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ID0521033100

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    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
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    Rede von Heinrich Köppler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst dem Hohen Hause die Entschuldigung des Bundesministers des Innern vorzutragen, der es bedauert, wegen einer anderen dienstlichen Verpflichtung nicht selbst dieses so wichtige Gesetz hier einbringen zu können.
    Das Hohe Haus hat bereits am 11. Dezember des vorigen Jahres zusammen mit anderen Verfassungsänderungen auch die Änderung des Art. 75 unseres Grundgesetzes verabschiedet. Diese Änderung bringt für einen Teil des jetzt eingebrachten Gesetzentwurfs zur Besoldungsneuregelung die erforderliche Erweiterung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes.
    Der Ihnen vorliegende Entwurf baut die im Frühjahr des vorigen Jahres eingebrachte, aber noch nicht verabschiedete zweite Stufe der Besoldungs-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11401
    Parlamentarischer Staatssekretär Köppler
    neuregelung zu einem umfassenderen Neuregelungsprojekt aus. Dabei ist auch den Überlegungen Rechnung getragen worden, die im Innenausschuß dieses Hohen Hauses bei Beratung der erwähnten früheren Vorlage angestellt worden sind. So scheinen die Voraussetzungen gegeben, daß die mit dem Ersten Besoldungsneuregelungsgesetz 1967 begonnene Konsolidierung dieser schwierigen und wichtigen Materie des Dienstrechts noch in der laufenden Legislaturperiode im wesentlichen abgeschlossen werden kann.
    Gleichwohl, meine Damen und Herren, zeigt die Kritik der verschiedenen Beamtengruppen an dem Konzept der Bundesregierung, welche Hindernisse einer allseits befriedigenden Regelung entgegenstehen. Eine Erfüllung aller Wünsche und Vorstellungen ist deshalb nicht möglich, weil die Forderungen etwa der Lehrer, der Polizeivollzugsbeamten, der Richter und der Verwaltungsbeamten sich gegenseitig ausschließen. Ich meine, daß es hier auch für die großen Verbände, die eine verantwortliche Zusammenarbeit mit den Organen des Staates anstreben, noch eine entscheidende Aufgabe zu lösen gibt. Ich jedenfalls würde es dankbar begrüßen, wenn die Last der Verantwortung, eine Synthese zwischen den auseinanderstrebenden Vorstellungen der verschiedenen Gruppen zu finden, von den Verbänden mit getragen würde. Dieses Ziel wird möglicherweise leichter erreicht werden können, wenn Kriterien der Ämterbewertung noch stärker konkretisiert werden. Die langwierigen Vorarbeiten hierfür sind im Gange. Sie müßten allerdings zwecklos bleiben, wenn nicht zunächst bei Bund und Ländern einheitliche Bewertungen für die verschiedenen Amtsträger gesichert werden könnten, von denen aus die weitere Entwicklung sachlich gefördert werden kann; denn uneinheitliche Bewertungen schließen die Herbeiführung einer Synchronisierung nach objektivierten Merkmalen aus, weil sie verständlicherweise immer nur den Zug der Angleichung nach oben erzeugen.
    Aus dieser Sicht sollte der vorgelegte Entwurf allen Beteiligten, so meine ich, akzeptabel erscheinen. Er nutzt die bisher vorhandenen Erkenntnisse zu einer Synthese und setzt an die Stelle eines gegenseitigen Überspielens eine gemeinsame Ordnung.
    Die wichtigsten Punkte des Entwurfs möchte ich wie folgt erläutern und hierbei auch Irrtümer, die aufgetreten sind, klarstellen.
    Erstens. Die Vorlage legt hinsichtlich des finanziellen Volumens den Haushaltsansatz für neue Besoldungsmaßnahmen im Jahre 1969 zugrunde. Es ist die Behauptung aufgestellt worden, dieser Gesetzentwurf erfordere 5 % des Besoldungsaufwands oder erhöhe die Gehälter um 5 %, bringe aber durch das erst für den 1. Juni dieses Jahres vorgesehene Inkrafttreten eine erheblich geringere Zuwachsrate für dieses Jahr. Das ist unrichtig. Die im Haushalt 1969 ausgebrachten Verstärkungsmittel werden abzüglich der für den Tarifbereich in Betracht kommenden Ausgaben in Anspruch genommen. Dabei ist wichtig, daß den Vorstellungen des
    Innenausschusses entsprochen wurde und die aus Besoldungsverbesserungen des Jahres 1968 herrührenden Mehrausgaben nicht angerechnet worden sind. Freilich will ich auch eindeutig klarstellen, daß hierin die Befriedigung eines Nachholbedarfs aus dem vorigen Jahr, das im ganzen nur eine Anhebung um insgesamt etwa 2% brachte, enthalten ist. Der Vorschlag des Entwurfs, die Verbesserungen erst am 1. Juni 1969 in Kraft treten zu lassen, war notwendig, um das Personalverstärkungskonto für 1969 nicht zu überziehen. Hierbei mußte auch die Erhöhung der Sonderzuwendungen auf ein halbes Dezembergehalt berücksichtigt werden. Bei Erstellung des Entwurfs war hierfür der Unterschied zu einem Drittelgehalt zugrunde zu legen. Aber ich glaube insoweit allerdings, daß noch eine gewisse Dispositionsmöglichkeit für dieses Hohe Haus und insbesondere für den Innenausschuß bestehen wird.
    Zweitens. Die Grundgehälter werden in dem vorliegenden Entwurf um unterschiedliche Prozentsätze angehoben. Das ist notwendig, wenn, dem Ziel der neuen Regelung entsprechend, im Laufe der Vergangenheit entstandene Ungereimtheiten einigermaßen bereinigt und die Abstände von Besoldungsgruppe zu Besoldungsgruppe wieder mit den Anforderungen in den einzelnen Ämtern in Einklang gebracht werden sollen. Es ist die Auffassung vertreten worden, dies sei bei gleichzeitig anzustrebender Anpassung der Gehälter an die allgemeine Einkommensentwicklung nicht akzeptabel. Einmal muß hierzu hervorgehoben werden, daß eine Neuordnung schon ihrer Zielsetzung nach keine Garantie für eine gleichmäßige prozentuale Anhebung der Gehälter geben kann. Zum anderen ist aber gleichwohl in dem Entwurf dafür Sorge getragen, daß durch die verschiedenartigen strukturellen Maßnahmen im Ergebnis ein verhältnismäßig gleichmäßiger Gehaltszuwachs eintritt. Dies wird vor allem zugunsten der Empfänger kleinerer Einkommen und kinderreicher Familien durch gezielte Veränderungen der Ortszuschlagstabelle erreicht, ferner durch Einführung von Amtszulagen in zahlreichen Zweigen des einfachen Dienstes.
    Drittens. Der Entwurf bezieht in die rahmenrechtlichen Bindungen der Ämterbewertung insbesondere auch den Polizeivollzugsdienst, die Lehrerbesoldung sowie die Richterbesoldung ein. Das wird von den betroffenen Kreisen in -zum Teil heftiger Weise beklagt und kritisiert. Ich bedaure das ganz besonders, weil der Bundesregierung naturgemäß nichts ferner liegt, als irgendeine Gruppe ungerechtfertigt zu benachteiligen. Es stellt sich uns jedoch die Frage, wie wir es verantworten könnten, überhaupt einer der Gruppen ihren Standort im Besoldungsgefüge zuzuweisen, wenn wir andere hiervon ausnehmen würden.
    Sachlich möchte ich zu den verschiedenen angesprochenen Bereichen klärend hinzufügen: Im Polizeivollzugsdienst wird die Einstufung des Polizeihauptwachtmeisters in die Besoldungsgruppe A 6 fixiert, was der derzeitigen Besoldungslage in den Ländern entspricht und einen nach den Besonderheiten dieses Dienstes gerechtfertigten Vorsprung vor dem sonstigen mittleren Dienst anerkennt; die über-



    Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
    dies günstigeren Beförderungsmöglichkeiten bleiben unangetastet, was ich in Grenzen auch vor dem Verwaltungsdienst vertreten zu können glaube.
    Zur Lehrerbesoldung: Die Einstufung der Lehrer an den Volksschulen, Realschulen und Gymnasien entsprechend dem derzeitigen Stand ist nach meiner Ansicht unausweichlich. Bildungs- und Schulpolitik können nicht in erster Linie über die Besoldung betrieben werden, und sie werden es auch nicht. Die im Gang befindlichen Planungen in diesem Bereich zeigen im übrigen auch, daß die besoldungsrechtliche Einstufung in keiner Weise die zukünftige Entwicklung beeinträchtigt. Ich stehe auch nicht an, klarzustellen, daß im Falle einer Änderung der Anforderungen an die Lehrer die derzeitige Einstufung überprüfbar ist, allerdings auch nur dann, wenn sich die Anforderungen wirklich sachlich verändern und etwaige besoldungsrechtliche Veränderungen in diesem Bereich keine Ausstrahlungen auf andere Beamtengruppen zur Folge haben.
    Zur Richterbesoldung: Die Ländervertretung hat dem nachhaltigen Verbesserungsvorschlag der Bundesregierung im ersten Durchgang zugestimmt, nachdem der Innenausschuß des Bundesrates jeglicher Strukturanhebung überhaupt widersprochen, der Rechtsausschuß im Gegensatz hierzu für die volle Durchstufung eingetreten war. Danach sollte auch von den Beteiligten selbst anerkannt werden, daß hier die bestmögliche Lösung gefunden worden ist.
    Lassen Sie mich nun noch auf eine in der Öffentlichkeit entfachte Diskussion eingehen, die wegen der Wirkungen der Besoldungsvorlage auf die Amtsgehälter der Mitglieder der Bundesregierung und die Diäten der Abgeordneten dieses Hohen Hauses entstanden ist. Der Ihnen vorliegende Entwurf enthält auch eine strukturelle Verbesserung der in der Besoldungsordnung B geregelten Gehälter. Unter anderem ist vorgesehen, daß den Staatssekretären, die nach Besoldungsgruppe B 11 eingestuft sind, eine Amtszulage von nicht ganz 500 DM gewährt wird. Die Bundesregierung glaubte, Ihnen diesen Vorschlag machen zu sollen, weil nur dann dem Vorangehen der Länder entsprochen werden kann und die Relationen zwischen den Ämtern der Staatssekretäre des Bundes und anderen Spitzenämtern beim Bund und in den Ländern wiederhergestellt werden können. Hätte sie ihn nicht gemacht, wäre auch dieses Gesetz wieder Stückwerk geblieben, wären Spannungen und Ungerechtigkeiten im Besoldungsgefüge beibehalten worden. Denn die Besoldungsgruppe B kann man nicht isoliert betrachten; man muß sie im Zusammenhang mit dem gesamten Besoldungsgefüge in Bund und Ländern sehen.
    Die an die Erhöhung des Gehalts der Staatssekretäre anknüpfende Verbesserung der Amtsgehälter nach dem Bundesministergesetz und die Erhöhung der Diäten für die Abgeordneten dieses Hohen Hauses sind nach der derzeit geltenden, von diesem Hohen Hause selbst beschlossenen gesetzlichen Regelung die gleichsam automatische Folge. Der Bundesregierung war das bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett bewußt. In der Vorlage meines Hauses, die ihr zur Beschlußfassung vorlag, waren die verschiedenen Aspekte der vorgesehenen Regelung eingehend erläutert und erörtert.
    Das Kabinett hat sich nach Prüfung der dafür und dagegen sprechenden Gesichtspunkte nicht dazu entschließen können, Ihnen ein Abgehen von der automatischen Koppelung der Diäten und Ministergehälter an die Beamtenbesoldung, wie sie jetzt geltendes Recht ist, vorzuschlagen. Es hätte sonst einer Verschiebung der Relationen zwischen der Besoldung der hohen Bundesbeamten und den Diäten der Abgeordneten des Bundestages das Wort reden müssen. Das konnte, so meine ich, nicht seine Aufgabe sein; hierüber zu befinden, sind die Mitglieder dieses Hauses selbst berufen.
    Die Frage der Diäten und Ministergehälter wird bei der Beratung dieses Entwurfs sicher eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß sie bei einer Gesamtbetrachtung des Gesetzes nur von sekundärer Bedeutung sein kann. Viel wichtiger ist das eigentliche Anliegen des Entwurfs. Er zielt auf eine ausgewogene Neuregelung ab, bei der einer sozial gerechten und familiengerechten Lösung besondere Beachtung geschenkt worden ist. Dies zeigen die zahlreichen gezielten Maßnahmen der Vorlage; ich nenne nur die Verbesserungen des Ortszuschlages und die Einführung von Amtszulagen im einfachen Dienst.
    Abschließend bitte ich Sie, bei Ihren Beratungen die wesentlichen Verbesserungsvorschläge zugunsten zahlreicher Bereiche — z. B. auch im Versorgungsrecht — zu würdigen. Die Bundesregierung würde eine zügige Beratung und Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes besonders und dankbar begrüßen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Der Gesetzentwurf ist begründet. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Abgeordnete Wagner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Leo Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU sieht in dem vorliegenden Entwurf eine der gewichtigsten Vorlagen dieser Periode für den beamten- und besoldungspolitischen Bereich. Der Entwurf stellt den Abschluß der in dieser Legislaturperiode ergriffenen Harmonisierungsmaßnahmen und nach unserer Meinung zugleich das Grundgesetz der von Regierung und Parlament über Jahre hinweg betriebenen Besoldungsreform dar. Das selbstverständliche Ziel, den Beamten den gebührenden Anteil an der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung zu geben, ist gekoppelt mit dem Ziel der Wiederherstellung der inneren Besoldungsgerechtigkeit.
    Meine Damen und Herren, der Bundestag hat am Ende des letzten Jahres eine Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes beschlossen, mit der die Befugnis des Bundes, Rahmenrecht zu setzen, auch auf die Festlegung der Endgrundgehälter und Ortszuschlagssätze ausgedehnt wird. Der Entwurf baut auf dieser veränderten Rechtslage auf. Die neue Grundgehaltstabelle soll über das Rahmenrecht auch für die Länder- und Kommunalbeamten Verbindlichkeit erlan-



    Wagner
    gen. Dies ist es, was dieser Gesetzgebung über den Bereich der Bundesbeamten hinaus Bedeutung und Gewicht verleiht.
    Wir treten nach wie vor dafür ein, daß den Beamten mit gleicher Aufgabenstellung gleiche Ämter zugewiesen werden, daß die dafür bezahlten Gehälter gleich sind und unter vergleichbaren Umständen die Aufstiegschancen gleich sind, egal, auf welcher Basis staatlichen oder kommunalen Wirkens der Beamte seine Pflicht tut.
    Der Modernisierungseffekt dieses Gesetzes erschließt sich bei einer Zusammenschau der Grundgehaltstabelle mit den Neuerungen beim Ortszuschlagssystem. Die in den einzelnen Laufbahnen erreichte Beförderung, die die Leistung und Verantwortung des Beamten honoriert — im Unterschied zur Bewährungsbeförderung ins erste Aufstiegsamt —, soll nicht nur einen neuen Titel, sondern auch eine entsprechende finanzielle Besserstellung bringen und damit der verstärkten Verantwortung Rechnung tragen. Das Ausmaß der Grundgehaltserhöhungen beträgt, je nach Besoldungsgruppe, zwischen 3 und 10%. Am erheblichsten wird sich die Erhöhung in den Gruppen A 4, A 5, A 8, A 9 und A 13 niederschlagen. Die der B-Besoldung zugeordneten leitenden Beamten erfahren eine ähnliche, dem Ausmaß ihrer Verantwortung entsprechende Besserstellung.
    Meine Damen und Herren, man darf nicht verschweigen, daß das ursprünglich bei der Neugestaltung des Ortszuschlagssystems anvisierte Ziel, den nicht familienstandsbezogenen Teil des Ortszuschlages ins Grundgehalt einzubauen und den familienstandsbezogenen Restteil für alle Beamten in gleicher Höhe als Hausstandszuschlag auszuweisen, aus finanziellen Gründen nicht voll erreicht wird. Wir begrüßen, daß die im Entwurf geschaffene Zwischenlösung die Zielrichtung auf den seinerzeit von Innenminister Höcherl konzipierten Familienstandszuschlag eindeutig und wohl auch unverrückbar festlegt. Eben weil die große Zahl der Beamten mit niederen Einkommen im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst bevorzugt bedacht wird, verdient diese Neuregelung das Prädikat sozial. Weil wieder erreicht wird, daß der Besoldungsgewinn bei steigendem Familienstand nicht relativ abnimmt, verdient sie das Prädikat familienfreundlich.
    Die wichtigsten strukturellen Änderungen innerhalb des Besoldungsgefüges ergeben sich für die Gruppen der Unterführer der Bundeswehr, für die Richter und die Philologen. Durch besoldungspolitische Maßnahmen werden sowohl die bisher erbrachten Leistungen der Unteroffiziere beim Aufbau der Bundeswehr gewürdigt als auch die Bedeutung der Unteroffiziere für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr unterstrichen. — Die Aufstockung der Richtergehälter in A 14 und A 15 trägt der verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich anzuerkennenden Sonderstellung der Richter Rechnung, wenn dabei auch die Tatsache nicht aus den Augen verloren wird, daß Richter und Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes die gleiche Vor- und Ausbildung haben. Bei den Philologen wäre nach meiner persönlichen Meinung die Ausbringung einer vierstufigen Laufbahn wünschenswert, um die Aufstiegsmöglichkeiten der Lehrer des höheren Dienstes zu verbessern.
    Ich bin sicher, meine Damen und Herren, daß die Probleme der Polizeibeamten, die Technikerbesoldung und die Frage der Bindung der Lehrergehälter bei den Beratungen in den Ausschüssen einen besonderen Raum einnehmen werden.
    Wir bejahen, daß alte Forderungen der Versorgungsempfänger erfüllt werden. Die individuelle Überleitung aller Versorgungsempfänger in die Besoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes steht bevor. Der für die strukturelle Überleitung maßgebliche Stichtag 1958 wird aufgehoben und auf Ende 1969 verlegt. Wir werden, so meine ich, in diesem Zusammenhang erneut sorgfältig die Sätze der Mindestversorgung überprüfen müssen.
    Es würde sicher den Rahmen der ersten Lesung sprengen, tiefer in die teilweise äußerst komplizierten Einzelheiten dieses Entwurfs einzusteigen und darzulegen, an welchen Punkten die CDU/CSU- Fraktion noch Korrekturen wünscht und mit welchen Vorschlägen sie in besonderem Maße einig geht. Insgesamt stimmt die Fraktion der CDU/CSU mit der aufgezeigten Leitlinie des Entwurfs überein und hat Anlaß, dem Herrn Bundesinnenminister und dem Herrn Bundesfinanzminister den schuldigen Dank für die Vorlage auszusprechen.
    Der Entwurf stellt im Rahmen des finanziell Möglichen eine vertretbare Lösung der anstehenden Probleme der Beamtenbesoldung dar. Der durchschnittliche jährliche Besoldungsgewinn beträgt, wenn man die geplante Aufstockung der Sonderzuwendungen auf 50 % mit einbezieht, über 5 %. Kritik wird vermutlich trotzdem nicht ausbleiben, weil strukturelle Umschichtungen eben sehr viel schwerer plausibel zu machen sind als lineare Erhöhungen. Die Fraktion wird sich aber dagegen wehren, die notwendigen und fälligen strukturellen Maßnahmen zugunsten einer alleinigen linearen Anhebung zu verschieben, weil dadurch zugleich Reformwille und Reformverwirklichungsmöglichkeit dieses Parlaments in Zweifel gestellt würden.
    Meine Damen und Herren, die Öffentlichkeit möge uns auch glauben, daß dieses Parlament auf keinen Fall eine Reform zum eigenen Nutzen machen wird. Die Koppelung der Ministergehälter und Abgeordnetendiäten, die von Herrn Staatssekretär Köppler ausführlich dargestellt wurde, mit den Staatssekretärsbezügen und die Tatsache, daß der Entwurf eine Amtszulage für Staatssekretäre in Höhe von 495 DM ausweist, haben die Vermutung aufkommen lassen, daß dahinter eine 12%ige Diätenerhöhung versteckt werden sollte. Ich kann guten Gewissens sagen, daß von uns aus diese Absicht nie bestand und nicht besteht. Wir werden verhindern, daß die Abgeordnetendiäten als Resultat der Ausbringung einer Amtszulage für Staatssekretäre steigen.
    Davon abgesehen wird die Tatsache, daß gerade das höchste Beamtenamt, das der Bund zu vergeben hat, mit einer umstrittenen Zulage ausgeschmückt



    Wagner
    werden soll, sehr ernsthaft überdacht werden müssen. Ich meine, daß diese Regelung einer der Tendenzen dieses Gesetzes widerspricht, nämlich das Zulagewesen so stark wie möglich einzuschränken.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns für eine zügige Beratung in den Ausschüssen und für eine rechtzeitige Verabschiedung hier in diesem Hause einsetzen. Ich hoffe, daß es bei diesen Beratungen gelingt, Lösungen zu finden, die den öffentlichen Dienst auch in Zukunft attraktiv erhalten, d. h. die es jungen Menschen möglich machen, ihr Berufsziel im öffentlichen Dienst zu suchen. Ich glaube, daß dies im Interesse unseres Staates und seiner Bürger liegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)