Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich folgendes amtlich mitteilen. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Rechtsstellung und Ausbildung der deutschen Beamten für internationale Aufgaben
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Juni 1968
- Drucksache V/3794 -
zuständig: Innenausschuß Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Einführung einer „Akademie-Reife"
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 26. Juni 1968
- Drucksache V/3806 -
zuständig: Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik , Innenausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Bundeskriminalamt
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 13. Dezember 1968 - Drucksache V/3792 -
zuständig: Innenausschuß , Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr. Vorbereitung und Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 6. Dezember 1968 - Drucksache V/3789 -
zuständig: Innenausschuß , Haushaltsausschuß
Vorlage des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
Betr. Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 8. Dezember 1966 - Drucksache V/3782 -
zuständig: Ausschuß für Arbeit
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, daß so beschlossen ist.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen hat mit Schreiben vom 10. Januar 1969 mitgeteilt, daß der Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und der zum Teil mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegen die nachstehenden Vorlagen keine Bedenken erhoben haben:
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents von 30 000 Tonnen für Thunfische, frisch, gekühlt und gefroren, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, für die Konservenindustrie der Tarifnr. ex 03.01 B I b) 1 des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents in Höhe von 34 000 Tonnen für Kabeljau, ganz, ohne Kopf oder zerteilt, nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet, der Tarifnr. 03.02 A I b) des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksache V/3722 -
Verordnung Ni. 2073/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Änderung der Verordnung (EWG Nr. 91/68 des Rates über das Gemeinschaftszollkontingent für 20 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen der Tarifnummer ex 01.02 A II b) 2
Verordnung Nr. 2095/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über den Gemeinsamen Zolltarif
Verordnung Nr. 2112/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Gerbstoffauszüge aus Eukalyptus der Tarifnummer ex 32.01 D des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2113/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Zeitungsdruckpapier der Tarifnummer 48.01 des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2114/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Leinengarne, roh (ausgenommen Garne aus Flachswerg), mit einer Lauflänge je kg von 30 000 m oder weniger zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen (Tarifnummer ex 54.03 B I a) des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2115/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosilizium der Tarifnummer 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2116/67 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrosiliziummangan der Tarifnummer 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2117/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30, jedoch nicht mehr als 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom) der Tarifnummer ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2118/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohaluminium der Tarifnummer 76.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2119/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifnummer 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2120/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für auf Handwebstühlen hergestellte Gewebe aus Seide oder Schappeseide oder aus Baumwolle der Tarifnummer ex 50.09 und ex 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2122/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 20 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifnr. ex 01.02 A II b 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung Nr. 2123/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifnummer ex 01.02 A II b 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
11714 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Präsident von Hassel
Verordnung Nr. 2124/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EWG) 253/68 über die Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei
Verordnung Nr. 2125/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Ge meinschaftskontingenten für bestimmte Früchte mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei
Verordnung Nr. 2126/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle der Tarifnummer 24.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei
Verordnung Nr. 2127/68 des Rates vom 20. Dezember 1968 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Spinnstoffe mit Ursprung in und Herkunft aus der Türkei
Zu den in der Fragestunde der 211. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Januar 1969 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele, Drucksache V/3730 Nrn. 97, 98 und 99 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatskretärs Jahn vom 13. Februar 1969 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren bei der italienischen Regierung für die Begnadigung Kapplers ein. Alle bisherigen Bemühungen sind jedoch daran gescheitert, daß sich die italienische Regierung im Hinblick auf die öffentliche Meinung in Italien nicht zur Befürwortung eines solchen Schrittes entschließen konnte.
Wann ein erneuter Schritt bei der italienischen Seite unternommen werden soll, wird noch geprüft.
Die italienische Regierung kann schon nach unseren bisherigen Interventionen nicht im Zweifel darüber sein, daß gerade angesichts der psychologischen Belastungen, die sich aus der leidvollen Vergangenheit ergeben, eine Begnadigung Kapplers in Deutschland als Geste des Entgegenkommens besonders gewürdigt werden würde.
Zu den in der Fragestunde der 214. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Februar 1969 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Giulini, Drucksache V/3793 Nrn. 111, 112 und 113 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 5. Februar 1969 eingegangen. Sie lautet:
Im Rahmen der humanitären Hilfe für Ostnigeria hat die Bundesregierung im Jahre 1968 25 Mio DM und im Jahre 1969 weitere 15 Mio DM aus Haushaltsmitteln bereitgestellt. Diese Mittel wurden den großen deutschen Hilfsorganisationen Caritas, Diakonisches Werk und dem Deutschen Roten Kreuz zugeleitet, die ihrerseits aus eigenen Mitteln 42 Mio DM aufgebracht haben. Kleinere Hilfsorganisationen haben schätzungsweise 2 bis 3 Mio DM gesammelt. Somit liegt die Bundesrepublik mit rund 85 Mio DM an der Spitze aller europäischen Länder, die für Ostnigeria humanitäre Hilfe leisten. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre Unterstützung für die obengenannten Hilfsorganisationen fortzusetzen. Die Mittel werden insbesondere für umfangreiche und sehr wirksame Volksspeisungsprogramme verwendet, die die Hilfsorganisationen zusammen mit ihren jeweiligen internationalen Dachorganisationen durchführen.
Die Bundsregierung hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten nachdrücklich versucht, auf ein Ende des Bürgerkrieges hinzuwirken. Sie hat bei der nigerianischen Zentralregierung wiederholt auf eine humane Kriegführung und auf eine baldige, für alle Beteiligten annehmbare Lösung des Konflikts gedrängt und beabsichtigt, diese Bemühungen fortzusetzen. Die Bundesregierung hat mit ihren Partnern in der WEU und EWG Konsultationen über die Möglichkeiten einer Vermittlung und gemeinsamer politischer Aktionen im nigerianischen Bürgerkrieg geführt. Sie hat zahlreiche afrikanische Staatsmänner gebeten, zu einer Lösung des Konflikts beizutragen. Leider ist es bisher auch der Organisation der Afrikanischen Einheit, der alle afrikanischen Staaten außer Südafrika angehören, nicht gelungen, dem Blutvergießen in Nigeria Einhalt zu gebieten.
In der Frage der Schutzgarantien für die humanitären Helfer in Nigeria hat das Auswärtige Amt die nigerianische Zentralregierung ersucht, ihre Truppen anzuweisen, alle Personen und Einrichtungen der kirchlichen und anderen Hilfsorganisationen zu respektieren und deren Bemühungen, die Not der Bevölkerung zu lindern, zu unterstützen. Auf der WEU-Ministerratssitzung am 21./22. Oktober vergangenen Jahres in Rom hat die Bundesregierung ihren Verbündeten vorgeschlagen, ähnliche Demarchen zu unternehmen; sie setzt ihre Bemühungen im Rahmen der WEU fort.
*) Siehe 211. Sitzung, Seite 11421 B *) Siehe 214. Sitzung, Seite 11572 A
Am 6. Februar 1969 wird Herr Staatssekretär Hein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit anläßlich der Einweihung einer mit deutscher Hilfe errichteten Brücke nach Lagos reisen und bei dieser Gelegenheit Gespräche auf höchster Ebene über die Möglichkeiten für die Erleichterung der humanitären Hilfsmaßnahmen führen. Dabei wird auch erneut die Frage der Eröffnung von Landkorridoren für den Lebensmitteltransport in die Notgebiete erörtert werden. Kurz danach werden 5 Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach „Biafra" und Lagos reisen, um die gleichen Themen mit Oberst Ojukwu und der nigerianischen Zentralregierung zur Sprache zu bringen.
Trotz der vorhandenen Schwierigkeiten wird die Bundesregierung sich auch in weiterer Zukunft um eine baldige Beilegung des Bürgerkrieges in Nigeria und für die Linderung der Leiden der betreffenden Bevölkerung bemühen.
Im übrigen darf ich Sie auf die Tätigkeit des Unterausschusses „Humanitäre Hilfe für Afrika" des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages aufmerksam machen. Zwischen diesem Unterausschuß, den deutschen Hilfsorganisationen und dem Auswärtigen Amt besteht eine fortlaufende Zusammenarbeit. Der Unterausschuß ist über alle aktuellen deutschen Maßnahmen für die Hilfe in Nigeria/!"Biafra" unterrichtet.
Wir treten in Punkt 1 der Tagesordnung ein: Fragestunde
— Drucksache V/3824 —
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, zunächst die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Zebisch:
Hat der Parlamentarische Staatssekretär Freiherr von und zu Guttenberg mit seiner Äußerung, die Bundesregierung werde, abgesehen von den Olympischen Spielen in München, DDR-Symbole bei Sportveranstaltungen weiterhin nicht dulden, für die gesamte Bundesregierung gesprochen?
Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär des Innern.
Der Parlamentarische Staatssekretär von Guttenberg wollte bei der genannten Äußerung, die er in einem Zeitungsinterview getan hat, nicht im Namen der Bundesregierung sprechen, sondern seine persönliche Auffassung zur Frage der Auswirkungen des bekannten Beschlusses des Internationalen Olympischen Komitees in Mexiko für die Bundesrepublik wiedergeben.Die Auffassung des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs von Guttenberg deckt sich jedoch mit der Haltung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat auf den Beschluß des IOC zwar beschlossen, daß für die Durchführung der Olympischen Spiele in München 1972 die dann geltenden Regeln des IOC maßgebend sein sollen. Dies impliziert, daß gegen die Symbole der sogenannten DDR nicht eingeschritten wird, wenn das Zeigen der Flagge oder das Abspielen der Hymne in Übereinstimmung mit den olympischen Regeln erfolgt. Hinsichtlich der übrigen Sportveranstaltungen der Bundesrepublik jedoch ist die Bundesregierung von ihrer bisherigen Haltung in der Frage der Duldung von Flagge und Hymne der sogenannten DDR nicht abgerückt. Das Bundeskabinett hat zugleich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und mein Haus beauftragt, diese Fragen zu prüfen, und wird nach Abschluß der Prüfung darüber entscheiden, welche Folgerungen aus dem Beschluß des IOC bezüglich des Sportverkehrs außerhalb der Olympischen Spiele gezogen werden sollen.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11715
Wird eine Zusatzfrage gewünscht? — Bitte sehr!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, worin besteht eigentlich der Unterschied, der dafür ausschlaggebend ist, daß die Bundesregierung die DDR- Fahne zwar in München bei den Olympischen Spielen dulden will, nicht aber bei internationalen Meisterschaften und bei anderen Anlässen?
Der Unterschied, Herr Kollege, besteht darin, daß es sich in München um offizielle Olympische Spiele handelt, während es sich bei dem übrigen Bereich, den Sie angedeutet haben, um eine Fülle von Varianten internationaler oder nationaler Sportveranstaltungen handeln kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß viele internationale Sportverbände ebenfalls darauf bestehen, daß die Hymnen und die Flaggen der angeschlossenen Länder bei internationalen Meisterschaften gespielt bzw. gezeigt werden?
Es ist mir bekannt, daß es eine Reihe von internationalen Sportverbänden gibt, die solche Regeln haben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage wird das Wort nicht gewünscht.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
Trifft es zu, daß ein Berufssoldat, der sich ein Leiden während seiner Kriegsdienstzeit im Kriegseinsatz zugezogen hat, dann, wenn es sich nicht um einen Kriegsunfall im Sinne des § 135 BBG handelt, keine Versorgung nach § 29 a Abs. 4 BBG erhält, während ein Berufssoldat, der unter den gleichen Bedingungen Kriegsdienst geleistet hat, sich aber das Leiden in der Kriegsgefangenschaft zugezogen hat, einen Unterhaltsbeitrag erhält, der sich nach dem Prozentsatz der anerkannten MdE bemißt?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Dröscher, es trifft zu, daß ein Berufssoldat, der sich im Kriege ein Leiden in Ausübung militärischen oder militärähnlichen Dienstes zugezogen hat, das nicht auf einem Unfall im Sinne des § 135 des Bundesbeamtengesetzes — einschließlich der in der Verordnung vom 12. Mai 1958 bestimmten Krankheiten — beruht, keinen Unterhaltsbeitrag nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes in Verbindung mit den §§ 142 und 181 a Abs. 4 BBG erhält. Ein Berufssoldat, der sich eine Krankheit in Kriegsgefangenschaft zugezogen hat, erhält bei einer dadurch verursachten Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20 v. H. den vorgenannten Unterhaltsbeitrag über § 181 b Abs. 1 Satz 3 BBG auch dann, wenn die Krankheit auf außergewöhnlichen Verhältnissen in einer Kriegsgefangenschaft beruht. Diese Krankheiten sind in der Verwaltungsvorschrift Nr. 5 zu dem erwähnten § 181 b bestimmt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dröscher.
Trifft es also zu, Herr Staatssekretär, daß ,ein Soldat, der sich eine Lungentuberkulose — als Beispiel für eine solche Krankheit —zugezogen hat, diese Versorgung nicht erhält, wenn er sie sich im Krieg, etwa an der Ostfront zugezogen hat, während er die Versorgung erhält, wenn er sich das Leiden in der Kriegsgefangenschaft zugezogen hat und die Lungentuberkulose mehr als 20 % MdE verursacht hat?
Die gesetzliche Lage, Herr Kollege, läßt in der Tat eine so unterschiedliche Konsequenz, wie Sie sie geschildert haben, zu.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, angesichts dieser Situation, die sich wohl aus dem 131er-Gesetz ergibt, dafür zu sorgen, vielleicht in Verhandlungen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, daß für die Soldaten die sich solche Leiden im Krieg zugezogen haben, eine ähnliche günstige Regelung getroffen wird?
Die Bundesregierung wird diese Frage prüfen und wird nach Wegen suchen, um die in der Tat möglichen Ungerechtigkeiten aus dem Weg zu räumen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke, Herr Staatssekretär.
Ich rufe aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts die Frage 131 des Abgeordneten Rehs auf:
Bejaht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß an 34 anderen europäischen Plätzen deutsche Schulen bestehen, in England keine, die Notwendigkeit einer deutschen Schule in London?
Der Parlamentarische Staatssekretär des Auswärtigen Amts zur Beantwortung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich wäre dankbar, Herr Präsident, wenn ich beide Fragen zusammen beantworten könnte.
Bedenken? — Keine Bedenken. Dann rufe ich auch die Frage 132 des Abgeordneten Rehs auf:Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, ihre Einrichtung beschleunigt herbeizuführen?Herr Staatssekretär!
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11716 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Antwort lautet ja. Die Bundesregierung hat dieser Auffassung bereits vor mehr als dreieinhalb Jahren dadurch Ausdruck gegeben, daß sie sich grundsätzlich für die Errichtung einer schrittweise aufzubauenden elfklassigen deutschen Schule in London entschieden hat. Die Verwirklichung dieses Vorhabens, für das im Bundeshaushalt für das Rechnungsjahr 1968 bereits ein Betrag bereitgestellt war, hängt lediglich davon ab, daß ein für die geplante Schule nach seiner Beschaffenheit und seiner Lage im Stadtgebiet von Groß-London geeignetes bebaubares Grundstück gefunden wird. Für dieses Grundstück muß ferner die Erlaubnis der zuständigen Londoner Behörden und der Nachbarn zum Betrieb einer Schule erreichbar sein. Schließlich ist Voraussetzung ein angemessener Preis. Die deutsche Botschaft in London hat im Zusammenwirken mit dem Bundesschatzministerium bereits eine Vielzahl von Objekten geprüft. Bisher konnte noch keines gefunden werden, das gleichzeitig alle genannten Eigenschaften besitzt. Die Suche wird jedoch mit Nachdruck fortgesetzt, so daß zu hoffen ist, daß in absehbarer Zeit ein passendes Grundstück ermittelt werden kann.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Rehs.
Herr Staatssekretär, ist es nicht doch auffallend, daß ausgerechnet in London mit einer großen deutschen Kolonie so viele Jahre vergehen, ohne daß es möglich ist, dort, in der einzigen solchen europäischen Großstadt, in der sie noch fehlt, eine deutsche Schule errichten? Und darf ich weiter fragen, seit wann über die Projektierung hinaus ernstlich mit einer Platzsuche begonnen worden ist.
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube nicht, daß das als auffallend bezeichnet werden kann, wenn man sich die Umstände klarmacht, Herr Kollege Rehs. Es hat früher andere Plätze gegeben, an denen die Errichtung einer deutschen Schule vordringlicher erschien als in London. Als die Frage dort als dringlich angesehen und behandelt wurde, hat die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, das Notwendige zu tun. Allerdings hat sich dann in den ganzen Verhandlungen der letzten Jahre gezeigt, daß es eben sehr schwierig ist, in einer Großstadt wie London geeignetes Gelände dafür zu finden. Diesen Tatbestand halte ich nun auch wieder nicht für überraschend; das soll in anderen Großstädten auch so sein. Man muß berücksichtigen: es kann nicht jedes x-beliebige Grundstück sein, sondern es muß für den Zweck geeignet sein, es muß nach seiner Lage in Frage kommen — alle die Umstände, die ich genannt habe. Die Bundesregierung bemüht sich — das kann ich wirklich sagen — seit Jahren darum, in dieser Frage zu einem Ergebnis zu kommen, von den ersten Diskussionen über die Möglichkeiten der Errichtung der Schule an gerechnet. Ich glaube, das, was hier möglich gewesen ist, ist geschehen.
Wann wird nach Ihrer Meinung und nach dem Stand der Dinge mit der Errichtung der Schule gerechnet werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin nicht in der Lage, einen genauen Zeitpunkt anzugeben. Aber wir stehen jetzt am Anfang eines Jahres, und da ist es wohl erlaubt, die Hoffnung zu hegen, daß es uns — wenigstens in der Grundstücksfrage, deren Lösung ja die Voraussetzung für die endgültige Errichtung der Schule ist — ein großes Stück weiterbringen wird.
Eine weitere Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Bartsch!
Herr Staatssekretär, seit wann gibt es deutsche Schulen — ich meine: in der Nachkriegszeit — in Paris, Rom und Brüssel?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich würde Ihnen die Frage gern aus dem Handgelenk beantworten; das kann ich aber nicht, Herr Kollege Bartsch. Ich bin gerne bereit, Ihnen das schriftlich zu geben.
Ich darf darauf aufmerksam machen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär: Sie brauchen die Frage nicht zu beantworten; die Hauptfrage bezog sich auf London und nicht auf Paris und Brüssel. Herr Abgeordneter, sie müßten diese Frage gesondert einreichen. — Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Bartsch.
Herr Staatssekretär, seit wann befürwortet die Bundesregierung die Eröffnung einer deutschen Schule in London, das bekanntlich die größte Stadt Europas ist und einem Merkblatt des Auswärtigen Amtes zufolge 100 000 deutsch sprechende Einwohner zählt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Seit diese Frage konkret an die Bundesregierung herangetragen wurde, das ist, soweit ich aus den Akten ersehe, seit Anfang der 60er Jahre.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.
Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung bei dem Bemühen um die deutsche Schule in London davon aus, daß nur für Diplomatenkinder eine Schule in der Botschaftsnähe und daß für alle anderen deutschen Kinder — Kinder von Kaufleuten, Technikern, Journalisten — eine Schule weiter enfernt von der Botschaft errichtet wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zu einer solchen Vermutung gibt es keinen Anlaß, Herr Kollege.
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11717
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hofmann.
Herr Staatssekretär, wer berät die deutschen Behörden in London bei der Prüfung dieses Schulvorhabens und bei dem Bau dieser Schule?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
In der Regel zunächst einmal die Bundesbaudirektion, die ja in diesen Fragen verantwortlich ist. Im übrigen wird sich die Botschaft, wie es üblich ist, ortsüblichen Rates bedienen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zu den Fragen 133 und 134 des Herrn Abgeordneten Geldner.
Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 135 ides Herrn Abgeordneten Bauer auf:
Bis wann kann mit dem Bericht über die Ergebnisse der Beratungen über die Empfehlung 513 betr. ein Beschwerderecht der Beratenden Versammlung des Europarates bei der Europäischen Kommission der Menschenrechte gerechnet werden, den der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesaußenministerium in der Fragestunde vom 5. April 1968 in Aussicht stellte?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Ministerkomitee des Europarates in der Besetzung der Ministerbeauftragten hat in seiner 168. und 170. Sitzung am 4. März und 29. April 1968 die Empfehlung 513 der Beratenden Versammlung sehr sorgfältig geprüft. Die Ministerbeauftragten gelangten dabei zu dem Ergebnis, daß sie den operativen Teil der Empfehlung nicht unterstützen könnten. Hiervon hat das Ministerkomitee die Beratende Versammlung bei der Vorlage des statuarischen Berichts am 6. Mai 1968 formell unterrichtet. Mit Rücksicht auf diese Unterrichtung hat die Bundesregierung seinerzeit davon abgesehen, diesem Hause einen gesonderten Bericht vorzulegen, zumal der Bericht des Ministerkomitees als Dokument der Beratenden Versammlung Nr. 2388 zirkuliert worden ist.
In dem Tätigkeitsbericht hatte ,der Vorsitzende des Ministerkomitees der Beratenden Versammlung gegenüber zur Begründung der Einstellung des Ministerkomitees darauf hingewiesen, daß die Einräumung eines Beschwerderechts der Beratenden Versammlung vor allem deshalb auf Bedenken stoße, weil sie das ausgewogene institutionelle Gefüge des Europarates und der Menschenrechtskonvention beeinflussen könnte; darüber hinaus sei kaum zu erwarten, daß alle Vertragsstaaten der Menschenrechtskonvention eine entsprechende Änderung der Konvention ratifizieren würden, so daß diese wahrscheinlich toter Buchstabe bleiben würde. — Ich darf hinzufügen, daß auch die Bundesregierung entsprechende Befürchtungen hegte.
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Bauer.
Haben Sie Verständnis für die Auffassung eines Abgeordneten, Herr Staatssekretär, daß es sehr geheimnisvoll aussieht, daß keine der Regierungen ihre Bedenken genau, konkret auf den Tisch legt, und sind Sie in der Lage, hier ,die Bedenken detailliert oder wenigstens etwas näher zu bezeichnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Selbstverständlich habe ich Verständnis für das Anliegen, in dieser Frage Näheres zu erfahren. Ich habe in meiner Antwort versucht, den entscheidenden Punkt deutlich zu machen. Natürlich werden dabei auch, wie immer in solchen Fragen, viele Randüberlegungen eingeführt. Entscheidend ist, daß auf Grund des geregelten Verhältnisses zwischen Versammlung und Menschenrechtskommission ein eigenes Antragsrechts der Versammlung auf Probleme stößt, die nicht ohne weiteres zu lösen sind. Die Mitglieder der Menschenrechtskommission werden ja durch die Versammlung gewählt. Das heißt, es besteht natürlich ein gewisses Bindungsverhältnis zwischen Versammlung und Kommission. Wenn nun dieselbe Versammlung selbständiger Antragsteller wird — neben denen, die bisher antragsberechtigt sind —, dann wird — das steckt hinter dem Begriff „ausgewogenes Gefüge" — das überkommene und ursprünglich einmal so konzipierte Gefüge der Institutionen des Europarates wesentlich verändert. Diese wesentliche Veränderung wird — davon muß man nach dem, was wir aus anderen Zusammenhängen wissen, wohl ausgehen — nicht die notwendige Unterstützung aller Beteiligten finden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bauer.
Herr Staatssekretär, macht die Bundesregierung ihre Stellungnahme zu Fragen dieser Art auch davon abhängig, ob eine Sache Aussicht auf Realisierung hat, oder legt sie allein objektive Maßstäbe aus der Sache selbst an?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie haben nach allen Gründen gefragt, Herr Kollege Bauer. Selbstverständlich ist die Grundlage für die Entscheidung die sachliche Überlegung. Aber ich halte es nicht nur für legitim, sondern für notwendig — das entspricht übrigens allgemein und, wie mir scheint, auch ganz vernünftigen Verfahrensgrundsätzen —, in einer bestimmten Frage auch die Aussichten für eine Realisierung zu prüfen.
Keine weitere Zusatzfrage.Ich rufe die Frage 136 des Abgeordneten Westphal auf:
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11718 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Präsident von HasselWelche politischen und wirtschaftlichen Folgen würden nach Ansicht der Bundesregierung eintreten, wenn der Ministerrat der EWG einseitig allein über ein Präferenzabkommen mit Tunesien und Marokko entscheidet, während Israel, das seinen Antrag auf Assoziierung früher als die genannten Staaten vorgetragen hat, weiter auf einen Vertragsabschluß warten müssen, ohne Klarheit über Inhalt und Zeitpunkt des Vertrages zu haben?Herr Staatssekretär, bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Politische Folgen einer unterlassenen Handlung sind naturgemäß schwer abzuschätzen. Die wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben, daß mit Israel zur Zeit nur ein wenig befriedigender Handelsvertrag besteht und kein neues Abkommen geschlossen worden ist, lassen sich leichter beurteilen: Israel erhält auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom Oktober 1967 einseitig und autonom von der Gemeinschaft eine 40%ige Zollpräferenz für Zitrusfrüchte, sobald die Abkommen mit Marokko und Tunesien in Kraft treten. Dies bedeutet, daß im Rahmen des Gleichgewichts im Mittelmeerraum eine auch für die wichtigsten agrarischen Exportgüter Israels befriedigende Lösung gefunden worden ist.
Auf dem gewerblichen Gebiet jedoch werden Marokko und Tunesien mit Abschluß der Abkommen Präferenzen erhalten, die Israel vorerst versagt bleiben. Die Bundesregierung, die stets für eine ausgewogene Lösung im Mittelmeerraum eingetreten ist und für Israel ein globales Präferenzabkommen angestrebt hat, bemüht sich bei den laufenden Verhandlungen in Brüssel darum, den Widerstand gegen ein solches Abkommen aufzulockern.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Staatssekretär, teilt also die Bundesregierung meine Ansicht, daß Israel einen einseitigen Vertragsabschluß der EWG mit Tunesien und Marokko als politische Benachteiligung und wirtschaftliche Schädigung betrachten muß?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie greifen der dritten von Ihnen vorgelegten Frage vor, Herr Kollege Westphal, auf die ich gleich noch in aller Form zu antworten habe.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Westphal.
Würden Sie mir bestätigen, daß die Auswirkungen des Handelsvertrages der EWG gegenüber Israel im Hinblick auf die Präferenzen für die Zitrusfrüchte nur zur Hälfte den Umfang erreichen, der sich aus dem Vertrag ergibt, der jetzt mit Marokko und Tunesien abgeschlossen werden soll?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist klar, daß die Regelung, die Israel betrifft, nur eine einseitige und — da nicht Gegenstand eines Vertrags — natürlich nicht im einzelnen befriedigende Regelung für die andere Seite sein kann; aber das ergibt sich wohl aus der Natur dieser Regelung.
Herr Abgeordneter Metzger!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß es eine Diskriminierung Israels bedeutet, wenn Tunesien und Marokko 60 % bis 70 % in bezug auf Agrarprodukte zugebilligt werden und wenn eine Präferenz auf sämtliche Industrieprodukte erfolgt, während Israel nur 40 % für Agrarprodukte und für Industrieprodukte überhaupt keine Präferenz erhält?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Metzger, ich kann den Vorwurf der Diskriminierung nicht ohne weiteres übernehmen. Tatsächlich ist es ja so, daß selbständige Verhandlungen — wenn auch gleichzeitig — mit den beteiligten Ländern geführt werden.
Die Bundesregierung hält es aus vielerlei Gründen — aus wirtschaftlichen und aus politischen Gründen — für wünschenswert, daß Israel insofern gleichbehandelt wird, als man auch mit ihm alsbald zu einem Handelsabkommen gelangt. Das ist nun nicht die einhellige Auffassung der übrigen beteiligten Länder. Wir müssen uns darum bemühen, das herbeizuführen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Metzger.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die sozialistische Fraktion des Europäischen Parlaments in einem Antrag die Forderung an den Ministerrat gestellt hat — die übrigens gestern vom Politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments gebilligt worden ist —, daß, wenn der Vertrag mit Tunesien und Marokko abgeschlossen wird, gleichzeitig ein gleichwertiger Vertrag mit Israel in Kraft tritt diese Erwartung wird ausgesprochen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist mir bekannt.
Weitere Zusatzfragen zu Frage 136? — Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß das niederländische Parlament offensichtlich die Absicht hat, der Regierung mitzuteilen, daß es den Vertrag mit den beiden Maghrebstaaten so lange nicht zu ratifizieren beabsichtigt, bis ein gleichwertiger Vertrag mit Israel vorliegt?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11719
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mir ist dieser Umstand nicht bekannt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 137 des Abgeordneten Westphal auf:
Welche wirtschaftlichen oder sonstigen sachlichen Gründe sprechen gegen eine gleichzeitige Behandlung und Beschlußfassung im Ministerrat der EWG über gleichwertige Präferenzverträge der Europäischen Gemeinschaft für Industriegüter und Agrarprodukte der Länder Tunesien und Marokko einerseits und Israel andererseits?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach deutscher Auffassung sprechen vom Standpunkt der Gemeinschaft aus weder wirtschaftliche noch sachliche Gründe gegen eine gleichzeitige Behandlung und Beschlußfassung im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften über die in der Diskussion befindlichen Abkommen mit Mittelmeerländern. Tatsächlich werden die Probleme Spaniens, Marokkos, Algeriens, Tunesiens, Israels und Maltas im Ministerrat nebeneinander behandelt. Eine gleichzeitige Beschlußfassung ist jedoch wegen des unterschiedlichen Standes der einzelnen Verfahren nicht möglich.
Dieser Entwicklungsstand ergibt sich unter anderem daraus, daß eine wirtschaftliche Assoziierung Marokkos und Tunesiens in einer besonderen Absichtserklärung zum Rom-Vertrag vorgesehen ist, die jetzt durch ein Teilabkommen partiell verwirklicht werden soll. Diese Sachlage erlaubt es nicht, den Abschluß der Abkommen mit Marokko und Tunesien von einem Abkommen mit Israel rechtlich abhängig zu machen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Staatssekretär, was will die Bundesregierung tun, um denjenigen EWG-Partner, der — wie wohl auch Sie deutlich gemacht haben — aus unserer Sicht ohne sachliche und wirtschaftliche Begründung die Gleichbehandlung Israels bisher blockierte, zu einer Änderung seiner Verhaltensweise zu bringen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie wird wie bisher versuchen, dahin zu wirken und eine überzeugende Antwort dahin zu bekommen, daß nach unserer Auffassung aus sachlichen und politischen Gründen eine solche Entscheidung von uns für richtig gehalten wird. Nur muß man sehen, daß hier — deswegen habe ich eben das Wort „rechtlich" betont — die Möglichkeit, das mit den Mitteln des Vertrages etwa zu erzwingen, nicht gegeben ist.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Westphal.
Ist es die Meinung auch der Bundesregierung, daß Europa Israel nicht so im Stich lassen darf, wie es, Herr Staatssekretär, durch die weitere Nichtentscheidung über den von der Europäischen Kommission bereits mehrfach als fertig vorgelegten und zur Annahme empfohlenen Vertrag mit Israel geschehen würde?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich denke, daß die Bundesregierung ihre Haltung durch ihre jederzeitige Unterstützung der israelischen Bitte um Abschluß eines entsprechenden Abkommens hinreichend deutlich gemacht hat.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Metzger.
Herr Staatssekretär, warum sind Sie der Ansicht, daß die Absichtserklärung im Rom-Vertrag in bezug auf Marokko und Tunesien den Ministerrat daran gehindert hat, gleichzeitig mit Israel zu gleichwertigen Vereinbarungen zu kommen, insbesondere angesichts der Tatsache, daß Israel als erster .einen Assoziierungsvertrag beantragt hat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte, mich nicht so zu interpretieren, Herr Kollege Metzger. Ich habe gesagt: Es gibt keine rechtlichen Gründe, es den beiden genannten Ländern zu verweigern, die jetzt vorgesehenen Abkommen abzuschließen und den Abschluß vielleicht von anderen Entscheidungen abhängig zu machen, etwa derjenigen über den Vertrag mit Israel. Politisch ist eine solche Entscheidung selbstverständlich denkbar.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Metzger.
Herr Staatssekretär, wie wird sich die Bundesregierung zu der Auffassung des Europäischen Parlaments stellen, daß die von ihm gewünschten Verträge mit Tunesien und Marokko gleichzeitig mit einem gleichwertigen Vertrag mit Israel in Kraft treten sollten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube nicht, daß die Bundesregierung von ihrer grundsätzlichen Linie abgeben würde, die Entscheidungen des Europäischen Parlaments zu respektieren.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dröscher.
Gibt es, Herr Staatssekretär, da wirtschaftliche oder sonstige sachliche Gründe kaum gegen die gleiche Behandlung sprechen, politische Gründe, die bei einem Mitgliedstaat besonders forciert werden und eine entsprechende Behandlung Israels ausschließen?
Metadaten/Kopzeile:
11720 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist für die Bundesregierung sehr 'schwer, zu beurteilen, welche Gründe die verschiedenen beteiligten Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften zu ihrer Haltung veranlassen. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen darauf eine neindeutige Antwort zu geben. Auch da können wir uns nur im Bereich der Vermutungen bewegen, und das reicht als Grundlage für eine Antwort hier sicherlich nicht aus.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dröscher.
Hat sich im Laufe der bisherigen Verhandlungen, Herr Staatssekretär, herausgeschält, daß eines der Mitgliedsländer besonders gegen die entsprechende Behandlung Israels ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es gibt unterschiedliche Grade der Einstellung in dieser Frage.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 138 des Abgeordneten Westphal auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß aus politischen Gründen eine gleichartige Behandlung aller Mittelmeerländer bei der Handels- und Assoziierungspolitik der EWG durch den Ministerrat der EWG erfolgen muß?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Entwicklungsstand in allen Mittelmeerländern nicht gleichartig genug ist, um eine gleichartige Behandlung aller Mittelmeerländer durch die Gemeinschaft zu rechtfertigen. Nicht zuletzt deshalb haben fast alle Mittelmeerländer stark voneinander abweichende Wünsche an die Europäischen Gemeinschaften geäußert. Sie streben teils Handelsabkommen, teils Assoziierungsabkommen an, deren Inhalte zwangsläufig unterschiedlich sind.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß für alle Mittelmeerländer, die eine Verbindung zu den Europäischen Gemeinschaften suchen, eine ihrer jeweiligen Lage angemessene, sie befriedigende Form der Zusammenarbeit, gefunden wird. Sie hat unter diesem Gesichtspunkt bisher auch stets die zur Debatte stehenden Anträge Marokkos und Tunesiens sowie Israels unterstützt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Staatssekretär, wenn es um die Frage der gleichartigen Behandlung geht, werden Sie mir aber doch sicher zustimmen, daß es im Hinblick auf die gleichzeitige gleichartige Behandlung von Vertragsverhandlungen nicht so sehr um den Inhalt des Vertrags wie um die Frage des gleichartigen Angehens der Verhandlungen geht.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gleichartig ist eben nicht gleichzeitig.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Staatssekretär, was gedenkt die Bundesregierung von sich aus zu tun, um eine einseitige Entscheidung im Ministerrat Anfang März in Brüssel zu vermeiden, insbesondere auch dann, wenn zum Beispiel eine andere Regierung — ich denke an die holländische — gegen eine solche ungleichmäßige Behandlung von Staaten bei Vertragsabschlüssen Einwendungen erheblicher Art erheben wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung wird wie bisher ihre Haltung vertreten, daß ein Abkommen mit Israel sobald wie möglich geschlossen werden soll. Ich sehe keine rechtlichen Möglichkeiten, andere davon abzuhalten, eine andere Entscheidung zu treffen. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten, die ihr gegeben sind — aber die sind nicht unbegrenzt, wie Sie wissen, Herr Kollege Westphal — nutzen, um ihrer Auffassung Geltung zu verschaffen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, darf ich daran erinnern, daß bereits engere politische Beziehungen zwischen Israel und europäischen Institutionen dadurch bestehen, daß das israelische Parlament Beobachter zur Beratenden Versammlung des Europarates entsendet, und wäre dieses Faktum einer engeren politischen Zusammenarbeit nicht geeignet, die hier zur Diskussion gestellte politische Problematik etwas zu entspannen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für die Bundesregierung bedarf es einer solchen Entspannung nicht. Die Bundesregierung hat in dieser Frage eine klare Haltung. Sie ist für das von Israel angestrebte Abkommen. — Ich bitte um Entschuldigung, Herr Kollege Kliesing, aber diese Frage müßte eigentlich anderen als der Bundesregierung gestellt werden.
Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, um ein Mißverständnis zu vermeiden: Wenn ich von einer Entspannung politischer Problematik sprach, so dachte ich an eine solche auf europäischer Basis existierende; und wäre nicht eben hier auch in der Gemeinschaft der Sechs ein Zugang zur Lösung politischer Problematik dadurch gegeben oder jedenfalls erleichtert, daß man auf die Zusammenarbeit verweisen könnte, die bereits im Europarat existiert?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11721
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung wird sicher jede Möglichkeit nutzen, auf bestehende Dinge hinzuweisen, unterstützende Argumente also gern verwenden. Ob es nützt, ist eine andere Frage. Ich will nur sagen: selbstverständlich wird in der Argumentation der Bundesregierung alles, was geeignet ist, unsere Auffassung zu bekräftigen, auch verwandt werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Metzger.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß, wenn sie jetzt nicht das Eisen schmiedet, solange es heiß ist, d. h. solange die Verhandlungen mit Marokko und Tunesien geführt werden, und nicht dafür sorgt, daß mit Israel zu gleicher Zeit ein Vertrag in Kraft tritt, die Aussichten, mit Israel zu einem vernünftigen Vertrag zu kommen, beinahe gleich Null sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Metzger, die Bundesregierung ist sich durchaus bewußt, daß die Diskussion im gegenwärtigen Zeitpunkt besonders vordringlich ist; aber ich muß darauf hinweisen, daß die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, im Rahmen der Gemeinschaften einen Zwang auf andere zu bestimmten Entscheidungen auszuüben. Ich glaube, davon muß man doch zunächst einmal ausgehen.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung wirklich nichts von anderen gelernt, daß man Zwang dadurch ausüben kann, daß man seine Zustimmung unter Umständen von der Regelung einer anderen, auch notwendigen Frage abhängig macht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das kann in geeigneten Fällen durchaus ein Mittel sein. Ich weiß nur nicht, ob es den Gemeinschaften gut bekommt, wenn dieses Mittel überbeansprucht wird.
Eine weitere Zusatzfrage zu dieser Frage, Herr Abgeordneter KahnAckermann.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, dieses Thema vor einer nochmaligen Behandlung im Ministerrat mit dem Auswärtigen Ausschuß dieses Hauses zu erörtern?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sehe keine Bedenken, Herr Kollege Kahn-Ackermann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 139 des Abgeordneten KahnAckermann auf:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um das Angebot des Bundesaußenministers zu realisieren, das er auf der letzten UNESCO-Konferenz machte, bei der Rettung der Tempel von Philae mitzuwirken?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat am 6. November 1968 in seiner Rede vor der Vollversammlung der UNESCO mit Bezug auf den feierlichen Appell des Generaldirektors der UNESCO zur Rettung Philaes darauf hingewiesen, daß sich die Bundesrepublik schon früher an der Erhaltung unersetzlicher Denkmäler der menschlichen Kultur mit Rat und Tat beteiligt habe. Er hat ferner die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß es vereinten Bemühungen gelingen möge, auch Philae zu retten.
Die Bundesregierung, die für die Rettung der Tempel von Kalabscha und Abu Simbel rund 8 Millionen DM aufgebracht hat, steht auch einer Verwirklichung des UNESCO-Projekts für Philae grundsätzlich positiv gegenüber. Bei der Festsetzung eines deutschen Beitrags wird die Haushaltslage der Bundesrepublik sowie die Höhe der Beteiligung anderer UNESCO-Mitglieder zu berücksichtigen sein.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 140 des Abgeordneten KahnAckermann auf:
Wann sind erste Ergebnisse der Arbeit der neu geschaffenen Zentralstelle für das Auslandsschulwesen beim Bundesverwaltungsamt zu erwarten?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ist haushaltsrechtlich am 1. Oktober 1968 errichtet worden; tatsächlich hat sie ihre Geschäfte am 2. Januar 1969 aufgenommen. In der Zwischenzeit hatten jedoch der Leiter und zwei Pädagogen bereits ihre Arbeit begonnen; seit Oktober sind sieben Herren des neuen Verwaltungspersonals im Auswärtigen Amt eingearbeitet worden. Der Leiter der Zentralstelle ist Oberschulrat Onnen, der aus dem Bereich der Schulverwaltung des Landes Schleswig-Holstein kommt, und seine Vertreter für pädagogische Fragen sind Oberstudienrat Beckers, für Verwaltungsaufgaben Regierungsdirektor Dr. Reinke.Der Zentralstelle stehen einschließlich des Leiters 12 Planstellen für Pädagogen zur Verfügung; davon sind zur Zeit 9 Stellen besetzt. Mit der Besetzung einer weiteren Planstelle ist innerhalb der nächsten Wochen, mit der Besetzung der anderen bis Mai dieses Jahres zu rechnen. Für Verwaltungsaufgaben verfügt die Zentralstelle über 36 Planstellen. Davon entfallen 3 auf den höheren Dienst; sie sind bereits besetzt. Die für Sachbearbeiter des mittleren und gehobenen Dienstes bestimmten Planstellen sind bis
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11722 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Parlamentarischer Staatssekretär Jahnauf 11/2 Stellen alle besetzt. Das Bundesverwaltungsamt hat der Zentralstelle jedoch zeitweilig zwei Beamte zur Verfügung gestellt, so daß ein vollständiger Bestand des Verwaltungspersonals erzielt ist. Die Zentralstelle hat bereits alle Funktionen aufgenommen; allerdings ist die Phase der Einarbeitung noch nicht abgeschlossen.Unter den mit Vorrang in Angriff genommenen Aufgaben sind zu nennen:eine Bestandserhebung des gesamten Auslandsschulwesens;die Verwertung der dabei gewonnenen Angaben zu einer umfassenden Dokumentation über sämtliche Schulen sowie die Erstellung von Statistiken;die Ausarbeitung von Plänen für die Neuorganisation des Auslandsschulwesens in Lateinamerika;Pläne für die stärkere Heranziehung und Ausbildung von Ortskräften als Deutschlehrer;Ausarbeitung eines Lehrbuchs für den Deutschunterricht für ausländische Schüler.Konkrete Ergebnisse der Arbeit der Zentralstelle können nach den wenigen Wochen seit ihrem Bestehen noch nicht vorliegen. Die Bundesregierung rechnet damit, daß sich die Tätigkeit der Zentralstelle, insbesondere im Rahmen der oben genannten Aufgabengbiete, bereits innerhalb dieses Jahres auswirkt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, dem Hause mitzuteilen, warum die Errichtung der Zentralstelle, die wegen der dringlichen Aufgaben, die sie zu bewältigen hat, ein langjähriger Wunsch dieses Hauses war, so schleppend vor sich gegangen ist und immer noch nicht abgeschlossen ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Daß es lange Zeit in Anspruch genommen hat, Herr Kollege Kahn-Ackermann — ich habe das bei früherer Gelegenheit hier schon betont —, bedauern wir; das ist wohl auch auf die etwas schwierigen Umorganisationen, ,die in dem Zusammenhang notwendig waren und sind, zurückzuführen. Sie wissen, es mußten eine ganze Reihe von Verhandlungen mit anderen Häusern geführt und zum Teil strittige Fragen geklärt werden. All das spielt sich im Rahmen der Verwaltung leider immer noch in verhältnismäßig langen Zeiträumen ab; aber das ist, nach aller Erfahrung jedenfalls, nicht ganz zu vermeiden. Ich teile aber nicht Ihre Auffassung, daß die Arbeit noch nicht aufgenommen worden ist. Die Zentralstelle arbeitet. Davon kann man jetzt ausgehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, kann dieses Haus erwarten, von der Bundesregierung durch das Auswärtige Amt zum 1. Januar kommenden Jahres einen ersten Bericht über die Arbeit dieser Stelle zu erhalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das muß möglich sein.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 141 des Abgeordneten KahnAckermann auf:
Trifft es zu, daß der deutsche Kulturreferent in Mexiko trotz nunmehr achtjährigem Aufenthalt in Lateinamerika die spanische Sprache immer noch nicht in einem für einen solchen Posten notwendigen Umfang beherrscht?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Kulturreferent an der deutschen Botschaft in Mexiko befindet sich seit gut fünf Jahren in Lateinamerika. Er war zunächst nach Buenos Aires versetzt worden, ohne daß er die spanische Sprache beherrschte. Für seine anschließende Versetzung nach Mexiko im Jahre 1967 war in erster Linie ausschlaggebend, daß er Fachmann auf dem Gebiete der internationalen Sportbeziehungen war und daß die Olympiade in Mexiko-City bevorstand. Das Auswärtige Amt war davon ausgegangen, daß er auf seinem bisherigen Posten innerhalb von vier Jahren Spanisch gelernt habe. Eine auf Grund der Anfrage angestellte Nachprüfung hat jedoch leider ergeben, daß dies nicht in dem wünschenswerten Ausmaß der Fall ist.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus nicht der Auffassung, daß insbesondere ein Kulturattaché der Sprache des Landes, in dem er akkreditiert ist, mächtig sein sollte und daß er ohne Zweifel ohne ausreichende Sprachkenntnisse ungeeignet ist, die Kulturbeziehungen zwischen den beiden Ländern zu pflegen, und gedenkt Ihr Haus in diesem Falle Konsequenzen zu ziehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie wissen, Herr Kollege Kahn-Ackermann, daß Sie in Ihrer Frage bestehende Grundsätze dieses Hauses wiedergegeben haben.
Keine weitere Zusatzfrage. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Ministers des Auswärtigen beantwortet. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf, zunächst die Frage 55 des Abgeordneten Dr. Rutschke:Welche Schadensersatzansprüche stehen einem Wehrpflichtigen zu, wenn er durch eine nachweisbare Fehlkonstruktion eines Gerätes zu Schaden gekommen ist?Herr Staatssekretär!
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11723
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, sind im allgemeinen kraft Gesetzes von Schadenersatzansprüchen gegen den Bund ausgeschlossen. Das gesundheitliche Risiko des Soldatendienstes wird allein durch Versorgungsleistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz abgedeckt. Nur in Ausnahmefällen bleiben dem wehrdienstbeschädigten Soldaten Schadenersatzansprüche neben den Versorgungsleistungen erhalten, und zwar dann, wenn die Wehrdienstbeschädigung durch eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung einer im Dienst des Bundes oder eines anderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin stehenden Person verursacht worden ist oder der Unfall bei der „Teil nahme am allgemeinen Verkehr" im Sinne des Gesetzes über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen eingetreten ist. Diese Regelung entspricht der Rechtslage in anderen vergleichbaren Rechtsgebieten, z. B. im Bundesbeamtengesetz, im Bundesversorgungsgesetz und in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Grundsätze des Art. 34. des Grundgesetzes für Soldaten nicht gelten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin der Meinung, daß diese Grundsätze auch für die Soldaten gelten, glaube aber, daß Art. 34 des Grundgesetzes durch diese Regelung, die, wie gesagt, auf der derzeitigen Rechtslage beruht, nicht verletzt wird.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Wieviel Unfälle sind insgesamt und insbesondere allein beim Manöver „Schwarzer Löwe" durch die fehlende Möglichkeit der Arretierung des Turmdeckels beim Panzer HS 30 gemeldet bzw. festgestellt worden?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Bisher ist lediglich ein derartiger Unfall bekanntgeworden, der sich jedoch nicht beim Manöver „Schwarzer Löwe" ereignet hat. Um künftig, selbst nach dem einmaligen Vorkommnis, solche Unfälle auszuschließen, wird eine Formveränderung an der Turmluke des HS 30 vorgenommen werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, auf Grund welcher Nachprüfungen ist die Feststellung, die Sie eben getroffen haben, daß nur ein einziger derartiger Fall vorgekommen sei, erfolgt? Mir sind allein vier Fälle bekannt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Nachprüfung ist angestellt worden auf Grund der beim Bundesministerium der Verteidigung und der der zuständigen Waffengattung innerhalb der Teilstreitkräfte vorliegenden Meldungen über solche Vorkommnisse. Wenn es sich dabei um Unfälle kleinerer Art handelt, kommt nicht jeder Unfall zur Kenntnis der obersten Stelle im Ministerium.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Darf ich fragen, was als kleinerer Unfall und was als größerer Unfall verstanden wird. Wird jemand nur gemeldet, wenn er schwer verletzt ist, oder werden auch leichtere Verletzungen gemeldet?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn jemand Schaden an seiner Gesundheit nimmt, die nicht wiederhergestellt werden kann, Herr Abgeordneter, so handelt es sich um einen schweren Unfall.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 57 des Abgeordneten Cramer auf:
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen eine erneute Abhaltung des Internationalen Flugwettbewerbs auf dem NATO-Flugplatz Upjever ausdrücklichen Zusicherungen des Bundesverteidigungsministers vom Frühjahr 1968 widersprechen würde?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es trifft zu, daß das NATO- Hauptquartier Europa-Mitte erneut um die Benutzung des NATO-Flugplatzes Upjever für die Waffenübung der NATO-Luftstreitkräfte im Abschnitt Europa-Mitte nachgesucht hatte, nachdem sich die Möglichkeit, die Übung von einem anderen NATO- Flugplatz aus durchzuführen, zerschlagen hatte. Der Bundesminister der Verteidigung fühlt sich jedoch an seine Aussage gebunden, daß es sich bei der Durchführung der Waffenübung im vergangenen Jahr von Upjever aus um eine einmalige Beanspruchung dieses Flugplatzes handeln sollte. Die Luftwaffe und die zuständigen alliierten Hauptquartiere untersuchen deshalb zur Zeit alle denkbaren Ersatzlösungen, um die Übung in einem anderen Bereich durchführen zu können.
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, die Offentlichkeit sofort aufzuklären, wenn eine endgültige Entscheidung vorliegt?
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11724 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das will ich gern tun, Herr Abgeordneter.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 58 des Abgeordneten Schmidt auf:
Was hindert die Bundesregierung daran, trotz Kenntnis der in zurückliegenden Jahren in den Fragestunden des Deutschen Bundestages von ihr wiederholt bestätigten Mängel des derzeitigen Kantinenwesens der Bundeswehr, dessen längst fällige Umstrukturierung vorzunehmen?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
In meiner schriftlichen Antwort vom 26. Juni 1968 auf Ihre mündliche Anfrage habe ich bereits den Stand der Neuordnung der Bundeswehrkantinen dargelegt. Dabei wurde auf die besondere wirtschaftspolitische Bedeutung einer neuen Organisationsform aufmerksam gemacht und auch darauf hingewiesen, daß parlamentarische Gremien mit diesen Fragen befaßt sind. Eine endgültige Entscheidung über die Neuorganisation wird die Bundesregierung treffen, wenn die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse in der Angelegenheit grundsätzlich Stellung genommen haben.
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß es schwer verständlich ist, wenn in den zurückliegenden Jahren auf die verschiedensten Anfragen zum Kantinenwesen trotz vorliegender positiver Gutachten die Regierung bislang zu keiner klaren Entscheidung gekommen ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich kann nur erneut darauf verweisen, daß dem Parlament, nämlich dem Verteidigungsausschuß sowie den beiden Arbeitskreisen der die Regierung tragenden Parteien — dem Arbeitskreis Verteidigung der CDU/CSU und dem Arbeitskreis Verteidigung der SPD —, eine Reihe von Gutachten vorliegen, zu denen sich der Verteidigungsausschuß noch nicht äußern konnte.
Ich darf aber darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß auch ich den Zeitablauf beklage, jedoch ohne jede Zielrichtung sozusagen an die Adresse des Parlaments; denn es handelt sich um ein außerordentlich komplexes Thema und um grundsätzliche wirtschaftspolitische Überlegungen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Verteidigungsausschuß, obwohl dieses Thema seit Jahren ansteht und obwohl — ich sage es noch einmal — Gutachten vorliegen, mit dieser Frage bis jetzt noch nicht ernsthaft befaßt worden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich kann nur wiederholen, daß dem Verteidigungsausschuß eine der Kernfragen, nämlich die Frage der Rentabilität neuer Organisationsformen, vorgelegt ist und von dort bisher noch keine Antwort gekommen ist.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Cramer.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß das Zahlenmaterial des Gutachtens, das die Wirtschaftsberatungs-AG in Düsseldorf für sie erstellt hat, aus dem Jahre 1963 stammt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, verbindlich kann ich Ihnen die Frage hier nicht beantworten, ich werde es aber prüfen lassen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Dröscher.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin das Wort Rentabilität in Ihre Antwort einbezogen haben, darf ich fragen: Spielt in diesem Zusammenhang die Rentabilität des Unternehmens oder die Betreuung der Soldaten die entscheidende Rolle?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im Vordergrund der Überlegungen des Bundesministers der Verteidigung steht selbstverständlich eine gleichmäßige und sozial gerechte Versorgung der Soldaten, besonders auch der Soldaten in kleineren und abgelegenen Standorten. Dies ist aber eine Frage, die der Bundesminister der Verteidigung — wenn ich das so ausdrücken darf, Herr Abgeordneter — nicht im luftleeren Raum lösen darf. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat sich hier eingeschaltet und ist der Meinung, daß z. B. durch eine zentrale Kantinenbetriebsgesellschaft möglicherweise eine unerwünschte, starke Nachfragemacht in der öffentlichen Hand entsteht.
Alle diese Fragen stehen in einer gewissen Interdependenz zueinander. Sie sind Ausdruck der Komplexität unserer Gesellschaft. Die Soldaten leiden darunter. Das Verteidigungsministerium ist zusammen mit dem Verteidigungsausschuß bemüht, möglichst bald eine Klärung zu schaffen.
Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Dröscher.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß gerade die Soldaten in den abgelegenen und kleineren Standorten, wie z. B. auf dem
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11725
DröscherFlugplatzgelände in Pferdsfeld bei Sobernheim, ganz besonders darunter leiden, daß die Preise infolge der schlechteren Rentabilität kleiner Kantinen dort natürlich sehr wesentlich höher sind und die Soldaten dadurch schlechter bedient werden als in großen Kantinen, während bei einer anderen Organisationsform natürlich ein Ausgleich möglich wäre?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter. Das ist einer der besonders schwierigen Umstände — um nicht zu sagen Mißstände —im Kantinenwesen.
Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Cramer.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß alle Preise der Kantinen von den zuständigen Standortverwaltungen genehmigt werden müssen und auch genehmigt werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich weiß nicht, ob so bei allen Preisen verfahren werden muß, Herr Abgeordneter; ich weiß nur, daß die Preise ständig überwacht werden, daß sie auch verglichen werden mit den Preisen, die in anderen Einrichtungen, die nicht Kantinen sind, von der freien Wirtschaft angeboten werden. Ich weiß, daß die Kantinenpreise in vielen Fällen bedauerlicherweise über den Preisen liegen, die normalerweise in derselben Gegend von anderen Lebensmittel- und sonstigen Verkäufern gefordert werden. Eine genaue Aufschlüsselung darüber findet sich in einer der letzten Nummern der Zeitschrift des Bundeswehrverbandes.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Felder.
Herr Staatssekretär, ist es nicht etwa so, daß das lange Hinausschieben der Erledigung dieses Problems auch darauf zurückzuführen ist, daß hier allzusehr mittelständische Besorgnisse mitspielen, die hier dagegen wirken, daß die große Zahl von Soldaten auf andere Weise versorgt werden kann, obwohl mir diese Einwände nicht berechtigt erscheinen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß sich 'die insgesamt wohl 560 Kantinenpächter zu der sogenannten Fleska, der Freien Leistungsgemeinschaft selbständiger Kantinenpächter
dafür steht diese Abkürzung —, zusammengeschlossen haben. Ich würde Ihnen nicht soweit folgen, daß ich feststelle, das ist in erster Linie auf diese mittelständischen Sorgen zurückzuführen; aber ich glaube, daß Fragen der Mittelstandspolitik, die eine erklärte Politik auch der Bundesregierung ist, hier auch eine gewisse Rolle spielen.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß — nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes — die Preise von einfachen Gaststätten etwa 60 bis 80% über denen der Kantinen der Bundeswehr liegen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter.
— Sie sagten eben, daß die Preise der einfachen Gaststätten unter denen der Kantinen liegen.
— Nein, nach den Feststellungen des Bundeswehrverbandes liegen die Preise — und ich habe hier eine Preisliste da, die ich Sie vielleicht bitten darf, anschließend einzusehen — teilweise erheblich unter .den Kantinenpreisen, d. h. die Kantinenpreise sind höher.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Statistik des Bundeswehrverbandes glaubwürdiger ist als die des Statistischen Bundesamtes, die diese Feststellung. getroffen hat, daß die Preise der einfachen Gaststätten 60 bis 80 % über den Kantinenpreisen liegen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube sicher, Herr Abgeordneter, daß die Feststellungen des Statistischen Bundesamtes einen errechneten Querschnitt durch alle Kantinenpreise darstellen, während der Bundeswehrverband hier mit besonderem Blick auf Einöd- und abgelegene Standorte einige Preise herausgesucht hat. Immerhin ist dies ein besonderer Mißstand für die betroffenen Soldaten, der abgestellt werden muß.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Schmidt auf:
Inwieweit treffen Verlautbarungen zu, denen zufolge die etwa 500 Bundeswehrkantinenpächter zusammen jährlich mehr als 240 Millionen DM Umsatz versteuern?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
In den Truppenkantinen der Bundeswehr werden jährlich etwa 200 Millionen DM umgesetzt. Im Jahre 1967, dem letzten Wirtschaftsjahr, für das genaue Ergebnisse vorliegen, betrug in 589 Truppenkantinen der Umsatz einschließlich Provisionen und außerordentlichen Erträgen, z. B. Rückvergütungen, Skonti etc. insgesamt 212 Millionen DM.
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11726 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Staatssekretär, ist es auch Ihre Ansicht, daß bei den beachtlichen Umsätzen der Bundeswehrkantinen — sie liegen ja nach Ihrer Auskunft: 210 Millionen geteilt durch rund 500, bei ungefähr 450 000 DM im Jahr — eine Preiskalkulation erwartet werden könnte, die seitens der Soldaten nicht zu ständigen Beschwerden über die Preise führen dürfte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich darf sagen, daß einer der Gründe für den Zusammenschluß der Kantinenpächter gewesen ist, daß sie den Einkauf und auch die Preisbildung rationalisieren und ökonomisieren wollten. In einigen Bereichen hat das, wie wir eben aus dem Zahlenvergleich gehört haben, noch nicht zu dem erwünschten Erfolg geführt, in anderen Bereichen ist eine Verbesserung eingetreten. Aber ich wiederhole: Ich möchte die Frage des Kantinenwesens in der Bundeswehr nicht verniedlichen. Sie bleibt eine wichtige Frage, die bald gelöst werden muß, um zu dem Ziel zu kommen, das wir vorhin festgestellt haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß nahezu alle Kantinengebäude so angelegt sind, als ob man dort noch zur Zeit des Alten Fritz verkaufen müßte, also eine Modernisierung niemals vorgenommen worden ist, und daß sich das natürlich auch irgendwie auswirken muß?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich weiß nicht, ob diese Aussage generell zutrifft, Herr Abgeordneter. Ich werde das prüfen lassen. Ich meine aber, daß es auch eine Reihe von modernen Kantinenanlagen gibt.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Cramer.
Herr Staatssekretär, stimmt es, daß die Pachtsätze der Kantinenpächter im Laufe der Jahre erhöht worden sind — sie zahlten z. B. im Jahre 1963 3,4;% vom Umsatz und im Jahre 1965 schon 4,3 %; inzwischen sind noch einige Zuschläge dazugekommen — und daß andererseits auch die Personalkosten gestiegen sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß diese Pachtsätze im Wege einer bestimmten Gleitklausel an die allgemeine Preisbewegung bei Mieten und Lohnkosten angeschlossen sind.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß von der eingehenden Pacht, die ziemlich hoch ist, 70% für Truppenbetreuung verwendet werden sollen? Können Sie bestätigen, daß das auch geschieht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die einkommenden Mittel sind zweckgebunden und sollen in erster Linie wieder der Truppe, so wie Sie gesagt haben, zugeführt werden. Ob der von Ihnen genannte Prozentsatz in allen Fällen zutrifft, Herr Abgeordneter, weiß ich nicht. Ich bin aber gern bereit, das zu prüfen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 60 des Abgeordneten Schmidt auf:
Wie steht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Umorganisation des Kantinenwesens in der Bundeswehr zu der diesbezüglichen Konzeption des Deutschen Bundeswehrverbandes laut Zeitschrift „Die Bundeswehr", Heft 9/68, Seite 340 ff.?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Grundforderungen der Bundeswehr an ein modernes Kantinenwesen decken sich mit denen des Bundeswehrverbandes, die er in seiner Verbandszeitschrift „Die Bundeswehr", Heft 9/68, veröffentlicht hat. In welcher Form diese Forderungen von der Bundeswehr realisiert werden können, hängt jedoch von der Stellungnahme der parlamentarischen Ausschüsse zu den damit verbundenen wirtschafts- und verteidigungspolitischen Fragen ab.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, wenn ich feststelle, daß die vom Bundeswehrverband vorgeschlagene Umorganisation des Kantinenwesens der in den meisten Staaten wie USA, England usw. bestehenden Regelung weitgehend entspricht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich würde sagen, wir machen aus der Organisationsform kein Evangelium. Das Verteidigungsministerium würde jede Organisationsform unterstützen, die geeignet ist, die Grundsätze eines modernen Kantinenwesens zu verwirklichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, wann werden sich das Wirtschaftsministerium und das Verteidigungsministerium über die Grundsätze der zukünftigen Kantinenverwaltung einig sein?
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969 11727
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, daß wir diese Einigung auf der Grundlage der noch vom Verteidigungsausschuß erbetenen Gutachten herbeiführen können.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung, die im Gelände der Husaren-Kaserne in Braunschweig liegenden, in der Nachkriegszeit für Gewerbebetriebe und als Notwohnungen genutzten Unterkunftsgebäude, die völlig dem Verfall preisgegeben sind, wegzuräumen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die baufälligen Unterkunftsgebäude in der Husarenkaserne werden im Zuge des Ausbaus des für diese Anlage benötigten technischen Bereichs voraussichtlich Ende 1969, spätestens im Laufe des Jahres 1970 abgerissen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung in bezug auf die endgültige Verwendung der Kaserne Broitzem ?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im Rahmen der neuen Heeresplanung wird in meinem Hause die endgültige Verwendung dieser Kaserne zur Zeit geprüft.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Gesamtanlage vor weiterem Verfall zu schützen, damit die Unterbringung und Sicherung der dort lagernden Ausrüstung garantiert ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Soweit Gebäude in der Kasernenanlage zur Einlagerung von Gerät und Ausrüstung genutzt werden, sind die hierfür genutzten Gebäude in einem brauchbaren Zustand und werden entsprechend unterhalten. Die Gebäude sind verschließbar und teilweise heizbar. Die Kasernenanlage wird ständig militärisch bewacht.
Die Instandsetzung und der Ausbau der Gesamtanlage würde 20 Millionen DM kosten. Diese können erst dann in die mittelfristige Infrastrukturplanung eingesetzt werden, wenn über die militärische Verwendung der Kaserne entschieden ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Staatssekretär, teilen Sie mit mir die Meinung, daß es verständlich ist, wenn seitens weiter Kreise der Braunschweiger Bürger immer wieder die Frage gestellt wird, wie es zu verantworten ist, daß ein großer Gebäudekomplex mit entsprechenden Freiflächen inmitten einer großen Stadt seit Jahren mehr oder weniger ungenutzt ist und verkommt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ein Teil dieses Komplexes, Herr Abgeordneter, wird, wie ich dargelegt habe, genutzt. Über den weiteren Teil wird entschieden werden, sobald die Planungsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. Natürlich ist es generell immer unerwünscht, wenn größere Komplexe längere Zeit Leerstehen. Durch verschiedene Bewegungen, die teilweise auch durch den Abzug der alliierten Truppen im vergangenen Jahr entstanden sind, ist hier und da 'ein solcher Zustand vorübergehend unvermeidlich geworden.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe noch die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Schmidt auf:
Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, daß für die in Lebach ermordeten Soldaten bzw. deren Hinterbliebene die sonst bei tödlichem Unfall im Dienste dei Bundeswehr fällige Unfallentschädigung von 20 000 DM nicht in Frage kommt, da Mord an Soldaten im Dienst nicht in den Versicherungsstatuten vorgesehen ist und somit nicht als Unfall im Dienst gilt?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es trifft zu, daß die Hinterbliebenen der in Lebach ermordeten Soldaten keine einmalige Unfallentschädigung nach § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes erhalten. Der Gesetzgeber hat diese Unfallentschädigung nur den Soldaten bzw. deren Hinterbliebenen zuerkannt, deren Dienstverrichtungen über die allgemeine Gefährdung im militärischen Dienst hinaus mit einer besonderen Gefahr verbunden sind. Hierunter fallen z. B. gemäß der enumerativen Aufzählung im Soldatenversorgungsgesetz das fliegende und springende Personal, Kampfschwimmer, Minentaucher, Minendemonteure und das besonders gefährdete Munitionsuntersuchungspersonal.
Ich darf bei dieser Gelegenheit jedoch darauf hinweisen, daß den Hinterbliebenen der verheirateten Todesopfer von Lebach außer einmaligen gesetzlichen Leistungen laufende Versorgungs- und Rentenzahlungen zustehen, die, da sie steuerfrei sind, nur relativ wenig unter den letzten Dienstbezügen der ermordeten Soldaten liegen. Sollten Sie es wünschen, bin ich gern bereit, Ihnen Einblick in die mir vorliegende Zusammenstellung der absoluten Beträge der Leistungen zu gewähren.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung nicht gut beraten sein, wenn sie überlegte, in Zukunft auch die Möglichkeit eines Mordes, wie er hier vorliegt, in diesen Katalog für die Entschädigung mit einzubeziehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Bundesregierung fiat zur Abwicklung der gesamten Versorgungsange-
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11728 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Februar 1969
Staatssekretär von Haselegenheiten in Zusammenhang mit der Mordtat in Lebach eine besondere Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Arbeitsgruppe wird sich auch mit dieser Anregung von Ihnen, Herr Abgeordneter, befassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß im Verteidigungsausschuß unseres Hauses die hier aufgeworfenen Fragen bei der Beratung der Anträge zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes, bei dem es um die einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdetes Personal geht — was Sie vorhin nannten —, mit behandelt werden sollten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, daß das zweckmäßig wäre, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen auch bekannt, daß z. B. vom Bundeswehrverband zu dem gesamten Problem der Unfallentschädigung konkrete Vorschläge vorliegen, um eine bessere Lösung zu erreichen, welche über den jetzigen Rahmen hinausgeht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der Dienstherr wird sich selbstverständlich bemühen, alle Ansatzpunkte, die sich für eine bessere Versorgung ergeben, auszunutzen. Die Grenze dieser Bemühungen ist selbstverständlich immer da gegeben, wo auf eine Gleichbehandlung anderer, ähnlicher Versorgungsberechtigter Rücksicht genommen werden muß.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Dröscher.
Herr Staatssekretär, sehen Sie für den Fall, daß sich der Verteidigungsausschuß in diesem Sinne aussprechen sollte, eine Möglichkeit, auch die Angehörigen der ermordeten Soldaten von Lebach durch eine Nachtragsversicherung in eine zukünftige Regelung einzubeziehen, damit diese Folgen ebenso abgewickelt werden, wie es bei anderen Unfällen geschieht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal wiederholen: Wir werden uns bemühen, alle Möglichkeiten, die de lege lata bestehen, in vollstem Umfang auszunutzen.
Ich rufe noch die Frage 65 des Abgeordneten Fritsch — die letzte Frage aus diesem Geschäftsbereich — auf :
Wann ist mit der Verlegung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg zu rechnen?
Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Über den Zeitpunkt der Verlegung des Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg kann keine verbindliche Aussage gemacht werden. Die Bundesregierung hat sich um Ersatzgelände bemüht. Alle entsprechenden Vorschläge sind jedoch von der bayerischen Staatsregierung abgelehnt worden. Weitere Verhandlungen sind vorgesehen.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Fritsch.
Herr Staatssekretär, ist bereits geprüft worden, ob nicht die Plätze Hohenfels und Grafenwöhr in die Überlegungen über die Verlegung des Schießplatzes Siegenburg einbezogen werden könnten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für den Fall, daß Siegenburg aufgegeben wird, muß ein neues, zusätzliches Gelände geschaffen werden. Die Plätze Hohenfels und Grafenwöhr sind bereits so dicht mit Truppenübungen und Schießübungen belegt, daß ihre zusätzliche Nutzung für den Zweck des Luft-BodenScharfschießens nicht in Frage kommen kann.
Herr Staatssekretär, da feststeht, daß dieser Schießplatz verlegt werden soll, und sich diese Angelegenheit bereits längere Zeit hinzieht, frage ich: bis wann, glauben Sie, könnte die Verlegung abgeschlossen sein?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die bisherige Entwicklung dieses Falles macht mich pessimistisch in bezug auf eine Voraussage, die einen zeitlich günstigen Inhalt hätte, Herr Abgeordneter. Zunächst ist die bayerische Landesregierung am Zuge. Sie muß Vorschläge machen, wie sie sich die Gestaltung eines Ersatzgeländes denkt.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt .
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das Donauried als Ersatzgelände nicht mehr zur Diskussion steht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das trifft zu, Herr Abgeordneter. Es ist als Ersatzgelände aufgegeben worden.
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Zimmermann.
Herr Staatssekretär, falls sich •in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in Süddeutschland, nach weiteren Raumordnungsverfahren keine Möglichkeit einer
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Dr. ZimmermannVerlegung des Platzes ergeben sollte, wäre die Bundesregierung dann bereit, zu prüfen, ob der LuftBoden-Schießplatz in das europäische Ausland nämlich auf Plätze wie Decimomannu oder Kreta oder Beja verlegt werden könnte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Was die Einbeziehung von Decimomannu und von Plätzen, die uns in Belgien zur Verfügung gestellt worden sind, anlangt, so ist bereits geprüft worden, daß auch da die Schießbelegung schon so intensiv ist, daß die amerikanischen Einheiten nicht zusätzlich auf diese Plätze verwiesen werden können. Ich darf hier noch einmal betonen — wir haben uns ja oft mit der Frage befaßt —, daß Siegenburg ursprünglich ein Schießplatz allein für die amerikanische Luftwaffe, ihr einziger in Europa ist. Uns ist an einer Aufrechterhaltung der Kampfkraft der amerikanischen Verbände hier sehr viel gelegen. Seit 1959 etwa benutzt die deutsche Luftwaffe ihn mit. Wir müßten also in jedem Fall auch das Einverständnis des amerikanischen Verbündeten für einen weiter abgelegenen Platz haben. Ich darf darauf verweisen, Herr Abgeordneter, daß der britische Verteidigungsminister Healey kürzlich in München auf der Wehrkundetagung einen Schießplatz für tiefliegende Schießübungen in Großbritannien angeboten hat. Ohne hier in Einzelheiten zu gehen, erwähne ich das nur als Beispiel dafür, daß wir bemüht sind, die Lage in Siegenburg zu entlasten. Solange aber nichts anderes gefunden ist, muß das Verteidigungsministerium daran festhalten, daß unser Hauptverbündeter die einzige Schießmöglichkeit Luft-Boden, die er in Europa hat, auch nutzen kann.
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte prüfen, ob meine Feststellung zutrifft, daß die Belegung durch deutsche Flugzeuge in den letzten Monaten die Belegung durch amerikanische Flugzeuge erheblich übertrifft und daß es deshalb offenbar mehr und mehr auch im deutschen Sinne liegen muß, eine Entlastung durch einen anderen Platz zu schaffen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das werde ich prüfen, Herr Abgeordneter. Ich habe schon im Zusammenhang mit der anderen Frage feststellen lassen, daß in den letzten drei Monaten weniger Beschwerden aus Siegenburg gekommen sind, bis auf die Klage, daß die Mittagspause durch die Flugzeuge nicht eingehalten wird. Das ist inzwischen abgestellt worden.
Ich lasse nur noch eine Zusatzfrage zu, da wir die Zeit überschritten haben. — Der Abgeordnete Porsch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Suche nach einem neuen Platz die Behauptung aufgestellt worden ist, Siegenburg könnte leicht vergrößert werden, weil dort Staatsforsten zur Verfügung stehen, und damit würde die Gefahr verringert?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Siegenburg ist sehr klein. Das Gelände gehört etwa zu vier Fünfteln dem Bund und zu einem Fünftel der bayerischen Staatsregierung. Es ist ein ehemaliger Platz der alten Luftwaffe. Wenn man den Forderungen entsprechen wollte, die gestellt werden müssen, müßte die Erweiterung so erheblich sein, daß der neue Platz ein Vielfaches der bisherigen Platzgröße ausmachen würde. Dadurch würden andere Gemeinden einbezogen werden müssen, und ich glaube, das würde den Zustand nur noch schlimmer machen, als er jetzt ist.
Ich danke, Herr Staatssekretär. Damit stehen wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Die Fragen, 39, 96 und 97 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden; die unerledigten Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 26. Februar, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.