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ID0522124400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Häussler, Dr. Arndt (Berlin/Köln) und Berendsen 11937 A, B Überweisung des Jahresberichts des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an den Verteidigungsausschuß . . . . 11937 B Wahl des Abg. Hermsdorf als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 11937 C Wahl des Abg. Bremer als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 11937 C Amtliche Mitteilungen 11937 C, D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 11937 D Schoettle, Vizepräsident 11938 B Fragestunde (Drucksachen V/3976, V/3984) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Festliegen von Schiffen auf dem Mittellandkanal Wittrock, Staatssekretär . . . . 11938 C, D, 11939 A, B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11939 A Ramms (FDP) . . . . . . . . . 11939 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozeß und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 11939 D, 11940 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11940 B, C Frage des Abg. Geisenhofer: Bekämpfung des Mietpreiswuchers . 11940 C, D Frage des Abg. Geldner: Heranziehung des sozialen Wohnungsbaus zur Eigentumsbildung in privater Hand Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 11940 D, 11941 A, B, C, D, 11942 A Geldner (FDP) 11941 A, B Dr. Müller (München) (SPD) . . 11941 B, C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 11941 C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 11942 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Mitarbeit des bayerischen Kultusministeriums im Kuratorium für den internationalen Jugendaustausch . . . . 11942 A Frage des Abg. Zebisch: Reform des Familienlastenausgleichs Dr. Barth, Staatssekretär . . . .11942 B, C Zebisch (SPD) 11942 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 11942 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Beschäftigung von Betrieben, Organisationen und Behörden in Ost-Berlin mit II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Rüstungsgütern, militärischen Ausrüstungen und Führungsaufgaben Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 11942 D-11943 C, D, 11944 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11943 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 11944 B Dorn (FDP) 11944 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ratifizierungsverfahren für die Konvention über ein Europäisches Arzneibuch und für die Europäischen Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfe auf dem Gebiet medizinischer Spezialbehandlung sowie über den Austausch von Testsera zur Blutgruppenuntersuchung . . . . . . . . 11944 D-11945 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Künstliche Nieren — Schaffung von Nierenzentren Frau Strobel, Bundesminister 11945 A, B, C, D, 11946 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . 11945 C, D Dröscher (SPD) 11946 A, B Schoettle, Vizepräsident: Begrüßung einer Delegation der Knesset des Staates Israel 11946 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Bundesoberbehörde für die Prüfung von Sera und Impfstoffen — Entschädigung für Impfschäden — Zusammenstellung aller Impfschadensfälle Frau Strobel, Bundesminister 11947 A, B, C, D, 11948 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . 11946 D, 11947 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11947 D, 11948 A Fragen der Abg. Frau Blohm: Abgabe von rezeptpflichtigen Stoffen — Entwurf einer Verordnung über kosmetische Erzeugnisse Frau Strobel, Bundesminister ,11948 B, C, D, 11949 A Frau Enseling (CDU/CSU) . . . . 11948 D Frau Dr. Heuser (FDP) 11949 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Allgemeine Personenkennzeichen zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Köppler, Parlamentarischer Staaatssekretär 11949 B, C, D, 11950 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11949 D, 11950 A, B, C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Sportliche Ausbildung der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes — Verstärkte Einbeziehung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes in den deutschen Sport 11950 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramtes (Drucksache V/3924) Mischnick (FDP) . . . . 11951 A-11960 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 11960 B-11964 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 11964 C-11969 B Dorn (FDP) 11969 B-11974 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11974 C-11977 A Genscher (FDP) (zur GO) 11977 B, 11978 C, D Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11977 C, 11978 D Scheel, Vizepräsident (zur GO) . . . 11977 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 11977 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11978 A Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache V/3925) Brandt, Bundesminister . . . . . 11979 B, 11998 A—C, 12016 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 11986 C Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 11992 C Majonica (CDU/CSU) 11993 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11995 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11996 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11998 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 12000 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . 12 002 B, 12009 A Kahn-Ackermann (SPD) 12 003 D Moersch (FDP) . . . . . . . 12006 B Schoettle, Vizepräsident 12 010 C Nellen (SPD) 12010 C Mattick (SPD) 12012 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 12014 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 12016 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 12016 B Frau Renger (SPD) 12019 D Dr. Conring (CDU/CSU) 12020 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 III Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/3934, zu V/3934) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 12021 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 12023 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12026 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 12 029 B Berkhan (SPD) 12031 D Jung (FDP) 12038 C Nächste Sitzung 12038 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 12 039 A, B, C Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 596, 603 und 601 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924, V/3300, V/3951, V/3925) 12039 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Opitz zu seiner Mündlichen An- frage betr. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 12040 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Reichmann betr. Auslastung des Trockenmilchwerkes in Sekkenhausen 12041 B, C, D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit . . . 12 041 D, 12042 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Subventionen für Saarkohlelieferungen nach Frankreich 12042 B, C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bühler betr. Kandidatur von Doppelstaatern zum Deutschen Bundestag 12 042 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 11937 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12039 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 21. 3. Bauer (Würzburg) * 20. 3. Bergmann ** 19. 3. Blumenfeld 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Budde 19. 3. Dr. Dittrich ** 19. 3. Dr. Even 29. 3. Dr. Frerichs 19. 3. Frieler 21.3. Gerlach ** 19. 3. D. Dr. Gerstenmaier 21. 3. Hahn (Bielefeld) ** 21. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 3. Horten 21.3. Jürgensen 21.3. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann * 20.3. Dr. Kliesing (Honnef) * 19. 3. Klinker ** 19. 3. Krammig 19. 3. Kubitza 19.3. Dr. Kübler 21.3. Kunze 30. 4. Lenze (Attendorn) 21. 3. Memmel ** 21.3. Dr. Mende 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Mertes 21.3. Missbach 15. 4. Frau Mönikes 19. 3. Müller (Aachen-Land) ** 19. 3. Dr. Müller (München) * 20. 3. Müller (Worms) 21. 3. Neemann 19. 4. Opitz 21.3. Prochazka 19. 3. Dr. Rau 19. 3. Frau Rudoll 21. 3. Ruf 21.3. Dr. Schober 21. 3. Frau Schroeder (Detmold) 21. 3. Dr. Sinn 21.3. Dr. Süsterhenn 24. 3. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Dr. Stecker 19. 3. Steinhoff 30. 4. Dr. Steinmetz 21. 3. Dr. Wahl * 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 21.3. Welke 21. 3. Frau Wessel 31. 3. Winkelheide 31. 3. Wurbs 21.3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Beuster 28. 3. Brück (Köln) 28. 3. Gscheidle 28. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 15. 4. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. Anlage 2 Umdruck 596 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lohmar, Damm, Frau Geisendörfer, Frau Klee, Kubitza, Dr. Meinecke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 I. hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 03 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - wird folgender neuer Tit. 685 03 ausgebracht: „Tit. 685 03 Förderungsmittel für die deut- schen Wochenschauen 200 000 DM" Deckungsvorschlag 2. In Kap. 04 03 Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland - und Tit. 531 04 - Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland - wird jeweils der Ansatz um 50 000 DM gekürzt: II. hie r : Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 - In Kap. 05 01 Tit. 526 05 - Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag in der 12040 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Frage der Abgrenzung des Festlandsockels -wird der Ansatz um 100 000 DM gekürzt. Bonn, den 18. März 1969 Dr. Lohmar Dr. Meinecke Spillecke Frau Freyh Hauck Lemp Matthöfer Müller (Mülheim) Raffert Sänger Vit Damm Frau Geisendörfer Frau Klee Dr. Hellige Kiep Dr. Marx (Kaiserslautern) Petersen Dr. Wörner Kubitza Dr. Mühlhan Anlage 3 Umdruck 603 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 —. Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 7 a eingefügt: „§ 7 a Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Inland in den Einzelplänen dieses Gesetzes sind je zur Hälfte gesperrt. Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die Sperre aufzuheben. Die Aufhebung kann erst erfolgen, wenn aufgrund der Bestandsaufnahme der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit und der Verbesserungsvorschläge dafür, die die Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Juni 1968 angeordnet hat, neue Ausgabegrundsätze der Mittel vom Deutschen Bundestag beschlossen sind." Bonn, den 19. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 601 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Renger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 685 04 — Zuschuß an die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen — ist der Ansatz um 25 000 DM auf 175 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 19. März 1969 Frau Renger Adams Bäuerle Dr. Bayerl Dr. Bechert (Gau-Algesheim) Faller Felder Hörauf Iven Lemper Dr. Lohmar Matthes Müller (Mülheim) Dr. Rinderspacher Dr. Schmidt (Offenbach) Seidel Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 4. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Opitz zu seiner Mündlichen Anfrage *). Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nach § 9 Abs. 1 Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes 1967 ausnahmslos nur bis zu einer Entfernung von 40 km als Werbungskosten berücksichtigt werden. Diese Vorschrift ist mit Wirkung ab 1967 durch das Steueränderungsgesetz 1966 eingeführt worden. In der Zeit vor 1967 war die 40-km-Grenze bereits in den einkommensteuerrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Durchführungsvorschriften enthalten, wobei jedoch die Möglichkeit bestand, in Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch die Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die zu den vor 1967 maßgeblichen Rechtsvorschriften ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 16. Mai 1958, BStB1 III S. 303, und vom 5. Oktober 1966, BStB1 III S. 95) hatte die 40-km-Grenze als eine im Regelfalle vertretbare Abgrenzung zwischen den abzugsfähigen Werbungskosten und den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gekennzeichnet. Für die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen auf die Kosten nur bis zu einer Entfernung von 40 km war entscheidend, daß die frühere Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hatte. Die frühere Ausnahmeregelung, die *) Siehe 200. Sitzung Seite 10769 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12041 in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zuließ, war nicht praktikabel; die vom Arbeitnehmer angegebenen Motive für die Wahl des Wohnortes waren nicht nachprüfbar. Um zu einer Vereinheitlichung und damit Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu gelangen, war es erforderlich, die 40-km-Grenze gesetzlich festzulegen, und zwar mit Wirkung für alle Steuerpflichtigen, also auch für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, und weiter ohne Rücksicht darauf, ob etwa ein eigenes Kraftfahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Die im Steueränderungsgesetz 1966 getroffene Regelung stellt eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte gesetzliche Typisierung der Abgrenzung von abzugsfähigen Werbungskosten und Betriebsausgaben und nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung dar. Sie wird auch den Verhältnissen bei der ganz überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gerecht. Die zwischenzeitlich angestellten Untersuchungen für den Bereich der kraftfahrenden Arbeitnehmer haben nun ergeben, daß nur ein geringer Prozentsatz dieser Arbeitnehmer (etwa 1 v. H. aller Beschäftigten) weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt und täglich mit eigenem Pkw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin- und herfährt. Ob unter diesen Umständen auf eine gesetzliche Entfernungsbeschränkung überhaupt verzichtet werden kann, kann aber nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit einer Prüfung des Gesamtproblems der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entschieden werden. Eine solche Prüfung des Gesamtproblems ist in der auslaufenden Legislaturperiode wegen ihrer Vielschichtigkeit schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich; sie ist aber im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode bereits vorgesehenen Reform des Einkommensteuerrechts beabsichtigt. Bei dieser Prüfung werden dann allerdings auch die Bedenken zu erörtern sein, die gegen eine Aufhebung der 40-km-Grenze aus verkehrspolitischer Sicht erhoben worden sind und die auch aus haushaltsmäßigen Gründen gegen die Aufhebung sprechen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reichmann *) Ich darf davon ausgehen, daß sich Ihre Frage auf die Auslastung des Trockenmilchwerkes in Secken- *) Siehe 215. Sitzung Seite 11 610 D hausen bei Bremen bezog. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Senator für Wirtschaft und Außenhandel in Bremen in Verbindung gesetzt, der für die Durchführung der Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft zuständig ist. Ohne auf einzelne Betriebsdaten einzugehen, ist zur Gesamtsituation des Milchwerkes folgendes zu bemerken. Der größte Produzent von Milchpulver und Milchmischfutter im niedersächsischen Erzeugergebiet zwischen Elbe und Weser ist die Nordmilch in Zeven. Diesem Industriewerk gehört auch die MAG Bremen als Mitglied an. Die Nordmilch beabsichtigte, im Raum Bremen im Interesse der Einsparung von Anfuhrkosten für lose Magermilch eine Eindampfstation zu errichten. Aufgrund der langjährigen guten Zusammenarbeit zwischen den Genossenschaften Nordmilch und Bremen bot es sich an, in Seckenhausen ein gemeinsames Trocknungswerk zu errichten. Dieses Werk wurde am 10. 4. 1968 in Betrieb genommen und am 1. 7. 1968 offiziell eingeweiht. Bei der Auslegung der Kapazität des Trockenwerkes mußten die hohen Anlieferungsschwankungen — bedingt durch den großen Grünlandanteil — und die in dem Versorgungsbetrieb der MAG Bremen auftretenden Mengenschwankungen berücksichtigt werden. Die Ausnutzung der Anlage ist deshalb naturgemäß sehr unterschiedlich, was im übrigen für alle Trocknungswerke zutrifft, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, in Zeiten der Milchschwemme für eine Verwertung des leicht verderblichen Rohstoffes Milch zu sorgen. Abgesehen von den Industriewerken, die Vollmilch zu Dauermilcherzeugnissen verarbeiten, kann eine 50-60%ige Auslastung eines Werkes im Durchschnitt des Jahres als durchaus normal bezeichnet werden. Nach den mir vorliegenden Einzelangaben wurden im Milchwerk Seckenhausen in der Zeit vom 10. 4. bis 31. 12. 1968 Milchmengen verarbeitet, die nahezu einer 50%igen Auslastung der Kapazität des Werkes entsprechen. Dieser Prozentsatz wurde erreicht, obwohl naturgemäß in jedem neuen Betrieb gewisse Anlaufschwierigkeiten zu überwinden sind und obwohl das Werk in den Monaten Oktober und November — also in der milchschwächsten Jahreszeit — stillgelegt war. In diesen beiden Monaten sind aufgrund der eingangs erwähnten engen Verbindung der Trockenwerke Seckenhausen und Zeven die beiden Genossenschaften übereingekommen, aus Kostenersparnisgründen die geringen Milchmengen durch die Nordmilch in Zeven mitverarbeiten zu lassen. Seit dem 1. 12. 1968 ist das Werk Seckenhausen ununterbrochen in Betrieb. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3824 Frage 101): 12042 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Welche der in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache V/2465) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit genannten Maßnahmen sind bisher noch nicht eingeleitet worden? Mit Ausnahme des nachstehend näher bezeichneten Punktes sind alle Maßnahmen eingeleitet, durchgeführt oder in der Durchführung begriffen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP vom 14. Dezember 1967 mit Schreiben vom 11. Januar 1968 (StV 1-5 Va/68) aufgeführt hat (vgl. Drucksache V/2465). In einigen Sachpunkten sind Untersuchungen noch im Gange bzw. Versuchsprogramme angelaufen. Die auf Seite 7 der Drucksache V/2465 im Abschnitt „Spezialunfallkliniken" geplante privatrechtliche gemeinnützige Einrichtung zur fachlichen und finanziellen Förderung und Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen konnte nicht geschaffen werden, weil die gesetzlichen Träger der Rehabilitation nicht bereit waren, einer solchen Einrichtung beizutreten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist aber weiterhin um die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsmittel für die Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen für spezielle Krankheits- und Verletzungsarten bemüht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3976 Frage 6) : Wie hoch werden voraussichtlich die Subventionen aus dem Bundeshaushalt sein, die dafür gezahlt werden müssen, daß der Preis der Saar-Kohle, die Frankreich nach Artikel 83 des Saarvertrages aus der Forderung der Saarbergwerke abzunehmen verpflichtet ist, auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 19. Februar 1969 den französischen Abnehmern gegenüber gesenkt wird? Die Bundesregierung hat Subventionen für die Saarkohlelieferungen nach Frankreich weder zugesagt noch in Aussicht gestellt. Sie hat aber den Saarbergwerken eine Einigung mit der französischen staatlichen Kohle-Import-Gesellschaft empfohlen. Die Bundesregierung stimmte mit dem Vorstand der Saarbergwerke darin überein, daß dabei nur eine kommerzielle Regelung im Rahmen der bestehenden Verträge — Saarvertrag, Montan-Vertrag, Liefer- und Abnahmeverträge der Saarbergwerke — in Betracht kommt. Inzwischen sind die Differenzen zwischen der Saarbergwerke AG und ihrem französischen Partner gütlich beigelegt worden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/3976 Frage 24) : Ich frage die Bundesregierung, ob die Kandidatur von Deutschen, die zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, für den Deutschen Bundestag zulässig ist. Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag ist gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes lediglich, daß der Bewerber am Wahltag seit mindestens einem Jahr Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach können auch sogenannte Doppelstaater zum Deutschen Bundestag kandidieren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Joachim Raffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um wenigstens in etwa an dem anknüpfen zu können, was der Bundesfinanzminister hier vorgetragen hat, möchte ich sagen: Das, wozu ich ein paar Bemerkungen zu machen habe, spielt sich weder hinter einem Vorhang noch vor einem Vorhang ab, sondern jeweils immer dann, wenn der Vorhang aufgezogen wird, nämlich im Lichtspieltheater. Es geht um den kleinen Antrag, der von einer Gruppe von Abgeordneten aus allen Fraktionen eingebracht worden ist: Förderungsmittel für die deutschen Wochenschauen in Höhe von 200 000 DM in Kap. 04 03, also im Haushalt des Presse- und Informationsamts, bereitzustellen.
    Die Deckung ist vorgeklärt worden. Auf dem Umdruck wird Ihnen dargestellt, woraus die Mittel genommen werden können. Wenn wir diesen Antrag annehmen, worum ich Sie herzlich bitte, handeln wir in Verfolg des Entschließungsantrags, den wir seinerzeit bei der Verabschiedung des Filmförderungsgesetzes hier angenommen haben und in dem es heißt, daß sich die deutschen Wochenschauen in einer Situation befänden, die es notwendig mache, ihnen wenigstens vorübergehend staatliche Hilfe zu gewähren. Ich will es bei der Erinnerung an diesen Entschließungsantrag bewenden lassen, um keine zu ausführliche Begründung der Situation geben zu müssen.
    Im übrigen möchte ich abschließend ankündigen, daß meine Fraktion in nächster Zeit einen Antrag einbringen wird, der die Bundesregierung veranlassen soll, über den Vollzug des Filmförderungsgesetzes bis heute und über die Maßnahmen, die die Bundesregierung auf Grund des von mir eben er-



    Raffert
    wähnten Entschließungsantrags inzwischen ergriffen hat, zu berichten.

    (Beifall bei der SPD).



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Kollege Haase.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Haase


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Raffert, das ist nicht der rechte Weg, dieses Problem zu erledigen. Die Sache ist doch noch gar nicht ausdiskutiert. Ich meine auch, daß es nicht angemessen ist, für diese Anforderungen einen besonderen Titelansatz auszuweisen.
    Ich schlage vor, daß wir die Regierung ersuchen, dem Haushaltsausschuß eine Finanzvorlage zu machen. Dann ist gewährleistet, daß diese Angelegenheit ausreichend diskutiert wird. Wir haben der Bundesregierung in Notfällen noch niemals das Geld verweigert.
    Ich glaube, das ist der beste Weg. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diesen Gruppenantrag ablehnen würden.