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    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Häussler, Dr. Arndt (Berlin/Köln) und Berendsen 11937 A, B Überweisung des Jahresberichts des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an den Verteidigungsausschuß . . . . 11937 B Wahl des Abg. Hermsdorf als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 11937 C Wahl des Abg. Bremer als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß . . . 11937 C Amtliche Mitteilungen 11937 C, D Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . 11937 D Schoettle, Vizepräsident 11938 B Fragestunde (Drucksachen V/3976, V/3984) Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Festliegen von Schiffen auf dem Mittellandkanal Wittrock, Staatssekretär . . . . 11938 C, D, 11939 A, B, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11939 A Ramms (FDP) . . . . . . . . . 11939 A Frage des Abg. Dr. Kempfler: Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozeß und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . . 11939 D, 11940 B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 11940 B, C Frage des Abg. Geisenhofer: Bekämpfung des Mietpreiswuchers . 11940 C, D Frage des Abg. Geldner: Heranziehung des sozialen Wohnungsbaus zur Eigentumsbildung in privater Hand Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 11940 D, 11941 A, B, C, D, 11942 A Geldner (FDP) 11941 A, B Dr. Müller (München) (SPD) . . 11941 B, C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . 11941 C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 11942 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg):: Mitarbeit des bayerischen Kultusministeriums im Kuratorium für den internationalen Jugendaustausch . . . . 11942 A Frage des Abg. Zebisch: Reform des Familienlastenausgleichs Dr. Barth, Staatssekretär . . . .11942 B, C Zebisch (SPD) 11942 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) 11942 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Beschäftigung von Betrieben, Organisationen und Behörden in Ost-Berlin mit II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Rüstungsgütern, militärischen Ausrüstungen und Führungsaufgaben Dr. Wetzel, Staatssekretär . . . . 11942 D-11943 C, D, 11944 A, B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11943 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 11944 B Dorn (FDP) 11944 C, D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ratifizierungsverfahren für die Konvention über ein Europäisches Arzneibuch und für die Europäischen Übereinkommen zur gegenseitigen Hilfe auf dem Gebiet medizinischer Spezialbehandlung sowie über den Austausch von Testsera zur Blutgruppenuntersuchung . . . . . . . . 11944 D-11945 A Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Künstliche Nieren — Schaffung von Nierenzentren Frau Strobel, Bundesminister 11945 A, B, C, D, 11946 A, B Dr. Tamblé (SPD) . . . . . 11945 C, D Dröscher (SPD) 11946 A, B Schoettle, Vizepräsident: Begrüßung einer Delegation der Knesset des Staates Israel 11946 C Fragen des Abg. Dr. Pohle: Bundesoberbehörde für die Prüfung von Sera und Impfstoffen — Entschädigung für Impfschäden — Zusammenstellung aller Impfschadensfälle Frau Strobel, Bundesminister 11947 A, B, C, D, 11948 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . 11946 D, 11947 C Frau Dr. Heuser (FDP) . . 11947 D, 11948 A Fragen der Abg. Frau Blohm: Abgabe von rezeptpflichtigen Stoffen — Entwurf einer Verordnung über kosmetische Erzeugnisse Frau Strobel, Bundesminister ,11948 B, C, D, 11949 A Frau Enseling (CDU/CSU) . . . . 11948 D Frau Dr. Heuser (FDP) 11949 A Fragen des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Allgemeine Personenkennzeichen zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Köppler, Parlamentarischer Staaatssekretär 11949 B, C, D, 11950 A, B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11949 D, 11950 A, B, C Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Sportliche Ausbildung der Angehörigen des Bundesgrenzschutzes — Verstärkte Einbeziehung der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes in den deutschen Sport 11950 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3300) ; Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramtes (Drucksache V/3924) Mischnick (FDP) . . . . 11951 A-11960 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 11960 B-11964 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 11964 C-11969 B Dorn (FDP) 11969 B-11974 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 11974 C-11977 A Genscher (FDP) (zur GO) 11977 B, 11978 C, D Rasner (CDU/CSU) (zur GO) . . . 11977 C, 11978 D Scheel, Vizepräsident (zur GO) . . . 11977 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 11977 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 11978 A Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache V/3925) Brandt, Bundesminister . . . . . 11979 B, 11998 A—C, 12016 C Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 11986 C Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 11992 C Majonica (CDU/CSU) 11993 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 11995 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 11996 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11998 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 12000 D Dr. Martin (CDU/CSU) . . 12 002 B, 12009 A Kahn-Ackermann (SPD) 12 003 D Moersch (FDP) . . . . . . . 12006 B Schoettle, Vizepräsident 12 010 C Nellen (SPD) 12010 C Mattick (SPD) 12012 A Dr. Kopf (CDU/CSU) 12014 B Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . 12016 A Dr. Giulini (CDU/CSU) 12016 B Frau Renger (SPD) 12019 D Dr. Conring (CDU/CSU) 12020 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 III Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen V/3934, zu V/3934) Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 12021 B Dr. Schröder, Bundesminister . . . 12023 A Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . . 12026 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 12 029 B Berkhan (SPD) 12031 D Jung (FDP) 12038 C Nächste Sitzung 12038 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 12 039 A, B, C Anlagen 2 bis 4 Änderungsanträge Umdrucke 596, 603 und 601 zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 (Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924, V/3300, V/3951, V/3925) 12039 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Opitz zu seiner Mündlichen An- frage betr. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 12040 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abg. Reichmann betr. Auslastung des Trockenmilchwerkes in Sekkenhausen 12041 B, C, D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit . . . 12 041 D, 12042 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Subventionen für Saarkohlelieferungen nach Frankreich 12042 B, C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bühler betr. Kandidatur von Doppelstaatern zum Deutschen Bundestag 12 042 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 11937 221. Sitzung Bonn, den 19. März 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
    2. folderAnlagen
      Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12039 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Arndt (Berlin/Köln) 31. 3. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 21. 3. Bauer (Würzburg) * 20. 3. Bergmann ** 19. 3. Blumenfeld 31. 3. Dr. Brenck 29. 3. Budde 19. 3. Dr. Dittrich ** 19. 3. Dr. Even 29. 3. Dr. Frerichs 19. 3. Frieler 21.3. Gerlach ** 19. 3. D. Dr. Gerstenmaier 21. 3. Hahn (Bielefeld) ** 21. 3. Hamacher 31.3. Hellenbrock 31. 3. Horten 21.3. Jürgensen 21.3. Junghans 31.3. Kahn-Ackermann * 20.3. Dr. Kliesing (Honnef) * 19. 3. Klinker ** 19. 3. Krammig 19. 3. Kubitza 19.3. Dr. Kübler 21.3. Kunze 30. 4. Lenze (Attendorn) 21. 3. Memmel ** 21.3. Dr. Mende 19. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 26. 3. Mertes 21.3. Missbach 15. 4. Frau Mönikes 19. 3. Müller (Aachen-Land) ** 19. 3. Dr. Müller (München) * 20. 3. Müller (Worms) 21. 3. Neemann 19. 4. Opitz 21.3. Prochazka 19. 3. Dr. Rau 19. 3. Frau Rudoll 21. 3. Ruf 21.3. Dr. Schober 21. 3. Frau Schroeder (Detmold) 21. 3. Dr. Sinn 21.3. Dr. Süsterhenn 24. 3. Dr. Starke (Franken) 20. 3. Dr. Stecker 19. 3. Steinhoff 30. 4. Dr. Steinmetz 21. 3. Dr. Wahl * 20. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 21.3. Welke 21. 3. Frau Wessel 31. 3. Winkelheide 31. 3. Wurbs 21.3. b) Urlaubsanträge Frau Albertz 28. 3. Arendt (Wattenscheid) 28. 3. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Beuster 28. 3. Brück (Köln) 28. 3. Gscheidle 28. 3. Frau Dr. Hubert 28. 3. Dr. Jaeger 28. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 15. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 27. 3. Peters (Norden) 3. 5. Pöhler 15. 4. Dr. Stammberger 14. 4. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 4. Frau Dr. Wolf 27. 3. Dr. Zimmermann 28. 3. Anlage 2 Umdruck 596 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lohmar, Damm, Frau Geisendörfer, Frau Klee, Kubitza, Dr. Meinecke und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 I. hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3924 - Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 04 03 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - wird folgender neuer Tit. 685 03 ausgebracht: „Tit. 685 03 Förderungsmittel für die deut- schen Wochenschauen 200 000 DM" Deckungsvorschlag 2. In Kap. 04 03 Tit. 531 03 - Öffentlichkeitsarbeit Inland - und Tit. 531 04 - Politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland - wird jeweils der Ansatz um 50 000 DM gekürzt: II. hie r : Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 - In Kap. 05 01 Tit. 526 05 - Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag in der 12040 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Frage der Abgrenzung des Festlandsockels -wird der Ansatz um 100 000 DM gekürzt. Bonn, den 18. März 1969 Dr. Lohmar Dr. Meinecke Spillecke Frau Freyh Hauck Lemp Matthöfer Müller (Mülheim) Raffert Sänger Vit Damm Frau Geisendörfer Frau Klee Dr. Hellige Kiep Dr. Marx (Kaiserslautern) Petersen Dr. Wörner Kubitza Dr. Mühlhan Anlage 3 Umdruck 603 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 — Drucksachen V/3300, V/3951 —. Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender neuer § 7 a eingefügt: „§ 7 a Die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit Inland in den Einzelplänen dieses Gesetzes sind je zur Hälfte gesperrt. Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die Sperre aufzuheben. Die Aufhebung kann erst erfolgen, wenn aufgrund der Bestandsaufnahme der Effektivität der Öffentlichkeitsarbeit und der Verbesserungsvorschläge dafür, die die Bundesregierung mit Beschluß vom 26. Juni 1968 angeordnet hat, neue Ausgabegrundsätze der Mittel vom Deutschen Bundestag beschlossen sind." Bonn, den 19. März 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 601 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Renger und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1969 hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/3300 Anlage, V/3925 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 Tit. 685 04 — Zuschuß an die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen — ist der Ansatz um 25 000 DM auf 175 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 19. März 1969 Frau Renger Adams Bäuerle Dr. Bayerl Dr. Bechert (Gau-Algesheim) Faller Felder Hörauf Iven Lemper Dr. Lohmar Matthes Müller (Mülheim) Dr. Rinderspacher Dr. Schmidt (Offenbach) Seidel Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 4. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Opitz zu seiner Mündlichen Anfrage *). Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können nach § 9 Abs. 1 Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes 1967 ausnahmslos nur bis zu einer Entfernung von 40 km als Werbungskosten berücksichtigt werden. Diese Vorschrift ist mit Wirkung ab 1967 durch das Steueränderungsgesetz 1966 eingeführt worden. In der Zeit vor 1967 war die 40-km-Grenze bereits in den einkommensteuerrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Durchführungsvorschriften enthalten, wobei jedoch die Möglichkeit bestand, in Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch die Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die zu den vor 1967 maßgeblichen Rechtsvorschriften ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 16. Mai 1958, BStB1 III S. 303, und vom 5. Oktober 1966, BStB1 III S. 95) hatte die 40-km-Grenze als eine im Regelfalle vertretbare Abgrenzung zwischen den abzugsfähigen Werbungskosten und den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung gekennzeichnet. Für die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fahrtaufwendungen auf die Kosten nur bis zu einer Entfernung von 40 km war entscheidend, daß die frühere Regelung in der Praxis zu Schwierigkeiten geführt hatte. Die frühere Ausnahmeregelung, die *) Siehe 200. Sitzung Seite 10769 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 12041 in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer aus zwingenden persönlichen Gründen weiter als 40 km von seiner Arbeitsstätte entfernt wohnte, auch Aufwendungen für die über 40 km hinausgehende Entfernung als Werbungskosten zuließ, war nicht praktikabel; die vom Arbeitnehmer angegebenen Motive für die Wahl des Wohnortes waren nicht nachprüfbar. Um zu einer Vereinheitlichung und damit Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu gelangen, war es erforderlich, die 40-km-Grenze gesetzlich festzulegen, und zwar mit Wirkung für alle Steuerpflichtigen, also auch für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, und weiter ohne Rücksicht darauf, ob etwa ein eigenes Kraftfahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Die im Steueränderungsgesetz 1966 getroffene Regelung stellt eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte gesetzliche Typisierung der Abgrenzung von abzugsfähigen Werbungskosten und Betriebsausgaben und nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung dar. Sie wird auch den Verhältnissen bei der ganz überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gerecht. Die zwischenzeitlich angestellten Untersuchungen für den Bereich der kraftfahrenden Arbeitnehmer haben nun ergeben, daß nur ein geringer Prozentsatz dieser Arbeitnehmer (etwa 1 v. H. aller Beschäftigten) weiter als 40 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt und täglich mit eigenem Pkw zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin- und herfährt. Ob unter diesen Umständen auf eine gesetzliche Entfernungsbeschränkung überhaupt verzichtet werden kann, kann aber nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit einer Prüfung des Gesamtproblems der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entschieden werden. Eine solche Prüfung des Gesamtproblems ist in der auslaufenden Legislaturperiode wegen ihrer Vielschichtigkeit schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich; sie ist aber im Rahmen der für die nächste Legislaturperiode bereits vorgesehenen Reform des Einkommensteuerrechts beabsichtigt. Bei dieser Prüfung werden dann allerdings auch die Bedenken zu erörtern sein, die gegen eine Aufhebung der 40-km-Grenze aus verkehrspolitischer Sicht erhoben worden sind und die auch aus haushaltsmäßigen Gründen gegen die Aufhebung sprechen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. März 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Logemann zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Reichmann *) Ich darf davon ausgehen, daß sich Ihre Frage auf die Auslastung des Trockenmilchwerkes in Secken- *) Siehe 215. Sitzung Seite 11 610 D hausen bei Bremen bezog. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Senator für Wirtschaft und Außenhandel in Bremen in Verbindung gesetzt, der für die Durchführung der Maßnahmen zur Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft zuständig ist. Ohne auf einzelne Betriebsdaten einzugehen, ist zur Gesamtsituation des Milchwerkes folgendes zu bemerken. Der größte Produzent von Milchpulver und Milchmischfutter im niedersächsischen Erzeugergebiet zwischen Elbe und Weser ist die Nordmilch in Zeven. Diesem Industriewerk gehört auch die MAG Bremen als Mitglied an. Die Nordmilch beabsichtigte, im Raum Bremen im Interesse der Einsparung von Anfuhrkosten für lose Magermilch eine Eindampfstation zu errichten. Aufgrund der langjährigen guten Zusammenarbeit zwischen den Genossenschaften Nordmilch und Bremen bot es sich an, in Seckenhausen ein gemeinsames Trocknungswerk zu errichten. Dieses Werk wurde am 10. 4. 1968 in Betrieb genommen und am 1. 7. 1968 offiziell eingeweiht. Bei der Auslegung der Kapazität des Trockenwerkes mußten die hohen Anlieferungsschwankungen — bedingt durch den großen Grünlandanteil — und die in dem Versorgungsbetrieb der MAG Bremen auftretenden Mengenschwankungen berücksichtigt werden. Die Ausnutzung der Anlage ist deshalb naturgemäß sehr unterschiedlich, was im übrigen für alle Trocknungswerke zutrifft, deren Aufgabe im wesentlichen darin besteht, in Zeiten der Milchschwemme für eine Verwertung des leicht verderblichen Rohstoffes Milch zu sorgen. Abgesehen von den Industriewerken, die Vollmilch zu Dauermilcherzeugnissen verarbeiten, kann eine 50-60%ige Auslastung eines Werkes im Durchschnitt des Jahres als durchaus normal bezeichnet werden. Nach den mir vorliegenden Einzelangaben wurden im Milchwerk Seckenhausen in der Zeit vom 10. 4. bis 31. 12. 1968 Milchmengen verarbeitet, die nahezu einer 50%igen Auslastung der Kapazität des Werkes entsprechen. Dieser Prozentsatz wurde erreicht, obwohl naturgemäß in jedem neuen Betrieb gewisse Anlaufschwierigkeiten zu überwinden sind und obwohl das Werk in den Monaten Oktober und November — also in der milchschwächsten Jahreszeit — stillgelegt war. In diesen beiden Monaten sind aufgrund der eingangs erwähnten engen Verbindung der Trockenwerke Seckenhausen und Zeven die beiden Genossenschaften übereingekommen, aus Kostenersparnisgründen die geringen Milchmengen durch die Nordmilch in Zeven mitverarbeiten zu lassen. Seit dem 1. 12. 1968 ist das Werk Seckenhausen ununterbrochen in Betrieb. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3824 Frage 101): 12042 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 221. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1969 Welche der in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache V/2465) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit genannten Maßnahmen sind bisher noch nicht eingeleitet worden? Mit Ausnahme des nachstehend näher bezeichneten Punktes sind alle Maßnahmen eingeleitet, durchgeführt oder in der Durchführung begriffen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP vom 14. Dezember 1967 mit Schreiben vom 11. Januar 1968 (StV 1-5 Va/68) aufgeführt hat (vgl. Drucksache V/2465). In einigen Sachpunkten sind Untersuchungen noch im Gange bzw. Versuchsprogramme angelaufen. Die auf Seite 7 der Drucksache V/2465 im Abschnitt „Spezialunfallkliniken" geplante privatrechtliche gemeinnützige Einrichtung zur fachlichen und finanziellen Förderung und Koordinierung von Rehabilitationsmaßnahmen konnte nicht geschaffen werden, weil die gesetzlichen Träger der Rehabilitation nicht bereit waren, einer solchen Einrichtung beizutreten. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist aber weiterhin um die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsmittel für die Schaffung von Rehabilitationseinrichtungen für spezielle Krankheits- und Verletzungsarten bemüht. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3976 Frage 6) : Wie hoch werden voraussichtlich die Subventionen aus dem Bundeshaushalt sein, die dafür gezahlt werden müssen, daß der Preis der Saar-Kohle, die Frankreich nach Artikel 83 des Saarvertrages aus der Forderung der Saarbergwerke abzunehmen verpflichtet ist, auf Grund eines Kabinettsbeschlusses vom 19. Februar 1969 den französischen Abnehmern gegenüber gesenkt wird? Die Bundesregierung hat Subventionen für die Saarkohlelieferungen nach Frankreich weder zugesagt noch in Aussicht gestellt. Sie hat aber den Saarbergwerken eine Einigung mit der französischen staatlichen Kohle-Import-Gesellschaft empfohlen. Die Bundesregierung stimmte mit dem Vorstand der Saarbergwerke darin überein, daß dabei nur eine kommerzielle Regelung im Rahmen der bestehenden Verträge — Saarvertrag, Montan-Vertrag, Liefer- und Abnahmeverträge der Saarbergwerke — in Betracht kommt. Inzwischen sind die Differenzen zwischen der Saarbergwerke AG und ihrem französischen Partner gütlich beigelegt worden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 19. März 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/3976 Frage 24) : Ich frage die Bundesregierung, ob die Kandidatur von Deutschen, die zugleich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, für den Deutschen Bundestag zulässig ist. Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag ist gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes lediglich, daß der Bewerber am Wahltag seit mindestens einem Jahr Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach können auch sogenannte Doppelstaater zum Deutschen Bundestag kandidieren.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Erwin Schoettle


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Die Sitzung ist eröffnet.
      Würden Sie mir gestatten, Herr Kollege Rasner, daß ich zunächst die Präliminarien erledige?

      (Abg. Rasner: Ich habe mich nur an den Schriftführer gewandt, Herr Präsident!)_ — Ich habe das natürlich auch gehört und zur Kenntnis genommen. Meine Damen und Herren, ich habe zunächst einige Glückwünsche zu Geburtstagen auszusprechen. Der Herr Abgeordnete Häussler ist am 7. März 60 Jahre alt geworden; ein schöner, runder Geburtstag. Am 12. März wurde der Abgeordnete Dr. Arndt Herr Dr. Arndt ist leider zur Zeit schwer krank und befindet sich im Krankenhaus. Das Haus hat ihm — ich nehme an, daß Ihr Einverständnis dazu vorliegt — Genesungswünsche und Blumengrüße ins Krankenhaus übermittelt. Am 15. März wurde der Abgeordnete Berendsen ebenfalls 65 Jahre alt. Ich spreche all den Kollegen die Glückwünsche des Hauses aus. Dann habe ich einige amtliche Mitteilungen zu machen. Der Herr Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat am 19. Februar 1969 seinen Jahresbericht 1968 vorgelegt; er ist als Drucksache V/3912 verteilt. Das Haus ist damit einverstanden, daß dieser Bericht gemäß § 116 b Abs. 1 der Geschäftsordnung dem Verteidigungsausschuß überwiesen wird? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 26. Februar 1969 für den Abgeordneten Dr. Eppler, der als ordentliches Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost ausgeschieden ist, den Abgeordneten Hermsdorf benannt. — Das Haus ist damit einverstanden? — Damit ist der Abgeordnete Hermsdorf als ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost gewählt. Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 28. Februar 1969 für den Abgeordneten Windelen, der als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß ausgeschieden ist, den Abgeordneten Bremer benannt. — Das Haus ist damit einverstanden? — Damit ist der Abgeordnete Bremer als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß gewählt. Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. März 1969 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den zwischenstaatlichen Austausch von amtlichen Veröffentlichungen und Regierungsdokumenten Gesetz zu dem Zollübereinkommen vom 6. Oktober 1960 über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen, dem Zollübereinkommen vom 8. Juni 1961 über die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstung und dem Zollübereinkommen vom 1. Dezember 1964 über Betreuungsgut für Seeleute Gesetz zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien Gesetz über die Ausprägung einer Olympiamünze Gesetz über die Deutsche Bibliothek Gesetz über eine Volks-, Berufsund Arbeitsstättenzählung Sechstes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Achtes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes Siebentes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat am 28. Februar 1969 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Damm, Dr. Ritz, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Rommerskirchen, Frau Blohm und Genossen betr. humanitäre Hilfe für Nigeria-Biafra — Drucksache V/3846 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3956 verteilt. Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 28. Februar 1969 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Maucher, Josten, Ott und Genossen betr. Querschnittsgelähmte — Drucksache V/382.1 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/3962 verteilt. Der Bundeskanzler hat am 26. Februar 1969 gemäß § 2 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 7. August 1953 den von der Vertreterversammlung gebilligten Geschäftsbericht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über das Rechnungsjahr 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Er ist als Drucksache V/3905 verteilt. Meine Damen und Herren, nun hat der Abgeordnete Rasner das Wort zur Geschäftsordnung. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Abweichung von den Vereinbarungen im Ältestenrat über den Ablauf der heutigen Etatberatungen schlage ich dem Hause vor, daß wir zunächst einmal, falls die Zeit reicht, nach den Einzelplänen 04, 05 und 14 mit 07 und mit 11 fortfahren, und zwar 11 im Zusammenhang mit dem CDU/CSU-Entwurf eines Zweiten Vermögensbildungsgesetzes und dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Wir hatten dann vorgesehen, Herr Präsident — im Ältestenrat war man sich einig —, daß eigentlich jeder über seine eigenen Entwürfe verfügen soll und nicht die anderen Fraktionen entscheiden sollen, wo die Entwürfe benachbarter Fraktionen gelesen werden. Wir möchten vorschlagen, den Einzelplan 10 mit dem CDU/CSU-Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in entwicklungsbedürftigen Gebieten und dem CDU/CSU-Entwurf zur Altersversorgung der Landwirtschaft zu verbinden. Da aber Zusammenhänge mit den Einzelplänen 08 und 09 bestehen, empfiehlt es sich, die Einzelpläne 08, 09 und 10 gemeinsam aufzurufen und gemeinsam zu debattieren. Herr Präsident, da wir mit einer Regierungserklärung als einem gesonderten Punkt der Tagesordnung nicht rechnen müssen, sollte hier dann auch — durchaus im Sinne der Vereinbarungen im Ältestenrat — die Aussprache über die Stabilitätsund Konjunkturpolitik stattfinden. Wir hatten dafür eine feste Zeit vorgesehen, und zwar sollte diese Debatte am Donnerstagnachmittag um 15 Uhr beginnen. Wir sollten dabei bleiben und in der von mir vorgeschlagenen Weise verfahren. Das ist ein ganzes Bündel von Fragen. Ist das Haus mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Es wird nicht widersprochen. Dann werden wir also so prozedieren, daß nach dem Einzelplan 07 — so habe ich Sie verstanden, Herr Kollege Rasner — der Einzelplan 11 aufgerufen wird und daß die Einzelpläne 08, 09 und 10 am Donnerstag um 15 Uhr gemeinsam aufgerufen werden und die von Ihnen erwähnten Gesetzentwürfe mit diesen Einzelplänen verbunden werden. — Gut, dann ist die Situation klar. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde — Drucksachen V/3976, V/3984 — Wir kommen zunächst zu den Dringlichen Mündlichen Anfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ist das Ressort vertreten? — Ja, Herr Staatssekretär Wittrock ist anwesend. Ich rufe die Fragen '1 und 2 des Abgeordneten Schmidt Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Anfang Februar im Braunschweiger Zonengrenzraum auf dem Mittellandkanal ca. 250 Binnenschiffe, die im Berlinbzw. Hamburg-Verkehr fahren, aus von der Binnenschiffahrt nicht beeinflußbaren Gründen festliegen? Ist die Bundesregierung bereit, zu überprüfen, in welcher Form diesen Schiffseignern, die sich zum größten Teil aus privaten Schiffern des mittelständischen Gewerbes zusammensetzen, in ihrer unverschuldeten Notlage geholfen werden kann? Der Abgeordnete ist im Saal. Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter, die erste Frage, die Sie gestellt haben, darf ich im bejahenden Sinn beantworten. Der Sachverhalt ist der Bundesregierung bekannt. Herr Schmidt Keine Frage dazu. Wir gehen dann weiter. Ich komme dann zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Die Bundesregierung ist bereit, zu überprüfen, ob ein Anlaß gegeben ist, hier in einer wie auch immer gearteten Weise zu helfen. Diese Prüfungsbereitschaft wird sicherlich auch durch entsprechende Anregungen und Anfragen aus dem Kreise des betroffenen Gewerbes ausgelöst werden. Ich muß aber darauf hinweisen, daß der Sachverhalt außerordentlich differenziert zu beurteilen ist. Herr Abgeordneter, die Schiffe liegen erstens aus witterungsbedingten Gründen still. Sie wissen, daß wir gerade im Bereich des Mittellandkanals seit vielen Wochen einen Stillstand des Schiffsverkehrs haben, weil der Kanal vereist ist. Als zweites kommt hinzu, daß das Schiffshebewerk Rothensee repariert worden ist. Es handelt sich hier um ein Schiffshebewerk, das sehr reparaturanfällig ist und aus diesem Grunde in jedem Jahr für einen längeren oder kürzeren Zeitraum, je nach -dem Umfang der Reparaturarbeiten, stillgelegt wird. In diesem Jahre sind nach dem, was wir wissen, die Arbeiten besonders umfangreich gewesen. Das ist also der zweite Gesichtspunkt. Der dritte Gesichtspunkt ist der, daß die Nachrichtenübermittlung aus dem Bereich des für das Schiffshebewerk Rothensee zuständigen Wasserstraßenamtes Magdeburg zu uns leider nicht so ist, wie wir uns das wünschen. Das hat dazu geführt, daß eine ganze Reihe von Schiffern nicht richtig disponieren konnte. Sie konnten nicht schnell genug unterrichtet werden, z. B. über die Dauer und den Ablauf der Reparaturarbeiten. Ich muß heute offenlassen, Herr Abgeordneter, ob dieser so differenziert zu sehende Sachverhalt Anlaß gibt, nach der bisherigen Praxis eine Hilfe zu gewähren. Ich darf Ihnen aber erneut bestätigen, daß wir das selbstverständlich überprüfen werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zuzustimmen, wenn ich sage, daß die außerordentlich lange Liegezeit dier Schiffe in diesem Bereich nicht nur auf das Wetter zurückzuführen ist, sondern auf andere Umstände, die von den Schiffern wirklich nicht zu beeinflussen sind? Herr Abgeordneter, das habe ich soeben in meinen Ausführungen zum Ausdruck bringen wollen. Es handelt sich um Gründe, die sich der Einflußmöglichkeit der Schiffer entziehen. Ich habe auch zum Ausdruck gebracht, daß es nicht nur witterungsbedingte Gründe sind, sondern daß andere Sachverhalte hinzukommen, die dazu geführt haben, daß eine verhältnismäßig hohe Zahl von Schiffen in diesem Jahr über einen längeren Zeitraum stilliegen. Herr Schmidt Herr Staatssekretär, wenn dem so ist, wäre es dann nicht überlegenswert, einmal zu prüfen, inwieweit den Schiffern mit ihren festliegenden Schiffen über eine eventuelle Inanspruchnahme der Hermes-Transportmittelgarantie geholfen werden könnte? Herr Abgeordneter, es besteht Anlaß, dies zu prüfen. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Transportgarantie, von der Sie gesprochen haben, nicht unbedingt den hier in Betracht kommenden Sachverhalt abdeckt. Ich habe in der Beantwortung Ihrer zweiten Frage zum Ausdruck gebracht, auf welche Momente die Transportverzögerungen zurückzuführen sind. Ein interministerieller Ausschuß wird darüber zu entscheiden haben, ob dieser so außerordentlich differenzierte Sachverhalt durch diese Transportgarantie erfaßt wird. Es mag sein, daß noch andere Möglichkeiten in die Überprüfung einzubeziehen sind. Das betroffene Gewerbe weiß, daß im Jahre 1961, als auch schon über eine lange Zeitspanne aus witterungsbedingten Gründen der Transport ruhte, später bestimmte zinsgünstige Darlehen gewährt worden sind. Insoweit gibt es einen Modellfall, und zwar außerhalb des Bereichs der Transportgarantie. Das wird alles zu prüfen sein. Allerdings muß ich für den letztgenannten Fall — ich denke an den Fall der Darlehensgewährung —darauf hinweisen, daß das eine Entscheidung des Hohen Hauses voraussetzt. Denn unsere haushaltsmäßigen Möglichkeiten sehen im Augenblick keine hinreichende Basis für eine solche Maßnahme vor. Herr Schmidt Herr Staatssekretär, ich darf Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundesregierung bereit ist, alle Möglichkeiten zu überprüfen, die geeignet sind, den Schiffern in ihrer Notlage zu helfen? Sie dürfen das aus meinen Ausführungen in der Tat entnehmen, Herr Abgeordneter. Herr Ramms! Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, durch Verhandlungen mit dem Finanzministerium und dem Arbeitsministerium zu erreichen, daß zumindest die Löhne aus dem Fonds der Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung mit bezahlt werden? Herr Abgeordneter, alle Häuser lesen die Protokolle des Bundestages. Ihre Frage wird demgemäß auch in den anderen Häusern entsprechend beachtet werden. Ich bin aber auch meinerseits selbstverständlich bereit, diese Frage, die ich aus eigener Zuständigkeit nicht beantworten kann, den in Betracht kommenden Ressorts mitzuteilen. Herr Ramms! Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in dem strengen Winten 1962/63 von seiten der Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung die Zahlung dieser Löhne abgelehnt worden ist? Das ist mir nicht bekannt. Aber ich nehme das zur Kenntnis. Ich will offenlassen, welche Schlußfolgerungen sich aus diesen sich auf die Vergangenheit beziehenden Feststellungen ergeben. Wir kommen zur Frage 1 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung ist Herr Staatssekretär Professor Dr. Ehmke anwesend. Die Frage stellt Herr Abgeordneter Kempfler: Erwägt die Bundesregierung auf dem Gebiet des Zivilprozesses und der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Rechtsbehelfsbelehrung, wie in allen anderen Verfahrensarten, vorzuschreiben, um vor allem die nicht durch Anwälte vertretenen Parteien vor Rechtsnachteilen zu schützen? Bitte, Herr Staatssekretär, wollen Sie antworten. Die Frage wird zur Zeit geprüft. Bisher kennt die Zivilprozeßordnung nur im Rahmen des Mahnverfahrens eine Rechtsbehelfsbelehrung. Nach § 692 Abs. 1 ZPO ist ein Schuldner, dem ein Zahlungsbefehl zugestellt wird, über den ihm zustehenden Rechtsbehelf des Widerspruchs zu belehren. Damit ist in einem zahlenmäßig sehr erheblichen Teilbereich des Zivilprozeßverfahrens, in dem der Schuldner üblicherweise nicht durch einen Anwalt vertreten ist, die Rechtsbehelfsbelehrung gewährleistet. Staatssekretär Dr. Ehmke Gegen eine Ausdehnung dieser Rechtsmitteloder Rechtsbehelfsbelehrungspflicht spricht, daß im Zivilprozeß die Parteien bei den Landgerichten durch Anwälte vertreten sein müssen und sich bei den Amtsgerichten häufig durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Insoweit erscheint eine Belehrung durch die Gerichte entbehrlich. Darüber hinaus ist in der Bevölkerung durchweg bekannt, daß die Geschäftsstellen der Gerichte unentgeltlich Auskünfte über die zulässigen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe erteilen. Nach den bisherigen Erfahrungen haben sich keine wesentlichen Nachteile für die Parteien aus dem Fehlen einer von Amts wegen zu erteilenden Belehrung ergeben. Mit dieser Begründung, Herr Abgeordneter, hat auch die Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit eine Ausweitung der Rechtsmittelund Rechtsbehelfsbelehrungspflicht abgelehnt. Sie folgte damit den Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen. Auch die Kommission für das Zivilprozeßrecht hat sich auf ihrer Sitzung im Frühjahr 1968 gegen die Einführung einer allgemeinen Rechtsmitteloder Rechtsbehelfsbelehrungspflicht ausgesprochen. Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist schon nach geltendem Recht bei einigen Verfahren, wie bei der Unterbringung von Personen, eine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich vorgesehen. Gegenwärtig bereitet eine vom Justizministerium eingesetzte Kommission die Reform des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vor. Dabei wird auch die allgemeine Einführung einer Rechtsmittelbelehrung geprüft. Der Kommission möchte ich jetzt nicht vorgreifen. Aber man kann schon jetzt sagen, daß bei Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit beachtliche Gründe für eine allgemeine Rechtsmittelbelehrung sprechen, weil ja hier grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht. Herr Dr. Kempfler! Herr Staatssekretär, halten Sie es in Anbetracht dieser großen Ausdehnung der notwendigen Rechtsmittelbelehrung nicht auch für wünschenswert, daß der verhältnismäßig kleine Sektor Zivilsachen vor dem Amtsgericht ebenfalls in die Rechtsmittelbelehrung einbezogen wird, weil sonst angesichts des Vertrauens des Publikums auf eine Rechtsmittelbelehrung in anderen Bereichen zweifellos Rechtsnachteile entstehen können? Ich würde das nicht meinen, Herr Abgeordneter. In den anderen Verfahren, wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dergleichen, gilt weitgehend die Offizialmaxime. Da ist das Verfahren anders als das Zivilverfahren. Im Parteiverfahren, in dem bei wesentlichen Dingen grundsätzlich der Anwalt vertritt, würde jedenfalls nach unserer Erfahrung eine Rechtsmittelbelehrung nicht nötig sein. Ich bin der Meinung, wir sollten sie nicht einführen, wenn sich nicht in der Praxis wirklich ergeben hat, daß sie fehlt. Herr Dr. Kempfler! Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bei der ja eine Rechtsmittelbelehrung durch Gesetz kommen soll, für empfehlenswert, den Landesjustizministerien zu empfehlen, daß sie die Richter schon jetzt veranlassen, wie das in der Praxis häufig geschieht, Rechtsmittelbelehrung zu erteilen, natürlich ohne materielle Rechtswirksamkeit? Diese Anregung will ich sehr gerne weitergeben, Herr Abgeordneter. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau. Zur Beantwortung ist anwesend der Herr Bundesminister Lauritzen. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Geisenhofer auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes wesentlich gestrafft werden sollte, um den Gerichten die Möglichkeit zu geben, nachdrücklicher als bisher tatsächlichen Mietpreiswucher zu bekämpfen? Die Frage wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 19. März 1969 lautet: § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes ist durch das Gesetz vom 21. Dezember 1962 . ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen hat damals die Beratungen des Gesetzentwurfes auf Drucksache V/564, der u. a. auch eine Änderung des § 2 a WiStG vorsah, ausgesetzt, weil abgewartet werden sollte, welche praktischen Erfahrungen mit dem Erlaß des Herrn Bundesministers für Wirtschaft gemacht werden. Zuwiderhandlungen nach § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten, die von den Preisbehörden der Länder geahndet und nur unter den strengeren Voraussetzungen des § 3 WiStG als Straftat durch die Gerichte verfolgt werden. Ich habe neuerdings mit dem Schreiben vom 19. 12. 1968 — I C 2 — 29 07 05/68 — bei den zuständigen Herren Länderministern und Senatoren angeregt, daß von den Preisbehörden gegen überhöhte Mietforderungen nach § 2 a WiStG von Amts wegen eingeschritten werden soll, und gleichzeitig auch den Herrn Bundesminister für Wirtschaft um Unterstützung meines Anliegens gebeten. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Geldner auf: In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau stärker als bisher zur Eigentumsbildung in privater Hand heranzuziehen? Bitte, Herr Bundesminister! Zur verstärkten Förderung von Eigentumsmaßnahmen hat der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau seit Jahren Sondermittel aus Rückflüssen eingesetzt. Diese Sonderförderung wird auch im Jahre 1969 fortgesetzt. Es Bundesminister Dr. Lauritzen bleibt das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsbildung in privater Hand im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern. Die Erfahrung zeigt, daß sich der Anteil der Förderung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen nach dem tatsächlichen Bedarf richtet. Der Anteil der Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau betrug von 1962 bis 1966 jeweils rund 30%. Nach einem durch die Rezession bedingten Rückgang im Jahre 1967 konnte die alte Quote auch im Jahre 1968 wieder erreicht werden. Herr Geldner! Herr Minister, würden Sie aus der Erkenntnis heraus, daß gerade Wohnungseigentum den ansonsten wirtschaftlich Abhängigen wesentlich unabhängiger macht, nach Mitteln und Wegen suchen, möglichst vielen Mietern den Eigentumserwerb ihrer Wohnung zu erleichtern? Wäre das nicht ein gesellschaftspolitisches Ziel ersten Ranges? Sicherlich wäre das ein gesellschaftspolitisches Ziel. Nur setzt das voraus, daß erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Sie müssen berücksichtigen, Herr Abgeordneter, daß die Wohnungsförderung durch Bund und Länder sich etwa so aufgliedert, daß nur ein Sechstel der öffentlichen Mittel vom Bund und der Rest von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Daher würde eine Förderung vom Bund her erhebliche Mittel erforderlich machen, für die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Augenblick keine Ansätze vorgesehen sind. Diese Frage wäre beim Haushalt 1970 zu prüfen. Herr Geldner! Herr Minister, wären Sie bereit, entsprechend Ihrer Aussage im Haushalt 1970 verstärkt Mittel anzufordern? Herr Abgeordneter, wenn ich nach dem Haushalt 1970 gefragt werde, bin ich etwas vorsichtig, weil ich nicht weiß, in welcher Funktion ich daran beteiligt sein werde. Herr Dr. Müller Herr Minister, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß in den Ballungsräumen durch die gestiegenen Bodenpreise die Bildung .von Eigentum durch Eigentumswohnungen oder Eigenheime wesentlich schwieriger ist als auf dem flachen Lande? Das ist sicherlich der Fall, Herr Abgeordneter. Wir versuchen ja — und dafür ist das Städtebauförderungsgesetz der erste Weg —, auf diese Entwicklung Einfluß zu nehmen, um Bodenspekulationen, insbesondere in den Ballungsräumen, im Rahmen der Stadterneuerung und Stadtentwicklung unter Kontrolle zu bekommen. Ich hoffe, daß der Bundestag dieses Gesetz noch verabschiedet, so daß wir dann diesen ersten Weg beschreiten können. Herr Dr. Müller! Habe ich Ihre Aussage richtig verstanden, daß Sie die Hoffnung haben, über das Städtebauförderungsgesetz die Gleichheit der Lebenschancen in der Bundesrepublik auch auf diesem Gebiet herzustellen? Das ist eines der entscheidenden Anliegen dieses Gesetzes. Herr Abgeordneter Fritsch! Herr Minister, würden Sie Ihre dankenswerterweise angestellten Bemühungen im Hinblick auf die Eigentumsbildung, insbesondere in den bayerischen Zonenrandund Grenzgebieten, durch verstärkte Zuweisung von Bundesmitteln auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus fortsetzen, um einerseits den allgemein erwünschten konjunkturfördernden Effekt zu erzielen, andererseits den Bedürfnissen der Bevölkerung nach eigentumsbildenden Maßnahmen auf dein Gebiet des Wohnungsbaus Rechnung zu tragen und Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken? Ich will meine Bemühungen in dieser Richtung gern verstärken, Herr Abgeordneter. Das setzt voraus, daß wir mit den Ländern zusammen — wir haben uns schon über die Anliegen der Zonengrenzgebiete und Niederbayerns unterhalten — einen Weg finden, um diese verstärkte Förderung zu ermöglichen. Eine weitere Frage. Gibt es Bemühungen des Landes Bayern, Ihre Bemühungen auf diesem Gebiet zu unterstützen, Herr Minister? Durchaus. Wir sind mit der bayerischen Staatsregierung derselben Auffassung, daß diese Gebiete eine besondere Förderung verdienen und notwendig machen. Herr Kempfler! Herr Bundesminister, gilt Ihre sehr erfreuliche Aussage für die Zonengrenzgebiete auch für die Bundesausbaugebiete und für die landwirtschaftlichen Problemgebiete? Sie gilt für alle diese Gebiete. Ich darf darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung ein besonderes Strukturförderungsprogramm vorbereitet. Es sollen noch in diesem Jahr etwa 150 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, gerade für die Gebiete, die Sie soeben genannt haben. Nun scheint die Frage aber wirklich erschöpfend behandelt zu sein. Trifft es zu, daß das bayerische Kultusministerium sowie oberste Jugendbehörden anderer Bundesländer die Mitarbeit in dem vom Bundesfamilienministerium im Rahmen eines internationalen Jugendaustausches und Besucherdienstes Die Frage wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Zebisch auf: Wie weit sind die Vorarbeiten zu der in einer Regierungserklärung vom Januar 1967 und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes angekündigten Reform des Familienlastenausgleiches schon gediehen? Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Dr. Barth. Herr Abgeordneter, für eine Reform des Familienlastenausgleichs sind von der Wissenschaft in den letzten Jahren mehrere Modelle entwickelt und Gutachten erstattet worden. Sie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten voneinander. Die Bundesregierung prüft zur Zeit diese Modelle, um ihre Konzeption auf diese Modelle abzustimmen und sie mit ihnen zu koordinieren. Zur Zeit befaßt sich insbesondere der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Familie und Jugend mit dieser Frage. Die Bundesregierung hofft, daß der Wissenschaftliche Beirat eine Stellungnahme zu diesem Problem bis Ende des Sommers dieses Jahres abgeben wird. Alsdann kann man weitersehen. Ich darf noch hinzufügen, daß eine Reform des Familienlastenausgleichs kaum denkbar ist, ohne daß wichtige Voraussetzungen dafür auch durch die große Steuerreform gefallen sind, die für die nächste Legislaturperiode vorgesehen ist. Herr Zebisch! Herr Staatssekretär, in einem der Sachverständigengutachten — oder in einer der Konzeptionen — ist unter anderem auch die Negativsteuer angesprochen. Wie steht die Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex? Herr Abgeordneter, die Negativsteuer ist eines dieser Grundprobleme, von denen ich gesprochen habe. Wir wissen, welche sehr weitreichenden Konsequenzen damit verbunden sind. Aber wir können zur Zeit noch nicht sagen, daß an die Negativsteuer gedacht ist oder daß sie abgelehnt werden soll. Herr Zebisch! Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden: bekommt das Hohe Haus von der Regierung noch vor der Sommerpause, also noch vor Ende der Legislaturperiode zu diesem Fragenkomplex eine Antwort? Meinen Sie damit die Vorlage einer Konzeption für eine Reform des Familienlastenausgleichs? Dann müßte ich darauf antworten: nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Damit ist dieser Geschäftsbereich erledigt. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesschatzministers auf. Die Frage des Abgeordneten Jung beantwortet Herr Bundesminister Schmücker. Ist Herr Jung anwesend? — Herr Jung ist nicht anwesend. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. — Nein, nein. Nach unserer Ordnung für die Fragestunde muß die Übernahme einer Frage eines anderen Abgeordneten mir angemeldet werden; das kann nicht im letzten Augenblick geschehen. — Herr Minister, Sie sind von der Antwort entbunden. Kann die Bundesregierung eine eingehend erläuterte Liste von Betrieben, Organisationen und Behörden vorlegen, die in Ostberlin entgegen den Viermächtevereinbarungen sich mit militärischen Rüstungsgütern, Ausrüstungen, Führungsaufgaben u. ä. beschäftigen? Die militärrechtlichen Vorschriften der DDR sind in vollem Umfange auch im Ostsektor Berlins übernommen worden. Das Verteidigungsgesetz von 1962, das Wehrpflichtgesetz von 1962 und die Erfassungs-, Musterungsund Reservistenordnung von 1963 haben somit — neben einer Reihe weiterer militärrechtlicher Bestimmungen — in Ostberlin Gesetzeskraft, d. h. die Wehrpflicht gilt in vollem Umfang in Ostberlin. Staatssekretär Dr. Wetzel Das höchste für die militärischen Belange der DDR zuständige Gremium, der „Nationale Verteidigungsrat der DDR" — Vorsitzender Walter Ulbricht, Sekretär Erich Honecker — tritt in Ostberlin zusammen. Auch zahlreiche militärische Dienststellen der Nationalen Volksarmee haben ihren Sitz in Ostberlin. An der Spitze steht das Ministerium für Nationale Verteidigung in Berlin-Niederschöneweide. Nachgeordnete Behörden finden sich in nahezu allen Bezirken Ostberlins, beispielsweise die Stadtkommandantur der NVA in Berlin-Karlshorst, die Standortkommandantur der NVA in BerlinTreptow, das Wehrbezirkskommando in Berlin 108 und 8 Stadtbezirksbüros, die Politschule der NVA in Berlin-Treptow, der Militärische Geheime Nachrichtendienst der DDR in Berlin-Lichtenberg und ebenso das dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellte Wachregiment in Berlin-Adlershof. Darüber hinaus haben Einrichtungen der militärischen Propaganda ihren Sitz in Ostberlin. Zu diesen Einrichtungen gehören der Deutsche MilitärVerlag und die Redaktionen der „Volksarmee" und der „Armeerundschau" in Berlin/Prenzlauer Berg. Einen eindeutigen Verstoß gegen die alliierten Bestimmungen stellt ferner die Stationierung der 1. Grenzbrigade der NVA in Berlin-Treptow dar. Die mit schweren Infanteriewaffen ausgerüstete Brigade hat eine Stärke von ca. 5100 Mann und steht mit ihren Regimentern 31, 33, 35, 37 und 39 in fünf Stadtteilen von Ost-Berlin. Neben diesen militärischen Verbänden besteht eine Reihe paramilitärischer Einrichtungen in Ost-Berlin, deren wichtigste die bewaffneten Betriebskampfgruppen und die Gesellschaft für Sport und Technik sind. In diesem Zusammenhang ist auch die seit 1952 durchgeführte vormilitärische Ausbildung der FDJ, der Jungen Pioniere und der Schulen zu erwähnen. Durch militärische Veranstaltungen von Verbänden der NVA in Ost-Berlin erfolgt eine ständige Verletzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 8, das „Militärparaden und das Auftreten in der Öffentlichkeit in militärischer Marschordnung" ausdrücklich untersagt. Die seit 1952 durchgeführten Militärparaden der NVA am 1. Mai und 7. Oktober jedes Jahres und die seit 1959 erfolgenden Aufmärsche der bewaffneten Betriebskampfgruppen stehen in Widerspruch zum alliierten Verbot militärischer Veranstaltungen. Ost-Berlin ist nicht nur in militärischer Hinsicht, sondern auch im rüstungswirtschaftlichen Bereich voll in das Gefüge der DDR einbezogen worden. In Ost-Berlin hat eine Dienststelle, die unter Mitwirkung hoher Offiziere der Paktstaaten sämtliche Rüstungsaufträge des Warschauer Paktes für die DDR koordiniert, ihren Sitz. Es handelt sich dabei um die Dienststelle „Ingenieurtechnischer Außenhandel" , abgekürzt „ITA" . Bei zahlreichen Industriebetrieben in Ost-Berlin ist ein großer Teil der Produktion in die Rüstungswirtschaft einbezogen. Dazu gehören insbesondere der Volkseigene Betrieb Funkwerk Köpenick, VEB Fernsehelektronik Berlin-Oberschöneweide, VEB Berliner Akkumulatorenund Elementewerk, VEB Kabelwerk Oberspree, VEB Elektro-Apparate BerlinTreptow, VEB Meß-Elektronik, VEB Fahrzeugausrüstung Berlin, VEB Werk für Signalund Sicherungstechnik, VEB Bergmann-Borsig Wilhelmsruh. Herr Dr. Marx! Herr Staatssekretär, sind Ihnen Endprodukte der Ostberliner Rüstungsindustrie — ich meine also: gefertigte Waffen, wobei ich nur um Beispiele bitte — bekannt, die dort hergestellt werden? Herr Abgeordneter, es ist uns bekannt, daß schon in früheren Jahren unter Verletzung des Kontrollratsgesetzes Nr. 43 vom VEB Gaselan — er heißt heute VEB Fahrzeugausrüstung — Torpedos für die Volksmarine und vom VEB Gießerei und Maschinenfabrik Lichtenberg Munition und Handgranaten hergestellt wurden. Herr Dr. Marx! Herr Staatssekretär, in den letzten Monaten wird von Moskauer und Ostberliner Stellen mehr und mehr der Eindruck erweckt, als ob die Viermächte-Vereinbarung und die Viermächte-Verantwortung nicht mehr für ganz Berlin, sondern nur noch für West-Berlin gälten. Liegen Ihrem Hause Erkenntnisse darüber vor, daß diese propagandistische Entwicklung offenbar ein ganz gewisses politisches Ziel ansteuert? Ja. Seit einigen Wochen zeichnet sich verstärkt eine mit juristischer Begründung versehene Argumentation gegen den Status West-Berlins ab. Insbesondere Radio Moskau hat in einem Kommentar am 11. März, der in der Behauptung gipfelt: „Die beste Lösung für West-Berlin wäre seine Einverleibung in die DDR", diese Argumentation deutlich wiedergegeben. Damit ist die Linie fortgesetzt worden, die sich im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" mit der wiederholten Feststellung findet: „West-Berlin, das von Anfang an auf dem Territorium der sowjetischen Besatzungszone lag, liegt nun auf dem Gebiet der DDR ... und bildet heute eine selbständige politische Einheit." Man muß, wie Sie es andeuteten, alle diese Äußerungen im Zusammenhang mit den Behinderungen des Berlin-Verkehrs seit Frühjahr 1968 und mit den Drohungen, weitere „Maßnahmen" zu treffen, sehen. Im Mittelpunkt dieser Argumentation steht die Behauptung, daß Berlin durch den Viermächte-Status nicht aus der sowjetischen Besatzungszone herausgelöst worden, sondern von Anfang an deren untrennbarer Bestandteil gewesen sei. Neben den durch die Viermächte-Abkommen der Alliierten geschaffenen vier Besatzungszonen in Deutschland habe nie eine fünfte Besatzungszone bestanden. Berlin sei vielmehr von Anfang an Hauptstadt der Staatssekretär Dr. Wetzel sowjetischen Besatzungszone gewesen und habe der obersten Gewalt des sowjetischen Befehlshabers unterstanden. Die vier Sektoren seien den vier Besatzungsmächten lediglich zur Verwaltung zugewiesen worden. Eine besondere oberste Gewalt der westlichen Befehlshaber in Berlin habe es nie gegeben. Mit Auflösung der sowjetischen Kommandantur in Berlin 1962 sei die Verantwortung für Ost-Berlin ganz in den Kompetenzbereich der DDR-Organe übergegangen, während in West-Berlin das Besatzungsregime weiterbestehe und dort die Rechte und Pflichten der Sowjetunion voll aufrechterhalten blieben. Diese Behauptungen finden weder in der Geschichte der Entwicklung Berlins noch in den inter-alliierten Vereinbarungen über Berlin eine völkerrechtliche Grundlage. Die Viermächte-Vereinbarungen von 1944/45 sahen eindeutig neben den vier Besatzungszonen die alte Reichshauptstadt als eigenes Besatzungsgebiet vor, eingeteilt in vier Sektoren jeweils unter der Hoheitsgewalt des betreffenden Befehlshabers. Ganz Berlin ist somit nach wie vor völkerrechtlich unter der Gebietshoheit der vier Mächte, deren Hoheitsgewalt sich auf originäres Besatzungsrecht gründet. Unrichtig ist also die Behauptung, in Berlin sei keine besondere oberste Gewalt der vier Mächte errichtet worden. Die gemeinsame Viermächte-Verwaltung war bis zu ihrer faktischen Auflösung selbstverständlich niemals der Gewalt des sowjetischen Befehlshabers untergeordnet. Jene juristische Argumentation soll auch nur ein Vehikel dafür sein, die Zugehörigkeit West-Berlins zum Rechts-, Wirtschaftsund Finanzsystem der Bundesrepublik zu erschüttern. Jene Argumentation dient aber auch zugleich dem Zweck, darüber hinwegzutäuschen, daß Ostberlin unter Bruch der Viermächte-Abkommen in die DDR integriert ist. Es wird dabei der Anschein erweckt, als gälten die Viermächte-Vereinbarungen über Berlin nur noch für den westlichen Teil der Stadt. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser Behauptung national und international wirksam zu begegnen? Dem ist zu begegnen durch klare Feststellungen der Bundesregierung und ebenso durch klare Feststellungen der Schutzmächte West-Berlins. Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller Herr Staatssekretär, haben Sie in der Vergangenheit unser Volk und auch die Welt über diese Fülle von Verletzungen des Viermächte-Status in Ost-Berlin — Sie haben ja einen ganzen Katalog vorgetragen — so aufgeklärt bzw. werden Sie sie auch in der Zukunft immer wieder so aufklären, daß endlich Allgemeingut wird, daß der Viermächte-Status für ganz Berlin gilt und daß er von der Ostseite ständig verletzt wird? Wir haben das getan und werden es weiter tun. Ich darf Sie, Herr Abgeordneter, insbesondere daran erinnern, daß wir im Zusammenhang mit den Behauptungen aus Moskau und Ost-Berlin, West-Berlin sei eine Waffenschmiede der Bundesrepublik, außer der Widerlegung dieser Beschuldigung, festgestellt haben, daß von der Anwendung z. B. des Kontrollratsgesetzes Nr. 43 über das Verbot der Produktion von Rüstungsmaterial oder des Kontrollratsgesetzes Nr. 8 über das Verbot von Militärparaden auf Ost-Berlin dort offenbar mit voller Absicht nicht gesprochen wird. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dorn. Herr Staatssekretär, Ihren Erklärungen darf ich doch entnehmen, daß unsere westlichen Verbündeten über diese Vorgänge genauso informiert sind wie Sie? Das ist richtig. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn. Herr Staatssekretär, können Sie mir dann erklären, warum trotz dieser Kenntnis unsere westlichen Verbündeten bisher keinerlei wirksamen Schritte unternommen haben, um das abzuwenden, was hier kritisch vermerkt worden ist? Herr Abgeordneter, die Schutzmächte West-Berlins haben an ihrem Rechtsstandpunkt, wie er mit dem hier vorgetragenen übereinstimmt, keinen Zweifel gelassen. Damit ist die Frage beantwortet. Wie weit ist das Ratifizierungsverfahren für die Konvention über ein Europäisches Arzneibuch gediehen, das nach dem Tätigkeitsbericht des Ministerkomitees des Europarates Ende 1967 bereits eingeleitet worden sein sollte? Die Frage wird im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 18. März 1969 lautet: Das Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuches vom 22. Juli 1964 wurde am 22. Juni 1965 von der Vizepräsident Schoettle Bundesrepublik Deutschland mit folgendem Vorbehalt unterzeichnet: „Sobald das Übereinkommen von allen in der Präambel aufgeführten Vertragsparteien unterzeichnet ist, wird die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen nach seinem Artikel 17 schon vor seinem Inkrafttreten insoweit anwenden, als dies im Rahmen ihrer geltenden Gesetze möglich ist." Die Arbeiten an dem Europäischen Arzneibuch sind erst jetzt soweit gediehen, daß in wenigen Wochen ein 1. Teil durch die Kommission Europäisches Arzneibuch beim Europarat zur Annahme heransteht. Aus diesem Grunde wurde die Vorbereitung des Gesetzes über die Ratifizierung dieses Übereinkommens nicht als vordringlich betrieben. Nachdem nunmehr die amtliche Übersetzung des Übereinkommens vorliegt, kann der Entwurf des Gesetzes mit der amtlichen Übersetzung des Übereinkommens den beteiligten Stellen zur Stellungnahme zugeleitet werden. Es kann damit gerechnet werden, daß das Übereinkommen Ende dieses Jahres ratifiziert wird. Die Frage 8 ist zurückgezogen. Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Tamblé auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lebenserwartung zahlreicher Nierenkranker in der Bundesrepublik Deutschland, die an einem Nierenversagen leiden, steigen würde, wenn genügend „künstliche Nieren" zur Verfügung ständen? Bitte, Frau Minister, wollen Sie antworten. Daß die vorhandene Zahl an künstlichen Nieren nicht ausreicht, um bei allen lebensbedrohend Erkrankten diese Behandlungsmethode anzuwenden, ist leider wahr, Herr Abgeordneter. Ohne vorherige Behandlung mit der künstlichen Niere ist auch die erfolgreiche Durchführung von Nierentransplantationen nicht gewährleistet. Der Anschluß des Erkrankten an die künstliche Niere ermöglicht in Einzelfällen sogar die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in den Behandlungsintervallen. Keine Zusatzfrage? — Dann die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Tamblé: Entspricht es den Tatsachen, daß in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa 10 % der für diese Behandlung geeigneten Nierenkranken regelmäßig an eine künstliche Niere angeschlossen werden können, da es zu wenig Nierenzentren gibt und diese personell und materiell noch ungenügend ausgestattet sind, während in einigen ausländischen Staaten die Verhältnisse günstiger liegen? Ich habe im Frühjahr 1967 Stellungnahmen von deutschen Nierenspezialisten eingeholt, aus denen hervorgeht, daß nicht jeder Kranke, der an einem Nierenversagen leidet, für eine Behandlung mit der künstlichen Niere geeignet ist. Obwohl die Schätzungen der Experten auseinandergehen, muß leider davon ausgegangen werden, daß nur etwa 5 bis 10% der Kranken, bei denen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung mit der künstlichen Niere gegeben sind, regelmäßig, d. h. zweibis dreimal in der Woche jeweils für mehrere Stunden, an die ständig voll ausgenutzte Apparatur angeschlossen werden können. Es trifft leider auch zu, daß nur einzelne Abteilungen für künstliche Nieren in der Bundesrepublik eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende apparative Ausstattung besitzen oder ihre Ausstattung erneuern können. Nach den mir vorliegenden Informationen weisen andere Staaten, z. B. die USA, England und Schweden, günstigere Behandlungskapazitäten auf. Herr Dr. Tamblé! Frau Minister, wie viele Nierenzentren, die über eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende apparative Ausrüstung verfügen, stehen in der Bundesrepublik zur Verfügung? Herr Kollege Tamblé, das ist außerordentlich schwierig zu beantworten, da der Bund dafür ja bekanntlich nicht zuständig ist. Darüber müßte ich zuerst Zahlen in den Ländern einholen. Keine Zusatzfrage? — Ich rufe dann die Frage 11 des Abgeordneten Dr. Tamblé auf: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ein leistungsfähiges Netz von Nierenzentren mit ausreichender Kapazität zu schaffen, um den modernen medizinischen Anforderungen bei der Behandlung schwer Nierenkranker gerecht zu werden? Die Bundesregierung hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten einer Einflußnahme auf die Schaffung eines leistungsfähigen Netzes von Nierenzentren. Der Bundesminister für Gesundheitswesen kann nur in dem engbegrenzten Rahmen von Forschungsaufträgen helfen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Bei der finanziellen Beteiligung des Bundes am Neubau von Hochschulkliniken auf der Grundlage der Vorschläge des Wissenschaftsrats findet eine gezielte Förderung bestimmter Abteilungen dieser Kliniken nicht statt. Ich habe bereits vorgesehen, die Länder zu bitten, daß das Problem bei der nächsten Konferenz der für das Gesundheitswesen der Länder zuständigen Minister und Senatoren behandelt und das von Ihnen genannte Ziel angestrebt wird. Herr Dr. Tamblé! Frau Minister, bietet sich denn im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes, das in Kürze diesem Hohen Hause zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll, eine Möglichkeit zur Unterstützung dieses medizinischen Spezialgebiets? Herr Kollege Dr. Tamblé, im Zusammenhang mit der Finanzreform hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß bei den Gemeinschaftsaufgaben für den Ausbau und Neubau von wissenschaftlichen Hochschulen in Zukunft auch die Hochschulkliniken unter die 50%ige Beteiligung des Bundes fallen sollen. Wenn dieser Beschluß des Vermittlungsausschusses sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat mit den entprechenden Mehrheiten akzeptiert wird, sehe ich darin eine gewisse Chance, daß mehr Mittel auch für diese Aufgaben zur Verfügung stehen. Außerdem hat bekanntlich der Vermittlungsausschuß auch beschlossen, dem Anliegen der Bundesregierung stattzugeben, daß die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Bundesminister Frau Strobel Krankenhauspflegesätze in die konkurierende Gesetzgebung aufgenommen werden sollen. Wenn das beschlossen wird und wenn im Rahmen der künftigen Finanzplanung Mittel für die Krankenhausfinanzierung auch vom Bund zusätzlich zu den bisher von den Ländern und Kommunen bereitgestellten Mitteln zur Verfügung stehen, sehe ich auch hier eine Chance für die nicht unter die Hochschulkliniken fallenden Krankenhäuser, ihre Ausstattung zu verbessern. Herr Dröscher! Frau Bundesminister, was kostet eigentlich eine solche künstliche Niere mit Nebeneinrichtungen, wegen deren Nichtvorhandensein offenbar viele Menschen zum Tode verurteilt sind? Herr Kollege Dröscher, ich muß es mir versagen, darauf zu antworten, da die Einrichtung einer solchen Spezialstation in den Krankenhäusern nicht allein damit voll gewährleistet ist, daß künstliche Nieren angeschafft werden. Es kommt hinzu, daß jede Behandlung — also zweibis dreimal in der Woche — zwischen 120 und 150 DM kostet. Herr Dröscher! Trifft es zu, Frau Bundesminister, daß in der Bundesrepublik eine gewisse Zahl von Menschen deshalb sterben muß, weil eine nicht genügende Zahl solcher künstlicher Nieren vorhanden ist? Herr Kollege Dröscher, ich habe bereits in der Antwort auf die Fragen von Herrn Dr. Tamblé keinen Zweifel darüber gelassen, daß von den behandlungsfähigen Nierenkranken nur etwa 5 bis 100/o tatsächlich angeschlossen werden können. Mir sagen die Ärzte dauernd, daß sie ständig in der Situation sind, entscheiden zu müssen, wer angeschlossen wird und wer nicht. Ich bedauere mit Ihnen diesen Zustand. Meine Damen und Herren, gestatten Sie, daß ich einen Augenblick die Fragestunde unterbreche und Ihre Blicke auf die Besuchergalerie lenke. Ich habe die große Ehre und Freude, eine Delegation der Knesset des Staates Israel unter der Leitung des Vorsitzenden des Außenund Sicherheitsausschusses, Herrn David Hácohen, herzlich willkommen zu heißen. Dies ist der erste offizielle Besuch einer israelischen Parlamentsdelegation, und alle Mitglieder dieses Hauses werden sich der großen Bedeutung dieser Tatsache bewußt sein. Unseren Willkommensgruß verbinden wir mit dem aufrichtigen Wunsch, daß diese Begegnung und der Meinungsaustausch zwischen deutschen und israelischen Parlamentariern ihre Fortsetzung und Vertiefung finden werden. Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, der Knesset in Jerusalem die herzlichen Grüße des Deutschen Bundestages zu übermitteln. Wir fahren nun in der Fragestunde fort. Die Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle werden von Herrn Hammans übernommen. Zunächst die Frage 12: Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Entschließung des Bundesrates vom 4. Oktober 1968 baldigst eine Bundesoberbehörde für die Prüfung von Sera und Impfstoffen einzurichten und eine Verordnung 'ber die Befugnisse dieser Behörde und die Prüfungsvorschriften vorzulegen, in der sichergestellt wird. daß nur solche Herstellungsmethoden zugelassen werden, die jedes mögliche Risiko — wie etwa die Marburger Affeninfektion — weitgehend ausschließen und die Produktion von Impfstoffen auf tierischem Zellgewebe oder auf lebenden Tieren durch die Verwendung von diploiden menschlichen Zellen oder von Hühnereiern ersetzen und daß auch die berechtigten Forderungen des Tierschutzes berücksichtigt werden? Bitte, Frau Bundesminister, wollen Sie antworten. § 19 des Arzneimittelgesetzes ermächtigt den Bund, die Prüfung und Zulassung für Sera und Impfstoffe zu regeln. Bei der Beratung einer entsprechenden Rechtsverordnung in den Ausschüssen des Bundesrates hat es sich als unumgänglich erwiesen, für die Durchführung der Prüfung und Zulassung ein Bundesinstitut zu schaffen. Das zur Zeit als Anstalt des Landes Hessen bestehende PaulEhrlich-Institut in Frankfurt soll deswegen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitswesen übernommen und nach entsprechendem Ausbau als Bundesoberbehörde fortgeführt werden. Ich habe deshalb eine die Übernahme des angesprochenen Instituts betreffende Kabinettsvorlage dem Chef des Bundeskanzleramtes zugeleitet. Ein Kabinettsbeschluß steht noch aus. Zur fachlichen Seite möchte ich folgendes bemerken: Ich teile die Ansicht, daß die Verwendung diploider Zellen menschlicher Herkunft wesentliche Vorteile gegenüber den primären Affennierenzellen bietet. Der zuständige hessische Minister hat bereits die Erlaubnis erteilt, versuchsweise Chargen von Poliomyelitis-Impfstoff unter Verwendung diploider Zellen herzustellen. Wie mir das Bundesgesundheitsamt mitgeteilt hat, entsprechen die empfohlenen Herstellungsund Prüfvorschriften, welche für das Paul-Ehrlich-Institut gelten, den internationalen Anforderungen und werden als ausreichend angesehen. Bei Übernahme des Paul-Ehrlich-Instituts als Bundesoberbehörde wird der Bundesminister für Gesundheitswesen dafür Sorge zu tragen haben, daß die Schutzbestimmungen gegen das Auftreten der sogenannten Affenkrankheit beim Menschen weiterhin berücksichtigt und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation beachtet werden. Die Tierschutzbestimmungen sind in den einschlägigen Empfehlungen zu den genannten Bestimmungen berücksichtigt. Herr Hammans! Frau Ministerin, wird das Paul-Ehrlich-Institut nicht sehr ausgebaut Dr. Hammans werden müssen, um die Aufgabe als Bundesinstitution erfüllen zu können? Das ist richtig, Herr Hammans. Das geht auch aus der Vorlage, die wir dem Kabinett gemacht haben, hervor. Dann rufe ich die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Pohle auf: Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag beschleunigt eine Novelle zum Bundesseuchengesetz vorzulegen, in der die Entschädigungen für Impfschäden in ausreichender Form bundeseinheitlich geregelt werden, wobei als Mindestforderung zur Abgeltung des Aufopferungsanspruches die Anwendung aller einschlägigen Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes normiert und eine einheitliche Verjährungsfrist von 30 Jahren ohne Anmeldefrist sowie die Gleichstellung der jugendlichen Geschädigten mit den Erwachsenen festgelegt werden? Ich beabsichtige, dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes zuzuleiten. Der Entwurf, dessen Beratung sich leider länger hingezogen hat, als ich erwartet hatte, sieht vor, daß bei Impfschäden Entschädigungen nach Maßgabe der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zu leisten sind. Darüber hinausgehende besondere Leistungen sollen in den Fällen möglich sein, in denen dies auf Grund der Besonderheit des Impfschadens erforderlich ist. Durch die volle Verweisung auf das Bundesversorgungsgesetz soll sichergestellt werden, daß künftig im ganzen Bundesgebiet einheitliche Entschädigungen gewährleistet werden. Auch hinsichtlich Bepinn und Wegfall der Leistungsgewährung soll das Bundesversorgungsgesetz Anwendung finden. Das Bundesversorgungsgesetz kennt Ausschlußfristen nicht. Vielmehr kann jederzeit, auch nach Jahren, ein Antrag auf Versorgung gestellt werden. Anträge auf Entschädigung in Impfschadensfällen sollen daher künftig nicht mehr dadurch ausgeschlossen werden, daß der Impfschaden nicht innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet worden ist. Da das Bundesversorgungsgesetz im Grundsatz jugendliche Geschädigte und erwachsene Geschädigte gleichbehandelt, wird auch hinsichtlich der Impfentschädigung eine Gleichstellung der Personen erreicht werden. Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 14 des Abgeordneten Dr. Pohle auf: Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, der Öffentlichkeit eine zuverlässige Zusammenstellung aller Impfschadensfälle aus allen Bundesländern für die letzten zehn Jahre vorzulegen, aus der die gemeldeten und die amtlich anerkannten Schäden und ihre Aufgliederung auf die hauptsächlichen Folgeerscheinungen ersichtlich sind und ein klares Bild darüber gewonnen werden kann, ob es geboten erscheint, die Pockenimpfung, wie z. B. in Großbritannien, den Niederlanden, in Schweden, Finnland und der Schweiz, auf freiwillige Basis zu stellen? Frau Minister, bitte! Selbstverständlich bin in bereit, der Öffentlichkeit in Einblick in die Impfschadenstatistik der vergangenen zehn Jahre zu geben, sobald mir hierfür verbindliche Unterlagen vorliegen. Das Bundesgesundheitsamt stellt jährlich Material über Impfschadensfälle auf Grund der Angaben der Länder zusammen. Allerdings bedarf das Erfassungsund Meldeverfahren der Länder der Vereinheitlichung. Außerdem sollte auch die Impfstatistik selbst verbessert werden. Erst dann kann mit wirklich repräsentativem Zahlenmaterial gerechnet werden. Das Bundesgesundheitsamt erarbeitet zur Zeit entsprechende Vorschläge. Falls die Länder diesen Vorschlägen folgen, besteht die Aussicht, künftig über wissenschaftlich gesicherte Zahlen zur Impfschadenshäufigkeit zu verfügen. Es ist zwar richtig, daß die in der Frage genannten Länder anders verfahren als wir, jedoch darf nicht übersehen werden, daß dort der Begriff „Freiwilligkeit" infolge der Bestimmungen über den internationalen Reiseverkehr längst durchlöchert ist. Ein Verzicht auf die Impfpflicht würde uns in stärkerem Umfang als bisher mit dem Risiko der Erstimpfung Erwachsener konfrontieren. Wenn man überhaupt eine Aufhebung der Impfpflicht erwägen sollte, so müßte wohl das Ergebnis des Zehn-Jahres-Programms der Weltgesundheitsorganisation zur Ausrottung der Pocken abgewartet werden. Herr Hammans! Frau Ministerin, sind Sie bereit, mir zuzugestehen, daß eine möglichst baldige Veröffentlichung — besonders, da z. B. in bezug auf Pockenimpfungen in der Bevölkerung völlig falsche Vorstellungen über Schäden herrschen — dazu beitragen könnte, die Bereitschaft der Bevölkerung zur Impfung zu vergrößern? Herr Kollege Hammans, diese Auffassung teile ich. Ich meine bloß, daß die Zahlen dann absolut stichhaltig sein müssen. Deswegen bemüht sich ja das Bundesgesundheitsamt um eine entsprechende Erfassung. Frau Dr. Heuser! Frau Minister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man grundsätzlich dann nicht auf den Impfzwang verzichten sollte, wenn die Möglichkeit einer Ansteckung insbesondere durch den Verkehr, durch das schnelle Hinwegkommen über viele Kilometer, im Grunde genommen gefördert wird? Frau Kolegin Dr. Heuser, ich habe auf das Programm der Weltgesundheitsorganisation aufmerksam gemacht, das über zehn Jahre läuft und das Ziel hat, die Pocken auszurotten. Von diesen zehn Jahren sind knapp eineinhalb Jahre vorbei. Ich möchte mir nicht schon heute ein endgültiges Urteil darüber erlauben, wie die Beurteilung der Gesamtsituation in weiteren achteinhalb Jahren sein wird. Frau Dr. Heuser! Frau Minister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man grundsätzlich die Bereitschaft der Bevölkerung zu Impfungen aller Art fördern sollte, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß es in einzelnen, gewiß sehr bedauerlichen Fällen zu Impfschäden kommen kann? Und meinen Sie nicht auch, daß die positive Wirkung der Impfung weit über die negativen Wirkungen hinausgeht? Ich teile diese Auffassung, Frau Dr. Heuser, bin aber der Meinung, daß man dann, wenn es gelingt, die Impfschadenregelung wesentlich zu verbessern — das ist ja das Ziel dieser Novelle zum Seuchengesetz —, auch den verständlichen Sorgen mancher Eltern eher begegnen kann. Keine weiteren Fragen. Wir kommen nun zu den Fragen 17, 18 und 19 der Frau Abgeordneten Blohm, die von Frau Enseling übernommen werden. Ich rufe zunächst Frage 17 auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Vorschrift des Arzneimittelgesetzes Frau Minister, bitte wollen Sie antworten. Zur Frage 17 sage ich: ja, füge aber hinzu, daß mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnungen nach §§ 30 und 32 des Arzneimittelgesetzes die Abgrenzung von apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln durch das Arzneimittelgesetz und die beiden Rechtsverordnungen abschließend geregelt wird, daß dann im Bereich des Arzneimittelrechts kein Bedürfnis besteht, die Verordnung vom 13. März 1941 aufrechtzuerhalten. Die Fortgeltung der Verordnung vom 13. März 1941 könnte aber einen gewissen zusätzlichen Schutz für die Verbraucher darstellen. Deshalb wird geprüft, ob sie für kosmetische Erzeugnisse einstweilen noch in Geltung bleiben sollte. In diesem Fall müßte § 65 Abs. 3 Nr. 3 des Arzneimittelgesetzes geändert werden. Keine Frage dazu? — Dann rufe ich Frage 18 auf: Wie weit sind die Vorbereitungen zum Entwurf einer Kosmetik-Verordnung gediehen? Der Entwurf einer Verordnung über kosmetische Erzeugnisse konnte noch nicht erstellt werden, da es an ausreichenden fachlichen Unterlagen bisher gefehlt hat. Dies haben Erörterungen mit dem Bundesgesundheitsamt und den obersten Landesgesundheitsbehörden ergeben. Beim Bundesgesundheitsamt ist deswegen zur Erarbeitung dieser Unterlagen eine Sachverständigenkommission gebildet worden. Die Kommission überprüft zur Zeit die für die Herstellung kosmetischer Erzeugnisse verwendeten Stoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit. Die Ergebnisse werden in der vorgesehenen Verordnung ihren Niederschlag finden. Keine Frage dazu, Frau Kollegin? — Dann rufe ich Frage 19 der Abgeordneten Frau Blohm auf: Ist die Bundesregierung ebenfalls der Meinung, daß die in der Verordnung vom 13. März 1941 geregelte Materie aus rechtlichen Gründen nicht in gleichem Umfang in eine neue Kosmetik-Verordnung übernommen werden kann und deshalb nicht nur deren baldige Vorlage, sondern eine darüber hinausgehende Regelung erforderlich ist, um die nach Inkrafttreten der Freigabeverordnungen entstehende Gesetzeslücke schließen zu können? Der Umstand allein, daß für die Herstellung kosmetischer Erzeugnisse verschreibungspflichtige Stoffe verwendet worden sind, sagt nichts darüber aus, ob diese kosmetischen Erzeugnisse gesundheitlich bedenklich sind oder nicht. Nach den mir zur Verfügung stehenden Fachauskünften gibt es verschreibungspflichtige Stoffe, die in kosmetischen Erzeugnissen gesundheitlich unbedenklich sind. Der Umstand, daß die Verschreibungspflicht nicht das maßgebliche Kriterium bei der gesundheitlichen Beurteilung kosmetischer Erzeugnisse zu sein braucht, ist übrigens auch vom Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Beratung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes anerkannt worden. Die künftigen Regelungen auf dem Gebiet der kosmetischen Erzeugnisse werden dieser Tatsache Rechnung tragen. Außerdem werden die bereits sehr weit fortgeschrittenen Arbeiten auf dem Gebiet der Gesamtreform des Lebensmittelrechts sicherstellen, daß etwaige Lücken, die die zur Zeit vorhandenen Ermächtigungen enthalten könnten, geschlossen werden. Frau Enseling! Frau Minister, können Sie einen etwaigen Termin nennen, zu dem solche Regelungen gültig werden könnten? Frau Kollegin, wir haben an sich den Referentenentwurf zur Lebensmittelrechtsreform fertig. Es beginnen jetzt darüber die Besprechungen auf Ressortebene und auf Länderebene. Nachdem dieses Gesetz Wirklichkeit geworden ist, werden diese Verordnungen vorgelegt werden. Wir bereiten die Verordnungen aber so vor, daß sie auch den Gremien des Bundestages, die die Lebensmittelrechtsreform beraten, gleichzeitig bekannt sind und dann fast gleichzeitig vorgelegt werden können. Frau Enseling! Frau Minister, darf ich das so verstehen, daß in dieser Legislaturperiode mit einer solchen Regelung nicht mehr gerechnet werden kann? Leider haben Sie recht. Frau Dr. Heuser! Frau Minister, sind Ihnen die ersten Berichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu diesem Punkt bekannt, und glauben Sie nicht, daß sich daraus die Notwendigkeit ableitet, Vorabregelungen zu treffen? Die Kommission, die beim Bundesgesundheitsamt tagt, ist bei der Arbeit, um sehr rasch festzustellen, welche in der Kosmetik verwendeten Stoffe möglicherweise gesundheitlich bedenklich sind. Wenn sich herausstellt, daß es solche gesundheitlich bedenklichen Stoffe gibt, dann muß vorübergehend auf Grund der jetzigen, allerdings nicht sehr befriedigenden Rechtsbestimmungen im Lebensmittelrecht gehandelt werden. Keine weitere Frage. — Die Frage 20 des Abgeordneten Folger ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. — Meine Damen und Herren, ich darf doch um etwas größere Ruhe im Saal bitten. Wenn möglich sollten bei der Fragestunde nur diejenigen Abgeordneten stehen, die entweder eine Frage gestellt haben oder sie noch zu stellen wünschen. Auf der Regierungsbank könnte etwas größere Ruhe herrschen. — Ich sage das aber nicht umsonst, meine Damen und Herren. Es ist in der Tat unerträglich, wenn von der Regierungsbank her eine solche Unruhe in den Saal getragen wird. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär, Herr Köppler, anwesend. Die Fragen 21, 22 und 23 stellt der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen. Werden die Fragen einzeln beantwortet? (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ich wäre dankbar, wenn sie einzeln beantwortet würden!)


      (Beifall.)


      (Beifall.)


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    Rede von Will Rasner
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)