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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5214

  • date_rangeDatum: 7. Februar 1969

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    Deutscher Bundestag 214. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1969 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11561 B Fragestunde (Drucksachen V/3793, V/3815) Fragen der Abg. Prinz von Bayern, Dr. Zimmermann, Majonica, Baron von Wrangel und Kiep: Äußerungen der Botschafter Grewe und Schnippenkötter auf der 6. Internationalen Wehrkunde-Tagung in München Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11561 C, D, 11562 A, B, 11563 A, B, C, D, 11564 A, B, C, 11565 A, B, 11566 B, C, D, 11567A, B ,C, D, 11568A, B, C, D, 11569 A, B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 11563 A Kiep (CDU/CSU) 11563 B, D Majonica (CDU/CSU) . . 11563 D, 11564 A, 11569 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11564 B, C, 11569 A Metzger (SPD) . . . 11564 D, 11568 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11565 B Sänger (SPD) 11566 A, B Wienand (SPD) . . . . . . . . 11566 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 11566 D, 11568 B, C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 11567 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 11567 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 11567 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11567 D, 11568 A Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Einrichtung von diagnostischen Zentren zur Früherfassung von behinderten Kindern Dr. von Manger- Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 11569 C, D, 11570 A Müller (Mühlheim) (SPD) . 11569 D, 11570 A, Fragen des Abg. Prochazka: Manöver der Warschauer- Pakt-Mächte in der CSSR Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11570 B, C II Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 Frage des Abg. Zebisch: Zuerkennung der Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz für die bei den Stationierungsstreitkräften Bediensteten Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11570 C, D 11571 A, B, C, D Zebisch (SPD) . . . . . 11570 D, 11571 A 11572 A Matthöfer (SPD) 11571 A Schultz (Gau- Bischofsheim) (FDP) . 11571 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11571 C Dröscher (CDU/CSU) 11571 D Weigl (CDU/CSU) 11572 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Hilfe für die Bevölkerung in Nigeria 11572 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Beteiligung an der Arbeit der UNESCO Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11572 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Kultur- und erziehungspolitische Zusammenarbeit in Europa Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11572 C, D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 11572 C Frage des Abg. Mattick: Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Frankreich, Italien und Großbritannien Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 11572 D, 11573 A, B, C Mattick (SPD) 11573 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 11573 B Frage des Abg. Matthöfer: Schicksal des in der Südafrikanischen Union inhaftierten Dr. Neville Alexander Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11573 C Frage des Abg. Matthöfer: Verhandlungen über die Rückkehr der aus der Bundesrepublik Deutschland entführten Südkoreaner Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11573 D, 11574 A, B Matthöfer (SPD) 11574 B Eidesleistung des Bundesministers Windelen 11574 C Aktuelle Stunde Äußerungen der Botschafter Grewe und Schnippenkötter auf der 6. Internationalen Wehrkunde-Tagung in München Genscher (FDP) . . . . 11534 D, 11583 C Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 11575 C, 11584 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 11576 B, 11577 A, D, 11578 C, 11580 A, 11580 D Mischnick (FDP) . . . . 11577 A, 11585 B Schultz (Gau- Bischofsheim) (FDP) . . 11578 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11578 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 11579 B Dorn (FDP) 11580 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 11581 A Wehner (SPD) . . . 11582 B, 11586 C Majonica (CDU/CSU) . . . . . 11583 A Scheel (FDP) 11587 B Dr. Kopf (CDU/CSU) 11588 C Absetzung des Punktes 3 von der Tagesordnung Entwurf eines Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz) (Abg. Becker, Kühn (Hildesheim), Lange, Franke (Hannover), Opitz u. Gen.) (Drucksache V/3812) — Erste Beratung — 11589 C Nächste Sitzung 11589 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11591 Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) betr. Gestaltung des diesjährigen Europatages 11591 Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Rechtsstreit über den Anschluß des Autobahnrasthauses am Ufer des Chiemsees Anfragen des Abg. Jacobi (Köln) betr. an die Kanalisation . . . . . . . . 11591 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Bauabteilung im Bundesinnenministerium für bauliche Maßnahmen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz 11592 Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Judenmordprozeß gegen den früheren SS- Unterscharführer Daniel Nering 11592 Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Rommerskirchen betr. Maßnahmen gegen die Aufforderung zu Straftaten gegen Waffenlager der Bundeswehr 11592 Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Zebisch betr. Verbreitung rassistischer und nazistischer Gedanken in Groschenromanen 11593 Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Einrichtungen zum Mithören von Gerichtsverhandlungen durch Gerichtspräsidenten in deren Dienstzimmern 11593 Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Investitionszulage für das Zonenrandgebiet 11593 Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Bading betr. Zollanlagen an den inneren Grenzen der EWG — Gemeinschaftszollamt bei Echternacherbrück 11593 Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Lemmrich betr. wissenschaftliche Methoden bei der Haushaltsplanung des Bundes 11594 Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Mertes betr. Kompromiß zwischen Bund und Ländern in der Frage der Finanzreform 11595 Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Müller (Berlin) betr Weihnachtsgeld für Rentner 11595 Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Einbeziehung des Dienstleistungsgewerbes in eine langfristige Strukturverbesserung 11595 Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Frehsee betr. Vor- läufige Landarbeitsordnung 11596 Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Versetzung des Flottillenadmirals Kretschmer nach Ankara 11596 Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Faller betr. Bauprojekte des Bundesverteidigungsministeriums innerhalb des Naturschutzgebietes Feldberg (Schwarzes) 11596 Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schultz (Gau- Bischofsheim) betr. Verteidigungskosten der Mitgliedstaaten der NATO . . . . . . . 11596 Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Phantom-Aufklärer 11597 Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Porsch betr. Einziehung von Wehrpflichtigen als Kurzdiener . . 11597 IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) betr. Zahl der in der Sowjetunion ausgebildeten Lehroffiziere an der Dresdener Militärakademie „Friedrich Engels" und der Offiziere in der NVA . . . . 11597 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Mommer betr. deutsch-englische Handelskammern . . 11597 Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Müller (München) betr. Lieferung von zur Herstellung von Raketen verwendbarem Material in die Volksrepublik China . . . . . . . . 11598 Anlagen 24 und 25 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Förderung des Zonenrandgebietes 11598 Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Westphal betr. Kokskohlebeihilfe 11598 Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Schmidt (Kempten) betr. Abwicklung der Westvermögen von Kreditinstituten 11599 Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Förderung der Porzellanindustrie 11599 Anlage 29 Schriftliche Antworten auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Porsch betr. Verlagerung von Entscheidungen zur regionalen Wirtschaftsförderung schwach strukturierter Gebiete von den Ländern nach Bonn — Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im ostbayerischen Grenzland . . 11599 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 11561 214. Sitzung Bonn, den 7. Februar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 7. 2. Frau Albertz 7. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 7. 2. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 7. 2. Frau Berger-Heise 7. 2. Beuster 7. 2. Dr. Birrenbach 7. 2. Blumenfeld 28.2. Dr. Brenck 15. 3. Corterier 7. 2. van Delden 7. 2. Dichgans 7. 2. Dr. Dittrich 7. 2. von Eckardt 117. 2. Frau Dr. Elsner 7. 2. Dr. Frey 7. 2. Graaff 7. 2. Dr. Gradl 7. 2. Haage (München) 7. 2. Dr. Haas 7. 2. Hamacher 31.3. Hauck 7. 2. Hellenbrock 31. 3. Jürgensen 28. 2. Dr. Kempfler 7. 2. Kern 30. 4. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 2. Kunze 30. 4. Lemmer 7. 2. Dr. Löhr 7. 2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 2. Dr. von Merkatz 7. 2. Michels 7. 2. Missbach 15.4. Dr. Müller-Emmert 8. 2. Dr. Müthling 7. 2. Peters (Norden) 7. 2. Richarts * 7. 2. Dr. Ritgen 7. 2. Dr. Schmidt (Offenbach) 7. 2. Frau Schroeder (Detmold) 7. 2. Schulhoff 7. 2. Dr. Schulz (Berlin) 14. 2. Seibert 7. 2. Dr. Stecker 7. 2. Steinhoff 30. 4. Dr. Wahl 7. 2. Weimer 7. 2. Frau Wessel 28. 2. Frau Dr. Wex 7. 2. Dr. Wilhelmi 7. 2. Winkelheide 28. 2. Dr. Wörner 7. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 5. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (Drucksache V/3793 Fragen 1 und 2) : Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Gestaltung des Europatages am 5. Mai 1969 beizutragen? Ist die Bundesregierung bereit, anläßlich des diesjährigen Europatages in der Öffentlichkeit insbesondere das 20jährige Bestehen des Europarates in Straßburg zu würdigen? Die Bundesregierung mißt dem Europatag 1969 vor allem im Hinblick auf das 20jährige Bestehen des Europarats besondere Bedeutung bei. Sie wird die Maßnahmen, die vom Europarat oder von privaten Trägern veranlaßt werden, unterstützen. Sie wird in eigener Verantwortung tätig werden. 1. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird die Kosten für Druck und Verbreitung der deutschen Ausgabe der diesbezüglichen Furoparats- Veröffentlichung übernehmen. 2. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung beabsichtigt, sich an der Plakataktion zum Europatag zu beteiligen, die von privaten europäischen Organisationen geplant wird. 3. Das Bundespresseamt wird deutschen Journalisten die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen in Straßburg erleichtern. 4. Da der Europarat seine ursprüngliche Absicht, einen Film zum 20. Jahrestag des Europarats herzustellen, fallengelassen hat, prüft das Bundespresseamt zur Zeit die Möglichkeit, einen Film über die europäische Einigung herzustellen und zu finanzieren. 5. Das Presse- und Informationsamt wird darüber hinaus in den Bulletins und anderen ihm zur Verfügung stehenden Medien die Arbeit des Europarats würdigen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/3793 Fragen 52, 53 und 54) : Was ist der Grund des zwischen dem Bund und der Gemeinde Bernau (Kr Rosenheim) schwebenden Rechtsstreits über die Frage des Anschlusses des am Ufer des Chiemsees liegenden Autobahnrasthauses (ca. 200 Betten) an die bereitgestellte Kanalisation? In welchem Stadium befindet sich der Rechtsstreit? Trifft es zu, daß die Abwässer dieses Unternehmens unmittelbar in den See fließen und deshalb Badeverbot besteht? Zwischen dem Bund und der Gemeinde Bernau sind zwei Verwaltungsstreitverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München anhängig. Das erste Verfahren betrifft die Höhe eines von der 11592 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 Gemeinde geforderten Vorschusses auf den Herstellungsbeitrag für den Anschluß des Rasthauses am Chiemsee an die gemeindliche Kanalisation. Das zweite Verfahren bezieht sich auf den Widerspruch des Bundes gegen eine Ordnungsverfügung der Gemeinde Bernau auf Vollzug des Anschlusses des Rasthauses an die gemeindliche Kanalisation. In dem ersten Verfahren ist zwar die Höhe des geschuldeten Beitrags strittig. Unabhängig hiervon hat der Bund jedoch den bisher geforderten Vorschuß in Höhe von 174 865,50 DM an die Gemeinde Bernau gezahlt. Darüber hinaus zahlt der Bund laufend monatlich 500,— DM an sogen. Bereitstellungsgebühren an die Gemeinde. In dem zweiten Verfahren macht der Bund geltend, daß die Liegenschaft „Rasthaus am Chiemsee" nach Maßgabe des NATO-Truppenstatuts und der ergänzenden Verträge den amerikanischen Streitkräften zur Nutzung zur Verfügung gestellt ist, daß diese den Anschluß bisher verweigert haben und daß ihre Zustimmung nach der Vertragslage nicht erzwungen werden kann. Das Bundesministerium der Finanzen ist, wie in anderen vergleichbaren Fällen so auch hier, bemüht, die amerikanische Seite zum Anschluß der Liegenschaft an die gemeindliche Kanalisation zu veranlassen. Um die entsprechenden Verhandlungen zum Abschluß zu bringen, findet noch im Laufe des Februar 1969 eine weitere Verhandlung mit der amerikanischen Seite statt. Es ist zu hoffen, daß diese Verhandlung zu einer befriedigenden Lösung ) führt und damit auch die schwebenden Rechtsstreite hinfällig macht. In den beiden genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat der Bund seine Stellungnahme abgegeben. Wann eine Entscheidung ergehen wird, falls eine solche nach dem zuvor Gesagten noch notwendig sein sollte, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Die Abwässer des Rasthauses fließen nicht unmittelbar in den Chiemsee, sondern werden durch zwei von den amerikanischen Streitkräften betriebene Kläranlagen teils in den Chiemsee, teils in den Förchenbach eingeleitet. Bei beiden Anlagen werden die Abwässer vorher so chloriert, daß sie erst nach einer gewissen Karenzzeit in den See bzw. in den Bach gelangen. Von deutscher Seite besteht kein Badeverbot für den Chiemsee. Das von amerikanischer Seite zeitweise für die Mitglieder ihrer Streitkräfte ausgesprochene Badeverbot wurde nach den Chlorierungsmaßnahmen wieder aufgehoben. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Köppler vom 6. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3793 Frage 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Bundesinnenministerium eine eigene Bauabteilung einzurichten, welche die baulichen Maßnahmen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz bearbeitet? Es ist nicht beabsichtigt, im Bereich des Bundesministers des Innern eine Bauabteilung für Baumaßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung einzurichten. Gemäß einer Ressortvereinbarung aus dem Jahre 1961 ist der Bundesschatzminister als oberste technische Instanz auch weitgehend mit Baumaßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung befaßt. Er ist zuständig für die baufachliche Überprüfung und technische Durchführung von Baumaßnahmen des Zivilschutzes auf bundeseigenen Grundstücken sowie von größeren Bauvorhaben wie Bunkerinstandsetzungen und Mehrzweckbauten, d. h. für die Einrichtung von Luftschutzanlagen in Tiefgaragen, U-Bahnhöfen und dergleichen. Die Durchführung von Baumaßnahmen des Zivilschutzes auf nichtbundeseigenen Grundstücken obliegt im übrigen den Ländern. Der Bund, der für eine geordnete Gesamtplanung, für einheitliche luftschutztaktische Beurteilung und für die Einhaltung z. B. eines bestimmten Raumbedarfs sorgt, weist hierfür die Mittel zu. Eine zentrale Bearbeitung dieser Maßnahmen auch in baufachlicher Hinsicht erscheint, gemessen am Personalaufwand, nicht sinnvoll. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 6. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3793 Frage 64) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Judenmordprozeß gegen den früheren SS- Unterscharführer Daniel Nering aus Ahrensburg nochmals aufrollen zu lassen, der durch ein freisprechendes Urteil beendet wurde, in dem festgestellt wurde, daß Nering an drei Juden vorsätzliche Körperverletzung (Auspeitschen) mit Todesfolge begangen und den jüdischen Landarbeiter Kohn erschossen hat, weil dieser sich eine Handvoll Getreidekörner in den Mund gesteckt hatte? Nach Mitteilung des Justizministeriums Schleswig-Holstein hat die Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Schwurgerichts Lübeck in der Sache Nering Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird daher Gelegenheit zur Nachprüfung des Urteils haben. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Rommerskirchen (Drucksache V/3793 Fragen 65 und 66) : Hält die Bundesregierung eine Novellierung des Strafrechts für erforderlich und beabsichtigt sie gegebenenfalls eine solche, um sicherzustellen, daß gegen Personen, die öffentlich auffordern, sich Waffenlager der Bundeswehr zum Ziel zu setzen, um Mittel zur gewaltsamen Durchsetzung ihrer Interessen zu erlangen, wirksam eingeschritten werden kann? Wie erklärt die Bundesregierung es, daß gegen den Verantwortlichen für ein entsprechendes Flugblatt — dessen Tendenz zumal unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen es verteilt wurde, zu Straftaten auffordert —, das am 13. April 1968 in Saarbrücken verteilt wurde und für das namens des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes ein Volker Wolf, Dud-weiler, Lortzingstraße 27, verantwortlich zeichnete, nicht eingeschritten wurde? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 11593 Aufforderungen der gefragten Art sind als Aufforderung zur Wehrmittelbeschädigung, zum Diebstahl und zum Hausfriedensbruch anzusehen und damit schon nach geltendem Recht unter dem Straftatbestand des § 111 StGB strafbar. Es bedarf also an sich keiner Änderung des Strafrechts mehr. Der Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform wird sich aber in Kürze ohnehin mit den Delikten gegen den Gemeinschaftsfrieden und damit auch mit dem § 111 des Strafgesetzbuches befassen. Die Beurteilung des Flugblattes fällt in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden des Saarlandes. Diese haben nach einer vom Justizministerium des Saarlandes freundlicherweise mitgeteilten Auskunft in dem Flugblatt keine Anzeichen für eine strafbare Handlung gesehen. Das dürfte damit zusammenhängen, daß das Flugblatt einen anderen als den in der Frage angenommenen Inhalt gehabt hat. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3793 Frage 67) : Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der im Kursbuch Nr. 14/1968 Seite 45 ff. gegebenen Hinweise auf die Wiederverbreitung rassistischer und nazistischer Gedanken in Groschenheften und Groschenromanen zu unternehmen? Die Anfrage berührt nur zum Teil die Zuständigkeit der Justiz. Soweit durch die Verbreitung rassistischer und nazistischer Gedanken in Groschenromanen Straftatbestände erfüllt werden, sind die Staatsanwaltschaften auf Grund des Legalitätsprinzips gehalten, gegen die Verfasser und Herausgeber solcher Schriften Strafverfahren einzuleiten. Die Schriften selbst können von den Gerichten eingezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Verantwortlichen nicht festgestellt werden können. Schriften, die zum Rassenhaß anreizen oder den Krieg verherrlichen, werden auch in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen und von dem Verkauf und Vertrieb an Jugendliche ausgeschlossen (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni 1953). Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3793 Frage 68) : Welche Einrichtungen hält die Bundesregierung für legal und zweckmäßig, um Gerichtspräsidenten das Mithören von öffentlichen Verhandlungen in ihrem Dienstzimmer zu ermöglichen? Der Frage liegt ein Vorgang zugrunde, der Gegenstand eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen einen Landgerichtspräsidenten ist. Angesichts dessen möchte ich zur Zeit zu der Frage keine Stellung nehmen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage ders Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3793 Frage 69) : Ist die Bundesregierung bereit, die im Zweiten Steueränderungsgesetz vorgesehene Investitionszulage für das Zonenrandgebiet auch für die Rationalisierung, Anpassung und Umstellung zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze zu gewähren? Die Bundesregierung verkennt nicht, daß auch Investitionen bestehender Betriebe im Zonenrandgebiet, in den Bundesausbaugebieten und Bundesausbauorten, die der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze dienen, für die Erhaltung und Stärkung der Wirtschaftskraft dieser Gebiete von großer Bedeutung sind. Es ist deshalb vorgesehen, diese Investitionen wie schon bisher im Rahmen der bestehenden Verwaltungsregelungen auch weiterhin durch Gewährung von Sonderabschreibungen zu fördern. Die Einbeziehung dieser Investitionsmaßnahmen in die vorgesehene Investitionszulagebegünstigung vermag die Bundesregierung jedoch nicht zu befürworten, weil hierdurch nur wenig zur eigentlichen Umstrukturierung, die in erster Linie in der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bestehen muß, beigetragen würde. Gegen die Einbeziehung der Rationalisierungs-, Anpassungs- und Umstellungsinvestitionen in die vorgesehene Investitionszulagebegünstigung spricht ferner, daß diese Investitionen in der Praxis kaum von normalen Ersatzinvestitionen abgegrenzt werden könnten. Die Begünstigung der bezeichneten Investitionen würde deshalb letztlich dazu führen, daß die Investitionszulage für alle betrieblichen Investitionen in den erwähnten Gebieten gewährt werden müßte. Die Begünstigung sämtlicher Investitionen kann aber schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil sich dadurch das Volumen der Steuermindereinnahmen, das nach der Regierungsvorlage etwa 105 Mio DM im Jahr beträgt, auf eine Größenordnung von mindestens 1 Mrd. DM im Jahr erhöhen würde. Steuermindereinnahmen in dieser Größenordnung sind aber weder für den Bund noch für die Länder tragbar. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des geordneten Bading (Drucksache V/3793 Fragen 70, 71 und 72) : Kann die Bundesregierung sich dazu äußern, wie sie sich die Entwicklung der EWG in bezug auf den Umfang von neuzuerrichtenden Zollanlagen an den inneren Grenzen der EWG vorstellt? An welchen späteren Verwendungszweck für das bei Echternacherbrück geplante deutsch- luxemburgische Gemeinschaftszollamt, dessen Kosten auf 1,6 Millionen DM veranschlagt sind, denkt die Bundesregierung für den Fall, daß entsprechend dem Römischen Vertrag alle grenzübergangsbehindernden Maßnahmen innerhalb der EWG bald beseitigt werden? Wäre die Errichtung eines provisorischen Baues im Zuge des Ausbaues der Europastraße 42 bei Echternacherbrück nicht kostensparender und außerdem politisch sinnvoller? 11594 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 Die Abfertigung des grenzüberschreitenden Reise- und Warenversehrs an den EWG-Binnengrenzen kann erst dann entfallen, wenn die in den EWG-Mitgliedstaaten unterschiedlichen Belastungen bei der Umsatzsteuer und den Verbrauchsteuern vollständig harmonisiert sind, wenn weiter jegliche Kontrolle der Einfuhrverbote und -beschränkungen entfällt sowie eine Paßnachschau nicht mehr erforderlich ist. Wann dies der Fall sein wird, ist z. Z. noch nicht vorhersehbar. Eine Zeitdauer von 5 Jahren kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Planung neuer Abfertigungsanlagen an den EWG-Binnengrenzen befindet sich daher die deutsche Zollverwaltung ebenso wie die Nachbarverwaltungen in der schwierigen Lage, sich hierauf — unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte — einstellen zu müssen. Die deutsche ZV läßt sich dabei von folgenden Gesichtspunkten leiten: 1. Neue Abfertigungsanlagen werden nur dort errichtet, wo neue grenzüberschreitende Straßen dies erfordern. 2. Hinsichtlich des Raum- und Flächenbedarfs wird etwa nur die Hälfte des Bedarfs zu Grunde gelegt, der bei einem vergleichbaren Grenzübergang an einer Drittlandsgrenze anzunehmen wäre. 3. Die neuen Anlagen sollen nach dem Wegfall der Grenzabfertigung grundsätzlich für andere Zwecke verwendet werden können. Gedacht ist hierbei in erster Linie an Raststätten, Tankstellen und ähnliche Verkehrseinrichtungen. Es ist jedoch verständlich, daß im Interesse einer ordnungsgemäßen und zügigen Abfertigung der jetzige Verwendungszweck der Anlagen vorrangig berücksichtigt werden muß. 4. Bei der Bauweise der Anlagen wird davon ausgegangen, daß selbstverständlich keine Bauten mit Ewigkeitswert errichtet werden dürfen, daß andererseits aber den Beamten nicht zuzumuten ist, für längere Zeit etwa in Baracken, Ausstellungszelten oder dgl. Dienst zu verrichten. 5. Die für die- Errichtung der deutsch- luxemburgischen Gemeinschaftszollanlage bei Echternacherbrück geschätzten Baukosten in Höhe von 1,6 Mio DM beziehen sich auch auf die benötigten Verkehrsflächen. Nach neuesten Kostenanschlägen werden voraussichtlich 1,4 Mio DM nicht überschritten werden. Die Hochbauten werden unter Verwendung geeigneter Baustoffe und wirtschaftlicher Konstruktionen — ggfs. in Fertigteilen — errichtet. Solche Gebäude sind erfahrungsgemäß hinsichtlich ihrer Bau- und Unterhaltungskosten nicht teurer als provisorische Bauten, wie z. B. Baracken. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache 1//3793 Frage 74) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. von Dohnanyi, daß die wissenschaftlichen Methoden bei der Haushaltsplanung des Bundes unzureichend seien (s. FAZ vom 21. Januar 1969) ? Der Vortrag, den Herr Staatssekretär Dr. von Dohnanyi am 20. Januar 1969 vor dem SöhnleinForum in Wiesbaden gehalten hat, liegt mir im Manuskript vor. Die Ausführungen über die Haushaltsführung rechtfertigen nicht, hier von Kritik an den Planungsmethoden der Bundesregierung zu sprechen. Herr Dr. von Dohnanyi hat in diesem Vortrag lediglich auf ein System der Haushaltsplanung hingewiesen, das ihm anläßlich eines Besuchs in den USA und in Japan bekanntgeworden ist und dessen Anwendung nach seinem Eindruck auch in Deutschland zweckmäßig sei. Es handelt sich um das 1965 durch den damaligen Präsidenten Johnson eingeführte sogen. Planning Programming and Budgeting System (PPBS). Die große Bedeutung, die diesem System in den USA beigemessen wird, ist aus der dort herrschenden Verwaltungs- und Staatsstruktur zu verstehen. Neben dem Zweck systematischer Bewertung von öffentlichen Vorhaben trägt PPBS zu einer stärkeren Zentralisierung finanzpolitischer Entscheidungen bei. Der Wert dieses hochentwickelten Informationssystems läßt sich abschätzen, wenn man weiß, daß es neben der relativ geringen Zahl von Ministerien in den USA 80 bis 90 sog. federal agencies (Bundesbehörden) mit einer sehr unabhängigen Stellung gibt, die weitgehend unabhängig voneinander und in sehr globaler Weise budgetieren. Der Umstellungsprozeß der amerikanischen Verwaltung auf PPBS ist nach allen Informationen, die mir vorliegen, erst noch im Gange. Die Fortschritte, welche die einzelnen Behörden auf diesem Gebiet gemacht haben, sind offenbar sehr unterschiedlich. Insoweit ist es sicherlich verfrüht, über die Leistungsfähigkeit von PPBS für die deutsche Haushaltsplanung ein abschließendes Urteil abzugeben. Als wesentlicher Unterschied zur deutschen Finanzplanung fällt allerdings auf, daß der Aspekt der volkswirtschaftlichen Globalsteuerung und der langfristigen Ausrichtung der Finanzpolitik an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in weit geringerem Maße berücksichtigt zu werden scheint, als das bei der deutschen Finanzplanung der Fall ist. Dabei war es naheliegend, daß die USA, die eine sorgfältig geprüfte Budgetierung im Sinne der Reichshaushaltsordnung nicht kannte, zunächst die Nutzen /Kosten-Analyse in den Vordergrund stellte. Es bedarf noch weiterer sorgfältiger Prüfung, inwieweit eine Übertragung des PPBS auf deutsche Verhältnisse möglich und wünschenswert sein wird. Die Bundesregierung hatte bereits im vorigen Jahr 3 höhere Beamte des BMWi und des BFM an einem Lehrgang der amerikanischen Administration über das PPBS- Verfahren teilnehmen lassen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 11595 Eine Kritik an der deutschen Haushalts- und Finanzpraxis dürfte Herrn Dr. von Dohnanyi allerdings auch schon deshalb ferngelegen haben, weil zahlreiche Äußerungen internationaler Gremien zum Stabilitätsgesetz und zur deutschen Haushaltsplanung uns berechtigterweise der Auffassung sein lassen dürfen, daß unsere Methoden der Haushaltsplanung als mit am fortschrittlichsten in der Welt angesehen werden können. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/3793 Fragen 75 und 76) : In welche Richtung zielt der Kompromiß, der sich nach Angaben des Bundeskanzlers zwischen Bund und Ländern in der Frage der Finanzreform abzeichnet? Welchen Kompromiß in der Frage der Finanzreform hat der Bundesfinanzminister mit dem bayerischen Ministerpräsidenten ausgehandelt? Die Erarbeitung einer sachgerechten Lösung in den strittigen Fragen der Finanzreform ist beim jetzigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ausschließlich Sache des Vermittlungsausschusses, der sich — wie nach dem Beschluß des Sonderausschusses des Bundesrates wohl zu erwarten — nunmehr mit dem Gesetzesbeschluß des Bundestages befassen wird. Der Bundeskanzler hat lediglich die Erwartung ausgesprochen, daß im Hinblick auf die Presseerklärung des Hamburger Bürgermeisters Weichmann vom 30. Januar eine Kompromißlösung möglich sein werde. Die vom Bundesfinanzminister mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Goppel geführten Gespräche über die Finanzreform wurden auf CSU- Parteiebene geführt und dienten der Meinungsbildung innerhalb der CSU. Es war nicht Sinn und Aufgabe dieser Gespräche, Kompromißvorschläge zwischen Bundes- und Landesregierung auszuhandeln. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (Drucksache V/3793 Fragen 92 und 93) : Sind der Bundesregierung die zahlreichen Leserbriefe in namhaften deutschen Tageszeitungen über Weihnachtsgeld für Rentner bekannt, die im Zusammenhang mit der allgemeinen Diskussion über die Erhöhung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) an Beamte erschienen sind? Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung ein zu der in diesen Leserbriefen aufgestellten Forderung, auch den Rentnern künftig ein Weihnachtsgeld zu zahlen? Die in verschiedenen Tageszeitungen erschienenen Leserbriefe zur Frage eines Weihnachtsgeldes für Rentner sind der Bundesregierung bekannt. Es ist verständlich, wenn im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sonderzuwendung, d. h. des Weihnachtsgeldes für Beamte, die Frage aufgeworfen wird, ob nicht auch die Rentner ein Weihnachtsgeld erhalten sollten. Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Staat die Sonderzuwendung an die Beamten in seiner Eigenschaft als Dienstherr und als Teil der Besoldung leistet, während ein Weihnachtsgeld an die Rentner der Sozialversicherung — um überhaupt in das System der Rentenversicherung zu passen — von den Trägern der Rentenversicherung als eine zusätzliche Rentenleistung zu gewähren wäre. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es — jedenfalls für absehbare Zeit — nicht vertretbar wäre, eine solche zusätzliche Rentenleistung, die zu den jährlichen Rentenanpassungen hinzukäme, in Aussicht zu nehmen. Angesichts des vor uns stehenden Rentenberges müssen alle Anstrengungen darauf konzentriert sein, das Prinzip der jährlichen Rentenanpassungen und das bestehende System der Rentenbemessung zu erhalten. Das Gelingen dieser vorrangigen und vor allem im Interesse der Rentner selbst liegenden Aufgabe könnte jedoch gefährdet werden, wenn man gerade jetzt weitere Leistungsverbesserungen wie etwa die Gewährung eines Weihnachtsgeldes vorsähe. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3793 Frage 94) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Empfehlung des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu ziehen, die besagt, daß im Interesse der beruflichen Unterbringung älterer Arbeitnehmer in Überlegungen für eine langfristige Strukturverbesserung, insbesondere im Zonenrand- und Küstengebiet, das Dienstleistungsgewerbe mit einbezogen werden soll? Die Bundesregierung sieht in dem erst kürzlich erschienenen Bericht und in den darin enthaltenen Anregungen des Vorstandes der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung einen wertvollen Beitrag dafür, daß den besonderen Beschäftigungsproblemen der älteren Arbeitnehmer in Zukunft noch mehr als bisher Rechnung getragen wird. Soweit der Vorstand der Bundesanstalt im Interesse der beruflichen Unterbringung älterer Arbeitnehmer strukturpolitische Anregungen an die Bundesregierung gerichtet hat, wird sie diese bei der Weiterentwicklung ihrer Strukturpolitik in die Überlegungen mit einbeziehen. Schon jetzt trägt das regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung durch die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in den Zonenrand- und den Bundesausbaugebieten dazu bei, daß sich in diesen Gebieten das Angebot an Arbeitsplätzen auch für ältere Arbeitnehmer allgemein verbessert. Die Mittel des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung können allerdings wegen ihrer Knappheit im Vergleich zu der Größe der noch zu lösenden Regionalprobleme nur für Maßnahmen verwendet werden, die einen Primäreffekt für die Steigerung der Wirtschaftskraft auslösen. Das sind In- 11596: Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 vestitionen in der Industrie, im Handwerk und im Fremdenverkehrsgewerbe, durch die neue Arbeitsplätze entstehen und vorhandene gesichert werden. Außerdem wird der Ausbau der erforderlichen Infrastruktur gefördert. Das Dienstleistungsgewerbe hat an diesen Hilfen entweder unmittelbar — z. B. das Fremdenverkehrsgewerbe — oder mittelbar Anteil, weil über die allgemeine Einkommens- und Nachfragesteigerung innerhalb der geförderten Region auch das Dienstleistungsgewerbe belebende Impulse erhält. Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, daß aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Mittel zur Förderung überregionaler Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden können. Aus den Zonenrand- und den Bundesausbaugebieten liegen meinem Haus zur Zeit Anträge auf Bewilligung von Mitteln für den Ausbau von Rehabilitationseinrichtungen in Bayreuth, Lippoldsberg bei Kassel, Goslar und Husum vor. Wir haben — ohne einer Entscheidung über diese Anträge vorzugreifen — die Hoffnung, daß der Ausbau solcher Einrichtungen mit Bundesmitteln gefördert werden kann. Insgesamt werden dadurch etwa 900 bis 1000 neue Ausbildungs- und Umschulungsplätze im Zonenrand- und Küstengebiet geschaffen werden, die zu einem Teil auch den älteren Arbeitnehmern zugute kommen dürften. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache V/3793 Fragen 95, 96 und 97) : Warum hat die Bundesregierung den 50. Jahrestag des Bestehens der „Vorläufigen" Landarbeitsordnung (VLO) nicht zum Anlaß genommen, diese endlich aufzuheben? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die VLO durch die praktische Entwicklung, besonders auch durch die allgemeinverbindlichen landwirtschaftlichen Tarifverträge, längst überholt ist? Ist die Bundesregierung bereit, den dazu erforderlichen Gesetzentwurf nunmehr einzubringen? Die Bundesregierung hat von dieser Stelle aus schon einmal erklärt, daß sie die Vorläufige Landarbeitsordnung wegen der in der Land- und Forstwirtschaft bestehenden Tarifverträge für praktisch zum großen Teil überholt ansieht. Diese Auffassung der Bundesregierung hat sich seither nicht geändert. Sie hat sich daher namentlich im vergangenen Jahr wiederholt darum bemüht, die Zustimmung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsorganisationen zur Aufhebung der Vorläufigen Landarbeitsordnung zu erhalten. Im Mittelpunkt dieser noch laufenden Gespräche steht die Frage, ob die Vorläufige Landarbeitsordnung in allen Teilen ersatzlos aufgehoben werden kann. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gibt es heute keine für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge; ob deshalb einige Vorschriften der Landarbeitsordnung für Nichttarifgebundene noch eine gewisse Bedeutung haben, wird zur Zeit geprüft. Die Bundesregierung wird sich darum bemühen, die Gespräche bald zum Abschluß zu bringen. Sobald dies geschehen ist, wird sie sich über die Vorlage eines Aufhebungsgesetzes schlüssig werden. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3793 Frage 98) : Ist die Bundesregierung bereit, den Flottillenadmiral Kretschmer erst dann auf seinen neuen Posten als Militärattaché in Ankara zu versetzen, wenn die Untersuchungen über den Untergang des U-Bootes Hai abgeschlossen sind und damit sichergestellt ist, daß Kretschmer als Vorsitzender der Havariekommission hier nicht mehr jederzeit zu Auskünften zur Verfügung stehen muß? Flottenadmiral Kretschmer übergibt am 21. Februar 1969 turnusgemäß seine derzeitige Aufgabe als Chef des Stabes beim Befehlshaber Seestreitkräfte Ostseezugänge (COMNAVBALTAP) an einen dänischen Offizier. Eine Versetzung des Admirals als Militärattaché nach Ankara ist nicht vorgesehen. Flottenadmiral Kretschmer wird eine Verwendung erhalten, die sicherstellt, daß ,er jederzeit zu Auskünften zur Verfügung steht. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 6. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/3793 Fragen 99 und 100) : Für welche Bauprojekte innerhalb des Naturschutzgebietes Feldberg (Schwarzw) hat das Bundesverteidigungsministerium eine Baugenehmigung erhalten? Bis wann ist mit dem Bau der in Frage 99 genannten Projekte zu rechnen? Auf dem Feldberg/ Schwarzwald wird durch die Bundeswehr eine Weitfunkverbindungsstation errichtet. Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat am 16. 9. 1968 im Rahmen des Anhörungsverfahrens hierzu seine Zustimmung gegeben. Die Auflagen des Regierungspräsidiums Südbaden bezüglich des Landschaftsschutzes werden bei der Gestaltung der Bauten berücksichtigt. Mit den Bauarbeiten wurde Anfang Oktober 1968 begonnen. Sie sind vorerst wegen der Witterungsverhältnisse eingestellt worden und werden im Frühjahr fortgesetzt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Gau-Bischofsheim) (Drucksache V/3793 Frage 101) : Warum konnte die Bundesregierung immer noch nicht die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 17. Oktober 1968 betreffend die Höhe der Verteidigungskosten der Mitgliedstaaten der NATO (Drucksache V/3379) beantworten? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 11597 Die Kleine Anfrage ,der FDP-Fraktion sollte am 21. November 1968 durch Übersendung der vorbereiteten Antwort an .den Herrn Fraktionsvorsitzenden beantwortet werden. Der Grund für diese Form war in der Einstufung des geheimen Zahlenmaterials der anderen Mitgliedstaaten der NATO zu erblicken. Mit Schreiben vom 3. Dezember 1968 hat sich der Herr Fraktionsvorsitzende der FDP mit dieser Form der Erledigung nicht einverstanden erklärt und gebeten, die Antwort der Bundesregierung zu publizieren und zu diesem Zweck bei den Regierungen der NATO-Staaten anzufragen, ob sie mit der Veröffentlichung des mit „NATO-Confidential" klassifizierten Zahlenmaterials einverstanden sind. Dieses empfohlene Verfahren hätte die Beantwortung der Kleinen Anfrage nach den bisherigen Erfahrungen um Monate verzögert. Es mußte deshalb eine Antwort erarbeitet werden, welche ,eine möglichst weitgehende Information gewährleistet, ohne I daß sie eingestuft werden muß. Die Anfrage wurde inzwischen beantwortet. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3793 Frage 102) : Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung den Ausführungen in dem Artikel Wortbruch in Sachen Phantom" in der Zeitschrift „Wehr und Wirtschaft", Heft 1/69, zu begegnen, wonach durch die Beschaffung der 88 Maschinen vom Typ RF - 4 E (Phantom) weder eine bald mögliche Abdeckung der Aufklärungslücke noch eine einfache Umrüstung und Umschulung der Verbände zu erwarten sei, da es sich bei dem zur Beschaffung vorgesehenen Typ um kein fortschrittliches, einsatzbewährtes Flugzeugmuster mit Allwetter- Einsatzfähigkeit und maximaler Effektivität der Flugzeug-Sensor-Kombination handele? Die Bundesregierung hat sofort nach Bekanntwerden des fraglichen Artikels in der Zeitschrift „Wehr und Wirtschaft" in einer Presseerklärung am 3. Februar 1969 festgestellt, daß die Polemik dieser Zeitschrift den Tatsachen nicht entspricht. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, im einzelnen auf die unrichtigen und unsachlichen Darstellungen einzugehen, zumal in einer Pressekonferenz am 6. Dezember 1968 bereits mit Zitaten aus der Beschaffungsvorlage vom 13. Mai 1968 dargelegt worden ist, daß der Vorwurf einer falschen Unterrichtung der Ausschüsse durch das Bundesministerium der Verteidigung nicht zutrifft. Die Ausschüsse des Bundestages — Verteidigungsausschuß und Haushaltsausschuß — sind vom Bundesministerium der Verteidigung eindeutig und sachlich richtig informiert worden. Im Gegensatz zu dem Artikel ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Prüfung und Entscheidung der beteiligten Ausschüsse mit größter Sorgfalt erfolgt ist. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3793 Frage 103) : Beabsichtigt die Bundesregierung, vermehrt Wehrpflichtige als Kurzdiener einzuziehen, nachdem vielen Gemusterten diese Möglichkeit in Aussicht gestellt wird, jedoch davon bisher wenig Gebrauch gemacht worden ist? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Wehrpflichtige zu einem verkürzten Grundwehrdienst einzuziehen. Wehrpflichtigen, bei denen feststeht, daß die Heranziehung zum vollen Grundwehrdienst für die Dauer eine besondere Härte bedeuten würde, wird bei der Musterung nicht in Aussicht gestellt, daß sie tatsächlich zu einem verkürzten Grundwehrdienst herangezogen werden. Vom Musterungsausschuß wird lediglich festgestellt, daß sie nur zu einem solchen im § 5 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehenen Dienst einberufen werden dürfen. Der verkürzte Grundwehrdienst kann zur Zeit nicht praktiziert werden, weil die Forderungen der NATO nur durch vollausgebildete Soldaten erfüllt werden können. Außerdem läßt der Mangel an Ausbildungspersonal eine besondere Ausbildung von kurzdienenden Wehrpflichtigen nicht zu. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3793 Fragen 104 und 105) : Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Lehroffiziere an der Dresdener Militärakademie „Friedrich Engels", die in der Sowjetunion ausgebildet wurden, dort studiert und examiniert haben und heute deutsche Soldaten der NVA politisch, gesellschaftswissenschaftlich, militärpolitisch und militärtechnisch ausbilden? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Offiziere in der NVA, die in der Sowjetunion ausgebildet worden sind? An der Militärakademie „Friedrich ENGELS" in DRESDEN sind rund 200 Lehroffiziere tätig. Mindestens 50 dieser Lehroffiziere wurden in der USR ausgebildet. Dabei handelt es sich um die Inhaber der wichtigsten Lehrstühle der Akademie. Die Teilstreitkräfte der NVA (ohne Grenztruppen) haben rund 18 000 Offiziere. Von diesen Offizieren sind etwa 1 000 an sowjetischen Militärakademien im Vollstudium ausgebildet worden. Darüber hinaus haben schätzungsweise weitere 1500 Offiziere aller Teilstreitkräfte der NVA an Fachlehrgängen verschiedener Richtungen an Militärschulen in der USR teilgenommen. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/3793 Frage 77) : Warum gibt es keine deutsch- englischen Handelskammern? 11598 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 Die Gründung von Auslandshandelskammern ist in erster Linie nach den vom Deutschen Industrie-und Handelstag erarbeiteten Richtlinien Sache der Wirtschaft. In der Wirtschaft bestehen aber Meinungsverschiedenheiten über die Zweckmäßigkeit einer deutsch- englischen Handelskammer. Es gibt bereits kammerähnliche Institutionen in London, die eine Zusammenarbeit der britischen und der deutschen Industrie fördern. An diesen Meinungsverschiedenheiten ist bisher die Gründung der Kammer gescheitert. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, daß die von Herrn Botschafter von Herwarth geleitete Kommission zur Reform des Auswärtigen Dienstes diese Frage kurzfristig in ihr Beratungsprogramm einbezieht. Die Untersuchungen der Herwarth- Kommission werden Anhaltspunkte dafür erbringen, wie die Vertretung der deutschen Wirtschaftsinteressen in Großbritannien am zweckmäßigsten organisiert werden sollte. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/3793 Frage 78): Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, daß aus der Bundesrepublik Deutschland Material, das zur Herstellung von Raketen verwendet werden kann, in die Volksrepublik China geliefert wird? Die Bundesrepublik hat 1968 ausfuhrgenehmigungsfreie Waren im Werte von 695 Mio DM in die Volksrepublik China exportiert. Waren, die nach § 7 AWG einer Genehmigung bedürfen, wie insbesondere Waffen und Material, das überwiegend militärischen Zwecken dient, wurden nicht in die Volksrepublik China ausgeführt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3793 Frage 79): Ist die Bundesregierung bereit, bei der festzustellenden gleichen Behandlung von Bundesausbaugebieten und dem Zonenrandgebiet die Förderung des Zonenrandgebietes in der Form zu garantieren, daß bei den Förderungsmitteln des Bundes ein bestimmter Betrag für das Zonenrandgebiet garantiert wird? In der regionalen Wirtschaftspolitik hat das Zonenrandgebiet eine Sonderstellung. So gelten die Sonderabschreibungen, Zinszuschüsse für Rationalisierungsinvestitionen, die Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Halbierung der Beförderungssteuer nur für das Zonenrandgebiet. Auch bei der Verteilung der finanziellen Mittel wird das Zonenrandgebiet — wie bereits in der Vergangenheit — vorrangig berücksichtigt: Von den Gesamtmitteln des Regionalen Förderungsprogramms in Höhe von rund 170 Mio DM sind nur 35 Mio DM für Förderungszwecke außerhalb des Zonenrandgebietes bestimmt. Des weiteren sind 1969 in diesem Programm erneut 30 Mio DM vorweg für die Sonderförderung im Zonenrandgebiet vorgesehen. Eine Änderung dieser Sonderstellung ist nicht beabsichtigt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3793 Frage 80) : Ist die Bundesregierung bereit, das Zonenrandgebiet zum Aktionsraum mit entsprechenden konzentrierten Förderungsmöglichkeiten zu erklären? Das Zonenrandgebiet wird selbstverständlich in die Regionalen Aktionsprogramme voll einbezogen. Diese Programme werden die Förderungsziele für alle Teile des Zonenrandgebietes enthalten und eine 5-Jahresübersicht bieten, wie die für die Förderung des Zonenrandgebietes verfügbaren Bundes- und Landesmittel verwendet werden sollen. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/3793 Fragen 81, 82 und 83) : Trifft es zu, daß einige Länder der Europäischen Gemeinschaft mit den Ausgleichszahlungen an die Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen der Vereinbarungen über die Stützung des Einsatzes von Kokskohle in der eisenschaffenden Industrie geleistet werden müssen, erheblich im Rückstand sind? Trifft es zu, daß die Bemühungen um eine über ein Jahr hinausgehende Verlängerung der europäischen Regelung für die Kokskohlebeihilfe an der Ablehnung einer Regierung gescheitert sind, die ihren Zahlungsverpflichtungen auf diesem Gebiet für das Jahr 1967 noch nicht nachgekommen ist? Wird die Frage, ob eine europäische Kokskohleregelung über das Jahr 1969 hinaus möglich ist, in Brüssel nochmals zur Diskussion stehen, wenn die Kommission ihren Bericht über ein energiepolitisches Konzept auf dem Gebiet der Kokskohle, das bis zum 31. März 1969 erstellt werden soll, vorgelegt hat? Nach dem Stand vom 31. Januar 1969 haben 5 Mitgliedländer ihre derzeitigen Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Die Einigung über eine Verlängerung der Kokskohlenentscheidung um 1 Jahr ist ein Kompromiß aller Regierungen. Lediglich Italien hatte sich im Grundsatz gegen eine Verlängerung der Entscheidung überhaupt ausgesprochen. Es hat sich dann aber dem erreichten Kompromiß — Verlängerung um 1 Jahr — angeschlossen. Die Bundesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der Haltung der Regierungen in der Frage einer Verlängerung der Entscheidung und der Erfüllung der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Die Bundesregierung ist darüber unterrich- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Februar 1969 11599 tet, daß der Zahlungsverzug Italiens auf Schwierigkeiten bei der innerstaatlichen Gesetzgebung zurückzuführen ist. Die italienische Regierung ist bemüht, die noch fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Ministerrat hat anläßlich der Verlängerung der Kokskohleentscheidung Nr. I/67 festgestellt, daß eine Verlängerung in der derzeitigen Form über den 31. Dezember 1969 hinaus nicht erfolgen kann. Zugleich hat der Rat die Kommission beauftragt, ihm bis zum 31. März 1969 eine Untersuchung über die Frage der Kokskohle und des Koks für die Stahlindustrie vorzulegen. Bei der Erörterung dieses Berichts wird die Gewährung einer Kokskohlenbeihilfe über 1969 hinaus selbstverständlich erörtert. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/3793 Frage 84) : Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Westvermögen von Kreditinstituten mit früherem Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der auch die Regelung gewisser Versorgungsverpflichtungen vorsieht, vorzulegen? Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Westvermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen" mit letztem Sitz vor dem 9. Mai 1945 außerhalb des Bundesgebietes fertiggestellt. Der Entwurf wird in Kürze — nach Verabschiedung durch das Bundeskabinett — dem Bundesrat und Bundestag zugeleitet werden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3793 Frage 85) : Wird die Bundesregierung die von den außenwirtschaftlichen Maßnahmen des vergangenen Jahres besonders hart betroffene Porzellanindustrie durch Investitionsprämien fördern, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Industrie, die in nächster Zeit für Mechanisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen eines hohen Kapitaleinsatzes bedarf, erhalten bleibt? Ob die Porzellanindustrie durch die Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung besonders hart getroffen wurde, läßt sich noch nicht übersehen. Die Bundesregierung wird alle Informationen sorgfältig prüfen; sie wartet insbesondere auf die Preisstatistiken der ersten Wochen dieses Jahres. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 7. Februar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Porsch (Drucksache V/3793 Fragen 87 und 88) : Wie versteht die Bundesregierung die ablehnende Erklärung des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Otto Schedl zu angeblichen Bestrebungen im Bundeswirtschaftsministerium, Entscheidungen zur regionalen Wirtschaftsförderung schwach strukturierter Gebiete von den Ländern nach Bonn zu verlagern? Sieht die Bundesregierung, nachdem im ostbayerischen Grenzland und Zonenrandgebiet trotz aller Konjunkturhilfen bereits teilweise wieder 30 M Arbeitslose gemeldet sind, eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der bayerischen Staatsregierung zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen? Der Bundesregierung ist die kritische Äußerung des bayerischen Wirtschaftsministers bekannt. Am 23. Januar 1969 hat jedoch der Konjunkturrat der öffentlichen Hand, an dem als Vertreter Bayerns Herr Staatssekretär Sackmann teilgenommen hat, die regionalen Aktionsprogramme erörtert und die Neuorientierung der regionalen Wirtschaftspolitik einstimmig gebilligt. In dieser Sitzung hat die Bundesregierung erneut dargestellt, daß mit dieser neuen Planungstechnik keine Verlagerung der Entscheidungen auf dem Gebiet der regionalen Wirtschaftspolitik von den Ländern zum Bund eintritt. Nachdem sich Herr Staatssekretär Sackmann dem zustimmenden Votum der übrigen Mitglieder des Konjunkturrates angeschlossen hat, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Vorarbeiten für regionale Aktionsprogramme in Bayern genauso wie es in den anderen Bundesländern der Fall ist, fortgesetzt werden. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung, die in der Vergangenheit schon in den bayerischen Fördergebieten deutlich wurde, auch in Zukunft fortgesetzt wird. Da über die anzustrebenden Ziele zwischen Bund und Land Einigkeit besteht, wird es auch möglich sein, sich über den richtigen Weg zur Erreichung dieser Ziele zu einigen. Eine Bestätigung dafür ist die bereits erwähnte Zustimmung des bayerischen Vertreters zu den regionalen Aktionsprogrammen im Konjunkturrat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ernst Majonica


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß selbst eine Verurteilung unter Vorbehalt immerhin eine Verurteilung ist und daß man eine Verurteilung erst vornehmen sollte, wenn man den Sachverhalt genau kennt, ehe man in die Öffentlichkeit geht?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)






Rede von: Unbekanntinfo_outline
Falls es sich um eine Verurteilung handelte, Herr Kollege Majonica, könnte ich mit Ihnen übereinstimmen. Aber ich wiederhole: es handelte sich hier nicht um eine Verurteilung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Majonica.