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    559. Routiniers: 1
    560. sind,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 211. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1969 Inhalt: Amtsniederlegung des Bundestagspräsidenten D. Dr. Gerstenmaier 11415 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11415 B Erweiterung der Tagesordnung 11415 D Amtliche Mitteilungen 11415 D Fragestunde (Drucksache V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Frage des Abg. Rollmann: Vollendung der Europäischen Wirtschaftsunion Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11416D, 11417 A Rollmann (CDU/CSU) 11417 A Fragen des Abg. Dr. Schmid-Burgk: Verfälschung des überstaatlichen Charakters der Europäischen Gemeinschaften durch intergouvernementale Verwaltungsausschüsse — Direkte Wahl europäischer Abgeordneter Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11417 B, D, 11418 A, B, C, D, 11419 A, B Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 11417 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 11417 D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . 11418 A, 11419 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . .11418 B, C Dr. Mommer (SPD) 11418 B, D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11419 A Frage des Abg. Rollmann: Einschränkung der Verhandlungsvollmachten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei den Verhandlungen mit der Türkei Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11419B, D, 11420 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 11419 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . .11420 A Schoettle, Vizepräsident . . . . . 11420 A Frage des Abg. Dr. Schmid-Burgk: Ausklammerung der Osthandelspolitik bei Verabschiedung der Verordnungen zur Außenhandelspolitik der Europäischen Gemeinschaften Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11420 B, D, 11421 A Dr. Schmid-Burgk (CDU/CSU) . . . 11420 D Dr. Apel (SPD) 11421 A Schoettle, Vizepräsident 11421 B Fragen des Abg. Dr. Häfele: Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung des in Italien festgehaltenen ehemaligen Oberstleutnants Kappier 11421 B Frage des Abg. Weigl: Herausgabe einer Zeitschrift der Bundesrepublik Deutschland in der Sowjetunion 11421 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 Fragen des Abg. Flämig: Verhandlungen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien über ein Kontrollabkommen Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 11421 C, D, 11422 A, C, D, 11423 A, B Flämig (SPD) . . . 11421 C, D, 11422 C, D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11422 A Ott (CDU/CSU) 11423 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11423 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäisches Übereinkommen über Reisen Jugendlicher mit Sammelpässen zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11423 B, D, 11424 B Bauer (Würzburg) (SPD) . 11423 D, 11424 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Einreiseverbot der CSSR für Studenten aus westlichen Ländern 11424 C Fragen des Abg. Dorn: Pläne zur Änderung der Bundesbahntrasse in Bonn — Tieflegung der Gleisanlagen Wittrock, Staatssekretär . . . .11424 C, D, 11425 A, B, C Ramms (FDP) . . . . 11424 D, 11425 A, B Dorn (FDP) 11425 C Frage des Abg. Kubitza: Personenverkehr im Raum von Lohr, Marktheidenfeld und Wertheim Wittrock, Staatssekretär 11425 D Kubitza (FDP) 11425 D, 11426 A Schoettle, Vizepräsident 11426 A Frage des Abg. Kubitza: Zugverkehr Aschaffenburg—Gemünden Wittrock, Staatssekretär . . . .11426 B, C Kubitza (FDP) 11426 B Frage des Abg. Kubitza: Änderungen der Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung über den Verkehr von Lastzügen an Feiertagen Wittrock, Staatssekretär . . . . . 11426 D Frage des Abg. Damm: Einbau einer ILS-Anlage im Flughafen Fuhlsbüttel Wittrock, Staatssekretär . . .11427 A, B Damm (CDU/CSU) . . . . . . .11427 A Dr. Apel (SPD) 11427 B Frage des Abg. Ramms: Einführung der Warnblinkleuchte bei in Betrieb befindlichen Fahrzeugen Wittrock, Staatssekretär . . . 11427 C, D Ramms (FDP) 11427 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung (Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Wagner, Schlager, Frau Dr. Kuchtner u. Gen.) (Drucksache V/3631) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3633) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (Abg. Dichgans, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Jaeger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/3743) — Erste Beratung — Schlager (CDU/CSU) 11428 A Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . 11429 D, 11434 A Hirsch (SPD) . . . . . 11434 B, 11461 A Dichgans (CDU/CSU) 11442 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 11444 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11446 B, 11455 C, 11456.C, 11457 A Dr. Jaeger, Vizepräsident (zur GO) 11450 A Schulz, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 11452 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 11454 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 11454 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 11458 B Genscher (FPD) . . . . 11450 B, 11459 B Nächste Sitzung 11462 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 11463 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Kahn-Ackermann betr. Einheitlichkeit einer Politik der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur und Erziehung . . . . 11463 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 III Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Lenze (Attendorn) betr. Reorganisation des Atlantischen Bündnisses und Beziehungen zwischen NATO und WEU 11464 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Reichmann betr. Preis der Phantom-Düsenjäger 11464 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Strohmayr betr. Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . . . . 11464 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Josten betr. einheitliche Uniform für die einzelnen Truppengattungen 11464 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Jung betr. Untersuchungen des ES-Referats gegen Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums wegen Korruptionsverdachts . . . 11465 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. fristgerechte Stellung von Waggons durch die Bundesbahn . . . . . . . . . . . 11465 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Ramms betr. Umlenkung der Güter von der Straße auf die Schiene 11465 D Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Marx (Kaiserslautern) betr. Schiffahrtsabgabe auf der Donaustrecke zwischen Rajka und Gönyü . . . 11465 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Weiland betr. Weiterwälzung der Straßengüterverkehrsteuer — Umlagerungseffekte — Margen bei den Beförderungsentgelten 11466 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Kiep betr. strukturpolitische Auswirkungen einer im Raum Frankfurt vorgesehenen unterirdischen Fernmeldestation 11466 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Enders betr. Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr 11467 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Geldner betr. Dichte des Fernsprechnetzes in der Bundesrepublik Deutschland 11467 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Hörmann (Freiburg) betr. Errichtung eines neuen Fernsehsenders auf dem Schönberg 11468 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Verkauf von Spielwaren mit radioaktiven Leuchtfarben 11468 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Westphal betr. Verfahren bei der Vergabe von Promotionsstipendien 11469 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Blohm betr. Verteilung der Nahrungsmittelhilfe an die Entwicklungsländer 11469 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) betr. Aufbewahrung und Auswertung der Texte von Reden Hitlers . . 11469 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dorn betr. Verwendung der Symbole der „DDR" bei Sportveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland 11470 B Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Freyh betr. künftige Form der Finanzierung der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell 11470 C IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Blohm betr. Vorarbeiten für die rechtliche Gestaltung einer einheitlichen europäischen Handelsgesellschaft 11471 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Frerichs betr. Vereinheitlichung der Gesetzgebung gegen den unlauteren Wettbewerb in den Mitgliedstaaten der EWG 11471 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Überprüfung der Bestimmungen über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen 11471 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Fellermaier betr. Förderung von Obstgemeinschaftsbrennereien 11472 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Orgaß betr. Zehnerkonferenz in Bonn im Herbst 1968 — Währungsunion der Europäischen Gemeinschaften 11472 B Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Musterprüfungen in der Unterabteilung Sicherheitstechnik der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig — Ausstattung dieser Unterabteilung 11472 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Bühler betr. Verfahren bei der Zulassung von Privatdetektiven 11473 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Schaffung von Informationsstellen . . . 11473 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Strukturverbesserung des ostbayerischen Raumes 11473 D Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Fritsch (Deggendorf) betr. Aktionsprogramm „Ostbayern" . . 11474 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Zebisch betr. Fertigstellung der regionalen Aktionspro- gramme für Nord- und Ostbayern . . . 11474 B Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abg. Frau Blohm betr. steigende Kosten der EWG-Landwirtschaftspolitik 11474 C Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Ertl betr. Erlernen eines weiteren Berufes durch junge Bauern 11474 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dröscher betr. Ausschluß fusionsbereiter landwirtschaftlicher Betriebe von der Förderung nach dem Grünen Plan 11475 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Weigl betr. Zahl der von den landwirtschaftlichen Alterskassen abgelehnten Anträge auf Gewährung von Altersgeld . . . . . . . . . . 11475 C Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Geisenhofer betr. Minderung der Rente infolge Kurzarbeit — Entrichtung des Rentenkrankenkassenbeitrags während des Rentenverfahrens 11475 D Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Maucher betr. Anträge auf Kapitalisierung der Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz 11476 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Mick betr. Bindungsermächtigungen 11476 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Hudak betr. Günter Graß als Mitglied des Kunstausschusses des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele 1972 . . . . . . . .11477 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11415 211. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung In der namentlichen Liste über das endgültige Ergebnis der namentlichen Abstimmung — 210. Sitzung, Seite 11377 B — muß es unter Nein — SPD — statt Dr. Arndt (Berlin/Köln) heißen: Dr. Arndt (Hamburg). Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Frau Albertz 24. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 24. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Bauer (Wasserburg) 24. 1. Prinz von Bayern 24. 1. Dr. Becher (Pullach) 24. 1. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 24. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 24. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25. 1. Corterier * 25. 1. Cramer 24. 1. van Delden 4. 2. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Frieler 24. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Graaff 24. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 24. 1. Haage (München) 24. 1. Dr. Haas 24. 1. Hahn (Bielefeld) 31. 1. Hamacher 31. 1. Hauck 24. 1. Hellenbrock 31. 3. Illerhaus * 25. 1. Dr. Ils 24. 1. Jürgensen 28. 2. Kiep 24. 1. Klein 24. 1. Klinker * 25. 1. Köppler 24. 1. KohLberger 24. 1. Krammig 24. 1. Kriedemann * 25. 1. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30. 4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lemp 24. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 24. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Prinz 24. 1. zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schmidt (Offenbach) 24. 1. Frau Dr. Schwarzhaupt 24. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Dr. Stecker 24. 1. Steinhoff 30. 4. Teriete 24. 1. Unertl 24. 1. Weigl 24. 1. Weimer 25. 1. Welke 24. 1. Frau Wessel 28. 2. Frau Dr. Wex 24. 1. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28. 2. Wurbs 24. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vorn 20. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/3705 Frage 157): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um entsprechend der Entschließung 378 der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. September 1968 zu einer einheitlichen Politik auf dem Gebiet der Kultur und Erziehung in den internationalen Kulturorganisationen zu gelangen? Die Bundesregierung ist ständig bemüht, die Einheitlichkeit einer Politik der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur und Erziehung zu gewährleisten. Diese Einheitlichkeit wird u. a. durch enge Fühlungnahme und regelmäßige Besprechungen zwischen den Ressorts und den zuständigen innerdeutschen Institutionen angestrebt. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese regelmäßigen Besprechungen im Interesse der Erarbeitung einer kohärenten Politik der deutschen Vertreter in den internationalen Kulturorganisationen noch weiter auszudehnen. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung einer einheitlichen Kultur- und Erziehungspolitik im * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 11464 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 multilateralen Bereich bewußt und handelt auch danach. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Bundesrepublik Deutschland in derartigen internationalen Gremien nur einer von vielen Teilnehmern ist. So begrüßt die Bundesregierung z. B. den Vorschlag, daß die Programme der UNESCO und des Rats für kulturelle Zusammenarbeit im Europarat besser als bisher aufeinander abgestimmt werden. Desgleichen ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die im Rat für kulturelle Zusammenarbeit vertretenen europäischen Staaten bei ihrem Auftreten in der UNESCO möglichst eine einheitliche Haltung einnehmen sollten. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 20. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lenze (Attendorn) (Drucksache V/3709 Fragen 160 und 161) : Hat der Ministerrat der Westeuropäischen Union bereits Stellung genommen zu der Empfehlung 166 der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 14. Oktober 1968, in der diese den Rat um einen Bericht über die Reorganisation des Atlantischen Bündnisses und über die Beziehungen zwischen NATO und Westeuropäischer Union ersucht? Welches sind die eigenen Vorstellungen der Bundesregierung in dieser Frage? Der Rat der WEU hat die 11 Empfehlungen der WEU-Versammlung, die sie während ihrer 14. Ordentlichen Sitzung verabschiedet hat und zu denen die Empfehlung 166 gehört, noch nicht beantwortet. Der Rat ist bemüht, nach Abstimmung mit den Regierungen die Antworten der Versammlung bis zu ihrer nächsten Sitzung am 20. und 21. Februar 1969 zuzuleiten. Die Bundesregierung erörtert z. Z. mit den übrigen Regierungen die Antworten auf die Empfehlungen der WEU-Versammlung. Mit Rücksicht auf das Prinzip, daß die Antworten des Rates die einheitliche Auffassung aller Mitgliedstaaten wiedergeben sollen, erscheint es der Bundesregierung nicht tunlich, im gegenwärtigen Zeitpunkt im einzelnen ihre Auffassung sowohl über die Reorganisation des atlantischen Bündnisses als auch über die Beziehungen zwischen NATO und der WEU darzustellen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/3730 Fragen 6 und 7) : Sind Berichte und Veröffentlichungen zutreffend, wonach die USA an Israel Phantom-Düsenjäger zum Stückpreis von 16 Millionen DM liefern? Aus welchem Grund bezahlt die Bundesregierung für dieselbe Maschine angeblich 23 Millionen DM? 1. Über die Höhe des Stückpreises für die von den USA an Israel zur liefernden Phantom-Flugzeuge liegen der Bundesregierung keine amtlichen Mitteilungen vor. 2. Die Preise der Phantom-Flugzeuge für die israelische Luftwaffe und für die deutsche Luftwaffe sind nicht vergleichbar, weil es sich um unterschiedliche Versionen handelt. 3. Der Stückpreis von angeblich 16 Mio DM der israelischen Version ist nicht vergleichbar mit dem Systempreis von 23 Mio DM der deutschen Version, da — im Gegensatz zum Stückpreis — im Systempreis sämtliche Aufwendungen eingeschlossen sind, die für die Beschaffung und die Indienststellung des Waffensystems notwendig sind (Ersatzteil-Grundausstattung, Bodendienst- und Prüfgerät, Dokumentation, Ausbildungsgerät, Pilotenausbildung, technische Unterstützung und Infrastrukturmaßnahmen). 4. Der reine Stückpreis der deutschen Version des Phantom-Flugzeugs beträgt DM 12,4 Mio. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/3730 Frage 8) : Ist es richtig, daß die Oberfinanzdirektionen von der Bundesregierung angewiesen worden sind, bei Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen Einsprüche zu erheben, auch wenn bundeseigene Grundstücke, die in die genannten Pläne einbezogen wurden, schon seit Jahren keinerlei Nutzung von seiten des Bundes oder der Bundeswehr zugeführt worden sind? Der Bundesregierung ist von einer derartigen Anordnung nichts bekannt. Wenn Sie, Herr Kollege, einen speziellen Fall im Auge haben, bitte ich, dem Ministerium die Einzelheiten mitzuteilen. Ich werde veranlassen, daß Sie möglichst schnell eine nähere Sachschilderung erhalten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Josten (Drucksache V/3730 Frage 9) : Wieweit sind die Entscheidungen über eine einheitliche Uniform für die einzelnen Truppengattungen getroffen? Ich darf Ihre Fragestellung so auslegen, daß Sie unter der Bezeichnung „Truppengattung" die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine verstehen. Die Soldaten der Bundeswehr verfügen über eine — Grundausstattung (Kampfausstattung) und eine — Friedenszusatzausstattung. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11465 Die Grundausstattung tragen sie im Verteidigungsfall. Sie ist seit Bestehen der Bundeswehr einheitlich für alle Teilstreitkräfte. Zur Friedenszusatzausstattung gehört der sog. „Ausgehanzug", der in den 3 Teilstreitkräften unterschiedlich ist. 1955 hatte man zwar den Versuch gemacht, die Ausgehuniform zu Lande für alle 3 Teilstreitkräfte einheitlich einzuführen. Nachdem jedoch diese steingraue Uniform — Sie entsinnen sich vielleicht noch des zweireihigen Rockes — bei der Truppe auf einhellige Ablehnung gestoßen war, kam man bereits 1957 zu den Ausgehuniformen, wie sie noch heute getragen werden. Sie wurden lediglich bei Herr und Luftwaffe durch Anfügen farbiger Biesen in den Waffenfarben verändert. Die Stoffqualitäten unterliegen allerdings gelegentlichen Änderungen; so wurde im vergangenen Jahr für neubeschaffte Ausgehuniformen ein leichteres Tuch ausgewählt, weil dies von der Truppe allgemein gewünscht wurde. Aus technischen Gründen (Kräuselfalten) soll künftig die Hosenbiese in Wegfall kommen. Es besteht vorläufig nicht die Absicht, im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Ausgehuniform bei den kanadischen Streitkräften, für die 3 Teilstreitkräfte der Bundeswehr eine ähnliche Regelung einzuführen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Jung (Drucksache V/3730 Fragen 10, 11 und 12) : Gegen wie viele Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums schweben Untersuchungen des ES-Referates wegen Korruptionsverdachts? Treffen Informationen zu, wonach die Untersuchung gegen einen Beamten der Beschaffungsstelle bereits seit zehn Jahren betrieben wird? Nach welchen Gesichtspunkten kann eine Untersuchung über Jahre geführt werden, ohne daß über Einstellung oder Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden entschieden wird? Die Zahl der gegen Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums laufenden Untersuchungen ist beruhigend gering. Da es sich bei diesen Untersuchungen aber aus naheliegenden Gründen um geheimzuhaltende Angelegenheiten handelt und sich schon aus der bloßen Zahl der anhängigen Fälle Schlüsse ziehen lassen, die die Aufklärung beeinträchtigen können, bitte ich um Verständnis, wenn die Bundesregierung die genaue Zahl hier nicht bekanntgeben kann. Ich bin aber gern bereit, dem Verteidigungsausschuß weitere Auskünfte zu erteilen. Die zweite Frage beantworte ich mit „Nein". Die im eigenen Bereich geführten Untersuchungen sollen die Korruption im Ansatz bekämpfen und ihr durch möglichst frühzeitige Aufklärung vorbeugend entgegenwirken. Geschickt getarnte, z. B. überwiegend im Ausland durchgeführte Manipulationen können manchmal erst nach jahrelangen Bemühungen aufgeklärt werden. Über die Abgabe an die Staatsanwaltschaft wird jeweils entschieden, wenn zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3730 Frage 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen der Behauptung in der Werbezeitschrift „contra" des Bundesverkehrsministers die Deutsche Bundesbahn nicht in der Lage war, die angeforderten Waggons fristgerecht zu stellen? Nach den Feststellungen der Bundesregierung hat die Bundesbahn im abgelaufenen Jahre den Wagenanforderungen fast durchweg fristgerecht entsprechen können. Verzögerungen entstanden nur vereinzelt und nur dann, wenn kurzfristig und unvorhergesehen bestimmte Typen von Spezialwagen in großem Umfange angefordert wurden, wie dies im Zusammenhang mit der sprunghaften Steigerung des Exportes vor Inkrafttreten der erhöhten Besteuerung der Ausfuhrgüter zum 23. 12. 1968 geschah. Die zitierte Schrift CONTRA enthält zu diesem Thema lediglich die den Tatsachen entsprechende Notiz, daß bei der Bundesbahn „zeitweise zigtausend Waggons leer herumstehen". Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/3730 Frage 24) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß in dem Augenblick, wo der Güterfernverkehr den einen Pfennig pro Tonne und Kilometer der Verladerschaft nicht berechnen muß, das Ziel, die Güter von der Straße auf die Schiene umzulenken, noch zu erreichen ist? Ja, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der von der Straßengüterverkehrsteuer ausgehende Umlenkungseffekt nach wie vor gegeben ist. Die Güterfernverkehrsunternehmer werden die Steuer in der Regel weitergeben müssen, wie umgekehrt bei Verzicht auf Weitergabe der Anreiz für die Güterfernverkehrsunternehmer, sich des von der Steuer befreiten kombinierten Verkehrs zu bedienen, noch verstärkt wird. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/3730 Frage 25) : 11466 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 In welcher Weise ist das ungarische und tschechoslowakische Begehren, auf der Donaustrecke zwischen Rajka und Gönyü für durchfahrende Schiffe eine besondere Schiffahrtsabgabe zu erheben, im Hinblick auf das Belgrader Donauabkommen von 1948 und die Beschlüsse der Donaukommission von 1950 behandelt worden? Das ungarische und tschechoslowakische Begehren, auf der Donaustrecke zwischen Rajka und Gönyü für die durchfahrende Schiffahrt eine besondere Abgabe zu erheben, wird seit Juni 1968 in der Donaukommission behandelt. Dabei ist die rechtliche Frage der Zulässigkeit der Abgabenerhebung bisher nicht näher erörtert worden. Im Vordergrund der Beratungen stehen die technischen Fragen der beabsichtigten Donauregulierung und ihrer Auswirkungen auf den Hochwasserschutz, die übrige Wasserwirtschaft und die Verkehrswirtschaft. Eine Entscheidung wurde bisher nicht getroffen, weil mehrere Mitgliedstaaten der Einführung der Abgabe ablehnend gegenüberstanden. Die Vertreter Ungarns und der Tschechoslowakei wurden gebeten, bis zur nächsten Tagung der Donaukommission weitere Unterlagen über die technischen Einzelheiten des Ausbauprojekts vorzulegen und darzutun, inwieweit die Kosten das übliche Maß der Aufwendungen für die Stromunterhaltungen übertreffen und inwieweit gegebenenfalls die Mehrkosten billigerweise der Schiffahrt angelastet werden können. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weiland (Drucksache V/3730 Fragen 26, 27 und 28) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, ihre ursprüngliche Absicht, der vollen Weiterwälzung der Straßengüterverkehrsteuer, wie sie in der Begründung zur Drucksache V/2494 Teil II unter I. zum Ausdruck kommt und wie sie der Bundesverkehrsminister in seinen Ausführungen in der 332. Sitzung des Bundesrates als notwendig für die Umverlagerung von Gütern von der Straße auf die Schiene bezeichnet hat, fallenzulassen? Wie stellt sich die Bundesregierung nach der Tarifentscheidung vom 19. Dezember 1968 über die Weiterwälzung der Straßengüterverkehrsteuer die im Verkehrspolitischen Programm geforderten Umlagerungseffekte von der Straße auf die Schiene vor? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die neu geschaffenen unterschiedlichen Margen bei den Beförderungsentgelten zu Konzentrationserscheinungen im Straßengüterverkehrsgewerbe führen werden, ohne die Gesamtkapazität zu ändern? Ihre Frage unterstellt, die Bundesregierung habe die Auffassung vertreten, die Straßengüterverkehrssteuer müsse in jedem Falle und restlos weitergewälzt werden. Das trifft nicht zu. Deshalb gibt es keine Änderung der Auffassung der Bundesregierung. Die bisherigen Vorstellungen der Bundesregierung bleiben durch den Erlaß der Tarifentscheidung vom 19. 12. 1968 völlig unberührt. Nach wie vor ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Verlagerungseffekt 1. durch die Veränderung der Kostenlage und 2. durch die Attraktivität des Angebots der Deutschen Bundesbahn sowie 3. durch die Steuerbefreiung bei Ausschöpfung der Möglichkeiten des kombinierten Verkehrs erzielt wird. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Tarifentscheidung vom 19. Dezember 1968 zu Konzentrationserscheinungen führen wird. Alle Güterfernverkehrsunternehmer sind berechtigt, die Steuer neben der Fracht in Rechnung zu stellen. Die gegenwärtige Marktlage sowie die bestehende Wettbewerbssituation lassen eine ausgeglichene Wahrnehmung dieser Chance erwarten. Im übrigen wird die Bundesregierung die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 21. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgordneten Kiep (Drucksache V/3730 Fragen 29, 30 und 31) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Planung einer im Raume Frankfurt (Main) vorgesehenen unterirdischen Fernmeldestation insbesondere strukturpolitische Auswirkungen zu berücksichtigen? Bei Bejahung der Frage 29: Glaubt die Bundesregierung, durch den Bau einer solchen Anlage im Kur- und Erholungszentrum Königstein (Taunus) einen positiven strukturpolitischen Effekt zu erzielen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es aus strukturpolitischen Gesichtspunkten sinnvoller wäre, die Station an einen anderen Platz zu verlegen, etwa in das Bundesausbaugebiet Oberlahnkreis, wo es insbesondere durch die umfangreichen Bauarbeiten zu einem verstärkten Angebot industrieller Arbeitsplätze kommen könnte? Bei dem geplanten Fernmeldebauvorhaben im Romberg bei Königstein handelt es sich um ein technisches Bauwerk. Es kommt also bei der Wahl seines Standortes in erster Linie auf technische Gesichtspunkte an. Selbstverständlich werden daneben auch soweit als möglich strukturpolitische Auswirkungen berücksichtigt. Das ist auch im vorliegenden Fall geschehen. Es gibt allerdings vorrangige technische Gründe, die für den Raum Königstein sprechen. Der Erweiterungsbau darf nicht weiter von Frankfurt am Main entfernt sein als unbedingt notwendig. Nur dann bestehen günstige Voraussetzungen für den Anschluß an das Kabel- und Richtfunknetz. Nur dann läßt sich das technische und betriebliche Zusammenspiel aller in diesem Raum vorhandenen Dienststellen in optimaler Weise aufeinander abstimmen. Das Projekt im Romberg erfüllt diese Voraussetzungen gegenüber 8 anderen überprüften Möglichkeiten optimal. Wie durch ein Gutachten bestätigt wird, gilt das auch in geologischer und hydrogeologischer Hinsicht. Auch strukturpolitische Überlegungen sprechen nicht gegen den Raum Königstein. Es wurde festgestellt, daß täglich etwa 12 000 Einwohner des Landkreises Untertaunus in andere Gebiete zu ihren Arbeitsstätten fahren müssen und daß der Bevölkerungszuwachs im Landkreis in den letzten 15 Jahren 40 v. H. betrug. Im Hinblick auf diese Zahlen ist es sicher wichtig, neue Arbeitsplätze in diesem Gebiet Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11467 zu schaffen. Eine genügend große Bevölkerungsreserve läßt für die Deutsche Bundespost keine Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Arbeitskräften im Raum Königstein erwarten. Die Verkehrsstruktur ist für Pendler sehr günstig. Auch sind weiterführende Schulen vorhanden. Es darf zuletzt nicht unberücksichtigt bleiben, daß bereits heute 15 bis 20 v. H. der Kräfte, die später im Neubauprojekt „Romberg" arbeiten sollen, in diesem Gebiet wohnen. Durch das geplante Bauvorhaben gibt es für die Stadt Königstein eine Reihe von Vorteilen. So kann die Stadt einen großen Teil des Abraums für Aufschüttungen beim Schwimmbad und bei der Brunnenanlage sowie für den geplanten Ausbau des Wanderwegenetzes verwenden. Auch der Bau der zur Entlastung der Innenstadt von Königstein geplanten Straßen wird sich beschleunigen lassen, wenn dabei auf das verfügbare Abraumgestein zurückgegriffen werden kann. Schließlich stehen der Stadt bei der Lösung ihres Abwasserproblems weitere Vorteile in Aussicht. Die Bundesregierung kann aus zwingenden technischen Gründen nicht auf ihre Planung im Raum Königstein verzichten. Sie ist der Ansicht, daß strukturpolitische Überlegungen nicht dagegen sprechen. Das Bauvorhaben im Romberg dient der Erweiterung der fernmeldetechnischen Anlagen, die sich in Frankfurt am Main in den Gebäuden auf der Zeil befinden. Etwa 1975 ist deren Kapazität erschöpft. Deshalb würde sich jede Verzögerung des Bauvorhabens im Romberg nachteilig auf die Leistungsfähigkeit unseres Fernmeldewesens, insbesondere für die Fernsprechversorgung des Frankfurter Raumes und des Fernverkehrs auswirken. Darüber hinaus käme es zu Gebührenausfällen. Eine planmäßige Erweiterung dagegen schafft dringend benötigte zusätzliche Anschlüsse. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgordneten Dr. Enders (Drucksache V/3730 Fragen 32, 33 und 34) : Nach welchen Kriterien gewährt die Deutsche Bundespost Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr? Wieviel Anträgen auf Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr wurde bisher entsprochen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Anträge für die Befreiung von der Fernseh- und Rundfunkgebühr ausgegeben werden, die zur Befürwortung an die Fürsorgestelle und an den Bezirksfürsorgeverband gerichtet werden müssen? In einem Urteil vom 15. März 1968 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Rechtsstreit wegen Befreiung von der Rundfunkgebühr entschieden, daß nicht die Deutsche Bundespost, sondern die Rundfunkanstalten Gläubiger der Rundfunkgebühren und damit auch für die Befreiung von Ton- und Fernsehrundfunkgebühren zuständig sind. Die Rundfunkanstalten haben daraufhin der Deutschen Bundespost zum Befreiungs-Verfahren folgendes mitgeteilt: Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind an die zuständige Sozialbehörde zu stellen. Sofern diese nach den ihnen gegebenen Richtlinien den Antrag befürwortet, gilt er aufgrund einer Allgemeinverfügung der Rundfunkanstalten als genehmigt. Befürwortet die Sozialbehörde den Antrag nicht, wird er an die zuständige Landesrundfunkanstalt abgegeben, die darüber entscheidet. Sie teilt ihre Entscheidung dem Antragsteller und der Deutschen Bundespost mit. So wird z. Z. verfahren. Es ist also richtig, daß die Anträge für die Befreiung von den Ton- und Fernseh-Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen bei der jeweils zuständigen Sozialbehörde einzureichen sind. Nach dem Stand vom 1. Januar 1969 waren aus sozialen Gründen von den Ton-Rundfunkgebühren 428 024 und von den Fernseh-Rundfunkgebühren 60 741 Rundfunkteilnehmer befreit. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/3730 Frage 35) : Wie kommt es, daß die Bundesrepublik Deutschland, die zu den wirtschaftlich stärksten Ländern zählt, mit 17 Sprechstellen auf 100 Einwohner mit ihrem Fernsprechnetz erst an 16. Stelle in der Welt steht? Nach den jüngsten statistischen Übersichten der American Telephone & Telegraph Company steht die Bundesrepublik Deutschland unter den Ländern mit mehr als 500 000 Fernsprechanschlüssen an der 14. Stelle in der Welt. Vor uns stehen: USA, Schweden, Schweiz, Kanada, Neuseeland, Dänemark, Australien, Norwegen, England, Niederlande, Finnland, Belgien und Japan. Wegen der unterschiedlichen Verhältnisse in den genannten Ländern kann man jedoch die statistischen Zahlen nicht direkt miteinander vergleichen. Ein Vergleich wäre mit Frankreich möglich, das in dieser Statistik zwei Stellen hinter uns steht. 1945 betrug unsere Sprechstellendichte noch 4,4 Sprechstellen je Einwohner. Nunmehr beträgt sie etwa 19 v. H. Bei der Beurteilung dieser statistischen Werte darf man folgendes nicht außer acht lassen: — Unser Fernmeldenetz wurde durch den Krieg bis zu 30 v. H. zerstört. — Durch die Teilung unseres Landes mußte das Fernmeldenetz umstrukturiert werden. Früher war Berlin der Mittelpunkt, heute ist es Frankfurt am Main. — Die Kapazität der deutschen Fernmeldeindustrie reichte in der Vergangenheit nicht immer aus, um den Bedarf der Deutschen Bundespost zu decken. — Die Planungskapazität bei der Deutschen Bundespost konnte mangels Ingenieuren und ande- 11468 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 ren Fachkräften nicht in dem erforderlichen Umfang erweitert werden. Noch heute fehlen 14 000 Kräfte im gesamten Fernmeldewesen. — Dazu kam schließlich noch der chronische Mangel an Investitionsmitteln, die hohe Fremdverschuldung der Deutschen Bundespost, die z. Z. 15 Milliarden DM beträgt, und die zeitweilige Verknappung auf dem Kapitalmarkt. Während z. B. ein Teilnehmer in Japan für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses 330 DM zahlt und gleichzeitig der staatlichen Telefongesellschaft ein Darlehen in Höhe von durchschnittlich 1100 DM gibt, Laufzeit 10 Jahre — Verzinsung 7 %, zahlt der Teilnehmer in Deutschland nur eine Einrichtungsgebühr von 90 DM. Günstiger sieht die Statistik für uns aus, wenn man die Zuwachsraten an Fernsprechanschlüssen vergleicht. Dabei stehen wir in der Welt an 8. Stelle. Die Nettozugänge an Hauptanschlüssen wurden von 194 000 im Jahre 1958 auf 710 000 im Jahre 1963 gesteigert. Zieht man den technischen Ausbaustand des Fernmeldewesens wie z. B. den Stand der Automation mit zur Betrachtung heran, so fällt der Vergleich noch günstiger für uns aus: Unser Ortsverkehr ist zu 100 %, unser Fernsprechfernverkehr (Inland) zu 99,8 % und unser Fernsprechfernverkehr (Ausland) zu 90,5 % vollautomatisiert. In Frankreich z. B. beträgt der Anteil des Selbstwählferndienstes 88,9 v. H. Die Deutsche Bundespost ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre bemüht, die Sprechstellendichte auf etwa 27 Anschlüsse je 100 Einwohner zu steigern. Dabei wird der Nettozuwachs an Anschlüssen bis auf 1 Million pro Jahr steigen. Ich will allerdings gleich hinzufügen, daß dazu die Investitionsmittel, die im Jahr 1968 2,3 Milliarden DM betragen, auf jährlich bis zu 4 Milliarden DM gesteigert werden müssen. Dabei hoffe ich auf die Unterstützung dieses Hohen Hauses. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 21. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache V/3730 Fragen 36, 37 und 38) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fachleute der Rundfunk- und Fernsehtechnik in Freiburg, daß die Errichtung eines neuen Fernsehsenders auf dem Schönberg die Umrüstung von rund 60 000 Fernsehantennen in den Kreisen Freiburg (Stadt und Land, Emmendingen und Müllheim) zur Folge hat, weil der bisherige Kaiserstuhl-Sender (K 58) künftig das Dritte Programm ausstrahlen soll? Ist der einwandfreie Empfang des Ersten Programms in allen Teilen des Einzugsbereiches des Senders K 58 auch nach der Umstellung gewährleistet? Wie beurteilt die Bundesregierung die entsprechenden Vorschläge der Fachleute der Rundfunk- und Fernsehtechnik zur Behebung der zu erwartenden Schwierigkeiten? Für die Versorgung der Bevölkerung mit dem 1. Fernsehprogramm ist im Freiburger Raum der Südwestfunk zuständig. Er hat bei mir beantragt, die Errichtung und den Betrieb eines Fernsehfüllsenders im Kanal 51 auf dem Schönberg zu genehmigen. Dieser Antrag wurde erforderlich, nachdem die schweizerische Fernmeldeverwaltung, die nach den Bestimmungen des Europäischen Rundfunkabkommens Stockholm (1961) befragt werden mußte, ihre Zustimmung zur Verwendung des Kanals 51 am Standort Kaiserstuhl trotz wiederholter Bemühungen der Deutschen Bundespost versagt hatte. Der Standort Schönberg erfordert eine Umrüstung der Fernsehempfangsantennen im Freiburger Raum. Der Sender im Kanal 58 (Standort Kaiserstuhl) kann aber für das 1. Programm nicht länger verwendet werden. Er war von Anbeginn an für das 3. Programm vorgesehen, wurde nur vorübergehend für das 1. Programm zur Verfügung gestellt und wird jetzt vom 3. regionalen Programm benötigt. Bisher war ich nicht darüber unterrichtet, daß durch den Standortwechsel vom Kaiserstuhl zum Schönberg etwa 60 000 Fernsehempfangsantennen umgerüstet werden müssen. Es war mir nur bekannt, daß mit Umrüstungen in wesentlich geringerem Umfang zu .rechnen sei. Vorschläge der Fachleute der Rundfunk- und Fernsehtechnik zur Behebung dieser Schwierigkeiten sind mir bisher nicht unterbreitet worden. Dem Vernehmen nach ist jedoch damit zu rechnen, daß sie in Kürze vorgelegt werden. Die Deutsche Bundespost wird diese Vorschläge mit Vorrang prüfen und im Interesse der betroffenen Fernsehteilnehmer entsprechende Vorhaben des Südwestfunks, der für die Behebung der Versorgungsschwierigkeiten im 1. Programm zuständig ist, nach Kräften unterstützen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage .des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3730 Frage 39) : Wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung nicht nur die Herstellung und den Verkauf von Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben verbieten, die als Spielzeug für Kinder gedacht sind, wie das im Ratsbeschluß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 empfohlen wird, sondern allgemein die Herstellung und den Verkauf von Spielwaren verbieten, auf denen radioaktive Leuchtfarben angebracht sind? Der z. Z. dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlenschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben enthält in Art. 2 die Ermächtigung durch Rechtsverordnung bestimmte Arten der Verwendung radioaktiver Stoffe allgemein zu verbieten, wenn dies aufgrund internationaler Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit ein- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11469 zelner older der Allgemeinheit erforderlich List. Eine Arbeitsgruppe der OECD erarbeitet z. Z. Empfehlungen zur Verwendung von Bedarfsgegenständen mit radioaktiven Stoffen. Hierunter fallen auch Spielwaren. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich für Spielwaren mit radioaktiven Stoffen ein allgemeines Verwendungsverbot empfehlen. Nach der Annahme der Empfehlungen wird die Bundesregierung dieses Verbot in das deutsche Recht übernehmen. Im übrigen kann aufgrund der bisherigen Erfahrungen (angenommen werden, daß sich in der Bundesrepublik kein Spielzeug mit radioaktiver Leuchtfarbe auf dem Markt befindet. Die Bundesregierung wird jedoch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden aufmerksam verfolgen, ob Spielzeug mit radioaktiver Leuchtfarbe auf den Markt gebracht wird und ggfs. auch schon vor einem allgemeinen Verbot die notwendigen Maßnahmen zur Untersagung des Vertriebs derartigen Spielzeuges treffen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/3730 Fragen 46 und 47): Führt die Bundesregierung bereits Verhandlungen mit den Ländern über das Verfahren der Vergabe von Promotionsstipendien, nachdem dafür 1969 erstmals Mittel in die Haushalte von Bund und Ländern eingesetzt werden? Stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, daß die Promotionsstipendien nicht nur direkt über die Universitäten, sondern zu einem angemessenen Anteil auch über die Hochbegabten-Förderungswerke zur Verteilung gelangen sollen? Im Herbst 1967 ist erstmals zwischen dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung und dem Hochschulausschuß der Kultusministerkonferenz erörtert worden, ob und wie Bund und Länder gemeinsam ein Programm zur Promotionsförderung als Nachfolger des Programms der Stiftung Volkswagenwerk ab 1969 entwickeln sollen. Die Länder haben untereinander die Grundzüge des neuen Programms entwickelt, den BMwF davon jedoch erst im Dezember 1968 in Kenntnis gesetzt. Die Bundesregierung hofft, daß alsbald eine endgültige Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande kommt, damit die in den Haushalten eingesetzten Mittel interessierten und befähigten Kandidaten zugute kommen können. Wie ich in meiner Antwort auf die Frage 1 dargelegt habe, besteht noch keine Einigung zwischen Bund und Ländern darüber, auf welche Weise bei einem gemeinsamen Promotionsförderungsprogramm die Stipendien vergeben werden sollen. Es muß geprüft werden, ob auch die Hochbegabtenförderungswerke mit der Abwicklung eines Teils des Programms beauftragt werden können. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/3730 Frage 48) : Ist es richtig, daß die Bundesregierung die im Zusammenhang mit der Kennedy-Runde beschlossene Nahrungsmittelhilfe an die Entwicklungsländer nationalstaatlich statt über die Europäischen Gemeinschaften verteilen will? Die in der Kennedy-Runde gemeinsam von der EWG und ihren Mitgliedstaaten übernommene Verpflichtung zur Nahrungsmittelhilfe in Form von Getreide wird zum Teil durch die Gemeinschaft und zum Teil national erfüllt werden. Bei gemeinschaftlichen Maßnahmen beteiligen sich alle Mitgliedstaaten — mit Ausnahme Luxemburgs — in vergleichbarem Umfang an der Nahrungsmittelhilfe für bestimmte Empfängerländer. Bisher konnte in Brüssel keine Einigung über die Aufteilung der Nahrungsmittelhilfe auf einzelstaatliche und gemeinschaftliche Hilfsaktionen erzielt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, daß sich einige Mitgliedstaaten noch nicht verbindlich über die Auswahl der Empfängerländer und die Höhe ihrer Lieferabsichten geäußert haben. Erst wenn dies der Fall ist, kann der Ministerrat der EWG über den Umfang der Nahrungsmittelhilfe bei gemeinschaftlichen Maßnahmen entscheiden. Es ist durchaus möglich, daß Mitgliedstaaten, die gegenüber bestimmten dritten Ländern an Hilfsaktionen besonders interessiert sind, sowohl eine Beteiligung an gemeinschaftlichen Maßnahmen als auch einzelstaatliche Aktionen in Erwägung ziehen können. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der vergangenen Woche einer Soforthilfeaktion der Gemeinschaft an die Türkei zugestimmt. Der deutsche Anteil an dieser Gemeinschaftshilfe von 50 000 t Getreide beträgt 14 000 t. Darüber hinaus sind auch nationale Lieferungen an die Türkei vorgesehen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/3730 Fragen 51 und 52) : Trifft es zu, daß in der früheren Festung Ehrenbreitstein bei Koblenz die Texte von Hitlers Reden so aufbewahrt werden, daß diese Dokumente einer schlimmen Zeit für die Auswertung allmählich unbrauchbar werden? Trifft es zu, daß für die Auswertung dieser Reden, die als Material für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wichtig sein können, bisher wenig getan worden ist, und dies auch in der nächsten Zeit so bleiben wird? Das Bundesarchiv bewahrt Texte von HitlerReden in schriftlicher Form, in Form von Tonfilmen und in Form von Tonträgern auf. Die Aufbewahrung der schriftlichen Texte ist unproblematisch. Die einschlägigen Filme sind auf der Festung Ehrenbreitstein eingelagert und zwar in dem dort mit erheb- 11470 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 lichen Mitteln ausgebauten Filmarchiv. Dessen technische Einrichtungen bieten die Gewähr für eine konservierende und dauerhafte Aufbewahrung. Die Tonfilme mit Hitler-Reden sind im übrigen bereits auf Sicherheitsfilm umkopiert. Allenfalls können jüngste Rückgaben aus Amerika bisher noch nicht bearbeitetes Material enthalten. Die Lagerung der neuen Azetatkopien bietet zu akuter Sorge keinen Anlaß. Das Tonarchiv ist zur Zeit noch im Filmarchiv auf der Festung Ehrenbreitstein untergebracht und nutzt dessen technische Einrichtungen. Die Lagerung der Schallplatten, Kupfermatrizen und Tonbänder ist zweckentsprechend. Die Erhaltung der Tonträger ist gewährleistet. Im übrigen ist ein Erweiterungsbau des Bundesarchivs geplant, der u. a. auch das Tonarchiv aufnehmen soll. Insgesamt besteht kein Anlaß zu der Befürchtung, daß die Art der Aufbewahrung die Auswertung der Dokumente beeinträchtigen könnte. Die in schriftlicher Form, auf Tonfilm oder -träger, im Bundesarchiv vorhandenen Reden Hitlers können grundsätzlich für wissenschaftliche und andere Zwecke ausgewertet werden. Aufgabe des Bundesarchivs ist es nicht in erster Linie, die wissenschaftliche Auswertung selbst vorzunehmen, sondern das Material zur Auswertung zu sammeln und zu erschließen. Bei den Tonträgern ist die Erschließung allerdings noch nicht in der erforderlichen Weise durchgeführt, da die Übernahme und Erschließung der großen Massen des Aktenmaterials, insbesondere der umfangreichen Aktenrückgaben aus den USA, bisher, und wahrscheinlich auch noch in absehbarer Zeit, die Arbeitskapazität des Bundesarchivs beansprucht. Eine Auswertung der Tonträger war und ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. Als Material für die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürften die im Bundesarchiv vorhandenen Reden Hitlers kaum in Betracht kommen, da sie nicht auf Einzelfälle eingehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/3730 Frage 53) : Auf welche Tatsachen oder Erklärungen stützt sich die Meinung der Bundesregierung, „daß es möglich sein wird, Wege und Mittel zu finden, durch die Sportveranstaltungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland sich abwickeln lassen, ohne deshalb in Kauf nehmen zu müssen, daß die Symbole eines sogenannten zweiten deutschen Staates überall gezeigt werden"? Nach den Statuten der meisten internationalen Fachverbände können Welt- und Europameisterschaften ohne Flaggen und Hymnen durchgeführt werden. Mehr als die Hälfte der Statuten stellen das Zeremoniell bei internationalen Sportwettkämpfen in das Ermessen des Ausrichters oder sehen vor, daß von der Verwendung von Flaggen und Hymnen in den Ländern abgesehen werden kann, in denen gesetzliche Bestimmungen die Handhabung des vollen Protokolls verhindern. Andere Statuten schreiben sogar ausdrücklich vor, daß die Meisterschaften ohne nationale Flaggen und Hymnen auszutragen sind. Bei dieser Sachlage kann davon ausgegangen werden, daß sich auch in Zukunft internationale Sportveranstaltungen auf dem Boden der Bundesrepublik abwickeln lassen, ohne daß Flagge und Hymne der sogenannten „DDR" geduldet werden müssen. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/3730 Frage 56) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die künftige Form der Finanzierung der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell? Die Vorstellungen der Bundesregierung gingen und gehen dahin, daß die künftige Förderung von Studenten im Rahmen des Ausbildungsförderungsgesetzes ausschließlich durch den Bund erfolgt. Gegenwärtig werden die Mittel im Rahmen des Honnefer Modells je zur Hälfte durch Bund und Länder aufgebracht. Auch nach den im Deutschen Bundestag eingebrachten Initiativentwürfen der beiden Koalitionsfraktionen für ein Ausbildungsförderungsgesetz soll die Studentenförderung ausschließlich durch den Bund erfolgen; der FDP-Entwurf sieht demgegenüber eine Mischfinanzierung je zur Hälfte von Bund und Ländern vor. Nach dem vom Deutschen Bundestag in das Finanzreformgesetz eingefügten Art. 104 a Abs. 2 a wäre die bisherige Mischfinanzierung auch künftig möglich; denn danach können Bundesgesetze, die Geldleistungen gewähren, und von den Ländern ausgeführt werden, bestimmen, daß diese Geldleistungen ganz oder z. T. vom Bund getragen werden. Solange die Studenten-Förderung nach dem „Honnefer Modell" fortgeführt wird, wird es das Bemühen des Bundesministers des Innern bleiben, in Zusammenarbeit mit den Ländern das „Honnefer Modell" weiter zu verbessern. Das gilt insbesondere für die Erhöhung des Förderungsmeßbetrages und der Freibeträge. Leider war es nicht möglich, den Förderungsmeßbetrag schon ab 1. Januar dieses Jahres von 290 auf 350 DM zu erhöhen; z. Z. liegt er bei 320 DM monatlich. Es wird ferner erwogen, auch in den ersten drei Fachsemestern zu einer durchgehenden Förderung zu kommen, d. h. zu einer Einbeziehung auch der vorlesungsfreien Monate. Der Bundesminister des Innern wird sich darüber hinaus um eine Vereinfachung der Richtlinien bemühen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11471 Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/3730 Frage 57): Welchen Stand haben die Vorarbeiten für die rechtliche Gestaltung einer einheitlichen europäischen Handelsgesellschaft? Die Schaffung einer Europäischen Handelsgesellschaft ist zunächst in einer Arbeitsgruppe des Ministerrats behandelt worden. Auf Grund des Berichts der Arbeitsgruppe ist im Ministerrat erörtert worden, ob gewisse Grundsatzfragen (Zugang, Mitbestimmung, ausschließlich Namensaktien) vorab entschieden werden müssen. Im Ministerrat ist zusätzlich das Verlangen geäußert worden, die beitrittswilligen Staaten an den Arbeiten zu beteiligen. Der Ministerrat hat die Ständigen Vertreter beauftragt, dieses Problem in ihrem Kreise zu erörtern und dem Rat einen Vorschlag vorzulegen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V/3730 Fragen 58, 59 und 60) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der durch die Fragebogenaktion der Kommission angesprochenen Vereinheitlichung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft? Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um zu verhindern, daß die im Zuge der Harmonisierung erforderderlichen Kompromisse das fortschrittliche deutsche Wettbewerbsrecht verwässern? Ist die Bundesregierung bereit, einer beabsichtigten Regelung der EWG-Vereinheitlichung durch Richtlinien nach Artikel 100 des EWG-Vertrages wegen der geringen nationalen Möglichkeiten einer Einflußnahme zu widersprechen? Die Bundesregierung begrüßt es, daß die EWG-Kommission idie Initiative zu einer Vereinheitlichung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ergriffen hat. Sie ist mit der Brüsseler Kommission der Meinung, daß eine solche Vereinheitlichung für die Entwicklung und das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes von wesentlicher Bedeutung ist. Die Bundesregierung wird sich bemühen, soviel wie möglich von den deutschen Rechtsvorstellungen auf diesem Gebiet auch für eine einheitliche Regelung innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durchzusetzen. Die Bundesregierung wird sich dabei auf das umfassende Gutachten stützen können, das das Max-Planck-Institut für ausländisches und interationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München im Auftrage der EWG-Kommission bereits erstattet hat. Außerdem sind nach unserem Eindruck in den fünf anderen Mitgliedstaaten der EWG Bestrebungen erkennbar, das dortige Recht gegen den unlauteren Wettbewerb auf 'bestimmten Gebieten, insbesondere dem der irreführenden Werbung, dem deutschen Schutz anzunähern. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen insbesondere auch darauf richten, daß bei den Vereinheitlichungsarbeiten der von der deutschen Rechtsprechung zunehmend herausgestellte Gesichtspunkt, daß das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb auch dem Schutz des Verbrauchers dient, nicht zu kurz kommt. Welcher formelle Weg für die Vereinheitlichung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb innerhalb der EWG eingeschlagen werden wird, läßt sich heute noch nicht mit Sicherheit sagen. Es handelt sich hierbei nach meinem Dafürhalten in erster Linie um eine Zweckmäßigkeitsfrage. Ich habe allerdings den Eindruck, daß einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen den sechs Mitgliedstaaten der EWG vor einer Richtlinie nach Artikel 100 des EWG-Vertrages schon deshalb ,der Vorzug gegeben werden sollte, weil mit einem solchen Vertrag eine weitergehende Vereinheitlichung als mit einer Richtlinie erreicht und damit auch dem Ziel der von der Kommission in Brüssel dankenswerterweise ergriffenen Initiative besser gedient wäre. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß auch das bereits erwähnte Gutachten des MaxPlanck-Instituts sich für den Hauptbereich des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb für den Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages ausspricht und einer Richtlinie nach Artikel 100 des EWG-Vertrages allenfalls Nebengebiete, wie etwa das Zugabe- und Rabattrecht, zu überlassen vorschlägt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 24. Januar 1969 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3730 Frage 61): Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen entsprechend der agrarpolitischen Entwicklung (wie sie sich aus dem Agrarprogramm der Bundesregierung und der Europäischen Gemeinschaften ergibt) zu überprüfen und mit dem Ziel zu verändern, daß die pauschalen Sätze erheblich gesenkt werden? Die Bundesregierung hat, als sie im Frühjahr 1968 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GDL — der eine Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung in § 12 des Gesetzes vorsieht — verabschiedete, geprüft, ob die Durchschnittsätze auch der Höhe nach geändert werden müßten. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß die Durchschnittsätze der gegenwärtigen Ertragslage der Landwirtschaft entsprechen und für eine Abänderung keine Veranlassung besteht. Sollte die künftige Ertragslage sich verschlechtern, so wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Änderung der Durchschnittsätze notwendig ist. Im übrigen strebt die Bundesregierung mit ihrem Agrarprogramm eine Verbesserung der Ertragslage der Landwirtschaft an. Ob durch Maßnahmen der EWG Ertragseinbußen eintreten werden, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen, da über die Preisvorschläge der EWG- 11472 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 Kommission im Ministerrat noch keine Entscheidung gefallen ist. Die Bundesregierung wird aber selbstverständlich auch insoweit die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/3730 Fragen 62, 63 und 64) : Hat die vom Gesetzgeber mit der Novelle zum Gesetz über das Branntweinmonopol aus 1965 beschlossene Förderung von Obstgemeinschaftsbrennereien nach den Erfahrungen der Bundesregierung zu einem Abbau der jährlichen Obstschwemme geführt? Wieviel Obstgemeinschaftsbrennereien machen von den Vergünstigungen der Novelle zum Gesetz über das Branntweinmonopol bisher Gebrauch? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit, zusätzliche Anreize zur Bildung von Obstgemeinschaftsbrennereien zur Verwertung überschüssiger Obsterträge zu geben? Seit 1965 werden in acht bis zehn Obstgemeinschaftsbrennereien jährlich zwischen 31 und 91 hl Weingeist hergestellt. Es handelt sich dabei um Brennereien, die 1965 bereits vorhanden waren. Ihr Beitrag zur Verwertung von Obstüberschüssen ist nicht nennenswert. Die Bundesregierung hält zusätzliche Anreize zur Errichtung von Obstgemeinschaftsbrennereien nicht für erforderlich. Sie sieht sich in dieser Auffassung bestätigt durch den vor der Verwirklichung stehenden Plan einer Genossenschaft, eine sehr große Obstgemeinschaftsbrennerei zu errichten. Im übrigen erscheint eine Ausweitung der bestehenden Vergünstigungen wegen der damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Belastung der Bundesmonopolverwaltung und wegen des möglichen späteren Wettbewerbs mit anderen Verschlußbrennereien nicht angezeigt. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Orgaß (Drucksache V/3730 Fragen 65, 66 und 67): Warum hat die Bundesregierung im Herbst vergangenen Jahres in der internationalen Zahlungsbilanzkrise nicht vor der Konferenz der Zehn in Bonn eine Koordination im Rahmen der EWG gesucht? Wann hat der Bundeswirtschaftsminister die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Zehnerkonferenz nach Bonn eingeladen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung maßgeblicher Wirtschaftskreise und der Europaunion, daß die Zeit für erste Schritte zu einer Währungsunion der Europäischen Gemeinschaften gekommen ist? Eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten der EG hat sowohl vor als auch während der Konferenz stattgefunden. Schon auf dem Treffen der Wirtschafts- und Finanzminister der EG in Rotterdam am 9./10. September 1968 ist über die Währungsprobleme der Gemeinschaft gesprochen worden. Unmittelbar vor der Konferenz haben zahlreiche telefonische und persönliche Kontakte bestanden. Vor jeder entscheidenden Phase der Konferenz haben Zwischenberatungen der Mitgliedstaaten der EG, auch mit Beteiligung der Kommission, stattgefunden. Die Koordinierung der EG-Staaten war also sehr intensiv, und zwar gerade auf der politischen, der Ministerebene. Eine Tagung des Währungsausschusses der EWG ist deshalb von keinem Mitgliedstaat beantragt worden. Vor der Konferenz der Zehnergruppe haben Kontakte zwischen der Kommission der EG und der Bundesregierung stattgefunden. Da die Kommission nicht Mitglied der Zehnergruppe ist, konnte der Vorsitzende eine Einladung an die Kommission erst aussprechen, als das Einverständnis aller Mitglieder der Zehnergruppe vorlag. Zu Beginn der Konferenz hat sich der Vorsitzende der Zehnergruppe für eine Einladung der Kommission eingesetzt. Da alle Mitglieder einverstanden waren, konnten der Vizepräsident der Kommission, Herr Barre, und das Mitglied der Kommission, Herr von der Groeben, an der Konferenz teilnehmen. Die fortschreitende währungs- und wirtschaftspolitische Integration in Richtung auf die Währungsunion ist seit Jahren Gegenstand ständiger Bemühungen sowohl der Bundesrepublik als auch ihrer europäischen Partnerländer. Um diese Entwicklung weiter zu fördern, hat die Bundesregierung in ihrer Europa-Initiative vom 27. 9. 1968 deutlich gemacht, daß sie es für erforderlich hält, weitere Fortschritte auf dem Gebiet einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik zu erzielen. Sie ist der Auffassung, daß die Entwicklung zur Währungsunion Hand in Hand gehen muß mit Fortschritten auf dem Gebiet der wirtschaftspolitischen Integration. Diesen Gedankengängen folgend hat der Währungsausschuß der EG in den letzten Monaten die Möglichkeiten einer verbesserten währungspolitischen Zusammenarbeit untersucht. Er hat den Wirtschafts- und Finanzministern der EG auf ihrem Garmischer Treffen am 13./14. 1. 1969 einen Zwischenbericht vorgelegt. In dem Bericht hat er Vorschläge für eine Verstärkung der Informationen und eine Intensivierung der ständigen Konsultationen mit dem Ziel, die Wirtschafts- und Währungspolitik besser aufeinander abzustimmen, gemacht. Die Wirtschafts- und Finanzminister haben den Zwischenbericht des Währungsausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen; sie haben den Währungsausschuß beauftragt, seine Untersuchungen fortzusetzen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/3730 Fragen 68, 69 und 70): Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11473 Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Phasenverschiebung von Musterprüfungen in der Unterabteilung Sicherheitstechnik der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig eine Wettbewerbsgefährdung für deutsche Firmen auf dem Weltmarkt befürchtet wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem Arbeitsanstieg von rund 300 Prozent in den letzten drei Jahren in der Unterabteilung Sicherheitstechnik von 45 angeforderten Mitarbeitern nur drei bewilligt wurden und dadurch Gefahr besteht, daß der Arbeitsanfall — im letzten Jahr 4000 Musterprüfungen — nicht mehr bewältigt werden und schließlich die Sorgfältigkeit der Prüfungen nachlassen kann? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die völlig ungenügende personelle und räumliche Ausstattung der Unterabteilung Sicherheitstechnik der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig zu beseitigen? Die Bundesregierung ist seitens der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt Braunschweig im Herbst 1967 darauf hingewiesen worden, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik die ihr gegebenen Möglichkeiten (Personal, Geräte, Bauten) nicht für ausreichend hält, um den wachsenden Ansprüchen der Industrie in Zukunft zu genügen. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt auf die Gefahr von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt hingewiesen, die durch Verzögerungen von Musterzulassungen entstehen könnten. Entsprechende Hinweise unmittelbar aus der Industrie hat die Bundesregierung nicht erhalten. Die Bundesregierung hat aber entsprechende personelle Erweiterungen in der Haushaltsplanung vorgesehen. In den Jahren 1966 bis 1968 wurden der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt 137 neue Planstellen bewilligt. Für den Bereich Sicherheitstechnik waren von der Anstalt im gleichen Zeitraum in den Anforderungen zum Haushalt 9 (nicht 45) Stellen beantragt worden. Davon sind 7 Stellen bewilligt worden. Wenn von diesen Stellen nur 3 dem Arbeitsbereich Sicherheitstechnik zugute kamen, so lag dies an der Disposition der Anstalt. Bei einem Personalbestand von über 1200 Mitarbeitern besitzt die Anstalt genügend Elastizität, um in dringenden Fällen durch vorübergehende Umsetzungen innerhalb der Anstalt kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Für den Haushalt 1969 hatte die Bundesanstalt für den Bereich Sicherheitstechnik 6 neue Stellen beantragt. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sind für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt 55 neue Stellen in den Regierungsentwurf aufgenommen worden. Der Bereich Sicherheitstechnik soll davon 5 Stellen erhalten. Die Arbeitsräume der Fachgruppe Sicherheitstechnik werden in den kommenden Jahren beachtlich vergrößert werden. Schon in diesem Jahr wird neben der Gemischhalle des Bunsenbaues ein Anbau mit rd. 300 m2 erstellt, der überwiegend der Fachgruppe Sicherheitstechnik dienen wird. Danach werden im Rahmen des IV. Bauprogramms, das rd. 100 Mio DM Baukosten umfaßt, Räume anderer, in Neubauten unterzubringender Abteilungen frei und für Zwecke der Sicherheitstechnik hergerichtet. In einem Anschlußprogramm sollen auch für die Sicherheitstechnik Neubauten errichtet werden; die Verhandlungen über den für die Erweiterungen erforderlichen Geländeankauf stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Dankenswerterweise sind die erforderlichen Mittel hierfür vom Haushaltsausschuß bereits bewilligt worden. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühler (Drucksache V/3730 Frage 71): Ich frage die Bundesregierung, ob nach ihrer Meinung das Verfahren der Zulassung von Privatdetektiven durch die Länder befriedigend geordnet ist. Für die Ausübung der Tätigkeit eines Detektivs (Detekteigewerbe) bedarf es weder nach Bundes- noch nach Landesrecht einer Zulassung oder Erlaubnis. Die Bundesregierung hält eine Zulassungsregelung nicht fürerforderlich. Soweit Mißstände auftreten, kann ihnen weitgehend mit Hilfe der gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten begegnet werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 23. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3730 Frage 73): Sind die in den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Intensivierung und Koordinierung der regionalen Strukturpolitik vom 26. September 1968 genannten Informationsstellen als bundeseigene Mittel- oder Unterbehörden gedacht? Die Vorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Schaffung von Informationsstellen sind lediglich ein Diskussionsbeitrag zu dem Problem, wie man eine allseitige Unterrichtung über die Standortvoraussetzung der einzelnen Regionen und die Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung weiter verbessern könnte. Erst wenn dieses Thema ausreichend mit allen in Betracht kommenden Stellen beraten ist, wird sich zeigen, ob und in welcher Form dieser Vorschlag realisiert werden kann. Jedenfalls sollte man, ehe neue Behörden geschaffen werden zunächst prüfen, ob bereits bewährte Institutionen in den einzelnen Regionen vorhanden sind, die eine solche Aufgabe federführend für den Gesamtraum übernehmen können. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3730 Frage 74): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen der regionalen und sektoralen Wirtschaftsförderung für die niederbayerisch-oberpfälzischen Grenzgebiete angesichts folgender Arbeitslosenzahlen zum 31. Dezember 1968 im Landkreis Wolfstein 26,9 % Landkreis Kötzting 24,1 % Landkreis Viechtach 23,0 % Landkreis Waldmünchen 18,1 % Landkreis Cham 14,4 % Landkreis Grafenau 13,2 % Landkreis Wegscheid 13,2 % Landkreis Regen 12,2 % Stadt- und Landkreis Deggendorf 7,9 % zu ergreifen? 11474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Strukturverbesserung des ostbayerischen Raumes einen besonders hohen Dringlichkeitsgrad besitzt. Mit der von ihr vorgesehenen neuen steuerfreien Investitionszulage in Höhe von 10 % wird ein noch wirksameres Instrument geschaffen, um gewerbliche Investitionsvorhaben in die Bundesfördergebiete, zu denen auch die von Ihnen genannten Stadt- und Landkreise gehören, zu ziehen. Außerdem werden als neues Planungsinstrument zur Zeit regionale Aktionsprogramme, davon eines für Ostbayern, vorbereitet, um die verfügbaren Bundes- und Landesmittel auf Entwicklungsschwerpunkte zu konzentrieren und die Effizienz der regionalen Wirtschaftsförderung weiter zu steigern. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Bayerische Staatsregierung in ihrem Entwurf eines regionalen Aktionsprogrammes für Ostbayern Hilfen in einem Ausmaß einplant, das der besonderen Problematik dieses Raumes entspricht. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/3730 Frage 75) : Wann ist im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung mit der Verabschiedung eines Aktionsprogrammes „Ostbayern" zu rechnen? Es ist damit zu rechnen, daß die Arbeiten des Bayerischen •Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr für das regionale Aktionsprogramm Ostbayern im April 1969 abgeschlossen werden können. Der Interministerielle Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik wird anschließend unverzüglich über .die 'darin verplanten Bundesmittel beschließen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Zebisch (Drucksache V/3730 Fragen 76, 77 und 78) : Inwieweit sind die angekündigten regionalen Aktionsprogramme für Nord- und Ostbayern bereits fertiggestellt? Stimmen Meldungen, daß die bayerische Staatsregierung mit ihren Vorschlägen zu den einzelnen Aktionsprogrammen noch in Verzug ist, weil ihr der mit den Aktionsprogrammen verbundene Einfluß des Bundes auf die Regionalpolitik nicht gerechtfertigt erscheint? Hat das vor Weihnachten angekündigte Strukturgutachten für den nordostbayerischen Raum bereits dazu geführt, Schwerpunkte für die Förderung des Fremdenverkehrs festzulegen? Das für Nord-Ost-Bayern angekündigte regionale Aktionsprogramm ist noch nicht fertiggestellt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr arbeitet an der Aufstellung dieses Programms. Diese Meldungen sind uns nicht bekannt; ich könnte solche Meldungen auch nicht bestätigen. Die regionalen Aktionsprogramme für Bayern werden, wie bereits zur ersten Frage ausgeführt, durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr noch erarbeitet. Einzelheiten der Programme sind uns derzeit nicht bekannt. Daher kann auch nicht gesagt werden, ob für das regionale Aktionsprogramm Nord-Ost-Bayern schon Schwerpunkte für die Entwicklung des Fremdenverkehrs festgelegt worden sind. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/3730 Frage 79) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß für Steuerzahler und Verbraucher die steigenden Kosten für die EWG-Landwirtschaftspolitik nur dann erträglich sind, wenn — wie dieses offenbar dem Wunsch der Kommission entspricht — diese Mittel verstärkt für eine überstaatliche Agrarstrukturpolitik statt für die Subventionierung einer wachsenden landwirtschaftlichen Überproduktion eingesetzt werden? Der Bundesregierung ist diese Problematik bekannt. Sie hat deshalb in ihrem Arbeitsprogramm für die Agrarpolitik sowohl preis- als auch strukturpolitische Maßnahmen vorgesehen, die darauf ausgerichtet sind, die bestehenden Anpassungsprobleme der Landwirtschaft zu lösen. Auch für das vielschichtige und schwerwiegende Problem der landwirtschaftlichen Überschüsse hat sie versucht, Lösungen aufzuzeigen. Das jüngste Memorandum der Kommission zielt in die gleiche Richtung. Es wird nun Sache der kommenden Prüfungs- und Verhandlungsphase im Ministerrat in Brüssel sein, aus dieser gemeinsamen Sorge heraus für alle Partner — Verbraucher und Landwirte — gangbare gemeinschaftliche Wege zu finden. In diesem Zusammenhang möchte ich aber mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, daß in Übereinstimmung mit der Kommission und allen Mitgliedstaaten die Agrarstrukturpolitik innerhalb der EWG lediglich koordiniert wird, d. h. daß die Durchführung und Finanzierung weitgehend in nationaler Verantwortung bleibt. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/3730 Fragen 80 und 81) : Muß aus dem Rat des Bundesernährungsministers, jeder junge Bauer solle vor Aufnahme seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit zunächst einen anderen Beruf erlernen, geschlossen werden, daß in absehbarer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt keine bäuerliche Landwirtschaft mehr betrieben werden soll? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11475 In welchem Alter könnten diese jungen Bauern nach landwirtschaftlicher Ausbildung, Lehrzeit in einem weiteren Beruf und Ableistung des Wehrdienstes am Erwerbsleben teilnehmen? Die Meldung hat meine Rede in Hilpoltstein, auf die diese Frage zielt, nicht korrekt wiedergegeben. Der Sinn meiner Darlegungen besagt eindeutig, daß die bereits vorhandene, sehr vernünftige Tendenz, wonach kleine Landwirte ihren Kindern — auch denen, die für die Übernahme des Betriebes vorgesehen sind —, zur späteren Existenzsicherung eine außerlandwirtschaftliche Berufsausbildung zuteil werden lassen, gefördert werden sollte. Damit soll in dieser Zeit der rapiden Entwicklung in allen Berufsbereichen sichergestellt werden, daß die Kinder bei Berufsreife eine durch ausreichende Vorbildung abgestützte Alternative haben. Niemand hat behauptet, daß in naher Zukunft überhaupt keine bäuerliche Landwirtschaft mehr betrieben werden soll. Eine nennenswerte Ausdehnung der Ausbildungszeit kann m. E. nicht eintreten, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Nebenberuf bewirtschaftet wird und wenn man sich dort in diesem Bereich später aller Möglichkeiten einer modernen Kooperation bedient. In diesem Zusammenhang eine genaue Altersgrenze anzugeben, ist nicht möglich, da sich die notwendige Ausbildungsdauer nur im Einzelfall ermitteln läßt. Durch eine zusätzliche Ausbildung erhöht sich bei jungen Bauern, bis sie am Erwerbsleben teilnehmen, zwar das Alter etwas, dafür erhalten sie aber bessere Berufsaussichten und gewinnen für das spätere Berufsleben im allgemeinen eine größere Mobilität. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/3730 Frage 82) : Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die in dem Artikel der FAZ vom 20. Dezember 1968 unter der Überschrift „Noch ist Fusionsbereiten der Weg versperrt" geschilderte Tatsache, daß für solche landwirtschaftlichen Betriebe ein Ausschluß von jeglicher Förderung aus dem Grünen Plan gegeben ist und damit eine echte wirtschaftliche Benachteiligung erfolgt, im Sinne einer Gleichbehandlung auszugleichen? Die Feststellung, daß Betriebe, die kooperieren, von jeglicher Förderung ausgeschlossen werden, trifft in dieser allgemeinen Form nicht zu. Sie gilt nur für bestimmte Rechtsformen der Zusammenschlüsse, wie z. B. in dem in der FAZ beschriebenen Fall einer GmbH und Co. KG. In Erkenntnis der Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in der Landwirtschaft sieht das Arbeitsprogramm für die Agrarpolitik der Bundesregierung (Agrarprogramm) vor, im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Betriebsstruktur moderne kooperative Unternehmensformen steuerlich nicht mehr zu benachteiligen. Der Bundesfinanzminister ist demgemäß vom Kabinettsausschuß für das Agrarprogramm beauftragt worden, die hierfür notwendigen steuerlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dadurch würde eine steuerliche Gleichbehandlung von Einzelbetrieben und von Betriebszusammenschlüssen erreicht werden. Bei den Förderungsmaßnahmen werde ich gleichartige Regelungen anstreben. Dies gilt insbesondere für die Investitionsbeihilfen, die nach dem Auslaufen des EWG-Anpassungsgesetzes Ende 1969 ab 1970 auf eine neue Grundlage gestellt wird. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/3730 Frage 83) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben über die Zahl der in den letzten Jahren von den landwirtschaftlichen Alterskassen abgelehnten Anträge auf Gewährung von Altersgeld, vor allem über die Zahl der abgelehnten Anträge von Kleinlandwirten, die teilweise ein Leben lang ihren Lebensunterhalt überwiegend aus der Landwirtschaft bestritten haben, und die heute kein Altersgeld erhalten können? In den letzten drei Jahren sind 13 084 Anträge auf Gewährung von Altersgeld an landwirtschaftliche Unternehmer oder deren Witwen und Witwer abgelehnt, 161 537 Anträge bewilligt worden. Es ist nicht bekannt, in wieviel Fällen die Gewährung des Altersgeldes versagt wurde, weil der landwirtschaftliche Betrieb keine Existenzgrundlage im Sinne des § 1 Abs. 4 GAL darstellte und aus diesem Grunde auch keine Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse gezahlt worden sind. Diese Zahl könnte von den landwirtschaftlichen Alterskassen nur durch eine zeitraubende Auswertung einzelner Akten ermittelt werden. Die Mindesthöhen einer Existenzgrundlage im Sinne des GAL sind von den zuständigen landwirtschaftlichen Alterskassen, deren Organe sich aus Vertretern des Berufsstandes zusammensetzen, im Einvernehmen mit dem Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen nach billigem Ermessen aufgrund der örtlichen und bezirklichen Gegebenheiten festgesetzt worden. Das schließt nicht aus, daß auch ein landwirtschaftliches Unternehmen, das die festgesetzte Mindesthöhe nicht erreicht, als Existenzgrundlage gilt, wenn diese Tatsache objektiv nachweisbar ist. Die Alterskassen sind verpflichtet, in diesen Fällen die näheren Verhältnisse zu prüfen und praxisnahe zu entscheiden. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 22. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geisenhofer (Drucksache V/3730 Fragen 84, 85 und 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung die jetzige gesetzliche Regelung, die bei Kurzarbeit eines Arbeiters und der dadurch verursachten Lohnminderung auch noch dessen Rente schmälert, während derjenige Arbeiter, der völlig arbeitslos ist, diese Zeit voll als Ausfallzeit in der Sozialversicherung honoriert erhält? 11476 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diesen Zustand zu beseitigen? Wird die Bundesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der Härten ergreifen, die darin bestehen, daß Rentenantragsteller während der Zeit des Rentenverfahrens ca. 40 DM Rentenkrankenkassenbeitrag voraus entrichten müssen (monatlich) und diesen oft mehrere Monate lang entrichteten Beitrag nicht mehr zurückerhalten, wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird oder wenn der Versicherungsfall erst einige Monate nach der Antragstellung eintritt? Es trifft zu, daß nach geltendem Recht die Kurzarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung ungünstiger gestellt sind als diejenigen Arbeitslosen, deren Arbeitslosigkeit länger als einen Kalendermonat andauert. Die sich aus der Kurzarbeit ergebenden Nachteile entstehen dadurch, daß der versicherte Lohn für die Höhe der Rente maßgebend ist. Da Kurzarbeiter nur zum Teil beschäftigt sind und daher nur einen niedrigeren Lohn beziehen, wirkt sich das auf die spätere Rente aus. Bei Arbeitslosen dagegen wird der volle Kalendermonat der Arbeitslosigkeit mit dem Durchschnitt des Lohnes bewertet, den der Versicherte bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit bezogen hat. Zwar hat sich inzwischen die Kurzarbeiterfrage insofern entschärft, als die Zahl der Kurzarbeiter im Laufe des Jahres 1968 ganz erheblich zurückgegangen ist (Rückgang im Sommer 1968 bis auf 430, saisonbedingter Anstieg im Dezember 1968 auf 1300). Gleichwohl bin ich der Auffassung, daß dadurch die von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen und sozialen Aspekte des Problems nicht bedeutungslos geworden sind. Die Frage, ob und wie die Nachteile, welche die Kurzarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung erleiden, beseitigt werden sollten, wird bereits seit längerer Zeit in meinem Hause geprüft. Dabei hat sich gezeigt, daß eine solche Benachteiligung auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen auftritt, z. B. bei Arbeitslosigkeit, wenn diese nur einen Teilmonat erfaßt. Bei der bisherigen Prüfung dieser Probleme haben sich erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Abgesehen von der recht komplizierten technischen Bewältigung des Problems ist auch die grundsätzliche Frage aufgetaucht, wer die Kosten einer Regelung zu tragen hat. Ich bin bemüht, die Untersuchungen möglichst bald zum Abschluß zu bringen, und hoffe, daß sodann den gesetzgebenden Körperschaften ein befriedigender und praktikabler Lösungsvorschlag vorgelegt werden kann. Ich beabsichtige, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, nach der Rentenantragsteller, für die ein Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, die von der Antragstellung bis zum Beginn der Rente grundsätzlich zu entrichtenden Beiträge nicht zu zahlen brauchen. Vor allem von Ehefrauen wird es als Härte empfunden, wenn sie im Falle der Ablehnung ihres Rentenantrags oder während der Laufzeit des Rennantrags Beiträge zur Rentnerkrankenversicherung entrichten müssen, obwohl sie auf Grund der Versicherung des Ehemannes Krankenversicherungsschutz genießen. Diesem Personenkreis soll geholfen werden. Dagegen können Rentenantragsteller, die als Arbeitnehmer früher beschäftigt waren, nicht in diese Ausnahmeregelung einbezogen werden. Wird ihnen kein Rentenanspruch zugebilligt, so sind sie nicht anders zu behandeln als andere Versicherte, die ebenfalls Beiträge für die Dauer der Mitgliedschaft grundsätzlich zu entrichten haben. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 23. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/3730 Fragen 87 und 88) : Wieviel Anträge auf Kapitalisierung der Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz sind bis zum jetzt überschaubaren Termin 1968 gestellt? Wieviel Anträge sind abgelehnt worden? Am 1. Januar 1968 waren unerledigte Anträge vorhanden. 14 075 In der Zeit vom 1. Januar bis 9 897 30. Juni 1968 wurden weitere Anträge eingereicht. Das ergibt 23 972 Anträge zusammen Hiervon wurden in der gleichen 9 059 Zeit erledigt durch Bewilligung durch Ablehnung 4 045 und aus sonstigen Gründen Am 30. Juni 1968 waren noch unerledigte Anträge vorhanden, 10 868 darunter 3 824 Anträge auf Nachkapitalisierung. Die Zahlenangaben für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1968 werden mir in Kürze von den Ländern mitgeteilt werden. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich Sie davon in Kenntnis setzen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 23. Januar 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mick (Drucksache V/3730 Fragen 89, 90 und 91): Trifft es zu, daß von Bindungsermächtigungen bei Kap. 11 10 Titel 300 im Rechnungsjahr 1967 zu Lasten des Rechnungsjahres 1968 in Höhe von 20 Millionen DM nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht wurde? Liegt das bejahendenfalls etwa daran, daß die Versorgungsbehörden mit den Bindungsermächtigungen nichts Rechtes anzufangen wissen? Hält es die Bundesregierung für notwendig, nachdem für das Jahr 1969 30 Millionen DM Bindungsermächtigungen in den Haushalt aufgenommen wurden, die Versorgungsämter auf diese Möglichkeiten ganz besonders hinzuweisen? Im Rechnungsjahr 1967 waren folgende Bindungsermächtigungen erteilt: — im ordentlichen Haushalt (Kap. 1110 Titel 300) : 10 Mio DM — im Zweiten Programm der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/1968 (Kap. A 1110 Titel 300): 30 Mio DM. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 211. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Januar 1969 11477 Diese Bindungsermächtigungen wurden in Höhe von 13 078 Mio DM ausgeschöpft. Das entspricht einem vom-Hundert-Satz von 32,7. Diese relativ geringe Inanspruchnahme von Bindungsermächtigungen dürfte meines Erachtens in erster Linie darauf zurückzuführen sein, daß durch das Zweite Programm der Bundesregierung für besondere konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen 1967/ 1968 neben der vorerwähnten Bindungsermächtigung Geldmittel in Höhe von 45 Mio DM zur Verfügung gestellt worden sind. Es ist auch nicht auszuschließen, daß in einzelnen Ländern die Bedeutung von Bindungsermächtigungen nicht richtig eingeschätzt worden ist. Auch im Rechnungsjahr 1968 schien es zunächst, als setze sich diese Zurückhaltung gegenüber einer Inanspruchnahme von Bindungsermächtigungen fort. Dies ist jedoch nicht eingetreten. Aus den inzwischen vorliegenden Jahresabschlüssen ist vielmehr zu ersehen, daß die erteilten Bindungsermächtigungen zu Lasten der Mittel für das Haushaltsjahr 1969 in Höhe von 20 Mio DM mit 18,2 Mio DM (= 91 %) in Anspruch genommen wurden. Im Hinblick auf diese Entwicklung erscheint mir eine besondere Unterrichtung der Versorgungsbehörden nicht erforderlich. Ich werde jedoch dafür Sorge tragen, daß für das Rechnungsjahr 1969 den Ländern die Bindungsermächtigungen über insgesamt 30 Mio DM frühzeitig erteilt werden, damit die Versorgungsbehörden in die Lage versetzt werden, die durch diese Maßnahme getroffenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Januar 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hudak (Drucksache Nachtrag zu V/3730 Frage 1) : Gibt es Möglichkeiten für die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß der Schriftsteller Günter Graß künftig nicht mehr die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied des Kunstausschusses des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele 1972 vertritt, nachdem das Oberlandesgericht in München in einem Prozeß den gegen ihn in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf bestätigt hat, „Verfasser übelster pornographischer Darstellungen und Verunglimpfungen der katholischen Kirche" zu sein? Der Vorstand des „Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade München 1972 e. V." hat zu seiner Beratung und Unterstützung unter anderem einen Kunstausschuß gebildet. In diesen Ausschuß hat er — neben 25 weiteren Mitgliedern den Schriftsteller Günter Graß berufen. Entgegen Ihrer Annahme vertritt Herr Graß nicht die Bundesrepublik Deutschland. Schon aus diesem Grunde sind keine Möglichkeiten der von Ihnen genannten Art gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Fragestunde ist damit beendet.
    Ich habe noch mitzuteilen, daß die Fragen 40 bis 45, 49, 50, 54, 55 und 72 von den Fragestellern zurückgezogen worden sind.
    Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.



    Vizepräsident Schoettle
    Ich rufe nun die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung auf und dazu die Vorlage, die heute vormittag vom Haus zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt worden ist:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Stücklen, Dr. Jaeger, Wagner, Schlager, Frau Dr. Kuchtner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung
    — Drucksache V/3631 —
    Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes
    — Drucksache V/3633 —
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dichgans, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Strafgesetzbuches
    — Drucksache V/3743 —
    Die Beratung der drei Vorlagen wird verbunden.
    Zur Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Strafprozeßordnung, Drucksache V/3631, hat das Wort der Abgeordnete Schlager.


Rede von Manfred Schlager
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der ersten grundsätzlichen Debatte über die Ursachen der steigenden Kriminalität habe ich darauf hingewiesen, daß wir diesen gefährlichen Übelstand nur durch ein Bündel von gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen fest in den Griff bekommen werden. Die heute zur ersten Beratung anstehenden Initiativen sind nur einer der möglichen und wahrscheinlich unvermeidbaren Wege, einer ganz bestimmten, anders wohl nicht abstellbaren Ursache steigender Kriminalität beizukommen. Ich hoffe, daß es uns gelingt, dies im Verlauf der Debatte klarzumachen.
Was wollen die Initiativen, und was ist ihr eigentlicher Hintergrund? Mit dem Antrag Drucksache V/3631 wollen die Antragsteller aus der CSU-Landesgruppe ,einen Anstoß dazu geben, daß noch in dieser Legislaturperiode der bereits für die schweren Sexualdelikte bestehende Haftgrund der Wiederholungsgefahr auf weitere Brennpunkte der Berufs- und schweren Kriminalität ausgedehnt wird.
Nach den bösen Erfahrungen, die unser Land mit polizeilicher Schutzhaft oder, wie man sie auch sonst noch nennen will, Beugehaft oder Vorbeugehaft in der Zeit des „Dritten Reiches" gemacht hat, ist es nur zu natürlich, daß beide Entwürfe in der deutschen Offentlichkeit ein sehr lebhaftes Echo gefunden haben, das von einhelliger Zustimmung über betonte Zurückhaltung und tiefe Skepsis bis zur entschiedenen Ablehnung reicht. Da wir uns selbst den Entschluß zu dieser Gesetzesvorlage nicht leichtgemacht haben, begrüßen wir jede positive — wenn auch noch so harte — Kritik an unserem Entwurf wie an dem Entwurf der Großen Koalition.
Ich .spreche damit auch jene Kritiker an, die den Verdacht haben, die Koalition oder die Kollegen aus der CSU-Landesgruppe hätten ohne Not ihre Initiativen nur im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen aus einer gewissen Popularitätshascherei eingebracht, weil nun einmal gegenwärtig die Bekämpfung der steigenden Kriminalität populär sei.

(Abg. Matthöfer: Ein völlig abwegiger Gedanke!)

— Sehr richtig, Herr Kollege! Die das glauben, kennen nicht das Material, das unseren Initiativen zugrunde liegt.
Ich bin mir fast sicher, daß wir uns die beiden Initiativen mit den zwangsläufig damit verbundenen politischen Auseinandersetzungen hätten ersparen können,

(Abg. Dorn: Das wäre auch besser gewesen!)

wenn das Haus schon 1964, Herr Kollege Dorn, einem Änderungsantrag von Kollegen der CDU/ CSU-Fraktion gefolgt wäre, die schon damals in klarer Erkenntnis der gefährlichen Lücke, die die Novellierung der Strafprozeßordnung von 1964 mit sich bringen würde, eine Erweiterung des Haftgrundes der begründeten Wiederholungsgefahr vorschlugen. Es war damals der verehrte Kollege Dr. Güde, der darauf hinwies, daß die Strafprozeßordnung nicht allein an den Schutz dringend Verdächtiger, sondern auch an den Schutz der Allgemeinheit vor der wachsenden Kriminalität denken müsse. Es ist natürlich unbestritten, meine Damen und Herren, daß jeder Beschuldigte bis zur Rechtskraft des Urteils Anspruch darauf hat, als nichtschuldig behandelt zu werden.
Es ist zu einseitig, wenn man zur Abwehr des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr einwendet, Ziel eines Strafverfahrens könne nur die Verfolgung begangener Straftaten sein. Strafprozeß und Strafrecht haben vielmehr gleichermaßen den Zielen zu dienen, die Schuld des Täters zu sühnen und zugleich ihn wie auch Dritte vor der Begehung weiterer Straftaten abzuschrecken.

(Abg. Matthöfer: Aber doch nicht durch Untersuchungshaft! — Zuruf von der FDP: Neue Theorien!)

Als die Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 500 ihre Erweiterungsanträge einbrachten, konnten sie sich schon auf gewichtige sachverständige Stimmen stützen, die voraussagten, daß durch die beabsichtigte Novellierung der Strafprozeßordnung gerade zur Bekämpfung der Schwerst- und Serienkriminalität eine nicht schließbare Lücke entstehen würde. Sie sagten voraus, das neue Haftrecht werde es nicht mehr zulassen, daß vor allem die vielen Rückfalldiebe und Rückfallbetrüger trotz begründeter Wiederholungsgefahr in Haft gehalten werden könnten. Dies war möglich, solange der seinerzeit für Verbrechen noch gesetzlich vermutete Fluchtverdacht bereits für die Begründung der Inhaftierung ohne Rücksicht darauf genügte, ob der gefährliche Wiederholungstäter zu fliehen gedachte oder nicht.



Schlager
Im Hinblick auf dieses sicherlich nicht befriedigende Ergebnis sprach sich schon seinerzeit der führende Strafprozeßkommentar Löwe-Rosenberg in bezug auf das damals noch geltende Recht für die Schaffung eines Haftgrundes der Wiederholungsgefahr aus, um den Richter nicht zu zwingen, auf die vom Gesetz vermutete Fluchtgefahr zurückgreifen zu müssen, um die Öffentlichkeit vor den gefährlichen Wiederholungstätern zu schützen. Deshalb traf Löwe-Rosenberg die Feststellung, es diene der Ehrlichkeit der Haftpraxis, wenn — gewiß unter sehr zwingenden Voraussetzungen — eine vorläufige Verwahrung für Neigungstäter geschaffen werden würde, die es erlaube, Beschuldigte in Haft zu nehmen, die wegen ihrer Neigung zu erheblichen Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit bilden, weil zu erwarten ist, daß sie serienmäßig verübte Straftaten fortsetzen, solange sie nicht durch das Übel der Strafe davon abgeschreckt worden sind.

(Abg. Matthöfer: Den Effekt kann man doch auch anders erreichen!)

-- Ich weiß nicht, Herr Kollege Matthöfer, ob Sie nun auch gegen den Antrag der Koalition hier intervenieren wollen. Über diese Probleme werden wir uns sehr eingehend unterhalten müssen. Ich darf hier darauf hinweisen, daß wir uns schon in der Debatte vom 13. Dezember dafür ausgesprochen haben, die Personalstärke der Polizei zu erhöhen und die Polizei mit den modernsten technischen Mitteln auszustatten. Ich glaube, die Stunde der Wahrheit kommt für alle Landtage und auch für den Bundestag, wenn es darum geht, das auch zu vollziehen.

(Abg. Dorn: Vor allen Dingen für die Bundesregierung kommt die Stunde der Wahrheit!)

— Herr Kollege Dorn, wir werden bald die Gelegenheit haben. Sie haben schon einen Gesetzentwurf eingebracht, wir auch, um die Arbeit des Bundeskriminalamtes zu erleichtern. Ich hoffe, wir treffen uns hier bei der Verfolgung dieses gemeinsamen Zieles.
Wir begrüßen es, meine Damen und Herren, wenn — wie der Koalitionsantrag zeigt — auch in anderen Teilen des Hohen Hauses die Erkenntnis der Notwendigkeit gewachsen ist, daß unter diesem Aspekt die Ursachen der Kriminalität zu überprüfen sind und schnellstens nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen ist. Ich darf an dieser Stelle noch einmal das ganze Problem kurz verdeutlichen.
Nach dem jetzt geltenden Haftrecht kann Untersuchungshaft nur bei Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr angeordnet werden. Die heute in Frage stehende Wiederholungsgefahr, d. h. die begründete Befürchtung, der Beschuldigte werde in nächster Zeit sein gefährliches strafbares Verhalten nachhaltig fortsetzen und weiteren erheblichen Schaden verursachen, ist nach dem Vereinheitlichungsgesezt von 1950 zunächst einmal als Haftgrund entfallen. 1964 ist dann auf Grund der zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen der Haftgründe Wiederholungsgefahr zunächst für die schweren Sittlichkeitsdelikte unter Ablehnung der vorhin erwähnten Erweiterungsanträge der Kollegen
Kanka, Güde und Genossen aus der CDU/CSU-Fraktion wiederaufgenommen worden.
Nach dem gegenwärtigen Haftrecht bleiben aber besonders gefährliche Berufsverbrecher und Serienstraftäter, die vor ihrer Aburteilung und vor ihrer Strafverbüßung erneut ihr strafbares Tun fortsetzen wollen, von der Untersuchungshaft verschont, wenn sie irgendwie beweisen können, daß sie einen festen Wohnsitz oder feste familiäre oder soziale Bindungen haben, so daß eben nach dem geltenden Haftrecht weder eine Fluchtgefahr noch eine Verdunkelungsgefahr angenommen werden kann. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß gerade die Berufsverbrecher, die hier Routiniers sind, es notfalls auch mit präparierten Beweisen fertigbringen, einen solchen festen Wohnsitz vorzutäuschen.

(Zuruf des Abg. Dr. Rutschke.)

Natürlich ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, welche Einwirkungen nun die sogenannte Gesamtstrafenbildung auf die steigende Kriminalität hat. Denn wir wissen natürlich, daß ein Serienstraftäter, wenn er einmal erwischt ist und sein strafbares Tun wiederholt fortsetzt, im Wege der Gesamtstrafenbildung einen gewissen „Rabatt" für die nachfolgenden Straftaten bekommt. Wir werden uns dieses Problem, Herr Kollege Matthöfer, sehr eingehend überlegen müssen.
Nun ist es eben die bittere Erfahrung vieler Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte, vor allem in den Großstädten, daß sie viele Berufsverbrecher wieder laufen lassen müssen, obwohl sie wissen, daß diese vor ihrer rechtskräftigen Verurteilung und Strafverbüßung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere gefährliche Straftaten begehen. Nach den Erfahrungen der Praxis nehmen diese Serienstraftäter wegen der bevorstehenden Bestrafung in aller Regel keine Arbeit mehr auf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, darf ich einmal unterbrechen. — Herr Abgeordneter Dr. Rutschke, es gibt bei Begründungen doch keine Zwischenfragen; das ist doch Sache der Debatte.

    (Abg. Matthöfer: Es ist die Frage, ob der Referent sie zulassen würde!)

    — Nein! Zwischenrufe können Sie machen, Herr Kollege Matthöfer.

    (Abg. Matthöfer: Es ist schon so gehandhabt worden! — Abg. Dr. Rutschke: Es gibt doch die Sicherungsverwahrung für Berufsverbrecher! Was Sie sagen, Herr Kollege Schlager, stimmt doch gar nicht!)