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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Häussler, Dr. Arndt (Berlin/Köln) und Berendsen 11937 A, B Überweisung des Jahresberichts des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an den Verteidigungsausschuß . . . . 11937 B Wahl des Abg. Hermsdorf als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 11937 C Wahl des Abg. Bremer als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 11937 C Amtliche Mitteilungen 11937 C, D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 11937 D Schoettle, Vizepräsident 11938 B Fragestunde (Drucksachen V/3976, V/3984) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Festliegen von Schiffen auf dem Mittellandkanal Wittrock, Staatssekretär . . . . 11938 C, D, 11939 A, B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11939 A Ramms (FDP) . . . . . . . . . 11939 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozeß und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 11939 D, 11940 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11940 B, C Frage des Abg. Geisenhofer: Bekämpfung des Mietpreiswuchers . 11940 C, D Frage des Abg. Geldner: Heranziehung des sozialen Wohnungsbaus zur Eigentumsbildung in privater Hand Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 11940 D, 11941 A, B, C, D, 11942 A Geldner (FDP) 11941 A, B Dr. Müller (München) (SPD) . . 11941 B, C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 11941 C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 11942 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Mitarbeit des bayerischen Kultusministeriums im Kuratorium für den internationalen Jugendaustausch . . . . 11942 A Frage des Abg. Zebisch: Reform des Familienlastenausgleichs Dr. Barth, Staatssekretär . . . .11942 B, C Zebisch (SPD) 11942 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 11942 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Beschäftigung von Betrieben, Organisationen und Behörden in Ost-Berlin mit II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Rüstungsgütern, militärischen Ausrüstungen und Führungsaufgaben Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 11942 D-11943 C, D, 11944 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11943 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 11944 B Dorn (FDP) 11944 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ratifizierungsverfahren für die Konvention über ein Europäisches Arzneibuch und für die Europäischen Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfe auf dem Gebiet medizinischer Spezialbehandlung sowie über den Austausch von Testsera zur Blutgruppenuntersuchung . . . . . . . . 11944 D-11945 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Künstliche Nieren — Schaffung von Nierenzentren Frau Strobel, Bundesminister 11945 A, B, C, D, 11946 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . 11945 C, D Dröscher (SPD) 11946 A, B Schoettle, Vizepräsident: Begrüßung einer Delegation der Knesset des Staates Israel 11946 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Bundesoberbehörde für die Prüfung von Sera und Impfstoffen — Entschädigung für Impfschäden — Zusammenstellung aller Impfschadensfälle Frau Strobel, Bundesminister 11947 A, B, C, D, 11948 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . 11946 D, 11947 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11947 D, 11948 A Fragen der Abg. Frau Blohm: Abgabe von rezeptpflichtigen Stoffen — Entwurf einer Verordnung über kosmetische Erzeugnisse Frau Strobel, Bundesminister ,11948 B, C, D, 11949 A Frau Enseling (CDU/CSU) . . . . 11948 D Frau Dr. Heuser (FDP) 11949 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Allgemeine Personenkennzeichen zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Köppler, Parlamentarischer Staaatssekretär 11949 B, C, D, 11950 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11949 D, 11950 A, B, C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Sportliche Ausbildung der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes — Verstärkte Einbeziehung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes in den deutschen Sport 11950 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramtes (Drucksache V/3924) Mischnick (FDP) . . . . 11951 A-11960 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 11960 B-11964 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 11964 C-11969 B Dorn (FDP) 11969 B-11974 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11974 C-11977 A Genscher (FDP) (zur GO) 11977 B, 11978 C, D Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11977 C, 11978 D Scheel, Vizepräsident (zur GO) . . . 11977 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 11977 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11978 A Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache V/3925) Brandt, Bundesminister . . . . . 11979 B, 11998 A—C, 12016 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 11986 C Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 11992 C Majonica (CDU/CSU) 11993 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11995 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11996 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11998 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 12000 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . 12 002 B, 12009 A Kahn-Ackermann (SPD) 12 003 D Moersch (FDP) . . . . . . . 12006 B Schoettle, Vizepräsident 12 010 C Nellen (SPD) 12010 C Mattick (SPD) 12012 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 12014 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 12016 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 12016 B Frau Renger (SPD) 12019 D Dr. Conring (CDU/CSU) 12020 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 III Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/3934, zu V/3934) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 12021 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 12023 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12026 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 12 029 B Berkhan (SPD) 12031 D Jung (FDP) 12038 C Nächste Sitzung 12038 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 12 039 A, B, C Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 596, 603 und 601 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924, V/3300, V/3951, V/3925) 12039 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Opitz zu seiner Mündlichen An- frage betr. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 12040 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Reichmann betr. Auslastung des Trockenmilchwerkes in Sekkenhausen 12041 B, C, D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit . . . 12 041 D, 12042 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Subventionen für Saarkohlelieferungen nach Frankreich 12042 B, C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bühler betr. Kandidatur von Doppelstaatern zum Deutschen Bundestag 12 042 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 11937 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12039 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 21. 3. Bauer (Würzburg) * 20. 3. Bergmann ** 19. 3. Blumenfeld 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Budde 19. 3. Dr. Dittrich ** 19. 3. Dr. Even 29. 3. Dr. Frerichs 19. 3. Frieler 21.3. Gerlach ** 19. 3. D. Dr. Gerstenmaier 21. 3. Hahn (Bielefeld) ** 21. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 3. Horten 21.3. Jürgensen 21.3. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann * 20.3. Dr. Kliesing (Honnef) * 19. 3. Klinker ** 19. 3. Krammig 19. 3. Kubitza 19.3. Dr. Kübler 21.3. Kunze 30. 4. Lenze (Attendorn) 21. 3. Memmel ** 21.3. Dr. Mende 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Mertes 21.3. Missbach 15. 4. Frau Mönikes 19. 3. Müller (Aachen-Land) ** 19. 3. Dr. Müller (München) * 20. 3. Müller (Worms) 21. 3. Neemann 19. 4. Opitz 21.3. Prochazka 19. 3. Dr. Rau 19. 3. Frau Rudoll 21. 3. Ruf 21.3. Dr. Schober 21. 3. Frau Schroeder (Detmold) 21. 3. Dr. Sinn 21.3. Dr. Süsterhenn 24. 3. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Dr. Stecker 19. 3. Steinhoff 30. 4. Dr. Steinmetz 21. 3. Dr. Wahl * 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 21.3. Welke 21. 3. Frau Wessel 31. 3. Winkelheide 31. 3. Wurbs 21.3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Beuster 28. 3. Brück (Köln) 28. 3. Gscheidle 28. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 15. 4. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. Anlage 2 Umdruck 596 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lohmar, Damm, Frau Geisendörfer, Frau Klee, Kubitza, Dr. Meinecke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 I. hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 03 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - wird folgender neuer Tit. 685 03 ausgebracht: „Tit. 685 03 Förderungsmittel für die deut- schen Wochenschauen 200 000 DM" Deckungsvorschlag 2. In Kap. 04 03 Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland - und Tit. 531 04 - Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland - wird jeweils der Ansatz um 50 000 DM gekürzt: II. hie r : Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 - In Kap. 05 01 Tit. 526 05 - Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag in der 12040 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Frage der Abgrenzung des Festlandsockels -wird der Ansatz um 100 000 DM gekürzt. Bonn, den 18. März 1969 Dr. Lohmar Dr. Meinecke Spillecke Frau Freyh Hauck Lemp Matthöfer Müller (Mülheim) Raffert Sänger Vit Damm Frau Geisendörfer Frau Klee Dr. Hellige Kiep Dr. Marx (Kaiserslautern) Petersen Dr. Wörner Kubitza Dr. Mühlhan Anlage 3 Umdruck 603 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 —. Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 7 a eingefügt: „§ 7 a Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Inland in den Einzelplänen dieses Gesetzes sind je zur Hälfte gesperrt. Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die Sperre aufzuheben. Die Aufhebung kann erst erfolgen, wenn aufgrund der Bestandsaufnahme der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit und der Verbesserungsvorschläge dafür, die die Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Juni 1968 angeordnet hat, neue Ausgabegrundsätze der Mittel vom Deutschen Bundestag beschlossen sind." Bonn, den 19. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 601 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Renger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 685 04 — Zuschuß an die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen — ist der Ansatz um 25 000 DM auf 175 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 19. März 1969 Frau Renger Adams Bäuerle Dr. Bayerl Dr. Bechert (Gau-Algesheim) Faller Felder Hörauf Iven Lemper Dr. Lohmar Matthes Müller (Mülheim) Dr. Rinderspacher Dr. Schmidt (Offenbach) Seidel Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 4. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Opitz zu seiner Mündlichen Anfrage *). Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nach § 9 Abs. 1 Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes 1967 ausnahmslos nur bis zu einer Entfernung von 40 km als Werbungskosten berücksichtigt werden. Diese Vorschrift ist mit Wirkung ab 1967 durch das Steueränderungsgesetz 1966 eingeführt worden. In der Zeit vor 1967 war die 40-km-Grenze bereits in den einkommensteuerrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Durchführungsvorschriften enthalten, wobei jedoch die Möglichkeit bestand, in Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch die Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die zu den vor 1967 maßgeblichen Rechtsvorschriften ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 16. Mai 1958, BStB1 III S. 303, und vom 5. Oktober 1966, BStB1 III S. 95) hatte die 40-km-Grenze als eine im Regelfalle vertretbare Abgrenzung zwischen den abzugsfähigen Werbungskosten und den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gekennzeichnet. Für die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen auf die Kosten nur bis zu einer Entfernung von 40 km war entscheidend, daß die frühere Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hatte. Die frühere Ausnahmeregelung, die *) Siehe 200. Sitzung Seite 10769 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12041 in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zuließ, war nicht praktikabel; die vom Arbeitnehmer angegebenen Motive für die Wahl des Wohnortes waren nicht nachprüfbar. Um zu einer Vereinheitlichung und damit Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu gelangen, war es erforderlich, die 40-km-Grenze gesetzlich festzulegen, und zwar mit Wirkung für alle Steuerpflichtigen, also auch für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, und weiter ohne Rücksicht darauf, ob etwa ein eigenes Kraftfahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Die im Steueränderungsgesetz 1966 getroffene Regelung stellt eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte gesetzliche Typisierung der Abgrenzung von abzugsfähigen Werbungskosten und Betriebsausgaben und nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung dar. Sie wird auch den Verhältnissen bei der ganz überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gerecht. Die zwischenzeitlich angestellten Untersuchungen für den Bereich der kraftfahrenden Arbeitnehmer haben nun ergeben, daß nur ein geringer Prozentsatz dieser Arbeitnehmer (etwa 1 v. H. aller Beschäftigten) weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt und täglich mit eigenem Pkw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin- und herfährt. Ob unter diesen Umständen auf eine gesetzliche Entfernungsbeschränkung überhaupt verzichtet werden kann, kann aber nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit einer Prüfung des Gesamtproblems der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entschieden werden. Eine solche Prüfung des Gesamtproblems ist in der auslaufenden Legislaturperiode wegen ihrer Vielschichtigkeit schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich; sie ist aber im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode bereits vorgesehenen Reform des Einkommensteuerrechts beabsichtigt. Bei dieser Prüfung werden dann allerdings auch die Bedenken zu erörtern sein, die gegen eine Aufhebung der 40-km-Grenze aus verkehrspolitischer Sicht erhoben worden sind und die auch aus haushaltsmäßigen Gründen gegen die Aufhebung sprechen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reichmann *) Ich darf davon ausgehen, daß sich Ihre Frage auf die Auslastung des Trockenmilchwerkes in Secken- *) Siehe 215. Sitzung Seite 11 610 D hausen bei Bremen bezog. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Senator für Wirtschaft und Außenhandel in Bremen in Verbindung gesetzt, der für die Durchführung der Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft zuständig ist. Ohne auf einzelne Betriebsdaten einzugehen, ist zur Gesamtsituation des Milchwerkes folgendes zu bemerken. Der größte Produzent von Milchpulver und Milchmischfutter im niedersächsischen Erzeugergebiet zwischen Elbe und Weser ist die Nordmilch in Zeven. Diesem Industriewerk gehört auch die MAG Bremen als Mitglied an. Die Nordmilch beabsichtigte, im Raum Bremen im Interesse der Einsparung von Anfuhrkosten für lose Magermilch eine Eindampfstation zu errichten. Aufgrund der langjährigen guten Zusammenarbeit zwischen den Genossenschaften Nordmilch und Bremen bot es sich an, in Seckenhausen ein gemeinsames Trocknungswerk zu errichten. Dieses Werk wurde am 10. 4. 1968 in Betrieb genommen und am 1. 7. 1968 offiziell eingeweiht. Bei der Auslegung der Kapazität des Trockenwerkes mußten die hohen Anlieferungsschwankungen — bedingt durch den großen Grünlandanteil — und die in dem Versorgungsbetrieb der MAG Bremen auftretenden Mengenschwankungen berücksichtigt werden. Die Ausnutzung der Anlage ist deshalb naturgemäß sehr unterschiedlich, was im übrigen für alle Trocknungswerke zutrifft, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, in Zeiten der Milchschwemme für eine Verwertung des leicht verderblichen Rohstoffes Milch zu sorgen. Abgesehen von den Industriewerken, die Vollmilch zu Dauermilcherzeugnissen verarbeiten, kann eine 50-60%ige Auslastung eines Werkes im Durchschnitt des Jahres als durchaus normal bezeichnet werden. Nach den mir vorliegenden Einzelangaben wurden im Milchwerk Seckenhausen in der Zeit vom 10. 4. bis 31. 12. 1968 Milchmengen verarbeitet, die nahezu einer 50%igen Auslastung der Kapazität des Werkes entsprechen. Dieser Prozentsatz wurde erreicht, obwohl naturgemäß in jedem neuen Betrieb gewisse Anlaufschwierigkeiten zu überwinden sind und obwohl das Werk in den Monaten Oktober und November — also in der milchschwächsten Jahreszeit — stillgelegt war. In diesen beiden Monaten sind aufgrund der eingangs erwähnten engen Verbindung der Trockenwerke Seckenhausen und Zeven die beiden Genossenschaften übereingekommen, aus Kostenersparnisgründen die geringen Milchmengen durch die Nordmilch in Zeven mitverarbeiten zu lassen. Seit dem 1. 12. 1968 ist das Werk Seckenhausen ununterbrochen in Betrieb. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3824 Frage 101): 12042 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Welche der in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache V/2465) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit genannten Maßnahmen sind bisher noch nicht eingeleitet worden? Mit Ausnahme des nachstehend näher bezeichneten Punktes sind alle Maßnahmen eingeleitet, durchgeführt oder in der Durchführung begriffen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP vom 14. Dezember 1967 mit Schreiben vom 11. Januar 1968 (StV 1-5 Va/68) aufgeführt hat (vgl. Drucksache V/2465). In einigen Sachpunkten sind Untersuchungen noch im Gange bzw. Versuchsprogramme angelaufen. Die auf Seite 7 der Drucksache V/2465 im Abschnitt „Spezialunfallkliniken" geplante privatrechtliche gemeinnützige Einrichtung zur fachlichen und finanziellen Förderung und Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen konnte nicht geschaffen werden, weil die gesetzlichen Träger der Rehabilitation nicht bereit waren, einer solchen Einrichtung beizutreten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist aber weiterhin um die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsmittel für die Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen für spezielle Krankheits- und Verletzungsarten bemüht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3976 Frage 6) : Wie hoch werden voraussichtlich die Subventionen aus dem Bundeshaushalt sein, die dafür gezahlt werden müssen, daß der Preis der Saar-Kohle, die Frankreich nach Artikel 83 des Saarvertrages aus der Forderung der Saarbergwerke abzunehmen verpflichtet ist, auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 19. Februar 1969 den französischen Abnehmern gegenüber gesenkt wird? Die Bundesregierung hat Subventionen für die Saarkohlelieferungen nach Frankreich weder zugesagt noch in Aussicht gestellt. Sie hat aber den Saarbergwerken eine Einigung mit der französischen staatlichen Kohle-Import-Gesellschaft empfohlen. Die Bundesregierung stimmte mit dem Vorstand der Saarbergwerke darin überein, daß dabei nur eine kommerzielle Regelung im Rahmen der bestehenden Verträge — Saarvertrag, Montan-Vertrag, Liefer- und Abnahmeverträge der Saarbergwerke — in Betracht kommt. Inzwischen sind die Differenzen zwischen der Saarbergwerke AG und ihrem französischen Partner gütlich beigelegt worden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/3976 Frage 24) : Ich frage die Bundesregierung, ob die Kandidatur von Deutschen, die zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, für den Deutschen Bundestag zulässig ist. Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag ist gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes lediglich, daß der Bewerber am Wahltag seit mindestens einem Jahr Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach können auch sogenannte Doppelstaater zum Deutschen Bundestag kandidieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort wird nicht mehr gewünscht.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 601. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Die Gegenprobe! — Wir müssen die Abstimmung wiederholen.
    Wer für den Antrag stimmen will, möge sich erheben. — Danke. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.

    (Zuruf von der SPD: Aber mühevoll!)

    Der Antrag auf Umdruck 596 hat sich erledigt. Für Einzelplan 05 enthielt er nur einen Deckungsvorschlag, der dadurch hinfällig wurde, daß der Antrag zu Einzelplan 04 abgelehnt wurde.
    Wir kommen dann zur Abstimmung über den Einzelplan 05 in der unveränderten Ausschußfassung. Wer dem Einzelplan 05 — Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Einzelplan ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
    Ich rufe dann auf: Einzelplan 14
    Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
    — Drucksachen V/3934, zu 3934
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer Abgeordneter Haase (Kassel) Abgeordneter Gierenstein
    Zunächst hat als Berichterstatter Herr Abgeordneter Haase (Kassel) das Wort.


Rede von Lothar Haase
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz später Stunde müssen wir uns nun noch ,etwas mit Fragen der Landesverteidigung befassen. Ich werde versuchen, meinen Vortrag zu straffen.
Zuerst gilt es, einen schwerwiegenden Fehler im Mündlichen Bericht — Drucksache V/3934 — zu Einzelplan 14 zu korrigieren. Auf Seite 3 ist dort bei Kap. 14.01 Tit. 423 01 eine Stelle der Besoldungsgruppe B 8 zu streichen. Es handelt sich hier um einen Druckfehler. Diese Generalleutnantsstelle ist durch keinen Beschluß des Haushaltsausschusses ;gedeckt. Ich bitte Sie also, schleunigst diese Streichung vorzunehmen und statt dessen einzusetzen: „Bes.-Gr. B 5 26 (25)"
Meine Damen und Herren, die Prüfung des Verteidigungsetats durch den Haushaltsausschuß war in diesem Jahr besonders schwierig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Einzelplans 14 wurde vor dem 21. August aufgestellt, also vor der sowjetischen Intervention in der Tschechoslowakei, und zu einer Zeit also, als sich die Lage in der Tschechoslowakei und damit an unserer Ostgrenze noch nicht so zugespitzt hatte und wir davon ausgehen konnten, daß sich eine gewisse Entspannungspolitik weiter fortsetzen werde. Bei der Prüfung war die nach dem 21. August 1968 eingetretene Lage mit den daraus zu ziehenden Konsequenzen und die Entschließung des Hohen Hauses vom 26. September 1968 zu beachten. In dieser Entschließung hat der Deutsche Bundestag u. a. zum Ausdruck gebracht, daß 'er alle Anstrengungen der deutschen Regierung unterstützen werde, die geeignet erscheinen, 'die atlantische Allianz zu festigen und zu stärken.
In diesem Zusammenhang mußte auch die Forderung der NATO gewürdigt werden, die Verteidigungsanstrengungen in den Partnerländern zu erhöhen und bestehende Mängel und Lücken zu beseitigen. Ich darf insoweit an die Erklärung der Bundesregierung vor diesem Hohen Hause am 29. November 1968 zur Tagung der NATO-Ministerratskonferenz in Brüssel erinnern. In ihrer Erklärung dazu hat die deutsche Regierung vorgesehen, zur Verstärkung der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte bis 1972 bis zu 21/2 Milliarden DM im Rahmen des sogenannten Brüsseler Pakets zusätzlich zu veranschlagen,

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

von denen zunächst knapp 200 Millionen DM für 1969 geschätzt waren. Diese Summe konnte vom Haushaltsausschuß voll berücksichtigt werden. Darüber hinaus wurde der Verteidigungsetat den durch die neue Lage notwendigen Schwerpunktverlagerungen, den neuesten Erkenntnissen über die Durchführbarkeit von Beschaffungsvorhaben und den Bewirtschaftungsergebnissen des Rechnungsjahres 1968 angepaßt.
Unter Berücksichtigung all dieser Gegebenheiten hat der Haushaltsausschuß auf Vorschlag der Berichterstatter beschlossen, die Ansätze von 67 Titeln um insgesamt 600 Millionen DM zu erhöhen und die Ansätze von 86 Titeln um insgesamt 618 Millionen DM zu kürzen. Durch diese Änderungen ergibt sich ein Plafond von knapp 18,8 Milliarden DM einschließlich der Verstärkung von rund 200 Millionen DM für den Anteil 1969 des Brüsseler Pakets. Eine Erhöhung des Plafonds des Einzelplans 14 entsprechend diesem Anteil konnte vermieden werden, weil bei den nicht investiven Betriebsausgaben, in erster Linie bei der Materialerhaltung, Einsparungen möglich waren und weil die Ansätze für Infrastruktur und Schiffbau wegen der 1969 aus dem außerordentlichen Etat 1968 zur Verfügung stehenden erheblichen Reste gekürzt werden konnten. Außerdem war es möglich, die Mittel für einige Gruppen der



Haase (Kassel)

verteidigungsintensiven Ausgaben wie Forschung, Entwicklung und Rüstungsbeschaffung beträchtlich zu erhöhen. Infolgedessen stiegen die verteidigungsintensiven Ausgaben trotz des Rückgangs der für die Infrastruktur bereitgestellten Mittel insgesamt um 390 Millionen DM. Das sind 5,6 v. H. mehr als 1968.
Die nicht intensiven Ausgaben steigen demgegenüber trotz der unvermeidlichen Erhöhung der Personalausgaben nur um 3,1 v. H. Der Anteil der verteidigungsintensiven Ausgaben am Plafond wird damit auf 39,5 v. H. verbessert.
Meine Damen und Herren, Auswirkungen hatte die durch die Intervention der Sowjetunion entstandene Lage auch auf den Personalhaushalt. Es war unumgänglich, eine größere Anzahl neuer Stellen und Hebungen zu bewilligen. Doch muß andererseits hervorgehoben werden, daß im Gesamtergebnis über 18 000 Planstellen und Stellen gestrichen wurden. Dies ist zu einem Teil das Ergebnis einer vom Verteidigungsministerium, vom Finanzministerium und vom Rechnungshof auf Ersuchen des Haushaltsausschusses durchgeführten und weiter laufenden Überprüfung des Personalbedarfs und zum anderen Teil das Resultat der Angleichung der Planstellen und des Stellensolls an die jetzt vorgesehenen organisatorischen Umfangszahlen.
Diese Umfangszahlen — das ist wichtig — können allerdings nicht auf Anhieb erreicht werden. Für 1969 beschränkt sich die Personalvermehrung deshalb auf eine Erhöhung der tatsächlichen Umfangsstärke für Soldaten um 10 000 auf 465 000 und für Zivilbedienstete um 1000 auf 166 000. Für diese Stärken sind die erforderlichen Mittel veranschlagt. Der Haushaltsausschuß hat den neuen organisatorischen Umfangszahlen zugestimmt. Sie sind zu begrüßen, weil sie auf absehbare Zeit unverändert bleiben und die Bundeswehr damit in die Lage versetzt wird, die personelle Struktur und die organisatorische Planung auf weite Sicht zu betreiben, ohne Störungen durch kurzfristige Änderungen befürchten zu müssen.
Zusammenfassend kann ich feststellen, daß das vom Haushaltsausschuß dem Hohen Hause vorgelegte Ergebnis beim Einzelplan 14 positiv zu bewerten ist. Alle Verstärkungsmaßnahmen konnten ohne Erhöhung — meine Damen und Herren, ohne Erhöhung! — des ursprünglich für 1969 vorgesehenen Plafonds finanziell gesichert werden. Gleichzeitig konnte eine Erhöhung des Anteils der verteidigungsintensiven Ausgaben im Plafonds zu Lasten der nicht intensiven Ausgaben herbeigeführt werden, und es war bis zum Augenblick möglich, den Verteidigungshaushalt von Kürzungen freizuhalten, wie sie noch im vergangenen Jahr durch die Notwendigkeit, den Bundeshaushalt insgesamt auszugleichen, erzwungen wurden.
Abschließend eine kurze Bemerkung zur aktuellen Haushaltssituation. Heute morgen habe ich bei der Lektüre der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" festgestellt, daß die Bundesregierung angesichts des veränderten Preisklimas über das Fahren des Bundeshaushaltes und die Verwendung zusätzlich eingehender Steuereinnahmen zur Verminderung der
Schuldenaufnahme der überschäumenden Konjunktur entgegenzutreten beabsichtigt. Ich begrüße das außerordentlich. Ich begrüße es um so mehr, als durch diese antizyklische Finanzpolitik unserer Bundesbank vorerst die Möglichkeit erhalten bleibt, eine zahlungsbilanzorientierte Kreditpolitik zu betreiben, und hiermit auch Gesichtspunkte der Stabilität in den Vordergrund der wirtschaftspolitischen Betrachtung rücken.
Für den Verteidigungsetat wichtig und für uns interessant ist an dieser Diskussion: Im Zuge dieser expansionsdämpfenden Haushaltspolitik soll das Verteidigungsressort, wie ich in der Zeitung gelesen habe, von einer Ausgabensperre in Höhe von 600 Millionen DM betroffen sein. Falls es tatsächlich zu diesen Ausgabensperrungen kommen sollte, stellt sich die Frage, welche Titel des Einzelplans 14 hierzu herangezogen werden und bei welchen Titeln Ausgabensperren auszubringen sind. Diese Frage wird uns, soweit ich das zu übersehen vermag, noch mit Sorge erfüllen,

(Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

vor allem wenn wir berücksichtigen, daß dieser Etat, was Einsparungen betrifft, vielleicht am gründlichsten von allen Haushalten durchforstet worden ist. Allein für die Unterhaltung der Fahrzeuge — um nur zwei Beispiele zu bringen — wurden im laufenden Haushalt 100 Millionen DM gekürzt, und für die Beschaffung von Panzerkampfwagen wurden 170 Millionen DM weniger angesetzt. Sicher wird sich der Neubau manches Dienstgebäudes verschieben lassen, ohne daß nachteilige Weiterungen bewirkt werden. Aber weitere Kürzungen bzw. Ausgabensperren bei den verteidigungsintensiven Ausgaben würden meines Erachtens die Kampffähigkeit des Feldheeres und der Luftwaffe außerordentlich beeinträchtigen. Inwieweit dies angesichts der Ereignisse an unserer Ostgrenze gegenwärtig zu rechtfertigen ist, darüber müssen wir uns alle in diesem Hause Rechenschaft geben.

(Abg. Berkhan: Haben Sie die Fußnote gelesen?)

— Ich wollte gerade sagen: Die Fußnote ist ein schwacher Trost, Herr Kollege, ein außerordentlich schwacher Trost.

(Abg. Berkhan: Für mich auch!)

Man gibt der Hoffnung Ausdruck. „Hoffen und harren" kann man hier sagen. Aber ich will da nicht weiter verweilen.
Obwohl die Bundesregierung nach dem Stabilitätsgesetz nicht gehalten ist, bei Haushaltsausgabensperren zur Dämpfung der wirtschaftlichen Expansion die Zustimmung des Parlaments herbeizuführen, wäre es ihr doch dringend zu empfehlen, die geplanten Maßnahmen nur im Einvernehmen mit dem Hohen Haus zu bewirken,

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

wie es überhaupt immer sehr gut ist, nur im Einvernehmen mit dem Haus wichtige Dinge zu erledigen; dann arbeitet man nämlich nicht ohne Netz.

(Beifall in der Mitte.)




Haase (Kassel)

Bei aller Würdigung konjunkturpolitischer Aspekte — und ich persönlich gebe denen eine große Priorität — sollten wir nicht aus dem Auge verlieren, daß nur in der beharrlichen Fortsetzung unserer Verteidigungsanstrengungen ein wesentlicher Teil der Sicherheit begründet liegt, die wir in der Vergangenheit für unsere Republik gewähren konnten und die wir auch in Zukunft unserem Lande erhalten wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich vermochte nicht immer zu sehen, Herr Kollege Haase, wie weit Sie als Berichterstatter gesprochen haben. — Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung.