Deutscher Bundestag
217. Sitzung
Bonn, den 14. Februar 1969
Inhalt:
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse
11713 A,B
Amtliche Mitteilungen 11713 B, C, D 11714 A, B, C Fragestunde (Drucksache V/3824)
Frage des Abg. Zebisch:
Duldung von DDR-Symbolen bei Sportveranstaltungen
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . ,11714 D, 11715 A
Brück (Holz) (SPD) 11715 A
Frage des Abg. Dröscher:
Versorgung von Berufssoldaten wegen im Kriegseinsatz zugezogener Leiden
Köppler, Parlamentarischer
Staatssekretär 11715 B, C, D
Dröscher (SPD) 11715 C, D
Fragen des Abg. Rehs:
Notwendigkeit einer deutschen Schule in London
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär . 11715 D, 11716A, B, C, D,
11717 A
Rehs (SPD) . . . . . . . .11716 A, B, C Bartsch (SPD) 11716C, D Hofmann (Kronach) (SPD) 11716D, 11717 A
Frage des Abg. Bauer (Würzburg)::
Beschwerderecht der Beratenden Versammlung des Europarates bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär 11717 B, C, D
Bauer (Würzburg) (SPD) : . . . 11717 C, D Fragen des Abg. Westphal:
Präferenzverträge der Europäischen Gemeinschaft mit Tunesien, Marokko und Israel — Handels- und Assoziierungspolitik der EWG
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär 11718 A, B, C, D,
11719A, B, C, D, 11720 A, B, C, D, 11721 A, B
Westphal (SPD) . . . 11718B, 11719B, C,
11720B, C
Metzger (SPD) . . 11718 C, D, 11719 C, D,
11721 A, B
Kahn-Ackermann (SPD) . ,11718 D, 11721 B
Dröscher (SPD) . . . . 11719 D, 11720 A
Dr Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 11720 D
Frage des Abg. Kahn-Ackermann:
Rettung der Tempel von Philae
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär 11721 C
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode —- 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Frage des Abg. Kahn-Ackermann:
Ergebnisse der Arbeit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär . . . . 11721 D, 11722 B, C
Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 11722 B, C Frage des Abg. Kahn-Ackermann:
Kulturreferent der deutschen Botschaft in Mexiko
Jahn, Parlamentarischer
Staatssekretär 11722 C, D
Kahn-Ackermann (SPD) .....11722 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke:
Ersatzansprüche von Wehrpflichtigen bei Schäden durch Fehlkonstruktion eines Gerätes
von Hase, Staatssekretär . . . 11723 A, B, C Dr. Rutschke (FDP) . . . . .11723 A, B, C Frage des Abg. Cramer:
Internationaler Flugwettbewerb auf dem NATO-Flugplatz Upjever
von Hase, Staatssekretär . . 11723 D, 11724 A Cramer (SPD) 11723 D
Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) :
Umorganisation des Kantinenwesens in der Bundeswehr
von Hase, Staatssekretär . 11724 A, B, C, D, 11325 A, B, C, D, 11326 A, B, C, D, 11727 A
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11724 B,
11726 A, D
Cramer (SPD) . . . 11724 C, 11726 B, C, D Dröscher (SPD) . . . 11324 C, D, 11725 A Felder (SPD) 11725 B Dr. Rutschke (FDP) . . . 11725 C, 11726 B
Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) :
Notunterkünfte auf dem Gelände der Husarenkaserne in Braunschweig — Verwendung der Kaserne Broitzem
von Hase, Staatssekretär . 11727 A, B, C
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 11727 B Frage des Abg. Schmidt (Kempten) :
Unfallentschädigung für die Hinterbliebenen der in Lebach ermordeten Soldaten
von Hase, Staatssekretär . . . . 11727 C, D,
11728 A, B,
Schmidt (Kempten) (FDP) 11727 D
Josten (CDU/CSU) 11728 A
Dröscher (SPD) 11728 B
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Verlegung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg
von Hase, Staatssekretär . . . . 11728 C, D,
11729 A, B, C, D
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 11728 C, D
-Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 11728 C
Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 11728 D,
11729 A, B
Porsch (FDP) 11729 C
Nächste Sitzung 11729 D
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten 11731 A, B, C Anlage 2
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Müller (Mülheim) betr. Einnahmen aus der Olympia-Lotterie für den Sportstättenbau in München und Kiel — Verzicht der Länder auf die Lotteriesteuer 11331 C, D
Anlage 3
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Strohmayr betr. Abschluß von Bausparverträgen im Jahre 1968 — Bereitstellung der Bausparprämien im Haushaltsjahr 1969 . .11731D 11732 A
Anlage 4
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Kubitza betr. Mehrwertsteuer bei Abschluß von Verträgen über die Gestellung von Schulbussen 11732 A, B, C
Anlage 5
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Blendschutzzäune und Grünbepflanzung auf den Autobahnmittelstreifen . . . . 11732 C, D
Anlage 6
Schriftliche Antwort auf die Mündliche
Anfrage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg
betr. Bau der Mainbrücke bei Weyer . . 11732 D
11733 A
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 III
Anlagen 7 und 8
Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Gleissner betr. Zunahme der in der Verkehrssünderkartei des Kraftfahrt-Bundesamtes Registrierten — Wiederholter Entzug des Führerscheins 11733 A, B, C
Anlage 9
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Mertes betr. Benachteiligung Baden-Württembergs im Straßenbau 11733 C, D
Anlage 10
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Imle betr. Kosten der Überwachung der Kraftfahrzeuge durch den TÜV 11733 D, 11734 A
Anlagen 11 und 12
Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) betr. Bau der Rheinbrücke zwischen Ingelheim und Geisenheim — Beleuchtung der Weisenauer Brücke . . 11734 A, B
Anlage 13
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rawe betr. Zusammenfassung der Straßenbauverwaltungen in Nordrhein-Westfalen 11734 C
Anlage 14
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. Ausbau des Hubschrauberrettungsdienstes . 11734 D
Anlage 15
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Funcke betr. Schaffung und Änderung von Autobahnschildern 11735 A
Anlage 16
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen
Anfragen des Abg. Spitzmüller betr.
Unterstützung einer Fahrt der Sportjugend nach Griechenland aus Haushaltsmitteln 11735 B, C
Anlage 17
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Herabsetzung der Mittel für das Deutsch-Französische Jugendwerk 11735 C, D
Anlage 18
Schriftliche Antwort auf die Mündliche
Anfrage der Abg. Frau Dr. Maxsein betr. Europäische Trägerraketenentwicklung . 11735 D,
11736 A
Anlage 19
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Flämig betr. Uran für friedliche Zwecke — Erstellung einer europäischen Isotopentrennanlage . . 11736 A, B
Anlage 20
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Freiherrn von Lemmingen betr. Bewältigung der Bevölkerungsexplosion in den Entwicklungsländern 11736 B, C, D
Anlage 21
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmitt-Vockenhausen betr. Ausdehnung der den Ärzten auferlegten Pflichten auf das ärztliche Hilfspersonal 11736 D, 11737 A
Anlage 22
Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Hammans betr. EWG-Verordnung über die Höchstmengen bei Pflanzenschutzmitteln . .11737 B, C, D
Anlage 23
Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Häufigkeit von Mißgeburten auf radioaktivem Boden 11737 D, 11738 A, C
217. Sitzung
Bonn, den 14. Februar 1969
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Adorno 28.2.
Frau Albertz 14.2.
Dr. Apel * 14. 2.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 15.2.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 28. 2.
Bals 14.2.
Bauer (Wasserburg) 14. 2.
Behrendt * 14.2.
Bergmann * 14.2.
Blumenfeld 28.2.
Dr. Brenck 15.3.
Dr. Burgbacher 14.2.
Burger 14. 2.
Dr. Conring 14.2.
Corterier * 14.2.
Deringer * 14.2.
Dichgans * 14. 2.
Dr. Dittrich * 14. 2.
von Eckardt 17. 2.
Dr. Eckardt 14.2.
Frau Dr. Elsner * 14.2.
Flämig ** 14.2.
Dr. Frey 28.2.
Frieler 14.2.
Freiherr von Gemmingen 14.2.
Graaff 14.2.
Hahn (Bielefeld) 14.2.
Hamacher 31.3.
Haage (München) 14.2.
Hauffe 14. 2.
Hellenbrock 31.3.
Frau Herklotz 14. 2.
Hilbert 14.2.
Horten 14.2.
Illerhaus * 14.2.
Jürgensen 28. 2.
Junghans 31. 3.
Frau Klee 14.2.
Dr. Koch 14.2.
Kriedemann * 14.2.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 14.2.
Kunze 30.4.
Lautenschlager * 14.2.
Lemmer 14.2.
Dr. -Löhr 15.2.
Memmel * 14.2.
Dr. Mende 14. 2.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 14.2.
Missbach 15.4.
Ott 14.2.
Picard 14.2.
Riedel (Frankfurt) * 14. 2.
Sander 14.2.
Dr. Schmidt (Offenbach) 14. 2.
* Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Schulz (Berlin) 14.2.
Dr. Sinn 14.2.
Stein (Honrath) 14.2.
Steinhoff 30.4.
Dr. Steinmetz 14. 2.
Stücklen 1.3.
Dr. Wahl 14.2.
Welke 14.2.
Wendelborn 14. 2.
Frau Wessel 28. 2.
Winkelheide 28.2.
Baron von Wrangel 15.2.
Wurbs 14.2.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (Drucksache V/3824 Frage 23) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei den Ministerpräsidenten der Länder mit Aussicht auf Erfolg anzuregen, ihren Beschluß vom 2. Juni 1967 dadurch zu erweitern, daß sie unter Verzicht auf die Lotteriesteuer die gesamten Einnahmen aus der Olympia-Lotterie für den Sportstättenbau in München und Kiel zur Verfügung stellen?
Es ist zutreffend, daß auch die Olympia-Lotterie der Lotteriesteuer unterliegt. Ob die Länder bereit sein werden, auf diese Steuer zugunsten des Sportstättenbaues in München und Kiel zu verzichten, vermag ich nicht zu beurteilen. Mir ist jedoch bekannt, daß die Lander einen Steuerverzicht in ähnlich gelagerten Fällen bisher abgelehnt haben. Gleichwohl bin ich bereit, mich in dem von Ihnen gewünschten Sinne an die Herren Finanzminister der Länder zu wenden. Ich darf Ihnen zu gegebener Zeit das Ergebnis der Anfrage mitteilen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3824 Fragen 27 und 28) :
Hat die Bundesregierung schon eine Ubersicht über die Höhe
der im Jahre 1968 getätigten Bausparverträge gegenüber 1967?
Wie wirkt sich bei einer eventuellen erhöhten Abschlußtätigkeit für Bausparverträge die Entwicklung auf die Bereitstellung der Bausparprämien im Haushaltsjahr 1969 aus?
Die Verbände der Privaten und Öffentlichen Bausparkassen, die die von Ihnen erfragten Angaben statistisch erfassen, haben für 1968 noch keine Zahlen veröffentlicht. Nach Schätzungen meines Hauses dürften aber sowohl die Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge als auch die auf diese Neu-
11732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
abschlösse entfallenden Vertragssummen in 1968 um mehr als 30 v. H. höher sein als 1967. Wenn diese Schätzung von den statistischen Ermittlungen der beiden Verbände bestätigt wird, dürfte damit — betrachtet man die letzten 10 Jahre — ein „Rekordergebnis" erzielt worden sein.
Die Abschlußtätigkeit für Bausparverträge steht erfahrungsgemäß nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit den die eigentlichen Prämienbelastungen von Bund und Ländern auslösenden prämienbegünstigten Bausparleistungen. Aufgrund der in 1968 geleisteten Bausparbeiträge, die ihrer Größenordnung nach bereits bekannt sind, kann an der bisherigen Prämienschätzung für 1969 festgehalten werden. Der Prämienaufwand beträgt hiernach für Bund und Länder etwa 1160 Mill. DM; auf den Bundeshaushalt entfallen davon 580 Mill. DM.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/3824 Fragen 30, 31 und 32) :
Trifft es zu, daß eine Gemeinde, die einen Beförderungsvertrag mit einem Omnibusunternehmer für die Gestellung eines sogenannten Schulbusses abschließt, Mehrwertsteuer für diese Leistung zahlen muß, wogegen diese Steuer entfällt, wenn der einzelne Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter ohne Beteiligung des Schulträgers einen solchen Beförderungsvertrag abschließt, obwohl das Entgelt für die Beförderungsleistung vom Schulträger gezahlt wird?
Trifft es zu, daß im gleichen Fall Mehrwertsteuer auch dann nicht anfällt, wenn an jeden Schüler Zeitkarten ausgegeben und nach Entwertung bei der Gemeindekasse abgerechnet werden?
Warum kann die Bundesregierung den Gemeinden keine weniger bürokratischen Vorschläge machen, die ihrerseits den Schulkindern möglichst unbürokratisch zu einer guten und sicheren Möglichkeit verhelfen wollen, ihren täglichen Schulweg zurückzulegen?
Zuschüsse aus öffentlichen Kassen unterliegen beim Empfänger dann nicht der Umsatzsteuer, wenn sie als Entgelt von dritter Seite für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers gewährt werden. Diese Regelung ist auf Grund eines Initiativantrages bei der Einführung der Mehrwertsteuer in § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG eingeführt worden.
Stellen die Zuschüsse aus der öffentlichen Kasse jedoch das Entgelt für eine Leistung des Zuschußempfängers an den Zuschußgeber dar, so unterliegen sie der Umsatzsteuer.
Hiernach ergibt sich folgendes:
Beauftragt eine Gemeinde als Schulträger einen Beförderungsunternehmer mit der Durchführung der Schülerbeförderung, so bewirkt der Beförderungsunternehmer mit der Beförderung der Schüler eine Leistung an die Gemeinde. Der dafür von der Gemeinde gezahlte Beförderungspreis unterliegt beim Beförderungsunternehmer der Umsatzsteuer.
Wenn dagegen der einzelne Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter — ohne Beteiligung des Schulträgers — mit dem Beförderungsunternehmer einen Beförderungsvertrag abschließt, so bewirkt der Beförderungsunternehmer seine Leistung an den Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten. Erhält der Beförderungsunternehmer das Entgelt vom Schulträger, so handelt es sich insoweit um eine Zahlung von dritter Seite, die als Zuschuß aus einer öffentlichen Kasse nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Es kommt auch hier darauf an, ob die Gemeinde den Beförderungspreis auf Grund eigener Verpflichtung zahlt oder ob es sich um eine Zahlung von dritter Seite handelt. Im letzteren Falle entsteht keine Umsatzsteuerpflicht des Beförderungsunternehmers.
Das Bundesfinanzministerium hat die ihm bekannten Sachverhalte in einem Erlaß vom 3. Oktober 1968 umsatzsteuerrechtlich beurteilt. Hierbei war das Bundesfinanzministerium an die gesetzliche Regelung in § 10 Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz UStG 1967 gebunden, die auf einen Initiativantrag aus den Reihen des Parlaments zurückgeht.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom
14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des
Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3824 Frage 91) :
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem das Aufstellen von Blendschutzzäunen bzw. die Grünbepflanzung auf den Autobahnmittelstreifen die Verkehrssicherheit erheblich erhöht hat, diese Sicherheitsmaßnahme auf das gesamte Autobahnnetz auszudehnen?
Eine Ausdehnung auf das gesamte Autobahnnetz erscheint nicht geboten. Vorkehrungen zur Vermeidung der Blendung durch Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge an den Bundesautobahnen werden in erster Linie an Stellen mit besonderer Blendgefahr getroffen, z. B. im Bereiche von Kuppen, von langen geraden Streckenabschnitten und von in Fahrtrichtung gesehenen Linksbögen.
Eine Ausdehnung der Blendschutzanlagen an den Bundesautobahnen ist in dem Maße vorgesehen, wie es die Verkehrssicherheit erfordert.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Leber vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/3824 Frage 92) :
Wann ist — nach den jetzt der Bundesregierung vorliegenden Plänen — mit dem Baubeginn der Mainbrücke bei Weyer (Kreis Schweinfurt) zu rechnen?
Die Mainbrücke bei Weyer ist Bestandteil der Ortsumgehung von Schweinfurt im Zuge der Bundesstraße 26. Der Entwurf für diesen Mainübergang ist fertiggestellt und wird in Kürze dem Bundesver-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11733
kehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die, Ausschreibung für das Brückenbauwerk ist in Vorbereitung. Nach dem Stand der Bauvorbereitung kann damit gerechnet werden, daß die Arbeiten für die Mainbrücke bei Weyer Ende dieses Jahres anlaufen können.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/3824 Frage 93) :
Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe, daß die Zahl der Kraftfahrer, die in der Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg registriert sind, 1968 gegenüber dem Vorjahr wiederum um fast 12 % zugenommen hat?
Die Zahl der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen hat vom 30. Juni 1967 bis zum 30. Juni 1968 um 11,9 % zugenommen.
Dies ist in erster Linie auf die tilgungshemmende Wirkung der Freiheitsstrafen und der Entziehungen der Fahrerlaubnis zurückzuführen. Da die Zahl dieser Entscheidungen angestiegen ist, mußte folglich auch die Zahl der noch nicht getilgten gerichtlichen Entscheidungen und damit die Zahl der eingetragenen Personen zunehmen.
Ein weiterer Grund liegt in der Zunahme der Zahl der Fahrerlaubnisinhaber und im Anwachsen des Straßenverkehrs.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/3824 Fragen 94 und 95) :
Wie groß ist die Zahl der Personen, denen der Führerschein schon mehr als einmal entzogen worden ist?
Wie verteilt sich diese Zahl auf die wichtigsten Altersgruppen?
Die Zahl der heute lebenden Personen, denen die Fahrerlaubnis mehr als einmal entzogen worden ist, läßt sich ohne umfangreiche Erhebungen nach den vorhandenen Unterlagen nicht exakt feststellen. An dem genannten Stichtag 30. Juni 1968 war von den insgesamt im Verkehrszentralregister erfaßten 2 971 120 Personen
5 182 Personen die Fahrerlaubnis zweimal 1 741 Personen die Fahrerlaubnis dreimal 383 Personen die Fahrerlaubnis viermal
162 Personen die Fahrerlaubnis mehr als viermal entzogen worden.
Eine Staffelung dieser Zahlen nach Altersgruppen läßt sich leider anhand der vorliegenden Unterlagen nicht vornehmen. Es läßt sich jedoch allgemein sagen, daß die Zahl der im Vergleichszeitraum (30. Juni 1967-30. Juni 1968) wegen gerichtlicher Entscheidungen im Verkehrszentralregister eingetragenen
Personen von 21 bis 25 Jahren um 38,7 %, Personen von 26 bis 35 Jahren um 19,0 %, Personen von 36 bis 45 Jahren um 12,9 %, Personen von 46 bis 55 Jahren um 11,9 %, Personen von 56 bis 65 Jahren um 7,7%, Personen über 65 Jahren um 8,5 % angewachsen ist.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/3824 Fragen 98 und 99) :
Wird die Bundesregierung Konsequenzen aus den Vorwürfen der Industrie- und Handelskammer Stuttgart ziehen, die in dem Artikel „Straßen und Bahn sind unterentwickelt" in den Stuttgarter Nachrichten vom 4. Februar 1969 erhoben werden?
Welche Gründe hat die Benachteiligung von Baden-Württemberg, die sich aus den im gleichen Artikel abgedruckten unterschiedlichen Zuweisungen an Bundesländer für Bundesfernstraßen ergibt?
Ohne akzeptieren zu können, daß Vorwürfe in dem genannten Zeitungsartikel Anlaß zu Konsequenzen bieten, möchte ich betonen, daß in der Vergangenheit stets für baureife Straßenbauvorhaben die erforderlichen Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung gestanden haben. Das wird auch in Zukunft so sein. Die Behauptung, Baden-Württemberg sei beim Bundesfernstraßenbau benachteiligt, ist unzutreffend. Das gilt auch für den Bereich der Deutschen Bundesbahn, die ihr Zugangebot verbessert hat.
Wie bereits erwähnt, kann von einer Benachteiligung keine Rede sein. Im übrigen ist das in dem erwähnten Zeitungsartikel wiedergegebene Zahlenbild unzutreffend.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Imle (Drucksache V/3824 Frage 100) :
Ist die Bundesregierung beim Festhalten an ihrer Absicht, durch Verordnung das private Kraftfahrzeughandwerk aus der in zweijährigem Turnus vorgeschriebenen Überwachung der Kraftfahrzeuge weitgehend auszuschließen, bereit und in der Lage, auch dafür zu sorgen, daß der TÜV diese Prüfungen mit für den Fahrzeughalter nicht größerem Zeitaufwand und zu den meistens wesentlich günstigeren Preisen vornimmt, wie sie bisher in den Werkstätten z. B. im Zusammenhang mit einer Inspektion angefallen sind?
11734 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Die Aufsicht über die amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr obliegt den dafür zuständigen Landesbehörden. Diese erfüllen nach pflichtgemäßem Ermessen ihre Aufsichtsaufgaben. Hierzu gehören auch die Einhaltung der Richtlinien vom 22. 7. 1962 über die Durchführung der Hauptuntersuchung sowie die Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Zeit der Sachverständige oder Prüfer für die Hauptuntersuchung aufwendet, richtet sich nach dem Zustand des einzelnen Fahrzeuges.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/3824 Frage 102) :
Wann wird entsprechend der wirtschaftlichen Notwendigkeit für den Wirtschaftsraum Rheingau einerseits und den Raum Bingen—Ingeiheim andererseits mit dem Bau der Brücke über den Rhein zwischen Ingeiheim linksrheinisch bzw. Geisenheim rechtsrheinisch begonnen?
Nachdem die technischen Fragen geklärt sind, wird der Wettbewerb für die neue Rheinbrücke im März veröffentlicht. Der Bundesminister für Verkehr und die beiden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sind bemüht, mit dem Bau der Brücke noch Ende dieses Jahres zu beginnen. Voraussetzung ist natürlich, daß der in Kürze zu erlassende Planfeststellungsbeschluß für den linksrheinischen Teil der Baumaßnahme alsbald rechtkräftig wird.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hofmann (Mainz) (Drucksache V/3824 Fragen 103 und 104) :
Wann wird endlich die Beleuchtung der Weisenauer Brücke bei Mainz Wirklichkeit?
Ist die Bundesregierung in der Lage darzustellen, an welchen Kompetenzschwierigkeiten es liegt, daß die Beleuchtung der Weisenauer Brücke bis zur Stunde nicht durchgeführt worden ist?
Der Bund hat einer Beleuchtung der Weisenauer Brücke durch die Stadt Mainz zugestimmt. Er ist bereit, die sich hieraus ergebenden beleuchtungstechnischen Vorkehrungen in den Adaptationsstrekken zu übernehmen. Der Umfang der Beleuchtung im einzelnen wird zur Zeit noch geprüft. Die Wegweiser im Bereich des linksrheinischen Knotens sind inzwischen beleuchtet, über Kompetenzschwierigkeiten ist hier nichts bekannt. Die im vorliegenden Fall besonders schwierigen örtlichen Verhältnisse erforderten umfangreiche Voruntersuchungen.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rawe (Drucksache V/3824 Fragen 105, 106 und 107) :
Treffen Pressemeidungen zu, daß das Ministerium für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten von Nordrhein-Westfalen die alsbaldige Zusammenfassung der beiden kommunalen Straßenbauverwaltungen in ein staatliches zentrales Landesamt und die Zusammenfassung der 36 Landesstraßenbauämter und -neubauämter in wenige Mittelbehörden vornehmen will?
Bei Bejahung der Frage 105 ist es richtig, daß daraus die Gefahr erwächst, daß die Bauziele dieses Jahres im Straßenbau nicht erreicht und dabei die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausgegeben werden können?
Befürchtet die Bundesregierung nicht, daß auch durch die Beunruhigung, die durch die vorgesehenen Maßnahmen bei den Mitarbeitern der Straßenbauverwaltungen ausgelöst ist, dringende Straßenbaumaßnahmen Verzögerung erleiden könnten?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Überführung der Straßenbauverwaltung in die Staatsverwaltung einzuleiten. Es ist nicht bekannt, daß die Landesregierung über die dabei zu wählenden Organisationsformen bisher entschieden hat. Die Einrichtung der Landesbehörden, die die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten, ist nach Art. 85 Abs. 1 GG Angelegenheit der Länder.
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Landesregierung keine organisatorischen oder personellen Maßnahmen treffen wird, die die Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung beeinträchtigen könnte.
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3824 Frage 108) :
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Hubschrauberrettungsdienst nach den im Sommer 1968 durchgeführten Versuchen auszubauen?
Diese Möglichkeit ist durchaus gegeben.
Für den Unfallrettungsdienst sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich die Bundesländer zuständig.
Verschiedene mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Verkehr durchgeführte Versuche sollen der Gewinnung praktischer Erfahrungen über die Möglichkeiten und Grenzen des Hubschraubereinsatzes im Unfallrettungsdienst dienen.
Nach vorläufigen Teilergebnissen kann der Einsatz von Hubschraubern als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Unfallrettungssystems angesehen werden. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Vorliegen des Gesamtberichts möglich.
Unabhängig hiervon prüfen die zuständigen Bundesressorts bereits jetzt die Möglichkeit eines vermehrten Einsatzes von Sanitätshubschraubern der Bundeswehr für Zwecke der Unfallrettung.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11735
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache V/3824 Frage 109) :
Wieviel Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden benötigt, um in welcher Zeitspanne ein Autobahnschild oder -hinweisschild zu schaffen oder zu verändern?
Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, in ihrer Eigenschaft als Auftragsverwaltungen für die Bundesfernstraßen zu bestimmen, welche ihrer Behörden an der Schaffung oder Veränderung eines Autobahnschildes bzw. Hinweisschildes an den Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen mitwirken müssen. Sie müssen dabei die vom Bundesminister für Verkehr herausgegebenen Richtlinien beachten. Diese Richtlinien dienen den kommunalen Behörden als Empfehlung für die Beschilderung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen.
Der Zeitaufwand für Ergänzungen oder Änderungen der Autobahnbeschilderung hängt von verschiedenen Umständen ab, die sich im Einzelfall sehr unterschiedlich auswirken können. Eine allgemeine Angabe für die erforderliche Zeitspanne läßt sich daher nicht machen.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. Februar 1969
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Spitzmüller (Drucksache V/3824 Fragen 110 und 111) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch in diesem Jahr eine Fahrt der Deutschen Sportjugend zu Begegnungen nach Griechenland aus Haushaltsmitteln zu unterstützen?
Muß die Bundesregierung nicht befürchten, daß eine solche finanzielle Unterstützung für eine Jugendbewegung in der gegenwärtigen Situation als eine Aufwertung des in Griechenland herrschenden Systems verstanden werden könnte?
Die Deutsche Olympische Gesellschaft führt seit 1952 zusammen mit der Deutschen Sportjugend jährlich eine internationale Studien- und Begegnungsfahrt zu den olympischen Stätten in Griechenland durch. Es handelt sich hierbei um ein in jedem Jahr sorgfältig vorbereitetes Programm, dessen Teilnehmer durch einen Wettbewerb ausgewählt werden. Wie schon in den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung auch in diesem Jahr die Absicht, diese Studien- und Begegnungsfahrt nach den Richtlinien für den Bundesjugendplan zu fördern.
Aufgrund der guten Erfahrungen, die von den Veranstaltern bei der Durchführung des Programms im vergangenen Jahr gemacht worden sind—ein ausführlicher Bericht liegt der Bundesregierung vor —, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Ziel dieser Begegnungsfahrt die olympischen Stätten des alten Griechenland und die Wettkämpfe sind, die an diesen Stätten mit griechischen Sportlern durchgeführt werden. Eine solche Fahrt kann in keine unmittelbare Verbindung mit den derzeitigen politischen Verhältnissen in Griechenland gebracht werden. Deswegen ist die Bundesregierung auch der Auffassung, daß eine Aufwertung des derzeitigen Regimes in Griechenland durch diese Veranstaltung nicht stattfindet.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Barth vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3824 Frage 112) :
Aus welchen Gründen strebt die Bundesregierung ähnlich wie die französische Regierung eine Herabsetzung der Mittel für das deutsch-französische Jugendwerk an?
Die französische Regierung sah sich aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen genötigt, für das Jahr 1969 eine Kürzung des französischen Beitrages zum Deutsch-Französischen Jugendwerk um 10% (d. h. 2,5 Mio Francs) vorzunehmen. Diese Maßnahme soll auf das Jahr 1969 beschränkt sein.
Die Kürzung des deutschen Beitrages durch die Bundesregierung ergibt sich zwangsläufig aus dem Art. 4 Abs. 2 des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes vom 22. 1. 1963. Darin heißt es:
„Dem Fonds werden nach Maßgabe der in jedem Land geltenden Haushaltsvorschriften jährlich die für die Tätigkeit des Jugendwerkes erforderlichen Mittel nach Prüfung des von dem Kuratorium erstellten Haushaltsentwurfs zu gleichen Teilen zur Verfügung gestellt."
Die Bundesregierung war daher verpflichtet, auch ihrerseits ihren Beitrag um 10 % (d. h. 2 Mio DM) zu kürzen.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 14. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/3824 Frage 113) :
Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß selbst dann, wenn die Amerikaner für den Start von Fernmeldesatelliten für regionale Bedürfnisse Trägerraketen zur Verfügung stellen (Antwort der Bundesregierung in der 200. Sitzung vom 29. November 1968), ein Verzicht auf eine eigene europäische Trägerraketenentwicklung keineswegs gerechtfertigt erscheint, da eine solche Zusage von amerikanischer Seite nicht den Charakter einer permanenten Garantie tragen kann?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein ausgewogenes kohärentes europäisches Weltraumprogramm nicht nur wissenschaftliche Satelliten und Nutzsatelliten, sondern auch die Entwicklung einer eigenen, wenn auch begrenzten europäischen Trägerraketenkapazität für den Start dieser Satelliten umfassen sollte. Sie hält daher nach wie vor die Fortführung der im Rahmen der Europäischen Organisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern (ELDO) begonnenen Träger-
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raketenentwicklung für notwendig und tritt für den Beginn der Entwicklung eines leistungsfähigeren Trägersystems ein, sobald die entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen vorliegen.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Flämig (Drucksache V/3824 Fragen 114, 115 und 116):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach die Privatindustrie der USA künftig in die Anreicherung von Uran für friedliche Zwecke eingeschaltet werden soll?
Trifft es zu, daß die USA die Einstellung der Uranlieferungen angedroht haben, falls die EURATOM-Länder nicht den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten für die Erstellung einer europäischen Isotopentrennanlage?
Die amerikanische kerntechnische Industrie fordert bereits seit einiger Zeit die teilweise oder völlige Privatisierung der Anreicherungsanlagen in den USA.
Eine Studiengruppe des „Atomic Industrial Forum" untersuchte im vorigen Jahr in enger Fühlungnahme mit der USAEC die wirtschaftlichen Aspekte einer Privatisierung der amerikanischen Anreicherungsanlagen und unterstützte in ihrem Bericht die Forderungen der Industrie.
Bisher hat jedoch die amerikanische Regierung noch keine Folgerungen aus dem Bericht der Studiengruppe gezogen.
Die US-Regierung hat nicht die Einstellung der Uranlieferungen angedroht, falls die Euratom-Länder nicht den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnen.
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß der Bedarf an Trennkapazität in Europa ständig wächst. Sie prüft daher, wie ich dem Hohen Hause bereits in der Sitzung am 11. Dezember 1968 auf eine Frage des Abgeordneten Ollesch mitgeteilt habe, zur Zeit die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Großbritannien und den Niederlanden zur langfristigen Sicherung der europäischen Versorgung mit angereichertem Uran.
Die im Zusammenhang mit dem möglichen Bau einer europäischen Anreicherungsanlage auftretenden Fragen sind jedoch vielschichtig und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung und Abwägung.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hein vom 14. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (Drucksache V/3824 Fragen 122, 123 und 124) :
Teilt die Bundesregierung die beispielsweise von der Welternährungs- und der Weltgesundheitsorganisation vertretene Überzeugung, daß der Erfolg der Entwicklungshilfe auf die Dauer nur gesichert werden kann, wenn es den Entwicklungsländern gelingt, mit der Bevölkerungsexplosion fertigzuwerden?
Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, den Entwicklungsländern, sofern diese es wünschen, Entwicklungshilfe auch auf dem Gebiet der Geburtenregelung zu gewähren?
Welche Maßnahmen zur Hilfe für Entwicklungsländer auf dem Gebiet der Familienplanung sind von der Bundesregierung ggf. für die nächste Zeit vorgesehen?
Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung. Auch sie ist der Meinung, daß der Erfolg der Entwicklungshilfe auf die Dauer nur gesichert werden kann, wenn es den Entwicklungsländern gelingt, das Problem der überdurchschnittlichen Bevölkerungszunahme befriedigend zu lösen.
Dabei wird selbstverständlich die Familienplanung sinnvoll in das Gesamtinstrumentarium der Entwicklungshilfe eingeordnet.
Die Bundesregierung ist bereit, den Entwicklungsländern Hilfe auch auf dem Gebiet der Bevölkerungspolitik zu gewähren, allerdings nicht nur im engen Sinne einer Geburtenregelung, sondern unter dem erheblich weiter zu ziehenden Begriff der Familienberatung und der Familienplanung. Dabei ist in erster Linie an eine Beteiligung an multilateralen Programmen gedacht. In jedem Falle wird die Bundesregierung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Entwicklungslandes tätig werden.
Als erste Maßnahme hat die Bundesregierung vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung den deutschen Beitrag für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) um 1 Mio DM erhöht. Mit dieser zusätzlichen Beitragserhöhung hat die Bundesregierung die Erwartung verbunden, daß das UNDP künftig auch Vorhaben im Bereich der Familienplanung fördern wird. Weitere Schritte werden in enger Zusammenarbeit mit internationalen und deutschen Organisationen geprüft.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/3824 Frage 126) :
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, inwieweit im Hinblick auf die moderne Entwicklung in der Medizin die den Ärzten auferlegten Pflichten in bestimmtem Umfang auch auf das ärztliche Hilfspersonal ausgedehnt werden müssen?
Die Bundesregierung hat diese Frage bereits früher geprüft. Die ärztlichen Berufspflichten sind u. a. in den Berufsordnungen der Ärztekammern festgelegt, die auf Grund der Kammergesetze der Länder erlassen werden. Entsprechende Kodifizierungen für die Heilhilfsberufe, denen die Mehrzahl des ärztlichen Hilfspersonals angehört, fehlen (Ausnahme: Hebammendienstordnungen, die aber in diesem Zusammenhang nicht interessieren dürften).
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Gewohnheitsrechtlich steht das berufliche und außerberufliche Verhalten auch der Angehörigen dieser Berufe ebenso unter dem Gebot der Gewissenhaftigkeit und Ehrenhaftigkeit wie dies für Ärzte in den ärztlichen Berufsordnungen ausdrücklich normiert ist. Insoweit bedarf es keiner zusätzlichen Regelung.
Für den in diesem Zusammenhang besonders bedeutsamen Bereich der Schweigepflicht wird auf § 300 StGB hingewiesen. Die Verletzung der Schweigepflicht durch Angehörige eines staatlich geregelten Heilhilfsberufs sowie der berufsmäßig tätigen Gehilfen von Ärzten und von Personen, die sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden, ist ebenso strafbewehrt wie der Bruch des ärztlichen Berufsgeheimnisses.
Die Entwürfe eines Strafgesetzbuches von 1960 und 1962 sehen in § 185 eine Ausdehnung der Schweigepflicht auch auf das gesamte Verwaltungspersonal der Krankenanstalten und der medizinischen Untersuchungsanstalten vor. Es ist zu hoffen, daß diese Vorschrift bald Gesetz wird. Sie schließt eine Lücke, die sich gerade im Hinblick auf die Entwicklung der modernen Medizin möglicherweise enes Tages empfindlich bemerkbar machen könnte.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/3824 Fragen 127, 128 und 129) :
Trifft es zu, daß auf Vorschlag der Kommission eine Verordnung für die Höchstmengen bei Pflanzenschutzmitteln besagt, daß Stoffe der Aldrin-Dieldrin-Gruppe noch bis zum 31. Dezember 1972 verwendet werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Bundesrepublik Deutschland, vor allem auch im Hinblick auf Importe, da nach der deutschen Höchstmengenverordnung vom 30. November 1966 die Stoffe der Aldrin-Dieldrin-Gruppe in Pflanzen, die der Ernährung dienen, nicht mehr enthalten sein dürfen?
Wird die deutsche Landwirtschaft durch den Vorschlag der Kommission nicht benachteiligt?
Stoffe der Aldrin-Dieldrin-Gruppe sollen bis zu einer pauschal festgesetzten Höchstmenge noch etwa drei Jahre nach dem Vorschlag der Kommission auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft vorhanden sein dürfen. Dagegen ist die Verwendung dieser Stoffe nicht Gegenstand dieser EWG-Maßnahme. Mit der zeitlich befristeten Regelung soll eine Übergangszeit geschaffen werden, während der mit nicht zu vernachlässigenden Resten dieser persistenten Stoffe im Boden noch zu rechnen ist. Nach dieser Übergangszeit ist vorgesehen, die jetzt als erforderlich anzusehenden Toleranzen auf den Wert „Null" herabzusetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müßte ein Anwendungsverbot dieser Stoffe mit der vorgesehenen Regelung parallel laufen. Die Bundesregierung wird sich um dieses Verbot auf EWG-Ebene bemühen.
In der Bundesrepublik ist die Anwendung dieser Stoffe nur insoweit verboten, als damit mittelbar oder unmittelbar behandelte Pflanzen, die als Lebensmittel angeboten werden, keine Reste dieser Stoffe enthalten ,dürfen. Eine Kontamination von Pflanzen und Pflanzenteilen mit diesen Stoffen, die von den mit diesen Mitteln noch behafteten Böden herrührt, wird damit nicht erfaßt. Mit Rückständen der betreffenden Stoffe im Boden ist auch in der Bundesrepublik zu rechnen. Ein gewisser Gehalt an diesen Stoffen ist daher sowohl bei den in der Bundesrepublik gewonnenen Erzeugnissen, insbesondere bei Wurzelgemüse, als auch bei entsprechenden importierten Erzeugnissen noch eine Zeitlang praktisch unvermeidbar.
In die Bundesrepublik importierte Lebensmittel müssen nach § 21 des Lebensmittelgesetzes den in der Bundesrepublik geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Eine EWG-Regelung auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts zwingt zur Angleichung nationaler Rechtsvorschriften, soweit nationale Rechtsvorschriften in ihrem Bestand nicht ausdrücklich nach Maßgabe supranational vereinbarter Ausnahmeklauseln bis auf weiteres unberührt bleiben. Im vorliegenden Fall würde die deutsche Landwirtschaft durch die vorgesehene EWG-Regelung nicht benachteiligt.
In der Bundesrepublik müßten allerdings von den Landwirten und von den in die Bundesrepublik importierenden Erzeugern darüber hinausgehende Vorschriften beachtet werden, die Höchstmengen solcher Stoffe festsetzen, die noch nicht Gegenstand der EWG-Regelung sind. Die Höchstmengen-Regelung der EWG stellt erst eine Teilregelung dar. Die Beratungen über weitere Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen werden in Brüssel intensivfortgeführt. Zahlreiche Stoffe müssen in der Sachverständigen-Gruppe noch behandelt werden. Die in der Bundesrepublik erlassene Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen-Verordnung erfaßt bereits eine Anzahl dieser Stoffe, für andere, auch in der Bundesrepublik angewandte Stoffe steht eine Regelung ebenfalls noch aus.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 13. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2824 Frage 130) :
Liegen in der Bundesrepublik Deutschland Untersuchungen darüber vor, ob dort, wo der Boden einen höheren Gehalt an radioaktiven Mineralien zeigt, die Häufigkeit von Mißgeburten, Fehlgeburten, Mißbildungen an Kindern statistisch größer ist als bei der Bevölkerung, die auf nicht radioaktivem Boden lebt, wie solche zum Beispiel im Auftrag des US-Gesundheitsministeriums für die Vereinigten Staaten erstellt worden sind?
Der Bundesregierung liegen Untersuchungsergebnisse über die geografische Verteilung von Bereichen mit höheren und solchen mit niedrigen Anteilen der Erdstrahlung an der radioaktiven Grundstrahlung in der Bundesrepublik Deutschland vor.
Die mittlere Dosisleistung der terrestrischen Strahlung in der Bundesrepublik Deutschland ist
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gegenüber anderen Ländern wegen der besonderen geologischen Verhältnisse niedrig. Ungefähr 85 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland besteht aus eiszeitlichen fluviatilen Ablagerungen sowie aus Kalk und Mergeln der Mesozoikums, die eine sehr geringe Eigenaktivität besitzen. Lediglich im Bereich kristalliner Gesteine besonders im Schwarzwald, im Bayerischen Wald und an einigen anderen umschriebenen Orten findet sich eine etwas höhere Dosisleistung der Erdstrahlung.
In der Bundesrepublik Deutschland werden zentrale amtliche Erhebungen über Fehlgeburten und
Mißbildungen bei Geburten nicht durchgeführt. Aber selbst bei einer lückenlosen statistischen Erfassung wäre deren radiogene Ursache nicht exakt beweisbar. Einschlägige Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland wären auch deshalb nicht erfolgversprechend, weil z. B. in weiten Gebieten Brasiliens mit einer ca. 1000mal höheren Erdstrahlung als in der Bundesrepublik Deutschland, wie auf dem ersten Internationalen Kongreß für Strahlenschutz im September 1966 in Rom vorgetragen wurde, keine statistisch signifikante Erhöhung der Fehlgeburten und der Geburten mit Mißbildungen zu beobachten war.