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    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Erlauben Sie mir, im eigenen Namen zu der Vorlage einige Bemerkungen zu machen. Ich war im mitberatenden Rechtsausschuß Berichterstatter und bin mit meiner Rechtsansicht in der Minderheit geblieben.
    Im Zivilrecht gibt es die alte Frage, an wen sich der Eigentümer einer Sache halten muß, wenn sie durch eine unglückliche Verkettung von Umständen für die Schuld eines Dritten gepfändet worden ist.


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Einen Augenblick Herr Kollege Wahl. Durch den wieder abgeblasenen Alarm von eben wegen der Beschlußfähigkeit ist etwas Unruhe im Hause entstanden.
Meine Damen und Herren, darf ich Sie bitten, doch Platz zu nehmen oder auch die Gespräche wieder nach draußen zu verlegen, jedenfalls hier dem Redner Ruhe zu geben.
Einen Augenblick noch. — Wir fahren nicht fort, meine Damen und Herren, wenn nicht genügend Ruhe im Saal ist. Darf ich auch meinen Kollegen Schoettle bitten, davon Notiz zu nehmen.

(Heiterkeit und Beifall.)

Danke sehr, vielen Dank. — Auch da drüben sehe ich noch Geschäftsführer, die auch noch der Aufforderung nachkommen müssen.
Bitte, meine Damen .und Herren, wollen wir das doch ernst nehmen. Es muß ein Minimum an Ruhe im Saal sein. Es ist für den Redner nicht zumutbar, in eine solche Geräuschkulisse hineinzureden. —Jetzt geht es, Herr Kollege Wahl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eduard Wahl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön, Herr Präsident. — Im Zivilrecht gibt es die alte Frage, an wen sich der Eigentümer einer Sache halten muß, wenn sie durch .eine unglückliche Verkettung von Umständen für die Schuld eines Dritten gepfändet worden und ihr Erlös dem Gläubiger des Dritten zugeflossen ist. Hat der Eigentümer dann die Ansprüche gegen den Gläubiger geltend zu machen, dem der Erlös zugeflossen ist, auf den dieser eigentlich keinen Anspruch hat, weil er sich ja nur aus dem Vermögen seines Schuldners befriedigen darf, oder muß er sich an den Schuldner halten, weil dessen Schuld aus dein Vermögen des früheren Eigentümers getilgt worden ist, wenn der Pfändungsgläubiger den Erlös behalten darf?
    Im vorliegenden Falle der Reparationsgeschädigten ist die Frage eindeutig im zweiten Sinne zu lösen. Zwar hätten nach rein zivilrechtlichen Kategorien die Reparationsgeschädigten ihre Ansprüche gegen die Alliierten richten müssen; aber nachdem die Bundesregierung die Beschlagnahmungen hingenommen und es damit zugelassen hat, daß von den Alliierten die Erläse der Bundesrepublik auf Reparationskonto gutgeschrieben wurden, wodurch die Betroffenen ihre Ansprüche gegen die Alliierten verloren haben, muß die Bundesrepublik die früheren Eigentümer entschädigen. Im Überleitungsvertrag ist denn auch auf Verlangen der Alliierten diese Entschädigungspflicht von unis ausdrücklich übernommen worden.
    Die Bundesrepublik hat aus dieser Überlassung der riesigen beschlagnahmten Vermögensmassen an die Alliierten durch das Londoner Schuldenabkommen, das nur auf diesem Hintergrund möglich war, beträchtlichen Nutzen gezogen. Man denke an die großen Reparationsleistungen der Ostzone aus der laufenden. Produktion an die Sowjetunion.
    Bei den durch den Lastenausgleich begünstigten Personengruppen liegen solche haftungsbegründenden Umstände nicht vor. Das Bundesverfassungsge-



    Dr. Wahl
    richt hat festgestellt, daß sie ohne das Lastenausgleichsgesetz keinen Anspruch gegen die Bundesrepublik gehabt hätten. In der Tat haben die Vertreibung ebensowenig wie die Fliegerschäden eine Bereicherung der Bundesrepublik zur Folge gehabt. Die Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes im ganzen auf die jetzt zu behandelnde Geschädigtengruppe, wenn damit auch einige dankenswerte Vergünstigungen verknüpft sind, wird deshalb der Rechtslage nicht gerecht.
    Ich erinnere an den Vermögensvergleich, der beim normalen Vertriebenen der Entschädigung nicht entgegensteht, bei den Reparationsgeschädigten dagegen in den meisten Fällen, ferner an den Ausschluß der juristischen Personen, an die Zugrundelegung gewisser Bilanzstichtage bei gewerblichen Unternehmungen. Diese Sätze führen nach der Vorlage in den meisten Fällen zu einer Entschädigungshöhe von null Mark. Ich frage mich, ob noch von einer Entschädigung die Rede sein kann, wenn die meisten leer ausgehen. Natürlich kann die Entschädigung angesichts der hier in Frage stehenden Massenenteignung nicht nach den Grundsätzen gewährt werden, die bei Einzelenteignungen entwikkelt worden sind; aber hier scheint mir die rechtlich mögliche untere Grenze der Entschädigung doch erheblich unterschritten zu sein.
    Zu einer rechtlichen Regelung der Entschädigungsfrage gehört nicht nur der Blick auf den erlittenen Schaden, sondern auch der Blick auf die schadensbegründenden Ereignisse und die Rolle, die die Bundesrepublik dabei gespielt hat, d. h. wie sie sich auf deren Lage ausgewirkt haben. Nicht jeder Kriegsschaden ist in gleicher Weise ersatzpflichtig. Man kann nicht alles über einen Kamm scheren. Das haben die bisherigen Entschädigungsgesetze auch nie getan. Ich erinnere an die breite Skala der Schadensregelungen, von den Wiedergutmachungsgesetzen über die Abgeltung der sogenannten Besatzungsschäden bis zur Kriegsopfer- und Heimkehrerentschädigung und dem Lastenausgleichsrecht. Für den Juristen gibt es gar keine andere Methode als die, die Fälle nach ihrem verschiedenen Tatbestand zu beurteilen. Ich will aber nicht alles wiederholen, was ich teils mündlich, teils schriftlich im Rechtsausschuß zu Protokoll gegeben habe, weil ich keine Chance sehe, die Mehrheit des Hauses für meine Rechtsansicht zu gewinnen.
    Das Bundesverfassungsgericht muß über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden, die angesichts des Art. 14 des Grundgesetzes über die Enteignungsentschädigung nicht gegeben ist. Die zahlreichen Autoren, die sich mit der Frage beschäftigt haben, sind sämtlich dieser Ansicht, außer zwei Herren des Bundesfinanzministeriums, die in die öffentliche Diskussion eingegriffen haben.
    Auch im Rechtsausschuß sind deshalb gegen die Regierungsvorlage erhebliche Bedenken geltend gemacht worden. Der Berichterstatter hat sich für die Gewährung einer Enteignungsentschädigung im dargelegten Sinne ausgesprochen, und der der SPD- Fraktion angehörende Mitberichterstatter hat immerhin den Ausschluß der juristischen Personen als unzulässig bezeichnet. Gleichwohl hat auch der Rechtsausschuß schließlich, ebenso wie die anderen Ausschüsse, die Regierungsvorlage gebilligt, allerdings bei einer sehr schwachen Besetzung dieses Ausschusses.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesregierung hat ihre Auffassung, daß auch eine Lastenausgleichsregelung genüge, im wesentlichen mit der Erwägung begründet, die Reparationsschäden seien eine Folge der völkerrechtswidrigen Konfiskation der Siegermächte, für die sie nicht einzustehen habe. Mit diesem Argument verletzt die Bundesregierung jedoch die im Überleitungsvertrag übernommenen Verpflichtungen. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, daß das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich entschieden hat, deutsche Gerichte seien auf Grund des Überleitungsvertrages nicht mehr befugt, die Völkerrechtswidrigkeit alliierter Maßnahmen festzustellen.
    Auch die Bundesregierung hat früher, ebenso wie alle Fraktionen des Hauses, den Rechtsanspruch auf Enteignungsentschädigung anerkannt. Neue Gesichtspunkte, die eine abweichende Beurteilung gerechtfertigt hätten, sind seitdem nicht aufgetreten.
    Maßgebend für den Entschluß der beteiligten Ausschüsse, der Regierungsvorlage zuzustimmen, dürften in erster Linie politische und fiskalische Erwägungen gewesen sein. Dabei hat auch die Überlegung eine Rolle gespielt, daß die streitigen Rechtsfragen ohnehin vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen und daß das Parlament sich deshalb zunächst einmal für die billigere Lösung entscheiden könne. Mit einem solchen Verfahren werden aber in bedenklicher Weise die Zuständigkeiten des Gesetzgebers auf das Bundesverfassungsgericht abgewälzt.
    In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung die Kosten des Reparationsschädengesetzes mit 1,7 Milliarden DM angegeben. Obwohl die damals vorgesehenen Leistungen in einzelnen Punkten sogar noch verbessert worden sind, sollen die Kosten der jetzigen Vorlage nur 1,25 Milliarden DM betragen. Schon hier zeigt sich, daß die Berechnungen der Bundesregierung in erheblichem Maße Zweifeln begegnen müssen. Man wird die Voraussage wagen können, daß auch der jetzt angegebene Betrag zu hoch gegriffen ist. Von dem aufzuwendenden Betrag wird nur ein verschwindend kleiner Bruchteil für die Abgeltung der Reparationsschäden verwendet werden, während der größte Teil der Entschädigung von Verlusten dienen wird, die keine eigentlichen Reparationsschäden sind. Man kann deshalb ohne Übertreibung feststellen, daß die Reparationsgeschädigten nach diesem Gesetz praktisch nichts erhalten werden.
    Das hat seine Ursache einmal in dem Ausschluß der juristischen Personen, die nach den amtlichen Berechnungen mehr als zwei Drittel aller Schäden erlitten haben. Aber auch das übrige Drittel der natürlichen Personen wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nichts bekommen, weil die völlig unrealistische Schadensberechnung auf der Grundlage des Vermögens- und Einheitswertvergleichs



    Dr. Wahl
    den Ausschluß von allen Entschädigungsleistungen zur Folge haben wird.
    Noch eine Schlußbemerkung. Wenn man aber die Grundsätze des LAG für das Reparationsschädengesetz anwenden will, muß man diese Grundsätze auch konsequent durchführen. Meines Erachtens sollte den Geschädigten die Möglichkeit gegeben werden, eine Ermäßigung der Vermögensabgabe zu beanspruchen, wie sie das Lastenausgleichsgesetz in den §§ 39 ff. vorsieht.

    (Beifall.)