer im Grundgesetz behindert eine zeitnahe Anpassung bei neuen Entwicklungen.
    8. Statt einer vernünftigen Verteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern wird die graue Zone der Gemeinschaftsaufgaben geschaffen, die sich einer klaren parlamentarischen Entscheidung und Kontrolle entzieht.



    Frau Funcke
    9. Die dringend erforderliche Kompetenz des Bundes in Hochschul- und Bildungsfragen wurde von den Ländern zurückgeholt. Damit ist die Aussicht auf eine baldige und durchgreifende Reform im Bildungs- und Hochschulwesen zunichte gemacht.
    Meine Herren und Damen, die Verantwortung für diese Entwicklung bzw. für das Scheitern dieser Reform tragen die Koalitionsparteien. Noch nie hat eine Koalition über 90 % aller Sitze in diesem Hause und über 100% der Sitze im Bundesrat verfügt. Aber so schmählich ist auch noch keine groß angekündigte Reform zugrunde gegangen.

    (Abg. Dorn: Sehr gut!)

    Diese Grundgesetzänderung verdient nicht den Namen einer Reform. Sie begräbt Hoffnungen weit über den Rahmen eines reinen Finanzgesetzes hinaus. Es ist der Sieg der Kleinstaaterei über den Gedanken einer Reform.
    „Mangelnde Zuständigkeiten sind vor der Geschichte keine Entschuldigung für unterbliebene Reformen." — Meine Herren und Damen, das sagte der Herr Bundeskanzler sinngemäß vor einigen Monaten in diesem Hause. In diesem Punkt teilen wir seine Auffassung.
    Die FDP-Fraktion lehnt mit Ausnahme der Haushaltsrechtsänderungen die Vorlagen ab. Sie möchte damit den Weg für eine wirkliche Reform freihalten.

    (Beifall bei der FDP.)